Transkription

Brenz, Johannes: Kirchenordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll.
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Kirchẽordnung/ Wie es mit der Lehre vnd Ceremonien im Fürſtenthumb Würtemberg angericht vnd gehalten werden ſoll.
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Getruckt zü Tübingen / durch Vlrich Morharts Witfraw. Anno M. D. LV.
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VOn Gottes genaden / Christoff Hertzog zü Wür temberg / vnd zü Theck / Graue zü Mümpelgart / etc. Wir setzen in keinen zweifel / der Allmechtig barmhertzig Gott vnd Vatter vnsers lieben Herrn Jesu Christi / hab das liecht seines heiligen Euangelions / zü diser zeit / nicht solches fürnemens vnd vorhabens angezindet / das es nur ein kleinen augenblick erscheinen / vnd als bald widerumb on frucht vnnd nachdruck verschwinden vnnd verleschen / sonder das es seinen glantz weit vnd breit vmb sich werffen / vnnd nicht allein die Christlich Kirch in allerlei Nation erleüchren / sonder auch sich für vnd für auff die Nachkommen erstrecken solt. Dann wiewol sich gegen der
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rechten reinen vnd göttlichen lehr des heiligen Euangelions Christi / allerlei widerwertigs je vnnd allwegen / auch noch zügetragen / vnd die vndanckbarkeit gegen so vnaußsprechlicher göttlicher gütthat / so groß erscheinet / das nicht zü wundern were / ob schon die alt Finsternus widerumb einfiele / Jedoch so ist die göttlich Mayestat nicht allein so gwaltig vnnd mächtig / das sie die Predig des Sons Gottes / wider die Porten der hellen erhalten kan / sonder ist auch so gnädig vnd barmbertzig / das sie / vnangesehen viler vndanckbarkeit / sich jrer güte vnd gaben / zü erhaltung der ehr jhres göttlichen Namens / vnnd zü beweisung der warheit jhrer züsagung / nich gerewen lassen will. Hierauff nach dem wir vns / auß schuldiger danckbarkeit / pflichtig erkennen / das wir der heiligen Christlichen Kirchen /
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wölche ist das Reich des Sons Gottes / vnd seinem Euangelio / vnsers besten vermügens fürderlich sein sollen / auch darfür gentzlich halten / das alle Weltliche Regiment / vnnd derselben zeitlich wolfarth / fürnemlich zür erhaltung vnnd fürderung der rechten waren Christlichen Kirchen von Gott gestifft / verordnet vnd gegeben werden. So wöllen wir durch Gotres gnad an vns nichts erwinden lassen / darmit wir dem Son Gottes vnserm lieben Herrn vnnd einigen Hailand Ihesu Christo vnd seiner Kirchen / vnsern fleiß vnnd dienst / in vnserm beuolhnen Ampt vnnd Regierung beweisen könden vnnd vermögen. Vnnd dieweil ein Christliche Kirchenordnung nicht der geringsten stuck eins ist / dardurch
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dem rechten heil vnnd erbawung der Kirchen gedient würt. Vnd der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Wirtemberg / etc. vnser freüntlicher lieber herr vnd Vatrer seelig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthumb / auß Christilichem nottwendigem bedencken / vor diser zeit / verfassen vnd anrichten hat lassen / Haben wir dieselb widerumb ferner zü declarieren vnnd züerklären für die hand genommen / Damit allerlei vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü diser gefarlichen zeit / in den kirchen vnsers Fürstenthumbs verhüttet / vnd der recht warhafftig / nottwendig Gotsdienst gefürdert wurde. Dann wir seind der vngezweifelten züuersicht / nach dem Gott nicht ist ein Gott der vnordnung / sonder des fridens / vnd will das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es seie seiner ewigen
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göttlichen Mayestat ein sonderlicher wolgefälliger dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnnd nutzlich Ordnung / vermög seins göttlichen Worts / fürgenommen vnd gehalten werde. Vnd dieweil der Son Gottes das Predigampt vnd die Sacramenta des heiligen Euangelions selbs gestifft vnd verordnet hat / das hiedurch der heilig Geist die Kirch auß allerlei völcker versamle / zü der rechten erkanntnuß Gottes füre / vnnd im rechten Glauben zür ewigen Gerechtigkeit vnd seligkeit bestätige vnnd erhalte. So ist vnser meinung durch Gottes gnad / gar nicht dahin gerichtet / das durch andere oder neüwe Ordnung / das Predigampt vnnd Gebrauch der rechten Christlichen Sacrament verhindert / vnnd die Kirch von dem
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warhafftigẽ Glauben / an vnsern lieben Herrn Jesum Christũ / zü dem Aberglauben gefüret. Sonder vil mehr das die bemelte Stifftung Christi auff das bequemlichst vnd heilsambst offentlich in der Kirchen verrichtet / vnnd den rechten Glauben auß dem Euangelio zülernen / auch durch die Sacramenta zübekrefftigen vnd zübewaren / dienstlich befürdert werden möchten. So ists auch vnuerborgen / da bei den Corinthiern sich in dem heiligen Sacrament des Nachtmals / vnsers lieben Herrn Jesu Christi / ein vnordnung begabe / was für schwäre straff Göttlichs zorns / über sie kommen sei / darmit on zweifel der Allmechtig der Christlichen Kirchen zü jeder zeit gewißlich züuerstehen geben hat / mit was ernstlicher meinung er die Kirchen / zucht vnnd ordnung / bei seinem Predigampt
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vnd gebrauch seiner Sacrament erfordere / vnnd gehalten haben wöll. Demnach seind wir in betrachtung vnsers schuldigen diensts vnd gehorsams / gegen dem Son Gottes vnserm einigen / warhafftigen Heiland Ihesu Christo / auch zü fürderung rechter Christlicher zucht vnnd übung / nicht vnzeitlich bewegt worden / volgende Kirchenordnung / vermög Göttlicher lehr / in Schrifft begreiffen vnd verfassen zülassen / ernstlich hiemit beuelhend / das alle Pfarher vnd Kirchendiener vnsers Fürstenthum̃s / sich derselben biß auff ein gmeine Christliche Reformation vnnd vnsern vernern bescheid / gmeß vnd gehorsamlich halten / vnd sich hierinn dermassen so geflissen erzeigen / wie sie begern der Kirchen mit rechtem ernst vnd eyfer
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züdienen / vnnd Gottes straff / auch vnser vngnad züuermeiden.

Von der lehr vnnd Predig.
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Das Göttlich Wort vñ Him̃elische Lehr züpredigen / ist nit auß menschlichem güt beduncken erfunden vnd bedacht / sonder von vnserm Herrn Gott selbst gestifft vnd verordnet / Es ist auch von Gott so theür vnnd hochwichtig geachtet worden / das sich dieses Ampts sein Göttlich Maiestar anfencklich selbs vnderfangen / hernach zü zeiten den Engeln / vnd dann den heiligen Patriarchen vnd Propheten / auch seinem Eingebornen Son vnserm lieben Herrn Jesu Christo / da er mensch ist worden / vñ desselben Aposteln züuerrichten aufferlegt vnnd beuolhen hat.
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Die summa aber der rechten warhafftigen / Göttlichen / Him̃elischen vnd einig Seeligmachenden lehr / so von anfang der Welt here in der Kirchen oder versamlung Gottes volck auff erden geübt vnd getriben / auch noch biß zü end der Welt in übung bleiben soll vnnd müß / besteht darauff / Nämlich das Gott die Welt / wie(Joan. 3.) Christus selbs lehret / also geliebt hat / das er seinen einigen Son gabe / auff das alle die an jn glauben nicht verloren werden / sonder das ewig leben haben. Vnnd wie Paulus schreibt / Gott hat vns(2. Tim. 1.) selig gemacht vnd berüffen / mit einem heiligen Berüff / nicht nach vnsern Wercken / sonder nach seinem fürsatz vñ gnad / die vns gegeben ist in Christo Jesu / vor der zeit der Welt / jetz aber offenbaret durch die erscheinung vnsers Heilands Jesu Christi / der dem Tod die macht hat genom̃en / vnd das leben / auch vnuergengklich wesen
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an das liecht bracht / durch das Euangelion / vnd hernach vernner (Ad Tid. 3.) / Wir warn auch weiland vnweiß / vngehorsam / jrrig / dienend den lüsten / vnd mancherlei wollusten / vnd wandelten in boßheiten vnd neid / vñ hasseten vns vndereinander. Da aber erschein die freüntlicheit vnnd holdseligkeit Gottes vnsers Heilands / nicht vmb der Werck willen der Gerechtigkeit / die wir gethon hetten / Sonder nach seiner Barmhertzigkeit macht er vns selig / durch das Bad der Widergeburt / vnnd ernewerung des heiligen Geists / wölchen er außgossen hat über vns reichlich durch Jesum Christum vnsern Heilandt / auff das wir durch desselben gnad / gerecht vnnd Erben seien des ewigen lebens / nach der hoffnung. Das ist die summa vnnd das Hauptstuck / dahin alle andere Capita der rechten Him̃elischen
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vnd Göttlichen lehr / von Gott / von Gottes Gsetz / võ der Sünd / von dem Euangelio / von den Sacramenten / vom Glauben / von der Gerechtigkeit / von gütten Wercken / von geschefften eins jetlichen Christlichen stands vnd berüffs / von vrstend der Todten / von ewiger Seyligkeit / vnd kurtzlich von allen nutzlichen vnd notwendigen stucken vnserer einigen rechten / warhafftigen / Christlichen Religion / endtlich gericht vnd geleittet werden. Nun ist die bemelt lehr / vnnd was derselben anhengig / in der heiligen Göttlichen Schrifft / Nämlich in der Schrifft der heiligen Propheten vnd Aposteln / so genannt würdt die Biblia / Alts vnd Neüwes Testaments / dermassen so gnügsam verfaßt / begriffen / außgefürt / erklärt / vnd mit Göttlichen Himmelischen Wunderzeichen versichert vnnd
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bestätigt / das auch ein Engel von Himmel / so er anderst dann die (Gala. 1.) jetzbemelte schrifft außweiset / prediget / verflücht sein solt. Hierauff sollen die Pfarher / Prediger vnd ander Kirchendiener (2. Tim. 3.) / so das Lehrampt füren / allen jren müglichen fleiß / so tags so nachts / mit ernstlicher anrüffung Gottes / dahin richten vnd wenden / das sie die Schrifft der heiligen Propheten vnnd Aposteln / emsiglich lesen / recht verstehn / vnd alle jre Predig in lehr / ermanen vnnd straffen / darauff vnnd darauß gründen vnnd bestätigen. Vnnd dieweil nach der Apostel zeit / etlich heilig Vätter / in sachen / vnser Christlich Religion belangend / auch geschriben haben / wiewol sie mit jren Schrifften der Kirchen jres fleiß züdie-
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nen Christlich gesinnet / auch allerlei jrrthumb / so sich wider die recht Prophetisch vnnd Apostolisch lehr einreissen wolt / jres bösten vermügens durch Gottes gnad begegnet vnnd gewehret / vnnd der rechten warhafftigen lehr güte kuntschafft geben haben / derohalben jre Schrifften ehrlich gehalten / vnd zür gelegenheit fleissig gelesen werden sollen / Jedoch sollen dieselben Schrifft der Vätter / der heiligen Prophetischen vñ Apostolischen Schrifft nicht gleicher Autoritet / vnd ansehens geacht / Sonder souil (wie sie selbs erfordern) daruon gehalten werden / souil sie mit kundtschafft der Propheten / vnd Aposteln Schrifft erweisen vnd darbringen mögen. Nach dem auch sich bißanher allerlei mißuerstand vnnd jrrthumb in mancherlei Artickel vñ
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Capiteln / die lehr vnserer rechten warhafftigen Christlichen Religion betreffendt / in der Kirchen zügetragen. Vnnd aber die selben jrrthumb in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt überantwurten haben lassen / kurtzlich vermeldet / vnnd mit grundtlicher Zeügknuß der Heiligen Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnnd widerlegt / vnnd darneben die recht heilsam Christlich Lehr angezeigt. So wöllen vnnd erfordern wir / das vnsere Pfarher / Prediger / vnnd andere vnsere Kirchendiener jhre Lehr vnnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach jnnhalt / anweisung vnnd erklärung der bemelten zweien Confession verrichten vnd volnziehen.
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Von dem Tauff.
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Wiewol zü diser zeit nicht vil alt menschen / sonder züm merertheil kinder getaufft / wie es dann auch recht vnd Christlich ist / das die kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vñ eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den Tauff angebotten / vnnd übergeben / so würdt er on allen zweifel für kein liederlich kinderspil / sonder für den Hochwichtigsten treffenlichsten werckzeüg einen / dardurch der heilig geist in vns krefftig vñ thätig gehalten. Dann nach dem der(Esa. 40.) Tauff / durch den Teüffer Johannem(Matth. 3.) auß Gottes berüff angefangen(Mar. 1.) / hat der Son Gottes vnser lieber(Luc. 3.) Herr Ihesus Christus / den selben(Joan. 1.) nicht allein selbs empfangen / sonder(Matt. 28.) auch bestätigt vnd beuolhen / das
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er für vnd für in der Kirchen biß zü end der welt / gehalten vnd gebraucht werden soll. (Roma. 6.) Vnd dieweil S. Paulus bezeügt / das wir mit Christo in den tod / durch den Tauff begraben / auff das / gleich wie Christus ist aufferstanden von den todten / durch die herrligkeit des Vatters / Also sollen auch wir in einem neüwen leben wandeln / das auch die so getaufft (Galat. 3.) werden / Christum anziehen / vnd das (Ephes. 5.) der Tauff sei ein bad der widergeburt der rainigung vnd der erneüwerung des heiligen Geists / so kan man sich darauß wol erinnern / das er sei ein göttliche Ceremonia vnnd heilig Sacrament / dardurch wir vnsers berüffs zür Kindtschafft Gottes vergwißt / vnnd in die Posseß der ewigen himmelischen gütter eingesetzt werden / Dann wiewol nicht alle so getaufft / die ewig seligkeit ererben / so geschicht doch das
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selb nicht auß mangel des Tauffs vnnd berüffs Gottes / sonder auß mangel deren so sich des Tauffs nicht mit rechtem vertrauwen / in den Herrn Christum durch sein Euangelium gebrauchen. Darumb nach dem so vil an dem Christlichen Tauff gelegen / das wir vns sein in den aller grösten vnd schwäristen anfechtungen / fürnämlich von der ewigen fürsehung Gottes behelffen / vnd vertrösten mögen vnd sollen: So ist kein mühe züsparen / darmit er Christlich gehalten / außgetheilt vnd empfangen werde. Vnnd anfengklich soll der Widerteüffer jrrthumb / so den jungen vñ noch vnmündigen Kindern den Tauff abgeschlagen / gentzlich verworffen sein. Sonder die Kinder als die nicht der geringst theil Gottes volck sein / sollen vermüg Göttlichs Worts vnnd ordnung getaufft werden.
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Vnnd wiewol vor zeiten in der ersten Kirchen / nur zwo zeit im jar / namlich Ostern vnd Pfingsten zütauffen verordnet. Jedoch nach dem der Son Gottes / vnd seine Aposteln kein sonderliche zeit hierinn bestimpt / sonder der Kirchen jre freiheit gelassen / auch vil Kinder jrer schwachheit halber / die obbestimpten zeit des Tauffs / nicht erreichen möchten. So wöllen wir auß disen vnnd andern hochwichtigen vrsachen / das die kinder zü jeder gebürlichen zeit / so es von jrentwegen ordenlich begert / vnd sie fürgebracht getaufft werden. Jedoch achten wir es für nutzlicher das die Kinder ausserhalb der not jrer schwacheit nicht / zür zeit / da kein Kirchen versamlung vorhanden / Sonder auff den Sontag oder andere Feiertag / oder auff den wercktag / da predig gehalten / vnd ein menge des volcks in der kirchen beieinander versamlet / zütauffen fürgetra-
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gen werden darmit menigklich bei dem kinder tauff / nicht allein des gebrauchs vnd nutzung des tauffs erinnert / sonder auch Gottes namen über das kind anzürüffen / vnd dem kind vmb ein rechten Christlichen glauben / der jhm zü rechter entpfahung des Tauffs vnd zür seligkeit nöttig / zübitten / ermanet vnd bewegt wurden. Wir wöllen aber hiemit niemands gestatt haben / das er mit seins kinds tauff / auß verachtung gfarlicher weiß vnnd jrriger vnchristenlicher meinung / in die lenge verziehe / dann wo sollichs geschehe / gedencken wir dasselb nach gelegenheit des handels ernstlich züstraffen. Darnach soll auch fürnemlich hierinn bedacht werden / das die Substantia / oder das wesenlich stuck eins rechten Christlichen tauffs / nicht an der menge vnnd vile der Ceremoni-
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en / so vor diser zeit bei dem Tauff im brauch gewesen / sonder fürnämlich an dem gelegen sei / das der Tauff gereichet werde / im namen Gott des Vatters / vnd des Sons vnd des heiligen Geists. Darum̃ alle Lectiones / Vermanung vnd Gebett / bei dem Tauff dahin gerichtet werden sollen / das dises wesenlich stuck recht verstanden vnd gebraucht werde. Das aber das Kind im Tauffen einn oder außgewickelt / ain oder drei mal begossen / in das wasser eingedaucht / oder mit wasser besprengt werde / ist an im selbs mittelmässig. Jedoch dieweil in der kirchen alles ordenlich vñ zür besserung geschehen soll / haben wir für nutzlich bedacht / das die Kindlin außgewickelt / doch allerlei gefar züuerhüten / nicht ins wasser gedaucht / sonder mit dem wasser also nackend begossen werden / es were dann sach / das das kind
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so schwach / das es den lufft oder kelte nicht wol leiden möchte / als dann mage es eingewickelt wol getaufft werden. Es soll auch beid von den Eltern vñ Pfarrhern fürsehung geschehen / das zü Geuattern des kinds tauff / nicht leichtuertig personen / so in offenlichen lastern vnbüßfertig verhafft / sonder ehrlich vnd Gotsförchtig leüt angenommen werden / darmit nit durch der Geuattern vnerberkeit das heilig Sacrament des Tauffs / vor der Kirchen gesch endet werde. Hierauff soll nachuolgende Ordnung im Tauff gehalten werden. Erstlich frage der kirchendiener / wie man das kind nennen wöll / vnd ob es nit jachtaufft sei / so es nun nicht jachtaufft ist / sprech er also.
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Form des Tauffs.
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Es ist vns hie ein Kindlin fürgetragen / vnd von seinetwegen begert / das es dem gebett gmeiner Christenlichen Kirchen beuolhen / vnd nach ordnung vnnd einsatzung vnsers Herrn Jesu Christi getaufft werde. Damit wir aber bericht empfangen / auß was grund göttlicher schrift wir vns des kindlins annemen vnd durch das gebett Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vñ gab des tauffs bitten sollen. So laßt (Mar. 10.) vns hören das Euangelion von den kindlin wie es Marcus am X. beschriben hat. Zü der zeit brachten sie kindlein zü Jesu / das er sie solt anrüren / aber die jungern füren die an / die sie trügen / da es aber Jesus sahe / ward er vnwillig vnd sprach zü jnen / laßt die kindlein zü mir kommen / vnd weeret
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jnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes. Warlich ich sag eüch / wer das Reich Gottes nicht empfähet als ein kindlin / der würdt nicht hinnein kommen / vnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie. Lieben freünd / wir hören auß disem Euãgelio wie freüntlich sich der Son Gottes / vnser lieber Herr Jesus Christus / gegen den kindlin stellet / darmit er offentlich vnd gwißlich züuerstehen gibt / in was grosser not vnd gfar / die armen kindlin stecken / vnd das sie darauß on sein sonderlich gnad vnd barmhertzigkeit / nicht erlöset werden mögen / Dann wir hören auch sonst täglich auß Gottes Wort / erfarens auch beid an vnserm leben vñ sterben / das wir von Adam her alle sampt / in sünden empfangen vnd geborn werden / darinnen dann wir vnder Gottes zorn in ewigkeit verdampt vnd verlorn sein müßten /
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wa vns nicht durch den eingebornen Son Gottes vnsern lieben Herrn Jesum Christum / darauß geholffen were. Dieweil dann dises gegenwürtig Kindlin in seiner natur / mit gleicher sünde / in massen wie wir auch vergiftet vnd verunreinigt / ist / darumb es auch des ewigen tods vnd verdamnuß sein vnd bleiben müßte. Vnnd aber Gott der Vatter aller gnaden vnd barmhertzigkeit / seinen Son Christum der gantzen Welt / vnd also auch den Kindlin nicht weniger / denn den alten verheissen vnd gsandt hat / wölcher auch der gantzen Welt sünd getragen / vnnd die armen Kindlin gleich so wol / als die alten / von sünd / tod vnnd verdamnuß erlöset vnd selig gemacht hat / vnnd beuolhen man soll sie zü jhm bringen / das sie gesegnet werden.
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Derohalb so vermane vnnd bitte jch euch alle die jhr all hie versamlet sind / auß Christlicher liebe vnd trewe / das jr erstlich zü hertzen nemen vnd mit fleiß bedencken wölt / in was grossem jamer vnd not / dises kindlin / seiner art vnd natur halben stecket / Namlich das es sei ein Kind der sünden / des zorns vnd vngnad / vnd das jme nicht anders geholffen werden möge / dann das es durch den Tauff / auß Gott new geborn / vnnd von Gott an eins kindsstatt / von wegen vnsers Herrn Jesu Christi / angenommen werde. Hierauff so wöllet euch dises gegenwürtigen armen Kindlins gegẽ Gott dem Herrn mit ernst annemen / dasselb dem Herrn Christo fürtragen vnd bitten / er wölle es zü gnaden auffnemen / jm sein sünd vergebẽ / vnd zü einem Miterben / der ewigen himmelischen gütter erkennen / auch nicht allein von des Teüffels gwalt
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dem es der sünd halb vnderwürfflich erledigen / sonder auch also durch den heiligen geist stercken / das es dem feind im leben vñ sterben / stattlichen widerstand thün / vnd in dem züm seligen sig erhalten werden mög.

