Transkription

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen.
[Inhaltsverzeichnis]
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Gründtliche Widerlegung Des vnwarhafftigen Zwinglischen Buchs / wölches M. Ambrosius Vuolfius vnder dem Tittel / (Historia der Augspurgischen Confession / etc.) in offentlichem Truck außgehn lassen.
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Gestellt durch M. Iohannem Magerum, Probst zu Stutgarten.
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Mit einer Vorrede der Theologischen Facultet der Hohen Schul Tübingen.
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Getruckt zu Tübingen / durch Georgen Gruppenbach / Anno 1580.
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|| [ID00002]

Decanus vnd Doctores der heiligen Schrifft auff der Hohen Schul Tübingen / wünschen dem Christlichen Leser / Gottes gnad.
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ES hat die alte Schlang / der leidige Satha̅ / so ein abgesagter Feind Gottes / vnnd seiner geliebten Kirchen auff erden ist / ieder zeit von anbegihn der Welt / sich vnderstanden / in alle mügliche weiß vnd weg / Gottes Wort / vnd den lauff desselbigen / mit vnuerschämpten / grewlichen vn̅ greiff lichen Lugen / vnnd verkerungen / zuuertuncklen / verfelschen / vnd verhindern / wie er gleich bald im anfang / nach der erschaffung Him̅els vn̅ der Erde̅ / gethon / da er zu Euasagt: Mit nichten werdet jr des Todts sterben (wie Gott gesagt vnnd gedräwet) sonder jr werdet weiß wie die Götter / etc. Solch sein alte vnd gewonliche Kunst / hat er für vnd für in der Kirchen Gottes getriben. Wider Mosen / hat er in AEgypto erwecket Jannes vnd Jambres / die jm widerstunden. Hernach wider die rechte Propheten Gottes / nicht allein die grobe Baalspfaffen / sonder auch vil / vil falsche Propheten / die vnder dem schein Tittel vnnd Namen der rechten Propheten / vnd Gottes Worts / das Volck Gottes zuuerfüren / sich vnderfangen. Wider die heilige Apostel Christi / seine falsche Apostel / dardurch er die erste Christenheit von der Warheit / zu der Lügen /
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von dem Liecht zu der Fünsternus / von dem Him̅el zu der Hölle̅ / von dem ewige̅ Leben / zu dem ewigen Tod / abgefüret. Also hat er auch hernach vil vn̅ mancherley Ketzer erweckt / die grewliche / erschröckenliche Irrthumb vnd Ketzereien in der Kirchen Gottes erdicht vnd eingefüret haben. Wie hieuon Herr D. Martin Luther / in der Vorred vber den andern Theil seiner Bücher / kurtz vor seinem Abschied gestellet / sagt / da er also geschriben: Wer fleissig Ecclesiasticam vnnd Tripartit / das ist / die Kirchenhistorien der heiligen Vätter Bücher / vnd sonderlich die Biblien liset / der sihet / vnd kan wol verstehn / die Historien von anfang der Kirchen / daß es alle zeit also zugangen ist / wann Gottes Wort etwa ist auffgangen / vnd Gott jme ein heufflin dadurch zusamen gelesen / so ist der Teuffel des Liechts bald gewar worden / vnd hat auß allen winckeln dawider geplasen / gewehet vnd gestürmet mit starcken grossen Winden / solch Göttlich Liecht außzulöschen. Vnd ob man gleich einem oder zween Winden hat gestewret vnd gewehret / so hat er doch für vnd für jmmer zu einem andern Loch herein geblasen vnd gestürmet / wider das Liecht / vnnd ist kein auff hören noch ende geweßt / würd auch nicht werden vor dem Jüngstentage. Biß hieher D. Luther. Also auch zu diser letsten zeit / nachdem der gnedige vnd Barmhertzige Gott / auß vberschwencklicher vnd vnaußsprechlicher Gnad vnd Gütte / das helle Liecht
|| [ID]
seines heilsamen Worts / widerumb angezündet / vnd an Tag / wider die dicke langwirige / greiffliche Fünsternus des Antichristischen Papstumbs / gebracht / hat er nichts vnderlassen / sonder mit allem ernst / vnnd fleiß dahin gearbeittet / vil vnd mancherley Rotten / vnnd Secten / als der Widertäuffer / vn̅ anderer mehr / sonderlich aber die Sacramentierer / den Carolstad / Zwingle / Oecolampad / Caluinum, Petrum Martyrem, Bezam, vnnd jhre Gehülffen / erwecket / wölche nicht allein ein wüste trennung vnd spaltung / in der Kirchen Gottes gemachet / den lauff des H. Euangelij verhindert / sonder auch das Testament vnsers einigen Heilandts vnd Seligmachers Jesu Christi mit jhrer Deutteley verfelschet / da der Herr Christus sagt: Das ( Petrus Martyr in suo Dialogo ) ist mein Leib / sagen sie / es kan nit sein / Ist auch Gott mit aller seiner Allmacht vnmüglich / daß er könde verschaffen / daß der Leib Christi / zumahl mehr / dann an einem einige̅ ort sey / weil er dan̅ droben im sichtbarn Him̅el / an einem gwissen ort vmbschriben sey / wie könne er vns dan̅ im Nachtmal / seinen Leib zuessen / vnnd sein Blut zutrincken geben? Darumb so müssen die Wort Christi / von dem Brot des Nachtmals: Das ist mein Leib / einen andern Verstand haben / vnd souil gesagt sein / als / das Brot ist ein Zeiche̅ meines Leibs / das Brot bedeuttet meinen Leib. Nemen also vns den Kern / das ist / den Leib Christi / auß dem Nachtmal / vnd lassen vns die lehre Sprewer / das ist / nur Brot vnd Wein.
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Dauon wolgedachter Herr D. Martin Luther in ehegemelter Vorred / weitter also schreibet: Vnd wan̅ ich noch solt hundert jar leben / vnd hette nicht allein die vorigen vnd jetzigen Rotten vnd Sturmwinde (durch Gottes gnad) gelegt / sonder köndte auch alle künfftige also legen / so sehe ich doch wol / daß damit vnsern nachkommen / keine ruge geschafft were / weil der Teuffel lebt vnnd regiert / darumb ich auch bitte / vmb ein gnedigs Stündle / vn̅ begehr des Wesens nicht mehr / noch lenger. Ir vnsere Nachkommen / bittet auch mit ernst / vnd treibt Gottes Wort fleissiger / haltet das arme Windtliecht Gottes / seit gewarnet vnd gerüstet / als die alle Stund gewarten müssen / wo euch der Teuffel etwa ein Scheiben oder Fenster außstosse / Thür oder Dach auffreisse / das Liecht außzuleschen. Dann er schlefft vnnd feiret nicht / auch stirbt er nicht vor dem Jüngsten tage. Ich vn̅ du müssen sterben / vnd wan̅ wir tod seind / bleibt er gleichwol / der / so er allzeit geweßt / vn̅ kan sein stürmen nicht lassen. Ich sehe dort von ferne / wie er die Backen so hefftig auffblaset / das er gleich rot würdt / will blasen vnd stürmen / etc. Biß hieher D. Lutherus. Dises ist nun leider ietzo sonderlich erfüllet / vnd befindet sich / daß er ein warer Prophet gewesen. Dann der Teuffel durch seine getrewe diener / dem Herrn Christo sein Allmacht / allwissenheit / vnd gegenwertigkeit bey vnd in seinem heiligen Abentmal / souil an jhnen / will nem̅en / schliessen vn̅ sperren jn / gleich wie die Päpstler /
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in jhr Sacramentheußlin auff erden in jhre̅ Kirche̅ / also auch die Sacramentschwermer / drobe̅ auff die blawe Bine / in den sichtbarn him̅el / an ein gewissen Ort / von dem er nicht mehr / biß an den Jüngste̅ tag / zu vns auff erde̅ kom̅en könde / wider sein außtruckenliche Verheissung (Matth. 26.) / da er nicht allein sagt: Das ist mein Leib / etc. sonder auch: Mir ist gebe̅ aller gewalt / im Him̅el vnd auff (Matth. 28.) erden / vn̅ abermal: Sehet / ich bin bey euch alle tag / biß an der Welt ende. Dieweil sie dan̅ den Herrn Christum ( Ibidem. ) der Lugen straffen / vnnd jm seine Wort verkeren vnnd verfelschen / was ists wunder / das sie vns auch vnsere Wort vnd handlungen verdrehen? Ein solcher Gesell ist auch Ambrosius Wolff / wölcher vnuerschempter weiß / on allenscheuch / sich vnderstehet / vn̅ fürgeben darff / die Augspurgisch Confession sey Zwinglisch / vnd will kurtzum̅ jederman Zwinglisch mache̅ / auch die so am hefftigsten / je vn̅ alweg / wider disen Schwarm geschriben haben / also das er auch hierunder / vnd in diser Zal / des thewren werden Mans Gottes Herrn D. Lutheri / vn̅ Herrn Brentij nicht verschonet / sonder zwacket vn̅ klaubet hin vnd wider auß jhre̅ Schriffte̅ / Sprüchle / wölche er auff seine̅ Schlag mit gewalt / wider jhre̅ willen vn̅ meinung / beim Haar zuziehen sich vnderstehet / wie er auch in seinem Buch / von der Historia der Augsp. Confes. durchauß schier nichts anders thut / dan̅ das er mit groben vn̅ greifflichen vnwarheitte̅ / alle Schrifften vn̅ handlunge̅ / auff
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den Zwinglische̅ Schlag richten will. So doch meniglich kundt vn̅ offenbar / daß es Lutherus vn̅ Brentius niemals mit den Sacr ame̅tschwermern gehalte̅ / sonder mit grossem ernst vn̅ eiffer / je vnd alweg / biß in jhr Grub / darwider auffs hefftigst gefochte̅ / gestritten / vn̅ jederman dauon / als vor dem schädlichsten Gifft / gewarnet / wie in der grossen vn̅ ersten D. Luthers Bekantnuß / vom Abe̅tmal Christi / zusehe̅ / da er anfangs(Im deutschen) also sagt: Zum dritte̅ / will ich beken̅en alle Articul meines( Tom. Vuitten berg. 2. ) Glaubens / wider dise / vn̅ alle andere newe Ketzereie̅ / damit sie nit dermal eins / oder nach meinem tode / rhüme̅ möchte̅ / der Luther hett es mit jnen gehalte̅ / wie(Fol. 166.) sie schon in etlichen stucke̅ gethon habe̅. Vn̅ hernach im(Fol. 231.) selbige̅ Buch: Weil ich sehe / daß des rottens vn̅ jrrens / je lenger je mehr würdt / vn̅ kein auffhöre̅ ist des tobens vn̅ wütte̅s des Sathans / damit nicht hinfort bey meinem Lebe̅ / oder nach meinem Tod / der etliche zukünfftig / sich mit mir behelffen / vn̅ meine Schrifft / jhr Irrthum̅ zustercke̅ / fälschlich füre̅ möchte̅ / wie die Sacraments vn̅ Tauffschwermer anfiengen zuthun / so will ich mit diser Schrifft für Gott / vn̅ aller Welt / meinen Glaube̅ von stuck zu stuck beken̅en / darauff ich gedencke zubleiben biß in den tod / darinne̅ (das mir Gott helffe) von diser Welt zuscheiden / vnd für vnsers Herrn Jesu Christi Richterstul zukom̅en. Vn̅ ob iemand nach meinem tod würde sagen: Wo der Luther jetz lebt / würd er disen oder disen Articul anders lehren / vn̅ halten / dan̅ er hat jn nit gnugsam bedacht / etc. Da wider sage ich jetz
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als dann / vnd dan̅ als jetz / das ich von Gottes gnaden / alle dise Articul / habe auffs fleissigsts bedacht / durch die Schrifft / vnd wider herdurch offtermals gezogen / vn̅ so gewiß dieselbigen wolte verfechten / als ich jetz habe das Sacrament des Altars verfochten. Ich bin ietzunder nicht truncken / noch vnbedacht / ich weiß was ich rede / füle auch wol / was mirs gilt auff des Herrn Jesu Christi zukunfft am Jüngsten Gericht. Darumb soll mir niemandt schertzen / oder lose teidungen darauß machen. Es ist mir ernst / dann ich kenne den Sathan / von Gottes gnaden / ein groß theil. Kaner Gottes Wort vnd Schrifft verkeren vnd verwirren / was solt er nicht thon mit meinen / oder eins andern Worten? Vnd abermals hernacher daselbst: Eben so rede ich auch / vnd bekenne / das Sacrament des Altars / daß daselbst warhafftig der Leib vnnd Blut im Brot vnd Wein / werde mündtlich geessen vnd getruncken / ob gleich die Priester / so es raiche̅ / oder die / so es empfangen / nicht glaubeten / oder sonst mißbrauchten / dann es steht nicht auff Menschen glauben oder vnglauben / sonder auff Gottos Wort vnd Ordnung. Es were denn / das sie zuuor Gottes Wort vnd Ordnung endern / vnd anders deutten / wie die jetzigen Sacraments Feinde thun / wölche freilich eitel Wein vnd Brot haben / dann sie haben auch die Wort / vnd eingesetzte Ordnung Gottes nicht / sonder dieselbige nach jhrem eignen duncken verkert vnnd verendert.
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Gleicher gestalt / hat er auch sein entliche meinung erkläret / nicht lang vor seinem Ende / in seiner kurtzen Bekantnuß vom H. Sacrament / da er mit grossem ernst vn̅ Geist / bald im eingang also schreibt: Den̅ ich / als der ich jetz auff der Gruben gehe / will diß Zeugnuß / vnd disen rhum mit mir für meines lieben Herrn vnd Heilandts Jesu Christi Richtstul bringen / das ich die Schwermer vnnd Sacraments Feinde / Carolstad / Zwingel / Oecolampad / Stenckfeld / vnnd jhre Jünger zu Zürch / vnd wo sie seind / mit gantzem ernst verdampt vnd gemidden habe / nach seinem befelch. Tit. 3. Ein Ketzer soltu meiden / wenn er einst oder zwey vermant ist / vnd wisse / das ein solcher verkeret ist / vnd sündigt / als der schlecht will verdampt sein. Sie seind offt gnug / auch ernstlich gnug vermanet / von mir vnd vilen andern / die Bücher seind am tage. Vnd geht noch täglich vnser aller Predig / wider jhre lösterliche vnnd lugenhafftige Ketzereien / wölches sie wol wissen. Biß hieher D. Luthers Wort. In massen er auch in seinen allerletsten Predigen / so er wenig tag vor seinem seligen ende gehabt / gethon hat. Deßgleichen ist auch zusehen / in des Herrn Brentij Testament / das er etlich jar vor seinem Tod wolbedächtlich gemacht / vnd auff sein Todbet / in gegenwertigkeit aller Kirchendiener zu Stutgarten / hat lassen verlesen / vnd wie er darbey wölle biß an sein ende verharren / also auch sie vermanet / bestendiglich bey diser
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Lehr zubleiben. Noch dannoch / solches alles vnangesehen / sollen sie es mit den Zwinglianern gehalten haben. Müssen aber / Christlicher lieber Leser / dises nit vnuerschämpte Leut sein / die wider solche offentliche Außschreiben / der in Gott verschiednen / dermassen offentliche vnwarheiten dörffen fürgeben? die Leut also wöllen mit gesehenden Augen blind / vnd jrr machen / vnd auff jhren Irthumb zuuerfüren? Von wölchen wol mag S. Pauli vermanung / warnung vnd Prophecey verstanden werden / da er also zu den eltesten der Gemein zu Epheso (als er jhnen gnadet / vnd sein abschied von jhnen name) saget: Denn das weiß ich / daß grewliche Wölff vnder euch kommen werden / die der Herd nit verschonen werden. Auch auß euch selbs werden auffstehn Men̅er / die da verkerte Lehr reden / die Jünger an sich zuziehen / darumb seit wacker / etc. Ein solcher Wolff ist auch diser Ambrosius / darumb er nicht vnbillich Wolff heißt / weil gemeinglich nomina omina. Derohalben der Ehrwürdig vnd hochgelert Herr M. Johan Magerus / Propst der Kirchen zu Stutgartten / etc. vnser lieber Herr vnd Bruder in Christo / auß Gottseligem eiffer / solch des Wolffs vnwarhafftig Geschrey / auß bestendigem grund / glaubwirdiger kundtschafft vnnd Historien widerlegt / vnnd augenscheinlich / ja greifflich dargethon / das er mit vnwarheit / vnd fälschlich / beides der Augspurgischen Confes
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sion / derselbigen bestendigen Lehrern / vnnd auch der Historien vnd Handlungen / einen Zwinglischen Verstand / so sich zwischen D. Martin Luther / vnnd den Zwinglianern / auch hernacher / andern / verlauffen / andichtet / das er / D. Luther / alles auff den Zwinglischen Schlag für vnnd für gerichtet / vnd solchen lösterlischen / vnnd in Gottes Wort verdampten Irrthumb gebillichet vnnd gut geheissen habe. Das also einen nicht vnbillich möcht wunder nemen / wo disen Leutten das liegen so wol thete / das sie sich vor keiner auch offentlichen Luge mehr scheuhen / noch sich entferben / wann sie schon daran wie ein Dieb an frischer that / ergriffen werden / dieselbige jnen vnder Augen gestelt / vnd der vberwisen werden. Aber damit wir beschliessen / wie wir angefangen / ist solches ein anzeigung / von was Geist sie getriben werden. Wer nun denselbigen nit auß diser volgenden warhafftigen vn̅ bestendigen widerlegung will lehrnen erkennen / vnd sich dafür hütten / wissen wir nicht / wie demselben weitters geholffen werden möchte. Gott der Allmechtig / gebe jhnen solchs zuerkennen / daß sie sich sein Wort / wölches die warheit ist / leitten vnnd weisen lassen / von jhrem gefaßten Irrthumb abstehn / damit das grewlich ergernuß / so sie in der Kirchen Gottes angerichtet / einmahl auffhöre / der grosse Riß / vnd schädliche Fewr / so sie angezündt / widerumb geleschet werde / vnd wir miteinander in stil
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ler Rhu / guttem Frid vnnd einigkeit / Gottes Wort verkündigen vnd außbreitten / damit sein Nam geheiliget werde / sein Reich komme / vnd sein Will geschehe von vns auff erden / wie in dem Himmel / auff das wir jhn miteinander einhellig hie vnnd dort / ewig loben / thren vnnd preisen / vnnd in alle ewigkeit / mit allen seinen heiligen Engel singen: Preiß sey Gott in der höhe / vnnd / Heilig / Heilig / Heilig ist der Herr Zebaoth. Im sey Lob / Ehr / vnnd preiß in ewigkeit. Amen.

Correctur.
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Pag. 10. lin. 27. liß / mir. pag. 34. lin. 27. liß. Newenar. pag. 66. lin. 20. liß. beigelegte zwitracht. pag. 70. lin. 3. für Päpstische Confession / liß Baßlische Confession. pag. 76. lin. 19. liß / Bucerus vnd Capito. pag. 77. lin 23 liß. sich. pag. 81. lin. 11. liß. lehrern.
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WElcher guthertziger einfältiger Christ der Zwinglischen Scribenten Streit vnnd Löster bücher / im Nandel vom heiligen Abentmal / vnd von der Person Christi / ohn schaden lesen will / der muß vor allen dingen wissen / daß solche Zwinglische Scribenten gantz vnuerschämbte Leut sein / die on alle scheuhe für ein gewisse Warheit / vnd als ein bekantliche Sach / fürgeben dürffen / solche ding / welche nie geschehen / sondern auch das Widerspil / mit gutem Grund dargethon werden kan. Er muß jhnen auch zutrawen / daß sie reiner Lehrer Schrifften (zuuorderst aber die heilig Schrifft / so wol als auch der heiligen Väter Lehr) mit gewalt vnd zwang auff jr vnrechte vnd vnchristliche meinung zuziehen pflegen. Er soll sich auch zu jnen versehen / daß sie der reinen Lehrer Christliche Bekentnüssen / mit verstümblung jrer Wort / mit gefährlichen Zusätzen / vnd mit boshafftiger verkehrung / mutwilliglich verfälschen: auff daß sie hier mit die einfältige Hertzen von der reinen Lehr abschröcken vnd abwendig machen mögen. In Summa / Er muß gewißlich darfür halten / daß solche Zwinglische Scribenten vber keiner offenbaren Lügen rot werden. Ein solcher leichtfertiger Mensch ist auch M. Ambrosius Vuolfius, wölcher in diesem lauffenden Achtzigsten Jar ein vnwarhafftige Schrifft durch offentlichen Truck ausgehen lassen / deren Titul ist: Historia der Augspurgischen Confession / etc. Item:
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Acta Concordiae zwischen Herrn Luthero / vnnd den Euangelischen Stetten in Schweitz / etc. wider die Patres Bergenses vnd anderer Vbiquitisten verführischen Betrug / etc. Vnd dieweil in setztgedachter Schrifft fast alle Bletter mit grewlichen Calumnien, Lugen vnd erschröcklichen Lösterungen erfüllet: vnnd aber diese Sachen vnd Hendel nicht jeder man (sonderlich einfältigen Christen) gnugsam bekant: Hab ich für nutzlich vnd notwendig gehalten / gemelte vnwarhafftige Schrifft mit gutem Grund der warheit zuwiderlegen: dar mit nicht allein guthertzige Christen durch ermelt Ambrosij Vuolfij Lösterschrifft nicht verführet / sondern auch vor andern Zwinglischen verführischen Büchern / zuuorderst aber vor dem Zwinglischen Lugengeist / trewlich verwarnet würden. Ich will aber kürtzlich anzeigen / warauff das gantz Buch Ambrosij Vuolfij beruhet: dar mit sich der Christlich Leser souil desto leichter in den gantzen Handel / vnd also auch in dise meine Antwort richten möge. Erstlich erzelt Wolfius / was sich zwischen Doctor Luthern vnd Carlstad zu Jena verloffen. Vnd vntersteht sich in seinem vnwarhafftigen Buch an vilen orten meniglichen zubereden / daß D. Luther an dem Zwispalt vom heiligen Nachtmal fürnemlich vnd einigschuldig sey: vnd schiebet also allen vnglimpff diser zerrüttung in der Kirchen Gottes / auff des Luthers Person vnd handlung. Er gibt auch für / daß der zehend Artickul in der Augspurg. Confession von des Herrn Nachtmal
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sey Anno / etc. 30. allzu Päbstisch gestelt gewesen: Darumb es die notturfft erfordert habe / daß er hernach geendert vnd verbessert worden. Vnd wendet Wolfius für / daß die Chur / Fürsten vnnd Theologi, vmb dieselbige zeit solches gemerckt / vnd jnen derhalben die Confession der vier Stett (welche sich doch Anno / etc. 30. von den andern Euangelischen Ständen in diesem Articul abgesöndert) wolgefalle̅ lassen. Darauff seien allerley Handlungen / so wol in politischen / als Religionssachen / erfolget: Wölche von den Chur / Fürsten vnd Theologen dahin gemeint vnd gerichtet worden seien / das die Zwinglische Lehr nicht solte mehr verdambt oder verworffen werden / sondern bey den Euangelischen Ständen fürohin platz haben möchte. Er vndersteht sich auch zubeweisen / das auß jetzerzelter vrsach die Ständ der Augspurgischen Confession für ein vnuermeidenliche notturfft gehalten / daß ermelte Confession in diesem Articul geendert wurde. Derwegen sey nunmehr die geenderte Augspur gische Confession allein die rechte / wölche im Römischen Reich statt haben solle: vnd auff wölche auch der Religionsfriden gegründet sey. Er darff auch fürgeben / das Lutherus selbs / desgleichen auch Brentius / etwa seien der Zwinglischen meinung zugethon gewesen: vnd haben sich hernach allein aus lauter neid / haß vnd hoffart / wider die Zwinglianer gelegt. Vnd dieweil er die Leut bereden will / als ob ein rechter bestendiger Frid vnd Einigkeit zwischen Luthero vn̅ den Schweitzerischen Euangelischen Stet
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ten (in dieser sachen) were auffgerichtet vnd beschlossen worden: so tobet er grewlich in seinem gantzen Buch / wider Lutherum, Brentium, vnnd andere reine Theologos: sonderlich aber wider die Theologen / wölche aus der Chur vnd Fürsten Befelch zu Berg / die Formulam Concordiae reuidiert vnd verbessert haben: wölche er hönischer weis durchaus in seinem Buch die Patres Bergenses nennet: vnd gibt jnen vnd allen andern reinen Theologen (wölche sich wider den Zvuinglianismum legen) sonderlich aber dem Luthero die schuld / als ob sie den gemachten Friden jres theils mutwillig gebrochen / vnd dieses schädlich Fewr von newem widerumb auffgeblasen hetten. Daß aber Ambrosius Vuolfius dises alles one einigen Grund der warheit fürgeben / will ich vermittelst Göttlicher gnaden in dieser meiner Antwort so hell vnnd klar darthon / daß der Christlich Leser des Vuolfij vnwarhafftig fürbringen nicht allein sehen / sondern auch greiffen soll. Vnd will die Sachen / so gut ich kan / ordentlich zusamen ziehen: vnd mit grund der Warheit erzelen / wie sich die Handlungen / im Streit von des Herrn Nachtmal / verloffen: In welchem allem ich doch nichts notwendigs / wissentlich oder fürsetzlich vber gehn will. Dann Vuolfius nicht allein den vngrund berichtet / sondern auch die Sachen in seiner Lösterschrifft / gantz vnordenlich durcheinander wirfft / vnd offtermals seine vnwarheiten an vilen orten seines Buchs widerholet: wie on zweiffel der Christlich Leser selbs mit verdrus in seinem Buch befunden hat. Vnd soll der Christlich Leser (vermittelst Göttlicher gnaden) aus diser mei
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ner grundtliche̅ Widerlegung nicht allein den Grund der warheit erlernen / sondern auch dises reissenden Wolffs vnd seines gleichen Zwinglischer Scribenten, vnuerschämbt / leichtfertig / vnerbar vnd Gottlos Gemüth erkennen / damit sich Christliche fromme Leut vor jnen vnd jhren Schrifften desto besser hüten mögen. Es wöll mir aber der Christlich Leser zu gut halten / daß ich mit disem grewlichen Lösterer nicht freundtlich / sonder so ernstlich handle. Dann sein vnuerschämbt Gemüth / seine grewliche vnd vilfältige geheuffte Lugen / die wichtigkeit diser Sachen / vnd die gefahr der einfältigen Christen / erforderts / daß jme mit gebürlichem Eifer geantwortet werde. Vnd ist es Johanni dem Teuffer vnuerweislich gewesen / daß er die heuchlerische Phariseer vnnd Saduceer hat Schlangen vnd Otterngezücht genennet: Hat Paulus recht daran gehandlet / daß er die falsche Lehrer (wölche die Kirch Gottes ärgerten vnd betrübten) Hund / vnd Teuffelsapostel genennet / vnd sie verflucht vnnd vermaledeit: Ist es dem Herrn Christo selbs nicht vbel angestanden / daß er die falschen Lehrer reissende Wolff / getünchte Gräber / vnd Kinder des höllischen Fewrs gescholten: so werden mir verstendige vnd guthertzige Christen nicht verargen / wann ich disen Vuolfium / vnd seins gleichen also tractire / wie sie vmb die Kirch Gottes verdient haben. Den (nach dem alten Sprichwort) auff ein gründigen Kopff gehört ein scharpffelaug.
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Wie sich der Strit von dem heiligen Nachtmal zwischen Doctor Luthern vnd Carlstad erhaben.
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ES hat D. Luther vnd andere reine Theologen zur selbigen zeit (wie / Got lob / noch heutigs tags) von dem H. Nachtmal vnsers Herrns Christi / vermög heiliger Göttlicher Schrifft / Christlich vnd recht gelehrt: daß vns der Herr Christus in seinem heiligen Abentmal / mit Brot vnd Wein / seinen warhafftigen Leib vnd Blut / zuessen vn̅ zutrincken darreiche vnd gebe: zur sterckung vnsers Glaubens / vnd befürderung des newen Lebens in vns. Vnd hat gelehrt / daß nicht allein die gläubigen vnd würdigen / sondern auch die vngläubige vnd vnwürdige / den Leib vn̅ Blut Christi mit Brot vnd Wein / im heiligen Abentmal empfangen: Jedoch gereiche jnen solches Sacrament des Leibs vn̅ Bluts Christi / nicht zum nutzen / sondern zum Gericht: vnd solches geschehe vmb jres vnglaubens vnd vnbusfertigen hertzens willen. Dise Christliche / vnnd in Gottes Wort wolgegründte Lehr hat D. Andreae Carlstad nicht gefallen wöllen: sondern hat darwider aus seiner Menschlichen Vernunfft / ein Gottlosen Schwarm von dem heiligen Nachtmal herfür gebracht (wölcher doch auch vor ettlich hundert Jaren in der Kirchen Gottes verworffen vnd verdampt worden) Nemlich / daß in dem heiligen Abentmal Christi nichts den Brot
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vnd Wein / aber gar nicht der Leib vnd Blut Christi / gegenwertig dargereicht vn̅ empfangen werde / wölches auch noch heutigs tags aller Zwinglianer meinung ist. Dann ob wol Cinglius, Oecolampadius, Caluinus, vnd die newen Zwinglische Scribenten / vnderweilens etwas höflicher daruon reden: so ist doch aus jhren Büchern vnnd erklärungen offenbar / daß sie Christum (nach seiner heiligen Menschheit) allein im Himmel / vnd sonsten nir gendt haben wöllen: vnd also im heiligen Abendtmal (jhrer jrrigen meinung nach) nichts dann Brot vnnd Wein hieunden auff Erden haben vnd behalten. Vnd hat Carlstad mit disem seinem Schwarm / in abwesen Doctoris Lutheri zu Wittemberg ein grewlichen Tumult in der Kirchen vnd Schulen erreget: also daß D. Luther aus seiner Gewarsame (dahin er vmb mehrer sicherheit willen ein zeitlang geordnet war) gen Wittenberg sich verfügen / vnd solchem auffgangnen schädlichen Fewr wöhren müssen. Vnd darmit nicht jemandt gedencken möchte / ich wolt dem Carlstad seine Sachen hässig erzelen / vnd dem Herrn Luthero seine handlungen mit vngrund beschönen: will ich aus Iohanne Sleidano (als einem vnpartheyischen Scribenten) von wort zu wort referirn vnd erzelen / wie sich der Streit vom heiligen Nachtmal zwischen Herrn Luthero vnd Carlstad er haben. Es schreibt aber Johannes Sleidanus im dritten Buch seiner Histori vom Carlstad also.
