Transkription

[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken.
[Inhaltsverzeichnis]
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Vom Beruff Vnd Enturlaubung der Prediger / Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken / Als nemblich /
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D. MARTINI LUTHERI, Herrn PHILIPPI MELANTHONIS,

Der Theologen zu Leiptzig /
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D. JOHANNIS BRENTII, D. JOACHIMI MÔRLINI, D. NICOLAI GALLI, D. TILEMANNI HESSHUSII, D. SIMONIS PAULI, D. MARTINI CHEMNITII,

Vnd etzlicher Alten Vätter.
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Gedruckt zu Giessen / Durch Nicolaum Hampelium / der Löblichen Vniversitet daselbst Typograph. Anno 1608.
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An den Christlichen Leser.
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WEil sich jetzunt allenthalben viel beschwerlicher ergerlicher hendel / mit Beruff vnd Enturlaubung der Prediger zutragen. Dadurch Gott im Himmel Höchlich erzürnet / die Christliche Kirche grewlich geergert / vnd viel armer Gewissen jemmerlich betrübet werden / vnd das Keyserliche Babstthumb (davon Lutherus schrecklich geweissagt) wider auff gerichtet / sein in diesem Büchlein von einem guthertzigen frommen Christen fürtrefflicher Lehrer zeugnuß zusamen gebracht / daraus sich ein jeder / der Gott noch fürchtet / vnnd sein Angesicht schewet / vnnd sein letztes Ende wil bedencken / sich wirdt zuberichten wissen / vnd nach Gottes Wort vnd ernsten Befehl sich zu halten. Denen auch mit diesen Collectaneis gedienet. Die andern / die weder Gott / noch Christen achten / vn̅ setzen alle jhr thun auff die Faust vnd Gewalt / wird Gott ein Eyfferer vnd ein verzehrendes Fewer zu seiner zeit wol finden. Gott erbarme sich vber vns alle in Christo / Amen.
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I. Etzliche schöne Herrliche Brieffe D. Lutheri. Tom. VI. fol. 376. a. b.
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GEystlich vnnd Weltlich Regiment / sollen wol vnterscheyden werden / also / daß keines dem andern in sein Ampt greiffe. Item / daß ein Rath / ohn wissen vnd willen jhres Pfarrherrs / keinen Prediger / Kirchen oder Schuldiener / Vrlauben oder Verstossen sollen / vielweniger einen andern an jenes Stadt eindringen / etc. Dann wo solches geschicht / folgt grosser vnrath vnd vnordnung daraus. Nach dem vnser Evangelium vnd Lehre auffs höchst dahin dringet / daß man die zwey Regiment / Weltlich vnd Geystlich / wol vnterscheyde / vnnd ja nicht in ein ander menge / wo nicht hohe not / oder mangel der Personen / solches erzwünge / das ist / wo Personen da sind / die das Rathhaus vn̅ Stattregieren / vnd widerumb / wo Personen da sind / die das Pfarrampt vnnd Kirchen versorgen / soll kein theyl dem andern in sein Ampt greiffen oder fallen / Sondern eim jeglichen das seine auff sein Gewissen lassen befohlen sein. Wie S. Petrus lehret / Wir sollen nicht Allotrio Episcopi sein / id est, alienorum curatores, inspectores, Wie dann von anfang solche zwey Ampt von Christo gesondert sind / auch die Erfarung allzuviel zeuget / daß kein Fried sein kan / wo der Rath oder Statt / die Pfarr vn̅ Predigstul / oder der Pfarrherr den Rath oder Statt regieren will / wie vns des Babstthumbs Exempel wol lehret. Demnach bitten vnd vermahnen wir euch / Er Pfarrherr / guter freundt / daß jhr bey euch zu N. feste darüber haltet / wie es dann der Visitation Artickel / vnd hernach Churfürstlicher Receß beschlossen / dann der Teuffel feyret nicht / So ist Fleysch vnd Blut nicht gut / vnd die Leute dieser fehrlichen zeit / wunderlich vnd fürwitzig / deren viel / nit was Friede vnnd Einigkeit / sondern was jhre Lust vnd Gedancken fordert / suchen. Demnach / weil da kein Friede noch einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeister / Kirchendiener / etc. Wissen / daß sie ohn wissen vnd willen deß Pfarrherrs mögen im Kirchenampt sein / vnd damit auff den Rath bochen / vnd trotzen können / Sintemal man allezeit Ruckhelter wider die Pfarrherrn
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findet. So solt jhr das Exempel nicht einreumen noch gestatten / daß sie / ohn ewer wissen (wo sie es fürnehmen wolten) noch willen / einigen Caplan / Schulmeister oder Kirchendiener annemen oder dulden. Wie wir dann alhie zu Wittemberg / nach laut der Visitation / auch den Pfarrherr wol lassen / ohn wissen vnnd raht des Weltlichen Regiments annemen / vnd vrlauben / welches auch so viel wir wissen / alle andere Stedte thun / ohn wo die Visitatores (da man sonst keinen kriegen kan) darumb ersucht werden. Weltlich Regiment hat für sich gnug zuthun / darff sich nicht nötigen / mit vnnötigem Regiment zubeladen / hat auch ein ergerlich ansehen. Vnnd darff sich weder N. noch ein andere Statt / dem Exempel zu Wittemberg / vnd anderer Städte zu folgen / nicht schämen / weil es der Visitation Ordnung gemeß / von welcher gemeyner Ordnung weichen / macht nicht gut gedancken / vnd endtlich auch Trennung vnd Verwüstung der Kirchen. Wir solten Gott dancken / daß vnser Kirchen ein wenig in ein gleiche Ordnung gebracht vnd gefasset sindt / vnd Gott wird denen kein Glück geben / die solche Ordnung vnnd einigkeit zutrennen / vmb jres eignen Ehrgeitz vnd Dunckels willen / ohn alle noth. Gott helffe vnd stercke vns alle im rechten Glanben vnnd vngeferbter Liebe / Amen / Montags nach S. Magdalenae. 1536.

II. Tom. V. fol. 358. a. b.
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Trewe Vermanung D. Martini Lutheri an einen Pfarrherrn / daß er zu vnbillichen Absetzen eines Predigers / nicht stilschweigen / noch zu eins andern an sein stadt eindringen / willigen solle / vnd daß er solches Ampts halben zu thun schuldig sey.
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GNade vnd Friede im Herrn / wir wissen / Lieber Herr vnd Freundt / daß wir schuldig sind / nach dem Gesetze der Liebe / daß einer für den andern soll sorgen (wie ein Glied am Leibe für das ander) vnd jhn für fahr vnd schaden warnen / dem Gesetze nach / sorge ich auch für euch / vnd werde dadurch verursacht / diese kurtze Vermanung vnnd Warnung an euch zuschreiben / auff daß jhr durch mein stillschweigen / nicht der mal eins in Fahr kommet / daran ich hernach auch müsse schult vnnd theyl haben. Ihr wisset / daß jhr der Kirchen zu N. rechter Beruffener / beyde vom
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Rath vnd der Gemeyne angenomner Pfarrherr vnd Seelsorger seidt / also / daß jhr an jenem tage Rechenschafft müsset geben für dieselbige euch befohlene Kirche / vnnd schuldig seyd / so lange jhr lebt / sie mit reyner Lehr zuversorgen / wachen / vnd ewer Leben in allerley noth vnd gefahr / so sürfallen mögen / als Pestilentz vnd andere Kranckheiten / wie sie nun heyssen / zu wagen vnnd lassen / vnd forn an der Spitzen zustehen / wider die Pforten der Hellen / vnnd alles was einem frommen trewen Pastor vnd Seelsorger / Ampts halben gebürt zuthun / leiden vnd außstehen / welches fürwar alles schwere / grosse / Ja Göttliche Werck sind / wie jhr dann bißher / Gott lob / fleissig vnd trewlich gethan habt. Weil aber jetzt ewer Rath vom bösen Geyst getrieben / den Prediger zu S. N. verstösset / für keinem Richter verklagt noch vberweiset eigner Vnthat / sondern solchs auß eigener Gewalt vn̅ Freffel / als Rasende Leute / vnd rechte Kirchenreuber (nicht leiblicher Güter / sondern des Ampts vnnd Ehre deß Heiligen Geystes) fürnemen / vnd in einerley sache / zugleich Part vnd Richter sind / will sichs in keinem weg leiden / daß jhr dazu solt stilschweigen / oder drein bewilligen / Auff daß jhr euch dieses frembden Kirchenraubs nit theylhafftig macht / noch schuldig werdet / der vnbillichen vnd schmelichen gewalt / an dem verstossen Bruder begangen / were er aber streflich gewest / jhn vom Ampt abzusetzen / solt solches mit recht / auch mit ewern wissen vnnd rath / als des Pfarrhers / fürgenommen sein. Noch erger aber ists / daß sie einen andern an des verstossenen statt auffstellen / ohn ewer erlaub / ja wider ewren willen / vnnd also auß gleicher eigener gewalt vnd vnrecht / nun auch an euch geübt / denselben eindringen. Hie lieber Herr vnd Freundt / seyt gewarnet vmb Christus willen / daß jhr euch wol fürsehet (dann es fürwar nicht ein schlechte geringe Sache ist) daß jhr euch mit den Kirchenräubern nicht verschuldet / vnd ein theyl des Fluchs nit auch vber euch gehe. Fragt jhr nun / was euch hierin zuthun sey? Ich zwar weyß nicht viel zurahten / doch sehe ich für gut an / ermane euch auch trewlich / daß jhr bey der Sache thut / wie ich jm thun wolte. Erstlich solt jhr den vnberuffnen vnd eingedrungnen Prediger / für euch in gegenwart ďandern ewer Gehülffen / fordern / vnd jm gütlich / doch mit einem ernst fürhalten des Raths Freffel vnnd Thurst / vnnd weiter jhm anzeygen / daß er durch euch (dem die Kirche befohlen) nicht beruffen sey / derhalb als ein Dieb vnd Mörder komme / vnd gleichwol in derselben ewrer Kirchen Lehre vnnd regiere / für welche jhr müsset Re
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chenschafft geben / Solle derhalb wissen / daß er sich mit gewalt eindringe / vnd raube ewer Pfarrampt / ohn ewer wissen vnd bewilligung. Derhalb jhr jn vermanet / daß er von solchem Raub abstehe / oder soll zusehen / mit was gewissen er solchem geraubtem Ampt könne fürstehen / dann euch die Kirche vertrawet vnd befohlen / derhalben ohn ewren willen niemandt gebüren will / darin weder Lehre noch Regirampt zu vben. Keret er sich nun an diese Vermanung nicht / so sonderlich in beysein weniger Personen mit jhm fürgenommen ist. So zeygt jhm an / jhr wöllet eben solches so jr jhm insonderheit fürgehalten / auch eim Erbarn Rath anzeygen / dz thut auff diese weise. Fordert sie entweder zu euch / oder gehet zu jnen / Auffs erste / fragt sie / ob sie euch für jhren Pastor vnnd der Kirchen zu N. Seelsorger erkennen? Sagen sie / Ja / So halt jhnen mit ernstlichen worten für / das Ampt vnd Gefahr eines trewen Pastors / vn̅ wie jr müsset Rechenschafft geben für dieselb ewre Kirche / vnd was es für Mühe / Sorg vnd Arbeit koste / dz gantze Leben vber für sie sorgen / vnnd stehen in aller noth / zur Pestilentz zeit / oder ander Kranckheiten / die fürfallen können / wie droben zum theyl angezogen. Weil jhr aber mit solcher sawer schwerer Arbeit ewers Ampts / keins bessern Lohns solt gewertig sein / dann daß sie euch einen Prediger (von dem jhr nicht wisset wie es ein gelegenheit vmb jhn habe / seiner Lehr vnnd Lebens halben) euch vngestrafft / ja wider ewren willen / eindringen / den vorigen aber hinder euch / ohn einig erken̅tnuß des Rechtens / schmehlich vnd bößlich verstossen / so wolt jhr für jhnen bezeugt haben / daß jhr in diesen jhren Thurst vnd Freffel nie bewilligt habt / vnnd nimmermehr drein bewilligen wolt. Solt sie auch daneben ermanen / daß sie wol mögen zusehen / wann sie hören / weil er nicht beruffen / sondern mit gewalt eingedrungen wird / vnnd derhalb als ein Dieb komme vnd Räuber Göttlichs Ampts. Bezeugen auch / jhr woltet entschuldigt vnd rein sein / vom Blut / der / die solch Gewalt nnd Beraubung ewres Ampts fürnemen / drein bewilligen vnnd bestätigen. Daß jhr solches thun solt / fordert die noth / damit jhr euch nicht theylhafftig macht frembder Sünde / bewegt sie solche Vermanung / zwischen euch vnd jhnen allein nicht / so zeyget jhn an / jhr wolt solchs auch dem Volck offentlich von der Cantzel vnangezeygt nit lassen. Wie jhr auch thun solt / mit diesen oder dergleichen worten. Lieben Leute / jhr wisset / daß ich ewer Psarrherr bin / vnd muß für euch Rechenschafft geben / vnd alle Tag mein Leib vn̅ Leben für euch wagen / wider Teuffel vn̅ alle Gefahr der Seelen / darumb ich auch soll vn̅ muß die Predigt versorgen in dieser Statt / nun habt jhr einen Prediger verjagt / ehe er für
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Gericht vberwunden / vn̅ ohn mein zuthun / ďich solt fürnemlich darzu thun / vnd vber das / einen andern in mein Ampt / ohn meine̅ willen eingesetzt / damit mir mein Pfarrampt genommen. Nun weil ich aber Pfarrherr bin / vnd sein mus / wil ich nicht davon fliehen noch sie vbergeben / biß ich mit Recht davon gesetzt werde / kan auch in deß nicht davon fliehen / oder sie vbergeben / sondern das wil ich thun / wie Christus lehret / wann der Mantel genommen wirt / soll ich den Rock dazu lassen fahren / vnd sollen allen Raub vnd Gewalt leiden / Also will ich jetzt auch thun / vnd beding hiemit / daß diese Pfarr mein sey / vnd mir befohlen ist / das Predigampt zuversorgen vnnd zubestellen / will solch Ampt auch nicht lassen noch vbergeben / Aber weil es mir mit gewalt genommen vnd abgedrungen wirdt / will ichs leiden / vnd mir lassen geraubt vnd genommen sein / vnd also ein zeitlang weichen von hinnen / biß mirs Gott wider einreumet / will in deß zusehen / wer so dürstig sein will / der sich in meine genomene vnd geraubte Pfarr setzen darff / vnnd mit was gewissen er mein Ampt besitzen möge. Wann jhr sie auff diese weise gesegnet habt / so weicht eine zeitlang / entweder hieher zu vns / oder anders wohin. Dann die argen Leute wöllen darzu noch rühmen / vnd lestern vns für dem Landtsfürsten / als wolten wir in jhr Weltliche Oberkeit greiffen / schelten vns damit Auffrhürer / vnd auffs aller höchst / so jemandt zuschelten ist / da sie doch wissen / daß sie daran vnrecht thun / vnd liegen. Sie sindt Sacrilegi, nicht wie die / so man auffs Rath stösset / vmb gestolen Kirchen Gut / welches wir leiden könnten / sie auch derhalb wol vngestrafft lassen. Sondern solche Sacrilegi sind sie / die dem H. Geyst sein Ampt vnd Ehre rauben / vnnd sich selbst zum Heiligen Geyst machen / weil sie jhres gefallens Prediger ab vnd einsetzen / selbst Pfarrherr wöllen sein / vnd das Predigampt bestellen / so lernen sie das Evangelium. Ich hab euch trewlich meinen raht mitgetheylet / GOtt gebe ein starcken Muth solchem nach zukommen / so würde es / ob GOtt will / ohn Frucht nit abgehen. Dann ich hierin nichts mit vnfug oder gewalt fürneme / sondern rahte alles in der güte mit Demut (doch auch mit rechtem Ernst) vnd auß noth des Gewissens / anzufahen / vnnd zuthun / Datum 17. Aprilis / Anno 1531.
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III. Tom. 8. fol. 188. a. b.
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Ernste Schrifft D. Martini Lutheri / daß ein Seelsorger / so Gottes Wortreyn lehret / vnd ein erbar vnstrefflich Leben führet / darumb seines Ampts nicht soll entsetzt werden / wann etliche Gewaltige ein Gram auff jhn werffen / daß er offentliche Laster (doch in gemeyn wie er von Ampts wegen schuldig) hart straffet. Anno 1543.
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GNade vnnd Friede im HErrn / Gestrenger / Weise liebe Herrn / gute Freunde / ich habe an langest / an euch Häuptman geschrieben vnd gebeten / daß jhr ewern Pfarrherrn woltet in der güte von euch kommen lassen / denn ich die Sachen nit anders vernom̅en / als hette er sich vergrieffen / vnd von den Visitatoribus abgesetzt were. Nun werde ich von den Visitatoribus bericht / daß er sich nit vergrieffen / sie jhn auch nicht entsetzt / noch entsetzt haben wöllen / Sondern jhm zeugnuß geben / daß er reyner Lehre vnd vnstrefflichs Lebens sey / allein soltet jhr einen Gram auff jhn geworffen haben / daß er die Laster hart gestrafft hat: Darauß jhr für hettet jhn weg zudringen. Darumb ich mercke / daß hie der Teuffel gerne wolt Vnglück anrichten / vn̅ euch in grossen schaden führen / daß mich beweget / diese Schrifft an euch zuthun / vnd bitte gantz freundtlich / wöllet sie gütlich (wie ichs trewlich meine) zu ewrem besten annemen. Ich hoffe ja / jhr werdet so viel Christlichs verstands haben / daß ein Pfarrampt / vnd das Evangelium sey nicht vnser / noch einiges Menschen / ja auch keines Engels / sondern allein Gottes vnsers Herrn / der es mit seinem Blut vns erworben / geschenckt vnd gestifftet hat zu vnser Seligkeit. Darumb er gar hart vrtheylet die Verächter / vnd spricht / Wer euch verachtet / der verachtet( Lucae 10. ) mich / vnnd were jhm besser er hette es nie gehöret / spricht S. Petrus 2. Pet. 2. Weil nun die zwen treffliche Männer / Herr N. vnnd Herr N. Visitatores, die da müssen Rechenschafft dafür geben / beyde zeugen / vnd man jhnen glauben muß / daß ewer Pfarrherr / das rechte reyne Gottes Wort lehret / vnd ehrliches Lebens ist / welchs auch die Statt N. vnnd Nachbarn zeugen. So sehet lieben Herrn vnd Freunde / wie euch der böse Geyst so listiglich vnd bößlich sucht / daß jr euch solt vergreiffen an dem Oberste̅ Pfarrherrn vn̅ Bischoff Jesu Christo / Gottes Sohn / ď euch auß grosser sonderlicher Gnade /
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sein Wort / vnd Sacrament / das ist / sein Blut / Sterben vnd Leiden / durch seinen trewen frommen Diener / ewern Pfarrherrn so reyn vnd reichlich mittheylet / wie kan der Leydige Teuffel nicht leiden / daß jhr solt Selig werden? So habt jhr auch nun das zubedencken / weil da kein ander vrsachen vnd schult ist / dann daß jhr einen Gram auff den Pfarrherrn geworffen habt / ohn seinen verdienst / ja vmb seinen grossen verdienst vnnd trewe Predigt willen / daß es nicht zuthun noch müglich sein will / vmb ewers Grams vnd vnrechtens fürnemens willen einem solchen wol bezeugten Pfarrherr / gewalt vnnd vnrecht zuthun / vnd mit Dreck außzuwerffen. Ich kan die Visitatorn nit verdencken / daß sie solches nicht thun / noch mit solchem vnrecht / jhr Gewissen vmbs Teuffels willen beschweren / vnd mit euch (wo sie in ewer fürnemen bewilligten) zum Teuffel fahren solten. Sehet euch für / lieben Herrn vnnd Freunde / Sehet euch für / bringt euch der Teuffel zu Fall / so wirt ers dabey nit lassen / sondern weiter fällen. Der erste Fall ist dieser / daß jhr solt ewern Pfarrherrn verachten vnd hassen ohn vrsachen / dz ist / Christum aller Pfarrherrn Obersten selbst verachten / da werdet jhr euch an den Stein stossen / vnnd an dem verzerenden Fewer verbrennen. Dann jhm ist mehr gelegen an einem frommen trewen Pfarrherr / weder an aller Oberkeit in der gantzen Welt / dann derselbigen Ampt dienet jhm nicht zu seinem Himmelreich / wie das Pfarrampt thut. Mit diesem bringt ers dahin / daß er ewer Hertz vnd Mund zustopffet / daß sie nicht gleuben / nit beten / nicht loben / noch ewer Haupt für Gott auffheben dörfft in ( Matth. 5. ) keiner not / wie er spricht Matth. 5. Laß dein Opffer für dem Altar / vn̅ versöhne dich zuvor. Damit weret jhr schon keine Christen mehr / hettet euch selbst verbannet / das ist schrecklich. Darnach wird ers dahin arbeyten / daß er vber diese ewere eygene Sünde / euch mit grossen frembden Sünden felle / nemlich daß jhr sollet ewrem vnschuldigen Pfarrherr verdringen / damit des worts Tauffe oder Sacraments beraubet bleiben / vnd so viel an euch ist / auch mit euch verdampt sein müssen. Das wer viel erger / dann deß Babsts Regiment / wie wolt jhr das verantworten? Dazu wann der gemeyne Mann vn̅ die liebe Jugent / solch grewlich Exempel sehen würde / daß man Gelehrte / fromme Pfarrherr / für jre Mühe vnd trewen dienst also mit dreck vnnd schanden belohnet / wer will ein Kindt zur Schule ziehen? wer will mit seiner Kost studieren? wo wöllen wir dann Pfarrherrn nemen. In diesem schaden suchet der Teuffel / durch solche ewer vnnd ewers glei
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chen mutwillen / euch vnd andere / wie gesaget / zusühren. Wie viel besser wers vnter dem leydigen Bapst vnnd Türcken sein / da doch noch Schulen vnnd Kirchen blieben sindt / zu Pfarrherrn vnd Predigern / weder vnter euch die jrs gar wüst wolt machen. Zum dritteu / wo jhrs versehet / wirdt er euch zu letzt / in verstockte Vnbußfertigkeit fellen / da ists dann auß mit euch / vnnd kein rath mehr / ja hiemit gehet der leydige Teuffel vmb. Darumb je ehe je besser mit dem Pfarrherrn vnd der Kirchen / das ist mit Christo vertragen / daß jr nit auch ein Exempel werdet / wie etlichen bereyt angeschehen. Sind doch wol ander Wege zufinden / wer den Pfarrherr nit hören will / dem stehet die Kirchen Thür offen / so mag er auch wol ohn Gottes Gnade herauß bleiben. Die Kirchen sindt nit darumb gebawet / noch die Pfarrherrn gestifftet / daß man soll die hinauß stossen / die Gottes wort lehren vnd hören wöllen / vnd die darinnen lassen / die Gottes wort nit dürffen noch hören wöllen / sondern sie sind gebawet vnd gestifftet / vmb derer willen / die es gerne hören vnd nicht empären können. Ihr seyd nicht Herrn vber die Pfarrherrn vnd Predigampt / habt sie nicht gestifft / sondern allein Gottes Sohn / habt auch nichts darzu gegeben / vnnd viel weniger recht daran / weder der Teuffel am Himmelreich / solt sie nicht meystern noch lehren / auch nicht wehren zustraffen / dann es ist Gottes vnnd nicht Menschen straffe / der wils vngewehret / sondern gebotten haben / wartet ewers Ampts / vnd laßt Gott sein Regiment zufrieden / ehe ers auch lehre müssen thun. Ja es ist kein Hirten Bub so gering / der von einem frembden Herrn ein krum wort lidte / allein Gottes Diener / der soll vnnd muß jedermans Höddel sein / vnd alles von jederman leiden / dagegen man nichts von jhm / auch nicht Gottes selbst wort / will oder kan leiden. Solche Vermanung / wöllet gütlich verstehen / die ich trewlich meyne / dann es ist Gottes Vermanung / werdet jhr aber nicht hören / noch euch bessern / so müssen wir euch lassen fahren / vnd dannoch sehen / wie wir dem Teuffel widerstehen / zum wenigsten so fern / daß wir vnser Gewissen mit ewren Sünden nicht beschweren / noch dem Teuffel darinnen zu willen werden. In den Bann dürffen wir euch nit thun / jhr thut euch selber drein / da wir euch gern vnd viel lieber herauß hetten. Vnd wann jhr gleich einen andern Pfarrherrn kriegen köndtet / da noch fern hin ist / So könnet jhr doch nicht Christen werden / noch einiges stücke Christlicher Gnade / vnnd lebens theylhafftig sein / so wirds auch keiner annemen / wider der Visitatorn willen vnd befehl /
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vnd wer wolt auch zu solchen verleugneten Christen / die solch böß Geschrey hetten / daß sie jhren Pfarrherrn verdrüngen mit Gewalt vnd Vnrecht / vnd gleich wol Christen heyssen / vnd solchen Namen mit schanden führen wolten / davon würdet jhr einen schönen Namen in aller Welt kriegen / vnnd ein recht Exempel werden. Endtlich vertraget euch / das rath ich in Christo / mit ewrem Pfarrherr / vnd lebet freundlich mit jhm / lasset jhn straffen / lehren / trösten / wie es jm von Gott befohlen ist / vnd auff seinem gewissen liget / wie an die Ebr. am 13. geschrieben stehet / Gehorchet ewren Lehrern vnnd folget jnen / dann sie wachen vber ewere Seelen / als die da Rechenschafft dafür geben sollen / auff daß sie mit Frewden / vnd nicht mit Seufftzen thun / dann das ist euch gut. Dann dz jhr fürhabt / ist ein böß Exempel / daß ein jeglicher Amptman / Richter / oder Rathsherr wolt einen Pfarrherr / daß er kein fug / recht noch vrsachen hat / nach seinem Laun freffentlich vertreiben / Gott wirds vnnd kans auch nicht leiden. Gott gebe daß jhrs nicht erfahret / Sondern derselbe liebe Gott helffe / daß jhr erkennet seinen willen / mit Furcht vnd Demut / vnd ehret seinen Sohn / das ist / sein wort / daß er euch durch sein Blut erthewret vnd erarnet hat / vnd seine Diener die armen Pfarrherrn / die sonst geplagt sind / vn̅ billich von euch Weltlichen Regenten Schutz vnd Trost haben solten / damit ewer Ampt ein Gottes dienst würde. Hiemit dem lieben Gott in seine Gnade befohlen. Datum Sonnabend nach S. Pauli Bekerung / 1543.

