Transkription

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol.
[Inhaltsverzeichnis]
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Kirchenordnung Vnnser / von Gottes Genaden / Julij Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. Wie es mit Lehr vnd Ceremonien vnsers Fürstenthumbs Braunschweig / Wulffenbütlischen Theils / Auch derselben Kirchen anhangenden sachen vnd verrichtungen / hinfurt (vermittelst Göttlicher Gnaden) gehalten werden sol.
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Gedruckt zu Wulffenbüttel / durch Cunradt Horn. M. D. LXIX.
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Vorrede.
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VOn Gottes gnaden / Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. Empieten allen vnd jeden vnsern / vnd vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Grafen / Herrn / denen von der Ritterschafft / Haupt vnd Amptleuten / Superintendenten / Pfarrherrn / Predigern / Kirchendienern / Bürgermeistern / Richtern vnd Rethen der Stedte / vnd allen vnsern Vnderthanen / angehörigen / vnd verwandten / wie die Namen haben mögen / vnsern Gruss / Gnad / vnd alles guts zuuor / vnnd fügen euch hiemit zuwissen. Nach dem der Allmechtig Weilandt den Hochgbornen Fürsten / Herrn Heinrichen den Jüngern / Hertzogen zu Braunschweig vnnd Lüneburg / etc. vnserm vielgeliebten Herrn vnd Vatter / Christmilter vnd seliger gedechtnuss / in der warhafftigen vnd seligmachenden erkandtnuss seines lieben Sohns IHESV Christi / zu seinen Göttlichen gnaden erfordert / vnd also auff vns / als S. L. einigen Natürlichen Sohn vnd Erben dero Fürstenthumb gestammet vnd geerbet / Haben wir vns zu angehender vnser Regierung / vnsers Ampts mit besonderm vleiss erinnert / vnd erwogen / das wir vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen /
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nicht alleine vmb zeitlichs Friedens / ruhe vnd einigkeit willen / Sondern auch darumb von seiner Göttlichen Allmacht fürgesetzt / das wir bey denselben vor allem anderm / was die rechte erkantnuss / anruffung / vnd dienst Gottes belanget / vermöge vnsers tragenden / vnd von GOtt beuohlenen Ampts befürderten / vnd alsdann auch der Welelichen Regierung vnderfangen / damit jederzeit allen vnd jeden vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / Recht vnd Gerechtigkeit wiederfaren / vnd sie der gebür nach / bey jren habenden Gerechtigkeiten gehandthabt / geschützet / vnd beschirmet werden mögen. Wie er dann solche mit besonderm ernst den Königen / vnd Herrschafften seines Volckes aufferlegt / vnnd durch Mosen beuohlen / Deuteron. 17. Wann der König auff dem Stuel seines Königreiches sitzen werde / sol er das Gesetz des HERrn von den Priestern vnd Leuiten nehmen / vnd auff ein Buch schreiben lassen / welchs bey jme sein / vnd er darinnen lesen sol / sein lebenlang / auff das er lerne fürchten den HERrn seinen Gott / das er halte alle wort des Gesetzes / vnd diese Recht / das er darnach thue / vnd sein Hertze nicht erhebe / vber seine Brüder / vnd nicht weiche von dem Gebott / weder zur Rechten / noch zur Lincken / auff das er seine Tage verlenge auff seinem Königreich / er vnd seine Kinder in Israel. Darzu durch den Propheten Esaiam ernstlich gedrawet / Welche Königreich jme nicht dienen / die sollen vmbkommen / vnd verwüstet werden. Darauss klerlich zuuernehmen / das der Allmechtig von der Weltlichen Herrschafft nicht allein guter Policey vnnd
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Landts Ordnung / Sondern auch der Kirchen Ordnung / vnd des Gottes dienstes rechten eigentlichen verstandt / vnd befürderung desselben bey deren Vnderthanen / ernstlich erfordert / vnd die verechter vnnd vbertretter hertiglich gestrafft hat. Damit wir nun solchen grewlichen fluch von vns selbs / vnd denn auch (souiel an vns) von vnsern Kindern / vnnd Vnderthanen abwenden / vn̅vns Gottes gnedigen Segers souiel dester mehr zugetrösten hetten / haben wir vns (wie billich) die Furcht Gottes / welche inn rechter warhafftiger erkandtnuss / anruffung / vnd dienst Gottes stehet / als den anfang der Weilsheit / ohne welche auch weder Gott löblich / noch vns selbst / vnd den Vnderthanen nützlich vnnd heilsam regieret werden mag / vor allem andern angelegen sein lassen. Vnd demnach / in massen der Gottselig König Josaphat zu angehender seiner Königlichen Regierung gethan / zuuor vnnd ehe wir von denselben die Erbhüldigung empfangen / vnsere verordente Visitatorn / beides von Gottseligen Geistlichen vnd Politischen Rethen vnd Theologen / in vnser Fürstenthumb abgefertiget / vnsere Vnderthanen / vermöge des reinen vnuerfelschten Gottes Worts / vnd desselben Summarischen begriffs / besonder wieder allerley falsche vnd verdampte Lehre in der Christlichen Augspürgischen Confession begriffen / so Weilandt dem Grossmechtigsten Keyser Carolo Quinto / auff dem Reichstag zu Augspurg Anno etc. 30. vbergeben / mit gebürender bescheidenheit vnd sanfftmuth zu lehren / vnd vnsers Christlichen
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vorhabens zuberichten / Das wir keines wegs gesinnet / die alte warhafftige Catholische Christliche Religion abzuthun / vnnd jnen einen newen Glauben auffzutringen / Sondern vielmehr gemeinet / sie bey dem alten Catholischen / Apostolischen / Christlichen Glauben zu handthaben / schutzen vnnd schirmen / vnd allein was neben dem hellen / klaren / offenbaren Wort Gottes nicht bestehen mag / vnd aus Menschlicher andacht / zum theil ohne Gottes Wort / zum theil wieder dasselbige eingeführet / abzuschaffen / vnnd zu bessern vorhabens / Welche Irthumb vnd missbreuch allen frommen Christen missfallen / vnd auff abschaffung vnd besserung derselben viel Jahr lang mit besonder grosser begird gewartet / Auch vnsere Vnderthanen inn solchem allem sich gantz gehorsam vnd wilfarig erzeigt. Welcher gestalt aber sie die Pastorn vnd Kirchen diener in vnserm gantzem Fürstenthumb durch ein ördentlich vnd Christlich Examen befunden / so zum guten theil nicht rechte Pastores / sondern vngelerte vnd vngeschickte Mercenarij, vnd gleich / als gedingete Knecht gewesen / zum guten theil auch viel Pfarren vmbestellet / das die Kinder vngetaufft / vnd die alten Leute ohne das Sacrament des Leibs vnd Bluts vnsers HERrn Christi / dahin gestorben / vnd also in jren höchsten anfechtungen / vngetrost gelassen / Das ist vnserer lieben vnnd getrewen Vnderthanen halben nicht vnbillich zuklagen. Welches alles fürnemlich daher kommen / das nemlich wieder Gottes Wort / König / Fürsten vnd Herrn / sampt
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andern Christlichen Oberigkeiten / felschlich verwehnet / als ob es jres Ampts vnd Beruffs nicht sein solte / sich der Kirchen auch neben jrer Cantzley anzunehmen. Derowegen da gleich ein Christlicher Fürst allerley grobe vnd greiffliche mengel gespüret vnd gesehen / dannoch sein Ampt gegen denselben nichts vben dürffen / sondern solches alles den Bisschoffen heimstellen / vnnd beuehlen müssen / welche durch derselben Officialen / oder andere jre Vicarios vnd Statthalter in Geistlichen sachen / die Kirchen bestellet / vnd Ordnung gehalten (Wie leider dieselbige in angestelter Christlichen Visitation befunden.) Weil dann vnsere getrewe vnd liebe Vnderthanen des Glaubens / vnd der Religion halben nicht weniger / als inn der Weltlichen eusserlichen Regierung / das jnen Recht vnd Gerechtigkeit mitgetheilet / Vns als dem Landtsfürsten beide von der hohen Oberigkeit in der Welt / vnd auch an dem Tag des HErrn zuuertretten stehen / Haben wir nicht vnderlassen / solche hochwichtige Sachen / daran nicht allein zeitliche wolfarth / Sondern auch vnser selbst / vnd vnserer Vnderthanen ewig heil vnd seligkeit gelegen / mit ernst nach zudencken / vnnd durch vnsere ansehenliche Geistliche vnnd Politische Rethe / vnd in Gottes Wort verstendige Theologen / dieselbige inn ernstliche berathschlagungen zu ziehen / zu bedencken / vnd zu erwegen / welcher gestalt der Vralte Catholische / Christliche vnd Apostolisch Glaube von der eingeschliechenen / vnnd dem Wort Gottes wiederwertigen Menschen Satzungen / missbreuchen / vnnd
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Irthumben gereiniget / vnd nach dem willen Gottes / auch rechtem altem gebrauch der ersten / vnd reinesten Kirchen erhalten werden möchte. Dann wir keins wegs gesinnet / etwas in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs newes ein zuführen / das nicht zur zeit der lieben Aposteln / vnd derselben negstgefolgten nachkommen / im brauch gewesen sein solte. Vnd dem nach etlichen / besonders zu diesem Christlichen werck / erforderten vnd beruffenen Theologen aufferlegt vnnd beuohlen / auff ein solche Kirchen Ordnung bedacht zusein / so zuforderst dem Wort GOttes / vnd der Christlichen Augspürgischen Confession durchauss in allen Artickeln gemess: In den Ceremonien aber / den benachbawrten Kirchen dieser Landen am aller enlichsten / damit vngleicheit der Ceremonien bey den vnuerstendigen / vnnd in Gottes Wort noch nicht wol erbawten Christen keine ergernuss / vnd andere anstoss geberen möchte. Darnach sich alle vnsere Pfarrherr vnnd Kirchendiener / in der Lehr vnd gebrauch der Hochwirdigen Sacramenten / Ehe vertrawungen / Leichpredigten / vnd bestettigung der abgestorbenen zu der Erden / vnd dergleichen / gleichförmig durchauss / auch sonst inn allweg vnergerlich jrem Heiligen beruff / vnd hohem Ampt gemess verhalten sollen. Damit aber / vermöge solcher Ordnung / die Pfarren vnd Kirchendienst mit fromen / gelerten / verstendigen vnnd vnergerlichen Dienern anfangs bestelt / vnd künfftiglichen auch möchten erhalten werden.
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Haben wir (in massen hiebeuor inn den wolbestelten Kirchen gebreuchlich gewesen) ein Christlich Consistorium / oder Kirchen Rath verordnet / so beydes mit Edlen / gestrengen / Erwirdigen vnd Hochgelerten / Erbarn / Gottsfürchtigen / Heiliger Göttlicher Schrifft / vnd vnser Christlichen lehr vnd Confession verstendigen Politischen Rethen vnd Theologen bestelt / welche als baldt die in jüngst gehaltener Visitation befundene feel vnd mengel vornemen / vnd mit allem trewen fleiss darob vnd an sein sollen / damit die Kirchen vnsers Fürstenthumbs mit Gottseligen / Gelerten / vnd in heiliger Schrifft verstendigen General vnd Special Superintendenten / desgleichen auch Pastoribus vnnd Caplanen / bestelt / Auch zuerhaltung einigkeit derselben / in der Lehr / vnd zubefürderung Christlicher zucht vnnd erbarkeit / Jerlich zweymal die Kirchen vnnachlessig / vnd hier zwischen / so offt es die noth erfordert / alle vnd jede Kirchen insonderheit / wie sich gebürt / mit besonderm fleiss durch die Superintendenten Visitiert / darauff alsbaldt bey vnserm Consistorio ohn alle verhindernus alle halb Jar auff ein gewisse bestimpte zeit ein Synodus gehalten / darzu die General Superintendenten beschrieben / alle vnd jede fürgefallene sachen nach notturfft berathschlagen / erwegen / vnd als baldt / vnd ohn allen verzug die Execution darauff eruolge / Darmit die vngehorsamen vnd vbertretter der Gebot Gottes zu gebürlichem / Götlichem gehorsam gebracht / vnd die Kirchen diener / sampt vnsern Vnterthanen / in guter vnd Christlicher zucht vnd Ordnung / jeder nach seinem beruff vnd stande / zu wolfart gemeiner Kirchen / gehalten werden mögen.
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Dergestalt denn die Superintendenten nicht allein den Namen tragen / sonder auch vermög desselbigen jr vnnachlessig vnd vleissig auffsehen / auff jr jeden in geringer anzal beuohlenen Kirchen haben vnd halten sollen / Darmit nicht vnnotwendig / ergerlich gezenck vnder den Pfarherrn in die Kirchen einreissen / oder sonst was ergerlichs vngestraffet vnd vngebessert / beides bey dem Pfarrern vnd vnsern vnterthanen fürlauffen / sonder jederzeit mit gutem Rath abgeschafft vnd verbessert werden möge. Nach dem auch die eusserste notturfft der Kirchen erfordert / das in vnserm Fürstemthumb die Schulen wiederumb der gebür nach auffgericht / vnd mit gelerten Leuten bestelt (dar zu anfangs besonders die Clöster gestifftet vnd erbawen / auch mit Jerlichen auffkomen versehen) auff das vnder der Lehr vnd Zucht eines fromen vnd gelerten Abts / das ist / eines Geistlichen Vatters / junge Knaben / in der Lehr der nothwendigen sprachen / freyen Künsten / vnd Heiliger Göttlicher Schrifft vnderwiesen vnd aufferzogen / mit welchen nochmals die Bissthumben vnd Superintendentz / auch die gemeine Pfarren / Caplaneyen / vnd andere notwendige Empter bestellet / vnd nach aller notturfft versehen / Welche aber (wie leider offenbar vnd am tage) auss diesem Christlichen / vnd der Kirchen hochnothwendigen brauch / in einen verderblichen missuerstandt / vnd missbrauch gesetzt / das die Personen sich nicht auff das Studium begeben / sonder aus dem angestelten Gottesdienst / so der ju gent zur befürderung jrer vorhabenden Studiorum vnnd Lehre / ein anfang der Weissheit fürgeschrieben / ein verdienlich werck gemacht / dardurch jr selbst eigene / Auch deren /
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so sich inn jre Brüderschafft begeben / Sünde zubüssen / vnd vor Gott Gnad erwerben. Demnach haben wir nach gehaltener Visitation der Klöster / auch vnserer lieben vnd getrewen Prelaten vnd Personen daraufferfolgten Declaration (so zur befürderung vnserer jnen vorgehalten / vnd in Gottes Wort gegründter Reformation / neben vndertheniger dancksagung dem Almechtigen / vnd vns / als dem Landtsfürsten geschehen / mit allem gehorsam sich gantz gutwillig erbotten vnd bewiesen) anfangs eine verbesserung des Gottesdiensts anstellen / vnd allein abschaffen lassen / was dem offenbaren / reinen / vnd vnuerfelschten Wort Gottes / mit vertrawen auff den verdienst des Ordens / Messopffer für die Sünd der lebendigen vnd der todten / den missbrauch einer gestalt des Sacraments für die Leyen / anruffung der heiligen / Vigilien / Seelmessen für die abgestorbenen / vnd was dergleichen / vnsern algemeinen Catholischen / Apostolischen / Christlichen Glauben / durch welchen wir zu dem einigen verdienst des gehorsambs vnsers HErrn Ihesu Christi gewiesen werden / gentzlich entgegen vnd zuwieder: Dargegen aber den rechten Gottes dienst / vnd die alte Geseng de Tempore / vnd Kirchen vbung im lesen vnd singen also anstellen lassen / das es neben dem Gebet / anruffung vnd dancksagung für Gottes gnaden ein Studiumder heiligen Schrifft sey / dadurch die jungen Knaben die geschicht vnd Lehr der heiligen Schrifft eigentlich vnd wol in gedechtniss bringen / deren sie sich nachmals in der Lehr vnd Predigten (darzu sie fürnemlich aufferzogen) der Kirchen Gottes zuauffbawung hetten nützlich zugebrauchen.
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Dessgleichen in allen vnd jeden vnsers Fürstenthumbs Mans Clöstern / gelerte vnd verstendige Praeceptores verordnen lassen / welche neben verrichtunge der verordneten Gottesdienst in der Kirchen / den Jungen Knaben teglich (nach derselben verstand) Lectiones halten / sie vnderweisen vnd lehren / damit sie fürderlich zur Kirchen Gottes nützlich zugebrauchen / in massen solches alles dieser vnser Ordnung einuerleibet. Nach dem auch neben den Mans Clöstern in vnserm Fürstenthumb Jungfrawen Clöster gestifftet / welche anfangs anders nicht / denn Christliche Zuchtheuser gewesen / darinnen die Jungfrawen zur warhafftigen erkentnuss Gottes / auch aller Christlicher Zucht vnd Erbarkeit aufferzogen / Vnd da sie jre Ihar erreicht / durch derselben Eltern widerumb daraus genommen / vnd versorget worden / Haben wir dieselbige gleicher gestalt auch nicht einreissen / noch abthun / sonder (in massen auch in den Mans Clöstern geschehen) Allein den angestelten Gottes dienst / nach anleitung heiliger Göttlicher Schrifft / vnd vnsers allgemeinen Christlichen glaubens / Reformirn / vnd also anstellen lassen / darmit die Jungfrawen denselben auch verstehen / GOtt nicht darmit erzürnet / sie aber dadurch / sampt allen denen / so jnen zuhören / gebessert werden mögen. Demnach wir vor dem Allmechtigen wol mit reinem gewissen sagen können / Auch vor seiner gantzen Christenheit dessen öffentlich / wieder das lestern der Wiederwertigen / vns bezeuget haben wöllen / das wir hiemit der Clöster / oder andere Geistliche güter in dem wenigsten nicht gesucht /
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Auch solches alles niemandt weder zu liebe / noch zu leide / sonder allein dem Allmechtigen zu lob vnd ehr / den Closter Personen / auch vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen zu zeitlicher vnd ewiger wolfart / vermög vnsers tragenden Ampts vnd gewissens / angestellet / welcher mit besonderm ernst der Oberkeit aufferleget / Deut. 17. die Abgötterey vnd falschen Gottesdienst abzuschaffen / vnd die Herrschafften / so wieder die Warnung seiner Propheten / Abgötterey geschützet vnd geschirmet / mit der wurtzel stammen vnd Namen ausgereutet hat: Welchen fluch wir durch seine gnade weder auff vns / noch auch (so viel an vns) auff vnsere Nachkommen laden / sonder durch ordentliche abschaffung alles dessen / so dem geoffenbarten Wort vnd gnedigen willen Gottes entgegen vnd zu wieder / vns sampt vnsern getrewen vnd lieben Vnterthanen / vor demselben bewaren möchten. Weil auch vnser vielgeliebter Herr vnd Vater (Christmilter vnd seliger gedechtnuss) vorhabens gewesen / in diesem Fürstenthumb ein löblich vnd wolbestelt Collegium auffzurichten / darzu auch eine anzal Gelts / zu gleich den Armen / verordnet / vnd der Kirchen / auch gemeiner Policey eusserste notturfft erfürdert / darmit die Jugent in Gottes furcht / guter Lehr / Christlicher zucht vnd Erbarkeit aufferzogen / durch welche nochmals nicht allein die Kirchen / sonder auch die fürnempste Empter hin vnd wider bestelt vnd mit geschickten Personen versehen werden: Haben wir (zu volstreckung vnsers vielgeliebten Herrn vnd Vaters seligen willens) solch Christlich vn̅ hochnotwendig werck auch nicht lenger einstellen / sonder als balt befürdern wöllen / vnd
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demnach zu Gandersheim hierzu das Parfüsser Closter verordnet / die Professores mit nottürfftiger vnderhaltung / auch angeregt Paedagogium mit anstellung guter Ordnung dermassen versehen / auff das vnsere Landtsassen vnd liebe getrewen Vnterthanen von der Ritterschafft vnd Landtschafft jre Kinder daselbsten hin hetten zur Lehr vnd Zucht zuschicken: Wir auch die gnedige verordnung gethan / das sie in rechter erkantnuss erzogen / auch in guter Lehr vnnd zucht / vermöge vnserer deshalben hiemit einuerleibter Ordnung gehalten: Darauff vnsere hierzu verordnete Superintendenten mit allem ernst vnd vleis jr stetiges auffsehen / vnd Jerliche verordnete Visitationes verrichten / vnd was vnrichtiges befunden / mit rath vnd gutachten vnsers Consistorij vnd Kirchen Rethe jederzeit in gute richtigkeit bringen sollen. Desgleichen vnd dieweil vns auch der Sohn Gottes besonders die armen beuohlen / vnd aber mit denselben allerley besch werlicheit vnnd vnordnung gehalten / dardurch den rechtdürfftigen / vnd in warheit Armen nicht geholffen / sonder durch die Landtstreicher denselben das Brodt vor dem Mund abgeschnitten / Solchem (souiel an vns) zubegegnen / haben wir auch / neben dem von vnserm vielgeliebten Herrn vnd Vatern seligen verordenten Spittal / ein Ordnung fürgenommen: Do vnsere Vnterthanen derselben (wie wir vns gentzlich versehen) gehorsamlich nachsetzen / versehen wir vns / das niemandt beschweret / vnnd den Armen nach aller notturfft geholffen / vnd gerahten werden möge.
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Es haben sich auch biss daher allerley Irrungen / vnd zweiffelhafftiger feel in Ehesachen zugetragen / welche durch die beampten offtmals jres gefallens angestelt vnd entscheiden. Damit nun vnserer Vnderthanen gewissen in solchen nicht beschweret / vnd der gebür nachalles ehrlich / vnd Gott gefellig verrichtet werden möge / haben wir auch deshalben ein besondere diesem Buch einuerleibt Ordnung fürnemen lassen / welche durch die Pfarrer Jerlichs auff der Cantzel verlesen / damit sich der vnwissenheit niemandts zuentschüldigen / Auch die Pfarrer vnd Beampten wissen mögen / wie ferne sie in solchen sachen zuhandlen / Das ander aber zu vnserm Consistorio wissen zuweisen / da menniglich der billicheit gemess / bescheid von vnsern hierzu verordenten Eherichtern vnd Rethen wiederfahren sol. Welches alles wir auch hiemit / nicht allein der vrsachen in druck verfertigen lassen / das alle vnd jede vnsere Pfarrer vnd Vnderthanen sich darnach hetten zurichten / Sondern auch / das es ein öffentlich gezeugniss sein sol / das wir nach abtrettung von den Bepstischen Irthumben vnd missbreuchen / von dem alten / rechten / warhafftigen Apostolischen / Catholischen / Christlichen Glauben nicht abgefallen / noch mit einiger verdampten / Ketzereyen oder Secten behafftet / viel weniger auch dieselbig bey vnsern Vnterthanen / Pfarrern vnnd Seelsorgern in vnserm Fürstenthumb zugestatten gemeinet / sonder dieselbige gentzlich aussgeschlossen / vnd vnns hiemit öffentlich erklert haben wöllen / Das wir alle Rotten vnnd Secten / Zwinglianer / Schwenckfeldianer / Wiederteuffer / vnnd wie sie mehr
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Namen haben mögen / so dem Wort Gottes / vnd vnserer Christlichen Confession zu wider verwerffen / vnd vns allein zu dem reinen vnuerfelschten Wort Gottes / vermöge angeregter Christlicher Augspürgischer Confession / in allen Artickeln bekennen. Demnach ist vnser gnediger will vnd ernstlicher beuelch / Das jhr alle sampt vnd sonders / so viel ewer jeden diese Ordnung berüren / vnd belangen thut / euch deren gemess / vnnd gehorsamblich verhalten / so lieb einem jeden sey / GOttes gnade / Benedeyung vnd segen (welchen er vngezweiffelt den gehorsamen verleihen / vnd mittheilen wirdt) zuerlangen / vnd hiergegen den Zorn Gottes / so vber die verechter gehen wird / zuentfliehen / vnd so viel vns belangt / auch vnser gnade zuerhalten / oder herwieder schwere vngnade vnd straff zuuermeyden Darnach sich ein jeder wisse zurichten. Datum Wulffenbüttel / den ersten tag Januarij / Anno etc. 1569.
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Was das CORPVS DOCTRINAE Das ist / Die Form / vnd das fürbilde der reinen lehre / in den Kirchen dieses Fürstenthumbs hinfuro sein soll.
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WO eine rechtschaffene bestendige Kirchenordnung soll gestellet / vnd auffgerichtet werden / muß das fürnemste / ja der grundt vnd boddem sein / das die lehre rein vnd eindrechtig sey. Denn wo man an den Ceremonien anfangen / vnnd allein darauff sehen will / so ists gleich / als wenn man ein gebew / das kein gutt fundament hat / noch sonst wol verwaret / vnd fest zusammen gefasset ist / außwendig zum schein / schön wolt anstreichen. Derhalben muß für allen dingen / deutlich / klar / vnd in specie außdrucklich gesetzt werden / was das Corpus oder die Forma doctrinae sein solle / Darnach die gantze Reformation sich richten muß / auff das / beyde Prediger vnd zuhörer / etwas bestendiges vnd gewisses haben mügen / welchs da sey die reine heilsame lehr / welcher gemeß vnnd gleichförmig in den Kirchen dieses Fürstenthumbs hinfuro soll geprediget vnd gelehret werden / vnd was für Opiniones, als der gesunden lehre zu wieder vnd vngemeß / sollen
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außgesetzt / vnd verworffen werden / auff das wir vns nicht von allerley wind der lehre wegen vnd wiegen lassen / wie Paulus warnet / Ephes. 4. Es ist aber ein einiger gewisser grundt / dauon Paulus schreibt / 1. Corin. 3. Einen andern grundt kan niemandt legen ausser dem / der gelegt ist / welcher ist IHESVS Christus / dann diesem gibt der Vater vom Himel zeugniß. Hunc audite. Diesen solt jr hören. Deuterono. 18. Matth. 17. Vnd Paulus Ephes. 2. gehet neher in specie, nemlich / das die ware kirche Gottes aufferbawet müsse werden / sein vnd bleiben / auff dem grundt der Aposteln vnd propheten / do IHESVS Christus der eckstein ist. Ist derhalben die einige reine heilsame lehre / welche GOtt selbst in seinem heilige̅ Wort geoffenbaret hat / wie dasselbige in den Biblischen / prophetischen vn̅ Apostolischen schrifften / altes vnd newes Testaments / durch Mosen / die propheten / Euangelisten / vnd Aposteln verfasset ist. Dan̅ die rechte religion der wahren kirchen Gottes / stehet nicht auff einigem gutdüncken menschlicher vernunfft vnd klugheit / 1. Cor. 2. Auch nicht darauff / was grosse leute fürgeben vnd setzen / das etwa lange zeit gewehret hat / Mat. 5. Isai. 29. Ezech. 20. Sondern allein darauff / was des HERrn mundt geredt vnd geoffenbaret hat / Isa. 1. Joh. 1. Solche lehre aber / dardurch GOTt sein wesen / vnnd seinen willen von anfang der Welt / seiner kirchen geoffenbaret / hat er darnach selbs / souiel vns zu vnser seligkeit zuwissen von nöten ist / schrifftlich verfassen lassen / vmb der nachkomen willen / Psalm. 102. Auff das die kirche zu allen zeiten haben möchte / einen bestendigen grundt / vnd
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ein gewisse regel / darbey vnd darnach die rechte wahre religion geprobieret / vnd erkennet / vnd von allerley vngewisser falscher jrriger lehr vnderscheiden könne vnd solle werden / wie Irenaeus dauon handelt / libro 3. cap. 1. Vnd wie die gantze alte kirche / der meinung vnd der vrsachen halben / die heiligen schrifft nennet / Canonicam scripturam. Vnd sollen die leute allwege auff den grundt geweiset vnd geführet werden / das Gott in der heiligen schrifft alles verfasset / vnd begriffen habe / was nutz vnd noth ist zu vnser lehr / trost / gedult / Rom. 15. zur warnung / 1. Corint. 10. zur straff / zur besserung / zur züchtigung / 2. Tim. 3. Ja das ein mensch Gottes / das ist / ein diener des worts volnkommen / vnnd zu allen guten wercken (nemlich seinem ampt zugehörig) geschickt sey. 2. Tim. 3. Vnd in summa / in der heiligen schrifft haben wir / das wir an Christum gleu ben / vnd durch den glauben das ewig leben haben in seinem nahmen / Johan. 20. Daher Augustinus recht saget / contra literas Petiliani, libro Tertio, capite Sexto. Wer in glaubens sachen etwas fürgibt ausser dem / vnd vber das / was wir in der prophetischen vnd Apostolischen schrifften empfangen haben / er sey wer er wölle / wens auch gleich ein Engel von Himel were / so sey er verflucht. Hie muß verworffen vnd verdammet werden / die Papistische religion / welche ohn vnd wieder die schrifft / allein auff menschen Decret vnd satzung / auff todten erscheinung / auff selbs erwelte geistlicheit / vnd auff langen gebrauch sich gründet / Isai. 8. vnd 29. Matth. 5. vnnd 15. wie grossen schein der weißheit das jmmer mehr haben möge / Colo. 2.
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Es müssen hie auch verdammet vnd verworffen werden / Schwenckfeldt mit den Wiederteuffern / welche schwermen / das Gott anderer art vnnd weise / dann allein durch das wort der schrifft / nemlich durch sonderliche offenbarung sich wölle den menschen zuerkennen geben. Es muß aber auch die heilige schrifft nicht gebeuget / verdrehet / vnd verkeret werden / auff fürgefassete Opiniones, nach eines jeden gefallen / Denn die schrifft stehet nicht auff eines jeden eigene außlegung / 2. Pet. 1. Sonder sie soll angenommen werden / in dem einfeltigen verstande / wie derselben der helle klare buchstabe gibt / vn̅ wie ein spruch der schrifft den andern / iuxta Analogiam fidei, verkleret / wie solche regulas, de Interpretatione scripturae, setzen. Irenaeus lib. 2. cap. 46. & 47. Hieronymus in 19. caput Isaiae. Augustinus in libris de Doctrina Christiana. Auch nehmen wir hertzlich gerne an / den rechten vralten Catholischen Consenß / von rechtem wahrem verstande heiliger schrifft / wie derselbige in dem aldereltistem symbolo, das man Symbolum Apostolicum nennet / Welches Tertullianus, Regulam fidei, ein Richtschnur des glaubens / heisset / verfasset ist. Vnd wie hernach die lieben Vetter / aus der heiligen schrifft / wenn grosse certamina / vnd grewliche schwermereyen fürgefallen / die fürnembste heuptstücken / der reinen Christlichen lehre / wieder die ketzer / in gewisse kurtze Symbola zusammen gezogen haben / als da ist / Symbolum Nicoenum & Athanasianum, Denn dieselbigen Symbola sind nicht etwas ausser oder wieder die schrifft / sondern sind eben der rechte eigentliche ver
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standt / jha krafft vnnd safft der heiligen Göttlichen Schrifft. Vnd weil nach der lieben Vetter zeit / das kindt des verderbens / 2. Tessal. 2. vnd der grewel aller verwüstung der Bapst / oder Antichrist / mit allerley falscher lehr / abgötterey / aberglauben vnd mißbreuchen / die arme kirche verwirret vnd verfüret / hat der fromme trewe GOtt / auß sonderlichen gnaden / zu diesen letzten zeiten / sein hauß von den Antichristischen greweln / aus der heiligen schrifft / durch den tewren Mann Gottes / D. Martinum Lutherum / wiederumb gereiniget / Weil aber zu derselben zeit vber die Bepstischen grewel / auch viel andere rotten vnd secten mit einreissen wolten / Sind die fürnemsten heuptstücken der reinen gesunden lehre / wieder des Bapsts grewel / auch wieder andere rotten vnd secten / auß Christlichem rath vnd bedencken / auß Gottes wort zusammen gezogen / inn die Augspürgische Confession / welche Anno 1530. der Römischen Keyserlichen Maiestat / vnd dem gantzen Reich / offeriert vnd vberantwortet worden ist. Welcher Confession artickel sind jetziger zeit / ein rechtes schönes reines wolgegründtes Symbolum der reformierten kirchen / Denn Symbola haben den nahmen daher / das es sein / wie lösung / oder merckzeichen / dabey fromme Christen / des waren Glaubens / vnd der reinen lehrgenossen / als wahre glieder der Christlichen kirchen / fein einfeltig probiren / kennen / vnd dargegen / nach Gottes ernstem beuelch / von wiederwertiger lehr vnd schwermerey / sich bescheidentlich absondern können.
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So ist nun diß die Summa / daß das Corpus doctrinae, die form / vnd das fürbild der reinen lehr / wie dieselbig in den kirchen dieses Fürstenthumbs hinfuro geprediget vnd gelehret soll werden / sein soll / Die heilige prophetische vnd Apostolische schrifft / in dem einfeltigen / wahren / eigentlichen / gesunden verstand / wie die schrifft sich selbs erkleret / vnd wie derselbig verstandt / auß vnd nach Gottes wort / kurtzlich zusammen gezogen ist / inn den alten bewehreten Symbolis, Apostolico, Nicoeno, Athanasiano, vnnd in den artickeln der Augspürgischen Confession. Weil aber auch / leider / in diesen letzten betrübten zeiten der Welt / ettliche rotten vnd secten / jre corruptelas / vnter dem nahmen der Augspürgischen Confession / zubedecken / vnd zubeschönen / sich vnderstehen / vnd vnder demselbigen schein / newe / frembde / ja auch wol wiederwertige meinung vnd corruptelas außsprengen / vnd verthedingen / muß diese declaration deutlich dabey gesetzt werden / das wir die Augspürgische Confession annhemen / verstehen / vnd behalten / in dem verstand / wie sie in der erfolgten / vnd angehefften Apologia / nachmals in den Schmalkaldischen artickeln / vnd entlich im Catechismo / vnd andern schrifften Lutheri / auß Gottes wort expliciert / vnd verkleret worden ist. Vnd also ist deutlich / klerlich / vnd in specie gnugsamer gründtlicher bericht gethan / was das Corpus doctrinae in den kirchen dises Fürstenthumbs hinfuro sein solle / Vnd ist wieder alle verfelschung trewlich vn̅ fleissig verwahrnet / auff was meinung / vnd in was verstand es solle angenommen vnd behalten werden. Vnd diß ist nichts newes / oder
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besonders / sondern der einhelliger / wahrer Catholischer Consenß der propheten / vnd Aposteln / auch aller reinen reformierten kirchen. Soll derhalben hinfuro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori doctrinae gleichförmig / vnd gemeß / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantum quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigem vngemeß / zuwieder / vnd entgegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarrherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze kirche wissen / das diß Corpus doctrinae also soll angenomen werden / als ein gute / köstliche / herliche / stadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi. Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön vnd fein / wie rechte reine lehre möge erhalten werden: Nemlich / wenn man nicht allein recht lehret / sondern auch falsche / jrrige lehre außsetzet / absondert verwirfft / vnd verdampt / wie Paulus nicht allein für seine person thut / sondern dergleichen auch in allen trewen lehrern ernstlich erfordert / das sie zu beiden stücken geschicket / vnd mechtig sein sollen / Nemlich zu vermanen durch heilsame lehre / vnd die wiedersprecher zustraffen / Tit. 1. Vnd Christus selbs fasset das ampt eines trewen Hirten / in diese zwey stück / Das erste / das er die Schefflin solle auff guter gesunder weyde nehren / Das ander / das er auch soll dem wolff wehren / Joh. 10. sintemal ein weinig sawrteig den gantzen teig verderbt / Galat. 5.
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Kurtzer einfeltiger vn̅ nothwendiger bericht / von ettlichen fürnemen artickeln der lehr / wie dieselbige mit gebürlicher bescheidenheit zur erbawung fürgetragen / vnd wieder alle verfelschung / verwahret mögen werden.
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VND weil die lehre in gemelten Büchern vnd schrifften nach notturfft begriffen / ists ohne noth / dieselbige hieher zuerholen / sondern wöllen vns hiemit auff gemelte schriffte vnd bücher gezogen / vnd referiert haben. Es ist aber auß vielen beweglichen vrsachen / nach dieser kirchen gelegenheit / für gut vnd nötig angesehen worden / das von ettlichen fürnehmen artickeln alhie kurtzer einfeltiger bericht gethan / vnd in die kirchenordnung mit eingeleibt soll werden. Erstlich darumb / weil nicht alle Pastores, fürnemlich auffm Lande / gleich geschicket vnd gegründet sein / das sie auß rechtem grunde / mit gebürlicher bescheidenheit / das Bapsthumb niederlegen mögen. Vnd die erfahrung gibts / das viel vnuerstendige Pastores, nur allein brechen / vnd nicht bawen / Auch mit vnbescheidenheit / die arme jrrende gewissen / mehr ergern vnd verwirren / dann auß grunde vnderweisen / vnd zu rechte bringen / Soll derwegen von ettlichen fürnehmen artickeln anleitung gegeben werden / wie man die jrrige falsche meinung / Abgötterey / Aberglauben / vnd mißbreuche des
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Bapsthumbs / mit Christlicher gebürlicher bescheidenheit / auß gutem grunde der schrifft / den leuten nehmen / sie daruon abfüren / vnd an derer statt / reine lehre / rechten brauch der Sacrament / vnd wahren Gottesdienst / pflantzen müge. Wie dann eben auß den vrsachen D. Vrbanus Regius vor der zeit / an die benachbarte Kirchen / ein gar nützlich büchlein geschrieben hat. De formulis caute & citra scandalum loquendi de praecipuis Christianae Doctrioae locis. Zum Andern / Weil leider jetziger zeit / viel certamina de Doctrina gereget / vnnd mancherley corruptelae, vnter dem namen vnd schein / der Augspürgischen Confession / vnter die leuthe außgesprenget vnd vertheidiget werden / von welchen die Pastores offt vngleich vnd widerwertig Judicieren / vnd reden / Das nun die Kirchen dieses Fürstenthumbs / in angehender Reformation nicht geturbieret / vnd etwa corruptelae mit eingeschleifft möchten werden / Soll daruon kurtzer bericht geschehen / vnd den einfeltigen Pastoribus anleitung gezeiget werden / wie sie auß dem fürbilde der reinen lehre / vnd gesunden wort / in Corpore Doctrinae begriffen / suchen vnd nemen sollen refutationes corruptelarum, vnd daran probieren vnnd vnterscheiden / veram boni Pastoris vocem. & allenam vocem. Welches da sey die rechtschaffene stimme eines guten Hirten / vnd welche da sey ein frembde stimme. In massen wieuiel reiner wolgeordenter Kirchen / heilsame lehre zubewahren / vnd allerley corruptelas, außzusetzen vnd abzuhalten / gethan haben / Zum Dritten / wird solcher beriche auch dazu dienen / das nicht allerley frembde vndienstliche vnd vnnötige disputationes & contentiones, in die Kirchen dieser Lande eingefüret / vnd dadurch arme
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gewissen / so noch mit dem Bapsthumb verwirret / möchten geergert vnd betrübet werden. Letzlich / wenn die Forma Doctrinae also allenthalben geleutert vnd bewahret wirdt / so sind alle sachen vnd hendel in Ministerio Ecclesiastico viel leichter vnnd richtiger / Dann da jemandts zum Ministerio soll bestellet werden / so wirdt jm das Corpus doctrinae / mit angeheffter declaration / fürgelegt / Vnd nachdem er sich darauff erklert / wird er entwedder angenomen / oder abgeweiset. Vnd do darnach jemandt sich dem nicht gleichförmig / vnd gemeß verhalten würde / dürffte man nicht lang mit jm darüber disputiren / sondern man hette einen geweiseten process / de simplici & plano. Es sollen aber nicht prolixae, integrae, & iustae explicationes alhie instituiret werden / Sondern / sollen nur sein zur anleitung / kurtze declarationes / von etlichen fürnehmen artickeln.

Von GOTt.
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ES sollen die leute fleissig vermahnet werden / das sie jren GOTt / wie er in seinem Worte sich geoffenbaret / erkennen sollen lehrnen / denn inn demselbigen wahren erkendtniß
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stehet das ewig leben / Joh. 17. Vnd die GOTt / nach seinem wort / nicht recht erkennen / die helt er für Heiden / vber welche er seinen zorn außgiessen will / Psalm. 79Jerem. 10. Es soll aber auß klaren zeugnissen der schrifft gelehret werden / das nur ein einiger GOtt sey / vnd das eine grewliche Abgötterey sey / die ehre / welche Gott alleine gebüret / einiger Creatur geben / Isai. 42. Vnd sollen die leute offt berichtet werden / das sie sich gewehnen sollen / nicht allein souiel von Gott zuwissen / zugleuben / vnd zusagen / Der ewig / lebendig / allmechtig / gütig GOTt / der alles geschaffen hat / etc. denn souiel können die Heiden auch wissen / vnd sagen / Sondern / wenn sie gefraget werden / wie sie jren Gott erkenneu / oder / wer vnser HErr Gott sey / das sie einfeltig antworten / Es sey Gott Vater / Sohn / vnd heiliger Geist / dann auff den glauben seind wir getaufft / im Namen des Vaters / des Sohns / vnd des heiligen Geistes. Vnd sollen die gebreuchlichen reden / so der schrifft gemeß / vnd die lehre fein vnderscheidentlich erkleren / behalten werden / Nemlich das ein einiges vngetrennetes Götliches wesen sey / vnd in demselbigen einigem wesen / drey vnterschiedene personen / GOTt Vater / Sohn / vnd heiliger Geist / eines wesens / gleicher macht vnd herligkeit / vnd das gleichwoll / der Vater / nicht sey der Sohn / Item der Sohn / sey eine andere person / dann der heilige Geist / Vnd sollen die leute fein deutlich vnd bescheidentlich vnderrichtet werden / wie sie eine jede person der heiligen Dreyfaltigkeit / erkennen / anruffen / loben / dancken sollen / Also / das wenn sie gefragt werden / jhren glauben fein einfaltig / von einer jeden person der heiligen Dreyfaltigkeit / bekennen vnd erkleren können / wie
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solche lehre inn den Symbolis / vnd in andern schrifften / gründtlich tradiert wirdt. Es sollen aber die Prediger sich fleissig fürsehen / das sie nicht allerley spitzige disputationes von diesem grossen geheimnuß der heiligen Dreyfaltigkeit / vor dem gemeinem Volck / jre kunst dardurch zubeweisen / regen / Sondern bey der einfalt bleiben / vnd das volck vermanen / das sie fürnemlich in diesem artickel des glaubens / jre vernunfft gefangen müssen nemen / vnter den gehorsam des glaubens / 2. Corint. 10. vnd also von Gott gleuben vnd reden / wie er in seinem wort sich geoffenbaret hat / 1. Corinth. 2. Vnd soll diese gantze lehre dahin gerichtet werden / das die Christen dieselbige teglich / wenn sie jr gebett thun / vben mügen / also anruffen / die güter vnd wolthaten bitten / dafür dancken / dem Vater / dem Son / vnd dem heiligem Geist / wie die lehre vom artickel der heiligen Dreifaltigkeit solchs außweiset. Vnd hie muß die Antithesis auch getrieben werden / wieder alle alte vnd newe Ketzer / auch was vielerley grosse Abgötterey im Bapsthumb getrieben sey worden / mit den lieben Heiligen / mit Bildern / mit Walfarten / etc. darauß man gemacht hat / Mittler für Gott / versöner / nothelffer etc. welch Ehre alleine dem HERRN CHRISTO vnd GOTt gebüret. Item / das in den Iuramentis die Eide geleistet werden / nicht allein bey Gott / sondern auch bey den Heiligen / ist ein stück der Antichristischen Abgötterey / denn die Ehre will Gott allein haben / das man bey seinem Namen schwere / wo es die noth erfordert / Exo. 23. Deuteronom. 6. vnd 10. Hierem. 4. vnd 5. Isa. 65. Vnd sollen die leute zugleich gewarnet werden / das sie
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nicht neuwe Abgötter machen / denn alles / darauff der mensch sein vertrawen setzet / das er mehr fürchtet vnd liebet / denn Gott / das ist sein Abgott / vnd ist eine grewliche Sünd wieder das erste Gebott.

Von der Busse.
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DAS wörtlein (Busse) wirdt in der schrifft an ettlichen örtern gebraucht / für das erste theil der bekerung / welches man sonst nennet / Contritionem / rew vnd leid / Als wenn vnderscheidlich genennet werden / Busse Glauben vnd früchte der Busse / Mar. 1. Actorum. 20. vnd 26. An welchen örtern wirdts gebraucht für die gantze bekerung / Hierem. 18. Ezech. 18. vnd 33. Matts 4. Lu. 13. vnd 15. Vnd also wirdts auch in gemeiner rede in der kirchen auff beiderley weise / nach gelegenheit der materien / gebraucht / Vnd sollen die Prediger darüber kein wortgezenck anrichten / Sondern den verstandt vnd die meinung einfeltig vnd deutlich erkleren. Also auch / wenn man Busse nennet / vnd verstehet die gantze bekerung des menschen / ists gebreuchlich / das man sagt / Die Busse habe drey theil oder stück / Erstlich / Rew vnd leidt / oder schrecken des gewissens / von wegen der sün
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de / Zum andern / den Glauben / der im Euangelio suche vnd ergreifft / vergebung der Sünden / auß gnaden / vmb CHRISTVS willen / Zum dritten / die früchte der Busse / das ist / den anfang eines newen lebens / oder newen gehorsams / vnd vber solcher abtheilung oder erzelung der stücken / der Busse / sollen die Prediger kein vnnötig gezenck anrichten / Sondern folgen / wie die Apologia fein bescheidenlich redet / wenn in der lehr von der Busse zu der rew / vnd zu dem glauben mit gezelet vnd gerechnet wirdt / der new gehorsam / das wöllen wir nicht groß fechten / allein / das de rebus ipsis fein vnderscheidenlich geleret werde / nemlich / das zu der Göttlichen trawrigkeit / welche zur seligkeit wircket eine rew / die niemandt gerewet / 2. Cor. 7. gehören zwey stück / Contritio & Fides, rew vn̅ glaube̅ / Der newe gehorsam aber gehöret nicht darzu. Vnd dahin / wenn die frage ist / Wie vnd wadurch man erlangen möge vergebung der Sünden / vnd die seligkeit / Sondern / wenn erstlich durch den Glauben die Sünde vergeben ist / alßdann folgen die früchte in guten wercken / so Gott gebotten / vnd im leiden des Creutzes / so Gott dem alten Adam auff legt / wie auch das ein schedlicher jrrthumb ist / das man im Babsthumb lehret / das die leute mit jrer rew vnd leidt / gnad verdienen / sondern / die rew muß vorher gehen / denn die krancken / vnd nicht die gesunden / dürffen des artzten / Matth. 9. Die gnad aber / vergebung der Sünden / vnd das ewig leben / hat allein Christus verdienet / vnd wirdt allein durch den glauben ergriffen vnd angenomen / vnd darnach / darauff vnd darauß folgen dann gute früchte / das also die dreierley / Busse / Glauben / vnd newer gehorsam / in warhafftiger erklerung des menschen /
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sein vnd gelehret müssen werden / denn wo keine Busse ist / do kan auch kein rechtschaffener glaube sein / Vnd do keine gute früchte folgen / ists ein gewisse anzeigung / das wedder warhafftige Busse / noch rechtschaffener Glaube da sey. Es müssen aber gleichwol auch die dreierley mit gebürlichem vnderscheidt gelehret werden / welchs vorgehe / welchs nochfolge / welchs eines jeden ampt vnd eigentschafft sey / vnd furnemlich / welchs das mittel sey / dardurch vergebung der Sünden / so durch Christum verdienet vnd erworben ist / erlanget / ergriffen vnd angenomen werde. Diese lehre wirde gründtlich / vnd nach der lenge gehandelt in der Apolagia / im 12. artickel / Dohin vnnd darauff wir vns auch referiren / weil aber viel daran gelegen / vnd von vnuerstendigen Predigern offt mit grosser vnbescheidenheit dauon geredt wirdt / haben wir diese kurtze erinnerung hieher setzen wöllen / zur einfeltigen anleitung / wie mit gebürlcher bescheidenheit / zur erbawung / die lehre von rechtschaffener seliger Busse / dem einfeltigem Volcke möge fürgetragen werden. Vnnd weil fast die gantze Summa der Christlichen lehre in diesen stücken begriffen wirdt / sollen die Prediger sich befleissigen / das sie nicht in gemein hin predigen / sondern allwege die Materiam auff dieser stücke eins richten / Von der Sünde / von Gottes zorn / vnd straff der Sünde / von rew / leidt / angst des gewissens / etc. vom vorsatz von der Sünde abzulassen / vnd dieselbige zumeiden / Von Christi person / von seinem Ampt vnd verdienst / von Gottes gnaden / vergebung der Sünden / von gleuben /
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Von guten früchten des Glaubens / als von gutem vorsatz zur besserung / von guten wercken / von gedult im leiden / etc. das also inn den Predigten bey der lehre allwege sey / applicatio seu accommodatio ad vsum, wie die lehre besserlich soll gebraucht werden. Weil auch nothwendig / die Bepstische lehre / von der Busse / wird müssen gestrafft vnd wiederlegt werden / sollen die Prediger sich fleissig hüten / das es ja nicht geschehe / mit solcher vnbescheidenheit / als wer nun gar keiner busse von nöten / Vnd weil rohe sichere leute es sonst so einnemen möchten / sollen die Prediger allzeit / wenn sie hicuon reden wöllen / sich wol verwaren / das es in keinem wege die meinung habe / als dürffte man keiner busse / Denn Christus spricht / Thut busse / das Himelreich ist nahe herbey kommen / Matth. 4. Item / Wo jr nicht busse thut / so werdet jr alle vmbkommen / Luc. 13. Ein vnbußfertiges Hertz samlet jm Gottes zorn / Rom. 2. Apocalip. 2. vnd 3. Sondern hierumb sey es zuthun / weil fromme Hertzen gerne wolten busse thun / das sie nicht vnter Gottes zorn ewiglich verderben / sondern ins Himelreich kommen möchten / welchs da sey eine rechtschaffene Busse / die da wircken möge / eine rew zur seligkeit / 2. Corinth. 7. Vnd hie soll nun fein bescheidentlich dem Volck angezeigt werden / wie jemmerlich vnd gefehrlich der Bapst mit seiner lehre die arme gewissen gemartert / geplaget / verleitet / vnd verführet hat / nemlich / das er setzet drey stück der Busse / rewen / beichten vnd gnugthun / vnd darunder des Glaubens / der vmb Christus willen / vergebung der Sün
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den entfangen muß / nicht mit einem worte gedenckt / Sondern heist die arme gewissen in zweiffel bleiben / ob sie GOTtes gnade haben oder nicht. Item / de Contritione lehret er / das Rew vnd leidt solle so groß vnd gnugsam sein / als die Sünde ist / welches vnmöglich ist. Item / das man durch solch rewen / gnade vnd vergebung verdiene. Von der Beicht lehret er / das nötig sey / alle Sünde dem Priester in der beicht zuerzelen / vnd das keine Sünde vergeben könne werden / die dem Priester nicht erzelet vnnd offenbaret sey. Darnach lehret er de Satisfactione, das wir mit vnsern guten wercken / das wiederumb bezalen sollen / was wir mit den Sünden verwircket haben / vnd also für die Sünde gnug thun / vnd nimpt doch darzu solche wercke / die GOTt nicht geboten hat / als vnderscheid der speise / Walfarten / anruffung der Heiligen etc. Die Absolution hat der Bapst wol behalten / aber dieselbige schendlich vnd grewlich verfelschet / denn er setzet den grundt darauff / das Gott die Sünde vergebe in ansehung / vnd nach maß vnserer Rew vnd gnugthuung / vnd stehet in der Agenda offentlich diese Gotslesterliche forma absolutionis, Das verdienst vnsers HERRN IHESV CHRISTI / vnd der heiligen Jungfrawen Mariae / vnd aller Heiligen / die demuth deiner beicht / vnd alle gute wercke / so du gethan hast / vnd noch thun wirst / Auch alles / was du gelitten hast / vnd noch leiden wirst / vnd anderer leute gute wercke / so in der Christlichen kirchen geschehen / Auch der Ablas / so du gelöset hast / diß alles sey dir zur vergebung der Sünden / zur seligkeit leibs vnd der seelen / vnd zum ewigen leben etc. Hie soll den leuten / auß GOTts worte fein gewei
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set werden / wie vnd warumb solche lehre falsch vnd vnrecht sey / wie dieselbige streite / wieder das Ampt / wieder den verdienst / vnd die Ehre des HERrn IHESV Christi / vnd wie dadurch die gewissen nicht getröstet / sondern verwirret / vnd von dem wege der seligkeit jemmerlich abgefüret werden / das also die falsche jrrige lehre vnd meinung von der Busse / den leuten / auß gutem grunde / mit gebürlicher bescheidenheit / / auß den Hertzen / durch Gottes gnade / möge genomen werden. Vnd hiebey soll allwege wiederholet / vnd inculciert werden / das sie nicht gedencken sollen / als dürfften sie hinfuro nun keiner busse / Sondern / das sie nun durch vnsern HERrn Gott in seinem Worte sich berichten / vnd vnderweisen lassen / was da sey eine rechtschaffene selige busse / worinn sie stehe / vnd was darzu gehöre / Vnnd weil die lehre nun klar jnen wirdt furgetragen / das sie auch zu solcher busse sich schicken / wie die schrifft solches in schönen sprüchen vnd Exempeln fürhelt. Diese lehre aber wirdt außführlich gehandelt im 12. artickel in Confessione & Apologia. Vnd sollen die Prediger dieselbige nicht schlechts obiter in gemeine hin erzelen / sondern ad vsum accommodiren / den nutz vnd brauch weisen / also / das die leute fein sich selbs / nach der lehre Pauli / 2. Corinth. 13. probieren lehrnen / ob sie ein bußfertiges Hertz haben / oder nicht / Ob sie im glauben seind / oder nicht / Ob ein anfang des newen gehorsams bey jnen sey / oder nicht / Vnd dasselbige kan auffs aller einfeltigeste / per Antithesin geschehen / als wer nicht weiß / noch lernet / auch nicht gedencket / noch sich damit bekümmert / ob sein leben Sünde / oder nicht Sünde sey /
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Ob Gott darüber zürne oder nicht / Vnd do ers gleich auß Gottes wort höret vn̅ weiß / dennoch entweder die sünde vertheidiget / entschüldigt vnd gering achtet / oder an der bedrawung des Göttlichen zorns sich nicht keret / Sondern sicher vnd ohn furcht Gottes / inn Sünden bleibet / darinn furtfehret / vnd der mehr machet / ohne ernstem fursatz von Sünden abzulassen / vnd hinfuro zumeiden / Derselbige soll wissen / das er keine buße habe / sondern / das er auff seinem gewissen trage / das schwere vrtheil Gotts / welches beschrieben wird / Lu. 13. Ro. 2. Das aber ist ein bußfertigs hertz / das auß Gottes Worte bedencket / wie ein schwerer grosser grewel die Sünde für Gottes gericht sey / vnd zugemüth vn̅ hertzen füret / wie ein schweres gericht Gottes es durch die sünde vber sich gefüret hat / das also dadurch das hertze getroffen vnd gerüret wird / das es nicht mehr lust / lieb vnd frewd zur sünde hat / sondern ist jm leid / fürchtet sich / ist jm angst vnd bange / / das es nicht ewig möcht verdampt vnd verloren werde̅ / Darauß dan̅ volget ein ernster fursatz / von der sünde abzulassen / vn̅ die hinfuro zumeide̅. Item / ein hertzliches beger vnd verlangen / das er möchte der sünde / Gotts zorns vnd der verdamnuß loß vnd ledig werden / Das ist rechtschaffene wahre busse in sünden / so wieders gewissen sind / Denn sonst müssen auch alle Christen in diesem leben sich für Sünder erkennen / wieder die sünde / so inn jrem fleisch wonet / streiten / vn̅ vmb derselbigen vergebung bitten. Auff die einfeltige weise kan der gemeine Man die lehre von der busse / nicht allein gründlich verstehen / sondern auch in Chri stlicher teglicher vbung zum brauch bringen. Also auch soll vom glauben nicht in gemein hin allein geprediget werden / Sondern die lehre ad vsum accommodirt
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werden / das ein jeder sich selber probiren lerne / ob er im glauben sey oder nicht / Denn wer darauff nicht denckt / vnd damit sich nicht bekümmert / Ob Gott sein freundt oder feind sey / der hat keinen glauben. Item / wer allein die artickel des glaubens in genere für wahr helt / der hat darumb noch nicht den wahren seligmachenden glauben / Denn auch die Teuffel gleuben / das ein Gott sey / Jacob. 2. Item / wer von Gottes gnaden / vnd von Christo viel gedencket vnd redet / vnd das dahin richtet / das er frey möge in Sünden bleiben / furtfahren / vnd dieselbige mehren / der hat keinen rechtschaffenen seligmachenden glauben / Denn des wahren glaubens arth vnd eigentschafft ist / wie er der Sünde möge loss vnd ledig werden / nicht / wie er derselbigen mehr möge machen / So ist auch ein solcher Epicurischer wahn / kein rechter glaube / wenn der Gottlose jm diß einbildet / weil Christus gestorben / vnnd Gott gnedig ist / so frage er nach keiner Sünde / zürne nicht mehr darüber / sondern er sey es woll zufrieden / wenn man gleich die Sünde heuffet / vnnd könne der mensch woll Gottes Kindt sein / vnd selig werden / wenn er gleich ohne Busse in Sünden verharret / Diß ist kein glaube / sondern seind Gottlose / Teuffelische gedancken. Das aber ist die rechte proba / eines wahren seligmachenden glaubens / wenn das Hertz seine Sünde / vnd Gottes zorn erkennet / wolte aber nicht gerne darunter ewiglich bleiben / vnd verderben / sondern hat hertzlichs beger vnd verlangen / das es dauon möcht ledig werden / gnad erlangen / vergebung der Sünden / vnd ewigs leben vberkomen. Wen do der glaube inn der verheissung des Euangelij / im Wort vnd Sacramenten / sucht / ergreifft / vn̅ annimpt / Christum mit alle seinem ver
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dienst / vnd Gottes gnade / vmb Christus willen / also / das er wünschet vnd begeret / bittet vnd flehet / das jm GOTt vmb Christus willen / gnedig sein / vnd seine Sünde vergeben wölle / tröstet sich des / setzet darauff sein vertrawen. Vnd wenn diß gleich in grosser schwacheit zugehet / so ists doch ein rechter / wahrer / seligmachender glaube / welchen der liebe Gott mehren will / vnd hat sich gewißlich zu trösten vnd anzunehmen / aller der verheissungen / so die gleubigen in der heiligen schrifft haben / zur vergebung der sünden / vnnd ewigem leben. Wer aber gleich des glaubens sich rhümet / vnd verachtet das Wort vnd die Sacrament / vnd lebet ergerlich / verharret in Sünden wieder sein gewissen / der feilet auch weit / denn der glaube kömpt / wirdt erhalten / vnd gemehret / vom heiligem Geist / durch das gehör des Worts / Rom. 10. vnd wo dem glauben keine gute wercke volgen / so ist er todt / Jacobi 2. Derselbige glaube bringet nun mit sich gute früchte eines newen lebens vnd wandels / welchs darin stehet / das nicht allein eusserlich etwas geschehe / Sondern / daß das Hertze ernewert werde / Dasselbige aber kanstu daran probiren / wenn das Hertz in betrachtung der grossen gnad / dir in Christo erzeiget / sich ergibt / dem frommen Gott widerumb zudienen / vnd einen vorsatz fasset / Gott mit kindtlichem gehorsam danckbar zusein / vnd befleissiget sich solchen vorsatz zubeweisen / damit / das es sich vor Sünden hütet / in guten wercken / so Gott befohlen hat / vbet / im Creutz gedültig ist / etc. Vnd ob diß gleich in diesem leben schwach vnd vnuolnkomen ist / wie dann darumb auch alle heiligen in diesem leben müssen vmb vergebung der sünden
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bitten / Psalm. 32. so ists doch ein anfang der vernewrung des heiligen Geistes. Dieser bericht ist darumb etwas mit mehrern worten hieher gesetzt / weil an diesem artickel am meisten gelegen / vnd in der erfarung befunden wirdt / das vngeübte Pastores, entweder diese lehre nicht richtig / mit gebürlichem vnderscheid führen / oder lassen doch die lehre in genere hengen / sine accommodatione ad vsum, Das sie nicht derselbigen brauch vnd vbung anzeigen. So meinet auch der gemeine hauffe / es sey gnug / wenn man die lehre so höret vnd weiß / ob gleich der gebrauch / vnd die vbung nicht volge. Wo derhalben dieser anleitung also gefolget würde / achten wir / es solte viel frucht schaffen / vnd würde hiemit der rechte grundt gelegt der gantzen lehre / vnd des gantzen Christenthumbs. Weil aber diß alles / was zur Busse vnd bekerung gehöret / nicht angefangen / noch geschehen kan / auß menschlichen natürlichen krefften vnd vermügen / sonder der heilige Geist muß solches geben / wircken / erhalten / vnd mehren / Er aber will dasselbige thun / nicht ohne mittel / sondern durchs Wort / darzu / als ein ordentlichs mittel / von Gott gegeben vnd verordnet / Derhalben muß nu folgends angezeiget werden / worauß die Prediger sollen lehren buß / worauß glauben / vnd worauß newen gehorsam / was sie für ein wort den leuten sollen fürhalten / dardurch der heilige Geist wircken möge busse / darnach glauben / vnd folgendt newes leben. Vnd diß stehet nun auff dem vnderscheidt des Gesetzes vnd Euangelij.
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Von vnderscheidt des Gesetzes vnd Euangelij.
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DIe gantze lehre des Göttlichen Worts in der heiligen schrifft geoffenbaret / stehet in diesen zweyen vnderschiedlichen heuptstücken / In der lehre des Gesetzes / vnd in der lehre des Euangelij / (Wenn wir aber im newen Testament das Gesetz nennen / so verstehen wir einfeltig mit Christo vnd Paulo / die Zehen Gebott Gottes / wie die in der schrifft erkleret sind) Vnd die beide heuptstück müssen in der Kirchen Gottes beysamen bleiben / vnd miteinander getrieben werden / Nicht allein das Gesetz ohne das Euangelium / auch nicht allein das Euangelium ohne das Gesetz / vnd müssen doch die zwey heuptstück mit hohem fleiß vnderscheiden werden / sein vnd bleiben / das ein jedes sein sonderliches / eigenes / vnderschiedenes Ampt vnnd werck führe vnd behalte / wie solchen vnderscheidt Paulus fein gründtlich weiset / 2. Corinth. 3. Galat. 3. Roman. 3. Nemlich / daß das Gesetz diß Ampt vnd werck führe / das es die Sünde / Gottes zorn wieder die Sünde / verdamnuß / vnd den ewigen Todt / von wegen der Sünde / predigt vnd offenbaret / also / das es Ministerium, 2. Corinth. 3. das ist ein mittel vnd werckzeug / dadurch Gott vns in wahres ernstes erkendtnuß vnserer Sünde führet / Romanor. 3.
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Ja / wie ein Hammer Gotte̅s / Jerem. 23. dadurch er vnser steinern / hartes / vnbußfertiges Hertze zerbricht / vnd hinweg nimpt / vnd gibt ein solches Hertze / das sich von wegen der Sünde betrübet / 2. Corinth. 7. für Gottes zorn fürchtet / dem angst vnd bange wirdt für dem ewigem Todt vnd verdamnuß / Rom. 4. Psalm. 51. Isai. 66. Ezech. 36. Das Euangelium aber hat vnd führet diß Ampt / das es offenbaret in Christo die gerechtigkeit / darin vnd dardurch wir für Gott / auß gnaden / durch den glauben / ohne zuthun vnser werck / der Sunden loss / gerecht vn̅ jm angenehm werden zum ewigem leben / Vnnd ist ein Ministerium / mittel vnnd werckzeug / dardurch Gott die zerschlagene gewissen wiederumb tröstet / vnd auffrichtet / vergebung der Sünden / gerechtigkeit / ewiges leben schencket / appliciert / vnd gibt / vnd Summa / selig macht alle die daran gleuben / Rom. 1. vnd 3. 2. Corinth. 3. Vnd Paulus fasset den vnderscheidt kurtz / Rom. 3. vnnd 10. Galat. 3. Das Gesetz ist ein lehre von vnsern wercken / was wir thun sollen / Das Euangelium aber prediget / was Christus für vns gethan habe / das wir dasselbige mit glauben annehmen sollen. Diese lehre / von vnderscheid des Gesetzes vnd Euangelij / wird vnd soll also ad vsum accommodiert werden / Wenn der Prediger Gottlose sichere leute für sich hat / die er durch Göttliche krafft vnd wirckung / gerne wolte füren / vnd bringen zu wahrer erkandtnuß jrer Sünden / das sie für Gottes zorn / für dem Todt vnd verdamnuß sich fürsehen / vnd also durch ein ernstliches mißgefallen / rhew vnd leidt / von der Sünde sich abwenden / das ist / zur Busse komen
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möchte̅ / was er denen auß Gottes Wort fürhalte̅ / worauff er sie weisen solle / dardurch der heilige Geist jhnen möge busse / das ist / wahre erkentniß / rew vnd leidt jrer Sünden / geben / 2. Tim. 2. Nemlich / nicht das Euangelium / sondern das Gesetz / Denn dasselbige ist Ministerium peccati & mortis, 2. Corinth. 3. Durchs Gesetze kömpt erkentniß der Sünden / Rom. 3. Das Gesetz richtet zorn an / Rom. 4. Vnd weiset das Gesetz auch den Heiligen inn diesem leben die Sünde / so noch in jrem fleisch wohnet / Rom. 7. auff das sie nicht hoffertig / sondern in der demuth herunter gehalten werden / vnd jre seligkeit mit dem lieben Dauid setzen allein darauff / das jre Sünde jhnen zugedecket / vnd nicht zugerechnet werden / Rom. 4. Wenn man aber ein betrübtes gewissen trösten will / Item / wenn man den leuten weisen will / wo sie suchen / finden / vnd erlangen mögen Gottes gnade / versönung / vergebung der Sünden / ewiges leben / soll man sie nicht weisen zum Gesetz / das ist / auff vnsere wercke / Denn das Gesetz ist nicht gegeben / das es könne gerecht vnd lebendig machen / Rom. 3. Gal. 3. Es tröstet auch das gewissen nicht / sondern richtet zorn an / Rom. 4. ist ein Ampt nicht des lebens / sondern des Todts / vnd der verdamnuß / 2. Corinth. 3. Sondern auff die lehre des Euangelij von Christo / sollen solche gewissen geweiset werden / dasselbig soll jhnen fürgehalten werden / als ein Ministerium, mittel vnd werckzeug / dardurch der heilige Geist dem betrübten gewissen will trost / vergebung der Sünden / gerechtigkelt / vnd ewiges leben / vmb Christus willen / durch den Glauben / applicieren / schencken vnd geben.
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Zum Dritten / wenn ein Prediger von der vernewerung / oder von newem gehorsam also lehren will / das der heilige Geist durchs Wort die Hertzen möge ernewern / muß er darauff gar gut acht geben / was er für ein Wore vnd lehre darzu gebrauchen solle. Das Gesetze weiset woll / was wir thun sollen / aber es gibt die krafft / vnd das vermögen nicht / sondern der heilig Geist muß die Hertzen ernewern / Tit. 3. vnd desselbigen früchte seind alle rechtschaffene gute werck / Gal. 5. Ephes. 5. Der heilige Geist aber wirdt gegeben vnd entfangen / nicht durch das Gesetz / sondern durch die predigt vom Glauben / Galat. 3. Derhalben muß vorhin die person durch Christum gerecht / vnd Gott angenehm werden / alßdann vernewert der heilige Geist das Hertze / das es einen guten fursatz bekömpt / vnd in betrachtung der grossen güte / vnnd gnad Gottes / sich von Hertzen ergibt demselbigen zudienen / vnd gehorsam zusein / Rom. 6. Wenn nun im Hertzen also die vernewrung des heiligen Geistes angefangen ist / so soll das Hertz nicht auß menschen satzungen / oder eigener andacht / sonderliche Gottesdienste erdencken / Colo. 2. Matth. 15. Deuteron. 12. Ezech. 20. sondern alßdann kömpt das Gesetz vnd weiset / was das für gute werck sein / die Gott vor bereitet hat / das die seinen darinnen wandeln sollen / Ephes. 2. Ezeichiel. 20. Deuteron. 12. Roman. 12. Galat. 5. Vnd weil das Gesetz alßbaldt auch weiset / das solche auch der Heiligen gute wercke inn diesem leben schwach / vnrein / vnd vnuolnkomen sein / Psalm. 32. Roman. 7. So kömpt wiederumb das Euangelion vnnd lehret / wie vnd warumb solche gute werck Gott gefellig / vnd angenehm sein / nemlich nicht darumb / das sie rein
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vnd vnuolnkomen sein / sondern durch den Glauben / vmb des Herrn Christi willen / weil die person des Gleubigen Gott versönet vnd angenehm ist. Solcher vnderscheidt des Gesetzes vnnd Euangelij muß fleissig gehalten werden / dann was für vnrath in der Kirchen darauß entstehe / wen̅ Gesetz vn̅ Euangelium vermenget / oder zu weit von einander gerissen / oder ja jr rechter gebrauch verkeret wirdt / ist das Bapsthumb noch heut zu tage ein mercklich Exempel / Vnd derhalben muß das gestrafft werden / das der Bapst auß dem Gesetz der werck / gemacht hat eine lehre / dardurch man vergebung der Sünde / vnd ewiges leben erlangen möge / Vnd wiederumb auß dem Euangelio gemacht ein wercklehr / Item ein lehre / die da schrecken / vnd nicht trösten solle. Es sollen auch die Antinomi, oder Gesetzstürmer inn diesen Kirchen nicht gedüldet werden / welche die predigt des Gesetzes auß der Kirchen wegwerffen / vnd wöllen / das man die Sünde straffen / rew vnd leidt lernen solle / nicht auß dem Gesetz / sondern auß dem Euangelio / vnder solchem schein / das man die gewissen nicht so hart angreiffen / noch so hefftig schrecken solle / wie das Gesetz thut. Aber die schwermer hat Lutherus auß gewaltigem grunde der schrifft wiederlegt. Es ist auch das nicht wahr / das etliche schwermen / wenn erkentniß der Sünden / rew vnd leidt vber die Sünde / auß dem Gesetz geprediget wirdt / daß das sey ein Judas busse / vnd ewige verzweiffelung / Sondern / das ist wahr / wen̅ man es bey der predigt des Gesetzes alleine wolt bleiben lassen / vnd nicht alßbaldt auch die vergebung der Sünden / auff die Busse / durch das Euangelion / fürtragen wolte / so würde vn̅ wer es eine Judasche verzweiflung /
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Also aber würde auch das Gesetz nicht recht geprediget / Nam finis legis est Christus ad iustitiam credenti, Ro. 10. vnd Gott beschleust durchs Gesetz alles vnder die sünde / auff das er sich aller erbarme / vnd die verheissung kome durch den Glauben an Christum / Rom. 11. Galat. 3. Et lex est Paedagogus ad Christum. Es thun auch die vnrecht / die da den Tertium vsum legis verwerffen / als solte das Gesetz den bekerten vnd vernewerten darzu nicht dienstlich sein / das es sie berichte / was sie zum newen gehorsam für gute wercke thun sollen / wie diß droben erkleret ist. Es sollen die Prediger auch gründtlichen verstand vnd bericht haben / de vsitata & generali definitione Euangelij, das sie nicht entweder gezenck darüber erregen / oder auß mißuerstandt derselbigen / den nötigen vnderscheid des Gesetzes vnd Euangelij confundieren / das stehet in Apologia etliche mahl / daß das Euangelion sey ein Predigt von der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie auch Lutherus in seinen schrifften offt also redet / Aber die meinung hats in keinen wege nicht / als were kein vnderscheidt vnder dem Gesetz vnd Euangelio / oder / als solte erkendtniß der Sünden / Gottes zorn / Rew vnd leid vber die Sünde wieder Paulum gelehret werden / nicht auß dem Gesetz / sondern auß dem Euangelio. Sondern wie das wörtlin (Gesetz) offt fur die gantze lehre des Götliche̅ worts auch des Euangelij / gebraucht wird / Psal. 19. vnd 119. Isa. 2. Roma. 8. Also wird auch / das wörtlin (Euangelion) zuweilen in gemein gebraucht fur die gantze Summa des Götlichen worts / Mar. 1. vnd 16. Lu. 9. Act. 20.
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Vnd in dem verstandt seind die fürnemsten zwey heuptstück des Euangelij in genere, Busse vnd glauben / oder vergebung der Sünden / Lu. 24. Actor. 20. Item / weil das Euangelion prediget vergebung der Sünde̅ / nicht den rohen sicheren Hertzen / Sonder denen / die da busse thun: Vnd weil die lehre des Euangelij muß darzu komen / auff das auß der rhew nicht ein verzweiffelunge werde / sondern das es möge sein ein Busse zur seligkeit / 2. Corinth. 7. Auff die meinung ist recht gesagt / daß das Euangelion sey ein predigt der Busse / vnd vergebung der Sünden / wie Lutherus diß handelt / in prima disputatione contra Antinomos, Vnd in articulis Schmalcaldicis spricht er / Das newe Testament behelt vnd treibet das Ampt des Gesetzes / das die Sünde offenbaret / Aber zu solchem Ampt thut es fluchs die verheissung der gnaden / durchs Euangelion. Item Apologia, in articulo iustificationis: In praedicatione poenitentiae non sufficit praedicatio legis, sed oportet addi praedicationem Euangelij, Zur predigt der Busse ist nicht gnug die predigt des Gesetzes / sondern es muß darzu gethan werden die predigt des Euangelij. Also erkleret das Euangelion viel stück in der lehre von der Busse / so auß dem Gesetz geprediget wirdt / Als wie Lutherus schreibt / in 3. caput ad Galat. Officium & vsus legis est, non solum ostendere peccatum, & iram Dei: sed etiam compellere ad Christum. Hunc vsum legis solus Spiritus sanctus quaerit, & Euangelium ostendit, quia solum Euangelium dicit, Deum adesse contritis corde. Das Ampt vnnd der gebrauch des Gesetzes ist nicht allein / das es die
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Sünder zu Christo treibe. Aber diesen brauch des Gesetzes sucht allein der heilig Geist / vnd das Euangelion zeiget denselbigen / dann allein das Euangelion lehret / das Gott inn gnaden bey denen sey / die zerschlagens Hertzens sein. Idem inquit in 4. cap. ad Galatas: Lex dicit, qui fecerit haec, viuet in eis, Sed Euangelium dicit, Tu ista non facis, Ergo per ea non viues, &c. Et quomodo Euangelium illustret doctrinam de bonis operibus, supra dictum est: Item / das Gesetz sagt / Wer das thut / der wird darin leben. Aber das Euangelion sagt / Du thust es nicht / darumb wirstu dadurch nicht leben. Vnd wie das Euangelion die lehre von guten wercken erklere / das ist droben angezeigt. Wenn man aber in specie vnd proprie redet / wie das Gesetz vnd Euangelion vnderscheiden werden / was eines jeden eigen Ampt vnd werck sey / so muß das bleiben vnd erhalten werden / wie die Apologia redet / in loco de Poenitentia: Lex est verbum, quod arguit & condemnat peccata. Item verbum quod arguit tantum peccata, doctrina legis est non Euangelij. Et paulo post: Haec sunt duo praecipua opera Dei in hominibus, perterrefacere & iustificare, ac viuificare perterrefactos. In haec duo opera, distributa est vniuersa scriptura. Altera pars est Lex, quae ostendit, arguit & condemnat peccata. Altera pars est Euangelium, hoc est, promissio gratiae in Christo donatae. Item in loco de iustificatione: Euangelium proprie est promissio remissionis peccatorum, & iustificationis propter Christum. Das Gesetz ist ein wort / das die Sünde strafft vnd verdampt. Item / das wort / das alleine die Sünde strafft / ist eine lehre des Gesetzes / vnd nicht des Euangelij. Vnd baldt hernach / Diß seind die fürnem
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ste werck Gottes in den menschen / erschrecken / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beide wercke wirdt die gantze schrifft außgeteilet / Ein theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet / vnd verdampt die Sünde. Das ander teil ist das Euangelion / das ist / die verheissung der gnaden inn Christo vnß geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die verheissung der ver gebung der sünd / vn̅ der rechtfertigung vmb Christus willen Wenn diß stück also vnderscheidentlich erkleret wird / so können allerley certamina verhütet werden / vnnd wird die lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis & Euangelij.

Von der Sünde.
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IN diesem artickel ist in des Bapsts lehre auch gar grosser mangel / den da keine sünd seind / da hat er grewliche sünde außgemacht / nemlich / vber menschen satzungen in der Kirchen / von solchen dingen / die Gott weder gebotten noch verbotten hat / (Der Oberkeit satzungen aber / die nicht wieder Gottes befehl sind / gehören in das vierte Gebott Gottes) Aber von der Sünde / so noch im fleisch auch der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wills für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem stück das Volck flessig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebott ist / 1. Johann. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebott nicht seind / keiner kein gewissen machen solle / Coloss. 2.
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Es sollen aber auß Gottes Wort / nicht allein die eusserliche öffentliche grobe Sünden gestrafft vnd erkennet werden / sondern fürnemlich auch die jemmerliche verderbung vnserer Natur / durch die Sünde / welche vns auffgeerbet vnd angeboren / vnd daher die Erbsünde genennet wird. Es soll aber in diesen Kirchen nicht eingeführet werden die Disputation / Quod peccatum originale sit substantia hominis, seu ipsa anima rationalis. Dann es ist / vnd muß gehalten werden ein vnderscheidt / zwischen der Substantz / wesen / oder Natur des Menschen / vnnd zwischen der Sünde / dardurch die Natur des Menschen verrückt / verderbet / vnd vergifftet ist / Denn vnser Catechismus lehret vns auß der Schrifft / Psalm. 139. Job 10. Ecclesiast. 12. Das auch jetzundt nach dem fall Gott einem jeden Menschen Leib / Seele schaffe / vernunfft / sinne / vnd alle gliedmassen gebe vnd erhalte. Die Sünde aber schaffet vnnd gibt vnser HERRE Gott nicht / sondern die kömpt her vom Teuffel / Joh. 8. durch einen Menschen / Roman. 5. Vnnd dieselbige Erbsünd ist nicht allein ein impedimentum, seu corruptio accidentium, ipsa substantia, seu natura hominis existente integra, als wenn man einen Magnet mit Knoblauchs safft bestreicht / oder einen / der geschicklicheit / krafft vnd vermögen zugehen hat / die füsse bindet / wie ettliche mit den Papisten schwermen / Sondern / die gantze natur des Menschen ist durch solche Sünde verrückt verderbet / vnd vergifftet / also / das da ist ein mangel alles guten / vnd dargegen ein vnrath zu allem bösen / Ja ein feindtschafft wieder Gott / Rom. 8. Zu gutem haben wir von natur keine lust / liebe / willen / oder geschicklicheit /
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Sondern was bose ist / das wil die verderbte natur / das kan sie / das thut sie / wie dieselbige lehre in Apologia, de peccato originis, gründtlich nach der lenge erkleret wirdt. Vnd sollen die leute berichtet werden / das solche Erbsünde sich anhebet alsbaldt / wenn der Mensch in Mutter leibe entfangen wirdt / Psalm. 51. Vnd wiewoll sie inn der Tauffe vergeben wirdt / vnd der heilige Geist anhebet dieselbige abzutödten / so bleibet sie doch im fleisch wohnen / das dawieder alle Heiligen in diesem leben teglich büssen / vnnd streiten müssen / biß der Leib der Sünden einmahl / durch den leiblichen Todt abgelegt werde / Rom. 6. vnd 8. Es sollen auch die Prediger fleiß anwenden / das die leute auß den Zehen Gebotten erkennen lehrnen / wieuiel vnd mannigfeltige Sünde in vns armen Menschen sey / Vnd kan solches auffs einfeltigste gehandelt werden / wenn bey einem jedem Gebott angezeiget wirdt / wie die angeborne sündliche vnarth im fleisch sich rege / vnnd wie auß der bösen würtzel allerley böse früchte / die man wirckliche Sünde nennet / herfür komen / jnnerlich vnnd eusserlich / in gedancken / lüsten / gebeerden / worten vnd wercken / mit thun vnd lassen / wieder Gott / wieder den Nechsten / vnd wieder vns selbs / etc. Es muß aber nicht allein bloß ein Catalogus der Sünden / in der Gesetzpredigt gemachet werden / Sondern es muß auch dabey / mit allem ernst / Gottes gericht / vber vnd wieder die Sünde verkündiget werden / wie Paulus spricht / Roman. 1. Gottes zorn wird vom Himel offenbaret / vber alles Gottloses wesen / vnd vngerechtigkeit / vnd Roman. 2. vngnad vnd zorn / trübsal vnd angst vber alle Seele die da böses thut / wo
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nicht in diesem leben / die Sünde vmb Christus willen / vergeben wirdt. Insonderheit aber fordert die hohe grosse noth / das die lehre von vnderscheid der regierenden vnnd nicht regierenden Sünde / wie es Paulus heist / oder wie mans nach gemeinem altem brauch nennet / von tödtlichen vnd teglichen sünden / mit höchestem fleiß der gemeine Gottes / auß grunde der schrifft / fürgetragen / vnd durch stette erinnerung jmmer eingebildet werde. Dann eben daher / das die Welt diesen vnderscheid nicht wissen noch lehrnen will / fleust die schendtliche sicherheit / vnd der grosse vnbussfertige muthwille bey denen / die sich Euangelisch rhümen / Weil sie gehöret haben / Sind wir doch alle arme Sünder / Ist doch in diesem leben niemandt ohne Sünde / vnd die gleubigen sind gleichwol Gottes Kinder / ob sie woll bekennen müssen / das sie noch Sünde haben / Psalm. 32. 1. Johan. 1. Denn darauß schliessen sie / Wenn ich gleich ohne busse / vnd bekerung bleibe / verharre / vnd vortfahre in Sünden / wie vnd wasserley dieselbige sein mögen / so kan ich gleichwoll ein Christ / vnd Gottes Kind sein / vnd selig werden. Diesem falschen / Gottlosen / Teuffelischen wahn / kan anders nicht begegnet vnd gewehret werden / denn das der vnderscheid peccati venialis & mortalis gründtlich / vnd mit fleiß getrieben werde. Es stehet aber der vnderscheidt nicht darauff / wie man im Bapsthumb narret / das ettliche Sünde wieder Gottes Gebott / an sich selbs für Gott so gering / klein / vnd nichtig sein solten / das sie nicht werth weren / das Gott darüber zürnen / vnd dieselbige mit ewigem fluch straffen solte / wenn er gleich damit wolte ins Gerichte gehen. Denn Gottes Vrtheil stehet klar / Deuteron. 27. Wer nicht inn
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allem bleibt / das im Gesetz geschrieben stehet / der sey verflucht: vnd Jacobi. 2. So jemand das gantze Gesetz helt / vnd sündiget an einem / der ist des gantzen schüldig / Vnd darauff gehet die lange ernste predigt Christi / Matth. 5. Derhaben in den vnbekerten vnd vngleubigen / sind alle Gottes / Mortalia, Denn wer nicht gleubet an den Son Sünde vber dem bleibet der zorn Gottes / Johan. 3. Wenn man aber predigt den Christen / die getaufft / bekeret / vnd gleubig worden sind / So lehret die schrifft / das in denselbigen etliche Sünde sein / bey welchen der glaube stehen / vnd der heilige Geist bleiben kan / wie Lutherus redet / vmb welcher Sünde willen / die gleubige person nicht verdampt wird / sondern hat vnd behelt den Glauben / den heiligen Geist / Gottes gnade / vergebung der Sünde / vnd das ewige leben. Diese lehre hat jhren grundt / Rom. 6.7. vnnd 8. 1. Johan. 1. Psalm. 32. etc. vnnd das heissen peccata venialia. Wiederumb aber auch saget die schrifft mit grossem ernst / das Christen woll in solche Sünde fallen können / dardurch sie verliehren den Glauben / den heiligen Geist / Gottes gnade / vergebung der Sünden / die erbschafft des Reichs GOTtes / vnd fallen wiederumb in Gottes zorn / zum ewigen verdamnuß / wo sie nicht wiederumb buß thun / vnd durch den Glauben vmb Christus willen wieder versönet werden. Diese lehre hat jhren grundt in den sprüchen Pauli / Rom. 8. 1. Corinth. 6. Gal. 5. Ephes. 5. Coloss. 3. Jacobi. 1. Welche sprüche dem Volcke offt vnd mit fleiß sollen eingebildet werden: Vnd diß heissen peccata mortalia.
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Vnd soll die schwermerey / als das ergsie seelengifft verhütet werden / die da lehret / das die Christen / den Glauben vnd Gottes gnade / durch keinerley sünde wiederumb verliehren können. Item das den gleubigen keinerley sünde schaden können / wie Lutherus dieselbige schwermerey gewaltig mit grossem eiffer wiederlegt in articulis Schmalcaldicis. Nun ist die frage / Wie vnd woher das komme / das in den Christen ettliche Sünde nicht verdamlich / ettliche aber tödtlich vnd verdamlich sey? Daher / wie vorgesagt vnd erweiset / kömpt es nicht / das einige Sünde an sich selbs für Gottes gericht so ein liederlich / schlecht / geringe ding sey / So kömpt es auch daher nicht / als ob ettliche Sünde so groß vnnd schwer weren / dafür Christus nicht gnug gethan hette / oder / die durch den glauben / vmb Christus willen / nicht köndten vergeben werden / Den̅ Ambrosius hat der schrifft meinung in einem schönem kurtzen spruch gefasset / Omne peccatum per poenitentiam fit veniale. Sondern der grundt / vnd die vrsach / wirdt in den vorgemelten sprüchen der schrifft klerlich geweiset / welches zum leichterem verstande / für die einfeltigen / gefasset kan werden / in diese zwey stück / Buß vnd Glauben / nemlich / ob wir an der Sünde ein mißfallen haben / der feind sein / jr wiederstreben / sie creutzigen vnd tödten. Oder aber / ob wir gefallen / lust vnd liebe zur Sünde haben / allerley gelegenheit darzu suchen / jr folgen / ins werck bringen / etc. Item / ob wir suchen der Sünden loß zuwerden / oder derselbigen mehr zumachen / diß kan ein jeder einfeltiger verstehen / vnd bey sich selbst finden. Vnd wenn die lehre /
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De peccato mortali & veniali, auff diese probam gelege wirdt / so kan ein jeder Christ in teglicher vbung diese lehre nützlich brauchen / wie sie auch dahin soll gerichtet sein vnd werden / das ein jeder sich selbs prüfe / das er ja nicht inn tödtlichen verdamlichen Sünden stecke / vnd darinn durch Gottes gerichte angetroffen werde / sondern bey zeit busse thu. So ist nun vnd wohnet in diesem leben / die Erbsünde noch in allen Heiligen / vnd ist nicht gar todt vnd stille / sondern reget sich / reitzet / vnd gibt sich an / mit gedancken / lüsten / begirden / zuneigungen / Rom. 6. vnd 7. Jacob. 1. Wenn nun ein frommer Christ an solchen bösen gedancken / lüsten / vnd reitzen / ein mißgefallen hat / folget jnen nicht / bringts nicht ins werck / sondern creutziget die lüste des alten Adams / Galat. 5. vnd tödtet die gescheffte des fleisches / Rom. 8. so ist da noch vorhanden rechtschaffene busse. Wenn er nun daneben von Hertzen suchet / bittet vnd begeret / das jm Gott / vmb Christus willen / solchen mangel nicht wölle zurechnen / sondern gnediglich vergeben vnd zudecken / so ist da ein rechter warhafftiger glaube / welcher Christum mit allen seinem verdienst ergreiffet vnd annimpt / vnd wo Christus in wahrer busse durch den glauben ergriffen ist vnd wohnet / da ist vnd bleibt Gottes gnad / vergebung der Sünden / vnd die seligkeit. Vnd also wirdt diß ein peccatum veniale. dabey Gottes gnad / vergebung der Sünden / vnd ewige seligkeit / bleibet / vnd behalten wird / Denn es ist / vnd bleibet da / Busse / Glauben / heiliger Geist / vnd Christus selber / darumb vnd auß dem grunde saget Paulus Rom. 8. So
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ist nun nichts verdamlichs an denen / die in Christo IHESV sind / die nicht nach dem fleisch / sondern nach dem Geist wandeln. Wiederumb / wenn ein Christ fühlet / wie sich die sündliche vnarth reget / vnd durch mancherley gelegenheit locket vnd reitzet / Jacob. 1. Wenn er da den bösen gedancken vnd lüsten nicht wiederstrebet / sondern hat lust vnd gefallen daran / suchet oder gebrauchet allerley gelegenheit dieselbige zufordern / folget jnen / führet vnd setzet sie in die that / vnd ins werck / etc. da ist trawen keine rechtschaffene busse / vnd wo keine busse ist / da kan auch kein rechter Glaube sein. Denn des rechten Glaubens arth vnd eigenschafft ist nicht diese / das er suche / wie er möge inn Sünden bleiben / vortfahren / der mehr machen / vnd also jmmerdar Gottes zorn vber sich heuffen: Sondern der Glaube sucht / wie er von Sünden / vnd Gottes zorn möge frey / loß vnd ledig werden. Darumb wo die Sünde also wie vorgesagt / regieren / da ist wedder Busse noch Glauben / sondern ist Busse / Glauben / sampt dem heiligem Geist / welcher der Sünden wiederstrebt / hinweg. Wo nun der Glaub nicht ist / do ist auch Christus nicht / so kan auch da nicht sein Gottes gnade vnd seligkeit. Was wird denn da sein? Ohn zweiffel Gottes zorn / vnd der ewige Todt / wo die / so gefallen sind / nicht wiederumb mit Gott / vmb Christus willen / versönet werden. Darumb / vnnd daher werden solche Sünde Mortalia, wie Jacobus spricht / die Sünde / wenn sie vollendet ist / so geberet sie den Todt / Vnd Paulus / Die solches thun / haben kein theil am Reich Gottes.
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Dieser bericht ist gar hoch nötig / das die Christen mit allem fleiß vermanet werden / das sie für solchen Sünden sich hüten / Oder / da sie darinn stecken / jha nicht sicher darinn vortfahren / Sondern busse thun / vnnd sich mit Gott durch Christum versönen / auff das sie jha nicht das schwere Vrtheil GOTtes mit sich nehmen: Qui talia agunt, non habent partem in regno Dei. Diß ist ein einfeltiger / vnd doch gründtlicher / nutzer / vnd nötiger bericht / De peccato Mortali & Veniali, den alle Prediger mit vleiß jnen sollen lassen befohlen sein. Vn̅ darauß wirdt auch das leicht verstanden / das viel zu enge gespannen wirdt / wenn man allein Sieben Todtsünde zelet.