Laßt vns also betten.
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O Allmächtiger ewiger Gott / ein vatter vnsers Herren Jesu Christi / wir rüffen dich an / über disen deinen diener N. der die gab deiner tauff bittet vnd dein ewige gnad / durch die geistlich widergeburt begert / nimme jn auff Herr / vnd wie du gesagt hast / bittet so werden jr nemen / süchet so (Matt. 7.) werdet jr finden / klopfft an / so würt eüch auffgethon / so raiche nun ewiger Gott dein gütte vnd gnad / dem der da bittet / vnd öffne die thür dem der da anklopfft / das er den ewigen segen dises him̃elischen bads erlange /
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vnd das verheissen Reich deiner gaben empfahe / durch Christum vnsern Herren.

Ein ander gebett.
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Allmechtiger ewiger Gott / der du durch die Sündfluß / nach deinem gestrengen gericht / die vnglaubigen welt verdampt / vnd den glaubigen Noe selb acht / nach deiner grossen barmhertzigkeit erhalten / den verstockten Pharao mit allen den seinen im Rotten Mör erseufft / vnd dein volck Israel durch das drucken hindurch gefürt / auch durch solchs das bad deiner heiligen tauff zukünfftigklich(1. Pet. 3:) bezeichnet vnnd bedeütet / Deßgleichen durch die Tauff / deins lieben kinds / vnsers Herrn Jesu Christi / den Jordan vnd alle wasser / zür seligen Sündfluß vnd reichlicher abweschung der sünden / geheiliget vnd etngesetzt hast / Wir bitten dich durch
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dieselb dein grundlose barmhertzigkeit / du wöllest disen N. gnädiglich ansehen / vnnd mit rechtem glauben im Geist beseligen vnd stercken / das durch dise heilsame Sündtfluß / an jhme ertrincke vnd vndergehe alles (Nota / wañ ein alts getauft würt soll man dise wort (vnnd er selbs darzü gethõ hat) hinzü setzẽ.) was jme von Adam angeborn ist / * Dz er auch auß der zal der vngläubigen gesöndert / in der heiligen Archa der Christenheit trucken vnnd sicher behalten werde / deinem namen allzeit brünstig im Geist vnd frölich in hoffnung züdienen / auff das er mit allen gläubigen deiner verheissung ewigs leben erlangen mög / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen. Laßt vns auch sprechen das gebett / so vns vnser Herr Christus selbs geleret vnnd beuolhen hat zübetten / vnd nicht allein alle vnsere / vnd des Kinds notturfft darinn begriffen / sonder auch darmit vns
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gwißlich züerhören verheissen hat. Sprecht ein vatter vnser / etc. Nach dem gebett spreche der Kirchendiener gegen dem Kind. Der Herr beware dein eingang vnd außgang / von nun an biß in ewigkeit. Darauff spreche der Kirchendiener weitter gegen den Geuattern also.

Ermanung zün Geuattern bei dem Tauff.
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Lieben freünd in Christo / Nach dem jr von wegen dises N. begert haben / das er (vel sie) in dem namen Ihesu Christi getaufft / vnnd durch den Tauff in die heilige gemein Gottes volcks / angenommen vnnd eingeleibt werde / So ist euch als Christen vnuerborgen / das wölcher sich
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zü der gemein Christlicher kirchen thüt / der begibt sich in ein geistlichen streit / darinn wir nicht mit fleisch vnd blüt / sonder mit dem bösen geist / die tag vnsers lebens / hie auff erden zükempffen haben / wölchen streit auch wir on rechten glauben in Gott Vatter / Son vñ heilgen Geist / nicht volfürn mögen. Hierauff / dweil jr eüch auß Christlicher lieb vnnd freündtschafft / dises noch vnmündigen N. haben angenommen / vnd vertretten jhn / in diser offenlichen Christlichen handlung. So wöllend mir an seiner statt antworten / damit offenlich bekañt werde / warauff er getaufft werde. N. widersagstu dem Teüffel vnnd allen seinen wercken vnd wesen Antwort. Ja ich widersag. Darnach frage der Kirchendiener ferner / N. glaubstu in Gott Vatter / All-
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mechtigen / Schöpffer him̃els vnd der erden? Antwort / Ja ich glaub. N. glaubstu in Ihesum Christum sein eingebornen Son vnsern herrn / der empfangen ist von dem heiligen Geist / geborn auß Maria der Junckfrawen / der gelitten hat vnder Pontio Pilato / gecreütziget / gestorben vnd begraben / ist abgefaren zür helle / am dritten tag aufferstanden von todten / auffgefaren gen himmel / da sitzt er zü der gerechten Gottes seins Allmechtigen Vatters / von dannen er zükünfftig ist / zürichten die lebendigen vnd die todten? Antwurt / Ja ich glaubs. N. glaubstu auch in den heiligen Geist / ein heilige Christliche Kirch / ein gemeinschafft der heiligen / verzeihung der sünden / aufferstehung des leibs / vnd ein ewigs leben?
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Antwurt / Ja ich glaubs. Darauff frage abermals der Kirchendiener. N. wilt darauff getaufft werden? Antwurt / Ja ich will. Als dann begiesse der Kirchendiener das Kind auffgewickelt / wie obuermelt mit wasser / vnd spreche mit heller lautter vnd deütlicher stimme. Nich tauffe dich in dem Namen Gottes des Vatters vnd des Sons vnd des heiligen Geists. Vnd spreche darauff. Der Allmechtig Gott vñ Vatter vnsers Herrn Jesu Christi / der (Joan. 3.) dich N. anderwerts durch wasser vnd heiligen Geist geborn / vnd dir all dein sünd / durch seinen lieben Son vnsern Herrn Jesum Christum vergeben hat / der stercke dich
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mit seiner gnad im heiligen Geist / züm ewigen leben / Amen. Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd gebett ermanen / also sprechend.

Vermanung zür danckbarkeit nach dem Tauff.
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Jr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädiglich kommen lassen / sollen wir jm lob vnd danck sagen / vnnd bitten / das er jm wölle das Kind in allen gnadẽ beuolhen sein lassen.

Sprechend also.
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Allmechtiger Barmhertziger Gott vnd Vatter / wir sagen dir lob vnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd merest /
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vnnd disem Kind verlihen hast / das es durch den heiligen Tauff widergeborn / vnnd deinem lieben Son vnserm Herrn / vnd einigen Heiland Jesu Christo eingeleibdt / dein Kind vnd erbe deiner Him̃elischen gütter worden ist. Wir bitten dich gantz gchorsamlich / das du diß Kind / so nun mehr dein Kind worden ist / bei der empfangnen gütthat gnädiglich bewaren wöllest / darmit es nach allem deinem wolgefallen / zü lob vnd preiß deines heiligen Namens / auff das trewlichst vnnd Gottseligst aufferzogen werde / vnnd endtlich das versprochen Erbtheil / im him̃el mit allen Heiligen empfahe / durch Jesum Christum / Amen. Nach volendung dieses gebets / mag der Kirchendiener die Eltern / Freüntschafft vnnd die Geuattern / auff volgende oder der gleichen weiß vermanen. Jr lieben im Herrn Jesu Christo / wie jr eüch allhie vordem Her-
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ren Christo / der mitten vnder vns ist / vnd vor seiner heiligen Kirchen vernemen haben lassen / also sollen jr eüch desselben getrewlich lassen angelegen sein / vnnd mit allem fleiß nachkommen. Vnd jr alle / jr Eltern vnd verwandten dises Kinds / vnd wieuil eüwer hie zügegen seind / solt nun diß Kind nach dem heiligen Tauff anderst nicht / dann als ein Kind des Allmechtigen / vnd ein glidmaß vnsers Herrn Jesu Christi / dem auch die Engel Gottes(Matt. 18. Hebre. 1.) dienen werden / erkennen vnd halten / Vnd nicht zweifeln / was jr disem Kind thün werden / es sei böß oder güts / das jr das Gott selb vñ vnserm Herrn Christo thün werden / Derhalben eüch kein mühe noch arbeitreüwen soll / die jr darzü ankeret / ein jeder nach seinem berüff vnnd verwandtschafft mit disem Kind / das es dem Herrn wol aufferzogen / vnderwisen vnd
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geleret werde / zühalten alles was vns der Herr zühalten beuolhen hat / daran jr Eltern / Verwandtẽ vnd Geuatter für euch selbs kein fleiß sparen solt / vnd das Kind so es sein Jar erreichet in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vñ gruntlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauff / geschenckt vnd übergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemein Gottes / selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teüffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lüsten: ergebe vnd stelle sich dar / dem Herrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligen Euangelions: bleibe / vnd lebe bei vnserm Herrn Christo / biß ans ende: vnnd bringe als ein lebendigs glid Christi / vnnd (Joan. 15.) fruchtbare Reben die an dem
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Rebstock Christi gesund bleibt / vñ frucht zü dem preiß Gottes vnnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen.

Züm beschluß spreche der Kirchendiener.
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Der Herr gesegne eüch vnnd behüte eüch. Der Herr erleüchte sein angesicht über eüch vnnd sei eüch gnädig. Der Herr erhebe sein angesicht auff eüch vnd gebe eüch den friden / Amen. Wir halten auch für nutzlich / so ausserhalb der gemeinen Predig oder Kirchen versamlung ein Kind getaufft werden soll / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leüt dardurch züm Tauff handel zü kommen ermanet werden.

Von der Gahetauff.
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Dweil bißher in der Christlichen gmein ein loblich vnd wol gegründt gewonheit gehalten ist / das alle Christliche personen / vnd sonderlich die Hebam̃en / in ansehung das auch die Weiber miterben des Reichs Christi seind / vnnd die nott der gemeinen regel vnd ordnung nicht vnderwürfflich ist / zür zeir der nott / in abwesen der Männer / die Kindlin getaufft haben / wölches man Gähetauff genennt hat: So wöllen wir dieselben auch nicht auff heben / sonder in jrer krafft bleiben lassen. Es sollen aber die Kirchendiener die Hebammen auffs fleissigst vnderrichten. Erstlich das sie kein Kind / so noch in mütter leib vnd nicht gantz an die welt geborn ist / Gahtauffen sollen / Dann nach dem der Tauff ein Sacrament der Widergeburt ist / erfordert die natur dises Sacraments / das das Kind / so des Sacrament der Widergeburt entpfahen soll / vorhin an die Welt geborn sei. Jedoch sollen die / so in solchen nöten darbei sind beid Mütter vnd das Kind / dem Allmechtigen Gott / durch jr trewlich fürbitt beuelhen / das Gott der Mütter helff / vnd das Kindlin jm gnädiglich laß beuolhen sein. Darnach das sie auch / nach dem das Kind geborn / ausserhalb der höchsten nott des Kinds schwacheit / nicht Gahetauffen
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sollen / Sonder wa sie ein Kirchendiener / oder sonst ein Christlichen Man / in der eil gehaben mögen / den selben berüffen / vnd jnen das Kind tauffen lassen. Aber so das selb von schwacheit wegen des Kinds / je nicht gesein möcht / als dann / solle die Hebamme / oder wölchs gegenwürtigs Christlichs weib sich des täuffens vnderfangen will / zwo oder drei personen / so verhanden / zürzeügnuß berüffen vnd erfordern / darmit auff zweier oder dreier kundtschafft die Tauff bestendig sei / vnd züuor das gebett / Vatter vnser / sprechen / darauff das Kind mit wasser tauffen / vnd sprechen. Ich tauff dich im Namen Gottes des Vatters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geists. Wer nun also wie jetzt vermeldt Gahegetaufft ist / der soll nicht anderwerts wider getaufft werden / sonder soll bei dem empfangnen Tauff beleiben. Jedoch so das Kind lebendig bleibt / soll man es in die Kirchen tragen / als dann soll der Kirchendiener vngeuarlich nachnolgender weiß damit handeln. Züm ersten frage er die Hebam̃en / wie
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vnd mit was worten das Kind getaufft / vnd wer dabei gewesen. Darnach verhöre er auch die andern so darbei gewesen / wölcher gestalt das Kind getaufft sei. So er dann befindet das recht in dem namen Gottes des Vatters vnnd Sons vnd heiligen Geists getaufft worden sei / soll er gegen der versamlung der Kirchen sprechen. Lieben freünd / das Kindlin vns hie fürgebracht / ist seiner sorglichen schwacheit halben / da heimen im Hauß / in dem Namen Gottes des Vatters / Sons vnnd heiligen Geists / nach der ordnung Christi getaufft worden. Hierauff das das heilig hochwirdig Sacrament des Tauffs nicht geschendt / noch Gottes wort / darbei gefüret / für ein spot gehalten werde / soll es bei dem empfangnen Tauff beleiben / vnnd nicht wider geteüfft werden.
|| [XX]
Vñ nach dem es noch kein Namen hat / soll es N. genannt werden / Darum̃ sollen vnd wöllen wir vns dises N. als eins rechten glids vnsers Herren Ihesu Christi / vnd seiner heiligen Kirchen annemen. Wir wöllen auch hören das Euangelion / darinn sich vnser Herr Christus / der Kindlin auff das freüntlichst annimpt / darmit wir erinnert werden / wes wir von den Kindern halten sollen. Also schreibt Marcus cap. x. Sie brachten(Mar. 10.) Kindlin zü Ihesu / das er sie anrürte / die Junger aber füren die an / die sie trügen / da es aber Ihesus sahe / warde er vnwillig / vnd sprach zü jnen / lasset die Kindlin zü mir kommen / vnnd weret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage eüch / wer das Reich Gottes nicht empfahet wie ein Kindlin / der würdt nicht hinein kom̃en / vnd er
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hertzet sie / vnnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie. Dweil wir nun auß jetzgehörten worten / vnsers Herrn Christi des gewiß vnnd sicher seind / das die Kinder so Christo zügetragen / jhme gefällig seind / vnd nun dises Kind dem Herren Christo durch den Tauff auch überantwurt / vñ wir verhoffen / das es züm Reich der gnaden angenom̃en / vnd nun ein Kind des Allmechtigen / vnnd ein glidmaß vnsers Herren Ihesu Christi worden ist / dem die Engel Gottes dienen / So wöllents auch darfür halten / vnd eüch kein mühe noch arbeit verdriessen lassen / jeder nach seinem berüff vnd verwandtschafft mit disem Kind / es dem Herrn auffzüziehen / vnd zü vnderweisen das er lerne halten / das vns der Herr zühalten beuolhen hat / daran jr Eltern / Verwandten vnd Geuatter / für eüch selbs kein fleiß sparen / vnd es in die
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Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern sollen / so balde es des alters vnd verstands halber fähig sein mag / darmit es wol vnd grundtlich erkennen lerne / was grosser vnnd vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jm von Gott im heiligen Tauff geschenckt vnd übergeben seind / vnd auß dem dañ seinen glauben in der gemein Gottes / selbs gern bekenne vnd verjehe: sage ab dem Teüffel vnnd der Welt mit allen jren wercken vnd lüsten: ergebe vnnd stelle sich dar dem Herrn / vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seins heiligen Euangelions: bleibe vnd lebe in vnserm Herrn Christo biß an das ende: bringe als ein lebendigs glid Christi / vnd fruchtbare Reb / die an dem Rebstock Christo gsund bleibt / vil frucht zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen.
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Hierauff lassend vns also betten.
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Allmechtiger Gott vnd Vatter vnsers lieben Herrn Jesu Christi / der du diß Kind durchs Wasser vnd heiligen Geist anderwerts geboren / vnd jme alle seine sünd vergeben hast / stercke es nun mit deiner gnadẽ / mchre in jm deinen heiligen Geist / das es an leib vnd seel seliglich auffwachse / vnnd in dem neüwen Göttlichen leben / darzü du es New geborn hast züneme / vnd gib seinen Eltern vnd vns allen / das wir dir hiezü an disem Kind getrewlich vnd seliglich dienen / darmit auch durch es vnnd vns alle dein Göttlicher name jmmermehr geheiliget / vnnd dein Reich erweittert werde / durch vnsern Herrn Jesum Christum. Vnd züm beschluß sage er.
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Der frid des Herrn sei mit dir vnd mit vns allen / Amen. Wurden aber die Leüt / so das Kindlin züm Tauff bringen / auff des Kirchendieners frage / vngewisse antwort geben / vnd sagen / sie wißten nicht was sie in solcher not vnd schrecken gedacht / vil weniger (wie dann offtmals zügeschehen pfleget) was sie geredt oder gethon hetten / so mache man nur nicht vil disputierens / sonder tauffe es / on meldung eincherlei Condition obgeschribner ordnung gemeß / wie alle ander vngetäuffte Kinder getäufft werden.