IV. Tom. V. fol. 361. a. b.
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Meinen lieben Freunden / allen frommen Christen zu N. vnter den falschen Brüdern.
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GNade vnd Friede in Christo. Meine lieben Freunde / ich weys fast wol / Gott lob / daß ewer viel sind zu N. den es leyd ist / daß die andern sich so vnchristlich erzeygen gegen ewern Pfarrherr vnd Prediger. Fürwar vbel haben sie im Evangelio gelernet / weil sie solchen danck vnd Ehr beweisen jhren Seelsorgern. Aber es will vnnd muß so sein / daß Gott mit seinen Dienern allenthalben verfolget werde / außwendig mit Tyranney / jnwendig mit falschen Brüdern vnnd vndanckbarn Leuten / die dannoch from sein wöllen / vnnd recht haben / hönen / schenden vnnd ver
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vnglimpffen die Vnschüldigen auffs aller ärgste / wie jetzt das Exempel bey euch auch anzeygt. Derhalben ist mein trewe bitte vnd Vermanung an euch alle / wöllet sie lassen versausen / die tollen Köpffe / vn̅ mit gedult still sein / vn̅ nit mit jemandt darumb zancken / sondern sie nicht werd halten / mit denen jhr soltet ewre Ruge vnd Friede zustören / last sie machen / sie sind Gottes Feinde / so ist Gott jhr feind / dafür will ich sie auch halten. Nun sind sie eben damit genug gestrafft / daß Gott jhr feind ist / dann sie haben einen grossen schweren Feindt / den sie jetzt trötzlich verachten / aber zu seiner zeit redlich fühlen werden. Ihr aber bleibt in der Lehre / so jhr angenommen / vnnd haltet euch zu der Predigt / vnd Sacrament ewrer trewer Prediger / biß jr sehet / was ď Fürst in ewers Pfarrherrs vnd Predigers sache thun wirt / vnd so jhr gleich müsset zu S. N. predigt hören / vnd Sacrament holen / oder auch in der Pfarrkirchen Prediger leiden / so lasts jmmer hin machen / höret sie (so fern sie recht lehren) vnd braucht der Sacrament ohn schew / dann das Wort vnnd Sacrament ist vnd bleibet Gottes / vnnd nicht der Menschen. Aber doch solt jhr nit loben noch preisen / oder bewilligen in jre schendliche Missethat vnd Boßheit / dann weil die eingesessen sind / stehets nicht bey euch / sie öffentlich deß Ampts zu entsetzen / oder zu meiden / biß daß durch den Fürsten ein endlich Vrtheyl gehe. Hiemit Gott befohlen / der euch stercke vnd tröste in dieser vnnd aller Anfechtung / Amen. XXI. Junij, M. D. XXXI. Martin Luther.

V. Ibidem fol. 326. a.
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Christliche trewe Prediger sind von Ampts wegen schuldig / des Volcks Sünde zu straffen / etc.
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GNade vnd Friede in Christo. Ich habe / Mein lieber Herr / ewer Schrifft gelesen an N. geschrieben / vnnd bin darüber frölich worden / da ich vernommen ewern Göttlichen Eyffer / fleissige Sorge / vber daß auch ewere Trawrigkeit von wegen deß Abwesens ewers Pastors. Christus stercke vnnd tröste ewer Hertz / biß die Sache geschlicht vnd gericht werde / darzu Gott seine Gnade verleihe. Vnser Liebe rechtschaffene Brüder bey euch vnter dem bösen Hauffen / haben in deß keinen mangel / weder an Lehre / Trost noch Sacramenten / weil jhr sampt ewren getrewen gehülffen bey jhnen seyd.
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Es will dem Herrn Pastor nicht gebüren / daß er zum Freffel vnnd Vnrecht so der Rath an jhm begangen / soll stillschweigen / viel weniger billichen / sonderlich weil sie jhre Sünde / als recht vnd wol gethan / verthätigen. Dan̅ Vergebung der Sünde gilt nicht / dann allein wo die Sünde erkennt vnd bekannt werden. Daß die Christen aber sollen gewalt vnd vnrecht leiden / ist war / Ja wann es die thun / die da offentliche Feinde deß Worts sind / die Sünde aber deren / so da rühmen / sie sein Brüder / sollen sie als Seelsorger straffen. Matth. 18. nicht dazu stillschweigen / viel weniger billichen / oder müssen deß schrecklichen Vrtheyls gewarten / Ezech. 3. Sein Blut will ich von deiner Handt fordern. Darumb wöllen sie Brüder / das ist / Christen gerühmet sein / so lassen sie jhre Sünde straffen / bekennen dieselben / vnd bessern sich / wöllen sie aber jhre Sünde / als recht gethan verthätigen / so bekennen sie / daß sie nicht Christen / sondern Verfolger vnd Feinde Göttlicher Lehre sein / so wöllen wir vns balt daran genügen lassen / vnd bereyt sein / alles von jhnen zu leiden / als von Feinden / aber nicht als von Brüdern / wie gesagt / dann wir haben vorhin Sünde auff vns mehr dann zuviel / mit frembden wöllen wir vns nicht beladen. Habt gedult ein zeitlang / vnd leidet euch / biß der Landtsfürst in der Sachen spreche. Christus hoffe ich / werde deß Spiels (sindt sie es anders werd) ein gut Ende machen / oder wirdt vns ja zum wenigsten für diesen tollen Köpffen / Fried schaffen. Die Gnade Gottes sey mit euch. Grüsset alle Brüder / sonderlich die da helffen das Predigampt treiben. Bittet mit ernst für mich / der ich sehr schwach bin. Montag nach Kiliani. 1531.

VI. Ibidem fol. 363. a.
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Rath vnnd Bericht D. Martini Lutheri / was sich ein trewer Lehrer des Worts halten / wenn sein Ampt verachtet / Vnnd er dazu verfolget wird / etc.
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GNadt vnnd Friede im HErrn: Mein lieber N. ich bitte euch vmb Christus willen / jr wollet euch auß Babel / da jhr jetzt seyt / machen / vnd dem Zorn ranm geben. Ihr sehet / daß sie dem Sathan vbergeben sindt / als vber die der Zorn GOttes schon entlich ist / warlich ich besorge / der Sathan werde jrgent ein Rumor erregen / der euch hernach möchte zugerechnet werden / last sie machen / was sie machen / sie wöllen nicht Ja verachten / wie jr sehet / ewern fried / ewer Sorg / ewern trewen dienst.
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Zu dem habt jhr euch allerley Fahr zubesorgen / was wolt jhr dann lang dienen vnwilligen / verstockten / verzweiffelten Leuten / damit jhr nichts anders thut / dann daß jhr jhnen vrsach gebet / euch mehr zuverachten vnd zuverfolgen. Gehet jmmer darvon / vnnd schüttelt den Staub von ewren Füssen ab / zum zeugnuß vber sie. Ich hab in kurtzen geschrieben N. daß er sich auch von dannen soll machen / jhr könnet jre Sünde / als frommen trewen Predigern zustehet vngestrafft nicht lassen / so können sie ewre straffen weder hören noch noch leiden. Darumb lasset sie jmmer hin machen / wir haben das vnsere gethan / sind derhalb sicher vnd entschüldiget für Gott vnnd der Welt. Gehabt euch wol im Herrn / vnd grüsset den Herrn N. trawret nicht / sondern seyd frölich / daß jhr vmb Christus willen leidet. Ich wolte aber nicht / daß jhr offentlich / vnd sie zusehen liesset / den Staub von ewren Füssen / schüttelt / sie möchten euch sonst auffdem Wege ein Tück beweisen / sondern segnet sie mit sanfften demütigen worten / stellet aber die sache Gott heym. Doch bezeuget / daß jr mit gutem Gewissen lenger bey jnen nit sein möget / Item wer recht habe / werde Gott darüber richten. Anno 1531.

VII. Ibidem fol. 266. a. b.
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Schrifft D. Martini Lutheri an zwen Prediger / ob sie jhr Kirchen lassen / vnd den Feinden deß Evangelii / die sich doch als Freimde stellen / weichen sollen?
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GNad vnd Friede im Herrn / Ich hab ewer Schrifft / an mich gethan / gelesen / lieben Herrn / darin̅ jhr meines Raths begeret / ob jhr weichen solt vnd raum geben den Feinden deß Evangelii bey euch / die sich doch als Freunde stellen. Darauff ist kurtz mein Antwort vnd Meynung / daß jhr Ja bey leib noch zur zeit nicht weichet / daß es nicht ein ansehen habe / daß jhr als Miedling ewer Schaffe verlasset / darumb fahret beyde fort in ewrem Ampt / euch von ewer Kirchen befohlen. Leidet alles was euch zu leiden ist / biß so lang sie euch mit Gewalt absetzen / oder auß Befehl der Oberkeit vertreiben / sonst solt jhr dem grimmigen wüten deß Sathans mit nichten weichen. Ihr seyt nicht allein / die solchs leiden / diese heimliche Verfolgung / so von falschen Brüdern geschicht / trifft vnd drückt vns allen vnter vnsern from̅en
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Oberrnherrn / / nicht vnter Tyrannen vnnd Feinden deß Worts. Weil wir aber jetzunt von außwendigen offentlichen Feinden deß worts / Gott lob / nit verfolget werden / vnd doch die art deß Evangelii ist / daß es ohn Verfolgung nicht sein / viel weniger wachsen vnd außgebreytet kan werden / so mögen wir diese heymliche Verfolgung von vnsern Haußgenossen vns zugefügt / leiden. Es will vnd muß doch gelitten sein / es komme nun von Feinden oder Freunden. Darumb seydt starck / vnnd nemet diß ewer Creutz auff euch / vnnd folget Christo dem Herrn / so werdet jhr Ruhe finden für ewre Seele. Christus der HErr / der aller Gottseligen Creutzherrn Hertzog vnd Tröster ist / erhalte vnd stercke euch mit seinem frewdigen Geyst / Amen. Anno 1530.

VIII. Tom. 8. fol. 415. a. b.
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Schrifft D. Martini Lutheri an M. Johan. N. Pfarrherr zu N. von den Junckherrn vom Adel die an jhren Pastorn so viel mangels haben.
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GRatiam & Pacem in Domino. Mein lieber Magister vnd Pfarrherr N. sagt doch (wo es der N. nicht thun will) den Edelleuten vnnd wer sie sindt / daß man nicht kan Pfarrherrn mahlen / wie sie gern hetten / vnd solten Gott dancken / daß sie das reyne Wort auß einem Buch möchten Buchstaben hören / weil vorzeiten sie vnter dem Bapst eytel Teuffels Fürtze vnnd Dreck haben müssen hören / vnd thewer genung bezahlen. Wer kan den Edellenten eytel lebendige Heyligen / die Wunder thun / etc. Auff solche Betteldienst schaffen / wöllen sie eytel S. Augustinos vnnd S. Ambrosios haben / die mögen sie jhnen selbst schaffen / wann ein Pfarrherr seinem HERRN Christo genugsam vnd trew ist / solte billich ein Edelman (der etwz mercklicher geringer ist / dann Christus /) auch zu frieden sein. Muß doch ein Fürst in seinem Weltlichen Regiment zu frieden sein / daß er in seinem gantzen Adel kaum drey Werckstück findet / vnnd mit den andern Fülsteynen gedult haben muß. Sie wöllens alles erlesen haben / aber selbst nicht erlesen sein / noch mögen. Solche sachen solt jr in ewrem Kreyß selbst außrichten / dann wir deß vberschüt / keine Ruhe noch Friede haben für den Sachen auß allen Landen / lasset diesen Brieff kommen für Fürsten vnnd Herrn / oder wo man will / mir ligt nichts daran / etc.
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Vnter andern schreibet D. Martinus Lutherus an einen Freundt / wie folget.
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ICH bin hoch betrübet vber dem grewlichen Vndanck deß lieben worts / vnd Verachtung der Diener desselben / so allenthalben jmmer grösser wird / wie jhr schreibet / aber es muß erfüllet werden ď Spruch Ebr. 11. Sie sind vmbher gangen mit Mangel / mit Trübsal / mit Vngemach / der die Welt nicht werth war. Ja freylich ist die Welt solcher Leute nicht werth / darumb soll sie außhungern / wo sie jhr sonst nit kan loß werden. Es gehet recht / Menschen sindt vnnd bleiben Menschen / ach die gantze Welt ligt im argen / ist derhalben deß seligen worts deß lebendigen Gottes nit werth / sondern soll gläuben deß Teuffels lesterlichen Lügen / wir haben vns deß zufrewen / daß Christus vnser Trost vnnd leben ist / der vns stercket / vnnd vnser Sünden laßt / sanfft vnd leicht macht.

Lutherus in der Kirchen Postil / in der Außlegung der Epistel / am 20. Sontag nach Trinitatis.
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MAn hilfft allenthalben trewlich die Prediger verjagen / oder je also drucken / zum wenigsten mit hunger vnd armut / oder andern heimlichen Tücken / daß man jhr nur loß werde. Wolan es darff zwar hie nicht viel Mühe vnd Arbeyt / man wird jhr sonst wol allzu baldt loß werden / vnnd dafür verführer genug haben. Aber ich wolt noch viel lieber mit Juda in der Hellen brennen / dann daran schuldig sein / daß eine Pfarre verwüstet / oder einem Verführer raum gegeben würde / dan̅ es wird auch der Verrähter Christi / nit so ein vntregliche Pein haben / als dieser einer / dann durch diese Sünde müssen vnzehlich viel Seelen verloren werden.

Vom Beruff der Prediger vnnd Seelsorger. PHILPPUS MELANTHON.
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WEil die Bischoffe / so den Titel vnd Namen haben / verfolger sind deß Evangelii / wöllen sie vnsere Prediger nicht bestätigen. Darumb disputiren etliche von vnsern Seelsorgern / Ob sie auch im Ampt fein kön̅en / so sie doch nit von Bischoffen bestätiget oder geweyhet? Davon ist noth Christlich vnd gründlich vnsere Kirchen zuberichten.
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Wiewol nun der Name vnd Titel der Bischoffe / vnd die gewonheit mil der Weihe gehalten / den vnverstendigen ein groß Gespenst für den Augen machen. So ists doch im grundt nichtig / dann die Verfolger deß Evangelii ( Weyhe der Bäpstischen Bischoffen. ) sind noch nit Bischoffe / sondern gewißlich für verbant zuhalten. Gal. 1. Darvber ist die Ceremonia der Weyhe / wie sie bey den Bischoffen gewöhnlich vnrecht / vnd zeucht viel Irrthumb mit sich / alß von Messe halten für Todten / von der Consecration vnd Verwandlung deß Brots / etc. Sondern also ist warhafftiglich zuhalten vom Beruff vnd Bestätigung ( Tito. 1. ) der Prediger oder Weyhe. S. Paulus gebeut Tito / Er soll Priester in den Städten vmbher setzen vnnd verordnen. Auß diesem Befehl ist klar / daß rechten Seelsorgern befohlen / wo man Prediger vnd Seelsorger bedarff / vnd sie darumb angelanget werden / in dieselbige Kirchen tüchtige Personen zuverordnen / vnd dieselbigen mit Aufflegung der Hende vnd Gebet zubestätigen. Dann diß ist die Weyhe vnd nichts anders / nach Verhör der Lehre / den Erwehlten bestätigen / also / daß etliche Personen der Kirchen jhre Hende auff sein Haupt legen / befehlen jm das Ampt auß Göttlicher Ordnung / vnd bitten / daß jhm Gott den heiligen Geyst dazu gebe / jhn regiere / vnd daß Gott durch diese Predigt / vnd Reychung der Sacrament / kräfftig sein wölle / wie ( Rom. 1. ) geschrieben stehet / Das Evangelium ist eine Krafft Gottes zur Seeligkeit / allen so glauben. Vnd ist der Befehl S. Pauli / daß Titus soll Priester setzen / nicht allein auff die Titel Bischoffe zu ziehen / sondern gehört auff alle Christliche Seelsorger. Solches erinnert auch Hieronymus / daß nach Göttlichen Rechten nicht Vnterscheydt sey / zwischen Bischoffen vnnd andern Priestern / vnnd sind seine wort angezogen im Decret distinct. 93. Darumb ist nicht zweiffel / So ein Christlicher Seelsorger ersucht wird / einen tüchtigen Priester in ein andere Kirchen zusenden vnd jhn zubestätigen / daß er solches zuthun macht hat / vnd in manchen fällen zuthun schuldig ist. ( Tito. 1 ) Es ist auch der Spruch S. Pauli an Titum gantz nicht zuziehen auff die Verfolger deß Evangelii / sie heyssen Bischoffe oder Thumbherrn / welche als verbant zu halten / wie geschrieben stehet / darumb ist bey solchen die Weyhung nicht zusuchen. ( Ervvehlung der Bischoff. ) Weiter ist zu wissen / daß die Kirch von der Apostel zeit an / viel hundert Jahr diese weyß gehalten hat / daß diese Bischoffe durch die Versamlung der fürnembsten Personen / so Christlichen Glauben bekan̅ten / vnd löblicher
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Sitten waren / auß allen Ständen Priester vnd Leyen gewehlet würden / dazu wurden auch erfordert / zwen oď drey Bischoffe auß den nechste̅ Städten / die dieses erwehleten Lehre anhören / vnd darnach jhn bestätigen solten. Die Versamlung mußte wehlen vnd Stimme geben / aber die erforderte Bischoffe erkündigten seine Lehre / vnd hielten darnach die Ceremonien der Bestätigung mit Aufflegung der Hende / wie gesagt ist. Diese weise ist offt beschrieben in Cypriano / vnd sonderlich mit viel worten außgedruckt in der vierdten Epistel an Cornelium / darin̅ diese klare wort stehen / daß das Volek fürnemlich Gewalt habe tüchtige Priester zu erwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Dergleichen meldet Augustinus in der 110. Epistel. Item sehr viel klarer Sprüche in den Alten Concilien. Item die Historien sind offenbar. Also ist Ambrosius zu Meyland / durch die Christliche Versamlung auß allen Ständen. Item Athanasius in Egypten / gewehlet worden. Vnd ist in Decreten vnd Historien leicht zumercken / wie mit der zeit die erste Alte gewonheit durch den Bapst geendert ist / der die Wahl auff die Capitel( Alte gevvonheit Priestor zu vveihen. ) allein gestellet / vnnd die Bestätigung jhm fürbehalten. Das ist nicht in der Alten Kirchen gewöhnlich gewesen / wie klar zubeweisen auß der Schrifft der Bischoffe in Orient / an den Bapst Damasum / der auch bey jhnen suchet / sie solten die Bestätigung zu Rom haben. Dagegen antworten sie gantz ernstlich / daß sie mit dieser newen vnbillichen Beschwerung / jhre Kirchen nicht beladen wöllen / Sondern wöllen sich halten wie von der Apostel zeit / vnnd wie es im Concilio Niceno beschlossen were. Daß zu jeder zeit / so man ein Bischoff wehlet / von den nechsten Städten zwen oder drey dazu erfordert würden. Darauß klar ist / daß nicht noth ist Bestätigung deß Bapsts zusuchen. Diese Epistel findet man in Theodoreto. Auß diesem allen ist klar / daß die Kirch gewalt hat tüchtige Personen zum Bischofflichen Ampt / das ist / zur Seelsorge zu wehlen / vnnd jhnen dz Ampt zu befehlen. Vnd ist gewöhnlich vnd löblich daß solchs geschehe / also / daß etliche Christliche vnd gelehrte Seelsorger dabey sein / vnnd jhre Lehre anhören / vnd zum zeugnuß jhnen die Hende aufflegen. Vnnd solche Wahl der Kirchen ist gegründet in diesen folgenden vrsachen / Matth. 18. spricht Christus / Sage es der Kirchen / in diesem Text ordnet er die Kirchen Gericht / vnd gibt die höchste Gewalt der Kirchen / das ist / nicht einem stand allein / sondern Christlichen Personen auß allen Ständen /
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diese sollen die Lehre richten. Darauß solget klar / daß die höchste Autoritet Personen zu setzen vnd zu entsetzen / bey der Kirchen stehe. Item in diesem Text / stehet weiter / Wo zwen oder drey in meinem Namen ( Matth. 18. ) versamlet sind / Da bin ich mitten vnter jhnen / was sie binden auff Erden / soll im Himmel gebunden sein / was sie ledig sprechen auff Erden / soll auch im Himmel ledig sein. Hie redet Christus klar von Vergebung der Sünden / vnnd stellet diesen Befehl auff die Versamlung. Darauß ist zuverstehen / daß die Kirch Gewalt hat / solches Ampt gewissen Personen zubefehlen / wie auch die Kirch nicht ohn solch Ampt sein kan / Vergebung zu verkündigen. Item / 1. Pet. 2. Ihr seydt das Königliche Priesterthumb / etc. Diese wort reden von der gantzen Kirchen / daß alle Heiligen von GOtt zu diesem Ampt gesegnet sindt / so sie von der Versamlung darzu beruffen werden. Item Ephes. 4. stehet der fürnembste Spruch vom Ampt / daß GOtt die Kirchen erbawet / vnnd Christus in Himmel gefahren sey / der Kirchen gaben zu geben / nemlich / Diener / Propheten / Apostel / Prediger / Hirten vnd Lehrer. Mit diesen worten bezeuget S. Paulus daß die Kirch ein Ministerium vnnd Ampt haben muß / wie er dabey saget / daß ein gewisse Lehre erhalten werde / vnnd mache nicht ein jeder auß eygenen Fantaseyen / ein besonder Religion / Wie die Heyden täglich newe Götzen gemacht. Wider solche vngewißheyt will GOTT daß ein Ampt vnnd Ministerium in der Kirchen sey. Vnd erhelt solches / weil dann solch Ministerium ohn zweissel von nöhten ( Kirche hat macht tüchtige Personen zu vvehlen. ) ist / sein vnd erhalten werden muß. So folgt daß die Kirch tüchtige Personen zu wehlen macht hat vnd schuldig ist / so offt vnd viel von nöthen. Als wann die Titel Bischoffe vnnd jr Anhang / Verfolger sind / vnd wöllen den Kirchen nit tüchtige Seelsorger geben. Diese erzehlte vrsachen sindt gantz gewiß / wolgegründet vnnd bestendig / nemlich / Daß die Kirche selbst tüchtige Seelsorger wehlen vnd weyhen soll vnnd muß. So die Titel Bischoffe vnnd jhr Anhang Verfolger sind. Vnnd ist hierauß klar / daß die Ordinatio so durch vnsere Kirchen vnnd Seelsorger geschicht / recht vnd Christlich ist.
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Antwort vnd Bedencken / der Theologen zu Leiptzig / auff deß Rahts zu N. Brieff / Darinnen der Rath begeret / daß die Theologen die Enturlaubung D. Joachimi Mörlini approbiren vnd billichen wolten.
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WIR dancken Gott dem ewigen Vatter / vnsers HERRN Jesu Christi / sampt dem Heiligen Geyst / der in dieser gefehrlichen zeit / die Lehr deß Heiligen Evangelii / in ewren Kirchen erhelt / vnnd bitten jhn / daß er diß angezünte Liecht nit wölle lassen außleschen / vnd daß er bey euch / die reyne Lehr deß warhafftigen Glaubens erhalte / vnnd jhr rechtschaffene Frucht deß Glaubens thun möget / Amen. So viel aber den Brieff vnd schreiben / so jhr vns zu lesen vbersendet habt / anlanget / wolten wir wündschen / daß jr für diser zeit / in der sachen D. Mörlinum belangendt / vns hettet berahtsragt / da er noch gegenwertig hette können verhöret werden / vnd den gantzen Handel für ordentlichem Richter fürbracht were / Ob jhr genungsame erhebliche vrsachen hettet / jn zu Endurlauben / Als dann hette man leichtlich darzu könnenrahten vnnd helffen / daß die Kirchen vnd Gewissen weren friedlich blieben. Aber weil jhr euch selbst habt vnter wunden / in eygner sachen zugleich Part vnd Richter zu sein / vnnd jhr jhn Endurlaubet / ehe dann die sache ordentlicher weyse verhöret vnd geörtert ist / so sehen wir nit wie man zur einigkeit der Kirchen vn̅ der Gewissen rathen vnd helffen köndte / wo jhr jhn nicht resituiret / vnnd gentzlich wider einstellet / vnd die sache durch ordentlichen Richter erkennen lasset. Dann wann jhr nit rechtschaffene vrsachen habt / darunb jhr von jhm / als von einem Wolffe hat fliehen müssen / so werdet jhr nin̅ermehr friedliche Gewissen haben / wan̅ wir gleich sampt andern Schulen / euch beypflichten würden. Vnnd da jhr gleich erhebliche vrsachen hetten / die euch hetten mögen bewegen / jhn hinweg zu schaffen / jedoch muß der Kirchen vnd dem Befehl S. Pauli genung geschehen / der da zu Timothen schreibet / daß er keine klage auffneme wider einen Eltesten / ausser zweyen oder dreyen zeugen. Item / daß er die da sündigen für allen straffe / auff daß sich auch die andern fürchten / Er bezeuget auch für Gott / / vnd dem HERRR Jesu Christo vnd den Außerwelten Engeln / daß er solchs halte ohn eygen Gutdüncken vnd nichts thue nach gunst. Derhalben ist von nöthen / wann ein Pfarrherr vnnd Lehrer deß Evangelii / von dem Volck oder Weltlicher Oberkeit beklagt wirdt / daß die Sache von ei
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nem warhafftigen Bischoff (welchen wir jetzt einen Superintendenten nennen) oder zugleich von vielen Benachbarten Bischoffen der Kirchen / verhöret werde. Dann es ziemet Klägern nicht / daß sie beklagten auß eigener habender Gewalt entsetzen / Vnnd ist nicht allein ein böß ergerlich Exempel in der Kirchen / sondern gar vnbillich / darzu Göttlichem vnnd Weltlichem Recht / ja auch dem Gesetz der Natur zu wider / wann man zugleich Richter vnd Kläger sein will. Man sagt vom Alexandro Magno / wann er einen Kläger gehöret / daß er ein Ohr zugehalten / vnd gesagt habe / daß ers für den beschüldigten vnd beklagten behalte. Dieser ewer Fall ist nit new / sondern Alt / vnd hat viel dergleichen Exempel in der ersten Kirchen / welchs ein jeglicher leichtlich merckt / dem die Kirchen Historia bekandt ist: Es hat die Obrigkeit sampt dem Volck / bißweilen ohne Bewilligung deß Volcks / oder daß wol das Volck dawider gewesen / wie in diesem ewrem Fall / die Bischoffe entsetzt / vnd andere an jre Städte eingesetzt / vnd von dem Bapst zu Rom / bißweilen auch von den Synodis gebeten / daß der eingesetzte oder eingedrungene machte bestätigt werden. Aber die Gottsfürchtigen Bäpste vnd Synodi / im Heiligen Geyst versamlet / erkan̅ten für recht / daß man die entsetzten wider fordern / vnnd gentzlich restituire / vnd im nechstfolgenden Synodo vnnd Versamlvng verhören solte. Mann findet warlich nirgendt daß Gottsfürchtige Menner die Wahl deß eingedrungenen gebillichet hetten / weil der verjagte noch lebe / vnd in offentlichen vnd ordentliche̅ Gericht nicht verhöret noch verdammt war / ob man jhn gleich grösser Mißhandlunge beschüldigte / als Athanasiu? vnd Magnus Eusebius wurden Hurerey vnd Todschlags bezüchtiget. Also wirdt auch Arius / deßgleichen Madonius vnd Eunomius gentzlich restituiret / ehe dann sie verdammet wurden / ob sie wol offentliche Ketzer waren. Bey dem Eusebio stehet eine Historia / die etwas gelinder ist dann ewere / Dann als Liberius vom Keyser Constantino / nach dem er frewdig mit jhm disputiret hatte / ensetzt ward / ist mit Bewilligung eines guten theyl Volcks / der an seine Städte geordnet worden / welchen der Keyser achtet / daß er dem Liberio geneyget vnd zugethan were / als nemlich sein Discipel vnd Diacken. Aber was sich die zeit zu Rom hat zugetragen / eben solches hat sich / wie man auß ewrem Schreiben abnemen kan / bey euch auch begeben / den Außgang
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wisset jhr. Es müssen die Erbarn Matronen an den Keyser Suppliciren vnd bitten / daß er doch den Liberium wolt wider fordern / dieweil es die Menner nit thun dörfften. Summa / wir befinden nicht / wie wir könnten billichen vndloben / daß jhr an statt deß verjagten einen andern erwehlet vn̅ eingesetzt habt / ehe dann man außfündig gemacht vnd gewiß ist / daß der erste billich verjagt sey / welches jr nicht könnet wissen / ehe dann er verhöret wirdt. Dann wann die Wahl deß eingedrungenen gebillichet vnnd für recht erkannt wirdt / damit wirdt die Enturlaubung deß andern bestätiget / vnnd widerumb / wann die Enturlaubung gebillichet vnd für recht erkannt wirdt / so wirdt die Wahl deß eingesetzten damit bestätiget. Wie dann der handel selbst bezeuget / vnd jhr auch selbst bekennet / daß jhr noch zwen andere enturlaubet habt / darumb daß sie in ewre Wahl nicht haben bewilligen / noch dieselben billichen wöllen / oder den annemen / welchen jr an die Statt deß Verjagten eingedrungen habt / haben auch nicht wöllen bestätigen / daß jhr recht gethan / in dem daß jhr ewren vorigen Pfarrherrn Doctorem Mörlinum entvrlaubet habt. Vnnd weil die zwene bey euch rechte vnd wichtige vrsachen haben / darumb sie die Verfolgung an Mörlino begangen / vnd die Wahl deß eingedmngenen nicht können loben vnd billichen / so haltens tapffere vnd Gottsfürchtige Menner dafür / daß sie daran recht thun. Ihr klagt aber / daß die Kirche verlassen sey / vnd daß jhr keine Kirchendiener habt / wann jhr nicht andere an die Städt der Enturlaubten wider einsetzen dürffet? Antwort. Diesem Vnglück hette man wol anderst rathen können / wann jhr die so noch gegenwertig sind / so lange im Ampt hettet behalten / biß die Sache ordentlich were erkannt worden / für ordentlichem Richter / vnd sie durch denselbigen weren entsetzt vnd enturlaubet. Dann diß ist nicht die rechte vnd gewisse weise vnd Weg / die Kirchen zubeförderen / daß jr die / so die Kirche ordentlich beruffen / wanns euch gefellig ist / Enturlauben / vnnd andere an jre städte eindringen wöllet. Was wolte doch endlich darauß werden / wann andere newe erhebliche vrsachen / wie euch deucht / fürfallen würden / daß jhr den eingedrungenen vnd andere auch würdet verstossen / wöllet jhr vns dann rathen / daß wir euch widerumb / wie vnd so offt jhr wolt / solten rath geben? Ich halte sreylich / jhr werdet vns solches nit rathen / so können wirs euch auch nit rathen mit gutem Gewissen. Derhalben können wir von diesem handel schließlich nit antworten / weil wir ewer Gegenpart nit gehöret / Welchen wir wündschen / daß er gegenwertig were / vnd sich selbst kön̅te verantworten.
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D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649.
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DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vn̅ Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe. Darnach werden sie fürstehen sollen. Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest. Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will: Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget. Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt: Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken. Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern. Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden. Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine. Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen. So ferne Cyprianus.