Von dem Artickel der Rechtfertigung des armen Sünders für GOTT zum ewigen leben.
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IN diesem Artickel wirdt die lehre begriffen / wie wir arme Sünder bey Gott mögen zu gnaden komen / also / das wir mit jhm / den wir mit vnsern Sünden erzürnet haben / wiederumb mögen versönet werden /
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das er nicht mit vns ins gerichte gehe / nach vnsern Sünden mit vns handele / vnd nach vnser missethat vns vergelte / Sondern vnsere Sünde vns gnediglich verzeihe / zudecke / vnd nicht zurechne / vnser gnediger Vatter möge sein / vnd vns annehmen für seine liebe Kindlein / vnnd Erben des ewigen lebens vnd seligkeit. Dieser artickel / wie die Apologia recht saget / ist der fürnemste der gantzen Christlichen lehre / welcher zu klarem richtigem verstande der gantzen heiligen schrifft fürnemlich dienet / vnd in die gantze Bibel allein die thür auffthut / ohne welchem artickel auch kein arm gewissen einigen rechten bestendigen trost haben / oder den reichthumb der gnaden Christi erkennen mag / Derhalben soll vnd muß dieser artickel finis & scopus sein / dahin vnd darauff alle lehr vnd predigten fürnemlich sollen gerichtet werden / Vnd soll derselbige artickel ja mit allem fleiß / gründtlich / deutlich / klar / vnd einfeltig dem Volck fürgetragen werden / weil daran gelegen ist aller menschen heil vnd seligkeit. Es ist aber dieselbige lehre auß der heiligen Göttlichen schrifft / in der Confession vnd Apologia gründtlich zusammen gezogen / vnd nach der lenge expliciert / daher vnd darauß die Pastores & res ipsas, & formam sanorum verborum nemen sollen / Allem weil bißher vnterm Bapsthumb dieser artickel nicht rein gelehret / sondern nach Papistischer arth von etlichen grob vnd greifflich ist verfelschet / von etlichen die jrrthumb subtil vnd scheinlich geferbet / so will eine trewe erinnerung von nöten sein / das dieser hohen nötiger artickel / der allein den weg zur gnaden vnd seligkeit weiset / von allem jrrthumb rein geleutert / vnd
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alle verführische beywege dauon mögen außgesetzt / vnd abgehalten werden / nicht allein die gar grob vnnd greifflich sein / sondern auch fürnemlich die / dadurch die einfeltigen mit einem schein möchten eingenomen sein / oder noch verführet werden / Denn in diesem Artickel heist es fürnemlich / Ein wenig sawrteig verseuret den gantzen teig / Gal. 5. Vnd soll fein deutlich mit bescheidenheit grundt vnd vrsach auß Gottes Wort angezeiget werden / wie vnnd warumb die Papistische lehre / vnd anderer schwermerey / von der Rechtfertigung / falsch vnd vnrecht sey. Als die da lehren / das der Mensch jm selber verdienen müsse vnd könne / Gottes gnade / vergebung der Sünden / vnnd die seligkeit / entweder durch selbs erwehlete heiligkeit / oder durch Menschen satzung / oder durch verdienst vnd fürbitte der Heiligen / derer jrthumb ist leicht zu wiederlegen / dieweil allein Christus durch sein gehorsam leiden vnd sterben / solche güter vns verdienet hat / Derhalben nicht ohne schmach vnd nachtheil des HERRN Christi / solcher verdienst vns / oder einiger Creatur kan zugelegt werden. So sind auch die sprüche der Schrifft klar von Menschen satzungen / vnd selbs erwehleten Gottesdiensten / Isaiae 29. Deuteronom. 12. vnnd 17. Isai. 1. Coloss. 2. Item / von anderer Heiligen verdienst / Ezechiel. 18. Psalm. 49. Matth. 25. Die aber haben etwan einen bessern schein / die solch verdienst zuschreiben den wercken / so Gott selbs in seinem Worte gebotten hat. Aber die schrifft nimpt die gerechtigkeit für Gott / vnd die seligkeit außdrucklich auch
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den wercken des Gesetzes / Roma. 3. Galat. 3. das ist / denen die Gott in seinem Worte selbs befohlen hat. Vnd diß muß fein vnderscheidlich erkleret werden / nemlich / das es nicht darumb geschehe / als were es vnrecht / solche gute werck thun / Sondern darumb / das vnsere gute wercke in diesem leben / von wegen der Sünde im fleische / nicht volkommen vnd gantz rein sein. Derhalben wir dadurch bey Gott nicht verdienen können gnade vnd seligkeit. Auch sollen wir auß vnsern wercken keinen Abgott machen / wie dann geschehe / wenn wir sie / als verdienst der seligkeit / an statt des HErrn Ihesu Christi setzen wolten. Aber diese meinung / das wir vns selbs verdienen können Gottes gnade / vnd die seligkeit / ist so grob / das der gemeine Mann den jrrthumb verstehet / vnd viel vnder den Papisten desselben sich schemen. Haben derhalben etliche in diesen örtern die verführische lehr des Basthumbs von der Rechtfertigung / mit solchem schein / den einfeltigen zuhörern versucht beyzubringen / Nemlich das sey war / Das niemandt / durch seine wercke / die seligkeit verdienen könne / denn die habe vns Christus alleine verdienet / Aber wenn wir derselbigen sollen theilhafftig werden / so gehöre nicht allein der Glaube darzu / sondern auch vnsere gute werck. Diese meinung als falsch vnnd vnrein muß auß Gottes Wort verworffen werden / Derhalben auch die Disputationes (das gute werck zur seligkeit von nöhten sollen sein / also / das es vnmüglich sey / ohn gute werck / allein durch den Glauben an Christum selig zuwerden / Desgleichen auch / das gute werck sollen zur seligkeit schedtlich sein) in diese Kirchen nicht sollen eingeführet werden /
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ohn vnderscheid vnd nothwendige erklerung dauon zuschreyen vnd streiten / sondern dargegen soll mit bescheidenheit auß der schrifft dieser grundt gelegt werden / wie Christus alleine verdienet hat Gottes gnade / vnd die seligkeit / also sey allein der Glaube / ohne zuthun der werck / das einige mittel / dadurch wir solch verdienst Christi / so vns im Wort vnd Sacramenten fürgetragen wirdt / ergreiffen / zu vns nehmen / vnd des teilhafftig werden. Vnd hiebey muß auch angezeigt werden / das ein rechtschaffener Glaube nicht sey ohne gute wercke / sondern er ist thetig durch die liebe / vnnd bringet viel früchte in guten wercken / Aber das Ampt / vnd die eigentschafft hat der Glaube / vnd nicht die wercke / das er allein das mittel vnd werckzeug ist / dadurch wir Gottes gnade vnd seligkeit / durch Christum verdienet / zu vns nehmen / vnd an vns bringen / ohn zuthun der wercke / wie dieser lehr gewaltiger grund auß der schrifft in Apologia deducirt wird / daher die pastores grund vn̅ testimonia nemen sollen. Es soll auch die Disputation inn die Kirchen dieses Fürstenthumbs nicht eingefüret werde̅ / als solte ein andere weise / audere mittel vnd wege sein / die seligkeit zuerlangen / als die Rechtfertigung / Denn die schrifft lehret gewaltig / vnd klerlich / wie wir für Gott gerecht / das wir auch also selig werden / allein auß gnaden / allein vmb des HERren Christi willen / vnd allein durch den Glauben / ohne zuthun der werck / Rom. 4. vnd setzet die schrifft die particulas exclusiuas, (auß gnaden / durch den Glauben / ohne wercke) nicht allein bey dem artickel der Rechtfertigung / sondern treibet dieselbige ja so starck / auch bey dem artickel der seligkeit / Rom. 4. Ephes. 2. Tit. 3. 2. Tim. 1.
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Vnd weil nun Forma sanorum verborum ist Ro. 4. Beatitudo est eius hominis cui Deus imputat iustitiam sine operibus. Et Augustana Confessio, Articulo sexto citat dictum Ambrosij: Hoc constitutum est a Deo, vt qui credit in Christum, saluus sit sine opere, sola fide, gratis accipiens remissionem peccatorum. Derhalben ist klar / das dem fürbildt der heilsamen Worte strackes zuwieder vnd entgegen sey / wenn man lehret / das gute werck zur seligkeit von nöten / also / das es vnmüglich sey / ohne gute werck selig werden. Wie aber gleichwoll hiemit nicht geleret werde / ein todter geferbter werckloser Glaube / sondern das die wercke dem Glauben / wo er rechtschaffen ist / gewißlich folgen / soll bald hernach expliciret werden. Es ist auch das ein schedlicher jrthumb / vnd gar ein listiger griff / das im Concilio Tridentino / vnnd im Interim gesetzt wirdt / Christus habe woll die gerechtigkeit vnd seligkeit verdienet / vnd dieselbige werde woll durch den Glauben angenommen / aber dieselbige gerechtigkeit stehe nicht allein in der versönung / oder gnedigen vergebung der Sünden / vmb Christus willen / sondern auch zugleich in der heiligung / vnd vernewrung des Menschen / welche sey / inhaerens forma nostrae iustificationis. Nun ist das extra controuersiam wahr / das die heiligung auch sey ein wolthat vnd verdienst Christi / vnd das die / so vmb Christus willen / durch vergebung der Sünden / mit GOTt versönet worden / auch zugleich durch den heiligen Geist geheiliget vnnd vernewert werdens Aber weil vnsere Nouitas in diesem leben / von wegen
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der Sünde im fleisch / nicht volnkomen noch gantz rein ist / auff das die betrübten gewissen möchten einen bestendigen gewissen trost haben / vnd das dem verdienste vnd ampte Christi / seine ehre müge gegeben werden / so menget die schrifft / vnsere Nouitatem nicht mit ein inn den artickel vnser Rechtfertigung / sondern setzet dieselbige allein darin / das wir auß gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben mit Gott versönet / vergebung der Sünden / einen gnedigen Gott / vnnd die erbschafft des ewigen lebens haben / wie solches / auß gutem klaren bestendigen grunde der schrifft / in der Apologia erweiset wirdt / Derhalben sollen diese rede / vnd diese lehre in diesen Kirchen nicht geführet werden / das die gerechtigkeit des Glaubens für Gott diese zwey theil habe / oder in diesen zweyen stucken stehe / inn vergebung der Sünden / vnd in der angefangenen ernewrung. Gleich wie auch das nicht recht ist / wie etliche reden / das wir für Gott gerecht vnd angenehme sein / imputatione & inchoatione, das ist / darumb / das vns der gehorsam / vnd das verdienst Christi zugerechnet wirdt / Vnd darnach zugleich auch darumb / das der new gehorsam in vns angefangen ist / Dann die summa der reinen lehre / vnd der heilsamen wort ist diese / das wir für Gott gerecht vnd selig werden / ALLEIN auß gnaden / vmb des gehorsams vnd Todts Christi willen / durch den Glauben / ohne zuthun vnser newerung / gehorsams / oder gutten wercken / dieselbigen folgen gewißlich / aber sie gehören nicht in den Artickel / wie vnd wodurch man für GOTt gerecht vnd selig wirdt. Vnnd eben darumb ist auch die wesentliche gerechtigkeit Gottes / welche die gleubigen treibet recht zuthun / nicht vnsere gerechtigkeit für Gott zum
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ewigem leben / also / das vmb derselbigen willen vns die Sünde vergeben / vnd wir zu gnaden Gottes auffgenomen werden / vnd ewig leben sollen. Derhalben wenn die lehre in diesem artickel von aller jrrung geleutert / vnd wieder alle verfelschung lauter vnnd rein / durch Gottes gnaden erhalten soll werden / so muß man dem Methodo Pauli folgen / das die particulae exclusiuae mit allem fleiß vnd ernst bey diesem Artickel getrieben werden Primo, in merito, Secundo, in applicatione, Tertio, in forma iustificationis. Vt opera nostra ab articulo iustificationis excludantur, ne sint vel meritum, vel medium applicationis, vel forma aut pars nostrae iustificationis coram DEO ad vitam aeternam. Das der verdienst alleine sey / des gehorsams / leidens / vnd sterbens Christi / welches vns appliciret wird auß gnaden / im Wort vnd Sacramenten / Allein durch den Glauben. Vnd stehe also vnsere Gerechtigkeit allein inn gnediger versönung / vnd verzeihung vnserer Sünde: Vnd nicht allein im anfang vnser bekerung / sondern im anfang / mittel / vnd ende / ist diese vnsere einige gerechtigkeit vnd seligkeit für Gott / Roma. 5. vnd 1. Pet. 1. Wir werden auß Gottes macht durch den Glauben bewahret vnd erhalten zur seligkeit. Vnd diß soll der Glaube also annehmen / das er mit festem vertrawen sich zu GOtt versehe vnd vertröste / das er vns gewißlich / vmb Christus willen / gnedig sein wölle / Denn der Papisten lehre De dubitatione / das die gleubigen zweiffeln sollen / ob sie bey GOTt in gnaden sein / ist stracks wieder die schrifft / Rom. 4. vnd 8. Eph. 3. Vnd raubet den armen gewissen allen seligen nötigen trost.
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Es werden auch in Apologia die zwey wörtlein (Regeneratio & viuificatio (im Artickel der Rechtfertigung offt gebraucht. Das nun nicht darüber in diesen Kirchen / wie etwan an andern örtern / streit vnnd zanck entstehen mögen / sollen sie fein erkleret werden / Nemlich / das sie verstanden werden pro reconciliatione, adoptione, acceptatione ad vitam aeternam. Do aber jemandts die vocabula verstehen wolte de Renouatione, muß man sich gleichwoll fürsehen / das nicht vnsere Nouitas, inn dem Articulum Iustificationis mit eingeflicket werde. Wenn nun ein Prediger also auff einer seite die lehre in diesem artickel von allen jrrthumben leutert / vnd vor aller verfelschung verwahret / so muß er daneben auch gutt acht geben / das nicht der Epicureismus / durch mißbrauch dieser lehre / einen schedtlichen außschlag auff der ander seite mache / Dann viel wöllen diese lehre also einnehmen / als sey dadurch das Gesetz gantz vnd gar auffgehaben / das Gott nun nach keiner Sünde fragen / vber keinen Gottlosen zürnen wölle / sondern sey nun eitel gnade / es bekere sich einer von Sünden / oder bleibe darinn. Vnd zu solchem mißuerstande helffen auch offt viel vnuerstendige Prediger / die diesen Artickel nicht auß rechtem grunde / mit gebürlicher bescheidenheit handeln. Diesem allen aber kan auffs einfeltigst vor gekommen vnd begegnet werden / wenn des lieben Pauli Methodus gehalten wird / das der handel der Rechtfertigung also fürgebildet wird / das es nicht ein leichtfertiger schertz sey / sondern für Gott / vnd seinem gericht mit grossem ernste gehandelt werde / da es gilt
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entwedder Gottes gnade oder zorn / entwedder verdampt zuwerden / oder ewig selig zuwerden / Wie denn darumb Paulus so gern gebraucht das verbum forense Iustificare, Dann wenn wir in vnserm gewissen für Gott kommen mit vnsern Sünden / da spricht Gott nicht / Es ist recht gethan / ewer Gottloses wesen gefellt mir woll / oder / ich achte der Sünde nicht / Ich habe euch darumb lieb / etc. Sondern Moses bringt die Tafeln herfür / die Gott mit seinen eigenen fingern geschrieben hat / vnnd machet die Sünde so sündig / Rom. 7. das Gottes schweres Vrtheil darüber ergehet / Maledictus, &c. Deuteron. 27. vngnad vnd zorn / trübsal vnd angst vber alle Seele die böses thut / Roman. 2. Vnd wenn mit dem Vrtheil das Hertz getroffen / gerühret vnd erschrecket wirdt / so siehet es sich engstlich vmb nach rath vnd hülffe / Aber da sind keine werck so starck / die da bestehen / vnd helffen köndten / Roman. 3. vnd 4. Nun were es woll ein meinung / wenn Gott seinen zorn vnd gerichte wieder die Sünde / ohne bezalung wolt fallen lassen / aber damit würde sein Gesetz auffgehoben vnd auffgelöset / welchs vnmüglich ist / spricht Christus / Matth. 5. vnd Paulus Roman. 3. denn dasselbige will vnd muß erfüllet sein / sonst sein wir alle verloren / Dieselbige erfüllung aber ist vns von wegen vnsers fleisches vnmüglich / Roman. 8. Hie kan nun kein creatur helffen / vnd weiß menschliche vernunfft keinen rath / Do kömpt das Euangelium / vnd offenbaret vns die gerech tigkeit / die für Gott gilt / Nemlich / weil das Gesetz must erfüllet sein / vnd solchs vns vnmüglich war / vnd wir derwegen hetten ewig must verlohren sein / das GOTt auß grundtloser güte / liebe / vnd barmhertzigkeit / seinen einigen
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Sohn gesandt hat inn vnser fleisch / vnnd das derselbige Mittler / Gott vnd Mensch / an vnser statt getretten ist / für vns das Gesetz auff sich genommen / vnd dasselbige mit seinem allerheiligstem vnd volnkommensten gehorsam erfüllet / vnd was wir für straffe mit vnsern Sünden wieder das Gesetz verwircket hatten / dafür hat er gnug gethan / vnd bezalet mit seinem vnschüldigem leiden vnnd sterben / Vnd weil die person Gott vnd Mensch ist / so ist der gehorsam / vnd die gnugthuung so reich vnd vberschwencklich / das es eine versönung ist für die Sünde der gantzen Welt / 1. Johan. 1. vnd das wir durch seinen gehorsam alle gerecht können werden / Rom. 5. Dieselbige gerechtigkeit / so Christus mit seinem gehorsam / leiden vnnd sterben erworben hat / lest nun der Himlischer Vatter / durch den heiligen Geist / im Wort vnd Sacramenten fürtragen vnd anbieten / nicht den sichern / muthwilligen Sündern / das die in Sünden frey möchten vortfahren / vnd ohne busse gleichwoll selig werden / sondern den bußfertigen / die jre Sünde erkennen / sich für Gottes zorn fürchten / denen angst vnnd bange ist / das sie nicht möchten verloren werden. Vnd ist Gottes wille vnd befehl / das dieselbigen die angebottene gnad in Christo / durch den Glauben annehmen sollen / Vnd wenn das geschicht / so haben sie in Christo alles / was das Gesetz erfordert / das also der handel der Rechtfertigung / kein leichtfertiger schertz / sondern ein hoher grosser ernst ist / vnd wir also nicht ohne gerechtigkeit für Gott / durch den Glauben gerechtfertiget werden / sondern wir haben inn Christo / die aller volnkommenste gerechtigkeit / so das
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Gesetz erfordern kan / vnd dieselbige wird vns durch den Glauben zugerechnet / Rom. 4. vnd 8. Vnd also wirdt das Gesetz nicht auffgehoben durch den Glauben / sondern vielmehr auffgerichtet / Roman. 3. Wenn also der Processus iustificationis / nach Pauli Exempel / den leuten fürgemalet wirdt / so werden leichtfertige sichere Epicurische gedancken woll außgeschlagen. Vnd do gleich jemandt auff seine wercke viel trawen wolte / wenn er sich in seinem gewissen damit also / wie gesagt / fürstellet ad examen diuini iudicij, so wirdt die Pharisaische hoffart fein nidder gelegt. Auch hat das gewissen auß diesem grunde einen bestendigen trost / vnd starcken felsen / wieder alle pforten der Hellen. Diß sey also ein kurtze einfeltige anleitung / wie der Articulus Iustificationis, von allen jrrthumben geleutert / von allen corruptelen verwahret / vnd mit Christlicher bescheidenheit / auß grunde der schrifft / zur erbawung also möge getrieben werden / das aller mißuerstandt vnd mißbrauch abgelehnet / vnnd die gewissen einen bestendigen seligen trost darauß nehmen mögen. Was sonst mehr zu der lehre gehöret / das sollen die Pastores nehmen ex Confessione & Apologia.

Von güten Wercken.
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IM Bapstumb hat man die leute nur jmmer zu gutten wercken genötiget vnd getrieben / vnd ist auch bey vielen ernst vnd eiffer gewesen zu guten wercken / aber das beste hat gemangelt / Nemlich / das man nicht recht gelehret hat / welches rechtschaffene gute / vnd Gott wollgefellige wercke sind / Denn die meisten guten werck / dauon man im Bapsthumb geleret / vnd darauff man die leute geweiset hat / sind entweder auß Menschen satzungen / oder auß eigener selbs erwelte heiligkeit hergeflossen / als vnderscheidt der Speise / Heiligen anruffen / Walfarten / Rosenkrentz beten / vnd inn Summa / das gantze Kloster leben: Was aber die schrifft von solchen wercken halte / vnd vrtheile / zeugen die sprüche / Deuteron. 12. Isai. 1. vnd 29. Col. 2. Derhalben sollen nun die leute auff den grundt geführet werden / Das rechtschaffene gute Gott wollgefellige wercke alleine die sind / welche GOTt inn seinem Wort vorgeschrieben vnd befohlen hat / Deuteronom. 12. Ezechiel. 20. Psalm. 119. Vnd sollen sonderlich die leute des berichtet werden / das man GOTt dienen könne / nicht allein in Kirchen / Clausen / Clöstern etc. Sondern wenn ein gleubiger / der vmb Christus willen mit GOtt versönet ist / den vorsatz hat / das er Gott wölle gehorsam sein / vnd darauff in den gemeinen wercken der Zehen Gebotten / ja in teglicher arbeit seines beruffs sich vber
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so sey es ein rechter wahrer Gottesdienst / welcher jhm / vmb Christus willen / angenehm vnd gefellig ist / Ephes. 6. Philipp. 3. 1. Petri 2. Vnd weil nun auß vnd nach Gottes Wort gelehret muß werden / das vns Gott gerecht vnd selig mache / nicht auß vnsern wercken / sondern auß gnaden / vmb Christus willen / durch den Glauben / ohne zuthun der wercke / So werden ohne zweiffel jrer viel / solche lehre darzu mißbrauchen wöllen / als solte vnnd dürffte man nun nichts guts thun / Derhalben muß diß fleissig / vnnd woll verwahret werden / durch solche erklerung / das ein rechtschaffener Glaube / als ein guter Baum / nicht ohne gute früchte sey / viel weniger böse früchte bringe / Matth. 7. 2. Pet. 1. Vnd da keine früchte in guten wercken folgen / da sey kein rechtschaffener lebendiger / sondern ein geferbter todter Glaube / 1. Tim. 1. Jacobi 2. Denn ein wahrer Glaube ergreifft auff einer seite im Wort vnnd Sacramenten Christum / vnd Gottes gnade in Christo / Auff der ander seite ist er durch die liebe vnd andere gute werck thetig / Galat. 5. Es machet aber der Glaube gerecht vnd selig / nicht darumb vnd daher / das er durch gute werck thetig ist / sondern allein darumb vnd daher / weil er Christum ergreifft vnnd annimpt. Die proba aber / das es nicht ein geferbter todter Glaube sey / stehet in dem / wenn er durch gute werck thetig ist / Galat. 5. Soll derhalben erstlich gestrafft werden / das ettliche gedencken / vnd auch woll sagen dürffen / Wer gute wercke thut / der ist ein Papist / Die Euangelischen dürffen keiner gute werck / Item die da ohne vnderscheidt vnd notwendiger erklerung schre
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yen / Das gute werck sollen zur seligkeit schedtlich sein / Wahr ists / wer gute werck der meinung thut / die seligkeit dadurch zuuerdienen / der ist ein Phariseer / vnd in solchem fall nennet Paulus die werck nicht allein dreck vnd vnflath / sondern auch schaden / Philip. 3. denn darzu dürffen wir vnserer werck nicht / sondern Christus mit seinem gehorsam vnd leiden hat vns solchs verdienet / Aber darauß folget in keinem wege nicht / das wir darumb nichts guts thun dürffen / oder sollen / denn Christus hat vns mit seinem Todt erlöset / nicht darzu / das wir ein sonderlich priuilegium solten haben / in Sünden vnd schanden zuleben / sondern wie die schrifft saget / auff das er jm reinigte ein Volck / das da fleissig sey zu guten wercken / Tit. 2. Vnd auff das wir jm dienen sollen in heiligkeit vnd gerechtigkeit / die jm gefellig ist / Luc. 1. Derhalben sollen inn diesen Kirchen nicht gedüldet werden / die da anfechten vnd verwerffen / die gemeine reden / so in Augustana Confessione & Apologia gebreuchlich seind / Das gute werck von nöten / vnd dem Glauben gewißlich vnd nothwendig folgen sollen / Item / das wir sollen / vnd müssen thun solche werck / die da Gott gebotten hat / Welche reden / darumb also geführet werden / das die Christen erinnert sollen werden / weil doch sonst der alte Adam zu allem guten faul vnd treg / vnd jmmer lust vnd liebe hat / zu einem sicheren ruchlosen Epicurischen leben / das es kein Adiaphoron / oder Arbitrarium sey guts zuthun oder zulassen / vnsers gefallens / sondern das es Gott also von vns haben will / vnd sein ernster befehl ist / Johan. 15. Ein new Gebott gebe ich euch / das jr euch vndereinander liebet / Vnd 1. Johan. 4. Diß Gebott haben wir von jm / das wer Gott liebet /
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auch seinen Bruder liebe. Vnd die schrifft selber führet diese rede / Wir sind schüldener vnd schüldig / wir sollen vnd müssen / es ist nötig / etc. Roman. 8. vnd 15. Luc. 13. Ephes. 5. 2. Thessal. 2. 1. Johan. 2. Actor. 5. Roma. 13. 1. Corinth. 9. So redet auch Lutherus also De votis Monasticis, Opera in Decalogo mandata, non sunt quidem ad iusticiam & salute̅ necessaria, tamen necessaria sunt, neque enim omitti possunt, etia̅ praesente fide. Hiebey muß gleichwoll aber auch die erklerung gesetzt werden / Das es nicht verstanden solle werden / de necessitate coactionis, als weren das rechte gute wercke / wenn einer ohne willen genötiget vnd gezwungen / oder allein zum schein eusserlich ettwas guts thut / vnnd doch das Hertze weit daruon ist / denn solchen dienst will Gott nicht haben / der mit vnwillen auß zwange / oder zum schein geschicht / 2. Corinth. 9. 1. Petri 5. Matth. 15. Sondern solche wercke will Gott von den seinen haben / vnnd durch Christum jm gefallen lassen / wenn das ende des Gebotts ist Liebe von reinem Hertzen / von gutem gewissen / vnd vngeferbten Glauben / 1. Tim. 1. vnnd wenn der gehorsam gehet von Hertzen / Roman. 6. 1. Petri 5. Psalm. 110. den einen frölichen geber hat Gott lieb / 2. Corinth. 9. Es muß auch bey der lehre von guten wercken fein bescheiden vnd klar auß Gottes Wort bericht gethan werden / wozu vnd auß was vrsachen man solle gute werck thun. Nun ist bißhero auß des Bapsts lehre geprediget worden / das durch gute wercke Gottes gnade vnd die seligkeit verdienet / ergriffen / vnd erlanget werde / vnd das man dar
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umb gute werck thun müsse / weil man ohne gute wercke nicht könne selig werden / Item / der Glaube mache woll gerecht / aber doch also / das zugleich auch die gute wercke mit zur seligkeit von nöthen sein. Weil aber diß falsch vnd vnrecht ist / man verstehe es de merito, applicatione, aut parte iustificationis & saluificationis, wie droben de iustificatione: Item in Confessione & Apologia auß Gottes Worte gründtlich vnd klerlich erweiset wirdt / So muß diese lehre / durch Gottes Wort / aus diesen Kirchen außgesetzet vnd außgemustert werden. Vnnd können auch also diese Propositiones nicht gedüldet werden / das gute wercke zur seligkeit von nöten / also / das es vnmüglich sey ohne gute wercke selig zuwerden. Man muß aber alhie zugleich auch die Kirche wieder der Antinomer furores woll verwahren / die da fürgeben / Als ob die jennigen so einmahl durch den Glauben / vmb Christus willen / vergebung der Sünden / gerechtigkeit vnd seligkeit entfangen haben / wenn die schon hernach den bösen lusten folgen / vnd auff Sünde wieder das gewissen sich begeben / gleichwoll hetten vnd behielten gerechtigkeit vnd seligkeit / Denn Paulus saget mit grossem ernst zu denen / die durch den Glauben gerechtfertiget waren worden / Rom. 8. Wo jr nach dem fleisch leben werdet / so werdet jr sterben / 1. Cor. 6. Gal. 5. Ephes. 5. Last euch nicht betrigen / die solchs thun / die haben kein theil am Reich Gottes / Col. 3. Vmb welcher willen kömpt der zorn Gottes vber die Kinder des vnglaubens. Diß aber geschicht nicht darumb / als weren zur seligkeit auch die guten wercke von nöthen / sondern das der Glaube / welcher alleine die seligkeit ergreifft vn̅ erhelt / bey solchen Sünden nicht stehen / noch bleiben kan / wie die
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Also redet auch die gemeine Confession in articulis Schmal caldicis: Es ist von nöten zuwissen / vnnd zulehren / wo die heiligen leute vber das / so sie die Erbsünde noch haben / vnd fühlen / darwieder auch teglich büssen vnnd streiten / ettwa in öffentliche Sünde fallen / das alßdann der Glaube vnd heiliger Geist weg ist gewest / Denn der heilig Geist lest die Sünde nicht walten / vnd vberhandt gewinnen / das sie volnbracht werde / sondern stewret vnd wehret / das sie nicht muß thun was sie will: Thut sie aber was sie will / so ist der heilig Geist vnd Glaube nicht dabey. Haec ibi. Vnd die Apologia redet auch so vber den spruch / 2. Pet. 1. Thut gute wercke / das jhr inn ewren beruff verharret / auff das die gaben des beruffs nicht wiederumb verlohren werden / welche vorhin vns wiederfahren / nicht von wegen der folgenden werck. Aber jetzundt werden dieselben bewahret / vnnd erhalten durch den Glauben / Der Glaube aber bleibt inn denen nicht / die den heiligen Geist verlieren / vnd die Busse von sich stossen / etc. Hieran ist gar hoch vnd viel gelegen / das die lehre von guten wercken / auff beiden seiten / wieder die Phariscer vnd Epicureer / mit allem fleiß woll verwahret werde. Diese vrsachen aber / warumb vnd wazu die Christen nach der schrifft gute werck thun sollen / seind in Confessione & Apologia / auß Gottes Worte fein kurtz zusammen gezogen / Nemlich / Weil es GOTt also haben will / vnd befohlen hat / Item / das wir dardurch den Glauben vben / beweisen / vnd fest machen / damit auß den früchten jedermenniglich bekandt werde / das wir warhafftig ein guter Baum / vnd zum Reich der gnaden beru
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ffen sein / Auch darumb / das wir dem lieben GOTT zu ehren / danckbar sein / mit der that vnsern Glauben für aller Welt bekennen / vnd viel leute damit zur bekerung bewegen / GOTt zum preiß / Matth. 5. Auch hat Vrbanus Regius die causas fein ördentlich vnd vnderscheidentlich gefasset / in libello de formulis caute loquendi, wie sie auch in Locis Communibus Philippi, gefasset sein. Lutherus pflegt diese lehre fein kurtz zufassen inn drey punct / Erstlich soll man gute wercke thun / vmb Gottes willen / weil es sein befehl vnd wille ist / Johann. 15. j. Thessal. 4. Weil er vnser Vatter ist / das wir vns gegen jm / als gehorsame Kinder erzeigen / 1. Petr. 1. 1. Johan. 3. Das wir Gottes nachfölger sein / Ephes. 5. 1. Pet. 2. 1. Johan. 2. Wie er vns geliebet vnd vergeben hat / Colos. 3. j. Johan. 4. Weil Christus sich für vns gegeben hat / auff das wir nicht der Sünden dienen sollen / sondern im newen leben wandlen / Rom. 6. Tit. 2. j. Pet. j. vnd 2. Ephes. 2. 2. Corin. 5. vnd Summa / das GOTt durch vnsere gute wercke gepreiset werde / Matth. 5. Phil. j. j. Pet. 4. Zum andern sollen wir gute wercke thun / vmb des nehesten willen / das demselbigen damit gedienet vnnd geholffen werde in seinen nöten 1. Johan. 3. das wir niemandt ergernuß geben 2. Corin. 6. Phil. 2. vnd die lehre nicht verlestert werde / 1. Tim. 6. Tit. 2. Sondern den widdersachern das maul gestopffet werde / j. Pet. 2. vnd 3. Tit: 2. Vnd das ander leute / durch vnsern guten wandel mügen gewunnen werden / Matth. 5. j. Pet. 3. Zum dritten sollen wir auch gute
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wercke thun / vmb vnser eigen noth willen / das wir dardurch ein gewiß zeugniß haben mögen / das vnser Glaube rechtschaffen / vnd wir warhafftig durch den Glauben gerecht vnd selig seind / j. Johan. 4. 2. Petri. j. Gal. 5. Philipp. j. das wir vns nicht etwan selbs betriegen / mit einem geferbten vnd todten Glauben / j. Johan. 2. vnd 3. j. Timoth. 5. 2. Petri j. Jacobi 2. Auch das der Glaube / der heilige Geist / gerechtigkeit / vnnd seligkeit nicht wiederumb verlohren werden / wenn wir nach dem fleisch leben / j. Tim. j. 5. vnd 6. j. Petri 2. 2. Petr. j. vnd 2. Roman. 8. Colos. 3. Ephes. 4. j. Thessal. 4. Sondern das der Glaube geübet / vnnd der beruff fest gemacht werde / Galat. 5. 2. Petr. j. Auch darumb / weil Gott schwere straffen zeitlich vnd ewiglich drawet / vber die Sünde wieders gewissen / vnd verheisset herrliche belohnung für die guten wercke / denn wiewoll vnsere gute wercke nicht verdienen Gottes gnade / vergebung der Sünden / vnnd die seligkeit / so haben sie doch sonst andere reiche herrliche belohnung inn diesem vnd im künfftigem leben / nicht auß wirdigkeit der wercke / sondern auß gnaden / j. Tim. 4. Galat. 6. Ephes. 6. 2. Tim. 4. Matth. 5. 6. 10. 25. Marci 10. Luc. 14. etc. In diese Heupstück kan die gantze lehre de causis bonorum operum, für die einfeltigen / fein nutzlich gefasset werden / jedoch soll darüber vnder den Predigern kein streit noch zanck erreget werden / Wo einer die causas etwas anders / mehr oder weniger zelet denn der ander / jedoch / das gleichwoll die lehre reine bleibe / nichts falsches eingemenget / auch nichts nötiges außgelassen werde /
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Vnd die Pastores sich befleissigen / einerley meinung zuführen / vnd souiel müglich / auß einem munde zureden. Andere stücke / so zu der lehre von guten wercken gehören / wie die geschehen können / vnd weil sie in diesem leben vnuolnkommen sein / wie sie gleichwoll Gott gefallen / etc. sollen die Pastores nehmen ex Confessione & Apologia.

Vom Ereyen Willen.
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DIß ist auch eins von den fürnemsten stücken / welche in des Bapsts lehre streiten / wieder die reine lehre des heiligen Göttlichen Worts / Nun wirdt jetziger zeit / von demselbigen Artickel allerley gedisputieret / dardurch einfeltige Pastores möchten geführet werden / entwedder auff die Pelagianische / vnnd Papistische Synergiam voluntatis non renatae in actionibus Spiritualibus, Oder auff Enthusiasticos raptus, welcher keines nicht taug:
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Derhalben das der Bepstische sawrteig auch in diesem Artickel / auß diesen Kirchen möge rein außgefeget werden / vnd nicht etwa andere vnrichtigkeit möge wieder mit einschleichen / dadurch die Pastores zweydrechtig / vnd die Auditores verwirret möchten werden / Soll allhie kurtzer bericht gethan / vnd einfeltige anleitung gegeben werden / wie die Pastores ex Confessione Augustana & Apologia, nach Gottes Wort / die lehre von diesem Artickel / mit gebürlichem vnderscheidt fassen / vnd mit Christlicher bescheidenheit den leuten fürtragen mögen. Vnd erstlich / wiewoll die Menschliche Natur durch die Sünde jemmerlich durchgifftet / vnd verderbet ist / so ist doch gleichwoll damit des Menschen Natur nicht in stein oder holtz verwandelt / noch inn eines gar vnuernunfftigen Thiers wesen verkeret / sondern hat behalten nach dem fall Leib vnd Seele / vnd wie 18. articulus Confessionis ex Augustino meldet / Menschlichen verstandt / vernunfft / willen / natürliche kreffte vnnd vermögen / nicht in Geistlichen Göttlichen sachen / sondern in hendeln dieser Welt / vnnd dieses lebens / dardurch der Natürliche Mensch in Weltlichen sachen / so der vernunfft vnderworffen / vnd diß zeitlich leben belangen / ettlicher massen einen freyen willen hat / etwas zugedencken / zuwehlen / fürzunehmen / zuhandeln / außzurichten / oder zuvnderlassen / doch in grosser schwacheit / weil die natur vnartig / vnd zu dem / vom Teuffel offt gehindert wirdt. Zum andern / was belanget die Sünde / vnd das böse / do ist der natürliche wille von der Gerechtigkeit allzu
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frey / vnd der Sünde allzu dienstbar / Roman. 6. das er nicht allein kan auß eigener wahl außdencken / wehlen / fürnehmen / vnd außrichten was böses ist / Sondern kan von natur / ohne den Geist Gottes / nicht anders gedencken / wöllen vnd thun / denn was böse / vnd Gott zuwieder ist / Genesis 6. vnd 8. Roman. 8. vnd darzu hat er willen / lust vnd liebe / Prouerb. 3. Isai. 3. vnd wird vom Teuffel darzu offt wünderlich getrieben / Ephes. 2. Zum Dritten aber / ist in diesem Artickel die fürnemste frage / Was die natürlichen kreffte des Menschen / so durch die Sünde verderbet / vnnd denn der heilig Geist noch nicht angefangen hat zuwidergeberen vnd vernewern / in Geistlichen vnd Göttlichen sachen / belangend die bekerung für Gott / vermügen / Als da sind warhafftige / rechtschaffene hertzliche furcht Gottes / Glaube / liebe etc. anzufangen / vnd zuwege zubringen / (Denn sonst eusserlich / vnd zum schein / der Pharisaische freye wille / auch in diesen sachen / sich viel bemühet / aber ist nichts rechtschaffnes) Auff diese frage / wird auß GOttes wort recht geantwortet / das der natürliche freye wille / in den sachen / zum guten erstorben sey / vnd nichts vermüge / sondern das diß alles ein eigen werck sey / allein Gottes des heiligen Geistes / Aber dieses muß auch alßbald mit fleiß erkleret vnd verwaret werden / das es nicht auff Enthusiastische weise verstanden werde / alß wirckte der heilige Geist die bekerung im Menschen also / das gar keine enderung oder bewegung in des Menschen verstande / wille vnd hertze / geschee vnd folgte / / Dann wo keine enderung oder vernewerung der gedancken / sinnes vnd gemütes ist / Wo kein verlangen ist zur
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gnade Gottes / keine bewilligung oder Consens des gepredigten Worts / kein guter vorsatz dem Wort zufolgen / kein vleiß noch mühe dem alten Adam zuwehren / dem bösen willen zuwiederstreben / vnd sich in Gottes willen zuergeben / etc. do ist ohne zweiffel auch keine warhafftige bekerung / Vnd sollen die leute offt erinnert werden / das solche stücke in warhafftiger bekerung müssen vorhanden sein / vnd sollen auch darzu vermanet werden. Aber diß ist die frage / darauff der rechte status controuersiae stehet / Woher der Mensch solche enderung des sinnes / vnnd willens / verlangen / bewilligung / vorsatz / vleiß / etc. geschicklicheit / vnd vermögen solchs zugedencken / zuwöllen / fürzunehmen vnd außzurichten / vberkomme vnd habe / ob er solchs auß seinen eigenen krefften allein vermöge / Oder / ob der mensch auß seiner natürlichen geschicklicheit den anfang mache / vnd alßdann erst der heilige Geist zuhülffe komme / Oder / wenn der heilige Geist seine wirckung in dem menschen angefangen hat / das alßdann der mensch auß seinen eignen natürlichen krefften des alten Adams / etwas vermöge zu seiner bekerung zuhelffen vnd mit zuwircken / das also die frage ist / nicht von den newen gaben / newen krefften / vnd newer geschicklicheit / so der heilige Geist durch seine wirckung in denen die bekeret werden / gibt / schafft / vnd anrichtet / sondern was der heilige Geist im menschen für natürliche angeborne art / geschicklicheit / kreffte / vnd vermögen finde / belangend die Geistliche Götliche sachen. Vnd hierauff gibt auß der schifft die Confession vnnd
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Apologia / im j. Artickel / klare / richtige / gegründte antwort / Nemlich / das die schrifft zeuge / das in vnd zu solchen Geistlichen sachen / der natürliche mensch durch den fall gantz vnd gar verloren habe / alle tugliche geschicklicheit / krafft / vnd vermögen / auch etwas guts zugedencken als von jm selbs / 2. Corinth. 3. ja wenn gleich das Wort geprediget wirdt / so kan es der natürliche mensch durch seine eigne geschicklicheit vnd kreffte nicht vernemen / fassen noch annehmen / sondern ist jm ein torheit / j. Corint. j. vnd 2. da ist von natur kein verlangen / begern / wöllen / fürnehmen noch außrichten / was Gott gefellig möchte sein / wo nicht der heilige Geist beydes gebe / das wöllen vnd volnbringen / Philip. 2. denn das fleisch ist dem Gesetze Gottes nichts vnderthon / vnd vermag es auch nicht / Roman. 8. Daher die schrifft den natürlichen menschen nennet finsternuß / Ephes. 5. Johan. j. Actor. 26. vnd das er in Sünden zum guten todt vnd erstorben sey / Ephe. 2. Col. 2. Augustinus fasset diß fein kurtz / das die schrifft den natürlichen freyen willen inn Geistlichen sachen abschneide / cogitare, velle, posse & facere, das gedencken / wöllen / vermügen / vnd thun / was rechtschaffen vnd gutt ist. Zum andern / nimpt die schrifft dem natürlichen menschen in Geistlichen sachen / nicht allein alle geschicklicheit / vnd kreffte / sondern schreibet jm dagegen zu gantz vnd gar / ein wiederwertige vnart / die Gott stracks / wie eine feindschafft zuwider sey / Ro. 8. do alles dichten vnd trachten nur böse sey / Gen. 6. vnd 8. do das böse anhenge vnnd wieder Gottes Gesetz streite / Rom. 7. daher es genennet wirdt / ein hartes steinern verstocktes Hertz / Rom. 2. Ezech. 36. Jerem. j 7. ja auch in renatis streitet das fleisch wieder den Geist / Rom. 7. Gal. 5.
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Zum Dritten / gibt die schrifft die bekerung / mit alle dem / das darzu gehöret / alleine dem heiligen Geist / das derselbige das harte steinern Hertz beschneide vnd hinwegnehme / vnnd ein zartes fleischern Hertz gebe / das Gott fürchte / Deuteronom. 20. Ezechiel. 36. gebe erleuchte Augen vnd verstandt / Ephes. j. Deuteronom. 29. geneigten willen / geschicklicheit / kreffte vnnd vermögen zuthun / was Gott gefellt / 2. Corinth. 3. Philipp. 2. rechte Busse / Actorum 5. jj. 2. Tmoth. 2. wahren Glauben / Ephe. j. vnd 2. / wahre liebe Gottes / vnnd des Nechsten / Ephes. 5. vnd Summa / das niemandt könne den Sohn kennen / vnd zu demselbigen kommen / es erleuchte vnnd ziehe jn denn der Vatter / Matth. jj. Johann. 6. das wir also inn der bekerung nichts haben / das wir nicht von jm in der wiedergeburt vnd vernewerung entfangen hetten / j. Corinth. 4. Jacobi j. Vnd bleibet doch gleichwoll auch in den Heiligen inn diesem leben noch das fleisch wiewoll gecreutziget / das noch jmmerdar wieder den Geist streitet / darwieder der Geist jmmer kempffen muß / Galat. 5. Wenn aber der heilig Geist seine wirckung bey vns anhebet / so entfangen wir dardurch vnnd haben / wiewoll in grosser schwacheit / tugligkeit / guten willen / vorsatz / fleiß / krefft vnd vermögen zum guten / aber dasselbige nicht von vns selbs / sondern ist ein gabe Gottes des heiligen Geistes / wie Augustini spruch fein saget: Nos ergo volumus & operamur, sed Deus in nobis operatur & velle & facere. Hoc expedit nobis & credere & dicere, vt sit humilis & submissa confessio, & detur totum Deo. Tunc enim tutius viuimus, si totum Deo damus, non autem nos illi ex parte, & nobis ex
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parte committimus. De bono perseuerantiae, capite 6. & 15. Diß ist die rechte reine wahre Prophetische vnd Apostolische lehre von diesem Artickel: Was nun wieder solche klare gegründte meinung der schrifft streitet / das muß gestrafft vnd verworffen werden / als der alten vnd newen Pelagianer / vnd aller Papisten lehre / das der Mensch entweder solches alles / was zur bekerung gehöret / auß seinen eigenen krefften vermöge / oder vermöge doch den anfang zumachen / welchen darnach der heilig Geist zuhülffe komme / oder wenn der heilige Geist durch seine wirckung die handt zur bekerung angelegt hat / das der natürliche Mensch von sich selbs / auß seinen eigenen natürlichen krefften / noch ettlicher massen habe eine geschicklicheit vnnd vermügen / das Wort anzunehmen / zu der gnaden sich appliciren / dem heiligem Geist raum zugeben / etc. Wie dann der alte Adam allzeit sich selbs preisen / vnnd seine kreffte gerne rhümen will. Aber Augustinus sagt fein / De natura & gratia, capite 53. Quid tantum de naturae possibilitate praesumitur, vulnerata, sauciata, vexata, perdita est, vera confessione & sanatione, non falsa defensione opus habet. Vnd soll diß alles gerichtet werden / nicht zum vnnötigem gezenck / sondern dohin / das die Christen solche gaben des heiligen Geistes erkennen / jm dafür dancken / zu dem rechten Artzt / der inn diesen sachen allein helffen kan / sich finden vnd halten / vnnd das sie wissen mögen / bey wem sie solche gaben suchen sollen.
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Zum Vierdten / muß in dieser lehre auch das gemelder werden / wie vnd wodurch der heilige Geist solches / was zur bekerung gehöret / wircken vnd geben wölle / Nemlich nicht ohne mittel / wie die Enthusiasten sagen / Sie wöllen wedder mit dem Wort / noch Sacramenten sich bekümmern / sondern jmmer für sich hinleben / vnd so lang warten / biß Gott ohne mittel jnen die bekerung eingebe / vnd sie mit gewalt ziehe / das sie es fühlen können / das es Gottes wirckung sey / Sondern Gott hat darzu eingesetzet / vnd gegeben die ördentliche mittel / das mündtliche Wort / vnd die Sacramenta: Das Wort sollen wir hören vnnd betrachten / die Sacramenta brauchen / denn also / vnd dadurch will der heilige Geist krefftig sein / seine gaben vnd wirckungen geben. Derhalben sollen die leute / die solcher gaben des heiligen Geistes bedürffen vnud begeren / zum Wort vnd Sacramenten / als ördentliche mittel / vnd werckzeug des heiligen Geistes / geweiset werden. Zum Letzten / gehöret zu dieser lehre auch die erinnerung / das der heilige Geist mit seinen gaben / vnd mit seiner wirckung / alles was zur bekerung gehöret / nicht alßbaldt / vnd auff einmahl gar außrichtet vnd volnbringet / sondern wie es durch die ördentliche mittel vom heiligen Geist wird angefangen / also wirdts auch von demselbigen durch die ördentliche mittel / wiewoll in grosser schwacheit / gefürdert / gestercket / vermehret / erhalten / vnd biß ans ende hinauß geführet / Sollen derhalben die Christen vermanet werden / wenn der heilige Geist solche wirckung durchs Wort bey vns anhebet / das wir solches nicht hindern oder zerstören / denn das heist / dem heiligem Geiste
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wiederstreben / Act. 7. sondern die newe angefangene gaben des Geistes in vns mit vleiß vnd ernst vben / zum Wort vns jmmer halten / vnd daneben vleissig beten: Denn also vnd dadurch will der heilige Geist / was er angefangen hat / fordern / stercken / mehren / erhalten / vnd biß zum ende hinauß führen / wie das gleichniß von den fünff Centner / Mat. 25. lehret: Vnnd das meinet Christus / wenn er spricht / Wer do hat / dem wird gegeben werden / vnd wer nicht hat / dem wird dasselbig / was er hat / genommen werden: Das will auch Augustinus de dogmat. cap. 32. Deus agit in nobis vt velimus & agamus, nec ociosa in nobis esse patitur, quae exercenda, non negligenda dedit, vt & nos cooperatores simus gratiae Dei. Ist derhalben falsch vnd vnrecht / das etliche fürgeben / Weil es Gottes gaben seind / so wöllen sie sich keines dinges annemen / noch befleissigen wider keine böse lust streiten / etc. Denn / das wir arme menschen der wirckung des heiligen Geistes wiederstreben / vnd seine gaben wiederumb verlieren / vnd verwarlosen können / ist leider allzu wahr / wieuiel schreckliche Exempel in der schrifft zeugen / Das wir aber nicht wiederstreben / sondern folgen / ist auch ein gabe des heiligen Geistes / der jmmer dabey sein muß / nicht allein wens angefangen soll werden / sondern auch wens gefordert / gemehret / erhalten / geübet soll werden / wie dauon Augustiuus auß Gottes Wort schön schreibt / De Correp. ca. 12. Auff diese weise kan die lehre den einfeltigen auffs allerbequemlichst zur erbawung fürgetragen / von allen Papistischen sawrteig gereiniget / vnnd für aller verfelschung rein verwahret werden.
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Von den Sacramenten in gemein.
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SAcramenta heissen eusserliche sichtliche zeichen oder Ritus / die außdrucklichen befehl Gottes im newen Testament haben / vnd sind inn die verheissung der gnaden Gottes gefasset / vnnd damit verbunden / also / das durch solche Sacrament der liebe Gott seine gnaden güter fürtragen / anbieten / reichen / zueignen / bestettigen / vnd versiegeln will / einem jeden / der die Sacrament in rechtem Glauben nutzet vnd brauchet. Vnd darauß kan man nu leicht vnnd gründtlich vrtheilen / das eigentlich zureden / nicht Sieben Sacrament sein / wie die Papisten zelen. Der Ehestandt ist woll ein heiliger Standt / vnd ein Misterium geheimnuß / oder bedeutung des HERrn Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / Ephes. 5. aber weil dabey kein sonderlicher eusserlicher Ritus / auß Gottes befehl verordnet ist / er auch nicht hat verheissung der gnaden Gottes / vnd vergebung der Sünden / also / das dieselbigen güter durch diß mittel solten appliciert werden / so ist es eigentlich zureden / nicht ein Sacrament / wie die Tauffe vnd des HERren Abendmal ist. Deßgleichen helt sichs auch mit der Ordination Ministrorum Ecclesiae. In Confirmatione, vnd in der letzten Olung feylen beyde
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stück / so zur arth vnd eigenschafft eines Sacraments gehören / Denn wir haben keinen außdrucklichen befehl im newen Testament von solchen salben vnd schmieren / mit Oly vnd Cresam / Auch haben wir keine verheissung / das Gott / durch solch salben vnd schmieren / wölle den heiligen Geist / vnd vergebung der Sünden geben. Vnd ist gar ein grosser freuel / ohne Göttlichen befehl vnd verheissung / an Ritus von menschen erdacht / den heiligen Geist / Gottes gnade / vnnd vergebung der Sünden / binden / wie auch die execrationes Olei & Chrismatis, voller schrecklicher grewel sein / derhalben können vnd sollen die viererley nicht für solche Sacrament gehalten werden / wie die Tauffe / vnd das Abendtmal des HERrn ist. Wenn aber diese stücke auß der zall der Sacrament außgesetzt werden / sollen die leute fein mit bescheide berichtet werden / das wir darumb vnd damit den Ehestandt / vnd die Ordinationem Ministrorum Ecclesiae nicht verwerfen / noch schmehen / Auch die jugendt nutzlicher bestettigung im Christenthumb / vnd die Krancken nötiges trostes nicht berauben / Denn wie nach Gottes beuelch / ohne Aberglauben vnd Abgötterey / die Eheleute zusammen gegeben / die beruffene Prediger ordiniret / die Krancken besucht vnd getröstet sollen werden / soll hernach in der Kirchen Ordnung gesetzt werden. Auch soll verordnet werden / wie die getauffte jugendt / wenn die erstlich zum Abendtmal des HERrn gestattet wirdt / soll vnderrichtet vnd vermahnet / vnnd mit dem gemeinem Gebett in jrem Christenthumb bestettiget werden. Wenn man nun fragt / wieuiel Saerament im ne
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wen Testament sein / So ist das klar / das die Tauffe vnd das Abendtmal des HERrn / warhafftige Sacramenta sein / denn dauon haben wir beide stücke / die zum rechtem Sacrament gehören / in Gottes Wort außgedrucket / den befehl vnd die verheissung Gottes. In der Absolution ist kein gewisser eusserlicher Ritus von Gott verordnet / vnd gebotten: Allein weil durch die Absolution / die verheissung der gnaden applicieret wirdt singulis petentibus & credentibus, Einem jedem insonderheit der es im rechtem Glauben begeret / ists nicht vbel gethan / wenn man sie mit vnder die Sacrament rechnet / wie auch die Apologia thut. Vnd sollen hierüber die Pastores kein gezenck machen. Das aber auch die Sacramentschwermer nicht mögen in diese Kirchen einreissen / sollen die leute für diesem jhrem jrrthumb gewarnet werden / das sie fürgeben / die Sacramenta sein allein eusserliche zeichen / die do Gottes gnade nur bedeuten / oder eusserlich dauon allein zeugniß geben / vn̅ erinnerung thun. Es soll aber dagegen auß Gottes Wort geleret werden / das die Sacramenta sein solche handlungen / die Gottes sein selbs eigen werck seind / die er selbs gegenwertig / durch den Diener verrichtet / in welchen / vnd durch welche er die verheissene gnade / vnnd alle erworbene güter in Christo fürtregt / reichtt / zueignet / bestettiget / vnd versiegelt / einem jeden / der sie in rechtem Glauben nutzet / vnd brauchet / das also Gott selber / durch die Sacrament in vns krefftig ist vnd wircket. Derhalben auch die Sacramenta / vnnd derselbigen krafft / nicht stehen auff des Dieners wirdigkeit oder vnwirdigkeit / Sondern / wenn sie nach verordnung des HERrn Christi verhandelt wer
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den / so ist ers selber / der durch den Diener / lauth seiner Wort absoluiert / teuffet / vnd sein Abendtmal reichet.

Von der Beicht vnnd Absolution.
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IN der Bepstischen Oren Beicht wirdt aus GOTtes Wort zweyerley gestrafft / Erstlich / das sie fordert volnkommene vnd außdruckliche erzelung vnnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd jeder Sünde / also / das die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wirdt / nicht könne vergeben werden. Zum andern / das solch werck der Beicht mit verdienstlich vnd nötig sey zur vergebung der Sünden. Aber wenn diß auß Gottes Wort / wie billich gestrafft wirdt / so muß dieser bericht dabey gethan werden / das es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd auß diesen Kirchen hinweg thun / Sondern es soll fein mit bescheide angezeigt werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd auß was vrsachen / nach Gottes Wort haben vnd behalten wölle. Für Gott soll ein jeder teglich alle seine Sünde außdrucklich bekennen / Psal. 32. Auch do er jemandts beleidiget hat / das soll er demselbigen bekennen vnd abbitten. Matt. j8. Lu. j7. Jacobi 5.
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Die Beichte aber vor dem Pasior / wenn jemandt zum Abendtmal des HERrn gehen will / soll also vnnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen vorsatz zur besserung habe / das darauß der Pastor vernehmen möge / Ob er zulösen oder zubinden sey. Zum andern / das der Pastor / wo er vermerckt / das es etwan an einem stück mangelt / könne berichten / vnterweisen / vermanen / vnd anzeigen / wie nach Gottes Wort / die Busse / der Glaube / der vörsatz zur besserung / solle gestalt sein / Denn jrer viel verstehens nicht gnugsam / vnd die es verstehen / seind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur besserung. Wenn aber in solcher priuat vnderredung / bericht vnd vermanung geschicht / auß Gottes Wort / so ist ohne zweiffel Gott durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glaube vnd besserung zuwircken / vnd zugeben. Zum Dritten / wenn der Pastor weiß / das seine schefflein in Sünden liggen / kan er sie in solcher priuat vnderredung / desto bequemer auß Gottes Wort straffen / vnd zu wahrer busse vermanen. Zum Vierdten / wenn ein armes gewissen / ettwa anliegen / beschwerung oder anfechtung hat / kan es inn solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnnd trost suchen.
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Zum Fünfften / das nicht jemandt auß vnwissenheit oder vnbedacht das Abendtmal des HERrn zum gericht entfangen möge / so wirdt er in der Beicht gerichtet / erinnert / vnd vermahnet / das / vnd wie er sich prüfen solle. Zum Sechsten / soll diese Beicht darumb gehalten werden / auff das also inn wahrer busse / durch rechten Glauben die priuat Absolution bey dem HErrn Christo / im Wort gesucht / vnd von jm / durch das mittel des Dieners entfangen werde. Also ist die Beichte / wie wir die halten / Gottes Wort gemeß / hat grossen nutz / vnd wird viel frucht schaffen. Vnd wenn die leute des berichtet / vnd es recht bedencken werden / so darff man sie nicht treiben / nötigen / oder zwingen zur Beicht / sondern der grosse nutz / vnd jre eigen noth / wirdt sie woll darzu fordern. Wer aber das alles nicht achtet / an dem kan man dabey leicht erkennen / was er für ein Christ sey. Fürnemlich aber soll die lehre von der Absolution woll erkleret werden / weil vorhin der Bapst dieselbige mit seiner gnugthuung / vnd mit der Heiligen verdienst beschmeisset / vnd jetzundt die Sacrament schwermer / auch etliche andere / dieselbige zum theil verachten / zum theil gar verwerffen / auff das die leute auß Gottes Wort berichtet werden / was herrlichen schönen trost die arme gewissen finden in der Absolution / vnd also von derselbigen viel vnd hoch halten / die offt vnd gern in rechtem Glauben brauchen. Es ist aber die Absolution nichts anders / denn eben die verheissung des Euangelij / von Gottes gnade / vnd von vergebung der Sünde / durch den Glauben / vmb
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Christus willen / die sonst inn der gemeinen Predigt allen furgetragen wird / aber mit diesem vnderscheidt / in der gemeinen Predigt wird dieselbige verheissung in gemein fürgetragen / angebotten / gereicht vnd zugeeignet allen gleubigen / Aber in der Absolution wird dieselbige verheissung insonderheit einem jeden für sein person / der inn rechtem Glauben derselbigen braucht / fürgetragen / gereicht / vnnd zugeeignet. Nun soll auch in der gemeinen Predigt die verheissung des Euangelij / nicht allein narratiue oder recitatiue gehandelt / sondern die leute sollen vermahnet werden / das sie dieselbige durch den Glauben ergreiffen / vnd annehmen sollen: Vnnd wer also die verheissung des Euangelij / so in gemein wirdt fürgetragen / vnd angebotten / durch den Glauben in sein Hertz fasset / vnnd also zu sich nimpt / der soll wissen / vnd nicht zweiffeln / das jm dardurch der liebe Gott warhafftig vnd gewißlich reiche / schencke / vnd zueigne / was die verheissung fürtraget vnd anbeut / Daher ein alter guter nutzer brauch komen ist / das die predigten beschlossen werden / mit einer gemeinen Beicht vnd gemeinen Absolution / dadurch angezeiget wirdt / das die zuhörer die lehr / so in der Predigt auß Gottes wort fürgetragen wirdt / nicht sollen in gemein hin hengen lassen / sondern de applicatione gedencken / zur Buß / zum Glauben / zur besserung / wie von solcher gemeinen Absolution hernach soll gesagt werden. Es kan aber ein armes gewissen seinen schwachen Glauben / auß der gemeinen Predigt / offt nicht gnugsam stercken / denn es gleubt woll / das Gottes verheissung wahr sey / vnnd allen Gleubigen gegeben werde / Aber dauon
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disputieret es / Wer weiß / ob der liebe Gott dir armen grossen vnwirdigen Sünder solche hohe Himlische schetze / vnnd güter auch geben wölle / Du wündschest / begerest / gleubest / trawest ja woll / aber wer weiß / was GOTt im Himel gedenckt / vn̅ von deiner person beschlossen habe / etc. Hie hat nun der Sohn Gottes den schwachen Glauben zustercken / vnd die arme gewissen zutrösten / nicht allein in gemein das Euangelium geprediget / sondern auch priuatim / vnnd insonderheit / armen gewissen vergebung jrer Sünde verkündiget / Matth. 9. dem Gichtbrüchigen / Luc. 7. der offenbaren Sünderin / Lu. 19. dem Zacheo / Lu. 23. dem Mörder am Creutze / vnnd do die Phariseer allein die gemeine annunciationen haben wolten / aber die priuatam absolutionem für Gottes lesterung schalten / Matth. 9. Lu. 7. vertheidiget der HErr Christus dieselbige / vnd bestettigts mit wunderwercken / das jm die macht gegeben sey / vergebung der Sünden nicht allein in gemein zuuerkündigen / sondern auch dieselbige einem jedem Gleubigem / der es sucht vnd begeret / insonderheit zureichen / zueignen / vnd versichern / mit der vertröstung / Sey getrost mein Sohn / deine Sünde seind dir vergeben / Matth. 9. Gehe hin im frieden / dein Glaube hat dir geholffen / Lu. 7. Solche gewalt aber hat der Sohn Gottes nicht allein gebraucht / do er persönlich ohn mittel auff Erden vergebung der sünden geprediget hat / sondern hat dieselbige Schlüssel des Himelreichs verheissen / vnd gegeben seinen Aposteln / vnnd allen / so sein Wort lauter vnnd rein führen /
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Quicquid solueritis in terra, &c. Matth. 16. & 18. Quorumcumque remiseritis &c. Iohan. 20. Nicht aber also / das einig Mensch für sein Person macht habe / für Gott Sünde zuuergeben / Denn das gehöret allein Gott / Isai. 43. vnd die macht ist allein des Menschen Sohne gegeben / Matth. 9. Sondern das Christus solche seine macht / Sünde zuuergeben / jetzundt alhie auff Erden brauchen vnd erzeigen will / durch das mittel des Ministerij ja so gewiß vnd warhafftig / als Matth. 9. Luc. 7. Denn er ist selbs dabey / wie er verheissen hat / Matth. 28. vnd will dardurch mit seinem Geist krefftig sein / wie er darumb saget Johan. 20. Accipite Spiritum sanctum, quorum remiseritis &c. Derhalben muß man inn der Absolution nicht sehen auff des Dieners person / sondern auff diesen grundt / Das der Sohne Gottes selbs do gegenwertig / durch seinen Diener / dir vergebung deiner Sünde reichen / zueignen / vergwissen / vnnd versichern will / das es heissen soll / was also auff Erden gelöset wirdt / soll auch im Himel loß vnd vergeben sein / Matt. j 6. j 8. Johan. 20. Auß diesem warhafftigen grunde ist klar zuuernemen / was wir inn der Absolution für herlichen schönen trost haben / nemlich / das ich weiß / wo ich hie auff Erden meinen lieben Erlöser vnd Heilandt IHESVM Christum finden vnd antreffen kan / do er durch sein Wort / mit meiner armen person insonderheit handeln möge / vnd mir für meine person vergebung meiner Sünden reichen / schencken / zueignen / vergwissen vnd versichern / das ich nicht darff im zweiffel stehen / was Gott droben im Hi
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mel von meiner person gedencke / vnd beschliesse / sondern das ich alhie auff Erden desselbigen kan gewiß werden / nicht von schlechten Menschen / sondern vom HERrn Christo selber / durch den Diener / also / das es im Himel gelte. Vnd darzu will er den heiligen Geist geben / Johan. 20. der durchs Wort den Glauben stercken vnnd erhalten will / das auch dieser vrsachen halben / die Absolution hoch zuhalten ist. Diese gewalt aber der Schlüssel stehet nicht darin / das ein Prediger macht habe seines gefallens / wie / vnd wenn er will / zu absoluieren. Auch sollen die leute nicht gedencken / wenn sie gleich ohne Busse vnd Glauben sein vnd bleiben / wenn sie nur die Absolution brauchen / das es dann kein noth habe: Sondern die Schlüssel sollen geführet vnd gebrauchet werden / nach dem befehl vnd verordnung des HERrn Christi / Nemlich / das den bußfertigen / die durch den Gluaben bey Gott gnad vnd vergebung der Sünden vmb Christus willen suchen / die Absolution mitgeteilet soll werden / vnnd das die der Absolution sich zutrösten haben / so dieselbige in wahrer Busse / durch rechten Glauben nutzen vnd brauchen: Dann den vnbußfertigen vnd vngleubigen sollen nach Christi befehl die sünde nicht gelöset / sondern gebunden vnd behalten werden / Matth. j 6. Johan. 20. Vnd der vrsachen halben behalten wir die Beicht / wie vorgemeldt / das der vnderscheidt nach Christi befehl gehalten könne werden / wo sünden zulösen / oder zubinden sey. Es müssen aber auch betrübte gewissen des berichtet werden / das die Absolution nicht darauff stehe / wie fest / starck / köstlich / vnd volnkommen beide / Busse vnnd Glauben / sey / Sondern der grundt stehet allein auff dem gehorsam / leiden / vnd sterben
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IHESV Christi. Vnd eben darumb soll die Absolution gebraucht werden / das dardurch der Sohn Gottes beide Buß vnd Glauben mehren / stercken / vnd erhalten wolte. Was belanget die Formam Absolutionis / wie die gebraucht möge werden / dauon soll hernach im andern teil von den Ceremonijs bericht geschehen.

Von der Heiligen Tauffe.
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DIe Lehre von der heiligen Tauffe / von dem befehl / von der verheissung / nutz vnd frucht der Tauffe / was dieselbige sey / was sie nutze vnd wircke / was sie bedeute / vnd das Wasser für sich solche grosse dinge nicht thu / etc. Die lehre soll dem Volck fein einfeltig vnd trewlich fürgetragen werden / wie sie auß Gottes Wort zusammen gezogen vnd gefasset ist / im Catechismo / vnnd in den dreyen herrlichen Sermonen Lutheri von der Tauffe / Auch in Locis communibus Philippi, vnd in andern reinen schrifften. Weil aber bißhero inn diesen Kirchen die Tauffe noch
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auff Papistische weise geweihet worden ist / sollen die leute auß Gottes Wort fein gründtlich berichtet werden / welchs die rechte weihe vn̅ heiligung der Tauffe sey / Woher sie die krafft habe / das sie sey ein badt der wiedergeburt / vnd ernew rung / welchs die Sünde abweschet / Tit. 3. Act. 2. vn̅ 22. Nemlich vom Wort Gottes / in welchs das Wasser / damit getaufft wird / gefasset / vnd damit verbunden ist / das Christus in seinem Wort befehl gegeben / mit Wasser zuteuffen / im Namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / vnd daran die verheissung gehenget / Wer da gleubet / vnd getaufft wirdt / der wird selig werden / Denn ohne das Wort ist das Wasser schlecht Wasser / vnd keine Tauffe / wenn gleich alles Saltz vnnd Schmaltz / alles Wachs / mit allen Creutzen zusammen geschmoltzen würde / wenn aber auff vnd nach solchem befehl vnd verheissung / mit den Worten die Tauffe gehandelt wirdt / so ist da Gott Vater / der vns selig macht / durch das badt der wiedergeburt / Tit. 3. Gott der Sohn / der seine gemeine reiniget / durch das Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Der heilige Geist / der vns durch solch Wasserbadt im Wort new geberet vnd vernewert / Johann. 3. Tit. 3. Vnd daher hats die Tauffe / das sie ist ein selig badt zuwaschen vns von Sünden. Der Bapst aber hat durch sein weihen die leute von solchem Wort Gottes vnd grunde abgeführet / vnnd sie dahin geweiset / wenn das Wasser beschworen / die Tauff Kertze darein gesteckt / der Cresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemachet werden / das also dadurch / vnd daher die Tauffe jre krafft habe / zur vergebung der Sünden / vnnd seligkeit / So doch dauon wedder befehl / noch verheissung inn Gottes Wort ist /
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Vnd ist ein grewlich ding / das man Gottes Wort hindan setzen / vnd Menschen fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr ein rechte Abgötterey ist: Wie dann auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne befehl vnd verheissung Gottes / ein rechte Zauberey ist. Auch wirdt dabey die anruffung der Heiligen gebraucht / vnnd außdrucklich gebeten / das Johannes Baptista die Tauffe heiligen wölle / auff das dadurch die Sünde mögen gereiniget werden. Solches sollen die Prediger auß der Bepstischen Agenda nehmen / vnd dem Volck erkleren / was es für ein grosser grewel sey / vnd dargegen sie weisen auff die rechte heiligung der Tauffe / wie gemeldt ist. Soll derhalben hinfüro solch Papistisch Tauff weihen inn diesen Kirchen gentzlich vnderlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweihet were / darzu genommen / Sonder wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauff in das Wort des befehls / vnd der verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / das dardurch die Tauffe rechtschaffen / vnnd reichlich gnug geheiliget sey. Es soll auch das Volck berichtet werden / das die substantz / vnnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / das es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. also das
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es ein rechtschaffene volnkommene Tauffe ist / wenn jemandt mit Wasser getaufft wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser vnderscheidt gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnnd zwischen Gebetten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden. Vnd weil vnder denselbigen Ceremonien etliche seind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweiheten Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue MARIA, mit dem Oly / Cresam / vnd brennenden Liechte / also / das die krafft vnd wirckung / so eigentlich der Heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnnd zugeschrieben wirdt / dem geweihetem Saltz / dem Oly vnnd Cresam / wie solches jre Agenda außweiset / sollen dieselbigen Ceremonien bey der Tauffe vnderlassen vnd weg gethan werden / Aber andere nutzliche Lectiones / Gebet / Fragen / etc. dardurch die lehre von der Tauffe / von der Erbsünde / vom Glauben / von der wiedergeburt / vnd vernewerung / kurtz vnnd nutzlich erkleret wirdt / sollen gehalten werden / wie in dem Tauff büchlein Lutheri / welches inn den benachbawrten Reformierten Kirchen gebreuchlich / verfasset ist / Vnd das alles soll in bekanter Deudtscher sprach gehandelt werden / das die vmbstehenden vernemen mögen / was für ein grosser ernst dar gehandelt werde / vnd sie desto hertzlicher mit beten / auch jrer Tauff sich erinnern mögen/ Derhalbensollen auch die Pastores in der Predigt die gantze handlung der Tauffe offt dem Volck erkleren.
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Hieneben muß auch der béricht geschehen / Ob woll im Bapstumb viel superstitiones mit vnter gelauffen / Weil aber dennoch die substantialia Baptismi geblieben sind / das die jenigen / so im Bapstumb getaufft sind / eine rechte volnkommene Tauffe haben / weil dieselbige stehet vnd berhuet / nicht auff des Priesters vnwirdigkeit / oder mißbrauch / sondern auff dem Worte des HERrn Christi / Eph. 5. Es soll auch die Kirche verwarnet / vnnd die reine lehre von der Kindertauffe mit fleiß verwaret werden / für der Wiederteuffer jrthumb / Vnd soll in diesen kirchen bleiben vnnd gehalten werden / das man die kinderlein zur Tauffe schicke / vnd sie teuffen lasse / Hieneben aber soll auch fleissig die lehre getrieben werden / das die leute nicht meinen / es geschee also / von wegen alter gewonheit / Sondern das sie lehrnen betrachten / die vrsachen / warumb man mit den kinderche̅ zur Tauffe eilen solle / welch ein wichtiger ernster handel da sey / wenn ein Kindlein getaufft wirdt / was die Tauffe dem Kinderchen nutze. Vnd diß gehet auß dem grunde der schrifft von der Erbsünde / nemlich / das die Kinderlein in Sünden entfangen / vnnd geboren werden / Psalm. 51. vnd derhalben von natur Kinder des zorns sein / Ephes. 2. vom Reich Gottes außgeschlossen / dann was vom fleisch geboren ist / das ist fleisch / vnnd do es nicht von newen wieder geboren wird / kans in das Reich Gottes nicht kommen / Johan. 3. so wirdts also ohne zweiffel gehören vnter das Reich des Sathans / Col. j. zur verdamnuß / Rom. 5. Nun können aber oder sollen ja fromme Eltern jren Kindern nicht gönnen / das sie in solchem jam
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mer vnd ellend bleiben / vnnd ewiglich verderben möchten / Sondern sollen ja billich darnach trachten / wie jnen möchte gerahten vnd geholffen werden. Nun ist Christus als ein Erlöser vnd Heilandt gestorben / wie für alle menschen / also auch für die Kinderlein / Vnd von denselben spricht er außdrucklich: Lasset die Kinderlein zu mir kommen / denn solcher ist das Himelreich. Item / es ist nicht der wille meines Himlischen Vaters / das eines von den kleinen soll verloren werden / Matth. 18. vnd 19. Marci 10. Es wirdt aber die gnade Gottes in Christo zur seligkeit fürgetragen / gereichet / vnd zugeeignet / nicht ohne mittel / sondern durch ördentliche mittel / des Worts vnd der Sacrament (wie droben vielmals gemeldet) von GOtt darzu eingesetzt. Derhalben weil Christus die Kinderlein will selig haben / so muß ein sonderlich mittell von GOtt darzu verordnet sein / dardurch GOttes gnade / vergebung der Sünden / zur seligkeit inn Christo jhnen gegeben / gereichet / vnd zugeeignet werde / wie im alten Testament / also auch im newen Testament. Nun kan man durchs blosse Wort alleine mit den kinderlein nicht handeln / denn man kan sie noch nicht lehren / Derhalben muß es durch die Sacrament geschehen / wie im Alten Testament durch die beschneidung / Vom Abendmal aber des Herrn / spricht Paulus / Der mensch prüfe sich selbs / Item / er soll vnderscheiden den Leib des HErrn / 1. Cor. 11. welches die jungen kinderlein noch nicht thun können. Derwegen bleibt noch die Tauffe vbrig / das
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dieselbige ein solch mittel sey / wie solches gewaltigen grund in der schrifft hat / denn Christus spricht / Der kinder ist das Himelreich / Matt. 19. Es kan aber niemandt ins Himelreich kommen / er sey dann wiedergeborn / vnnd dasselbige geschicht durchs Wasser vnd den Geist / Joh. 3. Denn die Tauffe ist ein solch badt der wiedergeburt / Tit. 3. Derhalben müssen die kinderlein getaufft werden / auff das sie wiedergeboren werden / vnnd also ins Himelreich kommen / Item / es ist des Himlischen Vaters wille / das die kinderlein nicht sollen verloren / sondern selig werden / Matth. 18. Die Tauffe aber ist ein badt der wiedergeburt / dadurch Gott selig macht / die das ewig leben ererben sollen / Tit. 3. Item / wenn die kinderlein / so in sünden entfangen vnd geboren sind / nicht sollen verlohren werden / so müssen sie vergebung der Sünden haben / Die Tauffe aber ist ein solch mittel / dadurch die Sünde abgewaschen / vnd vergeben wird / Act. 2. vnd 22. Derhalben sollen die kinderlein getaufft werden / denn Christus befilcht / wir sollen die kinder zu jhm bringen / Wie können wir aber solchs thun? Da antwortet Paulus / Die getaufft werden / die ziehen Christum an / Gal. 3. werden auff seinen todt getaufft / vnd jhm eingeleibet / Rom. 6. vnnd Act. 2. Da Petrus spricht / Lasset euch teuffen zur vergebung der Sünden / setzet er bald diß darzu / Diese verheissung ist ewer vnd ewrer kinder / eben wie im alten Testament von der beschneidung geschrieben stehet / Gen. 17. Derhalben hat die Kindertauffe guten bestendigen grundt in Gottes worte / wie daruon mehr argumenta & refutationes Anabaptistarum in andern schrifften zufinden / Denn wir diesen kurtzen bericht allein darumb haben wöllen hieher setzen /
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die Pastores zuerinnern / das alltzeit bey der lehre grunde soll gefüret werden / vnd die leuthe auß solchem grunde vermanet mügen werden / Auß was vrsachen / sie jre kinderlein zu tauffe schicken sollen / was da gehandelt werde / wenn ein kindlein getaufft wird / Nemlich / wie es durch Christum von Gottes zorn vnnd auß dem reich des teuffels erlöset / Gottes gnade / vergebung seiner sünde bekommen / vnd also ins Himelreich eingehen müge / Derhalben die vmbstehende̅ mit allem ernst sollen beten helffen. Vnd eben dardurch / werden auch die andern erinnert / was sie in jrer kindlicher tauffe entfangen haben / wie dann die Prediger diß stücke fleissig sollen treiben / wie sich die wirckung vnd trost der heiligen Tauffe / durch das gantze leben des Menschen strecke vnd beweise / quod ad reconciliationem & renouationem. Es muß auch bey dieser lehre / den andern Sacramentschwermern gewehret werden / denn die Caluinisten sprengen vnter die leute / gar einen schedlichen jrrthumb / das die kinder / so von bekereten gleubigen eltern geborn werden / ob sie gleich in Sünden entfangen vnnd geborn werden / dennoch mit der natürlichen geburdt / auß gleubigen eltern / das mit sich bringen / das sie auch von der Tauff / nicht sein kinder des zorns / vnter dem reich vnd gewalt des Satans / sondern auch one die Tauff wahrhafftig sein im reich Christi / vnd in der gnaden Gottes / vnd das die Tauffe nur allein ein eusserlich zeichen sey / dardurch bezeuget werde / das dieselbigen kinder vorhin / vergebung der Sünde / vnd ewige seligkeit haben etc. Diese schwermerey / welche Augustinus in Pelagio voralters verdampt hat / lib. 2. De peccatorum meritis etc. vorkleinert den
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grewlichen schaden der Erbsünde / vnd nimpt der Tauffe jre fürnemste krafft / vnd heilsame wirckung / Derhalben muß diß mit allem ernst gestrafft werden / dann Christus spricht in gemein mit grossem ernst / Johan. 3. Was auß fleisch geboren ist / das ist fleisch / Darumb es sey dann / das der mensch von newen geboren werde / auß dem Wasser vnd Geiste / so kan er in das Reich Gottes nicht kommen / Ist das wahr / so muß es ohne zweiffel folgen / das der mensch so auß fleisch geboren ist / vor der newen geburt / die durchs wasser vnd den Geist geschicht / nicht sey im Reich Gottes / sondern vnder der gewalt der finsternuß / Col. j. weil darzwischen kein mittel ist / 2. Cor. 6. So spricht auch Paulus fein rundt vnd klar / Ephes. 2. Wir (das ist / die wir von beschnittenen Eltern geboren sind) waren auch kinder des zorns von natur / gleich wie die andern / nemlich die von Heidnischen Eltern geborn sind. Die verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Genes. 17. Act. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vnnd darumb sagt Augustana Confessio, articulo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit appliciret werde. Diß aber verstehen wir von den gebornen Kindern / die vns GOtt in vnsere hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die Eltern trösten sollen / werden sie wissen zunehmen auß Lutheri vnnd Pomerani dauon außgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man muß die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / sondern sie sollen offt vermanet
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werden / das sie die Tauffe ansehen / wie die schrifft dauon redet / nemlich / das es sey ein werck der heiligen Dreyfaltigkeit / welche der rechte Teuffer ist / durch den Mundt vnd handt des Dieners / vnd ein solche handlung / do Gott der Vater durch die Tauffe selig macht / Tit. 3. do Gott der Sohn durch das Wasserbadt im Wort reiniget / Ephes. 5. dadurch der heilige Geist den Menschen von newen geberet vnd ernewert / Johan. 3. Tit. 3. vnd das darumb / vnnd daher / weil wir getaufft werden auff den todt Christi / Ro. 6. auff seine aufferstehung / j. Pet. 3. Vnd Summa / weil in der Tauffe Christus mit alle seinem verdienst angezogen wirdt / Galat. 3. vnnd also machet die heilige Dreyfaltigkeit in der Tauffe / vmb Christus wllen / mit vns einen bundt / eines guten gewissens / j. Pet. 3. durch vergebung der Sünden / Actor. 2. vnnd 22. zur ewigen seligkeit / Mar. 16. Vnd derhalben soll auch bey der Tauffe alle leichtfertigkeit verhütet / vnd die gantze handlung / beide von den Priester / vnd von den vmbstehenden / mit aller Reuerentz in Gottes furcht verrichtet werden. Es sollen auch nicht vnuerstendige Kinder / leichtfertige personen / oder Gottlose leute zu Gefattern / bey der Tauffe zustehen / gestattet werden. Vnd were gutt / das vmb nutzlicher erinnerung / vnnd vmb des gemeinen Gebets willen / die handlung der Tauffe / wo es geschehen köndte / vnd sich leiden wolte / verrichtet würde / wenn die gantze gemeine Gottes beysamen ist / Jedoch sollen freunde / nachbawrn / bekante / vnd andere vermanet werden / das sie gerne mitgehen / vnnd dabey sein / wenn ein kindtlein getaufft wirdt.
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Von der Meß.
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DIe Papistische Meß / ist ein grewel aller grewel / welche bey reiner lehre des Euangelij nicht kan / noch soll gestattet oder geduldet / sondern muß auß Gottes wort mit allem ernst gestraffet werden / Das aber der falsche wahn vom verdienst der Meß / den leuten / durch Gottes worte auß den hertzen genommen / vnd sie selbs den grewel auß grunde der schrifft verstehen / vnd fliehen mügen / So muß fein vnterscheidentlich angezeiget werden / worinn derselbige grewel der Messe stehe / dann das man auß den Psalmen etwas singet / Introitus, Tractus, Sequentias, die rein sein / braucht / das Collectae darinn gemeine gebett / so reine sind / verfasset / gelesen werden / Deßgleichen das auß der Propheten / Euangelisten / vnd Apostel schrifften gelesen / das Patrem, Sanctus, Agnus Dei gesungen wird etc. das ist noch nicht der grewel der Meß / daruon wir reden / dann Gottes wort lesen / beten / Gott loben / vnd dancken ist nicht vnrecht / sondern von Gott geboten / wiewoll gleichwoll / bey den Papisten / auch inn diesen stücken / viel mangel ist / denn es geschicht solchs in frembder sprach / die dem gemeinem volck vnbekant ist / wieder die lehre Pauli j. Corin. 14. vnd wird darauß gemacht ein Opus operatum, welchs doch Christus strafft Matth. 15. denn er will solche anbeter haben / die im Geist vnnd in der wahrheit jhn anbeten / Johan. 4. Auch
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wird in vielen die anruffung der Heiligen mit eingemenget / welche wieder die schrifft ist. Was auch belanget / Alben / Caseln / Liechter etc. das ist auch noch nicht der rechte grewel der Messe / denn es sind an jm selbs adiaphora, in welchen die Christliche freyheit / ohn Aberglauben / zur kirchen erbawung / zu disponiren hat. Darinn aber ist vnd stehet der Ertzgrewel der Messe / wenn in Canone, oder in der Stillmeß / der Meßpfaff mit dem Leibe vnd Blute Christi / welches er da vermeinet zu haben / viel seltzame wünderliche schirmschlege treibt mit auffheben / nidderlegen / mit hin vnd wieder weben / an alle vier örter der Welt / vnd deßgleichen / das er solch sein werck darfür helt / vnd außgibet / das er darmit vnd dardurch den Leib vnd das Blut Christi dem Himlischen Vater / auffs new auffopffere / zum Sündopffere / schuldopffer / oder versönopffer / damit vnd dadurch / bey dem Himlischem Vater erworben vnd erlanget werde / gnade / vergebung der Sünden / vnd allerley güter Gottes / denen die Messe sehen oder fur sich halten lassen / Ja nicht allein den abwesenden / sondern auch den Todten. Dasselbige aber ist erstlich stracks wieder die schrifft / Eph. 5. Heb. 7. 9. 10. die außdrucklich lehret / das nur ein einigs versönopffer sey / vnd das solches allein Christus einmal am Creütze verrichtet habe / also / das dasselbige volnkommen vnd gnugsam sey in aller ewigkeit / vnd derhalben nicht könne / noch solle Iteriret werden. Zum andern / ist es eine grewliche schmach vnd ver
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kleinerung des einigen opffers Christi / am Creutz geschehen / Denn wenn einerly opffer offt jteriret werden / das ist ein zeugniß / daß das vorige schwach vnd vnvolkommen sey / wie die Epistel zun Hebreern außdrucklich saget / capite 10. Zum Dritten / weil allein Christo zugehöret / das er selber das versönopffer verrichte / wie ers auch gethan hat / am Creutze / Heb. 7. 9. 10. so ists ein grosser grewel / dasselbige dem wercke des Meßpfaffen zuzuschreiben. Zum Vierdten / werden die leute durch die opffermeß von dem einigen opffer Christi am Creutz geschehen / abgeführet / vnd geweiset auff des Meßpfaffen werck / dadurch zuerlangen gnade vnd vergebung der Sünden. Zum Fünfften / weil ein versönopffer nicht kan geschehen ohne Blutuergiessen / leiden vnd todte / Hebr. 9. so thut der Meßpfaff nichts anders / denn das er / souiel an jm ist / den Herrn Christum auffs newe wieder creütziget. Diß alles sind schreckliche grosse grewel / vmb welcher willen die opffermeß billich vnnd nothwendig abgethan muß werden. Dagegen aber sollen auß Gottes Wort die leute berichtet werden / das nur ein einigs versönopffer für vnsere Sünde sey / durch welchs volnkommen erworben ist alles / was zur vergebung der Sünden / vnd vnser seligkeit gehöret / vnd von nöten ist / nemlich / das Christus einmal am Creutz verrichtet hat / welches krafft jmmer vnd in ewigkeit
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wehret / Heb. 9. vnd 10. Vnd desselbigen krafft vnnd verdienst wirdt vns im Wort vnd Sacramenten fürgetragen / gereichet vnd zugeeignet / Vnd wenn wirs durch einen rechten Glauben zu vns nehmen / so werden wir also teilhafftig alles des / was Christus durch sein opffer am Creutz verdienet / vnd erworben hat. Vnd diß ist der rechte einige weg / wie wir bey Gott dem Vater / durch Christum / gnad / vergebung der Sünden / seligkeit / vnd alle Himlische schetze vberkommen / bedürffen also darzu kein ander eusserlich opfer im neuwen Testament / sonst aber hat die Christenheit im newen Testament viel Geistlicher opffer / so von Gott befohlen / die jm auch durch Christum angenehm sein / 1. Pet. 2. als lobopffer vnd danckopffer / Heb. 13. Psalm. 50. bettopffer / Psalm. 143. das opfer eines bußfertigen betrübten Hertzens / Psalm. 51. das opffer des Glaubens vnd Höffnung / Psalm. 4. das opffer der wolthetigkeit / Phil. 4. vnd Summa / das opfer des gantzen newen lebens / Rom. 12. das aber sind nicht eusserliche opferwerck / sondern Geistliche opffer / j. Pet. 2. die da geschehen im Geist / vnd in der warheit / nicht vergebung der Sünde damit zuuerdienen / sondern Gott zu lobe vnd ehren. Von solchen Geistlichen opfern reden die Veter / welches hernach der Bapst auff seine opfer Meß gezogen hat.

