Friedensvertrag zu Thorn 1466 (dt.)
Papier — I, 17, I Bl. — 28-28,3 × 19,5 cm — Schlesien (?) — 16. Jh. (1. V.)
Wasserzeichen: Ochsenkopf (
DE3270-hist553_14; ähnlich DE4620-PO-78024 - Osterode, 1502; alle Wasserzeichen dieser Gruppe stammen aus dem Zeitraum 1501-1508); Ochsenkopf ( DE3270-hist553_17; ähnlich AT3800-PO-70980 - Rattenberg, 1501); Ochsenkopf ( DE3270-hist553_16; ähnlich AT3800-PO-70984 - Rattenberg, 1501; ebenso DE4620-PO-70985 - Holtzgke, 1502); Ochsenkopf ( DE3270-hist553_5; ähnlich DE4620-PO-71472 - Elbing, 1502). Lagen: Die Handschrift besteht neben einem modernen Vorsatz- und Nachsatzbl. aus 17 Bl. bzw. zwei Lagen, sodass eine Lage unvollständig sein muss, wobei in der aktuellen Bindung nicht ersichtlich ist, ob das Blatt am Beginn der ersten oder am Ende der zweiten Lage fehlt. Da aber der Text mit der ersten Seite der ersten Lage beginnt und in der Folge keine Lücken zeigt, erscheint der Wegfall eines - wohl leeren - Blattes am Ende am wahrscheinlichsten (ein ganzes Blatt vor dem Text frei zu lassen, wäre kaum erforderlich gewesen). Außerdem ist 1r stärker verschmutzt als die nachfolgenden Seiten. Deshalb liegt die Annahme nahe, dass die Seite ursprünglich die erste der Lage bildete. Die Lagenformel lautet deshalb wohl: IV (8). V-1 (17); Bleistiftfoliierung (modern): 1-17. Buchblock erheblich beschnitten (ersichtlich etwa auf 1r, wo die Überschrift beim Beschnitt zum Großteil weggefallen ist). Schriftraum: 24-25,8 × 14,5-15,5 cm, zweispaltig, 35-39 Zeilen; gesamter Text von einer Hand geschrieben; Kurrentschrift mit starker Linksneigung, zudem Überschriften bzw. Rubriken in Frakturkursive. Rubriziert; die Oberlängen der Buchstaben in der jeweils ersten Zeile einer Seite erheblich in die Länge gezogen; Cadellen und einfache Initialen bzw. Lombarden in normaler und/oder roter Tinte (meist zwei- bis vierzeilig; bisweilen Ansätze zu schlichtem Fleuronnée).Moderner, heller Pappeinband des 18. oder 19. Jhs. (ursprünglich dürfte die Handschrift keinen Einband besessen haben; siehe dazu unter Herkunft); auf dem Rücken und VD aufgeklebt ein hellbraunes Papierschildchen mit der handschriftlichen Inhaltsangabe Frieden zw. Nassaw (?); oben links am VD Reste bzw. Abdruck eines ehemaligen Signaturenschildchens erkennbar, unten links modernes Signaturenschildchen der UB Göttingen (Cod. Ms. hist. 553). Die moderne Göttinger Signatur ist zudem mit Bleistift eingetragen auf dem VS (Cod. Ms. hist. 553); am unteren Rand des VS in Bleistift der Literaturverweis Ewiger frieden, Gebauer hist. T. II; auf dem HS in Bleistift die ältere Göttinger Signatur Jnd. Mss. 345.
Herkunft: Nach der Schreibsprache dürfte die Handschrift aus dem schlesischen Raum stammen, die Wasserzeichen machen eine Entstehung in den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts wahrscheinlich. Sie umfasste wohl nie mehr als die beiden noch vorhandenen Lagen und dürfte ursprünglich keinen festen oder überhaupt keinen Einband besessen haben (dafür spricht auch die ganz ähnliche Gestaltung eines Großteils der weiteren bekannten Überlieferungsträger dieses Vertrags; siehe zu denselben
, S. 262-263). — Aus welchem Vorbesitz bzw. wann und wie genau die Handschrift in den Bestand der UB Göttingen kam, ist nicht nachvollziehbar; auf 1v findet sich jedoch der älteste Bibliotheksstempel der Göttinger UB., S. 170. — .