Ibidem Tit. De ordine.
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Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd
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nachte nach tüchtigen vn̅ rechtschaffenen Dienern / die mit Gottseliger Lehre die Kirche vnterweisen / vnd mit einem ehrlichen wandel die Leute ziehren.

D. Joachimi Mörlini Juditium von deß Geystes Beruff.
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WIR disputirn nicht von der Gewalt vnnd Krafft deß Predigampts / sondern von dem Beruff deß Predigers. Gottes wort ist Gottes wort / die Sacrament sindt Sacrament / auch mit denen die nicht beruffen sind / ja mit dem Teuffel selbst / in hohem vnnd grewlichem Mißbrauch. Daß man aber hierauß will schliessen / derhalben solle man einen jeglichen der nicht beruffen ist hören / darauß würde zugleich diß folgen / daß alles / wz die Propheten vnd Aposteln entweder von jhrem eygnen / oder anderer Beruff in Gemeyn rühmen vnd lehren / sey nur ein Fabel / Traum vnnd fleyschlicher Ruhm. Derhalben sagen wir / daß man GOttes Wort hören / vnnd der Sacrament gebrauchen soll / ja nach GOttes Ordnung. Nun ist Gottes Ordnung / daß man die nicht hören soll / welche nicht ordentlich vnd von GOtt beruffen sind / vnd widerumb ist daß nicht Gottes Ordnung / wann man die vnschuldigen mit Gewalt außstösset / vnd Heuchler wider einsetzet.

Einrede.
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Ein rechter Beruff ist / der da geschiecht auß der Weitlichen Obrigkeit Gewalt. Nun ist G. also von der Oberkeit beruffen / derhalben ist sein Beruff rechtschaffen.

Antwort.
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Ein rechter Beruff ist / der da geschiecht auß Göttlicher Gewalt vnnd ordentlicher weise / entweder durch die Oberkeit / oder durch die Kirchen. Aber G. ist nit also ordentlicher weise beruffen / derhalben ist sein Beruff nit rechtschaffen / noch Göttlich. Die erste rede beweise ich also / dann wann es genung were an der Weltlichen Oberkeit Gewalt / so dürffte man von Gott nicht bitten / daß er wolt senden / die da sollen gesandt werden. Daher rühmen auch Paulus vnd die Propheten / daß sie auß Göttlicher Gewalt das Ampt führen / Vnnd Christus sagt / wie mich der Vatter gesand hat / so sende ich euch. Joh. 20. Item / Act. 13. Vnd wie sie gesandt waren vom Heiligen Geyst. Eph. 4. Vnnd hat den Menschen gaben gegeben.
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Die ander Rede beweise ich also / dann es geschihet nichts auß Göttlicher Gewalt wider Gottes Gebott vnd willen / aber die vnschuldigen ohne rechtmessige erkan̅tnuß der Sachen / außstossen / vnnd andere wider einsetzen / ist wider Gottes Gebott vnd willen / Ja wider Gott selbst. Derhalben ist ein solcher beruff vnrecht. Besihe Lutheri Brieff / sie habens keine macht / gar kein Fug noch Gewalt. In summa / die Welt spielet jetzundt mit dem Predigampt / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der Schollerbanck / wer jhr ein wenig sagt / daß jhr nicht gesellt / der muß davon / vnnd ein ander an seine Städte / der es macht / wie wirs können dulden vnd leiden. Vnd das soll nicht allein recht sein / sondern auch Gottes Ordnung / vnd sonderlicher Beruff heyssen / Vnd solches können vnsere Herrn billichen / vnd soll es die Kirch auch billigen / vnd sie für ordentliche vnd von Gott beruffene Diener erkennen. Aber Lutherus schreibet von solchen an mich: Sie sollen in meiner Gemeynschafft nicht sein / vnd das schreib ich auch. Ist jemandt der hievon anders halten will / der mags thun auff sein Ebenthewer. Wir halten zwar von vnsern eygenen Affecten nichts / sondern ist alles zuthun vmb Gottes Ordnung / welcher einen recht beruffenen Diener / vnverachtet / viel weniger verstossen / sondern gehört will haben / da du auß GOttes Wort nicht beweisen noch vberzeugen kanst / daß er wider Gottes Wort vnd Ordnung gehandelt habe. Diß Recht soll herrschen / vnnd nicht was vnserm Fleysch gut düncket vnnd wolgesellet / auch nicht deß Teuffels vnd der Welt mutwill / So kan man sagen / das thut GOTT / diesen hat GOtt beruffen. Wann man ein solch Latein in die Weltliche Rechte brechte / wann man eines Keysers oder Königes müde were / daß man als bald ohne erhebliche vnd genugsame vrsachen jhn absetzte / vn̅ einen Bawern hinder dem Pfluge auffwürffe vnd glorierte / er hette einen Göttlichen Beruff / was solten vnsere Junckern wol darzu sagen / Nun sind dannoch Prediger auch Könige / Psalm. 45. Ja jhr Ampt mehr dann aller Welt Regiment / für die hat er kein Mücklein an der Wandt geben / sondern für diß mehr / dann für das ander alles. Dann darumb mußte Christus Geboren werden / Sterben vnnd Aufferstehen / daß geprediget würde. Marci 1. Lucae 24. Darumb ist er in die Höhe gefahren / daß er den Menschen Gaben gebe / aber nit Keyser vnd Könige / sondern Apostel / Hirten vnd Lehrer. Ephes. 4. Noch müssen sich die herauß werffen lassen / wie man die Blinden Würf
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fel auß der Handt würffet / was ists dann daß Christus befiehlet / Bittet den HErrn der Erndte? Haben wirs doch viel näher / Bittet nur den Fürsten / daß ers mache wie er will / vnd dannoch ists ein Göttlicher Beruff. Also hat biß daher im Tempel Gottes geregieret der Bapst / daß er außstiesse vnd einsetzte vmb Geldes willen / wie / wann / wen / vnnd wo er wolte / der Teuffel ist herauß / Nun sitzet seine Mutter an seiner stedte / setzet ein vnd auß / nach seinem wolgefallen vnd eygenem muthwillen deß Fleysches / wie / wann / wo / vnd welcher Gestalt er will / Saget jhr nun Amen darzu / jhr lieben Herrichen / so ist auch die Wandt getüncht / Ezechielis 13. vnd 22.

Wann man mich fraget: ists auch recht vnd Gottes Ordnung / wann es mir gefellet / daß ich einen Prediger außsetze vnd einen andern einsetze?
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ANtwort. Neyn / deß Teuffels Mutwil ists. Aber der soll dir vnd deinem Prediger lohnen / der zu solchem muthwillen hülfft / vnnd sich gebrauchen läßt. Ein Auffrührer were der / der da zusehe / daß man die ordentliche Oberkeit ohne Gewaltige vrsachen außsetzte / vnd liesse sich an seyne stedte einsetzen.

Einrede.
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Ey Gottes Wort ist allenthalben Gottes Wort / Darumb soll mans hören von einem jedern.

Antwort:
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Das Schwerdt vnnd Obrigkeit ist allenthalben Gottes Ordnung / darumb wann ein auffrhürischer Bube daher laufft / vnnd darzu greiffet / den soll ich als bald annemen?

Einrede.
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Ja wann Obrigkeit Bawern weren? Antwort: Ja wann Prediger / Buben würde weren / vnd vnser HERR Gott das Ampt hette im Schlaff / im Dreck vnd Vnflat auffgeraffet / oder auff der Charten gewunnen.
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Frage.
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Hie werden vnsere Heuchler ruffen / vnd jhrer Büberey den Mantel vmbhengen / Ey soll die Arme Kirche ohne Dienst / ohne Prediger bleiben?
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ANtwort. Wer beraubet sie der Dienste / der Göttlichen Beruffung deß Worts? Thun wirs / oď thun es die muthwilligen Buben? Warumb reden sie dann vnd expostulieren nicht mit jhnen darumb? Sie solten jhnen sagen / daß sie Gott vnd der Kirchen jhre recht beruffene Diener wider geben vnnd restituirten. Aber daß wöllen sie nicht thun / vnnd sich gleichwol mit der Kirchen putzen / sie beklagen / die sie doch helffen räuffen vnd plagen. Was aber die Kirchen felbst belanget / ist diß meine Antwort / wann sie fraget wie sie sich halten soll. Erstlich soll sie der keinen für einen Diener erkennen / der sich einen andern / der einen ordentlichen Beruff hat / zuvertreiben hat bestellen lassen / sondern ehe daß Wort vnd die Sacrament anderswo suchen. Ist aber eine gantze Statt / oder ein gantz Kirchspiel in einer gantzen Statt / daß solche Tyranney tragen muß / daß jhm sein Pfarrherr genommen wirdt / vnd widergestattet / einen andern frommen zubestellen / so thun sie es im Namen GOTtes. Dann sie thun es nicht / daß jhnen mit jhres Pfarrherrn verjahunge wol were / der ander läßt sich auch den vorigen nicht zum Nachtheyl gebrauchen / jhn auß seinem ordentlichen vnnd Göttlichen Beruff außzustossen / sondern weil die Kirche jenes gegen jhren willen muß entpären / den sie doch viel lieber behielte. So nimpt sie diesen an / Der ander läßt sich auch nit anderst gebrauchen / dann in deß vorigen städt / gönnet aber jenem seine städte zu aller zeit. Ist auch bereyt / wann es sein könnte / die Kirche jenem widerumb anzunehmen / vnnd der Successor jenem zu weichen / Es were dann / daß jener diesem freywillig seinem Bruff resignierte oder vbergebe. Als sind offt zu jhren Kirchen wider gefordert worden die heiligen Vätter / als Athanasius / Chrysostomus / Cyrillus vnd andere. Vnd ist jhre Flucht in der Verfolgung nicht anders gewesen / dann als weren sie eine zeitlang kranck vnd schwach gewesen / da es ein ander dieweil von jhrent wegen hat außgerichtet / haben es aber etliche resignirt vnnd vbergeben / so ists / als weren sie gar davon verstorben gewesen / Vnd hat man zu eines andern Beruff mit frölichem Hertzen vnd Gewissen kom̅en können. Das ist also Gottes Wort / der Heiligen Vätter Exempel / zu dem auch
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die Gemeyne billichkeit / wem diß auch nicht gefellet / der halte es mit seinem Heuchelern / werffen eins ins ander / nach alle seinem gefallen / Sage mir aber wo bleibet sein Gewissen / daß er gewiß schliessen kan / es sey ein Göttlicher Beruff.

Auff die Frage / Ob ein N. einen Christlichen Beruff habe oder nicht / Richtige kurtze Antwort D. Joachimi Mörlini.
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DIEse Frage wird listiglich kaum die helfft fürgeschlagen / vnd der wichtige theyl dieses handels heimlich verschwiegen vnnd hintersteckt. Dann es ist nicht der handel jetzt in diesem Fall / Ob auch ordentliche Oberkeit macht habe / sromme Predicanten zuberuffen. Sondern das ist die Sache vnnd Frage. Ob man auch möchte ohne Recht einen Beruffenen / Frommen / getrewen Prediger vnnd Seelsorger vnd Vatter / mit lauter Gewalt außstossen / vnd einen andern an seine städte eindringen. Hierauff ist die Antwort. Wie einen Ehrlichen Göttlichen Titel vnd Beruff der jenige hat / der in gestolene / geraubte Güter wird eingesetzt / davon wider recht noch billichkeit / allein mit lauter Gewalt / ein Arm Vnschüldiger Mann ist außgedrungen. Eben also einen Titel vnd Beruff hatt N. auch / Ehe dann zu recht geführet wirdt / daß Magister N. entweder nicht habe einen ordentlichen Beruff gehabt / oder sich desselbigen wircklichen entsetzt. Also schreibet der heilige Martyrer Cyprianus lib. 2. Epist. Wann einer einmal Bischoff worden / vnd durch der andern Mitdiener / vnd deß Volcks gezeugnuß zu seinem Ampt bestätiget / sollen die widerwertigen wissen / daß man gar keinerley weise einen andern dahin setzen kan. Also lib. 4. Epistola 2. Welcher jetzt / nach dem Cornelius zu seinem Ampt ist bestätiget / will Bischoff werden / der muß ausser der Christlichen Kirchen ein Bischoff werden / vnd kan nicht von der Kirchen darzu vordnet sein / dieweil ers nicht mit der Einigkeit der Kirchen helt / Er sey nun wer er wölle / ob er sich gleich rühmet / vnd viel von sich helt / so ist er doch eine vnheilige Person / frembd vnd ausser der Kirchen. Dann dieweil kein ander nach dem ersten sein kan / welcher nach dem ersten (der es allein sein soll) gemacht wird / derselbige ist nicht der ander / sondern gar nichts / etc. Vide plura quaest. 1. In primis & 3. q. Accusatus. Item 1. q. fascii est. Ich aber Joachimus Mörlin / biete allen Theologen / sie sind auch wo sie
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wöllen / trotz / daß sie beweisen / Erstlich / daß einige Oberkeit macht habe / einigen Christlichen Lehrer auß seiner Vocation zustossen vnd außzujagen / wo er nit zuvor rechtlich vnter Augen vnd zu seiner Antwort vberwiesen ist / daß er wider Gottes Wort gelehret vnd geprediget habe. ( 2. Timoth. 4. ) Zum andern / daß für der rechten erörterunge / der eingedrungene / eingenötigte / oder wie jhn Paulus nennet / der auffgeladene / einen einigen Christlichen ordentlichen Beruff habe. Ich disputier de jure & non de facto, Sonst gehet Gewalt für recht / vnd heysset wie Pilatus sagt / was Warheit? Aber das letzte Stündtlein aller zeit ist noch nicht kommen / da es wird heyssen / was jhr dem geringsten auß den meinen habt gethan / daß habt jhr mir gethan / darauff setze ich meine folgende Disputation.

Etliche Propositiones oder Schlußreden.
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1. Vnser HErr Christus will kurtzum nicht / daß einem jeden frey vnnd erlaubt sein soll / in der Christlichen Gemeyne zulehren vnd zupredigen / wann vnd wo er will / dieweil er vns gebeut Matth. 9. Lucae 10. Daß wir sollen den HErrn der Ernde bitten / daß er Arbeyter außsende in die Ernde. 2. Das sind aber die rechten getrewen Arbeyter / welche Gott erwecket mit seinen gaben / daß sie zum Predigen tüchtig sind / vnnd einen ordentlichen Beruff haben. 3. Darumb soll man niemandt hören / er habe dann ein zeugnuß von einer trefflichen vnnd fürnehmen Gemeyn / oder von denen / dann davon zuvrtheylen befohlen ist / daß er verhöret / vnd zum Predigampt tüchtig erfunden sey. 4. Ja wann gleich einer zum Prediger geschickt erfunden / vnd bestätiget ist / dannoch soll man jhm nit gestatten zu Predigen wo er will. 5. Sondern er muß zuvor einen sonderlichen Befehl von GOtt haben / dadurch er beruffen sey zu Predigen. Auff daß er nicht dörfft hören. Sie lieffen / ich hatte sie aber nicht gesandt / Jerem. 23. 6. Von solchem Beruff hat das Predigampt seine Krafft vnd macht / dadurch vnser Gewissen verbunden werden / daß wir die Person / so gegenwertig im Ampt ist / sollen vnd müssen hören. 7. Wo nun kein Beruff ist / da kan man nit Predigen / wie Paulus sagt / Rom. 10. Ob man schon Gottes Wort rühmet. Jer. 14. vnd 23. 8. Das heyst aber ein rechter ordentlicher Beruff / wann eine Person / so
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zum Ampt tüchtig ist / von denen / So in einem Göttlichen Ampt sitzen / beruffen wird / zu einer Christlichen Gemeyn / daß er dieselbige mit reyner gesunder Lehr / nach dem Befehl Christi / vnterrichte vnd regiere / Aber doch mit dem bescheyde / daß daselbst der vorige nicht sey vnverhörter Sachen verdampt / vnd seines Ampts entsetzt. 9. Ein solcher Beruff ist nicht Menschlich / sondern Göttlich / ob er wol durch Menschen geschiehet. Act. 20. 10. Darumb sind alle Menschen schuldig auß Gottes Befehl die Person zu hören / als einen Legaten oder Gesandten / nit eines Menschen / sondern deß lebendigen Gottes. 11. Dann ein solche Person sitzet warhafftig in der Kirchen an Gottes( 2. Cor. 5. ) statt / als ein Diener / so lange er sein Ampt recht führet. Matth. 10. Mar. 9. Luc. 10. Joh. 13. 12. Thut er aber das nicht / so muß es der Kläger beweisen / Joh. 8. vnd 18. Act. 25. 13. Ehe aber solches bewiesen wird / darff sich kein Mensch / durch keinerley schein deß Rechten / an der Person vergreiffen / oder etwas wider sie fürnemen. 14. Dann da stehet Gottes Gericht / was jr den geringsten von den meinen gethan habt / daß habt jhr mir gethan. Matth. 10. vnd 25. 15. Darumb muß man entweder den Diener vberweisen seiner Sünde oder Vbertrettung / Joh. 8. 16. Vnd daß nicht auß Menschen gedancken / wie es vnsere tolle Vernunfft außrechnet vnd schleust / sondern auß Gottes Wort. 17. Dann das ist die Sünde / was einer in seinem Stande vnd Beruff thut wider Gottes Wort. 18. Oder aber man soll vnd muß jn dulden vnd leiden / in seinem Ampt / wann sich auch der Teuffel darüber zureissen solt. 19. Vnnd wer für solcher rechtmessigen Vberweisung den Diener nit will hören / der ist nicht auß GOTT / sondern auß dem leydigen Teuffel. Johan. 8. 20. Darumb ist vnmüglich / daß der Rath oder das fürnemen auß Gott sey / da man einen Diener mit lauter Gewalt seines Ampts entsetzt. 21. Dann das ist Gottes vnwandelbare ewige meynunge / welche Gottes Sohn selber bekräfftiget hat. Joh. 8. vnd 18. 22. Dawider auch kein Engel im Himmel etwz vermag / lauts dem Befehl Gottes. Matth. 17. Den solt jr hören.
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23. Gleich wie nun der Oberkeit Ampt ist / vber Gottes Gesetze / das ist / den Zehen Gebotten / mit allem ernst zuhalten / Also ist sie auch schuldig / ob der ersten Taffeln / als dem fürnembsten Stück des Gesetzes fürnemlich zu halten. 24. Darumb soll sie auch für allen dingen dafür rahten / daß die Christliche Gemeyn / Christliche vnd geschickte Prediger habe. 25. Gleich aber wie solch Ampt der Oberkeit keine Gewalt oder Herrschafft gibt / vber Gottes Gesetze / auch nicht frey ledig vnnd loß macht von dem Gesetze. 26. Also ist sie auch viel weniger dadurch befreyet vom Predigampt. 27. Vnd gleich wie ein Oberkeit nicht macht hat Gottes Gesetze zu endern oder abzuthun. 28. Also hat sie viel weniger macht das Predigampt zu endern oder auffzuheben. 29. Vnd gleich wie sie vmbs Gewissens willen muß dem Gesetze als Gottes Stimme vnterthänig vnd gehorsam sein. 30. Also muß sie viel mehr vmb deß Gewissens willen dem Predigampt als einem höhern. 2. Cor. 5. vnterthänig vnd gehorsam sein. 31. Auß dem allen folget nun / daß Weltliche Oberkeit gar keine macht hat vber einen Diener / wann er einmal ordentlich zum Ampt kommen ist / außgenommen / so viel jhn das Göttliche Recht zu läßt / darvon droben im 12. vnd 15. Artickel. 32. Es ist eine Teuffels Lügen / daß man sagt / Oberkeit hat macht zu beruffen / darumb hat sie auch macht zu vrlauben. 33. Dann die Oberkeit berufft die Diener nicht als ein Herr deß Ampts / sondern als ein Werckzeug vnd Mittel. 34. So lange nun vnser HErr Gott die Person im Ampt leiden kan / so kan oder mag sie die Obrigkeit nit außstossen noch vertreiben. 35. Also hat Nero nicht macht gehabt / durch keinerley schein deß Rechtens / Paulum vnd andere Aposteln zuverstossen vnd zuvertreiben. 36. Wann aber GOtt die Personen verstösset / so kan vnnd soll sie die Obrigkeit nicht schützen / sondern ist schuldig von Ampts wegen dieselbigen znverwerffen vnd zuvertreiben. 37. Also hat der Keyser Constantinus den Arium nicht können noch mögen beschützen / wie auch vnser Keyser die Baptsten nit schützen kan. 38. Gott aber verwirffet die Personen / so sein Wort verwerffen. Hose. 4.
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1. Samuel. 2. vnd 15. 2. Paral. 15. Das ist / die jhr Ampt nicht außrichten nach Gottes Befehl. 39. S. Paulus 1. Timoth. 5. Lehret / daß man die Eltesten / die wol fürstehen / soll zweyfacher ehren werd halten / wann man aber einen Gottes Diener außstosset vnd verjaget / daß heyst nicht geehret / sonst müßte man die Eltern vnnd Oberkeiten auch dermassen ehren / vnd sie nur balt verstossen vnnd verjagen. 40. Dieweil nun der Oberkeit jhr fürnemeste Ampt ist / daß sie soll dafür sein / daß fromme Leute mögen im Friedt leben / vnd beschützet werden. Rom. 13. Darumb thun die wider jhr Ampt vnd sindt Tyrannen / welche die Diener ohne rechtmessige vrsachen / davon jetzt gesagt / außstossen. 41. Christus lehret allenthalben / daß die / so die rechten Diener vertreiben vnd verjagen / seine vnd aller Christen Feinde sindt. 42. Darumb soll man die / so solches thun / für Feinde deß Evangelii halten. 43. Vnd alle die solche Vnsinnigkeit vnd Teuffelisch fürnemen dürffen rühmen / vnd wider Gottes Wort zuverthätigen vnterstehen / dz sind Heuchler / vnd geben damit raum vnd vrsach zu allerley mutwillen. 44. Daß man aber ein vnterscheydt machen will / zwischen dem Ampt vnd Person / daß taug gar nichts in diesem Fall. 45. Dann damit weren alle Tyrannen / so jemals gewesen / entschuldiget / dieweil jhr keiner das Ampt / sondern allein die Person getödtet vnnd verfolget hat. Auß der Historien / so man nennet Tripartitam lib. 5. c. 27 vnd 29. Als man zu Antiochia durch Gemeyne vnnd einhellige Wahl aller Bischoffe / Christen vnd Arianer den Melitium hatte zum Bischoff erwehlet / vnd den Brieff / damit solche Wahl / mit Vnterschreibung aller Bischoffe bestätiget ward / dem Eusebio Bischoff zu Samosata zuverwaren gegeben hatte / da kamen darnach die Arianer / dieweil sie die Wahl rewete / vnd baten den Keyser Constantinum / daß er den Brieff ließ wider fordern vom Eusebio / damit sie deß Melitii wider möchten loß werden. 46. Daß sich die Arianer also förchten für dem Schrifftlichen Gezengnuß / vnd haltens dafür / sie können den Melitium seines Ampts nicht entsetzen / sie haben dann zuvor den Brieff wider / darumb sindt sie zu loben. 47. Aber der Eusebius ist viel mehr zu loben / welcher / da er deß Keysers Mandat lase / wolt er jhm viel lieber beyde Hende lassen abhawen / wie jhm
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der Keyser trawete / ehe er den Brieff wider wolt von sich geben / vnd dadurch helffen vnd Förderung thun / daß der Melitius entsetzt würde. 48. Ja wann gleich der Keyser den Brieff hette wider kriegt / dannoch hette er damit den Beruff deß Melitii nicht können zu nicht machen. 49. So hat sich auch keiner in deß Melitii Städte setzen können / ohne seine Bewilligung. 50. Der aber an seine stedte ist eingedrungen / derselbige hat nit in seinem / sondern in einem frembden Beruff gesessen. 51. Darumb ist er auch ein Dieb vnd ein Mörder gewesen / der einem andern das seine / wider Gottes Wort geraubet hat.