Von dem Abendtmal des HERRN.
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ZVm gedechtnuß des einigen versönopffers / so einmal am Creütz verrichtet / hat Christus eingesetzt sein heiliges Abendmal / in welchem seiner gedacht / vnd sein todt verkündiget soll werden / biß er wieder wird kommen / zu richten die lebendigen vnd die todten / Vnd dasselbige hat er eingesetzt / in der nacht / do er verrathen ward / gleich wie sein Testament / darinn er seine güter vnnd Himlische schetze / so er durch auffopfferung seines Leibes / vnd durch vergiessung seines Bludts erworben / seinen Jüngern bescheidet / also / das er dieselbige allen gleubigen reichen / zueignen / vergwissen / vnd versigeln will / darmit das er vns in seinem Abendmal zuessen gibt / mit dem eusserlichem brodt / denselbigen seinen leib der für vns gegeben ist / vnd mit dem eusserlichem Wein zudrincken / eben dasselbige sein Blutt / das für vns zur vergebung der Sünden / am Creütz vergossen ist / Vnd weil wir also in des HERrn Abendmal haben / die grosse herliche / reiche / Himlische schetze vnd güter / soll dasselbige in der Christlichen kirchen mit höchster Reuerentz gehalten vnd gebraucht werden / also / vnd keines weges anders / denn wie es der Sone Gottes in seinem Testament verordnet vnd befohlen hat / Denn endert man doch eines menschen Testament nicht / wans bestetiget ist / Gal. 3. Sondern man helt den für einen sacrilegum, wer etwas daruon oder darzu thut / Viel mehr soll solches in aller furcht Gottes gehalten werden / mit dem Testament des Sohns Gottes / darin er vns die güter vnserer seligkeit bescheiden hat. Derhalben soll hinfüro in diesen kirchen das Abendmal des HERrn / gereicht vnd gebraucht werden / also / wie es der HERR Christus in seinem Testament verordnet vnd be
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fohlen hat / Nemlich vnter beyder gestalt / das mit dem brodte gereichet vnd entfangen werde der Leib Christi / vnd mit dem Wein / das Blutt Christi / Vnd soll in keinem wege gestattet werden / das es anders / nemlich vnter einer gestalt alleine / gereichet oder gebrauchet werde / weil solchs / dem außgedrucktem befehl / des Testaments Christi zu wieder vnd entgegen ist / Sondern das die Kirche wissen möge / was jr da gereichet vnd gegeben werde / sollen die Wort der einsetzung in bekanter sprach / mit außdrucklicher lauter klarer stimm gesprochen werden / vnterscheidlich vbers brott / vnnd darnach vber den Wein / Vnd sollen die leute / auß Gottes wort berichtet werden / welch ein grewlicher kirchenraub / vnnd Gottes dieberey es sey / das der Bapst / den Leyen geraubet vnd verbotten hat / den Kelch des HErrn / welchen der HERr Christus in seinem Testament zureichen vnd gebrauchen nicht allein vergünstiget / sondern befohlen hat / allen menschen die seinen namen anruffen / 1. Corin. 1. vnd 11. wie auch solchs in der ersten alten Christlichen kirchen / bey vnd nach der Apostel zeiten / durchauß allenthalben gehalten ist worden / vnd soll den leuten geweiset werden / was der teuffel mit der Kelchdieberey gesucht habe / Nemlich / das er den leuten rauben möchte den schönen trost / welcher mit außdrucklichen wordten / in dem andern theil des Abendmals gesetzt wird / Dieser Kelch ist das newe Testament / in meinem Blute / welches für euch vergossen wird / zur vergebung der Sünden / Wie sie auch eben darumb bey dem ersten theil in jren Meßbüchern außgelassen haben die wort / (quod pro vobis datur) Auff das die leute also desto mehr auff jre Opffermeß gefüret möchten werden. Es soll aber der brauch beider gestalt gehalten
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werden / nicht darumb / das es der Bapst etwan vergönnet vnd nachgibt / sondern darumb / weil es der Son Gottes in seinem Testament also verordnet / vnd befohlen hat / vnd weil das verbott der andern gestalt eine grewliche Sünde ist wieder das Testament Christi. Vnd weil der Son Gottes selber inn seinem Testament verordnet vnd außdrucket / wie wir seines Leibs vnd Bluts im Abendtmal brauchen sollen / nemlich den Leib nemen vnd essen / das Blut nemen vnd trincken / zu seinem gedechtniß. Vnd aber zu einem Testament niemandt etwas zuthun soll / Gal. 3. so ist darauß klar / das es nicht allein gehöret vnder den spruch / Matth. 15. Frustra colunt me mandatis hominum, Sondern das es eine schwere Sünde sey / wieder das Testament Christi / wenn man das Sacrament zum schawspiel herumb tregt / oder einsperret / vnd dafür einen sonderlichen Gottesdienst anrichtet / So ists auch nicht für die todten eingesetzt / die nicht mehr essen vnd trincken / Derhalben das Abendtmal halten / den todten damit zuhülff zukommen / ist auch wieder das Testament Christi. Vnd weil nun das Abendtmal des HErrn wiederumb gantz mit seinem rechten wahren brauch / auß Gottes wort / diesen Kirchen restituiret wirdt / sollen die leute vleissig vermanet werden / das sie dafür dem lieben Gott von Hertzen dancken / vnd zu wahrer danckbarkeit nun offt / wie Paulus lehret / das Abendtmal brauchen / nicht auß zwang / auff bestimpte zeit / sondern das jre eigene noth sie darzu treibe / vnd der grosse nutz / selige trost / vnd edle krafft des Abendt
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mals sie darzu reitze / Vnd das kan auffs einfeltigste auß vnd mit den worten der einsatzung den leuten fürgetragen werden / das sie solche vermanung allzeit vor angen haben können. Wir sollen stets im wahrem Glauben gedencken / was Christus an vns gewendet hat / vnd seines todts nimmer vergessen. Wir befinden aber / das wirs leider allzuuiel vergessen / vnd solch gedechtniß in vns schwach / kalt / vnd faul ist / do rufft nun vnser lieber Heilandt Christus in seinem Abendtmal / Nemet / Esset / trincket / Das ist mein Leib / mein Blut / Solches thut zu meinem gedechtniß. Item / wir sind durch Christum in den gnaden bund / des newen Testaments / in der heiligen Tauffe eingesetzt / Aber denselben bund halten wir leider so steiff vnd fest nicht / wie wir solten / tretten offt darauß / vnd brechen denselben / das wir nun gewiß mögen sein / das Christus / so wir in wahrer Buß durch den Glauben vns zu jm kehren / vns widerumb in denselben bund des newen Testaments einnehme / vnd das wir ein gewisses pfandt vnnd Siegel mögen haben / das wir in dem bunde allzeit mügen gefunden sein / bleiben / vnd erhalten werden / So spricht der Son Gottes im Abendtmal / Trincket alle darauß / dieser Kelch ist das newe testament / etc. Item / Christi Leib ist für alle gegeben / vnd sein Blut für alle vergossen / Wenn du aber gern woltest gewiß vnd versichert sein / ob Gott auch dich für deine person insonderheit damit meine / ob du auch teilhafftig seist / v̅ für Gotts gericht / zu deiner seligkeit zugenissen / vnd dich zutrösten sollst haben / was Christus mit auffopferung seines Leibs / vnd mit vergiessung seines Bluts verdienet vnd erworben hat / so verspricht dir Christus solches nicht allein inn der gemeinen verheissung des Euangelij /
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auch nicht allein durchs blosse wort in der Absolution insonderheit / Sondern bestettigt / versigelt / vnnd vergwisset dir solches / mit dem aller höchsten pfand / Nemlich / eben mit dem leibe der für dich gegeben / vnd eben mit dem blute / das für dich vergossen ist / Da im Abendmal mit dir insonderheit handelt / nicht ein schlechter mensch / sonder Christus dein Heiland selber / durch seinen diener vnd spricht / Nim hin vnnd iß / das ist mein leib / der für dich gegeben wird / Nim vnnd drinck / das ist mein blutt / das für dich zu vergebung deiner Sünde vergossen ist etc. Also auch in vnserm fleische wohnet nichts guts / sondern die Sünde / welche viel böser lüste in vns erreget / das gute hindert / vnd offt vns zu falle bringet / Christus aber in seinem Abendmal / macht mit vns den seligen wechssel / das er durch sein heiliges fleisch vnd blutt / sich mit vns vereiniget / das er also durch seine krafft den alten Adam jmmer mehr vnd mehr creützigen vnd tödten möge / Vnd also werden wir alle ein leib inn Christo / do ein gliedmaß das andere lieben / ehren / vnnd fürderen soll / vnd Summa / Wer sich inn seinem Glauben schwach befindet / der hat im Abendtmal des HERrn ein seliges krefftiges Antidotum, den Glauben dardurch zustercken / etc. Wenn dieser grundt mit vleiß getrieben wirdt / so werden fromme Christen sich offt mit grosser andacht / zum gebrauch des Abendtmals des HERrn finden. Vnnd eben auß diesem grunde können sie sich auch selbs berichten / was für nutz / frucht vnd trost arme bekümmerte gewissen / im rechtem gebrauch des Abendtmals des HErrn finden. Wer aber damit / vnd dadurch sich nicht bewegen lassen will / den kan man eben daran kennen / was er für ein Christ sey. Aber hiebey muß auch die erin
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nerung geschehen / contra opinionem operis operati, das die leute nicht gedencken / das sie vmb solches jres wercks willen / wenn sie zum Abendtmal des HERrn gehen / solche grosse schetze vnd güter vberkommen / sondern sie sollen vleissig vermanet werden / das sie sich vorhin prüfen / auff das sie nicht im Abendtmal das Gericht essen / vnnd schüldig werden an dem Leibe vnd Blute des HERren / 1. Corinth. 11. Das prüfen aber stehet darinn / ob der mensch auch ein recht bußfertiges Hertze habe / das seine Sünde erkennet / vnnd jme die lest leid sein / Denn wo noch ein böser vorsatz ist / vnd bleibet in den Sünden zuuerharren / vnd vortzufahren / do ist ein böse Proba / Fürnemlich aber stehet das rechte prüfen darinn / daß das Hertze durch wahren Glauben in dem gehorsam / leiden / vnd sterben des HERrn Christi / suche / bitte / ergreiffe / vnd zu sich neme / Gottes gnade / vergebung der Sünden / vnd die seligkeit / denn wer also geschickt ist / der entfehet das Sacrament wirdiglich / nicht zum Gerichte / sondern zu sterckung seines Glaubens. Vnd sollen die gewissen berichtet werden / das sie sich darumb nicht sollen vom Abendtmal des HErrn abschrecken lassen / wenn sie befinden / das jre Buß gering vnd kalt / der Glaube schwach sey / ob sie gleich gerne wolten / das die Buß hitziger / vnd der Glaube stercker were / sondern sollen wissen / das eben darumb sie das Abendtmal des HERrn brauchen sollen / auff das solches durch den HERrn Christum in jnen gestercket / vnd gemehret werden möge. Dieweil aber diß alles auff dem grunde stehet / das im Abendtmal des HErrn gegenwertig ist / gereichet vnnd
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entfangen wird / nicht nur allein schlecht brodt vnd Wein / Sondern zugleich auch / der wahre wesentliche Leib vnnd Bluth des HERrn JHESV Christi. So soll vnd muß auch der Sacramentschwermerey mit allem vleiß vnd ernst gewehret werden / das die nicht etwan vnterm schein in diese Kirchen einreissen möge / Vnnd sollen die leute verwarnet werden / das sie des teuffels list kennen lernen / Denn nachdem des Bapsts Opffermeß / Kelchreuberey / vnd andere mißbreuche / durch GOttes Wort offenbaret vnd niedergelegt sein / vnd gleichwoll der Sathan vns den schatz / so wir im Abendtmal haben / nicht gern rein wolt lassen / versucht ers jetzundt durch die Sacramentschwermer / auff eine andere weise / nemlich / er lest im Abendtmal brodt vnd Wein / essen vnnd trincken / den todt des HERrn verkündigen / aber den besten kern nimmet vnnd raubet er herauß / nemlich / den Leib vnnd Blut des HErrn / Vnd obwoll die Caluinisten jetziger zeit denselbigen jrrthumb so herlich schmücken / das es einen einfeltigen fast zubehend ist / So ist doch diß die Summa / jrer meinung / das der Leib / vnd das Blut JHESV Christi / von dem brodt vnd Wein / welches hie auff Erden im Abendtmal gereicht / vnd entfangen wird / so weit / vnd noch weiter abgescheiden sey / denn der Himel von der Erden ist / Denn sie wöllen / das Christi Leib vnnd Blut nach dem wesen / jetzundt nur allein im Himel / vnd nicht hie auff Erden / do das Abendtmal gehandelt wird / sein sollen / das also dasselbige / was vns hie auff Erden im Abendtmal / durch die handt des Dieners gereichet / vnnd mit vnserm munde entfangen wirdt / nicht sey der wahre wesentliche Leib vnnd Bluth Christi / Sondern
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nur allein Brodt vnd Wein / Es werde aber genennet Christi Leib vnd Blut / darumb / das es sey ein zeichen / dadurch entweder bedeutet / oder die krafft des abwesenden Leibs vnd Bluts Christi vns gereichet werde / Der Glaube aber müsse mit seinen gedancken sich vom Abendmal abwenden / vnd hinauff steigen vber alle Himel / vnd daselbs den Leib / vnd das Blut Christi / Geistlich geniessen. Das ist im grunde aller Sacramentschwermer entliche meinung / sie mögen sich schmücken vnd verdrehen / wie sie jmmer wöllen oder können. Diese meinung kan nun für der vernunfft / mit gar ansehnlichen schein geschmücket werden / aber fromme Chri sten sollen erinnert werden / das sie mit den worten des Abendtmals nach jren gedancken nicht spielen sollen / dieselbe jres gefallens zu deuteln / denn es sind wort des Testamentes des Sons Gottes / daran souiel gelegen ist / das wer nicht recht vnderscheidet / das jenige was im Abendtmal des HErrn / gereicht vnd entfangen wirdt / nemlich / das es sey der Leib Christi / der isset vnd trincket jm das Gerichte. Nun ist dieser handel leicht vnd klar / wenn wir nur allein einfeltig dabey könten oder wolten bleiben / was der Mundt außredet / von welchem der Vater auß dem Himel rufft / Das ist mein lieber Son / den solt jr hören. Dann im Abendtmal des HErrn ist etwas vorhanden / das wird vns durch die handt des dieners gereichet / vnd wir haben befehl / das wirs mit vnserm Munde entfange̅ sollen / do Christus spricht / Nemet / esset vnd trincket / welchs nicht kan vom geistlichen essen vnd trincken allein verstanden werden.
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Nun ist die frage / Was dasselbige sey? Brodt sehen wir / Wein schmecken wir woll / Es ist aber die frage / Ob dasselbige / das im Abendtmal gegenwertig ist / das durch die handt des Dieners gereicht / das mit vnserm munde mit essen vnd trincken entfangen wird / allein Brodt vnd Wein sey? Darauff antwortet der / der die warheit selber ist / das nemlich / das dar gegenwertig ist / das durch die handt des Dieners gereicht / vnd mit vnserm munde entfangen wirdt / Das ist mein Leib / Das ist mein Blut. Vnd das wir ja nicht zweiffeln dürfften / ob diese wort einfeltig / wie sie nach dem buchstaben lauten / solten verstanden werden / Oder / ob man jnen eine andere deutung geben solte: So hat der HErr Christus solche wort seines Testaments an etlichen örtern in der schrifft wiederholet / vnd selber die außlegung dabey gesetzt / mit deutlichen klaren worten / Es ist der mein Leib / der für euch gegeben wirdt / Es ist das mein Blut / das zur vergebung ewrer Sünden vergossen ist. Vnd Paulus j. Corinth. 10. Das Brodt das wir brechen / ist participatio corporis Christi, Eine gemeine außtheilung vnd niessung des Leibs Christi / Das ist doch ja deutlich / vnd klar gnug / den Text mit der Glossa gegeben / was das sey / das im Abendtmal mit hande vnnd munde gereicht / vnd entfangen wirdt / Ob der Leib vnnd Blut Christi allein geistlicher weise / durch den Glauben / entfangen / Item / ob wir müssen hinauff gegen Himel steigen / wenn wir den Leib vnd das Blut Christi entfangen wöllen / Oder / ob Christus zu vns kömpt / vnd alhie auff Erden inn seinem Abendtmal vns seinen Leib vnnd Blut reiche vnd gebe / Denn auff diese fragen alle gibt Christus richtige klare antwort / Das euch im Abendtmal
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hier auff Erden gereichet wirdt / das jr mit ewrem munde entfanget / Das ist mein Leib / der für euch gegeben wirdt / Das ist mein Blut / das für euch vergossen wirdt / zur vergebung der Sünden / Nicht aber essen wir den Leib Christi also natürlicher weiß / wie ein stück Rindtfleisch / das mit den Zehnen zerkawet / eingeschlungen / im magen verdawet wirdt / etc. Sondern / weil Christus spricht / Nemet / esset / das ist mein Leib / so gleuben wir / obs gleich nicht natürlicher weise geschicht / das es dennoch gleichwoll warhafftig geschehe / auff vbernatürliche Himlische weise / welche dem Stiffter dieses Abendtmals allein bekandt ist: Wir gleuben was er sagt / MODVM aber wie es geschehe / befehlen wir dem / ders gesagt hat. Vnnd hie soll vns nicht jrren / das solches vnser vernunfft wünderlich / seltzam / vnd vngereimpt düncket sein / denn die ist in Gottes sachen eine Nerrin / j. Corinth. j. vnd 2. vnd muß gefangen genommen werden / vnder dem gehorsam Christi / 2. Corinth. 10. So ists auch wieder keinen Artickel des Glaubens / Denn das die Caluinischen mit hohen prechtigen worten fürgeben / Weil es nicht ist eine natürliche eigenschafft eines wahren menschlichen Cörpers / das er auff eine zeit zugleich / mehr dann an einem orte wesentlich sein könne / Vnd aber Christus einen wahren menschlichen Leib / mit allen wesentlichen eigentschafften / vns allenthalben gleich / nur allein die Sünde außgeschlossen / an sich genommen / Hebr. 2. vnd 4. So vermöge er nicht / salua humanitatis suae veritate, mit seinem Leibe vnd Blute zugleich im Himel / vnd an allen den örtern auff Erden / da sein Abendtmal nach seiner einsa
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tzung gehalten wirdt / wesentlich / gegenwertig zusein / ob gleich die wort seines Testaments also lauten / Darauff gibt vnser Glaube ein richtige gründtliche klare antwort / nemlich / das nicht allein das wahr ist / welches wir gerne zugeben vnd bekennen / das Christus nach seiner Menschlicher natur / vns seinen Brüdern allenthalben gleich ist / außgenommen die Sünde / sondern das auch diß feste stehe / vnd wahr sey / weil die menschliche natur in Christo mit der Göttlichen persönlich vereiniget / vnd erhaben ist / vber alles was genennet kan werden / nicht allein in dieser / sondern auch in der künfftigen Welt / Ephes. j. das Christus mit seiner Menschlichen natur / vnnd durch dieselbige viel könne / vermöge vnd außrichte / das sonst den wesentlichen natürlichen eigenschafften / eines schlechten Menschlichen Cörpers gantz vnd gar vnmüglich were / denn sein Blut reiniget vns von Sünden / j. Johan. j. in seinem Blut haben wir die erlösung / vnd vergebung der Sünden / Col. j. in seinem Blut sind wir gerecht / Rom. 5. Sein fleisch ist gegeben für der Welt leben / Johan. 6. Er gehet mit seinem Cörper durch verschlossene thüren / Johann. 20. wandelt auff dem Wasser / Matth. 14. jm ist nach seiner Menschlichen natur alles in seine hende gegeben / Johan. 13. Matth. 11. ja alle gewalt im Himel vnd auff Erden / Matth. 28. vnnd werden gleichwoll dadurch die naturen nicht vermischet: Weil nun derselbige in seinem Testament / von dem Brodt vnnd Wein / so im Abendtmal gereichet vnd entfangen werden / spricht / Das ist mein Leib / Das ist mein Blut / solt jm das vnmüglich sein / darumb vnd auß der vrsachen / weil es die natürliche eigenschafften in vnsern Cörpern nicht vermögen? Ja vn
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ser Glaube bestettiget diß viel mehr / wie ers gesagt hat / ob es gleich den natürlichen eigenschafften des menschlichen Cörpers nicht müglich ist / So vermags doch der / dem alle gewalt gegeben ist / im Himel vnd auff Erden / auch nach seiner menschlichen natur. Also auch gibt vnser Glaube gute bestendige antwort darauff / wenn die Caluinisten ein groß geschrey darüber machen / Christus ist mit seinem Leibe gen Himel gefahren / derhalben kan er mit demselbigen nicht hie auff Erden bey vns in seinem Abendtmal sein / denn die Himelfart Christi ist nicht ein schlechte reumliche verendrung des orts / wie Elias gegen Himel gefahren ist / oder / wie ein armes Vögelein von der Erden auff einen bawm fleugt / wie die Sacramentarij mit jren Kindischen gedancken / dauon dichten / Sondern also redet die schrifft dauon / das Christus durch seine Himelfart alle jrrdische schwacheit abgelegt / vnd sey dadurch gesetzt / zur rechten der Maiester vnd krafft Gottes / Mar. 16. Actor. 2. Heb. j. Lucae 22. also / das jm auch nach seiner menschlichen natur / alles vnterworffen / Er vber alles / was gewaltig vnd krefftig ist / erhöhet / j. Petr. j. Ephes. j. solte jm dann stett / raum / vnd ort hindern / das er nicht vermöchte / was er in seinem Testament außzesprochen / ja auch nach seiner Himelfart wiederholet vnnd bestettiget hat / j. Corinth. 11.? Das kan / darff / muß / vnd soll vnser Glauben nicht sagen / Sondern eben dieselbe artickel des Glaubens / die als streitig wieder den einfeltigen verstandt des Testaments Christi / von den Sacramentarijs angezogen werden / bestettigen vnd bekrefftigen denselben viel mehr.
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Derhalben bleiben wir einfeltig bey vnserm Catechismo / das des HErrn Abendtmal sey der wahre Leib / vnd das wahre Blut vnsers HErrn JHESV Christi / vnterm Brodt vnd Wein / vns Christen zuessen vnd zutrincken von Christo selbs eingesetzt. Et sicut Augustana Confessio, in decimo articulo inquit: De Coena Domini docent, quod corpus & sanguis Christi vere adsint, & distribuantur vescentibus in Coena Domini, Et impro bant secus docentes. Vnd wie die Augspürgische Confession im 10. Artickel spricht / vom Abendtmal des Herrn lehren sie / das der Leib / vn̅ das Blut Christi warhafftig gegenwertig sein / vn̅ außgeteilet werden denen / die das Abend mal essen vnd trincken / Vnd derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen. Et Apologia, Confitemur nos sentire, quod in Coena Domini vere & substantialiter adsint corpus & sanguis Christi, & vere exhibeantur cum illis rebus quae videntur, pane & vino, his qui Sacramentum accipiunt. Vnd in der Apologia / Wir bekennen / das wirs dafür halten / das im Abendtmal des HErrn warhafftig vnnd wesentlich gegenwertig sey der Leib / vnd das blut Christi / vnd warhafftig gereicht werde mit dem sichtlichen brodt vnd Wein / denen / die das Sacrament entfangen. Item Articuli Schmalcaldici, Vom Sacrament des Altars halten wir / das brodt vnnd Wein im Abendtmal / sey der wahrhafftige Leib vnd Blut Christi / vnd werden nicht allein gereicht vnnd entfangen von frommen / sondern auch von bösen Christen. Wir lehren aber nicht allein vom Sacramentlichen essen vnnd trincken des Leibs vnd Bluts Christi im Abendtmal / sondern zugleich auch vom Geistlichen essen vnd trincken / wie
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dann die Summa dieser lehr inn vnserm Catechismo fein kurtz vnd einfeltig gefasset ist / in diese fragen / Was das Abendtmal des HERrn sey? Was es nutze? Das leiblich essen vnd trincken solche grosse dinge nicht außrichte / Item / wer diß Sacrament wirdiglich entfange? Vnd nach der einfalt des Catechismi sollen die Prediger sich befleissigen / von diesem Sacrament das Volck zuunterrichten.

Vom Easten vnd Beten.
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WEnn das Bepstische fasten gestrafft wird / so wöllen die leute solches baldt also auffnehmen / als were nun diß des Euangelij Symbolum / Nimmer nüchtern / jmmer voll / Derhalben muß ein Prediger in diesem stück mit bescheide handeln / das er sich allzeit woll verwahre / wenn er wieder der Papisten fasten reden will / das es nicht die meinung habe / als were fasten an jm selbs Sünde / welches die schrifft nicht leiden könne / Sondern / das er gründtlich anzeige / was in der Papistischen fasten vnrecht sey / gleich wie Christus thut / do er der Pharieseer fasten strafft / Matth. 6. Nemlich / das der
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Vapst das fasten gesetzt hat / auff vnderscheidt der speise / Do mancher mit guten fischen herrlicher lebet / vnnd sich voller daran frist / denn an einem gereuchertem dürrem stück fleisch. Zum Andern / das der Bapst eine grosse Todtsünde darauß gemacht hat / wann einer gleich messig am verbottenem tage fleisch / eyer / butter / etc. esse / denn Paulus heist das Teuffels lehre / die da verbeut die speise / so Gott mit dancksagung zugeniessen geschaffen hat / j. Timoth. 4. Zum Dritten / das der Bapst auß dem fasten ein solch werck / vnd Gottesdienst gemacht hat / dadurch die leute für jre Sünde gnugthun / Gottes gnade / allerley Himlische güter / vnd die seligkeit verdienen köndten / welches doch allein dem hohem gehorsam / vnd bitterem leiden Christi gehöret. Diese falsche meinung muß auß Gottes Wort gestrafft werden / Vnd sollen dabey alßbaldt die leute berichtet werden / das sie nicht gedencken / Gutt Euangelisch sein / heisse nur / Fressen / sauffen / jmmer voll sein / Sondern / das sie nur lernen / was für fasten die schrifft fordere vnd rhüme / denn erstlich ist in der schrifft ein Geistlichs fasten / von sünden ablassen / sich der enthalten / vnd zum guten befleissigen / Isa. 58. Zum Andern / hat die schrifft ein teglichs fasten / nemlich / vor fresserey vnd vollerey sich hüten / ein messiges nüchtern leben führen / Lu. 21. Rom. 13. Ephes. 5. Tit. 2. j. Pet. 5. Zum Dritten / weil die schrifft lehret / wir sollen vnsers leibs mit essen vnd trincken warten zur notturfft / Col. 2. aber doch also / das er nicht geil vnnd muthwillig zum bösen / vnd treg / vergessen / vnwillig zum guten werde / Rom. 13. j. Corinth. 9. Wenn nun ein frommer Christ / solches an seinem alten Adam vermercket / vnd etwan nicht
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souiel / nicht so köstlich / wie sonst isset / oder etwa einer mahlzeit sich enthelt / zu dem ende / daß das fleisch gezehmet / der Geist desto williger / lustiger / vnd andechtiger möge sein / Gottes Wort zuhören / vnd zubetrachten / die Absolution vnd Sacrament zu brauchen / zu beten / Gottes gabe vnnd wolthaten zubetrachten / jm dafür zudancken / etc. Item seine Sünde erkennen vnd betrachten / zum vorsatz der besserung / durch krafft vnd wirckung des heiligen Geistes sich schicken / etc. Solches fasten hat in der schrifft befehl vnnd Exempel / 2. Corinth. 6. Matth. 17. Lu. 2. Actor. 10. daher wird inn der schrifft gemeiniglich beyeinander gesetzt / Fasten vnd Beten / sonderlich / wenn in grossen nöten ein gemeines Gebet angestellet ist worden / Leuit. 25. Joel. 2. j. Reg. 7. 2. Reg. 12. 2. Par. 20. j. Eßdr. 8. Act. 13. 14. j. Corinth. 7. etc. Vnd daher ists kommen / das man auff die Feyerabendt gefastet hat / auff das man des volgenden tags desto geschicklicher sein möchte / zum Wort / Gebet vnd Gottesdienste / Der meinung haben die alten auch vor Ostern / etliche mehr / etliche weniger tage oder wochen / wie Irenaeus vnd Socrates in Historia Ecclesiastica zeugen / gefastet / auff das sie das Leiden Christi mit grösserer andacht betrachten / jm für seine aufferstehung dancken / zu wahrer buß vnd rechtem gebrauch der Sacrament sich schicken möchten / Darnach aber hat der Bapst darauß sonderliche verdienste vnd gnugthuung / wie gemeldet / gemachet. Wenn nu auff solche weise / der meinung vnd zu dem ende / ohn zwang vnd Aberglauben / ein Christ zu zeiten fastet / vnd die seinen dazu helt / sonderlich wenn sie zur Absolution vn̅ Abendmal des Herrn gehn wölle̅ / dz ist nicht allein nicht vnrecht / sondern hat herliche löbliche exempel in der schrifft
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vnd nach denselbigen Exempeln kan auch in gemeinen fürstehenden nöten / in der Kirchen ein gemein fasten angestellet werden / zu dem ende / daß das gemeine Gebet mit mehrer andacht geschehen möge / wie dauon inn der schrifft viel schöner Exempel sind. Also auch / wenn jemandt in seiner haußhaltung eine ordnung macht oder helt / wenn er wölle fleisch oder fisch speisen / vnd solchs geschicht ohne Aberglauben / allein vmb eusserlicher Policey vnd ordnung willen / das ist nicht wieder Gott / denn das Reich Gottes stehet nicht in essen vnnd trincken / Rom. 14. vnnd die speise / es sey fleisch oder fisch / essen oder nicht essen / macht vns Gott nicht angenehm / j. Corinth. 8. Sondern diß alles stehet einem Christen seines gewissens halben / zu messigem brauch frey / allein das anderer leute schwache gewissen nicht dadurch geergert werden / Rom. 14. Mit der lehre vom Beten / hats eben die meinung / wie vom Fasten gesaget: Gleich wie nun Christus der Phariseer beten strafft / Matth. 6. vnd 23. Lu. 18. vnd damit das beten an sich selbs nicht verwirfft / sondern lehret dagegen / wie man recht beten solle / vnd vermanet die seinen mit allem ernst zum Gebet. Also wenn ein Prediger das Papistische beten straffen will / muß er sich woll verwaren / das es die leute nicht also auffnehmen / als dürffte man nun gar nicht beten / Sondern der mißbrauch wirdt gestrafft / das die Papisten / eben wie die Phariseer / entweder zum schein beten / oder setzen das beten darauff / das sie viel wort mit dem munde plappern / ohne perstandt / andacht /
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vnd Glauben / wie man an den Rosenkrentzen die Pater noster vnserm Herrn zugezelet hat / vnnd gleichwoll solch beten darinn der bitter nichts gewisses von Gott bate / hat man nicht allein für ein sonderlich gutt werck / sondern für einen verdienst außgegeben / Item / das sie im Gebet nicht allein Gott / sondern auch neben demselbigen die Heiligen anruffen / vnd das vertrawen der erhörung nicht allein auff Christum stellen / sondern auff die fürbite vnd verdienst der Heiligen. Diß wird vnd soll auch auß Gottes Wort in der Papisten Gebet gestrafft werden. Dagegen aber sollen die leute auß Gottes Wort mit vleiß vnderweiset werden / was ein rechtschaffen Gebet sey / nemlich / das Gott allein angeruffen werde / vnd das nicht allein der mundt bete / sondern das es geschehe im Geist / vnd in der warheit / Joan. 4. in wahrer Busse / Isai. j. Joan. 9. vnd in rechtem Glauben / Mar. 11. Jacobi j. vnd das etwas außdrucklichs inn Geistlichen oder zeitlichen sachen / für vns / oder für andere / das GOTTES willen nicht entgegen ist / von Gott gebeten werde / also / daß das erste vnnd fürnemste im Gebet sey / was belanget Geistliche / Himlische / vnd ewige güter / darnach das inn zeitlichen sachen allzeit die Clausula daran gehenget werde / Vater / dein wille gischehe / Matth. 6. Johan. 16. j. Joh. 4. vnd daß das vertrawen der erhörung allein auff Christum / vnd vmb seinent willen / gestellet werde / Johann. 163 Bey der lehre soll fleissig getrieben werden / die vermanung / das Gottes wille vnd befehl ist / das wir beten sollen / stets vnd ohne ablassen / Luc. 18. j. Thessal. 5. Darzu vns vnsere noth treiben / vnd die liebliche verheissungen Gottes /
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neben den schönen Exempeln Christi / vnd aller Heiligen / in der schrifft / vns reitzen sollen. Vnd soll ein jeder Christ sich / vnd die seinen gewehnen / das er Morgendts / wenn er auffstehet / Abendts wenn er schlaffen gehet / wenn er zum Tisch / oder vom Tisch gehet / wenn er etwas anhebet / etc. sein Gebet thue / vnd fürnemlich / wenn die gemeine Gotts zum Wort vnd Sacramenten versamlet ist / das ein Christ da sein Gebet thu / nicht allein insonderheit / sondern auch im gemeinem Gebet / für gemeine vnd sonderbare noth bitten helffe.

Von weihen des saltzs / Wasser / Lewr / Kreuter / vnd anderer Creaturen.
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WEil solch weihen bißhero in disen Kirchen getrieben / müssen die leute dauon berichtet werden / denn ja fromme Christen gerne wolten solche creaturen Gottes seliglich brauchen / also / das Gott seinen segen dazu geben möchte / vnnd sie solche gaben Gottes / nicht wie Vnchristen / sondern wie Kinder Gottes / auß seiner gnedigen milden handt entfangen möchten / Vnnd darumb halten etliche leute viel von dem Papistischen weihen / Etliche aber brauchen der Creaturen ohne alle gedancken / Gebet / vnd danck
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sagung / wie die Sewe. Aber Paulus weiset sehr fein / in einem kurtzen spruch / wie die Creaturen GOttes / zu solchem rechtem seligen brauch geheiliget werden / j. Tim. 4. GOTt hat die Creaturen geschaffen / zugebrauchen mit dancksagung den Gleubigen / Denn alle Creatur GOTtes ist gutt / vnnd nichts verwerfflich / das mit dancksagung entfangen wirdt / denn es wirdt geheiliget durch das Wort Gottes / vnd Gebet. In diesem spruch ist die gantze lehre gar schön begriffen / Wir wöllen kürtzlich die fürnemsten stück anzeigen / vnd ist das Erste / das wir auß GOttes Wort erkennen vnnd wissen sollen / das GOtt / nachdem er die Creaturen geschaffen / dieselben dem Menschen zugebrauchen vergönnet vnd gegeben hat / Genesis. j. Denn sonst hetten wir zu dem gebrauch der Creaturen / die nicht vnser / sondern Gottes sind / kein recht noch macht / Vnd das ist das Wort Gottes / dauon der spruch Pauli redet / Dadurch die Creaturen zu vnserm brauch geheiliget werden / Vnd in demselbigen Worte soll sonderlich das betrachtet werden / do von wegen der Sünde der Mensch solch Priuilegium verwircket hatte / das GOTt auß gnaden / vmb des HERRN CHRisti willen / dasselbige vns wiederumb restituiret hat / Gene. 9. Zum Andern / saget dieser spruch Pauli / das die Creaturen also durchs Wort vnd Gebet geheiliget werden / nicht der meinung / als weren sie sonst verfluchet / böse / oder vom Teuffel besessen / denn er spricht außdrucklich / Alle Creatur GOttes ist gut / vnd nichts verwerfflich / Sondern darzu wird sie also / wie gesagt / durchs Wort geheiliget / das wir derselbigen / die Gottes / vnd nicht vnser sind / mit gutem gewissen / auß guten gnedigen willen
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des Himlischen Vaters / seliglich brauchen können / dann wenn man sonst eines frembden guts mit des Herren vngnad vnd vnwillen gebraucht / so bekömpts nicht woll. Zum Dritten / weil den vngleubigen vnd vnreinen alles vnrein ist / Tit. j. so setzt Paulus das Gebet darzu / Nemlich / wenn wir die Creaturen Gottes brauchen wöllen / das wir in vnserm Gebete des jetztgemelten priuilegij vns erinneren sollen / vnd bekennen / das wir sonst von vns selbs kein recht oder macht daran hetten / vnd in rechtem Glauben bitten / das der Himlischer Vater vmb Christus willen / vns solchen brauch seiner Creaturen segenen wölle / das er vns seliglich möge sein / das wir solche seine gaben / nicht wie Vnchristen / mit seiner vngnad vnd vnwillen jm rauben / sondern wie seine Kinderchen / auß seiner milden hand / mit seinem gnedigem guten willen / vnd mit seinem Göttlichem Segen entfangen vnd brauchen mögen. Zum Vierdten / spricht Paulus / soll darauff volgen die dancksagung für solch sein priuilegium / vnnd für seinen Segen. Letzlich / setzet Paulus auch das dabey / das sonderlich woll soll gemercket werden / das durch solch heiligen durchs Wort / Gebet / vnd dancksagung / den Creaturen nicht gegeben wird ein andere newe art vnd krafft / denn jnen in der schöpfung von Gott gegeben ist / Denn Paulus spricht / Gott habe die Creaturen geschaffen / zum brauch / das ist / er habe inn der schöpfung einer jeden Creatur gegeben / jre arth / krafft / vnd wirckung / wozu sie solle dienen / vnd gebrauchet werden. Vnd die heiligung thut nicht anders noch mehr / denn das solcher brauch / darzu die Creatur von Gott inn der schöpfung verordnet / vns möge seliglich sein. Wir reden aber hie nicht dauon / wie GOTt durch sonderliche
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verordnung / befehl / vnd verheissung / in seinen Sacramenten etlicher Creaturen brauchet / oder / wie er durch mirakel vnd wunderwerck / entwedder selbs / oder durch seine Heiligen / die Donum Miraculorum haben / beweiset / das er wie ein HERr seiner Creaturen mechtig sey / auch anders / dann jre natürliche arth vnd eigentschafft ist / sondern wir reden hie von dem gebrauch der Creaturen / der da ist ausser den Sacramenten vnd mirakeln Gottes. Auß diesem grunde ist nun leicht vnd klar / was ein Christ von den Papistischen weihen der Creaturen halten soll / denn erstlich beschweren sie die Creaturen / als weren sie besessen / das darauß der Teuffel mit seiner macht weichen wölle / welchs stracks wieder Paulum ist / der da sagt / Alle Creatur Gottes ist gutt / vnd nichts verwerfflich. Zum andern / weihen sie die Creaturen / nicht zu dem brauch / darzu sie geschaffen sind / sondern der meinung / das durch solch weihen die Creaturen ein andere arth vnnd krafft bekommen sollen / darzu sie nicht geschaffen sind / als das sie dienstlich vnd krefftig sollen sein / alle list vnnd gewalt des Teuffels zuhindern / vnd zuuertreiben / der Seelen radt vnnd hülff zuschaffen / vnd ob gleich die wort vnd Gebet noch so gutt vnd heilig weren / Weil sie aber nicht haben Gottes Wort / befehl vnd verheissung / wie in den Sacramenten / auch nicht das Donum edendi miracula, so ists eben / als wenn einer den gantzen Psalter / mit allen Euangelien / vber einen Nesselstrauch lese / der meinung / das derselbige nicht brennen solte / oder vber ein weiches Ey / daß das so hart / wie ein Büchssenkugel solt werden / Denn weil wir dauon kein befehl oder ver
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heissung Gottes haben / so hilfft wedder beten noch lesen dazu / vnd ist ein grewlicher mißbrauch des Namens Gottes / wieder das ander Gebot / Vnd ist kein vnderscheid zwischen solchen weihen / vnd zwischen anderer Zauberey / da man Gottes Wort vnd Namen zu braucht. Zum Dritten / ist das / das aller beschwerlichste / das solchen geweiheten Creaturen / als Wasser / Saltz / etc. ohn Gottes Wort / befehl / vnd verheissung / im Bapsthumb zugeschrieben / vnd zugetrawet wird / das allein GOtt vmb Christus willen / durch den heiligen Geist / schaffen vnd wircken will / vnd darzu er gebrauchen will sein Wort / vnd seine Sacramenta / die er durch sonderliche verordnung / als ördentliche mittel / darzu eingesetzt hat. Als dem geweiheten Saltz wird das zugeschrieben / das es sey ein heilsam Sacrament / vnd eine volkommene Artzney / den bösen Feind zuuertreiben. Item so spricht jre Agenda / Nim hin das Saltz der weißheit / auff das dir Christus gnedig sey zum ewigem leben. Das Wasser wird dazu geweihet / das es sein soll allen / die es nehmen / ein heil Leibs vnd der Seelen / vnd was damit besprenget wird / das dauon abgehalten / abgetrieben vnd außgerottet werden die Teuffel / mit aller jrer list vnnd gewalt / alle Kranckheit / vnd alles was der gesundheit / vnd rhue im Hause zuwieder ist. Item / wohin es gesprenget werde / das dahin die gegenwertigkeit des heiligen Geistes / die gnade des Segens Gottes kommen / vnnd alles böses weichen müsse. Item / zur vergebung der teglichen Sünden. Die Wachßliecht werden also geweihet / das sie dar
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durch bekommen / vnd haben sollen solche krafft vnd Segen / das wo sie angezündet / vnnd gesetzet werden / der Teuffel / mit allem seinem gespenst weichen müsse. Item / das sie sein mögen zur gesundtheit Leibs vnd der Seelen / auff das die / so dieselbigen in den Henden tragen / von der blindtheit des Hertzen erlöset / das liecht das im finsterniß leuchtet / ergreiffen mögen. Die Asche wird also geweihet / das sie ein selige Artzney sein soll / wer damit bestrawet wirdt / das der mit dem Geist der Busse erfüllet werde. Item / das der vergebung seiner Sünde / des Leibs gesundtheit / vnd der Seelen schutz bekommen möge. Denn die Agenda spricht / Das die Asche auff das Heupt gelegt werde / caussa promerendae veniae, das wir gnade / vnd vergebung verdienen mögen. Die Palmen / vnd andere zweige / werden also geweihet / das sie allem Volcke gedeyen mögen zur seligkeit / auff das alle / so dieselbigen tragen / Item / wo sie hin getragen werden / das der orth dadurch geheiliget / der böse Feind vertrieben / vnd GOTtes rechte handt vns beschützen möge. Das Fewr wird mit diesen worten geweihet / Auff das mit Geistlichen begirden entzündet / zu der ewigen klarheit kommen mögen / vnd das Gott dadurch helffe / wieder alle fewrige pfeile des Teuffels.
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Das Osterlamb / Schincken / vnd Kese werden mit diesen worten geweihet / das wer dauon isset / mit allem Himlischen Segen / vnd mit Gottes gnaden inn gutem gesettiget möge werden. Eyer / Brodt / Fladen / wirdt also geweihet / das man vertrawen solle / wer dauon isset / das es dem gereichen solle / zur ewigen seligkeit / vnd sie dadurch entfangen mögen / des Leibs gesundtheit / vnd der Seelen schutz. An S. Johans tag wird der Wein / zum Johannis trunck / also geweihet / wer dauon etwas nimpt / das derselbige durch fürbitt Marien vnd Johannis / das ewige leben vberkomme. Item / das es sey ein heil Leibs vnd der Seelen / vnd eine beschirmung wieder alle kranckheit / gifft / auch wieder alle list der Feinde / wieder alle gefahr Leibs vnd der Seelen / etc. Die Kreuter werden mit solchen worten geweihet / das sie nicht allein allerley kranckheit / schaden vnnd feil / beide menschen vnd Vihe / vertreiben sollen / sondern auch / das alle die dauon nehmen / der Seelen vnd des Leibs gesundtheit entfangen / vnd in die thüre des Paradeises eingehen mögen / etc. Weil aber diß alles grewlich ist / wieder das erste Gebott / das solche hohe Himlische Geistliche ewige sachen vnd güter / ohne Gottes befehl vnd verheissungen / Creaturen sollen zugeschrieben werden / Vnd auch ein mißbrauch des
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Göttlichen Namens ist / wieder das ander Gebott. So soll solch weihen hinfuro in diesen Kirchen abgeschafft sein. Vnd das die Pastores das Volck desto besser berichten mögen / warumb es abgeschaffet werde / haben wir auß der Agenda / etliche stücke hieher verzeichnet. Es sollen aber dagegen die leute berichtet werden / wie alle Creaturen / wenn wir dieselbigen zu rechtem natürlichen brauch nehmen wöllen / auß Gottes Wort befehl vnnd verheissung / vnß Gleubigen also geheiliget mögen werden / das wir dieselselbigen mit gutem gewissen / mit Gottes gnedigen guten willen / seliglich brauchen mögen / wie das auß dem spruch Pauli / j. Timoth. 4. droben klerlich erweiset ist. Vnd der vrsachen halben sollen Alt vnnd Jung vermanet vnd gewehnet werden / wenn sie zum Tisch vnnd dauon gehen / das sie das Benedicite / vnnd Gratias / mit andacht sprechen / Vnd deßgleichen auch thun / wenn sie anderer gaben Gottes brauchen wöllen / Wie ohn zweiffel erstlich vmb solcher Paedagogi willen / man angefangen hat in der Kirchen den leuten eine anweisung zugeben / wie sie durchs Gebet die Creaturen zu seligen brauch heiligen solten / wie ein Benedictio ouorum lautet / Segene diese Creaturen / die du geschaffen hast / das es eine gesunde selige speise möge sein deinen Gleubigen / die es mit dancksagung zu sich nehmen: Aber darauß ist hernach ein solcher Aberglaube / ja Abgötterey gemacht worden / die nun mehr bey reiner lehre vnleidlich ist.
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VON andern Artickeln der Christlichen lehre sollen die Prediger explicationes / vnnd refutationes nehmen / auss dem obermelien Corpore Doctrinae / vnnd die lehre also führen / das nicht allein gelehret werde / was recht ist / sondern auch was falsch vnd vnrecht ist / gestrafft werde / vnd das alles mit Christlicher bescheidenheit / zur erbawung / wie derhalben zur anleitung / von etlichen fürnemen artickeln Derlarationes hieher gesetzt sein. GOTt allein die Ehre.
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Register vber das obberürt CORPVS DOCTRINAE.
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Was das Corpus Doctrinae / das ist / die Form / vnd das fürbild der reinen lehre in den Kirchen dieses Fürstenthumbs sein soll. A 1.
Kurtzer einfeltiger vnd nothwendiger bericht / von etlichen fürnhemen Artickeln der lehre / wie dieselbige mit gebürlicher bescheidenheit / zur erbawung fürgetragen / vnd wieder alle verfelschung verwaret mögen werden. A. 4. fac. 2.
Von GOTT. B. 1. fa. 2.
Von der Büsse. B. 4.
Von vnderscheidt des Gesetzs vnd Euangelij. B. 4.
Von der Sünde. D. 4.
Von dem Artickel der Rechtfertigung des armen Sünders für GOTt zum ewigen leben. E. 4.
Von guten wercken. G. j. fac. 2.
Vom Freyen willen. H. 2.
Von den Sacramenten in gemein. J. 2. fac. 2.
Von der Beicht vnd Absolution. J. 4.
Von der heiligen Tauffe. K. 3. fa. 2.
Von der Messe. L. 4. fa. 2.
Von dem Abendtmal des HERrn M. 2.
Von Fasten vnd Beten. D. 1.
Von weihen des Saltzes / Wasser / Fewr / Kreuter / vnnd andern Creaturen. O. 3. facie 2.
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AGENDA oder Kirchenordnung / wie es mit den Ceremonien in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs angerichtet vnd gehalten werden soll.
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WEnn man redet von kirchen Ceremonien / die man helt vnnd gebraucht / wenn vn̅ wo die gemeine GOT TES zur handlung des Worts / der Sacrament / vnd des gemeinen Gebets / zusamen kömpt / so muß mit fleiß vnderscheiden werden / was GOTt selbs besonders mit außgetruckten worten eingesetzt / verordnet / vnd beuohlen hat / Von andern satzungen vnd Ordnungen / so bey / vor / vnd nach solcher handlung des Worts / der Sacrament / vnd des gemeinen Gebets / von der Kirchen dahin verordnet sindt / das alles ehrlich vnd ördentlich / zur besserung zugehen möge / Denn was GOTt selber außdrucklich verordnet vnd beuohlen
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hat / das ist das fürnemste / daran es gar vnd alles gelegen ist / das muß also / vnd nicht anderst gehalten werden / dann wie es GOTt in seinem Worte verordnet vnnd beuohlen hat / darin muß nichts geendert / darzu / oder dauon gethan werden / wie Christus saget / Matthei 28. Lehret sie halten was ich euch befohlen habe / Aber mit Menschlichen satzungen vnd Ordnungen in der Kirchen / hats viel ein andere meinung / dann dieselbigen sollen inn keinem wege gleich / viel weniger höher vnd mehr geachtet / vnd gehalten werden / denn was GOTt selber außdrucklich inn seinem Wort verordnet vnd beuohlen hat / sondern stehen in Chrilicher freyheit / allein zu dem endt / das GOTtes beuelch ehrlich / ördentlich / vnd zur besserung / in der gemeine möge verrichtet werden / 1. Corinth. 14. Es soll aber auch die gemein Gottes von solchen freyen mittel Ceremonien fein gründtlich mit bescheidenheit berichtet werden / wenn man Menschen satzung im Bapsthumb strafft / das es nicht die meinung habe / als solte nun gar keine Ordnung in Ceremonien gehalten werden / dann Paulus spricht / 1. Corin. 14. GOTt ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern will das in Kirchen versamlungen alles ehrlich / ördentlich / vnnd zur besserung zugehen soll / Sondern in des Bapsts lehr / von Menschen satznngen / werden vnd sollen auß Gottes Wort diese stücke gestraffet werden / Das der Bapst viel satzungen gemacht hat / die stracks wieder Gottes ordnung vnnd beuelch sein / als die Opffermeß / die Communion vnder einer gestalt / anruffung der Heiligen / etc. oder die doch ohne verletzung der
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Gebott Gottes nicht können gehalten werden / als die gelübde der keuscheit / derer so die gaben nicht haben / etc. Vnd do gleich der Bapst etliche satzungen hat von freyen mittel dingen / so henget er doch den wahn daran / das er lehret / vnd helt / das in solchen Menschen satzungen / für sich selbst der rechte wahre Gottes dienst stehe / Ja er heist es Opera perfectionis, das ist / solche werck / die besser / vnd GOtt wollgefelliger sein sollen / dann die gemeinen werck / so von Gott in den Zehen Gebotten fürgeschrieben sein / vnnd nicht alleine das / sondern der Bapst lehret / das durch solche Menschen satzungen die leute verdienen können / Gottes gnade / vergebung der Sünden / vnd die seligkeit / nicht allein für sich / sondern auch für andere leute. Vnd daher ist komen / das solcher Menschen satzungen so viel worden sein / das man darunder schier nicht hat kennen können / welchs Gottes beuelch vnd Ordnung were / dieweil man demselbigen die Menschen satzungen nicht allein vergleicht / sondern fast fürgezogen hat / vnnd sein die gewissen daran gebunden / vnd damit verstricket worden / dermassen / als were es ein grewliche Todtsünde / solche Menschen satzungen vnderlassen oder brechen / Etiam extra casum scandali, wenn gleich niemandt damit geergert würd. Weil aber diß alles wieder Gottes Wort / vnd wieder die Christliche freyheit streitet / sollen vnd müssen solche Bepstische jrrungen / von Menschen satzungen in der Kirchen / frey vnnd öffentlich auß Gottes Wort gestrafft werden / wie solche Refutationes in dem hie vorgehendem Corpore Doctrinae, vnnd in andern reinen schrifften / die Pastores werden zusuchen vnd zufinden wissen.
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Dagegen aber sollen die leute berichtet werden / wie Paulus lehret / 1. Corinth. 14. Das Gottes wille sey / wen̅ die gemeine zusamen kömpt / zur handlung des Worts / der Sacrament / vnd des Gebets / das alles soll fein ehrlich / ördentlich / vnd zur besserung zugehen / vnd gehalten werden / Vnd derhalben haben vnnd behalten die Reformierte Kirchen etliche freye mittel Ceremonien / nicht der meinung / wie der Bapst seine satzungen der Kirchen auffgedrungen hat / wie vorgemeldet / sondern nur allein zu diesem ende / das in solchen versamlungen alles ehrlich / ördentlich / vnd zur besserung möge zugehen / Nemlich / das eine gewisse Ordnung sey / an welchem orte / zu welcher zeit / durch welche Personen / auff wasserley form vnd weise / die handlung des Worts / der Sacrament / vnd des Gebets gehalten werden / was vorgehen / was nachfolgen soll / Vnd sein solche Ceremonien / die do eusserlich anzeigung geben / das alsdo in der gemeine grosse / hohe / ernste handlungen vorhanden sein / das also die Ceremonien anleitung / anreitzung / vermanung / vnd bewegung sein / das die leut jre gedancken zusamen fassen / jre hertze erheben / in aller demut / mit Hertzlicher andacht / zum Wort / zum Sacrament / vnd zum Gebet / in der gemeine sich schicken / denn das meinet Paulus / wenn er spricht / Es soll in solchen versamlungen alles fein ehrlich / ördentlich / vnd zur besserung zugehen. Sollen derhalben die leut offt vermanet werden / das sie solche versamlungen der gemeine Gottes lieb haben / weil do der liebe GOTt durchs Wort vnd Sacramenta / will
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gegenwertig wircken / vnd den gleubigen seine gnade geben. Auch sollen sie gerne bey solchen Ceremonien / vor vnd nach der Predigt / sich finden lassen / vnd dieselbige zu dem ende brauchen / wie jetzundt gemeldet ist. Vnd wiewoll die Christen nicht so eben allenthalben an einerley gewisse Ceremonien gebunden / Sondern die Christliche freyheit in diesem stück jre stadt hat / wie die alten sagen / Dissonantia rituum non tollit consonantiam fidei. Weil es aber dennoch allerley nutzbarkeit mitbringet / das in Ceremonien / souiel müglich / eine gleicheit gehalten / vnd solchs auch zu erhaltung der einigkeit inn der lehre dienstlich ist / Auch gemeine einfeltige schwache gewissen desto weniger geergert / sondern mehr gebessert werden / so ist für gutt angesehen / das souiel müglich / eine gleicheit in Ceremonien mit den benachbawrten Reformierten Kirchen getroffen vnd gehalten möge werden / Vnd sollen derowegen hinfuro alle Pastores / in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs / nach dieser nachbeschriebenen Ordnung / inn Ceremonien eindrechtiglich sich halten / vnd richten / vnd soll dieselbige ohn sonderliche erhebliche vrsachen nicht vnderlassen werden. Vnd kan gleichwoll das gemeine Volck von solchen Ceremonien vnderrichtet werden / wie sie stehen in Christlicher freyheit / zu was ende sie gehalten / vnnd gebrauchet werden / vnd das nicht widerumb der alte Papistische wahn an die Ceremonien gehenget werde.
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Ordnung der Leremonien in Pfarkirchen der Stedte / vnd da Schulen sein.
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Sonnabendts / vnd andere heilige Abendt / vnd Feyertage / nach Mittag.
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SOLl man in Stedten zu gewönlicher zeit Vesper singen / Nemlich / die Schüler einen Psalm / zween oder drey / vnd die Antiphen von der Dominica oder Fest. Darnach soll ein Knab ein Lection aus dem Newen Testament / oder aber die Zehen Gebott / Glauben / vnnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudtsch / lesen. Nach der Lection / soll ein Responsorium, oder Hymnus de Tempore, die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bißweilen Lateinisch / bißweilen Deudsch gesungen / Vnd da Orgeln sindt / ein Verß vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden. Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschlie
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sse der Chor mit dem Benedicamus Domino. Nach der Vesper soll der Priester die leute / so des folgenden tags communiciren wöllen / Beicht hören / vnderrichten / vnd absoluieren. Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Sonnabendts / des Morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag / nach der ersten Predigt / Beicht gehort werden. Es soll aber das Volck vleissig vermahnet werden / das sie auff den Sonnabendt / Morgendts oder Abendts / fürnemlich zur Beicht kommen sollen / sampt jrem Gesinde vnd Kindern / auff das die Kirchendiener nicht zu sehr beschweret werden / vnd kein vnordnung darauß entstehen möge.

An gemeinen Sontagen vnd Feyertagen / von der Metten oder früe Predigt
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DEs Morgendts früe / nach fünff Vhren / (oder wie es die gelegenheit jedes orts / vnd der zeit leiden mag) soll zur Metten geleutet werden / vnd darnach die Schüler einen Psalm / zween oder drey singen / mit der Antiphona de Dominica, uel Festo.
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Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deudsch. Darnach singe man Te Deum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deudsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten. Baldt darnach vmb Sechß Vhren werde die früe Predigt angefangen / biß vmb Sieben / vnd mag vor der Predigt ein Deudscher Psalm / auß Lutheri sangbuch / gesungen werden. Es soll aber in Stedten / vnd da Schulen sein / alle Sontag / zur früe Predigt / der Catechismus ördentlich für vnd für geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / wiederumb angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden. Nach der früe Predigt soll durch das Volck die heiligen Zehen Gebott / oder das Vater vnser / etc. gesungen werden. Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnderwegen gelassen / Aber vor der Predigt / ein oder zween Deudsche Psalmen gesungen werden.
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Von der Meß / oder Communion.
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DArnach wenn die erste Predigt / vnd Gesang geendiget / so sol zur Meß oder Communion geleutet / vnd sie angefangen werden / welches zu Sieben Vhren geschehen soll. Vnd dieweil bißhero in diesen Landen / bey der Communion der gewönlich Ornatus Ecclesiasticus, mit Caseln / Alben / vnnd Meßgewandt / gebraucht / Deßgleichen die Altar mit reinen tücheren / vnd anderm Ornat / auch mit brennenden Liechtern gezieret / das es bey etlichen / so der Christlichen freiheit dißfals nicht gnugsam bericht / vngewönlich vnd etwas ergerlich fallen würde / da gleich anfanges / die Kirchendiener bloß in jren teglichen gewönlichen Kleidern / die Communion halten solten / So sollen die Pastores vnd Kirchendiener / so Messe halten wöllen / wenn Communicanten vorhanden sein / nicht bloß mit jren gewönlichen Kleidern / sondern inn jrem Ornatu Ecclesiastico, als Alben / Caseln vnnd Meßgewandt / fein ehrlich / vnd mit grosser andacht / vnd anruffung des Sons Gottes / vor den Altar tretten / vnd das Officium Missae anfahen / halten vnd verrichten. Es soll auch der Altar mit reinen Tüchern / vnd andern Ornatu gezieret / vnd bekleidet sein. Item / Liechte auff dem Altar brennen / weil solches auch inn den genachbarten Reformierten Kirchen gehalten / vnd kan gleichwoll
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das gemeine Volck berichtet werden / das solchs nicht nothwendig / als das darin sonderlicher GOttesdienst stünde / oder die heiligung dieses Sacraments daran gelegen / sonder wie ein frey mittelding / ohne allen Aberglauben gehalten werde. Vnd damit fortan in allen Kirchen dieses Fürstenthumbs / die Ceremonien in officio Mißae / allenthalben ehrlich / ördentlich / vnd eintrechtigen / souiel als jmmer möglich / gefürt werden mögen. So sol man erstlich einen Introitum de Tempore, darauff das Kyrie Eleison, vnd Gloria in excelsis, Item / Et in terra pax, zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudtsch singen.

Darnach wende sich der Priester zum Volck / vnd singe.
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Der HERr sey mit euch. Das Volck antworte. Vnd mit deinem Geist. Darauff wende sich der Priester wiederumb gegen den Altar / vnd singe eine Collecten De Tempore oder Festo, oder die sich zu der Materien schicken / auff volgende Melodey. Last vns beten. Allmechtiger Herre Gott / weck vns auff
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das wir bereit sein / wen̅ dein son kümpt / jn mit freuden zuempfahen / vnd dir mit reinem Hertzen zudienen / Durch densebigen deinen Son Jesum Christu̅ vnsern Herren. Das Volck antwortet / Amen. Denn wende sich der Priester gegen das Volck / vnd singe oder lese die Epistel Deudsch. Nach der Epistel singet man einen Sequentz oder Alleluia / oder Tractum / so rein sein / damit die Schüler auch im Lateinischen Gesang geübet / oder auß D. Luthers Gesang buch ein Deutscher Psalm / auff das die Christliche Gemein mit singen / auch jr Gottselige vbung haben möchte. Darnach singet oder lieset der Priester das Euangelium Deudsch gegen dem Volcke.
|| [12]
Wenn also das Euangelium gelesen oder gesungen / so sol das Patrem / oder / Wir gleuben alle an einen Gott / gesungen werden. Vnd wenn der Glaube Deudsch gesungen wird / so sol darunter nicht georgelt werden. Credo in vnum Deum. Patrem Omnipo tentem, fa ctorem coeli & terrae, visibilium omnium, & inui si bilium. Et in vnum Dominu̅ Iesum Christum fi lium Dei vnigenitum, Et ex patre natum ante om nia se cula, Deum
|| [13]
de Deo, Iumen de lumine, Deu̅ verum de Deo vero, Genitum no̅ factum co̅substantialem Patri, per quem om nia facta sunt, Qui prepter nos homines, & prepter nostram salutem descendit de coelis, & incarnatus est de Spiritu sancto ex Maria virgine. ET HOMO FACTVS EST. Crucifixus e ti am pro nobis sub Pontio Pilato, passus
|| [14]
& sepultus est. Et resurrexit tertia die secundum scripturas. Et ascendit in coelum sedet ad dexteram patris. Et iterum venturus est cum gloria iudi care viuos & mortuos. Cuius regni non erit finis. Et in Spiritum Sanctum Dominum, & vi ui fi cantem, Qui ex Patre Fili o que procedit, Qui cum Patre & Filio simulado
|| [15]
ratur, & conglori fica tur. Qui locutus est per Prophetas. Et vnam Sanctam Catholicam & A po sto licam Ec clesiam. Confite or vnum Baptisma in re mi ssi o nem pec catorum. Et expecto resur re cti onem mortuorum, Et vi tam ven tu ri se cu li.
|| [16]
A MEN.

Darauff volget die Predigt.
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VND sol das Euangelium / des Sontags / oder Festes / dem Volck abermal furgelesen / vnnd hernach durch Christliche außlegung / die zu erbawung der Kirchen / vnnd zu trost vnd besserung der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngeferlich / vnnd damit die Zuhörer ettwas gewisses auß den Predigten lehrnen / vnd fassen mögen / so sollen die Prediger jre Predigten im anfang in etliche Capita / daruon sie reden vnd handeln wöllen / theilen / die darnach repetiren / vnd erkleren / vnd im Beschluß der Predigt / dieselbige kurtzlich erinnern / vnnd den Zuhörern zu gemüth führen / Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas gewisses auß der Predigt fassen / vnd lehrnen mögen / Sondern auch darzu / das die Prediger zuuor desto vleissiger studiren / vnnd sich zur Tractation gewisser Materien verbinden / vnd nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt.
|| [17]
Aber vor der Predigt / hat der Priester das Volck zum Christlichen Gebet zuuermanen / das der liebe Gott jnen seinen heiligen Geist geben wölle / sein heiliges Wort nutzbarlich zuhandeln / vnd in das Hertze zufassen / das sie jr sündlich leben bessern / trost vnd sterckung jres Glaubens erlangen / vnd hinfuro Christlich vnd seliglich leben mögen. Darauff soll man ein Vater vnser sprechen / Oder singen / Nu bitten wir den heiligen Geist. Vmb die Weinachten / Ein Kindelein so löbelich / etc. Vmb die Ostern / Christ ist erstanden / etc. Zum ende der Predigt / sollen die Kirchdiener allewegen das Volck kurtzlich erinnern / das sie die gehörte Predigt Gottes Worts nicht in Windt schlagen / sondern dieselbige alßbaldt ein jeder jme selbst / zur Busse / warhafftigem Glauben / vnnd bekerung / zueigne / darauff er den die nachuolgende gemeine Beicht / dem Volck fürsprechen / vnd gleicher gestalt die bußfertigen absoluiren / den vnbußfertigen aber GOTtes ernstlichen zorn verkündigen soll.

Die öffentliche Beicht.
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ICH armer Sünder / bekenne mich GOTt meinem Himlischen Vater / das ich (leider) schwerlich vnd mennigfaltig gesündiget
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habe / nicht allein mit eusserlichen groben Sünden / sonder viel mehr mit jnnerlicher angeborner blindtheit / vnglauben / zweyflung / kleinmütigkeit / vngedult / hoffart / bösen lusten / geitz / heimlichen neid / haß / vnd Miß vergunst / auch andern Sünden / das ich auff mannicherley weise / mit gedancken / mit geberden / worten vnd wercken / die allerheiligste Gebott Gottes vbertreten habe / wie das mein HERR vnnd Gott an mich erkennet / vnnd ich leider so volnkömlich nicht erkennen kan / also rewen sie mich / vnnd seind mir leidt / vnd beger von hertzen / gnade von Gott / durch seinen lieben Sohn IHEsum CHRIstum / vnd bitte / das er mir seinen heiligen Geist zur besserung meines lebens mittheilen wölle / Darauff soll als bald volgen die Absolution.

Form der Absolution.
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DER Allmechtiger GOTT / hat sich ewrer erbarmet / vnnd durch den verdienst des allerheiligsten Leidens / sterbens / vnnd aufferstehens vnsers HERRN IHESV Christi / seines geliebten Sohns / vergibt er euch alle ewre Sünde / vnd ich als ein verordneter Diener der Christlichen Kirchen / verkündige allen denen / so warhafftige Buß thun / vnd durch den Glauben all jr vertrawen auff den einigen verdienst IHESV Christi setzen / vnd gedencken jr leben nach dem Gebott vnd willen GOTTES anzu
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stellen / solche vergebung aller jrer Sünde / im Namen GOTtes des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes / Amen. Dargegen aber sag ich allen vnbußfertigen vnd vngleubigen / aus GOTtes Wort / vnd im Namen IHESV Christi / das jnen GOTt jre Sünde vorbehalten hat / vnd gewißlich straffen wird. Darauff soll das Volck abermal zum Gebet vnnd dancksagung gegen GOtt vermanet werden / vnd samptlich vor erhaltung der Kirchen Gottes / vnd rechter lehre / darzu der trewen warhafftigen Lehrer / vnd das Gott trewe arbeiter in seine Erndte senden wölle / für die Oberkeit / für zeitlichen friede / vnd gewechs der Früchte / vnd in Summa / für die noth der gantzen Christenheit / vnd sonderbarer Personen / die des Christlichen Gebets begern / wie des vngeuerlich eine Notel folget. LIeben Christen / Last vns GOtt bitten / das er vns bey seinem Göttlichem Wort / wölle gnediglich erhalten / vnd getrewe arbeiter in seine Erndte senden / den Predigern vnnd Kirchendienern / seinen heiligen Geist verleihe̅ / das sie dasselbig rein vn̅ reche fürtragen vnd lehren / auch mit Gottseligem leben fürgehn / vnd das der Allmechtige wölle sie vnd vns / vor falscher lehre gnediglich behüten / vnd derselbigen steuren vnd wehren. Das er auch vnsern Brüdern vnnd Schwestern / die mit falscher lehre / oder sonst mit vnrechter gewalt / von vnchristen / oder andern Tyrannen angefochten vnnd beschweret werden / gnediglich helffen wölle / das sie inn
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wahrem Glauben / vnd gedult bestendig bleiben / vnnd so müglich / die verfolgung von jnen genommen / oder gemiltert werde. Bittet auch vor Weltliche Oberkeiten / Key. May. vnd andere Potentaten / Auch alle andere / die im Ampt der Oberkeit sitzen / das der Allmechtige wölle die jenige / die durch Gottes Wort erleuchtet sein / darbey gnediglich erhalten / denen aber / so noch nicht erleuchtet / seine gnade geben / das sie Gottes Wort in jren Landen / leiden vnnd annehmen / Welche aber das nicht thun wöllen / vnnd es verfolgen / das er denselbigen stewren / vnnd jr fürnemen zuschanden machen wölle. Sonderlich dancket GOTt / das er vnsern Gnedigen Landtsfürsten vnd Herrn / also begnadet hat / das Seine Fürstliche Gnade Gottes Wort lieb haben / vnnd in Irem Landt predigen lassen / vnd fordern / vnd bittet das Seine Fürstliche Gnade der Allmechtige dabey wölle gnediglich erhalten / vnd derselben Gottselig langes leben / gesundtheit vnd gnade verleihen / das S. F. Gnade jr Regiment also führen / das es GOTt zu ehren / vnnd jren Fürstlichen Gnaden / vnd derselbigen Vnderthonen / zu gutem gereiche / vnd wir ein still friedlich leben / in aller Gottseligkeit / vnter S. F. G. führen mögen. Bittet auch vor vnsere Gnedige Landtsfürstin / vnd Junge Herrschafft / das sie der Allmechtig auch in seinem
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gnedigen schutz haben / vnnd sie vor allem vnheil behüten / vnd an Leib vnd Seel segnen wölle. Bittet auch vor die Rethe / Ampt vnd Beuelchhaber / (auch den Rath dieser Statt) das jnen Gott wölle gnade geben / das sie woll rathen / vnnd jren beuohlenen Ampten vnd beuehlichen getrewlichen fürstehen vnd außrichten. Bittet auch vor alle angefochten / vnd betrübte Hertzen / vor alle Krancken / Schwangere Frawen / Junge Kinder / vnd alle so in nöten sein / das der Allmechtige wölle dieselbigen alle trösten / behüten / vnd jnen in jren nöten beystehen / vnd zuhülff kommen. Bittet vor vns alle in dieser gemein / vnd inn dem gantzen Lande / das GOTt vns wölle gnedig sein / vnd behüten vor Krieg / Pestilentz / vnd thewrer zeit / vor Fewr vnd Wassers noth / vor Hagel vnd vngewitter / vnd vor allem vnglück vnd vbel / vnnd wölle die Früchte auff dem felde behüten / segen / vnd gnade geben / das wir sie mit fried / gesundtheit / vnd dancksagung geniessen mögen. Ein jeder trage GOTt seine eigen noth für / vnnd betet in dem Namen Christi / auff seine zusagung / da er spricht / Alles was jr bittet in meinem Namen / gleubet / so werdet jr es haben / vnd sprechet von grundt des Hertzens / Vater vnser / etc.
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Wenn denn etwas fürfellet / daruon sonderliche bitt zuthun ist / Als vor sonderliche krancken / vor Frawen die in kindes nöthen sein / vnd was sonst vor noth vnd sachen des Landes / oder sonderer Personen fürfallen / das soll diesem gemeinem Gebet / auch mit kurtzen worten angehangen werden. Vnd sollen die Prediger das Volck vleißig vermanen / das sie in jrem anligen / das gemein Gebet gern suchen / vnd nach erhörung desselben / vnd jrer erlösung auß angeregten anligen / die dancksagung dem Kirchendiener nicht verhalten / darmit Gott auch öffentlich von vielen Personen gedanckt werde. Dieses Gebet soll nach geendigter Predigt / vnd keines zwischen verlesung des Euangelij vnd außlegung desselbigen geschehen / darmit die Leute so viel besser den inhalt des verlesenen Euangelij behalten / vnnd durch das Gebet nicht in vergeß desselbigen vnnd andere gedancken gefürt werden. Es sey denn das ein Fraw in kindes / oder jemandts anders in todtes nöthen were / vn̅ des gemeine̅ Gebets begerte / Den in diesem fall / da auch ein geringer verzug köndte nachteilig sein / mag das sonderliche Gebet vor dieselbigen / vor oder nach verlesung des Euangelij woll geschehen. Auch soll der Prediger zu zeiten die Leute vermanen / Das sie in der Kirchen bey dem gemeinen Gebet vnd bey der Communion pleiben.
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Wenn das Gebet nach der Predigt geendigt / sollen die / so zur Communion gehen wöllen / als baldt in den Chor treten vnnd niderknyen. So es denn die zeit leidet in Festen / sollen in den Stedten Praefation gesungen werden / de Festo, wie die zu ende dieser Ordnung folgen.

Formula Exhortationis zum Volcke / das zum Sacrament gehen will.
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WEine Allerliebsten in Gott / Dieweil wir nun das Abendmal vnsers lieben HERRN IHESV CHRIsti wöllen bedencken vnd halten / darin vns sein Fleisch zu einer Speise / vnnd sein Blut zu einem drancke / nicht des Leibes sondern der Seelen gegeben wirdt / sollen wir billich mit grossem vleiß ein jtzlicher sich selbs prüfen / Als Paulus sagt / vnd denn von diesem Brodt essen vnnd von diesem Kelche drincken / den niemandt soll / sondern allein ein hungerige Seel / die jre Sünde erkend / Gottes zorn vnd den todt fürchtet / vnd nach der Gerechtigkeit hungerig vnd dürstig ist / diß heilige Sacrament empfahen / So wir aber vns selbs prüfen / finden wir nichts in vns / denn Sünd vnd Todt / kön̅en vns auch selbst in keinem wege darauß helffen /
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Darauff hat vnser lieber HERR IHesus Christus sich vber vns erbarmet / ist vmb vnser willen Mensch geworden / das er vor vns das Gesetz erfüllete / vnd lidde / was wir mit vnsern Sünden verschuldet hetten / vnd das wir jha festiglich gleubeten / vnd vns frölich darauff verlassen möchten / Nam er nach dem Abendessen das Brodt / sagte danck / brach es / vnd sprach: Nemet hin vnd esset / das ist mein Leib / der vor euch gegeben wird / Als wolt er sagen / das ich Mensch bin worden / vnd alles was Ich thue vnd leide / das ist alles ewer eigen / vor euch / vnd euch zu gute geschehen / vnd des zu einem wahrzeichen / Gebe ich euch meinen Leib zu einer Speise / Deßgleichen auch den Kelch vnnd sprach / Nemet hin vnd drincket auß diesem alle / dieser Kelch ist das Newe Testament in meinem Blut / das vor euch vnd viel vergossen wirdt / zu vergebung der Sünden / Als offt jr das thut / so thut es zu meiner gedechtniß / Als wolt er sprechen / Dieweil ich mich ewer angenomen / vnd ewer Sünde auff mich geladen habe / wil ich mich selbs für die Sünde Opffern / mein Blut vergiessen / gnad vnd vergebung der Sünde erwerben / vnd also ein newe Testament auffrichten / darin der Sünde ewig nicht soll gedacht werden / Des zu einem wahrzeichen / geb ich euch mein Blut zu trincken / Wer nun also von diesem Brodt isset / vnd auß diesem Kelch trincket / das ist / wer diesen worten / die er hört / vnd diese zeichen die er empfehet / festiglich gleubet / der bleibet in Christo / vnd Christus in jme / vnd lebet ewiglich. Darbey sollen wir nun seines todes gedencken / vnd jme von hertzen dancksagen / ein jglich sein Creütz auff sich nemen / vnd dem HERrn nachfolgen / vnd vor allen dingen / einer
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den andern lieben / gleich als vns Christus geliebet hat / Denn es ist ein Brot / vnd wir viel ein Leib / die wir eines Brodes theilhafftig werden / vnnd alle auß einem Kelche trincken. Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehörter lehre vnd vermanung / in rechtem warhafftigem Glauben vnd Bußfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wöllen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.

Ein ander Exhortation.
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WEin Allerliebsten / vns wirdt stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserm verstande vnd vermögen / nicht können loß machen / auß dem gestrengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darin wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebott / vnd des willen Gottes / so hat Gott vnser vnuermögen / baß erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als ein gnediger Vater / seinen eingebornen Son / IHEsum CHRIstum / das wir durch sein Euangelium erleuchtet / vnd durch seinen todt erlöset
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würden von vnsern Sünden / vnnd durch jne Kinder GOTTES wörden / ewig selig / so wir das gleubten. Solches lest er vns stets Predigen / wer das gleubet / der hat gewiß das ewige leben. Auff solchen Glauben / vnd zu solcher seligkeit / werden wir auch getaufft / da sollen wir stets in bleiben / so bleiben wir in Christo / vnd Christus in vns / So essen wir stets ohne vnderlaß Geistlich mit dem Glauben / den Leib Christi / vnd trincken sein Blut / das ist / wir werden Christo eingeleibet / das wir eins mit jhme werden / damit das wir gleuben / das er sein Leib fur vns inn den todt gegeben hat / vnnd sein Blut vor vns am Creutze vergossen / Darauff verlassen wir vns zur Seligkeit / wider alle falsche Lehre / alle Sünde / Anfechtung vnnd noth / Aus welcher Wolthat CHRIsti wir auch lernen / welche Liebe vnd Gedult wir vben sollen / gegen vnsern Nechsten / auch gegen vnsern Feinden / Was wolten wir mehr? Doch das wir nicht vergessen / oder trag würden / als wir leider werden / zu solchem Glauben der Menschwerdung vnd Todes CHRISTI / hat er vns auch ein besonder gedechtnis oder verkündigung seines Todes / so offt wir wollen / befohlen / das wir auch im auswendigen Sacrament / der vernunfft verborgen / alleine dem Glauben aus dem Worte Christi bekandt / Essen sollen vnd Trincken / sein Leib vnd Blut / das wir jha nicht zweiffeln sollen / sein Todt vnd Blutuergiessung am Creutze / sey vnser gewisse Seligkeit / dauon sollen wir singen / lesen / predigen / hören / gleich wie wir in dieser Messe thun / Vnd nachmals auch dauon re
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den / vnd vntereinander verkündigen / vns zu Trost / vnd vielen zur Seligkeit / nach dem Beuelch CHRisti / Solches thut zu meinem gedechtnis. Wer nun wirdig wil essen vnd trincken diß Sacrament / der soll zwey ding thun / Er soll gleuben was Christus saget / vnd thun was er gebeut / Er saget: Das ist mein Leib / der für euch gegeben wird / Das ist mein Blut / das für euch außgegossen wird / zur Vergebung der Sünden / solches sollet jhr gleuben. Er gebeut aber / Nemet hin / Esset vnd trincket alle daraus / vnd gedencket meiner / Solches sollet jhr thun / nach seiner gnaden Wort vnd Beuelch. Das vns aber der Allmechtige GOtt vnd Barmhertziger Vater / seinen Heiligen Geist reichlich mittheilen wölle / auff das wir durch desselbigen Gnade / vns dieser zweyer stücke / von grund des Hertzen befleissigen mögen / vnd also das Heilige Sacrament wirdiglich empfahen / zu sterckung vnsers schwachen Glaubens / vnd besserung vnsers sündlichen lebens / So wöllen wir jnen darumb anruffen / vnd in dem Namen Christi beten / von grund des Hertzen ein andechtig Vater vnser / etc.

ALIA FORMA EXHOR. TATIONIS.
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NAch dem wir durch den fall vnd vbertretung vnser aller Eltern Adam vnnd Eua / sein in Sünde gefallen / vnd des ewigen todes schüldig worden / auch durch solche Sünde vnser Leib vnd Seelen / dermassen geschwecht vnd verdorben sein / das wir auß vns selbs nichts guts thun können / viel weniger die Gebott vnd willen Gottes halten / vnd derhalben nach dem Gesetz GOttes verflucht / vnd ewiglich verdampt solten sein / wie geschrieben stehet im Buch des Gesetzes / vnd aber wir vns selbs / noch kein Crcatur im Himel vnd auff Erden / auß solchem jammer vnnd verdamnuß hat helffen können / so hat sich GOtt der Allmechtige vber vns erbarmet / vnd vus vnaußsprechlicher liebe / seinen einigen Sohn IHESVM CHRISTVM / in diese Welt gesandt / vnd jn Menschliche Natur / Fleisch / vnd Blut / von der Jungfraw Maria lassen annehmen / auff jne alle vnser / vns der gantzen Welt Sünden gelegt / der sie auch für vns getragen / vnd am Galgen des Creutzes gestorben / vnnd am dritten tage wieder aufferstanden ist / vnd damit die Sünde vnd vbertrettung vnser Eltern / vnd vnser selbs gebüsset / vnd vns GOTt dem Allmechtigen wiederumb versönet hat / das wir nun gerecht / vnnd Kinder GOTtes werden / vnd das ewige leben / vnd seligkeit haben sollen. Damit wir nun solchs desto gewisser sein / vnd dieser grossen vnaußsprechlichen barmhertzigkeit / neb vnd wolthat / nicht vergessen solten / So hat IHESVS
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Christus in dem Abendmahl / als sein leiden angehen solte / seinen lieben Jüngern seinen Leib zu essen / vnd sein Blut zutrincken gegeben / vnd zu jnen vnd allen Christen gesagt / das es sein Leib sey / der fur sie gegeben / vnd sein Blut / das fur sie vergossen sey / zu vergebung der Sünden / vnd das sie solchs / so offt sie also essen vnnd trincken wurden / solten zu seiner gedechtnuß thun / vnnd wie S. Paulus sagt / seinen todt darbey verkündigen / biß er widerkomen wirdt / am Jüngsten tage / zurichten die Lebendigen vnd die Todten. Darumb sollen wir thun / was er vns befihlet / Nemlich / sein Leib essen / vnd sein Blut trincken / vnd darbey sei ner grossen wolthat / das er vns durch sein bitter Leiden vnd sterben / von Sünde / ewigem Tode / Teuffel vnnd ewigem verdamniß erlöset / vnd Gott dem himlischen Vater wider versönet hat / gedencken / vnd jme danck sagen. Wir sollen auch gleuben / was er gesagt hat / Nemlich / das ist mein Leib / der für euch gegeben wirdt / das ist mein Blut / das für euch vergossen wird / zur vergebung der sünde. Wenn wir solchs thun vnd gleuben / so empfangen wir nach seinem wort / seinen waren Leib mit dem Brodt / vnd sein wares Blut mit dem Weine / vnd mit denselbigen alle seine verdienst vnd Gerechtigkeit / als nemlich / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / die kindtschafft Gottes / vnd ewige Seligkeit. Es sollen aber allein die Leute / die hungerig vnd dur
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stig nach der Gerechtigkeit sein / zu diesem Hochwirdigen Sacrament gehen / Das ist / Die sich vor Sünder bekennen / vnd jnen dieselbige lassen leid sein / vnd ein fürsatz haben / sich zubessern / vnd soniel müglich / nach dem willen GOTtes zuleben. Darumb prüfe sich ein jeder Mensch selbs / vnd der sich also gesinnet befindet / der gehe kecklich herzu / denn er empfehet das Sacrament wirdiglich / vnd ob er gleich im Glauben noch schwach were / so wil doch GOTt damit gedult haben / Denn er das glimmende Tocht nicht außleschen / noch das zerbrochen Rohr zerknirschen / Sondern den anfang des Glaubens zu gefallen annemen wil / Wir sollen aber bitten / wie im Euangelio stehet / HERr ich gleub / ich bitte aber / mehre mir den Glauben. Welchem aber seine Sünde nicht leid sein / auch keinen willen hat / sich zubessern / Sondern in öffentlichen Sünden vnd lastern fortzufahren / der bleibe von diesem Sacrament / denn er empfehet es jme zum Gericht / wie S. Paulus saget. Das nun wir die versamlet sein / das Abendtmal des HERrn zuhalten / vnd sein Leib vnd Blut zugeniessen / mögen solchs wirdiglichen thun / vnd vnsern Glauben dadurch stercken / vnd forder nach dem willen GOTtes leben / vnsern Feinden vergeben / vnsern Nechsten lieben / vnd allen Menschen guts thun / Wöllen wir GOtt den
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Vater / durch Ihesum Christum anruffen / vnd Beten das heilige Vater vnser. Nach der Vermanunge singe der Priester das Vater vnser / vnd die wort von der Einsetzung des Abentmals Ihesu Christi / auff folgende Melodeien.

ORATIO DOMINICA.
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Va ter vn ser der du bist im Himel / Ge hei li get werd dein Name / Zukome dein Reich / Dein will gescheh / als im Hi mel auch auff der Erden /
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Vnser teglich Brod gib vns heut / Vn̅ verlaß vns vnser schuldt / als wir verlassen vnsern schüldi gern / Vnd führ vns nicht in ver suchung / Sondern erlöß vns von dem bösen / Amen.
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VERBA INSTITVTIONIS COENAE DOMINICAE.
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Vnser HErr IHEsus Christus / in der Nacht da er ver ra ten ward / nam er das Brod / danckte vnd brachs / vnd gabs sei nen Jüngern / vnd sprach / Nemet hin vnd esset / Das ist mein Leib / der vor euch ge ge ben wird / Solchs thut zu meinem gedechtniß.
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Des ge lei chen nam er auch den Kelch / nach dem Abend mal / danckte / gabs jn vnd sprach / Trincket alle drauß / Die ser Kelch ist das New Testament in meinem Blut / das vor euch vergossen wird / zur ver ge bung der Sünden / Solchs thut / so offt jrs trincket zu meinem gedechtniß.
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Vnd nachdem die Eleuatio auß guten vnd wichtigen vrsachen / in den benachbarten Reformirten Kirchen dieser vnd anderer Landen abgethan ist / so sol sie an allen örtern vnderlassen werden / damit die vngleicheit nicht zanck geberen möchte. Nachdem die Wort des Testaments gesungen sind / Communicire man das Volck mit beider gestalt / nach der Einsetzung des HERRN Christi / vnd nicht anders. Vnd auff das die Communion mit desto mehrer Reuerentz gehalten möge werden / sollen feine reine ehrliche Tücher vntergehalten werden / wenn man reicht beide den Leib vnd das Blut Christi. Damit aber in darreichung vnd außtheilung des Sacraments / vnsere Kirchendiener gleicheit halten / vnd die leut kurtzlich erinnert werden / was sie im brauch dieses heiligen Sacraments empfahen / sollen sie bey den einfeltigen worten Christi bleiben / vnd in darreichung des Leibs Christi nachuolgende wort sprechen: Nim hin vnd iß / das ist der Leib Christi / der für dich gegeben ist. Vnd in darreichung des Bluts Christi: Nim hin vnd trinck / das ist das Blut des Newen Testaments / das für dein Sünde vergossen ist. Vnter der Communion singe man / weil sie wehret / der nachgesetzten Gesenge einen oder mehr / darnach viel Communicanten sein.
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IHEsus Christus vnser Heilandt / etc. Item / GOTt sey gelobet etc. Sanctus. Agnus DEI. Esaia dem Propheten / Oder ein anders. Oder / O Lamb GOTtes vnschüdig.

Nach der Communion sol volgende Collecta gesungen werden.
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WIR dancken dir Allmechtiger HERre GOtt / das du vns durch diese heilsame Gabe hast erquicket / vnnd bitten deine Barmhertzigkeit / das du vns solchs gedeyen lassest / zu starckem Glauben gegen dir / vnd zu brünstiger Liebe vnter vns allen / vmb IHesu Christi vnsers HERRN willen / Amen.

Benedictio gegen dem Volcke.
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Der HErr segne dich / vnd behüte dich / Der HErr erleuchte sein Angesicht vber dich vnd sey dir gnedig / Der HERr erhebe sein angesicht auff dich / vnd gebe dir Friede / Amen.
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Wann aber keine Communicanten vorhanden / sollen die Pastorn das Sacrament nicht handlen / auff das die Kirche nicht wiederumb in die Abgötterey der Bepstischen Opffermesse gerathe / Doch soll es mit singen vnd lesen / biß auff die Predigt / aller massen gehalten werden / wie droben vermeldet ist. Vnd dieweil die zeit nicht Communicanten da sindt / soll der Prediger dauon vrsach nemen / das Volck zuuermahnen / das sie offter zur Communion kommen wöllen / aus vielen vrsachen / die erzelet werden mögen. Nach der Predigt singe man die Litaney / Darnach lese der Priester eine Collect / Item die Benediction / entlich singe man / Erhalt vns HErr etc. vnd Verleihe vns frieden etc.

An Sontagen vnd hohen Festen Nachmittage in Stedten.
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DIe weil in vielen Kirchen nützlich vn̅ heilsamlich geordnet / das in der Wochen ein mahl ein Kinder Predigt gehalten / vnnd die Jugendt / Knaben vnd Megdelein / gewenet werden / den Catechismnm mit einer kurtzen
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außlegung außwendig zulernen / vnd zurecitiren / so wöllen wir / das solches in allen Kirchen vnsers Fürstenthumbs / in den Stetten / auff den Sontag vor der Vesper geschehen soll / wie hernach volget / damit die Jugendt in Gottes furcht erzogen / vnd den Catechismum bey zeiten lernen möge. Vnd sol ein jeder Haußuatter seine Kinder / Knaben vnd Megdelein / die des Alters sein / inn solche Predigt zuschicken schüldig sein. Es sollen auch Megde vnnd Knecht darinn gehen / vnd von jhren Haußwirten vnd Frawen darzu gehalten werden. Vnnd weil solchs nicht wol füglicher / als auff einen Sontag geschehen kan / vnd der Sabbath so viel desto mehr geheiliget / so soll es volgender gestalt damit gehalten werden. Am Sontag nach Mittag zu einer Vhr / soll man eine kleine Glocken leuten / vnd darnach die Schüler den Catechismum lesen / anfahen einen oder zween Deudsche Psalm zusingen / oder die Zehen Gebott / oder das Vater vnser etc. Christ vnser HErr zum Jordan kam etc. vnd dergleichen / Vnd sollen die andern Kinder vnd Gesinde in der Kirchen mit singen lernen.
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Darnach soll der Prediger / oder Diacon einer / wie sie sich dessen werden vergleichen / die Kinder in solcher Catechismi Lehre / nacheinander auff jeden Sontagen etliche fragen / vnd jme den außwendig sagen lassen. Item / die außlegung / welche die Kinder von wort zu wort / aus dem kleinen Catechismo D. Martini Lutheri / sollen lernen / vnd auffsagen. Deßgleichen neme er ein ander mahl / ein ander stück des Catechismi vor sich / biß zu ende. Vnd wenn der Cachismus ein mahl geendiget / so soll er widerumb angefangen / vnd für vnd für also getrieben werden. Da aber die Prediger / anderer arbeit halben / nicht zeit hetten / den Catechismum auff den Sontag zupredigen / so sol es auff einen Werckeltag geschehen / Aber da es auffm Sontag geschicht / soll man nach der Kinder predigt / oder sonst zu zweyen Vhren zur Vesper leuten / vnd die Schüler einen oder zwen Lateinische Psalm singen / wie solche im Psalter ördentlich nacheinander gesetzt sind / Darnach die Lection / Zehen Gebott / den Glauben / vnd Vater vnser etc. Deudsch. Darnach singet man den Himnum de Tempore / zu zeiten Deudsch / zu zeiten Lateinisch. Darnach thut man eine predigt / von der Sontags
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Episteln / oder de Festo, Oder es mag ein Prediger eine Epistolam Pauli / oder eine andere fürnehmen / vnd die nacheinander auff den Nachmittag des Sontags predigen. Nach der Predigt / singet man das Magnificat / bißweilen Deudsch / bißweilen Lateinisch / darauff wirdt eine Collecta gelesen / vnd mit dem Benedicamus Domino beschlossen. Auff den Dörffern / wie hernacher gemeldet / sol man am Sontag ohne vnderscheidt vmb ein Vhr / Vesper halten / einen Psalm oder zween Deudsch singen / vnd darnach den Catechismum den Kindern leren. Vnd wenn das geschehen / so mag der Prediger / dem alten Volck ein stück aus dem Catechismo erkleren. Darnach mag man das Magnificat Deudsch / oder Nunc dimittis Deudsch singen / vnd mit einer Collecten beschliessen. Insonderheit aber sollen die Pastores das Volck vermanen / das sie vleissig vor sich selbs / in die Kirchen gehn / Auch jhr Gesinde vnnd Kinder lassen darein kommen.
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Es sollen auch Bürgermeister vnd Rath in den Stetten / vnd vnsere Haupt vnd Amptleute / vnd Vögte in den Ampten / die leute / wo es nicht sonderliche ehaffte noth erfordert / mit diensten verschonen / vnd allenthalben ein vleissig auffsehen haben / das vnder der Predigt vnnd Gottesdienst / so woll den Nachmittag / als Vormittag / kein Gasterey / Krügen / oder Schwelgerey / oder Zecherey / auch Spatziren gehen auff dem Kirchoff gestattet / noch vnder der Predigt / Brandtwein oder Bier verkaufft / oder da Wagen sein / ichteswes gewogen / oder sonst kauffmanschafft getrieben / noch die Kremer buden eröffnet werden / vnd solchs ernstlich verpieten / vnd von der Cantzel verkündigen lassen / Vnd do darwieder geschehe / so sollen sie Wirt vnd Gast in straff nehmen / auch so nötig / in Gefengniß einziehen / damit andern Exempel gegeben / vnd solch vngeschickt Vnchristlich wesen abgestalt werde. Es sollen auch in Stetten vnd Dörffern alle Sontag vor der früe vnd nachmittags Predigt / die wörter des gantzen Catechismi den leuten deutlich vorgesagt werden / auch eine kurtze form einer Beicht / damit der gemeine Mann lerne seine Sünde GOTt dem Allmechtigen beichten / vnd sich in der Beicht rechtsaffen zuschicken.

Von den besondern Festen oder Feyertagen / so man im Jahr halten soll.
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VBer die gemeinen Sontag / sollen gehalten werden / die hohen heupt Fest des HERrn Christi / als da sindt. Der tag Natiuitatis Christi / oder der Geburt Christi / sampt den andern vnd dritten folgenden. Damit aber dieser Artickel / von der Menschwerdung des Sohns GOTtes / der jugendt woll erkleret / vnd eingebildet werde / mögen die Prediger die Historien von S. Steffan vnd Johanne / je nach gelegenheit der zeit / als bey diesem Fest frembde geschichten einstellen / vnnd dem Volcke auff diese drey tag von der Geburt / nach D. Luthers Haußpostill / geprediget werden. Der tag Circumcisionis / oder der Beschneidung CHRIsti. Der tag Epiphaniae / das ist / der Erscheinung / oder Offenbarung CHRisti / den man nennet / Der heiligen drey Könige tag. Der tag der Opfferung CHristi im Tempel / genant Purificationis Mariae / oder Liechtmeß tag. Der tag Annunciationis Mariae / oder Conceptionis Christi / da Christus inn der Jungfrawen Leib empfangen ist.
|| [43]
Der tag Coenae Domini / den man den Grünen Donnerstag nennet / daran von des HERrn Abendtmal soll geprediget werden / vor Mittag. Der tag Passionis Christi / oder leidens / oder sterbens Christi / welcher der Karfreytag genennet wird / vor Mittag / Vnd soll auff diesen tag / dem Volck die gantze Historia des Passions Christi furgelesen / vnd durch ein kurtz Summarium / vngeuerlich auff ein halbe stundt erkleret werden. Der Ostertag / oder Pascha / der tag der Aufferstehung Christi / sampt den volgenden Montag vnd Dinstag. Der tag Ascensionis / oder Himelfart Christi. Der Pfingstag / sampt den volgenden Montag vnnd Dinstag. Der tag Trinitatis / felt auff den negsten Sontag nach Pfingsten. Das Fest Corporis Christi / soll vermöge GOTtes Worts abgethan sein / Vnd sollen die Prediger den Sontag dauor das Volck erinnern / was für ein grosser mißbrauch vnd Abgötterey damit getrieben worden / deren sich ein jeder Christ / nach dem ernstlichen beuelch Gottes enthalten soll. Der tag S. Johannis des Teuffers.
|| [44]
Der tag Visitationis Mariae / do Maria jre Mume Elisabet heimsuchet. Das Fest Assumptionis Mariae soll sampt dem Zauberischen Kreuter weihen abgethan / vnd das Volck von der heiligung aller Kreuter erinnert werden / welche inn erschaffung durch GOTt selbst geschehen ist / vnnd teglich durch das Gebet geschicht. Der tag Michaelis / welcher an stadt des Fests Assumptionis oder Himelfart Mariae / als ein Viergezeiten Fest gehalten / an welchem die lehr von den heiligen Engeln dem Volck soll fürgetragen werden. Deßgleichen soll auch an demselbigen Fest / nach verlesener Epistel / ein gemeine Dancksagung beschehen / für die empfangene Früchten / vnd darzu das Te DEVM laudamus gesungen werden. Auff diese Fest soll es mit Ordnung der Lection / Gesenge / Predigten / vnd Communion gehalten werden / wie an den gemeinen Sontagen / allein das die Introitus / Sequentz vnd Prefationes de tempore gesungen werden. Item die Deudsche alte Liedlein / als auff Natiuitatis / Ein Kindelein so löbelich. Auff Ostern / Christ ist erstanden. Auff Pfingsten / Nu bitten wir den heiligen Geist / etc.
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Vnd sollen auch diese Gesenge die Prediger von der Cantzel / wenn sie die Predigt anfahen / mit dem Volck singen. Vber die fürnemsten Fest / sollen auch gehalten werden / die tag der Aposteln / auff welche man in Stetten / vnd auff Dörffern des Morgendts Predigen solle. Aber an solchen Aposteln tagen / nach der Predigt / mag ein jeder seiner arbeit woll warten. Vnd damit die Sontag / vnd verordente Feyertage / dauon hernacher gemeldet / zu dem Gottesdienste / desto mehr gebrauchet / vnd also der Sabbath geheiliget / vnd das gemeine Volck vrsach haben möge / Gottes ehre / vnd jr eigen Seelen seligkeit zusuchen vnd zufordern / So sollen die Pastores offt in der erklerung des dritten Gebott GOTtes / auch sonst das Volck vermanen / von dem rechten gebrauch / vnd heiligung des Sabbats / das sie auff demselbigen GOTtes Wort hören vnd lernen / vnnd GOTt desto vleissiger anruffen / vnnd alle andere arbeit vnderwegen lassen / vnd denselbigen tag den Krug / vnd alles / was sie an dem Gottesdienste auff solchen tag verhindern möchte / wo es die noth / oder liebe des Nechsten nicht benimpt / meiden.
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An Wercktagen.
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IN den grössesten vnd fürnemsten Stetten / vnd da drey Predicanten sein / soll alle wercktage eine Predigt geschehen / Aber in den andern kleinen Stetten / sollen auffs wenigste zwo oder drey / als am Montag / Mitwochen vnd Freytag geschehen / vnd also gehalten werden / das im Sommer vmb Sieben / vnd des Winters zu Acht Vhren / oder nach eines jeden orts gelegenheit / die Glocke geleutet werde. Vnd darnach die Schüler auff den Chor gehen / vnd einen oder zween Lateinische Psalmen singen. Darnach einen Deudschen Psalm / darnach soll man predigen / vnd also anstellen / das die Predigt sampt dem Gesang vnd Gebet / auff das höchst sich nicht vber ein stund erstrecke / damit der GOttes dienst befürdert / das Volck vber die zeit nicht auff gehalten / auch an jrer arbeit vnuer
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hindert bleiben. Nach der Predigt singet man einen kurtzen Deudschen Psalm / darnach eine Collect. Die Prediger sollen sich befleissigen / gute nutzliche Materien dem Volcke fürzutragen / als zu zeiten einen Euangelisten / den Catechismum ördentlich / etliche Epistolas Pauli / etliche fürnemliche Psalmen / vnd sollen die Cappelan / mit rath jrer Pastorn / solche Materien fürnehmen. Es soll auch inn der Wochen auff den Mitwochen / oder Freytag / nicht allein in den Stetten / sondern auch in den Dörffern ein Gebet tag gehalten werden / an welchem die Litania gesungen / vnd von der gantzen gemein / GOTT dem HERRN alle noth vnnd anligen der Christenheit fürgetragen / Vnd soll das Volck durch die Pastorn ernstlich vermanet werden / das sie sich mit allem vleiß zu solchem gemeinem Gebet verfügen / vnd sich jhr arbeit daran nicht verhindern lassen / welche durch solch Gebet gesegnet / vnd gefürdert wirdt / sich auch befleissigen / das sie mit der Predigt die zuhörer nicht allzu lang auffhalten / Sondern / wie oben vermeldet / also anschicken / das sich die Predigt / sampt der Litania / vnnd Gesang / auff das lengst nicht vber ein stundt verziehe.
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Wenn aber solche heilige tage fallen / die man nicht pflegt zufeiren / vnd doch jre Historien im Euangelio beschrieben sindt / als da ist der tag Conuersionis Pauli / Mariae Magdalenae / S. Johannis entheuptung / mögen die Prediger denselben Text vnd Historien auff den volgenden Sontag in der Predigt lesen vnd handeln. In der Fasten soll man die Historien des Leidens Christi / an solchen Wercktagen Predigen / vnnd wirdt vor gutt angesehen / das man baldt nach Letare / jedoch nach gelegenheit der Kirchen / vnd als ein Superintendens des orts / dasselbige am besten erkennen wird / oder auff den Dörffern am Sontag Esto mihi / anfahen / das Büchlein vam Leiden CHRISTI auß den vier Euangelisten zusamen gezogen / ördentlich zulesen / damit man zeit habe / alle stück vleissig zuhandlen vnd zubetrachten. Nachdem auch biß anhero die Quatember auff Bepstisch gehalten / sollen hinfuro alle Pfarner vnd Prediger inn den Stetten / alle Quatember Vierzehen tage nach einander / an stadt der andern Predigen / den Catechismum für sich nehmen / vnd denselben also außtheilen / das er dem Volcke gantz fürgehalten / vnnd nutzlich durchauß erklert werde / darzu sie auch das Volck ernstlich vermanen sollen / das sie sampt jren Kindern vnd Gesinde / solche nutzliche / vnnd hochnothwendige lehr / mit allem vleiß besuchen / vnd nicht versaumen.
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Deßgleichen sollen auch auff ermelte Quatember die Pfarner auff den Dörffern sich befleissigen / souiel die zeit vnd ort erleiden mögen / den Catechismum auff das aller vleissigst dem Volck zuerkleren / vnd einzubilden / welcher aller Predigen einige Richtschnur ist. Dieweil auch biß daher im Bapsthumb / in der Creutzwochen mit dem Creutz gegangen / vnd die abgestorbenen Heiligen angeruffen worden / welchs dem reinen Wort / vnd beuelch vnsers HERrn Christi zuwieder / der vns in allen nöten beuohlen seinen Vater anzuruffen / vnd zu jme lauffen. So soll hinfuro solcher Abgöttischer Creutzgang abgeschafft / vnd an stadt desselben in der Kirchen jedes orts ein Christliche Predigt gehalten / die Litania gesungen / vnd GOTt ernstlich angeruffen werden / das er die Früchte der Erden vor allem vnglück vnd vngewitter bewaren / vnd behüten wölle. Vnnd nachdem die leute in der Faßnacht sich nach Heidnischer weise / auff das heßlichst verstellet / vnnd gantz Vnchristlich gehalten / sollen die Prediger auff denselbigen Sontag das Euangelium von der Tauff Christi fürnehmen / vnnd das Volck erinnern / wie sie alle Christum / als ein Kleidt / in der Tauff angezogen / damit alle vnsere Sünde für GOtt bedeckt / welchs sie mit jrem heßlichen verstellen nicht so lesterlich schenden / sonder mit aller zucht ehren sollen.
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Kirchenordnung auff den Dörffern.
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ALle Sonnabendt nach Mittag vmb zwey Vhren / vnd alle heilige Abendt / wenn des andern tags die versamlung des Volcks geschicht / soll auff den Dörffern der Custos zur Vesper leuten / vnd soll der Pfarherr alßbaldt darnach in die Kirchen kommen / vnd mit seinem Custode einen Psalm Deudsch / vnnd fein verstendlich singen. Darauff den Hymnum, O lux beata &c. oder / Christe qui lux es & dies, &c. Deudsch / oder gute Christliche Gesenge / nach gelegenheit der zeit / der Feste / vnd Sontage / vnnd denn das Magnificat Deudsch / vnd die Collecta / Item / Benedicamus Domino / etc. Darnach / Erhalt vns HERr bey deinem Wort. Nach der Vesper soll der Pfarherr die leute / so beichten wöllen / hören vnd absoluiren / die des andern tags zur Communion gehen wöllen / vnd soll der Pastor die jenigen / so Communiciren wöllen / vermanen / das sie den Sontag zuuor / vor vnd nach der Vesper zur Beicht kommen / vnd er darauff mit vleiß warten. Wo der Pfarherr im Dorff nicht wohnet / so soll er
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die leute / so Communiciren wöllen / auff den Sonnabendt des Morgendts auff eine gewisse stunde bescheiden / vnd jre Beicht hören / vnd mit vleiß sie vnterweisen. Es soll in allen Dörffern die Woche einmal am Mitwochen oder Freytag eine Predigt geschehen / vn̅ allzeit auff denselbigen tag / die Litania gesungen werden / vnd damit das gemeine vnd junge Volck / die summa der Christlichen lehre / desto besser fassen / vnd lernen möge / so soll allezeit / auff den Dörffern des Freytags der Catechismus / einfeltig geleret vnd geprediget werden. Weil auch gebreuchlich / das die Betglocken / abends / Morgendts / vnd zu Mittage / geleutet werden / so soll das Volck vermanet werden / wenn solchs geschicht / das sie jr Gebet zu GOtt dem HERrn für friede / vnd alle zeitliche vnd ewige wolfart thun / vnd jr Gesinde auch darzu halten / sie sein im Hause / im Felde / oder wo einer ist / vnd das sie sich des nicht schemen / denn es ist GOTt ein gefellig / vnd jnen selbs ein nützlich werck.