Ir-v leer, abgesehen von der Inhaltsangabe bzw. dem Titel Vertrag und ewiger Frieden zwischen dem Bischoffe Ermlant in Preussen Nasaw und Stolpen und dem Homester auf Ir; an Ir vorangeklebt zudem der Nutzerbogen der SUB Göttingen und die Beschreibung von Wilhelm Meyer.
1r-17v Friedensvertrag von Thorn (1466) , zwischen dem Deutschen Orden und Kasimir Andreas IV., dem Großfürsten von Litauen und König von Polen ('2. Thorner Friede'; dt. Übersetzung). ›[In die eynfurunge und bewegunge des] ewigen frides‹. (Von der ersten Zeile der Titelrubrik ist die obere Hälfte abgeschnitten, der Text ist deshalb eigentlich unlesbar, allerdings passen die noch sichtbaren Reste der Buchstaben zum Titel bzw. der Überschrift des Vertragstextes, die sich auf einem Papierheft von 31 Bl. aus der Zeit um 1570 findet, das gleichfalls eine deutsche Übersetzung des Vertragstextes bietet; vgl. zu dieser Überlieferung , S. 263). In dem namen des herren amenn. Zw eynem ewigen gedechtnis der sachenn nach dem das vnnder dem begerung des menschenn vnnd menschlichenn willens … — … So hab ich mich hye mit eygener handt vnther geschriben sulche eintracht vnd ewige frede belibende annamende vnd sie annehm vnd veste adir mechtig zw haldenn. ›lop sey dem herrenn yn der ewigkeyt‹. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung der vom König von Polen ausgestellten Vertragsurkunde; Edition (lateinische Fassung): , S. 262-288, Nr. 402. Der Text auf 1r-11v entspricht in seiner Abfolge der Edition der lat. Fassung (ebd., S. 265 bis S. 280, Z. 12 von Art. 16); dann folgen auf 12r-13v zuerst Art. 22 und 23/1 sowie die ersten fünf Zeilen von Art. 23/2 der Edition (ebd., S. 281-282), dann die letzten 6 Zeilen von Art. 16, 17 und 21 bis auf die letzten 4 Zeilen (S. 280-281) sowie der zweite Teil von Art. 23/2 (in der Edition die letzte Zeile auf S. 282 bis Ende zum Ende des Artikels); ab da stimmt der Text der Handschrift bis Art. 28 bzw. 16v wieder mit der edierten lateinischen Fassung überein. Abweichend sind in der vorliegenden Handschrift jedoch große Teile von Art. 28 (das Versprechen der polnischen Stände, den Frieden und seine Einhaltung zu garantieren; ebenso die Zeugenreihe und die Unterfertigung durch Bischof Rudolf von Lavant, den päpstlichen Gesandten; zudem fehlt die Unterfertigung des Notars, die in der edierten lateinischen Fassung der Urkunde das Ende bildet). Da in diesem Abschnitt insbesondere auch die Vertreter der verschiedenen zum Königreich Polen gehörenden Städte genannt sind, könnte es sich um die Übersetzung eines Exemplars des Friedensvertrages handeln, das die Vertreter der polnischen Städte ausfertigten (entsprechende Urkunden, mit denen Gruppen von Vertretern unterschiedlicher Stände Verträge garantierten, sind auch sonst nicht unüblich); oder aber die vorliegende Übersetzung ist eine Kompilation aus mehreren Überlieferungen dieses Vertrages. (18v) leer.
Abgekürzt zitierte Literatur
Die Handschriften in Göttingen, Bd. 2: Universitäts-Bibliothek: Geschichte, Karten, Naturwissenschaften, Theologie, Handschriften aus Lüneburg, beschrieben von W. Meyer, Berlin 1893 (Verzeichniss der Handschriften im Preussischen Staate, Abt. 1: Hannover. Bd. 1: Die Handschriften in Göttingen 2) | |
Handschriftencensus. Eine Bestandsaufnahme der handschriftlichen Überlieferung deutschsprachiger Texte des Mittelalters. Online-Datenbank: https://handschriftencensus.de/ | |
Wasserzeichen-Informationssystem. Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart (http://www.wasserzeichen-online.de/wzis/index.php) |
Beschreibung erstellt im Rahmen des Projektes Katalogisierung der abendländischen mittelalterlichen Handschriften der SUB Göttingen Volkssprachige Handschriften.