Spoliatus debet restitui dicunt Juristae.
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Antwort D. Joachimi Mörlini / auff die Confutation N. so er in seiner Predigt zur Rettung seiner nichtigen Vocation fürgewandt.
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AVff des N. vermeynte Consutation / so er in seiner Predigt / zu Rettung seiner nichtigen Vocation fürgewandt / ist daß meine kurtze bestendige Antwort. Daß der arme Mensch noch nicht weyß was Vocatio divina, ein Göttlicher Beruff sey. Vnd freylich bey jhm selbst / noch der Sache nicht eins ist / ob auch der Beruff zum Predigampt von nöhten / oder / Ob ohne Beruff jederman zu hören sey. Ja er bleset kalt vnnd Warm auß einem Munde / vnnd ist in beyderley Meynung / der Beruff sey viel / darumb soll man keinen getrewen Diener / der ordentlich / als er von sich rühmet / beruffen ist / leichtfertiglich außstossen / Vnd widerumb / der Beruff sey nichts / sondern wer nur nicht wider Christum Lehre / aber desselbigen ehre suche / den soll jederman hören. Was kan man nun einem solchen vngeschickten verirreten Kopff rathen / oder mit jhm handeln? Freylich / bessers nicht / dann wie Christus sagt / Lasset sie fahren / sie sind Blinde vnd Blinden leyter / wen die leyten vnd führen / Lehren vnd Gottes Wort berichten sollen / dem gnade Gott. Muß aber vmb der frommen willen / auff sein angeben / einen kleinen Bericht thun / so viel ich auß seiner vngeschicklichkeit dißmahl nemen kan. Mein Argumentum / daß keiner in eines andern vnd frembden Beruff / haben könte seinen eygenen ordentlichen Beruff / Ja so wenig als der / so in eines frommen Manns Gut eingedrungen / dasselbige mit gutem Titel jhm
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das kan zueygen / löset er dermassen auff / Es sey ein grosser vnterscheydt / vnter einem Haußvatter / so seiner Güter ein Erbherr / vnnd vnter einem beruffenen Prediger / der allein ein bestelter Diener / sey zu seinem Ampt. Darauß folgert er / darumb könte der jenige kein Dieb sein / der diesem sein Ampt besitze / dieweil es nicht sein Erb vnnd eygen. Ohne zweyffel muß diese liebliche Lehre / vnd hertzlich schöne Predigt / den lieben rüsselchen vnd zarten schmebelchen wol schmecken / so verlangst ein sähnlich verlangen nach einem solchen zarten Bißlein gehabt / die dermassen auch zu meiner zeit schwermeten / der Prediger hett ein Ampt von jhnen / dem sie Lohn geben / darumb mußte er wie sie wolten / oder sie hetten gut Fug vnnd Macht / wie ein jeder Herr seinem Knecht / jhn zuentsetzen. Also siehet der liebe N. das Predigampt auch an / achtet den Beruff eines Predigers nicht anders / dann wie ein Gedinge / daß man mit einem Kuhe oder Sewhirten macht / dem wöllen die Herrn / so lang es jhnen gefellet / seinen Dienst vnd Lohn halten / was sollen solcher Rangen vnnd Sewpertzel vom Predigampt Lehren? Es solten nicht Seelhirten in der Gemeyne Gottes / vnd vber seine Arme Schäfflein / so er mit seinem thewren Schweyß erarnet / sondern Sewhirten sein / da köndten sie nichts verderben. Ich srage aber vmb Gottes willen / sage mir wer da kan / von wem ist der Prediger zu seinem Ampt durch ordentliche Mittel beruffen vnd eingesetzt? Zum andern / lieber / welcher vnter den beyden ist nun mehr der rechte dominus rei, vnnd natürliche Erbherr / der Haußvatter zu seinen Gütern / oder Gott der liebe Gnedige Vatter zu seinem Predigampt? Der hat einen Armen Diener darzu erfordert vnd eingesetzt / nicht daß ers darinnen soll einigem Menschen zugefallen machen / sondern viel mehr alles damit erzürnen / daß ers alles nach Gottes willen strafft / vnnd dem HERRN Christo zun Füssen zeucht. Ob nun wol vber jhn die grossen zornige Junckern das Maul hencken / so will er jhn doch darumb vnverdrungen haben / ja helt noch steht vnd fest vber jm mit solchen statlichen Privilegiis, wie mich mein Vatter gesandt / also sende ich euch auch. Item / Wer euch thut / der thut mir / vn̅ Summa / befiehlet Paulus ein geringer schlimmer Socius gegen N. Man̅ soll gegen alle Stende auff Erden / so GOtt im vierdten Gebott zu Ehren befohlen / getrewe Diener zweyfacher Ehre werd achten. Hie kan ich leichtlich fladern mit Meyster N. vnnd sagen. Ist doch der Prediger ein Diener? Ja spricht Conscientia. Domine magis ter, weß Diener ist er? Hansen Rangenpertzels in der Sewgasse meynet jhr. Aber es
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bekennet sich einer darzu der da saget. Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel vnd auff Erden / der saget / er habe jhn dahin gesetzt / vnd wer jhm darüber thue / der habe nicht den Armen Mann / sondern jhm Christo / vnnd seinem Him̅lischen Vatter gethan. Wer hat nun einiger Obrigkeit die Gewalt gegeben / daß sie vngeachtet solcher Mandata / damit sie doch Gott sonderlichen meynet. Matth. 10. Ihm seine getrewe Diener macht haben auß zustossen / vnd einen vntrewen Mütling (der sich verheysset / er wölle es zu jhrem gefallen machen / daß er keine Gewaltige Niphlim vnd Nimrodes erzürne / so jetzund wider Christum Toben vnd Wüten / sich zu solchem fürhaben vnnd mutwillen frey ohne schew offentlich bekennen /) dargegen in jhre Stedte einzudringen. Ich weyß wol hie stielt dem Magistro M. niemandt nichts / dann er hatt darinnen nichts Erblichs für seine Person / was hatt aber der liebe Gott daran? Der jhn eingesetzt vnd von jedermam nicht allein vngeperturbiret / sondern von Herren vnnd Vnterthanen will geehret haben / nicht schlecht wie Obrigkeit / Vatter oder Mutter / sondern mit zweyfacher Ehr. Wer sihet das nicht / daß hie keiner Creatur sondern Gott in seine Jurisdiction vnnd Eygenthumb gefallen / vnd also keine geringe schlechte Raben vnd Galgen-Diebe / sondern Gottes Reuber vnnd Diebe sind? Darumb auch der heilige Lutherus bey zeit seines Lebens / mit der keinen hatt wöllen zuthun haben / so in der auß gedrungenen Prediger stedt sindt eingesetzt vnd subintroducieret worden / zu dem daß mein lieber Cyprianus in diesem Fall vnnd wol ewig von N. vnd jedermenniglichen wirdt vnverantwortet bleiben / der einen solchen Mütling ausser der Kirchen / vnd damit in deß Teuffels Reich setzet. Es leidet / saget der heilige Lutherus / gar kein geringer Haußvatter nicht / daß man jhm seinen vnschuldigen wolverdienten Diener / wider seinen willen entsetzt / vnd jhm in seine Haußhaltung einen andern an seine Stedte ordente / wie kommet der arme Christus darzu / daß ers muß nicht allein leiden / wider alle sein ruffen vnd schreien? Sondern auch selbst rühmen / daß wir Armen Scheblinge vnd Madenseck jhm seine Diener / außgefastem muth außstossen / vnd setzen jm Juncker jämerlich hinein? Heyst das nicht. Os ponere in Coelum, so weyß ich nicht was es heyst. Vnd das ist nicht genung / daß man wider Gott handelt / nachmals sein Gebott gantz vnnd gar auffhebet / Sondern da kommet dann Sudeler / Seyfferer / schmieret vnnd tünchet die Wandt / wie Ezechiel saget / auff daß sie die boßhafftigen in jhrem sündlichen wesen stercken. Jerem. 23. Damit jhm ja seine boßheit niemandt lasse leydt sein / vnnd sich darvon bekehre. Noch predigen sie Gottes Wort / su
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chen Gottes Ehre / höre sie wer da will / dannoch ist jhr Beruff nichts / trotz aller Welt / die es auß GOttes Wort anderst beweise. Darumb ist auch jhr Predigampt nichts / Jerem. 23. Rom. 10. Zum andern / ist die Lehre auch falsch / wie darauß vnd andern Stücken genugsam zuvernehmen / wird sich auch von tag zu tag fein beweisen. Darumb sein die lieben Christen gewarnet / wer darüber fellet der falle / Es hülfft nicht Christum rühmen / vnd lieblich mit süssen Worten rühme̅. Matth. 24. So machet dieser Schanddeckel den Mann nicht from / daß N. fürgibt / wer nur Gottes Ehre suche der sey zu hören. Anderst haben alle Ketzer vnnd grewliche Schwermer nie gesaget. Wie sonderlich Oecolampadius vnd andere jhrer Lehre auch das Keppichen anziehen. Daß aber N. vns / so er seine Antecessores mit vnwarheit nennet / schilt / wir haben vns zu weit in frembde Weltliche Hendel ausser vnserm Ampt eingelassen / thut er als ein verruchter schamloser Mann / biß so lange ers mit Warheit auff vns bringet / soll auch von allen frommen Hertzen so lange dafür gehalten werden. Es hatt der vnrühige Mann andere mehr Schmehewort / auß angeborner Leichtfertigkeit / mir vnd andern in Rücken außgegossen / mit was Ehren vnd Warheit / ist am tage / vnnd kan sich zu seiner zeit wol finden. Ich wolt aber nicht aller Welt Gut nemen / daß ich mich so weit ausser meinem Ampt / in Weltliche Hendel eingelassen hette / als N. Dann was kan Weltlichers gedacht werden / dann wider Gott vnd Gewissen / den Menschen zugefallen / sich in eines andern Beruff einlassen? Darzu sich verwilligen / alles also zu machen / daß man den Wolff zum Freunde behalte / vnnd die abgesagten Feinde Christi / nicht wöllen erzürnen / ich bin ein einfeltiger Theologus / aber ehe ich mich deß gegen einigem Standt auff Erden / oder auch gegen den lieben Aposteln vnd Engeln Gottes im Himmel versprechen wolt / ehe wolt ich mich mit Fewer zu Pulver machen lassen / Ich geschweige noch viel andere grumpen. Als daß N. dafür helt / vnnd offentlich vnter die Gemeyne predigt / man möge ohne Verletzung Gottes Ehre vnnd Mandat / dem jenigen / so seines Standts vnd Ampts kein Erbherr sey / wann man will vnd kan / entsetzen vnd verstossen / Awe / gilt das im Seel vnd Geystlichen Ampt gegen die / so zu jhrem Standt / vber alle Engel tausent Centner haben Gottes Wort / zu Rettung jhres Beruffs / was will im Weltlichen gelten? Da alle Keyser vnd Potentaten / wie der liebe Lutherus offt saget / kaum einen Buchstab haben? Es muß mir N. vnnd alle Teuffels Teuffel wider
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allen willen dannoch das lassen. Daß der Keyser gegen dem ärmsten Dorffpfarrherrn / nicht mehr dann ein Schutz vnnd Schülerchen ist vnd sein soll. Ists nun dort keine Sünde / da man zweyfache Ehre schuldig ist / was kan man hie verbrechen? Sehet jhr was N. vielleicht ohne witz vnnd vernunfft grübelt? wer weyß was ferner folgen wirdt? Ich kenne den Kopff / vnnd wolte Gott / er leget sein Ingenium besser an / wie schwerlich solt es jhm werden / daß er weiter also folgerte / ist nun keine grosse Sünde im Geystlichen vnd Weltlichen Regiment also außzustossen / etc. Was kan es im Haußregiment schaden? Daß man einen Haußvatter auch auß seinen Gütern stosse? Dann rundt vnd gut Deutsch davon zusagen / so ist er auch kein Herr derselbigen / Luc. 16. Sondern ein Haußhalter / eben so wol als ein Prediger zu seinem Ampt. 1. Cor. 4. Vnd ist gewißlich diß vielleichter außzuführen / dann jenes droben. Aber der Teuffel rate eines wie das ander / dem folge auch niemandts / dann die jenigen die sich seinem willen ergeben haben. Die lieben Christen sein From vnd hüten sich für Empörung vnnd Auffruhr gegen einem Stande / wie gegen den andern / bey Verliehrung Leib vnd Seel. Doch möcht ich leiden meine Herrn im Regiment / hetten auff den Vogel achtung / wer weyß / wann man jhn nun erzürnete / vnnd er flücke würde / was er thun dörffte / der Grundt ist schon gelegt / er bawe wann er wölle / etc. Wir haben vnser Ampt ernstlichen / trewlichen vnnd wol außgericht / nach dem vermögen / daß GOTT in vns dargereychet / vnnd nicht allein die reine Lehre ernstlichen getrieben / ohne einiges ansehen der Personen (das gehört darzu / ist aber noch nicht die rechte Prob eines guten Hirten vnnd Mütlings / (sondern in der zeit der Gefahr / haben wir dem grimmigen Löwen / vnd grawsamen Wolff widerstanden mit aller freydigkeit / auch biß zu Gefahr Leibes vn̅ Lebens. Vnnd sind noch allzumal erbötig / für jedermenniglichen / gar niemands außgenommen / derselbigen Lehr vnsers HERRN Jesu Christi in vns / Rechenschafft zu geben / schewen weder Gobel noch Knebel. Bekennen frey / daß wir nicht / wie etliche / in die Mawen vnd Ermel geredt / noch im Finstern gemauset / mit heimlichen verdeckten worten / sondern als getrewe Hirtern / jedermenniglichen den Wolff / vnter seinem weychen Schlaffpeltz entdeckt / mit Fingern gewiesen / vnd für jhm gewarnet / doch mit fleissigem Bericht vnd vnterscheydt Zeitlicher / Weltlicher Sachen / so zu diesem Leben / vnd der ewigen Sachen / so zum ewigen Leben gehören / darneben haben wir auch / nicht wie jene / jhre Arme Härde vnd Gemeyne verlassen / vns von jhnen verstolen vnd verlauffen / sondern sind bereyt gewesen / vber der Lehre alles zu lei
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den / wo vns die jenigen nicht verlassen vnnd außgestossen / so vns Lieb vnnd Trew / sampt freundtlichem willen zuerzeygen schuldig waren / Schewen aber heutiges tages niemandt / sondern sind bereyt / durch Glück vnnd Vnglück / durch gut vnd böse Gerüchte vns zuerzeygen als Diener Gottes / der dann solches in vns angefangen / vnd zu seinem Lob noch volenden wirdt / jhm sey Lob in Ewigkeit / Amen. Noch eins / ich höre es soll ein Tieffgelehrter Meyster von hohen Sinnen fürgeben / darumb daß GOTT der Eselinne Bileam das Maul zu reden wunderbarlichen auffgethan / soll man ohne vnterscheydt deß Beruffs / einen jeden im Predigampt hören / was höre ich? Wunder ist / daß nicht diese Lehrer / alle Vätter heyssen jhren Sönichen die Köpff abhawen / dieweil GOtt dem Heiligen Abraham / so ein Fürbild vnd Vatter ist aller Gläubigen / solches zu thun befohlen. Aber wer auch dieser ist / dann er muß nicht ein schlimmer / schlechter Socius sein / der mit solchen tieffen Gedancken / vnd starckem Grundt / den Beruff kan bawsellig machen / darauff doch alle Propheten vnnd Aposteln / alle jhre Lehre setzen / denselbigen wolt mit Eselsförtzen krönen / damit er ja seiner Profession einen gleichmessigen Namen vnd Titel habe. Gott wehre solchen wüsten Wilden Sewen / die so schendtlich den schönen Weinberg zu wülen / vnd erhalte seine Außerwehlten / das Arme / elende / nichtige kleine Heufflein / zu einem frölichen bestendigen Ende / Amen / Amen.

Ein Brieff D. Joachimi Mörlini an einen Pfarrherrn.
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GOttes Gnade zuvor. Lieber Herr N. Ewren Brieff habe ich gelesen / nicht ohne sonderliche Frewde / dann solt es auch dem Teuffel den Bauch / vnnd die Rampanien darinne zureissen / so thut es mir im Hertzen wol / wann ich sehe den heiligen Eyffer from̅er Christlicher Hertzen / vber dem Wort vnnd der reynen Lehre Christi Jesu vnsers HERRN / vnd weyß fürwar / wie grewlich vnnd greßlich vns auch die schnöde Welt darüber jmmer hönet / daß es für GOTT vnser höchster Ruhm ist / Darumb laßt es gehen wie es gehet / prediget getrost vnnd vnerschrocken / der mir dienet saget Christus / den wird mein Vatter ehren / so lasset die Welt schenden so sehre sie kan. Sie will doch mit dem Beruff vnnd Ampt so vns befohlen ist / spielen / vnd es damit jhres willens machen / in die
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leichtfertigkeit sollen vnd wöllen wir nicht verwilligen / sollen sie vns nicht allein nicht begraben / sondern auch zu den Dieben an den liechten Galgen hencken / was fragen wir darnach? Wir glauben an Jesum Christum / darumb können wir nicht zusehen / daß sie mit seinen Dienern handelt vnd spielet / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der Schollerbanck / vnnd teglichen jhres gefallens einen außstösset den andern einweiset / etc. Vnnd balt hernach / in demselbigen Brieff / laßt euch aber jhr judicium vber die Frage weisen / Nicht ob die Oberkeit einen Diener Christi / von wegen einer gantzen Christlichen Gemeyn zu beruffen / sondern ob sie fug vnnd recht habe / jhres gefallens einen frommen vnschüldigen Diener Christi vnverschulter Sachen / auß seinem ordentlichen Göttlichen Beruff zustossen / vnnd einen andern in seine städte zusetzen. Das ist vnser Handel mit jhnen / vnd ehe wir jhren muthwillen darinnen bey wolten fallen / ehe wolten wir die Sacrament vber hundert Meil Weges holen / vnd vns nach dem Todte auff Räder lassen legen / wann sie aber sagen / sie haben mercklich grosse vrsachen gehabt / Magistrum N. zuentsetzen / so gebet die Antwort / sie sollen solche vrsachen auß GOttes Wort in gegenwertigkeit deß Beklagten darthun / laßt sehen was sie können / etc.

An gebürliche Oberkeit Suppliciern / ist nicht Auffrhürisch / noch wider die heilige Schrifft.
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ALs Rehabeam / deß Königes Salomonis Sohn / nach seines Vatters Absterben / zu Sichem zu einem Könige solt erwehlet werden / redete Jerobeam sampt der gantzen Gemeyn Israel mit Rehabeam / vnd baten / daß er den harten Dienst vnd schwere Joch / so sein Vatter Salomo zu hart gemacht / vnd jhn auffgeleget / wolte leichter machen / so wöllen sie jhm vnterthänig sein. Diese Supplication vnnd Bitte / welche die Supplicanten entweder Mündtlich oder Schrifftlich haben fürgebracht / wird von Rehabeam vnd den Eltesten die für seinem Vatter Salomo stunden / da er noch lebet / wol berathschlaget vn̅ beweget / vnd befinden / daß solche bitte nicht vnzimlich noch auffrürisch / sondern beyde dem Könige vnnd dem Volck nützlich vnnd zuträglich sey / derwegen rathen sie dem Könige / daß er jhnen zuwillen sein / vnd sie erhören wolt. 1. Reg. 12. Als David von der Schlacht deß Philisters widerkommen war / giengen die Weiber auß allen Städten Israel mit Gesang vnnd Reygen dem
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König Saul entgegen / sungen gegen einander / spieleten vnnd sprachen / Saul hatt tausent geschlagen / aber David Zehen tausent / da diß Saul höret / daß man David so hoch erhebet vnd lobet / erzürnet er vber David / vnd hatt sorge / daß Volck möcht sich an jhn hengen vnd zum Könige machen / derhalben stellet er jhm nach / wie er jhn möcht vmbs Leben bringen / redet mit seinem Sohn Jonathan vnd mit allen seinen Knechten / daß sie David solten tödten. Aber Jonathan redet das beste von David mit seinem Vatter Saul / vnd sprach zu jhm / Es versündige sich der König nicht an seinem Knechte David / dann er hatt keine Sunde wider dich gethan / vnd sein thun ist dir sehr nütze / vnd er hatt sein Leben in seine Handt gesetzt / vnd schlug den Philister / vnd der HErr thet ein groß Heyl dem gantzen Israel / das hastu gesehen vnd dich deß gefrewet. Warumb wiltu dich dann an vnschuldigem Blut versündigen / daß du David ohne vrsach tödtest? da gehorcht Saul der Stim̅ Jonathan vnnd schwur / So war der HErr lebet / er soll nit Sterben. 1. Sam. 18. 19. Da der Prophet Jeremias auß Bewilligung deß Königes Zedekia / von den Fürsten / vmb seines trewen Straffampts willen / in die Gruben geworffen ward / da nit Wasser / sondern Schlam jnnen war / kam Ebed Melech zum Könige / vnd bat vnterthänig vnnd fleissig für seinen trewen Pfarrherrn vnd Propheten / damit er jhm zeugnuß gab / reyner Lehre vnd vnstreffliches Lebens / vnd daß er nichts auffrürisches gelehret oder gered / wie er von den Fürsten vnbillich beschüldiget ward / vnnd erlanget mit seiner Fürbit beim Könige / daß man Jeremiam wider auß der Grubenzoch. Jerem. 38. Daß aber Ebed Melech nicht alles lobet vnd billichet / was die Fürsten wider den Propheten Jeremiam beschlossen vnd fürgenommen / damit handelt er nicht wider die Oberkeit oder Gottes Ordnung / sondern hatt vielmehr damit dem Könige gedienet / als ein trewer Vnterthan / daß er jhn erinnert / wie er auß angeben seiner Fürsten vnrecht gethan habe / Es hatt auch Ebed Melech hiemit nicht gesündiget wider GOtt / sondern seinen Glauben bekan̅t vnd GOtt gepreiset / darüber er von GOTt auch reichliche Belohnung empfangen / wie Jeremias am 39. cap. zeuget. Es war auch deß HErrn Wort geschehen zu Jeremia / weil er noch im Vorhofe deß Gefengnuß gefangen lag / vnd gesprochen / Gehe hin vnd sage Ebed Melech dem Moren / So spricht der HErr Zebaoth / der Gott Israel / Siehe / Ich will meine Wort kommen lassen vber diese Statt zum Vnglück / vnd zu keinem guten / vnd du solts sehen zur selbigen zeit. Aber dich will ich erretten zur selben
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zeit / spricht der HErr / vnd solt den Leuten nicht zu theyl werden / für welchen du dich fürchtest / dann ich will dir darvon helffen / daß du nicht durchs Schwerdt fallest / sondern solt dein Leben / wie eine Beute darvon bringen / darumb daß du mir vertrawet hast / spricht der HErr. Als Haman die Armen Juden / die Nebucadnezar von Jerusalem weggefürt hatte / beim Keyser Ahasuero / als ein vngehorsam mutwillig Volck beklagte / darumb daß Mardochei für jhm die Knie nicht wolte beugen / vnd den König dahin bewegete / daß er bewilligte / man solte alle Juden vmbbringen / welche doch jhres vngehorsams vnnd Lehre / daß sie vnrecht (wie Haman sagt / daß jhr Gesetze anders sey dann aller Völcker / Esther cap. 3.) noch nicht vberweiset waren / da nam sich die Königin Esther / jres Volcks trewlich an / Sintemal jhr der Juden Vnschuldt wol bewust war / vnd daß Haman diß Mandat auß lauterm Neyderpracticiert hatte. Derhalben trat sie in den Hoff am Hause deß Königes / vngeachtet / daß weder Mann noch Weib bey Leibstraffe vngeruffen / jnwendig in den Hoff zum Könige gehen dürffte / vnd bat daß die Brieffe der anschlege Haman möchten widerruffen werden / welche doch vom Könige bewilliget / vnnd mit deß Königes Ringe versiegelt waren. Esther. 8. Joseph von Arimathia / der ein Jünger Jesu war / doch heymlich / auß furcht der Juden / bat Pilatum / daß er möchte abnemen den Leichnam Jesu / wie alle Evangelisten schreiben / was meynstu wirdt dieser frommer Man̅ haben müssen hören darumb / daß er sich dieses erhenckten vnnd getödten Christi hatt angenommen / der von den Hohenpriestern / Schriffgelehrten / Rath vnd allem Volck / für einen Gotteslesterer vnnd Auffrührer ist verdampt worden? Mann wird jhn freylich für einen Ketzer vnd Auffrürischen vngehorsam̅en Mann gehalten / vnd wie Nicodemus in seinem Evangelio meldet / in Gefengnusse geworffen haben. Theodoretus schreibet lib. 2. cap. 17. Daß der fürnemesten Bürgen Weiber zu Rom / für den Keyser Constantinum kommen sindt / vnnd gebeten haben / daß er sich der gantzen Gemeyn gnediglich wolt erbarmen / die jres getrewen Seelsorgers vnd Hirten Liberii beraubet weren / etc. Damit erlangeten sie / daß Liberius widerumb restituiert / vnd Felix / der an seine städte eingedrungen war / weichen mußte. Item da D. Mörlinus / von Hochlöblicher vnd Christlicher Gedächtnuß / Hertzog Albrecht in Preussen / enturlaubet ward / darüber viel from̅er Christlicher Hertzen hoch betrübet worden / weil zu d’ zeit Osiandri Lehr bey etlichen
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beyfall bekam. Sindt viel Erbare Weiber vom Adel sampt jhren Söhnen vnd Töchterlein vnd vnmündigen Kindern / für deß Fürsten Hoff gangen / vnd auff Fürstliche Durchleuchtigkeit gewartet. Vnd da dieselbe kommen / vnd jhre Supplication / die sie durch namhafftige Person haben vberantworten wöllen / nicht angenommen / haben sie mit betrübtem Hertzen / vnnd erbermlicher Stim̅e angefangen zu singen. Ach Gott vom Himmel sihe darein / vnd laß dich deß Erbarmen / etc. Wie dieselbige Historia weitleufftig von dem Ehrwirdigen Herrn D. Joach. Mörlino in seiner Preußsischen Historien / selbst warhafftig beschrieben ist. Daß auch an andern orthen / Christliche Bürger für Mörlinum jhren Pfarrherrn / an jhre Oberkeit suppliciert haben / ist nun vielen bekannt / vnd wird von Luthero gelobet.