Wie es mit der Meß / oder Communion auff den Dörffern soll gehalten werden.
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Meß oder Communio.
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DIe sol der Pfarherr vnd Custos anfahen / mit einem Deudschen Psalmen / wens jnen allein den Introitum zusingen / zuschwer were.
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Darnach das Deudsche Kyrie. Darnach / Allein GOtt in der höhe sey ehr / etc. Darnach wende der Priester sich gegen dem Volcke / vnd spreche / oder singe: Der HERr sey mit euch. Antwortet der Custos. Vnd mit deinem Geiste. Darauff folget die Collecta / oder Gebet / wie die auff die Sontag vnd Fest verordnet sein / diese lieset der Priester gegen dem Altar. Darnach wendet er sich wiederumb gegen dem Volck / vnnd lieset oder singet / nach der gelegenheit / die Epistel Deutsch / mit lauter stim̅ / das die Kirche die wort vernemen könne / vnd hebet an: Diese Epistel beschreibet der heilig Paulus / oder N. in N. Epistel. Nach der Epistel singet man einen Deudschen Psalm / Darnach wende sich der Pfarrherr abermal gegen dem Volcke / vnnd lese oder singe / das Euangelium desselben Sontags oder Fests / vnd hebet also an: Das heilige Euangelium beschreibet S. N. im N. Capitel.
|| [53]
Darnach wende er sich wieder gegen den Altar / vnd singe: Wir gleuben all an einen GOTt / etc. das soll die gantze Kirche singen. Darauff folget die Predigt / in welcher anfang / der Catechismus von wort zu wort gantz / vnd darnach das Euangelium abermal soll gelesen / vnd hernach erklert werden / zu ende der Predigt / geschicht das gemeine Gebet / wie obstehet. Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zubleiben / soll etliche mahl im Jahr geschehen. Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zusingen. Auff die hohen Fest / mag eine Deudsche Praefatio gesungen werden. Darnach thut er die vermanung / wie oben stehet. Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser / vnd die Wort von der einsatzung des Abentmals IHESV CHRISTI. Nach den worten des Testaments / soll man singen / IHESVS CHRIStus vnser Heilandt / etc. vnd vnter diesem Gesang die leute Communiciren.
|| [54]
Wenn der Communicanten viel sind / singe man dieweile auch andere Gesenge / als / GOTt sey gelobet / etc. Item den Psalm / Ich dancke dem HERrn / etc. vnd zu letzt / O Lamb GOTtes vnschüldig / etc. oder / Christe du Lamb GOTtes. Darnach wenn sie alle Communiciert sein / spreche der Pfarherr die Collect / Wir dancken dir Allmechtiger HERr GOTt / etc. Item / die Benediction / Der HERR segne dich / etc. wie diß alles oben verzeichnet. Wenn nicht Communicanten da sindt / soll es mit dem Gesang vnd Lection vor der Predigt / aller ding gehalten werden / wie oben beschrieben. Auch soll inn der Predigt erinnerung vnd vermanung geschehen / das man offter zur Communion kommen wölle. Nach der Predigt aber soll allein die Litaney gesungen werden / vnd der Segen darauff. Zu letzt singe man / Erhalt vns HERr bey deinem Wort / etc. vnd / Verleihe vns fried gnediglich. Weil auch bißhero gebreuchlich gewesen / das bey der Communion / der Priester so Meß helt / mit dem Kirchen Ornat bekleidet / vnd Wachßliechter auff dem Altar angezündet / so soll es fürder darbey gelassen / vnd also inn Dörffern auch gehalten werden.
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Es sollen auch sonst die Priester / mit ehrlichen vnnd zimlichen langen Kleidern / jederzeit gekleidet sein.

Nach Mittag am Sontage / vnd Feyertagen auff den Dörffern.
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SOllen die leute in allwege darzu gehalten werden / das sie wiederumb in die Kirchen komen / vnd den Catechismum hören lesen / vnd handeln. Dabey sollen sie singen / Diß sindt die heiligen zehen Gebott / etc. Item / Vater vnser im Himelreich / etc. Wo aber dieses vmb gewisser vrsachen willen nicht möglich / soll jnen alle Sontag nach der Predigt / vnd vor der Communion / vnd am Mitwochen vor Mittage / nach der Predigt / ein stück aus dem kleinen Catechismo Lutheri / von wort zu wort fürgelesen werden / Vnnd sollen die Pastores in allwege fürnemlich darauff bedacht sein / das sie die lehre des Catechismi / mit höchstem vleiß bey jren Pfarkindern treiben vnd pflantzen / denn wie nutz vnd nötig das sey / ist nicht außzusprechen.
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Von der Tauffe.
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WEil die Heilige Tauffe von vnnserm HERrn IHESV Christo selbs eingesetzt / vnnd das Fundament vnsers Christlichen Glaubens ist / vnd wir dardurch der heiligen Christlichen Kirchen / ja Christo selbs einuerleibt werden / vnd billich vnd recht ist / das dieselbige ehrlich / vnd mit grosser Solennitet / vnd andacht / vnd in beysein vieler Christen / gehalten werde / damit andere leute jrer Tauffe / vnd der hohen gaben GOttes / als der vergebung der Sünde / der Kindtschafft Gottes / vnd der ewigen seligkeit / die er dadurch den Menschen mitteilet / erinnert / auch zum Gebet / vor die Kindlein / so getaufft / vermahnet werden. So wöllen wir / das in vnserm Fürstenthumb / die heilige Tauffe / nicht im winckel / oder heimlich / sondern in facie Ecclesiae, inn öffentlicher gemeiner versamblung / geschehen solle. Derowegen ordnen / vnd setzen wir / das in allen Pfarren vnsers Fürstenthumbs die Tauffsteine / wo es zuuor nicht were / an eim gelegenen ehrlichen orth / vnd ein tritt oder zween in die höhe gesetzt werden sollen / Vnd sollen die leute vermahnet werden / wo es die gelegenheit leiden will / das sie jre Kindlein
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des Sontags vnnd Wercktags / wenn Predigt gehalten werden / in die Kirchen bringen / vnd teuffen lassen. Es soll aber die Tauffe an Sontagen des Morgens / nach geendigter Communion / vnd auff den Nachmittag / kurtz nach der Predigt / vnd auff die Wercktage / alsbaldt auch nach der Predigt / ehe das Volck auß der Kirchen gehet / gehalten werden. Nachdem auch bey etlichen ein böser brauch / das sie allein vmb des gefreß / oder prachts willen / die Kinder Tauffe biß in die Acht / Vierzehentage / Dritt / vnd mehr Wochen verziehen / dardurch die Kinder versaumpt / vnd etwa vngetaufft dahin sterben / Sollen hinfuro die Eltern jre Kinder vnuerzogenlich zur heiligen Tauffe befürdern / vnd derhalben kein mangel an jnen erscheinen lassen. Vnd wiewoll die Forma der Tauffe / menniglichen bekant / vnd im Catechismo Lutheri gefast ist / So wöllen wir sie doch hieher / von worten zu worten setzen lassen / damit sich ein jeder Pastor / souiel desto baß darnach zurichten.

Auff nachfolgende weise sol der Teuffer die leute / so Kinder zur Tauffe tragen / anreden vnd vermahnen.
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Der Priester sol erstlich fragen.

Wie soll das Kind heissen?
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Antworten die Paten / N. oder N.

Darnach spreche er.
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Fahr aus du vnreiner Geist / vnd gib raum dem heiligen Geist. Darnach mache er jm ein Creutz an die Stirn vnnd Brust / vnd spreche: Nim das Zeichen des Heiligen Creutzes / beide an der Stirn / vnd an der Brust.

Lasset vns beten.
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DAllmechtiger Ewiger Gott / Vater vnsers HERrn IHESV Christi / Ich ruffe dich an vber diesen N. deinen Diener / der deiner Tauffe gabe bittet / vnd deine ewige gnad / durch die Geistliche wiedergeburt begeret / Nim jn auff HERr / wie du gesaget hast / Bittet so werdet jr nehmen / Suchet so werdet jr finden / Klopffet an / so
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wird euch auffgethan / So reiche nun das gut / dem der da bittet / vnd öffne die thür / dem der da anklopffet / das er den ewigen Segen dieses Him lischen bades erlange / vnd das verheissen Reich deiner Gabe empfahe / durch Christum vnsern HERRN / Amen.

Lasset vnß beten.
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ALlmechtiger Ewiger GOTt / der du hast durch die Sindflut / nach deinem gestrengen Gericht / die vngleubige Welt verdammet / vnd den gleubigen Noah selb Acht nach deiner grossen Barmhertzigkeit erhalten / vnnd den verstockten Pharao mit allen seinen im roten Meer erseuffet / vnd dein Volck Israel trucken durch hin gefüret / damit diss Badt deiner heiligen Tauffe zukünfftig bezeichnet / Vnd durch die Tauffe deines lieben Sons / vnsers HErren Ihesu Christi / den Jordan / vnd alle Wasser zur seligen Sindflut / vnd reichlichen abwasschung der Sünden / geheiliget vnd eingesetzet / Wir bitten durch dieselbe deine grundtlose Barmhertzigkeit / du wöllest
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diesen N. gnediglich ansehen / vnd mit rechtem Glauben im Geist begaben / das durch diese heilsame Sindflut / an jm erseuffe vnd vntergehe / alles was jm von Adam angeboren ist / (vnd er selb darzu gethan hat) / vnd er aus der Vngleubigen zall gesundert / inn der heiligen ARCA der Christenheit / trocken vnnd sicher behalten / allezeit brünstig im Geist / frölich inn hoffnung deinem Namen diene / auff das er mit allen gleubigen / deiner verheissung / ewiges leben zuerlangen wirdig werde / durch IHESVM Christum vnsern HERRN / Amen. Ich beschwere dich du vnreiner Geist / bey dem Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes / das du ausfahrest vnnd weichest / von diesem Diener IHESV Christi N. Amen.

Lasset vns hören das heilige Euangelium S. Marcus / am X. Capitel.
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VND sie brachten die Kindlein zu IHEsu / das er sie anrürte. Die Jünger aber fuhren die an / die sie trügen. Da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnd sprach zu jnen / Lasset die Kindlein zu mir komen / vnd wehret jnen nicht / Denn solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage euch / Wer das reich GOTtes nicht empfehet / als ein Kindlein / der wird nicht hinein komen / Vnd hertzet sie / vnd leget die Hende auff sie / vnnd segnet sie.

Hiernach mag eine kurtze vermanung geschehen / vngefehrlich auff die meinung / Wie folget.
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LIeben Freunde in Christo / Wir hören alle tage / aus GOttes Wort / erfahren es auch beide an vnserm leben vnd sterben / das wir von Adam her / alle sampt inn Sünden empfangen vnd geborn werden / darinnen wir denn vnter GOTtes zorn in ewigkeit verdammet / vnnd verlorn sein müsten / wo vns nicht durch den eingebornen GOttes Son / vnsern lieben HERrn IHESVM Christum / darauß geholffen were. Weil denn dieses gegenwertige Kindlein / in seiner Natur mit gleichen Sünden / in massen wie wir auch vergifftet / vnd verunreiniget ist / derowegen es auch des ewigen Todts vnd verdamniß sein vnd bleiben müste / vnd aber GOTt der Vater aller gnad vnnd Barmhertzigkeiten / seinen Sohn Christum / der gantzen Welt / vnd also demnach auch dem Kindlein nichts wenigers als den alten verheissen vnd gesandt hat. Welcher auch der gantzen Welt Sünde getragen / vnd die armen Kindlein / nichts wenigers / sondern eben sowoll / als die Alten / von Sünden / Todt / vnd verdamniß / erlöset vnd selig gemacht hat / vnnd befohlen / man solte sie zu jm bringen / das sie gesegnet werden / die er auffs allergnediglichst annimpt / vnd jnen das Himelreich verheisset.
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Derhalben wöllet auß Christlicher liebe / dieses gegenwertigen armen Kindleins / gegen GOTt dem HErrn euch mit ernst auch annemen / dasselbige dem HErrn Christo fürtragen / vmb vergebung der Sünden / vnd das es ins Reich der Gnaden vnd seligkeit / auch auffgenommen werden möge / verbitten helffen / vngezweiffelter zuuersicht / vnser lieber HERr IHESVS Christus / werde solchs ewer werck der liebe gegen dem armen Kindelein / erzeiget / in allen gnaden von euch annehmen / vnd ewer Gebet auch gewißlich erhören / sintemal er die Kindelein / zu jm zubringen selbs befohlen / vnd sie in sein Reich auffzunehmen verheissen hat.

Oder es mag nachfolgende Form der vermanung gebrauchet werden.
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ANdechtigen lieben Christen / Es haben die Eltern dieses Kindes / dasselbige hieher gesant / darumb das sie Christen sind / vnd von Christo einen beuelch haben / das man sich teuffen lassen soll / im Namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / vnd das sie wissen / das GOtt auch eine gnedige zusage dabey gesetzt hat / vnd gesagt / Wer da gleubet / vnnd getaufft wirdt / der wirdt selig werden.
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So wissen auch gedachte Eltern / aus der heiligen schrifft / das auch diß Kind in Sünden empfangen / vnd geborn ist / wie wir armen Sünder leider allzusamen / vnd derhalben nötig / das wir durch diß heilsam Sacrament / der heiligen Tauffe / auffs new geboren werden / wie Christus saget / Johan. am Dritten Capitel. Wo ein Mensch nicht newgeborn wird / durch das Wasser vnd heiligen Geist / so kan er ins Reich Gottes nicht kommen. Dieweil es dann ein groß herlich ding ist / vmb die Tauffe / in welcher GOTt Vater / Sohn / vnd heiliger Geist ein verbundt mit vns machet / also / das GOtt Vater / vnser gnediger lieber Vater sein wölle / vnns für seine Kinder annemen / vnd aus grosser liebe schencken / seinen Sohn IHESVM Christum / mit allem seinem verdienste / leiden / Blutuergiessen / vnd sterben / vnd in jm / vnd durch jn / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / Teuffel / vnd ewigen verdamniß. Item / das er vns die Kindtschafft vnd Erbschafft aller Himlischen güter / vnd seinen heiligen Geist schencke / der vnser Hertze mit einem warhafftigen Glauben begabe / erleuchte / vnd reinige / etc. So ist der Eltern an euch gantz Christliche bitte / das jr vor diß Kindlein bitten wöllet / das jme der Allmechtige GOTt alle seine Sünde vergeben wolte / sein Hertz mit dem heiligen Geist erleuchten / vnd einen rechten Glauben verleihen / auff das es in die zall der Christen möge eingeleibet werden.
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Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wölle / das es im Glauben zunehme vnd wachsse / wieder den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite / vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd entlich nach diesem leben die ewigen seligkeit vberkomen möge / Wöllen auch derhalben von grundt des Hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen. Vater vnser / der du bist im Himel / etc.

Es mag auch diese vermanung vor oder nach dem Exorcismo / darnach es an jedem ort hergebracht / geschehen.
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ANdechtigen lieben Freunde in Christo dem HERrn / Demnach diß gegenwertige liebe Kindlein (oder diese) gleich wie andere Menschen / in Sünden empfangen vnd geborn ist / vnd also von wegen der Sünde auch stecket vnder dem ewigen Todt / vermag sich auch derowegen / von solchem grossen schaden nicht zuhelffen / noch zuentledigen / besonder jme ist hoch von nöten / das es nach der lehre / vnd auff den beuelch IHESV Christi / zum andern mahl durch das Wasser vnnd den heiligen Geist geborn werde / vnd also seinem Erlöser vnd Heilandt IHESV Christo eingeleibet werde / So wöllen wir seinet halben / GOTt im Himel anruffen / vnd bitten / er wölle ja selbs alhie Teuffer sein / vnd diesem Kindelein (oder diesen) seinen heiligen Geist
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reichlich mitteilen / der inn seinem Hertzen anzünde / bekrefftige / vnd auch erhalte / einen vesten Glauben / vnnd gewisse zuuersicht / auff das einige verdienst IHESV Christi / durch welchen Glauben diß liebe Kindlein jetzund möge werden / hernachmals sein / vnd ewiglich bleiben / ein Kind GOTtes / vnd Erbe aller Himlischen güter / vnd also entlichen erlangen vnd vberkommen / die ewige seligkeit / vnd das ewige leben. Wöllen derhalben samptlich bitten das heilige Vater vnser / etc.

Darnach bringet man das Kindelein zu der Tauffe / vnd der Priester spreche:
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Der HERr behüte deinen eingang vnd ausgang / von nun an biss zu ewigen zeiten / AMEN.

Darnach lasse der Priester das Kind durch seinen Paten / dem Teuffel absagen / vnd spreche:
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N. Entsagestu dem Teuffel? Antwort. Ja. Vnd allen seinen Wercken? Antwort. Ja.
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Vnd alle seinem wesen? Antwort. Ja.

Darnach frage er.
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Gleubestu an Gott den allmechtigen / Vater / Schöpffer Himels vnd der Erden. Antwort. Ja. Gleubestu an IHESVM Christum seinen einigen Son vnsern HERRN / Geboren von Maria der Jungfrawen / gecreutziget / gestorben vnd begraben / Niedergestiegen zu der Hellen / Am dritten tage aufferstanden von den Todten / Auffgefahren gen Himel / sitzend zur rechten Gottes / Zukünfftig zu richten die Lebendigen / vnd die Todten? Antwort. Ja. Gleubestu an den heiligen Geist / eine heilige Christliche Kirchen / gemeine der Heiligen / Vergebung der Sünden / Aufferstehung des Fleisches / Vnd nach dem Tode / ein ewiges leben? Antwort. Ja.
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Wiltu getaufft sein? Antwort. Ja.

Da neme er das Kind / vnd teuffe es / vnd spreche:
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Vnd / Ich teuffe dich im Namen des Vaters / des Sohns / vnd des heiligen Geistes / AMEN.

Denn sollen die Paten das Kindlein halten / in der Tauffe / vnnd der Priester spreche / Weil er jm das Westerhembde anzeucht.
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DEr Allmechtige Gott vnd Vater vnsers HERRN Ihesu Christi / der dich anderweit geboren hat / durch das Wasser / vnd den heiligen Geist / vnd hat dir alle deine Sünde vergeben / der stercke dich mit seiner gnade zum ewigen leben / Amen.

Friede sey mit dir.
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Antwort.
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Amen.
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Nachdem wir in dieser Kirchen den Exorcismum behalten / sollen die Prediger das Volck zun zeiten inn der Predigt erinnern / das derselbig nicht also verstanden werde / als solte das Kind durch den Exorcismum / vnnd nicht durch die Tauffe / aus der gewalt des Teuffels genommen werden / Sondern / das es allein sey ein erinnerung / in was grosser noth vnnd jammer das Kindelein seiner Sünden halben stecke / Warumb jme die Tauffe nötig / vnd was durch dieselbige bey dem Kindlein außgerichtet werde.

Von der Yot Tauffe.
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DEmnach an den Hebammen gross vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stetten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel mißbrauchs gespüret wird / So wöllen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor / vnd den Olderleuten / mit rath verstendiger Frawen /
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allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / vleissig / trew / düchtig sein / vnd bey jederman ein gutt gerücht haben / Denn vndüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawes Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der noth bey den Frawen / keine Abgötterey / Segnerey / oder Zauberey zugebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben allein bey Gott durchs Christliche Gebet / hülff zusuchen / vnd verordente Christliche mittel zugebrauchen / Deßgleichen auch verpflichtet sein / bey dem Armen so vleissig / willig / vnd getrew zusein / als bey dem Reichen / wie denn billich. Darnach wöllen wir auch / das die Pastores / die Frawen / vnd verordenten Hebammen / in der Predigt / vnd auch Priuatim mit sonderlichem vleiß vnderrichten / wie sie sich in der zeit der noth / mit der Tauffe halten sollen / damit inn dem falle nichts geschehe / das Vnchristlich / oder jemandts ergerlich sey. Es soll aber inn der vnterweisung von nachbeschriebenen Puncten / geredet werden. Erstlich / Das sie nicht leichtlich / ohne hochdringende noth zur Nottauffe eilen / oder greiffen sollen / Sondern sich souiel als müglich / vnnd die gelegenheit
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erleiden kan / beuleissigen / mit dem fürderlichsten das geborn Kindelein inn die Kirchen zubringen / damit es vor der gemeine öffentlich getaufft werden möge. Zum Andern / Das sie in zeit der noth / da es mit der geburt schwerlich fellt / vnnd auch zubefürchten / das die Frucht nicht lebendig zur Welt kommen möchte / dennoch mit der Not Tauffe verziehen sollen / so lange biß das Kindelein gantz vnd gar geborn / vnd in die Hende der Menschen gekommen / Denn soll die ander Geburt geschehen / vnd ein Mensch wiederumb new geboren werden / auß dem Wasser vnnd heiligen Geist / So muß die erste Geburt auch volnkommen sein / vnd der Mensch gantz auff die Welt geboren sein / Darumb soll auch inn solcher Not / kein theil des Leibs getaufft werden / Sondern solche Leibsfrucht / mit einem Christlichen vnd Gleubigen Gebet / GOTt befohlen / vnd im Nahmen CHRISTI gebeten werden / GOTt wölle gnade verleihen / das solche gegenwertige Frucht / inn jre Hende gegeben werden / vnnd also nach seinem befehl / vnd auff seine Gnadenreiche zusage / die heilige Tauffe empfahen möge / wo nicht / das dennoch der Barmhertzige liebe Vater / sich der lieben Frucht / inn Gnaden annehmen wölle / vmb seines geliebten Sohns IHESV CHRISTI willen / Amen.
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Zum Dritten / Das sie auch / Wenn die Leibsfrucht todt zur Welt komen würde / dieselbigen nicht teuffen sollen / denn die Tauffe nicht vor die Todten / sondern vor die Lebendigen verordnet / etc. Item / Das sie in solchem falle / die Todte frucht / one alle Disputation auff den Kirchoff oder Gottes Acker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen gnad vnd Barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiueln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi zu gnaden / vnd ewigen leben angenomen. Zum Vierdten / Soll auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / wenn die hohe notturfft erfordert / das das geborne Kindlein seiner schwacheit halben / soll vnd muß im Hause getaufft werden / Nemlich / da man in der eil nicht einen Prediger darzu haben kan / (welcher da es sich leiden wil darzu erfordert soll werden) das die Frawen / so da vorhanden sein / ein Person / drey / vier / fünff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnd das Kind so getaufft werden soll / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnnd darnach Wasser nehmen / vnnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sohns / vnnd des heiligen Geistes / Amen / Auch nicht zweiffeln / das Kind sey recht getaufft / weil es nach Christi befehl getaufft worden.
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Diese vnderrichtung soll offtermals geschehen / wie zuuor vermeldet / damit auch in solchem fall / alles Christlich zugehen möge. Wir wöllen auch / das wenn ein Kindlein also in der noth getaufft / vnd im leben bleibt / dennoch inn die Kirchen soll getragen werden / vmb nachgesetzter vrsach willen. Erstlich / vmb der Eltern willen / auff das dieselbige / durch das öffentlich gezeugnisse / des Pastoris mögen vorgewisset werden / das jre Kindlein / so inn der Noth nach Christi befelch getaufft / recht getaufft / vnnd derhalben / durch die empfangen heilige Tauffe warhafftigen / in der zall der gemeine GOTtes eingeleibet vnd angenommen / vnd von allen jren Sünden abgewasschen sein / auch zu Kinder GOTtes / vnd in Christo IHESV zu Erben aller Himlischen güter worden. Zum Andern / Auch vmb der lieben Kindlein willen / so in der Not getaufft sein / auff das dieselbigen hernachmals von der gemeine GOTtes jrer empfangenen Tauffe / desto mehr zeugniß haben mögen / vnd sich derselbigen in allen anfechtungen vnd anliegen / desto gewisser zutrösten haben.
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Zum Letzten / Auch vmb der gemeine GOttes willen / auff das die durch solche öffentliche bestettigung / solcher Not Tauffe / so von Frawen geschehen / erinnert werde / das man in den heiligen Sacramenten / für allen dingen achtung geben solle / auff die Einsatzung IHESV Christi / vnd da dieselbige gehalten wird / da sey an den Sacramenten / vnd jrer krafft nicht zu zweiffeln / denn die Sacrament ja nicht gebunden an sonderliche örter / Stand / Condition / Wirdtgkeit oder Vnwirdigkeit der Personen / oder andere außwendige Circumstantias / sondern alleine auff die Einsetzung des HERrn IHESV Christi / vnd auff GOTTes befehl vnd zusage. Vmb dieser jetzt gemelten vrsache willen / wöllen wir / das auch nach empfangener Not Tauffe / die Kindlein / wenn sie im leben bleiben / in die Kirchen / vnd versamlung der gemeine sollen gebracht werden / etc. Vnd wenn das geschicht / alßdann soll der Pfarrher / oder Caplan / die leute allenthalben vleissig fragen.

Erstlich / Ob das Kind getaufft sey?
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Wird nun geantwortet / Ja / So frage der Pfarherr ferner /

Durch wen ist solches geschehen / vnd wer ist dabey gewesen?
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Spricht denn jemandt. Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben. So frage er weiter / Womit habt jr getaufft? Antwortet man denn / Mit Wasser. So frage er / Mit was worten habt jr getaufft? So man denn saget / Im Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes. So frage er entlich / Wisset jr / das jr der Wort also gebraucht habt? Vnd wa sie darauff antworten / Ja wir wissens.

So sage er.
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NV meine lieben Freunde / weil jr denn im Namen / vnd auff den befehl / vnsers lieben HErrn GOTtes / solches alles gethan / so sage ich / das jr
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recht vnd woll gethan habt / Sintemal die arme Kindlein der Gnaden bedürffen / vnd vnser HErr IHESVS Christus / jnen dieselbige nicht abgesagt / sondern sie auffs aller freundlichst dazu fordert / wie solchs der nachfolgende Text des heiligen Euangelij / tröstlich zeuget / welchen der Euangelist also beschrieben hat /

Marci am X. Capittel.
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VND sie brachten die Kindlein zu IHEsu / das er sie anrürte / die Jünger aber fuhren die an / die sie trugen. Da es aber IHESVS sahe / ward er vnwillig / vnd sprach zu jnen / Lasset die Kindlein zu mir kommen / vnnd wehret jnen nicht / Denn solcher ist das Reich GOTtes. Warlich ich sage euch / Wer das Reich GOTtes nicht empfehet / als ein Kindlein / der wird nicht hinein kommen / Vnd hertzet sie / vnd leget die Hende auff sie / vnd segnet sie. Vnnd weil wir / auß jetztgehörten worten / vnsers HERrn Christi / des gewiß vnd sicher sein / das diß Kindelein zum Reich der Gnaden auch angenomen / wöllen wir bitten / das es darinnen möge zur ewigen Seligkeit bestendig erhalten werden / Vnd von grund des Hertzen / ein andechtig Vater vnser etc. sprechen.
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Lasset vns beten.
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DER Allmechtige GOTt / vnd Vater vnsers HERRN IHESV Christi / der dich N. durchs Wasser vnd heiligen Geist / anderweit geboren / vnnd dir alle deine Sünde vergeben hat / der stercke dich mit seiner Gnade / zum ewigen leben / Amen.

Friede sey mit dir.
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WVrden aber die leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auff des Pfarherrs frage / vngewisse antwort geben / vnd sagen / Sie wüsten nicht / was sie gedacht / viel weniger / was sie geredt oder gethan / in solcher grossen noth / (als denn zu zeiten zugeschehen pfleget) so mache man nicht viel disputierens / sondern nehme das Kind als vngetaufft / vnd fördere es zur Tauffe / also / wie man alle Vngetauffte zur Tauffe zufördern / vnd zu teuffen pflegt. Vnd wenn man die Gebet / sampt den Exorcismis / gesprochen / vnd die Kinder durch die Paten / dem Teuffel entsagen / vnnd des Glaubens bekentnuß hat thun lassen / Als denn Teuffe der Pfarher die Kinder ohn alle Condi
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tion im Namen des Vaters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geistes / Amen. Es soll auch bey einer jeden Pfarr ein Buch von lautern Papyr zugericht werden / darinn aller Newgebornen Kinder / deßgleichen auch jrer Eltern / vnd der Geuatter Namen geschrieben / in welchem Jar / Monat / vnd Tag sie getaufft / dessen sich nachmals nicht allein die von der Oberkeit / so offt vnd viel von jnen zeugniß der Geburt erfordert / sich haben zugebrauchen / sonder auch zur zeit / wenn die getaufften Kinder jr öffentliche bekantnuß des Glaubens thun / die Geuatter in gewisser gedechtniß / als Zeugen / der empfangenen Tauff gehalten. Deßgleichen sollen auch der Newen Eheleut Namen / zuuor vnd ehe sie auffgebotten / auch in ein besonder Buch geschrieben werden / wenn vnd wie offt dieselben auffgebotten / vnd auff welchen tag sie öffentlich einander vertrawet worden.
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Von den Kindelbetterinnen / oder Sechß-Wocherinnen.
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WEn̅ ein Kindelbetterinne nach gehaltenen Sechs Wochen zur Kirchen gehet / soll sie nicht wie im Bapsthumb geschehen / der meinung eingeleitet aus oder eingesegnet werden / als were der Ehestand ein vnreiner Stand / vnd Kinder geberen ein grewel für Gott das dadurch ein armes Weib von der gemeine GOTtes abgeschnitten würde / Sondern es sol allein ein erinnerung sein / der grossen wolthalten / so der liebe GOTt / beide Mutter vnd Kinde erzeiget hat / vnnd ein vermanung zur dancksagung. Derhalben wenn ein Kindelbetterinne auffn Sontag oder Wercktag zur Kirchen gehet / soll sie nach geendigter Communion oder Predigt / für den Altar kommen. Vnd da soll der Kirchen Diener vber sie auß ettlichen Psalmen lesen / vngefehr auff diese Form vnd weise:
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WEil euch dar der liebe GOTt mit Leibes Frucht gesegnet / inn Kindes nöten mit allen gnaden geholffen / ein lebendigs gesundes Kindlein gegeben / vnd dasselbige auch mit seiner heiligen Tauffe begnadet / vnd euch wiederumb zu ewer Leibs gesundtheit verholffen hat / Solt jr solchen Segen / gabe / vnd wolthat des fromen GOTtes erkennen / vnd jm dafür von Hertzen dancksagen. Das jr nun solchs mit wahrer andacht im rechtem Glauben thun möget / So höret erstlich GOTtes Wort.

So schreibt der liebe Dauid / im 22. Psalm.
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Du hast mich aus meiner Mutter Leibe gezogen / Du warest meine zuuersicht / da ich noch an meiner Mutter Brüsten war. Auff dich bin ich geworffen aus Mutter Leibe / du bist mein GOTt von meiner Mutter Leibe an.

Vnd im 127. Psalm.
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Sihe / Kinder seind eine gabe des HERrn / vnd Leibs Frucht ist ein geschenck. Wie die Pfei
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le in der Hand eines starcken / also gerathen die jungen Knaben. Wol dem der seine Köcher derselben voll hat / die werden nicht zuschanden / wenn sie mit jren Feinden handeln im Thor.

Vnd im 128. Psalm.
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Wol dem / der den HERrn fürchtet / vnnd auff seinen wegen gehet. Du wirst dich nehren deiner Hende arbeit / wol dir / du hasts gut. Dein Weib wirdt sein wie ein fruchtbar Weinstock vmb dein Haus herumb / deine Kinder wie die Olzweige vmb deinen Tisch her. Sihe also wird gesegnet der Man / der den Herrn fürchtet. Der HERr wird dich segnen aus Zion / das du sehest das glück Jerusalem / dein lebenlang. Vnd sehest deine Kindes Kinder / friede vber Jerusalem.

Darnach auch im 129. Psalm.
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Ich dancke dir darüber / das ich wunderbarlich gemacht bin / wunderbarlich seind deine wercke / vnd das erkennet meine Seele wol. Es war dir meine gebein nicht verholen / da ich im verbor
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gen gemacht wardt / da ich gebildet wardt vnten in der Erden. Deine Augen sahen mich / da ich noch vnbereitet war / vnnd waren alle tage auff dein Buch geschrieben / die noch werden solten. vnd derselben keiner da war. Aber wie köstlich seind für mir GOTT deine gedancken? Wie ist jr so ein grosse Summa. Solt ich sie zehlen / so würden jr mehr sein / dann des Sandes. Hie höret jr / ob woll von wegen der Sünde vber alle Euae Töchter dieser fluch gangen / Ich will dir viel kummer schaffen / wenn du Schwanger wirst / Du solt mit schmertzen Kinder geberen / Welchs auch noch wehret zur erinnerung / das die Kinder in Sünden empfangen / vnd geborn werden / Das es gleichwoll ein sonderlich Gnadenwerck der schepfung GOTtes sey / das ein Fraw mit Leibs frucht gesegnet / das Kindlein in Mutter Leibe formiert / erneret vnd erhalten / die Mutter inn grossen engsten / vnd Kindes nöthen entbunden / vnd mit einem frölichen anblick einer lebendigen gesunden Frucht erfrewet wird / vnd das wir schüldig sein / solch Gnadenwerck / Segen vnd wolthat des frommen GOTtes in demuth zuerkennen / vnd jm von Hertzen im Namen seines lieben Sons dafür dancken / vnd bitten / das er jm auch hinfuro beide Mutter
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vnd Kind in Gnaden wölle lasse beuohlen sein / Wöllet derhalben ewer Hertz erheben / vnd mit mir also beten: ALmechtiger HErr GOTt / der du Man vnnd Frawen geschaffen hast / vnd zum Ehestandt verordnet / darzu mit Früchten des Leibes gesegnet / Vnd selber der bisi / von dem der liebe Dauid saget: Du hast mich geformiret / vnd aus Mutter leibe gezogen. Wir erkennen solch dein geschöpff / Gnadenwerck / Ordnung vnd Segen / das du diese gegenwertige Frawen / mit Leibes Frucht gesegnet / vnd jr in jren grossen engsten / vnd Kindes nöten / als ein Gnediger Vater / vmb deines lieben Sohns willen / gnediglich geholffen / vnd jr einen frölichen anblick einer lebendigen gesunden Frucht bescheret / dieselbige auch durch die Heiligen Tauffe in das Reich deiner Gnaden zum Kind vnd Erben des ewigen lebens angenommen / vnd der Mutter auch zu jres leibs gesundtheit in gnaden wiederumb geholffen hast /
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Wir dancken dir dafür in schüldiger demuth von Hertzen / im Namen deines lieben Sohns vnsers HERrn JHESV Christi / vnd bitten durch denselbigen / du wöllest dir auch hinfuro beide Mutter vnnd Kind lassen inn allen gnaden beuolen sein / vnd durch den heiligen Geist deinen segen geben / dass das Kindlein in der zucht vnnd vermanung zum HERrn möge aufferzogen / im rechten Glauben auffwachssen / gestercket / vnd vor allem leid vnd vbel Leibs vnnd der Seelen gnediglich behütet vnd bewahret werden. Solchs vnser Gebet weil du es geheissen vnnd vertröstet hast / wöllestu gnediglich erhören / durch deinen lieben Son vnsern HErrn IHESVM Christum / der mit dir vnd dem heiligen Geiste lebt vnd herschest in ewigkeit / Amen.

Darauff zum beschluß.
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Der HERr segene dich etc. Da aber das Kindlein die Tauffe nicht bekomen / oder vor den Sechß Wochen gestorben / oder sonst die Mutter noch schwach were / werden verstendige Pastores / mit außlassung vnd verendrung etlicher wörter / diese Formam woll wissen ad præsentes casus zu accommodiren.
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Von der Christlichen Firmung / Das ist / Wie die Kinder zuuor vnd ehe sie erstmals zum heiligen Abendtmal zugelassen / verhöret werden sollen.
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DIe Firmung ist ein alt ding / Auch in der ersten Kirchen gebreuchlich gewesen / da die getaufften jren Glauben öffentlich bekant / vn̅ nochmals durch aufflegung der Hende / das ist wie S. Augustinus schreibet / durch das Gebet der Gemein / jnen nicht allein sterckung des Glaubens / der Hoffnung vnd Liebe wiederfahren / sonder auch wunderbarliche gaben des heiligen Geistes seind mitgetheilet worden. Nachdem aber dieselbige durch des Bapsts Satzungen / wie auch andere gute Ordnungen mehr / in ein Kinderspiel vnnd Zauberey verkeret / da die Kinder mit einem bezauberten Ole geschmiret / vnd inn rechter erkantnuß Christi weder vnderwiesen noch bestettiget worden / So haben wir vmb des mißbrauchs willen / ein nutzliche Ordnung nicht wöllen fallen lassen / sonder allein was vnrecht abschaffen / vnd den rechten brauch der wahren Apostolischen / alten Christlichen Firmung / inn
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vnsern Kirchen erhalten sollen / Dadurch die Eltern erinnert / wie hoch jnen daran gelegen / das sie jre Kinder inn der rechten erkantnuß GOTtes / nach der empfangener Tauffe / woll vnterweisen / Deßgleichen die Geuattern auch auffgemündert / jrem versprechen / so sie bey der heiligen Tauffe gethan / mit mehrem vleiß inn vnderweisung der Kinder / so sie aus der Tauffe gehoben / nachzusetzen / Deßgleichen die Kinder mercklichen nutzen dardurch empfangen / das sie in dieser handlung des Bundes erinnert / den GOTt mit jnen / vnd sie mit GOTt auffgericht / vnd also in jrem Glauben gestercket / vnd versichert. Vnd demnach menniglich verursachet / die Jugendt zur Kinder Lehr mit mehrem vleiß zubefürdern / vnd anzuhalten / auch die gantz Kirch durch diese handlung / zu liebe vnd frewd der wahren Gottseligkeit bewegt / der vrsachen sie billich als ein nutzliche gute ordnung in der Kirchen erhalten werden solle. Damit aber dieselbige ohne allen Aberglauben / Zauberey / vnd Abgötterey auff das aller einfeltigest gehalten werden möge / So soll sie mit fragen / vnd öffentlicher bekantnuß / auch Gottseligen vermanungen vnd Gebet verrichtet werden. (I) Erstlich sollen die Pfarherr vnd Prediger die Gemeine vermanen / Das sie jre Kinder / so noch zu dem heiligen Abendtmal nicht gangen / mit allem vleiß zu der Predigt des Catechismi schicken / vnd sie auch daheim an
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halten / das sie die Hauptstück Christlicher Lehr / darauff sie getaufft seind / mit allem vleiß lernen. Zum Andern / sein vleissig Examen mit jnen(II) halten / vnd eigentlich zu jederzeit erfahren / Welche zu solcher öffentlichen bekantnuß / vnd bestettigung jres Glaubens / möchten fürgestelt werden / damit nicht durch vngeschicklicheit der Kinder ein schimpff inn dieser öffentlichen handlung derselben möchte eingelegt werden. Zum Dritten / da nun etliche Kinder vorhanden(III) / so die Hauptstück Christlicher Lehr / aus jrem Catechismo wol gelernet / Soll der Pfarherr jedes orts dieselbige verzeichnen / vnnd zur ankunfft des Superintendenten zu Jarlicher Visitation berichten / auff das alßdann mit demselben auff einen bestimpten Sontag / oder wie es die gelegenheit leiden wirdt / sie möchten in jrem Glauben / vnd bekandtnuß öffentlich bestettigt vnnd gestercket werden. Zum Vierdten / Da nun der Superintendens(IIII) vorhanden / Soll gemeinem gebrauch nach / in die Kirchen geleutet / vnnd das gantz Volck versamblet werden.
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(V) Die Kinder aber / so dem Superintendenten fürgestelt / sollen sampt jren Eltern / vnnd derselben Geuattern an einem ort / als vor dem fördersten Altar stehen / da sie von menniglichen gesehen werden mögen. (VI) Darauff soll alßbaldt der Superintendens kurtzlich vermelden / auß was vrsachen diese versamblung gehalten / Nemlich / das öffentlich die Kinder / so bey der heiligen Tauffe jren Glauben jrer Jugendt halben nicht hetten bekennen mögen / dasselbig heutigs tags vor der gantzen Christlichen Gemein / auch für sich selbst bekennen / durch das Gebet der Christlichen Kirchen bestettiget / vnd zum heiligen Abendtmal mit sampt andern Christen auch zugelassen werden / Derowegen sie dieser handlung mit besonderer andacht vnd Gottesfurcht beywohnen wolten / auch fur diese Kinder bitten / das sie in solcher erkandtnuß vnd bekantnuß biß an jr ende seliglich möchten erhalten werden. Nach solcher erinnerung / sol der Superintendens die (VII) Kinder von den Heuptstücken Christlicher Lehr befragen / vnd eins nach dem andern lassen den gantzen Catechismum ohne die außlegung erzelen / nachmals auch aus demselben die fürnemsten Artickel befragen / wie solche in D. Luthers Catechismo begriffen. Da er nun befunden / das solche Kinder nach jrem (VIII) Alter gnugsam antworten / vnd Rechenschafft jres Glaubens geben können / soll er solchen jren vleiß vor der gantzen
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gegenwertigen Christlichen Gemein / loben / Auch etwas weitleufftiger vermelden / was für ein thewren schatz diese Kinder durch solche erkantnuß erlanget vnd vberkommen / Wie sich GOtt mit jnen / als ein Vater mit seinen Kindern / in allen gnaden verbunden / vnd sie inn keiner noth nimmermehr verderben lassen werde / da sie in solchem erkantnuß / Glauben vnd bekantnuß verharren. Letztlich soll der Superintendens die gegenwertige(IX) Examinirte Kinder fragen / in gemein miteinander: Ob sie aber in solcher erkantnuß / Glauben / vnd bekantnuß zuuerharren / vnd wie sie dem Teuffel / allen seinen wercken vnd wesen / in der Tauffe einmahl abgesaget / also auch in solchem Gottseligen fürnehmen zubleiben / jnen bestendiglich fürgenommen / biß an jr ende. Vnd sie antworten / Ja / durch die gnad des Allmechtigen / die wir von Hertzen begern / vnd von GOTt bitten. So soll der Superintendens abermals ein kurtze erinnerung vnd vermanung an die gegenwertige gemein thun / mit vorgehender Dancksagung / das GOTt diesen Kindern sein heiligen Geist verliehen / durch dessen gnad sie zu dieser seligmachenden erkantnuß seines lieben Sons kommen / Derowegen nicht allein die Eltern / sonder auch die gantze versamblete Gemein vor diesen Kindern vnschüldig vnnd vnergerlich wandeln sollen / damit sie auff keinerley weise noch wege verergert / sonder in solcher Gottseligkeit zum ewigen leben erhalten werden mögen.
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Vnd nachdem solches ohne besondere gnad GOttes / wieder die vielfaltigen anfechtungen vnd strick des Tausentlistigen Feindes nicht geschehen kan / Sol er sie vermanen / zur sterckung vnd bekrefftigung dieser jungen Kinder in rechtem Glauben / vnd warhafftiger Gottseligkeit / das nachuolgende Gebet zusprechen. Vnnd wo man zu diesem Gebet die aufflegung der Hende / als eine freye mittel Ceremonie / brauchen wil / soll frey stehen. ALlmechtiger vnd Barmhertziger GOTt / ein Vater vnsers HERRN IHESV Christi / der du allein alle gute werck in vns anfahesi / bestetigest / vnd aussmachesi / Wir bitten dich vor diese Kinder / die du deiner Kirchen geschencket / vnnd durch die heilige Tauff wiedergeborn / vnd nun auch so weit erleuchtet hast / das sie diese deine gnade vnd güte / vnd jr erlösung in Christo deinem lieben Sohn vnserm HERrn / auch selbs erkennen / vnd vor der Gemein jetzunder bekennet haben / Stercke diss dein werck / das du in jnen angefangen hast / Mehre jnen dein Heiligen Geist / auff das sie in deiner Kirchen vnd Gemein / vnd wahrem gehorsam des Euangelij stetigs bleiben / vnd bestendig behar
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ren / das sie kein falsche lehre / noch fleischliche lüste von bekanter warheit abführen / Sondern gib jnen / das sie zu allem deinem gefallen / an Christum / deinen Son / vnser gemeines Haupt jmmer wachsen / vnd einmal das volkömmenlich Menlich alter erreichen / in aller weissheit / heiligkeit / vnd gerechtigkeit / damit sie dich / vnd deinem lieben Sohn / vnsern HERrn / sampt dem heiligen Geist / einigen wahren GOTt jmmer volkommener erkennen / hertzlicher lieben / vnd bey jrem Nechsten mit worten / vnd allem jrem leben je lenger je bestendiger / vnd fruchtbarer bekennen / loben / vnd preisen / Durch denselben vnsern HERrn IHESVM Christum / der mit dir / vnd dem heiligen Geist lebet vnd regieret / gleicher GOTt / hochgelobt / in ewigkeit / Amen.

Darauff soll er die gemeine Beneoiction vber sie sprechen:
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Der HErr segne dich / vnd behüte dich / etc.
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Nach diesem Segen soll von der gantzen Gemeine gesungen werden / Kom̅ heiliger Geist / etc. Darauff die Communion volget.
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Es were auch nicht allein ein wolstand / sondern es würden hiemit die Gottselige Kinder in jrem Gottseligen fürnehmen / nicht wenig gestercket / wenn neben jnen die Eltern vnd Geuattern auch gleich nach dieser öffentlichen handlung / das Hochwirdig Sacrament sampt den Kindern empfingen.

Wie mit den Leuten in der Beicht zuhandeln.
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WEil die Beicht vnd Priuata Absolutio ein hoch nothwendig ding ist / in der Kirchen / vnd dardurch einem jeden die wolthaten Christi applicirt werden / so sein auch dieselbigen in jrem rechten gebrauch in der Kirchen zubehalten / darumb soll keiner zum Sacrament des Altars gehen / er hab sich dann bey dem Priester angeben / vnd sich vor einen Sünder bekant / vnd die Priuatam Absolutionem erlanget. Es sollen aber die Pastores / die einfeltige leute / von rechtschaffener Beicht wol vnd Christlich vnterweisen / auff das sie GOTtes zorn / wieder die
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Sünde fürchten / vnd erkennen lernen / vnd sie darnach / wenn sie Busse thun / vnd fürsatz haben / jr leben zubessern / mit GOTtes Wort trösten / vnd einen jeden nach gethaner Beicht / aus dem beuehl / vnnd der zusage Christi insonderheit absoluiren / vnd nicht zween / drey / oder mehr zugleich / wie man etliche mal erfahren / denn solchs nicht gedüldet werden soll. Da auch zu zeiten gar einfeltige Leute den Pastorn vnd Beichtuetern fürkommen / so sollen sie die in jrem Catechismo fragen / vnd denselbigen recitiren lassen / vnd wa sie den nicht wissen / sie vermanen / bey straff denselbigen zulernen. Vnd wiewol ein jeder Pastor wird wissen / wie er die Beichtkinder absoluiren soll / so volget doch vmb der einfeltigen Pastorn willen / ein Form / oder zwo / der sich dieselbigen zubehalten.

Forma der Absolution.
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DER Allmechtige GOTt vnd Vater vnsers HERrn IHESV Christi / wil dir gnedig vnd barmhertzig sein / vnd wil dir alle deine Sünde vergeben / vmb des willen / das sein lieber Son IHESVS Christus / dafür gelitten hat / vnd gestorben ist / vnd im Nahmen desselbigen vnsers HERRN
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IHESV Christi / auff seinen beuehl / vnnd in krafft seiner Wort / da er sagt / Welchen jr die Sünde erlasset / den seind sie erlassen / Spreche ich dich aller deiner Sünden frey / ledig vnd loss / das sie dir allzumal sollen vergeben sein / so reichlich vnd volnkommen / als IHESVS Christus dasselbige durch sein leiden vnd sterben / verdienet / vnd durchs Euangelium / in alle Welt zupredigen befohlen hat / Vnd dieser tröstlichen zusagen / die ich dir jetzt im Namen des HERrn Christi gethan / der wöllest dich tröstlich annehmen / dein gewissen darauff zufrieden stellen / vnd vestiglich gleuben / deine Sünde sein dir gewisslich vergeben / Im Namen des Vaters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geistes.

ALIA ABSOLVTIONIS FORMVLA.
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DIeweil das jr bekennet / das jr mit Sünden behafftet seid / vnd GOtt mit sündigen erzürnet habt / vnd desfals begeret / trost wieder des Teuffels anfechtung /
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Vnd ich zutrösten arme Sünders vnd Sünderinnen verordnet bin / ein Diener GOTTES / Nachdem auch Christus zu mir gesprochen hat / Welches Sünde jr vergebet / dem sind sie vergeben. Item / Was jr entbindet auff Erden / ist entbunden im Himel. Auff solche zusage GOttes / vnnd nach seinem beuehl / spreche ich euch loss / von allen ewren Sünden / alhie in der stette GOTtes / Im Nahmen des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes / Amen.

Gehet hin im Friede / vnd sündiget nicht mehr.
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Nachdem auch zur Beicht nicht allein Gottselige vnd fromme / sondern auch vnbußfertige leute zun zeiten kommen / werden sich gegen dieselben die Prediger mit ernstlicher vermanung vnd erinnerung der gebür nach / wol wissen zuuerhalten. Vnd da sie nicht besserung verheissen / sie weder absoluiren / noch zur Communion lassen sollen / dann Christus nicht allein zulösen / sonder auch zubinden befolen hat.
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Von vertrawen vnd segnen Braut vnd Breutigam.
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NAchdem der Ehestandt auch eine sonderliche GOTtes Ordnung ist / dadurch das Menschlich Geschlecht erhalten / vnnd dem Allmechtigen eine Kirche auff dieser Welt gesamlet wird / vnnd aus vielen Christlichen vrsachen / nötig / das die zusammenfügung der Eheleut öffentlich / vnd inn der gemeine geschehe / damit nicht alleine der Ehestandt souiel desto ehrlicher gehalten / Sondern auch alle verbottene vermischung desto baß mögen verhütet werden. So ordnen wir / das die Personen / so zusamen sollen gegeben werden / zwein Sontag oder Feyertage zuuor von der Cantzel auffgebotten werden / vngefehr mit den worten: Hans N. vnd Greta N. wöllen nach Göttlicher Ordnung zum heiligen Stand der Ehe greiffen / begern des ein gemein Christlich Gebet / vor sie / das sie es in GOTtes Namen anfahen / vnd
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wol gerahte. Vnd hette jemandt was darein zu sprechen / der thue es bey zeit / oder schweige hernach. GOTt gebe jnen seinen Segen. Vnnd damit der Ehestandt desto ehrlicher gehalten werde / So ordnen wir / das die zusammenfügung der Personen / in Stedten vnd Dörffern / so Ehelich werden wöllen / öffentlich in der Kirchen geschehe / vor der Gemeine / welchs auff einen gelegenen Wercktag / nach gehaltener Predigt / geschehen mag. Vnd soll bey der Copulation Braut vnd Breutigams vngefehrlich nachuolgender Proceß gehalten werden.

Erstlich soll ein Pastor den Breutigam / vnd die Braut namhafftig nachmals auffpieten / auff volgende vnd dergleichen weise.
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Es sein alhie gegenwertig N. vnd N. welche sich inn den Ehelichen Standt / nach Göttlichem willen zubegeben / bedacht sein / auch derowegen nach gebrauch diser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberfluss auffgebotten haben / Ob jemandt were / der einrede hette / vnd gute
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vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht möchte vor sich gehen / das er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals.

Taceat Paulisper, postea pergat.
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Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht vorhanden / der einige einrede hat / dardurch diese Ehe zwischen jetztgenanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was alhie volnzogen wirdt / sol sich kein Mensch vnderstehen zuuerendern. Darnach sol die vertrawung geschehen / mit volgenden / oder dergleichen worten. Hans jr siehet alhie / vnd begeret gegenwertige Margareten zunehmen / zu ewer Ehelichen Haussfrawen / mit jr nach GOTtes beuelch vnd willen zuleben / euch auch von jr nicht zuscheiden / es sey dann / das euch der Todt scheide / Ist solches noch ewers Hertzen wille vnd meinung / so bekennets alhie vor Gottes angesichte / vnd inn gegenwertigkeit der Gemeine / vnd saget Ja.
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Margareta / jr stehet alhie / vnd begeret gegenwertigen Hansen zunehmen / zu ewrem Ehelichen Manne / mit jm nach GOTtes beuelch / vnd willen zuleben / euch auch von jhme nicht zuscheiden / der Todt scheide euch denn / Ist solches ewers Hertzen wille vnd meinung / so bekennets alhie / vnd saget Ja. Dicat. Ja.

Hie lasse er sie ein dem andern die Trawringe geben / vnd füge jrer beider rechte Hende zusamen / vnd spreche:
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Was GOTt zusamen füget / sol der Mensch nicht scheiden. Darnach spreche er vor allen inn gemein. Weil Hans N. vnd Margareta / sich vntereinander zur Ehe begeren / vn̅ solchs alhie öffentlich / für GOtt / vnd dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauff vnter andern die hende / vnd Trawringe gegeben haben / So spreche ich sie Ehelich zusamen / im Namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / Amen. Nach solchem soll der Prediger die Newen Eheleute lassen vor dem Altar niederknien / vnd nachfolgendes vber sie lesen.
|| [100]
VND GOTt der HERR sprach / Es ist nicht gut / das der Mensch alleine sey / ich wil jm ein gehülffen machen / die vmb jn sey. Da liess GOTt der HERr einen tieffen schlaff fallen auff den Menschen / vnnd er entschlieff / Vnd nam seiner Rieben eine / vnd schlos die stedte zu mit fleisch / Vnd GOTt der HErr bawet ein Weib aus der Riebe / die er von dem Menschen nam / vnd brachte sie zu jm. Da sprach der Mensch / Das ist doch Bein von meinen Beinen / vnd Fleisch von meinem Fleisch / Man wird sie Mennin heissen / darumb das sie vom Manne genommen ist. Darumb wird ein Man seinen Vater vnd seine Mutter verlassen / vnd an seinem Weibe hangen / vnd sie werden sein ein Fleisch.

Darnach wende er sich zu jnen beiden / vnd rede sie an / Also.
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Weil jr euch beide in den Ehestandt begeben habt / in GOTtes Namen / so höret auffs erst / das Gebot Gottes / vber diesen Standt.

So spricht S. Paulus.
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|| [101]
DIE Weiber sein vnderthan jren Mennern / als dem Herrn / Denn der Man ist des Weibs Haupt / Gleich wie auch Christus das Haupt ist der Gemeine / vnd er ist seines Leibs Heilandt /. Aber wie nu die Gemeine Christo ist vnderthan / also die Weiber jren Mennern in allen dingen. Ir Menner liebet ewre Weiber / gleich wie Christus geliebt hat die gemeine / vn̅ hat sichselbs fur sie gegeben / auff das er sie heiliget / vnd hat sie gereiniget / durch das Wasserbadt im Wort / auff das er sie jm selbst zurichtet / eine Gemeine die herlich sey / die nicht habe einen flecken oder runtzel oder des etwas / sondern das sie heilig sey vnd vnstrefflich. Also sollen auch die Menner jre Weiber lieben / als jre eigene Leibe. Wer sein Weib liebet / der liebet sich selbs / Denn niemandt hat jemals sein eigen Fleisch gehasset / Sondern er nehret es / vnd pfleget sein / gleich wie auch der HErr die Gemeine.
|| [102]

Zum andern.
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Höret auch das Creutze / so GOtt auff diesen Standt gelegt hat / So sprach GOTt zum Weibe.
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ICH wil dir viel schmertzen schaffen / wenn du schwanger wirst. Du solt mit schmertzen Kinder gebeeren / Vnd dein wille soll deinem Manne vnderworffen sein / vnd er soll dein Herr sein.

Vnd zum Manne sprach Gott.
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DIeweil du hast gehorchet der stimme deines Weibs / vnd gessen von dem Baum / dauon ich dir Gebott / vnd sprach / Du solt nicht dauon essen. Verflucht sey der Acker vmb deinet willen / Mit kummer soltu dich darauff nehren dein lebenlang. Dorn vnd disteln sol er dir tragen / vnd du solt das kraut auff dem Felde essen / Im schweiss deines angesichtes soltu dein Brodt essen / biss das du wieder zur Erden werdest / dauon du genommen bist / Dann du bist Erden / vnd solt zur Erden werden.
|| [103]

Zum Dritten.
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SO ist das ewer trost / das jr wisset / vnd gleubet / das ewer Standt für GOTt angeneme / vnd gesegnet ist / den̅ also stehet geschrieben / Gen. j. GOTt schuff den Menschen jm zum bilde / zum bilde GOTtes schuff er jn / vnd er schuff sie ein Menlein vnd Frewlein. Vnd GOTt segnet sie / vnd sprach zu jnen / Seid fruchtbar / vnd mehret euch / vnd füllet die Erden / vnd machet sie euch vnderthan / vnd herschet vber Fisch im Meer / vnd vber Vogel vnder dem Himel / vnd vber alles Thier / das auff Erden kreucht. Vnd GOTt sahe an / alles was er gemachet hatte / vnd sihe da / es war sehr gut. Darumb spricht auch Salomon / Wer ein Ehefraw findet / der findt was guts / vnnd bekömpt wolgefallen vom HERRN. Hie reiche er die Hende vber sie / vnd spreche:

Lasset vns beten.
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ALlmechtiger HERr GOTt / der du Man vnd Frawen hast geschaffen / vnd zu dem Ehestandt verordnet / darzu mit Früchten des Leibes gesegnet / vnd das Sacrament deines lieben Sohns IHESV Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darin bezeichnet / Wir bitten deine grundlose güte / du wöllest solches dein geschöpff / Ordnung / vnnd Segen nicht lassen vmb sonst sein / noch verderben / Sondern gnediglich in vns bewahren / durch IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen.

ADDATVR
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Der HERr segne euch / vnd behüte euch / Der HERr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnedig / Der HERr erhebe sein angesicht auff euch / vnd gebe euch friede / AMEN.
|| [105]

Von besuchung der Krancken.
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DEmnach hoch vn̅ viel daran gelegen ist / das ein Krancker Mensch in seiner Kranckheit wol vnterrichtet vnd getröstet werde / vnd solchs für allen dingen auch ins Predig Ampt gehöret / vnd den Pfarherrn / als den Seelsorgern zustehet / So sollen auch alle Pastorn / aus obligendem Ampt / sich sonderlichen zum höchsten beflessigen zuwissen / wie sie sich bey Krancken halten sollen / nemlich / sie erst vnderrichten / da es die zeit erleiden wil / wie ein Christi seine Kranckheit ansehen soll / warumb jm dieselbige von GOtt zugeschicket werde / was GOtt darinne suche / vnd wie man sich in solcher Kranckheit / Christlich halten solle. Zum Andern / die Krancken auch nicht allein gegen die schmertzen vn̅ schwacheit des Leibs / sondern auch allerley inwendige anfechtung des Hertzen trösten / Denn die zwey stück sein beiderley nötig bey Krancken leuten / damit sie sich
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in jrer Kranckheit / guts zu GOTt versehen lernen / vnd desto besser zu friede vnd gedult begeben mögen. Vnd wiewol vor vnnötig geachtet / von diesen stücken an diesem ort weitleufftig zuhandeln / weil sonst von vielen Gottfürchtigen / Hochgelarten Leuten dauon geschrieben ist / als nemlich / D. Martino Luthero / Vnbano Regio / Pfeffingero / Huberino / Wellero / vnnd andern mehr / So wöllen wir doch vmb der einfeltigen Pastorn willen / ein kleine anleitung vermelden. Wenn ein Pfarherr von einem Krancken gefordert wirdt / jne zu vnderrichten / zutrösten / zuabsoluiren / vnd das heilige Sacrament des Altars zureichen / So soll er sich mit sonderlichem vleiß erstlich erkünden / bey den / so vmb den Krancken sein / auch von jm selbs / Ob er vber die leibliche schwacheit / auch jnnerliche beschwerung / vnd anfechtung habe / als ob er mti befindung seines schwachen Glaubens / vnd vnwirdigkeit angefochten werde / oder sonst eine besondere anfechtung vnd anligen habe. Ob er mit betrachtung seiner grossen mannigfaltigen sünden beschweret / Ob er mit den schrecken des zorns Gottes / des ewigen Todes / vnd ewigen verdamnuß beengstiget / Ob er vber den abschiedt von dieser Welt / vnnd den seinen bekümmert / oder andere dergleichen anfechtung in seiner Conscientien habe.
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Wenn er nun also nach solcher vleissiger erforschung erfahren / worinne der Krancke zum höchsten angefochten wird / So soll er auch seine vnderrichtung vnd trost dagegen stellen / damit er dem Patienten solche anligende beschwerung aus dem sinne bringen möge / vnnd doch nicht viel Sprüche auff einen hauffen werffen / Sondern wenig / vnd außerlesene liebliche Sprüche führen / damit sie der Krancke betrübte Mensch / desto besser fassen möge. Es sol aber in dem solchs alles geschicht / das Volck / so im Hause versamlet / von dem Krancken abtretten / damit der Pfarherr mit jm insonderheit / vnd im geheim reden möge. Nach gethaner vnd gehörter Beicht / soll er jne auff sein bitte vnd begern / im Namen vnd aus dem beuelch IHESV Christi absoluiren / wie kurtz zuuor vermeldet / vnd jn darnach abermal ermahnen / zum bestendigen warhafftigen Glauben / auff die zusage GOttes / vnd verdienst IHESV Christi / zur gedult / hoffnung / vnd embsigem Gebet / im Namen IHESV Christi / vnd das er jedermenniglich / der jme zu nahe gewesen / gerne vnd williglich vergeben solle / gleich als er wolte das jme von GOTt wiederfahren solle. Vnnd weil auch billich / das wann ein Krancker soll Communiciret werden / daß das Gesinde /
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die Freunde vnnd Nachbawren zu dieser Action gefordert werden / So sol solches allenthalben also gehalten werden / damit keine Winckelmeß darauß werden möge / vnnd sol alßdann nach gesprochener Absolution vber den Krancken auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen Forma. LIeben Freunde / Demnach wir befinden / das vnser lieber Bruder / (oder liebe Schwester) in Christo / mit schwerer schwacheit / oder grossem schmertzen beladen / vnd wir jme in dem allem / nicht besser dienen können / den̅ mit vnserm Christlichem Gebet / So wil ich euch alle samptlich vermahnet haben / jhr wöllet ewer Gebet zusammen thun / vnd mit diesem ewrem Krancken N. N. GOTt anruffen vnnd bitten / GOTt wölle jm in seiner schweren Kranckheit zu hülff kömmen / im Glauben stercken / in rechter anruffung GOTtes / vnnd Christlicher gedult erhalten / vnd inn dieser seiner Kranckheit verleihen / was jme nutz vnd gut ist an Leib vnnd Seel / hie zeitlich / vnd hernachmals ewiglich / sonderlich das jm GOTt gnade verleihen wöl
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le / das er das heilige Sacrament wirdiglich empfangen mög / zu sterckung seines schwachen glau bens / zu trost seiner betrübten Conscientien / etc. Vnd also mit vns beten / auff GOTTES beuelch / vnd seine Gnedige zusage / von grundt des Hertzen ein andechtigs Vater vnser etc. Man mag in solcher vermanung nehmen / das Exordium á dicto Christi, Matth. 18. Ich sage euch / so zwen vnder euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wöllen / das sol jnen von meinem Vater im Himel wiederfahren / denn wo zwen oder drey versamlet sein inn meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen / Vnd also dirigirt werden ad Orationem Deo offerendam pro aegrotante, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnnd doch entlich dahin gericht / daß das Volck zum Gebet vermahnet. Auff solche vermanung / sol der Pfarherr das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die Krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / spreche auch darauff: Der Allmechtige GOTt wölle vnser Gebet gnediglich erhören / Amen. Es mag auch alhie ein Pfarherr zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen.
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Darnach / wenn man einen Tisch fein ehrlich mit reinen tüchern / vnd mit Brodt vnd Wein / zu der Communion zubereitet / So recitire der Pfarherr das erste theil der Wörter Christi von der einsatzung des Abendmals. VNser HERr IHESVS Christus / in der Nacht da er verrahten wardt / nam er das Brodt / dancket / vnd brachs / vnd gabs seinen Jüngern / vnd sprach / Nemet hin vnd esset / Das ist mein Leib / der für euch gegeben wird / Solchs thut zu meiner gedechtniss.

Auff diese wort reiche man dem Krancken den Leib des HERrn IHESV Christi.
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Darnach recitire er das ander theil der wörter Christi / von der Einsatzung des Abendtmals.
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Des gleichen nam der HErr IHEsus Chri stus auch den Kelch nach dem Abendmal / danckte vnd gab jnen den / vnd sprach / Nemet hin vn̅ trincket alle darauss / dieser Kelch ist das Newe Testament / in meinem Blute / das vor euch vergossen wird / zur vergebung der Sünde / Solches thut / so offt jr es trincket / zu meiner gedechtniss.

Auff diese wort reiche man dem Krancken das Blut IHESV Christi.
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|| [111]

Darnach spreche der Pfarherr. Last vns beten.
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Christe du Lamb GOttes / der du tregst die Sünde der Welt / Erbarm dich vnser. Christe du Lamb GOttes / der du tregst die Sünde der Welt / Erbarm dich vnser. Christe du Lamb GOttes / der du tregst die Sünde der Welt / Gib vns deinen ewigen Frieden / Amen. Wir dancken dir Allmechtiger HErr Gott / das du vns durch diese heilsame gabe hast erquicket / vnd bitten deine barmhertzigkeit / du wöllest vns solches gedeyen lassen / zu starckem Glauben gegen dir / vnd zu hertz gründlicher liebe vnder vns allen / vmb IHEsu Christi vnsers HERrn willen / Amen.

ADDATVR BENEDICTIO.
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Der HErr segne dich / vnd behüte dich. Der HErr erleuchte sein angesicht vber dir / vnd sey dir gnedig. Der HERr erhebe sein angesicht auff dich / vnd gebe dir seinen ewigen frieden / Durch Ihesum Christum vnsern HERrn Amen.
|| [112]
Nach solchem allem kan der Pastor seinen abschiedt von dem Krancken nehmen / mit diesen oder dergleichen worten. Lieber Freundt / Demnach jr aus GOTtes Wort getröstet / vnd durch ein fröliche Absolution loß gesprochen / von allen ewern Sünden / auch zu mehrer sterckung ewers Glaubens / mit dem Leib vnd Blut IHESV Christi erquicket / vnnd also allenthalben gnugsam vergwisset seid / das euch alle ewer Sünde / warhafftigen verziehen vnd vergeben sein / vnd das jr in gnaden GOttes stehen / vnnd wir alle samptlich mit euch / ewer sache GOtt im Himel ewerm lieben Vater auff seine gnadenreiche zusagen befehlen / so wirdt er auch sonder zweiffel ewer Kranckheit / als ein frommer GOtt vnd Vater zum allerbesten wenden / als es euch nutz vnd gut ist / an Leib vnd Seele. Darumb seid getrost / vnd sprechet jmmerdar: HERr Himlischer Vater / hie bin ich / dein liebes Kind / vnd dein Diener (oder Dienerin) machs mit mir nach deinem willen / alleine führe mich nicht in versuchung / Sondern erlöse mich von allem vbel / Amen. Vnd weil jr euch also frölich zu GOtt / gantz vnd gar begebet / So wünsche ich euch / Gott wölle euch in solchem Glauben / gedult / hoffnung / vnd anruffung gnediglich erhalten / Durch Christum vnsern HERrn / Amen.

Friede sey mit euch / Amen.
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Es sollen auch die Pfarrer nicht vnderlassen / die Krancken / nach derselbigen gelegenheit / da sie schwach vnd kleinmütig offt zubesuchen / vnnd sie mit GOTtes Wort trösten / das sie die Kranckheit mit gedult tragen / vnd den anfechtungen durch die gnad GOTtes ein wiederstandt thun mögen / Wie sich der Person gestalt nach / ein jeder Kirchendiener wol wirdt wissen zuuerhalten.

Von besuchung / erinnerung / vermanung / vnd trost der Gefangenen / so das leben verwircket haben.
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ES ist ein grosser jammer gewesen / das man im Bapsthumb an etlichen örten / solche arme leute weder mit der Absolution / noch mit dareichung des Abendtmals des HERrn / getröstet hat / dadurch die arme leute in solche zweifelmutige gedancken getrieben sind / weil sie durch jre mißhandlungen den leiblichen Todt verdienet / als ob sie derhalben auch von GOTt verstossen / vnnd von aller Gemeinschafft der Christlichen Kirchen abgeschnitten weren.
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Weil aber keine Sünde so groß vnnd schwer / die den bußfertigen nicht möge vergeben werden / Auch keine bekerung zu langsam / vnd spat / wenn sie nur in diesem leben / auch am aller letzten geschicht / Wie solchs der Son GOTTES selber mit einem herlichen schönen Exempel an dem Mörder / so neben jm am Creutze hieng / bezeuget hat. Derhalben sollen die Prediger solche arme leute jnen fürnemlich lassen befohlen sein / vnnd weil sie der Teuffel also zu falle gebracht / sie auch nun nicht mehr lange zeit vnd gelegenheit zur Christlichen bekerung haben / sollen die Prediger allen vleiß anwenden / das sie zu wahrer Buß gebracht / durch den Glauben an Christum getröstet vnd gestercket / sich mit gedult / vnd Kindlichem gehorsam / in die straff / so sie mit jrer missethat verwircket / andern zum Exempel / ergeben mögen. Auch gebüret Christlicher Oberkeit nicht allein am Leibe die vbeltheter zustraffen / Sondern auch dahin zutrachten / das die arme Seele gerettet / vnd also beide Leib vnd Seele dem lieben Gott auffgeopffert möge werden. Sollen derwegen solche arme leute ettliche tage zuuor / ehe sie abgethan sollen werden / an einen gelegenen orth / da die Prediger mit dem Worte vnnd Sacramenten nach notturfft mit jnen handeln können / gebracht / vnnd die Seelsorger zu jnen gefordert werden. Ehe dann aber der Prediger anhebet mit jnen zuhandeln / sol er sich befleissigen / das er durch kurtze Fragen erkünden möge / wie den armen leuten zu muth vnd sinne sey. Denn wenn er sie
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fragen wirdt / Wie sie darzu kommen? Warumb sie da gefangen liggen? So werden ettliche jre missethat nicht bekennen wöllen / Etliche werdens entschuldigen / oder vber andere leute / durch die sie darzu gebracht klagen. Etliche werden sich mit vngedult vernehmen lassen / als geschehe jnen zuuiel. Etliche werden frech vnnd trotzig sein. Etliche aber werden sich also erzeigen / das man am worten vnnd geberden vernehmen kan / das sie sehr bekummert / voll leides / vnd jammers sein. Nachdem nun der Prediger solche arme leute befindet / sol er gegen jnen nach gelegenheit vnnd notturfft / brauchen / erinnerung / straff / vermanung / warnung / trost etc. Es soll aber solches alles auffs einfeltigst gerichtet werden / auff diese drey haupt stück. Erstlich / das die arme Leute zu wahrer erkandtniß jrer Sünde / vnd Gottes zorns vber die Sünde / geführet mügen werden / Nemlich / das jre mißhandlung nicht allein wider die Weltliche Oberigkeit / Sondern fürnemlich wieder GOTt im Himel sey. Vnd das sie nicht allein in der Oberigkeit hafften sein / zur leiblichen straff / Sondern das sie fürnemlich inn GOTtes stricken vnd banden liggen / zum ewigen verdamnuß / welchs ohne zweiffel auff den zeitlichen Todt volgen werde / wo sie sich nicht warhafftig zu GOTt bekeren. Vnd sol sonderlich jnen mit vleiß diß fürgehalten werden / weil sie GOTTES warnung vnnd drawung inn seinem
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Worte / entweder nicht hören / oder sich daran nicht haben keren wöllen / das GOTt sie nun durch die Obrigkeit als seine Dienerin / habe mit seinem Gerichte gefasset / vnd angegriffen / das sie es greiffen vnd fülen sollen / das er jrer mißhandlungen halben ernstlich zürne / vnd nach dem zeitlichen Vrtheil der Obrigkeit / auch sein ewiges Gericht vber sie ergehen wölle lassen / wo sie nicht mit jn versönet werden. Zum andern / sollen die Prediger jre vnderredungen mit den armen leuten / fürnemlich richten / zum wahren bestendigen trost. Vnd werden die Prediger wol mercken können / ob das schrecken vnd bekümmerniß / bey den armen leuten / mehr des schmehlichen Todts / denn des gewissens halben sey / das sie fürnemlich jre erinnerung dahin richten / das die arme leute vor allen dingen darauff dencken sollen / das sie in jrem gewissen mit GOtt mögen versönet werden. Welchs aus der lehre des Euangelij soll genommen werden / Das GOTt nicht lust habe an des Sünders Todt / Das Christus aller Welt sünd getragen etc. Vnd sollen sonderlich die arme leute erinnert werden / das sie eben in diesem jrem Gefengnuß GOttes gnade gegen sie erkennen vnd spüren können / Denn wo sie frey weren hin gangen / weren sie in solchen Sünden geblieben / vnd sich mit Gott nicht viel bekümmert. Wenn nun Gott mit seinem Gerichte sie vbereilet / das sie auff frischer that weren erwürget worden / so hetten sie doch ewig must verloren werden. Nun aber habe sie Gott zur Buß gefüret /
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vnnd an solchen orth gebracht / do sie mit GOttes Wort vnterrichtet / vnd getröstet können werden / vnd noch zeit zur bekerung haben mögen. Wenn nun also das gewissen von warem trost berichtet / sol jnen zur bestettigung vnnd vergwissung solchs trostes / die Absolution / vnd das Abendmal des HERrn mit geteilet werden. Vnd dasselbige einen tag oder zwen zuuor / ehe sie abgethan sollen werden. Zum Dritten / sollen die Prediger darauff sehen / das die armen leute vleissig vermanet werden / das sie sich mit Christlicher gedult / demuth vnd gehorsam / in die straff so sie mit jrer mißhandlung verwircket / ergeben sollen / Dasselbige aber soll nicht also geschehen / wie man im Bapsthumb solche leute gelehret hat / das Gott jren schmelichen Todt für jre Sünde / als eine gnugthuung annemen werde / Denn dasselbige gehöret allein dem Leiden / Todt / vnnd Sterben des HERrn Christi / Sondern das sie solchen Todt / als eine verdiente straffe jrer Sünde / jnen von Gott aufferlegt / gehorsamlich tragen sollen / Denn wo sie jre Sünde / damit sie solchen Todt verschüldet / warhafftig erkennen / vnnd darnach GOtt durch Christum vmb vergebung bitten / sollen sie berichtet werden / das sie nicht allein wie Diebe oder Mörder / sondern auch wie Christen leiden. Vnd das sie jre Hertzen desto besser mit gedult fassen mögen / sollen jnen diese stück fürgehalten werden. Erstlich / das es Gottes straffe sey / der nach seinem willen dieselbige jnen aufferlege / vnd wie vorhin sie in der Sünde Gott vngehorsam gewesen / das sie nu wieder
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umb durch gedult der straff in seinem gehorsam sich ergeben. Zum Andern / weil der alte Adam sie verführet / das sie denselbigen nun dem lieben Gott wiederumb inn gehorsam zur straff ergeben / denn also wirdt es GOtt ein gefelliges opffer / vnd Gott wil nun jrem bösen fleisch vnd blut wehren / das es die arme leute nicht mehr so verführen soll. Zum Dritten / das durch solch jr Exempel / viel werden gewarnet werden / das sie GOTt fürchten / vor Sünden sich hüten / vnd dauon ablassen / das also durch solchen jren Todt / Gott geehret / vnd vielen damit gedienet wirdt / etc. Es sollen auch die Prediger vleissig handlen / das die arme leute von Hertzen vergeben / allen Menschen / sonderlich die sie entwedder zu dem falle / oder inn die hafften gebracht haben / fürnemlich aber das sie keinen vngedüldigen wiederwillen / wieder die Oberkeit / oder derselbigen Diener / von wegen der straff fassen / haben oder behalten mögen. Vnd das der rechte Glaube / vnd wahrer trost / durch den anblick der zunahenden straff / vnd marter / jnen nicht entfallen möge / Sollen die Prediger sich nicht schemen / mit jnen zugehen / wenn sie außgeführet werden.
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Von Begrebnussen.
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WEil die SEPVL TVRAE oder Begrebniß bey den Alten Vettern / vnd dem Volck Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / den̅ sie sein erinnerung / der künfftigen aufferstehung. Auch die Kirchöfe / oder Gottes Acker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen. Vnd wiewol es denen / so zur Kirchen gehen / allerley gute gedancken vnd erinnerung gibt / wenn das begrebnuß bey der Kirchen ist / jedoch ists an etlichen örten / aus vielen vrsachen / nutz vnd gut / das die Kirchöfe ausserhalb den Stetten sein / sonderlich da die Kirchöfe inn der Stadt keinen grossen platz haben. So ordnen wir / das die Kirchöfe in vnd vor den Stetten / auch auff den Dörffern sollen dermassen befriediget werden / also / das kein Vihe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnnd da es die notturfft erfordert / ausserhalb den Stetten / an einen gelegen orth / Kirchöfe / oder Gottes Acker zugerichtet werden. Vnd weil in den Reformirten Kirchen eine löbliche gewonheit ist / das die Kindelein / so ohne die Tauffe hin sterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchoff /
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sondern neben andere Christen / begraben werden / auff den Gottes Acker / vnd wir auch dasselbige Christlich achten / vnd ohne ergernuß wol geschehen kan / So wöllen wir / das solchs auch in allen Kirchen vnsers Fürstenthumbs also soll gehalten werden / den frommen Eltern zu trost. Vnd weil gebreuchlich / das die Todte Cörper ehrlich / vnd mit Christlichen Gesengen / zur Erden bestettiget werden. So solle an den örtern / da Schüler seind / dieselbige vorher / vnd die Pastores / oder da keine Schüler sein / der Pastor vnd Küster / für der Leiche gehen / vnd singen ein Geistlich Lied oder zwey. Mitten wir im leben seind / etc. Mit fried vnd frewd etc. Responsorium. Si bona suscepimus. &c. Aus tieffer noth etc. Erbarm dich mein O HErre Gott / etc. Wir gleuben etc. Nu lasset vns den Leib begraben / etc. Nach der Leich sollen Mann vnnd Frawes Personen ordentlich volgen. Vnd wenn sie auff den Kirchoff kommen / vnnd die
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Leiche zur Erden bestettiget worden / vnd die mit der Leich gangen / jr Almusen in Gottes Kasten gegeben / sol der Kirchendiener für den Altar tretten / vnnd durch jne ein kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwacheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd Todts / von erlösung / so durch Christum Gotts Son / vnsern Heilandt geschehen / vnd von Aufferstehung der Todten / oder dergleichen. Vnd mögen die Themata der vermanung / wenn ein Kindlein begraben wird / genommen werden.

Ex Math. 18.
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Es sey dann / das jr werdet / als dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht kommen.

Ex Math. 19.
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Lasset die Kindlein zu mir kommen / etc.

Ex Sapientiae lib. 4.
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Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe.

Ex Esaiae 26.
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Der Rechtfertige wird weg geraffet etc.

Ex Galat. 3.
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Ir seid allzumal Kinder Gottes / durch JESVM Christum etc.
|| [122]

Ex Ephes. 2.
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Wir weren allzusamen Kinder des zorns GOttes / als die andern etc. Aber auß gnaden seid jr selig worden / durch den Glauben / vnd solchs nicht auß euch / GOttes gabe ists / auff das sich niemandt zuberhümen habe.

Wenn aber ein Alt Mensch begraben werden sol / so können die Themata der vermanung genommen werden.
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Ex Psalm. 39.
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HERR lere mich / denn es ein end mit mir haben wird.

Ex Psalm. 90.
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Lehre vns bedencken / das wir sterben müssen / auff das wir verstendig werden.

Ex Iob 14.
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Ein Mensch geborn von einer Frawen etc.

Ex Iob 19.
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Ich weiß / das mein Erlöser lebt.

Ex Esaiae Cap. 56.
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Der Gerechte kömpt vmb / vnd niemandt ist / der es zu Hertzen neme / vnd heilige leute etc.
|| [123]

Ex Daniel. 12.
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Viel die vnder der Erden ligen vnd schlaffen / werden auffwachen / etc.

Ex Ecclesiastis cap. 7.
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Der tag des Todts ist besser etc.

Ex Cap. 9.
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Der Mensch weiß seine zeit nicht etc.

Ex Syracidis cap. 5.
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Verzeuch es nicht / dich zum HErrn zubekeren etc.

Item cap. 17.
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So bekere dich zum HERrn / verlaß dein Sündlich leben etc.

Ex Cap. 38.
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Wenn einer stirbt so beweine jn etc.

Item ex Cap. 40.
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Es ist ein elend vnd jemerlich ding etc.

Iohannis 5.
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Warlich warlich ich sage euch / Wer mein Wort höret / vnd gleubet dem / der mich gesandt hat / der hat das ewige leben.

Item cap. eodem.
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Es kömpt die Stunde / in welcher / alle die in todten grebern sein / etc.

Ex cap. 11.
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Ich bin die aufferstehung vnd das leben / etc.
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Roman. 5.
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Der Todt ist durchgedrungen auff alle / etc.

Ex Epistol. ad Hebreos Cap. 11.
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Es ist allen Menschen aufferlegt.

Ex Apocalypseos Cap 14.
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Selig seind die im Herrn entschlaffen / etc.

Vnd andere dergleichen mehr Sprüche.
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Vn̅ soll alßdann der Actus mit einer Christlichen Collect beschlossen werden. Es soll auch zu zeiten / das Volck vermanet werden / sich gerne bey solcher versamblung vnd begrebnuß finden zulassen / damit ein jeder von seiner eigen schwacheit / vnnd sterblichem ende / vnd trost des ewigen lebens / erinnert werden möge. Weil auch offtermals leute im Gottlosen leben also ersoffen sein / das sie vmb jrer muthwilligen Sünde willen / darin sie stecken / als Ehebruch / Hurerey / Dieberey / Wucherey / Haß / Neid / vnd dergleichen / sich viellieber der Predigt / des Göttlichen Worts / vnnd gebrauch der heiligen Sacramenta enthalten wöllen / denn sich bessern / vnd von jren Sünden ablassen / auch darüber
|| [125]
offtermals inn solcher vnbußfertigkeit hinsterben / So wöllen wir / das so dieselbigen sich nach vleissiger vermahnung jres Pastoris / nicht bessern vnnd bekeren werden / Sondern ohne den gebrauch des Sacraments dahin sterben / Das man dieselbigen nicht wie andere Christen mit Processionen / Gesengen / vnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle. Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher leute begrebnuß zusein / Es mögen die jren solche leut allein begraben nach jrer gelegenheit. (.?.) ?
|| [126]

Folgen etliche Collecten oder Gebet / so in der Kirchen vnter dem Ampt der Messe / vor der Epistel / vnd auch sonst gelesen werden.
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Im Aduent.
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LIeber HERr GOtt / Wecke vns auff / das wir bereit sein / wenn dein Sohn kömpt / jn mit frewden zuempfahen / vnd dir mit reinem Hertzen zu dienen / durch denselbigen deinen Sohn IHEsum Christum / Amen.

ALIA IN ADVENTV.
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HERr GOtt Himlischer Vater / Wir dancken dir von gantzem Hertzen / das du vns armen Sündern zu trost / deinen Son Chri stum zu einem Messia verordnet / vndgesand hast / das er ein gerechter König vn̅ Heiland sein solte /
|| [127]
das ist / Sein Volck von Sünden erlösen / vnd aus des Teuffels Tyranney / vnd ewigem Tode erretten. Wir bitten dich von Hertzen / du wöllest vns durch deinen heiligen Geist / also erleuchten / regieren vnd füren / das wir diesen gerechten König vnd Heilandt warhafftigen erkennen / an jm allein halten / vns an seiner geringen gestalt / verachtetem Worte vnnd Reiche nicht ergern / Sondern in einem rechten vertrawen / auff jhn ewig selig werden mögen / durch denselbigen deinen Son IHEsum Christum / vnsern HErrn / AMEN.

Auff Weißnachten / von der Geburt Christi.
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HIlff lieber HErr GOtt / das wir der newen leiblichen Geburt / deines Sons theilhafftig werden vnd bleiben / vnd von vnser alten fündlichen Geburt / erlediget werden / durch denselbigen deinen Son IHESVM Christum / vnsern HERrn / AMEN.
|| [128]

ALIA IN DIE NATIVITATIS CHRISTI.
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HERR Gott Himlischer Vater / Wir dancken dir / deiner grossen gnade vnd barmhertzigkeit / das du deinen eingebornen Son IHEsum Christum / in vnser Fleisch hast komen lassen / vnd durch jnen vns von Sünden vnd ewigem Tode / gnediglichen geholffen / Wir bitten dich Hertzgründtlich / erleuchte vnsere Hertzen / durch deinen heiligen Geist / also das wir für solche deine gnade dir danckbar sein / vnd derselbigen vns in aller anfechtung trösten / vnd entlichen ewig selig werden mögen / Durch denselbigen deinen Son IHEsum Christum vnsern HERrn / Amen.

IN DIE CIRCVMCISIONIS DOMINI.
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OHERR GOTt Himlischer Vater / Wir dancken dir für deine Veterliche gnaden / das du dich der armen Sünder angenommen / vnd deinen Sohn
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Christum / denselbigen zu gut vnter das Gesetz gethan hast / das er mit seinem volkomen gehorsam / deinen gerechten Zorn stillete / vnd vnsern vngehorsam heilete / Wir bitten dich / du wöllest durch deinen heiligen Geist / vnsere Hertzen also erleuchten / das wir vns solches gehorsambs wieder vnsere Sünde / vnd böses gewissen trösten können / vnd durch die hülff des heiligen Geistes / auch anfangen gehorsame Kinder zu werden / vnd entlich ewig selig werden mögen / durch denselbigen deinen Son Christum IHEsum vnsern Herrn / AMEN.

IN DIE EPIPHANIAS DOMINI.
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HERR Gott Himlischer Vater / der du deinen Eingebornen Sohn IHEsum Christum / durch erscheinung eines Sterns / den Heiden offenbaret hast / vnd vns auch inn diesen letzten zeiten / mit dem seligen Liechte deines Götlichen Worts / zu erkentnis deines lieben Sons hast komen lassen. Wir bitten von gantzen Hertzen / du wöllest vns durch deinen heiligen Geist
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also begnaden / vnd begaben / das wir nach solchem Liecht / deiner Warheit / jmer dar wandern / vns mit gantzer zuuersicht vnsers Heilands allezeit erfrewen / vnd also zur ewigen Seligkeit erhalten werden mögen / Durch denselben deinen Son vnsern HERRN / Amen.

Auff Purificationis.
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ALlmechtiger ewiger Gott / Wir bitten dich hertzlich / gib vns / das wir deinen lieben Son erkennen / vnd preisen / Wie der heilige Simeon jn leiblich in die Arme genomen / vnnd Geistlich gesehen vnd bekandt hat / Durch denselbigen deinen Son IHEsum Christum / vnsern HERrn / Amen.

ALIA IN DIE PVRIFICATIONIS MARIAE.
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HERr Gott Himlischer Vater / der du deinen Son vns zum Heilandt bereitet hast / das er der Heiden Liecht / vnd der Juden preiss sein solte / Wir bitten dich / erleuchte vn
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sere Hertzen / das wir deine gnade / vnd Veterlichen willen / in jme erkennen / Auch hülffe vnnd schutz wider die Sünde / verdamniss vnd leidigen Satanam / an jme haben / vnd hernachmals ewig selig werden mögen / Durch denselbigen deinen Son IHEsum Christum / vnsern HERRN / AMEN.

IN DIE ANNVNCIATIONIS MARIAE.
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HERR Gott Himlischer Vater / Wir dancken dir vor deine vnaussprechliche gnade / das du vns armen Sünder bedacht hast / vnd deinen Son in vnser Fleisch geschicket / vnd vmb vnsern willen lassen Mensch werden / Wir bitten dich von gantzem Hertzen / du wöllest vns durch deinen heiligen Geist / gnade verleihen / das wir vns seiner Menschwerdung / Leidens vnd sterbens trösten / jhn vor vnsern HERrn / vnd ewigen König erkennen vnd annemen / vnd durch jn mit dir / vnd dem heiligen Geist / ewig leben / vnd selig werden mögen / Amen.
|| [132]

Von dem Leiden Christi.
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BArmhertziger Ewiger Gott / der du deines einigen Sohns nicht verschonet hast / Sondern für vns alle dahin gegeben / das er vnsere Sünde am Creutz tragen solte / Verleihe vns das vnser Hertz in solchem Glauben nimermehr erschrecke noch verzage / Durch denselben deinen Son IHEsum Christum vnsern HERrn / Amen.

Auff Ostern.
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ALlmechtiger GOtt / der du durch den Todt deines Sohns / die Sünde vnd Todt zu nichte gemacht / vnd durch sein aufferstehen die vnschuldt vnd ewiges leben / widerbracht hast / auff das wir von der gewalt des Teuffels erlöset / in deinem Reich leben / Verleihe vns / das wir sölchs von gantzen Hertzen gleuben / vnd inn solchem Glauben bestendig / dich alle zeit loben / vnd dir dancken / durch denselben deinen Son / Ihesum Christum vnsern HERrn / Amen.
|| [133]

ALIA IN DIE PASCHATIS.
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HERR Gott Himlischer Vater / der du deinen Eingebornen Son / vmb vnser Sünde willen hast hingeben / vn̅ vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket / Wir bitten dich / du wöllest deinen heiligen Geist vns schencken / durch denselben vns regieren vnd führen / in rechtem warhafftigen Glauben erhalten / vnnd für allen Sünden / inn einem newen Leben behüten / vnnd nach diesem Leben aufferwecken / zum ewigen Leben / Durch deinen Son IHEsum Christum vnsern HERrn / Amen.

IN DIE ASCENSIONIS DOMINI.
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HERr IHEsu Christe / du Son des allerhöhesten GOttes / der du nu forthin nicht mehr auff Erden arm vnd elend bist / Sondern zur rechten deines Vaters / ein gewaltiger HERr vber alles / was da ist im Himel vnd auff Erden / alles auch erfüllest vnd regierest / Wir
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bitten dich / du wöllest deinen heiligen Geist vns senden / fromme Kirchendiener geben / dieselbigen begaben / vnd auff deinem Worte erhalten / dem Satane / vnnd allen Tyrannen wehren / dein Reich auff Erden gewaltig erhalten / biss das alle Feinde zu deinen Füssen ligen / vnd wir auch durch dich die Sünde / den Todt / vnd alles vberwinden / Amen.

Auff Pfingsten.
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HERR GOtt lieber Vater / der du (an diesem Tag) deiner Gleubigen Hertzen / durch deinen Heiligen Geist erleuchtet / vnd geleret hast / Gib vns / das wir auch durch denselbigen Geist rechten verstandt haben / vnnd zu allerzeit seines trostes vnnd krafft vns frewen / Durch deinen Sohn IHESVM Christum / vnsern HERRN / Amen. Wenn man diese Collecten auff andere zeit / ausser des Pfingstags lesen will / mag man diese Parenthesin (an diesem Tag) aussenlassen.
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ALIA IN DIE PENTECOSTES.
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HERR IHESV Christe / du Sohn des Allmechtigen GOTtes / Wir bitten dich / du wöllest durch dein Wort / deinen heiligen Geist in vnser Hertze geben / das derselbige vns regiere vnd führe / nach deinem willen / vns in allerley anfechtung vnnd vnglück tröste / in deiner Warheit wieder allen Irthumb leite vnnd erhalte / auff das wir im glauben fest bestehen mögen / in der liebe vnnd guten wercken zunemen / vnd durch eine gewisse hoffnung / deiner erworbenen vnd geschenckten Gnaden / ewig selig werden / der du mit dem Vater vnnd heiligen Geist regierest / von ewigkeit zu ewigkeit / AMEN.
|| [136]

Auff Trinitatis.
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ALlmechtiger Ewiger GOtt / der du vns geleret hast / im rechten Glauben zu wissen / vnnd bekennen / das du in drey Personen gleicher macht vnd ehren / ein einiger ewiger GOTt / vnd dafür anzubeten bist / Wir bitten dich / du wöllest vns bey solchem Glauben / allezeit fest erhalten / wider alles / das dagegen vns mag anfechten / der du lebest vnd regierest / von ewigkeit zu ewigkeit / Amen.

IN DIE IOHANNIS BAPTISTAE.
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HERR GOTt Himlischer Vater / der du durch den heiligen Teuffer Johannem / vns allen zu trost / hast bezeugen lassen / das Ihesus Christus das wahre vnschüldige Lemblein were / welcher der gantzen Welt Sünde tragen solte / in welchem auch alle Gleubigen / das ewig Leben vberkomen werden / Wir bitten dich von Hertzen / du wöllest vns durch deinen heiligen
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Geist erleuchten / das wir vns allezeit / solcher gezeugniss von vnserm Heiland IHEsu Christo trösten vnd erfrewen / in rechtem Glauben / darinne bestendig beharren / vnnd entlichen mit Johanne dem Teuffer / vnd allen Gleubigen die ewige seligkeit vberkomen mögen / Durch denselbigen deinen Son IHEsum Christum vnsern HERRN / Amen.

IN DIE VISITATIONIS MARIAE.
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HERr GOTt Himlischer Vater / Wir dancken dir vor alle deine wolthat / Geistlich vnnd Leiblich / die du vns so reichlich hast widerfahren lassen / vnd bitten dich / behüte vns für hoffart vnd sicherheit / das wir nicht inn vndanckbarkeit vnd Sünden geraten / vnnd deine hülde verlieren / Wie die liebe Jungfraw Maria in jrem Lobgesang gesungen hat / das weder Weisheit / gewalt oder Reichthumb / die helffen sol / die dich nicht fürchten / Gib vns aber ein solches Hertz / das in deiner furcht bleibe / an deinem Worte hange / auff das wir deinen Segen be
|| [134]
halten / vnd entlich selig werden mögen / durch deinen Son IHESVM Christum vnsern HERRN / Amen.

IN DIE MICHAELIS.
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ALlmechtiger HERr GOtt Vater / Wir dancken dir von Hertzen / das du deine heilige Engel / zu dienstbarn Geistern geschaffen / vnd verordnet hast / das sie vmb die Gottfürchtigen stehen sollen / denselbigen allenthalben dienen / sie auff allen jren wegen behüten / Sie auch als eine Wagenburg vmbringen / damit sie vom Teuffel / vnd der Gottlosen Welt nicht beleidiget werden mögen. Wir bitten auch von Hertzen / du wöllest vns durch deinen heiligen Geist erhalten im rechten Glauben / an Ihesum Christum / vn̅ warhafftigen gehorsam deines willens / damit wir in der beschützung deiner lieben Engel sein vnd bleiben / vnd allenthalben an Leib vnnd Leben / Haus / Hoff / Frawen vnd Kinder / vnnd was wir sonst auff erden haben / zu tag vnd nacht mögen sein befriedet / vmb deines lieben Sohns IHESV Christi willen / Amen.
|| [135]

Gemeine Collecten.
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ALlmechtiger HERr GOTt Vater / Der du bist ein beschützer / aller / die auff dich hoffen / ohn welches gnad / niemand ychtswes vermag / noch etwas vor dir gilt / las deine barmhertzigkeit / vns reichlich widerfahren / auff das wir durch dein heiliges eingeben / dencken was recht ist / vnnd durch deine trafft dasselbige vollenbringen / vmb IHESVS Christus vnsers HERRN willen / Amen.

