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sectionDas I. Capitel., Von Teutschland.
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chapterDie I. Abtheilung., Das Kayserliche Haus.
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sectionDie II. Abtheilung des I. Cap., Die Churfürsten des Heil. Römischen Reichs.
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section[4]. Der Churfürst und König von Böheim.
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section5. Der Churfürst von Bayern.
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section6. Der Churfürst von Sachsen.
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section7. Der Churfürst von Brandenburg.
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section8. Der Churfürst von der Pfaltz.
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section9. Der Churfürst von Braunschweig-Lüneburg.
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sectionDie III. Abtheilung des I. Cap., Die Geistlichen Fürsten des Heil. Röm. Reichs.
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section5. Der Bischoff zu Würtzburg.
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section10. Der Bischoff zu Costnitz.
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section15. Der Bischoff zu Regensburg.
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section20. Der Bischoff zu Lüttich.
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section25. Der Gefürstete Abt von Fulda.
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section30. Der Gefürstete Probst zu Berchtolsgaden.
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section35. Die ungefürsteten und unmittelbaren Schwäbischen Praelaten legen zusammen nur ein Votum ab, ...
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sectionDie IV. Abtheilung des I. Cap., Die Weltlichen Fürsten des Heil. Röm. Reichs.
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section1. Die Pfaltzgrafen am Rhein blühen noch in folgenden 4. Linien:
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section2. Die Hertzoge zu Sachsen blühen in folgenden Linien und Zweigen:
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section3. Die Marggrafen von Brandenburg in Francken in den Häusern Bayreuth und Anspach.
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section4. Die Hertzoge von Braunschweig-Wolffenbüttel blühen folgender Gestalt in Braunschweig.
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section5. Die Hertzoge von Mecklenburg bestehen in folgenden Zweigen:
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section6. Die Hertzoge von Würtemberg blühen in folgenden Linien:
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section7. Die Landgrafen von Hessen blühen in folgenden Linien:
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section8. Die Marggrafen von Baaden blühen in folgenden Linien:
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section9. Die Hertzoge von Hollstein haben sich in folgende Linien eingetheilet:
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section10. Die Fürsten von Anhalt theilen sich in folgende Linien:
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section11. Die Fürsten von Aremberg werden nach allen ihren Linien unten bey dem II. Capitel, ... - 12. Die Fürsten von Hohenzollern bestehen in dem Zechingischen und Sigmaringischen Zweige.
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section13. Die Fürsten von Lichtenstein bestehen nur noch in der Gundaccarischen Linie, denn die Carolinische ist abgestorben.
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section14. Die Fürsten von Lobkowitz.
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section16. Die Fürsten und Grafen von Dietrichstein.
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section17. Die Fürsten und Grafen von Nassau bestehen in folgenden Linien:
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section18. Das Fürstliche Haus Auersberg.
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section19. Das Fürstliche Haus Ost-Frießland.
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section20. Die Fürsten von Fürstenberg bestehen in folgenden Linien:
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section21. Der Fürst von Schwartzenberg.
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section22. Das Fürst- und Gräfliche Haus Oettingen bestehet in folgenden Linien:
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section25. Die Fürsten zu Schwartzburg.
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section26. Der Fürst de la Tour und Taffis.
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section27. Der Fürst zu Mannsfeld und Fondi.
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section28. Das Fürstliche Haus Lamberg.
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section29. Der Fürst von Trautsohn.
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section30. Die Fürsten und Grafen von Löwenstein und Wethheim.
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sectionDie V. Abtheilung des I. Cap., Die Grafen des H. R. Reichs.
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sectionI. Auf der Wetterauischen Banck. V. Die Grafen von Leiningen.
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sectionI. Auf der Wetterauischen Banck. X. Die Grafen Reussen von Plauen.
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sectionI. Auf der Wetterauischen Banck. XV. Die Grafen von Wartemberg.
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sectionII. Auf der Schwäbischen Banck: V. Die Grafen zu Königseck.
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sectionII. Auf der Schwäbischen Banck: XV. Die Grafen von Tilly sind abgestorben.
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sectionII. Auf der Schwäbischen Banck: XX. Die Grafen von Weissenwolff.
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sectionIII. Auf der fränckischen Banck. V. Die Grafen von Hohenlohe in zwey Haupt-Linien, ...
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sectionIII. Auf der fränckischen Banck. X. Die Grafen Ursini von Rosenberg.
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sectionIV. Auf der Westphälischen Banck. V. Die Grafen von der Lippe.
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sectionIV. Auf der Westphälischen Banck. X. Die Grafen von Nesselrode.
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sectionIV. Auf der Westphälischen Banck. XV. Die Grafen von Vehlen.
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sectionDie VI. Abtheilung des I. Cap., Einige in denen Kayserlichen Erb-Landen Oesterreich, Hungarn, Böheim, Schlesien [ec]t. blühende Reichs-Gräfliche, ...
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sectionXX. Die Grafen von Franckenberg.
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sectionXXX. Die Grafen von Herberstein.
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sectionDie VII. Abtheilung des I. Cap., Noch einige im Teutschen Reiche blühende Gräfl. Geschlechter.
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sectionDas II. Capitel. Von den anderen Europäischen Reichen.
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chapterDie I. Abtheilung des II. Capitels., Von Portugal.
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sectionDie II. Abtheilung des II. Capitels., Von Spanien.
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section2. Vornehme Geschlechter des Reichs.
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section3. Vornehme Geschlechter ausserhalb des Reichs.
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sectionDie III. Abtheilung des II. Capitels., Von Franckreich.
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sectionIII. Die VI. sogenannten Prnces Etragees, ...
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sectionIV. Vornehme Geschlechter des Reichs.
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sectionDie IV. Abtheilung des II. Capitels., Von Groß-Britannien.
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sectionDie V. Abtheilung des II. Capitels., Von Italien.
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sectionDie VI. Abtheilung des II. Cap., Von Pohlen.
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sectionDie VII. Abtheilung des II. Cap., Von Preussen.
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sectionDie VIII. Abtheilung des II. Cap., Von Dänemarck.
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sectionDie IX. Abtheilung des II. Cap., Von Schweden.
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sectionDie X. Abtheilung des II. Cap., Von Moscau.
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sectionDie XI. Abtheilung des II. Cap., Der Türckische Kayser.
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additionalAnhang Einiger Veränderungen, so sich währendem Druck dieser Blätter begeben.
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