Von dem Catechismo.
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Catechismus in dem Christenlichen glauben / ist ein mündtlicher bericht / darinn die fürnembste vnd nöttige stuck / der rechten war-
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hafftigen Christlichen Religion erkläret werden. Vnd ist vor zeiten / da die Christlich Kirch / auß den Alten beide bei Juden vnd Heiden / so zü jren jaren vnd verstand kamen / versamlet warde / der Catechismus vor dem Tauff gehalten worden. Nach dem aber zü diser zeit gmeinlich die Kinder in jhrer Kindtheit / da sie des mündtlichen berichts noch nicht vähig seind / getaufft werden / So soll der Catechismus als der / so zü vnderrichtung der hauptartickel des rechten warhafftigen / Christlichen Glaubens / denen die zü jren Jaren vnd verstand kom̃en / notturfftig / mit den Kindern als bald sie desselben jres Alters vnnd verstands halben vähig sein mögen / gehalten werden. Das soll aber mit volgender Ordnung geschehen.
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Erstlich soll ein jetlicher Pfarher oder Prediger / allwegen auff ein jeden Sontag / insonderheit nach der Predig / auff der Cantzel die Zehen gebott / Das Symbolon Apostolicum / vnd das Vatter vnser fürsprechen / vnnd darmit es fruchrbarlich vnd nutzlich geschehen mög / soll er nicht heüt dise form / morgen ein andere gebrauchen / sonder die bemelte stuck auffschreiben / vñ sie dem volck / auß dem geschribẽ büchlin oder täfelin ordenlich / verstendtlich vnd deütlich fürlesen / das beide alt vnnd jung / bei jhnen selbs die wort nachsprechen / vnnd einerlei wort gewonen mögen / dann es tregt sich bei dem gemeinen volck diser stuck halben allerlei vnrichtigkeit zü / von wölchs wegen die notturfft erheischet / das diser Catechismus offt vnd gleichförmig gehalten werde. Wiewol nun dise verordnung bei manchem ein gerings ansehen haben möcht / als die vil schlechter vnnd kindi-
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scher were / dann das fürnämlich die Gelerten damit beladen solten werden / Jedoch wölcher bedenckt die hoch groß Autoritet der bemelten stuck / vnnd was treffenlicher nutz der heiligen Christlichen Kirchen darauß entsteht / der würdt sich / er seie gleich wie gelert er wölle / dieselben der Kirchen fürzüsprechẽ / nicht schämen. Dañ die Zehen gebott / seind von Gott so hoch geachtet worden / das er sie selbs seiner Kirchen auff dem Berg Sinay fürgesprochen hat: (Mose. 2. 20.) So hat vnser Herr Christus auch (Matt. 6.) selbs das Vatter vnser zübetten gelehret: Was dann das Symbolon Apostolicum / fürnämlich die Artickel von dem Son Gottes / vnserm Herrn Ihesu Christo / (Acto. 2.) belanget / hat es Petrus mit gegenwürtiger kundtschafft anderer seiner Mitapostolen / auff den Pfingstag / da sie aller erst den heiligen Geist entpfangen hetten / geprediget. Vnnd ist nicht zü
|| [XXIIII]
zweiffeln / nach dem die recht / war Christlich lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit menschengedicht verdunckelt gewesen / vnnd doch darbei der gebrauch / die obbemelte stuck nach der Predig fürzüspreche / gehalten / das vil menschen durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rechten glauben erleüchtet vnnd erhalten worden seind. Darumb soll sich keiner dises Christlichen nutzlichen wercks züvnderfahen beschwären / sonder dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten. Darnach soll ein jetlicher Pfarher etlich mal im Jar / auff die bemelte stuck nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jetlicher seines berüffs erinnert würdt / fürlesen / Nämlich also. Nach dem wir jetzt die haupt vnd nöttige stuck / vnsers heiligen
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Christlichen Glaubens gehöret / So sollen wir auch vernemen / die sprüch der heiligen schrifft / darauß ein jetlicher in seinem stand erlernen mag / was jhme in seinem berüff züthün gebüre.

Der Weltlichen Oberkeit.
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Laßt euch weisen jr König / vnd laßt euch leren jr Richter auff erden / dienet dem Herrn mit forcht (Psal. 2.) vñ frewet eüch mit zittern / Psal. 2. Laßt ab vom bösen / lernet güts thün / trachtet nach Recht / helfft dem vertruckten / schafft dem Waisen Recht / vnd helfft der Witwen (Esaie. 1.) sachen / Esai. 1.

Den Richtern.
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Sihe dich vmb vnder allem Volck / nach redlichen Leüten / die Gott förchten / warhafftig vnnd dem geitz feind seind / die setze über
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sie das sie das Volck alle zeit richten / Exodi 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nir den menschen / sonder dem Herrn / vnd er ist mit eüch im Gericht / darumb laßt die forcht des Herrn bei eüch sein / vnnd hüttend eüch vnnd thüts / dann bei dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der person / noch annemen des Geschencks. 2. Chronicorum 19.(2. Chronicor. 19.)

Der Weltlichen Oberkeit vnd Vnderthonen.
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Jederman sei vnderthon / der(Rom. 13 1. Pet. 2.) Oberkeit / die gewalt über jhn hat / dann es ist kein Oberkeit / on von Gott / wa aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nun wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes ordnung / die aber widerstrebent / die werden über sich ein vrteil empfahen / dann die
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gwaltigen seind nicht den gütten wercken / sonder den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nit fürchten für der Oberkeit / so thü güts / so würstu lob von derselbigen haben / dann sie ist Gottes Dienerin dir zü güt / thüst du aber böß / so fürcht dich / dann sie tregt das Schwerdt nit vmb sunst / sie ist Gottes Dienerin / ein Recherin zür straff über den der böses thüt. So seind nun auß not vnderthon nicht allein vmb der straff willen / sonder auch vmb des gwissens willen / derhalben müssen jr auch steür geben / dann sie seind Gottes Diener / die solchen schutz sollen handthaben (Rom. 13. 1. Pet. 2.) / etc. Roma. 13. 1. Pet. 2.

Den Eemännern.
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Jr Männer lieben ewere Weiber / gleich wie Christus geliebt (Ephes. 5.) hat sein Gemein / etc. Ephes. 5. Jr Männer liebend ewere Weiber /
|| [XXVI]
vnnd seien nit bitter gegen jhnen / Coloss. 3.(Colos. 3.) Jr Männer wonend bei ewern Weibern mit vernunfft / vnd gebt dem Weibischen als dem schwechsten Werckzeüg sein Ehr / als auch Miterben der gnaden des lebens / auff das ewer Gebett nit verhindert werde. 1. Pet. 3.(2. Pet. 3.)

Den Eeweibern.
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Jr Weiber seind vnderthon ewern Männern als dem Herrn / wie sichs gebürt / dann der Mann ist des Weibs Haupt / gleich wie auch Christus das Haupt ist seiner Gemein / Ephes. 5. Coloss. 3. Die(Ephes. 5. Colos. 3.) Weiber sollen jren Männern vnderthon sein / auff das auch die / so nit glauben an das wort / durch der Weiber wandel on wort gewonnen werden / wenn sie anse-
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hen ewern keüschen wandel in der sorcht / wölcher geschmuck soll nicht außwendig sein / mit haarflechten vnd Gold vmbhencken oder Kleider anlegen / sonder der verborgen mensch / des hertzen on verruckt / mit sanfft vnd stillem Geist / das ist kostlich für Gott / Dañ also haben sich auch vor zeiten die heiligen Weiber geschmuckt / die jr hoffnung auff Gott satztendt / vnd jren Männern vnderthon waren / wie die Sara Abraham gehorsam war / vnnd hiesse jn Herr / wölcher Töchter jr worden seind / so jr wol thüt / vnd eüch nit förchten vor einichem (1. Pet. 3.) schräcken / etc. 1. Pet. 3.

Den Eltern.
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Die wort die der Herr dir gebeüt / soltu zü hertzen nemen / vnd solt sie deinen Kindern scherpffen / vnd daruon reden / wenn du in deinem Hauß sitzest / oder auff dem
|| [XXVII]
weg geest / wenn du dich niderlegst(5. Mos. 6. Seut. 6.) oder auffsteest / etc. Deut. 6. Laß nit ab das Kind züzichtigen / dann wo du es mit den Rütten hewest / so darff mans nit tödten: du hawest es mit der Rütten / aber du errettcst sein seel von der Hell / Prouerb. 23.(Prouer. 23) Der seiner Rütt schont / der hasset sein Son / wer jn aber lieb hat / der züchtiget jn bald. Prouerb. 13. 19.29. Hast du Kinder / so zeüch sie / beüg jren halß von jugendt auff / laß jn jren willen nicht in der Jugendt / vnd entschuldig jr thorheit nicht / Ecclesiastic. 7. vnd 30. Jr(Ecclesiastici Sirah. 7. 30.) Vätter erbittert ewer Kinder nicht / auff das sie nit scheüch werden / sonder ziehen sie auff in der zucht vnnd vermanung zü dem(Ephes. 6. Colos. 3.) Herrn. Ephes. 6. Colos. 3.

Den Kindern.
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Jr Kinder seien gehorsam ewern Eltern / in dem Herrn / dann das ist billich / Ehre Vatter vnd Mütter / das ist das erst gebott / das verheissung hat: auff dz dirs wol gehe vnnd lang lebest auff Erden / etc. (Ephes. 6. Coloss. 3.) Ephes. 6. Colos. 3.

Den Knächten / Mägten / Taglönern vnnd Arbeitern.
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Jr Knecht seiend gehorsam ewern leiblichen Herrn / mit forcht vnd zittern / in einfaltigkeit ewerer hertzen / als Christo / nicht mit dienst allein für Augen / als den menschen zü gfallen / sonder als die Knecht Christi / das jr solchen willen Gottes thüt von hertzen / mit güttem willẽ / laßt eüch duncken das jr dem Herrn dienend vnnd nit den menschen / vnd wissend / was ein jetlicher güts thün würdt / das würdt er von dem
|| [XXVIII]
Herrn entpfahen / er sei Knecht oder Herr / Ephes. 6. Coloss. 3.(Ephes. 6. Coloss. 3.) Jr Knecht seind vnderthon mit aller forcht den Herrn / nicht allein den güttigen vnd gelinden / sonder auch den wunderlichen. 1. Petri. 2.(1. Pet. 2.)

Den Haupherrn.
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Jr Herrn thünd auch dasselbig gegen jnen / vnd laßt ewer tröwen / vnnd wißt das jr auch ein Herrn im Himmel haben / vnd ist bei jm kein ansehen der person / vnd beweisen den Knechten was recht vnd billich ist / Ephes. 6. Coloss. 3.(Ephes. 6. Coloss. 3.)

Der gmeinen Jugend vnd andern.
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Lassend eüch nit verfüren: weder die Hürer / noch die Abgötti-
|| [ID00060]
schen / noch die Eebrecher / noch die Dieb / noch die Geitzigen / noch die Truncknen / noch die Lesterer / noch die Rauber / werden das (1. Cor. 6.) Reich Gottes ererben. 1. Cor. 6. Jr Jungen seind vnderthon den Allten / alle sampt seind vndereinander vnderthon / vnd halten vest an der demüt / dann Gott widerstchet den Hoffertigen / aber den Demütigen gibt er gnad / so demütigt eüch nun vnder die gewaltigen hand Gottes / das er eüch erhöhe zü seiner zeit / all ewer sorg werffend auff jn / dann er sorgt für eüch (1. Pet. 5.) 1. Petr. 5.

Den Junckfrawen.
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Es ist ein vnderscheid zwischen einem Weib vnnd einer Junckfrawen / wölche sich nit verheyrat: die sorgt was den Herrn angehöret / das sie heilig sei beide am leib (8. Cor. 7.) vnd auch im Geist. 1. Cor. 7.
|| [XXIX]

Den Witwen.
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Wölche ein rechte Wittib vnnd Einsam ist / die stellet jr hoffnung auff Gott / vnnd bleibt am gebert tag vnnd nacht / wölche aber in wollust lebt / die ist lebendig tod / solches gebeüt jhnen das sie vnsträfflich sciend / nit saul / schwetzig noch fürwitzig / vnnd reden das nicht sein soll. 1. Timoth. 5.(1. Tim. 5)

Für Jederman.
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Die Summa Göttlichs gsatz. Du solt lieben Gott deinen(Matt. 22) Herrn / von gantzem hertzen / von gantzer seelen / von gantzem gemüt / das ist das fürnembst vnnd gröst gebott / Das ander aber / ist dem gleich / Du solt dein nächsten lieben als dich selbs / in disen zweyen
|| [ID]
Gebotten / hangt das gang Gesetz vnd die Propheten. Die Sum̃a des Euangelions. Also hat Gott die Welt geliebet / das er seinen einigen Son gab / auff das alle die an jn glauben / nicht verlorn werden / sonder das (Joan. 3.) ewig leben haben. Joannis 3. Es ist gewißlich war / vnnd ein theür werdes wort / das Christus Jesus kommen ist in die Welt / die sünder selig zümachen / vnder wölchen ich der fürnem̃est bin / aber darumb ist mir Barmhertzigkeit widerfaren / auff das an mir fürnämlich Christus Jesus erzeigt alle gedult / züm Exempel denen die an jhn glauben sollen zü ewigem leben. Aber Gott dem ewigen Künig / dem vnuergengklichem vnnd vnsichtbarn / vnd allein weisen / sei
|| [XXX]
Ehr vnd preiß in ewigkeit / Amen. 1. Timoth. 1.(1. Tim. 1.) Ferner soll auch ein jetlicher Pfarher oder sein Diaconus alle Sontag ein sondere zeit zü dem Catechismo / fürnemlich für das jung Volck / in der Kirchen / wie sollichs ein jeder in seiner Pfarr / mit rhat seins Superattendenten / nach des Volcks vnd orts gelegenheit verordnet / fürnemen / vnnd die Jugendt dahin gewehnen / das sie volgenden Catechismum von wort zü wort außwendig lernen / vnnd damit sollichs nutzlich geschehe / solle der Pfarher oder sein Diaconus erstlich ein Puncten oder Artickel des volgenden Catechismi nach dem andern kurtzlich vnnd verstentlich Expliciern vñ außlegen / das die Jungen / nicht allein der wörter gewonen / sonder auch ein güten Christlichen verstand derselben überkommen. Hernach soll er etlich der Jungen
|| [ID00064]
offentlich verhören / das dardurch nicht allein derselben jungen geschicklicheit erfaren werde / sonder auch die andern den Catechismum von jnen lernen mögen / Vñ sollen die Kirchendiener mit der jugendt / so freüntlich vnnd holdselig handeln / das sie nicht von dem Catechismo abgeschrecht / sonder darzü lustig werden / wie dann vnser Herr Christus selbs sich der Kinder auff das freüntlichst angenommen hat.

Catechismus.
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Frag.
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Wölchesglaubens bistu:

Antwurt.
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Ich bin ein Christ.

Frag.
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|| [XXXI]
Warumb bistu ein Christ?

Antwurt.
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Darumb das ich glaub in Jesum Christum / vnd bin in seinem namen getaufft.

Frag.
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Was ist der Tauff?

Antwurt.
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Der Tauff ist ein Sacrament vnnd ein göttlich Wortzeichen / darmit Gott der Vatter / durch Jesum Christum seinen Son / sampt dem heiligen Geist / bezeügt / das er dem Getaufften ein gnädiger Gott wölle sein / vnnd verzeihe jme alle sünd / auß lautter gnad von wegen Jesu Christi / vnd nem jn auff an eins Kindsstatt / vnd Erben aller Himmelischen Gütter.
|| [ID00066]

Frag.
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Sag mir zeügknuß der heiligen Schrifft / darauß die Stifftung dises Sacraments des Tauffs / erwisen würdt?

Antwurt.
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Matthei am letsten / da der Herr Jesus zü seinen Jungern sprach / Mir ist geben aller gewalt / im Him̃el vnd auff Erden / darumb geht hin / vnd lehret alle Völcker / vnd tauffend sie in dem namen des Vatters / vnnd des Sons vnd des heiligen Geists / vnd lehret sie halten alles / was ich eüch beuolhen hab. (Marci am letsten.) Vnd S. Marcus am letsten. Geht hin in alle Welt / vnd prediget das Euangelion aller Creatur / wer glaubt vnnd getaufft würdt / der würdt selig / wer aber nit glaubt / der würdt verdampt werden.
|| [XXXII]

Frag.
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Sag her die zwölff stuck des Christenlichen Glaubens?

Antwurt.
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Ich glaub in einen Gott den Allmächtigen vatter / Schöpffer des Him̃els vnd der Erden. Vnd in Jesum Christum sein eingebornen Son vnsern Herrn. Der empfangen ist von dem heiligen Geist / geborn auß Maria der Junckfrawen. Der gelitten hat vnder Pontio Pilato / gecreütziget / gestorben vnd begraben. Ist abgestigen zü der Helle / am dritten tag wider aufferstanden von den todten. Vnd auffgefaren in die Him̃eln /
|| [ID00068]
da sitzt erzü der gerechten Gottes seines Allmechtigen Vatters. Von dannen er wider kommen würdt zürichten die lebendigen / vnd die Todten. Ich glaub in den heiligen Geist. Ein heilige Christenliche Kirchen / die gmeinschafft der heiligen. Vergebung der sünden. Aufferstehung des fleischs. Vnd ein ewigs leben.

Frag.
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Warzü ist dir diser Glaub nutzlich?

Antwurt.
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Darzü ist er mir nutzlich / dz ich durch disen Glauben / werd vor
|| [XXXIII]
Gott / von wegen Jesu Christi / für frum̃ vnd heilig gehalten / vnd mir geschenckt würdt der heilig Geist / zübetten / vnd Gott als ein Vatter anzürüffen / vnd mein leben nach seinen Gebotten anzürichten.

Frag.
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Wie bettestu / wenn du Gott anrüffest?

Antwurt.
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Ich bett das Vatter vnser / wölches Christus selbst gelert hat.

Frag.
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Sag mir das Vatter vnser?

Antwurt.
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Vatter vnser der du bist im Him̃el. Geheiliget werd dein Nam.
|| [ID00070]
Zükum̃ vns dein Reich. Dein will geschech auff Erden wie im Him̃el. Vnser täglich brot gib vns heüt. Vnnd vergib vns vnsere schuld / wie wir vergeben vnsern Schuldigern. Füre vns nicht in versüchung. Sonder erlöse vns von dem übel / Dann dein ist das Reich / vnnd die krafft / vnd die Herrligkeit in ewigkeit / Amen.

Frag.
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Wölches seind die Gebott Gottes / nach dem man soll das leben anrichten.

Antwurt.
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Das seind die Gebort Gottes /
|| [XXXIIII]
die in den Zehen Gebotten stehn.

Frag.
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Sag mir die zehen Gebott Gottes?

Anwurt.
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Ich bin der Herr dein Gott /(1) du solt nit andere Götter neben mir haben. Du solt den Namen deines(2) Gottes nit vergeblich füren. Du solt den Feyertag heiligen.(3) Du solt dein Vatter vnd dein(4) Mütter ehren / das du lang lebest im Land das dir der Herr dein Gott geben würdt. Du solt nit tödten.(5) Du solt nit Eebrechen.(6)
|| [ID00072]
(7) Du solt nit stelen. (8) Du solt kein falsche zeügnuß reden wider deinen nechsten. (9) Du solt dich nit lassen gelusten deines nechsten hauß. (10) Du solt dich nit lassen gelüsten deines nechsten Weibs / noch seines Knechts / noch seiner Magt / noch seines Ochsen / noch seines Esels / noch alles was dein Nächster hat.

Frag.
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Warzü seind vns dise zehen Gebott geben?