ALIA.
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ALlmechtiger HERr Gott Vater / verleihe vns einen bestendigen Glauben in Christum IHEsum / eine vnerschreckliche hoffnung in deine Barmhertzigkeit / wieder alle bösheit / vnser sündlichen Conscientien / vnd eine grundgütige liebe / zu dir vnd allen Menschen / vmb IHESV Christi deines Sons vnsers Herrn willen / Amen.
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Ein Anders.
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HERr GOtt Himlischer Vater / Der du aus Veterlicher liebe vns armen Sündern / deinen Son geschencket hast / das wir an jn gleuben / vnd durch den Glauben selig werden sollen / Wir bitten dich / gib deinen heiligen Geist / in vnsere Hertzen / das wir im rechten Glauben / bis ans ende beharren / vnd selig werden / Durch IHEsum Christum deinen Son vnsern HERrn / Amen.

Ein Ander.
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HERr GOTt Himlischer Vater / von dem wir ohne vnterlass allerley guts / gar vberflüssig empfahen / vnd teglich für allem vbel gantz gnediglich behütet werden / Wir bitten dich / gib vns durch deinen heiligen Geist / solchs alles mit gantzem Hertzen / im rechten Glauben zuerkennen / auff das wir deiner milden güte vnd barmhertzigkeit / hie vnd dort ewiglich dancken / vnd loben / Durch IHEsum Christum deinen Son vnsern Herrn / Amen.
|| [137]

Ein ander.
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VErschone HERr / verschone vnser Sünde / vnd wiewol den Sünden ewige straff gebüret / So bitten wir doch von gantzem Hertzen / Gib / das es vns zu einer gnedigen straffe kome / das wir zum ewigen verderb verdienet haben / Durch IHEsum Christum deinen Son vnsern HERRN / Amen.

Ein ander Gebet vmb Frieden.
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HERR GOtt Himlischer Vater / Der du heiligen muth / guten rath / vnd rechte werck schaffest / gib deinen Dienern Friede / welchen die Welt nicht kan geben / auff das vnser Hertze an deinen Gebotten hange / vnd wir vnser zeit durch deinen schutz / stille / vnnd sicher für Feinde leben / Durch IHEsum Christum deinen Sohn / vnsern HERRN / Amen.
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Ein ander Gebetfür gemeine noth.
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HERr Allmechtiger GOTt / Der du der elenden seufftzen nicht verschmahest / vnd der betrübten Hertzen verlangend nicht verachtest / sihe doch an vnser Gebet / welches wir zu dir in vnser noth fürbringen / vnd erhör vns gnediglich / das alles so beide vom Teuffel vn̅ Menschen wider vns strebet / zu nichte / vnd nach dem Rhat deiner gütigkeit verstöret werde / dir inn deiner Gemeine dancken / vnd dich allezeit loben / durch IHESVM Christum deinen Son / vnsern HERRN / Amen.

Ein ander.
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HERr GOTt Himlischer Vater / Der du nicht lust hast // an der armen Sünder todt / lessest sie auch nicht gern verderben / sondern wilt das sie bekeret werden / vnd leben / Wir bitten dich Hertzlich / du wöllest die woluerdiente straff / vnserer Sünde gnediglich abwenden / vnd vns hinfort zubessern / deine Barmhertzigkeit miltiglich verleihen / vmb IHesu Christi vnsers HERrn willen / Amen.
|| [139]

Ein ander Gebet / vor die Gemeine Christenheit.
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ALlmechtiger Ewiger GOTt / Der du durch deinen Heiligen Geist / die gantze Christenheit heiligest vnd regierest / Erhöre vnser Gebet / vnd gib gnediglich / das sie mit allen jren Glidern / in reinem Glauben / durch deine Gnade dir diene / Durch IHESVM Christum deinen Son vnsern HERrn / Amen.

ALIA
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HERr Gott Himlischer Vater / Wir bitten dich / du wöllest deinen Heiligen Geist / in vnser Hertze geben / vns inn deiner Gnad vnd Warheit ewiglich erhalten / in aller anfechtung behüten vnd trösten / vör dem Bapst / Türcken / vnnd allen Feinden deines Worts / bewahren / vnnd deiner armen Christenheit / heilsamen Fried verleihen / durch IHESVM Christum vnsern HERRN / Amen.
|| [140]

ALIA.
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ALlmechtiger Ewiger Gott Vater / Der du sehen lest / das Liecht deiner Warheit / denen die da jrren / das sie wieder auff den weg der Gerechtigkeit komen mögen / Wir bitten dich / gib gnad allen Gleubigen / das sie verachten / was deinem Namen entgegen ist / Vnd annemen / was jme dienet / Durch IHESVM Christum vnsern HERRN / Amen.

ALIA.
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HERR GOtt Himlischer Vater / Wir bitten dich / du wölest durch deinen heiligen Geist vns also leiten vnd führen / das wir erstlich vnser Sünde nicht geringe achten / vnd sicher werden / Sondern in steter busfertigkeit befunden werden / vns von tag zu tag bessern / vnd darnach vns allein des trösten mögen / das du vns gnad beweisen wöllest / alle Sünde vergeben / vnd ewig selig machen / vmb deines Sons IHESV Christi vnsers HERrn willen / Amen.
|| [141]

ALIA.
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ALlmechtiger Ewiger GOTt Vater / Der du aus Veterlicher wolmeinung / vns deine Kinder alhie auff Erden / vnter das Creutze stellest / vnd allerley vngewitter vber sie lest kommen / der Sünde damit zu wehren / vnd vns zu Busfertigkeit / Glauben / Hoffnung / vnnd embsigen Gebet zu reitzen / Wir bitten dich / du wöllest vns inn aller anfechtung vnd noth / durch deinen Heiligen Geist trösten / vnser Gebet erhören / vnd gnedige hülff verschaffen / auff das wir nicht verzagen / Sondern deine Veterliche gnade vnd beystandt erkennen / vnd dich mit allen Heiligen in ewigkeit loben / preisen vnnd dancken / Durch IHESVM Christum deinen Son vnsern Herrn / Amen.
|| [142]

Ein ander.
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ALlmechtiger Ewiger GOtt / der du durch deinen Son / vergebung vnser Sünden / gerechtigkeit vnd ewiges leben / vns hast verheissen / Wir bitten dich / du wöllest durch deinen heiligen Geist / vnsere Hertzen also führen vnd erwecken / das wir solche hülff durch teglichs Gebet / vnnd sonderlich in aller anfechtung / bey jm suchen / vnd durch ein rechten festen Glauben / auff sein zusagung vnd Wort / gewiss finden vnd erlangen / Durch denselben deinen Son / vnsern HErrn IHEsum Christum / der mit dir / vnd dem heiligen Geist / lebet vnd regieret in ewigkeit / Amen.

Ein ander.
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HERR GOTt Himlischer Vater / Wir bitten dich / du wöllest durch deinen heiligen Geist / vns also regieren / vnd führen / das wir mit gantzem Hertzen / dein Wort hören /
|| [143]
vnd annehmen / vnd den Sabbath recht heiligen / damit wir durch dein Wort / auch geheiliget werden / auff IHESVM Christum deinen Son / all vnser vertrawen vnd hoffnung setzen / vnd darnach vnser leben / nach deinem Wort / auch bessern / für allen ergernis vnns behüten / bis wir durch deine gnade inn Christo / ewig selig werden / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum / vnsern HERRN / Amen.

Ein ander.
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WIR dancken dir HERr GOTt Himlischer Vater / von grundt vnsers Hertzen / das du vns dein Heiliges Euangelion gegeben / vnnd dein Veterliches Hertz hast erkennen lassen / Wir bitten deine grundtlose Barmhertzigkeit / du wöllest solch selig Liecht deines Worts / vns gnediglich erhalten / vnnd durch deinen Heiligen Geist / vnnsere Hertzen so leyten / vnnd führen /
|| [144]
das wir nimmermehr dauon abweichen / Sondern fest daran halten / vnd entlich dardurch selig werden / Durch IHEsum Christum deinen Son / vnsern HERrn / Amen.

Ein ander.
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WIR dancken dir HErr Gott Himlischer Vater / durch Ihesum Christum deinen lieben Son / das du vns diese Nacht für allem schaden vnnd fahre behütet hast / Vnd bitten dich / du wöllest vns diesen tag / auch behüten / für Sünden vnd allem vbel / das dir all vnser thun vnd leben gefalle / Denn wir befehlen vns / vnsere Leibe vnd Seelen / vnd alles in deine Hende / Dein Heiliger Engel sey mit vns / das der böse Feind / keine macht an vns finde / vmb desselbigen IHESV Christi deines Sons vnsers HERRN willen / Amen.
|| [145]

Ein Ander.
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HERr GOTt Himlischer Vater / Der du vns deinen Son geschencket / vnd durch jn / vns vom Reich des Teuffels erlöset hast / Wir bitten dich / du wöllest vns bey deinem Wort erhalten / in aller noth vnd angst / vns damit trösten / was wir dawider gethan / gnedig vergeben / durch deinen heiligen Geist / vns heiligen / vnd entlich selig machen / auff das wir deine gnade vnd barmhertzigkeit / in ewigkeit rhümen vnnd preisen mögen / Durch IHEsum Christum / deinen Son / vnsern HERrn / Amen.

Ein Ander.
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WIR dancken dir HERr GOtt Himlischer Vater / durch IHEsum Christum deinen lieben Son / das du vns diesen tag gnediglich behütet hast / vnd bitten dich / du wöllest vns vergeben / alle vnsere Sünde / wo wir vnrecht gethan haben / vnd vns diese Nacht auch gnediglich behüten / Denn wir befehlen vns /
|| [146]
vnser Leib vnd Seele / vnd alles in deine Hende / Dein Heiliger Engel sey mit vns / das der böse Feind keine macht an vns finde / vmb desselbigen deines Sons IHESV Christi vnsers HERrn willen / Amen.

Ein ander.
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HERR GOTt Himlischer Vater / Der du aus Veterlicher liebe gegen vns arme Sünder / deinen Sohn vns geschencket hast / das wir an jn gleuben / vnnd durch den Glauben sollen selig werden / Wir bitten dich / gib deinen Heiligen Geist / in vnsere Hertzen / das wir in solchem Glauben / bis an vnsere ende beharren / vnd ewig selig werden / Durch IHesum Christum deinen Son vnsern Herrn / Amen.
|| [147]

Ein ander.
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HERr GOtt Himlischer Vater / Der du deinen Sohn vnsern HERrn IHEsum Christum / in diese Welt gesandt hast / das er des Teuffels Tyranney wehren / vnd vns armen menschen wider solchen argen Feind sol schützen / Wir bitten dich / du wöllest vns für sicherheit behüten / vn̅ in aller anfechtung / durch deinen heiligen Geist / nach deinem Worte zu wandeln / gnediglich erhalten / das wir bis an das ende / vor solchem Feinde befriedet bleiben / vnd entlich selig werden mögen / Durch denselben deinen Sohn / IHEsum Christum / vnsern HErrn / Amen.

Ein ander.
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ALlmechtiger HERr Gott Vater / Wir bitten dich / du wöllest vnsere Sünde gnediglich verschonen / vnd wiewol wir ohne vnderlas sündigen / vnd wol eitel straff verdienen / So verleihe doch gnediglich / das das ewige woluerdiente verderben von vns abgewandt / zu stewr vnd hülff vnserer besserung / geendet werde / vmb Jesu Christi deines lieben Sons / vnsers HErrn willen / Amen.
|| [148]

Ein ander.
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ALlmechtiger HERr GOTt / Wir bitten dich / gib deiner gemein deinen Geist / vnd Göttliche Weisheit / das dein Wort vnter vns lauffe / vnd wachse mit aller freidigkeit / wie sichs gebürt / geprediget / vnnd deine Christliche Gemein dardurch gebessert werde / auff das wir mit bestendigem Glauben dir dienen / vnd im bekantnuss deines Namens / bis an vnser ende / verharren / Durch IHEsum Christum deinen lieben Son / vnsern HERrn / Amen.

Ein ander.
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ALlmechtiger Barmhertziger GOtt / Wir bitten dich hertzlich / du wöllest vnsern glauben in vns stercken / das wir in deinem gehorsam wandeln / vnd das ende des Glaubens / welches da ist / der Seelen seligkeit / dauon bringen / vmb IHEsu Christi deines Sons vnsers HERrn willen / Amen.
|| [149]

Ein ander.
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HERr GOtt Himlischer Vater / Wir bitten dich / du woltest deinen heiligen Geist in vnsere Hertzen geben / vns in deiner gnade ewig zuerhalten / vnd in aller anfechtung zubehüten / Wöllest auch allen Feinden deines Worts / vmb deines Namens Ehre willen / wehren / vnd deine arme Christenheit allenthalben gnedig befrieden / Durch IHESVM Christum deinen lieben Son / vnsern HErrn / Amen.

Ein ander.
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ALlmechtiger HERr GOtt / Der du bist ein trost der trawrigen / vnd ein stercke der schwachen / las für dein angesicht komen / die bitte aller die in bekümmernis vnd anfechtung zu dir seufftzen / das sie deine gnedige hülff inn aller noth empfinden / Durch IHESVM Christum deinen lieben Sohn vnsern HERRN / Amen.
|| [150]

Ein ander.
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ALlmechtiger Ewiger GOTt / ein beschützer aller die auff dich hoffen / mehre vber vns deine Barmhertzigkeit / auff das / so du vnser regierer vnd führer bist / wir dermassen durch die zeitlichen güter wandeln / das wir die ewigen nicht verlieren / vmb IHESV Christi deines lieben Sons vnsers HErrn willen / Amen.

Ein ander.
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HERR GOtt Himlischer Vater / Wir bitten dich / du wöllest vns den Geist der Warheit / vnd des Friedens verleihen / auff das wir von gantzen Hertzen / was dir gefellet / erkennen / vnd dem mit allen krefften / allein nachfolgen mögen / Durch IHESVM Christum deinen Sohn / vnsern HERrn / Amen.
|| [151]

Ein ander.
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BArmhertziger Ewiger GOTt / Der du deines eigen Sohns nicht verschonet hast / sondern für alle dahin gegeben / das er vnser Sünde am Creutze tragen solte / Verleihe vns / das vnsere Hertze in solchem Glauben nimmermehr erschrecke / noch verzage / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum / vnsern HERRN / Amen.

Ein ander.
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ALlmechtiger HERre GOTt / Gib vns den rechten warhafftigen Glauben / vnd mehre denselben teglich in vns / Gib vns auch Liebe vnd Hoffnung / damit wir dir vnd vnsern Nechsten nach deinem wolgefallen / mögen dienen / Durch IHESVM Christum deinen Son vnsern HERRN / Amen.
|| [152]

Ein Ander.
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ALlmechtiger Ewiger GOtt / Der du für vns hast deinen Sohn des Creutzes pein lassen leiden / auff das du von vns des Feindes gewalt treibest / Verleihe vns sein Leiden also betrachten / das wir vergebung der Sünden dadurch erlangen / vnd jm dafür ewiglich dancken mögen / Durch denselben deinen Son IHESVM Christum vnsern HErrn / AMEN.

Ein ander.
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ALlmechtiger Ewiger GOTt / Himlischer Vater / Wir bitten dich / du wöllest dich deines Volckes gnediglich erbarmen / vnd vns an Leib vnnd Seele regieren / vnnd schutzen / Durch IHESVM Christum deinen Son vnsern HErrn / Amen.
|| [153]

Ein Ander.
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ALlmechtiger Ewiger HERre GOtt / Der du den jrrenden das Liecht der Warheit lessest leuchten / auff das sie zu dem rechten wege komen mögen / Verleihe alle denen / so Christen genennet werden / das sie alles / was diesem Namen zu wieder / meiden / vnd was jm gemess / dem allein nachfolgen mögen / Durch IHESVM Christum deinen Son / vnsern HERRN / Amen.

Zu dem Begrebniß.
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ALlmechtiger GOTt / der du durch den Todt deines Sons / die Sünde vnnd Todt zu nichte gemacht / vnd durch sein heiliges aufferstehn / vnschuld vn̅ ewiges Leben widerbracht hast / auff das wir von der gewalt des Teuffels erlöset / vnd durch die krafft der Aufferstehung / auch vnsere sterbliche Leibe von Todten aufferwecket sollen werden / in deinem Reich ewig zuleben / Verleihe vns / das
|| [154]
wir solches festiglich / vnd von gantzem Hertzen gleuben / vnd in solchem Glauben alle zeit bestendig bleiben / vnd die fröliche Aufferstehung vnsers Leibs / sampt allen seligen / erlangen mögen / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen.

Ein ander zu dem Begrebniss.
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ALlmechtiger Ewiger GOTt / Der du durch deinen Sohn / vergebung der Sünden / vnd rettung wieder den ewigen Todt / zugesaget hast / Wir bitten dich / stercke vns durch deinen heiligen Geist / das wir inn solchem vertrawen auff deine Gnade / durch Christum teglich zunehmen / vnnd die Hoffnung fest vnnd gewiss behalten / das wir nicht sterben / sondern entschlaffen / vnd am Jüngstentag zum ewigen leben erwecket sollen werden / Durch denselben deinen Sohn IHESVM Christum vnsern HERrn / Amen.
|| [155]

Ein ander.
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HERR Allmechtiger Ewiger vnd Barmhertziger GOTt / Der du vns aus dieser sündlichen vnd verkerten Welt / durch den Todt / zu dir forderst / vnd hinweg nimpst / auff das wir durch stetig sündigen nicht verderben / sondern zu dem ewigen hindurch dringen / Wir bitten dich / du wöllest vns solchs von Hertzen lassen erkennen vnd gleuben / auff das wir vns vnsers abscheidts frewen / vnd den beruff zu deinem Reich gern vnnd williglich folgen / Durch IHESVM Christum deinen Sohn vnsern HERRN / Amen.

Vor ein gnediges Gewitter / oder Regen zubitten.
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Aller augen warten auff dich HERr / Vnd du gibst jnen jre speise zu seiner zeit.
|| [156]
HERr Allmechtiger GOTt / Der du alles was da ist / regierest vnd nehrest / on welchs gnade nichts geschehen kan / gib vns deinen Kindern lieber Vater (einen gnedigen Regen / oder ein gnedig Gewitter) auff das vnser Land durch deinen Segen / mit seinen Früchten erfüllet werde / vnd wir dich in allen deinen wolthaten erkennen vnd loben / vmb IHESVS Christus vnsers HERrn willen / Amen.

Wieder den Schnellen Gehen Todt / zu Sterbens zeiten.
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ALlmechtiger / Barmhertziger HErre Gott Vater / Wir bitten dich hertzlich / du wöllest dich zu deinem Volck / deiner Maiestat vnterworffen / gnediglich wenden / Vnd damit wir durch den grim̅ / des vnd Gehn Schnellen Todes nicht vbereilet werden / vns durch deine Allmechtige handt / gnediglich bewaren / Durch IHesum Christum vnsern HERrn / Amen. Es mögen auch zu zeiten auff den Sontagen vnd Feirtagen die Collecten accommodiret werden auff die lehre / so aus dem Euangelio gehandelt wird / Wie solche Collecten in der Kinder Postillen Viti Didrichs zufinden sindt.
|| [157]

Von der Bete Glocken / oder pro Pace leuten.
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WAnn helt im Bapsihumb Morgendts / Mittags / vnd Abends einen sonderlichen Glockenschlag / dardurch das Volck vermahnet solle werden / die Jungfraw Marien anzuruffen / Weil aber die hochgelobte Jungfraw Maria solche Ehre / die GOTt allein gebüret / nicht haben wil / vnnd auch widder GOTtes Wort ist / soll dauon das Volck vnterrichtet werden. Es kan aber der Glocken schlag an jm selber / wie auch inn den benachbarten Reformirten Kirchen behalten werden / vnderscheid der Morgends / Mittags / vnd Abendstunde / dem Volck damit anzuzeigen / vnd das dadurch das Volck erinnert vnd vermanet werde / das sie Morgends / Mittags / vnd Abends für gemeinen Frieden / vnd gut Regiment bitten sollen / In welchem Gebet man gleich für die Obrigkeit / vnd widder alle Feinde des gemeinen Christlichen Friedens bittet. Daher man es inn den benachbarten Reformirten Kirchen sehr fein nennet / Die Bete Glocken / oder / pro Pace leuten / vnd ist Christlich / gut vnd nutzlich / daß das gemein Volck darzu gewenet werde / das sie solchs nötigen Gebets nicht vergessen. Weil
|| [158]
es aber offte vergessen wird / kan der Glocken schlag darzu erinnerung geben / das sie an solch Gebet zuthun gedencken / wenn sie hören pro Pace leuten / sie sein im Hause / im Garten / auff der Gassen / oder auff dem Felde. Vnd mag man alsdan̅ die Kinder im Hause auch singen lassen / Erhalt vns HERr bey deinem Wort / etc. Item / Verleihe vns Frieden gnediglich. Solch Gebet ist in diesen letzten gefehrlichen zeiten hoch von nöten.
|| [159]

Folgen die Prefationes / so an hohen Festen in den Stedten / nach der Predigt / vor der Communio gesungen werden.
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QVOTIDIANA.
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Do mi nus vobiscum. Et cum Spiritu tuo. Sur sum cor da. Habe mus ad Dominum. Grati as aga mus Do mino De o no stro.
|| [160]
Di gnum & iu stum est. Vere dignum & iu stum est, ae quum & sa lu ta re, Nos tibi semper & vbi que gratias age re, Domine sancte Pa ter Om ni potens,
|| [161]
ae terne Deus per Christum Do mi num no strum. Per quem Maie sta tem tuam laudant Ange li, a do rant dominati o nes tremunt po testa tes, Coeli coelorum que virtutes, ac be ata Se ra phin so ci
|| [162]
a exul ta ti o ne conce lebrant. Cum qui bus & nostrasvoces vt ad mitti iube as te pre ca mur sup pli ci confessi o ne di cen tes.

SANCTVS, SANCTVS, SANCTVS DOMINVS DEVS ZEBAOTH, PLENI SVNT coeli & terra, gloria tua, Osianna in Excelsis. Benedictus qui venit in nomine Domini, Osianna in excelsis.
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|| [163]

IN DIE NATIVITATIS CHRISTI.
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Vere dignum &c. AEterne Deus, quia per in car nati verbi my ste rium noua mentis nostrae o culis lux tu ae clarita tis efful sit. Vt dum visibiliter
|| [164]
Deum cognoscimus, Per hunc in inuisibi li um amorem ra pi a mur. Et i de o cum Ängelis & Ar chan gelis, cumthro nis & domi na tio nibus, Cumque omni mili tia coelestis ex er
|| [165]
citus Hym num gloriae tu ae canimus fi ne fi ne di cen tes.

SANCTVS &c.
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IN DIE EPIPHANIAS.
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Vere dignum &c. AEterne Deus, Qui cum vnigenitus tuus, in substantia nostrae
|| [166]
mor tali tatis ap pa ruit, noua nos immortalitatis su ae luce re para uit. Et i de o cum Angelis & Ar changelis, cum thro nis & domi na tio nibus, Cumque omni mili tia coele stis ex er citus
|| [167]
Hym num gloriae tu ae ca nimus si ne fi ne di cen tes.

IN DIE PASCHAE.
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Vere dignum & iu stum est, ae quum & sa lu ta re. Te quidem Domine omni
|| [168]
tempore, Sed in hac potissi mum die glorio si us praedi ca re. Cum Pascha nostrum immola tus est CHRistus. Ipse enim verus est Agnus, qui abstulit pec ca ta mun di, Qui mortem nostram morien do de
|| [169]
struxit, & vi tam resurgendo re para uit. Et i de o cum Angelis & Archangelis, cumthro nis & domi natio nibus, Cumque omni militia coelestis ex er citus Hym num gloriae
|| [170]
tu ae ca nimus si ne fi ne di cen tes.

ASCENSIONIS.
[arrow up]

Vere dignum &c. Per Christum Do minum no strum, Qui post resurrectionem suam
|| [171]
omnibus disci pulis suis mani festus ap pa ruit, & ipsis cernentibus est eleuatus in coe lum vt nos diuinitatis suae tribueret es se parti cipes. Et i de o cum Angelis & Archan
|| [172]
gelis, cumthro nis & domi na tio nibus, Cumque omni militia coelestis exer citus Hym num gloriae tu ae ca nimus, si ne fi ne di cen tes.

SANCTVS &c.
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|| [173]

PENTECOSTES.
[arrow up]

Vere dignum &c. Per Christum Do mi num no strum, Quiascendens super omnes coelos, sedensque ad dexteram tuam promissum Spiritum Sanctum hodierna die in fi lios
|| [174]
adoptio nis effu dit. Quapropter profusis gaudijs totus in or be terrarum mun dus exul tat. Sed & supernae virtutes atque Angelicae pote sta tes Hymnum gloriae tu ae canimus si ne
|| [175]
fi ne di cen tes.

SANCTVS, Sanctus &c.
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TRINITATIS.
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Vere dignum & iu stum est, aequum & sa lu ta re, Nos tibi semper & vbique gratias agere Domine Sancte
|| [176]
Pater Om ni potens aeterne Deus, Qui cum vnigenito Filio tuo, & Spiritu Sancto vnus es Deus, vnus es Dominus, non in vnius singu la ri tate perso nae, sed in vnius Trinita te substan
|| [177]
tiae. Quod enim de tua gloria reuelante te cre dimus, hoc de Filio tuo, hoc de Spiritu Sancto sine differentia discretionis sentimus, vt in confessione verae sempiternaeque dei tatis, & in per
|| [178]
sonis pro prietas, & in essentia vnitas, & in Maiestate adore tur aequa litas. Quam laudant Ange li ado rant do minati o nes tremunt potesta tes. Coeli coelorumque virtutes ac
|| [179]
be ata Se ra phin so ci a exultatio ne conce lebrant. Cum qui bus & nostras voces, vt ad mitti iubeas te pre camur sup plici confessione di cen tes.

SANCTVS Sanctus, &c.
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|| [180]

CHRYSOSTOMVS LIBRO I. DE ORANDO.
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WER nicht betet / vnnd ein Hertzlich verlangen hat / mit Gott im Gebet zureden / der hat gewiß kein verstandt / noch leben in sich. Denn das ist ein gewiß zeichen grosser thorheit / solche grosse herrligkeit (mit GOtt zureden) gering halten / oder nicht verstehen / auch nicht lust vnd liebe zum Gebet haben / Vnd das nicht können bey sich schliessen vnd fassen / das es eine gewisse anzeigung sey eines todten Menschen für GOtt / der sich nicht im Gebet leget auff seine Knye / zu seinen Füssen des HERRN CHRisti / Denn zu gleicherweise / wie dieser Leib Todt ist / wenn kein Othem mehr in jm ist / vnd die Pulßader auffhöret zuschahen: Also ist auch der Mensch in seiner Seele Todt / vnd stinckendt / wenn in jr kein Othem oder Pulßader des seufftzens vnd Hertzens ist. Derhalben wenn ich einen sehe / der das Gebet nicht lieb vnd wert hat / So ist es als bald gewiß / das kein Christlicher verstandt in jme ist / vnd ein solcher mit keinen gaben des Geistes gezieret / vnd begabet ist. ENDE.
|| [181]

WIe alle Pfarren vnd Kirchenämpter besetzt werden sollen.
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|| [ID00330]
|| [183]
NAch dem der kirchen noch nicht geholffen / wenn die Summen reiner Lehre verfasset / vnd Christliche Ordnung dieselb zuführen / vnd die heilige Sacrament zuhandeln / begriffen / Sondern auch von nöten / das taugliche vnd geschickte Diener zu Pfarherrn vnd Seelsorgern verordnet / durch welche ermelte Lehr dem Volck nutzlich fürgetragen / darzu der leidig Sathan / durch die Rotten geister sich vnderstehet / das Predigampt entweder gantz vnd gar zuuertilgen / oder falsche Lehr einzutringen / dardurch das arme Volck von der rechten heilsamen Lehr vnd erkantnuß Gottes abgeführet. Solchem zubegegnen / vnd das / souiel an vns / an vnser Vnderthanen Seelen heil vnd seligkeit / nichts versaumbt werde: So ordnen / beuehlen / vnnd wöllen wir / wa in vnsers Fürstenthumbs Oberkeit / vnnd Gepieten / Stedten / Flecken / vnd Dörffern / von alters eigene gestiffte Pfarren / Predicaturn / vnd Vicareyen / oder was sonsten zum Kirchendienst / vnd Predigampt verordnet gewesen / vnd erhalten worden / das dieselben furthin noch also vnabgengig bleiben / vnnd von der Kirchen nicht entwendet werden. Derhalben vnser Consistorium sein vleissiges auffsehens / achtung / vnd Superintendens haben soll / damit solche Ministeria, so offt die vaciren / es habe gleich de Iure Patronatus, dieselben zuuerleihen / wer oder wes
|| [184]
Standes der seye / jederzeit fürderlichen / vnd vnuerlengt mit Gottsfürchtigen / eyferigen / gelerten / vnd erfarnen Dienern vnd Ministris obgedachter Augspürgischen Confession / Kirchen / vnd nachgesetzter derselben gleicher fernerer Ordnung gemeß bestelt / vnnd keine vnuersehen gelassen werden. Wo dann einer oder mehr weren / so / als obstehet / die Collaturen zu einiger oder mehr Pfarren / Predicaturen / Caplaneyen / vnd Vicariaten / oder andern Kirchen diensten vnsers Fürstenthumbs hetten / welche sich jrer rechten gebrauchen wolten / das sol jnen zugelassen sein / doch das nicht (wie etwan geschehen) die Pfarren zum Predigampt vntüchtigen Personen conferiert werden. Derhalben die Personen / so dermassen nominirt / zuuor vnserm Consistorio gen Wulffenbüttel / oder wohin wir dasselbig jederzeit verordnen würden / zur prob vnd Examen presentirt vnd gestelt / vnd wa derselbig in solchem der Augspürgischen Confession nach / zu solchem Kirchen dienst taugenlichen / vnd sonsten geleret / vn̅ eines Erbarn Christlichen lebens vnd wandels / mit gnugsamer Vrkundt vnd Testimonijs erfunden / wa sie zuuor vns zu der Kirchen vnd Ministerio, wie andere vnsere Kirchendiener gebürliche hernach gesetzte Promission erstattet / von vnserm Consistorio (doch anderer gestalt gar nicht) admittiert vnd verordent werden. Im fall aber einiger / wer gleich der were / so inn vnserm Fürstenthumb auff die Ministeria von alters zunomi
|| [185]
nieren gehabt / keine solche taugenliche hetten / oder nicht stellen wolten / Dieweil dann aus Gottes des HErrn Ordnung wir vns schüldig erkennen / vnser von seiner Allmechtigkeit beuohlene Kirchen / auch Vnderthonen obgehörter massen zuuersehen / vnd darzu die Jüngste Reichs Abschied vns solchs zugeben / Damit auch solche Kirchenempter nicht vaciren / So wöllen wir / das vnser Consistarium mit versehung selbiger Pfarren / Predicaturen / Caplaneyen / vnd Vicariaten / als oblaut / fürgehen / doch den Patronis an den Collaturis / biß zu allgemeiner Christenlicher vergleichung in der Religion / vnnachteilig / oder abbrüchig. Derowegen vnser Consistorium mit ernst daran sein / auch darob halten solle / damit inn vnsers Fürstenthumbs Oberkeit vnd Gepieten / keine Pfarherr / Prediger / Caplan / oder Vicarij / noch auch Schulmeister / oder Custodes / vnser Christlichen Augspürgischen Confession / Kirchen / vnd dieser Ordnung entgegen / wie hernacher weitleufftiger begriffen / gedüldet noch gestattet werden.
|| [186]

Von den Kirchen dienern / Wie die auffgenomen sollen werden.
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DEmnach sol keiner zu Pfarher / Prediger Caplaney / oder anderm Kirchen Dienst vocirt / noch verordent werden / er bringe dann zuuor glaubwirdige / rechtmessige Testimonia seiner Geburt / herkommens / haltens / thun / vnd lassens / an Lehr / vnd leben: Er sey dann auch hieuor von vnsern verordenten Theologen erstlichs / vnd fürnemlich auff nachuolgende Puncten notturfftiglichen / wol / Priuatim vnd Latiné examinirt / vnd dann darauff in gegenwertigkeit vnserer verordenten Theologen in publico, mit einer Predigt gehört vnd approbiret / Auch mit jme aller dings zuuor procediret / vnnd gehandelt / vermög volgender Ordnung.
|| [187]

Von der Election vnd EXAMINE der Kirchendiener.
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NAch dem vnter allen Empcern / so den Menschen aus Göttlicher Ordnung aufferlegt sein / kein schwerers erfunden wird / dann die Kirchen des Sohn Gottes recht regieren / so sol souiel desto grösser ernst vnd vleiß / ein Kirchen diener zuwölen / fürgewendet werden / Souiel gefehrlicher geirret wird / da man einem / der mit falscher Lehr beflecket / oder mit ergerlichem / lasterlichem leben geschendet / ein Kirchen zu regiren befihlet. Hierauff so beuehlen wir / das sich niemandts inn diß Göttlich Ampt / ohne ördentliche Vocation eintringen solle-Demnach so offt vnd dick vnser verordnet Consistorium / einen Kirchen diener wölen vnd ordnen würde / sollen sie fürnemlich auff drey puncten gute vleissige achtung haben. Erstlich / auff die Lehre des Kirchen dieners / Nemlich / was er für ein Lehr der Religion gelernet / vnd wie er gegen der rechten wahren Lehr gesinnet sey.
|| [188]
Zum Andern / auff sein leben / wie er von Jugend auff sein leben hergebracht / vnd was er jetziger zeit für ein leben vnd wandel führe. Zum Dritten / auff sein alter / ob er nicht zu Jung sey / Dann Paulus sagt / Du solt niemandts die Handt bald aufflegen / (das ist / zum Kirchen Ampt erwelen) ja kein newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem lesterer ins Vrtheil falle. Darumb / da sich einer des Kirchen dienstes anbieten würde / des Lehre / vnd leben / kunst vnnd sitten vnbekant / sol er am aller ersten / ehe dann er inn das Examen admittiert / vnd zugelassen / öffentliche glaubwirdige Testimonia / vnd kundtschafft seines herkomens / vnd lebens / entweder von seinen Praeceptoribus / oder von der Obrigkeit / darunter er gewohnet / oder von seinen Collegis / bey welchen er in Kirchen Ampt gedienet / fürbringen vnd darlegen. So dann dieselbigen Testimonia richtig / sol er darauff von den Articuln vnsers Christlichen Glaubens / vermöge der Heiligen / Göttlichen / Prophetischen / vnd Apostolischen Schrifften / Auch der Augspürgischen Confession / fürnemlich aber von den Articuln / darinn man zu dieser zeit nicht allein mit dem Bapsthumb / vnd der andern falschen Religion vnd Glauben / sondern auch mit allerley
|| [189]
Secten streitig vnd zweyspaltig ist / verhöret vnd Examinirt werden. Demnach so haben wir ein kurtz Register derselben Articul frage weiß / darauff vnsere Theologen der Examinanden meinung einnemen sollen / nacheinander / wie volget / begreiffen lassen.

Von Gott.
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Ob ein Gott sey? vnd waher man erkennet / das ein Gott sey? Ob nur ein einiger Gott sey? Ob in dem einigen Göttlichen wesen / drey vnderschiedliche Personen seyen? Was jeglicher der dreyen Personen eigenschafft sey?

Von dem Son Gottes.
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Ob der Son Gottes sey ein wahrer / Ewiger Gott / von seinem Himlischen Vater vor der Welt erschaffung / von ewigkeit her / gleichs wesens / gewalts vnnd Maiestet geborn?

Von dem Heiligen Geist.
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Ob der heilig Geist sey ein warer / Ewiger Gott / der von dem Vater vnd Son von ewigkeit außgehe?
|| [190]

Von den Engeln.
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Ob die Engel von Gott erschaffen / oder von ewigkeit gewesen seyen? Ob die Engel alle nach jrer erschaffung gut / vnnd bey Gott bestendig blieben? Was der guten Engel Ampt sey?

Von der Schöpffung der Welt.
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Ob diese Welt sey im anfang von Gott aus nichts erschaffen / oder sey von ewigkeit gewesen / vnd werde ewiglich also bleiben? Ob nur ein einige Welt sey / vnd sonst keine?

Von dem fall des Menschen.
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Ob der Mensch am anfang gut / gerecht / vnd from̅ von Gott erschaffen sey? Ob er in derselben güte vn̅ gerechtigkeit bestanden sey? Ob er nach dem fall / da er gesündiget / vnd den heiligen Geist verloren hat / dannoch souiel tugendt vnnd krafft behalten / das er aus natürlichen vermögen / sich möge zu Gott bekeren / auch from̅ vnd selig werden? Was die Erbsünde sey / vnd ob sie sich auff alle / so von Adam natürlicher Geburt herkommen / erstrecke?
|| [191]

Von der Menschwerdung des Sohns GOTtes.
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Ob der Son Gottes sey zu seiner bestimpten zeit / ein wahrer Mensch / von dem heiligen Geist / in der Jungfrawen Maria empfangen / vnd aus derselben (vermög der heiligen Propheten verheissungen) geborn? Ob der Son Gottes vnd Mariae / IHEsus Christus / ein Person sey / doch mit zweyen vnderschiedlichen Naturen / Nemlich / der Göttlichen vnd Menschlichen Natur? Was der Son Gottes für ein Ampt hie auff Erden gefüret / vnd was er außgerichtet habe? Ob er kommen sey / ein New Gesetz zugeben / vnd nur allein ein Exempel eines Göttlichen lebens fürzutragen?

Von dem Kirchen / oder Predig Ampt.
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Ob das Predig Ampt sey die Schlüssel des Himelreichs / vnd ein Werckzeug / dardurch der heilige Geist nicht allein die Kirch des Sons Gottes / aus allen Völckern versamble / Sondern auch den Glauben im Hertzen gebe vnd bestettige / Auch die Gleubigen in dem gehorsam erhalte?
|| [192]

Von dem Gesetz.
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Wie vnd welcher gestalt das Gesetz Mosi abgethan / vnd auffgehebt sey? Ob man schüldig sey den Zehen Gebotten / die da sind ein kurtzer begriff des gantzen Göttlichen Gesetzs / gehorsam zusein? Ob der gehorsam / den wir hie in diesem leben den Zehen Gebotten leisten mögen / dem Menschen die verzeihung der Sünden vor Gott erlange / vnd jne from̅ mache? Welches sey der rechte gebrauch der Zehen Gebott / oder des Göttlichen Gesetzs?

Von dem Euangelio.
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Was der gebrauch dieses Namens Euangelij inn der Kirchen sey? Was der recht vnderscheid sey / zwischen dem Gesetz vnd Euangelio? Ob das Euangelion von Christo dem Sohn Gottes aller erst geprediget worden sey / da Christus ist in dise Welt komen / vnd hat seine Apostel in die gantzen Welt ausgeschicket / Oder / ob es auch von anfang der Welt her geprediget worden sey?
|| [193]

Von der Rechtfertigung des Menschen.
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Ob der Mensch gerechtfertigt (das ist) von den Sünden vnd vngerechtigkeit absoluiret vnd erledigt werde / durch den verdienst seiner Werck / oder allein durch den Glauben in Ihesum Christum / das derselbe allein vns die verzeihung der Sünden / durch sein Leiden vnd Sterben verdient habe? Nach dem der verdienst vnserer Werck vns nicht erlangt / die vergebung der Sünden / Warumb sollen wir dann gute Werck thun? Ists auch recht geredt / Allein der Glaub macht vns gerecht? Ists auch recht geredt / Die gute Werck seind zur Seligkeit nötig? Nach dem wir haben verzeihung der Sünden / allein durch den Glauben / von wegen IHEsu Christi / ist es auch notwendig / das wir durch den heiligen Geist ernewert werden / vnd hie in diesem leben anfahen gute Werck zuthun / biß wir im künfftigen leben gantz rein vnnd Heilig werden?

Von der Tauffe.
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Ob die Tauffe / so von Johanne angefangen / vnd von Christo beuolen / zu vnserm heil notwendig sey?
|| [194]
Ob die Tauff nicht allein sey ein eusserlich Zeichen des jnnerlichen Tauffs / sonder sey auch ein mittel Werckzeug / dardurch wir in Christo von dem heiligen Geist wiedergeborn / vnd ernewert werden? Ob man auch die Kinder Teuffen soll?

Von dem H. Abendtmal des Herrn Christi.
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Ob das Brodt / vnd der Wein in dem Abendmal des HERrn Christi sey / laut seiner Wort / (Nemet hin vnd esset / Das ist mein Leib / Nemet hin vnd trincket / Das ist mein Blut / etc.) der recht vnd warhafftig Leib vnd Blut Christi / werde auch durch Wein vnd Brodt warhafftig / wesentlich vnd gegenwertig außgetheilet. Ob das Brodt werde also in den Leib / vnd der Wein in das Blut Christi verwandelt / das da wider Brodt noch Wein / sondern allein die gestalt des Brodts vnd Weins bleibe? Ob der vnwirdig auff den Leib vnd Blut Christi im Nachtmal empfahe? Ob man aus dem Nachtmal Christi / sol ein Meß machen / darinn man den Leib vnd Blut Christi opffer für die Sünd der lebendigen vnd todten? Ob man das Brodt vnd Wein für den Leib vn̅ Blut Christi halten sol / so man dabey kein verkündigung des todts Christi haltet / vnd es nicht nach der Einsetzung Christi / der Kirchen austeilet / sondern sperret es in ein Sacrament Heußlein / oder tregt es vmbher in einer Monstrantzen?
|| [195]

Von der Absolution.
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Was die Absolution sey? Ob man auch die gemein / vnd sonderlich / oder priuat Absolution gebrauchen sol? Warzu die Absolution dienstlich vnd nutzlich sey?

Von der Buß.
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Ob einer / so nach dem Tauff in Todtsünd vnd laster gefallen / möge widerumb zu Gottes gnaden / vnd verzeihung der Sünden / durch die Buß kommen? Welche seind die rechte stück der Christlichen Buß?

Von dem Gebet.
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Ob man allein Gott den Vater / durch IHEsum Christum im heiligen Geist / oder auch durch die Heiligen sol anruffen? Nach dem die Türcken vnd Jüden auch Gott anruffen / was zwischen derselben / vnd der rechten Christen anruffung vnderschied sey?

Von der Christlichen Kirch.
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Welchs die recht Christlich Kirch sey / vnd wo bey man sie erkenne?
|| [196]
Ob man ausserhalb der rechten Christlichen Kirchen möge die verzeihung der Sünden vn̅ ewigs leben erlangen?

Von dem Ehestandt.
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Ob der Ehestandt von Gott oder den Menschen sey eingesetzt? Ob der Ehestandt durch Menschen satzung einigem Standt mög verbotten werden?

Von Weltlicher Oberkeit.
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Ob die Weltliche Oberkeit sey von Gott gestifft vnd eingesetzt? Ob ein Christ möge mit gutem gewissen das Ampt der Weltlichen Oberkeit tragen? Es möchten gleichwol viel mehr Puncten vnd Artickel der Christlichen Lehr erzelet werden / Welche auch zum theil in der Augspürgischen Confession vermeldet / zum theil in den schrifften der Augspürgischen Confession verwandten Theologen / weitleufftig erkleret seien. Jedoch / dieweil in den vorgemelten Artickeln ongeferlich alle Puncten / darinn man zu dieser zeit mit vnsern gegen parten zweyig / in Genere angeregt / vnd die Theologi Examinatores sich wol hierinn / / nach jrer / von Gott verliehener gabe / vn̅ nach ansehung vnd erzeigung des Examinanden /
|| [197]
zuhalten wissen werden / was sie vermög der heiligen Götlichen Schrifft / auch der Augspürgischen Confession inn Examine fragen / vnd erforschen sollen / So lassen wirs auff dißmal bey den erzelten Articuln beruhen. Nach dem nun der Examinirt / auff die fürgehaltenen Puncten vnd Articul / Christlich / vnd wie jetzt vermeldet / nach ausweisung der heiligen Prophetischen vnd Apostolischen Schrifft / auch der Augspürgischen Confession geantwort hat / sollen vnsere Theologi vnd Kirchen Rethe / denselben nicht alsbaldt zu der Kirchen / dahin er bedacht / geschicket / Sondern / dieweil Paulus an eim Kirchen diener erfordert / das er aptus ad docendum, lehrhafftig sey / So sol dem Examinirten zuuor aufferlegt werden / von dem Argumento / so jme von vnsern Theologis proponirt / ein Predigt zuthun / damit man nicht allein sein Erudition / Sonder auch sein Pronunciation vnnd Action der Predigt vernemen / vnnd was daran strefflich / jne berichten möge. So ist auch ferner vnser will vnd meinung / das keiner Kirchen / wider jren willen / ohne sonderlich billich vnd beweglich vrsach ein Kirchen diener auffgedrungen werde. Darumb nach dem ein solcher / so des Kirchen diensts begeret / sein gewisse Testimonia / beide der rechten Lehr / vnd des Erbarn wandels dargethan hat / vnnd er also zu lehren geschickt erfunden wird / so sol dennoch zuuor / vnd ehe er zu derselbigen Kirchen geordnet wirdt / dem Superinten
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denten selbigen Gezircks / vnd dem Amptman mit beuelch zugeschicket werden / jne der Kirchen / deren er vorstehen / vnd verordnet werden sol / zuuor in sein Superintendenten beysein / etliche öffentliche Predigen thun zulassen. So dann der Superintendens vermercket / das die Kirch desselben orts / ab dem fürgestelten Kirchendiener kein abschewen tregt / sonder jne im Kirchen Ampt wol leiden mag / sol er Superintendens / sampt dem Amptman / solches schrifftlich vnsere Kirchen Rethe berichten / damit was ferner hierin zuhandeln sein / von denselben vnsern Kirchen Rethen ördentlich verrichtet werde. Das also die Kirch jr Vocation auch ordentlich / haben vnnd behalten mög. Darauff vnd so baldt der Kirchen diener seine Testimonia von dem Superintendenten vnd Amptman vnserm Consistorio also zugestelt / vnnd von der Kirchen dahin er bedacht / bewilliget / sol er vngefehrlich auff volgende weiß vermanet werden. Das er anfangs mit höchstem vleiß bedencke / vnnd zu Hertzen fasse / mit was grosser sorge / mühe / vleiß vnd arbeit er das Regiment der Kirchen annehmen vnd verrichten sol. Dann die Kirch ist ein gesponß Christi / des Sohns Gottes / welche Christus so Hertzlich liebet / das er jr heil vnd ewiges Leben zuerlangen / vom Himel herab ge
|| [199]
stiegen / vnd sich mit allerley Menschlicher blöde beladen / Auch sein eigen Bluth vergossen / vnd den schmelichsten Todt auff sich genommen hat / damit er sie von dem Todt errettet. Darumb sol der Kirchen diener sein besten müglichen vleiß ankeren / das er die Kirch nicht mit Menschen traum / sondern mit Göttlicher Himlischer Lehr vnderrichte / damit sie durch den Heiligen Geist erwecket werde / dem HERRN Christo jrem Breutigam trewe vnd glauben zuhalten / vnd darinn vnuerrücket vnd vnbeflecket zuuerharren / nach dem Exemplo Pauli / der da saget / Ich habe euch vertrawet einem Manne / das ich ein reine Jungfraw Christo zubrechte. Vnnd sol der Kirchen diener allwege mit höchstem ernst bedencken / da etwas an der Kirchen / durch sein faulkeit / nachlessigkeit / versaumbnuß / verkerung vnd ergernuß versaumbt / oder gehindert werde / So wölle vnser HERR vnnd Gott der Himlisch Vater jr Blut / von seiner des Kirchen dieners Handt erfordern. Hierauff soll er Predigen vnnd Lehren / die heilige Prophetische vnd Apostolische schrifft / welche mit Göttlichen Himlischen Wunderzeichen bestetiget / ein Lucern vnserer füß / (wie der Psalm sagt) vnnd ein Liecht auff vnserm weg seind.
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Vnd nach dem die erklerung solcher Artickel / darinn man in Glaubens sachen zu dieser zeit streitig in der Augspürgischen Confession / vnd vnserer Theologen angeheffter Declaration kurtz vnd klar / nach anweisung des rechten wahren Catholischen verstandts / der Prophetischen vnnd Apostolischen schrifft / begriffen vnd verfasset seind / so erfordert die noturfft des Kirchen Ampts / das der Kirchendiener in solchen Articuln sein Lehr nach der erklerung vnd inhalt bemelter Confession getrewlich verrichte. Dieweil auch dem Ampt vnd Vocation des Kirchen dieners gebüret / das er der Kirchen nicht allein mit reiner Göttlicher Lehre / sonder auch mit gutem Exempel vnnd vorbild diene / auch die Lehre / souiel an jm mit seinem ehrlichen wandel ziere / So erfordert abermals die notturfft / das ein jeglicher / so sich die Kirchen zu regieren vnderfahen / sein leben dieser gestalt / durch Gottes gnad an schicke / das nicht allein alle sein geschefft vnd handtierung / sonder auch sein rede / kleidung / vnd wandel / ja auch alle seine wort vnd werck / ein ehr vnd tugendt seien / damit nicht / was er mit einer handt erbawe / gleich wider mit der andern abreisse / vnd er nicht die Kirch / beid mit strefflichem laster vnd ergerlichem Exempel verderbe. Er soll auch bedencken / das jme vor allen andern Menschen der Spruch Christi zugehöret / Math. 18. Welcher ergert dieser geringsten einen / die an mich gleuben / dem were es besser / das ein Mülenstein an seinen hals gehen
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cket / vnnd erseuffet würde im Meer / da es am tieffsten ist. Vnd der Kirchen diener sol auff das vleissigst die Epistolas Pauli ad Timotheum vnd Titum lesen / widerlesen / vnd offt repetiren / damit er drauß erlerne / wie er sich beide in Lehr vnd leben halten / Auch wie sein eigen Haußgesind sein / vnd er dasselbig regieren sol. Das er auch vnserer hieuor in diesem Buch gedruckten Kirchen Ordnung / die wir haben anrichten lassen / vleissig nachkommen / vnd seinen Superintendenten inn jrem Ampt / vnd von vns habendem Beuelch gehorsam sein / Vnd da sich was jrrung vnd mißuerstandt zwischen jm / vnnd andern vnsern Kirchen dienern / Amptleuten / Vnderthanen vnnd zugewandten zutrüge / dasselb an den Superintendenten / oder vnser Consistorium gelangen lassen / vnd von jnen bescheidts erholen Wo aber solche jrrung dermassen geschaffen / das die vermelter massen nicht entscheiden / sonder zu Recht remittiert müsten werden / so sol er darumb an örtern vnd enden / dahin wir jne / volgender freyheit nach / ördentlich bescheiden werden / Recht geben vnd nemen / vnd sich selbigen ohne weigerlich / entlichen / vnd ohne einige Appellation settigen lassen / Auch von seinem Kirchen Ampt ohne vnser vorwissen vnd willen nicht abtretten. Vnd dieweil er die zeit seines Kirchen Ampts vnnd
|| [202]
dienstes / aller vnser Landts vnd Bürgerlicher Freyheiten / nicht weniger als vnsere Vnderthanen theilhafftig ist. So sol er vnsern nutzen fürdern / auch schaden warnen / wie er denn solchs alles vnnd jedes zuhalten / bey handt gegebener trew / versprechen vnd zusagen sol. Nach verrichtung dieses / sol er nach der Ordnung / durch D. Luthern gestelt / ordinirt / vnd alsdann erst inn massen hernach begriffen / praesentirt werden.

Eolget die Eorm der Ordination / durch D. Martinum Luther gestellet.
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Erstlich singet man Veni sancte Spiritus &c. vnd wird die Collect gelesen. Darnach lieset der Superintendens diese volgende Text.

So schreibt S. Paulus in der Ersten Epistel an Timotheon / am Dritten Capitel.
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|| [203]
DAS ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs Ampt begeret / der begeret ein föstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller Erbarkeit. So aber jemandt seinem eigenen Hause nicht weiß fürzustehen / wie wird er die Gemeine Gottes versorgen / Nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem lesterer ins Vrtheil falle. Er muß aber auch ein gut zeugniß haben / von denen / die draussen sind / auff das er nicht falle / dem lesterer in die schmach vnd stricke.

So ermanet Paulus die Eltisten der Gemeine zu Epheso / Actor. 20.
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SO habt nun acht auff euch selbst / vnd auff die gantze Herde / vnter welche euch der heilige Geist gesetzt hat / zu Bischoffen / zu weyden die Gemeine Gottes / welche er durch sein eigen Blut erworben hat / Denn das weiß ich / Das nach meinem abschied / werden vnter euch komen grewliche Wölffe / die der Herde nicht verschonen werden / Auch auß euch
|| [204]
selbs werden auffstehen Menner / die da verkerte Lehr reden / die Jünger an sich zuziehen / Darumb seid wacker / vnd dencket daran / das ich nicht abgelassen hab / drey Jar tag vnd Nacht / einem jeglichen mit trenen zuuermanen. Hie höret jr / das vns / so Bischoffe / das ist / Prediger / Pfarher / beruffen sind / vnd sein sollen / nicht wird beuohlen Gense oder Kühe zuhüten / sondern die Gemeine / so Gott durch sein eigen Blut erworben hat / das wir sie weyden sollen / mit dem reinen Wort Gottes / auch wachen vnd zusehen / das nicht Wölffe vnnd Rotten / vnter die armen Schaffe einreissen. Darumb nennet er es ein köstlich werck / auch für vnser Person / sollen wir züchtig vnd ehrlich leben / vnser Hauß / Weib / Kind vnd Gesinde / Christlich halten vnd ziehen.

Seid jr nun solches zuthun bereit / so sprecht / Ja.
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Da lege der Superintendens / vnd die andern Diener des Worts / so dabey sind / dem Ordinando die Hende auff das Heupt / Darnach spreche er.
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Lasset vns beten.
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Vater vnser / der du bist im Himel / etc.
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BArmhertziger Gott / Himlischer Vater / Du hast durch den Mundt deines lieben Sons vnsers Herrn
|| [205]
IHEsu Christi zu vns gesagt / Die Erndte ist groß / aber wenig seind der Arbeiter / bittet den HERrn der Erndte / das er Arbeiter in seine Erndte sende. Auff solchen deinen Göttlichen beuelch / bitten wir von Hertzen / du wöllest diesen deinen Diener / sampt vns / vnnd allen / die zu deinem Wort beruffen seind / deinen heiligen Geist reichlich geben / das wir mit grossen hauffen deine Euangelisten sein / trew vnd fest bleiben / wider den Teuffel / Welt vnd Fleisch / etcdamit dein Name geheiliget / dein Reich gemehret / dein wille volnbracht werde. Wöllest auch dem leidigen grewel des Bapsts vnd Mahomets / vnnd allen Feinden deiner Christen / sampt andern Rotten / so deinen Namen lestern / dein Reich zerstören / deinen willen wiederstreben / entlich stewren / vnd ein ende machen. Solch vnser Gebet (weil du es geheissen / geleret vnd vertröstet hast) wöllestu gnediglich erhören / wie wir gleuben vnd trawen / Durch deinen lieben Sohn vnsern HERrn Ihesum Christum / der mir dir vnd dem heiligen Geist lebet vnd herschet / in ewigkeit / Amen. So gehet nun hin / vnd weidet die Herde Christi / so euch beuohlen ist / vnd sehet wol zu / nicht gezwungen / sondern willig / nicht vmb schendlichen gewins willen / sondern von Hertzen grundt / nicht als die vber das Volck herschen / sondern werdet fürbilde der Herde / so werdet jr / wenn der Ertzhirte erscheinen wirdt / die vnuerwelckliche Kron der Ehren empfahen. Benedicat uobis Dominus, ut faciatis fructum multum. Amen.
|| [206]
Wo aber die Commun / als Pfarkinder / einen / redlicher / vnd ehehaffter vrsachen halber / recusiren würde / So sol / wie hieuor begriffen / derselben keiner wider jren willen / auffgebunden werden. Es were dann / das die Recusation liederlichen / vnd ohne ehaffte vrsachen / sonder aus vnuerstandt / oder eigenwillig fürgenommen würde / darauff dann vnsere verordente Kirchen Rehte / jr sonders gut auffmercken haben. So sollen sie die verordenten / nicht gleich also vmb solch liederlich sachen / ohne redliche vrsachen einem zum Ministerio tauglichen vnd approbirten Diener zu verschonung des Ministerij / in Contempt fallen / vnnd kommen lassen / sonder die Gemein jres miß vnnd vnuerstandts halben / bessers berichten. Wenn dann solchs alles ordentlich geschehen / so sol ein jeder solcher Kirchen diener / vnsern verordenten Special Superintendenten / vnd Amptleuten / praesentiert / auch commendiert / vnd installiert werden / auff solche form / wie volget.
|| [207]

Auff welche weiß ein newer Kirchen diener von den Superintendenten seiner Kirchen commendirt / eingeleibt vnd installirt werden sol.
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ALs offt nun einer zu einem Kirchendiener auffgenommen / verordnet / vnd der Kirchen / vermöge der Superintendentz Ordnung / annemlich / sol der Special Superintendens auffs fürderlichst neben dem Amptman selbigen orts / auch einem genachbawrten Pfarrer / als gezeugen der handlungen / daselbsten erscheinen / denselbigen angenommen Diener mitbringen. Vnd so das Volck in der Kirchen versamlet / anfangs singen / Nun bitten wir den heiligen Geist / etc. Auff diß Gesang / der Superintendens / oder sein Adiunct / auffstehen / vnd ein Predigt thun / vom Ministerio Verbi / oder sonst von einem Argument dahin dienlich / von wem es eingesetzt sey / vnd worzu es nutz / etc. vnd also das Volck entlich zur Predigt vermanen. Nach der Predigt gesungen werden der Glaub.
|| [208]
Vnter dem Gesang sol der Superintendens für den Altar tretten / den Newen Pfarherr / oder Diacon zu sich beruffen / vnnd vor jme zu dem Gebet niderknien lassen / nach vollendetem Gesang ein kurtze vermanung zu dem Volcke thun / darinn anzeigen / wie das dieser zu jrem Pfarherr oder Diacon erwölt / vnd taugenlich erkent / auch ördentlich darzu beruffen / der hoffnung / sie würden mit jme versehen sein / etc. Vnd also das Volck weiter zu dem Gebet ermanen / damit der HERr sein Gnad vnd gedeyen darzu geben wölle / vnd alsdann volgende Gebet mit heller / lauter / vnd verstendtlicher sprach vorbeten / etc. vnd sagen:

Last vns beten.
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ALlmechtiger / Ewiger Gott / Himlischer Vater / du hast selbst dem armen Menschlichen Geschlecht zur wolfart / trost / vnd hülff das hochwirdig Predigampt / des heiligen Euangelij / vnd deinem geliebten Son vnsern Herrn Ihesu Christo geordnet vnd eingesetzt / auch darbey zugesagt / vnd versprochen / Das welcher gleubt / vnd getaufft wirdt / selig sein sol. Dieweil vns aber vnserer verderbten Natur / vnd sündlichen fleisches halben beschwerlich vnd geferlich sein wil / solchen so thewren / vnd werden schatz / wider den anlauff des Tausentlistigen vnd grimmigen Feindes / ohn dein sonderliche hülff / vnd gnedigen beystandt vnter vns zubewaren / vnd zuerhalten. So bitten wir dich hertzlichen / du wöllest vns durch dein grundtlose gnad vnd barmhertzigkeit / in nöten nicht verlassen / sondern
|| [209]
mit deiner Göttlichen handt vber vns halten / vnd sonderlich vber diesem deinem Diener N. welchem jetzundt das heilig Euangelium zupredigen beuohlen ist / damit solcher dein so heilsamer / nutzlicher / vnd notwendiger beuelch / biß zu ende der Welt / in deiner heiligen Christenheit / wieder alle gespenst des bösen Geistes / sein fürgang hab / vnd wir des Himlischen trosts nimmermehr beraubt werden / durch Ihesum Christum deinen geliebten Son / vnsern HErrn / welcher mit dir / vnd dem heiligen Geist lebet vnd regieret / gleicher Gott hochgelobt in ewigkeit / Amen.

Höret das heilig Euangelium / welchs vns beschreibt der Heilig Euangelist Johannes.
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DEr HErr sagt zu seinen Jüngern / Wie mir mein Himlischer Vater gesandt hat / also sende ich euch auch. Vnd als er solchs gesagt hat / bließ er sie an / vnd sprach / Nemet hin den heiligen Geist / welchen jr die Sünd erlasset / denen sollen sie erlassen sein / vnd welchen jr die Sünd behaltet / denen sollen sie behalten sein.

Der Superintendens mag auch nachuolgende Epistel / nach gelegenheit der zeit / vnd Kirchen / vmb mehr erinnerung wegen / fürlesen / Nemlich also /
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|| [210]

So schreibt S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon / am Dritten Capittel.
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DAs ist je gewisslich war / so jemandt ein Bischoff Ampt begeret / der begeret ein köstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibs Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sonder gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eignen Hause wol fürstehe / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit. (So aber jemandt seinem eignen Hause nicht weiß furzustehen / wie wird er die Gemein Gottes versorgen?) nicht ein newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem lesterer ins Vrtheil falle. Er muß aber auch ein gut zeugniß haben / von denen / die draussen seind / auff das er nicht falle dem lesterer in die schmach vnd strick.

So ermanet S. Paulus die Elcisten der Gemeine zu Epheso.
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SO habt nun acht auff euch selbst / vnd auff die gantze Herde / vnder welche euch der heilige Geist gesetzt hat / zu Bischoffen / zu weiden die Gemeine Gottes / welche er durch sein eigen Blut erworben hat. Dann das weiß ich / das nach meinem abschied werden vnder euch
|| [211]
kommen grewliche Wölffe / die der Herdt nicht verschonen werden. Auch aus euch selbs werden auffstehen Menner / die dar verkerte Lehr reden / die Jünger an sich zuziehen. Darumb seid wacker / vnd dencket daran / das ich nicht abgelassen habe / drey Jahr / tag vnd nacht / einen jeglichen mit threnen zuuermanen.

Hierauff so last vns hertzlich bitten / vnd sprecht mit mir:
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ACH Gnediger Gott / Himlischer HErr vnd Vater / Der du vns durch deinen Heiligen Apostel Paulum Veterlichen getröst vnd zugesagt hast / das es dir O Himlischer HErr vnd Vater wolgefalle / durch die thoricht Predigt des Creutzes selig zumachen / alle die / so dran gleuben. So bitten wir dich nun auff solches gantz ernstlich / das du deinen Diener N. hie zugegen / welchen du zu diesem so seligen vnd hochwirdigen Predigampt beruffen hast / mit deiner Göttlichen gnaden begaben / vnnd deinen Heiligen Geist geben / vnd mittheilen wöllest / durth welches krafft er gestercket / wieder alle anfechtung des Teuffels bestehen / vnd deine geliebte Herde / durch das Blut vnsers HERrn IHESV Christi / deines Sohns / thewr erkaufft vnd erworben / mit deinem heilsamen vnnd vngefelschten Wort / nach deinem Göttlichen wolgefallen weiden möge / zu lob vnd preiß deines Heiligen Namens / vnd fürderung der gantzen Christenheit / Durch IHESVM Christum deinen geliebten Son / Amen.
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Oder nachgesetzt Gebet gesprochen werden.
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BArmhertziger GOtt / Himlischer Vater / du hast durch deinen Mund deines Sons / vnsers HErrn IHEsu Christi / zu vns gesagt / Die Erndte ist groß / aber wenig seind der Arbeiter. Bittet den Herrn der Erndte / das er Arbeiter in sein Erndte sende. Auff solchen deinen Göttlichen beuelch bitten wir von Hertzen / du wöllest diesem deinem Diener / sampt vns vnd allen / die zu deinem Wort beruffen seind / deinen heiligen Geist reichlich geben / das wir mit grossen hauffen / deine wahre Diener / erkenner vnd bekenner seyen / trew vnd fest bleiben wider den Teuffel / Welt / vnd Fleisch / damit dein Name geheiliget / dein Reich gemehret / dein will volbracht werde. Wöllest auch dem leidigen grewel des Bapsts vn̅ Mahomets / sampt andern Rotten / so deinen Namen lestern / dein Reich zerstören / deinen willen widerstreben / entlich steuren / vnd ein ende machen. Solch vnser Gebet (dieweil du vns geheissen / geleret vnd vertröstet hast) wöllestu gnediglich erhören / wie wir gleuben vnd trawen / Durch deinen lieben Sohn vnsern HERrn Ihesum Christum / der mit dir / vnd dem heiligen Geist lebt vnd herschet in ewigkeit / Amen. Solchs alles zuerlangen / sprecht mit mir von Hertzen das heilig Vater vnser. Es mag auch / wa Schüler vorhanden / alsbaldt das Vater vnser gesungen werden / etc. Nach dem Gebet / oder Gesang des Vater vnsers /
|| [213]
sol sich der Superintendens / vor dem Altar gegen dem Volck wenden / vnd / wie nach Christlicher Freyheit / so von dem HErrn Christo der Kirchen in eusserlichen mittelmessigen Ceremonien gegeben / gebreuchlich / sein rechte Handt dem newen Pfarrer oder Diacon auff sein bloß Haupt legen / vnd also sagen: Dieweil wir im heiligen Geist versamlet / Gott vnserm Himlischen Vater durch IHesum Christum vnsern Herrn vnd Heiland / vber dich angeruffen / vnd gebeten / vnd deshalben nicht zweiffeln / er werde vns / laut seiner Göttlichen zusagung / gnediglich erhöret / vnnd gewehret haben. Demnach so ordne / Confirmire / vnd bestettige ich dich / auß Götlichem beuelch vnd Ordnung / zu einem Diener vnd Seelsorger dieser Gemein hiezu gegen / mit ernstlichem beuelch / das du solcher / ehrlich / vnd ohne alle ergerniß / mit höchstem vleiß vnd trewen vorstehen wöllest / wie du dan̅ vor dem Gerichtstul vnsers Herrn IHEsu Christi an jennem tag rede vnd antwort geben must / dem rechten Richter / im Namen des Vaters / vnd des Sohns / vnd heiligen Geistes / Amen. Darauff singe die Kirch / Te DEVM laudamus, oder / Grates nunc omnes, Deudsch / vnd beschlies es der Superintendens mit dem Segen / etc.
|| [214]

Von der Kirchen diener vnderhaltung vnd besoldung.
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NAch dem Christus der Herr verordnet / das die so das Euangelium verkündigen / sich sollen vom Euangelio nehren / vnnd die des Altars pflegen / vom Altar leben sollen / Ist billich / das auch den trewen Gottseligen Pastorn vnd Kirchen dienern / jr vnderhaltung nottürfftiglich geschafft vnd verordnet werde. Derwegen gantz beschwerlich / das bißdaher an vielen örtern sich etliche vnrechtmessige / wieder das Göttlich / ja auch des Bapsts selbs / vnd alle Recht vnd billicheit / eingedrungen / vnd was zu vnderhaltung der Pastorn verordnet / vnd also zu Gottes dienst ergeben / außgebeten / zu sich gezogen / sich selbs / oder jre Kinder / mit den Pfarren haben belehnen lassen / vnd also der Pfarren einkommen / in jren eigenen nutz verwendet / darneben aber wenig sorg getragen / welcher gestalt die armen leut mit der Predigt / Gottes Wort / vnnd gebrauch der heiligen Sacramenten versehen / der vrsachen offt die Kinder vngetaufft hingestorben / desgleichen alte vnd schwache leute an jrer seligkeit nicht wenig versaumbt.
|| [215]
Solcher vnordnung zubegegnen / so ordnen / beuehlen vnd wöllen wir / was zu jeder Kirchen / vnd derselben getrewen Diener vnderhaltung von alters gestifftet / vnd verordent / auch bey der Kirchen bleiben / vnd von derselben keines wegs abalieniert / sonder solches einkommen niemandts anders / dann diesen Personen gereicht werden solle / so der Kirchen mit der Predigt des Worts Gottes / vnd austheilung der heiligen Sacrament dienen. Dann auch des Bapsts Recht außweiset / Benefitium dari propter officium, Derhalben wer der Kirchen nicht dienet / vnd solche güter zu sich zeucht / von dem Crimine sacrilegij nicht mag entschüldiget werden. Welchen leuten der spruch S. Jacobs wol zubedencken / da er schreibt / Der arbeiter lohn / die ewer Landt ingeerndtet haben / vn̅ von euch abgebrochen ist / das schreyet / vnd das ruffen der Erndter ist kommen für die Ohren des HERrn Zebaoth. Damit sich auch die Kirchen diener dester besser erhalten mögen / so sollen die gewönliche alten Accidentalia / als von Kinder teuffen / verehelichung / besuchung der krancken begrebniß / vierzeit pfenning / vmbgeng / vnd dergleichen hinfurt / wie bißher den Kirchen dienern gereicht werden. Wo aber an etlichen örten die Pfarren so gering / das sich die Kirchen diener / sampt jrem Haußgesindt / darauff nicht nottürfftiglich erhalten mögen / wöllen wir die gnedige versehung thun / das jnen auff andere wege der gebür nach / möge geholffen / vnd jr vnderhaltung vnklagbar geschaffet werden.
|| [216]

IMMVNITATES vnd Freyheiten der Kirchen Diener.
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VNd damit vnsere Kirchen diener sich vor vnd neben vnsern Vnderthanen destoweniger zubeschweren / wol aber jres Ampts zugetrösten vnd zuerfrewen / vnd anfenglichs / wo ferne sie zugleich andern vnsern Vnderthanen in sachen jre Person belangent / actionibus perconalibus vor den Gerichten / da sie der Kirchen dienen / zu Recht stehen solten / jnen vnd jrem Ampt dadurch verkleinerung eruolgen möcht: So ordnen vnd wöllen wir demnach / wofer sich zwischen vnsern Amptleuten / einem oder mehr vnserer Vnterthanen / gegen einem Pfarher / Prediger / Diacon / oder Subdiacon / zutrüge zweytracht / oder widerwillen / das anfenglichs die sach vnd Parteyen / durch den Special Superintendenten selbigen orts / neben dem Amptman / wa derselb darinnen nicht verhafft / oder zweyen des Gerichtes gütlich verhöret / auch vnterstanden werde / sie mit wissenden vnd billichen dingen zuerinnern. Da aber vber solche vnterhandlung vnd angewandten vleiß / sie einander fürderung nicht erlassen wol
|| [217]
ten / sol der Superintendens / mit dem Amptman / vnd zweyen vom Gericht an vnser Consistorium / gelangen lassen / was sie zwischen jnen gehandelt / wie alle sachen geschaffen / vnd an wem die gütlicheit erwunden / daselbsten durch sie / vnsere Kirchen Rethe der Parteyen sachen / außzuführen / vnd zuentscheiden. Was aber Erbschafften / jhre Güter / vnnd dergleichen Actiones Reales, sprüch vnnd fürderung betrifft / sollen vnsere Kirchendiener an örten andere vnsere Vnderthanen schüldig sein / Recht zugeben vnd zunehmen. Aber der hohen freueln / vnd Malefitz halber / haben wir hernach verordent / was dargegen zuhandeln vnd fürzunehmen. Wa sich dann durch schickung des Allmechtigen begebe / das ein Pfarrer / Prediger / oder Diacon / bey seinem beuohlenen vnd geordenten Ampt / sich trewlich vnd vleissig gehalten / vnd in ein Leibs Kranckheit fallen / oder in ein solch hoch alter gerahten würde / das er selber sein Ampt bey der Kirchen nicht verrichten möcht / soll einem solchen nicht desto weniger sein verordente Competentz werden vnd bleiben / Doch durch den Superintendenten diese verordnung beschehen / dz mit den negsten Ministris der Kirchen / wie deshalb vnser nachuolgend Superintendentz Ordnung vermag / versehen werde. Dargegen ein sölcher Krancker / oder Alter / von seiner dienst Competentz / dem jenigen / so jne also vertritt / zimliche ergetzung / nach gelegenheit der sachen / vnd der Superintendenten erkantnuß / geben.
|| [218]
Im fall aber die Kranckheit sich dermassen in die harr verweilen wolt / das nicht zuuerhoffen / ein solcher Diener selbs widerauff komme / vnd also ohne nachteil der Kirchen dieselb Pfarr / Predicatur / oder Diaconat / in die leng durch den genachbarten mit notturfft nicht versehn werden möchte / so sol derselbig Kranck vleissig vnd getrewer Diener von den Kirchen gütern mit einem zimblichen Leibgeding sein lebenlang bedacht vnd versehen werden. Es sollen auch die Pfarrer / Prediger / vnnd andert Kirchen diener / von vnsern Vnderthonen jeder örten jrer Offitien vnd Pfargütern one gesteuret / vnd ohne beschweret bleiben. Aber wa einer eigene / vnd dem Ministerio nicht zugehörige / ligende vnd steurbare güter hette / erkauffte / Erbs / Heyrats / oder in ander weiß bekeme / die mögen vnsere Vnderthonen / gleichsam andern steurbarn gütern / (doch höher nicht) belegen. Wir wöllen jnen vnsern Kirchen dienern auch hiemit zugelassen haben / das sie nicht desto weniger zu jrer gelegenheit güter kauffen / vnd behalten mögen / so lang sie daselbsten in diensten verharren. Wo sie aber abkommen / sollen sie sich mit jren gütern vnsers Fürstenthumbs Lands gebrauch nach verhalten. Darneben aber vnsere Kirchen diener jrer Person halber / als lang sie im Kirchen dienst seind / aller Fron /
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Wacht / vnd dergleichen Personlicher beschwerden / vnnd sachen frey sein vnd bleiben. Sie sollen auch Wun / Wasser / vnd Weid / vnnd andere Gerechtsame / gleichsam andern selbigen Flecken / Vnderthonen / doch mit des Flecken maß vnd Ordnung zugeniessen vnd zugebrauchen haben. Vnd so sich nach schickung des Allmechtigen fügte / das bey dem Kirchen Ampt / solcher Kirchen diener einer mit Todt verführe / Weib vnd Kinder hinder sich liesse / sollen sich vnsere Amptleut vnd Gericht / neben dem Superintendenten jrer mit ernst vnd trewen annehmen / So es die notturfft erheischte / Vormünder vnnd Pfleger zugleich andern Widwen vnd Weisen selbigen orts / verordnen / jren nutzen / wolfart vnd notturfft verhandlen / pflegen vnd veruormünden lassen / jnen auch in allem anliegen berahten vnd verholffen sein. Vnnd zu fernerer Gnad / wöllen wir den Widwen vnd Kindern / ein halb Jar / nach jres Ehewirts vnd Vatern absterben / in der Pfarr / Predicatur / oder Caplaney / behausung den sitz / darzu das einkommen der Pfarr gleich als lang dem Dato nach / von der zeit seines absterbens verfolgen vnnd werden / Auch solche weil durch die genachbawrten die Pfarr / Predicatur / oder Diaconat versehen.
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Darzu jre Knaben / wa dieselben bey der Schul aufferzogen / vnd ein solchen profectum erlanget / das sie in vnser Paedagogium / Kloster Schulen / oder Stipendium taugenlich vnd geschickt / zugleich vnd neben vnsern Vnderthanen in vnserm Land erbornen Kindern / gegen gleichmessiger Obligation / auff vnnd annehmen / auch erhalten lassen. Weil auch zu fürderung des Ministerij nicht vnzeitlich bedacht wird / wenn die armen Pastores verstorben / das jre nachgelassen Widwen vnd Kinder / vnter dach sein / vnd eine behausung haben mögen / So wöllen wir aus gnedigem Veterlichem willen / damit wir den Pastoribus zugethan / hiemit befohlen haben / das ein jede Stadt vnnd Kirchspiel in vnserm Fürstenthumb ein wohnung / wo es am gelegensten sein wird / mit rath vnser Ampten / oder des Raths in Stetten / fürderlich sollen bawen / darinnen sollen der Pastorn verlassen Widwen / die zeit jres lebens die freye wohnung haben / auch Schatzfrey sitzen / vnd nicht destoweniger / der gemeinen huet vnd weyde / mastung / vnd nottürfftiger fewrung / wie andere / zugeniessen haben. Vnd sollen vnsere Ampten / hiemit beuelch haben / wo sonst die leute kein holtz / zu obberürter notturfft hetten / aus vnsern höltzern / darzu nottürfftig holtz zuweisen. Da aber zwo Widwen vorhanden sein würden / so sol die junge Widwe so lang verziehen / biß die alte verstorben / vnd nach jrem tode / die wohnung auch haben.
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Vnd sollen solche Heuser von den Stedten vnd Pfarleuten / in baw vnd besserung gehalten. Vnd wenn keine Widwe vorhanden / die wohnung verheuret werden / vnd der Zinß dem baw des Hauses / vnd der Kirchen zum besten kommen. Zu dem haben wir allen vnd jeden Beampten mit ernst beuohlen vnd aufferlegt / vnsere Kirchen diener inn allem jrem anligen getrewlichen zuhandthaben / vnd zu der billicheit zuuerhelffen / von vnsertwegen mit ernst schützen / vnd ob jnen halten / für sich selbst / vnnd jrer Personen halben / dieselben an jren beuohlenen Officien one geirret / sonder sich gegen jnen schiedlich vnd friedlich zuerweisen / auch dermassen erzeigen / vnd deshalb an jnen keinen mangel erscheinen lassen / damit dem gemeinen Man jrenthalben nicht leichtlich ergernuß gegeben werde. Gleichsfals vnd entgegen / sol auch den Kirchen dienern von vnsern Visitation Rethen / vnd den Superintendenten angezeigt / vnd sie ermahnet werden / die Amptleut an jren Emptern ohne verhindert zulassen / vn̅ sich gegen jnen auch schiedlich vnd bescheidentlich zuhalten.
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Superintendentz Ordnung. Visitation Superintendentz bey der Kirchen.
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DAmit nu die lehr Göttlichs Worts nach dem warhafften verstand der heiligen Prophetischen vnd Apostolischen schrifft / auch die Ritus Ecclesiae dester gleicher vnser Kirchen Ordnung gemeß / mit frembden verfürischen Irthumben vnuerfelscht / gefürt vn̅ getriben / darzu alle diener bey der Kirchen vn̅ Po litischen Emptern / in einem Christenlichen erbarn wesen / leben vnd Execution jrem beruff / vnd befohlen Amptungen nach erhalten / vnd der vnerbarkeit vnd lastern gewehrt werde / So haben wir inn vnserm Fürstenthumb / volgende Superintendentz vnd Visitation fürnehmen / vnd dieselbig in Fünff theil zerteilen / vnnd in jeden theil einen General seine Speciales Superintendentes / der gelegenheit nach / verordnen / vnd verzeichnen lassen / laut vnd inhalt derselbigen. Beuehlen vnd wöllen hierauff / das von vnserm Consistorio / dieselbig Superintendentz mit jren General vnd Special Superintendenten / in jrer außteilung versehen / vnd erhalten werde / mit gelerten / Gottfürchtigen / ehrnhafftigen / dapffern Mennern / die zu Gottes Wort / rechter / Prophetischen / Apostolischen / heiligen / Christenlichen / Catholischen Religion / vnd der Augspürgischen Confession auch Kirchen / ein sondern eyffer / darzu jre gute Testi
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monia vnd zeugniß / beide der Lehr vnd lebens / bey der Kirchen / vnd menniglich haben / damit sie mit der warheit von den lesterern nicht getadelt / sonder desto statlicher jr wirckliche Execution / wie hernach vnderschiedlich an jeden ort dauon gemercket / volnstrecken mögen.

Visitation vnd Ampt der Special Superintendenten.
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ERstlich / so sol ein jeder Special / ein jede Pfarr jme in seinem gezirck signiert / zum wenigsten Jerlichen zwey mahl visitiren / Nemlich / das ein mahl nach Ostern / das ander nach Michaclis. Zum andern / wenn ein Special / der hieuor nihe visitiert / vnd in vorhaben zu visitiren / so sol er sich anfangs mit seinem offnen Brieff / so jme vnder vnserm Secret verfertigt / dem Amptman jedes Gerichts / auch den Burgermeister jeder Stadt anzeigen / damit er Special / wa jme mangel oder verhinderung in seiner Superintendentz begegnen wolt / dem Amptman in krafft seiner habenden patent / vmb befürderung ansuchen möge. Zum dritten / damit auch hierunder richtigkeit gehalten / so sol ein jeder Specialis sein visitation bey der Ampstat anfahen / vnd dasselb zuuor dem Amptman bey rechter zeit zuwissen machen / damit er selbs anheimisch bleiben / vn̅ die notwendige Personen / gleicher gestalt entgegen halten mög. Vnd so er daselbst aus visitiert / dem Amptman gleicher gestalt / wie vnd auff was tagen er im Ampt visitiren / wol anzeigen / damit er der Amptman / den Vögten solchs verkünden / vnd sich sampt den darzu gehörigen Personen anheimisch zuhalten aufflegen mög.
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Articul / worauff die Speciales jre Visitation richten sollen.
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Von der Lehr vnd Kir chen Gebreuchen.
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ERstlich / So sol er ein jeden Pfarher / Prediger oder Caplan selbigen orts / in abwesen des andern zu sich erfordern / jne ansprechen / jme vor allen dingen rechenschafft seiner Lehr zugeben / Nemlich / ob er vnsers heiligen Christlichen Glaubens fürnemste Artickel / vermög Prophetischer vnd Apostolischer Schrifft / auch Augspürgischer Confession / seiner beuohlenen Kirchen fürtrage. Item / Ob er auch die heiligen Sacramenten / vnd andere Ceremonien vnser außgegangenen Kirchen Ordnung gemeß / vnd sonderlich die priuat Exploration / vnd Absolution / der Ordnung nach / halte. Item / Ob er den Catechismum mit der Kinderfrag / nach inhalt vnser Kirchen Ordnung angericht / mit was
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vleiß er denselben / vnd ob er auch Jerlichen mit den Kindern die Exploration vnser Ordnung nach halte. Item / Ob er auch die Eltern / so jre kinder nicht vleissig zum Catechismo schicken / vermög der Ordnung / adhortire vnd ermane / Vnd ob solche Exhortation auch bey jnen nutz vnd frucht schaffe / vnnd bey welchen solches nichts erschiessen wölle. Item / wieuiel er an Feyr vnd Sontagen / auch in der Wochen Predigen thue / zu welcher stundt vnd zeit / ob er auch die Euangelia Dominicalia / vnnd was er sonst für Bücher der heiligen Schrifft / Altes vnnd Newes Testaments außlege. Item / was er auff vollendte Predigt für Gebet fürspreche / vnd dann vor vnd nach der Predigt / für Deudsche Lobgesang / mit der Schul / vnd gemeiner Kirchen halte / ob auch die gemeine Kirch mitsinge. Item / Ob er auch den Catalogum mit den getaufften kindern / vermög vnser Ordnung halte. Item / Ob er die Ehe gerichts Ordnung / zu seiner zeit / vermög vnsers beuelchs / verkünde. Item / Ob er auch die krancken / vnd sterbende leut / mit was vleiß vnd Ordnung er die besuche / tröste / vnnd jnen das heilig Nachtmal reiche / Auch die Leichpredigt /
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vnd sonst die andere Ritus Ecclesiae vnser Kirchenordnung gemeß / in allwege halte. Item / Es sol der Superintendens auch des Kirchen dieners / da er visitirt / Bibliothecam vnd Bücher besehen / vnd sie ansprechen / was jre tegliche priuata studia sein / vnd darin vleiß fürwenden / damit so er einen Faulentzer befünde / sie zum studiren mit vleiß zuuermahnen / vnd in jeder Visitation derhalben abermaln zuexplorieren. Desgleichen sol Specialis auch sein erkündigung haben / ob die Kirchendiener jre kinder im Gebet vnd Catechismo vnderrichten / darzu jre knaben zur Schul halten / oder selbst daheim lehren / auch inn dem die kinder ansprechen / vnd so er feil befünde / dem Kirchen diener dasselb vndersagen / vnd zu solchem adhortieren vnd vermanen. Item / ob vnd was er seiner Collegen vnd Nachbarn / auch jrer Weib vnd Kinder / Lehr / Leben vnnd Haußhaltung halben / für feil vnd mangel habe. Item / ob jemand mit dem Wiedertauff / Schwenckfelder / Sacramentierer / vnd anderer Secten behafft were / oder solche schwermer vnderschleiffte / herbergte / oder gemeinschafft mit jnen hette.
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Von den Schulen.
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Item / wa eigene Schulen / mit was Drdnung / vnd wie er die Schul visitire / was des Schulmeisters vnd seines Collaboratoris vleiß vnd vnfleiß / vnd ob die Schul an lehr vnnd Disciplin / auch mit dem Gesang / vnser Schulordnung nach / angericht sey / vnd ander mehr Puncten / so der Superintendens / vermög vnser hierin gedruckter Schulordnung / auch seiner geschicklicheit nach / wol wirdt wissen zufragen. Item / wie sich auch die Deudsche Schulmeister vnd Custos / an jedem ort / in der Schul / Kirchen / vnd sonst / nach vnser Drdnung halten.

Von der Landts vnd Casten Ordnung.
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Item / was sich die Beampten / desgleichen Gericht vnd Rath / auch Stadtschreiber mit besuchung der Predigt / empfahung der Sacrament halten / Auch ob sie sonst jrer Person halben / nicht mit öffentlichen lasteren / mit was laster / vnd wie sie beschreyet sein.
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Ob sie vnsere Amptleut auch Jerlich die Landgericht mit vleiß / desgleichen / ob vnser Kirchen / Landts / Casten vnd Brüch Ordnung halten / vnd sonderlich / ob sie Zauberer / Segensprecher / vnd denselbigen den zugang / desgleichen öffentliche Gottesschwur / vnehrliche beysitzung / auch vnördentlich zu vnd volltrincken / auff den Rathheusern / vnd sonst fürnemlich vnder den Predigten gestatten / oder selbs brauchen. Item / Ob die Amptleut vnd Gericht die Eltern / so die Predigten selbst versaumen / oder jre Kinder / vnnd Haußgesinde zum Catechismo nicht schicken / vermög vnser Ordnung / erinnern / vnnd die verechter gebürlichen straffen. Item / Ob das Gottslestern / voll vnnd zutrincken bey der Gemeine zu oder abnehme. Item / mit was vleiß vnnd vnfleiß die Gemeine die predigt besuchen / vn̅ sich des Herrn Nachtmals gebrauchen Item / mit was vleiß die Eltern jre kinder vnd Haußgesind zum Catechismo ziehen vnnd schicken. Item / Ob personen bey seiner Kirchen / die seine predigt / oder des HERrn Nachtmal nicht besuchen / oder sonst verechtlich dauon reden vnd halten / oder auch jre kinder vnd Haußgesind zum Catechismo nicht fürdern / oder Zauberey / Warsagens / Segensprechens / Ehebruchs /
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Vnzucht / Volsauffens / oder anderer vppigen vnd ergerlichen laster sich gebrauchen / wer dieselbige alle mit Namen vnd jr verhandlung verzeichnen. Item / Ob auch den armen / Krancken in jrer noth vnd kranckheit mit Artzney vnd anderm / vermöge der Castenordnung gepfleget werde. Item / Ob er auch auff der Spittal / vnd derselbigen verpfründten vnnd armen Kinder / vermöge vnser Castenordnung / sein Superintendentz / vnd mit was Ordnunge er die habe vnd visitire. Item / gleicher form / sol der Superintendens / etliche guthertzige / ehrliebende / bey Gericht / Rath / oder der Gemeine ad partem / der obgeschriebenen fürnemsten puncten / den Magistrat vnd Senat belangend / befragen. Item / Ob die Kirchen auch in wesentlichen gebewen erhalten werden / vnd was daran für mangel befunden. Item / Ob die Kirchen diener die behausungen inn dem schleissenden / als Ofen / Fenster / vnnd dergleichen / darzu jre Güter / Garten / Acker / Wisen / in wesenlichen ehrn / baw vnd besserung / vnabgengig erhalten. Item / auch sein nachfrag haben / ob ein Kirchen diener sich der Artzney / Schreiberey / Notariat Ampts / oder anderer Practick / oder sonst Weltlicher Empter / oder wucherlichen Contracten gebrauche.
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Was der Magistrat / vnd etliche andere guthertzige des Pfarrers / vnd anderer Kirchen diener halben / befraget sollen werden.
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Item / Ob jre Kirchen diener / sich mit der Lehr / reichung der Sacramenten / vnd andern Ceremonien / Augspürgischer Confession / vnd vnser Kirchenordnung gemeß / in jrem Ampt halten. Item / Ob sie den Catechismum oder Kinderfrag / vleissig in der Kirchen treiben / auch die Exploration / vermög vnser Kirchenordnung / halten / vnd die krancken vnnd sterbende Leute besuchen / vnnd mit dem Sacrament des HERrn Nachtmals versehen / auch Leichpredig thun. Item / was sie für ein wandel führen / ob sie zenckisch / Weinsüchtig / Bierseuffer / Gesellisch / oder ausreisch sein / vnd auch jre Weib vnd Kinder zur zucht vnd Gottsfurcht / anhalten. Item / ob sie sich der Artzney / Schreiberey / Notariats aduocierens / oder anderer Weltlicher Practic vnnd Empter / oder wucherlichen Contracten gebrauchen. Item / ob jre Weib vnd Kinder gleicher gestalt / ein züchtigen / ehrlichen / Christenlichen wandel führen. Item / ob der Pfarher die Schul zu gebürlicher zeit visitiere.
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Item / ob der Schulmeister mit seinen Collegis / die Schul ördentlich / vnd zu seiner zeit / nach außweisung der Schulordnung / auch die Kirchen mit Christenlichen Sengen versehe. Item / was er / vnd seine Collegae für einen wandel führen. Item / wes sich der Deudsch Schulmeister vnd Custos vnser Ordnung nach halten. Item / ob vnd welcher gestalt / die armen Leut mit Almusen / vnd darreichung jrer notturfft / im Flecken versehen werden. Item / ob die Eltern jre Kinder vnd Haußgesind auch zu dem Catechismo / vnd mit was vleiß / nach vnser Ordnung darzu befürdern. Item / ob die Amptleut vnnd Gericht / jres Ampts halben / die fahrlessigen Eltern / Kinder vnd Gesinde / vermög vnser Ordnung / hierzu anmahnen / vnd die verechter darumb straffen. Was nun die Superintendenten bey den Ecclesiasticis vnd Politicis Personis / in ördentlicher Inquisition befinden / das sollen sie alles vnderschiedlich mit seinen nottürfftigen vmbstenden / inmassen sie es befunden / vnd nicht anders / auffzeichnen / vnd dieselben schrifft jrem Generali Superintendenten vberantworten / Auch wo von nöten / daneben mündtlichen bericht thun / damit alle sachen dester statlicher verricht mögen werden. Er Superintendens sol auch die Spittaln seiner Superintendentz visitiren / ob die mit den armen Leuten vnnd
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Kindern / vnser Castenordnung nach angericht / vnd was für Ordnungen mit beten / Predigen / vnnd anderer Disciplin darin gebraucht / vnd gehalten werde / wo mangel / dieselbigen helffen / vnser Castenordnung nach / wenden vnd abschaffen.

Was den Superintendenten nach gehaltener Inquisition ferners gebüre zuhandlen.
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SO nun ein Kirchendiener in der Lehr vnfleissig / oder sonst strafflich / inn der Confession / oder Kirchen ordnung erfunden wirdt / So sollen die Superintendenten / nach gelegenheit der Personen / sie in der Confession oder Kirchen ordnung examiniren vnnd erförschen / ein Predig oder etlich von jnen / entweder inn jren eigen / oder in der Superintendenten Kirchen hören / damit sie jren vleiß oder vnfleiß / auch jre gaben oder mangel desto baß vermercken möchten / vnd vrsach gewinnen / sie zu emendiren / vnd zu vnderweisen. Es möchte aber ein Kirchen diener so ein seltzame Opinion für sich haben / so sollen die Superintendenten dessen ein schrifftliche Confession von jme erfordern / vnnd auffs freundlichst darüber mit jme sprach halten. Oder / wo einer sich nicht wolte weisen lassen / alsdann dasselbig neben seiner vberreichten Schrifftlichen Confession / auch was
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darauff mit jme gehandelt / vnnd er für antwort gegeben / alles vnderschiedlich / mit jrem rath vnd gutbeduncken vnserm Consistorio schrifftlichen berichten / vnnd ferners bescheidts gewarten. Würde aber ein Kirchen diener in seinem leben oder Moribus strafflich erfunden / so sol jne der Special Superintendens / erstmal für sich selbs / seinem beruff nach / vnd vmb Christenlicher lieb vnd zucht willen / zur besserung vnderstehen zubrengen. Wo aber hierüber der nicht gebessert / alsdann denselbigen zum andern mahl / mit seinem General Superintendenten / mit füglichen / gebürlichen / Christenlichen mitteln / für die handt nehmen / vnd müglichs vleiß zur besserung richten. Wo nachmals das auch nicht erschiessen wolt / alsdann für das dritte mahl (oder wo die handlung so thetlich / ersten oder des andern mahls) sollen die beide Superintendenten mit gutem / lauterm / sattem bericht / mit allen vmbstenden / solchs alles zu handen vnsers Consistorij schrifftlich / vberschicken / Oder so die sach verzug leiden mag / in dem Conuentu der Superintendenten fürbringen / vnd ferner beuelchs gewarten. Do sich aber zanck vnd zweytracht zwischen den Kirchen dienern selbs / oder zwischen den Dienern vnnd den Amptleuten / oder andern vnsern Vnderthonen zutrüge / so sol darin / als wir in vnser Ordnung hieoben gesetzt / gehandelt werden.
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Da es aber freuel / friedbruch / oder Malesitz weren / als dann sollen die Amptleut / sampt den Superintendenten / solches vnsere Kirchen Reth gründtlich berichten / vnd ferners bescheidts gewarten. Wo auch ein Specialis in seiner Superintendentz / einen oder mehr Kirchen diener befinden / der sein eigen affect mit holhippen / boldern / oder schmehen brauchen / darzu auch von der gemein parten machen / oder sich an ein trunckene Rott hencken würde / dasselbig alßbaldt einem jeden mit ernst vndersagen / sich des gentzlich zuenthalten / in bedenckung / das der Kirchen solches mehr ergerlich / dann besserlich ist. Wo aber einer vmb solche warnung nicht geben / solchs wie andere sachen / der Ordnung nach handeln vndberichten. Item / so ein Kirchen diener in Leibs kranckheit gefallen / oder in ein solch hoch Alter gerahten were / das er selber sein Ampt bey der Kirchen nicht verrichten möcht / sol der Superintendens / diese verordnung thun / das mit den negsten Ministris die Kirchen / wie deshalb hieuor auch ein Artickel / vnder der Kirchen diener freyheiten begriffen / versehen werde. Dargegen sol ein solcher krancker / oder alter / demselben / so jne also in Kirchendiensten versicht / ein zimblich Honorarium / nach gelegenheit der sachen / vnnd der Superintendenten / auch eines andern negsten Kirchen dieners / so er Superintendens zu sich ziehen sol / erkandtnuß geben.
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Item / so ein Kirchen diener mit Todt abgieng / sol alsbaldt der Generalis oder Specialis Superintendens / das Consistorium berichten / auff was tag er gestorben / vnd darneben alsbaldt die fürsehung thun / das eines jeden abgestorbenen kirchen dieners Widwe vnd kinder zu gut / die kirch ein halb Jar lang / mit den nechsten Nachbarn versehen werde. Item / so offt vnd dick ein newer Diener / inn eines jeden Superintendenten gezirck / verordnet wirdt / sol er Superintendens sich mit solchem allerdings halten / wie hieroben deshalb vnser Ordnung außweiset. Item / wo ein Kirchendiener seiner Pfarr einkommen nicht ördentlich gereicht / oder andere vnrichtigkeit dem Kirchendiener begegnet / alsdann sol Superintendens mit den Amptleuten daraus reden / vnnd bey jnen gütlichebillicheit erhalten / Wo aber der Amptman des zweiffelich zuthun sein wolt / so sollen er Superintendens die mengel vnderschiedlich zu vnsern Kirchen Rethen berichten / vnd daselbst bescheidts gewertig sein. Alles was Kirchendiener / Schulmeister / gemein oder priuat Personen in Kirchen sachen zuklagen haben / das sollen sie zuuor bey den Superintendenten dem Speciali vnd Generali anbringen. Wann jnen aber von denen nicht möcht geholffen werden / so mögen sie jr anliegen inn ein Supplication stellen / welche die Superintendenten so viel der Kirchen diener lehr vnd leben betrifft / so viel aber die
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Politica belangt / als besoldung / baw etc. die Beampten vnderschreiben sollen. Damit auch vnsere Kirchen Reth gründtlichen bericht mögen haben / auch die Kirchen diener nicht lang vmbgetrieben / oder auffgezogen werden / so sollen sie solche bericht mit sampt der Supplication vbergeben. Es sollen auch die Superintendenten die Kirchen diener warnen / das sie ohne solchen Proceß / für sich selbs vnd ohne vnderschreiben / nicht fürkommen / vnd vnsere Kirchen Rethe vnbemühet lassen wöllen / sonst werden sie wieder hinder sich gewiesen / oder / wo sie jnen nicht wehren wolten lassen / jr gebürend straff empfahen.