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Andreas Carlstad hat / dieweil D. Luther nicht anheimisch gewesen / ein andere Lehr auff die Cantzel gebracht / vnd mit vngestim die Bilder aus der Kirchen geworffen: dann er den Pöfel erweckt hatte. Als aber D. Luther dieser vrsachen halben fürnemlich widerumb heim erfordert / hat er disen Handel des Carlstads gestrafft / vnd angezeigt / man müsse nicht disen weg fürnemen / sondern zuuor die Bilder aus der Menschen hertzen abschaffen / vnd das Volck lehren / daß man allein durch den Glauben gerecht werde / vnd daß die Bilder zur Seligkeit nicht nutzen. Wann nun die Bilder also aus dem hertzen gethon / vnd das Volck recht vnderrichtet sey / so werden die Bilder nicht schaden thon / oder auch für sich selbst fallen. Er lasse es jm zwar nicht zuwider sein / daß man sie hinweg thue / aber solches gebüre der Oberkeit: vnd sey nicht zuzulassen / daß jeder seins gefallens solches fürneme / etc. Vnd hernach im fünfften Buch sagt Sleidanus ferner also: Carlstad / von dem droben gesagt / weil er es nicht mit D. Luthern hielte / ist er von Wittenberg hinweg gezogen / vnd hat mit denen heimlichen Lehrern / wölche fürgaben / sie hetten Göttliche Gesicht vnnd Gespräch mit Gott / vil Freundschafft gehabt. Derwegen der Hertzog in Sachsen jme sein Land verboten. Er aber (Carlstad) liesse Büchlein ausgehen / darinnen er D. Luthern vnd seine Mitgehülffen hefftig antastet / als newe Schmeichler des Bapsts / vn̅ als ob sie von der Meß / von der Beicht / von den Bildern / vnd andern dergleichen Sachen / vnrecht lehrten. Auch legte Carlstad die Wort Christi (das ist mein Leib) also
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auß: Da sitzet mein Leib. Es hat auch Carlstad des Hertzogen selbst nicht geschonet / sonder gar hässig angezogen / daß er ins Ellend verjagt wäre / vnd hat alle schuld auff Lutherum getrochen. Darauff Doctor Luther nachlengs geantwortet / sein Lehr verthedingt / vnd angezeigt / es hab billiche vrsachen gehabt / warumb der Hertzog jne Carlstad in seiner Herrschafft nicht gedulden wöllen. Biß hieher Sleidanus. Hieraus hat der Christlich Leser zusehen / ob D. Luther oder Carlstad den leidigen Streit von des Herrn Abendmal angefangen: vnd mit was Ergernis vn̅ Tumult Carlstad zerrüttung in der Kirchen Gottes angerichtet: vn̅ aus wölchem Geist solch sein fürnemen hergeflossen: als der mit den wohnsinnigen himlischen Propheten / vnnd auffrhürischen Lehrern geleichet / vnd vnder der Decken gelegen. Darmit aber der Carlstad / sein Geist / vnd sein Lehr / desto besser erkennet vn̅ geurtheilt werden mögen: will ich auch erzelen von wort zu wort / was Philippus Melanchthon vom Carlstad / von seiner Lehr vnd handlungen gehalten vnd geschriben hat. Vnd wirdt mir freilich Vuolfius disen Zeugen allhie nicht verwerffen könden. Dann Philippus dazumal selbst zu Wittemberg gegenwertig gewesen / vnd alles / so sich damaln verloffen / selbs gesehen vnd gehört hat. Der schreibt aber an Fridericum Myconium also. Nun ist gewis / daß Andreas Carlstad disen Tumult zum allerersten hat angefangen / wölches ein wilder / vnuerstendiger / vngelerter / eigensinniger Mensch war / von dem wir das künlich sagen dürf
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fen / daß er nie erkent oder gethon hab gegen meniglich / was einem Menschen zustehet / ich geschweige / daß man aus jrgendt einer mutmassung hette können abnemen / daß der H. Geist jne regiere. Ja man hat vil gewisser anzeigung / dz er ein Gottloser Man sey gewesen. Sein gantze Lehr war zum mehrern theil jüdisch vnd auffrhürisch. Er verdampte alle Statuta vnnd weltliche Satzung / die von den weisen Heiden herkommen / vnd wolte die Leuth bereden / man solt in Gerichtlichen Sachen / nach dem Gesatz Moysis vrtheilen / dann was Christliche Freiheit vermöchte / wußter gar nicht. Weitter / als Niclas Storck anfieng die Widerteufferisch Lehr in Teutschland einzuschleuffen / gefiele es jme (Carlstad) wol / vnd gabe demselben gantz schwärmerischen Geschmais von stund an beifall. Entlich erregte er auch dis Gezenck vom Abentmal nur aus verbittertem Hertzen wider D. Luthern / nicht daß er vermeinte / Gott vnd der Warheit villeicht etwas darmit zudienen. Dann als Carlstads vnsinnige Bildstürmerey D. Luthern hefftig mißfiele / entbrante Carlstad von grawsamer Rachgirigkeit / vn̅ trachtet mit allem fleiß / wie er etwa ein scheinbarn Tadel an Luthero möchte finden / sein Ansehen vnnd gut Gerücht bey menniglich zuuerkleinern. Gantz Teutschland weißt / vnd ist mit bekantlich / daß ich hieran nicht liege. Wiewol so jemands derer ding beweisung fordert / werden Carlstads eigne Bücher vnd Tractätlin / so offentlich am tag seind / jhren Authorem selbst augenscheinlich vberzeugen. Dann
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aus denselbigen wol zusehen ist / daß jne (Carlstad) gar kein andere vrsach / dann Neid vnd Haß zu diser schädlichen Disputation verursacht habe. Biß hieher, Philippus. Hieraus sich stu abermal Christlicher Leser / daß an dem leidigen Stritt vom heilige̅ Nachtmal nicht der Herr Lutherus / sondern Carlstad schuldig gewesen / wölcher (vom Teuffel getriben) die Zwinglische Ketzerey (die vor ettlichen hundert Jaren der Kätzer Berengarius widerrüffen müssen) aus der Höllen widerumb herfür gebracht / vnd neben demselbigen auch die Bildstürmerey angerichtet: vnd was D. Luther zuuor in der Kirchen Gottes mit grosser müh vnd sonderm Christlichem Eifer aufferbawen / das hat Carlstad widerumb abzubrechen / vnd in ein hauffen zureissen sich vnderstanden. Hat nun D. Luther hierzu mit gutem Gewissen / stillschweigen können? Oder hat er noch dem Carlstad hierüber vil hofieren vnd flenßlen sollen? S. Paulus sagt von den jrrigen Lehrern / wölche die Kirch Gottes bey den Galatern jrr machten: Wölte Gott / daß(Gal. 3.) sie aus gerottet würden / die euch verstören: solte denn Lutherus nicht gebürlichen Eifer vnd ernst gegen dem Carlstad / (als einem reissenden grim̅igen Wolff / wölcher der / Herdt Christi nicht verschonet) gebraucht haben? So ists auch vnlaugbar / daß sich Carlstad zu Jena vnerfordert zu D. Luthern gedrungen vnd genötigt / vnd mit jme angefangen zuhadern vnd zuexpostulirn / vnd (neben vilen andern vnbescheidne̅ Reden) dem Herrn Luthero gedrewet /
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Er hette ein lust wider jn zuschreiben. Wenn nun D. Luther damalen mit jme freundtlich gehandelt / würde es gewißlich vom Carlstad vn̅ seinem Anhang (wie auch von den heutige̅ Zwinglianern) dahin angenom̅en vn̅ gedeutet worde̅ sein / als ob sich D. Luther bey seiner gutensach fürchtet / vn̅ das Liecht schewete. Da nun D. Luther (auff vilfältigs des Carlstads trotzen) dem Carlstad ein Goldgulden gegeben / vnd einen trunck darauff gebracht / daß er nur frisch wider jn schreiben soll / darmit er jme hinwiderumb antworten / vnd also die war heit an den tag kommen möchte: muß hiermit D. Luther (nach Vuolfij meinung) ein grewliche Sünd begangen / vnd vrsach zu allem Zwitracht gegeben haben. Daß aber Carlstad lang zuuor sein jrrige kätzerische Lehr offentlich zu Wittenberg / vnd an vilen andern orten außgegossen / die Gewissen verwirret / mit den auffrührischen himlischen Propheten geleicht / vnd jr vnsinnigkeit gebillicht vnd befürdert / das ist bey dem Ambrosio Vuolfio gar für kein Sünd geachtet / sondern wirdt von jm stillschweigendt / boßhafftiger weiß vbergangen. Daraus abermal zusehen / mit was auffrichtigkeit vnd redligkeit Vuolfius hierinnen handle. Darneben soll ich dem Christlichen Leser nicht verhalten / daß ob wol das Gespräch zwischen dem Herrn Luthero vnd Carlstad (wölchs Vuolfius auffs allerhässigst ettlich vil mal anzeucht) dem andern Jenischen Tomo, folio 463. einuerleibt: (weil man es dazumal besser nicht haben mögen) bescheint sich doch auß dem extract eines Sendbrieffs D. Lutheri an Georgium Spalatinum, wölcher am nechsten Blat
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daruor in gemeltem Tomo steht / vnnd billich vom Vuolfio (der das nachfolgend hat sehen können) auch nicht vbersehen worden sein solt / wie glaubhafftig die beschreibung dises Gesprächs zuachten sey. Dan̅ also schreibt Doctor Lutherus: Mir gefelt sehr wol das Büchlein von meiner Jenischen vnd Orlamündischen Handlung / der vrsach / weil ich sehe / daß die falsche Leut / so sich selbs schuldig wissen / jnen fürchten / vnd mir hierinnen vorkommen / den rhum erjagen / vnnd mein guten Namen verletzen haben wöllen. Derhalben weil in solchem Buch Lugen vnd Warheit vnder einander vermischet ist / vnnd doch one des Authors Namen ausgangen / mus es mit gedult vberwunden sein / Dat. 2. post Michaelis. Daraus gnugsam abzunemen / daß die beschreibung dis Gesprächs nicht aller dings stähelin ist / vnd ein Nachteul / so jren Namen nicht darzu bekennen dürffen / vnd die villeicht D. Luthern nicht fast hold gewesen / sondern (wie aus dem Beschlus gemelter description abzunemen) ab diser Zwitracht sich mehr gefrewet dann bekümmert / vnd mit den Schwermgeistern colludirt / jme D. Luthern / sein handlung / wort vnd werck zum vnglimpfigsten / vnd mit zulegung der vnwarheit referirt hat. So dann die recht eigentlich vrsach aller schädlichen Spaltungen in der Kirchen Gottes / nicht den getrewen reinen Lehrern / wölche bey der Göttlichen Warheit bleiben / vnd dieselbige auff die Nachkommen in Frid vnnd Rhu fort zupflantzen begern / zuzumessen: sondern billich den jenigen ob dem Hals
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ligt / wölche ein newe falsche Lehr herfür bringen / vnd also ein verderblich Fewr in dem Haus Gottes anzünden vnd auffblasen: so werden auch dieselbige jrrige Geister an jenem tag dem Allmächtigen (als die rechte vn̅ allerschädlichste Mordbrenner) schwäre Rechenschafft geben müssen. Hiezwischen aber seind reine getrewe Kirchendiener schuldig / solchem auffgehendem Fewr mit allem ernst vnnd eifer / zuwöhren vnd zubegegnen. Vnd dieweil je der Carlstad disem Ambrosio Vuolfio so wolgefelt (wie jne dann auch Zwinglius Anno / etc. 24. auff der Cantzel zu Zürich entschuldiget / vnnd in offentlicher Predig für jn gebeten hat / daß ( Lanaterus in Historia sua fol. 2. fac. 2. ) man seine Bücher zulesen nicht verbieten solte: inmassen Lauaterus, ein Zwinglischer Scribent / selbs bezeuget) so will ich den Carlostadium hiemit dem (1. Joh. 2.) Vuolfio zu einem Aidbruder schencken. Es ist aber an D. Carlstad erfüllet / das Johannes von dergleichen Schwürmern sagt: Sie seind von vns außgegangen / aber sie waren nicht von vns. Denn wa sie von vns gewesen weren / so weren sie ja bey vns gebliben. Vnd sovil sey kurtzlich hieruon vermeldet / wölcher gestalt sich diser Streit von dem heiligen Abentmal Christi erhaben: daß nemlich an demselbigen nicht der Herr Lutherus / sonder der Schwürmer Carlstad vnd sein Anhang / schuldig sey. Darauß abzunemen / wölch ein gifftiger verleumbder / Lügner vnd Lösterer diser Ambrosius Vuolfius sey / der allen vnglimpff / wider sein eigen Gewissen / vnd wider die offenbare Warheit / auff D. Luthern schieben darff.
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Von dem Marpurgischen Colloquio.
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EBen vmb die zeit / da Carlstadius disen Lärmen in Sachsen angefangen / habe̅ im Schweitzerland Zwinglius vnd Oecolampadius auch angefangen zuschwörmen. Vnd ob sie wol die Wort Christi (das ist mein Leib / etc.) auff ein andere weis ausgelegt dann Carlstad: so seind sie dannoch im Grund mit des Carlstads meinung einig gewesen / Darumb sie jme auch im Schweitzerland ins Ministerium geholffen. Dann gleich vnnd gleich gsellt sich gern. Vnd wie Zwinglius für des Carlstads Bücher gebetten (als kurtz droben vermeldet) also hat Oecolampadius seinen guten Freunden geschriben / sie solten dem Carlstad vmb seiner Bücher willen nicht vbel nachreden: Dann ob er wol nicht das jenig / so er gesucht / erreicht / so solte doch die Summ vnd Inhalt seiner Lehr nicht verworffen werden / wie abermals( Lauaterus ibid. fol. 3. fas. 1. ) Lauaterus bezeugt. Als nun D. Luther gesehen / daß Zwinglius vnd Oecolampadius des Carlstads Irthumb vom heiligen Nachtmal nicht allein bey sich hetten / sondern: auch ausbreitteten / vn̅ mit etwas höflicherer beschönung bey dem gemeinen Man fürtrugen: hat er sich (als einem trewen eiferigen Lehrer gebürt) mit allem ernst hefftig darwider gelegt: vnnd solchen Irthumb mit gewaltigen wolgegründren Schrifften angriffen vnnd gestürtzt. Wölches obgedachte Schweitzerische Theologi nicht leiden wöllen / son
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dern zu verthedigung jhres Irthumbs allerhand Schrifften wider D. Luthern vnd wider sein reine Lehr / durch den Truck ausgehen lassen. Also ist man in disem Handel vom heiligen Nachtmal zu beiden theilen hefftig in einander gewachsen: dieweil Doctor Luther von seiner reinen Lehr nicht weichen köndt noch solt: Der Gegentheil aber von seiner jrrigen meinung nicht weichen wolt. Dieweil aber dise Spaltung bey den Papisten ärgerlich / bey den Euangelischen hochschädlich / vnd dem lauff des heiligen Euangelions sehr hinderlich war / hat der Durchleuchtig Hochgeborn Fürst vnd Herr / Herr Philips / Landgraff in Hessen / etc. aus Christlichem Eifer vnd wolmeinen / sich bemühet / ob durch Gottes Gnad durch ein Gespräch der fürnembsten Theologen / dise trennung möchte Christlich hingelegt werden. Derhalben jre F. G. zu sich gen Marpurg (auff Michaelis Anno / etc. 29.) nachfolgende Theologen erfordert / D. Martin Luthern / Iustum Ionam, Philippum Melanchthonem, Andream Osiandrum, Iohannem Brentium, Snepffium, Agricolam: vnd auff der andern seitten Zuuinglium, Oecolampadium, Bucerum vnnd Hedionem. Vnd haben jhr F. G. erstlich lassen ad partem handlen: vn̅ Philippo befohlen mit Zwinglio zuconferirn / dem Luthero aber mit Oecolampadio zuhandlen. Vnnd ist dem Zwinglio vom Herrn Philippo fürgeworffen worden / daß er Zwinglius nicht allein vom heiligen Nachtmal / sondern auch von ettlich andern Articuln nicht recht lehrte. Vnd nachdem vil disputirt worden / nemlich von der Erb
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sünd / Item daß der heilig Geist (nach Zwinglij meinung) durchs Wort vnd Sacrament nicht gegeben würde / Ist Zwingel hierinnen gern von seinen Schrifften gefallen. Dises seind Philippi Melanchthonis( Tom. 4. Germ. ) wort / die er an Hertzog Heinrichen zu Sachsen( Ienen. fol. 467. ) hieruon geschrieben hat. Folgends als man zur offentlichen Handlung geschritten / hat D. Luther vor Hochgedachtem Fürsten / jrer F. G. Rhäten / vnd obgemelten Theologen angezeigt / daß die not forderte / von der gantzen Summa Christlicher Lehr mit jnen zureden: dann man finde in Zwingels Schrifften vil Irthumb. Als aber Zwingel darwider redte / man wer nicht zusamen kommen von andern Articuln zureden / sondern allein vom Sacrament / doch so man daruon einig würde / wölte er auch von andern Sachen reden. Also ward damals der Articul vom Sacrament für die hand genommen. Vnd als D. Luther wider die Einred (daß ein Leib nicht möchte an vilen orten sein) zur Antwort gegeben / Natürliche Vernunfft solte nicht / köndte auch nicht die Allmächtigkeit Gottes richten: Hat Zwinglius darauff gesagt / Gott gebe vns nicht solche vnbegreiffliche ding für.(NOTA.) Daraus wol zusehen / daß des Zwingels vn̅ seines Anhangs(Was die Zwinglische Theologia für Articul des Glaubens hab: nemlich / solche / die mit der Vernunfft können begriffen werden.) Religion in disem Handel / auff solchen Gründen stehe / wölche der Menschlichen Vernunfft nicht vnbegreifflich seien. Dises solt Ambrosius Vuolfius auch billich erzelt haben: der sonsten D. Luthern zu vnglimpff alle wörtlin in fürgeloffnen Handlungen wol weißt auff
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zumutzen vnd zuschärpffen. Aber weil er gesehen / daß solches dem Zwingel vnd seinem Anhang zu kleinen ehren gereiche / hat er solches boßhafftiger vnd tückischer weis vertuscht vnd verschlagen. Ohnangesehen aber / daß man sich im Articul vom heiligen Nachtmal nicht vergleichen hat können: seind dennoch etliche Articul begriffen / in denen man sich verglichen hat: deren seind dreyzehen gewesen. Vnd ist der vnuerglichen Articul vom Nachtmal der vierzehend in der zahl geweßt / bey welchem auch vermeldet worden / warüber man noch der zeit strittig sey. (Pag. 251.) Als nun Vuolfius dise handlung in seinem Buch referirt / begeht er mutwillig vnd fürsetzlich ein recht Bubenstuck / machet aus dem neundten verglichnen Articul vom heiligen Tauff / vnd aus dem vierzehenden vnuerglichnen vom heiligen Nachtmal / seins gefallens ein Articul / vnd setzt denselbigen mit disen worten: Nemlich fürs erst / sey man dahin verglichen / daß die Sacrament nicht ledige vnd blosse Losungzeichen vnder den Christen / sondern Zeichen vnnd Werck Gottes weren / darin vnser Glaub erfordert würde. Dise wort (daß der Glaub erfordert werde) wölche allein vom Tauff in dem neundten Articul gesagt werden / zeucht diser boßhafftig Mensch / gefahrlicher weis / auch auff das Nachtmal Christi. Gleich als ob in selbigem Colloquio zu Marpurg / Lutherus bewilligt hette / das heilig Nachtmal were allein ein Sacrament / wann es mit Glauben empfangen
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würde: wann aber kein Glaub da were / so were es auch nichts den Brot vnd Wein. (Ich rede jetzt nicht von dem nutzen / sonder von der Substantz vnd Wesen des Nachtmals.) Dieses ist ein rechts Zwinglisch Stücklin / vnd ein mutwilligs verfelschung der Nistorien / wie sie ergangen: daraus abermal zusehen / was für ein vnuerschämbter Mensch Ambrosius Vuolfius ist / der nicht rot würdt / wann man jm gleich die Hand im Sack ergreifft. Ferner / da in den Actis des Marpurgischen Colloquij also geschriben steht: Vnd wiewol aber wir vns (ob der ware Leib vnd Blut Christi leiblich im Brot vnd Wein sey) dise zeit nicht verglichen haben / etc. erwischt Vuolfius dise wörtlin (leiblich im Brot vnnd Wein) mit wölchen doch Lutherus nichts anders gewölt / dann daß Christi Leib vnd Blut war hafftig im Nachtmal mit Brot vnd Wein gegenwertig sey: vnd deuttets dem Herrn Luthero dahin / als ob Lutherus hier mit den Leib Christi localiter, das ist / reumlich / in das Brot einschliessen wölte. Vnd spricht Vuolfius: Dann Christi Leib leiblich im Brot sein /(Pag. 252.) kan den worten vn̅ deren concept nach anderst nicht / dann von einer reumlichen / vnd mit ort vnd stell des Brots vmbgebnen vnd vmbschribnen Gegenwertigkeit verstanden werden / etc. Vnd will also Lutherum gegen meniglichen verdächtig machen / als ob Lutherus allein darumb die Handlung hette zerschlagen lassen / daß die Zwinglischen jhme die localem oder reumliche einschliessung des Leibs Christi ins Brot / nicht hette zugeben wöllen. So doch D. Luther sich etliche Jar zuuor in offentlichen Schrifften rund er
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klärt / daß er kein localem inclusionem oder reumliche einschliessung des Leibs Christi im Brot hielte. (Tom. Ien. Germ. 3. Fol. 353.) Dann also sagt er im Büchlin / daß die Wort Christi / etc. noch fest stehn: Wir arme Sünder (spricht er) sind ja nicht so toll / daß wir glauben / Christus Leib sey im Brot / auff die grobe sichtbarliche weis / wie Brot im Korb / oder Wein im Becher / wie vns die Schwörmer gern wölten aufflegen / sich mit vnserer thorheit zukützeln / sondern wir glauben stracks / daß sein Leib da sey / wie seine wort drauff lauten vnd deuten / das ist mein Leib / etc. Daß aber die Väter vnnd wir zuweilen so reden / Christus Leib ist im Brot / geschicht einfältiger meinung darumb / daß vnser Glaub will bekennen / daß Christus Leib da sey. Sonst mögen wir wol leiden / man sage / er sey im Brot / er sey das Brot / er sey da das Brot ist / oder wie man will: vber worten wöllen wir nicht zancken / allein daß der Sinn da bleib / daß nicht schlecht Brot sey / das wir im Abentmal Christi essen / sonder der Leib Christi. Dieses hat Vuolfius wol gewüßt. Aber darmit er den vnglimpff der zerschlagnen handlung abermals auff Lutherum schieben / vnd seine Schwörmer schön machen möge / schämet er sich abermals nicht / dem Luthero seine wort bößlich vn̅ mutwillig zuuerkehren. Dar aus abermals erscheinet / wölch ein gifftiger Calumniator Ambrosius Vuolfius sey. (Tom. 4. Ien. Germ. fol. 468.) Es würdt auch in den Actis dises Colloquij vermeldet / Als man zu Marpurg vnuerrichter Sachen von einander scheiden wöllen / daß die Zwingli
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schen begert haben / D. Luther solt sie annemmen / als Brüder: solches aber hab D. Luther in keinen weg wöllen willigen: hab sie auch hart angeredt / daß jne sehr wunder neme / wie sie jne für ein Bruder halten köndten / so sie anderst jr Lehr für recht halten: Es sey ein Zeichen / daß sie jhrer Sach nicht gros achten. Dises solt Vuolfius in seiner Histori billich auch erzelt haben. Aber er hat sich dessen geschämpt. Dann weil die Zwinglianer vns so grewlicher Ketzereyen (als der Eutichianischen / Martionitischen / vnd anderer) beschuldigen / inmassen sie dem Herrn Luthero, auch vor dem Marpurgischen Colloquio gethan: vnd dennoch nichts destoweniger vnsere Brüder sein wöllen: Ist solchs ein gewis anzeigen / daß sie in jrem hertzen vberzeugt seind / daß sie vns mit solcher aufflag gewalt vnd vnrecht thon: oder aber / daß sie im grund jres Hertzens rechte Epicurer seind / wölche aus der Christlichen Religion nur ein gespöt treiben / vnd grewliche Ketzereien (deren sie vns felschlich beschuldigt) nur für ein schertz halten. Also sichstu Christlicher Leser / wie trewlich Vuolfius in erzehlung des Marpurgischen Colloquij gehandelt: vnd was du dich zu einem solchen Referenten (das ist / zu einem Lugner vnd falsario) auch in den andern Sachen zuuersehen habest.
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Ob die Augspurgisch Confession in dem zehenden Articul vom heiligen Nachtmal / Anno / etc. 30. also gestelt gewesen / daß dieselbige hernach billich vnd notwendig geendert worden.