Antwurt.
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Züm ersten seind vns dise Gebott Gottes darzü geben / das wir darauß lernen vnsere sünd vor Gott erkennen / Züm andern /
|| [XXXV]
das wir darauß lernen die werck erkennen / die Gott wolgefallen / vnd die wir thün sollen / das wir ein ehrlich leben füren.

Frag.
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Vermügen wir auch die Gebott Gottes volkommenlich erfüllen?

Antwurt.
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Nein / dann wir sind von Natur böß vnd geborne Sünder / darumb sind vnsere güte Werck nit volkommen güt. Aber das vns geholffen werde / so hat Gott der Vatter vns geschenckt Ihesum Christum seinen eingebornen Son / der nie kein sünd gethon / vnnd alle Gebott Gottes volkommenlich erfüllet hat. Darumb so wir an Ihesum Christum glauben / so helt vns Gott / auß lautter gnad / von wegen Jesu Christi
|| [ID00074]
darfür / als hetten wir all seine Gebott erfüllet.

Frag.
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Warumb sollen wir dañ güte werck thün?

Antwurt.
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Nit darumb / das wir mit vnsern wercken die Sünd büssen / vñ das ewig leben verdienen sollen / dann Christus hat allein vnsere Sünd gebüßt vnd das ewig leben verdient: sonder darumb sollen wir güte werck thün / das wir vnsern Glauben bezeügen / vnd vnserm Herrn Gott / für seine Gütthaten / danckbar sein sollen.

Frag.
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Warmit würdt vnser Glaub in widerwertigkeit gesterckt / vnd wir in anfechtung getröst?
|| [XXXVI]

Antwurt.
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Durch das Nachtmal vnsers Herrn Jesu Christi.

Frag.
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Was ist das Nachtmal Christi.

Antwurt.
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Das Nachtmal Christi / ist ein Sacrament / vnd Göttlich Wortzeichen / dariñ vns. Christus warhafftig / vnnd gegenwürtig / mit Brott vnd Wein / sein Leib vnnd Blüt schenckt vnd darreicht / vnd vergwißt vns darmit / das wir haben verzeihung der sünden / vnd ewigs leben.

Frag.
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Sag mir her die wort / wie
|| [ID00076]
(1. Cor. 10. vnd. 11.) die Euangelisten vnd sant Paulus / die stifftung des Nachtmals Christi beschriben haben?

Antwurt.
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Der Herr Jesus / in der nacht da er verrathen ward / vnd mit seinen Jüngern zü tisch saß / nam er das Brot / er segnets / saget danck / brachs / gabs seinen Jüngern / vñ sprach / Nemend hin vñ essend / Das ist mein Leib / der für eüch hingeben würdt / das thünd zü meiner gedechtnuß. Vnnd nach dem Nachtmal nam er den Kelch / sagt danck / vnnd gabe jnen / vnnd sprach / Trincket all darauß / das ist mein blüt des Newen Testaments / das für eüch vnnd für vil vergossen würt / zür vergebung der sünden / das thünd so offt jhr trinckt zü meiner gedechtnuß.
|| [XXXVII]

Frag.
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Wölchs seind die Schlüssel des Himmelreichs?

Antwurt.
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Das Predigampt des Euangelions von Jesu Christo.

Frag.
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Sag mir etlich Sprüch auß den Euangelisten / mit wölchen Jesus Christus das Predigampt seines Euangelions gestifft hat?

Antwurt.
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Luce am zehenden / sagt Christus(Luc. 10.) zü seinen Jüngern / die er zü predigen das Reich Gottes außgeschickt / Wer eüch höret / der höret mich / vnnd wer eüch verschmehet / der verschmehet mich / Vñ Mathei 16. Dir will ich(Mat. 16.)
|| [ID00078]
die Schlüssel des Him̃elreichs geben / was du binden würst auff Erden / das soll im Him̃el gebunden sein / vnd was du lösen würst auff Erden / soll im Himmel loß sein. (Joan. 20.) Vnd Johannis am zweintzigsten / Nemend hin den heiligen Geist / wölchen jr die Sünd erlassen / den seind sie erlassen / vnd wölchen jr sie vorbehaltend / den seind sie vorbehalten.

Ein Gebett zü end des Catechismi.
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Nach dem nun die Explication oder Außlegung des Catechismi / vnd die Kinder verhöret / soll das volgend Gebett gesprochen werden.

Lapt vns betten.
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Allmechtiger / Barmhertziger
|| [XXXVIII]
Gott Him̃eltscher vatter / der du allein alles güts in vns anfahest / bestätigest vnd außmachest / wir bitten dich für dise Kinder / die du deiner Kirchen geschenckt / vnd durch den heiligen Tauff widergeborn / vñ nun so weit erleüchtet hast / das sie dise deine gnad vnnd güte / vnd jr erlösung in Christo deinem lieben Son / vnserm Herrn / auch selbst erkennen / vnd vor deiner Gmein bekennen / stercke diß dein werck / das du in jnen angefangen hast: mehre jnen deinen heiligen Geist / auff das sie in deiner Kirchen vnd Gmein / vnd in warem Glauben vnd gehorsam deines heiligen Euangelions stätigs bleiben / vñ biß ans end bestendig verharren / vnnd sich kein falsche lehr / noch fleischliche lüst / von bekannter warheit / abfüren lassen: gibe jnen das sie zü allem deinem gefallen / an Christum deinen Son / vnser gemeines Haupt / jm̃er wachsen / vnnd sein volkom-
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menlich mañlich Alter / in aller Weißheit / Heiligkeit vnd Gerechtigkeit erreichen / damit sie dich vnd deinen lieben Son / vnsern Herrn / sampt dem heiligen Geist / einigen waren Gott jmmer volkom̃ner erkennen / hertzlicher lieben / vnd bei jrem nächsten / mit worten / vnnd allem jrem leben / dapfferer vnd fruchtbarer bekennen / preisen vnd rümen / durch vnsern Herrn Ihesum Christum / geht hin im friden. Amen.

Von der Büß vnd Absolution.
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Wir sollen billich Gott dem Vatter vnsers lieben Herrn Jesu Christi / ewige danckbarkeit beid mit worten vnd wercken gehorsamlich erzeigen / das er die versönung / so sein Son vnser Herr Christus / für vnsere sünd gethon / der massen so gnädig vnd barm-
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hertzig angenommen hat / das er vns nit allein ein mal im Tauff zü gnaden auffnimpt / vnnd die Sünde vergibt / sonder so wir nach dem Tauff / jrgends von dem Satana / vnnd vnser schwacheit / übereilet werden / vnd fallen in schwäre lesterliche Sünde / als dann will er dannocht die Thür seiner Gnaden vnuerrigelt haben / sonder soll für vnd für / allen denen so sich von Sünden bekeren vñ Christlich Büß thün / offen behalten werden. Dann wiewol niemands auff die Barmhertzigkeit Gottes sündigen soll / vnnd wölcher sollichs grausam laster begeht / sich der Barmhertzigkeit Gottes vnwert macht / jedoch will Gott von der menschen boßheit wegen / zü keinem Lugner werden / vnnd wie Paulus sagt / Gottes Gaben vnd(Rom. 11.) berüff / mögen jn nicht gerewen. Er will auch nicht wie Ezechiel(Ezech. 18.)
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prediget / den tod des Sünders / sonder das er sich bekere / vnd hab das leben. Darumb soll keiner / so nach dem Tauff widerumb in Sünde gefallen / sich selbs versaümen vnd verwarlosen / sonder sich auff das ehist / on allen verzug / zü dem Herrn / durch rechtgschaffne Christliche Büß / bekeren. Wir reden aber jetzt nicht / weder von der Erbsünd / die vns von natur anhangt / noch von der stäten büß / so wir on vnderlaß biß in Tod tragen müssen vnnd sollen / Dann wiewol vns die Erbsünd / mit allen jren früchten so sie bißanher getragen / im Tauff / von wegen vnsers Herrn Ihesu Christi / durch den Glauben gentzlich verzigen vnd vergeben würdt / Jedoch bleibt die selb Erbsünd jrer würckung halben / in vnserm fleisch für vnd für biß in Tod anhengig / vnnd
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seind wir schuldig / das wir von jrentwegen stäte Büß thün / namlich das wir disen mangel vnd gebrechen / in vns vor Gott erkennen vnd beklagen / auch von des wegen die werck vnsers gehorsams nicht für volkom̃ne Gerechtigkeit halten / noch darauff bawen / sonder vns vor Gott / als stäte Sünder dargeben / vnd vns allein seiner Barmhertzigkeit / die er vns durch seinen lieben Son / vnsern Herrn Ihesum erzeigt hat / vertrösten / wie auch Dauid(Psal. 51.) vns vorredt / also sprechendt / Ich erkenne mein missethat / vnd mein Sünd ist jmmer vor mir / ich sündige nur vor dir / vnnd thün nur übels vor dir. Vnnd Paulus /(Roma. 7.) ich weiß das in mir / das ist in meinem fleisch / nichts güts wonet / wöllen hab ich wol / aber volnbringen das güt / finde ich nicht / dann das güt / das ich will / das thü ich nit / sonder das böß das ich nit will das thüe ich /
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Das ist alles von der Erbsünd geredt / die kein güt werck in vns rechtgschaffen volkommen sein laßt / dieweil wir hie auff erden leben. Vnd demnach wir jrenthalben stäte büß thün müssen / von wölchem dann in disem Capitel / von der Büß vnnd Absolution Ordnung / jetzmal nichts gehandelt würdt: Sonder wir reden fürnämlich / von den groben Sünden vnd lastern / so der Erbsünd früchten seind / vnnd darein die Leüt nach der Tauff gemeinlich fallen: auch von der Büß / so von derselben laster wegen / vor der Christlichen Gmein / gethon werden soll. Nun seind vor Jaren mancherlei weiß in der Kirchen / die offenliche Sünde zübüssen / wie die Canones poenitentiales außweisen / gehalten worden / vnd mögen die heiligen Bischoff / darinn leidenliche vñ verantwortliche Ge-
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dancken gehabt haben / Nach dem aber dieselben von dem Herrn Christo der Kirchen nicht aufferlegt / vñ in ein mercklichen mißbrauch gerathen / auch züm mehrertheil von jnen selbs gefallen seind: So wöllen wir hiemit niemands beschwerdt haben / sonder bei der weiß / so bißanher in den Kirchen / darnin das heilig Euangelion rein geprediget / breüchig gewesen / bleiben lassen. Vnd sollen die Pfarher / vnd andere Kirchendiener / die Sünder zür rechtgschaffner Christlicher Büß / auff das fleissigst vñ ernstlichst / in dem Predigen vermanen / Nämlich das ein jetlicher / so in schwäre Sünd gefallen / sein Sünd vor Gott erkenne / lasse sie jm von hertzen leid sein / als dardurch / er in Gottes vngnad vnd zorn gefallen / hab den heiligen Geist verloren / vnd sei von Christo abgewichen / hab auch die ewig verdamnuß verdient / Er
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solle aber sich wider zü Christo bekeren / vnd von hertzen glauben / das sein Sünd jme von wegen Jesu Christi vergeben werden / auch soll er für ohin sich vor der Sünde / als vor seinem ewigen verderben / hüten / vñ widerum̃ in den gehorsam Göttlichs Berüffs eintretten / etc. Das ist die summa der lehr von der rechten waren Christlichen Büß. Wiewol nun sollich gmein Predig / darinn der Herr Christus für ein Versöner vnserer Sünden fürgehalten würt / an jr selbs ein Absolution von den Sünden ist / vnd wölcher sie mit rechtem Glauben auffnimpt / der würdt dardurch vor Gott im Him̃el von allen Sünden Absoluiert vñ entbunden / wölcher aber nicht glaubt / dem werden alle seine Sünd vorbehalten: Jedoch nach dem die Predig des Euangelions von Christo / nicht allein in
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der Gmein / sonder auch einem jetlichen insonderheit / der es gebürlich begert / verkündiget werden soll / wie auch der Herr Christus selbs vilen / wenigen / vñ auch einem allein zü zeiten geprediget hat / So soll die sonderlich Predig / die man sonst priuatam Absolutionem nennet / nicht auffgehaben / sonder in jrem gebürlichen brauch bleiben. Dañ da der Herr Christus zü seinen Aposteln sagt / Wölchẽ jr die Sünde erlasset den seind sie erlassen / vnd wölchen jr sie behalten den seind sie behalten / gleich wie er hiemit nicht hat wöllen den Aposteln / vnd andern jren nachkom̃enden Kirchendienern / ein volmechtigen freien gwalt geben / jres gfallens auß Sünden Gerechtigkeit / vñ auß Gerechtigkeit Sünde zümachẽ / auch nicht jnen heimgestellet / die Sünder / ob sie schon vnbüßfertig seind / zü Absoluieren / vnd die from̃en / so sie nicht alles jres der Kirchẽdiener eigens
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willens geleben / züuerdammen / sonder hat jnen hiemit beuolhen / das Euangelion von der verzeihung der Sünden züpredigen / dz were daran glaub / dem werde durch sie die sünde erlassen / wer aber nicht daran glaube / dem werde die Sünd behalten. Also hat er auch hiemit jhnen aufferlegt / nicht allein einen grossen hauffen / sonder auch einer einzeligen Person / das Euangelium von verzeihung der Sünden durch Jesum Christum züpredigen / vnd demnach den / so daran glaubt / von sünden zü absoluiern / dem aber / der nicht daran glaubt / die sünde zübehalten. Darumb sollen die Pfarher jren Pfarr verwandten / nicht allein die gmein offenlich Predig thün / sonder jnen auch jren dienst insonderheit anbieten / vnnd fürnemlich / wann sie das Nachtmal Christi halten wöllen / sollen
|| [XLIII]
sie die Kirch vermanen / dz ein jetlicher / der des Nachtmals Christi zü empfahen gedenck / sich züuor am abendt anzeige / vnd sein rew vnd leid über die Sünde bekenne / auch sein beger der Absolution oder verzeihung der Sünden / vnnd sein fürnemen von den Sünden abzüsteen / vñ fürohin in Christlichem gehorsam züleben bezeüge / darmit niemands das Nachtmal Christi / jhm selbs zür verdamnuß / vnnd der Kirchen zür ergernuß entpfahe. Es soll aber hierinn volgende Ordnung gehalten werden / An fengklich / so die Kirch abendts beieinander versamlet / soll der Kirchendiener ein Predig thün / von der rechten Christlichen Büß / vnnd von dem rechten gebrauch des Sacraments des Nachtmals Christi. Darnach soll er ein jetlichen
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in sonderheit verhören / vnnd denselben / nach gelegenheit der Person / freüntlich vnd Christlich vnderrichten / Vñ so sich begebe / das etlich die da ergerlich lebten / vnd mit groben lastern beschwerdt weren / sich vnbüßfertig hielten / gedächten auch nicht jr leben zübessern / Denen soll der Kirchendiener das Nachtmal züentpfahen widerrharen / vnnd jnen biß auff jr besserung abschlahen / Wa auch einer were / der ein solliche sonderliche beschwerd des gwissens hette / das jhm sonderlicher trost des Euangelions nöttig sein wurde / so soll er jhn in sonderheit absoluiern / aber die andern laß er der gmeinen hernach volgenden Absolution erwarten. So nun sollichs mit jetlichem in sonderheit verrichtet / soll der Kirchendiener die gmein Form der offenlichen Beicht vnd Absolution vngeuarlich volgender
|| [XLIIII]
gestalt / der versamleten Kirchen sürsprechen.

Vermanung zür offenlichen Beicht.
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Lieben freünd / wir werden auß den Büßpredigen bericht / das niemands / so seine jar vnnd verstand erreicht hat / zür verzeihung der Sünden kommen mag / er erkenne dann seine Sünd / vnd laß jhm dieselben von hertzen leid sein / glaube auch / das jm seine Sünd von Gott auß lautter gnaden vnd barmhertzigkeit von wegen Jesu Christi vergeben werden. Vnnd aber jhr der verzeihung der Sünden / vnnd stercke des Glaubens begeren / so sollen jhr mir auß grund ewerer hertzen die offenlich Beicht nachsprechen / vnnd darauff das Euangelion der Absolution anhören / dar-
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mit jr eüch der rew über die sünd vor Gott warhafftiglich bekennen / vnd auß der Absolution der verzeihung der sünden / durch Jesum Christum vergwißt vnd versichert werden.

Die offenliche Beicht.
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Ich armer Sünder bekenne mich Gott meinem himmelischen Vatter / das ich leider schwärlich vnnd manigfalt gesündigt hab / nicht allein mit eüsserlichen groben Sünden / sonder vil mehr mit jnnerlicher angeborner blindtheit / vnglauben / zweiflung / kleinmütigkeit / vngedult / hoffart / bösen lüsten / geitz / heimlichen neid / haß vnd mißuergunst / auch andern bösen tücken / wie das mein Herr Gott an mir erkennt / vnd ich leider so volkommenlich nicht erkennen kan / also rewen sie mich / vnd seind mir leid / vnd beger von
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hertzen gnad von Gott durch seinen lieben Son Ihesum Christum. Darauff soll als bald volgẽ die Absolutio / Dañ wiewol ein jetliche Predig des heiligen Euangelions / von vnserm einigen Heiland Ihesu Christo / ein rechte warhafftige Absolution vnd entbindung von den Sünden ist / namlich denen so daran Glauben / wie oben vermeldet / es soll auch das volck / durch die Kirchendiener zü seiner gelegnen zeit dahin berichtet werden / das sie die Absolution von den Sünden auß einer jetlichen gmeinen Predigen des Euangelions Christi verhoffen vnd erholen: Jedoch ist es nicht vnnutzlich / sondere Christenliche form der Absolution in der Kirchen zügebrauchen / das hiemit die Application vnnd züeigung der verzeihung der Sünden / auch die nutzung des Kir-
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chendiensts / den einfaltigen dester deütlicher fürgetragen vnd eingebildet werde.

Form der Absolution.
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Der Allmechtig Gott hat sich ewer erbarmet / vnnd durch den verdienst des aller heiligsten leidens / sterbens / vnd aufferstehens vnsers Herrn Jesu Christi seins geliebten Sons / vergibt er eüch alle ewere Sünd / vnd ich / als ein verordneter Diener der Christlichen Kirchen / verkündige eüch auß beuelch vnsers Herrn Jesu Christi / solche vergebung aller ewer Sünd / im namen Gott des Vatters / vnd des Sons / vnd des heilgen Geists / Amen. (Mat. 9.) Geht hin im friden / eüch geschehe wie jr glauben.

Oder also.
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|| [XLVI]
Der Almechtig vnd barmhertzig Gott vergibt eüch eüwere Sünden / vnd ich auß beuelch vnsers Herrn Jesu Christi / an statt der heiligen Christlichen Kirchen / sag eüch frei / ledig vnd loß aller ewer Sünde / im namen Gott des Vatters / vnnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Amen. Geht hin / vnnd sündiget nicht mehr / sonder bessert eüch on vnderlaß / das helff eüch Gott / durch seinen Son Jesum Christum.