Der General Superintendenten Officium.
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ERstlichs sol jeder Generalis auff seine Special Superintendenten mit vleissigem ernst sehen / damit jeder seinem beuelch vnd Ampt der Instruction nach / mit vleiß nachkome / vnd hierinnen niemandts verschonet werde. Item / wann vnd so offt einem General Superintendenten / von seinen Specialn ichts / so jnen beschwerlich
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zuuerrichten / fürgebracht / oder raths begeret wirdt / so sol er jnen / den Specialn berahten / vnd beholffen sein / auch mit müglichstem vnd bestem vleiß / alle streitige sachen vnnd vnrichtigkeit / auch vnordnung / an Lehr vnd leben / zu guter besserung / ruhe vnd fried leben / vnnd wa von nöten / mit der Amptleut hülff bringen. Was aber beschwerlichs vnd straffbars / solchs in Conuentu vnsers Consistorij / so sie beschreiben werden / anbringen. Wo aber die sachen dermassen geschaffen / das sie nicht verzug leiden möchten / alsbaldt mit gutem / sattem / wahrem grund / vnd allen vmbstenden / auch / so die sachen wichtig / dasselbig zu gedachtem vnserm Kirchen Rath / mit jrem rath vnd gutbedüncken berichten. Es sol auch ein jeder General Superintendens von seinen Specialn / jr jedes Visitation / vor dem Conuent schrifftlich erfordern / vnd alsdann derselben Particularia / neben jr der General auszug / in Conuentum bringen / damit man die Particularia / in der Consultation zu schleuniger außrichtung / zu mehrerm bericht / bey der handt haben möge etc. Vnd nach dem auch in vnser Kirchenordnung versehen / wann ein Kirchen diener / das Abendmal Christi halten wil / die Kirch zuuermanen / das ein jeder / der des Herren Nachtmal Christi zuempfahen gedencket / sich zuuor am Abendt anzeige etc. Wo nun solche ermanung von vnsern Kirchendienern / nicht allwegen gebraucht / noch minder
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eins theils / die Pfarkinder / vnser Kirchenordnung gemeß / zuuor exploriert vnd ermanet werden / darauß volget / das die vnbußfertige / so in ergerniß leben / vnnd mit groben lastern beschweret / vnd darinnen beharren / gleich den bußfertigen / zu des HERRN Abendtmal gelassen / welches beschwerlich / auch hierdurch die priuat Absolution versaumbt vnd verachtet wirdt / so doch die zu jrem gebürlichen gebrauch bleiben sol. Demnach verordnen / vnnd wöllen wir gantz ernstlich / das von vnsern General Superintendenten den Specialibus beuohlen werde / den Pfarrern vnd Diacon / jrer Superintendentz / auffzulegen / sich des orts vnser Kirchen Ordnung / allerdings / mit dieser ferer vnser erklerung gemeß zuhalten / vnd sonderlich / wann jrer ein oder mehr des HERRN Nachtmal halten wil / so sol er das am Sontag dafür / nach geendigter Predigt / der Kirchen also verkünden / welcher das begern wolte / der solte sich dauor inn der Wochen bey jme Pfarherr priuatim anzeigen / damit er von jedem dannoch zuuor Rationem suae fidei / haben / vnd ein jeder darauff die Contionem Euangelij / & Absolutionem Christenlicher weise / vnd vnser Kirchen ordnung gemeß / empfahen möge. Welcher aber hiewieder / ohne vorgehende anzeigen vnd Exploration / freuentlicher vnnd verechtlicher weise / sich zu des HERRN Nachtmal tringen wolte / so solte er wissen / das er in krafft des Predig Ampts / den ördentlichen weg gegen jme fürnehmen / vnd gebrauchen müste / vnd derwegen nicht selbs vrsachen geben / seinent halber zuhandlen / darab menniglich ein öffentlich Exempel nehmen möge /
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damit der vnbußfertige nicht also vnbedechtlich / zu des HERRN Nachtmal lauffen thue / sonder zuuor zu der Buß / vnd rechtem Glauben ermanet / vnd von seinem rauchlosen leben / abgehalten werde. Würde aber ein vnbußfertige / vnd Gotteslesterliche Person / allein der Exploration / vnd das sie jr ergerlich / Gotteslesterlich leben / voll vnd zutrincken vermeiden müste / viel mehr vnd lieber sich vom Nachtmal CHRIsti enthalten / vnd ehe inn solchem vnbußfertigem leben verharren / so sol ein jeder Pfarher vnd Kirchen diener schüldig sein / dieselbige Person zum ersten allein für sich zubeschicken / vnnd also sie priuatim mit allen guten Christenlichen lehren / vnd ermanungen / bescheidentlich zuberichten / vnd zuuermahnen / das sie von jrem ergerlichen leben abstehe / vnd ein Christenlich wandel füre. Wo dann vber solche priuat Predigt keine besserung volget / der Pfarherr solches seinem Special Superitendenten berichten / der als dann neben jme Pfarher / vnnd zweyen Kirchuettern desselben orths / die ergerliche Person beschicken / vnd jr für das ander mahl samptlich mit ernst jhr GOTtloß wesen vndersagen / vnnd zur besserung / vnnd Busse vermahnen. Da das auch nicht helffen wolt / sie als dann mit einander solches dem General Superintendenten fürderlich / schrifftlich anzeigen / vnnd fürbringen / derselbig volgendts die handlung ferner in Synodum Superintendentium gelangen lassen.
|| [240]
Wo aber die sach so lesterlich vnd ergerlich / das dieselb / ohne merckliche ergernuß vnnd nachteil der Kirchen / der straff halb biß auff den Synodum nicht wol einstellen / als dann ohne verzug / vnsern Kirchen Rethen mit guten vmbstenden / sampt seinem rath vnd gutbedüncken berichten / vnd darüber vnser ferer Resolution der Personen verhandlung vnd halßstarrigkeit nach / gewarten. Aber mit den jennigen / so der Wiederteufferischen / Schwenckfeldischen Zwinglianischen / vnnd anderer Secten halber / sich des Nachtmals Christi enthalten wolten / gegen solchen Sectarijs / sol gehandelt werden / wie deshalb von jrent wegen sonderlich geordnet. Damit auch der Catechismus von vnsern Kirchendienern / aller dings vermög vnser kirchen vnnd Superintendentz Ordnung gehalten werde / darzu die Eltern jre kinder zu solchem / so viel desto geflissener führen vnd befürderen / auch desto weniger jnen gestatten / dieselbige zeit auff der gassen / oder im Feldt vmbzulauffen / dardurch dann jnen in jrer Jugendt zu allerhandt vppigkeit vrsach gegeben wirdt / So beuehlen wir / das die Generales Superintendentes / mit vleiß versehen / vnd darob halten wöllen / das von vnsern kirchen dienern der Catechismus mit verlesen / expliciren / vnd der Exploration / vnser deshalb gegebner kirchen / vnnd Visitation Ordnung nach / keines Sontags noch Feyrtags erlassen / sonder derselbig mit allem müglichen vleiß getrieben / auch die Eltern in jren Predigen jre kinder vnd sich selber / zu dem Catechismo / als zu einer gar nutzli
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chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen /
|| [242]
vnd auff alle Sontag vnnd Feyertag leute verordnen / da die Kinder auff der gassen / oder auff dem Felde / vnder der Predigt des Catechismi begriffen / jren Eltern / zu straff / angezeigt / vnd da sie von jnen nicht mit ernst / wie sich gebürt / gezüchtiget / die Eltern deshalben vmb Gelt / in den armen Kasten zugeben / gestrafft werden. Würden aber Eltern erfunden / die hierüber jre Kinder / eigenwilliger / vnd verechtlicher weise nicht zu dem Catechismo schicken / sondern daheim behalten / sollen dieselbigen Eltern / von dem Prediger nach seinem Ampt / erstlich priuatim ermanet. Wo aber einer oder mehr hierüber verharren wolt / als dann der Kirchen diener solchs ad partem / vnd nach gelegenheit / dem Amptman sein erfarung vnd erkündigung / vermög seines Ampts darüber anzustellen vnnd einsehens fürzunehmen / hierunder da es die notturfft erfordert / dannoch auch erinnern / volgendts der Amptman hierüber / oder wo er es für sich selber gewar würde (auff welchs dann jr jeder auch sein getrew vnd vleissig auffmerckens in allwege haben / vnnd machen sollen) dieselbigen Eltern auch mit ernst anhalten / wa das auch nicht erschiessen / als dann hat der Amptman vnnd Rath jeder Stadt beuelch / dieselben mit der Thurn straff / nach gestalt der sachen / dahin zutreiben / damit die Kinder von jren Eltern nicht also halßstarriger vnd verechtlicher weise an der rechten reinen lehr vnd Christenlicher / erbarer zucht / in jrer blüenden Jugendt / verhindert werden.
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Als auch die Son vnnd Feyertag / sonderlich dahin bedacht / das an denselbigen menniglich mit muß GOttes Wort hören / sich zu den heiligen Sacramenten verfügen / vnd sonsten in allweg mit einstellung der Haußarbeit / zu der Lehr vnd vnderweisung / seiner Seelen heils vnnd seligkeit schicken / vnd demselben nachgedencken / vnd anrichten sollen / vnd aber so an den Son vnnd Feyrtagen / wo auff selbige zeit hochzeit gehalten / hieran allerhandt verhinderung / so dem nicht begegnet / eruolgen möcht. Demnach ordnen vnd beuehlen wir das hinfurt auff die Son vnd Feyertage keine hochzeiten gehalten werden.
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Verzeichniß / was einee̅ jeden General für Special Superintendenten / desgleichen wie viel Pfarren einem jeden Special beuohlen werden.
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Generalissimus Superintendens zu Wulffenbüttel-Pfarren.
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Censur oder Disciplin der Kirchen.
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VNd als wir auch von Gott vnser beuohlen Ampt / Oberkeit vnd Regierung / durch die gnad des Allmechtigen / je gerne vnsers besten möglichsten vleiß dahin richten wolten / das allerley Sünd / laster / vbelthaten / vnd ergernuß / so viel bey dem verderbten Menschlichen geschlecht hie auff Erden möglich / verhütet vnd vermitten werde / vnd denselben fürzukomen oder zuwehren / nicht allein die Weltlich / sonder auch die Kirchenstraff aus Göttlicher verordnung vnd stifftung / gegen den ergerlichen Sündern vnnd mißhandlern / zugebrauchen / vnd zuuerrichten beuohlen ist. Demnach vnd im fall / die straff der ergerlichen öffentlichen laster / von derwegen der zorn GOTtes / vber das Menschlich Geschlecht kömpt / vnserer verordneten Landts vnd andern Ordnungen nach / nicht verfahen / vnd darauß rechte Christliche besserung volgen wolte / so sol im Pfarr vnd Predigampt / vermög der Ordnung vnd beuelch / vnsers einigen Heilands Ihesu Christi / Matt. 18. gehandlet.
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Damit aber hierin nichts vnördenlichs / auch nichts priuato Judicio / sonder alles besserlich vnnd erbawlich gehandlet / darin volgende Ordnung gehalten werden. Nemlich / So ein Person / Man oder Weib / mit einem öffentlichen laster dermassen verhafft / dz es beweißlich / so sol sie anfangs von jrem Pfarrer / insonderheit / vnd mit allem vleiß dahin ermanet werden / das sie von jrem ergerlichen leben abstehe / vnd ein Christlichen wandel führe. Do nun hierüber kein besserung volget / der Pfarher solchs seinem Special Superintendenten berichten / welche beide alsdann neben vnd mit zweyen Kirchuetern desselben orts / die ergerliche Person beschicken / vnd jr abermals samptlich mit ernst jre vntügend vndersagen / vnd zur besserung vermanen. Do das auch nicht helffen wolt / die bemelten / Superintendens / Pfarher / vnd zweyen Kirchueter / solchs alles dem General Superintendenten desselbigen gezirckes fürderlich schrifftlich fürbringen / derselb volgends die handlung ferner an vnser Consistorium gelangen lassen / damit die schüldige Person für den Conuentum Theologorum vn̅ Superintendentium zu seiner zeit erfordert / vnnd für das letzt von dem jetzbemelten Synodo zur besserung / auff das ernstlichst ermanet werden möge. Do nun solche Person / vnangesehen aller dieser ermanung / drawung vnd straff / in dem laster furtfahren / vnd dasselbig gnugsam erkündiget würde / alsdann sol sie (die Person) von den verordenten Kirchen Rethen / Consisto
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rio / vnd Conuentu Superintendentium / inn gemeiner versamblung / so im Jahr zweymal gehalten wird / inn die Kirchenstraff erkent / vnd solche erkandtnuß auff volgende weiß / promulgiert / vnd außgeruffen werden.

Nemlich:
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Das die Person / so ördentlich in die Excommunication vnd Kirchenstraff erkent / auff ein bestimpten Sontag nach der Predigt / im Chor der Pfarkirchen / dahin sie gehörig / öffentlich gegen dem Kirchen Volck fürgestelt / vnd vngefehrlich nachuolgender gestalt / oder wie es zu jeder zeit nach vmbstend der mißhandlung zuuerlesen / durch das Consistorium befohlen wird / durch den Pfarher auff der Cantzel / oder neben der person stehend / auß einem brieff verlesen werde. Ir lieben in Christo / dieser (oder diese) N. ist im laster der Gottslesterung oder Trunckenheit (vel alterius generis) bißher ein lange zeit verhafft gewesen / vnnd wiewol vielfaltige ermanung vnd straffen / beide durch Gottes Wort / vnd Weltliche Oberkeit an jme (oder jr) versuchet / So hat doch jne (oder sie) solches alles nicht zur rechter / Christlicher besserung bewegen wöllen. Damit nun nicht durch ein reudiges Schaff ein gantze Herde verderbt / vnd das böß ergerlich Exempel gemeiner Christlicher versamblung schedlich vnd nachteilig sey / das auch GOTtes zorn vnnd straff verhütet werde / so haben die verordnete zur Administration der Kirchen / diesen (oder diese) N. nach gnugsamer erfahrung aller handlung erkennet /
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das er (oder sie) biß auff sein (oder jr) öffentliche vnd beweißliche besserung / von der Christlichen Kirchen abgesündert / vnd des heiligen Nachtmals vnsers lieben HERRN IHEsu Christi / als vnwirdig / vnd dauon außgeschlossen sein sol. Das er (oder sie) auch zu keinem Gefattern / in Kindes Tauff gebraucht / vnnd zu keiner Christlichen versamblung (ausserhalben der Predigt Gottes Wort) zugelassen werde. Der Allmechtig / Barmhertzig GOTt / wölle jme (oder jr) sein (oder jr) Sünd zuerkennen geben / rechte rew in jme (oder jr) schaffen / vnd zur besserung des lebens erwecken / Amen. Nach verlesung dieses Sententz / sol der Custos die fürgestelte Person / öffentlich durch das Volck / aus der Kirchen führen / vnd jres pfadts ziehen lassen. Alsbald solchs durch den Pfarher verrichtet / sol vnser Amptman / wie es jme von vns jederzeit / vnd von jeder person insonderheit befohlen wird / der außgeschlossenen person / alle Hochzeit / Wirtsheuser / vnd andere ehrliche geselschafft oder gespilschafft verpieten / vnd darüber den andern vnsern Vnderthonen verkündigen / wo einer oder mehr erfunden / so mit derselben inn den Wirtsheusern / oder andern ehrlichen versamblungen / zechen halten / die sollen nach jrer gebür gestrafft werden. Darnach wisse sich menniglich zurich
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ten / Doch sol solche person jrer Weltlichen handtierung mit kauffen vnd verkauffen / nicht abgestricket sein. Es sol auch ein sonderlich Gestül inn der Kirchen bestimpt / da die Excommuniciert person / alle Sontag vnnd Feyertag zur zeit der Predigt stehen / vnd auff die Sontag / da das Nachtmal gehalten / sol allwegen der Custos solche person / nach der Predigt vnnd Gebet / vor anfang des Nachtmals / aus der Kirchen / durch das Volck hinauß führen / biß der Sünder sich lernet schemen / vnd ein züchtigen / Christenlichen wandel an sich nehmen. Item / es sol auch alwegen dem Vogt oder Amptman desselben orts beuohlen werden / das er darob sey / damit die aufferlegte Kirchenstraff / ördentlich / wie sich gebüret / volnstrecket / vnd gehandthabt werde. Da nun die Excommuniciert person / ein Christliche prob thun / vnd ein züchtig gehorsam leben / von der zeit der aufferlegten Kirchenstraff / biß auff die negst nachuolgende Visitation führen / vnd vmb gnad bitten würde / so sol dasselb der Specialis Superintendens / sampt dem Pfarhern des orts / auch Amptman vnnd Gericht / vnsere Kirchen-Rethe schrifftlichen berichten / alsdann sol vnser Consistorium den Excommunicierten der Kirchenstraff / widerumb ledig erkennen / vnnd dem Pfarhern desselben orts beuelch zukommen lassen / das er den Excommunicirten wiederumb öffentlich in der Kirchen / vngefehrlich auff volgende weiß / oder wie jederzeit der verhandlung vnd besserung nach / be
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uohlen wirdt / absoluiren / vnd auff den negsten Sontag / nach empfahung des beuelchs / der Kirchen reconcilijren.

Nemlich:
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Ir geliebten in Christo / Nachdem biß anher dieser N. ein zeitlang / von wegen seiner mißhandlung / aus der heiligen Christlichen Kirchen / als ein vnnütz Gliedt abgesündert / vnd von dem heiligen Sacrament des Nachtmals / auch andern ehrlichen Kirchen versamblungen außgeschlossen gewesen / vnd aber sich seidher auß GOttes gnaden / in dieser straff gehorsamblich / gedültig / Christlich gehalten / auch versprochen / er wölle furthin durch Gottes Gnad / ein vnergerlich / Christlich leben führen / So haben die verordenten des Consistorij / nach empfangenem bericht vnnd kundtschafft erkent / das der bemelt N. seiner Kirchenstraff zu diesem mahl / vergangner sachen halb / erlediget vnd wiederumb zu der Christlichen empfahung des heiligen Sacraments des Abendtmals / auch andern Christlichen / ehrlichen Kirchen versamblung zugelassen werden. Vnd sollen hierauff jr alle ermanet sein / vleissig zubitten / das der Allmechtig / Barmhertzig Gott diesem N. vnd vns allen / vnser Sünd gnediglich durch IHEsum Christum vergeben / vnnd mit dem heiligen Geist begaben wölle / das wir biß in vnsern Todt / ein Christlich züchtig leben führen / durch vnsern Herrn Ihesum Christum. Darauff sol der Pfarher den Excommunicirten / so vor angesicht der Gemein nieder knyet / die öffentliche
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Beicht / vnd alsbaldt auch die Absolution / wie sie in vnser Kirchen Ordnung begriffen / fürsprechen / vnd den Actum Ecclesiae mit dem gewönlichen Gesang beschliessen. Do aber die Excommunicierte Person kein besserung erzeigt / vnd also in tödtliche kranckheit fiel / sol der Pfarher abermals allem vleiß fürwenden / das sie jre Sünd erkenne / vnd derselben von wegen IHEsu Christi ledig gesprochen zuwerden begere / auch besserung jres lebens verspreche. Da nun durch Gottes gnad solchs erlangt / sol der Pfarher sie absoluieren / vnnd auff jr beger mit dem Nachtmal Christi trösten vnd versehen. Im fall aber / da die Excommunicirte person / ohne besserung auß diesem leben abschiede / so sol das Pfarruolck nicht bey derselben Begrebnuß sein / sonder jme / als ein abgeschnitten Glied von der heiligen Christlichen Kirchen / vergraben lassen. Es sollen auch die Pfarhern / mit allem vleiß jr Pfarvolck / zu seiner gelegenen zeit vnderrichten / das die ördentlich Excommunication keins wegs zuuerachten / sonder wie die Communion vnd gemeinschafft der Heiligen / Christlichen kirchen / sey ein gemeinschafft aller Göttlichen Himlischen güter / also sey auch die ördentliche vnnd rechtmessige Excommunication ein beraubung alles zeitlichen vnd ewigen heils. Jedoch / da die mißhandlung so lesterlich vnd ergerlich / das die straff nicht wol one mercklichen nachteil vn̅ ergerniß der kirchen verzogen / vnd obgelauter massen nach einander
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gehandelt werden möcht / so sol ohne vorgehende ermanung der Pfarher des orts / da die ergerliche person gesessen / solches seinem verordenten Special / vnd derselb volgendts dem General Superintendenten / mit guten vmbstenden berichten / damit es / vermöge vnser Superintendentz Ordnung fürter ohne verzug / an vnsern Kirchen Rath gelanget / vnd bescheid erholt möge werden.

Vom Synodo.
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Wie vnd wann ein gemeiner Conuentus des Consistorij / bey vnser Cantzley der Superintendentz halben / gehalten soll werden.
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AVff das nu vnserer Special Superintendenten Visitationes jre ördentliche vnd wirckliche verrichtung / auch darauff gebürende Execution / so viel ernstlicher erlangen mögen / So ordnen / vnd wöllen wir / des Jahrs zweymal zu Wulffenbüttel derwegen ein Conuentus gehal
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ten / zu solchem dann die Fünff Generales Superintendentes mit jrer Superintendentz / vngefehrlich nach Georgij vnnd Crucis / beschrieben sollen werden / welche neben / vnd mit vnserm Obersten Superintendenten vnserer Kirchensachen in vnser Cantzley / auff die verordente vnd benante stunden / Morgends vnd Nachmittag erscheinen / vnd daselbst / sampt vnsern Statthalter / den sonders hierzu verordenten Kirchen Rehten / auch andern hierzu verordenten Theologen / die sachen für die hand nehmen / verrichten / vnd anfenglichs bemelte vnsere Statthalter / vnd beides von Politischen personen vnd Theologen verordente Kirchen Rethe berürte fünff General Superintendenten / vnd deren jeden insonderheit nacheinander aller feel vnd mangel so jnen von den Specialn angebracht / Fürnemlich aber / jeder jrrigen / verfürischen Lehren / so den heiligen Prophetischen vnd Apostolischen Schrifften / auch daher gezogener Augßpürgischer Confession / vnd vnser Kirchen Ordnung einuerleibter Declaration zuwieder / volgends auch / vnnd daneben der groben Laster / so sie nicht allein der Kirchen / Schulen / vnd derselbigen Diener / sondern auch anderer personen halber fürbringen werden / anhören / die alle alsdan̅ samptlich / darin jrem besten verstand / Christlicher lehr / Zucht / Erbarkeit / vnd Billigkeit gemeß / votiren vnnd bedencken / wie solchen mengeln allen vnd jeden begegnet / vnd dieselben / vermöge Predig Ampts / auch vnser Lands / vnd andern Ordnungen abgeleinet / vn̅ gestrafft mögen werden. Hieneben beuehlen wir ernstlich / was also im Consi
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storio fürgebracht / berathschlaget / bedacht vnnd bewegen wirdet / das solches alles im Rath vnd geheim verschwigen gehalten / vnd von keiner person eröffnet / sondern die publication allein im Namen des Consistorij / vnd nicht priuatim / wie gehört / beschehen. Souiel aber vnserer Kirchendiener feel / mangel / vnd straffwirdige Exceß belanget / da wöllen wir / was jrenthalben / vber die hieuor in vnser Visitation Ordnung gesetzte warnung / oder auch von wegen derselben wichtigkeit den Conuentibns fürgebracht vnd angezeigt / das dargegen von dem Conuent alßbaldt die gebür / mit fernerer ermahnung zur besserung / straff des hierzu verordneten Carceris oder gentzlicher vrlaubung / nach gelegenheit vnd gestalt der vberfarung / darunder fürgenomen vnd damit nicht verzogen / hierin auch niemand verschont werde.
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Wie vnnd wauon die Pfarherrn / Prediger / Siacon / Subdiacon / Stipendiaten / Pedagogium / Schulen / vnd anders / so der Kirchen incorporiert / erhalten sollen werden.
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DAmit nun den Kirchen-Dienern / auch Schulmeistern / derselben Collaboratorn / vnsers Fürstenthumbs / jre vnderhaltung richtiglichen gewißlichen / vnd ohne feelen geuolgen / vnser Paedagogium vnnd Stipendiaten erhalten / desgleichen die Behausungen / vnd andere der Kirchen zugehörige / notwendige vnnd schüldige Gebew volnfürt / auch alle die jenigen personen vnd diener hierunder gebraucht / besoldet / darneben den Armen / nach gelegenheit / handreichung vnd hülff beschehen / auch allen vnd jeden andern gegenwertigen / vnd künfftigen der Kirchen notturfften / dest baß / vnnd wie man schüldig / geholffen werden möge / darzu dieses alles in bedenckung / das sie der Kirchen für ein Corpus eingeleibt vnd zugehörig / von den Kirchen zugehörigen Gefellen / her genommen vnd verricht werden sol vnd muß / vnd aber weder bey den Pfarren noch Schulen / die von alters gestiffte Gefel / an etlichen örtern so weit
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nicht reichen / vnd sich erstrecken / das dieselben damit zu contentiren / zugeschweigen jchtigs oder souiel beuor / von welchem vnser angericht Pedagogium vnd Stipendium / als die Seminaria / die Behausung / andere Gebew / die gemeine Diener / auch allerley noturfft vnd anliegen der Kirchen dauon zuerhalten vnd hinauß zubringen. Demnach vnd damit hierunder an vns / was zu notwendigkeit der Kirchen dienlich vnd fürderlich / auch kein mangel oder versaumbnus erscheine / sonder souiel jmmer müglich der Kirch anliegen gewend / so haben wir zu angehender vnser Regierung / gleicher gestalt geordnet vnd beuohlen / vnd meynen es ernstlich / das ausserhalb der Pfarren / Predicaturen / Diaconaten / vnd Subdiaconaten / alle vnd jede Prebenden / Caplaneyen / vnd Vicariaten / Caland / Pfründen / vnd andere gefell / so der Kirchen zugehörig / in die Kirchen vnser Oberkeit gestifft (vngeacht wem gleich die Lehenschafften zugehören) so jetzo vaciren / vnd noch ferners vaciren vnd erledigt werden / sampt der Rural Capittel / dotierte vnnd zugehörige Gefell vnd Einkommen / zu einem gemeinen kirchen Casten bey jeden vnsern Gerichten vn̅ Stetten / durch etliche fromme Gottsfürchtige / vertrawte vnd verstendige Menner (von vnsern Statthalter / Cantzler / vnnd Kirchen Rethen hierzu anzunehmen vnd zuuerordnen) zusammen eingezogen werden soll. Dann dieweil obgemelter Stifftung / Gefell vnnd Einkommen zu der Kirch (vmb verrichtung Gottes werck vnd sachen / inmassen man damalen dafür gehalten) erge
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ben / sol dasselb nach erkanter Warheit / vnnd eröffnetem Liecht / des Wort Gottes / billich der Kirchen vnd derselben Christenlichen Ministerien / anhangen / den vnnd zugehörigen andern notwendigen sachen / vnd derselben notfelle zu steur / hülff vnd gutem kommen. Wie dann auch vnser entliche meinung vnd will / das solches alles bey der Kirch / one gemindert oder geschmelert / dieser vnser Verordnung nach / ewiglich vnd vnwiederrufflich also bleiben / vnd dauon nichts hingeben / oder alieniert / auch da ausser sonder notwendigen vrsachen / jchtigs verendert oder abgelöset / alßbald das erlöset Gelt / vnd Hauptsumma / der Kirchen zu gutem wiederumb an Zinß / vnd mit liegenden Güter angelegt / vnd vnsere Statthalter / Cantzler / vnd Kirchen Rethe / bey jren pflichten / damit sie vnns zugethan / ernstlichen darob halten / sich fleissig erinnern vnd bedencken sollen / wofer diese Güter vnd Einkommen / mit nachteil der Kirchen / auch mangel der Ministroru̅ / Schulen / Studien / vnd ander piarum causarum / der Kirchen anhengig / anderst dann zu vnderhaltung / nutz vnd noturfft derselbigen Schulen vnnd Kirchen / demnach sie einmahl Gott dem Herrn ergeben / angewend werden wolten / dz der ernstliche zorn Gottes dardurch erwecket / vnd zubesorgen / derselb nicht an solchen Kirchen gütern vnd Gefellen / als einem zeitlichen vnd geringsten allein angehen / sondern zu noch mehrer straff / mit verlierung seines Göttlichen Worts vnd Segens / sich gewißlichen erstrecken würde / dann wir hieruon zu vnserm priuat vnnd sondern nutz / das weinigst
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nicht anzuwenden / sonder zu erhaltung obgehörter Kirchen sachen / gentzlich kom̅en / vnd gebrauchen zulassen gedencken. Vor vnd obgemelte angenommene vnnd verordente personen zu einziehung der Prebenden / Caplaneyen / Vicariaten / Pfründen / vnd andern Geistlichen Gefell vnnd Einkommen / sollen alsdann den kirchendienern vnd schulmeistern / jre geordente Competentzen / one feelen / mangel / oder klag / wie jnen die bestimpt / reichen / auch andere besoldungen / außgaben / mit den Gebewen vnd sonsten in alweg / als vorlaut / jrem stat / den wir jnen zustellen lassen / nach / verrichten / vnd deshalb vor vnsern Kirchen Rethen Jerlichen vrkundtliche vnd auffgerichte Rechnung darumb thun. Auff das sich auch jemanden / besonder die jennigen / welchen die Collaturen etlicher Pfarren vnd Pfründen inn vnserm Fürstenthumb zugehören / diser vnser Ordnung vn̅ fürnemens nicht zubeklagen / oder zugedencken / das solcher Pfarren / Frümeß vnd Caplaneyen güter vnd gefell / vnser hieuor gesetzter Ordnung vnd meinung entgegen / daruon alieniert / So wöllen wir demnach den Gerichten vnserer Stedt vnd Flecken / Copeyen / der hierüber beschehener ernewrungen zustellen lassen / die sollen dieselben bey handen haben vnd behalten / auch jederzeit selbs darob vnd an sein / vnd hierinnen jr gut auffmerckens haben / wa jchtigs dauon abgelößt / oder sonst bewegender vrsachen halben alieniert / das solchs vnuerlengt / der Pfarr vnnd Pfründ zu gutem / wider angelegt vnd verwendt werde. Mit den Heuptbriefen / so darüber vorhanden / sol es gehalten werden / in massen von alter herkommen / gebrauche vnd geübt worden.
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Verordnung des Kirchenraths oder Consistorij bey vnser Cantzley / auch Expedition desselbigen.
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ALs wir in vnsern vorgehenden Ordnungen / offtermalen von vnsern Kirchen Rethen meldung gethan / jnen auch mit ernst aufferlegt haben / ob denselben zuhalten / vnnd wo feel vnd mangel erscheinen wolten / dieselbige vermöge der Ordnung zuwenden / Fürnemlich aber die bestellung der Ministerien vnnd Schulen / auff das darinnen ördentlich / richtig gehandelt / vnd taugenliche / gelerte vnnd Gottsfürchtige Kirchendiener gebürlichen dociert / vnd mit Gottseliger erbawung der Kirchen / zu den kirchendiensten geordnet werden / eingebunden vnd iniungiert haben. Demnach vnd damit hieran auch nicht mangel erschei ne / So wöllen vnd verordnen wir / das zuforderst in solchem vnserm Kirchen Rath oder Consistorio / vnser Stathalter Cantzler / vnd oberster Superintendens zu Wulffenbüttel / so jederzeit sein werden / die oberste Superintendentz vnd inspection haben / vnd neben der andern jrer ördentlichen inspection / verholffen sein / die Ordnungen auch expedition helffen handthaben.
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Zu vnd neben denen / sollen bey vnserm Kirchenrath / auch etliche Theologen (so wir jeder zeit bestimmen) gebraucht werden / welcher geschefften sein sollen / in massen hernacher volget vnd begriffen ist. Desgleichen / vnd auff das alle sachen / desto mit mehrerm ernst / vnd stattlicher verricht / So wöllen wir / wann Politische sachen / der Kirchen anhengig / fürfallen würden / sollen dieselbige auch vor vnsern Politischen Cantzley Rethen berathschlagt vnd verrichtet werden. Zu notwendiger Expedition der Kirchen geschefften / sol auch ein vleissiger / geschickter Secretarius gehalten werden. Auff das nun mit bestellung der Ministerien vnnd Schulen / auch Examine vnd approbation der Kirchen diener vnnd Schulmeister / sampt derselben Collaboratorn / richtiglichen / vnd one wenigste verhindrung anderer kirchen geschefften gehandlet / auch die Kirchen diener jeder zeit bey vnsern verordneten jre sachen hetten anzubringen / vnd derhalben weder in jren Kirchen etwas versaumen / noch vergeblich jren weg fürgenommen / So wöllen wir / das zu solchem alle Wochen auffs wenigst ein tag / nemlich der Freytag / oder welcher am gelegensten sein wird / fürgenommen / darauff auch berürte sachen expediert werden. Derwegen sollen die Theologi auff dieselbige Tag / vnd allwegen von Matthiae Apostoli biß Galli / von 12. biß
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4. Vhr / von Galli aber biß wider Matthiae / von 1. biß 5. Vhr / neben vnsern hierzu verordenten Politischen Kirchen Rethen / in vnser Cantzley / vnd darzu sonders bestimpten ort erscheinen vnd verharren. Volgendts mit jnen alles jenige / so inn bestellung der Ministerien vnd Schulen / in annehmung der Pfarherr / Prediger / Caplan / Schulmeister / vnd jrer Collaboratorn / auch examinirung derselben / vnd verhörung jrer Predigen / vnd proben / desgleichen was zu abwendung / warnung vnd straff / jrer in den Superintendentzen / oder sonsten fürgebrachten feel vnd mangel an der Lehr / vleiß vnd leben / von nöten / vnd sich der Augßpürgischen Confession / vnd vnsern Ordnungen nach / gebürt / auch die fürfallende gelegenheit erheischt / ördentlich helffen zum getrewlichsten bedencken / verrichten / vnd ob sich gleich die fürkommene sachen / auch biß in den nachuolgenden Tag erstreckten / vollenden. Desgleichen wa sie in diesen vnd andern handlungen / welche schon nicht gar Ecclesiasticae oder Scholasticae / sonder denselben anhangten / vnd Mixtae weren / von obgesetzter vnserer obersten Superintendenten vnsers Kirchenrats einem / auch ausserhalb der benanten zwen Tag erfordert würden / sollen sie gleicher gestalt erscheinen / vnd zum trewlichsten rathschagen vnd verhandeln helffen. Doch wöllen wir / das dieselbige Extraordinari geschefften jrenthalben dermassen angestelt vnd verricht werden / damit es jnen an jren ordinari predigen vnuerhinderlich sey
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Vnd demnach die notwendige vnd rechtmessige bestellung der Ministerien vnd Schulen / gedachten Theologis fürnemlich aufferlegt / vnd sie hierüber sorg tragen müssen / das weder vntaugliche angenommen noch gedüldet / noch auch die vacierende Ministeria vnd Schulen inn die lenge vnuersehen bleiben / So sollen in vnserm Consistorio etliche Bücher zugerichtet werden / darin die Namen / deren / so vmb Kirchen vnnd Schuldienst anhalten / desgleichen auch die vacierenden Pfarren / Caplaneyen / vnnd Schuldienst verzeichnet / auff das man alsbaldt wiederumb bedacht sey / dieselbe mit taugenlichen personen zubesetzen. Es sollen auch wie ein jeder im Examine befunden / vnd was er für Testimonia seines lebens / vnd der Lehr auffgelegt / mit vleiß in ein besonder Buch geschrieben werden / damit man sich derselben / beides der Kirchen vnnd jren Dienern zu gutem habe zugebrauchen / vnd allwegen auch darzu geschrieben werden / auff welchen tag ein jeder zur Kirchen verordnet / oder lenger suspendiert / vnnd zu welcher zeit er wiederumb zuerfordern vnd zubeschreiben seye. Demnach / vnd auff das keins dem andern hinderlich / oder mit vnordnung durcheinander zu nachteil vnd hinderrung der Expedition vermenget werde / So ist auch vnser will vnd meinung / das sie / die Theologi / ausserhalb was der Kirchdiener besoldung vnd vnderhaltung belangt / sonsten anderer Mere Politicorum entladen vnd vberhaben sein / auch damit keins wegs belestiget oder beschweret / sondern dieselben / als negst volgen wirdet / von der Politicis verrichtet werden. Hiemit aber sollen sie keines wegs / was
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die Kirchen / vnd derselben zugehörigen Klöstern / vnd ander güter belangt / außgeschlossen / sondern neben vnnd mit den andern Consistorialibus gleiche authoritet / gewalt / vnnd beuelch haben / vnd die fürsorg tragen / damit von den kirchen nichts abalieniert / vnd jederzeit die Kirchen diener mit gebürlicher vnderhaltung / nach eines jeden gaben vnnd geschicklicheit versehen werden. Es sollen auch vnsere Consistoriales / vnd verordente Kirchen Rethe keine sachen auff die lange Banck hinlegen lassen / sonder gentzlichen darob vnd an sein / damit in allen handlungen / vnsern Ordinationibus stracks / vnd one milterung / es weren dann ehehaffte vrsachen entgegen / gelebet vnd nachgesetzt werde. Vnd was also in allwege verhandelt vnd beschlossen / darob sein / das im Namen des Consistorij gefertiget vnnd exequiert werde. Es sollen auch vnsere Kirchen Rethe vnserer Stifften / Jungfrawenklöster / Pfarren / Predicaturen / Caplaneyen / darneben auch aller vnd jeder / in vnser Oberkeit / Prebenden / Caplaneyen / Frümeß / Pfründen / vnd dergleichen / sampt deren zugehörigen Oberkeiten / herrligkeiten / Lehnschafften / Rechten / Gerechtsame / Güter / Zinß / Gülten / Gefell / Nutzbarkeiten / Einkommen / auch deren anhangende Jura handthaben / verthedingen / vnnd mit gantzem ernst daran sein / damit demselben nichts entzogen / oder anderstwo hin / dan̅ vermög vorgehender vnser verordnung / angewendt vnd hingelassen werde.
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Desgleichen wöllen vnd beuehlen wir auch ernstlich / das vnser Consistorium sein gut auffsehens auff vnsere Mans vnd Jungfrawenclöster / vnnd derselben angerichte Schulen vn̅ Haushalten / haben / damit ördentlich / vnd wol den Clöstern zu gutem gehauset / nichts vnnützlich vn̅ vberflü ssig verschwent / alieniert / oder die Closter / weder mit vbermessiger gastung / noch in andere weg beschwert / fürnemlich aber / das die Schulen vnd Clöster Schulordnung nach / im gang erhalten / die Praeceptores mit den knaben vleiß fürwenden / vnd in allweg pietas vn̅ Studia gefürdert werden. So auch vnsern Prelaten vnnd Clöster an habender Oberkeiten / Herrligkeiten / Gütern / Zinsen / Gülten / vnd Gefelle / eintrag oder beschwernuß begegnen vnd zugefüget werden wolt / von wem es gleich geschehe / sollen vnsere Kirchen Rethe / in vnserm Namen / jnen die handt bieten / wieder solches verholffen vnd beystendig sein / schirmen vnnd handthaben / vnd jnen in allem jrem anliegen rathlich vnd hülfflich sein. Gleicherweiß auff vnser Stipendiaten Pedagogium alle Particular vnd Deudsche Schulen / vnd was dergleichen mehr / in vnsern Ordnungen begriffen / acht haben / auff das in solchen richtiglich gehauset vnd gehandelt / vnd was vnsern Ordinationibus entgegen / sich ereugen wolt / dasselb bey zeiten / vnd mit nutzen abschaffen. Also auch ob vnser Casten vnnd Weisen Ordnung halten.
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Derwegen darob vnd an sein / auff dz Jerlichen die gedachte Synodi vnd angestelte Visitationes / one hindernuß gehalten / vn̅ was mangel befunden / dieselben gebessert werden. Wa auch vnsern Pfarrern vnnd Kirchen dienern an jren Pfarr gütern eintreg oder verhinderung geschehen wölte / so ist auch vnser beuelch / so offt daran mangel erscheinte / das vnsere Kirchen Rethe dieselben abschaffen / vnd verfügen wöllen / damit den Kirchendienern dieselbe ohne klag gedeyen möge. Do aber durch schickung des Allmechtigen / einer vnser Kirchendiener / kranckheit / oder anderer zufallender beschwerungen / in armut gerathen / oder Widwen vnd Weisen in armut verlassen / oder einem ein auffzug gegeben werden müste / sol dergleichen Personen jederzeit (der gebür nach) hülff vnd steur widerfahren. Vnser Consistorium sol auch jederzeit Verordnung thun / damit die Pfarr vnd Pfründheuser der noturfft nach in wesentlichen Bewen gehalten / vnd so von nöten Grund vnd Heuptbew zuthun / dieselben auff vorgehende berathschlagung der verstendigen Werckleut / der gelegenheit nach volnführen lassen. Do aber dieselben Gebew / an schleissenden oder Heupt gebewen andere schüldig weren zuthun / gleichsfals bey denselben solchs verschaffen. Ferners auch der Geistlichen Verwaltern / desgleichen aller vnserer Mans vnnd Jungfrawen Clöster Rechnungen / gebürender vnd rechter zeit / mit bestem vleiß / nem
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lich auff Georgij anzufahen / hören / vnd damit keins wegs verziehen. Vnd darinn gutt auffsehens haben / das dieselben vrkündtlich vnd ördentlich gestelt werden. Was für feel / mangel / vnordnung / abgang / in der Einnam / oder vberfluß in außgaben / darinn befunden / dieselben auffzeichnen / mit nichten passieren lassen / sonder den Recessen / damit dieselbigen gerechtfertiget vnd emendiert / anhencken / darauff in volgender Rechnung / oder zu der in Recessen bestimpter zeit / vermercken / ob die also mit besserer verrichtung abgestelt oder nicht / vnd hierinnen / nach gelegenheit der sachen / die gebür furnemen. Vnd ob zu zeiten / anderer vnserer fürfallender Geschefften halber sich zutrüge / das der verordenten einer / nicht bey den Ordinari teglichen geschefften / oder Rechnungen entgegen sein köndte / so sollen die andern so entgegen / nicht desto weniger mit dem Secretario in den gemeinen Expeditionibus fürschreiten. Fiele jnen aber jchtigs zweifenliches vnd beschwerliches darunder für / dasselbig ördentlich auffzeichnen / alsdann zu ankunfft des abwesenden / mit jme auch bedencken / erwegen vnd handlen / wie sich gebürt. Es sol auch vnser Consistorium die fürsehung anstellen / das durch einen oder etliche / der zugegebenen Politischen Rethen / bey vnsern Mans Clöstern / auch der Verwaltern der vacirenden Caplaneyen etc. so zu vnderhaltung der Stipendiaten Jerlichen Visitationibus / vnd andern
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nothwendigen Kirchen sachen verordnet / Jerliche Rechnungen gehöret / auch derwegen außzug derselben gemacht / die feel vnd mangel signiert / Volgendts solches alles von dem Consistorio notwendiglich erwegen / vnd die gebrechen angestelt / vnd gebessert werden. Neben dem / soll auch vnser Consistorium / was jeder Kirchen Einkommen / vnd wohin solches verwendet / auch armen Castenrechnungen (welche dan̅ alle / Jerlichen / jnen vberschicket werden sollen) mit vleiß ersehen / bewegen / vnd alle vnordnung / abgang vn̅ vberfluß abschaffen vn̅ wenden. Wo ferne dann einige sache an vns zubringen / das sol mit jrem bedencken geschehen / wöllen wir jnen jeder zeit fürderlichen bescheidt wiederfahren lassen / vnd in der Execution verhelffen. So nun vnder diesem spennige sachen furfielen / die vnsere Geistliche Verwaltung / Mans vnd Jungfrawenclöster / auch derselben Oberkeit / Herligkeit / Ehehafftinen / Recht / Gerechtsame / Güter / Zinß vnd Gult / vnd was denselben anhangen möcht / belangen / vnd derentwegen sonderer bewegender vrsachen / vnd von mehrern berichts vnd gegenberichts wegen / einer zusammenkunfft vnd vertagung von nöten / Da wöllen wir / das dieselbigen für vnser Cantzley vertagt / vnd daselbsten in beysein etlicher von dem Consistorio verhört vnd außgefüret werden.
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Von dem Secretario des Kirchen Raths.
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DER Secretarius vnsers Kirchen Raths soll von den Ordinari / in gemeiner vnser Cantzley Ordnung assignierten Stunden zugegen sein / auch den geschefften außwarten. Vnd dann im Rath / alle Supplicationes / Bericht / vnd fürkommende Schrifften lesen / die Vota vleissig vermercken / vnd auff entlichen beschluß des Consistorij / die Decreta der Ordnung nach signieren. Was auch für Concepta zumachen / selbst concipiern / dieselben nachgendts im Rath wider ablesen / vnnd auff die Approbation vleissig daran sein / damit solche ingrossiert / andere Decreta gefertiget / vnd was sonsten zuschreiben / nicht eingestelt / darzu die Supplicanten damit abgefertigt / vnd die Beuelch weg geschickt / vnd nichts eingestelt werde. Der Secretarius sol auch alle Schrifften / Acta vnd handlungen ördentlichen registrieren / vnnd jedes mals an jre gebürende örter verwaren vnd legen.
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Auch keine Schrifften / Geschefften / Bücher / Ordnungen / Newerungen / Instructionen / oder andere ehehaffte sachen / jemanden frembden / dem solchs nicht gebürt oder zustünde / ausser seiner handt / ohne der Consistorialium vorwissen vnd erlauben / zustellen / zulesen oder abzuschreiben vergünnen / damit die geheimnussen one geoffenbart gehalten / auch der Kirchen verrichtung dest weniger vnrichtigkeit darauß eruolge.

Ordnung in Eesachen.
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ALs wir auch befunden / das die notturfft erfordern wil / inn den Ehe / als hochwichtigen sachen / auch Gott dem Allmechtigen zu lob vnnd preiß / desgleichen zu fürderung des gemeinen nutzes / Christliche / rechtmessige / vnd billiche versehung zuthun / damit der heilig von Gott dem HERRN selbs eingesetzter Ehestandt / souiel müglich / vnd an vns ist / Christlichen / auch wie sich gebüret / angefangen vnd erhalten / Auch darzu allerley vngöttlichem / vnd vnerbarm we
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sen gewehret werde. So haben wir / in betrachtung solches alles / nachuolgende Ordnung / in Ehesachen / fürgenommen.

Von heimlicher vnördentlicher Eheuerpflichtung der Kinder / one vorwissen vnd willen der Eltern oder Vormündern.
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ES ist menniglich / Christlichs / vnd sonst Erbars verstandts / kundt vnd offenbar / das die Ehrempietung / vnd gehorsam der Kinder / gegen jren Eltern / anfenglich Menschlicher Natur / als ein Natürlich Ewig vnd vnwandelbar recht eingebildet / vnd hernach / in das Göttlich Wort / auch andere rechtgeschaffene Schrifften außtrucklich verfasset / vnd verkündiget. Vnd darzu auch vnuerborgen / das beide Moses vnd Keyserliche Recht / die bemelte Ehrempietung vnnd gehorsame / nicht allein auff die eusserlich / heußliche Kinderzucht / sondern auch / auff das Ehelich verheyraten / verstehen / deuten vnd außlegen.
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Es befindet sich auch aus teglicher erfarung / das der Allmechtig / den gehorsam der Kinder / gegen jren Eltern / beuorab so die Kinder sich / ohne vorwissen vnd willen jrer Eltern / muthwilliglich verheyraten / mit allerley beschwerlichen / verderblichem vnglück vnd plagen heimgesucht. Hierauff / dieweil aus Göttlicher Ordnung / vnd in krafft Keyserlicher geschriebener Recht / auch Natürlicher Erbar vnd Billicheit / darzu schüldiger danckbarkeit nach / die Kinder jren Eltern gehorsam sein / vnnd fürnemlich auch / mit jrem Rath / vorwissen vnd willen / verehelichet werden sollen. So ist in betrachtung jetzung angeregter / vnd anderer mehr Erbarer vnnd Christenlicher / vns darzu bewegenden vrsachen / vnser Meinung / Ordnung / vnnd ernstlicher Beuelch / das furthin niemandt / so noch vnder Veterlichem gewalt ist / sich ohne Rath / vorwissen vnd willen seiner Eltern / Ehlich verpflichten sol. Im fall aber / das ein Kind / so noch im Veterlichene Gewalt / ohne bewilligung seiner Eltern / sich würde Ehelich verpflichten / alßdann sollen dieselben Personen / im fall / wo die Eltern darinn nicht gehellen wolten / von vnsern Pfarherrn in der Kirchen / nicht außgerufft noch eingesegnet / sondern für vnser Consistorium / hierinn ördentlichen / rechtmessigen bescheidt vnd erkantnuß zuerholen / gewiesen werden.
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Vnd so sich befinden würde / daß das Kind sich vnbedechtlich / oder one alle rechtmessige billiche vrsachen / allein auß muthwilligem vngehorsam / vnd hinderlistigkeit / vermeintlich Ehelich versprochen hette / so wöllen wir dieselben beide vngehorsame vnd muthwillige Mans vnd Frawen Personen / an Leib / oder Gut / nach gestalt der sachen / ernstlich straffen lassen / vnd souiel desto ernstlicher mehr / wo neben solchem vngehorsam / auch die Beyschlaffung / Schwechung oder Schwengerung geuolget were. Vnd sollen sich hierinn vnsere verordente Eherichter / in erkantnuß der vermeinten Ehe verpflichtung / nach außweisung heiliger Schrifft / auch Keyserlichen geschriebenen Rechten / halten / sprechen vnd vrtheilen. Wir wöllen auch alle die jenigen / so zu der Kinder obgemelten vngehorsamen vnd vnrechtmessigen Eheuerlobungen gerathen / oder jnen in einigerley weiß / hinder den Eltern geholffen haben / ernstlich straffen lassen. Daneben aber wöllen wir auch von Oberkelt wegen / vnd als der Landsfürst / die Eltern jres Ampts / Gewissen / vnd Seelen seligkeit / vleissig vnd gnediglich erinnert haben / das sie mit verehelichen jrer Kinder die Erbar vnnd billicheit bedencken / vnd geferlicher oder eigennutziger weiß / in die harr / ohne merckliche rechtmessige vrsachen / gemelte verheyrahtung nicht verziehen. Dann wo sich das befünde / so seind wir entschlossen / solchen vnueterlichen / vnerbarn / vn̅ geferlichen verzug / der gebür nach / mit ernst straffen zulassen.
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Was wir auch hie von der Kinder gehorsam / gegen den Eltern in Eheuerpflichtungen / / ordnen vnd beuehlen das wöllen wir auch von den Weysen / gegen jren ördentlichen Vormündern / vnd negstgesipten verwandten / doch mit der maß / wie es von gemeinen Keyserlichen geschriebenen Rechten bedacht / verstanden haben.

Von Eheuerpflichtung deren Personen / so nicht vnder der Eltern oder Vormünder gewalt sein.
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ALs offtermals andere Personen / so nicht mehr in Veterlichem gewalt / oder verpflegt sein / ohne beysein anderer Personen allein vnnd heimlich einander die Ehe verloben / auß welchem aber / wie wir in glaubwirdiger erfarung vielfeltig befunden / grewliche / schwere Meineyd / vnd sonst viel mercklicher / treffenlicher / grosser nachteil / schaden vnd vnrath in viel wege erwachsen / Solches souiel müglich / fürzukommen / so ist vnsere meinung vnnd beuelch / das hinfürder / wann solche Personen (die gleich wol / wie gehöret / nicht mehr vnder Veterlichem gewalt / oder Vormündern sein) sich miteinander Ehelich verheiraten wöllen / das alsdann dieselbigen zu solcher Eheuerlobung / zum wenigsten zwo Erbare / redliche / vnparteiesche Personen nehmen sollen / durch welche solche Eheuerpflich
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tung / im fall der notturfft / gnugsam vnnd rechtmessiglich möge bewiesen werden. So ferne es aber nicht geschehe / vnd es trüge sich zu / das einer (oder eine) das ander vmb die Ehe rechtlich anfechten / vnd aber auß mangel der Zeugen / so dabey gewest / solchs nicht / wie sich zu Recht gebürt / erstatten möcht / sondern die angesprochen Person / würde mit Recht / der Ehe halben / ledig erkent / so wöllen wir dieselben Mans oder Weibs Personen / so im Rechten verlustig worden / vber den gewönlichen Gerichts kosten / (dauon hernach meldung geschehen sol) nach gelegenheit der Personen / vnd anderer vmbstende straffen lassen. Wo auch in einiger obgemelter streitigen Ehesachen / die Eheuerlobung / vnd darzu die schwengerung / oder zum wenigsten beyschlaffen oder schwechung bekant / oder sonst bewiesen / vnd aber solche angezogene Ee aus einiger vrsach nicht zugelassen würde / alßdann sol die Mans Person / von wegen solcher schwengerung / schwechung oder beyschlaffens / alßbaldt ein Monat lang / im Turn an bodem gelegt / vnd auff sein kosten mit Wasser vnd Brodt gespeiset / auch die Fraw vierzehen tag / in einer Frawen gefengnuß gestrafft / vnd doch jre fürderung / von wegen der schwechung vnnd schwengerung / sampt oder sonderlich vorbehalten sein. Vnd wann gleich ein solche streitige Ehe von vnserm Consistorio zugelassen würde / So sollen sie doch beide / von wegen des heimblichen beyschlaffens / vor zulassung der Ee / vnd auch dem Kirchgang / gestrafft werden / Nemlich / die
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Mans Person acht tag in Turn an bodem / mit Wasser vnd Brodt / vnd die Fraw vier tag / in ein Frawen Gefengnuß gelegt werden / vnd darzu jnen beiden Spiel oder Gest / auff der Hochzeit zuhaben / oder jr ein Crentzlein zum Kirchgang zutragen / verbotten sein. So aber die Ehe nicht bekant / oder sonst bewisen würde / sonder allein das Beyschlaffen / alsdann sol die klagende Person dem Antwurter in Costen vnnd schaden fellig erkennt / vnnd darzu der Man vierzehen tag / im Turn am bodem / mit Wasser vnd Brodt / vnd die Fraw acht tag / in ein Frawen Gefengnuß / gestrafft werden.

Von der Blutfreundschafft vnd Schwegerschafft.
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NAch dem es sich ein zeit lang je lenger je mehr zugetragen / das etliche vnuerschempte personen / vngeachtet / das sie mit Blutfreundschafft oder Schwegerschafft einander dermassen verwant / das sie Götlicher / auch natürlicher zucht vnd Erbarkeit / oder sonst rechtmessiger satzungen halben / keine rechte / ördentliche vnd Göttliche Ehe miteinander besitzen mögen / sich Ehelich zusamen zuuerpflichten / vnderstanden / welchs dann vor Gott grewlich / vnd abschewlich / auch darauß viel ergernuß / vnd sonst allerhandt vnrath eruolget.
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So ist deshalben vnser ernstlicher will / meinung vnnd beuelch / welchen Personen das Göttlich / Natürlich Gesetz / auch Keyserliche geschriebene Recht / von wegen der Blutfreundtschafft vnd Schwegerschafft die Ehe verbieten / dz dieselben keins wegs / bey vermeidung der ernstlichen straff / so derhalben die gemeine geschriebene Recht dem vbertretter aufferlegen / sich zusammen Ehelich zuuerpflichten / vnderstehen sollen. Vnd dieweil in der Eheuerlobung / nicht allein was frey gelassen / sonder auch was gebürlich / vnd ein wolstandt ist / angesehen werden sol / so ist ferner / in betrachtung vielerley vns darzu bewegenden vrsachen / vnsere meinung vnd beuelch / das hinfurt alle die Personen / so im andern vnnd dritten Grad der Blut verwandtnuß / als Geschwesterigte Kinder / vnd Kindskinder / desgleichen auch der Schwegerschafft (inmassen solche Gradus hernacher ördentlich gesetzt) bey vermeidung vnser schweren vngnad / vnd ernstlichen straff / sich keins wegs miteinander Ehelich verloben / oder noch weniger bey einander schlaffen sollen. Wo aber jemandts vnserer Vnderthanen sich hierinnen vngehorsamlich halten würde / alsdann sollen dieselben Partheyen / von vnsern Pfarrhern nicht verkündiget / noch eingesegnet / sonder für vnser Consistorium einen gebürlichen bescheid zuerholen / gewiesen werden / vnnd so von den Partheyen / obgehörter gestalt / öffentlich / vnd wissentlich / wider die Natürliche Erbarkeit / vnd rechtmessige satzungen
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gehandelt worden were / wöllen wir vns hiemit dieselben Personen gantz ernstlich / nach gestalt der sachen / zustraffen vorbehalten haben. Keinem sol auch zugelassen werden / sein angenommen adoptiert Kind / noch auch das in seiner verpflegung oder veruogtung ist / jme selbst / oder sein / des Pflegers oder Vormünders Son oder Tochter / anderst / dann die Recht zulassen / bey vnser vngnad vnd straff / zuuerehelichen. Do sich auch begeben würde / das ein Jungfraw oder Fraw von einem / mit listen / trug / oder ander hinderfürungen / persuasionibus et inductionibus / ohne oder mit gewalt / per raptum / heimlicher oder betrieglicher weiß / weg gefüret / vnd solchs vor vnsern Eherichter vnd Rethen beygebracht würde / alsdann sol nicht allein zwischen solchen Personen kein Ehe erkant / sondern auch der / so gehörter massen raptum begangen / in gemeiner Recht / vnd vnser ernstliche straff gefallen sein / welche wir auch an solchem vbelthetter / nach gestalt vnd gelegenheit der vbertrettung / an Leib oder leben / mit Rechtlicher erkantnuß / volnstrecken lassen wöllen. Do auch den gemeinen Pfarrern in diesem vnd andern fellen / etwas bedencklichs vn̅ zweiffelhafftigs fürfallen würde / darauß sie sich nicht eigentlich verrichten könten / sollen sie bey jren Superintendenten sich berichts erhölen / oder an vnser Consistorium gelangen lassen / vnd daselbst bescheidts sich verhalten.
|| [282]

Von Ehescheidung des Ehebruchs halben.
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NAch dem etliche Ehe / so von wegen des begangnen Ehebruchs / durch vnsere geordente Eherichter vnd Rethe von einander gescheiden sein / sich eigen willens nach der scheidung anderwerts zuuerheyraten fürnehmen / So ist vnser ernstlicher will vnd meinung / das hinfurt kein gescheiden Person / sich eigens gefallens widerumb verheyrate / sonder / so es deshalben beschwerung tragen würde / solches vnsern Eherichtern fürbringen / vnd von jnen deshalb bescheidts erwarten. Es sol auch der straff halben gegen der Ehebrüchigen Person / vermöge der Landtordnung / mit des Ampts verweisung / so lang das vnschüldig noch im leben bleibt / gehalten werden. Im fall aber / da das vnschüldig den andern Heyrath / auß billichen ehehafften vrsachen von vnsern Eherichtern erlangen / vnnd sich wiederumb verheyrahten würd / sol das schüldig des Landts verwiesen werden / vnnd nichts destoweniger dem vnschüldigen sein fürderung / von verwirckung wegen des Ehebrüchigen guts gegen dem schüldigen / vor dem ördentlichen Gericht in allwege außzuführen / vorbehalten sein. Doch wo die Eheleut auß einiger obgemelter vrsach / mit der Vrtheil gescheiden werden / so mögen sie sich wol miteinander / widerumb Christlich versönen / vnd einander
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Ehelich beywohnung thun / darinn vnser Amptleut allen müglichen vleiß fürwenden sollen. Wo auch die vnschüldige person / in schwebenden Rechten / vnd ehe die endt Vrteil ergeht / auch Ehebrüchig / vnd solchs bewisen würde / alsdann sollen sie beide Eheleut nicht gescheiden / sonder die instantia gefallen / auch sie beide einander widerumb Eheliche beywonung zuthun schüldig sein / vnd nicht dest weniger / sie beide / vermöge vnser Landtsordnung / gestrafft werden.

Von versönung vnd zusamenthedigung der Eheleut.
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ES tregt sich auch teglich / vnd an viel örtern zu / dz vnter den Eheleuten / je eins gegen dem andern / oder sie beide gegen einander / grossen vnwillen / neidt / haß / grimmen / vnd vnfreundtschafft gefast / damit nicht nachlassen / sondern Eheliche beywohnung / nicht haben noch pflegen wöllen. Darinn sollen jedes orts Amptleut vnd Gericht / auch Eherichter vnd Rethe / so dise vnd dergleichen sachen für sie gebracht / allen müglichen vleiß ankeren / vnd ernstliche handlung fürnehmen / die verworne Eeleut / auch wo das nutzlich vn̅ erschießlich / durch Turn / oder ander gebürende straff / in freundschafft zubringen / auff das die H. Ehe vn̅ band nicht zertrent / sonder in gutem willen vn̅ Götlichem beuelch bleibe / vnd dz der Man gedenck / wie das Weib jme von Gott zu eine̅ gehülffen geordnet / vnd die Fraw / das der Man jr / zu einem Heupt vn̅ Herrn gesetzt sey / doch / das je eins das ander / als seinen eignen Leib / lieb habe.
|| [284]

Von Ehescheidung des hinweg lauffens / oder anderer vrsachen halben.
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ALs sich biss anher offtermals zugetragen / das vnter den Eheleuten / eins von dem andern hinweg gezogen / vnnd etliche zeit hernach / die bleibende Person sich anderwerts widerumb verehelichet / vnd etwan das beyschlaffen / auch zu zeiten die Schwengerung hernach geuolget / Ob gleich die geblieben Person nicht gründtlich gewist / oder glaubwirdig beweisen köndten / das sein hingezogener abwesender Ehegemahel / mit Todt abgangen gewesen / oder nicht / auch zu zeiten / solcher hingezogener Ehegemahel hernach wiederumb anheimisch kommen / darauß dann allerley vnrath / vnrew / vnd wiederung erwachsen. Es begibt sich auch / das etliche sich anderer vermeinter vrsachen halben / bey Leben jres vorigen Ehegemahls / anderwerts / eigens gefallens zuuerheyraten vnderstehen / solchem freuel / vnnd leichtfertigem ergerlichem Leben / souiel müglich / vnd an vns / zubegegnen / so ist vnser will / meinung vnd beuelch / das in künfftiger zeit / kein Mans oder Frawen Person / in abwesen seins Ehegemahls / one erlaubnuß vnser Eherichter vnd Rethe / sich anderwerts verheyraten / oder noch weniger beyschlaffen sol / bey straff / Leibs vnnd Guts / nach gestalt der sachen. Wir wöllen auch hiemit allen Pfarrhern / mit ernst
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beuohlen haben / dergleichen Personen / auff der Cantzel nicht zuuerkündigen / oder auch vor der Gemein / ein solche Ehe nicht zubestettigen / Sondern vnsern Amptleuten anzuzeigen / die es alßdann / ohne verzug / an vnsere Eherichter vnd Rethe sollen gelangen lassen. Damit aber die vnschüldige Person an jrem gewissen gerathen / sollen vnsere Eherichter vnd Rethe sich in solchen fellen / nach den Reformierten Kirchen Consistorijs / verhalten.

Von Gerichts Kosten.
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DIeweil inn viel geringern / dan̅ solchen Ehehandlungen / nach inhalt gemeiner geschriebenen Rechten / ein jede Parthey / so freuentlich / vnd vnbillicher weiß / den andern inn kosten vnnd schaden einführt / denselben zu widerlegen schüldig. Im fall dann / do in solchen streitigen Ehesachen / jemandts wieder einigen puncten / obberürter vnser Ordnung handeln / vnd sonderlich auch ein Parthey die ander vmb die Ehe beklagen / auch sein klag zu Recht / nicht gnug beweisen / oder sonst in ander wege sein gegentheil / in vnbillichen kosten vnd schaden einführen würde.
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So ist solchem muthwillen vnnd freuel zubegegnen / vnser will / meinung vnd beuelch / das vnsere geordente Eherichter vnd Rethe gemeinlich / in allen Ehesachen neben andern Peenen / wie oben erzelt / die verlustige Parthey / der obsiegenden / stracks / inn Costen vnd Schaden fellig erkennen / Es weren dann treffentliche bewegende vrsachen vorhanden / so Compensation / oder vergleichung beyderseydts / auffgelauffener Costen zulassen vnd erfurdern. Wo auch andere Ehesachen (darinn obgehörter gestalt nicht außtruckliche vorsehung geschehen ist) für vnsere Rethe vnd Eherichter gebracht würden / alsdann ist vnser will vnd beuelch / das dieselbigen Ehesachen / nach dem heiligen GOTtes Wort / vnd den gemeinen geschriebenen Keyserlichen Rechten erlediget werden. Vnd gebieten hierauff euch allen / vnd einem jeden insonderheit hiemit ernstlich / vnd wöllen / das jr obgehörter vnser Eheordnung / souiel sie ein jeden belangen mag / vleissig vnd gehorsamblich nachkommen / auch hierinn gar niemandts verschonen / vnnd sonderlich wol bedencken / auch zu Hertzen führen / das jr dem Allmechtigen HErrn GOTT / ein sondern gefelligen dienst beweisen / so jhr mit Christenlichem eyfer / helffen befürdern / das der heilig / von seiner Allmechtigkeit selbs eingesetzt / Ehestandt / wie sich gebüret / angefangen / vnd erhalten werde. Damit
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auch solchs desto stattlicher geschehen möge / vnnd sich niemandts einiger vnwissenheit entschüldigen köndte. So ist vnser meinung / das jr die Pfarrherrn alle / diese Eheordnung jedes Jahrs Zwey mahl / an der Cantzel / verstendtlich vorlesen / Auch wo von nöten / vnd sonderlich die Lateinische Wort außlegen / vnd so jr das thun wöllen / solches allwegen den nechsten Sontag daruor / gleich nach end der Predigt / dem Volck anzeigen / mit gnugsamer vermanung / auff den bestimpten Sontag hernach / zuuerlesung solcher Eheordnung / vleissig zukom̅en.
|| [288]
Die Ehe wird fürnemlich von wegen der Blutfreundschafft / darnach auch von wegen der Schwegerschafft / wie volgends zusehen verbotten. Personen / so von wegen der Blutfreundschafft / in der rechten vnd geraden Linien (hinauffwerts zurechnen) zu ehelichen verbotten / denn solche Personen in der zall der Eltern / als nemlich / der Mutter / befunden werden.

IIII.
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Der Großmutter / Mutter Mutter / vnd volgendts hinauff zurechnen / seind alle verbotten.

III.
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Der Großmutter Mutter.

II.
[arrow up]

Die Großmutter / weder des Vaters / noch der Mutter Mutter.

I.
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Seine Mutter. Der Son sol nicht nemen hinauffwerts zurechnen.

REGVLA.
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Es wird kein Ehe zugelassen / zwischen Kindern vnnd Eltern / sie sind nahe oder ferne an einander verwant / vnd wenn sie auch Tausent Glied von einander weren.
|| [289]
Personen / so von wegen der Blutfreundschafft in der rechten vnnd geraden Linien (hinauffwerts zurechnen) zuehlichen verbotten / denn solche personen / in der zall der Eltern / als nemlich / der Veter befunden werden.

IIII.
[arrow up]

Des Großuatters / Vaters Vater / vnnd volgendts hinauff zurechnen / seind alle verbotten.

III.
[arrow up]

Des Großuaters Vater.

II.
[arrow up]

Den Großuatter / er sey des Vaters oder der Mutter Vater.

I.
[arrow up]

Den Vater. Die Tochter sol nicht nehmen / hinauffwerts zurechnen.

REGVLA
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Diese bißheran erzelte personen / seind alle vnsere liebe Vettere vnd Müttere. Derhalben soll sich kein Kind mit derselben einem / verehelichen oder berüren. Wie dann GOTT Genes. 2. verbotten: Darumb wird ein Man seinen Vater vnd seine Mutter verlassen / vnd an seinem Weib hangen / vnd sie werden sein ein Fleisch.
|| [290]
Personen / so von wegen der Blutfreundtschafft in der rechten vnd geraden Linien (herunter werts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche personen / in der zall der Kinder / als nemlich / der Töchtern / befunden werden. Der Vatter sol nicht nemmen.

I.
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Seine Tochter / auch die nicht / so er etwan ausserhalb der Ehe / gezeuget hat.

II.
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Der Tochter Tochter / noch seines Sons Tochter.

III.
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Der Tochter Tochter Tochter / noch seines Sohns Tochter Tochter.

IIII.
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Der Tochter Tochter Tochter Tochter / noch seines Sons Tochter Tochter Tochter. Vnd volgends hinab zuzelen / seind alle verbotten.

REGVLA
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Alle Ehestifftung / vnd vermischung zwischen Eltern vnd Kindern ist durch Göttlich vnd Natürlich Recht / bey grossen zeitlichen vnd ewigen straffen vnd Peenen verbotten.
|| [291]
Personen / so von wegen der Blutfreundschafft in der rechten vnd geraden Linien (herunderwarts zurechnen) zuehelichen verbotten / Denn solche Personen in der zal der Kinder / als nemlich / der Sönen / befunden werden. Die Mutter sol nicht nemmen.

I.
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Den Son / auch nicht den / so sie etwann ausserhalb der Ehe gezeuget möchte haben.

II.
[arrow up]

Des Sons Son / noch der Tochter Son.

III.
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Des Sons Sons Son / noch der Tochter Sons Son.

IIII.
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Des Sons Sons Sons Son / noch der Tochter Sons Sons Son. Vnd volgends hinab zuzelen / seind alle verbotten.

REGVLA.
[arrow up]

Welcher vnder diesen bißheran erzelte Personen / sich mit einander verehelichen / oder berüren / die haben ein Blutschande begangen / darüber Gott / vnd alle Creaturen ein grewel haben. Item / diese erzelte Personen / seind alle vnsere liebe Söne vnd Töchtere / derhalben sol man sich von diesen allen enthalten.
|| [292]
Personen / so von wegen der Blutfreundtschafft inn der seydwarts Linien (hinauff zurechnen) zu ehelichen verbotten / den solche personen an statt vnserer Mutter geachtet werden.

IIII.
[arrow up]

Des Großuaters Vatters Schwester / noch der Großmutter Mutter Schwester.

III.
[arrow up]

Des Großuaters / noch der Großmutter Schwester.

II.
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Des Vaters / noch der Mutter Schwester. Der Son sol nicht nehmen hinauffwarts.

REGVLA.
[arrow up]

Diese hinauffwarts erzelte personen werden an statt vnserer Mutter geachtet. Derhalben wil GOTT / vnd das Natürliche Recht / das man sich von denselbigen enthalte.
|| [293]

Personen / so von wegen der Blutfreundtschafft / in der seydwarts Linien (hinauffwarts nemmen) zu ehelichen verbotten / Denn solche Personen an statt vnserer Vetter / geachtet werden.
[arrow up]

IIII.
[arrow up]

Des Großuatters Vatters Bruder / noch der Großmutter Mutter Bruder.

III.
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Des Großuatters / noch der Großmutter Bruder.

II.
[arrow up]

Des Vatters / noch der Mutter Bruder. Die Tochter sol nicht nemmen hinauffwarts.

REGVLA.
[arrow up]

Diese hinauffwarts erzelte Personen / seind als vor vnsere Vetter zuachten. Derhalben ist verbotten / sich mit denselbigen / in den Ehestandt einzulassen.
|| [294]

Personen / so von wegen der Blutfreundschafft / in der seydwarts Linien (herunderwerts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche Personen an statt vnserer Töchter / geachtet werden.
[arrow up]

Der Bruder sol nicht nemmen hinabwerts.

II.
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Des Bruders / noch der Schwester Tochter.

III.
[arrow up]

Des Bruders Tochter Tochter / noch der Schwester Tochter Tochter / noch des Bruders Sohns Tochter / noch der Schwester Sons Tochter.

IIII.
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Des Bruders / noch der Schwester Tochter Tochter Tochter / noch des Bruders Sons Sons tochter / noch der Schwester Sons Sons tochter.

REGVLA.
[arrow up]

Welches tochter ich nicht darff nemmen / desselbigen tochter tochter / ist mir auch verbotten / Ja auch desselbigen tochter tochter tochter.
|| [295]

Personen / so von wegen der Blutfreundtschafft / in der seydwerts Linien (herunderwerts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche Personen / als vor vnsere Söne / geachtet werden.
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Die Schwester sol nicht nemmen hinabwerts.

II.
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Des Bruders Son / noch der Schwester Son.

III.
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Des Bruders Sons Son / noch der Schwester Sons Son / noch des Bruders Tochter Son / noch der Schwester tochter Son.

IIII.
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Des Bruders Sons Sons Son / noch der Schwester Sons Sons Son / noch des Bruders tochter tochter Son / noch der Schwester tochter tochter Son.

Erinnerung.
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Das Vierte Gebott Gottes spricht: Du solt Vatter vnd Mütter ehren. Es kan aber kein grösser vnd erschrecklicher vnehre / Vatter vnd Mutter / vnd allen denen / so an statt vnserer Vetter vnd Mütter / geachtet werden / von den Kindern wiederfahren / denn so von jnen / durch Blutschande geschendet / vnd verunreiniget werden / welche Sünde / wie hart sie Gott straffe / ist an Ruben / Absalon / vnd andern mehr zusehen.
|| [296]

Personen / so von wegen der Blutfreundschafft / in der seydwarts Lynien sich miteinander zuuerehelichen verbotten / als nemlich / Bruder vnd Schwester jre Kinder / vnd Kinds Kindt.
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I.
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Brüdern vnd Schwestern / sich miteinander zuuerehelichen oder zuberüren / ist von Göttlichem / Natürlichem / vnd allen Rechten vnnd Gesetzen / verbotten / sie sind von voller oder halber geburt / das ist / von einem Vatter vnnd einer Mutter / oder allein von der beiden einen / Ja auch die nicht / so etwan ausserhalb der Ehe von Vatter oder Mutter erzeuget.

II.
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Bruder vnd Schwester Kinder.

III.
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Bruder vnd Schwester Kinds Kind / jedoch sol solchs alhier nach Ordnung vnd beuelch vnsers Gnedigen Herrn Hertzogen Julij / auff volgende weise verstanden werden / Nemlich also / das die Ehe im Dritten Grad (vngleicher Linien) verbotten sey / wie in volgender Figur / angezeigt.
|| [297]
Dieser Herman soll Catharinen / seines Großvatters Bruders Tochter nicht nemmen / dieweil sie im Dritten Gliedt oder Grad / vngleicher Linien jhme verwandt ist. Im dritten Glied aber (gleicher Linien) dergleichen im Vierdten Glied / wirdt die Ehe inn diesem Fürstenthumb / aus beweglichen vrsachen / weil es in Göttlichem / Natürlichem / vnd Keyserlichem Rechten / nicht verbotten / nachgelassen / Als mir wirdt erlaubt / meines Großuatters Bruders Tochter Tochter / zuehelichen / Aber nicht seine Tochter / welche mir im Dritten Glied / vngleicher Linien / verwandt.
|| [298]

Volget nun von Personen vnd graden / so von wegen der Schwegerschafft / zuehelichen verbotten.
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Personen / so von wegen der Schwegerschafft / in der rechten Linien (hinauffwerts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche Personen vor vnsere Müttere gehalten werden.
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III.
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6. Des Großuattern Weib / das ist / des Großuatters Stieffmutter.
5. Der Großmutter Vatters Weib / das ist / der Großmutter Stieffmutter.
4. Seines Weibs Großuatters Mutter.
3. Seines Weibs Großmutter Mutter.
2. Seines Stieffuatters Großmutter.
1. Seiner Stieffmutter Großmutter.

II.
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4. Des Großuatters Weib / das ist / seines Vatters / oder seiner Mutter stieffmutter.
3. Seines Weibs Großmutter / sie sey des Vatters / oder der Mutter Mutter.
2. Seines stieffuatters Mutter.
1. Seiner stieffmutter Mutter.
|| [299]

I.
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5. Seiner Braut Mutter / das ist die / mit welcher tochter er sich zuuor verlobet / vnd doch nicht hochzeit mit jme gehalten hat.
4. Seines Vatters Braut / oder vertrawte / welche seine stieffmutter solt geworden sein.
3. Seine Schwiger / das ist / seines Weibs Mutter.
2. Seines Weibs stieffmutter / welche jr Vatter nach jm gelassen.
1. Seine stieffmutter / es sey die erste / andere / oder die dritte / welche sein Vatter zur Ehe gehabt. Der Son sol nicht nemmen hinauffwarts zurechnen.

Personen / so von wegen der Schwegerschafft / in der rechten Linien (hinauffwerts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche Personen vor vnsere Vettere gehalten werden.
[arrow up]

III.
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6. Ires Großuatters Mutter Man / das ist / jres Großuatters stieffuatter.
5. Irer Großmutter Mutter Man / das ist / jrer Großmutter stieffuatter.
4. Ires Mannes Großuatters Vatter.
3. Ires Mannes Großmutter Vatter.
2. Ires stieffuatters Großuatter.
1. Irer stieffmutter Großuatter.
|| [300]

II.
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4. Irer Großmutter Man / das ist / jres Vatters oder jrer Mutter Stieffuatter.
3. Ires Manns Großuatter / er sey des Vaters / oder der Mutter Vatter.
2. Ires Stieffuatters Vatter.
1. Irer Stieffmutter Vatter.

I.
[arrow up]


5. Ires Breutigams Vatter / das ist der / mit welches Sohne sie sich zuuor verlobet / vnd doch nicht Hochzeit mit jme gehalten.
4. Irer Mutter Breutigam / oder vertrawten / welcher jr Stieffuatter solt geworden sein.
3. Iren Schweher / das ist / jres Mannes Vatter.
2. Ires Mannes Stieffuatter / welchen seine Mutter nach jr gelassen.
1. Iren Stieffuatter / er sey der erste / andere / oder dritte / welchen jre Mutter zur Ehe gehabt hat. Die Tochter sol nicht nemmen hinauffwarts.

Erinnerung.
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Alhier inn diesen Personen / ist auch das Vierdte Gebott GOTTES zubedencken / Du solt Vatter vnd Mutter ehren.
|| [301]

Personen / so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien (herunderwerts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche Personen vor vnsere Töchter gehalten werden.
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Der Vatter oder Stieffuatter sol nicht nemmen.

I.
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1. Die Stiefftochter
2. Des Stieffsons Weib.
3. Die Schnur (das ist / seines Sons Weib.
4. Des Sons verlobte Braut.

II.
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1. Der Stiefftochter Tochter.
2. Des Stieffsons Tochter.
3. Des Sons Son Weib.
4. Seiner Tochter Son Weib.

III.
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1. Der Stiefftochter Tochter Tochter.
2. Des Stieffsons Tochter Tochter.
3. Des Sons Sons Son Weib.
4. Seiner Tochter Sons Son Weib.

Ein gemeine Regel / welche in der Blutfreundtschafft vnd Schwegerschafft statt hat.
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Wenn des Breutigams vnd der Braut Großuatter vnd Großmutter schwester oder Brüder Kinder gewesen / so ist die Ehe / beide von wegen der Blutfreundschafft vnd schwegerschafft halben verbotten / nach gemeinen vnd vblichen Rechten.
|| [302]

Personen / so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien (herunderwerts zurechnen) zuehelichen verbotten / denn solche Personen vor vnsere Söne gehalten werden.
[arrow up]

Die Mutter oder Stieffmutter sol nicht nemmen.

I.
[arrow up]


1. Den Stieffsohn.
2. Der Stiefftochterman.
3. Der Tochter Man.
4. Der Tochter verlobten Breutigam.

II.
[arrow up]


1. Des Stieffsons Son.
2. Der Stiefftochter Son.
3. Des Sons Tochterman.
4. Der Tochter Tochterman.

III.
[arrow up]


1. Des Stieffsons Sons Son.
2. Der Stiefftochter Tochter Son.
3. Des Stieffsons Sons Tochter Mann.
4. Irer Tochter Tochter Tochter Mann.

Erinnerung.
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Diese jetzt erzelte Personen sind alle an statt vnserer lieben Töchtere vnd Söne / vor welchen / das Vatter vnnd Mutter / oder auch Stieffuatter vnnd Stieffmutter eine schew haben / vnd sie nicht berüren / noch schenden / sondern mit zucht ehren sollen / leret beide Göttlich vnd beschrieben / ja auch das Natürliche Recht / vnd alle Menschliche vernunfft / derhalben wisse sich jederman darnach zuhalten.
|| [303]

Personen / so von wegen der Schwegerschafft / (in der seydwarts Linien) zu ehelichen verbotten.
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III.
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1. Des Großuatters Bruders Weib.

II.
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2. Seines Vettern Weib / das ist / seines Vaters Bruders Weib.
1. Seines Ohems Weib / das ist / seiner Mutter Bruders Weib.

I.
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2. Seines Schweher Schwester / das ist / seines Weibs Vatters Schwester.
1. Seiner Schwiger Schwester / das ist / seines Weibs Mutter Schwester. Der Bruder sol nicht hinauffwarts nemmen. Der Bruder sol nicht hinunterwarts nemmen.

I.
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1. Seines Bruders Weib.
2. Seines weibs schwester.

II.
[arrow up]


1. Seines bruder sons weib.
2. Seiner schwester sons weib.
3. Seines Weibs Bruders Tochter.
4. Seines Weibs Schwester Tochter.

III.
[arrow up]


1. Seines Bruders Sons Sons Weib.
2. Seines Brudern Tochter Sons Weib.
3. Seiner Schwester sohns sohns Weib.
4. Seines Weibs Bruders Tochter Tochter.
5. Seines Weibs schwester Tochter Tochter
|| [304]

Personen / so von wegen der Schwegerschafft / (in der seydwarts Linien) zuehelichen verbotten.
[arrow up]

III.
[arrow up]


1. Des Großuatters schwester man.

II.
[arrow up]


2 Irer Basen Man / dz ist / jres Vatters schwester man.
1 Irer Mumen man / dz ist / jrer Mutter schwester man.

I.
[arrow up]


2 Ires Mannes Vatters Bruder.
1. Ires Mannes Mutter Bruder. Die Schwester sol nicht hinauffwarts nemmen. Die Schwester sol nicht hinabwerts nemmen.

I.
[arrow up]


1 Irer verstorbenen schwester Mann.
2. Ires verstorbenen Mans Bruder.

II.
[arrow up]


1. Ires Bruders Tochter Mann.
2. Irer schwester Tochter Mann.
3. Ires Mannes Bruder Son.
4. Ires Mannes schwester Son.

III.
[arrow up]


1. Ires Brudern Sons Tochter Mann.
2. Ires Bruders Tochter Tochter Mann.
3. Irer schwester Tochter Tochter mann.
4. Ires Mannes Bruders Sons Son.
5. Ires Mannes schwester Sons Son.
|| [305]

Von Breutigam vnd der Braut / das ist / die sich mit einander öffentlich verlobt / vnd doch das eine verstirbt / ehe die Hochzeit oder beylager gehalten.
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Der Son sol nicht nemmen seiner Braut Mutter. Item / er sol nicht nemmen seines Vatters Braut / oder vertrawte / welche seine Stieffmutter solte geworden sein.

Also ist auch von der Tochter zusagen / Nemlich /
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Die Tochter sol nicht nehmen / jrer Mutter Breutigam oder vertrawten / welcher jr Stieffuatter solt geworden sein. Item / sie sol nicht nehmen / jres Breutigams Vatter / das ist der / mit welches Sone sie sich zuuor verlobt / vnd doch mit jme nicht Hochzeit gehalten. Der Vatter sol nicht nemmen / seines Sons verlobte Braut. Die Mutter sol nicht nehmen / jrer Tochter verlobten Breutigam.
|| [306]

Erinnerung vnd vnderricht.
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Dieweil Man̅ vnd Weib ein Leib vnd ein Fleisch / durch die Ehe worden / sol ein jegliches theil sich von des andern Blutfreunden enthalten. Es werden aber nicht allein Blutfreunde genant / welche von gantzer Geburt / als von einem Vater / vnd von einer Mutter / Sondern auch welche von halber Geburt / als von dieser einem / ja auch / welche etwan ausserhalb der Ehe gezeuget / vnd des geblüts halben / durch das Natürliche Recht / mit einander verwandt sind / vnter welchen Personen keine Ehe verbindung / noch vermischung geschehen sol / wie dann im Dritten Buch Mose / am Achtzehenden Capittel / verbotten wird / vnd wer dieser Personen eine / so jme mit Blut verwandt vnd verbotten / berhüret / der hat eine Blutschande begangen. Wo jemandts mehrers oder weiters berichts benötiget oder bedürffte / der sol sich dessen zuuor / in den Consistorien / vnd bey den Superintendenten vnd Pfarrher&rr;n erholen / vnd ehe solchs geschehen / zu keiner Ehelichen verpflichtung schreiten.
|| [307]

Von den Schulen.
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DIe weil zu dem heiligen Predigampt / Weltlicher Oberkeit / zeitlichen Emptern / Regimenten / vnd Haußhaltung / rechtschaffene / weise / gelerte / geschickte / vnd Gottsfürchtige Menner gehören / Vnd dann die Schulen die rechten von Gott verordenten vnd beuohlenen Mittel sein / darinnen solche Leut aufferzogen mögen werden / wie auch in Rechten die Schulen vnnd Studiosi mit namhafften Priuilegijs begabet / versehen / vnd vns erinnern / die Schulen vnd Studien zuhaben / vnd zuerhalten / Derwegen vnsere Voreltern von jren zeitlichen gütern / an die Klöster vnd Stifften der Schul vnd Studien halben / ein namhaffts verwendt. Demnach vnnd damit in vnserm Fürstenthumb die Kinder von jugendt auff von jren Elementis, per gradus dest ehe vnd fürderlicher zu den nutzlichen sprachen / wie dann das Alt Testament inn Hebraischer / vnd das New Testament in Griechischer sprachen geschrieben sein / vnd dann von denselbigen zu rechter Theology / vnd andern hohen nottürfftigen Künsten / Regimenten / Emptern vnd Haußhaltungen gerahten vnnd
|| [308]
kommen mögen / So verordnen / schaffen vnnd beuehlen wir / das dieselbigen in vnserm Fürstenthumb / von vnsern verordenten Rethen // zu verrichtung der Kirchendiensten / volgender vnserer Ordinationen nach / mit allem vleiß vnd ernst angericht / vnnd ohne feelen exequirt. Nemlichen zu vorderst getrewlichen daran sein / damit in allen vnd jeden Stetten / die sein groß oder klein / desgleichen etlichen den fürnemsten Dörffern oder Flecken vnsers Fürstenthumbs Lateinische Schulen / vnd darzu taugenliche Praeceptores gehalten werden. Vnd nach dem wir befinden / das vngleicheit inn der Lehr / Autoribus vnnd modo docend, der jugendt an jren Studien in viel weg hinderlich / sein wir der jugendt zu gutem / vnd gnaden beweget vnd verursachet worden / ein gleichmessige Schul Ordination / mit vnderschiedlichen abtheilung in Classes, Decurias, gewisse Autores, Horas, Repetitiones, vnnd dergleichen / darnach sich die Preceptores alle richten / vnd dieselbigen mit nichten jres gefallens endern sollen / Auch also alle Schulen auff ein ander correspondieren / begreiffen lassen. Vnnd wiewol dieselbig einfeltiglich gestelt / vnnd ein Kindisch ansehens haben möcht / so gedencken wir doch / es werde ein jeder / welcher diß werck recht bewegen wird / leichtlich die vrsachen bey jme selbs ermessen vnd verstehen / das in Kindischen sachen vnd geschefften / auch einfeltiglich zuhandeln sey / vnd das ohne solchen Kindischen anfang das mehrer nicht zuerlangn.
|| [309]
Dieweil aber nicht bey jeden vnsern Schulen diese vnsere Schulordnung mit allen Classibus / auß mangel der Pedagogen vnd Auditoren / gentzlichen vnd volnkömmenlich anzurichten / vnd derwegen an etlichen örtern allein die inferiores Classes gehalten werden mögen / auch nicht gerathen / die Jungen gleich a primis Rudimentis, zuuor vn̅ ehe sie jre Grammaticalia wol / die Praecepta Dialecticae vnd Rethoricae aber zimlichen ergriffen / zu einer Vniuersitet / oder hohen Schul also jung zuschicken / So seind wir demnach entschlossen / vnserer Landtschafft Kindern zu gnaden / in vnserer Statt N. ein sonder Paedagogium, mit geschickten Pedagogarchen / anzurichten lassen / darinn alle Classes, vnnd derselben Lectiones, durch gelerte Praeceptores nach notturfft gehalten / auff das die Knaben / so man nicht gleich / zuuor vnd ehe sie inn der Grammatic / Dialectic vnd Rethoric fundiert / auff ein Vniuersitet verschicken wolte / daselbsten procedieren / vnd jre studia continuiren. Das auch den armen vnuermüglichen Knaben / so gute vnd fruchtbare ingenia / geholffen / vnd die befürdert per gradus profectum studiorum schaffen / vnd fortfahren mögen / gedencken wir etlichen / so von den ringen Particular Schulen sich inn gedacht vnser Paegogium begeben / vnd der fünfften / oder zum wenigsten der vierdten Classen fehig / ein subsidium oder hulff auß vnserm gemeinem Kirchencasten geben / vnd reichen zulassen / so lang biß sie weiters promouieren. Zu dem / vnd auff das / souiel müglich / vnser armen
|| [310]
Landtschafft / vnd dero Kindern / so sie zur Schul erzogen / die Handt gebotten / vnd gehulffen werde / haben wir auch in vnsern Clöstern / doch vnderschiedliche Schulen verordnet / Desgleichen auch etliche Stipendia auffzurichten bedacht / der vrsachen / damit den armen vnsern Landtkindern / so zum studieren geneiget / gradatim geholffen / vnnd von den Particular Schulen die armsten / denen jre Eltern gar nicht zuhelffen / wo sie anderst der Ordination nach / qualificiert / in solche Closterschulen eingenommen / auch so sie bey denselben / oder inn vnserm Paedagogio zu N. procedierten / in gedacht vnser Stipendium zufürdern weren / vnd also nach vnd nach hülff haben / jre studia jnen selbst / vnd dann der Kirchen Gottes zu nutzen / fürstandt vnd wolfart absoluieren mögen. Als wir auch etliche namhaffte vnd Volckreiche Flecken in vnserm Fürstenthumb / vnnd gemeinlich hertschaffende Vnderthonen haben / so jrer arbeit halber nicht alle zeit / wie noth / jre Kinder selbs vnderrichten vnd weisen künnen / damit dann derselben arbeitenden Kinder in jrer Jugendt nicht versaumbt / fürnemlich aber mit dem Gebet vnd Catechismo / vnnd darneben schreibens vnnd lesens jren selbs vnd gemeines nutzes wegen / desgleichen mit Psalmen singen dester baß vnterricht / vnd Christenlich aufferzogen / Wöllen wir / wo biß anhero inn solchen Flecken Cüstereyen gewesen / das daselbst Deudsche Schulen mit den Cüstereyen zusamen angericht / vn̅ darauff zu versehung der Deutschen Schulen vnnd Cüstereyen / von vnsern verordenten
|| [311]
Kirchen Rethen geschickte / vnd zuuor Examinirte Personen / so schreibens vnd lesens wol bericht / auch die Jugendt im Catechismo / vnd Kirchen Gesang vnderrichten künden / verordnet werden. Alles in massen solcher bedachter Schulen ordinationes ördentlich hernach volgen.