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GLeich im folgenden dreissigsten jar ist der gros Reichstag zu Augspurg gehalten / vnd Keysern Carolo V. die Augspurgisch Confession von den Euangelischen Ständen vber geben worden: die wort vom heiligen Nachtmal lauten in derselben Confession / im zehenden Articul / also: Von dem Abentmal des Herrn / würdt also gelehrt: daß warer Leib vnd Blut Christi / war hafftiglich vnder gestalt des Brots vnd Weins / im Abendmal gegenwertig sey / vnd da ausgetheilt vnd genommen würdt. Derhalben wirdt auch die Gegenlehr verworffen. Dise wort (der halben würdt auch die Gegenlehr verworffen) stechen den Ambrosium Vuolfium (als ein Zwinglianer) hefftig in die Augen. Dann er versteht wol / daß mit disen worten / die Christlichen Euangelischen Chur / Fürsten vnd Ständ / den Zwinglischen Irthumb offentlich verworffen / vnd vor Keyserlicher Maiestat / vnd dem gantzen Reich offentlich sich erklärt / daß sie mit dem Zwinglischen Irthumb weder theil noch gemein hetten. Es fürchtet auch Vuolfius, es werden die jetzlebende Euangelische Christliche Chur / Fürsten vnd Ständ der Christlichen Augspurgischen Confession / durch erinnerung vnd betrachtung obgemelter wort / noch mehr verursacht werden / ob der reinen Lehr vom heiligen Nachtmal ernstlich zuhalten / vnd dem Zwinglischen
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Irthumb jre Land / Kirchen vnnd Schulen zubeschliessen / vnd also in die Fußstapffen jrer hochlöblichen Christlichen Vorfahrn zutretten / vn̅ darinn zuuerharren. Derwegen begaifert Ambrosius Vuolfius die(Pag. 1.) Christliche Augspurgische Confession mit seinem vnflat / nennet sie hönisch ein Persianisch Decret / oder Praetorische Formul / vnd gibt für / daß der ersten(Pag. 130.) Augspurgischen Confession Articul vom Abentmal des Herrn sey anfangs in einem andern / vnd gantz Papistischen verstand der wort / von einer wesentlichen Gegenwertigkeit des Leibs vnd Bluts Christi / vnder gestalt des Brots vnd Weins / verfaßt / vnd zu Augspurg vbergeben worden. Mit disen vnd vil andern mehr worten / beschuldigt er an vilen orten seins Buchs / die erste Augspurgische Confession in disem Articul / daß sie allzuuil Päpstisch gewesen / vnd in derselbigen die Päpstische Transsubstantiation statuirt vnd bekent werde / vnd gibt für / als ob in disem Articul kein vneinigkeit zwischen vns vnd den Päpstischen gewesen / sondern die vnsern alles das jenig / was jnen bey disem Articul zugemuttet worden / gentzlich angenommen hetten. Nun ist vnwider sprechlich / daß D. Luther allbereit acht Jar vor vbergebung der Augspurgischen Confession die Päpstische Transsubstantiation oder verwandlung des Brots in den Leib Christi / verworffen hat. Dann also schreibt er wider König(Tom. 2. Ien. Germ. fol. 153.) Heinrichen von Engelland: Darumb sag ich Nein darzu / daß Brot vnd Wein verwandelt werde. Vnd biete trutz König Heintzen / vnd allen Papisten / daß
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sie jr Ja bewisen. Wiewol ich nicht der erst bin / der solchs sagt / sondern in jhren Schulen schreibt Cardinalis Cameracensis selbst / es sey beweißlicher / daß Brot nicht verwandelt werde. Warumb sticht nicht König Heintz denselben vmb / vnd leugt so offenbarlich / daß ich allein das sage / hats doch die Welt nie so weit glaubt / ehe dann es durch Thomam Aquinas außbracht ist. Diser meinung seind auch die Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ (ja auch die andern Theologen / wölche zu Augspurg zu disem Werck gezogen) dazumal schon allbereit gewesen. Dann als von Keyser Carolo jnen damals vber dem 10. Articul der Confession vnder andern Puncten zugemuttet worden / daß sie solten die verwandlung des Brots in den Leib Christi glauben / also daß nicht mehr Brot alda sey: haben sie zwar sich zu etlichen mahlen erkläret / daß sie ein warhafftige gegenwertigkeit des Leibs vnd Bluts Christi glauben: Aber disen Anhang von verwandlung des Brots vnd Weins / in den Leib vnnd Blut Christi (also daß kein Brot vnd Wein da bleibe) haben sie nicht angenommen / noch darein gewilliget: sondern seind bey jrer einfältigen Bekentnus gebliben / von der wahren Gegenwertigkeit des wahren Leibs vnd Bluts Christi im Nachtmal: wie dann auch der Transsubstantiation halben von Keyser Carolo weitter nicht in sie gedrungen ist worden. (Fol. 121. 143. 151.) Wie solches die Historia der Augspurgischen Confession Doctoris Dauidis Chytraei bezeuget. So hat Lutherus, zeitlich die localem inclusionem, oder einschliessung des Leibs Christi in dem Brot
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verworffen / inmassen droben mit seinen eignen worten erklärt vnd bewisen: wölche allhie zuwider holen vmb geliebter kürtzen willen vnnöttig. So würdt auch Vuolfius aus dem wörtlin (vnder der gestalt) nimmermehr die Päpstische Transsubstantiation erzwingen mögen. Dann obgemelte Lutheri erklärung / vnd der Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ erzelte handlung / seind derselbigen zuwider. Vnd ist dazumal / wie auch noch heutigs tags / das wörtlin (gestalt) anderst nicht gebraucht worden / den für einen theil des heiligen Sacraments: als / daß mit dem sichtbarn Brot der warhafftig Leib Christi gegeben / vnd mit dem sichtbarn Wein / das Blut Christi dargereicht werde. Vnd seind also die wörtlen (beiderley gestalt) bey vns / für die eusserliche sichtbarliche zeichen des Brots vnd Weins / gebraucht worden. Als wann wir sagen / Man soll das heilig Abendmal Christi den Layen vnder beiderley gstalt reichen: so wöllen wir ja nicht darmit zuuerstehn geben / daß wir seien Papisten worden / sonder wir wöllen souil sagen: Man soll den Layen beide theil des heiligen Sacraments (nemlich das gesegnete Brot / vnd den gesegneten Kelch) reichen. Dises weißt Vuolfius gar wol: noch schämpt er sich nicht / der Christlichen Augspurgischen ersten Confession / vnd den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen (wölche damals gelebt / vnnd obgedachte Confession vbergeben vnd gestelt) die Päpstische Transsubstantiation mit vngrund auffzutringen. Mich wundert aber / daß Ambrosius Vuolfius nicht die Brillen auffgesteckt / vnd in seines Patriar
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chen (des Heinrich Bullingers) Commentario in (Fol. 276. fac. 2.) Esaiam folgende wort gelesen hat. Pertinet huc negocium Coenae Dominicae, in qua sub visibilibus speciebus, carnem & sanguinem Domini spiritualiter per fidem ad salutem cum gratiarum actione percipimus, das ist / hieher gehört auch der Handel von dem heiligen Nachtmal / in wölchem vnder den sichtbarlichen Gestalten / wir den Leib vnd Blut des Herrn Geistlich durch den Glauben zum heil mit danckbarkeit entpfangen / etc. Sihe lieber Christlicher Leser / was Vuolfius für ein Man sey. Wann Bullingerus das Brot vnd Wein im heiligen Nachtmal Species oder Gestalten nennet / so darff er drumb kein Papist sein. Wann aber die Lutherischen das Brot vnnd Wein im heiligen Nachtmal Species oder Gestalt nennen / so müssen sie Papisten sein: vnd müssen die Transsubstantiationem angenommen haben: vnd muß also vmb diser wort willen / die Augspurgisch erste Confession / in disem Articul Päpstisch sein. Es hilfft aber Ambrosium Vuolfium nicht / daß er aus der ersten Apologi die wort (verenderung des Brots: Item / die verwandlung des Brots in das Fleisch Christi) auff die ban bringt. Dann ob wol Philippus in derselbigen Apologi den Canonem Graecae Missae, deßgleichen auch den Bischoff Bulgarium anzeucht: so bestetigt er doch hiemit nicht die Transsubstantiation. Dann also lautten die wort in der Apologt / wie sie Vuolfius selbs er zelt: Wir befinden / daß nicht allein die Römische Kirch die leibliche gegen
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wertigkeit Christi glaubt / sonder daß es auch jetzund vnd vor zeiten die Griechische Kirch gehalten habe / wie der Canon in jrer Meß dasselb bezeuget / in wölchem der Priester außtrücklich bittet / daß durch verenderung des Brots / es der Leib Christi selbs werde. Vnd der Bischoff Bulgarius, wölcher / wie vns gedunckt / nicht ein vnebner Scribent ist / sagt lautter / daß das Brot nicht allein ein Figur sey / sonder werde war hafftig in das Fleisch Christi verwandelt. Biß hieher die Apologi. Wer sihet hie nicht / daß Philippus in der Apologi an disem ort allein souil beweisen hat wöllen / daß in der Römischen vnd Griechischen Kirchen / je vnd allwegen ein wahre gegenwertigkeit des Leibs vnd Bluts Christi / sey geglaubet worden? Das ist die intention, vnangesehen / ob gleichwol ettliche Patres mögen villeicht die Transsubstantiationem geglaubt haben. Wiewol man solche jhre Reden auch wol Christlich dahin verstehn kan / daß sie mit dem wörtlin (verwandelt werden) nichts anderst gemeint / dann daß im heiligen Nachtmal das Brot vnd der Wein / aus dem gemeinen Natürlichen Gebrauch / zu einem andern vnd Himlischen Gebrauch gezogen werden: also daß nunmehr mit dem gesegneten Brot / der warhafftig wesentlich Leib Christi empfangen / vnd mit dem gesegneten Wein / das warhafftig vnd wesentlich Blut Christi getruncken werde. Darumb machen dise allegationes testimoniorum Graecae Ecclesiae weder die Augspurgische Confession / noch derselben Apologiam, Papistisch.
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Wann aber Ambrosius Vuolfius aus der Augspurgischen Confession darthun könte / daß jrgend an eim ort derselbigen gesagt würde: das Brot werde in den Leib Christi / vnd der Wein werde in das Blut Christi verwandelt: vnd bliebe kein Brot vnd Wein mehr gegenwertig / sondern es blieben allein die eusserlichen Gestalten: so hette des Vuolfij für geben ein ansehen. Aber diser gstalt / wie die Sachen an jnen selbs beschaffen / hatt er sein intention gantz vnd gar nicht erwisen. Derhalben sichstu Christlicher Leser / daß Ambrosius Vuolfius, die erste vnuerenderte Augspurgische Confession (so wol als auch derselben Chur / Fürsten vnd Ständ) freuenlich andichtet / als ob sie solten in disem Articul Päpstisch sein. Es ist aber dem Vuolfio nicht darumb zuthun / ob dieselb Confession Päpstisch oder Lutherisch sey: sonder darumb ists jm zuthon / daß in disem Articul / die Zwinglische Schwörmerey von den Christlichen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen verworffen worden. Wann dise wort heraussen gebliben weren / so würde er sich die wörtlein (vnder der gestalt) nicht hoch jrren haben lassen. So dann vnwidersprechlich erwisen ist / daß die erste vnuerenderte Augspurgische Confession in disem Articul nicht Päpstisch ist: so befindet sich im grund / daß Vuolfius die vnwarheit fürgegeben / in dem er fürwendet / die Augspurgische Confession hab müssen vnd sollen geendert werden: dann sie sey Päpstisch gewesen. So dann seine nachfolgende vermeinte vrsachen (warumb die Augspurgisch Confes
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sion sey zuuerendern gewesen) fürnemlich alle auff disem Grund beruhen: so ligen auch dieselbige allesampt mit jrem vnwarhafften faulen Grund gantz vnd gar darnider. Vnd würdt also Vuolfius abermals als ein Lügner / Calumniator vnd Lösterer der reinen Augspurgischen Confession / vnd der Chur / Fürsten vnd Ständen / erfunden.

Von der Confession der vier Stett / auch was vber derselben zu Schweinfurt Anno 32. vnd hernach biß auff Annum 35. in disem Religions puncten gehandelt: worden.
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ES kompt Ambros. Vuolfius auch auff die Confession der vier Stett / Straßburg / Costentz / Lindaw vn̅ Memmingen / wölche sie Anno 30. zu Augspurg dem Keiser vbergeben: vn̅ vermeldet / daß dieselbige auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg den Chur vnnd Fürsten nicht mißfallen hab. Es sey auch selbige Confession hernacher Anno / etc. 32. auff dem gehaltnen tag zu Schweinfurt von den Chur / vnd Fürsten approbirt / vnd neben der Augspurgischen Confession passirt worden. Also daß hernach dieselbige Stett zu den allgemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten seien gezogen / mit eingeschlossen / vnd in die Bündtnussen entlïch eingenommen worden. Folgends seien derselbigen Euangelischen Stett gesandte Anno 34. zu Costnitz gewesen / vnd haben allda der Stett in Schweitz Confession von des Herrn Nacht
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mal approbirt / jnen wolgefallen lassen / vnd selbige gerühmt. Dieses würdt von Ambrosio Vuolfio alles zu der intention er zelt vnd fürgegeben / meniglichen zuberereden / daß nicht allein die Chur / Fürsten vn̅ Ständ / wölche hieuor die Augspurgische Confession vber geben / sondern auch jre Theologi, allgemach / von der ersten Augspur gischen Confession (als wölche allzu Päpstisch gewesen) abgetretten / vnd sich zu der Confession der vier Stett / vnd also auch zu der Schweitzerischen Confession sich begeben haben. Vnd will also die Leut bereden / daß nicht die Zwinglische sich zu den Lutherischen: sondern die Lutherischen zu den Zwinglianern sich genähert haben. Wie warhafftig nun dises Ambrosij Vuolfij fürgeben sey / das soll sich / ob Gott will / gar bald finden. Erstlich aber muß ich berichten / wie die Sachen im grund mit der Confession der vier Stett beschaffen. Es ist selbige Confession im Articul vom heiligen Nachtmal also gestelt gewesen / daß man sie vmb etlicher Puncten willen / so derselben einuerleibt / auff Lutherisch hat verstehn vnnd deutten können: darneben aber ist sie also gestelt gewesen / daß die Zwinglianer haben darunder sich behelffen können. So ist auch des Luthers Lehr / vnd die erste Augspurgische Confession / in der Confession der vier Stett nicht angegriffen / gestrafft oder verworffen. Wie sie aber die jenigen Theologen gemeint / die sie gestellet / das mögen sie am besten gewußt haben. Einmal ist das gewiß / daß die vier Stett Anno etc. 30. die Augspurgisch Confession auff dem Reichstag
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nicht vnderschriben. So haben sie auch zur selbigen zeit bey jren Kirchen noch ettliche Zwinglische Praedicanten gehabt. Vnd ist wol müglich vnd glaublich / daß die politische Personen in den Rähten gemelter vier Stett es besser gemeint / dann ettliche jrer Theologen. Dise wort aber (wie sie Vuolfius in seiner Histori erzelt) seind an jnen selbs gut in der vier Stett Bekantnus / da sie also sagen: daß der Herr / wie in seinem(Pag. 4.) letsten Abentmal / also auch noch heutigs tags / seinen Jüngern vnd glaubigen / wann sie solches sein heiligs Abentmal halten / laut seiner wort (Nemmet esset / das ist mein Leib / vnd trincket alle daraus / das ist mein Blut des newen Testaments) in disem Sacrament seinen waren Leib / vnd wares Blut / warlich zuessen vnd zutrincken gibt: zur Speis jrer Seelen vnd ewigem Leben / daß sie in jm / vnd er in jnen bleibe. Daher sie dann auch am Jüngsten tag zu der vnsterbligkeit vnd ewigen Seeligkeit aufferweckt werden. Dise wort sagen ja außtrucklich / daß der ware Leib / vnd das ware Blut / in dem Sacrament den Jüngern vnd glaubigen zur Speis vnd Tranck gegeben werden / Vnd dises ist war. Gleichwol ist es nicht gnug geredt / wann man eigentlich lehren will / was nicht allein die glaubigen / sondern auch die vnglaubigen im heiligen Abentmal entpfangen. Dann dises würdt allhie mit stillschweigen in der vier Stett Confession vbergangen: vnd steckt etwas besonders
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vnd verdächtigs vnder den worten / es werde der Leib Christi den Jüngern vnd glaubigen gegeben. Es ist auch wol zumercken / daß gesagt würdt / es werden die glaubigen daher am Jüngsten tag zu der vnsterbligkeit vnd ewigen Seligkeit aufferweckt werden. Wann man dise wort in einfältigem verstand annemen will / so muß daraus folgen / daß im heiligen Abentmal nicht allein die Seel / sondern auch der Leib mit den himlischen Gaben des Leibs vnd Bluts Christi gespeißt vnd getrenckt werden. Dann (Irenaeus lib. 5. cap. 34.) Irenaeus beweiset die aufferstehung der Todten aus dem heiligen Nachtmal Christi / da er also schreibt: Quomodo autem rursus dicunt (Haeretici) carnem in corruptionem deuenire, & non percipere vitam, quae à corpore Domini & sanguine alitur? das ist / Wie dörffen sie (die Kätzer) sagen / das Fleisch werde aller dings zunichten / vnd mög nicht wider lebendig werden / wölches doch mit dem Leib vnd Blut des Herrn erneert würdt? Biß hieher Irenaeus. Sollen aber vnsere Leib mit dem Leib vnd Blut Christi gespeißt vnd erneert werden / so muß ja der Leib Christi im heiligen Abentmal hieniden bey vns auff Erden gegenwertig sein / vnd allhie auff Erden von vns (doch nicht Capernaitischer weis) geessen werden. Dann vnsere Leib steigen ja nicht hinauff in den Himmel / wann das heilig Nachtmal gehalten würdt. Dises aber were ein Lutherische / vnnd gar nicht Zwinglische Confession: wölche Ambrosius Vuolfius als ein Zwinglianer / in disem verstand nimmermehr würdt passirn lassen. Es stehn auch in obgemelter Confession dise wort:
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Auß disem / wölches sich also vn̅ anderst nicht verhelt /(Pag. 4.) allergnedigster Keiser / haben E. K. M. zuuerstehn / daß bey vns gar nicht (als etwan vnsere mißgünstige außgiessen) die heiligen wort Christi verkert vnd zerrissen / nichts dann gemein Beckenbrot vnd schlechter Wein im Nachtmal gereicht / vnd das heilig Sacrament veracht vnd abgethon werden. Biß hieher die Confession. Erzelte wort haben etliche Politische Personen vnd Theologos bewegt / daß sie darfür gehalten / es sey dise Confession der vier Stett / der Augspurgischen ersten Confession im verstand nicht zuwider. Vnd ob sie wol noch etwas daran desiderirt (wie sie dann zukurtz / schlipfferig vn̅ nicht richtig ist) so seind doch solche mündtliche erklärungen / durch Politische Personen vnd Theologos, darauff erfolget / daß entlich die Euangelischen Chur / Fürsten vnd Ständ jnen derselbigen erklärung vnd außlegung nicht haben lassen zuwider sein: sondern darfür gehalten / daß selbige erklärung vnnd außlegung der ersten Augspurgischen Confession gemäß sey. Dises bezeuget Johannes Sleidanus mit disen worten. Aber im(Lib. 8. fol. 94.) vorigen Jar (Anno 31.) hatten sich die protestirende zu Schmalkalden miteinander verglichen: vnd als die von Straßburg vnd etliche Schwäbische Stett / jhr Lehr von des Herrn Nachtmal / so sie zu Augspurg auff dem Reichstag vbergeben / weitleuffiger erklärt / war von den Sächsischen solche erklärung angenommen worden. Biß hieher Sleidanus. Daraus ist erfolget / daß Straßburg vnd etliche
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Schwäbische Stett (auff bemelte erklärung jhrer Confession) auff dem tag zu Schweinfurt Anno 32. von den gemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten / nicht außgeschlossen worden. Daß aber hiemit die Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession / solten also tacitè auch in die Schweitzerische Confession bewilligt haben / oder jhnen dieselbige belieben lassen / oder mit den Schweitzerischen oder andern Stetten / so sie für Zwinglisch gehalten / sich solten im wenigsten eingelassen / oder einigen Zwinglischen Irthumb passirt haben / das würdt Vuolfius in ewigkeit nicht erweisen. Das Widerspil aber / will ich jme aus dem Sleidano mit gutem grund darthon: Der sagt also. (Sleidanus lib. 8. fol. 94.) Dann die versamlete Ständ der Augspurgischen Confession haben damals den Keiserlichen Commissarijs (Mentz vnd Pfaltz) also geantwortet: denen / so vom Nachtmal des Herrn / oder von der Tauff anderst dann der Protestirenden zu Augspurg vbergebne Confession mitbringt / lehrten / wolten sie sich / souil die Lehr belangte / nicht zugesellen. So hat sich auch mit dem Churfürsten zu Sachsen im selben Jar zugetragen / das auß zulassung des Keisers der Graff zu Nassaw / vnnd der Graff zu Newmar mit jme (dem Churfürsten) von einer vereinigung / vnd vnder andern stucken auch vom heiligen (Sleidanus lib. 8. fol. 90.) Nachtmal mit jme handleten. Als aber auß jrer werbung zuuerstehn / daß dem Keiser eingebildet worden / als ob jm / dem Churfürsten / des Zwin
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gels vnd der Widerteuffer Lehr gefiele / antworter er jnen: Was sein Glaub / vnd was die Kirchendiener in seinen Landen lehreten / were aus der Augspurgischen Confession gnugsam bekant / Man wüßte auch wol / als er auff dem Reichstag zu Augspurg gewesen / daß er mit denen / so man gemeinlich für Zwinglisch hielte / gar nichts zuschicken gehabt / auch hernach nicht / so lang / biß sie sich jrer meinu̅g erklärt. Dises Sins were er noch / vnd wölte bey der Lehr / so er zu Augspurg bekant / mit der hülff Gottes biß an sein end verharren / vnd bete demnach / daß sie jne diß fals bey dem Keiser entschuldigten. Vnd daruor schreibt Sleidanus im selbigen(Fol. 89.) Buch: Der Schweitzer halben / ob man sie solte in Bund nemen / wie es denn die Stett fast begerten / ließ der von Sachsen durch seine Gesandte antworten / dieweil sie von dem Nachtmal des Herrn ein andere Lehr führeten / gebürte jm nicht / mit jnen ein Bündtnus zumachen: Er wüßte wol / wieuil an der verwandtnus jrer Macht gelegen: man müßte aber das nicht ansehen / darmit es nicht ein böß end neme / Wie dann die Schrifft bezeugete / daß es den jenigen widerfahren / wölche sich zuuerwahren allerley hülff gesucht vnd gebraucht hetten. Hieraus ist lautter zusehen / daß die Euangelischen Chur / Fürsten vnd Ständ mit der Zwinglischen Lehr vom heiligen Nachtmal nichts zuthon haben wöllen / sondern sich rund erklärt / daß sie vmb der vrsach willen sich mit den Schweitzern in kein Bündtnus einzulassen wüßten: daß sie auch die Con
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fession der vier Stett anderst nicht passiren lassen / dann in dem verstand vnnd in der erklärung vnd außlegung / die der Augspurgischen ersten Confession allerdings gemeß were. Darumb weil Ambrosij Vuolfij intention vnd fürnemen dahin gerichtet / die Leut zubereden / als ob die Euangelische Chur / Fürsten vnd Ständ von der ersten Augspurgischen Confession solten zu der Confession der vier Stett getretten / vnnd sich hierdurch auch der Schweitzerischen Lehr theilhafftig gemacht haben: Ist hieraus abermals offenbar / daß sich Ambrosius Vuolfius keiner offentlichen Lugen schämpt / sondern die Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession mit seinem erdichten fürgeben on allen grund / Zwinglisch machen will.

Was sich in diser Handlung von Anno 35. biß auff die Formulam Concordiae, wölche Anno 36. zu Wittenberg gestelt / verloffen.
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ES hat sich Martinus Bucerus auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg Anno 30. vilfältig bemühet / zwischen den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd den vier Stetten / wölche ein besondere Confession vbergeben / ein vergleichung im Articul vom heiligen Nachtmal zutreffen. Vnd hat dahin gearbeitet / daß er auch die Schweitzerische Kirchen in einigkeit mit den Augspurgischen Confessionsuerwandten bringen möchte. Derwegen er auch mit bewilligung des Churfürsten
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zu Sachsen gehn Coburg zu D. Luthern gezogen / vnd durch fleissige handlung souil erhalten / daß jme D. Luther nicht zuwider sein lassen / waferne Bucerus wölte zu den Schweitzern ziehen / vnd versuchen / ob man in disem Articul etwas näher zusamen kommen möchte. Inmassen Johannes Sleidanus in seinem(Fol. 84.) sibenden Buch meldung thut. Dann warumb wolte Lutherus alle vnderhandlung schlechts abgeschlagen haben? sonderlich weil Bucerus jne vn̅ ander Leut beredt / als ob die Schweitzer sich zu der reinen Christlichen Lehr vom heiligen Nachtmal näherten / vnd es vil besser vnd Christlicher meinten / dann etwa jhre Schrifften oder Bekantnussen das ansehen haben möchten / inmassen hernach an seinem ort sich finden würdt. So hat der Christlich Leser droben vernom̅en / wölcher gestalt man leidenliche erklärungen vnnd außlegungen der vier Stett Confession gesucht vnd fürgebracht hat. Als nun Bucerus jme die gentzliche hoffnung geschöpfft / er wölte zwischen den beiden theilen ein Friden in disem Articul machen / hat er etliche Articulos zu Augspurg / auß Raht / gutheissen vnd verwilligung des gantzen Ministerij daselbsten (wie Vuolfius(Pag. 13.) referiert) gleichsam zur vorbereittung einer künfftigen verhoffenlichen Concordien gestelt / vnd seind darzwischen allerley schreiben hin vnd wider ergangen / auß denen D. Luther berichtet worden / daß die zu Straßburg vnd Augspurg einer Christlichen Concordi vom heiligen Nachtmal von hertzen begirig
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weren. Darauff sich D. Luther hinwiderumb erklärt / daß er zu Christlicher einigkeit / souil an jme / nichts wölte erwinden lassen. Dann in obgemelten Augspurgischen Articuln / wölche Bucerus in Namen des Ministerij zu Augspurg gestellet / ist vil guts dings verfaßt gewesen / wölches D. Luther dem einfältigen verstand der wort nach anderst nicht annemen hat können (sonderlich auff so vilfältige schreiben vnd erbieten) dann als ob es alles der Christlichen Augspurgischen ersten Confession gemeß gemeint were. Deren Articuln will ich etliche (auß des Vuolfij Histori selbs) erzelen. (Ambr. Vuolf. Pag. 14.) Der sechst Articul lautet also: Wir glauben / lehrn vnd bekennen / daß im heiligen Nachtmal warhafftiglich gereicht vnd entpfangen werde / nicht allein Brot vnd Wein / als heilige Wortzeichen / sonder auch zugleich vnd fürnemlich des Herrn Leib vnd Blut / mit den sichtbarlichen Wortzeichen Brot vnd Wein. (Pag. 15.) Der zwölfft Articul lauttet also: Dieweil vns dann allhie der Leib vnd Blut Christi mit den leiblichen Wortzeichen Brot vnd Wein gegeben würdt: so wöllen wir vns nicht beschwären zubekennen / daß es gegeben vn̅ entpfangen werde leiblich in die Hand vnd Mund. (Pag. 16.) Der dreizehend Articul: Jedoch daß wir die außlegung Lutheri darzu thon / daß nemlich dise entpfindtliche Werck in die Hand vnd Mund zunemen / dieweil solches eigentlich dem Brot vnd Wein gebüret / vnd an denselben geschicht / von dem Leib vnd
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Blut Christi / als die vnsern Sinnen nicht vnderworffen sein / der Sacramentlichen Vnion vnd vereinbarung wegen / gesagt vnd verstanden werden. Der vierzehend Articul: Nach der gewohnlichen( Ibidem. ) Figur / Synecdoche genant / wie Johannes sagt: Er hab den heiligen Geist gesehen / da er doch allein die Taube sahe: vnd wie Moses sagt / Er hab den Herrn von Angesicht zu Angesicht gesehen. Der fünffzigst Articul: Wir haben allwegen erkant(Pag. 28.) / vnd bekennen noch / daß das fürnemste / so vns Christus in seinem heiligen Nachtmal gibt / sey sein Leib / vnd zeiget vns also in worten des Herrn / das wörtlin das auff zwey ding: den eusserlichen Sinnen deuttet es auff das Brot: dem innerlichen verstand des Menschen aber deuttet es auff den Leib Christi: wie man zureden pflegt / wann man etwas / so vnsichtbar ist / durch das / so sichtbar ist / geben vnd reichen will. Der ein vnd fünff zigst Articul: Also ist ein Figur( Ibidem. ) Synecdoche in disen worten / das / Item: Nemet hin / esset: dann es werden zwey ding all da fürgetragen / ein Irdisch vnd ein Himlisch / wie Irenaeus daruon schreibt / ein entpfindtlichs vnnd ein verstendtlichs / das ist / wölchs man mit dem verstand faßt vnd ergreifft / wie Chrysostomus sagt / ein zeichen / vnd das so bezeichnet würdt / wie Augustinus / Bernhardus vnd andere reden / Nemlich das Brot / vnd der Leib Christi. Der 52. Articul: Die Gab allhie ist der Leib vnd( Ibidem. )
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Blut des Herrn: Brot vnd Wein aber werden allein als Wortzeichen darzu gebraucht / auff daß nemlich vns / die wir noch in disem Leben wandlen / die vbergab solcher Gaben / desto volkomner / vnnd vnsern Glauben dar durch zuerwecken / desto krefftiger sein soll. Biß hieher die Augspurgische Articul / von Bucero gestellt. Dise Articul wann man sie in einfältigem verstand laßt / seind sie nicht Zwinglisch / sonder Christlich vnd gut Lutherisch. Wiewol nun sonsten etlich andere Articul auff Schrauffen gestelt: jedoch weil D. Luther gesehen / daß man sich souil genähert: vnd auß Christlicher liebe vn̅ gutem vertrawen verhofft / es solte das vberig künfftiglich in einer zusammenkunfft Christlicher Theologen / auch richtig werden / sonderlich dieweil vmb dieselbige zeit Caspar Huberinus (ein Christlicher reiner Prediger zu Augspurg) vn̅ D. Gereon, beide von einem Erbarn Raht der Statt Augspurg zum D. Luthern abgefertigt / einen Euangelischen Prediger auß Wittenberg / nemlich Iohannem Forsterum / in das Ministerium gehn Augspurg vociert: vn̅ selbigenmals ein Erbar Raht zu Augspurg durch disen Gesandten begerte / daß jnen D. Luther auch den trefflichen Man Vrbanum Regium (ein reinen fürnemen Theologum) solte zuwegen bringen: hat D. Luther jm andere Gedancken nicht machen können / dann daß ein rechte / reine / vnuergriffliche / vnd Gott wolgefellige Concordi im Articul vom heiligen Nachtmal gesucht würde. Derwegen D. Luther darein bewilliget / daß
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für derlich etliche fürneme / jedoch in der anzal wenig Theologen / zusammen kämen / vnd man von einer Christlichen Concordi miteinander handelte. Dann D. Luther ein gut hertz vn̅ vertrawen gegen selbigen Theologen gefasset / vn̅ starck hoffte / sie würden sich so Christlich in der vnder handlung erklären / daß ein reine Concordi mit jnen geschlossen werden möchte. Dises alles ist vom Herrn Luthero Christlich vnd wol gemeint gewesen. Darmit aber Ambrosius Vuolfius abermals seiner art nach / alles verkere vnd vergiffte / so deuttet er alle jetztermelte Handlungen dahin / als ob D. Luther erkent vnnd bekent hab / daß seine vorgangne Streitschrifften wider die Zwinglianer auß lautter Argwohn vnd Mißtrew hergeflossen sey. Vnd deuttet dem Luthero sein(Pag. 13.) freundtlicheit vnd bescheidenheit dahin / als ob Lutherus bedacht gewesen / ein guten theil seiner Lehr vom heiligen Nachtmal fallen zulassen / vnd von derselbigen(Pag. 11. 59.) abzuweichen. Das kan doch ja ein böser vnd loser Mensch sein. So doch Lutherus (in massen auß allen seinen Schrifften abzunemen) biß an sein seligs end / bey diser seiner Lehr vnd Bekantnuß / gepliben vnd verharret.

Von der Wittenbergischen Concordia, wölche zwischen Luthero, vnd der Oberlendischen Stett Theologen / Anno / etc. 36. auffgerichtet worden.