Oder also.
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In der einsatzung des Predigampts des heiligen Euangelions / hat Ihesus Christus zü seinen Aposteln gesagt. Wer eüch(Mar. 10.) höret der höret mich / vnd wölchen jr die Sünd erlassen / den seind sie erlassen / vnd wölchen jr sie behaltet / den seind sie behalten / auß vermög dises beuelchs Cbristi / sprich
|| [ID00096]
ich eüch aller ewer Sünd / freiledig vnd loß / das sie euch allzümal sollen vergeben sein / so reichlich vnnd volkommen / als der Herr Jesus Christus dasselbig durch sein Leiden verdient / vnd durchs Euangelion in alle Welt zü Predigen beuolhen hat / im namen Gott des Vatters vnd des Sons vnd des heiligen Geists / Amen. Die Gnad des Herrn beware eüch / Geht hin im friden. Wir wöllen vnnd ordnen auch / so ein Jungs vorh in das Sacrament des Nachtmals nicht empfangen / das es nicht ehe zügelassen werde / es sei dann züuor dem Pfarher fürgestelt / das es von der lehr der Religion befraget / verhöret vnd bericht werden mög. Damit es das Sacrament des Nachtmals nicht mit vnuerstand zür ergernuß der Kirchen / vnd zü nachtheil seiner seligkeit empfahe.
|| [XLVII]

Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Jesu Christi.
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Je ernstlicher vnser lieber Herr Ihesus Christus sein Nachtmal gestifft vnnd verordnet hat / vnd je heiliger vnd nutzlicher es ist / je schwärer greüwlicher jrrthumb vnd Mißbrauch durch den Satan darein gfüret worden sein. Dann auff einer seiten / ist es nicht ein außtheilung des verordneten Nachtmals Christi bliben / sonder ist zü einem Schawspil vñ fürnämlich dahin mißbraucht worden / das es solt seines wercks halben / ein versön Opffer sein für die Sünde der Lebendigen vnd der Todten. Auff der andern seiten ist es dahin gedeüttet / als ob darinn der
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warhafftig Leib vnnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwürtiglich außgetheilt wurde. Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln will / soll man sich anfencklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nutzlich außgetheilt vnd empfangen werde. Souil nun die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermüg des worts Christi im Nachtmal / wie sollichs in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / Nämlich das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftiglich vn gegenwürtiglich mit Brot vñ Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde.
|| [XLVIII]
Souil aber die Ordnung der außtheilung desselben belangt / wiewol vor Jaren allerlei Gseng / Lectiones / Salutationes vnnd Gebett / neben vnd zü der ersten Stifftung Christi verordnet / vnd etlich Christlich Kirchen / darinn das Euangelion rein geprediget würdet / zü vnsern zeiten derselben vil sich noch gebrauchen / wir auch da auß Gottes Gnad ein gmeine nutzliche vnnd Christliche Kirchenordnung / auß gmeinem Rath der Christlichen Ständen fürgenom̃en werden solt / vns derselben gern gleichförmig halten wöllen. Jedoch dieweil bei der außtheilung des heiligen Nachtmals / allwegen zwo Predig / nämlich die gmein Predig / vnd dann die verkündigung des Tods Christi gehalten weröẽ sollen / vñ die menige der obbemelten stuck / den nöttigẽ Predigen vñ dem Hauptstuck des Nachtmals der zeit halb etwas hinderlich
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sein möcht / So wöllen wir ietzmal etlich derselben stuck / beuorab so sie zü andern zeiten füglich verricht werden mögen / einstellen / vnd ein zim̃liche ordnung fürschreiben / damit die Kirch nicht mit verdruß über die zeit auffgehalten werde. Vnnd anfengklich / soll das Nachtmal Christi in fürnemsten Stetten alle Monat / vnd so es gesein mag / alle viertzehen tag / ja so offt vnd dick / beuorab auff die Sontag vnd andere Feyertag / in der Kirchen gehalten werden / so offt Communicanten vorhanden sein / vnd sich züuor / wie oben vermeldet / angezeigt haben / Es sollen auch die Kirchendiener das Volck mit ernst ermanen / vnnd jhnen den nutz vnd die notturfft des gebrauchs dises Sacraments fleissig anzeigen / das sie sich gern williglich vnd offt hierzü verfügen.
|| [XLIX]
So dann das Nachtmal Christi auff ein Sontag oder andern Feyrtag / in der Kirchen zühalten fürgenommen würdt / Soll anfengklich das Gsang / Kom̃ heiliger Geist / etc. Nun bitten wir den heilgen Geist / etc. oder sonst ein teütscher Psalm / oder geistlich Lied / sonderlich der zeit gemeß / gesungen werden. Nach disem gsang / soll die gemein Predig geschehen / in wölcher / neben dem Argumento des gwonlichen Texts des Euangelions / auch ein kurtzer bericht / von dem gebrauch vnd nutzung des heiligen Sacraments des Nachtmals / eingefüret werden soll. Nach volendung der Predig / soll man den Glauben teütsch singen. Darauff soll der Kirchendie-
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ner vor dem Altar / auff wölchem das Nachtmal außgetheilt / nachuolgende vermanung gegen dem Volck fürlesen.

Vermanung züm Nachtmal.
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Jr aller liebsten in Christo Jesu / dieweil wir jetz das gnadenreich Abendtmal vnsers liebsten Heilands begehn vnnd halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen leib zü einer speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem tranck / den Glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollẽ wir billich mit grossem fleiß vnnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie sant Paulus (1. Cor. 11.) vermanet / prüffen. Dann diß heilig Sacrament ist zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten gwissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnnd
|| [L]
den tod fürchten / vnd nach der gerechtigkeit hungerig vnd durstig sein. So wir aber vns selbs prüffen / vnnd ein jetlicher in sein gwissen gehn würt / werden wir gwißlich nicht anderst finden / dann allerlei grewliche Sünd vnd den ewigen. Tod / den wir mit der Sünd verschuldet haben / Dann der sold der Sünden ist der Tod / wie Paulus sagt / vnnd künden doch vns selbs in keinen weg darauß helffen. Darumb hat vnser lieber Her Jesus Christus sich über vns erbarmet / vnd ist vmb vnser Sünden willen Mensch worden / auff das er das Gesatz vnd allen willen Gottes für vns vnd vns zü güt erfüllet / vnnd den tod vnd alles was wir mit vnsern Sünden verschuldt hetten / für vns vnnd zü vnser erledigung auff sich neme vnd bezalete.
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Vnnd das wir je das festiglich glauben / frölich in seinem willen leben möchten / name er in dem Abendtmal das Brodt / saget danck / brachs / vnnd sprach / Nemet hin vnnd esset / das ist mein Leib / der für eüch dargeben würdt (das ist) das ich Mensch bin worden / vnnd alles was ich leid vnd thü / ist alles ewer eigen / für eüch vnd eüch zü güt geschehen / Diß zü einem gwissen anzeigen vnnd zeügknuß / vnnd das jr jmmer in mir bleiben vnd leben / vnd ich in eüch / gebe ich eüch mein Leib zür speiß. Deßgleichen name er auch den Kelch vnnd sprach / Nemet hin / vnnd trincket alle darauß / das ist der Kelch des Neüwen Testaments / in meinem Blüt / das für eüch vnd für vil vergossen würdt zür vergebung der Sünden / so offt jr das thüt / solt jr mein dabei gedencken (das ist) Dieweil ich
|| [LI]
mich ewer angenommen / vnnd ewer Sünd auff mich geladen hab / will ich mich selbs für die Sünde in tod opffern / mein blüt vergiessen / eüch gnad vnd vergebung der Sünden erwerben / vnd also ein newes Testament auffrichten / darinnen die Sünd vergeben / vnnd ewig nicht mehr gedacht werden soll / Des zü einem gwissen anzeigen vnd zeügknuß / vnnd zür stercke vnd fürderung meins lebens in eüch / gib ich eüch mein Blüt zütrincken. Wer nun also von disem Brott isset / vnnd von disem Kelch trincket / auch disen worten / die er von Christo höret / vestiglich glaubet / vnd dises Sacrament zü erinnerung vnd bestätigung seins Glaubens entpfahet / der bleibt in dem Herrn Christo / vnd Christus in jm / vnd(Joan. 6.) würt ewiglich leben. Also sollen wir nun sein darbei gedencken / vnd seinen tod verkün-
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digẽ / namlich dz er für vnsere sünd sei gestorben / vnd zü vnser rechtuertigung wider aufferstanden / vnd jhm ewig lob vnd danck darumb sagen. Es soll auch ein jeder sein Creütz auff sich nemen vnd (1. Cor. 10.) jme nachuolgen / vnd nach seinem Gebott einander lieben / wie er vns geliebt hat / dann wir alle sind ein Brott vnd ein leib / dweil wir alle eins Brots teilhafftig seind / vnd auß einem Kelch trincken / dann zü gleicher weiß / wie auß vil börlin züsamen gekeltert ein wein vnd ein tranck fleüßt / vnd sich in einander menget / vnnd auß vil kernlin ein meel gemalen / ein brot vnd küch gebachen würdt / also sollen wir alle / so durch den Glauben Christo eingeleibt sein / durch brüderliche Liebe vmb Christus vnsers liebsten Hailands willen / der vns züuor so hoch geliebt hat alle ein leib / tranck / küchen vnd brot werden / vnd sollichs gegen einander nicht
|| [LII]
allein mit lären worten / sonder mit der that vnnd warheit / wie(1. Joan. 3.) Joannes lehret / on allen trug / trewlich gegen einander beweisen / das helff vns der Allmächtig barmhertzig Gott vnnd Vatter vnsers lieben Herrn Jesu Christi / durch seinen heiligen Geist / Amen. Darauff soll die vermanung zür offenlichen Beicht / sampt derselben Beicht vnd Absolution / so oben vnder dem Capitel / Von der Büß begriffen / verlesen werden / vnd als bald darauff das hernach geschriben Gebet volgen. Also.

Laßt vns bettten.
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Allmechtiger Gott himmelischer Vatter / seittenmal wir dir nicht / dann allein in deinem geliebten Son vnserm Herrn wolgefallen mögen / so heilige vnser leib vnd Seel / vnd gibe vns sein selige gmeinschafft in seinem heiligen Abendtmal / mit recht glaubiger begird vnnd danckbarkeit züentpfahen / das wir deiner
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ewigen gütte vnd liebe gegen vns abermals getröstet / vnd in dem neüwen leben gesterckt dir züm preiß deines Göttlichen Namens / vnnd besserung deines volcks / mit mehr fleiß vnd forcht leben vnd dienen mögen / durch denselbigen vnsern Herrn Jesum Christum / Amen. Nach disem soll die Kirch das Vatter vnser teütsch miteinander singen. Auff sollichs soll der Kirchendiener / nach dem er züuor Brott vnd Wein / zü des Herrn Nachtmal für sich gestelt / die Stifftung (Mat. 26. Mar. 14. Luc. 22. 1. Cor. 10. vnd 11.) des Nachtmals / wie es die Euangelisten vnd Sant Paulus beschriben / mit lautter verstentlicher stim̃ verlesen / Dann wiewol die vermanung / so vorhin verlesen / die Einsatzung des Nachtmals vnd die verkündigung des Tods Christi vnnd derselben nu-
|| [LIII]
tzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnügsam erinnert vnnd bericht / das das gegenwürtig Brot vñ Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnd Sant Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stuck / in ein feine ordenliche kurtze summa verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nicht außgelassen / sonder offenlich vnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden.

Die wort oder Stifftung des Nachtmals.
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Vnser Herr Ihesus in der Nacht da er verrathen ward / vnd mit seinen Jungern zü Tisch saß /
|| [ID00110]
nam er das Brot / dancket vnnd brachs / er gabs seinen Jungern vnd sprach / Nemet hin vnd esset / das ist mein Leib der für eüch gegeben würdt / das thüt zü meinem gedechtnuß. De sselben gleichen nach dem Abentmal nam er den Kelch / saget danck vnnd sprach. Nemet hin vnd trincket alle darauß / das ist der Kelch des Newen Testaments in meinem Blüt / das für eüch vnd für vil vergossen würdt / zür vergebung der Sünden / solchs thüt so offt jr trinckt zü meiner Gedächtnuß. Als bald darauff geht das volck herzü ordenlich / vnnd empfahet an einem ort des Altars den Leib Christi / am andern ort das Blüt Christi / sonderlich wann der Communicanten vil sein / vnnd zwen Kirchendiener das Sacrament außtheilen.
|| [LIIII]
Wiewol nun beid Brot vnd Wein / was zü dem gegenwürtigen Nachtmal gebraucht würt / durch die Stifftung Christi / so vorhin in der ermanung / vnnd hernach insonderheit verlesen / gnügsam geweihet seind / vnnd bedarff derhalben nicht vil sonderlicher wort mehr / Jedoch zü mehrer erinnerung mage der Kirchendiener in Darreichung des Leibs vnd Blüts Christi / zü einem jetlichen vngeuarlich volgende wort sprechen.

In der darreichung des Leibs Christi.
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Nim̃ hin vnd Iß / das ist der Leib Christi / der für dich gegeben ist.

Vñ in der darreichung des Blüts Christi.
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Nim̃ hin vnd trinck / das ist das Blüt des Neüwen Testaments / das für dein Sünde vergossen ist.
|| [ID00112]
In dem aber das volck züm Nachtmal geht vnnd bericht würdt / Singe die Kirch. Gott sei gelobet vnd gebenedeiet / der vns selber hat gespeiset.

Oder.
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Jesus Christus vnser Heiland.

Oder.
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Ein ander Geistlich Lobgesang / so hierzü dienstlich ist. So nun die Communicanten alle verricht vñ mit dem Nachtmal Christi versehen / soll der Kirchendiener der volgenden Gebett eins fürsprechen.

Dancksagung nach dem Nachtmal.
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Laßt vns betten.
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|| [LV]
O Allmechtiger ewiger Gott / wir sagen deiner göttlichen milte lob vnnd danck / das du vns mit dem heilsamen Fleisch vnd Blüt deines einigen Sons Jesu Christi vnsers Herren gespeiset vnnd getrenckt hast / Vñ bitten dich demütiglich / du wöllest durch deinen heiligen Geist in vns würcken / wie wir das heilig Sacrament mit dem mund haben empfangen / das wir auch also dein Göttlich gnad / vergebung der Sünden / vereinigung mit Christo / vnd ewigs leben / wölches alles du vns in disem deinem heiligen Sacrament so gnedigklich angebotten vnnd geben hast / mit vestem Glauben begreiffen / vnnd ewigklich behalten mögen / durch vnsern Herrn Jesum Christum / Amen.

Ein ander Dancksagung vnd Gebett.
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|| [ID00114]
Wir dancken dir Herr Jesu Christe / das du vns durch dise heilsame Gaben deins leibs vnnd blüts erquickt hast / vnnd bitten dein Barmhertzigkeit / das du vns sollichs gedeihen lassest zü einem starcken Glauben gegen dir / vnd zü brünstiger lieb vnder vns allen / der du mit Gott dem Vatter in einigkeit des heiligen Geists lebest vnd regierest immer vnnd ewiglich / Amen. Also beschließ er das Nachtmal mit dem Segen.

Formule des Segens.
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Der Herr segne dich / vnnd behüte dich / der Herr erleüchte sein angesicht über dich / vnnd sei dir gnedig / der Herr erhebe sein angesicht auff dich / vnd geb dir den friden / Amen.

Oder also.
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|| [LVI]
Gott sei vns gnedig vnd barmhertzig / vnd gebe vns seinen göttlichen Segen / er laß vns sein angesicht leüchten / vnd gebe vns seinen friden / Amen.

Oder also.
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Gesegne vnd behüte vns Gott der Vatter / vnd Son / vnd heiliger Geist. Amen.

Ordnung des gemeinen Gebetts vnd Letaney.
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Das gmein gebett offenlich in der Kirchen zühalten / ist nit auß eignem selbs erdichtem menschlichem güt beduncken auff kommen. Sonder ist von den heiligen Patriarchen / Propheten vnnd Aposteln / auß bewegung des heiligen Geists / fürnemlich in grossen schweren anligen / vnd gfarlicheit / als ein mittel gött-
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liche hilff züerlangen / gebraucht worden. So hat es auch ein offenlichen Apostolischen beuelch / Ich (1. Timo. 2.) ermane sagt Paulus / das man vor allen dingen zü erst thü Bitt / Gebett / Fürbitt / vnd Dancksagung für alle menschen / für die Künig vnd alle Oberkeit / etc. Vnd das am ernstlichsten zübedencken ist / so hat vnser Herr Christusselbs dem gmeinen Gebett / ein treffenliche züsagung (Math. 18.) gethon / vnd sagt / Wo zwen vnder eüch eins werden auff Erden / Warumb es ist / das sie bitten wöllen / das soll jnen widerfaren von meinem Vatter im Him̃el. Darumb nach dem der Kirchen allerlei not vnd gfahr zü jeder zeit begegnen / soll das gmein Gebett in der Kirchen mit grossem ernst geübt vnd nicht vnderlassen werden. Es sollen aber die Kirchendie-
|| [LVII]
ner das volck mit allem fleiß vnderrichten / das das gmein Gebett nicht fruchtbar sei / noch Göttlich hilff erlange / es geschehe dann von den Büßfertigen / die auß erkanntnuß der schwäre jrer Sünden von denselben abstehn / bessern jr leben / vnd rüffen Gottes Namen an auß rechtem vertrauwen / von wegen vnd im Namen vnsers lieben Herren Ihesu Christi / Darmit wir nicht hören müssen / wie der Herr bei dem Esaia prediget / wann jr schon(Esaic. 1.) eüwer Hend außbreitet / verberge ich doch mein Augen vor eüch / vnd ob jr schon vil bettet / höre ich eüch doch nicht / dann eüwer Hend seind vol Blüts / etc. Darumb sollen die Kirchendiener das gmein Gebett also üben vnnd treiben / das sie darbei das volck zür Büß ermanen / vnd jnen wol einbilden / das keiner künde ein rechter Better
|| [ID]
sein / er sei dann züuor ein Christlicher Büsser. Wiewol nun das Gebett / so vns vnser Herr Christus gelehret hat / das Vatter vnser genannt / an im selbs ein gmein Gebetr ist / soll auch als ein kurtzer begriff vnd summa aller andern Christlichen Gebett / in allwegen den vorzug haben / Jedoch nach dem die andern Gebett / so in der heiligen Schrifft vnd sonderlich im Psalter begriffen / oder auß den Sprüchen der heiligen Schrifft / auff ein gegenwürtige nott gezogen / ein erklärung vnnd Außlegung des Vatter vnsers seind / so sollen sie nicht verworffen / sonder neben vnd mit dem Vatter vnser / zü seiner zeit geübt vnd gebraucht werden. Es seind aber zweierlei Form des gmeinen offenlichen Gebets.
|| [LVIII]
Eine die das Gebett vnser not / anligen vnd beger / etwas weitleüffig außfüren / vnd solcher form sollen sich die Kirchendiener auff die Sontag / vñ andere Feyertag / gleich nach der Predig gebrauchẽ.

Die Vorrede des gmeinen Gebets.
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Nach dem wir bei einander in Gottes Namen versamler seind / vnd vns beuolhen ist / das wir Gott in aller vnser not / sollen anrüffen / auch für mäniglich vnser Fürbitt thün. Zü wölchem wir die züsagung vnserslieben Herrn Christi haben / wa zwen vnder eüch eins werden auff Erden / warumb es ist / das sie bitten wöllen / das soll jnen von meinem Vatter im Himmel widerfaren / Vnd bittet so würdt eüch gegeben / süchet so werdt jr finden / klopfft an / so würdt euch auffgethan.
|| [ID00120]
Hierauff laßt vns auß warem vertrawen zü göttlicher Barmhertzigkeit / durch vnsern herrn Jesum Christum bitten.