Lutheri Brieff.
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GNad vnd Fried im HERRN. Mein lieber Freundt / daß solche Schrifft der vier Bürger zu Arnstadt an den Graffen solte auffrürisch sein / ist mir vnmöglich zuverstehen / weil es eine demütige billiche Schrifft ist / an niemandt anders / dann an jhre ordentliche Oberkeit für einen trewen gelehrten Prediger / darin̅ sie viel mehr zu loben / dann zu schelten sein solten / schweige dann / daß es jhnen nicht solte zu gut gehalten werden / wo sie gleich etwas in worten sich vberredt hetten. Aber wan̅ man dem Hunde zu will / so hat er das Ledder gefressen. Cs hat mir auff den Rath zu Arnstadt vber die massen vbel gefallen / daß sie solch einen trefflichen Mann verjagen / vnd damit Christum selbst außschlagen / vnnd wanns bey mir stünde / solten sie ewig keinen Pfarrherrn kriegen / vnd wers auch nach diesem D. Mörlin annimpt / d’ sol in meiner Gemeynschafft nit sein / biß sie mit D. Mörlin sich Christlich vertragen. Solt ein Pfarrkind nit ein wenig leiden / ob es vmb Sünde willen gestraffet würde / gerade als verdienten wirs nit viel ärger / vnd haben vnter dem Bapstthumb sich schinden lassen / dafür eytel Lügen vnd Verdamnuß gelernet. An den Churfürsten zu schreiben / ists (sorg ich) zu lange / vielleicht auch vergeblich / zu dem / daß sein C. F. G. sich auff den Reichstag geschickt hat. Ich höre aber der Graffe werde zu vns herein schreiben / geschichts / so soll er mich / ob Gott will / daheim finden. Dan̅ ich D. Mörlins handel bey mir habe / Hiemit Gott befohlen / Amen. Am tage S. Pauli Conversionis 1544. Martinus Luther D.
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Dem Ehrwürdigen vnnd Hochgelarten / Er Joachim Mörlin / der Heiligen Schrifft Doctor, Pfarrherrn vnd Superattendent zu Arnstadt / meinem geliebten Bruder in Christo.
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GNadt vnd Friedt im HERRN. Wie kan ich euch ein andern Rath geben / lieber Herr Doctor, dann der heilige S. Paulus / Ja der HERR Christus selber gibt / welcher spricht / so sie euch nicht auffnehmen / so gehet herauß von derselbigen Statt / vnnd schüttelt den Staub ab von ewren Füssen? Dann jhr verstosset ja sie nit / daß sie euch nicht hören sollen / sondern sie verstossen euch / daß sie euch nicht hören wöllen. Wie spricht aber der HERR zum Propheten Samuel? Sie haben nicht dich / sondern mich verworffen / daß ich nicht soll König vber sie sein. Vnnd S. Paulus / weil jhr daß heylsame Wort von euch stosset / spricht er / sihe / so wenden wir vns zun Heyden. So könnet jhr drawen ewer Gewissen nicht beladen mit frembden Sünden / sonderlich / weil sie dieselbigen verthätigen / vnnd schelten die Priester. Derhalben gebt raum dem Zorn vnd weichet / dann das Hauß ist nicht werd / daß vnser Friede daselbst herruhe. Vnd so viel an mir gelegen / sollen sie keinen andern Pfarrherrn an ewre stadt kriegen / mit dem ich will zufrieden sein / vnnd ich will den nicht für einen frommen Mann / schweige dann für einen trewen Seelsorger halten / der sie in jhrer Sünde vnnd Boßheit stercket / das ist / der sich darff an ewre stadt gebrauchen lassen. GOtt der HERR wirdt jhn vnd sie mit einander wissen zu finden / wir sind vnschuldig / jhr Blut sey vber jhrem Häupt. So stehet meine Meynung / vnd so will ich dem Graffen antworten. Dann ich höre / er will eine Bottschafft zu mir senden / vnnd jhr habt wolgethan / daß jhr mich der Sachen berichtet / auff daß ich desto besser antworten könne. Hiemit GOTT befohlen / Datum am tage Ceciliae. Anno 1543. Martin Luther D.
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Bedencken Lutheri etlichen vom Adel geben. Tom. 4. b. 314.
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WO aber Hertzog George jhnen wolt gebieten / daß sie den Pfarrherrn verjagen / vnd das Volck zu Alter gewonheit halten / da sollen sie nicht sich deß begeben / seiner solcher Tyranney Executores, vn̅ also theylhafftig seiner vntugend zu sein / vnd bald hernach: Würde aber solches durch Hertzog Georgen fürgenommen / daß er sie zwingen wolt zu exequiren solch Gebott / da müssen sie jhm schlecht gehorsam absagen / dann sie könnens mit GOTT nicht thun / wie sie daß auffs gelimpfflichst vnd demütigst wol zu thun wissen. Den Vnterthanen aber muß man sagen / daß ein jeglicher für sich glaube vnd thue / stehe oder fliehe / wie ers weyß zuverantworten / dann in solchen Sachen ist niemandt deß andern Schutzherr / Ein jeglicher stehet für sich selbst / wider den Teuffel / vnd mögen zum Sacrament gehen / wo ein jeglicher will. Martinus Luther. Johannes Pommer.

Vber das 5. Cap. der Apostel Geschicht Außlegung D. N. Galli.
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WEiter stehen auch da die Wort / daß sie alle in der Halle Salomonis waren einmütiglich / gehören hie die Aposteln vnd die andern Christen zusammen. Den Aposteln war verbotten zu predigen in dem Namen Christi / Aber da kommen sie offentlich in die Halle Salomonis / vnd dieses verbott traff die andern auch / aber sie lassen die Hohenpriester vnd Schrifftgelehrten vnnd die zu Jerusalem trawen / sie gehen für sich in die Kirchen / vnangesehen / daß sie in Gefahr sind / vnd müssen besorgen / jetzt fallen sie ein / vnd nehmen vns alle Gefangen / kommen aber nit allein / die in der Statt / sondern auch auff dem Lande / lauffen sie alle zu mit Hauffen / als wie in einer Walfarth / vnd bringen jhre Krancken frey offentlich mit vnd ohn allen schew. Diß dienet für Prediger vnd Christen / daß sie predigen vnnd Predig hören / Sacrament nehmen / vnnd jhnen daß nicht verbieten lassen / noch die Sacrament verschweren / vnd das gehet auch die an / die vnter einer andern Herrschafft sein / die sollen jhn auch nicht verbieten lassen / an andere orth zu
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gehen / vnd wann sie kommen / soll man jhnen nicht verweren Predigt zuhören / Sacrament zu nemen / ob sie wol vnter eine frembde Herrschafft gehören / die Aposteln habens nicht gethan / haben die frembden eben so wol zu gelassen / als die zu Jerusalem in der Statt / haben jhre Predigt vnd Sacrament nicht versagt / Vnd diß ist ein fein Exempel zu dieser vnser zeit / daß jm Gottes Wort niemand soll verbieten lassen / beyde daheim vnnd an andern orthen zubesuchen / vnnd daß man jhnen das nicht soll wehren / wer zu den Aposteln kommen ist / ist ein lieber Gast gewest / habens einem wie dem andern mitgetheylet. Will man aber fürgeben / es ist Gefahr dabey / man gebe vrsach zu Auffruhr / oder man möchte andere Herren auff sich laden / vnnd die möchten sagen / man will jhnen jhre Vnterthanen abspannen / oder man hab Kirch vn̅ Predig für sich / Lieber / die Aposteln haben eben dz so wol gehabt / die Aposteln sein jederman bereyt / also soll es jetzt auch sein / vnd deß will ich grund vnd vrsach anzeygen / weil man dencket die Bapisten möchten zürnen vnnd sagen / man practiciert jhnen die Vnterthanen ab / wider den Religions frieden / etc. Noch nicht also / die Rede muß man jhnen gönnen / wann es nur nicht war ist. Es ist mit dem Reich Jesu Christi nicht wie in der Welt / in der Welt sind Könige / Fürsten vnd Herrn / die haben jr Ziel vn̅ Maß zu regieren / jeder in seinem Landt vnd Gebiet / vber Leib vnd Leben / vnnd vber das Gut / doch nach Ordnung deß rechtens / vnd noch nicht wie sie wöllen / aber vber Gottes Wort / vnd die Gewissen haben sie nit zu regieren / Landt vnd Leute haben sie für sich / vnd da darff einer dem andern nit eingreiffen. Aber Gott hat ein Reich vnd Regiment / daß vber Leib vnnd Seel gehet / vnd hat ein solch Regiment / daß nit alleine in Spanien oder Franckreich ist / sondern von Auff gang biß zum Nidergang / derhalben wo Christen sein / gehören sie alle in das Reich Christi / sie seindt vnter dem Türcken oder Moscowiter / vnter dem Bapst / oder wo sie sein / derwegen wo sie Christi Stimme haben / vnd finden / mögen sie die selbst allda suchen / vnnd thun damit nichts wider Oberkeit / sie sind gleich vnter Tyrannen / den Feinden deß Evangelii / oder vnter dem Türcken. Vnd darumb wann sie kommen mit Mandat / Edict vnd Gebott / man soll nicht predigen / vnd die Leute nit auffnemen / da haben wir guten grundt vnd vrsach / daß dieses kein abpracticirn / Rebellion / noch Religion Fried brechen sey / dann da haben wir einen Gemeynen Befehl / darauß sich niemand ( Matth. 6. ) ziehen soll / Suchet am ersten das Reich Gottes / vnd seine Gerechtigkeit /
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das ist ein jeder zu thun schuldig / er sey vnter dem Bapst selbst / Bischoff / Fürsten vnd dem Türcken / vnd Moscowiter / so soll er am ersten das Reich Gottes suchen / So sagt Christus / Kompt her zu mir alle die jhr Mühselig vnd beladen seyd / etc. Kompt / kompt / kompt / sagt er / aber nicht dieses Herrn Vnterthan allein die andern bleiben aussen / sondern alle / alle / alle / Er schlegt keinen auß / vnd spricht im Johanne. Alles was zu mir kompt / schlag( Iohan. 6. ) ich nicht auß / da sagt er auch / alle / alle sie sein vnter welchem Fürsten sie wöllen / da schlag vnd schaff ich keinen auß. Item / Apocalip. 22. Cap. Spricht die Braut / das ist die Kirche Gottes / kom / vnnd wer es höret / der spreche kom / vnd wem dürstet der komme / da schreiet die Braut kom / kom / kom / kom / daß es derhalben nicht Christlich ist / daß wir wolten sagen / es ist genug / daß wir den Glauben für vns haben / wöllen niemandt heyssen kommen / Nein es heyst / wir sollen auch sagen / kom / kom / kom / diß ist ein Gemeyner Befehl Gottes / daß wir selbst sollen kommen / vnd ander auch vermahnen / daß sie kommen / nicht daß sie vngebürlicher weise sollen kom̅en / durch Auffrhur / sondern daß wir es gebürlich thun / vn̅ nit dencken / daß wir wöllen der srembden müssig gehen / damit wöllen wir das Evangelium erhalten / Nein / nicht also / wer kompt thut löblich / wer sie auffnimpt thüt recht / vnd da ist nichts wider Weltliche Oberkeit gehandelt / vnd wir sollen sein ein Frewde haben / daß sie kom̅en / Vnd niemand abweisen / sondern vermahnen / kom / kom / kom / daneben kan man der Oberkeit dannoch leysten / was jhr gebürt / dann Christus hatt sein Reich in der gantzen Welt. Aber wann es also gienge / daß es die Leute zu beyden theylen zeitlich vnnd leiblich geniessen könnten / wie man hie sihet / daß sie von jhrer Kranckheit ledig werden / daß sie einen genies hetten / an Gelt vnd Gut / hülff HErr Gott / wie wird man sich reissen / die frembden würden sich vmb vns reissen / vn̅ wir vns vmb sie / wann es anders Gelt trüge. O da wird man die Leute gerne haben / aber weil es der Seelen gesundtheit an trifft / acht man es wenig / vn̅ reden jr viel Spötlich davon / die Leute lauffen dahin / als weren sie bezaubert / wie in einer Wahlfart / als weren sie toll vnd töricht / war ist es / ohn verstand soll man nicht lauffen / od’ auß leichtfertigkeit / aber wann sie kom̅en auß noth jhres Gewissen / so ist es nach dem Exempel der Apostel / vnd wir sollen wölle̅ / daß sie alle herzu kom̅en / wo sie nur kommen können / vnd wir sollen sie gerne haben / vnd wann wir einen einigen abschafften / so theten wir grosse Sünde daran / vnd Gott wird es auch an vns strassen / Sonderlich wann es auch mit vns zur Verfolgung käme.
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Von dem Beruff der Prediger D. Tilemanni Heßhusii Lehre vnd Beken̅tnuß.
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VOn der Wahl / Beruff vnd Annemung der Seelsorger vnd Kirchen Diener / lehren vnd bekennen wir / daß der Sohn Gottes Jesus Christus / da er das Predigampt gestifftet vnnd geordnet / die Gerechtigkeit vnd Gewalt Prediger zu wehlen vnnd auffzustellen / nicht der Weltlichen Oberkeit als Oberkeit / sondern seiner lieben Kirchen vnd Christlichen Gemeyne gegeben / vnd sie damit herrlichen verehret. Es sind ja die zwey Reich der Weltlichen Herrschafft / vnd deß HErrn Jesit Christi weit von einander vnterscheyden / vnnd können nicht ohne grossen Nachtheyl der Religion in einander gemischet werden. Jenes Reich ist vber Leibliche Güter / von dem ewigen Gott gestifftet. Dieses ist nach dem Fall deß Menschen / auß grosser Barmhertzigkeit Gottes / zu widerbringung der Menschen Heyl vn̅ Seeligkeit in Christo Jesu auffgerichtet. So nun Christus den Weltlichen Oberherrn / die Wahl der Prediger / simpliciter vnd ohne vnterscheydt vbergeben vnd befohlen / damit hette er sie zu Herrn vber sein Geystlich Reich gesetzt. Weil dann auch Augenscheinlich / daß schier alle hohe vnd nidrige Potentaten vnd Herrschafften / wenig außgenommen / nach den Rottengeystern / die Kirche / vn̅ bevor auß / das heilige Predigampt jmmerdar verdruckt / verfolget / vnd mit aller macht gedempfft haben / wie aller Welt Historien bezeugen / wie käme der Sohn Gottes darzu / daß er denen / die offt seine ärgste Feinde / die in dem 24. Psalm schreyen / Wer ist der König der Ehren? Soll vns der Pfaff jmmerdar reformiren? Vnnd im 2. Psalm / stracks schliessen / Lasset vns zerreissen jhre Bande / vnnd von vns werffen jhre Seyle / sein gantzes Reich / das Ampt deß Geystes / welches den Tyrannen vnleydlich vnd vnbetreglich / solte aufftragen vnnd gantz heimstellen? So möcht ich auch gern hören / mit welchem Spruch der Schrifft / die Juristen solche Frey vnd Gerechtigkeiten der Herrschafft / an Wahl vnnd Beruff der Prediger / daß sie jhres gefallens der Kirchen jhre freye Wahl nehmen / Prediger so da sagen müssen / was sie gern hören / der Gemeyne Gottes auffdringen / vnd wer jhnen nicht gefellig / vnerhörter Sachen / wider der Kirchen willen absetzen vnd vertreiben mögen / erhalten vnd erstreiten wöllen. Laß doch hören / auß welchem Propheten vnd Apostel / die sreche Juristen / die newe Theologiam gestudiert haben. Andere Tyrannen / so biß her jhre Prediger verfolget vnd verjagt / haben sonst vrsache fürgewandt / damit
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sie jhrer Tath möchten einen schein machen. Aber dieser frecher Jurist vnd Feindt Gottes / setzet auch newe Lehre vnd Artickel deß Glaubens / Nemlich / die Weltliche Oberkeit sey das fürnembste Glied der Kirchen Christi / die Weltliche Oberkeit habe / vermöge jhrer Weltlichen Herrschafft / Frey vnd Gerechtigkeit / Kirchendiener zu wehlen / zu beruffen vnd auffzustellen. Das solt wol ein stück sein vom Bäpstlichen Keyserthumb / von dem der liebe Lutherus lengst zuvor geweissaget. Man sihet aber fein / wie die Juristen daß heilige Evangelium gestudiert haben / vnd was sie dabey suchen / Nemlich / wie vor zeiten der Antichrist zu Rom gebrüllet / er were das Hanpt der Ehristenheit / vnd auff solchen Grundt bawen wolt / er hette macht zu statuiren vnnd zu setzen in Glaubens Sachen / was jhn gelüstete. Also wöllen sie die Oberherrn / denen sie die Brillen machen / dadurch sie sehen müssen / zum fürnembsten Gliedt vnd Haupt der Kirchen machen / auff daß sie das Spiel jmmer in Henden haben / vnnd die Pfaffen nach jhren Pseiffen tantzen müssen. Sihe / bist du da zubrochen / so lappe dich jener. Wann aber der Lügen Geyst die Brillen von der Nasen lassen wird / vnd die Schrifft mit gesunden Augen recht ansehen / würde er balt finden / daß nicht die Oberkeit / sondern der eingeborne Sohn Gottes Jesus Christus / das Haupt / fürnem̅bstes Glied / vnd einiger Eckstein were / seiner lieben Christlichen Kirchen. Eph. 1. Gott hatt Jesum Christum gesetzt zum Haupt der Gemeyne. Ephes. 4. Lasset vns wachsen in allen stücken / an den der das Haupt ist Christus / auß welchem der gantze Leib zusammen gefüget / vnd ein Glied am andern hanget. Diesen hohen Artickel / an dem gantz viel gelegen / vnd auff welchen vnser Seeligkeit stehet / leugnet N. als ein newer Bapst-Esel / vnd schreibet / daß die Weltliche Oberkeit sey das fürnembste Glied der Kirchen / welches doch jhm nicht were einzureumen / wan̅ er gleich den Sohn GOttes Jesum Christum außgenommen / welches er nicht gethan / Sintemal die Schrifft zeuget / daß nach Christo die fürnemesten Glieder der Kirchen sind die Aposteln / die Propheten / die Lehrer / Pfarrherrn vnd Prediger. Ephes. 4. 1. Corinth. 12. an welchem orth der Apostel die Regierer fast zu letzt erzehlet. Aber was ists wunder daß N. wenig an solchen Spruch Pauli gedacht hat / weil er fürgenommen / trewe Lehrer mit Füssen zutreten / vnd Christum selbst / wann er könnte / vom Himmel zu stürtzen. Wann mich nun gelüstet nach N. weise Argument zu führen / wolt ich also schliessen / weil die Pastores vnnd Lehrer / nach dem Spruch Pauli im höhern Standt sein / vnnd etwas herrlichere Glieder / dann die Regierer vnd
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Oberkeit / so haben die Lehrer vnd Pastores mehr frey vnd Gerechtigkeit / andere Prediger der Gemeyne fürzustellen / dann Weltliche Regenten / ob wol dieselbigen bißweilen / Gott lob / an etlichen Orthen / auß Christlicher Wolmeynung vnd löblichen brauch / durch Vätterliche fürsorge / die Predig-Stüle zum besten / da die Gemeynen mit den Personen vnnd jhrer Lehre zufrieden / bestellen vnd vnterhalten / etc. Es müßte der Jurist den Kopff all wol zubrechen / ehe er mir solch Argument / auß Paulo genommen / solt aufflösen. Daß aber nun die Gemeyne Gottes in Christo Jesu beruffen / die freyheit / macht vnd Gerechtigkeit habe / Prediger oder Kirchendiener zu beruffen / zu wehlen vnd auffzustellen / ist leichtlich auß Gottes Wort zu beweisen / der Gemeyne zu Corintho / da die Oberkeit noch Heydenisch war / schreibet der Apostel 1. Cor. 14. Die Weissager lasset reden / zwen oder drey / die andern lasset richten. Hie gibt der Geyst Gottes in Paulo der gantzen Gemeyne zu Corintho Befehl vnd vollkommene Gewalt / Prediger vnter jhnen zuwehlen / vnd die Oberkeit nicht einmal darumb zubegrüssen. Wird nun N. sagen zu Corintho sey ein Heydenische Oberkeit gewesen / nimpt solchs meinem Argument nichts. Ists der Gemeyne erlaubt gewesen / Prediger in Heusern auffzustellen / da die Oberkeit gantz Heydenisch. Wie viel mehr soll es der Gemeyne srey vnnd zugelassen sein / bey Christlicher Oberkeit / oder die sich deß Christlichen Namens rühmet / daß sie zu Förderung jhrer Seeligkeit Pfarrherrn erwehlet. 2. Cor. 8. Zeuget der Apostel Paulus von dem Pfarrherrn Tito / daß er verordenet sey von den Gemeynen / zum Gefehrten der Farth Pauli / zu der Wolthat / die durch sie im Kirchendienst vnd außtheylung der Allmosen ward verrichtet. 1. Cor. 16. schreibet er / daß er die zum Dienst wölle verordenen / die von der Gemeyne für tüchtig werden erkannt / spricht / wann ich dann kommen bin / welche jhr durch Brieffe dafür ansehen werdet / die will ich senden. Weil Paulus auch die jenigen / so die Stewer der Gemeyne / den Armen vberantworten / vnd außtheylen solten / nicht will ohne Bewilligung der Gemeyne verordenen / viel mehr wird er solchen consens / in Bestellung deß Pfarrampts gefordert haben / Matth. 18. Vbergibt der HERR Christus nicht der Weltlichen Herrschafft / sondern seiner Gemeyne daß höhest Gericht vnd Gewalt in Kirchen Sachen / vnter welchen fast die fürnembsten sind / die Wahl vnd Beruff der Prediger / vnd dz Vrtheyl vber der Lehre / vnd die vntrewen Lehrer abzusetzen. Dann er außtrücklich sagt / wer die Gemeyne nicht wölle hören / den soll man als einen verbanneten Heyden vnd Zölner halten. Welchs nicht allein zuverstehen ist / daß die
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Kirche macht habe / vnbußfertige Sünder in den Bann zuerklären / sondern daß die Gemeyne in allen Kirchensachen / Censuren / Kirchenstraffen / die Spaltung in der Lehre zuvrtheylen / die Pfarrdienst zubestellen / vnter andern die höchste Gewalt haben. Also ordnet auch die gantze Gemeyne den Matthiam zum Apostel / da Judas seine städt hatte verlassen. Actor. 1. Act. 7. Wehlet vnnd ordenet die Gemeyne auß Befehl der Aposteln / die siben Diaconos zum Dienst der Armen. An etlichen orthen gibt Paulus Befehl den Predigern / andere trewe Diener zuerwehlen. Als 1. Timoth. 5. Die Hende lege niemandt leichtlich auff. Tit. 1. Darumb ließ ich dich in Creta / daß du soltest die Städte besetzen mit Eltesten / hat auch selbst solchen Gewalt gebrauchet als Lucas Act. 14. zeuget / daß Paulus mit Barnaba habe denen zu Iconio / Lystra vnd Antiochia / Eltesten in der Gemeyne verordnet. Aber da ist zu wissen / daß solches mit vorwissen vnd Verwilligung der Gemeyne geschehen sey / wie auß dem 15. cap. zuvernemen / da die Aposteln / Eltesten vnnd Brüder schreiben / es habe sie gut gedaucht einmütiglich versamlet / Menner zuerwehlen / vnd zu den Gemeynen zuverfertigen. Mit diesen hellen Sprüchen Göttlicher ewiger Warheit / Stimmen auch vberein / beyde daß Nicenisch vn̅ Chalcedonense Concilium, in welchen beyde̅ / wie Theodoretus anzeyget / beschlossen ist / das Volck oder die Gemeyne / soll den Bischoff vnd Pfarrherrn erwehlen / doch also / daß der Bischoff oder Pfarrherr so im Ampt ist / mit in solche Wahl Stimme / welche Canones, von den Christlichen Keysern / so damals im Concilio Niceno & Chalcedonensi gewesen / angenommen / beliebet vnd bestätiget sind. Auß diesen hellen vnd klaren Zeugnussen / deß Heiligen Geystes / ist nun offenbar / daß der Sohn Gottes / der Kirchen oder Gemeyne / die Gerechtigkeit vnd Gewalt mechtiglichen vbergeben / trewe Lehrer anzunemen / wie dan̅ auch D. Lutherus der tewre Held also gelehret. Würde nun hie einer fragen / Ob dann die Oberkeit nicht macht habe / Prediger anzunemen / vnnd ob die Prediger / so von der Weltlichen Oberkeit bestellet vnnd angenommen werden / nicht ordentlicher weise sein beruffen. Ist darauff mit gutem Grunde zu antworten / wann die Gemeyne Gottes / solche jhre von Christo gegebene sreyheit vnnd Gewalt / Kirchendiener zubestellen / willig / in Ansehung / daß die Regenten mehr Verstandes / Geschicklichkeit vnd Gaben / dann andere Leute haben solten / der Weltlichen Oberkeit vbergibt vnd vertrawet. Oder wann die Bischoffen vnnd Pasto
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res / darzu die gantze Gemeyne jhre freyheit vnnd Gewalt / zu Beförderung vnd Außbreytung falscher jrriger Lehre wolte mißbrauchen / oder auß grosser sicherheit nicht wolte achten / vnnd also die Kirche verseumet würde / Als dann hatt die Oberkeit / die Christum nicht allein mit worten / sondern auch mit der that bekennet / Fug vnd Recht / nicht als das fürnembste Glied / sondern als mit Gliedmassen / vnd pfleger der Gemeyne Gottes / trewe / rechtschaffene / reyne Lehrer zuberuffen vnd auffzustellen. Im Bapstthumb mißbrauchten die Bischoffe jhr Ampt / vnd stelleten eitel falsche Lehrer auff / darzu war die Gemeyne verseumlich / vnd achtete deß Ministerii nit. Darumb haben die Christlichen Regenten an vielen örtern recht vnnd wol daran gethan / daß sie trewe Lehrer beruffen / die Abgöttischen Meßpfaffen abgeschaffet / vnd jhre Vnterthanen in Gottes Wort vnterrichten lassen / vnd solcher GOttes Dienst der Oberkeit stimmet dann mit dem Spruch Davidis / Machet die Thor weit / vnd die Pforten hoch / daß der König der Ehren einziehe / das ist / führet also ewer Regiment / daß der Sohn GOTtes / der Gecreutzigte Prediger in seinen Pfarrherrn bey euch sein Lehrampt vnd Reich / haben vnd treiben mag. Versperret dem Evangelio die Thore nicht / vnnd schleppet trewe Lehrer nicht zum Thore hinauß. Wann aber die Gemeyne in rechtem gebrauch sitzet / jhrer Frey vnd Herrligkeit von Gott gegeben / vnd dann die Oberkeit sich vnterstehet sie derselben zuberauben / vnd die Gewalt / Prediger auff vnnd abzusetzen / zu sich reisset / wöllen hie alle Gottsfürchtige Hertzen Richter sein / ob daß nicht solche Tyrannische Regenten / beyde für GOTT vnd gantzer Christenheit / mit aller billichkeit als Kirchenreuber vnd Gottes Diebe beschüldiget vnnd vberzeuget werden / Sintemal sie nit etwa geringe Partecken / oder Kirchen Güter derselben entwenden / sondern viel ein höhers Pfandt vn̅ Kleynot / nemlich die Gewalt vnd Freyheit / Pfarrherrn vnd Seelsorger zu wehlen vnd auffzustellen / vnd also auch das höchste Kirchen Gericht / vber die Lehre vnd Geyster / vn̅ die macht Sünde zuvergeben hie auff Erden / welche hohe Puncten / an der Wahl der Prediger / mit angehefftet sindt. DIE Abtheylung der Pfarrherrn vnd der Vnterscheyd der Empter vnnd Dienste / daß ein jeglicher Prediger wisse / welche Schäfflein jhm sonderlich vertrawet sind / daß die Zuhörer sich zu denen Pfarrherrn halten / bey denen Sacrament / Absolution vnnd Pfarrecht suchen / an welchen sie gewiesen sindt / achte ich für Christlich / dienstlich zu auffbawung der Kirchen / vnnd nötig zu erhaltung der Kir
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chenzucht. Nicht aber destoweniger bleibt die Gesetzpredigt gemeyn / daß ein Diener deß Heiligen Geystes aller Welt Laster vnnd Sünde straffen mag. Zu dem wann die Benachbarten Pfarrherrn jhre Schäfflein verführen / oder mit Vergessung jhrer Pflicht vnnd Ampts zu Heuchler vnnd Mütling werden / die offentliche Sünde nicht straffen wöllen / ist ein Pfarrherr oder Prediger der GOTT fürchtet / desto mehr vervrsachet / auch die vnter seine Seelsorge nicht gehören / für Gottes Zorn zu warnen / vnd Gottes Gesetz jnen zu predigen. Wie auch den Zuhörern erlaubt ist / wann jhre Pfarrherrn vnnd Prediger jhres Ampts mißbrauchen / Gottes Wort verkehren / vnd zu offentlichen Lesterern werden / daß sie bey andern Pfarrherrn reyne Lehre / Trost jhres Gewissens / vnd die Sacramenta suchen / krafft deß Befehls: Sehet euch für / für den Falschen Propheten. Matth. 7. Item / gehet auß von jhnen. 2. Cor. 7.

