Verzeichnis der Juristischen Handschriften der Stadtbibliothek, 63r. Bearbeitet von Anne Harnisch, 2018.
Gefördert durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung. (Vorläufige Beschreibung)

Lübeck, Bibliothek der Hansestadt, Stadtbibliothek, Ms. jur. 4° 108

Wisby: Stadtrecht

PapierTitelblatt + 70 Bl.2016,5 — 18. Jh.

Aus dem Besitz Dreyers, von dessen Hand die Handschrift geschrieben ist. Den Umschlagtitel kalligraphierte Johann Hermann Schnobel. Der Einband ist der braune Pappband der Dreyerschen Stadtrechtssammlung; roter Schnitt. Derzeit nicht im Bestand der Stadtbibliothek Lübeck vorhanden.

1r–70v Iura Civitatensia Godlandica, Antiqua, [Gothlands gambla Stadz lagh] sive Ius Municiplae Wisbycense. ex codice Archenholziano membranaceo, monumentum ex caementis iurium Germanicorum, Saxonicorum sigillatuim et Lubecensium, extructum descripsit et cum exemplo Hadorphiano contulit J. C. H. Dreyer. Niederdeutsch. Vergleiche die Ausgabe des Stadt- und Seerechts von Wisby durch Schlyter in: Corpus Iuris Sueo-Gotorum Antiqui VIII, Lund 1853, S. 1–171, I–XVI, besonders S. XI. Danach war dem Herausgeber ein Pergamentkodex Archenholz nicht bekannt, sondern außer der von Hadorph herausgegebenen Originalhandschrift nur eine Papierhandschrift mit einer Abschrift derselben aus der Mitte des 16. Jh. Hadorph kannte noch eine andere Pergamenthandschrift neben dem Original, welche Schlyter, etwas gewaltsam und auf Hadorphs Kosten, mit jener Papierhandschrift des 16. Jh. identifizieren zu können glaubt. Sollte die Hadorph bekannte Pergamenthandschrift der Archenholz gewesen sein, welchen nach dessen spurlosem Verschwinden, diese Abschrift zu vertreten hätte? – Jedenfalls weicht der vorliegend Text von dem Abdruck der Originalhandschrift nicht unbeträchtlich ab.