Von Particular Schulen.
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DIeweil nun nicht wenig an dem gelegen / das die Jugent gleich zu anfang jres studierens recht angefürt / vnderricht / vnd die grunduestin / darauff dann volgends die mehrern studia eruolgen / vnd gebawen / nutzlich gelegt / welches dann inn den Particular vnserer Stett vnd Flecken geordenten Schulen / geschehen vnd volnzogen werden muß / vnd wo die Jugendt gleich in limine verhindert / vngleich oder vbel instituiret oder versaumbt / jnen durchauß für vnd für beschwerlich / nachteilig vnd verhinderlich. So beuehlen wir hiemit ernstlichen / das in allen vnd jeden vnsers Fürstenthumbs Particular Lateinischen Schulen / nachgesetzte Ordnung / so wir durch etliche / dieser sachen verstendige vnd lang geübte / zusammen ziehen lassen / mit lehr vnd disciplin der knaben / volnzogen / die Praeceptores vnd jre Cooperarij / vermög derselbiger / bestelt vnd angenomen / auch zu verrichtung jrer Officien / gegen den gesetzten vnd bestimpten benefitien / auch sondern Priuilegijs / durch die darüber deputierte Superintendenten / vnd vnsere Kirchen Rethe / gewißlichen angehalten werden.
|| [312]

Der Erste Theil.
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DE ORDINE CLASSIVM.
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VND anfenglichs / von wegen grosser vngleicheit zwischen den mehrern vnnd kleinern Stettlein / auch namhafftern Flecken vnsers Fürstenthumbs nicht allerley / in jeden vnsern Lateinischen Schulen / gelert vnd gelernet werden mag / Vnd doch die hohe notturfft erfordert / wo ferne man anderst ein sattes haben wil / eine bestendige / gleichmessige Schulordnung / darnach alle vnsere Scholae dirigiert vnd reguliert würden / zuuerfertigen. So ist demnach berathlich erwogen / diese Schul Ordination in vnderschiedliche Classes / vnnd derselbigen fünff / inmassen (dann der Knaben verstandt / captus vnd Erudition auch auffsteigt) außzuteilen. Nicht der vrsachen / das darumb ein jede Schul / alle auff fünff Classes haben müsse / sondern das nach gelegenheit der Flecken vnd Knaben / eine / zwo / drey / oder mehr / fürgenommen werde / auff form vnd weiß / wie hernach volget.

CLASSIS INFIMA.
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IN diesem hauffen / sollen begriffen werden / alle Knaben / so erst anfahen vnd lernen buchstaben / lesen vnnd schreiben. Vnd sollen darinnen bleiben / biß sie des lesens aller ding fertig / vnd gewiß sein. Vnd ist gemein allen
|| [313]
Schulen / in grossen vnd kleinen Stetten vnd Dörffern / da gleich nun ein Person zum Schulmeister erhalten mag werden.

QVARTA CLASSIS.
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IN diesen Classen gehören die / so schon mit dem lesen allerdings fertig seind. Vnd sollen wie bey dieser Classe hernach verzeichnet / in jren Studien / mit fürgebung derselben Autorum ferners gefürdert werden.

TERTIA CLASSIS.
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ZV dieser sollen geordnet werden / welche in der andern Classe dieselben studia absoluiert / vnd nun mehr der Lection der dritten Classe hernach zugeordnet / fehig seyen.

SECVNDA CLASSIS.
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SO nun ein Knab in der dritten Classe wol abgericht / sol derselb noch ferners / vnd in diese Secundam / zu hörung derselben Lectionen / je lenger je mehr im studieren auffzusteigen / gesetzt werden.

PRIMA CLASSIS.
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SO dann ein Junger seine studia in Secunda Classe absoluiert / vnd also etwas wol erstercket / solle er in
|| [314]
Primam Classem, welcher etwas treffentlichere Authores vnd Lectiones assigniert / verordnet werden.

Von den DECVRIIS.
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VNd dieweil sich begibt / das in den Classibus / besonder den dreyen ersten / vielmalen / fürnemlichen / wa der Knaben viel sein / wann sie zu vngleichen zeiten darinn kommen / ob sie schon einerley Lectiones haben / jedoch einander mit jrem studiren vnd profectu etwas vngleich / vnd je einer sich mehr dann der ander darinn fürdert / sol der Praeceptor die fürsehung thun / das in diesen fellen / bey solchen Classibus Decuriae angericht / vnd die Knaben zusammen gesetzt werden / so sich im studieren am meisten miteinander vergleichen / damit er jre ingenia dest leichter erkennen möge / vnd die Knaben durch sein Promotion ad aemulationem, eyfer vnnd vleiß gereitzet werden. Es sol auch in einer jeden Decuria auß den Knaben / alle Wochen ein newer Decurio vnd Rottmeister gewehlet werden / welcher seinen Rottgesellen / jre gemeine Lection lauth fürsprechen sol / vnd sonst acht auff sie haben / das sie sich wol halten / vnd jr vnzucht dem Praeceptori vor der Lection anzeige.
|| [315]

Welche Bücher in der Schul gelesen sollen werden.
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AVff das nun die Knaben / mit andern Büchern nicht beladen / noch jre eltern mit viel Bücher zukauffen beschwert werden / darzu die Schulmeister mit den Examinibus vnd progressionibus, so Jerlich in allen Schulen gehalten / jres thuns desto richtiger mögen antwort geben / Oder so die Knaben von einer Schul in die andern gefürdert / mit vngleicheit der Bücher nicht jrre gemacht. So sollen hinfurt in allen Schulen / nun einerley Bücher / vnd kein anders / dann die in dieser Ordnung hernach verzeichnet / gelesen / die auch keins wegs verendert / sonder zu bestimpter zeit außgelesen / vnd nachmals vornen wieder angefangen werden.

Von den Stunden in der Schul.
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AVff das die Schulknaben / vnd jre Eltern / Item die Paedagogi wissen / zu welcher zeit sie sich zu der Schul schicken sollen / so ordnen vnd wöllen wir / das hinfurt / wann kein Feyertag ist / in allen Schulen teglich / drey stundt vor mittag / nemlich / Som̅ers zeiten / von der sechsten
|| [316]
Vhr biß auff die siebende / vnd dann von der Achten Vhr / biß vngefehrlich auff die Zehende / aber Winters zeiten von der Sechsten Vhr / biß vngefehrlich auff die Achten / vnd dann von der Neunden Vhr / biß auff die Zehenden. Vnd nach Mittag auch drey Stund / beyde Sommers vnd Winters zeiten gleich / Nemlich / von Zwölff Vhr / biß vmb Zwey / vnd dann von Drey Vhr / biß vmb Viere / Schul gehalten sol werden. Doch mögen die Eltern vnd Schulmeister / mit den gar jungen Kindern vnd Legisten in infima Classe vber der Morgenstundt wol dispensieren / sonderlich Winters zeiten / dieselben ettwas spaters zu der Schul schicken vnnd kommen lassen. Es sollen auch die Praeceptores vnd jre Collaboratores schüldig sein / selber anfangs auff die verordente Stund entgegen zusein / vnd mit vleiß dahin sehen / das die Knaben zu jeder verordenten Stund in die Schul kommen / damit ein jede Stund nutzlich vnd wol angelegt werde. Vnd auff das solche Ordnung erhalten / vnd denen / so gern neben die Schul gehn / geweret werde / sol der Schulmeister (so offt es jn für gut vnd notwendig ansicht) den Catalogum selbs lesen / oder die Collaboratores thun lassen / vnd nachmals die Absentes rechtfertigen / vnd wo die Absentia bey jnen oder mehr vnnötig / oder muthwillig befunden / darumb bescheidenlich straffen.
|| [317]

Was vnd auff welche weiß zu jeder Stunde in einer jeden Classe gelesen / vnd geübet werden soll.
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INFIMA CLASSIS.
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IN infima Classe sollen die Lectiones nicht / wie in den andern nachuolgenden Classibus geschicht / geendert / sonder die Praeceptores mit den Legisten die 6. Stunde des Tags / vnd die 6. Tage durch die Wochen das gantz Jar mit nachuolgender Ordnung furtfaren / so lang vnnd viel / biß sie die Knaben in dieser Classe des lesens vnnd schreibens gantz fertig werden. Nemlich / wann junge Knaben zur Schul kommen / sol jnen die Lateinische Tafel / darbey der Catechismus / wie dieselb sonderlich gedruckt / vnd darinnen das Alphabet zum fürdersten fürgegeben / Doch anfenglichs mit vnderrichtung in dem Alphabet nicht vberladen / Darzu jedesmals / wann in dem Alphabet furt gefahren / die vordersten Buchstaben wiederholet / vnnd das der Knab dieselben / sampt den new fürgegebenen / jedesmals wieder auffsage angehalten. Damit auch die Jugendt zu erkantnuß der literarum gebracht / der Ordo im Alpabet jnen zum weilen verkeret / vnd sie jetzt vornen / jetzt mitten / darinn befraget werden.
|| [318]
Vnd so der Praeceptor vermercket / das der Knab im Alphabet vnderricht / volgends zu dem Pater noster / vnd also fürauß fürschreiten / vnnd das kind zu der zusammen schlahung der Syllaben gewehnen / Vnd doch im anfang fürnemlich dahin sehen / damit der Jung die Buchstaben lerne kennen / auch hierunder vleissigs auffmerckens habe / damit die Knaben nicht jrer Mutter Sprach / sondern der Lateinischen Sprach art nach / die Vocales vnnd Consonantes vnderschiedlich vnd deutlich außsprechen. Die jennigen aber / welche von Natur nicht alle Literas pronuncijeren können / souiel müglich mit senfften / glimpfflichen Worten vnderweisen / vnd vnderstehen / jnen den defect abzuziehen. Vnd mögen diese in ein ordinem / doch die fertigsten allwegen zusammen / als ein sondere Decuriam gesetzt werden. Wo nun die Knaben die Tafel buchstaben gelernet / Sol jnen der Donat zu syllabieren fürgegeben / vnd zu einer Lection auch die Fibel syllabatim zulesen / samptlich auffgelegt werden / welche dann für den secundum ordinem zurechnen. Volgendts sollen die Knaben / so mit dem lesen in der Tafel oder Fibel / vnd mit den Buchstaben in dem Donat fertig / die Quaestiones Grammaticae Philippi, welche zu der Quarta Classe geordnet / buchstaben lernen / vnd darne
|| [319]
ben den Donat in jeder Stund mitlesen / auch neben diesen jren Lectionibus teglichs ein stück auß dem Deudschen Catechismo außwendig zulernen vnnd zurecitiren angehalten werden. Nach dem vnd sie aber mit dem lesen inn dem Donat fertig / sollen sie desselben erlassen / vnd mit dem buchstaben vnnd lesen in vorgedachten Quaestionibus Grammaticae geübt / Auch für das heuflein tertij ordinis infimae Classis gehalten werden. Vnd nach volendung gemelter Quaestionum Grammaticae, jnen der Caton zulesen aufferlegt. Auch in dieser infima Classe in allen ordinibus nach gelegenheit derselben / von den Praeceptoribus alle Wochen ein mal fürgeschrieben / vnd darinn die Ordnung gehalten werden / das die Knaben zu dem fürschreiben / ein eigen Büchlein / vnnd dann jren Nachschrifften auch ein eigen Büchlein haben. Vnd die Knaben jre schrifften / souiel jnen aufferlegt / alle tag den Paedagogen zwey mal zeigen / der jnen die feel vnd mangel darinn weisen / vnd vnderricht geben sol. Damit auch die Knaben dester mehr / vnd ehe der Lateinischen Wöxter gewonen vnd die lernen / sollen jnen teglichs / vor dem man sie Abends außleßt / zwey Lateinischer Wörter / ex Nomenclatura rerum fürgeschrieben werden / die sie in besondere darzu gemachte Büchlein einzeichnen / vnd Morgends zu allen Lectionibus wieder außwendig recitieren vnd auffsagen lassen.
|| [320]

QVARTA CLASSIS.
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ZV der Ersten Stunde / sol der Praeceptor den Knaben Mimos Publianos fürgeben. Vnd wann er dieselbigen ein mal außgelesen / allererst Catonem fürnemen. Doch sich gantz vnd gar ad captum puerorum richten / vnd nicht mehr fürlesen / dan̅ der Knaben verstand fahen vnd ertragen mag. Er sol sich auch befleissigen / das er jnen mit guten / eigentlichen / verstentlichen vnd deutlichen worten / ein wort nach dem andern exponiere / vnd nicht nachlassen / biß sie jm nach können exponieren / vnnd sol auch gleich darauff die Knaben / einen nach dem andern / dasselbig laut / nach exponieren lassen. Weil aber das Nomen vnd Verbum die fürnemsten Partes Orationis seind / sol jnen der Praeceptor in der Repetition aus den Mimis vnd Catone zu erst ein Nomen, darnach ein Verbum fürgeben / vnnd auß dem außzug der Grammatica formulas declinandi & coniugandi auffs einfeltigst anzeigen. Aber mit den accidentibus Nominis & Verbi. Item, mit den andern Partibus Orationis vnbeschwert lassen / biss sie zuuor / die Declinationes Nominum vnd coniugationes Verborum aus dem Donat / vnd auszug der Grammatic wol ergriffen. Des andern Tags / sol der Praeceptor zu der ersten Lection einen Knaben oder zwen des vorigen Tags Lection
|| [321]
wieder lassen exponieren / vnd alßdann sie in Etymologia wol vben / vnd nach gehabtem Etymologiae exercitio sub finem horae wiederumb fürgeben / wie den Tag dauor geschehen / vnd diese Ordnung für vnd für im brauch behalten. Vnd sollen in dieser Classe auch Decuriae pro ratione profectus & ingeniorum gehalten werden.

Von der Achten vnd Neundten Vhr vor Mittag.
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ZV dieser Stund / sol der Preceptor die Questiones Grammatices / so darzu verordnet / den Knaben fürlegen / der gestalt / das alle tag ein Praeceptum / oder zwey fürgegeben / vnnd also biß zu ende procediert werde. Vnd zum ersten / wie gehört / formulas declinandi & coniugandi / denen / so in den ersten Decurijs sitzen / vnd am newlichsten in diese Lection kommen / darnach die vbrigen accidentia Nominis & Verbi, cum reliquis partibus Orationis & generalibus regulis Etymologiae lesen.

Welcher gestalt die Knaben QVARTAE CLASSIS in die Grammatic eingefüret vnd angebracht werden sollen.
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ZVuor vnnd ehe die Knaben den rechten brauch der Grammatic verstehn / bedüncket sie / dieselbige zu schwer
|| [322]
sein / vnnd werden jr feind / ehe sie recht darein kommen. Damit nun sie lust vnd liebe darzu gewinnen / vnnd nicht dauon abgeschrecket / auch einerley weiß zu lernen inn den Schulen gehalten werde / sol jnen der Praeceptor zum eingang den rechten brauch der Etymologiae, auff das einfeltigst / anzeigen / vnd sich keiner mühe vnnd arbeit darüber dauren lassen. Dann recht Schul halten erfordert / das der Preceptor vnuerdrossen sey. Wann nun die Knaben die Formulas declinandi & coniugandi, zimlich verstehn vnd gefast / sol sie der Praeceptor für vnd für vleissig in allen stücken Etymologiae vben / vnd in den repetitionibus Catonis / oben gemelt / auch hernach gesetzten Lectionen Salomonis vnd Sebaldi Heyden, einen partem Orationis nach dem andern fürnemen / vnd die Exempla praesentis lectionis, ad regulas Grammaticae adplicieren / auch die Ordnung offt zerteilen / jetzt diesen / dann ein andern Calum, Tempus, Modum &c. fragen / vnd sie etwann beide Nominatiuos singularem & pluralem, beide Genitiuos, Datiuos, Accusatiuos, Vocatiuos & Ablatiuos, Item / alle Praesentia, Praeterita & Futura durch alle Modos lassen nacheinander sagen / damit die Knaben hurtig werden zu respondieren. Vnd sol allwegen in acht Tagen / ein jeder Pars orationis zum wenigsten ein mal in repetitionibus / vnder die Hand genommen werden / Doch sol man sie nicht vbereilen / vnd erstlich die Definitiones partium orationis vnnd
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Accidentium nur lesen lassen / dardurch es jnen durch tegliche vbung also einbildet / das ohn alle mühe sie es außwendig lernen. Dann alles auff ein mal / vnd ohne Ordnung lehren / ist der Knaben verderben / vnd lernen kein teil recht. Zu letzt / nach dem der Praeceptor zu diesen zweyen Stunden mit der Etymologia fertig ist / sol er vngeferlich auff ein vierteil Stund allen Knaben in Quarta Classe ein stück im Lateinischen Catechismo exponieren / vnd souiel er an der zeit hat / dasselbig lassen nach exponieren / wie von dem Catone auch gesagt ist. Es sollen aber diese Knaben / so sich in octo partibus orationis vben / in ein eigene Decuriam in quarta Classe gesetzt werden.

Hora duodecima & prima in Quarta Classe.
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ZV Zwölffen nach dem exercitio Musicae / wie hernach gemeldet wird / sol man erstlich die Scripta wiederumb besehen / vnd corrigieren. Wo auch von nöten / den Knaben fürschreiben / besonder so diese Classis ein eigenen Praeceptorem hat / welcher sich befleissen sol / das er gute vnd deutliche Buchstaben mache / nach rechter Orthographey / in beysein aller Knaben / damit sie zusehen / wie die Buchstaben sollen gezogen werden. Nachmals sol jnen der Praeceptor die Prouerbia Salomonis fürgeben / vnnd die Etymologiam vleissig damit demonstrieren / allerdings wie des Morgens Hora Sexta mit dem Catone auch geschehen.
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Mit dem nach exponieren / vnd des andern Tags repetieren / jtem von newem ein Lection ex Salomone fürlesen / sol auch gehalten werden / wie es in den dreyen stunden vor Mittag angezeigt ist.

Hora Tertia vsque ad Quartam in Quarta Classe.
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In dieser stundt sol der Praeceptor die Dialogos Sebaldi Heyden fürgeben / exponieren / repetiern / aller dings wie zuuor in lectione Catonis vn̅ Salomonis auch geschehn Doch sol der Praeceptor die Knaben Secundae Classis in einer jeden Lection des Tags / in den Phrasibus fragen / vnd vben / wie sie das oder jennes wöllen latine reden / Dan̅ hie sol das Latein reden anfahen / welches leichtlich von statt geht / wann man die Jugent darzu anhelt / das sie allwegen im declinieren vnd coniugieren / das Deudsch darzu thun / sich in casibus Nominum & coniugationibus Verborum, wie oben gesagt / vleissig vben.

TERTIA CLASSIS.
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Wie es Morgens HORA SEXTA in Tertia Classe soll gehalten werden.
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DIe ersten stund vor Mittag / soll der Preceptor in Fabulis Camerarij, oder Dialogos facros Castalilionis / souiel die Knaben fassen mögen / mit vleiß
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fürlesen / vnnd alsdann die Knaben ördentlich lassen nach exponieren. Neben dem exercitio Etymologiae vnd Syntaxis / das der Praeceptor vleissig in dieser Classe treiben muss / sol er auch die schöne Phrases ex Camerario oder Castalione dictieren / welche die Knaben / inn jre Collectanea sollen auffschreiben / damit sie dieselbigen in loquendo & scribendo können nutz machen. Des anderntags sol die Lectio AEsopica oder Dialogorum Castalionis mit dem exercitio Etymologiae vnd Syntaxis, vnd recitatione Phrasium zur ersten Stunde zuuor repetiert / vnd dann den Knaben ein newe Lection wieder fürgeben werden. Es sol auch der Praeceptor in repetitionibus zu zeiten ein Verbum aus dem Dictionario für sich nehmen / vnd sein gantz progeniem oder propagationem / vnd wie eines aus dem andern fleust / Auch phrases anzeigen / vnd die Knaben auch dahin gewehnen / das sie auff die phrases vnd formulas loquendi grösser acht haben.

Hora Octaua & Nona in tertia Classe ante Meridiem.
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Zu diesen Stunden sollen die Quaestiones Grammaticae, wie sie aus dem Philippo gezogen / vnd auff tertiam vnd Quartam Classem gericht / gelesen werden.
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Des andern Tags / sol zu den bemelten Stunden diese Lection zuuor wol repetiert / vnd darnach ein andere von newem fürgelesen werden. Nach dem aber Grammatica Lectio auß ist / sol der Praeceptor die vbrige zeit / vnd Dritte Stund / die selectiores Epistolas Ciceronis den Knaben / einen Tag vmb den andern vorlesen vnd repetiren / wie zur frühen Lection mit dem AEsopo auch geschehen ist.

Hora duodecima & prima in tertia Classe.
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ZV diesen Stunden / sol nach der Musica den Knaben der Terentius gelesen werden / welchen sie auch außwendig lernen / vnd des andern Tags / in der Repetition außwendig recitiren sollen. Vnnd weil der Terentius gar proprie vnd pure geschrieben / Sollen dieselbigen phrases mit den Knaben viel vnd vleissig geübt / auch in gut Deudsch gebracht / damit das Latein reden vnnd schreiben dardurch gefürdert werde. Es sollen auch die Praeceptores, in enarratione Terentij, diese prudentiam haben / das sie consilium authoris wol anzeigen / wie er nicht alle ding ex sua persona rede / sonder diuersa vitia & ingenia in diuersis personis abmale / vt in Demea, nimiam seueritatem in corrigendis delictis, in Mitione vero, nimiam ad condonandum facilitatem.
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Item / da Mitio sagt: Non est flagitium (crede(In Adelph. Act. 1. Scena 11.) mihi) adolescentem scortari, neque potare, neque fores effringere, &c. ist der Jugent anzuzeigen / das Mitio diese Wort nicht aus ernst rede / wie ers dann gleich in eadem Scena wiederrufft / vnd den Spectatoribus huius dissimulationis vrsach anzeigt / da er also sagt: Nec nihil, neque omnia haecsunt, quae dicit, tamen nonnihil molesta sunt haec mihi: sed ostendere meaegre pati illi nolui, nam ita est homo: quum placo aduersor sedulo, & deterreo, &c. Item / es sollen auch an diesen vnd dergleichen locis die Praeceptores anzeigen / wie die blinden Ethnici von GOTT vnd seinem Wort nichts gewißt / wie dann die rochlosen Christen auch nichts darumb wissen / Darneben ein Exemplum vnd testimonium Sacrae Scripturae anzeigen / wie GOTT der HERR diese laster grewlich straffe / vnd sich in allwegen befleissigen / das die vnuerstandne / zarte Jugent / nicht geergert werde. Hora tertia vsque ad quartam in tertia Classe. Zu dieser Stund / sol teglich den Knaben ein Regel aus dem Syntaxi / so zu diser Classe verordnet / fürgelesen / vnd mit Exemplis / so bey der Regel standen / auch andern mehr / so von dem Praeceptore fingiert / wol erklert / vnd ad Regulam appliciert werden / Doch sol zuuor / ehe die Regel gelesen wirdt / allwegen superioris diei lectio / von den Knaben exigiert / vnd alsdann erst ein newe Lection fürgegeben werden.
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DE EXERCITIO STYLI.
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Hierauff sol nun auch das exercitium Styli angefangen / vnd alle Mitwoch ein kurtz leicht Argument auß den negst gehörten Lectionibus / vnd souiel müglich / eben die selben Wort / doch verdeutscht / vnd als hernach volget / geendert / genommen / den Knaben Deutsch fürgeben vnd dictiert / vnd jnen angezeigt werden / an welchem ort sie solch Argument finde̅ / damit sie ein anleitung haben / die phrases Authorum auß gehörten Lectionibus dest leichter zu imitieren. Doch sol der Praeceptor die Genera, Numeros, Personas, Casus, Modos & Tempora endern. Volgends am negsten Freytag darnach / sollen die Praeceptores von allen Knaben exigieren / vnd jr jedem die vitia vnd mengel in Generibus, Numeris Casibus, Temporibus, Modis, vnd andern Accidentibus, auch in Syntaxi / freundtlich vnd deutlich anzeigen / das es die andern auch hören. Darumb gehört hieher gedult / dieweile die Knaben offtmals feelen / Sonst / wo man vngedültig mit jnen ist / besonder in exercitio Styli / werden sie kleinmütig verzagt vnd verdrossen. Fürnemlich auch darauff acht haben / das keiner des andern Scriptum allein abschreibe / vnd als hette ers selbs gemacht / dargebe. Die Knaben sollen auch zu solchem eigene besondere Bücher haben / darinn sie die Scripta von Quatember zu
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Quatember einschreiben / vnd emendieren lassen / damit man in der Superintendentz der Knaben vnd Preceptorn vleiß vnd vnfleiß sehen möge.

SECVNDA CLASSIS.
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Die Erste Stund vor Mittag.
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ZV dieser Stundt sol integrum opus Epistolarum familiarium Ciceronis gelesen / vnd mit der explication / exercitio Grammatices vnd repetitionibus gehalten / wie in den vorigen Lectionibus verzeichnet ist / besonder in dieser Classe von dem Praeceptore inter legendum figurae constructionis, vnd species Metaplasmi demonstriert werden.

Die andern Zwey Stund vor Mittag.
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ZV der ersten Stund sollen die Quaestiones / zu dieser Classe verordnet / alle tag gelesen vn̅ repetiert werden / Doch etwas gründtlicher / dann in Tertia Classe geschehen ist. Die vbrigen zeit / sol der Praeceptor die Lection Epistolarum Familiarium / so zur ersten Stund gehalten / repetiren / vnd ad vsum Grammatices transferieren / wie offt gemelt ist.
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Auff Zwölff Vhr biß Zwey in Secunda Classe.
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ZV dieser Stund nach der Music / sollen die Praeceptores die erst Comoediam Terentij Andriam, vnd so solche absoluiert / libellum Ciceronis de Amicitia lesen. Nach demselben / die andern Comoediam Terentij Eunuchum / vnd auff volendung derselben / libellum Ciceronis de Senectute / vnd also durchauss alternatim fürnemen vnd halten. Die vbrige zeit / sol der Praeceptor den gantzen Syntaxim ördentlich nach einander repetieren / wie er in tertia Classe zu dieser Stund gelesen ist worden. Nach dem er aber den Syntaxim ein mal volendet / sol er jn lassen anstehen / vnd an statt desselbigen / die principia Prosodiae / wie sie per Quaestiones gestelt / für sich nehmen / vnd nach volendung derselbigen den Syntaxim wiederumb dauornen anfahen.

Von Drey Vhr biß Vier in Secunda Classe.
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ZV dieser Stund sollen Rudimenta Graecae Grammaticae per quaestiones gelesen vnd tractiert werden.
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Vom Exercitio Styli in Secunda Classe.
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In diesem Classe sol alle Mitwoch pro repetitione Epistolarum Ciceronis, nona hora, ein Argument auss den gehörten Lectionibus dictiert / vnnd Freytags auff Zwölff Vhr / an statt des Syntaxis von den Praeceptoribus vleissig emendiert / Aber die Argumenta in dieser Classe etwas scherpffers / dann in Tertia fürgeben werden. Es sollen auch die Knaben in dieser / vnd tertia Classe die gehörten Lectiones ex AEsopo, Terentio, oder Cicerone selbs abschreiben / vnd dieselben des tags dem Praeceptori zweymal offericren / vnd corrigieren lassen / Damit sie von der hand zuschreiben fertig werden / vnnd auff die Orthographey vnd Distinctiones achtung zuhaben / sich gewehnen / auch jre Lectiones dest leichter außwendig lernen möchten.

PRIMA CLASSIS.
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Die Erste Stund vor Mittag.
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NAch dem die Knaben der vier ersten Classium in der Grammatic zimlich geübt vnd abgerichtet worden / das sie leidlich Lateinisch reden / vnnd schreiben / Sollen sie in Prima Classe auch inn der Dialectic vnd Rhetoric angebracht werden.
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Demnach sollen die Praeceptores anfangs ein Praeceptum oder zwey / ex Erotematis Philippi, Grammatice interpretieren / vnd darnach rem ipsam per exempla wol declarieren. Damit aber weder die Praeceptores mit dem dictieren / noch die Knaben mit zuuiel außwendig zulernen / nicht so hoch beschweret werden / So sollen sie allein die praecepta / wie jnen Quaestiones / auß dem Philippo zusammen gezogen / verordnet / vnd durch die Superintendenten assigniert / außwendig lernen. Vnd damit die Dialectic alle Jar ein mal / gar außgelesen möcht werden / Sol der Praeceptor alle Tag darinnen lesen / vnnd allewegen des andern Tags / dasselbige vor der Lection wieder repetieren.

Die ander vnd Dritte Stund vor Mittag Primae Classis.
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VOn acht biß neun ahr / sol der Praeceptor in diesem Classe / die grösser Grammaticam Philippi, vltimam aeditionem vnder die Hand nemen / vnd von den Knaben erfordern / das sie es selbs explicieren / vnd wo von nöten / jnen hülfflich sein / vnd alle vocabula Latinis verbis explicieren / vnd vleiß thun / das sie die Praecepta hurtig außwendig recitiren können / vnd behalten. Vnd wann die Grammatic ördentlich zum ende gebracht / sol er die Prosodiam / so in dieser Grammatic stehet / vleissig expli
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cieren / vnnd souiel müglich sein kan / Exemplis declarieren / auch versuchen / ob bey den Knaben zuerhalten / das sie lerneten Carmina schreiben. Zu der andern Stund von Neun biß Zehen Vhr / sol Rhetorica Philippi Melanthonis gelesen werden. Weil aber Georgius Maior per quaestiones / dieselb nicht allein in ein fein Epitomen verfaßt / sondern auch schöne Orationes darzu gesetzt / aus welchen der vsusartis fein auff die Latinos Authores appliciert wird / Sol demnach solches Epitome / ausser den Rhetoricis Philippi gebraucht vnd für die hand genomen / vnd ein Praeceptum oder zwey / deutlich vnd wol expliciert / vnd den negsten tag hernach zu dieser Stund / ehe man wieder list / repetiert / vnd memoriter recitiert werde̅. Vn̅ dieweil die Praecepta für sich selbs bloß seind / vnd keinen nutz schaffen / wo sie nicht Exemplis illustriert werden / Vnd aber die Knaben den vsum auch sehen mögen / sol auff ein jeden Statum / oder Genus Causae ein Oratio Ciceronis oder Liuij, wie in gemelten Quaestionibus Georgij Maioris sie getruckt / gelesen werden / Dann der Praeceptor vleissig das Argumentum / die Partes Orationis, den Statum, die Argumenta Confirmationis, darnach in singulis partibus Orationis, wie sie orniert vnd tractiert werden / anzeigen. Vnnd sol der Praeceptor erstlich auff die inuentionem, nachmals dispositionem, vnnd letzlich elocutionem acht haben / vnd also die Praecepta auff gehörte weiß demonstrieren.
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Die erste vnd andere Stund nach Mittag / von Zwölff biss auff Ein vnd Zwey Vhr / in Prima Classe.
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NAch dem das exercitium Musicae verricht / sol der Praeceptor dieses Classis / den grössern Syntaxim Philippi Melanthonis ördentlich fürnehmen / vnd ein Regel oder zwo / mit den Exemplis wol explicieren / vnd den Knaben anzeigen / das man solche schöne Formulas loquendi in reden vnnd schreiben imitieren solle / auch allwegen / wie vor offt gemelt / den negsten Tag / die vorgehenden Lection repetieren / ehe man wieder ließt. Aber von Ein biß Zwey Vhr / sollen die libri AEneidos Virgilij, vnd Officia Ciceronis, ein Buch vmb das ander gelesen / auch alternis diebus repetiert / vnnd ein Grammaticum exercitium darauß gehalten werden.

Die letzte Stund von Drey biß vier Vhrn / in Prima Classe.
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IN dieser Stund sol allwegen alternis diebus integra Grammatica Graeca / vnd ein Lection ex Fabulis Graecis AEsopi, ex lsocrate ad Demonicu̅, oder Paedia Xenophontis, oder Hesiodo, nach gelegenheit der Auditorum / gelesen vnd repetiert werden. Vnd hierinn der Praeceptor auff das vleissigst die Themata den
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Knaben anzeigen / vnd sie selbs formieren lassen / auch sie darzu halten / das sie es vleissig colligieren vn̅ auffschreiben.

EXERCITIVM STYLI.
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ES sollen auch in dieser Classe, die Deutsche Argumenta lenger vnd scherffer gestelt werden / doch das sie in Periodos eingeschlossen sein / damit die Jungen der Composition gewohnen. Vnd dieweil man in dieser Classe, prineipia Dialecticae vnd Rhetoricae lieset / sollen die Argumenta nicht alle auff eine weise gerichtet / sonder etwan ein Epistola / zun zeiten ein Exordium, Narratio, Locus communis, Consirmatio, Peroratio, Descriptio alicuius rei, Tractatio fabulae, oder dergleichen Progymnasmata fürgegeben / vnd die Adolescentes also abgericht werden / das jnen nachmals gantze Declamationes zuschreiben / nicht zuschwer sey. Da muß man nicht sehen / wie lang / sonder wie gut die Seripta sein / vnd das sie auff die Phrases vnd imitationem Ciceronis erichtet werden / sonst coaceruiren die Knaben allein viel Sententias auß andern Scriptoribus ohne allen verstandt vnd vrtheil zusamen / vnd haben nicht acht auff die puritatem linguae. In dem emendieren / sol der Paedagogus mit vleiß anzeigen / wa sie in inuentione & collocatione rerum, vnnd dann in elocutione verborum geirret haben / vnd wie sie es sollen verbessern / sonst wissen sie nicht / wann sie es gutt oder böß gemacht haben / Auch soll er rationem
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punctorum nicht negligieren / das sie die Commata, membra, vnd periodos lernen erkennen. Auff solche fürgeschriebene weiß / sollen die Praeceptores vn̅ Paedagogi in allen Classibus mit den Knaben vmbgehen / damit sie nachmals mit wolgelegtem grund / auff der Vniuersitet / vnuerhindert / andere / vnd höhere studia fürnemen / vnd darinnen nutzlich fortfahren mögen / dann gemeinlich die jennigen / so nicht ein gut Fundament mit sich auff die hohen Schulen bringen / gar wunder selten / etwas namhaffts für andere außrichten / sonder entweder gantz vnnd gar im Studio verzagen / oder doch vngelerte Leut / jnen selbst vnd andern zu nachteil / bleiben. Die Grammatic / Dialectic / vnd Rhetoric / sollen bey jeder Classe / da sie gelert / allwegen in einem Jar außgelesen / besonder aber auff Georgij angefangen / vnd geendet werden / Damit man bey der Superintendentz dest ehe der Knaben profectum / vnd der Preceptorn vleiß spüren möge / vnd die Knaben in jren Studijs nicht vnördentlich auffgehalten werden.
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Der ander Theil.
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Von Gottes Eurcht / Disciplin vnd Zucht der Pedagogen vnd Knaben / beide in eusserlichen Sitten vnd der Gottseligkeit / auch Statutis, Priuilegijs, vnd Vacantzen. DAmit nun die Eruditio nicht sey ohne gute Disciplin / Zucht vnd Gottes Furcht / so wöllen wir / das hinfurt auch hierinn nachgeschriebene Ordnung gehalten werde.

Von Gottes Eurcht.
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SOuiel dann die pflantzung der Gottes Furcht bey den Knaben belangt / sol Morgens vor dem anfang der Lection / von der gantzen Schul / das Veni sancte &c. vnnd nach Mittag zum anfang der Lection / der erste vnnd letzte Verß auß dem Hymno, Veni creator Spiritus / neben den gewönlichen Collectis / mit andacht latine gesungen werden. Es sol auch allwegen zu end der letzten Lection / vor vnd nach Mittag / ehe man die Knaben heim gehn lest / ei
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ner vnder jnen / ördentlich vnnd deutlich ein stück auß dem Catechismo / das es die andern alle hören / memoriter recitiren. Darnach sol ein jeder Classis nach der andern auffstehen / vnd je zwen vnd zwen mit einander zur Thür / vnd einer jeden Classis Praeceptor neben den seinen etwann weit für die Schul hinauß gehen / damit vnzucht auff der Gassen von jnen vermitten bleibe. Vnnd alle Tag vor essens vmb Zehen / nach Mittag vmb Zwey Vhr / ehe sie außgelassen / jnen auß dem Cisio lanus / wie der bey den Quaestionibus Grammaticae assigniert / etwas fürgegeben / gesungen / vnd der Jugent mit vleiß eingebildet werden. Vber die teglich vbung des Catechismi, in infima & Quarta Classe / sol derselb am Freytag zu gewisser stund / durchauß in der gantzen Schul examiniert werden / wie es in der Kirchen Ordnung stehet / in den zweyen ersten Classibus Deudsch / in den andern Lateinisch. Sonnabendts vor Mittag / sol der Praeceptor des Sontags Euangelium Graece vnnd Latine / nach gelegenheit der Classium interpretieren. Freytag vnnd Sonnabend / sollen jedes dieser beider Tag / die Knaben mit Kirchen gesengen / Deutscher vnnd
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Lateinischer Sprach geübt werden / welches von den geringen Schulen zuuerstehen ist. Aber in vnsern Stetten / bey der Particular Schul / vnd sonst wo die Schulen groß / vnnd den ördentlichen Lectionibus nicht verhinderlich / möchten alle Tag / vor der ersten Lection / nach Mittag zeit / ein vierteil stund die Knaben in der Music vndericht / Doch das die Praecepta gantz kurtz / vnnd fürnemlich nach notwendigen gegebenen Praeceptis, vsus getrieben werde. Am Sonnabendt zur Vesper / so man das erst mahl leuttet / sollen alle Knaben züchtig zu der Schul kommen / ein jeder sein Psalmenbüchlein mit sich bringen / auff das / so man zusammen leuttet / sie in der Proceß zu Chor mit einander gehen mögen. Desgleichen sol am Sonn vnd Feyertag / zur Morgen / Mittag oder Vesper Predigt / auch gehandelt werden / vnnd die Praeceptores sich mit dem Gesang / vnser Kirchen Ordnung nach / halten. Am Freytag oder andern Tagen / da jedes orts die Lytaney gehalten wirdt / sol die gantze Schul zu der Predigt vnd Lytaney vleissig kommen. Es sol auch der Praeceptor gut acht haben / das die Kinder in der Kirchen züchtig sein / vnd der Predigt vleissig zuhören / Damit / so man sie nach der Predigt examiniren wirdt / was sie darauß behalten haben / wissen zuerzelen.
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Von der Disciplin vnd Zucht.
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DEr Gottseligkeit volget auch die eusserliche Disciplin vnd Zucht der Knaben / welche von dem heiligen Geist auch vleissig zupflantzen gebotten ist. Derhalben wöllen wir / das dieselbige ernstlich getrieben / damit die Jugent nicht wie das Vihe / ohne alle Zucht / erzogen werde / laut des Spruchs: Die Wort die ich dir heut gebiete / soltu deinen Kindern scherpffen etc. Dann wo Gottes furcht bey einem Kind ist / alsbaldt findt sich auch bey jme die Zucht. Darumb sol nicht allein die Schulmeister / sonder auch die Eltern / oder die jenigen / denen jre Eltern entfallen / verordente Vormünder / vleissigs vnnd ernstlichs auffsehens haben / das die Kinder / dieweil sie noch zart vnd zubiegen seind / zu aller Erbarkeit / vnd guten Sitten gezogen werden / vn̅ zur Schul / Kirchen / auff der Gassen / in jren Heusern / vnd an allen örtern guten wandel führen. Wo aber Eltern oder Vormünder weren / die aus vnuerstand / fahrlessigkeit / oder Halßstarrigkeit jrer Kinder / die sie zur Schul verordnet / vnd sonderlich die mit der zeit in das Paedagogium / Closterschulen / oder Stipendium zubringen gedencken / nicht achten / dieselben mit der Zucht versaumen / vnd nicht / wie sie vor GOTT schüldig / ob jnen halten würden / die sollen von den Schulmeistern er
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manet / vnd jres Ampts vleissig erinnert / vnd da es nicht hilfft / inn der Visitation dem Superintendenten vnnd Magistrat angezeigt werden / Damit dieselben dargegen jr Ampt auch gebrauchen vnd verrichten mögen. Vnd damit die Eltern der Schulen nutz vnnd notturfft mit den Kindern / bericht / vnd zu desto mehrer liebe / vleiß vnd eiffer gereitzet werden / Sollen die Pfarrer vnd Kirchendiener dem Volck auff das wenigst im Jar zweymal / das erst im Früling / das ander gegen dem Winter / in öffentlicher Predig / ein ernstliche vermanung thun / das sie die Kinder vleissig zur Schulschicken / in bedencken / dz der mehrer teil jrer Arbeit vnd Handtierung halben / dieselben nicht selbs lehren vnd vnderichten mögen. Vnd doch zu jrer zeitlichen vnd ewigen wolfart / in den Schulen / als dem rechten mittel gelehrt zuwerden / jnen hoch von nöten vnnd nutzlich. Vnd sie die Eltern jre Kinder selbs auch vnder der Ruten halten / vnd jnen nicht zu leiß vnnd milt seien / oder vnder den Schulen / zu andern arbeiten gebrauchen / vnd an jren Studijs verhindern. Vnd wo sie ab den Schulmeistern klagen / nicht leichtlich glauben geben / vnd beyfal thun / Dann die Schulmeister hierinn jres Ampts nicht vergessen / sonder wissen / vnnd dafür halten sollen / das jnen die Kinder / nicht als dem Hirten das vnuernunfftige Vihe / sonder als Himlische Kleinot vertrawet vnd beuohlen sein. Welche auch vnser HErr vnd GOTt so lieb hat / das er mit allem ernst gebotten vnd beuohlen / das niemandts eins auß denselben ergern / dann wer das thue / das dem besser
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wer / es würde jme ein Mülstein an den Halß gehenckt / vnd ins Meer / da es am tieffesten ist / versencket. Damit aber die Kinder zu wolfart der Kirchen / vnnd der Gemeine Christi aufferzogen werden / sol der Schulmeister vngefehrlich auff nachuolgende Statuta zuhalten / gut acht haben.

STATVTA.
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(I.) ERstlich / das alle Knaben Gottsfürchtig / From̅ vnd Züchtig sein / vleissig in die Schul gehen / vnd lernen. (II.) Das sie jren Eltern / Vormündern / Pfarrherrn vnd Schulmeistern gehorsam sein / vnd alle die jennige / denen Ehr gebürt / in ehren halten. (III.) Sie sollen in der Schul vnder den Lectionibus / auch in der Kirchen still sein / vnd nicht schwatzen / in vnd ausserhalb der Schulen nicht Deudsch / sonder Lateinisch miteinander reden / darob dann die Schulmeister mit vleiß halten sollen / vnd fürnemlich auch gute vleissige fürschung thun / das einer mit dem andern friedsam vnd friedfertig sey / vnd zu keinem Zanck / Hader vnd schlahen einige vrsach geben / Sonder / im fall sich solches zutrüge / jrem Praeceptori anzeigen. (IIII.) Es sollen auch die Kinder nicht ohne Rock / weder zur Schul / oder in die Kirchen gehen.
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Sie sollen auch daheim / oder anderst wo / nichts auß(V.) der Schul schwatzen / noch jre Praeceptores oder Condiscipulos vnd Mitgesellen / gegen jren Eltern verunglimpffen. Es sollen auch die Knaben sich mit Büchern vnnd anderm / wann sie zur Schul gehen / nach notturfft versehen(VI.) vnd gefast machen / das sie zwischen den Stunden der Lectionen / nicht auß der Schul lauffen dürffen / oder sich sonst absentieren / welchs dann die Schulmeister jnen ohne besondere bewegliche vrsachen / vnd jrer notturfft nach / mit nichten / vnd keins wegs gestatten sollen. Es sol zu jeder Stund / nach volendung der Lection /(VII.) in jeglicher Classe / insonderheit ein Register oder Catalogus / darinn ein jglicher Paedagogus seine Knaben verzeichnet / vleissig gelesen / vnd die Absentes mit Puncten vermercket / vnd nachmals / so dieselben nicht rechtmessige vrsach / vnd kundtschafft jrer versaumnuß darthun künden / zimlicher massen / vnd der gebür nach / gestrafft werden. Zum Beschluß / sol der Schulmeister erst erzelte Leges vnd Statuta in der Schulen auff einer Tafel geschrieben auffhencken / Damit sie nicht allein die Knaben selbs lesen können / Sonder auch der Schulmeister dieselbige alle Quatember den Knaben ein mal fürlesen / vnd erkleren möge.
|| [344]

Der Dritte Theil.
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Von der Election / Examine / vnd Officio eines jeden Schulmeisters / vnd Collaboratoris.
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SO nun die hohe notturfft erfordert / solche vnsere Kinder Schulen / mit gelerten Gottsfürchtigen / vnd zu solchem Ampt vnd arbeit / guteyferigen / vnd vnuerdrossenen Schulmeistern / vnd Collaboratoribus zubesetzen. Demnach so offt vnnd dick ein Schulmeister / oder Collaborator / von vnsern Amptleuten vnd Gerichts jedes orts / jrem herkommen nach / vnsern Kirchen Rethen nominiert / vnd presentiert / oder auff ansuchen derselbiger vnserer Amptleuten vnd Gerichten / einer von vnsern Kirchen Rethen beruffen / oder einer seinen dienst selbs anbeut / soll ein jeder vorhin / ehe dann er in das Examen admittiert vnd zugelassen / seines herkommens / Lehr / wesens vnd Lebens / glaubwirdige / rechtmessige Testimonia / vnd kundtschafften / entweder von seiner Oberkeit / darunder er geborn / vnd gewohnet / oder von seinen Praeceptoribus / oder Oberkeit / darunder er sich zuuor mit Dienst / Lehr / vnnd Leben gehalten / vnsern Kirchen Rethen / fürbringen.
|| [345]
Wo dann solchs also richtig geschehen / alsdann er inn vnser Schul zu Wulffenbüttel / vor vnsern verordenten Theologen / vnd dann derselbigen Schul Pedagogarcha / ein Lection oder zwo / die jme angezeigt werden / thun. Wann dann er / vnd sonderlich in der Grammatic / tauglich erfunden / So sol er darauff von vnsern Kirchen Rethen / seiner pietet halben / auff vnsern Catechismum / inn vnsern Kirchen Ordnungen begriffen / ördentlich / vnd mit sonderm vleiß examiniert werden. So er nu also in der pietet der Augßpürgischen Confession nach / rein / Gottselig / vnd zu solcher Administration tauglich erkennt / So sol er in vnserm Namen / mit beuelch / von vnsern Kirchen Rethen / an den Pfarrherrn / Amptman / Bürgermeister / Gericht / vnnd geordenten Superintendenten / dahin er nominiert / vnd approbiert / geschickt / vnnd allda jme vom Pfarrherr / in gegenwertigkeit der andern / erst angeregten Personen / vnser Schul Ordnung vorgelesen / vberantwortet / vnd dann darauff / volgende Artickel fürgehalten werden. Nemlich / das er sich aus solcher Ordnung tegllich erinnern / die zu Hertzen fassen / vnd bedencken wölle / das sein Dienst / ein hoch / thewr / vnd von GOtt geordnet Ampt / vnd mittel sey / die Kinder mit der Lehr / vnd Gottsfurcht / zu erhaltung des Predigampts / vnnd guten Regiments / anzunehmen. Darnach wölle vnnd sol er / vermittelst Göttlicher Gnaden / die Schul / so jme beuohlen / mit trewem vleiß
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regieren / vnd der Jugent / mit einem züchtigen / Erbarn / nüchtern Leben vorstehen / vn̅ sie in jeder Classe durch Decurias / von den ersten Elementis an / mit jren assignierten institutionibus, Praeceptis vnnd Authoribus / zu allen Stunden / dieser vnser Schul ordnung nach / trewlich vnderrichten / vnd lehren / das man jeder zeit bey der Jugent / seinen vleiß scheinbarlich befinde / vn̅ mit gemelten assignier ten Authoribus / in keiner Classe enderung thun / Sondern dieselbige keins wegs vnderlassen / vn̅ fürnemlich die Grammatic / als das nötigste stück / für vnd für treiben vnnd vben / damit die Knaben gute vnd gewisse Grammatici werden. Das er auch mit den Schülern / so etwas inn der Grammatic bericht / Lateinisch rede / vnd sie dasselb also zureden gewehne. Die Jungen / so vnfleiß vnnd bößheit halben / strefflich befunden / wie oben gemelt / mit keinem gifftigen zorn / oder vnbescheidenheit / oder poldern / sonder gebürlich / vnd bescheidenlich / mit glimpfflichen worten / vnnd do die nicht verfenglich oder erschießlich / mit der Ruten straffen / dieselbige gebürlicher weiß gebrauchen / vnd dabey alle vngebürliche streich / als zu dem Haupt / auff die Nasen / oder Backen schlahen / in die Ohren pfetzen / oder dieselbigen vmbdrehen / bey dem Haar ziehen / oder rauffen / Tholle geben / oder anders dergleichen / gentzlich vermeiden / Fürnemlich aber sich in allweg befleissigen / das sie die jenigen / so gute ingenia haben / nicht poldern / sonder sanfft vnnd mildt mit jnen handeln / Auch die / so etwas vnlernig / vnd nicht mit
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so scharffen ingenijs begabt / obgelauter massen / mit worten / vnd bescheidener gebürlicher straff ermanen. Do aber ein Knab so gar vnlernig / vnd also eines harten Kopffs / das kein vleiß noch arbeit / bey jme wolte erschiessen / desselben Eltern anzeigen / das er bey der Schul verderbe / damit sie die Eltern / jne zu Handtwerckern / oder anderm bey zeit / richten vnd helffen mögen. Jedoch hierinn nicht eilen / dann es begibt sich / das in dem fall / die letzten die ersten werden / Darumb allwegen das Alter / vnd Mores der Knaben / vleissig seind zubedencken. Vnd damit der Kirchen vnd Schul halben / gleichheit gehalten werde / den Catechismum / so inn vnser Kirchen ordnung begriffen / gebrauchen / Auch kein ander Gesang oder Psalmen / dann deren die Kirch desselbigen orts gewont ist / vnd er von seinem Pfarrherr bescheiden wirdt / zusingen / Sich auch von der Schul zu keiner zeit / weder vber Feldt / noch sonsten / ohne erlaubnuß des Pfarrherrs / vnd verordenten Schul Superintendenten zu absentieren / vnd wo jme gleich also ehehaffter vrsachen halben erlaubt / nichts dest weniger die Schul mit einer taugenlichen person ohne versaumbt der Knaben / dieser vnser Schul ordnung gemeß / zuuersehen / / auch ob seinen Collaboratoribus / wo er einen oder mehr hette / trewlich vnd vleissig zuhalten / damit der oder dieselben jederzeit / jre assignierte Classes vnnd Lectiones / beides an Lehr vnd leben / halten / vnd wo deren einer / auß ehehafften vrsachen / mit erlaubnuß / zu seiner Stund / nicht entgegen / das dannoch sein Classis vn̅ Lection verricht vnd versehen werde.
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Auch neben seinem Schulampt kein Practic / weder mit Aduocieren / noch Artzney zutreiben / sonder allein der Schul zuwarten. Vnd sonsten alles anders / mit seinem vleiß / vermittelst Göttlicher gnaden / verrichten / das vnser Schul Ordnung vermag / vnd in sich helt / vnd jme sein Vocation / der Kinder halber aufferlegt / als er am jüngsten tag vor Gott rechenschafft geben / vnd gegen vns / als dem Magistrat / getrewe zuuerantworten / wie einen getrewen / redlichen Praeceptori gezimbt vnd gebürt. Vnd dann auch von seines dienstes wegen / sein verordenten Superintendenten / Pfarrherr / Amptman vnd Gericht / als ein getrewer Diener / gehorsam sein / vnd vnsern / auch derselbiger Statt vnd Schulen nutz vnd from̅en mit allem vleiß zufürdern / schaden seines vermögen warnen vnd wenden / vnd so sich in zeit / seines Ampts vnd einwonung / ein jrrung mit jme / vnd einem oder mehr vnsern Vnderthanen vnd angehörigen zutrüge / das er darumb bey vns / oder da wir jne hinbescheiden / Recht geben vnnd nehmen wölle / vnd wann er nicht mehr dienen will / ein vierteil Jars zuuor seinen Dienst / vnsern Kirchenrethen / auch Pfarrherrn / Amptman / vnd Gericht / selbigen orts / vrkundtlich abkündigen / vnd wissentlichen seinen Abschiedt nehmen. Darauff soll er dem Bürgermeister / sein Trew / an Eidstatt geben / dem allem / wie jme vorgesagt / vnd gelesen /
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vermittelst Göttlicher Gnaden / nachzukommen / vnnd alles trewlichen zuleisten / vngeferde. So baldt dann auch einer also seinen Dienst auffsagt / vnd abkündet / Sollen vnsere Kirchen Rethe / auch Pfarrherr / Amptman / vnd verordente Superintendenten / alßbaldt nach einem andern tauglichen / vnd geschickten Schulmeister trachten / der auff seinen abstandt / ördentlicher weiß / vnnd wie sich gebürt / an sein statt verordnet werden möge. Damit die Schul der Jugent / zu nachteil vnnd versaumnuß / nicht lang vacieren vnd ledig stehen muß / sonder alßbaldt wieder versehen werde. Gleicher gestalt sol es auch in annehmung der Prouisorn oder Collaboratorn / mit dem nominieren / examinieren / approbieren / praesentieren / promission / vnd anderm gehalten werden / Doch / das er die promission / dem Amptman / vor Pfarherr / vnd verordenten Superintendenten / in beysein vnd gegenwertigkeit des Schulmeisters / thue vn̅ erstatte / Also / das er vber dasselbige / auch dem Schulmeister / in seinem beuolenen Schulampt / wölle gehorsam sein.

Von Besoldung vnd Vnderhaltung der Preceptorn.
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VNd damit die Schulmeister jrer mühe vnd arbeit billiche belohnung empfangen / vnd jre Narung dabey haben mögen / verordnen vnd wöllen wir /
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was jedes orts zu der Schul verordnet / auch hinfurt darbey bleiben sol. Do aber solches zu nottürfftiger vnderhaltung derselbigen nicht gnugsam / wöllen wir in künfftiger Visitation die versehung thun / damit sie der gebür nach vnderhalten werden. Dergleichen sol auch der Collaboratorn besoldung halb / jedes orts / gewisse fürsehung geschehen. Es sollen auch die Schulmeister jedes orts bey jrem Ampt / Wasser / Wonn vnd Weyde / vnd andere gemeine allmandt niessung / gleich andern eingesessenen Bürgern / nach derselbiger Statt oder Fleckens Ordnung vnd maß / zunutzen vnd zugeniessen haben. Vnd damit ein jeder Schulmeister vnd Collaborator vor vnd neben vnsern Vnderthanen / sich dest weniger zubeschweren / sonder mehr jres Ampts etwas zugetrösten vnnd zuerfrewen haben / So ordnen vnd wöllen wir / wo ferne sich zwischen vnsern Vnderthanen / vnnd dann einem Schulmeister oder Collaboratore / zanck vnd jrrthumb / jre Personen belangendt / zutrügen / das sie darumb vor den Pfarrherrn / Amptleuten vnd Schul Superintendenten / gegen einander verhört / vnd von denselben / der gebür vnd billicheit nach / verglichen. Wo aber die sach so wichtig vnd groß / das sie es nicht vergleichen vnd entscheiden könden / sie für vnsere Kirchen Rethe vmb bescheid remittiert vnnd gewiesen werden sollen.
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Was dann Actiones Reales betrifft / da sollen die Schulmeister an den örtern / da sich die handlung verlauffen vnnd zugetragen / wie andere vnsere Vnderthanen / Recht zugeben vnd zunehmen / schüldig sein. So sol es der Malefitz vnd hohen freuel halben gehalten werden / wie daroben ein sonder Artickel der Kirchen Diener vnd jrenthalben begriffen. Es sol auch jeglicher Schul ein gelegene Behausung / darinnen die Schulmeister vnd Kinder jre nottürfftige vnd zimliche Wonung haben mögen / verordnet werden.

Der Vierte Theil. Von den Superintendenten vnnd Inspectorn der Particular Schulen.
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VNd damit diese Schulordnung desto stattlicher angericht / ins werck gebracht / vnd darin erhalten werden möge / wöllen wir / das an jedem ort inn Stetten vnd andern Flecken / da Schulen sein / neben dem Pfarrherr vnd Amptman / noch zwen oder drey fromme Gottsfürchtige / verstendige / erbare / vnd wo mans gehaben mag / Menner / die da gestudiert haben / auß dem Gericht oder Rath / zu Superintendenten / vnd Inspectorn der Schul geordnet werden / die nachuolgender gestalt mit allem vleiß / jre Inspection auff die Schul haben / vnd dieselben visitieren sollen.
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Nemlich vnd erstlich / sol der Pfarrherr auffs wenigst im Jar ein oder zwey mahl / als im Früling / vnd gegen dem Winter / wie oben gemeldt / in öffentlicher Predigt / ein ernstliche vermanung thun / das man die Kinder vleissig zur Schul schicken wölle / mit anzeigung des grossen nutzes / so darauß volge / vnd wie notwendig die Schulen sein / da man nicht allein gute Künste / sonder auch vnd fürnemlich Gottes furcht / tugent vnd zucht lerne / Entgegen was für grosser / treffentlicher / ewiger vnd zeitlicher schaden entstehe / so man die Kinder hierinnen versaume / vnd nicht mit ernst vnd vleiß zur Schul halte / nemlich / das sie ohne Gottes furcht vnd erkantnuß / auch ohne alle zucht (sonderlich wo die Eltern / wie der mehrer theil geschicht / jrer arbeit vnd handthierungen halb / nicht ob jnen halten / vnd sie ziehen vnd vnderweisen können) wie das vnuernunfftige Vihe / auffwachsen / vnd nicht lernen / was jnen zu jrem heil vnnd seligkeit / nutzlich vnd notwendig ist. Darneben auch hernach in zeitlichen vnd weltlichen sachen / weder jnen selbst / noch andern rathen vnd nutz sein mögen / Vnd das derwegen die Eltern jre Kinder / an jrem glück / ewiger vnd zeitlicher wolfart nicht verhindern / sonder mit allem ernst vnd vleiß (wie sie vor Gott schüldig / vnd darumb rechenschafft geben müssen) befürdern / vnd dieselben / sonderlich welche mit guten Ingenijs begabt / nicht von der Schul / als dem ördentlichen mittel der Lehr vnd Zucht / abziehen wöllen. Hieneben auch bericht thun / wie ein muhselig Ampt es sey / vnd was für grosse sorg vnd arbeit ein Schulmeister
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mit den Kindern haben müsse. Das sie derhalben dieselben in ehren halten / jnen jr Schul Gelt vnd Besoldung / vnd sawr verdiente Gelt / nicht mit vnwillen / sonder getrewlich vnd richtig reichen vnnd geben etc. wie sich dann ein jeder Pfarrherr / hierinnen selbst seinem Predigampt nach wol wird zuhalten wissen. Am andern / sol der Pfarrherr allein / oder da es von nöten / neben vnd mit jme der Amptman / vnnd verordente Inspectores / zum wenigsten alle Monat ein mahl inn die Schul gehen / vnd sehen / ob vnd wie diese vnser Schulordnung angericht sey / vnd wie der nachgelebt werde. Fürnemlich aber darauff acht haben / das neben der Lehr / die Furcht Gottes / vnd erkandtnuß vnsers HERRN Christi / auch die eusserliche Zucht vnd Erbarkeit / bey der Jugent vleissig getrieben werde / das die Knaben inn vnnd ausserhalb der Schul Latine reden / auch alle Wochen Epistolas schreiben / oder fürgeschriebene Argumenta vertieren / darzu aller Knaben geschriebene Epistolas besehen / vn̅ ob die auch von jren Praeceptoribus mit vleiß der Ordnung nach / wie oben im ersten theil dieser vnser Schul Ordnung / bey dem Exercitio Stylibegriffen / corrigiert werden / vnd wo sich feel vnd mangel befindt / abschaffen vnd bessern. Vnd damit die Knaben ördentlicher weiß / vnnd zu rechter zeit von einer Classe zu der andern / vnnd höhern verordnet vnd gefürdert werden / Sollen Pfarrher / Amptman / vnnd die darzu deputierten Inspectores / samptlich
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mit einander / vnd nicht der Pfarrherr allein / alle vierteil Jar die Schul visitieren / vnd ein Examen halten / vnnd daran sein / das durch die Schulmeister die geschickten / fleissigen Knaben / in höhere Classes / zu seiner zeit / wann vnser obgemelten Ordnung nach / die Grammatic / Dialectic vn̅ Rhetoric / Jars wieder angefangen werden / gesetzt / dieselben jres vleiß halb loben / vnd die andern auch darzu vermanen vnd reitzen / besonder acht darinnen haben / damit die tauglichen nicht in den wenigern Classibus durch den Praeceptorem etwann ex priuato affectu / zu lang vnd gefehrlichen behalten / oder auch die vngeschickten auß gunst / in die höhere befürdert werden. Vnd da sie feel vnd mengel / das diese vnsere Ordnung nicht angericht / vnd deren gemeß die Jugendt gelert vnd vnderwiesen würden / befinden / welche der Schulmeister vber hieuörig des Pfarrherrs vndersagen nicht abgestellt vnd gebessert / dieselben ördentlich verzeichnen / vnd dem Special Superintendenten desselbigen orts / so er seiner Superintendentz halben / one das alhin kömpt / zustellen. Der alßdann neben obgemelten verordenten die Schul auch vleissig Visitieren / die Knaben Examinieren / vnd was er für vnordnung vnnd mangel nicht abstellen kan / seinen General Superintendenten / neben anderm berichten sol / Damit er das zu gebürender zeit / in Synodo vnsern Kirchen Rethen anzubringen / vnd dieselben der gebür nach bescheidt zugeben / vnd einsehens zuthun / wissen. Do auch vnser Vnderthanen einer oder mehr /
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seine Kinder in den Schulen ein zeitlang erhalten / vnnd doch dieselben wieder von dem Studieren herauß nehmen wolten / die Superintendenten aber befinden / das der Knab ein gut Ingenium hette / sollen sie die vermüglichen Eltern mit vleiß ermanen / die Kinder bey der Schul verharren zulassen / Aber der jenigen / so Armuth halben solchs nicht köndten / die verordnung thun / damit jnen / vermöge vnser Casten Ordnung / hülff vnd handreichung geschehe. Vnd nach dem offtmals zwischen den Pfarherrn vnd Schul personen / priuat sachen / oder der Schul halben / zweytracht vnnd vneinigkeit entstehet / Wöllen wir dem Amptman vnd verordenten Inspectorn hiemit aufferlegt / vnd beuohlen haben / im fall solches geschehe / das sie beide theil jres Ampts erinnern vnnd ermanen / einander weder publice noch priuatim zuuerunglimpffen / Sonder sich jres entscheidts gütlich settigen zulassen / vnd jrer Officien vleissig zuwarten / wie dann die Inspectores / allen ernst vnd vleiß fürwenden sollen / damit sie beide theil gütlichen vergleichen / vnd allen vnwillen auffheben. So ferne auch einer vnserer Vnderthanen / seiner Kinder / oder anderer sachen halber (wie sich dann offt begibt / das die Kinder / so von andern verfürt / oder sonsten zu̅ studieren nicht lust haben / jre Praeceptores gegen jren Eltern mit vnwarheit verunglimpffen) ab dem Schulmeister klag hette / Sol er den Schulmeister darumb in der Schul nicht vberlauffen / oder an andern enden / mit bösen draw
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worten / oder der that gegen jme handeln / sonder solchs vor den verordenten Inspectorn der Schul / oder dem Magistrat / ördentlicher / gebürlicher weiß außfüren. Wo aber einer darüber eigens gewalts gegen dem Schulmeister mit der that etwas fürnehmen / vnnd sich angeregts außtrags nicht settigen lassen wolte / gegen dem sol der Magistrat jedes orts / der gebür nach / einsehens thun / vnnd ob den Schulmeister halten. Do auch Vnderthanen weren / die dem Schulmeister das verordente Schulgelt / oder sonsten das jenige / so sie jme zugeben schüldig / nicht / wie sich gebürt / in der güte / vnd mit willen reichen wolten / sollen die verordente Inspectores vnd der Magistrat darinnen auch einsehens thun / damit dem Schulmeister das sein ohne klage gefolget werde / vnnd er seinem Ampt vnuerhindert außwarten möge etc.

ORDINATIO des PAEDAGOGII zu Gandersheim.
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VNd als (wie anfangs vermeldet) nicht alle fünff Classes vnserer Particular Schulen / inn jeden vnsers Fürstenthumbs Stetten / der daselbsten angezeigten vrsachen halb / füglich oder mit nutzen anzurichten oder zuerhalten / Vnd doch vnsere Landkinder
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nicht desto weniger / so sie in jren Schulen / derselbiger örten constituirte Classes durchgelauffen vnnd absoluiert / gleich alsbaldt jre Studia noch ferners continuieren möchten / Auch wo andere Außlender / oder vom Adel jre Jugent von anfang an / biß sie zu den Vniuersiteten tauglich / inn vnserm Fürstenthumb vnderrichten wolten lassen / Wöllen wir jnen vnsern Landkindern / auch menniglichen / zu gnaden vnd gutem / besonder vmb fürderung willen guter Künsten / zu welchen wir sonderliche lust vnnd neigung tragen / notwendiglich bewogen / vnd gedacht / ein stattlich Paedagogium in vnser Statt Ganderßheim / darinnen vnser Ordnung nach / alle Fünff Classes von den wenigern / biß zu der mehrerm / nottürfftiglich vnd volnkömmenlich angericht / verordnen vnd erhalten. In welchen dann vorgemelte vnser Particular Schul Ordnung / in Lehr vnd Disciplin ördentlichen vnd gentzlichen / wie dieselbe vnderschiedlich / vnd nach der lenge außweiset / getrieben / gehalten / vnd in vbung were. Vnd damit bey denselben desto statlicher / vnd mit gutem nutz der Ordination nachkommen / ein jede Classis wol versehen / die Jugent auch ohne mangel vnderwiesen / So sol nur hinfuro zu jeder / den Vier vndern Classibus / ein eigener Praeceptor oder Collaborator / bestelt vnd erhalten werden / welcher mit der Doctrin vnd Disciplin allein den Knaben seiner Classe zum trewlichsten vnd fleissigsten vorstehen / vnd außwarte.
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Auch zu dem geordenten Pedagogarchen / ein Collega / so die primam vn̅ obersten Classem jme helffe statlichen versehen / auffgenommen. Desgleichen ein gelerter / Gottsfürchtiger Paedagogarcha / dem die gantze Schul vnder sein Inspection vnd Direction beuohlen vnd vndergeben / erhalten werden. Des Ampt sein sol / neben jme assignierten Lectionen / nicht allein auff seinen Collegam / sonder auch die andern Vier Cooperarids / auch alle Schulknaben / sein ernstlichs vnd vleissigs auffsehens vn̅ Inspection zuhaben / damit zu allen teilen nichts versaumbt / sonder von einem jeden dz jenig verricht / so jme der Ordnung nach gebürt vn̅ zusteht. Wir wöllen auch zu solchem werck / vnderschiedliche / abgesünderte behausung / darin̅ der Paedagogarcha / vnd sein Collega jre wonungen haben / vnd die Classes in der Schul von einander abgetheilet sein / also / das die in Prima Classe in einer sondern / die in Secunda auch einer abgesonderten / desgleichen die knaben in Quinta / Quarta vnd Tertia Classe / als die ringern vnd coniunctae Classes / einer eigen darzu gerichten Stuben / darinn sie zimlichen guten platz / vnd doch von einander vnderschieden sitzen / verordnen lassen / damit kein Classis von der andern an jren studien gehindert / sonder ausser zusamen Ordnung der einander anhangender Classium souiel baß befürdert werden. Da auch künfftiglich jrer einer daselbsten abkommen / soll vnsern Kirchenrethen / wie jnen dann hieruon ernstlichen beuelch gethon / jedes mals ein andere taugenliche / Gotsfürchtige / gelerte vnd auffrichtige Person fürderlich
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angenommen / vnd hierinn mit den Testimonijs / Examine / Promission / Inspection / Superintendentz / vnd anderm gegen jnen gehalten werden / wie es bey den Particular Schulen hieuor gnugsamlich / vnnd in specie geordnet.

Ordnung der Kirchen übung vnd Schulen / bey den Prelaturen Mans Klöstern.
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VNnd damit die MINISTERIA ECCLESIAE für vnd für desto staclicher besetzt vnd versehen werden mögen / auch wir an vns dieselben zuerhalten nichts erwinden liessen / So haben wir in krafft vnsers tragenden von Gott beuohlenen Ampts / vnsers Fürstenthumbs zugethane Prelaturen Klöstern / der Augspürgischen Confession gemeß / reformieren / vnd zu Schulen / auch erziehung der Studiosen / welche allein jr / der Klöster / vrspringlichen herkommen nach / inn Lehr vnd Predig Emptern / zu jeder zeit zugebrauchen sein möchten / anrichten lassen.
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Dann wiewol biß anher allerley mißbreuch / vnd schedliche ergernuß / wie sonst / beide in der Kirchen vnd Policey / also auch in den Klöstern erfunden / vnd der Gottesdienst darinn nicht auff dz Studium der heiligen Göttlichen schrifft / vnnd zur versehung des rechten Kirchen ampts / sondern fürnemlich zur bezalung vnserer Sünde für GOTT / durch den verdienst desselben Wercks / gerichtet gewesen ist / Jedoch / da man den gründlichen Vrsprung des Closter lebens nachsuchen wil / so befindt sich / das nicht alleine zur zeit des Alten Testaments / durch die heiligen Propheten / Samuelem / Eliam / Elisaeum / vnd andere / sonder auch des Newen Testaments / durch gelerte Menner / Origenem / Pantaenum / Ambrosium / Augustinum / vnd andere dergleichen Theologische Schulen / so von etlichen Monasteria genant / bey der Kirchen angericht vnd gehalten haben / nicht dieser meinung / das sie mit dem Werck des Singens vnd Lesens / GOTT bezaleten / vnnd der Kirchen allein mit jren priuat Wercken vnd vbungen / one das öffentliche Predig ampt / dienten / Sondern das sie bey einander in dem studio der heiligen Göttlichen schrifft erzogen / vnnd darauff zu dem öffentlichen Kirchen vnnd Predig ampt gebraucht würden. Hierauff so wöllen wir demnach / das hinfurt inn vorgemelten vnsern Prelaturen Clöstern / nachuolgende Ordnung in der Kirchen vnd Schulen gehalten werden sol.
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Von den Kloster Studiosen.
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DIeweil nun viel vnserer Vnderthonen Kinder / welche gute vnnd fruchtbare Ingenia / vmb deßwillen bißher verhindert worden / das die Eltern also vnuermüglich gewesen / oder sonst die gelegenheit nicht gehabt / sie bey den Studijs / biß sie zu der Theology taulglich / zuerhalten vnd zuuerlegen. Demnach ordnen vnd wöllen wir / das hinfuro allein vnsere Landtkinder / so zu dem studieren erzogen / in vnsere Klöster zu Studiosen / auff maß vnnd weise / wie hernach volget / auff vnd angenommen werden. Dieweil aber solche vnserer Klöster institution / nicht junge kinder darinnen / so noch teglicher pflege / mit seubern / zu vnderhalten / Sonder dahin gericht / damit Kirchendiener / zu Lehr vnd Predigampt / vnd souiel es jmmer mit dem Segen des Allmechtigen zuerhalten / fürderlichst daselbsten erzogen / Derhalben auch neben andern Lectionibus / das Studium Theologiae / nach gelegenheit der Studiosen / fürnemlich getrieben / Auch die Eltern für solche jre Junge Kinder / bey jnen in den Stetten vnd Flecken Schulen haben / sollen die Knaben vnd Studiosi jres alters von Zwölff biß in Vierzehen Jar vngefehrlich / auch eines guten zum studieren tauglichen vnd fehigen Ingenij sein.
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Darzu / dieweil den Kirchen Dienern vor andern zustehet / ehrlichen wandel zuführen / Aber auß vnd in der jugendt leichtlich abzunehmen / was im alter zuuerhoffen / neben dem Ingenio auch eines stillen züchtigen vnd eingezogenen wesens vnd haltens. Desgleichen von Christlichen / Erbarn vnd wesentlichen Eltern geborn / vnd Christlich vnd wol erzogen. Vnd der Praeceptorum Grammaticae / nach notturfft vnd dermassen geschickt sein / das sie in solchen keines besondern Praeceptoris / oder vnderrichtung bedürffen / wissen sich selbs darinn nottwendiglich zuhelffen / vnd Secundam Classem vnser Particular Schul Ordination nach / erlangt / vnd vngefehrlich in Primam Classem / Oder vnser Paedagogium zu Gandersheim zu promouieren weren / damit sie gleich alßbaldt in vnsern Closter Schulen ad altiora befürdert / vnd also den Cursum jren Studiorum desto ehe absoluieren / vnd gebraucht werden mögen. Dieweil aber erwogen / wie etliche vnsere Vnderthanen nicht eines solchen vermögens / das sie jre Kinder / so lang bey den Schulen / biß sie die Grammaticalia perfecte ergreiffen / ob wir jnen gleich bey vnserm Paedagogio hülff thun liessen / vnderhalten mögen / Dadurch leichtlich fruchtbare vnd fehige Ingenia / mit nachteil der Kirchen verhindert / Auch die Eltern gleich anfangs / damit sie jre Kinder desto weniger zur Schul erziehen / abgeschrecket /
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So wöllen wir die fernere Verordnung thun / damit inn etlichen vnsern besondern darzu bestimpten Clöstern / auch die Grammatica dociert / getrieben vnnd gelehret / dahin dann die jennigen / so in den Praeceptis Grammaticae noch nicht gnugsamblich geübt / aber doch vnserer Particular Schulen Classem Tertiam erreicht / vnd nun mehr der andern / vnd derselbiger Lectionen fehig sein möchten / gethan vnd eingenommen / Volgendts wo sie ein profectum schaffen / alsdann zu den mehrern Clöstern / darinn die höhere Artes neben der Theology gelesen / befürdert / vnnd also per gradus angebracht werden sollen. Wir wöllen auch die Gnedige verordnung thun / das ein besonder Closter / zur vnderhaltung der Jungen / deputiert / so jre Linguas vnd Artes dicendi studieren. Desgleichen auch in Theologia ein solchen profectum geschafft / das sie zum Kirchen dienst zugebrauchen / vnnd doch mit Condicionibus nicht versehen werden könden / das sie daselbsten im Studio Theologico noch mehr gestercket vnnd exerciert / vnd alßdann mit mehr frucht vnd nutzen der Kirchen / zum Ministerio gebraucht werden mögen. Damit vnd aber hierunder richtige Ordnung erhalten / vnd mit auffnemung der Studiosen in vnsere Clöster Schulen dester weniger gefehlet / gejrret / oder vnqualificierte zugelassen / so sol ein jeder dermassen anhaltender Junger / zuforderst vnd ehe er zu dem hierzu bedachten Examen admittiert / von seinem Pfarrherr vnd Schulmeister / seiner
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Erudition / Ingenij vnnd wolhaltens / vnnd dann vnsern Amptleuten / auch Gericht desselbigen orts / seines Alters / vnd seiner Eltern thun / lassens / vnd zeitlichen vermögens / vnd was er sonst für Brüder vnd Schwester vnnd freundschafft habe / vnd wie Christlich er erzogen oder nicht / mitbringen vnd fürlegen. Welche Testimonia vnsere Pfarherr / Schulmeister / Amptleut vnd Gericht (so ferne sie getrawen vnd vermeinen / des Jungen ingenij halber / ein solch Beneficium an jme wol angelegt / auch seine Eltern / Vormünder oder Pfleger Christlich gesinnet / willen / lust / vnd neigung haben / jren Son in das Ministerium kommen zulassen) jnen auff jr anlangen mitteilen. Doch sollen sie keinen Jungen / so mit einer heimlichen vnd abschewlichen Kranckheit beladen were / zu vnserm Kirchen Rath weisen / oder kommen lassen. Vnnd so es dieser puncten halb vnserer Ordination nach / als obstehet / kein mangel / alsdann erst seiner Erudition vor vnsern Deputatis angesprochen vnd erkündiget werden. Also / das alle vnd jede / so in vnserer Klöster Schulen anzunemen / nach dem sie jre Testimonia gnugsamlich außgebracht / durch vnsern Superintendenten zu Wulffenbüttel / vnd einen seiner Collegen / in beysein zweyer / oder auffs wenigst eines / aus vnsern Kirchen Rethen / examiniert vnd erfarn werden / Ob er der Lectionum / welche wie hernacher / in den Klöstern zulesen vnd zudocieren / sonderlichen bestimpt / fehig / vnd mit guten nutzen vn̅ profectu / ohne hinderung sein selbs / vnnd der andern Auditorum /
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dahin zubefürdern sey oder nicht / volgends wie sie jne gewißlichen vnd allerdings befinden / sampt jrem Juditio seines Ingenij / vnsere Kirchen Rethe in Schrifften auffgezeichnet berichten. So nun einer dermassen gelert / vnd proficiert hette / das er zu einiger Closter Institution tauglich / sol derselbe nachgehendts in ein Closter / seinem captu vnnd Erudition gemeß / von vnsern Kirchen Rethen / wo ein Locus ledig befunden (derwegen sie ein ördentliche verzeichnuß / vnnd Catalogum bey handen haben sollen / darauß sie jederzeit eigentlich sehen mögen / was für Knaben inn jedem Closter sein / vnnd wieuiel an der zal mangeln) vnserm Prelaten des orts zugeschicket / vnd presentiert werden / welcher auch denselben / wie andere / auffzunemen vnd zuerhalten schüldig sein. Keiner vnserer Prelaten / sol keinen Jungen / ohne zuuor examiniert / als vorstehet / zu der Closter Schul zulassen. So aber an der anzal der Studiosen mangeln / vnd der Prelat einen qualificierten Knaben wißte / der mag jne wol zu vnsern Kirchen Rethen gen Wulffenbüttel / sampt seinen Testimonijs / als vorgemelt / weisen / denselben examinieren zulassen / vnd wo er geschickt befunden / alsdann sol derselbe erst durch vnsern Prelaten angenommen werden. Vnd dieweil / als im anfang gesetzt / alle vnd jede Jungen / die also in vnsern Clöstern vnderhalten / jre Studien
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gentzlich / vnd allein dahin zurichten schüldig / damit sie zu der Kirchen Lehr / vnnd Predig diensten mit der zeit zugebrauchen / So wil sich auch gebüren / das sie darzu jre Eltern / Vormünder / oder negst verwandte Freund / sich hierzu obligieren / in Form / wie volget.

FORMA OBLIGATIONIS.
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ICh N. von N. Bekenne vnd thu kundt hiemit / vnd in krafft dieses brieffs / Als der Durchleuchtig / Hochgeborn Fürst vnd Herr / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. mein Gnediger Fürst vnnd Herr / auff mein vnderthenig bitten vnd anhalten / mich zu fruchtbarer volnfürung meiner angefangenen Studien (die ich dann mit verleihung Göttlicher gnaden / allein auff die Theology / damit ich mit der zeit in der Kirch Gottes / zu einem Diener nach seinem Göttlichen beruff gebraucht werden möge / zurichten entliches willens vnd fürnemens) in jrer F. G. angericht Closter Paedagogium / oder Schul zu N. gnediglich auffgenomen / vnd erhalten lassen / Das hierauff jrer F. G. ich schüldiger / billicher danckbarkeit zugesagt vnnd versprochen hab / Thu auch solches jetzo hiemit diesem Brieff bester
|| [367]
form / jren F. G. Auch dem Ehrwirdigen Herrn / Herrn N. Prelaten gemelts Closters / vn̅ dahin verordneten Praeceptoribus / vndertheniglich gewertig vnd gehorsam zusein / den Statutis vnd Ordnungen des Closters zugeleben / vnd mich denselben inn allweg gemeß zuhalten vnd zuerweisen / auch keins wegs / one jr F. G. vnd des Herrn Prelaten vorwissen vnd erlauben / auß dem Closter anderst wohin / oder zu andern Schulen zubegeben / sonder darinn biß zu fernerm bescheid zuuerharren / vnd mit allem ernst vnd vleiß zustudieren / sonderlich aber auff kein Profession / dann die Theology zubegeben / vnd in allweg mit Gottes gnad dahin zuarbeiten / vnd mich zurichten / damit ich jren F. G. oder derselben Landtschafft / bey der Kirchen / als eln Kirchendiener zugebrauchen sein möge. Vnd da jr F. G. mich vber kurtz oder lang zu Kirchendiensten gebrauchen würden / mich gehorsam vnd gewertig zuerzeigen / vnd jrer F. G. auch dero Landtschafft / vor menniglichen / gegen gebürlicher vnderhaltung zudienen / vnd one erlaubt in keine andere Dienste zubegeben. Vnd ich N. vnd N. obgedachts N. Vatter / (pfleger oder Freund) bekenne / das solches alles mit meinem vorwissen / willen vnnd vnderthenige bitte geschehen / verspreche vnd verschreibe mich auch neben jme / hiemit / jne meinen Son (pflegson / oder Freund) zu solchem allem / als vorstehet / mit allem ernst vnd vleiß zuweisen vnd anzuhalten / nach meinem besten vermögen / alles getrewlich vnd vngefehrlich. Des zu Vrkund / haben wir Vogt / Bürgermeister vnnd Gericht zu N. mit vleiß gebeten vnnd erbeten / etc.
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Vnnd sollen solche verschreibungen vnder vnserer Amptleut vnnd Gericht / der örtern der Knaben Eltern / Vormünder oder Freund / welche sich mit verschreiben / gesessen / Stadt oder Flecken Insiegel besiegelt werden. Volgends / wo einer in vnserer Clöster eins presentiert / vnd sich zu der Schul stellen wirdet / sol er alsdann dem Prelaten auff volgende puncten anfangs promission thun.

Forma der Trew / an eines Eydts statt.
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ER sol bey seinem Trawen vnnd Glauben / an eines Eyds statt versprechen. Anfangs / das er / vermittelst der anruffung GOttes Vaters vnsers HERrn JESV Christi / im heiligen Geist / ein ehrlich / Gottselig leben führen.

Nemlich:
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Das er GOTTES Nahmen nicht zum Fluchen / Schmehen / vnnd zum freuentlichen / vnrechtmessigen schweren / mißbrauchen. Das er sich der Trunckenheit / Fullerey / Vnzucht / vnd aller vngebürlicher Vnerbarer Spiel enthalten.
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Das er kein hader oder zanck / weder mit dem Ehrwirdigen Herrn Prelaten / noch den Praeceptoribus / noch mit den andern seinen Condiscipulis / noch mit den Dienern des Closters / noch mit anderm Clostergesindt / oder sonst frembden personen / erwecken / vnd fürnehmen. Darnach / das er mit allem ernst vnnd vleiß / die Lectianes der Praeceptorum / vnd die bestimpte Kirchen ordnung visitieren vnd verrichten. Das er auch ohne erlaubnuß des Ehrwirdigen Herrn Praelaten / auß dem Closter nicht gehen. Vnd entlich / das er dem Ehrwirdigen Herrn Prelaten / oder seinem Vorweser / so lang er inn dem Closter wohnet / gehorsam sein wölle. Wo nun ein Junger also ein zeitlang / Zwey / Drey / oder mehr Jar / in vnserer Clöster einem gehalten / auch in seinem studiern also proficiert / das er ferner zupromouieren / oder gentzlichen ad Studium Theologiae / dadurch desto zeitlicher zu dem Ministerio zubefürdern / anzuhalten / Sol derselbe mit vnserer Kirchen Rethen / auch des General Superintendenten / vorwissen vnd gut ansehen / entweder von den mindern vnd Grammatischen Closterschulen / in der andern mehrern Clöster eins / oder von den mehrern Clöstern / mit einem Stipendio versehen / vnd auff ein hohe Schul nach dem er in Examine / durch die Superintendenten geschickt befunden / verordnet / Doch gleich ein anderer
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an sein statt surrogiert. Aber do einer dermassen sich gebessert hette / auch eines so gestandenen Alters were / das zuuerhoffen / er in wenig zeit zum Ministerio entlichen zugebrauchen / mag derselb bey dem Closter noch lenger gedüldet / vnd zu vnsern Kirchen diensten vollends vnderwiesen / vnd von dannen auß / so er darinn gnugsamlich berichtet / vociert / vnd gebrauchet werden. Im fall sich aber bey einem oder mehr Knaben / ein solcher vnfleiß / oder in ander weg / freuentlicher vngehorsam / vnd muthwille befünde / vnd vber notwendige ernstliche ergangene warnungen vnnd straff / kein besserung oder frucht zuuerhoffen / Sollen der oder dieselben bey zeiten / doch auch mit vorwissen vnserer Kirchen Rethe / vnd General Superintendenten / abgeschafft / vnd solche Incorrigibiles / andern zu nachteil oder verhinderung / nicht gedüldet. Wir beuehlen vnd wöllen auch hiemit ernstlichen / das ob vn̅ mehrgedachte vnsere Kirchen Rethe / auch Generalverordnet Superintendent / als hernach volgen wird / in diesem allem / vnsern Prelaten / gentzlich vnd geflissen die Handt bieten / auch in allweg jnen rathsam vnd behülfflich sein / damit hierinnen nichts farlessiges gehandelt / sonder mit auff vnd annehmung der Closter Jungen vnd Nouitien / dieser vnser Ordination / sonder feelen / zum trewlichsten gelebet werde.
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Von Kirchen vbungen
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VNd als die vbung des singens vnd lesens in der Kirchen / nicht dahin / wie oben vermeldt / vermeint / vnd gericht sein sol / als were Gott vnd der Kirchen gnug geschehen / so die Geseng vnnd Lectiones / ördentlich allein verrichtet / sonder das alle handlungen / zur Lehr / der heiligen Göttlichen Schrifft / vnd darauß zur rechter Gottes furcht / Christenlichen tugenden vnd zucht / verordnet vn̅ gezogen werden sollen. Hierauff wöllen wir / das volgende Ordnung / inn Kirchenvbungen vnserer Clöster / gehalten werde. Vnd nemlich / Nach dem das Psalterium Dauidis / ein kurtze Summa vnd inhalt der gantzen heiligen Schriffe ist / So sol dasselb Psalterium neben den andern Büchern der heiligen Schrifft / von vnsern Clöster Studiosen / nicht schlecht oben hin / vnd etliche zeit im Jar / Sonder teglich / mit allem vleiß geübt / vnd nach der alten gebreuchlichen lateinischen Translation / gelesen vnd gesungen werden / wie dann vnderschiedlich hernach gesetzt. Anfenglich / dieweil GOTT vmb alle seine gaben / die er dem Menschen / allein auß lauttern Gnaden gibt / gebeten sein / vnd danckbarkeit erzeigt haben wil / Benehlen wir hiemit / vnnd meynen es ernstlich / das alle
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Tag / es seyen Feyr oder Wercktag / vor Mittag / Morgends Sommer vnd Winter vmb Fünff Vhren / vngefehrlich / so sie durch des Closters geleute Glocken auffgemundert / Preces samptlich gehalten / vnnd einer auß den Studiosen / mit erhebter stim̅ / verstendtlich einen Psalmen ex Ordine / wie es die Ordnung geben wird / lese. Darauff nachuolgends Christlich Gebett / von der Oberkeit / auch jr selbs wegen / spreche.

PRECATIO.
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TE DEVM Patrem Domini nostri IHESV Christi inuocamus, vt Ecclesiam tuam, in toto orbe dispersam, & varijs periculis afflictam, quam sibi vnigenitus Filius tuus Dominus noster IHESVS Christus, sanguine suo acquisiuit, Spiritu sancto tuo illustrare & propagare pergas. Et summos Gubernatores Romani Imperij, Caesarem nostrum, vna cum Electoribus & Proceribus Imperij, nec non Illustrissimum Principem, ac Dominum nostrum Iulium, Ducem Brunsuicensem, & Reuerendum Dominum N. Praelatum huius Monasterij, potenti tua dextra defendas, mentes eotum ad salutaria Reipublicae consilia flectas, & administrationem eorum in conseruanda publica ttanquilitate, & propaganda gloria nominis tui adiuues. Studijs quoque nostris ita faueas, vt incremento tuo, non solum nostram ipsorum salutem, operemur, verumetiam Ecclesiae ac Reipublicae vsui esse possimus, Per Dominum nostrum IHESVM Chri
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stum, qui factus victima pro peccatis nostris, ac precium redemptionis nostrae, tecum vna cum Spiritu sancto tuo, viuit & regnat Deus benedictus in secula, Amen. Vnd dann das Gebet Oratione Dominica beschliessen / die vbrigen aber / bey jnen selbst / gesetzt Gebet vnd Orationem Dominicam nicht dest weniger auch nach beten. Hernach an einem jeglichen Wercktag / alle Morgen / zu Sommers zeiten nach Acht / Winters zeit vmb Neun Vhr (oder wie sich eines jeden Closters gelegenheit nach / der Prelat / sampt dem General Superintendenten vergleichen werden) Zween oder Drey Psalmos / nach dem sie lang oder kurtz seind / mit den gewönlichen Christlichen Antiphonen de Tempore singen / vnnd darauff ein gantz Capittel / Lateinisch vnd Deudsch / auß dem Alten Testament / von anfang der Bibel / nach seiner Ordnung / verlesen / vnd dasselbig mit dem Benedictus / oder Symbolo Athanasij / ein tag vmb den andern / auch gewönlichen Christlichen Antiphonen / de Tempore / vnd einer Collect beschliessen. Es sol aber zu vnderrichtung der Precum / darzu im lesen des Capittels auß der Bibel / diese Ordnung gehalten werden / das allwegen ein Studiosus / solchs ein gantze Wochen verrichte / Volgends / per ordinem von einem auff den andern komme / So dann einen der Ordo treffen wirdt / Sol derselb das Capittel / laut / langsam / verstentlich lesen /
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damit er hiedurch / vor der Gemeine ördentlich zureden gewohne / vnd die andern auß dem zuhören ein nutz empfangen mögen / Auch derwegen zu gewohnung der Heiligen Schrifft / alle Studiosi vnd zuhörer / jre eigene Bibel vor jnen / vnd vleissigs auffsehens darinnen haben sollen. Vnd dann nach Mittag die Wercktag / sollen vmb Vier Vhr / in dem Chor / einer oder zwen / die negsten / auff die dauor vor Mittag absoluierte Psalmen / volgende Psalmen mit einer Antiphona de Tempore gesungen / vnd darauff ein Capittel aus dem Newen Testament / abermals Deudsch vnd Lateinisch / vornen anzufangen / gelesen / darnach mit dem Cantico Mariae Magnificat / oder / Nunc dimittis / alternis / vmb ein ander vnd gewönlichen Antiphonen / vnd mit einer Christlichen vnd reinen Collect von der Zeit / beschliessen. Es sol für das ördentlich Capittel am Abend Natalis Christi / entweder 9. Cap. Esaiae / oder 2. Caput Lucae. Paschae aber / das 16. caput Marci / vnd dann Ascensionis Christi / 1. caput Actorum / vnd Pentecostes / 2. caput Actorum / vmb 4. Vhr / dieweil sie die Historias des künfftigen Fests begreiffen / gelesen werden. Nach dem Nachtessen aber zum Abend Gebet / wieder ein Psalm / vnd der negst / an dem sie es vor essens gelassen / gelesen / die sonder gestelte oben inserierte Precation / vnd Dominica Oratio gebetet werden / alles in massen zuuor von dem Frügebet gesetzt.
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Ferner wöllen vnnd beuelhen wir / das es an allen Sonnabenden / vnd in vnser Kirchenordnung bestimpten Feirtags abenden in dem Chor vnd Kirchen übungen aller dings gehalten werde / wie von den Wercktagen negst hieuor vnderschiedtlich vermeldet / doch mögen sie zu dem Magnificat / einen reinen / vnnd Göttlichem Wort gemesen Hymnum oder Responsorium singen. Zu den Sonn vnd Feyrtagen / sollen die Closter Jungen Morgends dest zeitlicher / vnd so man das erst Zeichen leutet / in die Kirch von den Praeceptoribus gefürt / ein Introit / sampt dem Kyrieleison / vnd zu den hohen Festen dafür ein Christlicher / reiner Sequentz oder Gradual gesungen / das Dominicale Euangelium Latine / durch der Jungen einen / verstentlich vnd laut gelesen / darauff dz Patrem gesungen / vnnd doch diß alles im Chor verricht / hernacher nach dem zusamen leuten vor vn̅ nach der Predig / heraussen an dem gewönlichen ort / in der Kirchen / vor der Gemeine / ein Deudscher Psalm / nach gelegenheit / gesungen werden. Nach Mittag aber / an den Sonn / vnd allen andern Feyrtagen / sol man ördentlich einen Locum auß dem Catechismo explicieren / vnnd darauff vnder den Knaben examinieren / Auch / so mans haben mag / solche Explication vnd Examination / durch der Studiosen einen / welcher eines zimlichen alters / vnd darzu tauglich / verrichten / darzu vor vnd nach haltung des Catechismi / allwegen ein Psalmen Deudsch singen.
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Vnsere Prelaten sollen mit allem ernst vnd vleiß darob vnd an sein / das gemeinlich alles Closter Gesindt / sich zu der Explication vn̅ Examination des Catechismi befleisse / vnd gefehrlichen ohne ehehaffte vrsachen daruon nicht absentiere / Auch in diesem fall / die vngehorsame / nach gelegenheit vnd gestalt der sachen / bey straff darzu anhalten / vnd zwingen. Die Vesper sol gehalten werden an den Sonn vnnd Feyrtagen / inmassen von den Feyrabenden verordnet. Damit werden sie / sampt dem lesen vber Tisch / one die andern Lectiones Theologicas / in der Schul auff die Sechs vbungen inn der Kirchen vnnd Sacris / damit sie deren wol gewohnen / haben. Vnd damit die Morgen vnnd Abend Preces / auch Lectiones / in der Kirchen dest ördentlicher verricht / so sol zu einem jeden / nemlich einer zu den Precibus / vnnd ein sonderer zu den Lectionibus der Kirchen Hebdomodarius von den Closter Praeceptoribus deputiert / vnd vnder den Jungen per ordinem abgewechsselt werden. Es sol auch Jerlichen die Communio Coenae Dominicae / so offt Communicanten vorhanden sind / in der Kirchen gehalten werden. Auch allwegen am negsten Sontag daruor inn der Predigt das Closter Gesind vnnd Discipuli notwendiglich informiert / vnd darzu mit allem vleiß vermant.
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Dieselb / vnd was mit dem priuato Examine / Absolution / vnd was mehr darunder von nöten / allerdings vnserer Kirchen Ordnung gemeß. Desgleichen zu Osterlicher zeit / vnd andern namhafften Festen / mit der Predigt / vnnd außlegung der darzu dienstlichen Historien / vnd gentzlichen in der Kirchen jetzgemelter vnser Kirchen Ordination / ebenmessig gehalten werden.

