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Beschreibung von Cod. Guelf. 148 Gud. lat. (Katalog-Nr. 4452)
Die Handschriften der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel. Abth. 4: Die Gudischen Handschriften: Die griechischen Handschriften bearbeitet von Franz Köhler; Die lateinischen Handschriften bearbeitet von Gustav Milchsack. Wolfenbüttel: Zwissler, 1913. S. 164167

Julianus episcopus Toletanus. Weissenburger Aesopus. Physiologus

Perg. — 124 Bll. ohne die beiden Vorsätze, je 1 vorn und hinten. — 24,5 × 18,5 cm — Ost-Frankreich — 10 Jhdt.

Lagen: Es fehlen vom ersten Quaternio das erste, vom fünfzehnten die drei letzten Blätter. Mit roten Kapitelüberschriften in Unzialbuchstaben und einfachen roten Initialen. Die Räume für die Bilder sind leer gelassen.

Gleichzeitiger Schweinslederband (starke Eichenholzdeckel) mit einfachstem blindem Linienornament, mit acht (früher zehn) Messingbuckeln, messingenem Eckbeschlag und Spange. Von der einstigen roten Färbung des Leders sind nur noch Spuren (bes. im Innern) zu sehen. Schnitt goldgelb, wie es scheint, alt.

Herkunft: Auf Bl. 1 von einer Hand des 15 Jhdts: liber monasterii sanctorum petri pauli apostolorum in wisszenburg in laistro. von Heinemann hat schon angemerkt, dass diese Handschrift vormals dem Peterskloster in Weissenburg i. E. gehörte, worüber ja nach der alten Besitzanzeige auf Blatt 1 kein Zweifel sein kann. Was er weiterhin über die Herkunft und den gegenwärtigen Bestand unserer codices Wizenburgenses in dem kurzen Vorwort seines Katalogs dieser Abteilung angibt, ist doch in mehreren Punkten nicht ganz richtig. - Heinemann nimmt an, dass unsere weissenburger Handschriften die "vollständige handschriftliche Bibliothek der alten berühmten Abtei enthalten, die "bis in die Mitte des 17ten Jahrhunderts, so viel wir wüssten, intakt und vor jedem Verlust bewahrt geblieben" wäre. Und die vollkommen gleichmässigen, leichten und ganz einfachen Schaflederbände der Handschriften hält er für sichere Kennzeichen ihrer gemeinsamen weissenburger Herkunft. Bei drei von den Handschriften (85. 93. 101), die sich nicht selbst als weissenburger bezeichnen, sagt er geradezu, ihre weissenburger Provenienz wäre aus dem Einbande zu erschliessen, und bei den anderen, deren Provenienz aus Weissenburg er, ohne einen Grund zu nennen, oftmals für "sicher" (32. 52. 65. 76. 78. 79. 83. 88. 89) oder für "zweifellos" (40. 50) ansieht, darf man vermuten, dass ihn die Einbände zu dieser Annahme bewogen. Demgemäss scheidet Heinemann auch zwei Handschriften (A und 90) als nicht ursprünglich weissenburgische aus, eben weil sie in der Art ihrer Einbände von den übrigen verschieden sind, die erste namentlich auch wegen ihres vom Elsass weit abliegenden, auf die Diözese Halberstadt weisenden Inhalts. Freilich gehören die gegenwärtigen Einbände einer späteren Zeit an, da die Handschriften, als Blum sie kaufte, schon für Goldschläger bestimmt und ihre alten Hüllen abgetrennt waren. Aus der Gleichheit der Einbände ist daher nur zu entnehmen, dass sie zur selben Zeit und an demselben Orte gemacht worden sind, ob das aber in Mainz oder Prag oder erst hier in Wolfenbüttel geschehen ist, war bisher nicht bekannt. Ebert, der sich mit der Herkunft unserer weissenburger Handschriften eingehender beschäftigt hat (Die Bildung des Bibliothekars, II, Leipzig 1825, S. 118 ff.), legt auf die Einbände kein Gewicht. Er findet, "schon eine genauere Ansicht des Briefes, in welchem der frühere Besitzer [Blum] die näheren Umstände ihrer Entdeckung und ihres Ankaufs berichte (Knittel, Ulphilas S. 238ff.)", lehre, dass "diejenigen Handschriften, welche in Wolfenbüttel unter dem Namen der Weissenburger aufbewahrt werden, bei weitem nicht alle wirklich aus diesem Kloster" stammen. Es erhelle aus diesem Briefe "nicht mit Gewissheit, ob die zu Mainz angehaltene Ladung wirklich direkt aus dem Kloster kam und ob sie bloss und einzig weissenburgisches Eigentum enthielt". Wahrscheinlicher wäre fast, dass irgend ein Aufkäufer in jener Gegend Manuskripte von verschiedenen Orten zusammengebracht hätte. Ueberdies hätte Blum diese Handschriften schon lange vorher besessen, ehe er sie an die wolfenbütteler Bibliothek verkaufte. Ferner erinnert Ebert