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WIewol Ambrosius Vuolfius durchaus in seinem Buch gantz vnuerschämpt handelt: Jedoch ist er schier niergend vnuerschämpter /
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dann eben in disem Puncten. Dann vnangesehen / daß die gantze Wittenbergische Concordi kein Zwinglische zeil in sich begreifft: so vndersteht sich doch diser leichtfertig Zwinglianer / dieselbige mit Gewalt / zur bestättigung des Zwinglischen Irthumbs / auff sein vnchristliche meinung zuziehen. Vnd darmit der Christlich Leser sehe / daß Lutherus in gemelter Concordi von seiner reinen Lehr im Articul des heiligen Nachtmals / nicht ein haar breit abgewichen / oder eins hars breit zu den Zwinglianern getretten: will ich dieselbige (dieweil sie doch kurtz ist) von wort zu wort erzelen / wie sie Anno 63. zu Straßburg ist nachgetruckt worden.

Formula Concordiae
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Vom Abendmal des Herrn / wie die gemacht ist zu Wittemberg Anno 1536. zwischen den Theologis daselbst / vnd der Oberlendischen Stett Superintendenten vnd Predicanten / gesetzt vnd getruckt auß dem Original / wölchs dazumal mit D. Martini Lutheri eigner Hand geschriben vnd vnderschriben / deß gleichen mit aller derselben beiderseits Theologen Handschrifft betrefftiget worden ist.
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WIr haben gehört / wie Herr Martinus Butzer / sein vnd der andern Predicanten meinung / so mit jm auß den Stetten kommen seind / von dem heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts Christi / verklärt haben / Nemlich also. Sie bekennen / lauts der wort Irenaei, daß in disem Sacrament zwey ding seind / Eines Him̅elisch /
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vnd eines Irdisch. Demnach halten vnd lehten sie / daß mit dem Brot vnd Wein / warhafftig vnd wesentlich zugegensey / vnd dargereicht vnd entpfangen werde / der Leib vnd das Blut Christi. Vnd wiewol sie kein Transsubstantiation halten: auch nicht halten / daß der Leib vnd Blut Christi / localiter, reumlich / ins Brot eingeschlossen / oder sonst bleiblich darmit vereinigt werde / ausser der niessung des Sacraments: doch so lassen sie zu / daß durch Sacramentliche einigkeit / das Brot sey der Leib Christi / das ist / sie halten / so das Brot dargereicht würdt / daß alsdann zugleich gegenwertig sey / vnd warhafftig dargereicht werde der Leib Christi / etc. dann ausser der niessung / so man das Brot beiseit legt / vnd behelt im Sacramentheußlin / oder in Procession vmbtregt vnd zeiget / wie im Bapstumb geschicht / halten sie nicht / daß Christus Leib zugegen sey. Zum andern halten sie / daß die Einsatzung dises Sacraments durch Christum geschehen / kräfftig sey in der Christenheit / vn̅ daß es nicht ligt an würdigkeit oder vnwürdigkeit des Dieners / so das Sacrament reichet / oder deß der es empfahet. Darumb wie S. Paulus sagt / daß auch die vnwürdigen das Sacrament niessen: Also halten sie / daß auch den vnwürdigen warhafftig dargereicht werde der Leib vnd das Blut Christi / vnd die vnwürdigen warhafftig dasselb entpfahen / so man des Herrn Einsatzung vnd Befelch helt. Aber solche entpfahens zum Gericht / wie S. Paulus spricht / dann sie mißbrauchen des
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heiligen Sacraments / weil sie es ohn wahre Buß vnd ohn Glauben entpfangen. Dann es ist darumb auffgesetzt / daß es zeuge / daß denen die Gnad vnd wolthat Christi alda zugeeignet werde / vnd daß die Christo eingeleibt / vn̅ durch Christi Blut gewaschen werden / so da ware Buß thon / vnd sich trösten durch den Glauben an Christum. Dieweil aber auff dißmal vnser wenig seind zusamen kommen / vnd dise sachen auch an die andern Prediger vnd Oberkeit beiderseits gelangen muß: können wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor vnnd ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nachdem aber dise alle bekennen / daß sie in allen Articuln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fürsten gemäß vnd gleich halten vnnd lehren wöllen: wölten wir gern / vnd begern auffs höchst / daß eine Concordia auffgericht würde. Vnd wa die andern beiderseits jnen disen Articul auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine bestendige Concordia vnder vns auffgerichtet werde.

Subscripserunt.
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Vuolffgangus Capito D. Pastor in vrbe Argent. Ecclesiae Christs. M. Martinus Bucerus, Minister Ecclesiae eiusdem. Martinus Frechtus, Ecclesiae Vlmensis, in verbo Minister, Licentiatus Theologiae. Iacobus Ottherus Licentiatus, Pastor Ecclesiae Eßling. Geruasius Scolasticus M. Memmingensis Ecclesiae Pastor. Iohannes Bernhardi Ecclesiae Francoford. Minister.
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M. Bonifacius Lycosthenes, Ecclesiae Augustanae Minister in verbo. Vuolffgangus Musculus, Ecclesiae Augustanae in verbo Minister. M. Martinus Germani, Fürfeldensis Ecclesiae Minister. M. Matthaeus Aulberus, Pastor Reutlingensis Ecclesiae. Iohannes Schradinus, Diaconus einsdem Ecclesiae.
Martinus Lutherus D. Vuittebergensis. Caspar Cruciger Vuittebergensis D. Iohannes Bugenhagius Pomeranus D. Philippus Melanchthon. Iustus Menius Isenacensis. Fridericus Myconius Gothensis. Jetzt wöllen wir sehen / Christlicher lieber Leser / ob dise Concordi Lutherisch oder Zwinglisch sey: vnd ob Lutherus zu dem Zwinglischen Irthumb getretten / oder ob die gsandte Theologen auß den Stetten / des Herrn Lutheri Lehr vom heiligen Nachtmal angenommen. Vnd wölle jme der Christliche Leser nicht verdrießlich sein lassen / daß ich die Wittembergische Formulam Concordiae vn derschidlich / von einem Punct zum andern / wider holen muß / des Vuolfij vngrund dardurch anzuzeigen. Erstlich vermeldet die Formula Concordiae, daß der Herr Martinus Butzer / sein vnd der andern Predicanten meinung / so mit jm auß den Stetten kommen seind / von dem heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts Christi verklärt haben. Hierauß ist offenbar / daß Lutherus nicht blind in dise handlung gehn wöllen: sondern Bucerus vnnd seine Mitge
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sandte haben zuuor jr meinung vnd Bekantnus also erklären müssen / daß Lutherus vnd seine Mituerwandte Theologi mit derselben haben können zufriden sein. Dann ob wol in den oberzelten Augspurgischen Articuln (wie vermeldet) vil guts gestanden: so hatt doch D. Luther hernach allerley in denselbigen gefunden / das jme nicht allerdings gefallen können. Das ist auch die vrsach gewesen / daß der Herr Lutherus gleich zu Anfang derselbigen handlung / von den gesandten Theologen begert / daß sie jr vorige Lehr vom heiligen Nachtmal widerruffen sollen / (Fol 27.) wie Lauaterus in seiner Histori selbs bekennet. Es hat auch Lutherus kein Concordi mit jnen eingehn wöllen / biß sie sich zu seinem vergnügen Christlich erklärt haben. Vnd ist also Lutherus nicht zu jnen getretten: sondern sie haben zu jm tretten / oder aber vnuerrichter Sach / widerumb hinweg ziehen müssen. Zum andern bekennen die gesandten Theologen / laut der wort Irenaei, daß in dem heiligen Sacrament zwey ding seind / ein Himlisch vnd ein Irdisch: demnach halten vnd lehren sie / daß mit dem Brot vnnd Wein warhafftig vnnd wesentlich zugegen sey / vnd dargereicht vnd entpfangen werde der Leib vnd das Blut Christi. Auß disen worten ist klar / daß Lutherus mit den abgesandten Theologen kein Einigkeit machen wöllen / sie bekenneten dann / daß im Sacrament (wölchs wir ja hie auff Erden / vnd nicht droben im Him̅el entpfangen) zwey ding seien / nemlich ein Himlisch (wölches ist der Leib vnd Blut Christi) vnd ein Irdisch (wölches ist Brot vnd Wein) Vnd
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daß dieselbige stück warhafftig vnd wesentlich im heiligen Abendmal zugegen seien. Vnd daß dise beiderley stück (das Himlisch vnd das Irdisch) nicht allein dargereicht / sondern auch entpfangen werden. Dann die Zwinglischen bekennen sonsten auch mit worten / daß der Leib Christi / auch den vnwürdigen / dargereicht werde (doch in jrem Zwinglischen verstand) daß aber der Leib Christi von den vnwürdigen entpfangen werde / dessen gesteht kein Zwinglianer. Daß aber in diser Formula Concordiae, die Päpstische Transsubstantiation, oder verwandlu̅g des Brots in den Leib Christi / deßgleichen auch die localis inclusio, oder reumliche einschliessung des Leibs Christi ins Brot verworffen werden: hiermit ist abermals Lutherus nicht zu den Zwinglianern getretten / hat auch von jnen hierinnen nichts newes gelernet: sondern er hat sich vil Jar zuuor in seinen Streitschrifften rund erklärt / daß er weder die Päpstisch Transsubstantiationem, noch die localem inclusionem hielte oder glaubte: Inmassen ich droben im Articul von der Augspurgischen Confession / mit des Herrn Lutheri eigen worten lautter bewisen hab. Daß auch in der Formula Concordiae gesagt würdt / daß der Leib vnd Blut Christi nicht bleiblich mit dem Brot vnd Wein vereinigt werden / ausser der niessung des Sacraments: dises hat Lutherus zuuor gewüßt vnd geglaubt / ehe dann Bucer seine Mitgesandte zum Herrn Luthero kom̅???
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(Tom. Ien. Germ. 6. Fol. 97. fac. 2.) Dann also schreibt er wider die Päpstisch Winckelmeß Anno 33. Derhalben niemand glauben kan noch soll / daß da sey Christus Leib vnd Blut / Weil seine Ordnung nicht da ist / gleich als wann du jemand ohn Wasser oder mit Aschen tauffest / ob du gleich die rechten wort sprechest / vn̅ doch solche Tauff nicht solte die Sünd vergeben / sondern ein Malzeichen sein einer guten Geselschafft / Sihe / das heißt nicht allein wider die Tauff gesündigt / sondern die Tauff selbs geendert / vnd Christus meinung verkehret / darumb ist da kein Tauff. Also ist in den Winckelmessen auch kein Sacrament zuglauben / weil die Ordnung vnd meinung Christi nicht da ist / sonder gar ein new vn̅ eige̅ Menschenordnung. Biß hieher Lutherus. Darmit aber die Zwinglianer diser Bekantnus sich nicht mißbrauchen / oder Bucerus vn̅ seine Mitgesanten ein schlupff darunder suchen / vn̅ den Zwinglischen Irthumb hierunder verstecken möchten / haben sie gleich drauff bekennen müssen / daß durch Sacramentliche Einigkeit das Brot sey der Leib Christi / das ist / sie halten / so das Brot dargereicht würdt / daß alsdann zugleich gegenwertig sey / vnd warhafftig dargereicht werde der Leib Christi. Darumb können auch dise nachfolgende wort dem Zwinglischen Irthumb keinen behelff oder vnderschlauff geben / da gesagt würdt in der Formula, das ausser der niessung / so man das Brot beyseit legt / ??? behelt im Sacramentheußlin / oder in Proces
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sion vmbtregt vnd zeiget / wie im Papsthumb geschicht / sie nicht halten / daß Christus Leib zugegen sey. Dann hie hat die Regul statt: Nihil habet rationem Sacramenti extra vsum, das ist: Es ist nichts ein Sacrament / wann man dasselbig nicht gebraucht. Es haben Bucerus vnnd seine Mituerwandte auch bekennen müssen / daß die Einsatzung dises Sacraments durch Christum geschehen / krefftig sey in der Christenheit. Dise wort seind den Schwenckfeldianern entgegen gesetzt: wölche nicht glauben / daß die heiligen Sacrament in der Christenheit krefftig seien zur Seligkeit. Dann es lagen etliche Zwinglianer dazumal mit dem Schwenckfeld vnder der Decke: wie dann auch diser Schwenckfeldisch Irthumb dem Zwinglio in dem Marpurgischen Colloquio fürgeworffen worden / mit jm darüber disputiret / vnd er von demselbigen abweichen / vn̅ bekennen müssen / daß durchs Wort vnd Sacrament der heilig(Tom. 4. Ien. Germ. fol. 467.) Geist gegeben werde: als die Acta des Marpurgischen Colloquij bezeugen. Die folgen de wort der Formulae Concordiae seind(NOTA. Wie erbar Vuolfius bey disem Puncten gehandelt / daß er / Pag. 47. die wörtlin (oder vnwürdigkeit) mutwillig aussen gelassen vnd vertuscht / das gib ich dem Christlichen Leser zubedencken,) zum theil dem Schwenckfeld / fürnemlich aber den Zuuinglianis entgegen gesetzt worden / da gesagt würdt / daß es nicht lige an würdigkeit oder vnwürdigkeit des Dieners / so das Sacrament reichet / oder des der es empfahet. Darumb wie S. Paulus sagt / daß auch die vnwürdigen das Sacrament niessen: Also halten sie / daß auch den vnwürdigen warhafftig dargereicht werde der Leib vnd das Blut Christi / vnd die vnwürdigen warhafftig dasselb entpfa
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hen / so man des Herrn Christi Einsatzung vnd Befelch helt. Dise wort zeugen klar / daß nicht allein die gute vnd fromme / sondern auch die bösen Kirchendiener warhafftig den Leib vnd Blut Christi im Sacrament reichen können: wider des Schwenckfelds Schwarm. So ist auch lautter bekent worden / daß auch die vnwürdige Pfarrkinder den warhafftigen Leib vnd Blut Christi im Nachtmal entpfangen: wölches die Zwinglianer keins wegs zugeben / sondern hefftig widerfochten haben / vnd noch widerfechten. Vnd hilfft den Vuolfium vnd seins gleichen newe Zwinglische Scribenten gar nicht / daß sie zweierley vnwürdige machen. Dann die heilig Göttlich Schrifft hat solches nirgend angezeigt. Vnd können Vuolfius vnd sein Anhang kein einigen Spruch der heiligen Schrifft (auch nur zu einer beschönung jrer meinung) hierüber auff die Ban bringen. Dan̅ Paulus meldet nur einerley vnwürdige: wölche seind die jenigen / wölche ohn ware Erkantnuß Gottes vnd ohn rechte Buß zu dem heiligen Abentmal gehn. Vnd was darff es vil disputierens? Es hat doch des Vuolfij eigner Rottgsellen einer / Ioachimus Curaeus Freistadianus, in seiner Spongia wider die Confessionem Pauli Eberi vom Nachtmal / etc. so er Anno 75. zu Heidelberg im Truck außgehn lassen / dis Gedicht von zweierley vnwürdigen selbs verworffen. Sagt / (Pag. 272.) es sey gar ein new / jme vor vnerhört vnd seltzam Chimaera oder Wunderthier / wann man von dreierley Menschen sage / die das Nachtmal entpfangen: Als da sein sollen / erstlich die schwache / denen das Nacht
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mal fürnemlich eingesetzt seie / darnach die vnwürdige / wölches seien die vnbußfertige Heuchler in der Christenlichen Kirchen / wölche zwar den Leib Christi entpfahen im Nachtmal / aber zum Gericht der leiblichen Straff: vnd dann fürs dritt / die gar Gottlose / die nichts dann Wein vnd Brot entpfahen / etc. Dann (sagt er) Ich wölt gern wissen / wann die vnwürdige(Pag. 273.) des Herrn Leib entpfahen / die Gottlosen aber (entpfangen jne) nicht / was doch für vrsach dises vnderschids zwischen jnen sein möge. Zwar sie beide (die vnwürdige vnd Gottlose) seind ohn Buß vnd ohn Glauben / warumb sollen sie dann nicht mit gleichem Gericht verdampt werden? weil doch gesagt ist / wer nicht glaubt / der ist schon gerichtet / nemlich / er ist ergeben zur Straff des ewigen Gerichts. Hiemit würdt dem Vuolfio sein langs vergebenlichs Geschwätz von dem vnderschid der vnwürdigen Christen / vnd der gar Gottlosen vnglaubigen / durch sein eigen Glaubensuerwandten hingelegt vnd verworffen. Es hat aber Luther darumb auff disen Puncten gedrungen / vnd ohne denselbigen kein Concordi mit Bucero vnd seinen Mitgesandten machen wöllen: dieweil Lutherus wol gewüßt / daß disem Puncten kein rechter Zuinglianus mit hertzen vnd hand vnderschreiben könte. Dann die Zwinglianer haben gelehrt vnd geschriben / daß die Gottlosen oder vnwürdigen im heiligen Nachtmal allein die eusserlichen zeichen / nemlich Brot vnd Wein entpfangen. Dann D. Luther hat an die zu Franckfurt /
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(Tom. 6. Ien. Germ. fol. 106.) Anno / etc. 33. von den verschlagnen Zwinglianern also geschriben: Ist dein Seelsorger der zweizüngigen einer / der mit dem Maul fürgibt / es sey im Sacrament der Leib vnd Blut Christi gegenwertig vnd warhafftig / vnd doch verdechtig ist / daß er im Sack verkauffe / vnd anderst meine / weder die wort lauten: so geh oder sende frey zu jm / vnd laß dir deutlich heraus sagen / was das sey / das er dir mit seinen henden reicht / vnd du mit deinem Mund entpfehest / hindan gesetzt auff das mahl / was man im hertzen glaubt oder nicht glaubt / schlecht gefragt / was Hand vnnd Mund hie fasset. Ists ein redlicher Schwörmer / der auffrichtig mit dir handlen will / der würdt dir also sagen / er reiche dir eittel Brot vnd Wein / darbey du solt dencken vnd glauben / den Leib vnd Blut Christi / etc. Biß hieher Lutherus. Vnd ist also diser Punct (was nemlich die würdigen oder vnwürdigen / glaubige oder vnglaubige im Nachtmal entpfahen) fürnemlich wider die Zwinglianer in dise Formulam Concordiae gesetzt worden. Darauff folget dann ferners recht vn̅ wol in vilgedachter Concordi, das gesagt würdt: Aber solche (nemlich die vnwürdigen) entpfahens zum Gericht / wie S. Paulus spricht. Dann sie mißbrauchen des heiligen Sacraments / weil sie es on ware Buß vnd ohn Glauben entpfahen. Nota. Hie sihe Christlicher Leser / wölche Personen in diser Concordi Formul vnwürdige genent werden / nemlich die das heilig Sacrament ohn ware Buß vnd ohn Glauben ent
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pfahen: durch wölche lauttere erklärung alles vnnütz Gewäsch Ambrosij Vuolfij, von zweierley vnwürdigen / gentzlich vber ein hauffen gestossen würdt. Das merck wol Christlicher lieber Leser. Hierauff folget wol vnd recht in der Formul / warzu das heilig Sacrament geordnet sey: vnd dasselbig mit disen worten: Dann es ist darumb auffgesetzt / daß es zeuge / daß denen die Gnad vnd Wolthat Christi alda zugeeignet werde / vnd daß die Christo eingeleibt / vnd durch Christi Blut gewaschen werden / so da ware Buß thon / vnd sich trösten durch den Glauben an Christum. Biß hieher die Formul. Dises hat man auff vnserm theil je vnd allwegen gelehrt / vnd lehrets noch / wie solches die in Truck außgegangne offentliche Schrifften gnugsam bezeugen. Vnd hat man dis nicht allererst von Bucero vnd seinen Mitgesandten lernen dörffen. Es hat aber D. Luther in diser Sachen sehr behutsam gehandlet / vnd die Sachen dahin gerichtet / daß hierdurch der warheit im wenigsten kein abbruch beschehe: oder den Zwinglianern etwas eingeraumbt würde. Darumb er auch dise Concordi vnd einigkeit nicht allerdings beschliessen / sondern es auch auff anderer mehr fürnemer Theologen bewilligung stellen wöllen. Zwar nicht der meinung / daß er an seiner Lehr gezweiffelt / sondern anderer Theologen approbation auch hierzu für notwendig geachtet. Auff daß im Fall bey den abgesandten Theologen die Sachen nicht allerdings richtig sein wölten / vnd sie villeicht vom Sail fallen möchten / dannoch hier
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durch der reinen Lehr vom heilige̅ Abentmal nichts abgieng / oder der Zwinglischen Lehr hier durch einiger Fürschub beschehe. Darumb ist die Concordi zu Wittenberg nicht schlechts vnd allerdings / sondern auff ferner hindersich bringen an andere Theologen / abgeredt worden. Daß disem also sey / bezeugen dise nachfolgende wort der Wittenbergischen Concordia, wölche also lautten: Dieweil aber auff dißmal vnser wenig seind zusamen kom̅en / vnd die Sachen auch an die andern Prediger vnd Oberkeit beiderseits gelangen muß / können wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor vn̅ ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nachdem aber dise alle bekennen / daß sie in allen Articuln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fürsten gemäß vnd gleich halten vnnd lehrn wöllen / wolten wir gern vn̅ begern / auffs höchst / daß ein Concordia auffgericht würde. Vnd wo die andern beiderseits jnen disen Articul auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß ein bestendige Concordia vnder vns auffgerichtet werde. Biß hieher die Formula Concordiae. Es hat aber der Christlich Leser auß disem Beschluß der Concordi zuuernemen / ob wol Lutherus den abgesandten Theologen / auß Christlicher lieb / guts zugetrawet: daß er dennoch darneben sich nicht gefahrlicher weiß zu tieff mit jnen einlassen wöllen / Sondern er hat wöllen zusehen / wie ernst den Leut
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ten sey: vnnd was die zeit ferner in den ein oder den andern weg / offenbarn / vnd mit sich bringen werde. Hastu nu Christlicher lieber Leser / in diser gantzen Formula Concordiae ein einige Zwinglische zeil gefunden? hastu aber nicht vil mehr befunden / daß in diser Formula die gantz Zwinglisch Lehr vom heiligen Nachtmal durchauß hingelegt? vn̅ derselbige Thür vnd Thor zugeschlossen vnd verrigelt worden? Vnd also Martinus Bucerus, vnnd seine Mitgesandte zum Herrn Luthero getretten: vnnd er jnen vmb ein har breit nicht gewichen? Wie darff den̅ Ambrosius Vuolfius ein solcher vnuerschämpter Lugner sein / daß er(NOTA. Vuolfius leugt continuè aneinander von der etc. pagina an biß in die 75.) sich vndersteht durch vil Bletter in seinem Buch meniglichen zubereden / daß oberzelte Formula Concordiae, zu Wittemberg gestelt / im Grund Zwinglisch sey? Dann diser leichtfertig Man vndersteht sich fast in allen zeilen dise Concordi Formul auff den Zwinglischen Schwarm zuziehen: so doch fast alle wort vnd Syllaben mit sonderm fleiß vnd wolbedächtlich wider den Zwinglischen Irthumb gericht sein. Was soll man aber mit solchen vnuerschämpten warheituergeßnen Leuten (wölche wider jhr eigen Gwissen reden vnnd schreiben) in Religionssachen handlen? Dann einmal sich lautter befindet / daß Ambrosius Vuolfius in disem Puncten den Herrn Lutherum vn̅ andere reine Theologen offentlich / vnd wider sein Gwissen andichtet / als ob sie von der reinen Lehr abgewichen / zum Zwinglischen Irthumb sich gelendet / vnnd hierdurch zu verenderung der Augspurgischen Confession vrsach gegeben hetten. So doch der Beschluß diser Formula lautter anzeigt /
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daß sich D. Luther in einige Concordi nicht einlassen wöllen / dann der gestalt / daß Martinus Bucerus vnd seine Mituerwandten in allen Articuln der Confession (wölche damals noch vnuerendert war) vnd Apologia der Euangelischen Fürsten / gemäß vnd gleich halten vnd lehren wölten. Derwegen es ein vnuerschämpte Lugen ist / daß Ambrosius Vuolfius fürgibt / daß die erste Augspurgische Confession in dem Articul vom heilige̅ Nachtmal / von wegen diser Wittembergischen Concordi hab sollen vnd müssen geendert werden.

Was ferner nach diser angestelten Concordi zwischen D. Luthero vnd den Schweitzerischen Stetten gehandlet worden.
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(Lauaterus in historia sua fol. 28. fac. 2.) ALs Bucerus vnd Capito von Wittenberg widerumb anheim gen Straßburg kommen / haben sie die Formulam Concordiae gen Basel geschickt. Da nun dieselbige vor einem Raht abgelesen: ist darfür gehalten worden / daß sie dunckel were / vnd man derselbigen verstand nicht allerdings gnugsam daraus vernemen köndte. Es befindet sich aber in der gantzen Handlung (wie dieselbige hernach ferner erzelt werden soll) daß vnder den Schweitzerischen Politischen Personen / wie auch vnder den Kirchendienern / zweierley Leut gewesen. Wie solches auch sich in den Oberlendischen Stetten befunden. Dann etliche weren gern zu des Herrn Lutheri reiner Lehr
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getretten / vnnd haben grosse begird gehabt / zu der Concordi: vnd haben sich hoch beflissen / die Concordi zwischen den Schweitzern vnd Luthero ins werck zubringen. Dann Lauaterus meldet / daß etliche Prediger(Lauat. fol. 30. fac. 2.) in Schweitz dise wort vom heiligen Nachtmal gebraucht haben / substantialiter, corporaliter, carnaliter, supernaturaliter, &c. das ist / wesentlich / leiblich / fleischlich / vbernatürlich. Daraus abzunemen / wie selbige Prediger gewißlich gelehrt haben / daß der Leib vnd Blut Christi im heiligen Abentmal warhafftig vnd wesentlich zugegen sey / vnd mit Brot vnd Wein leiblich (jedoch vbernatürlicher weiß) entpfangen werden. Etliche aber seind der Concordi nicht gewägen gewesen / vnd haben jnen die Formulam, wie sie zu Wittemberg gestelt / nicht gefallen lassen: dann jnen der Zwinglisch Irthumb noch im Busen gesteckt. Daher ist es geflossen / daß man fürgegeben / es were die Formula Concordiae Vuitebergensis dunckel vnd nicht lautter gnug. Dann solche Leut haben die Formulam nicht gleich verwerffen dörffen / vnd haben doch kein lust gehapt / dieselbige anzunemen. Wer aber vernunfft vnnd verstand hat / der sihet freilich / daß sie rund / verstendtlich / klar vnd lautter gnug ist. Als nun / wie gemelt / fürgegeben ward / als solte gedachte Formula dunckel sein: hat ein Raht zu Basel den Carlstad vnd Grinaeum gen Straßburg zum(Laeuaterus in histor. fol. 28.) Bucero vnd Capitone abgefertigt / auff daß sie vernemen möchten / was zu Wittemberg gehandelt were. Nachdem sich nun dise miteinander zu Straßburg etliche tag bespracht / seind sie wider gen Basel kommen / vnd haben ein Schrifft von Bucero vn̅ Capitone
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mit sich gebracht / darinnen Bucerus vnd Capito berichten / was mit Luthero zu Wittemberg gehandelt / vnd wie man die Formulam Concordiae verstehn solte. Hernach ist Grinaeus vnd Myconius auß Befelch eines Rahts zu Basel gen Zürich vnd Bern gezogen: vnd haben den Kirchendienern daselbsten die Wittembergisch (Idem ibidem.) Formulam sampt derselbigen erklärung / fürgelegt. Vnd als nach gehapter vnderredung dise Sachen an den Raht zu Zürich gebracht / hat sich der Raht zu Zürich darauff erklärt / die Concordi-Formul were dunckel vnd zweifelhafftig gestelt / darumb wölten sie dieselbige nicht vnderschreiben oder annemen. Die erklärung zwar derselbigen Formul mißfiele jnen nicht / aber es wölt sich nicht gebüren / daß sie one der andern Ständ vorwissen etwas hierinnen schliessen: derowegen solte ein zusamenkunfft derselbigen angestelt werden. Den 24. Septembris Anno / etc. 36. seind zu Basel die Euangelische Schweitzerische Ständ zusamen kommen: vnnd haben daselbst Bucerus vnd Capito weitleuffig erzelt / was zu Wittemberg gehandelt worden. Sie haben auch fürgegeben / Lutherus hab jm der Schweitzer Confesston (wie sie zu Basel gestelt) nicht mißfallen lassen: Es seien aber dennoch nichts destoweniger von beiderley Theologis zu Wittemberg Articul gestelt worden (nemlich die Formula Concordiae) auff wölche man könte ein rechte bestendige einigkeit treffen / wann die Schweitzer jnen dieselbig ( Idem ibidem. ) Formulam gefallen liessen. Dieweil aber Bucerus wol gewüßt / daß die Schweitzer mit derselbigen
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nicht wol zufriden (dann dieselbige von den Schweitzern für dunckel gehalten / vn̅ nicht mit der Schweitzerischen Confession einschlagen wöllen) hat sich Bucerus mit einer langen außführlichen erklärung vnderstanden zubeweisen / daß in der Wittembergischen Formula, vnd in der Schweitzer Confession / einerley Lehr vom heiligen Abentmal begriffen were. Derhalben jme von den anwesenden Schweitzerischen Ständen aufferlegt worden / er solte sein gethone erklärung jnen schrifftlich vbergeben: dieselbige haben sie sampt der Wittembergischen Formula mit sich heim genommen. Den 19. Octobris desselbigen Jars ist zu Bern ein grosse Versamlung gehalte̅ worden: alda nicht allein Politische Personen / sonder auch dreihundert Kirchendiener (weniger vier) versamlet gewesen. Wiewol nu auff denselbige̅ tag die Schweitzer darfür gehalte̅ / dz die erklärung der Wittembergischen Formula jrer Confession nicht zuwider were: haben sie dannoch die Wittembergisch Formulam Concordiae nicht vnderschreiben wöllen. Den 12. tag Nouembris eben desselbigen Jars / ist ein Versamlung der Politischen Personen vnnd der Theologen zu Basel gehalten worden. Vnd ist allda beschlossen / daß neben einem schreiben an Lutherum auch die erklärung der Schweitzerischen Baßlischen Confession / deßgleichen auch des Buceri Erklärung der Concordi Formul / dem Herrn Luthero solten zugeschickt werden: wölches auch geschehen.