Für die gmein Christlich Kirch / vnnd derselben Diener.
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Bittet also.
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O Allmechtiger gütiger Gott vnd Vatter vnsers Herrn Jesu Christi / der vns ernstlich beuolhen (Mat. 10.) hat / das wir dich vmb Arbeiter in deine Ernd bitten sollen / wir bitten dein grundlose Barmhertzigkeit / du wöllest vns rechtgeschaffne Lehrer vnnd Diener deines Göttlichen Worts züschicken / vnnd denselben dein heilsames Wort in jr hertz vnd mund geben / das sie deinen Beuelch trewlich außrichten / vnd nichts predigen / das deinem heiligen
|| [LIX]
Wort entgegen seie / auff das wir durch dein him̃elisch ewig Wort ermanet / gelehrt / gespeißt / getröst vnd gesterckt werden / vnd thün was dir gefällig / vnd vns fruchtbarlich ist / Gib Herr deiner heiligen Christenheit deinen Geist vnd göttliche Weißheit / das dein Wort vnder vns lauff vnnd wachse / vnd mit aller freüdigkeit / wie sichs gebürt / geprediget / vnd dein heilige Christliche Gmein dardurch gebessert werde / auff das wir mit bestendigem Glauben dir dienen / vnnd in erkanntnus deines Namens biß an das end verharren / Amen.

Für die Weltlich Oberkeit.
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Lassend vns trewlich bitten / auß beuelch vnsers Herrn Jesu Christi vnd seiner Aposteln / für alle weltliche Oberkeit / das wir
|| [ID00122]
ein rüwigs stils leben / in aller Gottseligkeit füren mögen.

Bittend also.
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Allmechtiger ewiger Gott / in wölches hand besteht aller Menschen gewalt vnd Oberkeit / von dir zür straff der bösen / vnd wolfart der Frommen eingesetzet / in wölches hand auch stehnd alle Recht vnd Gesetz aller Reich auff erden / Wir biten dich / sihe gnediglich auff deine Diener / den Römischẽ Keiser / alle König / Fürsten vnd ordenlich Oberkeit / vnd sonderlich auff vnsern gnädigen Landsfürsten vnd Herrn / auch alle seine Räth vnd Amptleüt / damit sie das weltlich Schwerdt / jnen von dir beuolhen / nach deinem beuelch in deiner forcht füren mögen: Erleücht vnd erhalte sie bei deinem göttlichen Namen / gib jn lieber Herr weißheit vnnd verstand / vnnd ein fridlich Regi-
|| [LX]
ment / auff das sie alle jre Vnderthonen im frid / rühe vnd einigkeit beschirmen vnd regieren / erlengere jnen O Gott vnsers heils jr tag / auff das wir vnder jrer Herrschafft / sampt jnen / deinen göttlichen Namen heiligen vnnd preisen mögen / durch vnsern Herrn Jesum Christum / Amen.

Für allerlei bekümmernuß vnnd anfechtung.
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Lassend vns bitten für alle die / so in bekümmernuß vnd anfechtung / von wegen kranckheit / theürung / krieg / gefäncknuß / pestilentz / vnnd mit allerlei widerwertigkeit beschwerdt vnnd beladen sein / das jhnen Gott hilff vnnd beistand in jrer not gnädiglich beweisen wölle.

Bittend also.
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|| [ID00124]
O Allmechtiger Herr Gott / der du der Ellendẽ seüfftzen nicht verschmechst / vnd der Betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebett / wölches wir dir in vnser not fürbringen / vnd erhöre vns gnädiglich / das alles so beide von Teüffel vnd menschen / wider vns strebt / zü nicht / vnd von der Gnad deiner Gütte zertrennt werde / auff das wir von aller Anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemein dancken / vnd dich allzeit loben / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen.

Für ein gemeinen Frid.
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Laßt vns auch gar ernstlich vmb einen gemeinen Landtfriden bitten / das der recht Gotsdienst / vnder vns auffwachse vñ Christenliche zucht züneme.

Bittend also.
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|| [LXI]
Allmechtiger ewiger Gott ein König der Ehren / vnd ein Herr Himmels vnd der Erden / durch wölches Geist alle ding Regiert / durch wölches versehung alle ding geordnet werden / der du bist ein Gott des fridens / von dem allein alle einigkeit zü vns kommet / Wir bitten dich durch vnsern Herrn Ihesum Christum / du wöllest vns vnser Sünd vergeben / vnd mit deinem Göttlichen frid vnd einigkeit begnaden / damit wir in forcht vnd zittern dir dienen / zü lob vnnd preiß deines Namens / Amen.

Für die Feind.
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Laßt vns auch bitten für vnsere Feind / das Gott sie mit Gnaden bedencke / vnnd jnen / was zü jrem heil nutzlich vnd notturfftig ist / gnädiglich verleihen wölle.

Bittet also.
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|| [ID00126]
Allmechtiger Ewiger Gott / der du vns beuolhen hast / das wir vnsere Feind lieb haben sollen / denen die vns beleidigen güts thün / vnd für vnsere Verfolger bitten / wir schreien ernstlich zü dir / das du alle vnsere Feind wöllest gnädiglich heimsüchen / jnen ware reüwe jrer Sünden verleihen / auch mit vns vnd der gantzen Christenheit ein freüntliches / Gotsförchtigs / einhelligs Gemüt vnd Hertz geben / durch vnsern Herrn Ihesum Christum / Amen.

Für alle Schwangere Weiber.
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Lassen vns auch bitten für alle Schwangere Weiber / das sie Gott gnädiglichen von Kindes Banden erlösen wölle.

Bittet also.
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|| [LXII]
Allmechtiger Ewiger Gott vnd Vatter / ein Schöpffer aller ding / der du Mann vnnd Weib gnädiglich gesegnet / vnnd dem Weib jren schmertzen zügeberen zü einem heiligen Creütz verordnet hast / wir bitten dich Güttiger Vatter / du wöllest die Früchten jres leibs erhalten vnd bewaren / vnd vnder dem Creütz in der bekümmerlichen Geburt nit verderben / sonder gnädiglich vnnd mit freüden deiner hilff empfinden lassen / durch Ihesum Christum deinen lieben Son / Amen.

Für die Früchten der Erden.
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Lassend vns auch bitten / für die Frücht der Erden / das sie Gott wölle segnen / vnd vns dieselben in seinem gehorsam zügniessen gnädiglich verleihen.

Bittend also.
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|| [ID00128]
Allmechtiger ewiger Gott / der du durch dein Wort alle ding erschaffest vnd gesegnest / wir bitten dich / das du dein Wort vnsern Herrn Jesum Christum in vnser hertz pflantzest / dardurch an vns gesegnet werde mit fruchtbarer wachsung vnnd Göttlichem gebrauch / alles was vns zür leiblichen notturfft dienet. Lassend vns auch bitten für alles das / darfür vnser Herr Got wil gebetten sein / Sprecht Vatter vnser / etc.

Volgend andere Gebett auff sondere Tag vnnd Fest.
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Es mögen auch die nachuolgende Gebett / jerlichs auff sein verzeichnet Fest zür gelegen zeit / eintweder nach der Predig oder züm Nachtmal / oder Vesper
|| [LXIII]
der Kirchen fürgesprochen werden.

In Aduentu.
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Ach Allmechtiger Gott himmelischer Vatter / weck vns auff / das wir bereit seien / wann dein Son kommet / jne mit freüden zü empfahen / vnd dir mit reinem hertzen zü dienen / durch denselbigen deinen Son Jesum Christum vnsern Herrn / Amen.

Natiuitatis Domini.
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Allmechtiger ewiger Gott / hilff das wir der newen leiblichen Geburt deines lieben Sons teilhafftig / vnnd von vnser alten sündtlichen geburt erlediget werden / durch den selbigen deinen Son Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen.

Alia oratio de natiuitate Domini.
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|| [ID00130]
O Allmechtiger Gott wir bitten dich / du wöllest verleihen / das vns die new Geburt deines eingebornen Sons / durchs fleisch erlöse / wölche die alte Dienstbarkeit vnderm joch der Sünden gefangen helt / auff das wir jne als einen Erlöser mit freüden auffnemen / auch wann er zü Gericht kommen würt / sicher mögen anschawen Jesum Christum vnsern Herrn / der mit dir in einigkeit des heiligen Geists lebt vnnd regiert / warer Gott immer in ewigkeit / Amen.

Purificationis Mariae.
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Allmechtiger ewiger Gott / wir bitten dich hertziglich / gib vns das wir deinen lieben Son erkennen vnd preisen / wie der heilig Simeon jhne leiblich in die arm genommen / vnnd geistlich gesehen vnd erkennt hat Jesum
|| [LXIIII]
Christum deinen lieben Son vnsern Herrn / Amen.

Passionis Domini.
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Barmhertziger ewiger Gott / der du deines einigen Sons nit verschonet / sonder für vns alle dahin geben hast / das er vnsere Sünd am Creütz tragen solt / verleihe vns / das vnsere hertzen in sollichem Glauben nimmermehr erschrecken noch verzagen / durch Jesum Christum deinen lieben Son / vnsern Herren / Amen.

Alia Oratio de Passione Domini.
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O Herr Gott Vatter aller barmhertzigkeit / wir bitten dich / du wöllest gnädiglich schen auff dises dein Volck vnnd Haußgesind / vmb wölches willen vnser lieber Her Ihesus Christus /
|| [ID]
sich nit geweigert übergeben zü werden in die hend der Sünder / vnd zügedulden die schmäliche pein des Creütz / der mit dir lebt vnd regiert warer Gott in einige keit des heilgen Geists in ewigkeit. Amen.

Alia de Passione.
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Allmechtiger Vatter ewiger Gott / der du für vns hast deinen Son des Creütz pein lassen leiden / auff das du von vns des Feinds gewalt treibest / verleihe vns also zübegehn / vnnd dancken seinem leiden / das wir dardurch der Sünden vergebung / vnnd vom ewigen Tod erlösung erlangen / durch den selbigen deinen Son Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen.

Oratio de Resurrectione.
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Allmechtiger Gott / der du durch
|| [LV]
den Tod deines Sons / die Sünd vnd Tod zü nicht gemacht / vnd durch sein Aufferstehung / vnschuld vnnd ewigs leben widerbracht hast / auff das wir von dem gewalt des Teüffels erlößt / in deinem Reich lebẽ / Verleihe vns das wir solches von gantzem hertzen glauben / vnd in solchem Glauben bestendig dich allzeit loben vñ dir dancken / durch den selbigen deinen Son Jesum Christum vnsern Herrn / Amen.

Alia Oratio auff Ostern.
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O Allmechtiger Gott / der du durch deinen eingebornen Son vnsern Herren Jesum Christum / vns nach überwundnẽ Tod / hast eröffnet / den zügang züm ewigen leben / vnnd durch die Aufferstehung der gantzen Welt heil verlihen / vnnd ein bund vnser versönung dabei gemacht / Wir bitten dich / du wöllest vnser begird zü
|| [ID00134]
solcher ewigkeit erwecken / vnd die himmelische gab der volkomnen Freiheit verleihen / auff das wir dasselb Sacrament im Wandel füren / wölches wir im Glauben empfangen haben / vnd das wir dem / so wir durch vnser bekanntnuß preisen / auch mit der that nachuolgen / durch den selbigen vnsern lieben Herrn Jesum Christum / Amen.

Oratio de Ascensu Domini.
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O Allmechtiger Gott / wir bitten dich / verleihe das wir auch mit dem gemüt im himmel wonen / was himmelisch ist süchen / vnd gesinnet seiend / wie wir glauben / das dein eingeborner Son vnser Seligmacher gehn himmel ist auffgefaren / durch denselbigen vnsern lieben Herrn Jesum Christum / Amen.

Oratio in die Pentecostes.
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|| [LXVI]
O Gott der du die hertzen deiner Glaubigen mit erleüchtung des heiligen Geists gelehrt / vnnd ein Christenliche Gemein versamlet hast / gib vns / das wir in dem selben Geist recht gesinnet seind / vnnd vns seiner tröstung allzeit fröwen / das er durch sein krafft vnnd beistand vnser hertzen gnädiglich reinige / vnd vor allem widerwertigen beschütze / auff das dein Gemein keinerlei weiß durch anlauff der Feind abgefürt / sonder in alle warheit geleitet werde / als dein Son vnser lieber Herr Jesus Christus gnädiglichen verheissen hat / der mit dir in einigkeit desselben heiligen Geists lebt vnnd regiert / warer Got immer vnd ewiglich / Amen.

Trinitatis.
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O Allmechtiger ewiger Gott / der du vns deinen Dienern auß gnaden geben hast / in bekannt-
|| [ID00136]
nuß des waren Glaubens die Herrligkeit der ewigen Dreifaltigkeit züerkennen / vnd einigkeit gleiches gewalts vnnd Maiestat anzübetten / Wir bitten dich / verleihe / das wir durch bestendigkeit solches Glaubẽs / allzeit bestätigt werden / gegen allen widerwertigen / durch Jesum Christum deinen Son / wölcher mit dir in einigkeit des heiligen Geists / lebt vnd regiert warer Gott jmmer vnd ewiglich / Amen.

Alia oratio de Trinitate.
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Allmechtiger Ewiger Gott / der du vns gelert hast / im rechten Glauben züwissen vñ bekennen / das du in drei Personen gleicher macht vnd ehren ein einiger warer Gott / vnd darfür anzübetten bist / Wir bitten dich du wöllest vns bei solchem Glauben allzeit vest erhalten / wider alles das da gegen vns mag anfechten, der du
|| [LXVII]
lebst vnd regierst von ewigkeit zü ewigkeit / Amen.

Ein kürtzere form des gemeinen Gebets.
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Nach dem sich aber zü zeiten etlich züfäll begeben / das die Gebett nach der leng nicht wol erzölt mögen werden / So mag alßdann das volgendt Gebett / darinn alles anligen der Kirchen kurtzlich begriffen / nach der Predig fürgesprochen werden. Jr Geliebten in Christo / dieweil wir alle Glider eines leibs seind / wölches Haupt Christus ist / so soll sich je ein Glid des andern annemen vnd für einander bitten / das sollen wir auß beuelch vnsers Herrn Christi vnd seines heiligen Apostels Sant Pauls von hertzen gern thün.

Bittendt also.
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|| [ID00138]
(1) Allmechtiger / Barmhertziger Ewiger Gott vnd Vatter vnsers Herrn Ihesu Christi / ein Herr Him̃els vnd der Erden / Wir bitten dich hertziglich / du wöllest dein heilige Kirche mit jren Dienern / durch den heiligen Geist regieren / auff das sie bei der rechtgeschaffnen Weid deines Allmechtigen vnd ewigen worts erhalten werden / dardurch der Glaub gegen dir gesterckt / vnnd die lieb gegen allen menschen in vns erwachse vnd züneme. (2) Wöllest auch der Weltlichen Oberkeit dem Römischen Keiser / allen Künigen / Fürsten vnd Herrn / insonderheit aber vnserm gnädigen Herrn vnnd Landssürsten / auch dem gantzen Hauß Wirtemberg / sampt allen jren Räthen vnd Amptleüten / gnad vnd einigkeit verleihen / die Vnderthonen nach deinem Göttlichen willen vnnd wolgefallen zü
|| [LXVIII]
regieren / auff das die Gerechtigkeit gefürdert / die boßheit verhindert vnd gestrafft werde / darmit wir in stiller rüw vnd gütem friden / als Christen gebürt / vnser leben volstrecken mögen. Das auch vnsere Feind vnnd(3) Widersächer ablassen / vnnd sich mit vns fridlich vnd sanfftmüttiglich züleben begeben wöllen. Alle die so in Trübsal / Armüt /(4) Kranckheit / Kindsbanden / vnd andern anfechtung seien / auch die so vmb deines heiligen Namens vnd der warheit willen angefochten / gefangen oder sonst verfolgung leiden / tröst sie o Gott mit deinem heiligen Geist / das sie solches alles für deinen Vätterlichen willen auffnemen vnnd erkennen. Wöllest vns auch alle Frucht(5) der Erden / zür leiblicher not-
|| [ID]
turfft gehörig / mit fruchtbarer wachsung gerhaten vnd gedeihen lassen. (6) Auch bitten wir für alles / darfür du ewiger Gott gebetten sein wilt / das du vns solltchs gnädiglich verleihest / durch das bitter leiden vnd sterben Christi Jesu deines einigen Sons / vnsers geliebten Herrn vnd Heilands / wölcher mit dir vnd dem heiligen Geist lebt vnd regiert / gleicher Gott / hochgelobt in ewigkeit / Amen.

Form der Letanei.
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Die ander form des gmeinen Gebets / ist die Letanei / da allerlei qemein anligen nicht weitleüffig / sonder mit wenigen worten überloffen würdt / die Kirch darmit züerinnern / was vnd wa für sie allwegen betten soll / vnd das ist vngeuarlich nachuolgende form.
|| [LXIX]
††
|| [ID00142]
††
|| [LXX]
††
|| [ID00144]
††
|| [LXXI]
††

Die obgeschribne Letaney sol volgender Ordnung in der Kirchen gehalten werden.
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In der Wochen / so die Kirch auff ein sonderlichen bestimpten Tag beieinander versamler ist /
|| [ID00146]
Soll man das Lied / Mitten wir im leben seind / etc. oder sonst ein Teütschen Psalmen / oder ander geistlich Lied / das mit der ermanung zür Büß dienstlich / singen / Darnach soll der Kirchendiener ein Predig thün / auß dem alten oder neüwen Testament / wie es sein vnnd der Kirchen gelegenheit erfordert. Vnd in der Predig oder nach vollendung der Predig / dieweil er noch auff der Cantzel ist / soll er kurtzlich anzeigen die gegenwürtig not. Namlich so ein Sünd oder laster bei der Gmein über hand genommen / als zü diser zeit das vnordenlich / frech / mütwillig leben mit dem zütrincken vnd trunckenheit. Item das grausam schwören vnnd flüchen beid bei Jungen vnnd Alten / bei Weiber vnnd Mannen / Item die groß vntreüw / list vnd betrug in den Handtierungen etc.
|| [LXXII]
Solche Laster solle der Kirchendiener vermelden / vnd Gottes zorn / auch künfftige straff der Sünden halben verkündigen / vnnd sie ermanen von dem Laster abzüstehn / auch Gott vmb verzeihung der Sünden / vnd abwendung der straff / auff das demütigst zübitten / nach außweisung der Letaney oder gmeins Gebets / so jnen jetz gleich fürgehalten werd / darauff sie auch mit allem fleiß mercken sollen. Oder so ein gmeine theürung / pestilentz / krieg oder ander vnglück vorhanden / soll der Kirchendiener dasselb vermelden / vnd das Volck ermanen / das sie sollich vnglück für Gottes straaff halten / vnd dardurch jre Sünde vnd laster erkennen lernen / auch daruon abstehn / etc. wie vorhin vermeldet / Darauff singe man als bald die obgeschribne Letaney / nach jhrer gebürenden weiß /
|| [ID00148]
oder wa nicht Schüler seind / so lese sie der Kirchendiener. Vnd so dasselb verrichtet / soll er das volgendt Gebett sprechen.