Von dem Beruff der Prediger D. Simon Pauli Sverinensis.
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VON dem Beruff vnnd Ordination der Kirchendiener / soll man für Augen haben den Spruch zun Ebreern am 5. Niemand nimpt jhm selbst die Ehre / sondern der auch beruffen sey von GOTT / gleich wie der Aaron. Dann niemand soll in der Kirchen lehren / Sacrament reychen oder andere Empter sich vnterstehen ohne ordentlichen Beruff. Also ward Christus selbst am Jordan beruffen / durch die Stimme deß Vatters / du bist mein lieber Sohn / an dem ich ein wolgefallen habe / den solt jhr hören. Matth. 3. 17. Derhalben stehet auch geschrieben zun Ebreern am 5. Christus hat sich selbst nicht in die Ehre Gesetzt / daß er Hoherpriester würde / sondern der zu jhm gesagt hat / Du bist mein lieber Sohn / heut habe ich dich gezeuget / wie er auch am andern orth spricht / Du bist ein Priester in Ewigkeit nach der Ordnung Melchisedech. Also berufft Christus seine Aposteln. Matth. 4. vnnd 10. vnnd Jeremias strafft die jenigen hart / so sich ohne Beruff eindringen / vnd sich in die Kirchen nötigen da er sagt / Ich sandte die Propheten nicht / noch lieffen sie / ich redet nicht zu jhnen / noch weissagten sie. Gehorchet jhren worten nicht. Der Beruff aber der Kirchendiener ist zweyerley / Einer geschiehet durch Mittel / der ander ohne Mittel. Der ohne Mittel geschiehet / ist wann Gott selbst gewisse Personen berufft. Als diese sind von GOTT selbst
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beruffen / Abraham / Mose / Aaron / die Propheten / Aposteln / vnnd siebentzig Jünger. Der ander so durch Mittel geschicht / ist wann Gott durch Menschen / als durch Instrument vnd Mittel etliche zum Kirchenampt berufft / wie vnsere Kirchendiener beruffen sind. In d’Apostel Geschicht am 6. Cap. wird die Ordnung vnd Proceß beschrieben / welchen die Aposteln / vnd jhre Nachkommen in der Wahl vnnd Beruff der Diener gehalten haben / dan̅ die Aposteln forderten die gantze Gemeyne zusammen / vn̅ befohlen jnen / daß sie Gottsfürchtige vnnd tüchtige Menner zu Kirchen Emptern wehlen sollen. Derwegen wann man Diener wehlen vnnd beruffen will / so wird darzu erstlich erfordert der Prediger bedencken vnd Bewilligung / wie solches auß der Heiligen Schrifft zeugnussen vnd gewonheit in der alten Kirchen gehalten / offenbaret ist. Der heilige Apostel Paulus befiehlet Tito Cap. 1. Daß er die Städte hin vn̅ her mit Eltesten besetzen soll. In d’Apostel Geschicht am 6. Cap. Werden siben Personen / von der Versamlung der Kirchen erwehlet / beruffen / vnd für die Aposteln gestellet / daß sie von jhnen bestätigt würden / In der Apostel geschicht am 14. Cap. wurden zu Lystra / Iconion vnd Antiochia etliche Diener von Paulo vnnd Barnaba / Prediger erwehlet vnd ordiniert. In der 2. Timoth. 2. schreibt Paulus an Timotheum. Was du von mir gehöret hast / durch viel zeugen / daß befiehl trewen Menschen / die da tüchtig sind auch andere zu lehren. In der Kirchen Historia die man Tripartitam nennet / lib. 7. cap. 37. stehet geschrieben / Daß Petrus Bischoff zu Alexandria / an deß Athanasii Statt kommen sey / welcher jhn mit Bewilligung der Priester / Edelleut vnd gemeynem Volcks lange zuvor erwehlet hatte. Zum andern / gehören auch die Edelleut / Patron oder Lehnherrn / wie man sie jetzt nennet / zum Beruff vnd Wahl der Diener. Zum dritten / muß auch die Bewilligung der Bürger oder deß Gemeynen Volcks darzu kommen. Isiodorus der etwa vmb daß Jar nach Christi Geburt 630. gelebet hatt / schreibet außtrücklich / daß die Wahl eines tüchtigen Dieners / von den Predigern vnd gantzer Gemeyne geschehen soll. Der Synodus zu Nicaea schreibet also an die Kirchen zu Alexandria / von der Wahl der Kirchendiener / es ist billich / daß jhr die Gewalt habt zuerwehlen / welchen jhr wolt / vnd derer die da wirdig sind deß Predigampts zu vbergeben. Cyprianus schreibet also lib. 1. Epistola 4. Wir sehen daß es auß Gött
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licher Ordnung her kompt / daß ein Priester in Gegenwertigkeit der Gemeyne für jederman erwehlet / vnnd durch offentlich Vrtheyl vnd Zeugnuß wirdig vnd tüchtig bezeuget soll werden / wie der HErr Mosi befiehlet / da er sagt am 4. Buch Mose. Nim Aaron deinen Bruder vnd seinen Sohn Eleasar / vnd stelle sie auff dem Berge für die gantze Gemeyne / vnd zeuch Aaron seine Kleyder auß / vnd zeuch sie Eleasar an seinem Sohne / vnnd Aaron soll sich daselbst samlen vnd Sterben. Da befiehlet GOtt / daß der Priester für die gantze Gemeyne soll fürgestellet werden / das ist / er lehret vnnd zeyget an / daß die Bestätigung der Priester ohne vorwissen vnnd gegenwertigkeit deß Volcks nicht geschehen soll. Auff daß durch die gegenwertige Gemeyne / der Gottlosen Laster offenbaret / vnd der Frommen Tugent gerühmet werde / vn̅ die Bestätigung recht vnd ordentlich geschehe / als die durch alle Bewilligung vnd bedencken erkundiget ist. Welche gewonheit auch hernach in den Göttlichen Emptern gehalten wird. In der Apostel geschichte / Da Petrus die Gemeyne anredet / wie man einen Bischoff an stadt deß Verrhäters Judae ordiniren möchte Petrus (sagt der Evangelist) trat auff vnter die Jünger / es war aber die Schar zu hauffe. Wir befinden auch / daß die Aposteln solchs nicht alleine in der Bischoffe vnd Priester / sondern in der Diaconen Ordination vnd Bestätigung gehalten haben / davon gleicher gestalt in der Aposteln Geschichte geschrieben stehet / da rieffen die Zwölffe die menge der Jünger zu sammen / vnnd sprachen zu jhnen / welches gewißlich / darumb so fleissig vnd vorsichtig / wann die gantze Gemeyne versamlet / gehandelt ward / auff daß nicht etwa ein vnwirdiger zum Dienst deß Altars oder an eines Priesters stadt möge einschleichen. Darumb soll man es fleissig nach dem Befehl Gottes vn̅ der Aposteln brauch halten / wie es dann bey vns vnd fast in allen Landen gehalten wird / daß zu der Gemeyne / da ein Bischoff zuerwehlen jst / andere deß orths nahend gelegene Bischoffe zusammen sollen kommen / vnd in gegenwart der gantzen Gemeyne / die eines jeden Wandel vnd Leben weyß / der Bischoff soll gewehlet werden / wie wir dann sehen / daß in der Wahl Sabini vnsers Mitgesellen auch geschehen ist / daß er nach Wahl der gantzen Gemeyne vnd Rath etlicher Bischoffe so vorhanden gewesen / zum Bischoff erwehlet / vnd Hende jhm auffgelegt sind. Diß habe ich ob es gleich etwas lang ist / auß dem Cypriano darumb hieher setzen wöllen / weil nit jederman deß Cypriani Schrifften hat / vnd die Alte gewonheit Kirchendiener zu wehlen vnnd zu beruffen eygentlich darinnen vermeldet wird.
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Distinctione 23. Da stehen diese wort: Es können die jenigen für keine Bischoffe gehalten werden / die weder von der Clerisey erwehlet / noch von der Gemeyne erbeten sind. Distinct. 63. Zu der Priester Ordination gehören der Bürger Bewilligung / deß Volcks zeugnusse / der Erbarn bedencken / vnnd die Wahl der Geystlichen. Die Geystlichen sollen vnterschreiben / vnd die Erbarn / sampt deß Ordens Convent vnd gemeynem Volck zeugnuß geben. Diß ist auch D. Lutheri Meynung von der Wahl der Kirchendiener. Dann er schreibet / daß da kein Friede noch Einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeyster / oder ein ander / ohne Bewilligung deß Pfarrherrn / oder seiner Mitgehülffen / da jhr viel sind / zu einem Kirchenampt gefordert wird / vnd setzt darzu / daß es gefehrlich sey / vnd einen bösen schein habe / wan̅ die Oberkeit ohne Bewilligung der Lehrer vnd Bürger / Kirchendiener annimpt vnd einsetzet. Diese Meynung bestätiget auch D. Philippus Melanthon in den Locis communibus, vnd setzet deß Cypriani zeugnuß. Vnd weil die Diener so erwehlet vnd beruffen werden / nicht allezeit den Patronen oder Lehenherrn / von denen sie beruffen sindt / sondern gemeyniglich andern predigen müssen. So sollen die Lehnherrn bedencken / wie gefährlich es sey / daß man den Schäfflein / welche Christus nit mit Golt oder Silber / sondern mit seinem Blut erlöset hat / ohne jhren willen Pfarrherrn mit Gewalt auffdringet / von welcher Lehr vnd Leben sie nichts wissen / vnnd die bißweilen sehr vntüchtig sind. Es ist keine trübseliger vnnd gefährlicher Beschwerung / als daß man Diener annimpt / vnd manchmal der Kirchen mit Gewalt auffdringet / in welcher Beruff die Zuhörer nicht gewilliget haben. Dann es werden gemeyniglich vnwirdige (daß ich also deß Cypriani wort gebrauche) ordiniert / nicht nach Gotttes willen / sondern nach Menschlicher vermessenheit / vnd nach dem die Gewaltigen jemandt zu Ehren vnd Fördern / günstig vnd geneygt sindt. Da einer auff eine zeit gefraget ward / wie es käme / daß bey den Kirchen-Dienern jetzt nicht mehr solche Gottseligkeit vnnd Tapfferkeit were / als vor zeiten? Da antwortet er / daß in der Alten Kirchen die Wahl vnnd Beruff der Kirchendiener von Gottsfürchtigen Leuten / mit Anruffung Göttliches Namens geschehen were / Nun aber geschehe solches ohne Anruffung Göttliches Namens / nach dem sie gute Freunde zubefördern geneyget sind / vnangesehen / daß die Gemeyne dawider murret / vngedultig ist / vnnd alles
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arges wündschet / Derhalben werden auch viel Kirchendiener ja so leichtlich widerumb entsetzt / als von den Patronis angenommen werden. Gleich aber wie die Wahl vnnd Beruff der Diener / ohne der gantzen Christlichen Gemeyne einhellige Bewilligung nit geschehen soll / also sollen sie auch jres Ampts nit entsatzt werden / ehe dann die Sache von der gantzen Kirchen verhöret vnd erkandt ist nach rechtlichem vnnd ordentlichem Proceß. Wie sich dann Christus selbst auff die Zuhörer berüfft / da er vom Hohen priester von seiner Lehre vnd von seinen Jüngern gefragt ward / Joh. 18. Ich habe frey offentlich geredt für der Welt. Ich habe allezeit gelehret in der Schule vnd in dem Tempel / da alle Inden zusammen kommen / vnnd habe nichts im verborgen geredt. Was fragstu mich darumb? Frage die darumb / die gehöret haben / was ich zu jhnen gredt habe. Diese Beken̅tnusse für dem Hohenpriester ist nicht zweyffelhafftig oder wanckelmütig / sondern Hell vnd Klar. Dann dieweil er falscher Lehre / die er offentlich vnter das Volck soll außgesprenget haben / beklagt wardt / so begeret er / daß man nur frey wolte beklagen / vnd die Mißhandlung mit gewissen Zeugnussen vberweisen / vnnd berufft sich auff der Zuhörer Vrtheyl / die er nicht heymlich im Winckel / sondern offentlich im Tempel gelehret hat. Derhalben stehet das Vrtheyl von der Prediger Lehre vnd Leben nicht bey den Tyrannen vnd Feinden / sondern bey Vnparteischen Zuhörern.

Vom Göttlichen ordentlichen Beruff rechtschaffener Prediger / Martinus Chemnicius D.
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Mag auch einer deß Predigampts sich anmassen / der die Lehr nicht gründtlich verstehet / Oder / der nicht die Gabe hat andere zu lehren?
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NEin: Dann Paulus spricht. 2. Timoth. 2. Was du von mir gehöret hast / das befehle trewe Menschen / die da tüchtig sindt auch andere zu lehren. Vnnd Tit. 1. spricht er / Ein Bischoff soll der Lehre gewiß sein / auch mechtig sein zu lehren / zuvermahnen / vnd die Widersprecher zustraffen.
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Wer dann die Lehre verstehet / vnd zimliche Gaben hat zu lehren / mag der auß eygener Bewegung / ohne sonderlichen ordentlichen Beruff / deß Predigampts sich anmassen?
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Auch Nein: Dann die Schrifft saget / wie können sie predigen / wo sie nicht gesandt werden / Rom. 10. Item Jerem. 23. Sie lauffen / vnd ich habe sie nicht gesandt. Heb. 5. Niemandt soll jhm selbst die Ehre nemen / sondern der von Gott beruffen ist.

So soll die Kirche keinen hören / der seinen Beruff nicht beweisen kan?
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Nein: Dann Paulus sagt außtrücklich / Rom. 10. Wie sollen sie hören / also / daß auß dem Gehör der Glaube komme / wo sie nicht Prediger haben die gesandt sein. Vnd Jerem. 27. Gehorchet nicht den worten der Propheten / dann ich habe sie nicht gesandt / vnd sie weissagen euch falsch / daß jhr vmbkommet / sampt den Propheten. Daher vnnd darumb reseriren sich die Propheten vnd Aposteln in jhren Schrifften / so fleissig auff jhren Beruff: Vnd die Crfahrung zeuget / daß die jenigen wenig Segen Gottes haben / vnd nicht viel guts in der Kirchen anrichten / die ohne ordentlichen Beruff sich selbst zum Ministerio auffwerffen vnd eindringen.

Spricht aber doch Paulus / 1. Timoth. 3. So jemand ein Bischoffs Ampt Begert / der begeret ein köstlich Werck / so ists ja nicht nötig / daß man allezeit deß Beruffs erwarte?
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Ein Bischoffsampt begeren / heysset nicht / daß sich einer ohne ordentlichen Beruff ins Ampt eindringen solle / sonder / wann einer der Lehr gründtlichen berichtet ist / vnd zimliche Gaben hat zu lehren / wann derselbige seinen Dienst der Kirchen anbeut / der suchet dardurch nicht anders / dann daß der liebe Gott durch ordentlichem Beruff erklären wölle / ob er seines Dienstes zu dem Ampt in der Kirchen brauchen wölle / vnd soll derselbige auch also gesinnet sein / wo auff dz Anbieten der ordentliche Beruff nit folget / daß er sich selbst nit eindringe / oder einpracticire / sonder mit dem liben David sage / wird er sprechen / Ich hab nit lust zu dir / Sihe hie bin ich / Er machs mit mir / wie es jhm wolgefelt.
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Seind doch alle Gläubige Priester / Apocal. 1. vnd 5.1. Petri 2. So haben sie ja auch alle einen Gemeynen Beruff zum Predigampt?
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Wir sind wol alle Geystliche Priester / aber nicht alle Prediger / dan̅ Paulus schreibet außdrücklich / Sie sind nicht Alle Aposteln / nit alle Propheten / nit alle Lehrer / können nit alle anßlegen / etc. Sondern GOtt setzt etliche zu Aposteln / etliche zu Propheten / etliche zu Evangelisten / etliche zu Hirten vnd Lehrer / dardurch der Leib Christi erbawet werde / 1. Corinth. 12. Ephes. 4. Vnd Petrus erkläret sich fein / Nicht daß wir alle ohne Beruff deß Predigampts vns anmassen sollen / sondern wir sind alle Priester / daß wir Geystliche Opffer opffern sollen / Rom. 12. Hebr. 13.

Es haben aber alle Christen einen Gemeynen Beruff / daß sie sollen von GOTtes Wort reden. 1. Petr. 2. Vnnd sonderlich die Haußväter / Deut. 6. 1. Cor. 14.
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War ists / Es haben alle Christen einen Gemeynen Beruff vnd Befehl / Gottes Wort zubekennen / Rom. 10. davon vnter einander zu reden. Ephes. 5. Matth. 18. zu trösten. 1. Thessal. 4. Vnd sonderlich ist im Haußregiment die Zucht vnd Vermanung zu dem Herrn / befohlen / Eph. 6. Aber daß offentliche Predigampt deß worts / vnnd der Sacramenten ist nit in Gemeyn allen Christen befohlen. 1. Corinth. 12. Ephes. 4. Sonder / darzu gehöret / vnd ist von nöthen ein sonderlicher Beruff / Rom. 10.

Auß was Vrsachen ist dann am ordentlichen Beruff so viel gelegen?
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DEß sind viel wichtige grosse Vrsachen / die ein jeder Prediger offt mit fleiß betrachten soll. Erstlich / Weil GOtt selber durch das Predigampt / mit vns handeln will / reden / absolviren / Täuffen / Lucae 1. Heb. 1. Johan. 1. 2. Corinth. 2. 5. 13. So muß trawen beyde der Prediger vnd die Kirche deß gewissen Zeugnuß haben / daß GOtt eben die Personen zu solchem Mittel vnd Werckzeug brauchen wölle. Solche Zeugnuß aber gibt vnnd bringet der ordentliche Beruff / vnd als dann kan ein jeder rechtschaffener Prediger
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auff sich referiren / Diese Sprüche der Schrifft / 2. Cor. 5. Gott hatt in vns das wort der Versöhnung belegt. Item wir sind Bottschafften an Christus stadt / dan̅ Gott vermanet durch vns / etc. Jesaiae 59. Ich habe mein Wort in deinen Mund geleget. Matth. 10. Wer euch höret der höret mich. Zum andern / Es gehören gar viel nötiger Gaben zum Predigampt / also daß auch Paulus saget: Wer ist tüchtig darzu. 2. Cor. 5. Wer von GOtt ordentlich zu diesem Ampt beruffen ist / der kan sich getrost der Verheyssungen Gottes annemen / darauff bitten / hoffen vnd trawen / GOtt werde jhn mit solchen Gaben begnaden. 1. Timoth. 4. 2. Timoth. 1. Zu dem Ampt tüchtig machen. 2. Cor. 3. 2. Timoth. 2. In solchem Beruff regieren vnd bewaren. Jesaiae 49. 51. Zum dritten / Im Predigampt ist diß das fürnemste / daß Gott mit seinem Geyste / Gnade vnd Gaben dabey sein will / dadurch kräfftig sein vnnd wircken. Paulus aber spricht. Rom. 10. Die nicht gesandt seind / die können nicht also predigen / daß auß dem Gehör der Glaube komme. Aber die im ordentlichen Beruff die Lehre reyn führen / vnd das Ampt trewlich meinen / mit pflantzen vnd begiessen / da will Gott das gedeien geben / 1. Corinth. 3. Dz die Arbeyt nicht soll vergebens sein im HERRN / 1. Cor. 15. Sondern Timotheus wird sich vnd andere also Seligmachen / 1 Timoth. 4. Zum vierdten / Die Lehre vom Beruff / ermuntert einen Prediger / daß er in aller Gottes Furcht mit grossem sleiß / trew vnnd ernst / seines Ampts warte / nicht baldt vberdrüssig werde. Auch durch Fahr vnnd Verfolgung sich nit lasse abschrecken / weil er weyß / Gott habe jn in das Ampt gesetzt. Es werden auß diesem grunde die Zuhörer bewogen / daß sie sich mit gebürlicher Reverentz / vnd Gehorsam gegen das Ministerium erzeygen / wann sie auß Gottes Wort berichtet werden / daß durch solch Ampt GOtt selbst bey vns sein / mit vns handeln / vnd in vns wircken wölle.

Bey wem stehet dann eygentlich daß Recht vnd die Macht / Prediger zu senden / vnd zuberuffen?
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Es zancken vnd reissen sich jhrer viel vmb dz Jus vocandi. Aber eygentlich vnd gründtlich zu reden / so stehet das Recht vnnd Gewalt / Arbeyter in diese Ernde zu senden / alleine bey dem / der ein HErr ist der Ernde / Matth. 9. Vnnd Paulus spricht / Daß der Sohn Gottes zur Rechten deß Vatters / Hirten vnd Lehrer in seine Gemeyne setze / zu weyden die Gemeyne Gottes. Darumb auch Gott die nicht für jhm für rechtschaffene Prediger er
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kennen will / die nicht von jhm gesendet sind / ob sie schon von dem Könige eingesetzt waren. Jerem. 23. 27.

Wie vnd auff was weise berufft vnnd sendet dann GOtt Prediger in seine Gemeyne?
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Rechtschaffener / ordentlicher / Göttlicher Beruff zum Predigampt / muß von Gott herkommen. Aber das geschicht auff zweyerley weise: Nemlich / entweder ohne Mittel / oder durch ordentliche Mittel. Est enim quaedam vocatio Immediata, quaedam vero Mediata.

Was ist Vocatio Immediata, oder wie geschicht die?
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Wann Gott nicht durch Menschen / als durch ordentliche Mittel / sondern durch sich selbst ohne Mittel eine Person zum Predigampt beeufft / vnd außsendet. Wie er also die Patriarchen / Propheten vn̅ Aposteln / ohne Mittel beruffen hat / vnd die also beruffen seind / die haben durch den Geyst vnnd Mirackel Zeugnuß / daß sie in der Lehre nicht jrren / vnnd andere Prediger müssen von jnen die Lehre entpfangen vnd nemen. Auch ist jr Beruff nit an eine gewisse Kirchen gebunden / Sondern sie haben Befehl allenthalben zu predigen.

Muß man dann bald allen Phanaticis glauben / wann sie fürgeben / Gott sey jhnen erschienen / der HERR habe mit jhnen / geredt / der Vatter habe es jhnen befohlen / der Geyst treibe sie?
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Das verbeut Gott mit außtrücklicher Warnung. Jer. 14. Sie weissagen falsch in meinem Namen / Ich habe sie nicht gesandt / vnd jhnen nichts befohlen / vnd nichts mit jhnen geredt / sie predigen euch falsch Gesichte / vnnd jhres Hertzen Triegerey / etc. Sondern die GOtt ohne Mittel berufft / denen gibt er die Gabe Wunderzeychen zuthun / oder andere offentliche Zeugnuß / daß sie damit jhren Beruff beweisen vnd bezeugen können / wie Moses thut / Exodi am 4. Daher heyst Paulus die Wunderzeychen Sige deß Apostelampts. 2. Corinth. 12. Vnnd Christus Johan. 5. Matth. 10. Aber falscher Lehre soll man auch vmb keiner Wunderzeychen willen raum oder Glauben geben. Deuter. 13. Matth. 24. Thes. 2.
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Will auch Gottjetziger zeit also ohne Mittel Prediger beruffen vnd senden?
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Wir wöllen noch sollen GOtt in seiner freyen macht vnd willen nichts fürschreiben. Aber im newen Testament haben wir keine verheyssung / daß Gott post Apostolos das Ministerium durch solchen Beruff ohne Mittel bestellen wölle. Haben auch keinen Befehl / daß wir darauff warten sollen. Derhalben bleiben wir vnd sollen auch bleiben / bey der Ordnung / welche der Heilige Geyst durch die Aposteln / fürgeschrieben hat / Nemlich / daß vnd wie Gott durch ordentliche Mittel / daß Ministerium bestellen wölle.

Was ist Vocatio Mediata, oder der Beruff der durch Mittel geschicht?
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Wann ein Prediger oder Kirchendiener von Gott / aber nicht ohne Mittel wie die Propheten vnnd Aposteln / sondern durch ordentliche Mittel zum Ministerio beruffen / vnd ins Ampt eingesetzet wird. Dann Vocatio Mediata geschicht eben so wol von Gott / als Immediata. Allein in modo Vocationis ist ein vnterscheydt: Die Propheten vnd Aposteln hat Gott beruffen ohne Mittel / durch sich selbst. Titum aber / Timotheum / Sosthenem / Sylvanun etc. Berufft vnnd sendet Gott auch / aber nicht ohne Mittel / sondern durch Mittel von jhm darzu verordnet.

Hat der Beruff / so durch Mittel geschicht / auch grund vnd Zeugnuß in der Schrifft?
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Ja: Dann die Aposteln haben in den Kirchen hin vnnd her Eltesten vnd Prediger verordnet. Act. 14. Timotheus wird zu dem Ampt beruffen vn̅ gesendet / durch aufflegung der Hende der Eltesten / 1. Tim. 4. Vnnd Paulus befiehlet Timotheo vnd Tito / daß sie sollen das Ampt mit tüchtigen Personen besetzen / vnd schreibet jnen für / wie sie mit dem Beruff sollen vmbgehen. Tit. 1. 1. Tim. 3. 2. Timoth. 2.

Beweiset auß der Schrifft / daß der jenige / so durch ordentliche Mittel beruffen wird / gewißlich von Gott selber beruffen vnd gesendet werde?
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Timotheus / Oberster Bischoff zu Epheso / war nicht ohne Mittel / sondern durch Paulum / vnd die Eltesten beruffen. 1. Tim. 4. 2. Tim. 1. Vnnd
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er hatte Befehl widerumb andere zuberuffen. 1. Timoth. 3. Dannoch spricht Paulus Act. 20. Zu den Eltesten der Kirchen zu Epheso / der Heilige Geyst hat euch gesetzt zu Bischoffen. Vnd in der andern Epistel an die Corinther / welcher neben Paulo auch Timotheus vnterschrieben / spricht Paulus von sich vnd vom Timotheo: Gott hat vns das Ampt der Versöhnung gegeben / vnd hat in vns belegt das wort der Versöhnung / daß wir Bottschafften sind an Christus stadt. Vnd Ephes. 4. 1. Cor. 12. spricht Paulus: Daß Hirten vnd Lehrer / So durch Mittel beruffen werden / gleichwol von Gott gegeben / vnd gesetzt werden.

Wer durch ordentliche Mittel beruffen ist / mag sich der auch nach seiner Maß annemen vnd trösten / der Verheyssung von Gnade / Hülffe / Krafft Wirckung GOTtes im Ministerio, eben so wol wie die Propheten vnd Aposteln?
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Propheten vnnd Aposteln so ohne Mittel beruffen / haben wol grossen vorzug / vnd grössere maß der Gaben GOTtes / aber der Verheyssung von Gottes Gnade vnd krafft im Ministerio, haben sich auch die so durch Mittel beruffen sindt / nach jhrer maß zutrösten. Wie dann Paulus von Timotheo saget: Die Gabe GOttes so in dir ist / durch die Aufflegung meiner Hende. 2. Timoth. 1. vnnd 1. Timoth. 4. Die Gabe die dir gegeben ist mit Hand Aufflegung der Eltesten / Item / wann du das thust / wirstu dich selbst Selig machen / vnd die dich hören. Vnnd da die Corinther die Krafft deß Ministerii, nach den Personen rechnen wolten / spricht Paulus 1. Cor. 3. Wer ist Paulus? Wer ist Apollo? Diener sind sie / durch welche jhr seydt gleubig worden / vnd dasselbige wie der HErr einen jeglichen gegeben hat / ich habe gepflantzet / Apollo hat begossen / aber Gott hat das gedeyen gegeben / der aber pflantzet / vnd der da begenst / ist einer wie der ander / dann wir sind Gottes Mitarbeyter / etc. Vnd darumb hat Paulus / der doch sonst seinen Apostolischen Beruff hoch rühmet / dannoch in etlichen Episteln / andere / so durch Mittel beruffen sind / lassen neben sich vnterschreiben / als: Timo, theum / Sosthenem / Sylvanum. 1. Corinth. 1. 1. Thes. 1.
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Was will dann Gott für Mittel darzu gebrauchen / durch welche er ordentlicher weise Prediger beruffen / vnd senden will?
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Nicht durch Engel will er solchs thun / sondern durch seine Kirche / oder Gemeyne / die da ist das Königliche Priesterthumb. 1. Petri 2. Dann derselbigen als seiner lieben Braut / hat er die Schlüssel befohlen. Matth. 18. Wort vnd Sacrament jhr vertrawet / Rom. 3. 9. Vnd summa / das Ampt sampt den Dienern ist alles der Kirchen / 1. Cor. 3. Ephes. 4.