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Es ist gleichwol D. Luther dazumal / als jm der Schweitzer schreiben vberantwortet / kranck gewesen: Er hat aber dannoch auch nach wider erlangter gsundtheit sein Antwort / auff der Schweitzer schreiben / etliche Monat auffgezogen. Vnd hat ohne zweiffel Lutherus die Sach nicht eilen / sondern zusehen wöllen / ob den Schweitzern ernst sey / daß sie einer Concordi mit jme vnd andern reinen Lehrern begerten. Vnd hat wöllen darauff warten / wie sie sich in disem Handel anlassen wöllen: vnangesehen daß durch Priuat Personen vilfältig bey jm angehalten worden / er solte den Schweitzern fürderlich widerumb antworten. Darmit aber der Christlich Leser die vrsach wissen möge / warumb D. Luther den Schweitzern so freundtlich widerumb geantwortet: will ich auß den Schweitzerischen schreiben / kürtzlich / aber doch auffrichtig er zelen / was Lutherum bewegt / zuuer hoffen / die Schweitzer würden gentzlich zu der reinen Lehr im heiligen Abentmal tretten. Es haben die Schweitzer in jrem schreiben solche Reden vom heiligen Abentmal gebraucht / auß denen Lutherus jme ein gute hoffnung gemacht / sie hetten sich eines bessern nunmehr berichten lassen / vnd hielten von der Substantz vn̅ Wesen des heiligen Nachtmals besser / dann etwo an etlich orten jrer Confession daruon geredt würde. (Ambr. Vuolf. Pag. 269.) Dann vnder dem Titul von heiligen Sacramenten sagen sie also: Deßhalb ist ein Sacrament nicht das bloß zeichen allein / sonder ein jedes Sacrament hat ein Irdisch sichtbar Zeichen / vnnd ein
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Himlisch wesentlich ding / etc. Wer wolt dise wort anderst verstehn / dann nach den worten Irenaei, wölche droben angezogen worden sein? Deßgleichen sagen sie hernach also: Wölche nun die(Idem Pag. 272.) Sacrament mit rechtem leben dem Glaube̅ entpfangen / die entpfahen sie mit Frucht: one Glauben entpfangen / schaden sie: nicht daß die gute Gaben Gottes an jnen selbs schaden / sonder daß man sich jhrer nicht mit Glauben vnd recht gebraucht: deßhalben der schad vnser schuld ist zuzumessen / etc. Wer wolt dise wort anderst verstehn / dann daß die Gottlosen vn̅ vnbußfertige̅ vnwürdigen Gäst bey dem heiligen Nachtmal / gleichwol nicht die Frucht vn̅ den nutzen darauß / aber dennoch die gute̅ Gaben Gottes (nemlich den Leib vnd Blut Christi) entpfangen? deren sie doch nicht mit Glauben sich recht gebrauchen? Vnder dem Articul vom heiligen Nachtmal Christi sagen sie also: Derwegen ist das Hauptstuck(Idem pag. 275.) in disem Sacrament die Gab Gottes / nemlich der Leib vnd das Blut Christi: Ja der Leib / der für vns in Todt geben ist: vnd das Blut / das zu abwaschung vnserer Sünd am Creutz vergossen ist. So stehn auch dise wort in gemelter jrer Schrifft: Wir halten die Sacrament nicht für blosse vnd lere(Idem pag. 283.) zeichen / sondern für heilige vnd kräfftige Wortzeichen: daß auch im Abentmal nicht allein lautter vnd eittel Brot / sonder der ware Leib vnd Blut Christi warhafftig mit Brot vnd Wein den seinen angeboten / vnd solcher gestalt vnd maß gegeben / daß auch
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von jnen entpfangen werde / daß Christus in jnen / vnd sie in Christo bleiben / etc. Vnd ob sie wol hin vnd wider an etlichen orten allerley Reden führen / die dem Herrn Luthero nicht vnbillich nachgedencken machen können / daß die Sachen bey jnen noch nicht allerdings richtig weren: so werden doch dieselbige jre Reden etlicher massen durch jre wort gemiltert / da sie in jrer erklärung (Idem pag. 279.) also sagen: Derhalben so bey vns mit den heiligen Vätern / Tertulliano, Hieronymo, Ambrosio, vnd Augustino, gesagt vnd geschriben worden ist / das Brot sey ein Figur vnd zeichen des Leibs Christi / bedeute vnd fürbilde dieselben / wöllen wir darmit das zuuerstehn geben / daß das Brot nicht der Leib Christi selbs / sonder des Leibs zeichen vnd Sacrament sey: darmit wir doch der waren gegenwertigkeit Christi im Nachtmal / wie wir die vor bekent haben / nichts abbrechen wöllen. Dann vns das wörtlin (Hoc, Das) in den worten Christi / das ist mein Leib / nicht allein den leiblichen Augen das Brot / sondern darbey vnd fürnemlich den Augen des Gemüts den Leib Christi zeiget. Derwegen dieweil Lutherus gewüßt / daß etliche guthertzige Leut vnder den Schweitzern gewesen: vnd also hoffnung geschöpfft / es würde von tag zu tag mit jnen richtiger werden: hat er mit jhrer schwacheit dazumal gedult getragen / vnd sie mit seiner freundtlichen Antwort reitzen wöllen / daß sie endtlich gantz vnnd gar zu der reinen Lehr rund vnd
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lautter sich bekenten / vnd alsdann ein rechte lauttere besten dige Concordigetroffen werden möchte. Darumb als Lutherus durch Priuatschreiben vilfältig berichtet worden / daß die Schweitzer ein grosses verlangen nach seiner Antwort hetten / vnd derselben mit grosser begird erwarteten: hat er ein freundtlich / jedoch vnuergrifflich schreiben an sie gethon:(Tom. 6. Ien. Germ. fol. 506. fac. 2.) wölches von wort zu wort seinen Tomis einuerleibt ist. Mich wundert aber / was Ambrosius Vuolfius darmit gemeinet / daß er in erzelung diser Antwort Lutheri, fast in allen zeilen etwas geendert / etliche wörtlin hinein gesetzt / etliche herauß gethon / etliche von jhrem ort an andere ort versetzt. Dann ob wol dise enderungen nicht hochwichtig / so spüret man dannoch souil daran / daß solcher etliche zu seinem vortheil boßhafftig gerichtet sein. Dann er kan nicht wol ein warheit allerdings vnuerendert vber den weg tragen. Erstlich aber ist vnlaugbar / daß in des Herrn Lutheri Antwort nirgend gesagt würdt / daß er der Schweitzer Schrifft vn̅ Beilagen allerdings jm gefallen lasse. Dann Lutherus in seiner Antwort mit seiner fernern erklärung des Articuls von dem mündtlichen wort: vnnd im Articul vom heiligen Tauff: vnd im Articul vom heiligen Nachtmal / souil zuuerstehn gibt / daß er dieselbigen Articul also anneme oder approbire / wie er solche in seiner Antwort erkläret. Noch vil weniger aber sagt er / daß er jme durchauß jhr schreiben vnd erklärung wol gefallen lasse. Daraus offenbar ist / wie vnuerschämpt Ambrosius Vuolfius fürgebe / Lutherus hab souil be
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funden (Pag. 298.) / daß jme die Schweitzer allerdings ein benügen gethon. Dann Vuolfius kan so wenig ohn Lugen / als ein Jud ohn Wucher / leben. So hat auch D. Luther darum̅ den Schweitzern so freundtlich geschriben / dieweil er berichtet worden / daß sie die Concordiam (wie sie zu Wittenberg gestelt worden) annemen wölten. Dann also schreibt er / bald (Tom. Ien. Germ. 6. fol. 506.) im Anfang seiner Antwort. Ich hab nu zwar widerumb E. Ehrnuest Schrifft gelesen / vnd bin erstlich des höchlich erfrewet / daß ich vernommen / wie hindan gesetzt aller vorigen schärpff vn̅ verdacht / so wir mit ewern Predigern gehabt / ewer gantzer ernst die Concordia anzunemen / vn̅ zufürdern beschlossen seidt / etc. Wann D. Luther sich dises nicht zu den Schweitzern hette versehen / es were freilich dise sein freundtliche Antwort wol vnderwegen gebliben. Wie solches hernach auß seiner kleinen Bekantnuß vom Nachtmal zusehen. So schreibt auch D. Luther in seiner Antwort also: Ist derhalben mein freundtlich bitt / E. Ehrnuest wöllen darzu thon / vnd mit ernst verschaffen / daß bey euch vnd den ewern die Schreier / so wider vns vnd die Concordia plaudern / sich jhres schreiens enthalten / vnd das Volck einfältiglich lehren / etc. Vnd erbeut sich dargegen Lutherus / daß auff vnserm theil auch alle bescheidenheit gebraucht werden solle. Vnd laßt sich Lutherus gnugsam vernemen / daß die einigkeit zwischen den Schweitzern vnd jme noch nicht allerdings getroffen oder gar stähelin
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sey. Darumb sagt er in seiner Antwort: Wa wir hierin(Fol. 507.) einander nicht gentzlich verstünden / so seie das jetzt das beste / daß wir gegen einander freundtlich seind / vnnd immer das best zu einander versehen: biß das glum̅ vn̅ trübe wasser sich setze. Vnd bald hernach spricht er. Es soll dem heiligen Geist raum( Ibidem. ) gegeben werden / weitter die liebe vnd freundtliche Concordia volkom̅en zumachen. Vnd bald hernach: Wa es sonsten volkommen alles würdt sein / werde es sich im Articul vom Bann zur Concordia hierin nicht stossen. Vnd im Beschluß wünscht er: daß der heilig Geist wölle die hertzen zusamen schmeltzen in Christlicher liebe vnd anschlägen. Dise wort bezeugen / daß dise Sachen noch nicht allerdings richtig gewesen / sonder es ist zu einer Concordi ein Anfang gemacht worden: daran D. Luther seines theils (souil er mit gutem Gewissen köndte) nichts erwinden lassen wöllen. Daß auch Lutherus in seiner Antwort vermeldet / Capito vnd Bucerus werden alles auffs best zuuerklärn wissen: hat er denselbigen zweien Theologen hiermit gar nicht die macht geben / oder souil einreumen wöllen / daß sie möchten die Wittenbergische Formulam Concordiae auff Zwinglische weiß vnd meinung den Schweitzern außlegen: dann solches kan auch der Buchstab Formulae Vuittembergensis nicht leiden: sondern es hat Luther damals dafür gehalten / es werden Bucerus vnd Capito die Formulam Concordiae trewlich vnd auffrichtig erklären: wie er
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auch daselbsten sagt: daß sie es mit allem fleiß vnd trewen thon werden / als er bißher nicht anderst gespürt habe. Daß auch D. Luther in seiner Antwort sagt / Die zwitracht habe weder jme noch jemandts geholffen / sondern vil schadens gethon / vnd freilich in derselben nichts guts zuhoffen geweßt oder noch sey: vnd / es seie des fechtens vnd schreiens gnug geweßt / wa es etwas hette sollen außrichten / etc. Hat D. Luther sich hiermit er kläret / daß er zu zwitracht / fechten vnd schreien / seines theils nicht lust gehabt oder noch hette: vnd da man ein Christliche Gottgefellige reine Concordi auffrichtet / daß es ferner keines fechtens oder schreiens bedürffte / sondern billich die schädliche zwitracht auffgehaben sein solte. Dises ist noch heuttigs tags aller reinen Kirchendiener meinung. Dann warumb wolte man ferner wider die Zwinglianer mit Schrifften fechten oder schreien / oder die eigentliche zwitracht mutwillig erhalten. Wann die Zwinglianer die reine Lehr vom heiligen Abentmal von hertzen annemen / vnd sich vber derselbigen mit vns verglichen? Daß aber D. Luther mit jetzer zelten seinen worten solte alle seine hieuor ergangne Streitschrifften (Ambr. pag. 101.) gentzlich hinfüro cassiert, abgethon vnd auffgehebt haben / das ist ein vnuerschämpte Lugen: wölche Ambrosius Vuolfius, ohn zweiffel wider sein eigen Gewissen hat schreiben dörffen. Eben ein solche vnuerschämpte weiß führet auch Vuolfius, da er fürgeben darff (in seinem langen Ge
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wäsch / vnd verkehrung der Antwort Lutheri) wann man die Antwort Lutheri (den Schweitzern gegeben)(Pag. 299.) gegen seinen vorigen Streitschrifften halte / so befinde sich / daß Lutherus gantz vnd gar verendert / vnd nicht mehr / der er vorhin gewesen ist / sonder gar ein ander Mensch / das ist / zum streitten vnnd zum widersprechen / gar Spraachlos / vnnd vnbehertzt worden sey / etc. Das kan doch ja ein vnuerschämpter Lugner sein / wie auß vorgemelter Lutheri kleiner Bekantnuß vom Nachtmal Christi abzunemen. Aber also soll man dem frommen Luther dancken / darfür / daß er den Schweitzern freundtlich geschriben / vnd die Güte an jm nicht erwinden lassen wöllen. Vnd also würdt auch heuttigs tags denen gedanckt / wölche sich mit den Zwinglischen in freundtliche handlung einlassen: nemlich / daß es jnen dahin gedeuttet / als ob sie sich bey jhrer guten Sach vbel förchteten. Auß disem allem erscheinet / wie vntrewlich Ambrosius Vuolfius die Handlungen / so sich nach der zu Wittenberg gestelten Formula Concordiae, verloffen / erzelt: vnnd wie boßhafftig er die Schrifften der Schweitzer vn̅ Lutheri / zu der Zwinglianer glimpff / vnd zu Lutheri vnd der vnsern vnglimpff anzeucht. Wir wöllen aber in der Histori weitter fürschreitten. Im Aprili des 38. Jars / ist widerumb ein versamlung(Lauaterus in histor. fol. 30.) der Schweitzerischen Stett zu Zürich gehalten: zu wölcher auch Capito vnd Bucerus gezogen seind. Daselbsten haben sich Bucerus vnd Capito entschuldiget / wie sie hiezwischen der Concordi hal
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ben gehandlet / daß sie solches nicht von sich selbs / sondern auß zumuttung des Landgraffen / deren zu Straßburg / vnd anderer / fürgenom̅en: vnd nichts anderst dann Gottes Ehr gesucht haben. In diser versamlung ist drey tag lang mit Bucero gezanckt worden darüber / was man dem Herrn Luthero zur Antwort geben wölte: dieweil Bucerus sich vnderstanden / mit zweiffelhafftigen worten ein rechte gründtliche Concordi anzurichten: wölches doch die Schweitzer selbs eins theils für ein vnmüglich werck gehalten. Die Zürcher haben nicht wöllen dunckel vnd gefahrlicher weiß reden / sonder frey vnnd rund jhr meinung dem Herrn Luthero schreiben: darmit nicht ein hinderlistige / vn̅ allein zum schein angestelte Concordi gemacht würde: darauß hernach grössere vnruh entstehen möchte. Die andern aber haben sich vom Bucero bereden lassen / daß des Luthers vnd Zwinglij Lehr vom heiligen Abentmal allein mit worten / aber nicht in der warheit miteinander stritten: dise haben gewölt / man solte des Lutheri meinung annemen / wie sie Bucerus nach lengs erklärt hatte. Da man sich nun lang vnnd hart mit einander darüber gestreubt / hat man sich endtlich einer Antwort an Lutherum verglichen: darmit man nicht allerdings vnuerrichter Sachen voneinander zöge: sonderlich weil vil Leut mit grossem verlangen erwarteten / was auß diser Zürchischen versamlung guts erfolgen wölte. Derwegen haben die Schweitzerische Stett an Lutherum geschriben: Sie haben des Lutheri Ant
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wort / vnd auß des Buceri vn̅ Capitonis relation anderst(Ambr. Vuolf. Pag. 318.) nicht verstehn können / dan̅ daß Lutherus den Handel diser heiligen Einigkeit / wol vnd gut meinet: vnd mit hinlegung aller vorigen schärpff vn̅ verdachts in trewen zubefürdern begerte: deßgleichen auch jr zu Basel gestelte Confession / zusampt der drauff erfolgten Declaration, wie sie Luthero schrifftlich zugeschickt / zu gutem gefallen anneme / etc. Sie haben auch mit gutem willen die Erklärung Lutheri angenommen / daß nemlich Lutherus fest bey dem Articul des Glaubens / Auffgefahren gen Himmel / sitzend zur Gerechten Hand Gottes / von dannen er zukünfftig / etc. bleibe / vnd keiner Auffart noch Niderfart / die da geschehen soll / gedencke: vnd also keine Gegenwertigkeit oder niessung des Leibs vnd Bluts Christi im heiligen Abentmal setze / auß dero etwas folgete / daß der waren Menschwerdung vnd Himmelfart Christi / seiner Himmlischen Glori / den Articuln vnsers Christlichen Glaubens / noch andern orten der Schrifft widerig / oder in einichen wegentgegen sein möchte. Dargegen haben sie sich auch gegen Herrn Luthero mit disen worten erklärt: Wir auch dargegen nicht wöllen / daß im Abentmal allein blosse oder lehre Zeichen / sonder auch der Leib vnd das Blut des Herrn entpfangen vn̅ genossen werde / Also daß dis an jm selbs allein durch das glaubig Gemüth warlich begriffen vnd entpfunden werde. Darnach erbieten sie sich alles dessen / was zu bestendigem frid vnd einigkeit dienstlich sein möge.
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Wiewol nun sich die Schweitzerischen Stett in disem jhrem schreiben widerumb auff die Päpstische Confession referiern, vnd wie ietzt gemelt / darinnen anzeigen / daß allein durch das glaubig Gemüt der Leib vnnd das Blut des Herrn begriffen vnd entpfunden werden: so haben doch solche wort wol können dahin gedeuttet werden (wie sie auch disen verstand im Buchstaben geben) daß allein der Glaub begreiffen vnd entpfinden möge / daß der Leib vnd Blut Christi im heiligen Abentmal zur versicherung vnserer Seligkeit gegeben vnd entpfangen werde. Dann freilich es vnser Augen nicht begreiffen / so wenig als auch vnser vernunfft / daß Christi Leib im Abentmal sey: so entpfindets auch vnser Mund nicht / daß wir den Leib Christi essen. Das glaubig Gemüt aber begreifft vnd entpfindet solches. Darumb sichs nicht zuuerwundern / daß Lutherus auch auß diser Schrifft der Schweitzer / hoffnung gehabt / sie würden sich recht in die Sach schicken / vnd ein rechte Christliche Concordi annemen. Ich kan aber hie nicht vnderlassen / ein erbars (Ambr. Vuolf. Pag. 323.) stuck Ambrosij Vuolfij anzuzeigen / das er in der außlegung der Schweitzerischen Missiuen gebraucht. Dann da er soll dise wort widerumb erzelen / daß dis an jm selbst allein durch das glaubig Gemüt warlich begriffen vnd entpfunden werde / setzt er darfür dise wort: daß dis an jm selbst allein durch das glaubig Gemüt warlich ergriffen / vnd entpfangen werde. Gleich als ob ergreiffen vnd entpfangen / eben souil
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were / als begreiffen vnd entpfinden. Dises ist ein Bubenstuck. Dann die wort (begreiffen vnd entpfinden) können wol neben der reinen Lehr Lutheri stehn. Die andern wort aber (ergreiffen vnnd entpfangen) können nicht neben der reinen Lehr Lutheristehn. Dann auß denselbigen folgete / daß die vnwürdige im heiligen Nachtmal nicht Christi Leib vnnd Blut / sonder allein Brot vnnd Wein entpfiengen. Auff der Schweitzer schreiben hat D. Luther abermals desselbigen Jars ein schrifftliche vnuergriffliche Antwort gegeben / die will ich von wort zu wort erzelen / wie sie Ambrosius Vuolfius selbs seinem(Ambr. Vuolff. Pag. 325.) Buch einuerleibt hat: darmit man sehe / daß wir auff vnserm theil auffrichtig handlen / vn̅ nichts gefährlicher weiß zuunderschlagen begern. Gnad vnd Frid in Christo / Erbare / fürsichtige liebe Herrn vnd Freund / Ich hab ewer Schrifft am vierdten tag des Meyen gegeben / entpfangen / darinnen ich fast gern vernommen / daß ewer aller hertzen zur Concordi bereit / vnd euch mein schreiben gefallen hat: nemlich daß wir allhie nicht lehren / wie im heiligen Sacrament solte gehalten werden ein Auffart vnd Niderfart vnsers Herrn: doch gleichwol der warhafftig Leib vnnd Blut vnsers Herrn daselbst entpfangen werde mit Brot vnd Wein. Was aber schrifftlich nicht kündte gegeben werden / versihe ich mich D. Martin Butzer / vnd D. Capito werdens alles mündtlich besser dargeben / wölchen
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ich alles vertrawet / vnd auch darumb gebetten habe: weil mir kein zweiffel ist / daß bey euch ein sehr frum Völcklin ist / das mit ernst gern wol thon vnd recht fahren wölte: daruon ich nicht ein geringe hoffnung hab zu Gott: ob etwa noch ein Hacke sich sperren / daß mit der zeit / so wir seuberlich thon mit dem guten schwache̅ heufflin / Gott werde zu frölicher auffhebung aller Irrung helffen / Amen. Dann ob ich etliche noch verdächtig hielte auß jren Schriff ten bewegt / so hab ichs dem D. Bucero alles angezeigt. Dann souil ich jmmer vertragen kan / will ich sie für gut halten / biß sie auch herzu kommen. Bitten demnach / jr wöllet auch / wie angefangen / sollich Göttlich Werck helffen volführen zum Frid vnd Einigkeit der Christlichen Kirchen: als ich dann nicht anderst spür / daß jr mit allen freuden vnd lust zuthon bereit seien. Der Vatter aller Barmhertzigkeit bestettige euch / vnd erhalte euch in seinem angefangnen Werck / durch sein lieben Sohn vnsern Herrn / mit seinem heiligen Geist reichlich / Amen. Datum Dunderstags nach Iohannis Baptistae, Anno 1538.

Martinus Lutherus.
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Dises ist das letzt schreiben / wölchs D. Luther an die Schweitzer gethon / vnd ist hierüber nichts ferners von der Concordi zwischen jnen vnd dem Luthero gehandelt worden. Was ist aber auch in diser andern Missiue Lutheri, auß dem man doch nur ein Argwon schöpffen möchte / daß Lutherus von seiner
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vorigen Lehr im wenigsten abgewichen / vnnd den Zwinglischen Irthumb gebillichet hette. Dann Lutherus sagt mit keinem wort / daß er die Baßlisch Confession jme gefallen laß / sonder er wider holet sein alte reine Lehr / nemlich / ob wol Christus im heiligen Sacrament nicht auff vnd ab fare / so werden doch gleichwol der warhafftige Leib vnnd Blut vnsers Herrn daselbst entpfangen / mit Brot vnnd Wein. So gibt auch Lutherus teutsch gnug zuuerstehn / daß die Sachen noch nicht allerdings richtig sey / da er sagt: Es möge sich noch etwa ein Hacken sperren: Item / daß man mit dem guten schwachen Heufflin seuberlich thon solle: Item / Gott werde zu auffhebung aller Irrung helffen: Item / daß er etliche noch verdächtig halte / wölche er wölle für gut halten / biß sie auch herzu kommen: Item / da er sie bittet / sie wölle̅ dises angefangen Werck / helffen volführn. Auß disem allem ist ja vnwidersprechlich / daß die Concordi zwischen Luthero vnnd den Schweitzern nicht allerdings beschlossen oder zum end gebracht. Dann haben die Schweitzerische Stett oder Theologi jemals die Wittenbergische Formulam Concordiae vnderschriben: so soll vns billich Ambrosius Vuolfius, auffs wenigst Copias derselben Subscription fürlegen. Hat dann D. Luther die Baßlische Schweitzerische Confession vnderschriben / oder sich sonsten erklärt / daß er allerdings mit derselbigen einig / vnd kein bedencken mehr darinn hab / so solt vns abermals Vuolfius zum wenigsten Copias daruon zeigen. Darumb ist dise handlung zwischen Luthero vnd den Schwei
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tzerischen Stetten mehr ein anfang zu einer Concordi, dann ein volkommene beschlossene Einigkeit gewesen. Wiewol ich nicht zweiffel / daß eben durch dise handlungen / etliche guthertzige Leut im Schweitzerland zur Erkantnuß der reinen Lehr / die Lutherus geführt / kommen seien. Daß nun Ambrosius Vuolfius fürgibt in seinem langen ver drießlichen Gewäsch / als solte Lutherus sich zu der Zwinglischen Lehr genähert: oder auch daß ein Concordi zwischen beiden theilen endtlich bestanden / vnd beschlossen sey worden / daran meldet er abermals die vberweißliche vnwarheit. Vnd kan des widerspils auß des Lauateri Histori (der doch selbs ein Schweitzer vn̅ Zwinglisch gewesen) vber zeugt werde̅ / in massen biß hieher lautter gnug erwisen ist. Daß aber dennoch Lutherus souil guts in diser Religionssachen sich zu den Schweitzerischen Stetten versehen / daß auch die Schweitzer darfür gehalten / jhr meinung vnnd Glaub were dem Herrn Luthero nicht zuwider / dises ist daher geflossen / daß Bucerus vnd Capito den Herrn Lutherum mündtlich / vnd schrifftlich / durch andere Personen / berichtet haben / es erkennten der besser vnd grösser theil der Schweitzer jren Irthumb / vnd hieltents mit dem Luthero. Dargegen haben sie / die Schweitzer zu vberreden vnderstanden / die Lehr (wölche sie jnen mit der Formula Concordiae brächten / vnd erklären wölten) were des Oecolampadij vnd Zuinglij Lehr nicht zuwider. Darumb / weil der gemacht Anfang zur Concordi auff solcher vbelgegründten vnderhandlung / vnd allzumiltem Bericht gestanden / ist es nicht wunder / daß
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solche vermeinte vnd angefangne Concordi bald widerumb ein end genommen / vnd die Sachen hernach erger dann zuuor worden. Daß disem also sey / will ich D. Capitonis wort erzelen / die er Anno 36. ipso die Stephani an ein gutten freundt gschriben / die lauten also: Ex notis docendum suscepimus, quę nobis videbantur ignorare. Deinde authoritate demortuorum (Zuinglij & Oecolampadij) & vulgi studijs ad aedificationem abusi sumusprae nobis ferendo, nihil esse nos docturos, cuius indicia aliqua ex Oecolompadio non haberemus, & quod viuus Zuinglius non esset approbaturus. Itaque sine magno motu, non solum Eucharistiae veritatem, sed totius Christi tractationem puriorem illis tradidimus. Das ist / auß den bekenten Sachen / haben wir sie gelehrt / das jenig / darinnen sie noch ferners Berichts bedorfften. Darnach haben wir vns zur aufferbawung oder besserung mißbraucht des ansehens der abgestorbnen (Zuinglij vnnd Oecolampadij) vnnd des gemeinen Mans zuneigung: dann wir habe̅ vns gestelt vn̅ fürgeben / wir wölten nichts lehren / dessen man nicht auch etliche anzeigung in des Oecolampadij Büchern haben könte / vnnd das jme nicht Zuinglius selbst / wann er noch lebte / würde wollgefallen lassen. Darumb haben wir ohn sondere vnrhu / nicht allein die Warheit von dem heiligen Abendtmal / sondern auch ein reinere Lehr von dem gantzen Herrn Christo jnen beigebracht. Biß hieher Capito. So hat Bucerus den 10. Januarij Anno / etc. 36. an ein guten freund / von den Schweitzern also geschriben: Maior & sanior pars agnoscit ingenuè, se dum
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Scyllam noluerunt vitare crassioris imaginationis de praesentia Domini in coena, incidisse in Charybdin negatae pręsentiae & manducationis Sacramentalis. Hi veritatem ipsam syncerè & commodè docent, missa omni collatione cùm priùs dictis. Das ist / der grösser vnnd besser theil bekent frei / daß er hab wöllen fliehen die ein gefahr / darmit er nicht jme ein grobe weise der gegenwertigkeit Christi im Nachtmal einbildet / vnd sey in die ander Gefahr gerathen / daß er die gegenwertigkeit (Christi) vnnd das Sacramentlich essen geleugnet hab. Dise lehren die Warheit rein vnd recht / vnd nemen sich nichts an / was hieuor gelehrt worden sey. Biß hieher Bucerus. Dise wort Capitonis vnnd Buceri geben zuerkennen / was sie beide mündtlich die Schweitzer zubereden vnderstanden: vnd was sie auff dem andern theil Lutherum durch mittelperson berichtet haben. Dann die Person / an wölche Bucerus geschriben / ist dazumal des Herrn Lutheri Tischgenger gwesen. Dises kan mit des Buceri vn̅ Capitonis handtschriffte̅ bewisen werde̅. Auß diser gantzen handlung ist offenbar / das D. Luther in dem handel vom heiligen Nachtmal kein haarbreit von seiner vorigen Christlichen Lehr (wölche in der ersten Augspurgischen Confession begriffen) abgewichen: das er auch den geringsten Zwinglischen Irrthumb in diser gantzen für geloffnen handlung weder gebillichet noch angenom̅en. Derwegen ist es ein grosse Boßheit / daß Ambrosius Vuolfius dise angefangne Concordisach dahin zeucht vnd wendet / als ob D. Luther zu den Zwinglischen getretten / also sein Lehr geendert / vn̅ seine Streitschrifften cassiert
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hette: vnd es also ein noturfft gewesen / das die Augspurgische Confession in dem 10. Artickel vom heiligen Nachtmal geendert / vnnd die verwerffung des Zwinglischen Irrthumbs herauß gethon würde.