daran, dass Blum nicht bloss als Gelehrter und Bibliophile Handschriften kaufte, sondern sie auch wieder verkaufte, so z.B. dem Herzog August die griechischen Kodizes des Lukian u. des Xenophon. ( 86.7 Aug. 2° und 71.18 Aug. 2°). Und dass er bei diesem Manuskriptenhandel keineswegs bedacht war, die in seinen Besitz gekommenen weissenburger Handschriften "intakt" und "vollständig" beisammen zu halten, ist schon daraus zu ersehen, dass er eine solche (den Anastasius, 10.11 Aug 4°) ebenfalls dem Herzoge August (✝ 1666) überliess und eine andere nun in der gudischen Bibliothek sich vorfindet. Es ist daher wohl zu verstehen, wenn Ebert zu dem Schluss kommt, das "Ganze jetzt in Wolfenbüttel unter dem Namen jenes Klosters Vorhandene würde richtiger als der Rest der Blumschen Handschriftenvorrats bezeichnet, welchen dieser auf verschiedenen Wegen erworben haben mochte und dessen er sich bei dieser Gelegenheit wegen seines Alters begab; nur ungefähr zwei Drittel von diesen Handschriften stammen aus der weissenburger Bibliothek" und diejenigen, die nicht selbst ihre weissenburger Herkunft inschriftlich bezeugen, stammten "zuverlässig nicht aus diesem Kloster". In dieser Ansicht wird Ebert noch dadurch befestigt, dass eine (vielmehr zwei: 57 und 87) dieser Handschriften, nach ihrem eignen Zeugnis, ehemals dem Martinskloser in Spanheim gehörten. Demnach können nur die Nummern 1-3. 5-11. 13-18. 20-29. 31. 33-39. 42-49. 51. 53. 54. 56-63. 66-75. 77. 80. 81. 82. 84. 86. 91. 92. 98. 99. 102 für weissenburger gelten, während die Nummern A. 4. 12. 19. 32. 40. 41. 50. 52. 55. 64. 65. 76. 78. 79. 83. 85. 87. 88. 89. 90. 93-97. 100. 101. 103 in dem weissenburger Peterskloster niemals gewesen sind, sondern aus verschiedenen andern Besitz herrühren, und die Herkunft von Nummer 30 zweifelhaft ist. - Die Wichtigkeit dieser Feststellung wird von Ebert nur an einem Beispiel beleuchtet: die berühmte einzige, von Lessing entdeckte Handschrift des Berengar von Tours (101 Weiss) gehört nicht zu der einstigen weissenburger Klosterbibliothek, sondern ist (was Heinemann übersehen hat) von Flacius an Blum übergegangen. Aber auch mehrere andere nicht weniger hochbedeutende Handschriften, wie der Ulphilas (64 Weiss.), die Lex Salica ( 97 Weiss.) und der Prosper (76 Weiss.), haben ihren Weg nicht über das Benediktinerkloster in Weissenburg nach Wolfenbüttel genommen. - Ein glücklicher Fund gibt jetzt auch über den Ort und die Zeit, wo und wann die weissenburger Handschriften ihre heutigen Einbände erhalten haben, erwünschten Aufschluss. In dem Bruchstück einer Buchbinderrechnung der Herzoglichen Bibliothek, das als Vorsatz zu einem gedrucktenBuche verwandt werden sollte, werden unter No 55-57 aufgeführt: 55. it. 7 Nov. d. a. (1753) wegen Bekleidung der Weissenb. Codicum 18 - - 56. it. 1754. 29 Juli wegen Bekleidung der Weissenb. Codicum 11 8 - 57. it. 1754. 21 Nov. wegen Bekleidung der Weissenb. Codicum 11 - - Die Einbände sind also hier in Wolfenbüttel 1753 und 1754 angefertigt worden, mehr als sechzig Jahre nach der Erwerbung dieser Handschriften (1690) durch die Bibliothek. Die Verfertiger werden ebenfalls in diesem Rechnungsbruchstück, gleich hinter No 57, genannt; es waren: Buchbinders Perzen Witwe und Buchbinder Widemann. Von Widemann besitzt die Bibliothek ein bewunderungswürdiges Meisterstück seiner Kunst, eine deutsche Bibel in Folio (Tübingen, Cotta 1730), die Witwe Perz war die Großmutter unseres Historikers Georg Heinrich Pertz. Leider haben sie die Handschriften beim Binden beschnitten und sie auch werden einige Handschriften zu einem Bande vereinigt haben, die vordem getrennt waren (13 und 71). Aus der Gleichmässigkeit der Einbände ist demnach, wie es von Heinemann getan hat, eine weissenburger Provenienz nicht zu erschliessen. Ganz den gleichen Einband haben auch mehrere gudische Handschriften (4311. 4347. 4403. 4461. 4496. 4612. 4616. 4617. 4621. 4642), wodurch jedoch nur bewiesen wird, dass auch diese Einbände um ungefähr dieselbe Zeit hier in Wolfenbüttel angefertigt worden sind, nicht aber dass die Handschriften aus Weissenburg stammen. Vgl. jetzt Gottlieb, die Weissenburger Handschriften in Wolfenbüttel. (Sitzungsberichte der kais. Ak. d. Wiss.) Wien 1910. (VI Abh.) — 1690 erworben.