Thut der Bapst auch recht / daß er vom Beruff der Kirchendiener / Christliche Obrigkeit / vnd andere Christliche Leyen außschleust?
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Das Geystliche / so albereit im Ampt sitzen / vnd reyner Lehre sind / darzu gezogen vnd gebraucht sollen werden / wann andere zum Predigampt zu beruffen vnd zubestätigen sind / ist auß der Schrifft klar. Tit. 1.1. Timoth. 4.2. Timoth. 2. Actor. 14. Aber weil die Prediger nicht sind die gantze Kirche / sondern nur ein stücke derselbigen. Ephes. 4. Sind auch nicht Herrn der Kirchen / sondern Diener vnd Auffseher. 2. Corinth. 1. 4. Ezech. 33. So können vnd sollen sie auch den Beruff nicht zu sich allein reissen / vnd andere Gliedmassen der Kirchen davon außschliessen / dann die Aposteln haben nit für sich alleine den Beruff gehandelt / sondern haben die Kirchen darzu gezogen. Actor. 1. 6. 14. Vnd in das Praesbyterium. 1. Timoth. 4. Haben nicht alleine Prediger / die am wort arbeyten / gehöret / sondern auch andere von der Kirchen / zu solchen sachen deputiret / wie Tertullianus vnd Ambrosius zeugen.

Woher hat dann Weltliche Oberkeit recht zum Beruff der Kirchendiener?
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Das Predigampt gehöret zum Reich Christi / vnnd weil Christus sein Reich vnnd der Welt Reich mit jhren Emptern will vnterscheyden haben. Derhalben gehöret die Bestellung der Ministerien nit vnter die Politischen Regalien / vnd Hoheyten der Weltlichen Obrigkeit / sondern weil Obrigkeit / wann sie Christlich ist / ein Gliedmaß ist der Kirchen / Psalm. 47. 102. Vnd befehl hat von Gott / daß sie nicht alleine für jhre Person soll Gottsfürchtig sein. Psalm. 2. Sondern auch mit jhrem Ampt der Kirchen Pfle
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gerin vnd Förderin sein / Jesaie 49. Daß die Thor in der Welt weit vnnd hoch gemacht werden / daß der König der Ehren einziehe. Psal. 24. Also vnnd daher gehört zur Christlichen Obrigkeit / das auffsehen / daß die Ministeria der Kirchen Gottes ordentlich bestellet / vnnd recht geführet werden. Wie die Exempel Davidis / Ezechie / Josaphats / vnd Josie bezeugen.

Thut aber dann auch Christliche Obrigkeit wol daran / wann sie die bestellung der Ministerien gar zu sich reist / vnd davon andere Prediger vnd die Kirchen ausschleust?
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Gleich wie der Bapst mit den seinen / in diesem Fall ein Sacrilegium begangen hat. Also ists auch eben so eine grosse schwere Sünde / wann Obrigkeit der Kirchen jhr recht nimpt / da sie doch solte der Kirchen Pflegerin sein / der Christliche Obrigkeit ist nicht die gantze Kirche / sondern nur ein Gliedmas derselbigen. Psal. 47. 102. Auch ist sie nicht HErr vber die Kirche / sondern jhr Pfleger / Jesaie 49. Ja jr Diener. Jesa. 60.

Thun dann die Widerteuffer recht / daß sie dem gemeinen Hauffen die Bestellung des Ministerii heimgeben / vnnd davon andere Prediger vnd Christliche Obrigkeit ausschliessen?
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Auch Neyn: Dan̅ die Kirche eines jede̅ orts / heyst vnd ist das gantze Corpus, darin vnter dem Heupt Christi alle Glieder an demselbigen ort begrieffen werden. Eph. 4. 1. Corinth. 1. Derhalben gehöret die Vocatio / wie nicht den Geystlichen allein / also auch nit dem gemeynen hauffen allein / denn keines ohne das ander ist die gantze Kirche. Sondern die Vocatio ist vnd sol bleiben / bey der gantzen Kirchen vnd mit gebürlicher Ordnung.

Muß denn allwege der gantze Hauffe / Sonderlich wo die Gemeyne weitlaufftig vnd gros ist zusam̅en kommen / vnd ohne Ordnung von Wahl vnd Beruff eines Kirchendieners handeln?
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Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern wil das alles ehrlich vnd ordentlich in der Kirchen zugehe: 1. Cor. 14. Derhalben vnordnung zuvermeiden / ist bey der Aposteln zeiten / vnd darnach auch in der alten rei
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nen Kirchen / der handel von Wahl vnd Beruff der Kirchendiener / vnter die fürnembsten stende oder Glieder der Kirchen außgetheylet / vnd auff gewisse gebürliche ordnung von denselbigen fürgenomen vnd verrichtet worden. Als Actor. 1.6. Thun erstlich die Aposteln einen Bericht / was für Personen sollen gewehlet werden / darauff die Kirche wehlet oder setzet für / etliche Personen. Weil aber der Beruff nicht bey der gemeyne alleine stehet / so werden die nominierten Personen den Aposteln für gestellet / daß sie darüber judiciren sollen / ob sie nach der Regel deß Göttlichen worts / zu dem Ampt tüchtig sein? Vnnd also wird die Wahl vnd der Beruff von den Aposteln approbiret vnd confirmiret / vnd wird den Beruffenen daß Ampt mit dem Gebet / durch ein offentlich Zeugnis / als durch Hand aufflegen / offentlich befohlen. Act. 6. Weil aber die gemeyne offt deß Verstandes nit ist / daß sie könne oder wisse / tüchtige Personen fürzuschlahen. So haben die Aposteln offt selbst tüchtige Personen genennet / vnd der Kirchen fürgeschlagen. Tit. 1.1. Tim. 1.2. Timot. 2. Also hat Panlus Timotheum / Titum / Sylvanum / den Kirchen zugeschickt. Es haben aber die Aposteln solche Personen der Kirchen nicht auffgedrungen / ohn jhr wissen / Consens vnd willen / sondern sie seind der Kirchen fürgestellet worden / welche durch jhre Verwilligung / solche Election approbiret vnd confirmiret hat / wie solchs Lucas Act. 14. mit dem wörtlein anzeyget. Da aber die gemeyne gros worde̅ ist / hat man bey der Apostel zeiten / zu dem handel ein sonderlich Praesbyterion verordnet. 1. Tim. 4. In welchem nach Tertulliani vnd Ambrosii Erklärung / von allen stenden vnnd Gliedern der Kirchen / etliche Personen sind gewesen / die von wegen vnd mit Consens der gantzen Kirchen / als ein Außschoß / solche vnnd dergleichen Kirchen sachen gehandelt haben. Also ist die Vocation gewesen vnd geblieben / bey der gantzen Kirchen / vnnd gleichwol feine gebürliche Ordnung darinne gehalten. Dem Apostolischen Exempel / hat die alte Kirche nachgefolgt / vn̅ do die Obrigkeit auch das Evangelium angenomen / ist die handlung der Vocation vnter die drey Stende der Geystlichen / der Christlichen Weltlichen Obrigkeit / vnd des gemeynen Christen standes / fein ordentlich außgetheylet worden. Wie davon feine alte Canones citiert werden: Distinct. 23. 24. 62. 63. 65. 67. So bezeugen auch daß die alten Kirchen Historien: Das offt Episcopi & Clerici Personen fürgeschlagen haben / offt auch Christliche Obrigkeit Personen nominiret / zu zeiten auch das Volck eine Person begeret oder postuliret hat. Aber dieselbige nominirte oder postulierte Perso
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nen sind darnach praesentiret worden / den andern stende̅ der Kirchen / durch welcher juditium & consensum die Electio ist approbiret vnnd confirmiret worden. Cyprianus lib. 1. Epistol. 4. Augustin. Epist. 100. Daher sind kom̅en Usitata vocabula Nominationis, Postulationis, Praesentationis, Consensus, Confirmationis, & Collationis. Die da fein anzeygen / was für eine Ordnung im Beruff der Prediger solle gehalten werden.

Woher kömpt dann das Jus Patronatus, vnd wie ferrne streckt sich das?
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Daher kömpts / Daß etliche fromme Christen / Güter / Rente / oder Zinse / zu den Pfarren gestifftet / vnnd gegeben haben / vnnd die haben jhnen das Recht vnd die macht vorbehalten / daß sie mit darumb wissen wöllen / wem die güter conferiret werden. Es haben aber die Patroni nit macht / auff die Pfarren einen zusetzen / wen sie wöllen / Citra juditium & consensum Ecclesiae. Sondern weil die Pfarrgüter von den Patronis herkommen / so wird entweder eine tüchtige vocierte Person dem Patrono von der Kirchen praesentiret / dieselbige mit den Pfarrgütern zubelehnen. Oder der Patronus nominiret eine tüchtige Person / vnd praesentiret dieselbige der Kirchen / also daß dem Ministerio das Juditium, vnd der Kirchen der Consens frey gestellet werden. Vnd also bleibet die Vocatio bey der Kirchen / vnd wird der alte Canon gehalten. Nemo invitis detur.

Hat dann die Kirche freye Volmacht / zu vociren / was für Personen sie wil?
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Der HErre der Erndte / hat eine gewisse Formam vnnd Regulam / durch die Aposteln fürgeschrieben / welche gleich wie eine Him̅lische Instruction ist vnd sein sol / wie die Personen an Lehr vnnd Leben geschickt sein sollen / welche zu diesem Ampt sollen beruffen werden / 1. Timoth. 3. Tit. 1. Vnd dieser Instruction muß nachgangen werden / wanns sol heyssen vnnd sein ein Göttlicher Beruff.

Was thut dann der Ritus publicae Ordinationis zum Beruff?
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Vmb derer willen / die da lauffen vnnd sind nicht gesandt / muß die Vocation haben ein offentlich Zeugnis der Kirchen / vnd die Ceremonia der Ordination ist nichts anders / denn ein solch offentlich zeugnis / dadurch die geschehene Vocation ordentlich / Christlich / vnd Göttlich erkant / bezeuget vnd bestätiget wird.
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Zum andern / wird durch solche Ceremoniam / der vocierten Per son / das Ampt von Gottes vnd der Kirchen wegen / mit einem offentlichen zeugnis befohlen. Zum Dritten / wird die vocierte Person / durch die Ordination / als durch ein offentlich Gelübte / der Kirchen für Gottes Angesichte obligieret vnd verbunden / die trewe im Ampt zubeweisen vnnd erzeygen / welche Gott an seinen Haußhaltern erfordert / darauff er sie auch richten wird. 1. Corinth. 4. Zum Vierdten / wird durch die Ordination die Kirche an jhren Pastorem geweiset / denselbigen von Gottes wegen / vnnd an Gottes stadt zuhören. Zum Fünfften / wird die Ordination darumb gehalte̅ / daß dardurch die Gantze Kirche vermanet werde / mit jhrem gemeynen / fleissigen / andächtigen Gebet / das Ampt der vocierten Personen / darzu sehr viel gehöret / dem lieben Gott zubefehlen / daß er seinen Geyst / Gnade / Segen / vnnd Gedeyen darzu geben wölle.

Woher kömpt dann das Hand aufflegen / in der Ordination? vnd was bedeuts?
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Es ist ein alter Ritus / im alten Testament gebreuchlich gewesen: Wenn man etwas hat wollen offentlich Gott darstellen / vnd in sonderheit befehlen. Genesis 48. Levit. 1. Marci 10. Vnd weil durch Aufflegung der Hende / etwa die offentlichen Empter den Personen im alte̅ Testament sind befohlen worden. Num. 27. Deut. 34. So haben die Aposteln den gewönlichen Ritum / als ein nützlich Wittelding in Christlicher Freyheit beyalten / vnd bey der Ordination gebraucht. Actor. 6. 13. 14. 1. Timoth. 4.5.2. Tim. 1. Vnd also hat auch die alte Kirche / ohne Saltz vnd Schmaltz / mit Aufflegung der Hende / die Ordination celebriert. Distinct. 23. Ex Concilio Carthaginense. Vnnd den Ritum halten / vnnd brauchen auch wir in vnsern Kirchen / bey der Ordination / dan̅ durch solche Aufflegung der Hende / wird die vocierte Person Gott dargestellet / zur offentlichen / ausserlichen anzeygung / zeugnis vnnd bestätigung / daß die Vocatio nicht schlecht Menschen thun sey / sondern daß Gott selbst / wiewol durch ordentliche Mittel / diese Person zum Predigampt beruffe / sende / vnnd bestätige. Item / daß dadurch diese Person Christo in seinem Dienst zum Predigampt verpflichtet vnnd ergeben werde. Es wird auch also dem Prediger die Kirche als für
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Gottes Angesichte befohlen / vnd die Kirche wird an jhren Prediger geweiset / als durch welches Dienst Gott wölle mit den Leuten handeln / durchs Wort vnd Sacrament / vnnd dadurch in jhnen krefftig sein vnnd wircken. Fürnemlich aber wird das Handaufflegen bey der Ordination gebrauchet / vmb deß gemeynen gebets willen / dan̅ auff das dasselbige mit grossem ernst / vnnd mehrer Andacht geschehen möge / so geschicht ein Erinnerung / wie schwer das ampt / vnd wie schwach die Person sey. 2. Cor. 3. Dieselbige Person aber wird durch aufflegung der Hende / dem HErrn der Erndten dargestellet / als der solch Ampt eingesetzt / vnd seinen Geyst / Gnade / Hülffe / Beystandt / Segen / Gedeyen / Krafft vnd Wirckung dabey zugesagt habe. Darauff wird als den̅ das gemeyne Gebet / dem beruffenen Prediger mitgetheylet / vnd das solch Gebet mit Aufflegung der Hende / nicht vergebens / sonder krefftig sey / bezeuget Paulus / 1. Timo. 4.2. Tim. 1. Vnd Moyses Deut. 34. Daß also die Ceremonia der Ordination / die gantze Lehr vom Beruff der Prediger / sein klärlich vnd offentlich für Augen stellet.

Wie aber? wenn man einen Prediger enturlauben / oder vom Ampt absetzen sol?
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Gleich wie der Beruff vnnd Bestellung der Prediger / Gottes ist / wan̅ er gleich durch Mittel geschicht / vnd derwegen nach seiner Instruction geschehen sol / Also hat auch Gott eygentlich macht / einen Prediger vom ampt zu entsetzen. 1. Regum 2. Osee 4. Vnnd weil solches geschicht durch Mittel / so muß es auch auß vnd nach Gottes Instruction geschehen. Derhalben so lange Gott seinen Diener / der mit trewen lehret / vnnd vnergerlich lebet / in dem ampt haben wil / vnnd dulden kan / so hat die Kirche nit macht / einen frembden / nemlich Gottesdiener / ohn sein Befehl / abzusetzen. Wann er aber entweder mit Lehre oder Leben / die Kirche nicht bawet / sondern ergert vnnd bricht / so setzet jhn Gott ab / 1. Reg. 2. Osee 4. Vnd als denn hat die Kirche nicht allein recht vnnd macht / sondern ist schuldig / einen solchen abzusetzen. Dann gleich wie Gott durch Mittel Prediger berufft / aber nach seiner gegebener Instruction / also geschichts auch durch ordentliche Mittel / wenn Gott Prediger absetzet / aber darinne muß die Kirche auch haben / vnsers HErrn Gottes Instruction / vnnd derselbigen auch folgen. Vnnd wie vom Beruff gesagt / also stehet auch das absetzen nicht bey einem Städe der Kirchen alleine / derhalben haben die alten Canones mit fleis gute Ordnu̅g gegeben / wie mit dem handel solle vmbgangen werden / wen̅ ein Kirchendie
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ner entweder sol seines Ampts entsetzet: C. 15. q. 7. Oder an einen andern ort sol versetzet werden. C. 7. q. 1. etc.

Daß die jenigen keinen Christlichen Beruff haben / die sich an die stedt der verjagten Prediger / welche nicht falscher Lehre oder ergerliches Lebens vberweiset sind / gebrauchen lassen.
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CYPRIANUS.
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WAnn einer ein mal Bischoff worden / vnd durch der andern Mitdiener vnnd deß Volcks gezeugnis zu seinem Ampt bestätiget / so sollen die widerwertigen wissen / daß man gar keinerley weise einen andern dahin setzen kan.

IDEM.
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Cornelius ist nach Gottes vnnd seines gesalbeten Ordenung zum Bischoff gemacht / fast nach der gantzen Clerisey zeugnis / mit deß Volcks / daß damals da war / vnd der alten Priester vnd guter Leute / Rath vnd Bewilligung / da noch keiner für jhm erwehlet / vnnd deß Fabiani stedte ledig war / wer nun / nach dem dieselbige eingenomen / vnnd nach Gottes willen / mit vnser aller bewilligung / zu seinem Ampt ist bestätiget / wil Bischoff werden / der muß ausser der Christlichen Kirchen ein Bischoff werden / vnd kan nicht von der Kirchen dazu verordnet sein / dieweil ers nicht mit der Einigkeit der Kirchen / dann dieweil kein ander nach dem ersten sein kan / welcher nach dem ersten (der es allein sein sol) gemacht wird / derselbige ist nicht der ander / sondern gar nichts / etc. C. 7. q. 1. Factus est.

IDEM.
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Novatianus kan nicht Bischoff sein / sintemal er / nach dem Cornelius von sechzehen Mitbischoffen in der Kirchen zum Bischoff bestätiget ist / sich von den abtrünnigen auß Ehrgeitz / zum falschen vnd frembden Bischoff / wil machen lassen. C. 7. q. 1. Novatianus.

IDEM.
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Endlich aber / daß die Einigkeit der Kirchen sol vnzertrennet bleiben / vnd wie gar die ohne Hoffnung sind / vnd groß Vnglück auß Gottes Zorn (1. Reg. 12.) auff sich laden / die da Zweyspalt anrichten / vnd nach dem sie jhren Bischoff (2. Par. 10.) verlassen / einen andern ausser der Kirchen / an seine stadt einsetzen: Zeyget die Göttliche Schrifft in den Büchern der Könige / Da zehen Stemme vom
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Stam Juda vnnd Benjamin abgerissen sind / vnd nach dem sie jhren König verlassen / einen andern gemacht haben. Vnd der HERR ward zornig (sagt die Schrifft) vber allen Samen in Israel / vnnd drenget sie / vnd gab(1. Reg. 17.) sie in die Hende der Reuber / biß daß er sie warff von seine̅ Angesichte. Denn Israel ward gerissen vom Hause David / vnd sie machten zum Könige Jerobeam den Sohn Nebat. Hie sagt die Schrifft / daß der HErr sey zornig worden / vnd habe sie in der Reuber Hende gegeben / darumb daß sie sich von der Einigkeit abgesondert / vnnd sich einen andern König erwehlet hatten. So sehr zornig ward der HErr vber die jenigen / so die Zweyspalt angerichtet haben / daß er auch / da ein Man̅ Gottes zu Jerobeam gesand ward / daß er jhm seine Sünde vorhielte / vnnd die zukünfftige Straffe verkündigete / ernstlich verbot / daß er daselbs weder Brot essen / noch Wasser trincken solt. Vnd da er solches nicht hielt / vnnd wider daß Gebot deß HERRN gessen hatte / ward er balt durch Gottes Gerichte geschlagen / daß er / da er wideru̅b von dannen zog / von einem Löwen / auff dem Wege angefallen vnd erwürget ward. Vber daß zeyget der HErr in seinem Evangelio seine meynung hievon noch deutlicher an / nemlich / daß dieselbigen / so sich damals vom Stam Juda vnd Benjamin abgesondert / Jerusalem verlassen / vnnd gen Samariam gewichen sind / vnter die falschen Propheten vnd Heyden gerechnet werden / dann da er erstlich seine Jünger außsandte zum Ampt der Seeligkeit / da gebot er jhnen vnd sprach / Gehet nicht auff die Strassen der Heyden / vn̅ gehet auch nicht in die Stadt der Samariter / vnd da er sie erst zu den Jüden sendet / heyst er sie für den Heyden fürüber gehen / daß er aber hinzu setzt / sie sollen auch für der Stadt der Samariter fürüber gehen / da die Abtrünnigen waren / damit zeyget er an / daß die jenigen / so Zweyspalt anrichten / den Heyden gleich geachtet werden. Vnd balt hernach: Daß man aber sagt / daß sie eben denselbige̅ Vater / denselbigen Sohn / denselbigen Heiligen Geyst / den wir kennen / daß kan sie nichts helffen / dann Chore / Dathan / vnd Abyron kanten auch mit dem Priester Aaron vnd Moyse einen Gott / vnd lebeten nach einem Gesetz vnd Religion / rüffen auch den einigen waren Gott an / den man ehren vnnd anruffen sol / jedoch weil sie auß jhrem Ampt schritten / vnnd wider Aaron den Priester / welcher daß rechte Priesterthumb nach Gottes Befehl vnd Ordnung verwaltet / zu opffern sich vnterstunden / worden sie von Gott geschlagen / vnd vmb solches vnbilliche̅ fürnemens willen bald gestrafft / vnd kundten die Opffer / so da vnordentlicher vnnd vnbillicher weise / wider Gottes
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Ordnung geschahen / Gott nicht angenem noch gefellig sein. Es worden auch die Pfannen / darinne das Reuchwerg wider Gottes Gebot geopffert war (daß sie hernach von denn Priestern nicht gebraucht würden / sondern viel mehr ein erinnerung weren Göttliches zorns den nachkomen zur Besserung) auß gebrennet / zum breytern Blech geschlagen / vnd vber den Altar gehangen / wie die Heilige Schrifft sagt: Zum Gedächtniß der Kinder Israel / Daß nicht jemand frembds sich erzu mache / der nicht ist deß Same̅s Aaron / zu opffern Reuchwerg dem HERRN / auff daß jhm nicht gehe wie Korah. Vnnd hatten doch dieselbigen keine Trennung gemacht / noch sich vnverschempt vnd feindlich wider die Priester auffgelehnet / wie diese jetzt die Kirchen trennen / vnnd wider den Fried vnnd Einigkeit Christi sich selbst zu Bischoffen vnd Obersten machen / vnd zu Teuffen vnd Sacrament zureichen / mutwillig vnterstehen. C. 7. q. 1. Denique.

Idem lib. 1. Epist. 8.
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Es streitet Cyprianus auch hart wider fünff falsche Brüder / daß sie nach seinem Bisthumb / da er jm Elende war / mit mancherley Reucke̅ vnd Abwendung deß Volcks / trachten. Cent. 3.2 48.

Evaristus Episcopus Rom.
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Wir hören / daß jhr etliche Bischoffe berüchtiget vnnd geschmehet / auß jhren Stedten vertrieben / vnd andere an jhre stedte / noch bey jhrem Leben / eingesetzt habt / derhalben schreiben wir euch diß / daß jhr wisset / wie sich solches gar nicht ziemet / sondern es sollen die vorigen vnnd rechtschaffenen widerumb gefordert / vnd volkömlich wider eingesetzt werden / vnnd wöllen / daß die jenigen / so Ehebrecherischer weise jhre Breute (welche wir nach vorgesetztem Einhalt für jener (der entsetzten) Weiber erken̅en) haben hinauß gestossen / vnd für falsche vnnd berüchtigete Personen gehalten / vnnd jhrer Kirchen Ampt entsetzet sollen werden. So jhr sie als dann / wan̅ diß geschehen ist / zubeklagen habt / so sol solches fleissig erkündiget vnd Christlich entscheiden / werden. C. 3. q. 2. Audivimus.

IDEM.
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Wie ein Man̅ nicht sol sein Weib verlassen / Vnd sich an ein andere hengen. Also sol ein Bischoff seine Kirchen dahin er ordiniert ist / nicht verlassen / vnd vmb Ehrgeitzigkeit willen zu einem andern begeben / ohne vnvermeidliche Not / oder Apostolische vnd richtige Verenderung. Vnd wie ein Weib nicht darff jhren Man verlassen / vnd (weil er noch lebet) einen andern zur Ehe haben / sondern sol nach der Lehre deß Apostels / mit jhrem Manne
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sich widerumb versöhnen / oder vngefreyet bleiben. Also sol auch die Kirche jhren Bischoff nicht verlassen / oder sich von jm scheyden / daß sie bey seinem Leben einen andern annemen wölte / sondern sol entweder denselbigen behalten oder vngefreyet bleiben: Das ist / sie sol bey Leben jhres Bischoffs keinen andern annemen / auff daß sie nicht für eine Hure oder Ehebrecherin gehalten werde / wann sie aber die Ehe gebrochen / das ist / wan̅ sie sich zum andern gesellet / oder einen andern Bischoff angenom̅en / eingesetzt / oder begeret hat / so sol sie durch ernstliche Bussentweder mit jrem Bischoffe versöhnet werden / oder vngefreyet (ohne Bischoff) bleiben. C. 7. q. 1. Sicut vir.

Leo 4. Vernoni duci Britanniae.
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Einen Dieb vnnd Mörder / dafür wir den Gillandum im Nannetischen Bißthumb halten / wöllestu hinfort vmb keines Geschencks willen schützen / welcher sich nicht geschewet hat / an deß Bischoffs stadt / der noch beim Leben ist / wider alle billigkeit einzudringen. C. 7. q. 1. Furem.

Canon 12. Synodi quintae Aurelianensis.
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Es sol keiner / an eines Bischoffs stedte / weil er noch lebet / eingesetzet noch geordenet werden / Es wore dann vielleicht an eines solchen stedte / welcher von wegen grosser Mißhandelung were entsetzet. C. 7. q. 1. Quod autem.

Ex concilio Carthaginensi 3.
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Wir bitten euch / jhr wöllet vns die macht geben / daß vns / wann es die noth erfordert / frey gelassen sey / den Obersten deß Landes / nach Ordenung der Hochlöblichen Fürsten / wider den jenigen zubesuchen / der die Gemeyne / vnter welche er sich eingedrungen / nach vielfaltiger Vermanung (wie es geordnet ist) nicht gedencket zuverlassen / Auff daß er / sintemal er ewer Ehrwirden freundlicher Vermanung nicht folgen / noch sein vnbilliches fürnemen endern wil / durch ordentliche gewalt von stunden an außgetrieben werde. Da sagt der Bischoff Aurelius. Dieweil man die gewönlichen Kirchen ordnung helt / so kan man nicht sagen / daß jhm gewalt vnd vnrecht geschehe / da er von ewer Liebe freundlich vermanet / nicht weichen wil / vnnd darüber als ein sreffler vnnd vngehorsamer von der Weltlichen Obrigkeit außgetrieben wirt / da sagten die Bischoffe Honoratus vnd Urbanus / das gefellet jhn allen wol. C. 11. q. 1. Petimus.

Gelasius ad Rom.
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Welche sich an die Städte der Priester / die noch am Leben sind / setzen lassen / die sollen vom gebrauch deß Hochwürdigen Sacraments deß wa
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ren Leibs vnnd Bluts Christi abgesondert / vnnd gleicher gestalt widerumb entsetzet werden / wie sie sich an der Priester stedte / die noch am Leben sind / haben lassen eindringen. De concessione praebendae, c. Qui, &c.