Wie die angefangne Concordi zwischen Luthero vnnd den Schweitzern widerumb zerschlagen.
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GLeich wie ein Wunden oder Geschwär / wa es nicht recht auß dem grund geheilt würdt / leichlich widerumb auffbricht: also ist es auch mit der vermeinten Concordi ergangen. Dann innerhalb wenig jaren ist man mit hefftige̅ Schrifften widerum̅ in einander gewachsen. Hierin gibt abermals Vuolfius (seiner gifftigen art nach) dem Luthero allen vnglimpff / vnnd leugt in seinem Buch also. Es sey Luthero von etliche̅-Ohrnbläsern(Pag. 33???.) vnd Schmaichlern fürgeruckt worden / das geschrey sey / er were Zwinglisch / vn̅ mit den Zwinglianern seinen ergsten Feinden einig worden / das gereichte im vnd seiner Lehr / bey meniglich / vn̅ sonderlich grossen Herrn / zu mercklichem verdacht / verkleinerung vnd verachtung. Dardurch sie Lutherus / auß menschlicher schwacheit / als der seinen Affecten sunst sehr vnderworffen / von newem bewegen vnnd verhetzen lassen / vnnd habe ohn alle betrachtung / ansehen vnd bedacht der mit den Schweitzern oben erzelter massen gemachten vnd gestifften Concordi / vnnd was er sich darinnen gegen jnen so hoch vnd theur / bey dem Namen Gottes / vnnd seiner Seelen pfand (darauff er
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die Concordisach genommen / vn̅ die Schweitzer deren versichert vnd vertröstet) verschriben hette / solchem stracks zuwider / seine kurtze oder kleine Bekantnuß / die doch woll besser ein grosse vnd greuliche Inuectiua, auß wölcher anders nichts den schelten vnnd schmähen zulernen / genant werden möchte / im jar 44. vom Artickel des Nachtmals außgehn lassen / in wölcher er den vorigen geweßnen / vnnd doch verglichnen vnd hingelegten streit / ohne einige besondere darzu gegebne vrsach / wider auff das aller hefftigst ernewert vnd geschärpfft habe. Biß hieher Vuolfius. Hat nun Lutherus (des Vuolfij für geben nach) ohne einige besondere dar zu gegebne vrsach / von newem disen Krieg widerumb angefangen / so ist er billich darumb zuschclten. Hat er aber wichtige vnnd grosse vrsach darzu gehabt / wider die Zwinglianer von newem zuschreiben / so ist Ambrosius Vuolfius ein vnuerschempter Lügner / Calumniator vnd Lösterer. Wie aber die sachen geschaffen seien / will ich auß des Lauateri (der doch ein Schweitzer vnd ein Zwinglianer gewesen) Histori kürtzlich erzelen. Es hat D. Luther Anno 1539. ein Büchlein von Kirchen vnd Concilijs / wider die Papisten im truck (Lauat. fol. 3???.) außgehn lassen. In demselbigen gedenckt er des Zwinglij / als eines Nestorianers / wölcher nicht recht von der Persönlichen vereinigung beider Naturen in Christo / gehalten vnd gelehrt habe. Nun war in der gantzen Concordi Handlung zwischen Luthero vnd den Schweitzern / nichts von der Person Zuinglij (wölcher allbereit todt war) gehandelt worden. Es haben sich auch die Schweitzer in jren Schriff
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ten an Lutherum, des Zuinglij nichts angenommen / noch seine Schrifften zuuerthe dingen vnderfangen. Darumb hetten sie sich auch billich hernacher des Zuinglij Person oder Bücher nichts annemen sollen. Aber es haben noch im selbigen Jar die Zwinglische( Idem ibidem. ) Kirchendiener zu Zürich im Monat Augusto an D. Luthern geschriben / vnd jm zugemuttet / er solte für ohin des Zuinglij verschonen / vnnd jne vnangetastet lassen. Da nun Lutherus gesehen / daß die Zürchische Theologen noch den Zwinglium vnnd seine falsche Lehr im hertzen vnd busem hetten / vnnd nicht leiden mochten / das auch ein grosser grober Irrthumb des Zwinglij gestrafft würde / hat er leichlich ermessen können / wie ernst jnen hieuor mit der Concordi gewesen: vnnd wol mercken können / was entlich darauß werden wolte. Derwegen er jnen auch auff jr schreiben kein antwort geben. Dann er wol verstanden / dz die Zürchische Kirchendiener sich vnderstehn würden / ja also bar sich vnderstünden / des Zwinglij jrrige vnnd lösterliche Lehr zuuerthädingen vnnd außzubreitten. Vnd hat nichts anders sich zuuersehen gehapt / dann das der Zuinglianismus vnder dem schein der gemachten Concordi / je lenger je weitter vnd beschwärlicher vmb sich fressen würde. Derwegen er auch hernach Anno 42. in eim Büchlin wider die(Lauat. fol. 31.) Türcken / des Zwinglij / vnnd deren / so seinem Irrthumb anhengig / meldung gethon / vnd trewlich vor jnen gewarnet. Hernach Anno 43. hat Christophorus(Lauat. fol. 32.) Froschower / ein Buchtrucker zu Zürch / dem Herrn Luthero ein new transferierte / vn̅ new getruck
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te Zwinglische Bibel (one zweifel mehr dem Luthero zu hohn / dann jne darmit zuuerehren oder zuerfrewen) gehn Wittenberg geschickt. Darauff D. Luther dem Buchtrucker wider umb geschriben / er solle jme fürohin kein Buch mehr schicken / das die Zürchische Kirchendiener gemacht habe̅. Dan̅ er wölle mit jne̅ / als mit jrrigen vnd verdampten Lehrern (mit denen die Kirche Gottes kein gemeinschafft haben könne) nichts zuthon haben: Er wölle jres verdamnüs vnd jrer Gotslösterlichen Lehr nicht theilhafftig werde̅ / sondern wider dieselbige mit betten vnnd schreiben kempfen so lang er lebe. Vnd des ist kein wunder gewesen. Den Lutherus an der edition der Zwinglischen Bibel / woll gesehen hat / das die Zürchische Lehrer von tag zu tag ärger würden / vnnd grössern jamer bey der Kirchen zustifften fürhetten / dann hieuor beschehen war. ( Idem eod. fol. ) Eben in disem jar haben die Zürchischen Prediger des Zwinglij Bücher zusamen klaubt / was in denselbigen teusch gewesen / in die Lateinische sprach transferiren lassen: darmit ja der Zwinglisch Irrthumb / weit vnd breit außgossen / vnd vil Leut (auch in andern Ländern vnd Nationen) darmit vergifftet werden möchten. Dise Opera Zvinglij haben sie durch den truck lassen außgehn: vnd hat Rodolphus Gualtherus ein weitleuffige Apologi darfür gemacht: in deren er sich vnderstanden / den Zwingel vnnd sein Lehr zuuerthedingen / vn̅ die Leut zubereden / dz des Zwingels Lehr / die recht / rein / alte Lehr sey / wölche je vnd allwegen in der Kirchen Gottes getriben worden.
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Solte aber hier durch Lutherus nicht billich bewegt worden sein / weil er gesehen / daß des Zwingels falsche Lehr von newem widerumb herfür gesucht / in die Kirchen Gottes außgegossen / vnd von newem verthedingt würde? solte Lutherus hierzu stillschweigen / vn̅ nichts darzu sagen / daß die Zwinglische Lehrer Waid vnd Wasser in der Gemein Gottes vergiffteten? Wer hat hie den friden gebrochen? habens die Zürchische Predicanten gethon / wölche des Zwinglij Bücher (Gott vnnd allen reinen lehren zu leid) widerumb herfür gesucht / vnd selbige der Gemein Gottes obtrudiert? Oder hats D. Luther gethon / der solchem wider auffgehen dem Fewr billich vnd Ampts halben / hat wöhren sollen? hetten die Zürchische Predicanten sich des Zwinglij nichts angenommen: hetten sie des Zwinglij Bücher ligen / vnd allgemach verschwinden lassen / vnd weren bey der angefangnen Concordi bestendig bliben: so hette Lutherus auch Frid halten können. Da aber dise Wölff in den Schaffstal Christi einbrechen wöllen / hat Luthero als einem trewen Hirten gebürt / daß er jnen bey zeit entgege̅ gehe: Dar mit nicht die einfältige gedechten / er ließ jine jr Schwörmerey gefallen. Darumb hat er Anno 44. sein kurtze Bekantnus vom heiligen Nachtmal im Truck außgehn lassen: in wölcher er den Zwinglischen Irthumb von newem widerumb mit grossem eiffer vnd ernst angreifft. Dann jme fürkommen / daß die Zwinglianer fürgeben / er hielts mit jnen / vnd were jrer meinung. Darumb hat er selbige Bekantnus gleich als für sein letstes Testament außgehn lassen wöllen vnd sollen /
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meniglichen vor dem Zwinglischen Irthumb trewlich zuuerwarnen: darmit derselbige nicht vnder seinem Namen in der Kirchen Gottes / zu ewigem verderben viler Seelen außgebreittet würde. Dann also sagt Lutherus in seiner kurtzen Bekantnus: Zwar mir ist wol auch zuuor offt angezeigt / als solten sich die Schwörmer rhümen / ich were mit jnen eins: wölchs ich nicht hab wöllen glauben / weil es keiner offendtlich hat wöllen von sich schreiben. Aber mit diser weiß solt mir wol der Glaub in die Hand kommen / ehe ichs mich versehe. So ist auch dem Luther alle hoffnung der besserung von jnen entpfallen: da er gesehen / daß die Zürchische Predicanten des Zuinglij jrrige Bücher von newem in den Truck verfertigt. Dann also schreibt er in seiner kurtzen Bekantnus: Dieweil die Schwörmer des Zwinglij Gesellen / sein (des Zwinglij) Büchlin / in wölchem er die Gottlose Heiden / Socratem, Aristidem, Numam Pompilium, vnd jhres gleichen in den Himel setzet / darinnen auch vil mehr grewels stehn / loben vnd ehrn: hab ich auch (spricht Lutherus) all meine hoffnung von jrer besserung fahren lassen. Daß auch Lutherus in seiner kurtzen Bekantnus allein des Marpurgischen Colloquij gedenckt / vnd der hernach gefolgten Concordi handlung kein meldung thut: ist nicht darumb beschehen / als ob er dieselbige gantze Sach gefahrlicher weiß vertuschen (Pag. 332.) wolte / wie jme solches Ambrosius Vuolfius boßhafftig deuttet. Dann es waren ja die Schrifften in der Leut Händen: vn̅ war die Wittembergische Formula Concordiae in Truck außgangen. Sonder weil D. Lu
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ther in der that befunden / daß den Zürchischen Predicanten nie rechter ernst gewesen / hat er selbige angefangne Concordi nicht vnbillich für ein Nullitet gehalten. Darumb daß Ambrosius Vuolfius den vnglimpff des widererregten Streits vom heiligen Nachtmal auff den Herrn Lutherum schiebet: daran thut er / wie ein Man thon soll / den jre vier heben müssen / wann er ein warheit sagen soll.

Ableinung etlicher fernerer vermeinten Beweisungen / wölche Ambrosius Vuolfius fürwendet / meniglichen zuübereden / daß man von der ersten Augspurgischen Confession abgewichen / vnd die andere verenderte Confession in Zwinglischem Verstand angenom̅en vnd approbirt habe.
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ES ist des Ambrosij Vuolfij fürnemste intention, diser vnwarheit ein schein zumachen / als solte die erste Augspurgische Confession im Articul vom heiligen Abentmal auß vnuermeidlicher notturfft geendert worden sein: Also daß die erste Confession (weil sie seiner meinung nach allzu Päpstisch gewesen) in diesem Articul gleich beseit gesetzt worden / vnd allein die andere verenderte Confession authentica were. Er vndersteht sich auch zubeweisen / daß die ander Augspurgisch Confession an jr selbst Zwinglisch / vnd in demselbigen Verstand von den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen sey angenommen vnd approbirt worden. Vnd geht darauff vmb / daß er die Leut mit sehenden Augen blind
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mache: auff daß sie darfür halten sollen / die Zwinglianer seien die rechten Augspurgischer Confessions verwandte: die andern Euangelische Ständ vnnd Theologen aber / wölche den Zuinglianismum widerfechten / seien nicht Augspurgischer Confessions verwandte. Darum̅ zeucht er vil fürgeloffne Religionshandlungen dahin / als ob durch alle dieselbigen / der Zwinglisch verstand (wölchen er der geenderten Confession auffdringet) were angenommen vnd approbirt worden. Diser meinung bringt er herfür / daß in dem Colloquio zu Wormbs Anno etc. 40. auff vnserm theil die geenderte Augspurgische Confession den Colloquenten sey für gelegt worden: gleich als ob dazumal man der ersten Confession nicht mehr geachtet: sonder allein die ander geenderte etwas gegolten hette. Wann man nun dazumal mit den Zwinglianern hette ein Colloquium halten sollen / so hette es ein wenig ein ansehen / als ob man von wegen des zehenden Articuls / hette die ander vnd nicht die erst Confession an die Hand genommen. Nun haben aber die Ständ der Augspurgischen Confession / nicht vmb des zehenden Articuls willen vom Nachtmal / sonder von wegen des Articuli Iustificationis vnnd meritorum operum, vnd dergleichen sachen wegen / die ander Confession den Papisten fürlegen lassen: weil in derselbigen etwas weitleuffiger contra merita humana, & contra traditiones humanas gehandelt worden. Dann also sagen die Euangelische Chur / Fürsten vnd Ständ / in der Vorred / wölche zu Naumburg (für die Augspurgische Confession) an Keiser Ferdinandum gestelt
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worden: Dann weil dieselben (aeditiones Augustanae Confessionis anno 40. & 42.) auff mehrmals gehapten vnderreden / vn̅ gehaltnen Disputationen, mit dem Gegentheil in etlichen Articuln derhalben desto außführlicher gestelt / darmit die Göttlich warheit / vmb souil destomehr an tag kom̅en / vnd der Glaub vnd vertrawen auff die gnugthuung vnnd verdienst vnsers einigen Mitlers vnd Erlösers Jesu Christi / mit hindansetzung aller Menschlichen tradition vnd Satzungen / rein / lautter vnd vnuerfelscht bleiben / vnd auff die nachkommen gebracht werden möchte / etc. Derwegen ist es den Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständen der Augspurgischen Confession in jhr hertzen vnd mut nie kommen / daß sie durch vbergebung der geenderten Confession den Zwinglianern im wenigsten weichen / oder jren Irthumb billichen hetten wöllen. Ich möcht aber dannoch wol wissen / wann Ambrosius Vuolfius solte darthon / auff wölcher Versamlung die Ständ der Augspurgischen Confession sich miteinander entschlossen / daß man die erste Confession endern müßte: vnd daß solche enderung zuthun / dem Philippo mit gemeinem Raht vnd bewilligung / were aufferlegt worden: wie doch hierüber Ambrosius Vuolfius bestehn / vnd was er für Documenta würde aufflegen können? Dann es ist ein alt Sprüchwort: Quod omnes tangit, ab omnibus debet tractari. Vnd ist meins erachtens dem Philippo nicht so frey gestan
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den / die Augspurgische Confession / so offt er gewölt / zuuerendern / vnd seiner meinung nach zuuer bessern / als jm erlaubt gewesen / sein Grammaticam, Dialecticam vnd Rhetoricam zuendern / zumehrn / zumindern / oder gar abzuthon. Ob nun wol die Euangelische Ständ der geenderten Confession nicht widersprochen / sondern selbige / in dem reinen Verstand Christlicher Lehr passirn lassen: wie dann auch die Zwinglische Lehr keins wegs darauß bewisen werden kan / vnangesehen daß die wort (Improbamus secus docentes) in derselbigen aussen gelassen worden: So zweifflet mir doch gar nicht / da sie sich dazumal hetten versehen können / daß die Zwinglianer die enderung des zehende̅ Artickels / so vnuerschempt solten zur bestettigung jres Irrthumbs mißbrauchen / sie würden nicht zugelassen haben / daß auch ein einiger Buchstab in selbigem Artickel geendert worden were. So weist auch Ambrosius Vuolfius ohn zweiffel wol / daß die zu Naumburg versamlete Chur vnnd Fürsten / vnd hernach auch die andern Ständ / nicht die geenderte Augspurgische Confession (wölche sie gleichwol auch nicht verworffen) sondern die erste vngeenderte Confession mit eigen hande̅ vnderschriben / vnnd mit jrn Secreten verfertigt vnd Confirmirt haben / in demselbigen Exemplar lauttet der zehend Artickel also: Von dem Abendtmal des Herrn würdt also gelehrt / daß wahrer Leib vn̅ Blut Christi wahrhafftiglich vnder gestalt des Brots vn̅ Weins / im Abendtmal gegenwertig sey / vnd da außgetheilt
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vnd genommen würdt. Derhalben würdt auch die gegenlehr verworffen. Biß hieher die Confession. Ob wol nun Vuolfius sunsten sehr frech ist / halt ich doch nicht darfür / daß er so vnuerschämpt sein werde / vnnd fürgeben dürffe / daß die Euangelische Chur vnd Fürsten / wölche Anno / etc. 40. vnd 42. gelebt vnd regiert / zur selbigen zeit eines andern gesinnet gewesen / dann die jenigen / wölche zu Naumburg die erste Confession widerumb vnderschriben vnd besiglet haben. Nachdem auch im Colloquio zu Wormbs Anno 40. von den anwesenden Euangelischen Theologis ein Schrifft den Papisten vbergeben: in wölcher der Artickel von des Herren Nachtmal gehandelt würdt: (dann die Papisten habens gemeldet / daß die wort vom Nachtmal in der andern Confession ettwas anderst lautteten / den in der ersten:) zeucht Vuolfius dieselbig vbergebne Schrifft zu seinem vortheil mit gwalt / vnd wider die eigenschafft der wort / auff seinen Zwinglischen jrrthumb. So doch die selb Schrifft außtruckenlich vnser reine Lehr begreifft. Ich will die wort erzelen / wie sie Vuolfius selbs in sein Buch gsetzt hat / also aber lautten dieselbige. Nam(Pag. 74.) perspicuè testati sumus, nos amplecti & tueri communem consensum Catholicae Ecclesiae, quòd in Coena Domini, cùm consecrato pane verè adsint & sumantur Corpus & Sanguis Christi. Testati sumus etiam, nos improbare eos, qui negant adesse & sumi verum Corpus Christi, Abhorremus enim à prophanis iudi
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cijs in hac causa, &c. Das ist: Wir habe̅ vns lautter erklärt / daß wir annemen vnd verthedingen die allgemein einhellig Lehr der Christlichen Kirchen: nemlich / daß jn dem Abendtmal des Herrn / mit dem gesegneten Brot / warhafftig gegenwertig seien vnd entpfangen werden / der Leib vnd das Blut Christi. Wir haben auch bezeugt / daß wir die jenige verwerffen / die da laugnen / das der warhafftig Leib Christi gegenwertig sey vnnd entpfangen werde. Dann in diser sachen haben wir ein abscheihen ab solchen Gotlosen meinungen / etc. Vnd bald hernach folget in derselbigen Schrifft also: Nos quoque dicimus, cum pane consecrato verè adesse & sumi Corpus Christi. Sicut & Irenaeus locutus est, constare Eucharistiam duabus rebus, terrena & coelesti. Nec dubium est, quin terrenam vocet panem: huic adiungit rem coelestem, videlicet Corpus Christi. Das ist: Wir sagen auch / das mit dem gesegneten Brot warhafftig gegenwertig sey vnd entpfangen werd der Leib Christi. Wie auch Irenaeus daruon geredt hat / daß das heilig Abendtmal bestehe auß zweien dingen / einem Irdischen / vn̅ einem Himlischen. Vnd ist kein zweiffel / er nennet das jrdisch / das Brot: zu demselbigen aber fasset er auch das Himlisch / nemlich den Leib Christi / etc. Dises ist ja nicht ein Zwinglische / sonder ein Lutherische Bekantnus von dem heiligen Abendtmal: vnd ist der ersten Augspurgischen Confession aller
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dings gemeß. Darumb leugt Ambrosius Vuolfius abermals vnuerschempt / in dem er fürgibt / als solten die Protestirenden Ständ / vnnd Euangelische Theologen / mit fürlegung der verenderten Augspurgischen Confession / vnnd vbergebung jrer Schrifft / den Zwinglischen Irthumb gebillicht vnd selbigem Beifal gethon haben. Ebenmessige gestalt hat es auch mit dem Colloquio zu Regenspurg / wölches Anno / etc. 41. gehalten( Ambr. Vuolf. ) worden / gehabt. Dann ob wol damalen den Papisten(Pag. 80.) abermals die geenderte Augspurgische Confession fürgelegt: so mag doch selbigs dem Ambrosio Vuolfio, oder seinem anhang nicht zu hilff kommen. Dann daß die Euangelische Theologen damalen kein Zwinglischen Verstand in der geenderten Augspurgischen Confession gesucht / gehalten oder verthedingt / wie auch der Zuinglianismus in derselbigen nicht zufinden / diß bezeugt die Schrifft / wölche sie selbigen mals vbergeben: wölche Vuolfius stucksweiß(Pag. 80.) (ohn zweiffel zu seinem vortheil) seinem Buch einuerleibt hat. Die wort lautten also. Christus spricht: Nemet hin / esset / das ist mein Leib: vnd hernach / das ist mein Blut / etc. Darumb bekennen wir / das im Abendtmal des Herrn / warhafftiglich vnd wesentlich der Leib vnd Blut Christi gegenwertig sey / vnd mit Brot vnnd Wein den niessenden geraicht werde / etc. Vnnd hernach steht in derselbgien Schrifft: Wir lehren auch / diß / das niemand diß Sacrament nemen soll / der in Sünden wider sein Gewissen verharret: man soll auch solche nicht zulassen /
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wölche in offentliche̅ Sünden ligen. Der ohalben lehren wir die Regul Pauli / ein jeder soll sich selbs zuuor prüfen / vnd also von disem Brot essen. Weitter vnd wie Irenaeus spricht / daß das Sacrament auß zweien dingen bestehe / auß einem Irdischen / vnnd einem Himlischen: vnnd Paulus sagt: Das Brot das wir brechen / ist die gemeinschafft des Leibs Christi: also lehren wir auch / daß mit dem consecrirten Brot der Leib Christi den niessenden gegeben werde / etc. Dise erzelte wort seind ja nit Zwinglisch / sondern an jnen selbst ein Lutherische Bekandtnus / vnd der ersten Augspurgischen Confession gemeß. Dann was etwo ein Theologus vnder den anwesenden dazumal heimlich in seinem Hertzen gehapt haben mag (der auch etliche zweifelhafftige wörtlen in dise Schrifft eingeschoben) das geht vns nichts an. Die erzelte worrt seind lautter vnnd klar gnug an jnen selbs: wann sie von auffrichtigen Leutten geredt werden. Darumb kan Ambrosius Vuolfius alhie abermals nicht fussen: da er mit fürlegung der geenderten Augspurgischen Confession / vnd mit der vbergebnen Schrifft der Colloquenten, seinem Zwinglischen Irrthumb / als einem bawfelligen wurmstichigen Hauß / ein Färblin anstreichen will. Es rasplet Ambrosius Vuolfius (seinem arbeitseligen Zuinglianismo zu behilff) in seinem Buch zusamen alles das jenig / was den allerwenigsten schein wider die reine Lehr vom heiligen Nachtmal / haben mag. Dann ein böse Sach darff vil flickens vnd verklügens. (Pag. 84. 87.) Darumb bringt er auff die Ban etliche Ar
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ticul / wölche vor jarn zu Franckfort am Mayn durch Bucerum gestelt worden: als damalen etliche Prediger daselbsten im Articul von des Herrn Nachtmal / vnd von der Person Christi / nicht allerdings einig waren. Vnnd seind selbige Predicanten auff ermelte Articulos Buceri widerumb verglichen worden. Wiewol nun fast am end derselbigen Articul mit wenig worten vermeldet / daß man in dem handel vom heiligen Nachtmal von der Vbiquitet nicht disputiern solle: so ist doch dieselbige Lehr jn gedachten Articuln nicht für ein Irrthumb angezogen / verworffen / verdampt / noch vil weniger aber verlöstert worden: inmassen sie jetz von den offentlichen Zwinglianern / vn̅ von den falschen Brüdern calumnijrt vnd zerlöstert würdt. Dargegen aber seind etliche gutte lauttere Sprüch vnd Sententz in denselbigen Articuln / wölche dem Zwinglischen Irrthumb rund vnd lautter widersprechen / vnd will ich mich hiermit auff des Vuolfij Buch selbs gezogen haben / an denen Orten(Pag. 84. 85. 86.) / da er selbige Articul erzelet. Ich will zum Exempel ein einigen Sententz erzelen / der lautet also. In dem heiligen Nachtmal / wenn man dasselbig nach der einsetzung des Herrn helt / würdt der wahre Leib vnnd das Blut Christi warhafftig vnd wesentlich gegeben / vnd von denen / so das Sacrament also niessen / entpfangen. Vn̅ hernach: Man sol alhie kein Transsubstantiation des Brots vnd Weins in den Leib vnd das Blut Christi setzen / sonder mit Paulo vnnd allen heiligen
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Vättern bekennen / daß in dem Nachtmal zwey ding gereicht werden / ein Himlisch / vnd ein Irdisch / ein Himlisch / der Leib vnd Blut Christi: ein Irdisch / Brot vnd Wein / als heilige wortzeichen / durch wölche vns der Herr seinen Leib vnd sein Blut warhafftig mittheilet / etc. Dises ist ja kein Zwinglische / sonder ein Lutherische Bekantnus. Ich soll aber dem Christlichen Leser dannoch zu notwendigem Bericht nicht verhalten / das M. Iohannes Vlricus Struppius ermelte Franckfurtische Articul vor diser zeit im Truck außgehn lassen: die stehn vil in einer andern Ordnung: seind auch vil besser / weder wie sie Vuolfius in seinem Buch erzelt. Ob nu M. Struppius nicht recht gehandlet: oder ob Ambrosius Vuolfius abermals (seinem alten vnnd bösen Gebrauch nach) gute Schrifften vbel angezogen / vnd verkehrt / daruon laß ich den Christlichen Leser vrtheilen. Aber dem sey wie jm wöll / so haben doch Bucerus, vnd die Predicanten zu Franckfort / wölche selbige Articul vnderschriben / hiemit weder den Euangelischen Ständen / noch den Theologen praescribirn oder maß geben können / wie man die Augspurgische Confession verstehn / vnd von dem heiligen Nachtmal / auch von der Person Christi / halten vnd lehren soll. Darumb mag Vuolfius an disem ort wol mit seinen armen leutten abziehen. Es bringt Ambrosius Vuolfius auch ein kurtze Confession vom Nachtmal auff die Ban / wölche
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D. Maior, Paulus Eberus vnd Crellius sollen miteinander gestelt / vnd im December des 61. Jars jrer Obrigkeit vbergeben haben: wölche zwar mehr auff den Zwinglischen schlag / dann auff die rein Lehr Lutheri gerichtet gewesen / wann sie also gelauttet / wie sie Vuolfius in seinem Buch erzelet. Vnd will Vuolfius(Pag. 102.) daraus beweisen / daß dazumal der Zwinglisch Verstand / sey der recht Verstand der Augspurgischen Confession gewesen. Vnd bekennet doch Vuolfius(Pag. 103.) gleich bald darauff / daß ermelte Theologi vber nacht widerumb von derselbigen Confession abgetretten: vnd spottet jhr darzu mit vier lateinischen Versen / daß sie sich von derselben Confession so bald haben abwenden lassen. Ist aber das nicht ein herrliche beweisung? Es weißt auch Vuolfius, daß D. Paulus Eberus hernach ein Confession wider die Zwinglianer außgehn lassen / wölche noch heutigs tags im Truck ist: aber nichts destoweniger will Vuolfius mit dem Ebero beweisen / dz die Zwinglisch Lehr vom Nachtmal recht sey. So ist auch oberzelte der dreier Theologen geschribne Confession / ein priuat scriptum, das sie nicht in den Truck gegeben. Gesetzt aber / daß sie gleich selbige Confession hetten trucken lassen: solte darumb dreier Theologen Confession erweisen mögen / daß alle Euangelische Chur / Fürsten / Ständ vnnd Theologen die erste Augspurgischen Confession / in dem Articul vom heiligen Nachtmal / verlassen / vnd die ander Confession in einem Zwinglischen Verstand angenommen hetten? Wa hat Vuolfius dise Dialecticam gelernet? daß er ex paucissimis particularibus ein vniuersalem conclusionem machet?