Formule des Gebetts auff die Letaney / etc.
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Laßt vns betten.
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Allmechtiger ewiger Gott vnd Vatter / wir bekennen vnnd verjehen / das wir leider in Sünden empfangen vnnd geboren seind / vnnd daher vol vnwissens vnnd vnglaubens deines Göttlichen Worts / vnnd jmmer geneigt zü allem argen / vnnd treg zü allem gütten / übertretten deine heilige Gebott on vnderlaß / dardurch wir in ewigen tod fallen / vnd vns selber jmmermehr vnd mehr verderben / das ist vns aber leid / vnd
|| [LXXIII]
begeren deiner gnaden vnd hilff / Erbarme dich über vns aller güttigster / barmhertzigster Gott vnd Vatter / durch deinen Son vnsern Herrn Jesum Christum / verleihe vund mehre vns deinen heiligen Geist / der vns lehre vnsere Sünd vnnd vngerechtigkeit recht grundtlich erkennen vnnd berewen / auch dein gnad vnd verzeihung vnser Sünden / in Christo vnserm Herrn deinem lieben Son / mit warem Glauben ergreiffen vnnd annemen / also das wir den Sünden jmmermehr absterben / vnd dir in einem newen leben / zü deinem preiß / vnnd besserung deiner Gmein dienen vnd wolgefallen mögen / durch Jesum Christum vnsern Herrn vnd Hailand / Amen.

Oder also.
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O Herr Allmechtiger Gott / der du der ellenden seüfftzen
|| [ID00150]
nicht verschmehest / vnnd der betrübten hertzen verlangen nicht verachtest / sihe doch an vnser Gebett / wölches wir zü dir in vnser not fürbringen / vnnd erhöre vns gnädiglich / das alles / so beid / vom Teüffel vnd Menschen wider vns strebet / zü nicht / vnd nach dem rath deiner gütte zertrennet werd / auff das wir von aller anfechtung vnuerseret / dir in deiner gmein dancken / vnd dich allzeit loben / durch vnsern Herrn Jesum Christum / Amen.

Oder also.
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O Herr Gott himmelischer Vatter / der du nicht lust hast an der armen Sünder tod / lassest sie auch nit gern verderben / sonder wilt das sie bekert werden vnd leben / wir bitten dich hertzlich / du wöllest die wol uerdiente straff vnserer Sünden / gnädiglich ab-
|| [LXXIIII]
wenden / vnd vns fürohin zübessern dein gnad vnnd barmhertzigkeit miltiglich verleihen / vmb Jesu Christi vnsers Herrn willen / Amen. Darauff lasse er die Kirch ein Vatter vnser betten / vnd beschliesse mit dem gewonlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüts dich / etc.

Von dem Kirchen gsang.
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Ehe wir ordnen die andern gemeinen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser Bedencken von dem Kirchengsang vnd Kleidung anzeigen / Dann freilich niemandts Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vnd geistliche Lieder in
|| [ID00152]
der Kirchen zügebrauchen / vnd züsingen seien / aber das bißanher gmeinlich alle Kirchendienst / ja auch züm grössern theil / die Predig selbs bei vns Teütschen / in Lateinischer vnnd der gmeinen Kirchen vnbekañter sprach / verrichtet worden sein / halten wir nicht allein für vnnutzlich vnnd vergebenlich / sonder auch für ein (Esaie. 28. 1. Cor. 14.) straff Gottes / wie Esaias vnnd Paulus anzeigen / das Gottes wort nur in einer frembden / vnbekañten sprach geprediget werde. Gleicher gestalt ist es auch wider den Hauptpuncten / der Christenlichen lehr / das sollich Kirchengsang / so in vnbekannter sprach geschehen / solle seines wercks verdiensts halben / Gottes zorn versönen / vnd alles glück von Gott erlangen. Hierauff wöllen vnnd ordnen wir / das die Kirchengsang / bei
|| [LXXV]
vns Teütschen / in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs Teütsch gesungen / wie auch die andern ämpter / mit fürlesen vnnd fürsprechen in Teütscher Sprach geschehen sollen / Jedoch nach dem S. Paulus die frembd / doch etlichen bekannte sprach / zü seiner zeit in der Kirchen zür besserung zülaßt / so mögen die Schüler zü zeiten ein Lateinischen Gsang auß der heiligen Schrifft / oder der selben gmeß / jnen zür übung in der Kirchen singen / fürnämlich aber dweil dem grössern theil der Kirchen / allein die Teütsche Sprach bekannt / soll auch der mehrertheil der Gsang Teütsch verrichtet werden. Vnd sollen die Kirchendiener das volck ermanen / das sie die verordneten Gsang lernen / vnd mit gmeinem Kirchengesang vnsern Herrn Gott / helffen loben vnd preisen / doch nicht diser meinung /
|| [ID00154]
als solt hiemit der recht Gotsdienst aller ding volnbracht sein. Sonder das mänigklich durch das Gsang / Gottes worts / so darinn verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkanntnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Geduldt / vnd an allen andern Tugenden gebessert werde. Es soll auch kein Gsang in der Kirchen gesungen werden / es sei dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vñ rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen.

Von der Kirchenkleidung.
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Es haben etlich Kirchen / darinn das heilig Enangelion rein geprediget / die alten gewonlichen Kirchenkleider / wie auch sonst vil derselbigen Ceremonien in
|| [LXXVI]
jren Kirchenämptern / behalten / So wöllen wir auch gern / wie wir hieoben vns haben vernemen lassen / vnsers theils / da ein gmeine Christliche Kirchenordnung vermög Göttlichs worts / fürgenommen würdt / der Kirchenkleider halben nichts erwinden lassen. Dweil aber die sonderliche Leuitische vnd Priesterliche Kleider / so im Alten Gsatz Mosi verordnet vnd gebreüchig gewesen / durch das recht war Liecht des heiligen Euangelions / wie auch das gantz Leuitisch Priesterthumb / auffgehaben vnnd abgethon / vnnd weder von vnserm Herrn Christo / noch von den Aposteln / andere eüsserliche Kleider in verrichtung der Kirchenämpter verordnet vñ auffgesetzt / Sonder hierinn der Kirchen jre freiheit / doch das es alles erberlich vnd erbawlich zügehe / gelassen.
|| [ID00156]
So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gwonlichen Chorrock / biß auff ferner vnsern bescheid / gebrauchen / vnnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen Kleidung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnd Predig / sonder auch jr Kleidung / weiß vnnd geberde / ein lehr der Tugendt seien.

Ordnung der Feyertag.
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Wiewolvor zeiten sich der Feyertag halben / allerlei vnrichtigkeit in der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die heiligen Apostel vnd jre Nachkommen / klärlich vnd gnügsam dargethon / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischen Feyertag gebunden sei / sonder hab hierinn freiheit / was nutzlich vnnd zü erbawung des
|| [LXXVII]
Glaubens in Christum dienstlich / nach gelegenheit jedes Lands vnd Volcks / züordnen vnnd zügebrauchen. Dieweil dann die ordnung der Feyertag / gmeiner Kirchen dahin dienstlich / das sie bestimpte zeit wisse / die Predig vnd die außtheilung der heiligen Sacrament zübesüchen / Vnnd die gemeinen Weltlichen Recht / zü beweisung jres gehorsamen diensts gegen Christo dem Son Gottes vnnd seiner Kirchen / jre besondere freiheit den fürnämbsten Feyertagen geben. So wöllen wir / das hienachbenañte tag zü Feyrtag verkündiget / vnnd Christlicher gebür nach / gehalten werden. Alle Sontag. Der Christag. Der nächst tag darnach.
|| [ID00158]
Der Jars tag. Der öberst Epiphania genañt. Der Ostertag sampt dem nächsten darnach. Die Himmelfart Christi. Der Pfingstag sampt volgendem Montags. Die Liechtmeß Purificationis Mariae. Verkündigung Mariae genannt Annunciationis. Aller Aposteln tag. Joannis Baptiste.

Was an Festen vnd Feyrtagen soll fürnämlich gepredigt werden.
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|| [LXXVIII]
Wir wöllen auch / das gleich wie in solchen tagen ein ordnung gehalten / also auch die Kirchendiener in jrer lehr vnd Predig / von dero wegen am fürnämlichsten die Feyrtag bestimpt sein / gebürlich ordnung halten / Vnd achten auß allerlot bedencken / für nutzlich / das auff die Sontag die gewonlichen Euangelien für vnd für geprediget / vnd außgelegt werden / beuorab an denen orten da am Sontag oder Feyertag nur ein Predig gethon würdt. Im Aduent / wie er bißher genannt ist / soll man neben dem gewonlichen Euangelion die Promissiones so den heiligen Patriarchen von der Zükunfft Christi versprochen / vñ durch die Propheten beschriben sein / fleissig lehren / damit die Kirch bericht werde / das vnser Christlicher Glaube / nicht ein selbs gewachßner /
|| [ID00160]
oder von Menschen erdachter Glaube sei / sonder sei von anfang der Welt von Gott geoffenbaret / vnd mit warhafftigen götlichen Wunderzeichen bestätigt worden / sei auch sonst kein anderer Glaub / dardurch wir gerecht vnnd selig werden mögen. Der Christag vnnd etlich der nachuolgenden Fest / erfordern für sich selbs die Historien von der Geburt Christi / vnd was sich darbei vnnd hernach verloffen hab / auch was die gütthat Christi sein / die er mit jm vom himmel auff erden zü vnserer ewigen seligkeit gebracht hat. In der Fasten Quadragesima genannt / soll von der rechten Christlichen Büß gepredigt werden Auff den Palmtag ist es nutzlich neben der Historien des
|| [LXXIX]
Palmtags / dem jungen Volck die Historien des gantzen Passions zü dreien malen / Nämlich morgens / nach mittag / vnd zür vesper zeit / außgetheilt / fürzülesen. Vnd hernach dieselb Historien auff den grünen Donnerstag / vnnd Charfreytag der gmeinen Kirchen außzülegen / vnnd jren nutz vnnd gebrauch mit sonderlichem ernst vnd fleiß zü erklären. Von Ostern an / biß auff Ascensionis / soll man die Historien von der vrstend Christi / wie sie von den heiligen Euangelisten beschriben / verkündigen / das man der zweien Hauptartickel vnsers Christlichen Glaubens / Nämlich das Christus am dritten tag von Todten erstanden / vnd wir auch von Todten aufferstehn werden / ein gütten grundtlichen bericht / auß heiliger Göttlicher Schrifft entpfahen mög.
|| [ID00162]
(Acto. 1.) Das Fest Ascensionis Christi bringt auch mit jm selbs sein Historien / wie sie in Actis Apostolicis cap. 1. beschriben / das darauff vnd den volgenden Sontag / von dem Artickel vnsers Glaubens / darinn wir bekennen / Christus sei gen himmel gefaren / sitze zü der gerechten Gottes / vnd werde von dannen kommen / zürichten die lebendigen vnd die todten / gelehrt vnd geprediget werde. (Acto. 2.) Auff den Pfingstag vnd Feyrtag hernach / soll man das ander Capitel in Actis Apostolicis predigen. Der Sontag Trinitatis soll fürnemlich dahin gebraucht werden / das man darauff predige / wie nur ein Gott sei / vnd doch in disem einigen götlichen wesen / seien drey vnderschidlich Personen / nemlich Vatter / Son vnd heiliger Geist.
|| [LXXX]
Auff den tag Ioannis Baptistae / gehöret neben der Historien von Johanne / auch die stifftung des Tauffs / des Johannes erster Minister gewesen. Die Fest der Aposteln / sollen vns fürnemlich erinnern der war heit des heiligen Euangelions Christi / das durch die Apostel / so den heiligen Geist auff den Pfing stag empfangen / in allen Landen geprediget / vnd mit grossen wunderzeichen bestätiget worden ist. Vnd in summa die Kirchendiener sollen das Volck mit allem ernst vnd fleiß berichten / das die Feyertag nicht züm vnnutzen müssiggang / zür füllerei vnnd mütwilligen spilen oder täntzen / sonder zü vnderweisung in der rechten warhafftigen / Christlichen lehr verordnet seien / darumb wölcher sie mißbrauche /
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der werde / als ein Verachter götlichs Worts / der zeitlichen vnnd ewigen straff Gottes verpflicht sein.

Ordnung der gmeinen Kirchenämptern / beid am Feyer tag vnnd Wercktag.
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Vnd anfengklich von der vesper am Sampstag vnd anderen Fest abendt. Wie es am Abendt zür Vesper gehalten werden soll / wann auff den volgenden Sontag oder andern Feyertag / das heilig Abentmal Christi zühalten fürgenommen würdt / ist hieoben bei dem Capitel / Von der Büß vnd Absolution verzeichnet. Allein das neben demselben auch züuor ein Christlich Gsang / vnd vnder dem der Kirchendiener die Leüt ver-
|| [LXXXI]
höret / etlich Psalmen von den Schülern gesungen werden sollen. So aber auff dem volgenden tag kein Com̃union oder Nachtmal Christi gehalten würt / sollen in den Stetten die Schüler zür Vesper / etlich lateinisch Psalmen / mit einer lateinischen Antiphona singen. Darauff sol! der Kirchendiener ein Capitel auß der heiligen Schrifft / des alten vnd newen Testaments / sampt jren Sum marien / dem gegenwürtigẽ Volck orde nlich zü teütsch fürlesen. Nach dem verlesnen Capitel finge man das Teütsch Magnificat / oder ein ander Christlich Gesang / vnd beschliesse es mit einem gemeinen Gebett vnd Segen. In den Dörffern aber / mag nach gelegenheit derselbigen Kirchen / der Pfarher zür vesper anfengklich mit der Kirchen ein
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teütschen Psalmen singen / darnach ein Capitel auß dem alten vnd newen Testament / wie setzbemelt / verlesen / vnd darauff widerumb ein teütsch geistlich Lied oder Psalmen singen / vnd mit einem gmeinen Gebett vnd Segen beschliessen.

Ordnung der Kirchen ämpter am Sontag vnd andern Feyertagen.
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So ein Communio vorhanden / soll dieselb / laut des hieoben verzeichneten Capitels ordnung / des Nachtmals vnsers Herrn Jesu Christi verrichtet werden. So aber kein Communio gehalten würdt / solle die Schül anfangs ein lateinisch Introit / oder die Kirch ein Teütsch Geistlich Lied singen / darauff volget die Predig / vnnd nach der Predig
|| [LXXXII]
soll widerumb ein Psalm oder ein ander geistlich lied gesungen werden. Man soll sich auch fleissigen / das sich die gsang nach der leer / vnd zeit ordnung richten / Als nämlich. Auff den Christag vnnd nachuolgenden Festen / von der Geburt Christi / zür Ostern / von der vrstend Christi / damit die Kirch der nöttigen stuck der lehr des Christlichen Glaubens / beid mit predigen vnnd singen wol erinnert werde. Nach mittag in den Stetten / soll am Sontag ein Predig / vnd zür vesper zeit der Catechismus / wie es oben bemelt / gehalten werden. Auff den Dörffern soll man den Catechismum / auch am Son tag nach mitag / namlich gleich auff den mittag oder zür vesper
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zeit / wie es die gelegenheit des orts vnd volcks erleiden mag / halten. Aber an Feyrtagen / daran der Catechismus vnderlassen / soll ein Vesper / wie am Sambstag oder Feyrabendt / gehalten werden.

Am Wercktag.
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In einer jetlichen Statt / soll alle Wochen zwen tag / vnd in einem jetlichen Dorff ein tag / so dem ort vnd volck am gelegnesten sein würdt / mit solcher ordnung geprediget werden / das man anfangs vor der Predig Psalmen / dergleichen nach der Predig jedes mals ein teütschen Psalmen singe / vnd werde mit gewonlichem segen beschlossen.

Ordnung der Ee einlaitung.
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Es ist wol vnd Christlich be-
|| [LXXXIII]
dacht / das die neüwen Eeleüt / in der Kirchen vor der Gmein verkündiget vnd eingesegnet werden / Dann wiewol der Eelich contract / gleich wie sonst andere Weltliche contract / möcht auch wol auff den Rhatsheüsern oder andern gemeinen offenlichen / ehrlichen vnnd Burgerlichen orten verrichtet werden / Jedoch dweil in der ersten außbreittung des heiligen Euangelions Christi / nach der Apostel zeit / sich vil funden haben / so den Eelichen Stand für ein vnheiligen Stand / mit dem die Kirch Christi nicht züthün haben solt / gehalten / auch sich durch anrichtung des Satans / der aller göttlichen ordnung feind ist / den Eeleüten in jrem Stand / allerlei vnrichtigkeit begegnet / darinn die vergwissung jrer Göttlichen züsamen fügung jnen in jrem gwissen nöttig. So ist es zür besserung der Kirchen fast nutzlich / das die neüwen Ee-
|| [ID00170]
leüt in offentlicher versamlung der Kirchen eingesegnet werden / damit mänigklich darauß ermanet werde / das der Ehestand an jm selbs ein ehrlicher vnnd Gottgfälliger stand sei / das auch die Eeleüt so jnen was vnglücks begegnet / dardurch zür gedult vnd anrüffung Gottes bewegt werden mögen. Es soll aber die verkündigung vnd einlaitung der neüwen Eeleüt mit volgender ordnung geschehen.

Von Eeleüten wie man die einlaiten soll.
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Züm ersten soll man die Leüt darzü vermanen vnd darob halten / das die sich Eelich züsamen verpflicht haben / sich güte zeit daruor / ehe dann sie zü Kirchen gehn / jrem Pfarher anzeigẽ / auff
|| [LXXXIIII]
das man sich möge erkundigen / ob solche Leüt nach Göttlichem vnd natürlichem rechten / on alle hindernuß Eelich mögen bei einander wonen / vnd nit heüt auß vnwissenheit züsamen geben werden / die man darnach mit schand vñ ergernuß wider von einander scheiden müsse / Darumb soll man fürohin ein jetlich Bar volck in Stetten vnd Flecken / drei mal vnd auff drei Sontag / auch in einer Kirchen / wenn die gemein bei einander versamlet / offentlichen / vnd also verkündigen.