Innocentius Episcopus Rom. ad Clericos Constantinopolitanos.
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Wer kan alles ertragen / was von denen begangen wirt / die sich am allermeisten der Ruhe / Friede vnnd Einigkeit befleissigen solten? Nu aber werden die Priester vngewönlicher weise / ohne Schult vnd Vrsache auß jhren Kirchen vertrieben / welches dann vnserm Bruder vnnd Mitdiener Johanni ewrem Bischoff / der noch nie ordentlicher weise beklaget vnd verhöret ist worden / wider alle billigkeit widerfahren ist. Man setzt oder höret keine Schult noch vrsache. Vnd was ist doch das für ein erbermlicher Handel? Auff daß ja keine gelegenheit deß Gerichtes vnnd der Gerechtigkeit gestattet oder gesucht werden möge / so werden an der Priester stedte / die noch leben / andere eingesetzet / gleich als werde nun jederman dafür halten / sie haben vnnd thun recht daran / die auff solche vnbilliche weise / zum Priesterthumb kom̅en. Dan̅ wir haben noch nie gehöret / daß von vnsern Vorfahren solche dinge weren fürgenomen worden. Ja es ist viel mehr verbotten gewesen / damit daß man niemand hat zugelassen / einen andern an deß städt / der da noch lebet / zu ordenen. Dan̅ eine vntüchtige Ordination / kan die Ehre deß Priesters (der vnbillich entsetzt ist) nicht weg nemen. Sintemal der auch nicht kan Bischoff sein / der vnbillicher weise wirt eingesetzt. Sozomenus l. 9. c. 26.

IDEM.
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Wir entsetzen vnd verdammen auch den Arsacium nach seine̅ todte / den jr an deß thewren Johannis städt habt eingeführt / sampt alle̅ Bischoffen / die es vorsetzlich mit jhm gehalten haben / also das auch sein Name in das Heilige Register vnd Verzeychnis der Bischoffe nicht sol eingeschrieben werden / dann er ist der Ehre nicht wirdig / der gleich als mit einem Ehebruch das Bischoffliche Ampt beflecket hat. Dann alle Pflantzen / die mein Himlischer Vater nicht pflantzet / die werden außgereut. Nicephorus lib. 13. cap. 39.

Gregorius Johanni defensori eunti in Hispaniam.
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Mit einem Bischoff sol man es also halten / wann keine sträffliche vrsache / darumb man jhn verjage̅ oder entsetzen möchte / kan auffgebracht /
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oder gnugsam auff jhn beweiset werden / so soll der Bischoff / der sich bey Leben deß vnschüldigen / verkehrter weise vn̅ wider die Canones, in seine Kirchen hat lassen einsetzen / deß Priesterthumbs beraubet / vnnd von allen Kirchendiensten verstossen werden. C. 2. q. 1. In primis.

Idem, Salonitano Episcopo.
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Welcher bewilliget / daß er wider die Ordnung der Gerechtigkeit / in eines andern Archidiaconat eingesetzt wird / denselbigen entsetzen wir / daß er der Ehre solches Ampts sol beraubet sein / vnnd da er hinfort daselbst das Ampt zutreiben / sich sreventlich vnterstehen wirt / so sol er wissen / daß er zum gebrauch deß Hochwürdigen Sacraments nit sol gelassen werden. C. 7. q. 1. Cum qui. Non debet fieri secunda electio primâ non cassatâ. Gloss. de electione & electi potestate. c. Consideravimus. Si quis Episcopus vacans in Ecclesiam non habentem Episcopum surripiens populos, &c. distinct. 93.

DIALOGUS Oder Gespräche deß Bischoffs Liberii mit dem Keyser Constantio / von der Enturlaubung Athanasii, Theodor. l. 2. c. 16.
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Der Keyser Constantius sagt.
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DIeweil du ein Christ bist / derhalben haben wir dich deß Bischofflichen Ampts vnser Stadt / wirdig geachtet / vnnd dich derwegen her fordern lassen / zuvermanen / daß du dich der Gemeynschafft der schedlichen Schwermerey deß Gottlosen Athanasti / entschlahen wöllest / dann das hat die gantze Welt gebillichet / vnnd ist durch gemeynen Beschlus deß Synodi für recht erkandt / daß er von der Gemeynschafft der Christlichen Kirchen / abgesondert sein sol. Der Bischoff Liberius sagt / Lieber Keyser / die Kirchengerichte sollen / der Gerechtigkeit nach / fleissig gehalten werden / derwegen so es deiner Gottseligkeit geliebet / so befiehl daß ein Gerichte angestelt werde / darinnen wieder Athanasium / wann mans dafür achtet / daß er sol verdammet werden / nach Ordnung vn̅ Gebrauch der Kirchen / ein Vrtheyl gefellet werde.
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Dann wir können den nicht verdam̅en / vber welchen kein Vrtheyl ordentlich gesprochen ist. Der Keyser Constantius sagt / Hat doch die gantze Welt / seine Büberey vnnd Vbelthat verdammet / aber er hat jederman von anbegin verspottet. Der Bischoff Liberius sagt / Es hat keiner / vnter allen die vnterschrieben haben / selbst gesehen / was geschehen sey: Sondern haben vnterschriebe̅ / von wege̅ der Ehr / oder auß Furcht / oder daß sie von dir möchten geschmehet werden. Keyser / Was ist Ehre / Furcht oder Schmach? Liberius / daß alle die Gottes Ehre nicht geliebet / vnd deine geschencke mehr denn Gott selbst geachtet / den jenigen ohne recht verdammet / den sie zuvor niemals mit Augen gesehen haben / welches Christen nicht geziemet. Keyser / Ist er doch im Synodo zu Tyro gegenwertig / vnd zwar von allen Bischoffen der gantzen Welt / verdam̅et worden. Liberius / Gegenwertig ist er niemals verdammet worden. Dann so viel jhr damals zusamen komen / vnd jhn verdammet / haben solches vnbillicher weise gethan / da er schon auß dem Gerichte gegangen war. Eusebius Eunuchus sagt / Im Synodo zu Nicaea ists warlich erkläret / daß ers nicht mit dem Christlichen Glauben helt. Liberius / Haben doch nur Fünffe / vnter den Gesellen der Schiffart in Mareote / das Vrtheyl gefellet / welche sie gesandt hatten / daß sie falsche Brieffe wider den beklagten auff brächten. Von denselbigen sind jhr zwene gestorben / Nemlich / Theogonius vnd Theodorus / die andern drey als Mares / Valens vnd Vrsacius / sind noch beim Leben. Dieselbigen gesandten haben sich zu Sardica / der sachen halben berathfraget vnd beyfall gesucht: Welche endlich de̅ Synodo etliche Schrifften vbergeben / darinnen sie vmb Verzeihung bitten / daß sie in Mareota / wider den Athanasium / vnter einauder Schmäheschrifften gestalt hetten / welche Schrifften wir auch noch vnterhanden haben. Welchem theyl sollen wir vns nun anzuhengen bereden lassen? Sollen wir denen / die jhn erstlich verdammeten / vnd darnach vmb verzeihung baten: oder denen / welche diese jetzt verdammet haben / anhengen? Epictetus der Bischoff sagt / Lieber Keyser / dieser redet nicht deßhalben mit dir / daß jhm an Glaubens oder Kirchen sachen / so viel gelegen sey / sondern thuts viel mehr darumb / daß er bey den Rathsherrn zu Rom rüh
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men könne / daß er mit seiner Rede den Keyser eingetrieben habe. Da sagt der Keyser zu Liberio: Was bistu wol gegen die gantze Welt / Daß du es allein mit dem Bößwicht helst / vnnd zerstörest den Frieden der gantzen Welt? Liberius / Dadurch wirt das wort deß Glaubens nicht geringert / daß man sagt / ich halte es allein mit jhm / dann es würden auch auff eine zeit nur drey funden / die dem Gebot widerstunden. Eusebius Eunuchus sagt / Wiltu vnsern Keyser zum Nebucadnezar machen? Liberius / Nein trawen. Du aber verdammest also ohne vrsache einen Menschen / der noch nie für Gerichte ist gestellet worden. Aber ich wolte daß man erstlich eine gemeyne Vnterschreibung fürlegete / dadurch der Glaube zu Nicaea erkläret / bestätiget were. Vnd darnach wann vnsere Brüder widerumb auß dem Elende gefordert / vnnd widerumb an jhre Städte eingesetzt weren / daß sie als dann / da man sie da vorhelt / daß sie mit der Einhelligkeit deß Apostolischen Glaubens in den Kirchen Vneinigkeit anrichten / zu Alexandria semptlich zusamen kemen / da beyde der Beklagte vnnd Kleger / vnd jhre Schutzherrn sind / vnnd gnugsam verhöre vnnd vnterredung kan angestelt werden. Der Bischoff Epictetus sagt / Köndte man doch zu solcher Reyse der Bischoffe / gemeyne wagen nicht gnug haben. Liberius / Die Geystlichen bedürffen keiner gemeynen Wagen / dazu kan ein jegliche Kirche verschaffen / daß jhre Bischoffe biß ans Meer gebracht werden. Keyser / Was da beschlossen vnnd außdrücklich verfasset ist / das kan man nicht widerumb auff ein newes fürnemen. Dann was die Bischoffe beschlossen haben / daß sol man groß vnnd hoch achten. Du allein heltest Freundschafft mit diesem Buben. Liberius / Es ist niem als erhöret worden / daß ein Richter in abwesen deß Beklagten / vber eine Vbelthat ein Vrtheyl gesprochen hette / als auß sonderlichem Haß gegen jhm erbittert. Keyser / Er hat zwar jederma̅ beleydiget / aber keinen so sehr als mich. Dann ohne das / daß er sich an dem Vntergang meines jüngern Bruders nit begnügen ließ / so hörete er auch nicht auff / den Constantem, seliger Gedächtnis / zur Feindschafft wider mich zubewegen. Aber wir haben allezeit deß Verhetzers / vnnd deß verhetzten Vngestüm̅igkeit / mit grosser Sanfft
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mut geduldet. Vnd ist kein Glück so gros / noch wider Magnentium / noch wider Sylvanum / daß mich so sehr erfrewet hat / als daß dieser Bößwicht von dem Kirchen ampt entsetzet ist. Liberius / Lieber Keyser / rechne deinen zorn nicht an den Bischoffen / dann die Hende der Geystlichen / sollen der Gottesdienst pflege̅. Demnach / da dirs gefellet / so befiehl daß ein jeglicher Bischoff an seine stedte widerumb eingesetzet werde / vnd wan̅ sie mit dem / der die Artickel zu Nicaea in rechtem Verstande erkläret / vertheydiget / gleichstimmendt befunden werden / daß sie als dann zusamen komen / vnd von Weltlichem Friede handeln / damit du nit angesehen werdest / als hettestu einen vnschüldigen Mann vnterdrucket. Keyser / Eins begere ich / Nemlich / daß du dir die Einigkeit der Kirchen gefallen lassest / vnd wider gen Rom ziehest. Derwegen hülff zum Friede rathen / vnd wann du vnterschrieben hast / so zeuch wider gen Rom. Liberius / Ich habe jetzt die Brüder zu Rom gesegnet / dann es ist mir mehr an den gesetzen der Kirchen gelegen / als zu Rom zu leben. Keyser / Nu wolan / du magst dich drey tage lang bedencke̅ / ob du lieber vnterschreiben vnd widerumb gen Rom ziehen / oder ob du einen ort erwehlen wilt / da du hin geführt vnd verweiset werdest. Liberius / Dreyer tage oder dreyer Monat zeit / wirt diß mein Gemüt vn̅ meynung nicht endern / der wege̅ magstu mich hin schicken / wo du hin wilt. Nach zweyen tagen fordert der Keyser Liberium widerumb / vnd da er auff der meynung noch feste beharrete / ließ er jhn gen Beroeam in Traciam verweisen. Da nun Liberius hinweg ziehen solte / sandte jhm der Keyser sünffhundert Solidos zur Zerunge. Da sagte Liberius zu dem / der sie jhm brachte / Gehe hin vnd bringe sie dem Keyser wider / dann seine Kriegesleute bedürffen jhr. Desselbigen gleichen schickte jhm die Königin auch so viel / dieselbigen ließ er auch dem Keyser wider geben / vnnd sagte / er bedürffte jhr wol zur Kriegesrüstung. Da aber der Keyser derselbigen nicht bedürffte / so möchte er sie dem Auxentio vnd Epicteto geben / denen weren sie wol von nöten. Vnd da er von diesen nichts wolt annemen / brachte jhm Eusebius Eunuchus andere / Aber Liberius sagte zu jhm / dieweil alle Kirchen der gantzen Welt verwüstet sind / so bringestu mir nun Almosen / als einem verdammeten? Aber gehe du hin / vnd werde erst ein Christe. Also ward er nach dieser zeit / da er nichts annemen wolte / ins Elende verjagt.

CAP. 17.
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Da er nun als ein Verfechter der Warheit / den Sieg hatte behalten /
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kam er auß Keyserlichem Befehl in Traciam. Aber nach zweyen jahren / als Constantius zu Rom war / baten der Regenten vnd fürnemesten Bürger Weiber jhre Menner / daß sie doch für jhren Pfarrherrn / an den Constantium suppliciern wolten / daß er widerumb in seine Kirchen möchte eingesetzet werden / Vnd draweten daneben / wann sie solches nicht würden erlangen / so wolten sie sie verlassen / vnd zu dem trefflichen Mann / jhrem Pfarrherrn ziehen. Da antworten die Menner / sie müssen sich deß Keysers Vngnade befürchten / vnnd weil sie Menner weren / hetten sie wenig Hoffnung etwas zuerlangen. Euch aber / sagten sie / wirt er kein Leyd thun / wann jhr darumb selbst suppliciertet. Vnd werdet eines vnter diesen beyden erlangen / daß er entweder ewre Fürbitte erhören / oder ja euch vnbeleydiget von sich lassen wirt. Auff diesen Vorschlag giengen die Erbarn Matronen / auffs herrlichste geschmückt für den Keyser / auff daß er desto ehe / wan̅ er sie für Edele Frawen ansehe / sie jhrer Bitte gewehret. Das war aber jhre Bitte / daß er sich einer solchen Stadt / welche jhres Pfarrherrn beraubet / vn̅ der Wolffen listigen Betrug vnterworffen were / erbarmen wolte. Aber der Keyser antwortet: Es bedürffte die Stadt keines andern Pfarrherrn / sintemal sie mit einem verstendigen vnd from̅en Mann versorget were. Es war aber nach Liberio / einer auß seinen Diaconis ein redlicher Mann mit Namen Felix / bestetiget / welcher zwar bey dem vnverselschten Glauben zu Nicaea erkläret / bestentig blieb / alleine daß er sich zu denen hielt / die das Widertheyl lehreten. Es gieng aber niemand von den Bürgern zu Rom in die Kirche / wann Felix darinnen war / welches auch damals die Matronen dem Keyser anzeygeten Derhalben ließ er sich erweychen / vnnd befahl den from̅en Liberium widerumb auß dem Elende zufordern / doch der gestalt / daß sie beyde zugleich das Kirchenampt verwalten solten. Da dieser Brieff in der Versamlunge abgelesen ward / rüff die Menge deß Volcks / daß diese Meynung deß Keysers sehr gut were / daß er dem Volck / welches in zween Hauffen getheylet / vnnd nach den Farben genen̅et war / einem jeglichen Hauffen einen sonderlichen Pfarrherrn verordenet hette. Also redten sie schimpfflich von deß Keysers Brieff / vnd schreyeten einmütiglich (dan̅ es gefellet mir jhre wort hieher zusetzen) Ein Gott / Ein Christus / Ein Bisschoff. Nach diesem Geschrey deß Volcks / welches Christu̅ lieb hatte / kam der thewre Liberius wider. Felix aber weich jhm / vnd begab sich in ein andere Stadt.
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Daß man einer Gemeyne / keinen Pfarherrn wider jhren willen auff dringen sol.
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Wan sol niemand (wie dann die alten Canones beschlossen haben) wider jhren willen / einen Bischoff geben / Es sollen auch weder die Bürger / noch die Priester von der Obrigkeit mit gewalt (welches eine schande were zusagen) zur bewilligung beweget vnd gezwungen werden. Wo aber solchs geschehen würde / so sol derselbige Bischoff / der mehr mit gewalt / denn ordentlicher weise eingesetzt wirt / seiner Bischofflichen Ehre / ewiglich beraubet sein. Canon 11. Synodi quintae Aurelianensis. Cent. 6. fol. 566. Vnd dieweil in etlichen dingen / die alte gewonheit verachtet / vnd die Satzungen der Canonum vbertreten werden / so sehen wirs für gut an / daß dieselbigen nach alte̅ gebrauch sollen gehalten werden. Es sol kein Bischoff / wider der Bürger willen eingesetzt werden / es sey dan̅ / daß in die Wahl deß Volcks vnd der Clerisey / mit volkommener bewilligung erfordert hat. Sol auch weder mit gewalt deß Fürsten / noch andere weise / wider der Haubtstadt vnd Benachbarten Bischoff willen / eingedrungen werden. Vnnd da sich jemand auß Königlicher Verordnung / zu solchen hohen Ehren zukomen / freffentlich vnterstehen würde / so sol er von den Benachbarten / keines weges / für einen Bischoff deß orts gehalten vnd angenommen werden / als den sie vnbillich angenommen erkennen. Vnd so jhn jemand von den Benachbarten / wider diß Gebot annemen wirt / der sol von allen Brüdern abgesondert / vnnd von jhrer aller Liebe außgeschlossen sein. Canon. 8. Synodi Parrhisiensis. Cent. 6. fol. 584.

Falsche Lehrer / wie auch alle Eingedrungene sind / sol man nicht hören noch Sacrament von jhnen empfangen.
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Matth. 7. Sehet euch für / für den falschen Propheten / die in Schaffskleydern zu euch kommen / jnwendig aber sind sie reissende Wölffe / Anjhren Früchten solt jhr sie erkennen. Kan man auch Drauben lesen von den Dörnen? oder Feigen von den Disteln? Johan. 10. Einem frembden aber folgen sie nicht nach / sondern fliehen von jhm / dann sie kennen der frembden Stimme nicht. Item / Warlich / warlich ich sage euch / Ich bin die Thür zu den Schaffen. Alle die vor mir (das ist / ohne mich / oder die ich nicht gesandt habe) kom̅en sind / die sind Diebe vnnd Mörder gewesen / aber die Schaffe haben jhnen nicht gehorchet.
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Johannes in der andern Epistel sagt: So jemand zu euch kömpt vnnd bringet diese Lehre nicht / den nemet nicht zu Hause / vnnd grüsset jhn auch nit / dan̅ wer jn grüsset / der macht sich theylhafftig seiner bösen wercke. Rom. 16. Ich ermane euch lieben Brüder daß jhr auffsehet / auff die da Zutrennung vnnd Ergernis anrichten / neben der Lehre / die jhr gelernet habt / vnd weichet von denselbigen. Deut. 13. Wann ein Prophet oder Träumer vnter euch wirt auffstehen / vn̅ gibt dir ein Zeychen oder Wunder / vnd dz Zeychen oder Wunder kommet davon er gesagt hat / vnd spricht / laßt vns andern Göttern folgen / die jhr nicht kennet / vnd jhnen dienen. So soltu nicht gehorchen den worten solches Propheten oder Träumers / dan̅ der HErr ewer Gott versucht euch / daß er erfahre / ob jr jn von gantzem Hertzen von gantzer Selen lieb habt / etc. Jer. 23. So spricht der HERR Zebaoth / gehorchet nicht den worten der Propheten so euch weissagen / etc. Ich sandte die Propheten nicht / noch lieffen sie / ich redet nicht zu jhnen / noch weisageten sie. Apocal. 18. Gehet auß von jhr mein Volck. 2. Cor. 6. Ziehet nicht am srembden Joch mit den Vngleubigen.

Daß rechtschaffene Christen / vermöge dieser vnnd anderer Sprüche / die Eingedrungenen niemals für jhre Bischoffe oder Pfarrherrn erkan̅t / noch das wort von jhnen gehöret / noch die Sacramenta von jhnen empfangen / bezeugen nach folgende Historien / vnd Bebedencken.
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Die zu Samosata / fliehen als Eunonium den Wolff vnd Lucium / welche an deß Eusebii stadt eingedrungen waren / Theodoretus im 4. buch am 14. vnd 15. Cap. Die zu Antiochia erkennen den Euzoium der an Meletii stadt kommen war / nicht für einen Bischoff / wöllen jhn auch nicht haben. Theodoret. im 2. buch am 13. Cap. Item im 3. buch am 4. Cap. Socrates im andern buch am 44. Capitel. Item / wie Eustathius von Antiochia vertrieben war / verliessen viel Gottfürchtiger Hertzen beyde von Priestern vnnd gemeynen Leuten / den Hauffen in der Kirchen / vnd kamen in Heussern zusammen. Theodoretus im 1. buch am 20. vnd 21. Cap. Item die Gemeyne welche Athanasium gehöret hatte / hat sich von dem Hauffen abgesondert / wie Lucio die Kirchen befohlen worden / Theodoretus im 4 buch am 20. Cap.
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Die zu Constantinopel / wöllen mit dem Arsatio auch nicht reden / darumb daß er sich gebrauchen ließ an Johannis stadt / der mit gewalt entsetzet war. Theodor. im 5. buch am 34. Cap. Sozomenus im 8. buch am 23. Cap Vnd Innocentius der Bischoff zu Rom / hat alle Bischoffe in den Bann gethan / die mit Arsatio sein vmbgangen. Nicephorus im 13. buch am 39. Capitel. Zu Rom ist kein Bürger in das Bethauß gangen / wann Felix der an deß Liberii stadt bestellet war / darinnen gewesen. Theodoretus im 2. buch am 17. Capitel. Der Synodus Sardicensis hat Athanasium Marcellum Asclepam vnnd andere so mit jhm im Predigampte gewesen / vnschuldig vnnd rechtschaffen erkandt. Die andern aber / welche wie die Wölffe / in andere Kirchen gefallen sein / als den Gregorium zu Alexandria, Basilium zu Ancyra, Quintianum zu Gaza, hat der Synodus nicht für Bischoffe / ja auch für keine Christen gehalten / vnd beschlossen / daß jederman sich für jhnen hüten solte / keine Brieffe von jhnen annemen / auch nicht an sie schreiben. Theodoretus im 2. buch Cap. 8.

Cyprianus Epist. 4. ad Cornelium.
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Darumb / in dem das Volck deß HErrn Geboten gehorsam ist / vnd Gott fürchtet / so sol es sich von einem sündhafftigen Vorsteher absondern / vnnd sich zu eines Kirchen Reuberischen Priesters Opffer nicht mengen. Dan̅ sie (verstehe die Gemeyne) fürnemlich gewalt hat / Priester zuerwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Antiochus wil nicht nachgeben / daß jhm Jovianus / der sich eine zeitlang zu den Arianern gehalten hatte / die Hand sol auff legen. Theod. lib. 4. C. 15. Item Moses sagt zu Lucio. Absit ut tua me manus consecret. Theod. lib. 4. c. 23. Socrates lib. 4. cap. 36.

Lutherus Tom. 6. f. 342. b.
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Köntjrs sonst (wo es zuthun sein wil) etwa holen / vnd wöllet wagen / weil ewer Gewissen das gerne haben wolt / vnd gewis ist / so möget jhrs thun im Namen Gottes.

Idem Tom. 6. f. 383. a.
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Vnd wie eine hoffertige Lügen / ist das / so er das Wallfart heyst / wan̅ jemand zu Leißnick das Sacrament empfehet oder Predigt höret / daß vns der Geyst mit newer Sprach muß deuten?

Tom. 6. fol. 111. a. b.
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Wer seinen Seelsorger offentlich weyß / daß er Zwingelisch lehret /
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den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden.

Schrifft D. M. L. Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge. Tom. 6. f. 339. a.
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GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernom̅en / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vn̅ euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc. Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warum̅ wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen? Were doch daß die rechte (wie mans vorzeiten hies) Vorburg der Helle. Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe (welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom. 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde. Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben. Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen. Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen (die ewiges Leben belangen) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vn̅ ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern.
|| [84]
Darum̅ sol er sich desselben aller ding eussern / vn̅ selbst Schüler vn̅ Vnterthan sein Gottes wort / wie alle Creatur / Engelisch vn̅ Menschlich. Hiemit dem lieben Gott befohlen. Montags nach dem Christag / Anno 1535.

Idem Tom. 6. fol. 107. b.
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Wie dan̅ jetzt zu vnser zeit viel sind / die deß Sacrame̅ts leiblich gar emperen / ehe sie deß Bapsts grewel ehren vn̅ stercken wöllen in d’ eine̅ gestalt / dan̅ Christus ordnung vn̅ Glaube / sind zwey werck Gottes / die alles vermögen.

D. Joach. Mörlin von dem Beruff Gob.
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Was aber die Kirche̅ selbst belangt / ist diß meine antwort / wan̅ sie fragt / wie sie sich halten sol. Erstlich sol sie der keinen für einen Diener erken̅en / der sich einen andern / der einen ordentlichen Beruff hat / zu vertreiben hat bestellen lassen / sondern ehe das Wort vnd die Sacrament anders wo suchen.

De restitutione piorum exulum. Zepherinus.
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PRaeceptum ergò est in antiquis statutis, ejectos atque suis rebus expoliatos Ecclesias proprias recipere: Et primò suaomnia eis reddi, & demum si quis eos justè accusare voluerit, aequo periculo facere: Judices esse decernentes Episcopos recta sapientes: & in Ecclesia convenientes ubi testes essent singulorum, qui oppressi videbantur: nec prius eos respondere, quàm omnia sua eis, & Ecclesiis eorum legibus integerrimè restituantur. Cap. 2. q. 2. Praeceptum.

Eusebius fratribus constitutis per Alexandriam & AEgyptum.
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In scripturis vestris reperimus quosdam Episcopos vestris in partibus à propriis ovibus accusatos: aliquos videlicet ex suspicione, & aliquos ex certaratione. Et idcircò quosdam suis esse rebus expoliatos: quosdam verò à propria sede depulsos, quos sciatis nec ad Synodum comprovincialem, nec ad generalem posse convocari, nec in aliquo judicari antequam cuncta, quae eis ablata sunt, legibus potestati eorum redintegrentur. Cap. 2. q. 2. in scripturis.

Nicolaus Papa Girardo Turonensi Archiepiscopo.
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Notum sit tuae fraternae charitati, quod cum iste praesbyter pauper, nomine Christophorus, de sua angustia ad nostram clementiam lachrimabiliter sit conquestus, dicens se falsis criminibus impetitum, & ab Ecclesia sua non convictum neque confessum, irrationabiliter fuisse ejectum: nam (ut ipse refert) tuâ diligentiâ per tres vices inquisitione factâ, nulla in se neque de fornicationis crimine, neque de homicidii confessione (de quibus impetebatur) reperiri potuit culpa, nisi quia suae paupertatis causa, quae petebantur aut co̅sentire noluit, aut adimplere non potuit: quod suustamen aemulus ultroneus egit: qui injustè illius Ecclesiam praeripuit. Idcircò magnoperè monemus reverentia̅ tuam, ut quaete forte ignorante, Gieziaca cupidit ate peracta esse videntur, tuae fraternitatis censurâ celeri emendatione corrigantur, scilicet restituendo Ecclesiae propriae jam dictum sacerdotem, atque ei reddendo tuâ pietate pristinum quem perdidit honorem: & nullatenus canonica instituta alicujus temeritate contemni permittas: quia faciente & consentiente per poena constringit. C. 2. q. 1. Notum sit. Vide plura. C. 3. q. 1. Episcopis. Item. Episcopi. Item Redintegranda, &c. Item in decretalibus de restitutione spoliatorum. FINIS.


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