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Noch vil vbler reimpt sichs / daß Ambrosius Vuolfius den Dreßnischen Synodum zur beweisung einlegen will / daß der Augspurgischen Confession rechter Verstand soll Zwinglisch sein. Warumb hat Vuolfius nicht so mehr zu Gezeuge̅ eingelegt den Caluinum selbst / Theodorum Bezam / vnnd andere solche Zwinglische Heilgen? Wann es je gelten soll / daß ein Zwinglianer den andern (hoc est, Cretensis Cretensem) zum Zeugen stelle? Dan̅ ob wol in demselbigen Synodo sich vil Theologen zur Subscription bewegen lassen / durch listige Außlegung / mit denen selbige vnreine Schrifft gefärbt ist worden: so hat sichs doch hernach wol befunden / was hinder denen Theologen gesteckt / wölche denselben Abschid begriffen vnd gestelt haben. Dann das seind eben die Theologen gewesen / wölche die Wittenbergische vnreine Propositiones geschmidet / vnd hernach vnder anderer Leut Namen publicirt: wölche den Wittenbergischen Caluinischen Catechismum gemacht / vnd in die vnschuldige Jugent zugiessen vnderstanden: wölche die Caluinische Grundtfest (oder vilmehr Grundtsuppe) außgehn lassen: wölche auch die Jesuitischen Propositiones (den reinen Lehrern zu verdruß vnd hohn) zu Wittenberg wider trucken lassen / vnd selbige mit einer fürgesetzten Vorred gerühmet: wölche auch endtlich durch jhr Caluinische Exegesin den Kübel also vmbgeschüttet / daß der Churfürst zu Sachsen jnen lenger nicht zusehen könne̅ / sondern selbiger Theologe̅ etliche eingesetzt / etliche aber sonsten mit vngnade̅ abgeschafft: darum̅ daß sie den Caluinischen Irthum̅ in jhrer Churfürstl. Gnaden Landen / Kirchen vn̅ Schulen auß
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gossen haben. Vnd habe̅ sich die abgeschafften Zwinglische Theologen mehrertheils an die end vnd ort gethon / da der Zwinglische Irthumb raum vnd platz hat: alda sie auch liebe vnd angeneme Gäst gewesen. Darumb müßte vns Vuolfius fröm̅ere Zeugen darstellen / wann er beweisen wölte / daß auch die geenderte Augspurgische Confession in Zwinglischem Verstand / von den Christlichen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen / were angenommen vnd gemeinet worden. Es will Vuolfius auch mit der Straßbur gischen gar kurtze̅ Confession / wölche Anno 48. alda gestelt / beweisen / daß der recht Verstand der Augspurgischen Confession Zwinglisch sey. Vnd vermeint / er hab groß ding erfochten / da er anzeigt / daß der Herr D. Marbachius selbige Confession auch vnderschriben habe. Nun ist nicht ohn / selbige Confession hette wol können etwas lautterer / vnd wider den Zwinglischen Irrthumb außführlicher gestelt werden: Jedoch wann man sie nach dem Buchstaben einfältig annimpt / so würdt in derselbigen die ware gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal bekennet / mit disen worten: Daß wir (sprechen( Ambr. Vuolff. ) sie) alhie mit dem heiligen Bischoff vnd Märterer(Pag. 147.) Irenaeo zwey ding im Sacrament des Nachtmals bekennen / ein Irdisch / als Brot vnnd Wein / wölche in jrer Substantz vnd Natur / wie der Gottselige Bapst Gelasius recht lehret / vnuer wandelt bleiben: vnd ein Himlisch / nemlich den waren Leib vnd
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das ware Blut Christi. Das ist / Christum vnsern Herrn selbs / gantzen Gott vnd Menschen / etc. Wer dise wort der Straßburgischen Confession recht vnd redlich meinet / wie sie der Buchstab an jm selbs gibt / der würdt freilich weder Zwinglisch noch Caluinisch sein. Daß aber falsche Leut / dergleichen Bekantnussen in einer andern vn̅ widerwertige̅ meinung vnderschreiben: oder auch etliche zweiffelhafftige Wort vnd Reden nebenzu mit eingeschlaichet / vnder denen sie jhren Caluinischen Irthumb verdecket / vnd im hertzen behalten: vnd also jhr Christliche Obrigkeit betrogen / das muß man dem Allmechtigen befehlen / der solche Boßheit zu seiner zeit wol weißt zufinden vnd zurächen. Daß aber vmb diser Confession willen / alle Chur / Fürsten / Ständ vnd Theologen der Augspurgischen Confession jnen die Zwinglische meinung belieben lassen / das würdt hieraus Vuolfius in ewigkeit nimmermehr beweisen. Es bemühet sich Ambrosius Vuolfius auch durch den Franckfortischen Abschid zuerweisen / daß die Augspurgisch Confession in Zwinglischem Verstand soll angenommen werden. Wiewol nun nicht ohn / daß in dem Articul vom heiligen Nachtmal zweifelhafftige Reden einkommen / vnder wölchen die Caluinisten einen vnderschlauff suchen: jedoch stehn in demselbigen Articul dise wort: Vnd also reden die alten fürnemen Scribenten. Irenaeus spricht: Eucharista constat ex duabus rebus, terrena & coelesti: das ist / das Sacrament helt in sich zwey ding / ein Irdisch vnd ein Himlisch. Vnd Epiphanius vnnd Theodoretus
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sprechen klar: daß die Natur dises Brots bleibe: aber darmit werden die Gaben gegeben: das ist / der Leib vnd Blut Christi / etc. Auff dise wort / die an jnen selbst recht Christlich vnd gut seind / vnd von dem Leib vnd Blut Christi (wölche vns als Himlische Gaben mit Brot vn̅ Wein im heiligen Nachtmal gegeben) außtruckenlich reden / haben die Christliche Chur / Fürsten / Ständ vnd Theologen gesehen: vnd nicht gedacht / daß vnder den vberigen worten / solte etwas anders mit der zeit gesucht werden. Da sie sich aber dessen damals versehen hetten / daß sie solte̅ darüber von den Zwinglischen Scribenten angezogen werden / als ob sie hiermit den Caluinischen Irthumb billichten / vnd demselbigen vnder der Augspurgischen Confession ein vnderschlauff geben wolten: würden sie sich gewißlich hierinn wol bewahrt / vnd zu disem verdacht die wewenigste vrsach nicht gegeben haben. Derohalben Vuolfius abermals leer Stro trischet / da er mit dem Franckfortischen Abschid beweisen will / daß die Euangelische Chur / Fürsten / Ständ vnnd Theologen seien Zwinglisch gewesen / vnd die Augspurgische Confession anderst nicht / dan̅ in Zwinglischem Verstand angenommen vnd gebraucht haben. Es mag auch dem Ambrosio Vuolfio vnd seinem Anhang der Chur vn̅ Fürsten handlung zu Naumburg nicht zu hülff kommen. Dann (wie droben vermeldet) alle anwesende Chur vnd Fürsten damals die erste vnuerenderte Augspurgische Confession (vnd nicht die geenderte / vnder deren die Zwinglia
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ner ein vnderschlauff suchen) mit jren eigen handen vnderschriben / vnd mit jren Secreten verfertigt / vnd von newem widerumb confirmirt. Nun würdt in dem zehenden Articul derselben Confession der Zwinglische Irthumb verworffen / mit disen worten: Derhalbe̅ würdt auch die Gegenlehr verworffen / Dises kan Vuolfius nicht laugnen. Es melden auch die Chur vnd Fürsten in derselben Vorred an Keiser Ferdinandum / etc. die vrsach / warumb sie eben die erste Augspurgische Confession damalen an die hand nemen wöllen / nemlich: darmit jre Key. May. vnd meniglich daraus außtruckenlich im Werck zuspüren vnd zubefinden / daß jr Gemüt vnnd meinung nicht were / einige andere oder newe vngegründte Lehr zuuerthedingen oder außzubreitten / etc. Dise Protestation soll billich die Christliche Chur vnd Fürsten alles verdachts des Caluinismi entheben. Dann ob auch ein Person vnder jnen gewesen / wölche hernach ein anders Werck fürgenommen / können doch hierumb die andern Chur / vnd Fürsten darüber nicht beschuldigt werden / als ob sie ein ander vnd newe Lehr angenommen hetten. Ja es bezeugen jre ernstliche vnd eiferige Edicta vnd Verordnungen / wölche sie vmb dieselbige zeit in jren Landen gethon / wie sie damaln gegen der Zwinglischen Lehr gesinnet gewesen: da sie / nemlich / nicht allein Zwinglische Lehrer in Kirchen vnd Schulen wissentlich nicht gedulden wöllen / sondern auch alle Zwinglische / Caluinische vnnd verdächtige Bücher in jhren Herrschafften zuuerkauffen vnnd zukauf
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fen / ernstlich vnnd bey hoher Straff / verbotten haben. Daß aber Ambrosius Vuolfius ein Particul des(Pag. 169.) Naumburgischen Abschids vermeldet / vnd darauß anzeigt / daß die anwesende Chur vn̅ Fürsten damals kein Condemnation fürnemen wöllen: vnd solches dahin zeucht / als ob alle anwesende Chur vnd Fürsten den Zwinglischen Irthumb nicht hetten verwerffen dörffen / sonder vilmehr denselbigen fürsetzlich fouirt hetten: ist eben auß denen worten / die Vuolfius schreibt vnd erzelt / gnugsam zuuernemen / daß es dieselbige meinung mit den Chur vnd Fürsten gar nicht gehabt. Dann es ist dazumal nicht allein vmb die Condemnation des Zwinglischen Irthumbs / sondern auch vmb die Condemnationes aller anderer Irthumen / wölche neben der Augspurgischen Confession eingeschlichen / zuthun gewesen / wie Vuolfius selbst in seinem Buch nicht allerdings dissimulirn kan. Nun waren damals die Chur vnd Fürsten / nicht darumb zusamen kommen / die eingefallne Stritt vnd controuersias Religionis zudecidirn: sonsten hetten sie sich mit fürnemen Theologen gefaßt gemacht / vnd die Controuersias von denselbigen lassen erwegen / tractirn vnd iudicirn. Sondern dis war der Chur / vnd Fürsten intention, daß sie die erste Augspurgische Confession widerumb vnderschreiben / vn̅ hiermit vor Key. May. vnd andern Ständen des heiligen Reichs bezeugen wolten / daß sie beharrlich vnd bestendig bey der Christlichen reinen Lehr vermittelst Göttlicher Gnaden bleibe̅ wölten: wölche in der Augspur. Confession verfasset / die Keiser Carolo quinto, anno &c. 30.
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auff dem grossen Reichstag vbergeben worden. Es ist auch die Decisio der eingefallnen controuersiarum Religionis, vnd die Condemnation der Irthumb in selbigem Naumburgischen Abschid / nicht allerdings abgeschlagen / sonder vil mehr auff ein andere Zusamenkunfft etlicher vornemen / Christlichen / guthertzigen Theologen vnd Politischen Räht verschoben worden: wie die wort bezeugen / die Vuolfius selbst in seinem Buch erzelet. Vnd ob wol dazumal die Chur vnd Fürsten in selbigem Conuentu den Zwinglischen Irthumb mit außtruckenlichen worten zuuer dammen bedenckens gehapt / vnd darunder etlicher Personen / nicht aber des Irthumbs verschonet: ist jnen doch in jhren Sinn nicht kommen / hiermit dem Zwinglischen Irthumb in Teutscher Nation / oder auch in andern Ländern / platz zumachen. Wölches alle jre vorige vnd nachfolgende handlungen in jhrer gantzen Regierung lautter vnd klar beweisen. Derwegen kan Ambrosius Vuolfius sein Zwinglischen Irthumb nicht mit der Naumburgischen handlung beschönen vnd bementlen: oder auch denselbigen vnder die Augspurgische Confession einschieben: Er wölle dann alle anwesende Chur vnd Fürsten in der Christenheit traducirn, als ob sie ein andere Lehr damalen mit jren eigen handen vnderschriben / vnd ein andere Lehr vnnd Glauben bey sich in jrem Hertzen gehapt hetten. (Pag. 156.) Daß vns Vuolfius das Wittenbergisch Examen Ordinandorum, wölches Philippus gestelt / fürwürfft / als ob in demselbigen solte der recht Verstand der Augspurgischen Confession im Articul vom heiligen
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Nachtmal begriffen sein: möchttn wir gleichwol vnsers theils wol leiden / dasselbig Examen were besser vnd reiner / dann es leider ist. Es ist aber selbiges Examen noch nicht von allen Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen approbirt oder canonizirt / Sondern ist bißher von vilen reinen Theologen nicht vnbillich angefochten worden. Vnd wiewol Vuolfius jme den Articul von des Herrn Nachtmal (wie er daselbsten gesetzt) nicht mißfallen laßt: dieweil er vnd sein Rott schalckhafftiger weiß darunder kriechen können: jedoch halt ich gentzlich darfür / daß jme Vuolfius selbsten die Articul vom freien Willen / vnd von dem Gesetz vnd Euangelio (wie sie im selbigen Examine gesetzt werden) nicht allerdings gefallen lasse. Darumb nicht vnbillich zuuerwundern / daß Vuolfius der Christlichen Kirchen / das Examen Philippi für ein erklärung der Christlichen Augspurgischen Confession auffdringen will. Das jm auch Philippus die Weinmarische condemnationes corruptelarum nicht gefallen lassen (wie Ambrosius Vuolfius weitleufftig in seinem Buch anzeucht)(Pag. 159. 161.) ist kein wunder. Dan̅ in dem Weinmarischen Buch eben die Corruptelen gestrafft werden / zu denen Philippus in etlichen seiner letsten Schrifften nicht wenig vrsach gegeben: vnnd also Philippus eben in demselbigen Spittal siech gelegen. Es jrret vns auch zu vnserm theil nicht / daß Philippus in derselbigen seiner Censur die reine Lehr von der Omnipraesentia Christi (oder daß Christus allenthalben / auch als ein Mensch / gegenwertig sey) hässig anzeucht / vn̅ die reine Lehrer / wölche bey der heilige̅ Schrifft / vn̅ D. Lu
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thers Lehr in diesem Articul bestendig bißher gebliben (NOTA. Philippus uimpt Lutheri wort auß dem Sendbrieff an die zu Franckfort geschriben / vnd strafft dieselbige an D. Mörlin / mit gar bittern / vnd hönischen worten.) / Esel nennet: vnd den frommen Herrn Luther seelige̅ / vnder D. Mörlins Namen häßlich her durch zeucht: auch die reinen Lehrer Hypocritas nennet / die da Abgötterey vnd Mord stercken. Dann hierin hat Philippus den Zwinglianern zu Bremen hofiern wöllen. So ist auch noch die Epistola Philippi ad Carlouitium in der Leut händen: auß deren zusehen / was Lutherus in den letzern jaren am Philippo für ein trewen Gehilffen gehapt. (Pag. 162. 163.) Daß auch Vuolfius / des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vn̅ Herrn / Herrn Philipsen Landtgrauen zu Hessen / etc. löblicher Gedächtnuß / Iudicium von dem Weinmarischen Confutationbuch / anzeucht: mag noch lang nicht dahin dienen / den Zwinglischen Irrthumb zu Justificirn / oder die Augspurgische Confession Caluinisch zumachen. Dann ob wol Hochgedachter Landgraff Philips daselbsten sagt / daß die Partheien im Articul vom heiligen Nachtmal so weit nicht von einander weren: vn̅ derhalben (Pag. 164.) vermeinet / daß man mit jnen möchte gedult tragen / wie man etwo in primitiua Ecclesia mit den Nouatianern gedult getragen: so haben dannoch jre F. Gnaden hiemit den Zwinglischen Irthumb an jm selbst hiermit nicht gebillichet oder gut geheissen: sondern allein darfür gehalten / daß die Zwinglianer in jrer meinung nicht so weit von vns weren / als man villeicht meinte. Inmassen auch der from̅ vn̅ Christlich Keiser Constantinus Magnus ein zeitlang anfangs / ehe vnd er der Sachen besser berichtet / darfür gehalten / daß des Ketzers Arrij meinung / vnd
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der rechten reinen Christen Lehr nicht wider einander weren / sonder man verstünde allein einander nicht gnugsam: wie auß Constantini Epistola ad Episcopum Alexandrum zusehen. So ist auch hiermit ein schlechte ehr den Zwinglianern angethon / daß sie von hochgedachtem Fürsten den Nouatianern verglichen werden: deren Irthumb bey allen reinen Kirchen je vnd allwegen verworffen worden. Derwegen es hochgedachtes Fürsten meinung nicht gewesen / dem Zwinglischen Irthumb Fürschub zuthon: oder die Augspurgische Confession in ein Zwinglischen Verstand zuziehen. Daß auch Vuolfius die Confession Caluini, Farelli(Pag. 186. 187. 188. 189.) vnnd Vireti / vber deren Bucerus vnnd Capito mit jnen Anno 39. sich verglichen / anzeucht: kan dieselbige weder dem Zwinglischen Irrthumb auff die Füß helffen / noch die Augspurgisch Confession Zwinglisch machen. Dann was geht dieses die Euangelischen Chur / Fürsten / Stend vnd Theologen an / was Bucerus vnd Capito mit Caluino, Farello, vnd Vireto gehandlet? Wiewol auch noch zurselbigen zeit Caluinus sich nicht so weit an den Laden gelegt / als er hernach gethon. Darum̅ es destoweniger zuuerwundern / daß Bucerus vnnd Capito sich mit jm verglichen: Weil dannoch in derselbigen Confession steht: Daß wir des lebendigmachende̅ Fleischs Christi theilhafftig werden: vn̅ dz wir mit der Substantz des Herrn Fleisch vnd Bluts warhafftig zum ewigen leben gespeiset werden / etc. Es ist aber darumb dise Con
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fession von den Chur / Fürsten / Ständen / vnnd jren Theologen weder Justificirt noch Canonicirt worden. Darumb kan sie auch kein erklärung der Augspurgischen Confession sein / oder andern Theologen hierinnen im wenigsten etwas praescribirn. (Pag. 355. 356. 357.) Es suchet Vuolfius so gnaw (in einer bösen Sach) das er auch die Confession der Frantzösichen Abgesanten auff die Ban bringet: wölche Confession sie zu Worms vbergeben / vnnd gebetten / das man für die verfolgten Leut in Franckreich Fürbit außbringen wölte. Vnnd dieweil solche Fürbit bey etlichen Chur / Fürsten vnd Ständen erhalten worden / deuttetes Vuolfius dahin / als ob hierdurch der Frantzösischen Gesandten Bekantnus / von den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd derselben fürnembsten Theologen were approbirt. Es gibt auch Vuolfius mit vngrund für / das D. Brentius, D. Iacobus Andreae, vnd D. Marbach an selbiger Confession nichts (Pag. 356.) zutadlen gewüst. Was nun die Confession an jr selbst belangt / würdt gleichwol in derselbigen gesagt: sie haben nie gelehrt noch gehalten / daß das heilig Nachtmal allein ein blosses Glaubenszeichen were / wie die Widertäuffer glauben / oder wie Schwenckfeld außgibt / daß es allein ein Zeichen des abwesenden Christi sey / etc. Aber die Theologi haben die Fürbit gegen den Chur vnd Fürsten (so wol / als auch zuuorderst die Chur vn̅ Fürsten / jr Intercession für die betrangte Christen) nicht auff dise Confession gegründet: sondern vil mehr der armen Christen Jamer vnnd Ellend angesehn: wölche darumb gemartert vnnd erwürgt worden / daß sie mit dem Römischen Anti
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christ nichts zuthon haben wöllen: ob sie wol sunsten nicht durchauß in allen Articuln der Christlichen Religion gnugsam oder recht informirt waren: vnd also in jrer Einfalt grosse verfolgungen außgestanden. Daß aber hier durch die Caluinisch Religion von den Chur / Fürsten vnd Ständen / vnd derselben fürnembsten Theologen solte gebillicht worden sein / darzu werde noch vilmehr gehörn. Vnnd haben die Chur vnd Fürsten mit jrer Intercession eben gehandelt / wie einer auß denselbigen Fürsten lobseeliger Gedächtnuß: Wölcher auff ein zeit den veriagten(C. H Z. W.) Christen / die sich zu Franckfurt hielten / auß mitleiden jrer armut / etliche hundert Gulden verehrt: vnd jnen außtrucklich darbey sagen lassen / jre F. G. geben solches Almusen nicht jrer Religion / sondern jrer Armut. Darumb muß Vuolfius mehr Leut holen / wann es die Christlichen Chur / Fürsten / Ständ vnd jre Theologen / sampt der Augspurgischen Confession / will Zwinglisch machen. Vnnd darmit Ambrosius Vuolfius ja gnugsam zuerkennen gebe / was er für ein vnuerschämpter Mensch sey / so will er in seinem Buch D. Luthern selbst Zwinglisch machen: nicht allein in der handlu̅g / so mit den Schweitzerischen Stetten fürgeloffen / darin droben gnugsam gesagt ist: sondern es soll Lutherus(Pag. 234.) Zwinglisch gewesen sein / ehe er mit D. Carlstad zerfallen. Dann wo Lutherus inseinen ersten Schrifften von der geistlichen niessung des Leibs vnnd Bluts Christi redet (von wölcher wir Gott lob heutigs tags auch zu gebürlicher zeit lehren) oder wa D. Luther das heilig Sacrament des Leibs
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vnnd Bluts Christi ein Zeichen nennet (nemlich / ein Zeichen der gnaden Gottes:) oder wo Lutherus redet von dem nutzen vnd frucht des heiligen Nachtmals / daß wir / nemlich / dem Herrn Christo einuerleibt / vn̅ wir Christe̅ vnder einander glider des geistlichen Leibs Christi werden: da muß jme D. Luther Zwinglisch gewesen sein: gleich als ob man nicht heutigs tags bey vns Lutherischen also lehrte / vnd je vnd allweg also gelehrt hette. Vnd mag D. Luthern nicht belffen gegen diesem Sycophanta, daß er sich eben in denselbigen Schrifften gar Christlich vnnd wol erkläret. Darmit man aber des Vuolfij boßheit noch mehr sehen vnnd er kennen mög / will ich ein Exempel oder zwey setzen. Vnd will erstlich D. Luthers Wort erzelen: vnnd gleich drauff vermelden / wie vntrewlich Vuolfius dieselben referirt: vn̅ endtlich anzeigen eben auß des Lutheri worten / wie mutwillig Vuolfius dem Luthero gwalt vnd vnrecht thue. D. Luther schreibt im Sermon vom hochwürdigen Sacrament vnnd Bruderschafften Anno / etc. (Tom. 1. Ien. Germ. fol. 201.) 19. also. LVTHERVS. Zum ersten / das heilig Sacrament des Altars / vnnd des heiligen waren Leichnams Christi / hat auch drey ding / die man (Pag. 242.) wissen muß. VVOLFIVS. Diß Sacrament hat drey ding / die man wissen soll vnnd muß. LVTHERVS. Das erste ist / das Sacrament oder Zeichen. VVOLFIVS. Erstlich ein eusserlich / leiblich vnd sichtbarlich Zeichen / als Brot vnd Wein. LVTHERVS. Das ander / die bedeuttung desselben Sacraments, VVOL
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FIVS. Fürs ander / ein Geistliche vnnd innerliche bedeuttung im Geist des Menschen / als da ist die ware Gemeinschafft des Leibs vnd Bluts Christi. LVTHERVS. Das dritte / der Glaub der selben beiden: wie dann in eim jetliche̅ Sacrament / dise drey Stück sein müssen. Das Sacrament muß eusserlich vnnd sichtbarlich sein / in einer leiblichen Form oder Gestalt. Die bedeuttung muß jnnerlich vnnd geistlich sein / in dem Geist des Menschen / der Glaub muß die beide zusamen zu nutz vnnd in den Brauch bringen. VVOLFIVS. Fürs drit / den Glauben des Sacraments / wölcher die obstehende zwey ding / das eusserliche sichtbarliche zeichen / vnd die geistliche bedeuttung / zu nutz vnnd im gebrauch des Sacraments zusamen füge vnd bringe / etc. Christlicher lieber Leser / wann einer in Burgerlichen Sachen einem Biderman seine reden also erzelte (wie allhie Vuolfius dem Luthero seine Wort verstümmelt / versetzt / vnnd noch mehr Wort hinzuthut) vnnd vber das alles jm seine Wort auch in ein frembden vnnd widerwertige verstand zöge: würde man jn auch für ein erbarn Man halten? Vn̅ / wann man alle allegationes, die Vuolfius in seinem langen Buch hat / also solte examinirn / vnnd gegen denen Schrifften halten / darauß er sie gezogen hat / wie meinstu wol / das er bestehn würde? Aber es muß den Luther nicht helffen / daß er gleich anfangs / vnd in den ersten worten / das heilig Sacrament des Altars / nennet ein Sacrament des heiligen waren Leichnams Christi / Sonder dieweil er das Sacrament ein Zeichen nennet / so muß er
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(nach des Vuolfij meinung) mit dem wörtlin (Zeichen) nichts dann Brot vnd Wein verstanden haben. Wolan / es sol sich D. Luther selbst eben in demselbigen Sermon erklären / was er in diesem handel Zeichen nennet / vnd ob er nichts dann Brot vnnd Wein (wie jm Vuolfius seine wort mutwillig verkhert) dardurch verstanden hab. Also schreibt Lutherus. (Tom. 1. Ien. Germ. fol. 205.) Vber das alles / hat er dise zwo gestalt nicht bloß noch ledig eingesetzt / sonder sein warhafftig natürlich Fleisch / in dem Brot / vnd sein natürlich warhafftig Blut in dem Wein gegeben: das er je ein volkomnes Sacrament oder Zeichen gebe / etc. Ist aber hie D. Luther Zwinglisch gewesen? oder heissen dem Luthero (Zeichen) nichts dan̅ Brot vnd Wein? was soll man doch mit eim solchen leichtfertigen Mann (als Vuolfius ist) handlen / in Geistlichen vnd Göttlichen sachen? oder was soll man eim solchen Lügner vnd Calumniatori doch jmmermehr glauben? der nicht zehen zeilen / ohne vier oder fünff Lugen / nachsagen kan? Eben also auffrichtig handelt Ambr. Vuolff. auch gegen dem Herrn Luthero / da er auß den volgenden worten / wölche in Lutheri Kirchenpostil Dominica Septuagesima geschriben stehn / schliessen will / das D. Luther damalen selbst eben also vom heilige̅ Nachtmal geglaubt vnd gelehrt hab / wie die Zwinglianer glauben vnd lehren. D. Luther sagt daselbsten also: Gleich wie wir an dem leiblichen Brot vnnd Wein auff dem Altar essen vnd trincken den wahren Chri
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stum Geistlich / das ist / im essen vnnd trincken eusserlich / üben wir den Glauben jnnerlich / etc. Wer sihet aber hie nicht / das D. Luther mit disen worten redet von der geistlichen / heilsamen vnnd frucht barlichen niessung / wölche neben der leiblichen mundtlichen niessung im heiligen Abendtmal geschehen muß / soll man anderst das heilig Nachtmal nicht zum Gericht / sonder zum Heil entpfangen? Wie dann die heilige Vätter auch also von der geistlichen niessung reden / daß sie doch dardurch die mündtlich niessung keins wegs außschliessen. Das aber D. Luther keins wegs der Zwinglischen Lehr auch damalen anhengig gewesen / solte billich Ambrosius Vuolfius eben in derselbigen Predig / vnd eben in demselbigen Blat gesehen haben. Da D. Luther wider die Zwinglianer also schreibt: Es seind auch etliche / die disen Spruch (der Felß aber war Christus) ziehen auff den leiblichen Felß / vnd deuttens also / der Felß bedeuttet Christum / dan Christus sey kein leiblicher Stein / etc. vnd soll hie das wort (ist) souil gelte̅ / als deutten. Das führen sie darnach weitter auff die andere wort Christi / da er vom Sacrament spricht / Nemet vnd esset / das ist mein Leib: Als solt er sagen / das Brot bedeuttet meinen Leib / es ist aber nicht / wöllen darmitleugnen / daß Christus Leib das Brot nicht sey. Item also führen sie auch den Spruch Johan. 15. Ich bin der recht Weinstock / ich werde bedeuttet durch den Weinstock / da hüt dich für / das seind Schrifftverkehrer auß eignem Fräuel. Dann S. Paulus hie mit hellen wor
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ten scheidet leiblichen vnnd Geistlichen Felsen / vnnd spricht: Sie truncken vom Geistliche̅ Felsen / der hernach kam / wölcher war Christus. Er spricht nicht / daß Christus sey der leiblich Felß geweßt / sonder der geistlich Felß / dann der leiblich Felß war nicht geistlich. So kam er auch nicht hernach / oder zoch mit jnen / darumb darff man jhres deuttens vnd biegens hie nicht. Sonder wie die wort lautten / so ists war / daß vom Wesen / nicht vom deutten zuuerstehn sey. Also auch Johan. 15. redet er nicht vom leiblichen Weinstock / sonder vom geistlichen. Wie wolt das lautten / Ich werde bedeut durch ein geistlichen rechten Weinstock? Es muß vom Wesen geredt sein / vnd lautten also: Ich bin vnd ist hie wesentlich ein rechter geistlicher Weinstock. Gleich wie Johan. 6. Mein Fleisch ist ein rechte Speiß / das heißt nicht / Mein Fleisch bedeuttet / oder würdt bedeut durch ein rechte Speiß / sonder von der geistlichen Speis ists gesagt also: Mein Fleisch ist warhafftig vnd wesentlich ein Speiß / nicht für den Bauch leiblich / sonder für die Seele geistlich. Also mustu die wort auch dir nicht lassenneme̅ noch verkehren / das Brot ist mein Leib. Nicht / daß sein Leib durchs Brot bedeuttet werde / wie sie fürgeben / sonder stracks / wie die wort lautten / Das Brot ist wesentlich vnd gegenwertiglich da mein Leib / etc. dann es gilt nicht also die Schrifft zwingen auß eignem Kopff / sonder man muß mit offendtlichem Text beweisen / daß das Wort / Wesen / souil sey / als bedeutten. Vnd wann dasselbig gleich an etlichen ort beweiset würdt / were es dannoch nicht gnug / sonder müßt auch beweisen klärlich / daß al
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so solt vnd müßt an diesem ort zunemen sein / das werden sie nimmer mehr thon / wa mans aber nicht thon kan / soll man sich vnder Gottes wort gefangen geben / vnnd sie halten / wie sie lautten. Biß hieher Lutherus. Derowegen ist hierauß abermaln offenbar / wie gar Ambrosius Vuolfius / vnd seins gleichen Zwinglische Scribenten / alle bescheidenheit vnd auffrichtigkeit in so wichtigen vnnd grossen Sachen (die doch Gottes Ehr vnnd der Christenheit Heil belangen) gentzlich hindan setzen / vnd alle Welt bereden wöllen / das Weiß schwartz sey / vnd das Schwartz weiß seie / das würdt Gott straffen. Noch ein Exempel: In dem Sermon Lutheri vom newen Testament Anno 20. außgangen / hat Vuolfius dise wort funden: das eusserliche werde mit den Augen des Leibs / das geistliche / jnnerlich mit den Augen des Hertzens begriffen. Hör Christlicher Leser / wölcher Gestalt Vuolfius die Wort Lutheri erzelet. VVOLFIVS. Die Sacrament müssen eusserliche(Vuolff. pa. 175.) sichtbarliche Zeichen sein / die aber doch ein Geistlich ding in sich halten vnd bedeutten / daß man als auff dise weiß / durch das / so eusserlich ist / zu dem das geistlich ist / geleittet vnd geführt werde: in dem / das man das eusserliche mit den sichtbarlichen leiblichen Augen / das aber / so geistlich ist / mit den jnnerlichen Augen des Hertzen anschawet vnd begreifft. LVTHERVS.(Tom. 1. Ien. Germ. fol. 131. 132.) Weitter hat Gott in allen seinen zusagungen / gemeiniglich nebe̅ dem Wort / auch ein Zeichen geben zu mehrer sicherung oder stercke vnsers Glaubens. Also gab er Noe zum Zeichen den Regenbogen.