Wie man Verlobt Eeleüt verkündigen soll.
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N. vnd N. wöllen nach Göttlicher ordnung / züm heiligen Stand der Ee greiffen / begern zü solchem ein gemein Christlich gebett / dz sie disen Christenlichẽ ee-
|| [ID00172]
lichen Stand / in Gottes namen anfahen / vnd seligklich zü Gottes lob volenden mögen / vnd hat jemands darein züsprechen / der thüe es bei zeit / oder schweig darnach vnd enthalt sich etwas züuerhinderung darwider fürzünemen / vnnd Gott geb jnen seinen segen. Wañ sie nun in die Kirchen kommen / sollen sie in den fordern Stülen / still beleiben stehen / biß sie von dem Pfarher berüffen werden. Der Pfarher aber soll vor dem gelegnesten Altar den newen Eeleüten / von dem Eelichen Stand nachuolgender weiß verlesen. Es seien newe Eeleüt herein kom̃en / mit namen N. vnnd N. vnd wöllen in Gottes Namen jr Eeliche pflicht vor der Christenlichen Kirchen bestätigen lassen /
|| [LXXXV]
vnnd den segen Göttlichs worts empfahen / Hierauff das sie den heiligen Stand nicht mit vnuerstand Göttlichs worts / wie die Vngläubigen / anfahen / so sollen sie züm ersten auß der heiligen Schrifft vernemen / wie der Eelich Stand von Gott ist eingesetzt worden. Gott der Herr sprach / es ist nit güt / das der Mensch allein sei / ich will jme ein Gehilffen machen(1. Mose. 2. Gene. 2.) / die vmb jhne sei / da ließ Gott der Herr / ein tieffen schlaff fallen auff den menschen / vnd er entschlieff / vnd name seiner Rippen eine / vnd schloß die statt zü mit fleisch / vñ Gott der Herr erschüff ein Weib auß der Ripp / die er von dem menschen name / vnd bracht sie zü jhme / da sprach der mensch / das ist ein mal bein von meinen beinen / vnd ein fleisch von meinem fleisch / man würdt sie nach dem Mañ heissen / darum̃
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das sie vom Mann genommen ist / darumb würdt ein Mann sein Vatter vnd Mütter lassen / vnnd an seinem Weib hangen / vnd werden sein zwei ein Leib. Züm andern sollen sie auch hören das heilig Euangelion / wie sie einander verpflicht vñ verbunden (Math. 19.) sein sollen / Math. xix. Die Phariseer tratten züm Herren Jesu / versüchten jne vnd sprachen zü jme / ists auch recht das sich ein Mann scheide von seinem Weib vmb jrgent einer vrsach willen / Er antwurt vnd sprach / habt jhr nit gelesen das / der im anfang den menschen geschaffen hat / der machet das ein Mann vnd Weib sein solt / vnnd sprach / darumb würdt ein mensch Vatter vnd Mütter lassen / vnd an seinem Weib hangen / vnd werdent zwei ein Leib / Was nun Gott züsamen gefügt hat / das soll der mensch nit scheiden. Da sprachen
|| [LXXXVI]
sie / warumb hat dann Moises gebotten zügeben einen Scheidbrieff vnd sich von jr züscheiden? Er sprach zü jnen. Moyses hat eüch erlaubt züscheiden von eüwern Weibern / von eüwers hertzen hertigkeit wegen / von anbegin aber ist es nit also gewesen. Ich sag eüch aber wer sich von seinem Weib scheidet / es sei dann vmb des Eebruchs wegen / vnd nimpt ein andere / der bricht die Ee / vnd wer die abgescheiden nimpt / bricht auch die Ee. Züm dritten / so sollẽ sie auch das gebott Gottes hören / wie sie sich gegen einander sollen halten / Also schreibt S. Paulus / jr Männer(Ephes. 5††) liebet eüwere Weiber / wie Christus geliebt hat die Gemein / vnnd hat sich selbs für sie geben / auff das er sie heiliget / vnd hat sie gereiniget durch das Wasserbad im wort / auff das er jhme selbs darstellet ein
|| [ID]
heilige Gemein / die nicht hab flecken oder runtzel / oder dero etwas / sonder das sie heilig sei / vnd vnsträflich / Also wöllen auch die Männer jre Weiber lieben / als jr eigne leib / Wer sein Weib liebet / der liebet sich selbs / dann niemands hat jemal sein eigen fleisch gehasset / sonder neeret es vnnd pfleget sein / gleich wie auch der Herr sein Gemein. Die Weiber seien vnderthon jren Männern / als dem Herrn / dann der Mann ist des Weibs haupt / gleich wie auch Christus das haupt ist der Gemein / vnd er ist seines leibes Hailand / Aber nun wie die Gemein Christo ist vnderthon / also auch die Weiber jren Männern in allen dingen. Züm vierdten / sollen sie hören den Segen / damit vnser Herr Got den Ehelichen Stand gesegnet hat / dann also steht ge-
|| [LXXXVII]
schriben / Gott schüff den Menschen(Gen. 2.) jhme selbs züm bild / ja züm bild Gottes schüff er jhn / vnnd schüff sie ein Mändlin vnd Frewlin / vnd Gott segnet sie vnd sprach zü jnen / seiet fruchtbar vnd meret eüch / vnd füllet die erden / vnnd machet sie eüch vnderthon. So spricht auch Salomon / Wer ein(Prouer. 18) Weib überkompt / der überkom̃t ein güt ding / vnnd würt wolgefallen von dem Herren schöpffen. Züm fünfften sollen sie auch hören das creütz / das Gott auff(Gen. 3.) den Ehelichen Stand gelegt hat / Also sprach Gott züm Weib / ich will dir vilkummer schaffen / wañ du schwanger würst / du solt deine Kinder mit kummer geberen / vnnd solt dich ducken vor deinem Mann. Vnd züm Mann sprach Got / dieweil du gehorcht hast der stim̃
|| [ID00178]
deines Weibs / vnnd geessen von dem Boum / daruon ich dir gebott vnd sprach / Du solt daruon nit essen / verflücht sei der Acker vmb deinen willen / mit kummer solt du dich darauff erneeren dein lebenlang / dorn vnnd distel soll er dir tragen / vnnd solt das kraut auff dem veld essen / im schweiß der nes angesichts solt du dein brot essen / biß das du wider zür erden würdest / dauon du genommen bist / dann du bist erden / vnd zür erden solt du werden. Züm sechsten / soll neben dem Creütz auch der trost vnd vnderhaltung in dem Creütz vermerckt werden / dann vnser Herr Christus hat die Sünd / von dero wegen der Mensch mit dem Creütz beladen würdt / auff sich genommen vnd gebüßt / auch durch sein Creütz / das er von vnsert wegen auff sich genommen alle creütz / denen so an jhne glauben / geseg-
|| [LXXXVIII]
net vnd geheiliget / Darumb sagt der Psalm von dem Mann / Wol(Psal. 128.) dem der den Herren fürchtet / vnd auff seinem weg gehet / du würst dich neeren mit deiner hand arbeit / wol dir du hasts güt. So schreibt auch Paulus vom Weib also / das Weib würdt seelig von Kinder zeügen / so sie bleibt im Glauben / vnd in der Lieb / vnd in der heiligung sampt der zucht.

Nach disem verlesen sprech der Kirchendiener also.
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Jr newen Eeleüt / wöllend jr auff solche fürgeleßne stuck / ewer Ehelich pflicht bestätigen lassen / so kumpt herzü. So dann beid Eheleüt für den Pfarher kommen / sprech er zü dem Mann.
|| [ID00180]
N. wilt du N. hiezügegen zü deinem Ehelichen Gemahel?

Darnach züm Weib.
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N. wilt du disen N. zü deinem Ehelichen Gemahel? Vnd als sie beid solchs beiahen / neme der Pfarher jre beide hend / füge sie züsamen vnd sprech. Ewer beide Eelich pflicht / so jr hie vor Gott vnnd der heiligen Christenlichen Kirchen thün / bestätige ich eüch in dem namen des Vatters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geists / Was Gott züsamen gefügt hat / das soll der Mensch nicht scheiden. Haben sie dann Ring / mögen sie dieselbigen einander geben / darauff heiß sie der Kirchendiener nider knien / vnnd sprech also.

Laßt vns bitten.
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|| [LXXXIX]
Allmechtiger ewiger Gott / der du Mann vnd Weib geschaffen / vnnd züm Ehestand verordnet hast / darzü mit früchten des leibs gesegnet / vnd die geheimnuß deines lieben Sons Jesu Christi / vnnd der Kirchen seiner geliebten Gspons darinnen bezeichnet / wir bitten deine grundlose barmhertzigkeit / du wöllest sollich dein geschöpff / ordnung vnnd segen nicht lassen verrucken oder vndergehn / sonder gnädiglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern Herrn / Amen. Es spreche ein jeder insonderheit vnd bette das Vatter vnser. Darauff volgt der segen / Numeri(Num. 62) vj. Der Herr segne dich / etc.

Von Besüchung vnd Communion der Krancken.
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|| [ID00182]
Der Allmechtig barmhertzig Gott hat sich der ellenden vnnd betrübten / die seinen Namen auß rechtem vertrawen anrüffen / so gnädiglich angenommen / das er nicht allein jnen allen vätterlichen schutz vnd hilff verspricht / sonder füret auch vnderm Zünamen seiner Mayestet / fürnemlich disen Tittel / das er sei ein züflucht der ellenden / ein Hailand deren / so da (Psal. 9.) seind eins zerknitsten hertzen / vnd hat auch züm mehrmalen ehe wöllen den natürlichen lauff himmels (Josue. 10. Esa. 38.) vnnd der erden verendern / dann die ellenden in jrer nott verlassen. Neben dem so rüffet auch der Son Gottes alle betrübte zü jm / vnd verspricht jnen hilff / kompt (Math. 11.) alle / sagt er / zü mir / die jhr beschwerdt vnnd beladen sein / ich will eüch erquicken. Nun seind die Krancken nicht
|| [XC]
die geringsten / vnder den beschwerdten vnd beladnen / als die so nicht allein jhrer leiblichen kranckheit halben / sonder auch von wegen der sünden / des tods / vnnd der verdamnuß / deren sie durch die Kranckheit erinnert werden / grosse beschwärliche bekümmernuß vnd anfechtung haben. Darumb sollen sich auch die Kirchendiener der Krancken / so jres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemen / vnnd denselben / vermög jres Berüffs / Christlich trost beweisen. Es sicht vns auch auß allerlei bewegenden vrsachen für güt an / das die Kirchendiener / auch denen Krancken / so jrer nit begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre Verwand ten vnd zügethonen / erzeigen vnd anbieten.
|| [ID00184]
Vnd nach dem die Betrübten / beid durch Predig vnd Sacrament getröst werden mögen / So soll ein Kirchendiener der zü einem Krancken berüffen würt / anfengklich warnemen / wie es mit dem Kranckẽ / der beschwerde vnd bekümmernuß halben ein gestalt habe / Namlich ob der jme allein den leiblichen schmertzen laß anligen / oder ob er auch der Sünden vñ vmb der verdamnuß halben beschwerd trage / wie es nun der Kirchendiener befindt / also soll er auch sein vnderweisung vnnd tröstung mit erklärung Göttlichs zorns vnd gnaden / darnach richten / das der vnachtsam in erkanntnuß seiner Sünde / vnd darauff zür begird Göttlicher gnaden gefüret / der Betrübt aber vnnd erschröckt in seinem gwissen / mit dem Euangelio getröst werde. Darnach soll der Kirchendie-
|| [XCI]
ner sich gegen dem Krancken halten / mit erzölung der gemeinen offentlichen Beicht / vnd Absoluierung / wie es mit den Gsunden gehalten / vnd hieoben vnder dem Tittel von der Büß vnnd Absolution beschriben ist. Vnd dieweil das Sacrament des Nachtmals von vnserm Herrn / dahin gemeint vnnd verordnet ist / das durch desselben niessung / das blöd zaghafft gwissen / in rechtem Glauben vnnd vertrauwen gesterckt werde. Vnd aber der Kranck / in ansehung das er durch schwacheit des Leibs zür schwacheit des Glaubens vilfaltig gereitzt / vnd in allerlei anfechtung gezogen würdt / der sterckung des Glaubens fast notturfftig ist / so soll er auch auff sein Christlich / gebürlich beger / vnnd bekanntnuß seiner Sünd / auch Glaubens in Ihesum Chri-
|| [ID00186]
stum / mit dem Sacrament des Nachtmals versehen werden. Dann wiewol das Nachtmal / fürnemlich in gemeiner versamlung der Kirchen zühalten ist / Jedoch dweil Christus spricht / (Math. 18.) wa zwen oder drei in meinem namen züsamen kommen / da bin ich mitten vnder jnen / so gibt er hiemit züuerstehn / das auch ein Kirch Christi sei / wa sich ein Kirchendiener vnd ein Krancker im namen Christi beieinander finden. So ist der Kranck / der warhafftig in Christum glaubt / nicht weniger ein Glid Christi vñ der Kirchen / dañ ein Gesunder / hat auch sein Gerechtigkeit / zü den güttern der Christlichen Kirchen / vnder wölchen das Sacrament des Nachtmals nicht das geringst ist / eben als wol als die Gesunden / darumb solle jm das Nachtmal / auff sein gebürlich beger / keins wegs abgeschlagen werden.
|| [XCII]
Es soll aber der Pfarher die Leüt vermanen / das sie in jr Kranckheit mit dem begern des Sacraments / nicht biß auff die letst not verziehen / sonder sich bei zeit lassen anzeigen / damit sie züuor verhöret / vnderricht vnd getröst werden mögen. So nun der Kirchendiener auff die vnderrichtung / bekanntnuß der Sünden vnd Absolution / wie oben vermeldet (wölches ein tag / so es gesein mag / oder auff das wenigst etlich Stund / vor der empfahung des Nachtmals / mit dem Krancken verricht werden soll) das Nachtmal bei dem Krancken zühalten fürnimpt / soll er es aller ding mit der vermanung / Gebett vnd verlesen der Stifftung Christi / wie hieoben im Capitel vom Nachtmal Christi beschriben ist / außrichten / Jedoch so die nott des Krancken dermassen so groß würde / das es langen verzug
|| [ID]
nicht erleiden möcht / mag die vermanung außgelassen / das Gebett aber vnd die wort der Stifftung Christi / sollen in allweg gesprochen / vñ darauff der Kranck mit dem Sacrament Brots vnd Weins versehen / auch hernach mit tröstlichen Sprüchen der heiligen Schrifft / vnd Christlichen Argumenten / züm vertrawen in Herrn Christum / zür gedult vnnd gehorsam / ermanet werden. Es soll auch der Pfarher / die gesunden / beuorab die Früntschafft vnnd Nachbaurschafft / vermanen / so das Nachtmal bei einem Krancken gehalten würdt / das sie sich auch darzü verfügen / vnnd ob sie schon selbs das Nachtmal nicht empfahen / doch helffen betten vnnd jrer künfftigen not hiemit erinnert werden.
|| [XCIII]

Ordnung der Begrebnuß.
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Es bringt zwar denen so in vnserm Herrn Ihesu Christo auß disem zeitlichen leben verschiden sein / vnser dienst auff Erden kein nutz / dañ dweil Christus(Joan. 11.) sagt / ich bin die vrstend vnd das leben / wer an mich glaubt der würdt leben / ob er gleich sturbe / vnd wer da lebt / vnd glaubt an(Joan. 5.) mich / der würdt nim̃ermehr sterben. So seind wir gnügsam vergwißt / das wölcher in dem Glauben vnd vertrauwen auff vnsern einigen Herrn vñ Heiland Christum von diser Welt abscheidet / der habe allbereit on all vnser wünschen / begird / fürbitt / hilff vñ züthün / die rüw des ewigen seligen lebens / vnd werde mit freüden besitzen die Herrligkeit des Him̃elreichs am Jüngsten tag / durch vnsern Herrn Christum
|| [ID00190]
auch leiblich / der Leib vergehe gleich in der Erden / im Wasser / im Lufft / oder Feür / wie er wöll / von den Todten aufferstehn. Nichts desterweniger sollen wir vnsere Verschidenen vnnd Abgestorbnen / ehrlich vnd gebürlich zür Erden mit solchen diensten / so vns / die noch im leben sein / zü nutz erschiessen mögen / bestätigen / damit wir die lieb / so wir gegen jnen in jrem leben gehabt / vor meniglich beweisen / auch vnsern Glauben / den wir in Christum haben / zür Vrstend von den Todten hiemit bekeñen / vnd die Hoffnung die wir zü des Verschidnen ewigen heil vnd seeligkeit tragen / bezeügen. Hierauff solle sich mäniglich vor allen denen Abergläubischen vnnd Heidnischen diensten / so nicht vns selbs / sonder allein den
|| [XCIIII]
Abgestorbnen für nutzlich erdacht sein / hütten. Damit nun der verschidnen begrebnuß / vns nutzlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leütten / das hiemit die Leüt / so die Leich zür begrebnuß belaiten wöllen / ein zeichen der zeit jrer versamlung haben mögen. Darnach so die Leich zür begrebnuß tragen ist / solle der Kirchendiener dem volck das Capitel / in der ersten zü den Thessa.(1. Thes. 4.) Cap. iiij. von dem verschidnen in Christo / Oder das Euangelion Johannis am vj. vom Lazaro / oder ein anders gleichs Arguments(Joan. 11.) / für lesen / vngeuarlich mit diser Prefation. Lieben freünd wir haben jetz / wie wir tröstlicher züuersicht vñ hoffnung sein / ein Mitglid vn-
|| [ID00192]
sers Herrn Jesu Christi / auß freüntlicher lieb zür begrebnuß geleitet. Darmit wir nun nicht on vnderricht vnd trost abtretten / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli (vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend. Wir wöllen eüch lieben Brüder / etc.

Oder.
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Martha sagt zü Jesu / Herr (Joan. 11.) werestu hie gewesen / mein Brüder were nicht gestorben / etc.

Oder.
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Christus ist aufferstanden von (1. Cor. 15.) den Todten / vnnd der Erstling worden / vnder denen die da schlaffen / etc. Darauff soll er ein kurtze
|| [XCV]
Predig thün / von dem Tod / von der vrstend vnd dergleichen Argumenten / so sich zür Leich vnd trost denen / die in bekümmernuß sein / schicken. Am end soll er die abgestorbne Person / der gnädigen hand Gottes beuelhen / Vnd die gegenwürtigen versamlung vmb besserung des lebens / Christlich absterben vnnd frölich Vrstend / mit einem Vatter vnser bitten lassen / vnnd sie darauff mit dem gemeinen segen abfertigen. Hiebei soll es auff diß mal mit der Kirchenordnung bleiben / dann was mehr in den obgemelten / auch andern Kirchen handlungen / gemeiner Kirchen versamlung zü nutz vnd güt / fürgenommen werden möcht / das sollen auß vnserm beuelch / die Pfarher vnd ander Kirchendiener zü jeder zeit von den ordenlichen Vi-
|| [ID00194]
sitatorn vnd Superattendenten bericht werden. Wir wöllen vns auch hiemit diß vnser Kirchenordnung / nach jeder zeit gelegenheit züendern / mindern oder mehren / aller ding vorbehalten haben. End der Kirchenordnung.
|| [ID00195]

Register.
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Von der Leer vñ Predig. fo.iij.b
Von dem Tauff. vij.a
Von der gahe Tauff. xviij.a
Von dem Catechismo. xxij.a
Der weltlichen Oberkeit. xxiiij.b
Den Richtern eodem
Der weltlichen Oberkeit vnd vnderthonen. xxv.a
Den Ehemännern. xxv.b
Den Eeweibern. xxvj.a
Den Eltern. xxvj.b
Den Kindern. xxvij.a
Den Knechten / Mägten vnnd Taglönern. xxvij.b
Den Haußhern. eod.
Der gmeinen Jugendt vnd andern. xxviij.a
Den Junckfrawen. xxviij.b
Den Witwen. xxix.a
Für jederman. eodem
Die summa götlichs Gsatz. eod.
Die summa des Euangelions. xxix.b
Catechismus xxx.b
|| [ID00196]

Von der Büß vnd Absolution. xxxviij.b
Die offenlich Beicht. xliiij.a vnd.b.
Absolutio. xlv.b
Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi. xlvij.a
Ordnung des gmeinen Gebets vnd Letanei / erste form.lvj. a
Ein kürtzere form des gmeinen Gebets. lxvij.a
Die ander form des gemeinen Gebets. lxvij.b
Ordnung wie die Letanei gehalten soll werden. lxix.a
Von dem Kirchen Gsang. lxxiiij.a
Von der Kirchen Kleidung. lxxv.b
Ordnung der Feyertäg. lxxvj.b
Ordnung der gemeinen Kirchenämpter / beid / Feyrtag vnd Wercktags / von der Vesper am Sampstag. lxxx.b
|| [ID00197]

Am Sontag vnd andern Feyertagen. lxxxj.b
Ordnung der Kirchenämptern am Wercktag. lxxxij.b
Ordnung der Ee einlaitung. eodem.
Von Eeleüten wie man die einlaiten soll. lxxxiij.b
Wie man verlobte Eeleüt verkündigen soll. lxxxiiij.a
Von besüchung vnd Communion der Krancken. lxxxix.a
Ordnung der begrebnuß. xciij.a
|| [ID00198]
|| [ID00199]
|| [ID00200]


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