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Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (Copyright Information
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Aus zwei Teilen zusammengesetzt: I
1–37, leeres Vorsatzbl. hinten ungez.
Das sehr dünne Pergament ist vielfach verknittert und an den Rändern beschädigt. Im hinteren Teil des Codex Wurmfraßschäden.
Gotischer Holzdeckelband (
Nach dem Verlust der ersten vier Lagen wurde der Rückenüberzug gelöst und die nunmehr zu langen Bünde durch Beschneiden gekürzt. Der Rücken wurde mit acht Streifen aus rotgefärbtem Schweinsleder verstärkt, die quer auf dem Rücken zwischen die Bünde gelegt und an beiden Deckeln mittels eines senkrechten, mit jeweils 15 eisernen Nägeln befestigten Lederstreifens fixiert wurden.
Der älteste Teil des Codex, die Abschrift der Novellen des Papstes Innozenz IV., entstand nach Ausweis der Schriftmerkmale um 1280 im nordfranzösischen Raum, die Kommentierung erfolgte nachträglich. Er wurde im frühen 14. Jh. mit der im gleichen Gebiet angefertigten kommentierten Abschrift des "Liber Sextus" zusammengebunden und erst danach von derselben Hand wie dieser mit Rubriken versehen. Dies geschah vermutlich noch vor der Promulgation der Clementinae 1317, worauf Clericis laicos
) hindeutet: Revocata est per Clementinam 'Quoniam ex'
. Bemerkenswert ist nicht nur die Ineinanderfügung von Text und Kommentar im "Liber Sextus", sondern auch dessen Ergänzung durch die Novellen Innozenz' IV., die mit Ausnahme der Promulgationsbullen sämtlich im "Liber Sextus" enthalten sind und damit in der Hs. doppelt vorhanden waren. Der vom Besitzer beider Teile auf dem Fußsteg von
Der Codex gelangte auf unbekanntem Wege im späteren 14. oder im 15. Jh. ins Liber Sancti Blasii in Northeim
, ähnlich in Cod. Guelf. 271 Helmst., 289v. In Liber 6. decretalium Bonifacii 8. papae
verzeichnet (Bibliothek Northeim
, Sp. 70 Nr. 217 oder 220).
Zusammen mit dem übrigen Buchbestand des Konvents am Liber VI Decretalium in membrana, Vornan ein defect
unter den Juridici MSS
beschrieben, auf dem ti in folioJ. 42.
Im Handschriftenverzeichnis von 398
aufgeführt.
Exiit qui seminat(VI 5.12.3) für den Franziskanerorden, vgl. dazu
De hereticis invenies proiectis de fine ante constitutiones extravagantes tribus foliis(sc. ibidem subiunguntur dua capitula residua de homicidio ante tytulum de usuris26vb–28va sc. .28va
Ista capitula sunt de tytulo de sentencia excommunicacionis. –
textus istius tytuli est in folio precedenti ex ista partemit dem Text verbunden, der sich auf dem letzten der verlorenen Bl. befand, außerdem Verbindung zum direkt anschließenden Kommentartext auf
†) und Verweis auf dem Fußsteg von
verte sequens folium. (
wobei der Dekretalentext und der größte Teil des Kommentars von einer Hand geschrieben wurden.
in roten, auf jeder RectoseiteL iber
VIin roten und blauen Majuskeln.
Non solum, 30, 31,
Cum inter venerabiles fratres, 6, 33, 34, 39 und 20. Es handelt sich also um die aus den Collectiones I und II zusammengesetzte sog. "Sammlung von 33 Stücken" unter Auslassung von Nr. 37 und 38, die Innozenz IV. selbst glossierte, vgl.
Expediendis, Nr. 6 mit Dublette, Nr. 20 hier zuerst mit der innozentianischen Vorbemerkung
Ad hec quia, dann noch einmal in der ursprünglichen Fassung Gregors IX:
Gregorius episcopus servus servorum Dei venerabili fratri archiepiscopo Rothomagensi; vgl. dazuPresencium
Cum inter venerabiles fratresder Collectio II vgl.
Non solum, hier in der älteren Fassung von Gregor IX, vgl.
de rescriptisvon gleicher Hand wie die Lagenzählung nachgetragen.
Haupttext
Glosse
Haupttext von einer Hand in regelmäßiger französischer Textualis,
Glosse von zwei verschiedenen Händen in z. T. sehr kleiner älterer gotischer Kursive, Hand 1:
Cum in) als Block aus wechselnd roten blauen Unzialmajuskeln über 5 Zeilen mit filigranen Fadenausläufern in der Gegenfarbe.m ultis