f. 1-60' In nomine domini et salvatoris nostri Ihesu Xristi incipit liber pronosticorum futuri seculi . vte feliciter spasande papa iugia per secula longa sanctissimo ac pre ceteris familiaris amici domino Idalio Barcinonensis sedis episcopo Iulianus indignus cathedre Toletane. Abwechselnd je eine Zeile rot und schwarz. Vgl. 237 Gud. lat. Gedr. Maxima bibliotheca vet. patrum 12 (Lugduni 1677), p. 590-614.

f. 61 Kurze Erklärung der Worte Allegoria Enigma, Tropologia, Parabola, Paradigma, Prosa, Dialogus, Apologeticum.

f. 61-61' De octo uiciis.

f. 61'-83 Liber Esopi. Magistro Rufo Aesopus salutem. "Memoriam tibi tradam carissime rufo mea membranis habeto scripta candorem quo mereris a me suscipe donum. Die Handschrift enthält in fünf Büchern 63 Fabeln in Prosa, wovon nur ein Teil in der Sammlung des Romulus (ed. Oesterley. Berlin 1870) sich findet. Vgl. über diese Handschrift Ludovicus Tross ad Julium Fleutelot de codice quo amplissimus continetur Phaedri paraphrastes olim Wisseburgensi nunc Guelferbytano epistola. Hammone 1844. 8° und Les fables de Phèdre édition paléographique publiée d'après le manuscrit Rosanbo par Ulysse Robert. Paris 1893, s. XLIV. Vgl. jetzt Thiele, Der lateinische Aesop des Romulus (Heidelberg 1910), s. CLVI ff., wo auch ein verkleinertes Faksimile. Ebert 15.

f. 83-99 Hunc cecinit Salomon mira dulcedine librum. Nach Ebert scholia in Canticum canticorum.

f. 99'-109' Kurze Naturgeschichte einiger Tiere. De natura leonis. Est leo rex omnium animantium & bestiarum ideo & iacob bene dicens iudam dicebat.

f. 109-116' Liber monstrorum de diversis generibus. De oculto orbis terrarum situ interrogasti & si tanta monstrorum essent genera credenda.

f. 116'-121' Liber secundus de beluis. Belua nuncupari potest quicquid in terris aut in gurgite.

f. 121'-124' De serpentibus. Urneum anguem poetharu︣ fabule fingunt dirum fuisse spiramen.


Korrekturen, Ergänzungen:
  • Lizenzangaben korrigiert (schassan, 2020-04-17)
  • Normdaten ergänzt oder korrigiert. (schassan, 2015-09-07)

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