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Abrahae gab er die Bschneidung zum Zeichen / Gedeon gab er den Regen auff das Land vnd Lambfel: vnd so fort an findet man vil derselben Zeichen in der Schrifft / neben den Zusagen geben. Dann also thur man auch in weltlichen Testamenten / daß nicht allein die Wort schrifftlich verfaßt / sonder auch Sigel vn̅ Notarienzeichen daran gehenckt werden / daß es je bestendig vnnd glaubwürdig sey. Also hat auch Christus in diesem Testament gethon / vnd ein krefftigs / alleredelst Sigel vnd Zeichen an vnnd in die Wort gehenckt / das ist / sein eigen warhafftig Fleisch vnnd Blut / vnder dem Brot vnnd Wein. Dann wir arme Menschen / weil wir in den fünff Sinnen leben / müssen je zum wenigsten ein eusserlich Zeichen haben / neben den worten / daran wir vns halten vnd zusamen kommen mögen: doch also / daß dasselbig Zeichen ein Sacrament sey / das ist / daß es eusserlich sey / vnd doch geistlich ding hab vnd bedeutte / darmit wir durch das eusserliche in das geistliche gezogen werden / das eusserlich mit den Augen des Leibs / das jnnerlich mit den Augen des hertzen begreiffen. Biß hieher Lutherus. Ist hie Lutherus Zwinglisch gewesen? oder ist Ambrosius Vuolfius ein vnuerschampter Lügner vnd Calumniator, der D. Luthern seine wort so vntrewlich referiert? Es kan sich aber Vuolfius hier mit nicht entschuldigen / wann er fürgeben wölte / er hett seine allegation auß etlichen Schrifften Lutheri kurtz zusamen in wenig wort gezogen. Dann wann es gelten solte / daß man einem seine wort vnuolkom̅en vn̅ verstüm
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melt auß allerley Schrifften außzwackte / vnd selbige hernach widerumb als einen Bettlers Mantel zusamen flickte / vnd also ein Centonem machte / so köndte man auß der heiligen Bibel den Türckischen Alcoran zusamen klauben. Hiesse aber das auch erbar / ich geschweig Christlich / gehandelt? Eben so redlich handelt Vuolfius auch am Luthero(Pag. 127.) / da er fürgibt: Lutherus hab der Waldenser Bekentnuß vnderschriben / vnd also die Zwinglische meinung darmit gebillichet. Wie aber Lutherus der Waldenser meinung vom heiligen Nachtmal verstanden / vnd mit was maß er jme jr Bekantnuß gefallen / oder nicht gefallen hab lassen / das wöllen wir auß Lutheri selbs eige̅ worten vernemen. Der schreibt aber in seiner Vorred vber jr Bekantnuß also: Vnd(Tom. 6. Ien. Germ. fol. 115.) nach vil vnterreden / vn̅ sonderlich des Sacraments / vnsers Herrn Jesu Christi Leib vnnd Blut halben (darinnen ich sie fast verdechtig gehapt hatte) funde ich sie vnserm Glauben mit Worten oder Sprachen / ein wenig anderst reden / vmb der Papisten (von der Transsubstantiation, vnd opus operatum) willen. Aber doch im grund eben mit vns helligen / vnd glauben: daß im Sacrament der warhafftige Leib vnnd Blut Christi entpfangen werde / etc. Da ich das stück befunde / ward ich gelinder gegen jrem thon / etc. Vnd hernach in derselbigen Vorred spricht Lutherus: Dann wiewol ich obgenanter Brüder weise zureden nicht weiß anzunemen: so will ich sie doch auch widerumb nicht vbereilen / noch so eben zwingen nach meiner weise zureden / so fern wir sonst der Sa
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chen eins werden vnnd bleiben: Biß daß Gott weitter schicke nach seinem willen. Hat aber nicht D. Luther hierinn behutsam gnug gehandelt / da er sich rund vernemen laßt / wie er der Waldenser Bekantnus versteh / nemlich / daß sie ein warhafftige gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal glauben vnd bekennen: vnnd bedingt sich darzu außtruckenlich / daß er jhr weise zureden nicht wisse anzunemen: mit wölchen worten sich D. Luther sonderlich verwahrn wöllen / darmit er nicht bey jemands in den verdacht käme / als ob er anderst vom heiligen Abentmal hielte / dann er zuuor in seinen Streitschrifften wider die Zwinglianer gelehrt hatte? Noch mag es den frommen Luther nicht helffen: diser Calumniator Vuolfius will jne vber alle protestationes dannoch Zwinglisch machen. Daß auch Lutherus / ehe dann Carolstadius nie angefangen wider jne zulehrn oder zuschreiben / den Zwinglischen Geist allbereit gespürt / vn̅ zeitlich gnug vor demselbigen gewarnet / vnd also je vnd allwegen dem Sacramentschwarm feind gewesen / auch ehe dann Carolstadius darmit in der Kirchen Gottes angefangen zupoldern: ist hierauß klärlich zusehen / (Tom. 2. Ien. Germ. fol. 212.) daß D. Luther in dem Büchlin vom anbetten des Sacraments anno 23. wider die Sacramentschwörmerey also geschriben. Auffs erst seind etliche gewesen / die es darfür gehalten haben / es sey schlecht Brot vnd Wein im Sacrament / wie sonst die Leut Brot essen vnd Wein trincken: vnd haben nicht mehr dar
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uon gehalten / dann das Brot bedeut den Leib / vnd der Wein bedeutte das Blut Christi / etc. Vnd gleich drauff: Da hüt dich nun für / laß Vernunfft vnd witz fahren / die sich bekümmert vergeblich / wie Fleisch vnd Blut dasein möge: vnd weil sie es nicht begreifft / will sie es nicht glauben. Fasse das wort / das Christus spricht: Nemet hin / das ist mein Leib / das ist mein Blut: man muß nicht so freueln in Gottes worten / daß jemandts ohn außgetruckte klare Schrifft / eim wort wolt ein ander deutten geben / dann sein natürlich deutten ist: als dise thon / die das wörtlin (ist) freuenlich ohn grund der Schrifft zwingen dahin: es solle souil heissen / als das wörtlin (bedeut) vnd machen disem Spruch Christi ein solche Nasen: das ist mein Leib / soll souil gelten / als / das bedeut mein Leib / etc. Eben imselbigen Büchlin schreibt D. Luther also: Der ander Irrthum̅ geht darmit vmb / daß er die zwey Wörtlin / mein Leib vnd mein Blut / auch verkere / ja dem gantzen Text ein andern verstand gebe / auff die weise: Wann Christus spricht / das ist mein Leib: solle alsouil heissen / wann jr diß Brot vnnd Wein nemet / so werdet jr meines Leibs theilhafftig. Daß also das Sacrament nichts anders sey / dann gemeinschafft am Leib Christi: oder vilmehr ein Einleibung in seinen geistlichen Leib: zu wölcher Einleibung zuüben hab er solch Brot vnd Wein eingesetzt / als ein gewiß Zeichen / daß da die Geistliche Einleibung geschehe / vnd der Geistliche Leib in seiner übung gehe. Diß ist ein gschwinder griff / etc.
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Hette aber D. Luther des Zuinglij falsche außlegung der Wort Christi anderst widerlegen / oder daruor warnen können / vnangesehen daß damals Zwinglius noch mit seinem Schwarm nicht auff der Ban gwesen? Hette Lutherus auch der subtilern Zwinglianer Gifft artlicher vermelden / vnd daruor warnen können / weder er in disen jetz erzelten worten gethon? Da er eben disen Irrthumb anzeucht / wölchen die jenigen im Hertzen / Mund vnd Federn haben / die nun mehr ein lange zeit mit den Zwinglianern vnder der decke gelegen / vnnd mit jnen vnder dem Hütlin gespilt haben? Aber wer vber jetzuermelten Bericht / dem vnwarhafftigen Man Vuolfio dannoch glauben will / daß Lutherus die Tag seins lebens ein einige Stund sey Zwinglisch gwesen / der muß doch freilich seiner fünff Sinn beraubt sein: vnd ist jm weder zurathen oder zuhelffen. Es ist Vuolfius nicht daran benügt / daß er Lutherum / wider alle seine offentliche Schrifften / hat wöllen Zwinglisch machen: sondern er richtet sich auch an Herrn Iohan. Brentium, vnd gibt für / daß derselbig in den ersten jarn / da er die Exegesin in Iohannem, vnd das Syngramma geschriben / auch Zwinglisch gewesen sey. Wölches er darumb etlich mal widerholet / D. Brentium in den verdacht zubringen / als ob er die Zwinglische Lehrselbs für recht gehalten / vnnd allein auß Neid oder Hoffart / sich hernach wider die Zwinglianer gelegt hette. Daß aber Vuolfius abermals (seiner gewonheit nach) die offenbare vnwarheit geschriben / will ich auß des Herrn Brentij Büch
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lein (Exegesis genant / wölches Vuolfius anzeucht) lautter vnd klar beweisen. Es hat Brentius außtruckenlich sich in disem seinem Büchlin bedingt / das sechst Capitel Johannis rede nicht von des Herrn Abendtmal: wölches Capitel doch alle Zwinglianer offt vn̅ vil anziehen / wann sie vom heiligen Nachtmal disputiern. Brentius verwirfft des Zuinglij außlegung der Wort Christi: Fleisch ist keinnütz / etc. Wölchen Spruch doch alle Zwinglianer auff Zwinglisch verstehn vnd annemen. Brentius verwürfft den Tropum Zuinglij vnd Oecolampadij: Als / da Zuinglius fürgibt: das ist mein Leib: sey souil gesagt / als / das bedeut mein Leib. Vnnd das Oecolampadius sagt: das ist mein Leib: sey souil / als / das ist ein Figur meines Leibs. Ich will gleich des Herrn Brentij Wort Teutsch erzelen / (dieweil sich ohne das dise Schrifft verlengert) darmit der Christlich Leser nicht auffgehalten werde. Also aber sagt Brentius eben in dem Büchlin / das fast alle Zwinglianer bey den Haarn(Fol. 121. fac. 2.) auff jren Zwinglischen Irrthum̅ zuziehen sich vnderstehn. Wann du das wörtlin (ist) durch das Wort (bedeut) außlegest: oder das wörtlin (Leib) durch die Wort (ein Figur des Leibs) außlegest: so legstu die Wort falsch auß. Dann durch solche außlegung benimpstu dem Zeichen sein Rem (das ist / das jenig vmb dessen willen das Zeichen da ist:) Vnd benimpst dem Sacrament sein warheit (das ist / das jenig / wölches das fürnembst im Sacrament ist.) Darumb (spricht Brentius) soll man nimmermehr ein
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solchen Tropum zulassen / der vns von dem Brot / den Leib / vnd von dem Wein / das Blut (Christi) hinweg neme: auff daß nicht der geistliche Mensch im heiligen Abentmal seiner verhofften Gütter beraubt (Fol. 122.) werde. Es ist aber dannoch vonnötten / daß man einen Tropum zulasse: weil wir sehen / daß das Brot nicht in den Leib Christi / noch der Wein in das Blut Christi ver wandlet würdt. Wölchs ist dann nun derselbig Tropus? Hütte dich fleissig / daß du ja nicht zugebest des Carlstadischen Geists Tropum: dann derselbige würde den Glauben seiner Gütter berauben: wiewol er gar nicht will darfür angesehen sein / aber / das End würdt es mit der that beweisen. Wölchen Tropum soll ich dan̅ zulassen? nemlich den jenige̅ soltu zulassen / der in der Schrifft / vnnd in dem gemeinen Brauch zureden am aller mehrsten in übung ist / nemlich Synecdochen: wölches ist ein solche Figur / da entweder vnder einem theil das gantze ding / oder vnder dem gantzen ding ein theil verstanden würdt: Oder wann man einem das gantze gibt / vn̅ doch allein das fürnembste theil desselbigen genennet würdt. Als wann dir jemands ein Wiegen / vnd ein Kind in der Wiegen ligend / darreicht / pflegte er / gemeiner weiß nach / zusagen: Nim hin das Kind / vnnd setze es beseitz. Hie werden zwey ding miteinander gegeben / nemlich die Wiegen / vnd das Kind: vnd würdt doch nur das fürnempst genennet / nemlich das Kind. Also werden vns in des Herrn Nachtmal zwey ding dargereicht / das Brot / vnnd der Leib: vnnd würdt doch nur der Leib genennet / welcher in diser außspendung das fürnembste ist. Heißt aber das Zwing
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lisch vom heiligen Nachtmal gelehret? Wa thut doch dem Vuolfio daß liegen so wol? Das aber D. Brentius offtermals in disem seinem Büchlin vnsers Glaubens beim heiligen Abentmal meldung thut / vnd denselbigen erfordert: vnnd anzeigt / das nicht der Mund / sonder vnser Glaub des Leibs Christi entpfindt: hat D. Brentius mit solchen Worten keins wegs die Zwinglische Lehr gut heissen wöllen: wölche kein andere niessung / dann allein die geistliche niessung des Glaubens fürgibt / Sonder hat wöllen die Leut ermanen / daß sie mit einem rechten waren Glauben gefaßt vn̅ bereit seien / wann sie das heilig Abentmal entpfangen wöllen: vnd daß sie im heiligen Abentmal nicht darauff achtung geben / was jr Mund am Brot vnd Wein entpfinde: sondern was in dem Wort Christi (das ist mein Leib) fürgehalten werde / wölche Wort ja ein Christ mit warem Glauben ergreiffen / vnd sich an dieselbige fest halten solle. Mich nimpt aber wunder / weil Brentius darumb soll Zwinglisch gewesen sein / daß er fleissig gelehrt hat / wie man das heilig Nachtmal würdig / nutzlich vnd mit rechtem Glauben entpfahen soll: auff daß es vns zur befürderung vnserer Seligkeit gereiche: Mich wundert (sag ich) warumb er nicht gleich mit dem Brentio alle Lutherische Theologen / Pfarrher vnd Prediger / im gantzen Teutschland Zwinglisch machet? so doch alle rechtschaffne vnd reine Lehrer das Volck vnderweisen: wann man zum heiligen Nachtmal gehn will / so soll man sich also bereitten / darmit man das heilig Sacrament des Leibs vnd Bluts Christi / nicht al
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lein mit dem Mund / sondern auch mit warem Glauben entpfahe: auff daß wir also den Leib Christi nicht allein leiblich / sonder auch geistlich / zu vnserm Heil / essen mögen. Was dann das Büchlin / Syngramma genant / betrifft / wölches Brentius sampt etlichen andern Christlichen Predigern in Schwaben Anno 26. geschriben / nimpt mich abermals höchlich wunder / wa doch Ambros. Vuolfius seine fünff Sinn hingethon habe / da er sich in seinem vnwarhafftigen Buch so offt vernemen laßt / dasselbig Büchlin Syngramma sey Zwinglisch. Dann dises Büchlin ist ja offentlich vn̅ außtrucklich geschriben wider Iohannem Oecolampadium, wölcher sich den Zwinglischen Irthumb zuuerthedingen vnderstande̅ hatte. So würdt auch in gemeltem Büchlin dise Proposition außführlich gelehrt / bewisen vnd erstritten: Panis est corporale Corpus Christi, das ist / das Brot ist der leibhafftige Leib Christi. Es werden auch in dem Syngrammate alle vermeinte Beweisungen / wölche Zvinglius vnd Oecolampadius auff die Ban gebracht / angefochten / widerlegt vnd vmbgestossen. So hat auch D. Luther dises Büchlin mit einer Vorred geziert vnd gelobt: mit vermeldung / daß es soll für sein Büchlin gehalten werden: vnd hat Lutherus eben zur selbigen zeit auffs aller hefftigst vnd eiferigst wider die Zwinglianer gelehrt vnd geschriben. Die Predicanten aber / wölche dasselbig Büchlin gemacht / berüffen sich darinnen auff den andern theil des Büchlins Lutheri, wider die Himlische Propheten: wölche Schrifft Lutheri gar hefftig wider die Zwinglianer streittet. Zu dem / so hat ja
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Oecolampadius (als ein fürnemer Redlinsführer vnder den Zwinglianern) wider das Syngramma in offentlichem Truck ein Büchlin außgehn lassen / wölchs er Antisyngramma nennet / in wölchem er zu end mit denen worten beschleußt: Ea quae scribitis, minime probare possum: das ist / was jr (Schwäbische Theologe̅) geschribe̅ habt / das kan ich mir keins wegs gefalle̅ lassen / etc. Hat nun Oecolampadius wider das Büchlin Syngramma geschriben: vnd hat doch die meinung desselbigen Büchlins nicht verstanden: wa ist dan̅ sein grosse hohe Kunst damals gebliben? vn̅ wie vnweißlich vnnd vbel hat er daran gehandelt? Hat er es aber verstanden / vn̅ hat darinnen befunden / das eben sein meinung vom heiligen Abentmal in demselbigen Büchlin gesetzt vnd verthediget werde: mit wem hat er dann gefochten? Oder / hat Oecolampadius mit jm selbs ein Krieg vnd Hader angefangen? Zu dem / so wirdt in dem Büchlin Syngrammate lautter bekant: daß wir nicht allein nach dem Geist (wie die heiligen Vätter im alten Testament) sonder auch nach dem Fleisch (jedoch nicht fleischlich) den Leib Christiessen. Vber das alles / würdt auch im selbigen Büchlin gesagt: wann man den Leib Christi / allein / ohn den Glauben / esse: so sey es nicht nutzlich / sondern vil mehr schedlich / etc. Welche wort lautter zuuerstehn geben / daß auch die vnglaubige den Leib vnd Blut Christi essen vnnd trincken: wölches alle Zwinglianer je vnd allwegen widersprechen. Heißt das Zwinglisch vom heiligen Nachtmal gelehrt? hat aber Vuolfius nit ein rechte Hurnstirn / daß er sich solcher greifflichen vnwarheitte̅ so gar nichts schämet?
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Also sichstu Christlicher Leser: ob Lutherus vnd Brentius seien jemals Zwinglisch gewesen? oder ob Ambrosius Vuolfius ein gifftiger Calumniator seie? Wie aber Vuolfius dem Luthero vnd Brentio gethon: also thut er auch den lieben heiligen Vättern in jhren Schrifften: deren Sprüch er hin vnd wider vil anzeucht / vnnd sie auff die Zwinglische meinung zudähnen vndersteht: vnnd hat Vuolfius in seinem Buch vil Bletter hiermit vergeblich zugebracht. Dann wann die heiligen Vätter reden von dem geistlichen essen vnd trincken des Leibs vnd Bluts Christi / wölches auch ausserhalb des heiligen Nachtmals / allein durch den Glauben / geschehen kan: Oder / wann die Patres daruon reden / wie man neben dem eusserlichen Gebrauch des heiligen Abentmals / auch innerlich vnnd geistlich / den Leib vnnd Blut Christi essen vnnd trincken solle / auff daß vns das heilig Sacrament zum Heil gereiche: so zeucht Vuolfius selbige Sprüch der Vätter in den vnrechten Verstand / als ob in dem heiligen Abentmal kein mündtlich essen des Leibs Christi geschehe / sondern allein der Leib Christi geistlich durch den Glauben / droben im Himmel / vnd nicht hieniden auff Erden / geessen würde: vnnd also in dem heiligen Sacrament nichts weitters denn Brot vnd Wein / aber gar nicht der Leib vnd Blut Christi / gegenwertig weren / vnd entpfangen wurden. Also / wann die heiligen Vätter die beide Naturen in Christo fleissig mit jren eigenschafften vnderscheiden / vnd vermelden / was die Menschheit Christi an vnd für sich selbst / als ein ware Menschheit / für eigenschafft habe / vnd was der Menschheit Christi
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für sich selbst (ohne betrachtung / was sie von wegen der vereinigung mit Göttlicher Natur vermöge) zuzuschreiben seie: so zeucht Vuolfius solche Sprüch der Vätter mutwilliglich dahin / als ob die heiligen Vätter hierdurch der Menschheit Christi jr Maiestet vnd vnendtlichen Gewalt (wölchen sie auß der Persönlichen vereinigung mit dem Son Gottes entpfangen) gentzlich abgestrickt hetten: vnd müssen also alle Sprüch der Vätter / wölche von den eigenschaffte̅ Menschlicher Natur handeln / oder von dem Stand der Nidrigung des Mensche̅ Sons rede̅ / dem Vuolfio dahin dienen (wider der liebe̅ heiligen Vätter willen) daß Christus von der Maiestet vnd Gerechten Hand Gottes dardurch abgesetzt / vnd die Omnipraesentia / darmit gelöstert werde. Wann aber die heiligen Vätter auff disen Tag noch auff erden lebten / sie wurden dem Vuolfio für seine allegationes ein schlechten danck sagen. Vnnd ist alhie vnnöttig weitleufftig drüber mit dem Vuolfio zudisputiern: dieweil sonsten vil gelehrter vnd fürtrefflicher Leut / fürnemlich aber D. Iohann. Marbach / vnd D. Martinus Chemnitius die Sprüch der Vätter den Zwinglianern gewaltig abgedrungen / vnd andere Sprüch der heiligen Vätter dargegen gesetzt / durch wölche der Zwinglische Schwarm / von dem heiligen Nachtmal / vnd von der Person Christi / gewaltiglich nidergestürtzt würdt. Was dann Vuolfius durch sein gantzes Buch durch vnd durch / wider die Christliche newe Formulam Concordiae, vnd wider die Theologen / wölche dieselben gestelt vnnd approbirt / seiner gewohnlichen
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weiß nach / vnfletig geifert: Das würdt sich alles selbst gründtlich verantworten / vnnd würdt disen Calumniatorem, Lügner vnd Lösterer an den Branger stellen / wann dasselbig Christlich Buch publicirt / vnd von Guthertzigen Christen gelesen würdt. Da dann der Christlich Leser jm selbigen Buch kein andere Lehr befinden würdt / den eben die jenige / wölche er biß daher auß Gottes Wort gehört / vn̅ von seinen getrewen Seelsorgern gelernet hat: vnd würdt ohn zweiffel ein frommer Christ den Allmächtigen für solches heilsam Werck / loben vnd preisen / vnnd den Christlichen Chur / vnd Fürsten (wölche hierinnen weder müh noch kosten gespart) vnderthönig dancksagen: auch der Theologorum fleiß vnd trew / so sie hierin angewandt / danckbarlich rhümen. Daß auch Vuolfius sein Zwinglischen Irrthumb hin vnd wider in sein Buch spargiert vnd gestrewet: dargegen aber vnser Christliche Lehr vom heiligen Abentmal: vnnd von der Person Christi / greulich verkert / schändet vnd löstert: köndte im solches alles wol nach notturfft herauß gestrichen werden. Dieweil aber dieselbigen Calumniae hieuor offtermals durch vnsers theils Theologen in offentlichen Schrifften gründtlich widerlegt: auch vnsere Christliche reine Bekantnussen am Tag ligen: vnnd neben diser meiner Schrifft / auch andere Christliche Schrifften wider die Zwinglianer außgehn / in denen hieruon nottürfftiglich gehandelt würdt: hab ich mir dißmals fürnemlich dises fürgenommen / daß ich die vnwarhafftige Historiam oder vil mehr fabulam Augustanae Confessionis, wölche Vuolfius zusamen ge
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tragen / widerlegen wölle: wie auch solches (ohne rhum zumelde̅) beschehe̅. Was aber andere mehr Calumnias vn̅ verkerunge̅ / wölche Vuolfius mit hauffen in seinem Buch hat / anlangen thut: Deßgleichen was seine greiffliche Lugen / bittere lösterungen / vnd greuliche blasphemias / betrifft: halt ich für vnnotwendig / dieselbigen alhie mit verdruß des Lesers nacheinander zuerzelen. Dann derselbigen souil / daß alle Bletter seines Buchs darmit beschmeißt sein. Vnd hat der Christliche Leser auß dem / so ich bißher mit guttem Grund dargethon / gnugsam zusehen vnd an den Federn zuerkennen / was Ambrosius Vuolfius für ein Vogel sey. Also hastu Christlicher Leser auß diser gründtlichen widerlegung der Wölfischen Historignugsam zuerkennen / daß Ambrosius Vuolfius (in dem er den anfang / mittel vnnd fortgang des Handels vom Nachtmal beschreiben wöllen) gleich alsbald angefangen hat zuliegen: vnd hat solches liegen nacheinander continuirt / vnnd kein einige handlung recht / warhafftig / trewlich / vnuerfelscht / oder jn jrem rechten Verstand jemals erzelt: sondern alle fürgeloffne Sachen mit seinen Lugen vnnd Calumnijs besudelt vnd verkert. Dargegen aber hastu auch zusehen / daß die erste Augspurgische Confession im Articul vom heiligen Nachtmal keins wegs Bäpstisch: auch die Euangelische Chur / Fürsten / Ständ vnd derselben reine Theologen niemalen / von der ersten Augspurgischen Confession eines haarsbreit abzuweichen gewilt gewesen: wie sie diser Lugner vnnd Lösterer Vuolfius / mit vngrund vn̅ wider sein eigen Gewissen /
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schendtlich auffdichtet. Du wöllest aber Christlicher lieber Leser / bey dir selbst wol erwegen vnd betrachten / was die Zwinglische Lehr für ein Lehr sey / wölche mit so vilen Lugen vnnd Calumnijs will verthedingt werden? vnnd was der Zwinglische Geist / für ein Geist sey / der kein Warheit vnuerfelscht nachsagen kan / sondern ein Lugen an die ander henckt / vn̅ Calumnias mit Wanne̅ zutregt. Diser Geist ist der Teuffel selbst / den der Herr Christus einen Lugner (Iohan. 8.) vnnd Mörder nennet: vnnd solche Zwinglische Scribenten / wie Vuolfius einer ist / seind des Teuffels Apostel / wölche er als seine Botten in die Welt außgeschickt hat / daß sie das jenig / was Christus durch D. Luthern / Brentium vnd andere reine Lehrer / mit heilsamer Christlicher Lehr in der Kirch Gottes aufferbawet / widerumb durch dise Zwinglische Irrgeister-zerrütte / verderbe / abbreche vnd zerreisse. Der Allmächtig ewig Gott wölle disem Lugengeist vnd seinen Glidern stewren vnd wöhren / vnd vns bey der reinen Gottseligen Lehr in Christlichem Frid vnd Rub biß ans end erhalten. Amen. Ende.


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