Schulordnung mit den LECTIONIBVS.
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NAch dem nun die jetztgemelte Kirchenordnung / vnd vbung in den Clöstern dahin bedacht / das die Studiosi des Lateinischen Texts der Heiligen / Göttlichen Schrifft / von Jugendt auff gewohnen / vnd also zu dem künfftigen Kirchenampt / zubereitet werden sollen / Vnd aber viel singen vnd lesen one verstandt wenig Frucht bringt / Auch nutzlicher ist / Fünff Wort / wie Paulus sagt / in der Kirchen mit verstendtlicher erklerung / dann Zehen Tausent ohne verstandt reden / So haben wir verordnet / das neben der Kirchen vbung / auch ein Schul vbung mit den lectionibus bonaru̅ artium, & theologiae / wie sie hernach verzeichnet / gehalten werden soll. Nemlich am Wercktag / nach dem Frügebet / Som
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mers vnd Winters zeit / sol allweg ein Lectio Theologica gehalten / vnnd in den fürnemsten Closter Schulen / ein Buch aus dem Alten Testament / oder ein Epistola Pauli / oder anderer Aposteln / Aber in den Grammatisten Schulen / einer auß den Vier Euangelisten / oder Acta Apostolorum / dieser gestalt erklert / das die Studiosi darinn / nach dem vermögen jres verstandts / beide in Grammatica vnd Theologia berichtet werden. Es sol aber der Praeceptor Theologiae / alle Tag ein Lectionem Theologicam halten / vnnd alles dahin richten / das die Jugent zu jrem eigen heil / vnd dann zum künfftigen gebrauch des Kirchen diensts angefürt / vnnd aufferzogen werden. Vmb Sieben Vhr im Sömmer / vnnd Acht Vhr im Winter / sol in den fürnemsten Schulen / die Grammatica Philippi Melanthonis vltima aeditio, vnnd die Erotemata Dialecticae Philippi, wie sie in kurtze Quaestiones verfasset / alternis, einen tag vmb den andern / Aber in den Grammatisten Schulen / Quaestiones Grammaticae, ex Grammatica Philippi, vnd Epistolae Familiares Ciceronis, auch alternis gelesen werden.

Nach Hittag.
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VMb zwölff Vhr sol man in den fürnemsten Schulen AEneida Virgilij. vnd Officia Ciceronis, alternis,
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doch solcher gestalt interpretieren / das der Praeceptor allwegen nach der Lection / vngefehrlich auff ein vierteil Stund / Syntaxim Maiorem / aber in der Grammatisten Schulen Libellos Ciceronis de Amicitia & Senectute, vnd Syntaxim Maiorem erstgemelter gestalt expliciere. Vmb Drey Vhr in den fürnemsten Schulen / Sol Rhetorica Philippi, wie sie inn kurtze Quaestiones verfast / vnd Graeca Grammatica, alternis, einen tag vmb den andern / sampt einem Graeco Authore, nemlich / Paedia Xenophontis, oder dergleichen / Aber inn den Grammatisten Schulen Rudimenta Graecae linguae & Grammaticae geleret werden. Vnd sollen sich sonst die Praeceptores zu den Stunden / wie es eines jeglichen Closters gelegenheit erleiden will / in den fürnemsten Closter Schulen / nach anweisung vnserer gemeinen Particular Schul Ordnung / in Prima Classe / vnd in den Grammatisten Schulen / in Secunda Classe / mit dem exercitio styli, & vsu Latinae linguae, auch mit dem Catechismo dermassen so vleissig halten / das durch verleihung Göttlicher gnad / die Jugent zu rechter erkantnuß vnd vbung der Lateinischen Sprach / vnd GOTtes furcht kommen möge. Es sollen sich auch die Praeceptores vleissigen / das sie Grammaticam / Dialecticam vnd Rhetoricam inn einem Jar von Georgij / biß wieder auff Georgij / gantz außlesen.
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Neben dem sol auch die Musica zur gelegenen zeit / doch andern Studijs vnuerhindert / geübt werden.

Am Son̅ vnd andern Feyr-Abenden.
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NAch Mittag sollen andere Lectiones vnderlassen / vnd für dieselben das Euangelium sequentis diei / Dominicae / aut alterius Festi in zwo Stund außgetheilet / vnd expliciert werden.

An Son̅ vnd andern Feyrtagen.
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Nach Mittag sol zur gelegenen Stund ein Psalmus / oder / so er lang ist / ein halber Psalmus interpretirt werden. Vnd sollen die Praeceptores mit vleiß bedencken / so sie den Jungen Studiosis mit rechter Lehr / vnnd guten Exemplis dienen / das sie hiemit vnserm HERRN Christo ein sonderlichen gehorsam erzeigen / vnnd so vielen Kirchen dienen / souiel sie Studiosos zum Kirchen Ampt mit Lehr vnnd Leben fürdern helffen.
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STATVTA der Kloster Schulen.
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ES sollen alle Closter Nouitien / teglich die Kirchen mit singen vnd lesen / auch die Predigt / vnd dann die Lectiones / wie solches alles vnnd jedes vnderschiedlich in der Ordnung / vor vnnd nach Mittag assigniert vnd begriffen ist / mit vleiß / Christlich vn̅ gehorsamlich besuchen / vnd dieselben keins wegs versaumen / Sonder bey dem anfang biß zu ende sein vnd bleiben / auch auff alle vnnd jede Ritus vnnd Ceremonias Ecclesiae acht haben. So offt vnnd dick aber einer oder mehr hierüber solches / ohne besonder ehehaffte vrsachen oder erlaubnuß des Prelaten / vnd der Preceptorn / versaumen vn̅ sich absentieren würde / der oder dieselben sollen / vermöge der Ordnung gestrafft werden. Es möchte aber einer das so geferlich brauchen / sol es nicht bey der gemeinen straff bleiben / sondern höher / nach seinem verschülden / von dem Prelaten vnnd Preceptorn gebüßt vnd gestrafft werden. Vnd damit die Absentes vnd Negligentes gemercket / sollen die Praeceptores jr gut auffsehens haben / das alle Studiosi zugegen vnd souiele der anzal halben von nöten / jre Catalogos hierüber haben / vn̅ zu gelegener zeit verlesen / auff das sie die abwesenden notieren / vnnd straffen können.
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Von Gottes lesterung.
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ITemdieweil auch in den Zehen Gebotten vnsers HERRN / vnd sonsten im Rechten verbotten / das der Göttlicher Nam durch keinen Menschen vergebens / vnnütz vnd vppiglich sol genent werden / vnd besonder / das die Closter personen vnd Jugent / so in jren guten Studien vnd Disciplin / mehr dann gemeine Leyen bericht sein sollen / welcher Nouitius dann allein auß leichtfertigem gemüth / vnd böser gewonheit / vngeuerlich einen Schwur thut / oder vergeblich GOttes Namen / oder was der Menscheit Christi antrifft / führte / deren jeglichen sol von eines jeden solchen Fluchs oder Schwurs insonderheit wegen / zween tag auff den Abend nicht zuessen gegeben werden. Wo aber einer auß zorn / vorbedachtem muth / fürsetzlich vnd geferlich schweren / so sollen alsdann der oder dieselbigen vbertretter ins Gefengnuß gelegt / vnd dem verschülden nach / etliche Tag vnd Nacht darinn / nach schwere der vberfahrung / mit Wasser vnd Brodt gespeiset / vnnd vnnachleßlich gebüßt werden. Wer aber sache / das einer oder mehr sich inn Fluchen vnd Gottes lestern / so gar freuentlich vnnd gefehrlich halten / der sol alsbaldt ins Gefengnuß gelegt / vnd alsdann der Prelat / solchen nach seinem verschülden / vnd andern zum Exempel / hertiglich / vnd mit der strenge straffen lassen.
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Vnd demnach durch das Fluchen vnnd Schweren / GOTT der HERR mercklichen erzörnet / vnd derwegen ein beschwerliche Sünd / so sol auch ein jeder Nouitius von vnd bey dem solch Fluchen vnd schweren erhört / schüldig sein / bey gleicher straff / wie der Theter selbst / dem Prelaten vnd Praeceptori anzuzeigen.

Von der gebürlichen Reuerentz.
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VNd als vnsere Prelaten der Clöster ördentliche Heupter sein / vnd dann die Studiosi jre vnderhaltung von jnen haben / sollen sie dieselben jre Prelaten / als jre Herrn / zuuorderst / vn̅ jre Praeceptores in gebürlicher Reuerentz / wie billich / auch vor augen haben vnnd halten. Ernstlich hiemit beuehlende / sie weder mit geberden / worten / noch viel weniger wercken vnd der That zubeleidigen / oder sich jnen zuwidersetzen / sonder in allen gebürlichen / zim̅lichen Gebotten vnd Verbotten / zugehorsamen / als sie das gelobt haben / bey ernstlicher vnnd entlicher straff / so jnen nach grösse der vbertrettung / vnnachleßlich auffgelegt werden / Vnd soll ein jeder Vberfahrer / neben der straff / bey seinen pflichten auch schuldig vnd verbunden sein / den beleidigten Prelaten oder Praeceptorem / öffentlich für den andern Nouitien / für solche beleidigung vmb verzeihung vnd begnadigung zubitten / vnd sein culpam (mit versprechung solches hinfurt abzustellen / nicht mehr zuthun / sonder gehorsam zusein) zu deprecieren.
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Von nüchterm vnd züchtigem leben.
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ITem / dieweil den Closter personen vor andern ein nüchter vnd züchtig leben gebürt / So sollen sie sich des schendtlichen lasters / zu vnd voltrinckens / auch alles vnördentlichen zechens vnd spielens / vnd anderer dergleichen vppigkeit / in vnnd ausserhalb des Closters / gentzlich enthalten vnd müssig gehen / Vnd jeder vbertretter darumb ins Gefengnuß vom Prelaten / der verwirckung nach / mit Wasser vnd Brodt gebüßt. Item / sie sollen sich fein keusch vnd züchtig halten / vn̅ aller ergernuß vnd vnzucht / auch aller schendtlicher / leichtfertiger / schandtbarer vnd vnzüchtiger Wort / in vnnd ausserhalb des Closters / gentzlich enthalten. Wo einer hierüber ergriffen / der sol vom Prelaten / mit gut ansehen der Preceptorn / mit dem Gefengnuß / der verbrechung nach / hertiglich / mit Wasser vnd Brodt gespeißt / vnd gestrafft werden. Es möchte aber einer sich mit solchen / vnd dergleichen lastern / trunckenheit / vnd vnzüchtigen leben / worten vnnd wercken so grob / oder vber empfangene straff / weiter vnnd mehr vergreiffen / derselbige sol alßbaldt ins Gefengnuß gelegt / vnnd von dem Prelaten alsdann hertiglich gestrafft / darzu das Closter verwircket haben / auch dauon excludiert werden / alles dem verwircken vnd gestalt der sachen nach.
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Vnd ein jeder / der zu solchem vppigen vnnd vnzüchtigen leben / auch schendlichen vnd leichtfertigen reden / vnderschlauff geben / oder darzu hülff oder rath gethan / oder das einer oder mehr das von einem gesehen / gethan vnd getrieben geschehen sein / das verschweigen würde / sol gleich dem theter gestrafft werden. Vnd sonst auch sich an allen örtern im Closter still / bescheidenlich / erbar vnd Christlich halten. Wo einer vnbescheidenlich erfunden / darumb vom Prelaten ins Gefengnuß / der verbrechung nach / gebüßt vnnd gestrafft werden / doch sol jnen mit einander züchtig / Christlich vnnd erbarlich zu seiner gebürlichen zeit / doch Latine zureden nicht abgestricket sein.

Schul Disciplin.
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WIe sich aber die Closter knaben in der Schul halten / vnd welcher massen die vber fahrer in allweg zustraffen / dauon haben wir bey der Schul Ordination / notwendige verordnung thun lassen.

Von der Tisch Zucht.
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VNd als von GOTT dem Allmechtigen die narung bescheret / vnd er darumb angeruffen / gepreiset sein / vnd gedancket haben wil / So sol allwegen vor vnnd
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nach dem Essen / Morgens vnd Abendts / das Benedicite vnd Gratias gesprochen werden. Auch die richtigkeit darinn gehalten / das ein Studiosus vmb den andern / vom ersten biß auff den letzten / zu solchem eine Wochen lang / deputiert werde / der das Gebet / mit erhobener Stim̅ / vnd verstendtlicher pronunciation / verrichte. Derhalben ein jeder / nach dem man zu Tisch geleutet / bey dem Gebet gewißlichen sein. Vnd die jenigen / so es ohne nothwendige ehehaffte vrsachen vnderlassen / gleicher massen gestrafft. Auch allen denen / welche vom Tisch / ohne vrsachen vnd erlauben / vnd ehe das Gratias Gebetet / auffstehn / vnd weg gehen würden / jre nachuolgende Malzeit abgestricket. Es sol vber Tisch vnder dem Essen / Morgens vnnd Abends allemal ein gantz Capittel auß dem Eusebio in Ecclesiastica Historia, vna cum Historia Socratis, Sozomeni & Theodoreti, oder dergleichen Sacra Historica. wie sie zu jeder zeit / mit rath der Prelaten vnd Superintendenten bestimpt / durch die Closter Studiosos / einen nach dem andern / wie die ordnung einen jeden treffen wird / verstentlich / vnd mit erhobener Stim̅ / das man es wol erhören / vnd verstehn möge / gelesen werden / vnd ein jeder / an den das lesen kömpt / dasselbe eine gantze Wochen versehen.
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Welchen dann das lesen / gehörter massen / erreichen würde / der sol es selbs gehorsamlich verrichten / Da er das aber ohne sonderliche zugegebene vrsachen vnderlassen / pro arbitrio Praeceptoris. So dann einer vnder dem Gebet vnd lesen / vber dem Tisch schwatzen / oder sich sonst mit vngeberden erzeigen inn essen / trincken / vnd andern Ciuilitatibus / so vber den Tisch zuhalten / vnzüchtig erweisen würde / derselbig sol so offt es geschicht / mit abbruch etlicher Malzeit / oder noch herter / mit dem Gefengnuß / auch Wasser vn̅ Brot gebüßt werden. Item / sie sollen keine Gest zu sich fürdern noch laden / auch aller Gastereyen / zerens vnd zechens in vnd ausserhalb des Closters / gentzlich enthalten / bey vermeidung des Prelaten straff / darumb dem verschülden nach / zuempfangen. Doch so jren einem oder mehr des Jars ein mal oder zwey sein Vatter / Bruder oder Pfleger jne zubesuchen komen würde / solchem sol alsdann im Closter / auff vorgehendes Prelaten erlaubnuß / eine Malzeit oder zwo / nach gestalt der sachen / nicht abgeschlagen sein / Aber hierunder sol ein jeder Discipul derhalben keine Kirchen oder Lectiones verseumen / vnd vnderlassen / bey vorgemelter peen. Auch vber dem essen jre Röcke anbehalten / nicht hinden vber die Achsseln fallen lassen / bey ernstlicher Obiurgation / nach gut ansehen der Preceptorn.
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Wie sich die Kloster Studiosen gegen einander halten sollen.
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ES gebüret sich auch fürnemlich / das die Closter Nouitien / als die vnder einer Zucht / Disciplin / vnd auß gnaden vnderhalten werden / vnnd billich Fratres sein sollen / vnder einander friedlich vnnd einig / one zanck vnd hader leben vnd wandeln. Derhalben ordnen vnd wöllen wir / das keiner den andern / weder mit Worten noch Wercken beleidige / auffwege zu zorn / reitze / verspotte / verachte / schelte / schmehe / oder schlahe / Sonder ein jeder gegen dem andern / mit glimpfflichen / bescheidenlichen / tugentlichen / vnnd vnuerletzlichen Worten vnd reden / one hader / erzeige / Auch mit der that vnd Handt nichts fürnehme / in allweg aber zufrieden sey vnd bleibe / vnd gedencke / das sie Collegae vnd Brüder vndereinander sein sollen. Dann wo einem oder mehr / von seinem Condiscipulo jchtigs wiederwertigs widerfahren würde / stehet jme nicht zu sich selbs zurechnen / oder Recht zusprechen / sondern dasselb durch den Prelaten vnnd Praeceptores (welchen ers zuklagen hat) straffen vnd abwenden zulassen. Welcher nun hierüber allein mit Worten den andern beleidigen / verachten / verspotten / oder auffwegen würde /
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derselbe sol mit gebürlicher Correction / der verbrechung nach / vnd gut ansehen des Prelaten vnd Preceptorn gebüßt vnd gezüchtiget. Do aber einer den andern schmehlichen Iniuriern / oder mit der that beleidigen / vnd schlahen würde / Sol der noch ernstlicher / vnd mit der strengigkeit / der vberfahrung gemeß / gestrafft werden. Vnd dieweil sie vnserer Closter Studiosen / allein zum studieren / angenommen vnd geordnet / vnd derhalben hierzu keine Wehr oder Waffen / sonder allein der Bücher bedürffen / So sol derhalben jrer keiner keine Wehr / dann ein zimlichs Messer / mit erlauben des Prelaten vnd Preceptoren / im Closter antragen / oder in jrem gewalt haben / sonder dieselben in der Preceptorn handen verwart / auffgehaben / bleiben / vnd keinem zugestelt / dann so jme vber Feldt erlaubt wirdt. Keiner sol auch dem andern / vnd one sein erlauben / für sich selbs / in seine Kammern heimblichen gehen / oder schleichen. Noch viel weniger / jchtigs entfrembden / abtragen / gefehrlichen zerbrechen / oder verwüsten. Wo aber diß von einem geschehe / derselb sol von dem Prelaten im Gefengnuß / der verwirckung nach / mit Wasser vnnd Brodt / gezüchtiget werden.
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Im fall auch einer bey dem andern seiner Studiorum / darzu in Kirchenübungen / oder dergleichen / vnderweisung / vnd bericht begern / vnd bitten würde / Sollen sie einander trewlichen / vnd mit gutem willen willfahren / vnd darinn tugentlich vnderrichten. Sonderlich aber keiner den andern an seinen Studijs / in was weg solchs geschehen möcht / verhindern / oder abhalten. Vnd derhalben fürnemlich in jren Kammern / Conuentstuben / vnd wa das Studieren geübt / alles vngestümen wesens / mit klopffen / boldern / springen / pfeiffen / werffen / singen / schreyen / oder anderm / sich / bey vermeidung ernstlicher straffe / enthalten.

RATIO VESTITVS.
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DEn Closter Studiosen / sollen keine zerhackte / zerschnittene / verbrempte / geferbte / getheilete / oder verwülschte / es sey mit Sammat / Seyden / oder anderm / Kleidungen / an obern oder vndern Kleidern / noch auch die kurtze / gemutzte Mentelin vnd Röckelin / gestattet werden / Sonder sie zimliche Erbar Röcke / inn der lenge auffs wenigst / vnder die Knye / oberhalb waden / antragen vnd haben. Vnd also sich allein deren Kleider / wie man jedem die verordnet vnd bescheidet / gebrauchen. Vnd so etwas daran zerbrochen / mangelhafft / zubes
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sern bedürffig / dasselb jedes mals bey zeiten zuflicken / vnnd zubessern geben / vnd mit nichten / biß es gar zerrissen anstellen / bey der animaduersion der Preceptorn. Auch die Röcke im gehen / vnd so sie es anhaben / sollen nicht auff den Achsseln vberschlagen / sonder in publicis Actibus vnd conuentibus angethan tragen / wa es vnderlassen darumb nach gut ansehen der Preceptorn / gestrafft werden.

Wie sie sich in jren Gemachen / vnd sonst halten sollen.
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ES sol auch ein jeder sein Gemach jederzeit sauber vnd rein halten / auch den vnrath vnd dreck daruon / an die verordente / vnd keinem für sein Gemach / oder verbottene örter / schütten / oder werffen / bey Peen / wie vorgesetzt. Desgleichen zu rechter vnd früer zeit / sein Bett selber bereiten / vnd zum verderben nicht gerahten lassen. Vnnd das Leine Gewandt zu rechter gelegenheit zu waschen geben / vnd dasselbe allwegen zu rechter zeit / wieder empfangen vnd bewahren. Auch die Bücher ördentlich auffheben / vnnd darunder nicht fahrlessig sein / bey der peen / so offt einer das vberfahren / jme die Praeceptores aufflegen werden.
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Es sol auch keiner andere Closters Verwandten vnd Diener / noch auch frembde personen / in die Conuentstuben / Schlaffhauß / jre Kammern / oder sonst des Closters Gemach / ohne erlaubnuß des Prelaten oder Preceptorn / führen / bey priuierung der Malzeit. Die Closter Studiosen / sollen auch alle auff einem Dormitorio oder Schlaffhauß / wie jnen dasselb / bey jedem Closter assigniert / des Nachts in jren eingegebnen Kam̅ern liegen / Vnd solch Schlaffhauß Abendts durch den einen Praeceptorem selbst / zu gesetzter zeit / wie es die Prelaten jedes orts / mit dem Superintendenten / für notwendig ansehen / vnd von jnen verordnet wirdt / beschlossen / vnnd Morgens zu den Precibus wieder geöffnet / nach dem Abendt beschliessen / aber durch jne ördentlich visitiert / vnd so einer absens were / gleich Morgens mit ernst gestrafft werden. Derwegen auch ein jeder bey ernstlicher peen schüldig sein sol / das Gemach dem Praeceptori / so offt ers begern vnd erfördern wird / vnweigerlich / Tags oder Nachts zuöffnen. Derhalben dann auch vnser meinung / das auff dem Dormitorio / oder dem Schlaffhauß / da die Knaben wohnen / die Praeceptores jre Habitation gleicher gestalt / damit sie auff die Knaben jederzeit dest besser auffmerckens haben / vnnd so sie nicht allein Abendts / sondern auch des Tags / wann sie vermeinten von nöten sein / visitieren /
|| [392]
sehen könden / wie die Closter Knaben jhren Studijs obliegen. Do aber einer sich zum andern mal des Nachts absentieren / oder aber auß vnd in solche verordente Behausung steigen / oder brechen würde / der sol nach seiner verschüldigung / mit dem Gefengnuß ernstlich gestrafft werden. So ers aber offter / mehr / vnd so gefehrlich vbte / sol der Prelat dasselbige an vnsere Kirchen Rethe / mit allen vmbstenden / sampt seinem gutbedüncken / gelangen lassen / damit nothwendigs einsehens geschehen möge.

Wie sie sich gegen den Clöstern Officialen / Dienern / vnnd Personen erzeigen sollen.
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DAmit aber zwischen den Studiosen / vnnd dem andern Closter Gesind / einigkeit souiel dest mehr erhalten / zanck vnd wiederwillen verhütet bleibe / Wöllen wir / das die Studiosen / alle vnnd jede Officiales / Ministros / vnnd Diener vnserer Clöster / inn jren Officien / Beuehlen vnd verrichtungen vnuerhindert vnd ohne belestiget lassen / vnd sie darunder nicht betrüben / oder daran verhinderung thun / Vnnd derhalben sich der Küchen / Kellers / Backhauß / Brawhauß / Mülen / Wagenhauß / Schmieden / vnd andern Clöster Werckheusern / vnd Gemachen / enthalten / darinn nicht vagieren / auch
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bey den darinnen bestelten personen / kein anhang machen / vnd haben / alles vnnd jedes / bey vermeidung ernstlicher straffen / nach gestalt der sachen. Darzu in allen vnnd jeden des Closters Gemachen / nichts verderben / verbrechen / zerschlagen vnd verwüsten / Sonder souiel sie nicht verbessern / jedoch gantz vnd vnzerbrochen bleiben lassen / bey peen dem vberfarn gemeß. Darzu auß dem Closter / oder sonst nicht vagieren / ohne erlauben der Preceptorn / bey straff der Preceptorn gut ansehen. Viel weniger heim / oder zu jren Freunden reisen / es werde jnen dann von dem Prelaten vergünnet. Vnd hierinn lenger nicht aussen bleiben / dann jnen vnderschiedlicher Termin bestimpt vn̅ zugelassen / bey ernstlicher vnnachlessiger veen vnd straff. Gegen den Jungen mögen die Praeceptores / nach gelegenheit der sachen / zum weilen / vnd nach jrem gut ermessen / für die obgedachte Straffen / auch die Ruth gebrauchen / vnd zu erhaltung dieser vnser Statuten / Lehr / vnnd andern Ordnungen sie vermögen. Es sol ein jeder Nouitius schüldig vnd verpflicht sein / Was einer von dem andern / wieder eins oder mehr dieser Statuten vnd Ordnung / gesehen / gehört / erfunden / vnnd vernommen / das jederzeit dem Prelaten oder Praecepto
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ribus / fürzubringen / vnd keiner des andern verschonen / bey gleicher Buß / so dem Delinquenten aufferlegt. Wann auch den Praeceptoribus ein solch Delictum / vnd Exceß angezeigt / oder jrer einer jederzeit solches für sich selbs gewahr worden (darauff dann jeder seiner schüldigen pflicht halben / sehen vnd mercken sol) alsbaldt einen jeden vbertretter zur straff anhalten / Aber die verwirckung / so mit dem Gefengnuß gebüßt vnnd gestrafft sollen werden / dieselbigen mit des Prelaten vorwissen exequieren. Vnd ob einer oder mehr den andern vmb angebung / oder Straff einiges vbertrettens / mit Worten oder wercken beleidigen würde / Die sollen vnd werden dermassen / vnd nach gestalt einer jeden handlung gestrafft vnd gebüßt / das ein jeder ein Exempel darab nehmen mag. Item / es sol auch keiner heimlicher weiß / ohne vorwissen vnd erlaubnuß vnser vnd des Prelaten / vom Closter abkommen. Vnd so einer oder mehr hierüber heimlicher weiß / ohne vorwissen vnd erlaubnuß Vnser / vnd des Prelaten / aus dem Closter abtretten / so sol solcher alsbaldt von dem Prelaten vns zugeschrieben / gedencken wir vnsern Amptleuten / vnder des Gericht solche gesessen / beuelch zuthun / nach solchen abgetrettenen zutrachten / vnd in hafftung zubringen / vnnd dasselbige alsbaldt vns zuberichten / Damit
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Wir als der Landtsfürst / einen solchen / mit dem Prelaten wissen mögen / nach seiner verschüldigung / vnnd andern zum Exempel / zustraffen vnd zubüssen. Damit sich nun keiner der vnwissenheit zuentschüldigen habe / so sol nun hinfurt zu allen Quartaln / diese Ordnung vnd Statuten öffentlich in der Conuentstuben / vor allen Closter Studiosen / durch einen Praeceptorem / in gegenwertigkeit des Prelaten / verstendtlich vorgelesen / vnd declariert werden. Doch sol den Prelaten vnd Praeceptoribus allwegen / nach gelegenheit der vmbstende / fernere Straff fürzunehmen / vnd im fall von nöten / auch an vns zubringen / vnd bescheidt zuerlangen / vorbehalten sein.

Von den Prelaten.
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VNd demnach die notturfft fürnemlich erheischt / zu erhaltung der Closter Schulen / in der Kirchen vnd Scholastica functione / auch verwaltung der Weltlichen Clöster geschefften / Gottesfürchtige / gelerte / vnd verstendige Prelaten vnd Heupter / den Clöstern fürzusetzen. So wollen wir jederzeit / so ein Prelat abkomen / vnd sterben würde / fürdersame vnnd entliche vorsehung thun lassen / das an desselben statt / ein auffrechter / Christlicher / Gelerter / erfarner vnd taugenlicher Prelat /
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verordnet werde / welcher selber mit Predigt vnnd Lehr / der Kirchen / Schul / vnnd Studiosen desselben Closters / fürnemlich mit nutz vnd wolfart / dann auch anderm Closter Gesinde / mit dapfferkeit / authoritet / auch der administration / mit ernst vnd frucht / als das Heupt / vorzustehn / vnd die zuuorrichten wisse. Vnnd sollen solche vnsere Prelaten die Verwaltung vnd Admistration / beides in Geistlicher vnd zeitlicher verrichtung der Clöster / vnserer jnen derwegen gegebenen Reformation vnd Ordnung gemeß / haben. Darzu neben vnserer Landtschafft / auff den Landtagen / jre Session vnnd Stim̅ / wie von alters herkommen / als vnsers Fürstenthumbs einuerleibte Glieder / behalten. Die wir auch hiemit ermanet vnnd erinnert wöllen haben / solchen jren beruff vnd Ampt / inn allweg dahin zurichten / damit die Kirch Christlich vnnd wol / mit reiner Lehr / vnd vnuerfelschter außtheilung der heiligen Sacramenten / vermöge Augspürgischer Confession / erbawen / Die Closter Studiosen vnd Jungen Gottseliglich / vnd in guten Künsten mit vleiß vnderweisen / vnd zu dem Predigampt / alles ernstes erzogen werden / darzu sie solchen Jungen / auch Closter Gesind / ein gut Exempel fürtragen / vnd des Closters Ehehafften / Recht / Gerechtigkeit / Zinß / Gülten vnd Gefell / ohne desselben erheischender sonderer noth / vnd vnser / als des Landts Fürsten / vnd Castenuogts vorwissen / vnd bewilligung / nicht alienieren / noch beschweren.
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Darzu auch mit desselbigen Gefellen / Nützungen / vnd Einkommen / eigen / vortheiliger weiß / nicht vmbgehen / sondern darumb der Ordination nach / Jerlich / richtige / Erbare / auffrechte Rechnung thun.

Von den Closter Preceptorn.
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DIeweil aber solche sachen alle / einem alleine selbst eigner Person / one Gehülffen zuuerrichten viel zuschwer / vnd gleich vnmüglich / oder zum wenigsten eines dem andern hinderlich / So wöllen wir ferners / das von der Kirchen vnd Schul wegen / jeder Prelat / einen oder zween / nach erheischung angerichter Closter Schul / vnd viele der Knaben / Collegas / die eines zimlichen Alters / der Augspürgischen Confession / Auch in Artibus vnnd der ein in Theologia gelehret / darzu eines Erbarn wandels sein / mit gebürlicher Besoldung / neben dem Tisch halten thun. Welchen Praeceptoribus jeder zeit / jren Officien vnd verrichtung / nach gelegenheit der Schulen / ein Stat vnd anzeigung gegeben werden / dem sie gentzlichen geleben / vnd mit vleiß nachsetzen sollen. Vnd damit jnen jedes mals / mit bekommung tauglicher Collegen / die Handt gebotten vnd geholffen / Sol
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der / bey dem einer abkommen / oder eines bedürffig / also baldt / oder so jme bewust / das sein Collega auff künfftigen Terminum abstehen werde / bey zeiten solches vnsere Kirchen Rethe berichten / die haben von vns Beuelch / jnen jedesmals / rechtgeschaffene vnd qualificierte Praeceptores / souiel müglich / zuzuordnen / Vnd doch jnen keinen presentieren / sie haben dann zuuor / auß gnugsamen Testimonien vnnd Examine / vermöge von vns habenden beuelchs / tauglich befunden. Vnd so offt einer also angenommen / sol er zu solchem seinem Officio promission thun / in massen dann wir derwegen ein sondere Capitulation stellen / vn̅ begreiffen lassen.

Von der Prelaten Verwaltern.
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DIeweil auch / wo ein Prelat der zeitlichen verrichtung des Closters / ohne einen Gehülffen / außwarten solte / jnen an dem mehrern / als der Kirchen vnd Schul verhindern möchte / So ist vnsere meinung / das ein jeder Prelat hierzu / neben jme eine auffrichtige / der Haußhaltung wol erfarne Person / zu seinem Verwalter / bestelle vnd annehme / Welcher die Haußhaltung / andere Closter gescheffte / vnnd die arbeit / einnemens vnd außgebens / vnder handen habe / auch
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jederzeit / dem Prelaten derwegen / auffrichtige / vrkundtliche Rechnung vnd anzeig thue / auch nichts namhaffts / one des Prelaten vorwissen handle / oder schliesse / wie dann jme jederzeit / ein richtiger vnd nützlicher Stat / vnnd Rechen Ordnung / zugestelt. Damit wirdt der Prelat der ringern Sachen vnnd Geschefften / enthebt vnd entladen / vnd doch sol er / als das Heupt vnd Oberherr / sein vleissigs vnd ernstlichs auffmerckens haben / damit nutzlich vnd wol gehauset / vnd nichts veruntrewet werde / Vnd also sich nicht gentzlichen auff seinen Verwalter / oder Verweser verlassen / vnnd alle Sachen an jne hencken / sonders bewegen / wie vorgesetzt / das er das Heupt / vnd derhalben / da ers gleich nicht alles inn der Person verrichten möge / dannoch darüber zu vigiliern / vnd zu superattendiern / schüldig. Vnsere Prelaten sollen auch die hieoben begriffne Ordnung vor Augen haben / die anrichten / mit ernst darob halten vnd exequieren. In dem allem vnd jedem / gedencken wir vnsern Prelaten / in allweg gnediglich vnd getrewlich die Handt zupieten / zuhanthaben / zuschützen / vnd zufürdern / Auch jnen zu jrer Verwalter Jarrechnung / jemanden aus vnsern Kirchen Rethen / der Sachen verstendig / zuzuordnen / vnd dieselben helffen anhörn / vnnd wo mangel / einsehens geschehen lassen.
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Von der Superintendentz vber die Kloster Schulen.
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ALs wir nun ferners nothwendiglich bewogen / das es damit nicht gentzlichen außgericht / vnd den sachen ein begnügen geschehen / wo diß vnser Closter Reformation / in der Kirchen vnd Schul / auff das Papir allein gebracht / wo ferne nicht auch deren gelebt / vnd die volnzogen / Vnd dann die Studiosi nicht der vrsachen in vnsere Closter / jr Leben müssiglich / wie vormals geschehen / darinn zuuerschliessen / eingenommen / vnd erhalten werden / Sonder so baldt sie jre Studia dahin gebracht / dz sie bey der Kirchen in diensten zugebrauchen / oder eines Stipendij fehig / darzu vociert / oder darselbst hin befürdert werden / vnnd derwegen vnsere Kirchen Rethe / welchen wir solches in jrem Stat vnnd verrichtung aufferlegt vnd beuohlen / desto besser wissen / auch darauff ohne mangel / die notturfft fürnehmen mögen. Neben dem vns nicht zweiffelt / vnsere Prelaten werden für sich selbs keinen mangel erscheinen lassen. Dannoch haben wir jnen zu hilff vnd trost / eine gemeine Superintendentz / vber obgedachte vnsere Closter Schulen angestellt / Die sol bey jedem Closter / so offt es die noth erfürdert / vnnd vnsere Kirchen Rethe für nutzlich ansehen / oder auch vnsere Prelaten für sich selbs des begeren werden / gehalten. Dardurch die Kirchen vnnd Schulübungen / ob dieselben vnser Ordination gemeß / mit vleiß furt getrieben / erlernet / die Knaben in jren
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Studijs examiniert / Auch wie die sachen in allwege befunden / besonder eines jeden Closters Studiosen profectus / Spes / vnd welche zu Kirchendienern zugebrauchen / oder auff ein Stipendium tauglich / in Schrifften vnderschiedlich verfaßt / bey gedachten vnsern Kirchen Rethen / angebracht werden. Volgends die geschickten ins Kirchen ampt wissen zuuocieren / Die andern aber auff ein Stipendium zuuerordnen haben. Vnd was für feel oder mengel fürfielen / mit zeitlichem Rath abzuschaffen / zubessern / Auch dem Prelaten vnder solchem / in jren anliegen die Handt zubieten / mit statlicher hülff zuerscheinen. Vber welcher Superintendentz vnsere Kirchen Rethe / jrem habenden Beuelch nach / mit allen trewen vnd vleiß halten / vnd dasselbige gewißlichen jren fortgang gewinne / mit ernst darob vnd an sein sollen. Doch da sich vber kurtz oder lang zutrüge / das die gestalt der sachen / gelegenheit der Leufft / oder in andere wege / die notturfft erfürderte / in obgesetzten Kirchen vnd Schulübungen / oder andern Artickeln / etwas zuendern / zubessern / zumindern / oder zumehren / Sol das jederzeit Vns / vnd vnsern Erben vorbehalten sein.
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Wie es hinfurt in den Jungfrawen Clöstern dieses Fürstenthumbs gehalten werden soll.
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NAch dem anfangs vnd vrsprunglich die Jungfrawen Clöster anders nichts / dann Zucht heuser / vnd Gottselige Schulen gewesen / darinnen die Jungfrawen inn rechter warhafftiger erkantnuß vn̅ furcht Gottes zu aller Zucht vnd Erbarkeit aufferzogen / vn̅ aber leider durch lenge der zeit / in einen beschwerlichen Mißbrauch geraten / Erkennen wir vns / von wegen vnsers von Gott dem HERrn beuohlenen vnd tragenden Ampts / als der Landtsfürst / schüldig / hierinn ein gebürlich einsehen geschehen zulassen / Damit solche nicht weniger / als die Mans Clöster / wiederumb in den alten / vnd Gottseligen Christlichen Brauch gebracht werden mögen. Demnach vnd zum ersten / Weil die glübde oder verheissungen / so anfangs den Jungfrawen / welche in die Clöster eingenom̅en / aufferlegt / sich nicht weiter erstrecket haben / denn das eine jede Jungfraw / so inn dem Closter zu sein / sich auß gehorsam gegen deren Eltern / bewilliget / der Dominae / als der Mutter / verheissen vnd versprechen müssen / derselben inn allem / das Erbar / vnnd nicht
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wieder Gott / zu gehorsamen keusch vnd züchtig zu leben / desgleichen an des Closters Speis vnd Tranck etc. vnd der gleichen nodturfft sich genügen zu lassen / vnd aber solche Gelübde nachmals weiter gedeutet / vnd solcher Jungfrawen Gewissen / zur ewigen Jungfrawschafft ausserhalb dem Ehestand vnd gehorsam dieses Closterlebens verstrickt vnd verbunden / daraus nachmals viel vnd mancherley beschwernussen der Gewissen / besonders bey den Personen / so zum Ehestand von Gott erschaffen vnd beruffen / zu grossem nachtheil jrer Seelen geraten / auch sunsten viel vnd gros Ergernis daher entstanden. Solchen / so viel an vns zu begegnen / vnd den gefangenen Gewissen zu raten / Wollen wir / das hinfuro die Jung frawen mit solchen Gelübden nicht mehr verstrickt / noch gefangen / sondern wie sie Gottes Wort frey machet: Also sol es auch allen vnd jeden erleubt sein / im Closter ausserhalb dem Ehestand zu bleiben (sich doch der Jungfrewlichen keuscheit / vnd aller Christlichen zucht befleissigen) oder ausserhalb dem Closter sich in den Ehestandt zubegeben / zu welchen jnen auch / da sie ördentlicher weiß / vnnd mit vnserm gnedigen vorwissen sich darinn begeben / mit der außsteur gnediglich geholffen vnd gerahten werden sol. Desgleichen / weil der alten Closter Jungfrawen viel / jrer Ordens Kleider also gewohnet / das jnen beschwerlich / dieselbigen alsbaldt hinzulegen / sollen sie darzu nicht genötiget / sonder jnen frey gelassen sein / gemelte Ordens klei
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der so lang / das sie auß Gottes Wort gnugsamen vnnd gründtlichen bericht empfangen / zubehalten / oder alsbaldt hinzulegen. Gleichwol sollen sie erinnert werden / welcher gestalt / vnd worumb solche jre Kleider vor dieser zeit Geistlich genennet / wie sie geweihet / vnd die Leut gewiesen vnnd gelehret worden / mit solchen Kleidern / vnd allem des Ordens verdienst / jre Sünde vor Gottes angesicht zu bedecken / Der vrsach auch die Leut / so ausserhalb den Clöstern im Ehestandt gelebet / sich in solchen Ordenskleidern zuuergraben / verordnet haben / dardurch alles verdienstes des Ordens für Gott zur fürderlicher vergebung der Sünden / teilhafftig zuwerden / Welchs vnserm Christlichen Glauben gentzlich zu wieder / der vns lehret / das wir durch den einigen verdienst des allerheiligsten Leidens vnnd Sterbens Christi / vergebung aller Sünden haben / vnd die das gleuben / sich mit solchen Kleidern wol werden wissen Christlich zuuerhalten. Dargegen aber sollen auch solche Closter Jungfrawen / so jren Habitum vnd Ordens kleider noch zur zeit behalten / die andern nicht hassen / verachten / schelten / oder deshalben vbel halten / so vmb jres gewissens willen dieselben außgezogen vnd hingelegt / Sondern bey vnd mit einander inn gutem Christlichen frieden / vnnd Gottseliger einigkeit leben / biß durch die gnad Gottes / sie durchauß einerley Christlichen verstandt im Glauben vnd Gottes Wort erlangen. Zum Dritten / Es sol auch niemandt mit vnderscheid
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der Speiß auff gewisse Tag gefangen sein / sonder in solchen zugleich / wie mit den Ordenskleidern / souiel das Gewissen belangt / jedes seine freyheit behalten / Dabey gleichwol vmb guter vnd nutzlicher Haußhaltung willen / ordnung sol gehalten werden / die auch nach gelegenheit der zeit also angestelt werden sol / damit Christliche freyheit in demselbigen öffentlich erwiesen / vnd doch der Schwach gleubigen in allwege / souiel müglich / verschonet werde. Zum Vierden / sollen auch die Personen / so künfftiglich auffgenommen / weder die Kappen vnd Ordenskleider zutragen / noch mit den Gelübden / ewige Jungfrawschafft zuhalten / verbunden werden / Sondern nach geschehener verheissung des gebürlichen gehorsams / so lang sie im Closter bleiben / in gebürenden Erbarn Schwartzen Kleidern / vnd Weissen Schleyern zuwandeln aufferlegt werden. Souiel dann den Gottesdienst belangt / sol derselbige vermöge Heiliger Göttlicher Schrifft / von den Closter Jungfrawen mit rechter Christlicher andacht teglich / auff nachuolgende Ordnung verrichtet werden. ZV Winters zeiten vmb Sechß / vnd im Sommer zu Fünff Vhr / sollen die Jungfrawen Morgends / auff dem Chor / an jrem gewönlichen ort zusamen kommen / vnd eine aus den Jungfrawen / anfangs das nachuolgend Gebet mit lauter Stim̅ / den andern mit zubeten / vorsprechen.
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PREC ATIO.
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ALlmechtiger / Ewiger GOtt vnd Vater vnsers HErrn Ihesu Christi / Der du vns Menschen im anfang zu deinem Ebenbild geschaffen / vnd da wir durch den fall vnserer ersten Eltern / auch vnsere eigene angeborne Sünde / dem Todt vnderworffen waren / durch deinen lieben Sohn Ihesum Christum / von Sünde / Todt vnd verdamnuß / ohne allen vnsern verdienst / auß Gnaden / vnd deiner lautern Barmhertzigkeit / erlöset / vnnd zu dem Ewigen Himlischen Reich wieder geboren / vnd vmb seinent willen zu Kindern vnnd Erben deines Reichs wiederumb angenomen hast: Wir dancken dir von Hertzen / das du neben allen andern Gnaden vnd gutthaten / vns auch zu solcher erkantnuß hast gnediglich kommen lassen / vnd biß auff diese gegenwertige Stund Veterlich erhalten / Vnd bitten dich / du wöllest deine Heilige Christlichen Kirchen / welche in der gantzen Welt zerstrewet / vnd dieser zeit mit mancherley Creutz vnd wiederwertigkeit beladen / angefochten vnd veruolget wirdt / durch deinen Heiligen Geist regieren / vnd dieselbige / sampt allen jren rechtschaffenen Dienern gnediglich erhalten. Desgleichen vnsern allergnedigsten Herrn den Römischen Keyser / sampt allen Chur vnd Fürsten / sonderlich aber vnsern Gnedigen Herrn / vn̅ Landsfürsten Hertzog Julius / S. F. G. Christlichen Gemahl / vn̅ junger Herschafft / sampt aller derselben Rethe vnd Amptleut / mit der krafft deiner Allmechtigen Rechten beschirmen / das wir vnder derselben Schutz / dir im Frieden dienen / vnd ein Gottselig / Erbar
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leben führen mögen / Regiere alle jre Rethe vnd anschleg / damit sie zu aller zeit fürnemlich die Ehr deines Göttlichen Namens befürdern / Gericht vnd Gerechtigkeit auff Erden vben / fried vnd einigkeit vnder sich selbst halten / Vnd steure allen denen / so derselbigen Gottseligen fürnehmen zuwieder / Krieg vnd Blutuergiessen anzurichten sich vnderstünden. Du wöllest auch vns deinen heiligen Geist mittheilen / auff das wir vnser gantzes leben nach deinem willen vnd wolgefallen / zu lob vnnd preiß deines Göttlichen Namens / vnd vnser Seelen heil anschicken / auff das wir zu allen stunden / als deine liebe Kinder / im rechten Glauben / vnd warhafftigem gehorsam / deiner heiligen Gebott erfunden werden / vnd entlich das versprochen Erbtheil im Himel mit allen deinen Ausserwelten besitzen mögen / Durch vnsern HErrn Ihesum Christum / Amen. Nach diesem Gebet sollen nach gewönlichen anfang des Gesangs die Jungfrawen jede inn jrem Stul einen Psalmen / zween oder drey / Deudsch / Oder / do die Jungfrawen die Lateinische Sprach verstünden / zun zeiten Lateinisch vmb ein andern singen oder beten. Darauff von der Jungfrawen / so dz Gebet gesprochen / ein Capittel aus dem alten Testament Deudsch gelesen. Nach dem Capittel sollen sie Deudsch oder Lateinisch das Benedictus gegen einander vber / die form vnd weiß / wie die Psalmen Deudsch oder Lateinisch / so sie dieselbige Sprach verstehen / singen oder lesen. Darauff eine reine Collect Deudsch oder Lateinisch singen / vnd letzlich mit dem Benedicamus / oder / Dancksagen wir alle etc. beschliessen.
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Vor dem Morgenmahl sollen die Jungfrawen abermals zu Chor gehen / vnnd einen Psalmen oder zween / Deudsch oder Lateinisch / ein Verß vmb den andern beten / oder singen / darauff abermals ein Capittel aus dem Alten Testament / sampt dem Summario / gelesen. Nach dem Vater vnser aber eine reine Collect gesungen / vnd mit dem Benedicamus beschlossen werden. Zur Vesper / ehe man zu Tisch gehet / sollen anfangs abermals ein Deudscher oder Lateinischer Psalmen oder zween gesungen / darauff ein Capittel aus dem Newen Testament gelesen. Nach dem Capittel das Magnificat / oder Nunc dimittis / Deudsch oder Lateinisch / Darnach ein reine Collect gesungen / das Vater vnser gebetet / vnd mit dem Benedicamus Deudsch oder Lateinisch beschlossen werden. Damit aber inn dem lesen gute Ordnung gehalten / vnd nicht eine Jungfraw vor der andern damit beschweret werde / so sol die Jungfraw / so am Sontag angefangen zulesen / dieselbige gantze Wochen solchs verrichten / welcher die andern nachuolgen sollen / biß die Ordnung die erste wiederumb treffen würde. Es sollen auch die Capittel / wie sie im Alten vnnd Newen Testament beschrieben / ördentlich nach einander gelesen / Damit die Jungfrawen die geschichten vnd Lehr derselben gantz eigentlich vnd ördentlich fassen / vnd nachmals jnen selbst / vnd andern zum trost vnd Lehr / nützlich ge
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brauchen könden. Desgleichen sollen auch die Psalmen ördentlich nach einander gesungen / vnd wenn der Psalter zu ende gebracht / allweg gleich wiederumb angefangen werden. Auff die hohen Feste sol an stat des ördentlichen Capittels die Geschicht desselben Fests gelesen werden / als auff Weinacht / das 9. Capittel Esaiae / oder das 2. Capittel im Euangelisten Luca. Auff Ostern / das 16. Capittel auß dem Euangelisten Marco. Am tag der Himelfart Christi / das 1. Capittel in der Apostel Geschicht. Am Pfingstag / das 1. Capittel in der Apostel Geschicht. Desgleichen mögen sie auch andere schöne Geseng vnd Hymnos / so durchs Jar auff die hohen Fest verordnet / vnd heiliger Schrifft gemeß sind / singen. An Son vnd Feirtagen sol es mit singen vnd lesen gehalten werden / wie in vnser Kirchen Ordnung begriffen. Es mögen auch die Jungfrawen auff jede zeit die Christlichen reine verordente Hymnos / neben den Psalmen singen / dardurch sie nicht wenig zur Dancksagung für die gnad Gottes / vns durch Christum erwiesen / vnd dann auch zu aller Gottseligkeit gereitzet vnd erwecket werden. Durch diesen Gottesdienst / welcher durch die Jungfrawen in Deudscher vnd bekanter Mutter Sprach / verrichtet / werden nicht alleine die Jungfrawen in jrem Glauben / vnd Gottseligkeit jres lebens gestercket / sondern auch die zuhörer gebessert / so nicht weniger / als sie selbst / frucht vnd nützen daruon empfangen werden. Die Stunde aber / da die Jungfrawen nicht zu Chor gehen / sol ein jede jrer arbeit / vnd dem beruff / darzu sie jeder
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zeit von der Domina bescheiden / als / lesen / schreiben / Catechismus lernen / neyen / spinnen / weben / vnd dergleichen / mit gehorsam / vnd allem trewen vleiß außwarten. Vor vnd nach dem essen / sol allwegen das Benedicite vnd Gratias mit aller zucht vnd andacht gesprochen / vnd dieweil man isset / auch ein Capitel aus der H. Schrifft gelesen / vn̅ die ordnung / wie im Chor / damit gehalten werden. Damit aber die Clöster nicht vbersetzt / vnd nicht allein / dz die jetzt darinnen nottürfftiglich vnderhalten / sonder auch zum Allmusen vnd befürderung der armen Schüler / so künfftiglich der Kirchen Gottes nützlichen dienen mögen / könde geholffen werden / so wöllen wir / das hinfurt kein Jungfraw one vnser vorwissen vnd gnedigs verwilligen / in einig Closter angenom̅en / sonder dasselbig jederzeit zuuor an vns gelanget werden sol. Do auch vber die bestimpte anzal der Jungfrawen / etliche jre kinder in vnsern Clöstern zur Gottes furcht / zucht vnd lehr wolten auffziehen lassen / die sollen Jerlich dem Closter für den Tisch vnd nottürfftige vnderhaltung / ein gewisse Sum̅a Gelts / der billicheit gemeß / geben / welche dem Closter zum besten widerumb angelegt vnnd verordnet werden sol. Vnd nach dem / was zu den Clöstern gestifftet / ein Gottes gab / vn̅ nicht zum vberfluß / vnnützlich durch vbermessige gastungen / oder in ander weg verschwendet / sonder allein zur befürderung der Ehrn Gottes / Christlicher lehr vnd zucht angewendt werden sol / wöllen wir künfftiglich auch / was die Haußhaltung belangt / die gnedige fürsehung vnd verordnung thun / damit ein nützliche Haußhaltung angestelt / vnd was einmal zum Gottes dienst ergeben / bey demselben erhalten / vnd zum nützlichsten widerumb angewendet / vnd gebraucht werden möge.
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Kasten Ordnung.
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AVff das auch die Armen / welche vns in Heiliger Schrifft / sonderlich beuohlen / nach notturfft versorget / Dagegen aber die Faulentzer / böse Streiffer / Landtfehrer / vnd leichtfertige Buben / denen dann / neben dem sie den dürfftigen das notwendig Allmusen / vor dem Mundt abstricken / keine Büberey vnd vbels zuuiel abgeschafft / vnd gegen jnen mit gebürender Straff / volnfahren / würde / haben wir nachuolgende Ordnung fürgenommen. Darumb / weil neben andern Christlichen Wercken / Allmusen geben / vnd das wir vmb seines Göttlichen Namens willen / vnserm Nechsten mit Wercken der Barmhertzigkeit / vnd milden erzeigen / dem Allmechtigen sonder gefellig / vnd darinnen die rechte Brüderliche liebe ergriffen / vnd erzeigt wirdt. Vnd damit die Spittal vnd armen Kasten / in guter Christlicher Zucht vnd Ordnung / zu notturfft vnd vnderhaltung / der rechten Armen vnnd bedürfftigen erhalten werden.
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Vnd vns derhalben / von GOtt empfangenen vnnd tragenden Ampts / vnd also von der Oberkeit wegen / gebürt / vnd zustehet / mit allem ernst vnd vleiß einsehens zuhaben: Demnach so beuehlen wir hiemit ernstlich / das alle vnsere Ober vnd Vnder Amptleute / Schultheissen / Gericht / Rath / Vnderthanen / Diacon / vnd Kastenpfleger / ob solcher in allen Puncten vnd Artickeln / gehorsamlich / mit allem vleiß vnd ernst halten / Die vberfahrer nach außweisung derselben / strenglich vnd vnnachlessig straffen thun / als lieb einem jeden sey / vnser vngnad vnd Straff zuuermeiden.

Das Erste Capittel / Durch welche weg / ein gemeiner Kaste auffgericht mag werden / vnd was darinn gefallen soll / etc.
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ERstlichs / von bestendigem vnd gewissem einkom̅en / sol zusamen geschlagen / vnd in eine Kasten eingezogen werden / alles was biß anher auff Vigilien / ewige Liecht / Wachß vnd Ol gewendet ist worden. Item / was der heilig / die Fabrick / Presentz / Salue / Spende / Brüder / vnd Pflegschafft / vnd dergleichen fallen haben.
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ZVm Andern / von vngewissen zufelligen einkommen / Sol man erstlich / auff alle Fest vnd Sontag in der Kirchen / vor oder nach der Predigt / wie es an jedem Ort am gelegensten sein kan / mit dem Secklin das Allmusen samlen. Es sol auch vor jeglicher Kirchthür / ein Erbarer Man mit einer Tafel oder Schüssel / das Allmusen zuempfahen / stehen vnd warten / auff das von den jenigen / welche jr Allmusen dahin gelegener / dann in das Secklin zugeben / dasselbe entfangen / vnd menniglich / zu hülff der Armen / desie mehr angereitzet werde. Item / Es sollen etliche verordnet werden / die auff Sontag vnd Mitwochen / durch alle Gassen gehen / das Allmusen zuempfangen / vnd zusamlen / deren jeglicher tragen sol / in der Handt eine beschlossene Büchsse / das gelt darinn zuempfangen / vn̅ auff den Rücken einen Korb oder Botten / das Brodt / oder anders darinn zusamlen / vnnd mit der andern Handt eine Glocken oder Schellen / damit menniglich vermanet sey / das Allmusen zureichen / Vnd was die also samlen / an Gelt / Brodt / oder anderm / das alles sollen sie von stundt an den geordenten Pflegern / zu vnderhaltung des obgemelten Almusens / vberantworten. Vnd damit nicht allein die Bürger vnd Einwöhner / sonder auch die frembden Geste jre hülff vnd handreichung / zu vnderhaltung solches Allmusens / thun mögen / So sol in oder vor der Kirchen ein Stock auffgerichtet vnnd gesetzt werden / mit angehenckter Tafel / dero gemehl zur handtreichung einen jeglichen vermanen möge / Auch inn alle
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Wirtsheuser / eine beschlossene Büchssen / bey der Wandt / des obern Tischs / angehenckt / darzu ein bedeutung zu reichung des heiligen Allmusens / gemahlet / vnd den Wirten sonderlich befohlen werden / jre Geste zur stewr vnd handtreichung / getrewlich zuuermanen. Dieselbige Büchssen vnd Schlüssel sollen die geordente in den fürnemsten Stetten / alle Sonnabend / vnd in den andern Stetten vnnd Flecken / alle Monat / nach jeder Statt vnd Flecken gelegenheit / gegen Abendt auffthun / vnd das Gelt den Pflegern / vberantworten / vnd die wiederumb zuschliessen. Es sollen auch zur zeit der Erndte die Pfarrer jre zuhörer vleissig vermahnen / das sie von dem empfangenen Segen GOTtes / den armen eine reichliche handreichung thun wöllen. Item / auff den Hochzeiten / in der Kirchen / wenn man die Ehe eingesegnet hat / sol von dem Kastenpfleger / oder Custos / ein Becken in der Kirchen auffgesetzt / vnnd die Hochzeitlent den armen etwas zu stewr / durch den Kirchendiener / so die Hochzeit eingesegnet / vermant / vnd dasselbig von einem Kastenpfleger empfangen / vnderschiedlich gemercket / vnd verrechnet werden. Desgleichen / wenn man mit der Leichpredigt / oder in andere weg bey der Kirchen versamblung helt / sol allwegen die versamblung / den armen in das Becken zugeben vermanet werden. Item / Es sollen auch vnsere Gerichts Personen / vnd Stattschreiber / vor welchen Testamenta auffgericht / Desgleichen die Pfarherrn vnd Diacon / die testierende
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Krancken / vnd Sterbenden / so solches wol vermögen / vnd nicht sonderliche Leibs / oder angeborne arme Erben haben / zu einem Testament / vnd milter Handtreichung / inn der Armen Kasten / mit höchstem vleiß vermanen. Item / der Lohn / von dem Geleut der Glocken / so den abgestorbenen nach geschicht. Item / das von den Geltstraffen oder Bröken in der Armen Kasten auch etwas gegeben werde. Item / wo etwann in Stetten oder Flecken am Allmusen zu vnderhaltung der nottürfftigen / zerrinnen würde / sollen die Pfleger der Armen / die Reichen / so eines guten vermögen sein / insonderheit ansprechen / vnd ersuchen. Item / das man zu wolfeilen zeiten / wa müssig Gelt vorhanden were / Frucht vnd anders / zu einem vorrath der Armen / auffkeuffen. Wo auch Kasten vnd Spittal nicht zusamen gezogen möchten werden / sondern also getrennt vnd gescheiden müsten bleiben / vnd aber die Spittel vnd Siechenheuser / vber die tegliche vnderhaltung / jrer Armen etwas in Kasten erschiessen möchten / sollen sie dem Armen Kasten zu hülff kommen. In Summa / es sol je ein arme Pflegschafft der andern die Handt reichen. Wenn aber ein Dorff oder Fleck / so vnuermüglich were / oder der armen Personen souiel hette / das sie in jrem Flecken nicht vnderhalten werden möchten / vnd aber andere Flecken / desselbigen Ampts des vermögens / auch der Armen so wenig / oder gar keine vorhanden / So sollen alsdan̅ denselben vnuermüglichen Flecken / die andern vermügli
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chen / mit jrem Allmusen zu steur vnd hülff kommen / das dann auch von der Stat desselben Ampts / verstanden werden sol / damit in allwege / souiel jmmer müglich / gleicheit / vnd fürderung der Armen gehalten werden möge.

Das Ander Capittel / Wem man / vnd mit was Ordnung / aus dem Kasten geben / helffen vnd rathen / auch wie sich dieselbigen halten sollen / etc.
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Erstlich denen / so mit tieffer Armut / Alter / oder schwerer Kranckheit beladen.
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ETtlichen muß man geben vnd helffen / die gar mit tieffer Armut / Alter / oder sonst mit schwerer Leibs kranckheit dermassen beladen / das sie nicht mehr arbeiten / vnd dienen mögen / vnnd sich jre Tag frömlich / mit trewer arbeit oder diensten gehalten. Wa dann solche Arme / in einer Statt / da ein Spittal ist / gefunden / die sollen in gedenckung / das dieselbige Spittel / allein solchen Armen zu trost fundiert / in dasselbig Spittal auffgenom̅en / vnd darinnen der gelegenheit nach erhalten werden. Wo aber in Stetten oder Dörffern / da solche arme / vnd keine Spittel weren / die sollen von der Gemeine
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vndergeschleifft / vnd alsdann jnen von der Gemeine / auch armen Kasten desselbigen orts / souiel die gelegenheit desselbigen Kastens erleiden mag / hülff gethan werden. Wo aber des Kastens vngelegenheit halben sich die hülff / darauß des Armen notturfft nach / nicht so weit strecken möchte / alsdann die Gemeine mit jrer handtstewr zugeben vnd helffen / vnd die Prediger das Volck vermanen / solchen frommen Armen / jre tegliche stewr vnd Allmusen auch mitzutheilen / damit dannoch die Armen Kasten nicht gar vberlegt / sondern im wesen dester baß / auff ein leidigen vnfall / den Armen zu einem Vorrath vnd trost / bleiben mögen / vnd nichts desto weniger solche fromme Armen in jrer noth versehen werden / welche der Bettler Zeichen frey sein sollen.

Hauß Armen.
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DEn andern / so Haußarm sein / die Weib vnd Kinder haben / sich frömmiglich mit trewer Arbeit oder diensten / dem Gemeinem nutz / oder sonsten / wahin man sie gebraucht / halten / vnd sich doch hiemit / vnd sonderlich zu thewren zeiten / nicht betragen vnd außbringen mögen / auch etwan gerne arbeiten vnnd dienen wolten / vnd nicht zu arbeiten oder zu dienen haben / denen sol man vmb GOTtes willen / nach gelegenheit jrer Armut / vnd der Personen / vom Armen Kasten / oder dem teglichen Allmusen / so man versamlet /
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stewr vnd handtreichung thun / ohne Hoffnung der erstattung vnd wiedergebens. Dieselbigen / nemlich die Alten / es sein Mann oder Weib / sollen vornen an jren Kleidern öffentlich vnd vnuerdeckt / der Statt / in der sie begriffen / Zeichen stettigs an jnen tragen / damit jederman sehen möge / wem solches gegeben. Doch sollen die Alten das Allmusen vnd hülff selbst empfangen / vnd jre Kinder nicht darnach schicken / sonder zu der arbeit ziehen / vnd halten / damit sie inn der Jugendt zu dem Betteln dester weniger gewehnet werden. Doch sollen solche Armen / zuuor vnd ehe dann sie zu solchen Allmusen gelassen / von den Amptleuten vnd Gerichten ernstlich gewarnet vnd vermahnet werden / sich alles Spielens / Zechens / Wirtsheuser / heimblich vnd öffentlich / vnnützlichen verschwendens / faulentzens vnd müssig gehens zuenthalten / Sondern Heußlich / arbeitsam / sperig / frömmiglich / wesentlich / vnd zu GOTTCS Wort vnd Ehren zuhalten / auch jre Kinder dahin zuweisen vnd ziehen. Dann würde hierüber derselben einer vber dem Spiel / oder sonsten inn den Wirtsheusern / heimblich oder öffentlich / oder sie / jre Weiber oder Kinder faulentzen / ohne arbeit vnd dienst / vnd doch wol arbeit vnd Dienst teglich / vnd billiche belohnung haben vnd bekommen möchten / erfunden / Darauff dann die Amptleut / Gericht / Rath / Allgeschwornen / vnd sonderlich die Stattknecht / Betteluögte / Burmeister / ein besonder auffmercken haben sollen. Der oder dieselbigen alle /
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von denen solches fürkömpt / sollen das erst mal / nemlich der Man im Thurn am boden drey tag vnd nacht gestrafft vnd gebüßt / vnd das Weib so also ergriffen / des Allmusen acht tag beraubt / das ander mal / der Man acht tag im Thurn / vnd die Fraw in einer Frawen Gefengnuß / drey tag gestrafft vnd gebüßt / Vnd zum dritten mal / mit Weib vnd Kindern des Landts verwiesen werden / jnen selber zu wol verschüldter straff / vnd damit ander solch Exempel für Augen zunehmen / vnd sich dafür zuuerhüten wissen / alles nach gestalt vnd gelegenheit der Personen vnd sachen. Welche straffen auch durch vnsere Amptleut vnd Gericht nicht eingestelt oder verzogen / sondern gegen den vberfarern bey zeiten fürgenommen werden sollen / dann woferne durch sie gefehrlichen zugesehen / biß die Armen darüber in das alter / oder sonsten Leibs vnuermüglicheit / gerieten / gedencken wir alßdann gegen denselben fahrlessigen Amptleuten vnd Gerichten gebürlichs einsehens also geschehen zulassen / damit die Armen Kasten jrer fahrlessigkeit nicht entgelten sollen. Wo aber solche Haußarmen vnnd Kinder sein / die gerne arbeiten / vnd dienen wolten / vnd zu arbeiten vnd diensten für sich selber nicht kommen möchten / So sollen die Amptleut vnd Gericht sie zu arbeit vnnd diensten / es sey am gemeinem nutz / oder sonder Personen / oder zu einem eigen eintragenden Bawgütlein / befürdern / oder die Handt bieten / damit in alle wege bey jnen das müssig gehen verhütet / vnd nicht Faulentzer / auch die Arme Kasten desto weniger mit jnen beschweret werden. Den Dritten / So nicht als gar mit tieffer Armut be
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schweret sein / sondern ein wenig Guts haben / oder einem armen Handtwercksman / der sein Handtwerck ohne hülff vnd vorsetzung nicht anfahen / noch treiben kan / muß man vmb Gottes willen / auff wiedergeben / so sie es anderst mit der zeit zuwegen bringen möchten / nach vermög des Kastens / vnd gelegenheit der Personen / zimlich leihen vnd vorsetzen / Vnd die sollen mit dem Bettler Zeichen / auß beweglichen vrsachen nicht beschweret werden. Den Vierdten / zur zeit der thewrung / der ohne grossen nachteil seine Güter nicht verkeuffen kan / sol man / nach vermögen des Kastens / vnd gelegenheit der Person / auff wiedergeben / leihen vnd vorsetzen. Zum Fünfften / sol man auch in einer jeglichen Statt oder Flecken / da man Lateinische Schulen helt / etliche arme Knaben / nach vermügen der Statt oder Flecken / mit dem Allmusen zur Schul halten / oder jnen zum wenigsten Wochenlich ein steur geben.

Armen Vaterlosen Weysen.
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ZVm Sechsten / arme Vaterlose Weysen / sol man zu Handtwercken / Schulen / zun Ehren vnd Haußhaltung / mit angeheffter vermanung der wiedergeltung / wo jnen jre Handt so lang wirdt / mit höchstem vleiß verhelffen. Zum Siebenden / zur zeit sterbender noth / auch sonsten so offt arme Diensiknecht vnd Megde / auch andere frembde hastig niederfellig vnd kranck würden / oder mit dem Erbgrindt / vnd andern schweren Kranckheiten beladen we
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ren / vnd aber von jrem eigen nicht zuleben / auch von jren Herrn vnd Frawen vnderhaltung nicht erlangen möchten / die sollen von dem gemeinen Allmusen oder Spitteln vndergeschleifft / geheilet / vnd zimlich vnderhalten werden / so lang / biß sie jre Gesundtheit zimlich erlangen / vnd doch die Herrn vnd Frawen darneben durch die Kastenpfleger verman et werden / jnen / in ansehung sie in derselben diensten kranck vnd niederfellig worden / zum wenigsten eine handtreichung vnd hülff zuthun. Zum Beschluß dieses Capittels / Wöllen wir auch ernstlich hiemit alle vnsere Vnderthanen / Arm vnd Reich vermanet vnd ersucht haben / das sie sich selbst / auch jre kinder vnd Gesinde / zu den Predigten / vnd sonderlich zu dem Catechismo / so man nennet / der Kinderpredig vnd Frag / das Wort Gottes zuhören / vnd zulernen / mit allem vleiß schicken / vnnd fürnemlich / das die jenigen / so die Handt auß dem Armen Kasten gebotten wirdt / jre kinder / die Mans Personen die knaben / vnd die Frawen die Töchter / mit sich zu solcher Kinderlehr / selber führen / vnd besuchen wöllen / vnd der keine / ohne ehehaffte vrsachen / versaumen / bey verwirckung der gemeinen Kastenhülff / oder anderer Straff / dem verschülden nach / Auch wo die Herrn vnd Frawen jre Knechte vnd Megdte / vmb eigennutzigkeit willen / nicht zur Predigt vnd Catechismo anhielten / sollen dieselben / wo die Knecht vnd Megde / bey jnen in kranckheit fielen / noch ferner mit hülff vnd handtreichung / solchen krancken Ehalten / nach gestalt der sachen / gestrafft werden.
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Wie es mit den frembden Bettlern vn̅ Landtstreicher / auch den leichtfertigen armen gehalten sol werden.
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DAmit den Einwonenden dürfftigen Armen Leuten dest statlicher vnd reichlicher geholffen / vnd andere beschwerlicheit vn̅ vnrath / so von den frembden Betlern vnd Landtstreicher bißher an vielen örtern vnd enden scheinbarlich vnnd beschwerlich begegnet ist / verhütet möge werden / So wöllen vnd gebieten wir ernstlich / das alle Landtstreicher in vnser Fürstenthumb / weder auff Jarmarckten / noch zu andern zeiten nicht gelassen / darinnen gar nicht gedüldet / sonder sollen hinauß gewiesen werden / vnd fürnemlich die Amptleut / Bürgermeister / Gerichten / vnd Kastenpfleger an den Grentzen vnd Ortemptern / die vleissige vnd ernstliche versehung thun / das die daselbst abgewiesen / vnd nicht in vnser Fürstenthumb eingelassen werden / dann diese im schein angemaßter armuth / allerley Brandt / Mord / Raub / Diebstal / vnd Verretherey anrichten vnd vben / zu dem mit jrer faulkeit / gleich wie die Hummel / dem arbeitsamen Bienlein / den armen dürfftigen das Brodt vor dem Munde abzuschneiden vnderstanden / Würden aber die an einem oder mehr örtern / in vnserm Fürstenthumb / es were auff Jarmackten / oder andere zeit von jemand zugelassen vnd gedüldet / oder auff den Grentzen von den Amptleuten / vnd Bürgermeistern nicht abgewisen / geferlichen vn̅ wissentlichen durchgelassen / gedencken wir dieselbigen darumb mit ernst zustraffen / darnach sich ein jeder wisse zuschicken.
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Nach dem man aber einen frembden / den die groß vnuermeidliche noth etwan tringt / durch ein Landt seiner notturfft nach zuziehen / leichtlich erkennen / vnd vnderscheiden mag / vor einem Landstreicher / der allein auff dem Bettel vnd faulentzen vmbzeucht / sollen die Landstreicher an den Grentzen vnsers Fürstenthumbs vnd Ortemptern abgewisen / vnd vmb obangezeigter vrsachen willen / zu rück wiederumb zuziehen mit Glübden verpflicht / den andern aber eine Malzeit / oder wo sie verspedet würden / vber Nacht von gemeinem Allmusen / nach vermöge des Kastens / vnd gelegenheit der Personen / eine zimliche stewr gegeben / vnd damit fort gewiesen / vnd jnen keins wegs vor oder in den Heusern zubettlen gestattet werden. Vnd als sich offtmals zutregt / das die armen durchreisenden / jrer Leib halb also schwach / kranck vnd vnuermüglich / das sie zu Fuß / vnd für sich selbs ohne Fuhr oder hülff nicht fortkommen mögen / vnd dann von alters solche krancken fürziehenden / in fron an die negsten örter vnd Flecken durch die Einwöhner geführt vnd gefürdert worden / So wöllen wir demnach / das in solchen gesetzten fellen / vnd wo jnen also Krancken zukommen vnnd zugebracht / vnsere Amptleut jeder örtern vnd Flecken / allezeit die verordnung thun / damit die krancken den negsten Flecken auff die straß jres negsten wegs / vnd fürgenommener Reiß / in fron / (welche sie dann nach gelegenheit vnd rechter ordnung / vnsern Vnderthanen aufferlegen / vn̅ vnder jnen abwechßlen / vnd die Armen Kasten damit vmbeschweret lassen sollen) gefürt / vnd desselbigen orts Amptman / den krancken vol
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gends ferners zufürdern zugeschicket / Vnd damit in allweg der krancken notturfft gehandelt / vnd sie gewißlichen an gebürenden örtern geliefert / sol der schickende Amptman dem andern solches / vnd des armen krancken vorhabende Reiß / auch schrifftlich bey dem Fuhrman zuwissen machen / vnnd der Fuhr man schüldig sein / von dem andern Amptman / Bürgermeister / Heimbürgen / oder Kastenpfleger / ein schrifftlich Vrkund / oder sonst ein vrkündtlich Warzeichen seines lieferns / mit zubringen / vnd dem Amptman so jne abgefertiget / zu anzeig seiner verrichtung vberantworten. Wir beuehlen vnd wöllen auch / das vnsere Vnderthanen / welche solche Furfron aufferlegt / dieselbe also verrichten / damit den krancken Armen / kein nachteil darauß eruolge. Do aber einer gefehrlichen vnd fürsetzlichen den krancken also beleidigen / das demselben an seinem leben nachteilig oder verletzlich / oder auch vor dem andern Flecken abschütten / vnd nicht wie obsteht / liefern würde / gedencken wir denselben / mit allem ernst vnnachlessig straffen zulassen. Demnach sich auch bißher zum weilen begeben / das etwan die Flecken solche krancken nicht der nechsten strassen jrer fürgenom̅enen Reiß nach / sonder den nechsten Flecken zugefürt / auch nicht den Amptleuten geliefert / sondern vnder wegen / oder vor den Flecken abgeschütet haben / Ist vnsere meinung / das die Thurhüter vnnd menniglich / so solches sehen oder wüsten / dieselben / wer die gleich seind / oder wem sie zustanden / anhalten / vnd vnsern Amptleuten vberliefern / die sollen alsdann sie mit allem ernst / nach schwere jrer vberfarung straffen / doch da einer so gar kranck
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were / der das führen nicht erleiden möcht / vnd sich dasselbige scheinbarlich ereugte / sollen solche arme krancken / von den Armen Kasten ein zeitlang / biß es sich vmb sie besserte / erhalten / vnd alsdann erst fort / wie obsteht / geführt werden. Wenn aber einer vnser Landsassen an dieser hülff des Armen Kasten sich nicht settigen lassen wolte / vnd damit er souiel mehr seinem muthwillen vnd faulentzen nachkommen möchte / frembde Lande / allein vmb bettelns willen / durchstreichen / dem sol hinfurt das Fürstenthumb verschlossen sein / vnd nimmermehr auffgethan werden. Vnd nach dem wir befinden / das von etlichen vnsern Amptleuten vnd Gerichten / hierüber Sammel vnd Bettelbrieff gegeben worden / vnd damit frembde Landt / noch auch vnsere Flecken / durch vnsere Vnderthanen mit vnnötigem Betteln nicht beschweret / sonder solches abgestelt / vn̅ vnsere Armen weder ob vnsern Nachbawrn / Anstossern / noch andern vnsern Flecken nicht liegen. Wollen vnd beuehlen wir ernstlich / das solches hinfurt gentzlich vermitten / sonder bey jetzt gemeltem Artickel bleibe. Wo aber solchs von einem oder mehr vbertretten / so sollen die vbertretter zu Straff in den armen Kasten vnnachlessig geben 10. Gülden / vn̅ so offt sich hierüber begeben vnd erfunden würde / dz also einer mit einem Bettelbrieff / von vnsern Amptleuten / Vnderthanen / oder Schirms verwandten / verfertigt / vmbziehen / vnd samlen würde / so sollen vnsere Amptleut / Bürgermeister / Kasten oder Spittalpfleger / Stattknecht vnd Betteluögte / bey jren Pflichten vnd Eyden / solchen Brieff alsbaldt von jme nehmen / vnd denselbigen zu vnser
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Cantzley schicken / damit die auffgesetzte Straff von den vbertrettern eingezogen / vnd solcher Streiffer abgeschaffet werde / Es sol auch der also streiffendt / alsbaldt heim in sein Ampt gewiesen / vnd vor dem Bettlen vnnd vmbstreichen gewarnet / oder der gebür nach gestrafft werden. Es sol auch leichtfertigen Leuten / die arbeiten können / vnd doch nicht wöllen / Desgleichen welche zartlich zehren / sich köstlich kleiden / das jre schendlichen verthun zur leichtfertigkeit / mit dem Almusen in keinen weg geholffen vnd fürschub gethan / sonder der mißbrauch des Allmusens / ob sie es schon durch list vnd vnwissenheit der Pfleger / zuwegen gebracht hetten / bey jnen nach erkantnuß der Amptleut vnd Gerichten / vnd gelegenheit der sachen vnd Personen / scharpff vnd ernstlich gestrafft / Auch die jenigen / so der Ordnung zuwieder / sich des Bettlens nicht enthalten / oder in einigerley weg vngeschickt erzeigen wolten / die sollen gleicher gestalt / nach maß der vbertrettung / in ernstliche straff genommen werden. Vnsere ernstliche meinung ist auch / wo jemanden die jenigen / welchen auß den armen Kasten geholffen / zu Zechen vnd Spielen einziehen / denselben Bier vnd anders zur Zeche reichen / oder mit jnen spielte / das solchem nicht allein nichts für die Zech vnd Spiel / wa die auffgeschlagen geuolget / Sonder wo sie gleich jchtigs derwegen empfangen oder eingenommen hetten / von vnsern Amptleuten die Wirte vnd mitspieler dasselb dem armen wider herauß zugeben angehalten / darzu nach gelegenheit vnd gestalt der sachen vmb ein Geltbuß in armen Kasten zuerlegen / gestrafft werden.
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Wie die nottürffcigen / fromme Armen zum Allmusen erkennt / vnd angenommen werden / Auch der vndanckbarn halben einsehens geschehen soll.
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DAmit nun hinfurt in diesen fellen / allein den fromen Armen / vnd dester vnderschiedlicher vnd ördentlicher weiß geholffen werde / sich die faulentzer / verschwen der vnd rauchlosen dester weniger vnder die from̅en / denen zu abbruch einmischen / auch die guthertzigen spüren mögen / wem vn̅ wie das Allmusen außgespendet / vnd dester mehr angereitzet / jr stewr vnd handreichung in die Armen Kasten / oder den Armen inn andere wege zugeben / vnd sonst alle außrichtung dieser vnser Ordnung nach / dester wircklicher vnd richtiger volnstrecket möge werden. Wöllen vnd beuehlen wir / das niemandt also zu empfahung des Allmusens zugelassen / oder vmb Gottes willen gegeben / oder geholffen werde / es sey denn einem von dem Amptman vnd Gericht da einer gesessen / solches seiner notturfft vnd wolhaltens dieser vnser Ordnung nach (vnd nicht auß gunst) vergöndt vnd zugelassen. Am andern / das ein jeder Statt vnd Flecken / nemlich in den Stetten / der Amptman vnd etliche verordente von dem Gericht / vnd in den Dörffern / der Schultheiß / vnd ein Gericht des Jars zu vier sondern Gerichtstagen / der Armen halben zusammen kommen / vnd von den Kasten / Spittal / vnd andern Pflegern / auch Betteluögten / alle
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feel vnd mengel jrer verwaltungen / auch der armen thun vnd lassen / vnd wem das Allmusen zugeben oder nicht / vnd ob die armen / neben jren Weib vnd Kindern die Predig des heiligen Göttlichen Worts / insonderheit die Kinder zu der Frag / arbeit / zucht / Handtwercken / Diensten oder Schulen gezogen / vnd wie sonst in allweg dieser vnser Ordnung nach gehauset werde / mit sonderm ernst vnd vleiß alles befragen vnd einnehmen sollen / was dann vnrichtigs / beschwerlichs vnd gefehrlichs sie befunden / dargegen das jenig fürnehmen / das sich gebürt / vnd getrawen gegen GOTT vnd vns zuuerantworten. Item / ob auch Gelt / Frucht / Bier / oder anders in der Kasten vnd Spittal in vorrath / wie die verwart vnd ob von dem barem Gelt dem Kasten etwas eintragendes anzulegen / oder zukauffen / oder Frucht oder anders zuuerkauffen sey / oder nicht / alles berathlich vnd nutzlich erwegen / vnd darnach den Pflegern darauff bescheid geben. Item / das bey jedem Gericht in den Stetten vnnd Dörffern sonderlich Register gehalten / vnd darinn / was sie in solchen gehaltenen Gerichts Tagen erkennen vnnd bescheiden / vnderschiedlich / vnd insonderheit die Armen mit jren Namen vnd Zunamen / sampt jren Weib vn̅ kindern / so von jnen erkent / in massen oben gemelt / des Allmusens oder hülff nottürfftig / vnd fehig zusein / auch wie vnd was man einem jeden geben vnd helffen sol / geschrieben / vnnd alßdann den Pflegern oder Außspendern abschrifft gegeben werden / damit ein jeder vnderschiedlich wissen möge / was er geben vnd verrichten sol. Vnd wo vnder den Armen
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vnnütze Haußhalter vnd verschwender befunden / dieselben beschickt / auch mit ernst gegen jnen gehandelt werden. Auff das auch fürnemlich / erlernet vnd gesehen werde / wie die Arme jre kinder zu dem Catechismo führen vnd fürderen / so sol jeder örten dem Pfarhern vnnd Betteluogt jr jedem ein Catalogus darin dieselben von Namen zu Namen auff gezeichnet / zugestelt werden / demselben nach / der Pfarherr vnd Betteluogt alle Son vnd Feyrtag mit vleiß wissen zuzusehen / welche zugegen oder nicht / auch da deren einer oder mehr ohne ehehaffte vrsachen solche Predigt vnd Lehre versaumbt / oder jre kinder darzu nicht gefürdert hetten / die sollen den Amptleuten angezeigt / gegen jnen mit der Straff haben einsehens zuthun. Darzu welcher oder welche jr Brodt / vnd anders jnen zu Allmusen geben / verkauffen / vnd an Bier legen / oder in ander wege verschlecken / vnd nicht zur noth gebrauchen werden / der oder dieselbigen sollen des Allmusens beraubt / darzu gestrafft / vnd mit Weib vnd kindern / so kein vermanung an jnen helffen / auch keine besserung von jnen zuwarten / auß der Stadt oder Flecken verwiesen werden. Vnd so arme Leute kinder hetten / welche also erwachsen / das sie zum wenigsten jr Brodt verdienen mögen / vnd doch die zum Bettlen vnd faulentzen aufferziehen / vn̅ nicht zur Arbeit halten würden / so sollen sie darumb angeredt / vn̅ die kinder zuuerdingen / oder zu Schulen / Handtwercken / oder worzu die geschickt / zuhalten vermanet werden. Wo aber solche vermanung an jnen nicht erschiessen wolte / sollen sie / nach gelegenheit der sachen vnd Personen / gestrafft /
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oder verwiesen / damit zukünfftigem vnrath / beides des gemeinen nutz / vnd der kinder / die Thür verschlossen werde. Wo auch Weibs oder Mans Personen / so von Allmusen erhalten / andern krancken / sonderlich den armen zuwarten geschickt vnd tüchtig geachtet würden / sollen die schüldig sein / nach jrem vermügen / jren trewen dienst hierinnen one alle weigerung / gegen gebürlicher belonung zubeweisen / oder vnser vngnedigen straff gewarten. Es sol auch der keiner / so zu empfahung des Allmusens zugelassen ist / in kein öffentliche noch heimbliche Zech / oder zum Bier gehen / Auch nicht Spielen / alle ergernuß zuuerhüten / Welcher aber darüber begriffen / in Zechen oder Spielen erfunden / sol gefenglich angenommen / vnd darumb mit allem ernst gestrafft werden.

Wie es mic den Siech vnd Blatterheusern / vnd deren Armen in Stedten vnd Emptern gehalten werden sol.
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ALs wir befunden / demnach nicht jeder Empter / Stedten oder Flecken vnsers Fürstenthumbs / Siechenheuser sein / vnd vnsere Vnderthanen etlicher örten / jre dermassen gebrechliche Personen ausser dem Flecken / von sich (welches an jme selber gleichwol / damit die vbrigen nicht auch Inficiert / recht gehandelt) gewisen / vnd ringe Heußlein ins Feld erbawen
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lassen / daselbsten sie sich zum weilen einig erhalten müssen / darauß dann solchen zuuor arbeitseligen Leuten noch mehr beschwernuß / als das sie Predig / trost vnd Pflegloß sein / darzu jre narung mit sonderlicher beschwernuß erlangen müssen geuolget. Derwegen solchen zubegegnen / wöllen wir den armen zu gnaden / trost / hülff / vnd gutem noch etliche Heuser / zu den vörigen in vnserm Fürstenthumb nach gelegenheit desselben / auffrichten vnd begaben / auch die zuuor gestiffte / nach gelegenheit der sachen / erweitern / desgleichen dieselben zu vnsern Emptern außtheilen / vnd dermassen bestimmen lassen / damit ein jede Statt oder Fleck hinfuro wissen möge / wohin sie jre dermassen arbeitselige Leut inn der noth / schicken vnd vnderhalten möge. Neben dem / vnd dieweil der Mensch auch mit andern abschewlichen kranckheiten / als Blattern / Frantzosen / vnd dergleichen Schaden / vnderweilen / darzu in andere mehr weise mit gebrechen vnd Schaden angegriffen vnd beladen wird / vnnd aber nicht an jedem ort Artzte / vnd die Cura zufinden vnd zubekommen / So haben wir derhalben solchen Blatterigen / Frantzösischen / gebrechlichen vnd krancken Leuten / vnd also vnnsern Vnderthanen zu hülff vnd wolfart gnedige anstellung verfügt / damit für diese gebrechliche bey den Siechenheusern auch eigene abgesünderte Gemach angericht / darinn die jenigen / so hülff bedürffen vndergebracht / jre pfleg vnd Curam haben mögen. Zu welchen wir auch / vnd also den Sundersiechen vnd Blatterigen / zuuorderst aber vnser gemeiner Landtschafft zu gnaden vnd gutem / etliche Leib vnd Wundtartzte in ge
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wissen Gezircken vnsers Fürstenthumbs verordnen wöllen / also das dieselben / sich neben anderer jrer Practick der armen krancken / gebrechlichen Leuten / in den Siech vnd Blatterheusern annehmen / vnd vermittelst Götlicher gnaden / dieselben in jrer Cur vnd Artztneiung haben sollen. Derhalben sol hinfurt keiner vnserer Vnderthanen / so Sundersiech / in die Einöde verstossen / sonder in desselbigen Ampts / Statt / oder Flecken zugeordente behausung geschickt / da er auch eingenommen werden sol / vnd so derselb arm des vermögens nicht were / sich von seinem eigen Gut darinn zuerhalten / wöllen wir / das jme Leibs narung von dem Allmusen / in massen vnder den armen Blatterigen hernacher gesetzt / geschöpfft / vnnd dem Siechenhauß gebürliche ergetzung wiederfahre. Gleicher gestalt / wa arme vnuermügliche / Blatterige / Frantzösische / oder sonst gebrechliche Leute / so nicht Güter hetten / weren / welchen daheim nicht füglicher zuhelffen / die mögen auch in die darzu verordente, Blatterheuser geschickt / daselbst im fall der noth / vnd gelegenheit der kranckheit nach / die oben bestimpte vnnsere darzu verordente Wundtartzte gebraucht / vnd von dem Allmusen / doch auff wieder gelten / so sie zuuermögen kemen / geheilet / auch die zeit jrer kranckheit daruon zimlich vnderhalten. Wenn sie aber Güter hetten / jnen auff dieselbige Güter / auff wieder bezalung / fürgesetzt vnd geliehen werden / wie sich der Fleck (in massen er auch thun sol) mit den verordenten der Statt / da das Blatterhauß were / jederzeit vergleichen wird / alles nach gelegenheit der Casten / Spi
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talen / vnd personen / also / das solche Armen in jres Leibs nottürfften der Göttlichen Mittel auch geniessen mögen / vnd dieselben jnen / jrer Armuth halben / nicht entzogen / Sondern die Brüderliche Liebe vnd Trew in allweg gegen jnen auch bewiesen vnd erzeigt werde. Derwegen die Sundersiechen / Blatterigen / vnd gebrechlichen nicht mehr im Landt vmbreiten noch ziehen / oder sich bettlens befleissigen / sonder in allweg in jren verordenten Heusern bleiben sollen. Do aber einer oder mehr Blatteriger / Frantzösischer / Presthaffter / füglicher / vnd mit ringerm kosten in dem Flecken daheim / oder in der nahe curiert / vnd geheilet werden möchte / dem oder denselben sol im fall sie des bedürfftig / solcher gestalt handtreichung vnd hülff mitgetheilet werden / wie negst gesetzt. Wo auch in vnsern Stetten vnd Emptern Leut befunden / die mit Aussatz / Blatteriger / Frantzösischer / oder dergleichen kranckheiten beladen / die eines vermögens / dieselben sollen nicht desto weniger / auff jr beger eingenommen / die pfleg vnd cura mitgetheilet / doch das sie dargegen schüldig sein / jr essen / trincken / pfleg / warte vnd curam / nach billichen dingen selbst zubezalen / damit der Armen Güter nicht beschweret / vnd zu jrem schaden vnd nachteil in abfall kommen. Als sich nun offtmals befindt / das den Heusern der Armen Sundersiechen vnd Blatterigen / viel nachtheils
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durch teglich vberreitten erwechst / auch mehrmals betrug bey solchen Landtfehrern befunden. Ist hierauff vnser beuelch / das hinfurt kein frembder Sundersiech oder Blatteriger / in vnsern Stedten vnd Emptern der geordenten Heuser mehr wann einmal / es were dann / das sie jren notwendigen geschefften noch am wiederreisen / solche antreffen / gehalten / auch so einer oder mehr wieder würde kommen / der sol nachmals nicht weiter eingelassen werden.

Das Dritte Capittel / Von auffnehmung der Casten vnd Spittal Pfleger.
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ANfenglichs / sollen durch den Amptman vnnd Gericht jedes orts / in beysein des Pfarrers oder Superintendenten / fürsichtige / Gottsfürchtige Erbare vnd redliche Menner / die dem Wort Gottes anhengig / die ein gut gezeugniß bey jederman haben / nach dem beuelch der Apostel / zu der Armen vn̅ Spittal Pfleger erkoren / Item / die der verwaltung vnd haußhaltens / auch schreibens vnd lesens bericht / vnd den armen aus Christlicher trew vn̅ liebe geneigt sein / vnd sollen solche erkorne Pfleger anderer Pflegschafften enthaben sein.
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Von Glübd der Pfleger.
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WAnn vnd so offt also von Amptleuten vnd Gerichten die erwehlung der Pfleger gehörter massen geschehen / sollen dieselbigen Personen für sie geschickt / vnd jre verwaltung vnd Instruction fürgehalten / auch erinnert vnd vermanet werden / das sie sich dieses Ampts vnd verwaltung / mit gutem geneigten willen / bestes vnd getrewes vleisses zu vnderfahen. Dann neben andern Christlichen wercken / solches Gott ein besonder gefellig Werck / Ampt vnd Dienst sey / mit solchen / vnd dergleichen vermanung vnd erinnerung / vnd alsdann darauff solches jres Ampts halber / wie volget / geloben vnd schweren lassen.

Eydt der Pfleger.
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IR werden geloben / vnd darzu schweren einen Eydt zu Gott dem HErrn vnserm Vater / alles des armen Kastens vnd Spittals einkom̅en / es sey Gelt / Schülden / Frücht / vnd alle andere Haab vnd Güter / dem Kasten oder Spittal zugehörig / getrewlich zubewaren / vnd in keinem wege anders zuuerendern noch zugebrauchen / oder dieselbige inn ewren selbst eigen nutz zuuerwenden / bey verpfendung ewrer selbst eigen Güter / liegender vnd farender. Zum andern / ewers jetzt aufferlegten Ampts / oder Pflegs administration / dieser Ordnung nach / gemeß volnziehen vnd verrichten / auch ewers einnehmens vnd außge
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bens Jerliche gute / erbare / vnderschiedliche vnd auffrichtige ördentliche Rechnung mit ewern Register vnd Rechnungs Bücher / auch bezalung thun. Zum Dritten / alle Frücht / Vihe / Futter / oder anders / in getrewer verwahrung vnd nützlicher versehung haben / vnd was dauon zuuerkauffen / mit rath vnd gut bedüncken des Amptmans vnd Gerichts / zu rechter vnd bester zeit mit gutem Vrkundt dieselbige vmb bar bezalung / mit vnderschiedlicher auffzeichnuß hingeben. Item / dergleichen die Außgab der Haußhaltung halben / in dem Spittal mit der Wochen vnd Quartal Rechnung / vrkündtlich verrichten. Zum Vierden / allen Federbett vnd Leine Gewandt / auch andern Vorrath / schiff vnd geschirre vnderschiedlich Inuentiert / wol verwarth / in besserung / vnd one abgangk haben vnd halten / was daran jederzeit zerschlissen / dasselbig darlegen / vnd was mit newen wider ergentzt vnnd ersetzt / dasselbig in dem Inuentieren vrkündtlich setzen vnd vergreiffen lassen. Zum Fünfften / alle Beynutzung verrechnen / desgleichen für euch selber / noch sonst in Gemeinschafft weder an Zehenden / eigen nutzbaren Gütern / noch andern Gefellen / ewer Amptung oder Pflege zugehörig / in keinem wege bestehen / noch theil oder gemein haben. Auch ewre Früchte in den Kasten nicht schütten / da ewer Ampt oder Pflege Früchten liegen. Zum Sechsten / das jr auch keine Frucht auff noch ab dem Kasten thun noch thun lassen / ohne Vrkundt vnd bey
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sein der Verordenten / Geschwornen Kornmesser. Auch ernstlich / vnd mit sonderm vleiß verhüten / das ewer Hauß gesind / noch andere / so nicht nottürfftig darzu sein / vber die Frücht nicht gelassen werden. Zum Siebenden / auff alle erbare Zucht des Spittals / oder Armen Kastens Personen / sonderlich auff die Arme Kinder / das die ehrlich gezogen / wie das auch alles anders diese Ordnung außweiset / mit vleiß sehen / vnd souiel die euch berürt / verrichten / vnd sonst alles das jenige thun vnd leisten / das ewer verwaltung nutz vn̅ wolfart ist / nach ewrem besten vermügen vnd fleiß / wie einem from̅en / Ehrliebenden Biderman gezimpt vnd gebürt / getrewlich vnd vngeferlich.

Von Verwaltung der Armen Kasten vnd Spittalen.
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NAch dem sich bey verwaltung vnd Administration der Kasten vnd Spittal zutragen möchte / das nicht allein von solchen Pflegern / dergleichen den Amptleuten vnd Gerichten / kein auffsehen oder gebürlicher / schüldiger vleiß fürgewendt / damit der Armen Kasten vnd Spittal mit nützlicher vnd ördentlicher Haußhaltung in besserung gebracht / vnd die Armen darauß bedacht / erhalten vnd versehen würden / sonder von etlichen Ober vnd Vnderamptleuten / Gemeinen / sondern personen vnd Pflegern / mit teglichem Schlam̅ / vnnötiger vnd vbermessiger Zerung / gebrauchung jrer Füren vnnd
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Menin mit erforderung gemester Schwein / Speck / auch dergleichen essender ding / vnd sonst allerley vngebürliche geschwinde eigennutzigkeit / vortheiliger / geferlicher / vnnd auffsetziger weise gebraucht werden / also / das auch etliche solcher Armen Kasten vnd Spittal Gelt / Früchte / liegende / eintragende Güter / vnd anders / zu jrem selbs vortheil / vnd eigen nutz gebraucht vnd angelegt / vnd dann mit verkauffen Früchten / auch verenderung derselben / allerhande geschwindigkeit vnd vortheil geübt vnnd angericht werden möchte. Welches alles der Amptleuten vnd Gericht eigennutzigkeit vnd farlessigkeit schuldt ist / das sie mit jrem Ampt mit auffsehen jren schüldigen vleiß nicht fürgewendt / vnnd der Armen wenig / sonder allein jres gelüsts / selbs geschefften / vnd eigen nutz / gesorgt vnd gemachet / dem zubegegnen wollen wir hinfurt / das nachuolgende Ordnung gebraucht vnd gehalten werde. Dieweil man in kleinen Dörffern / für Gelt vnnd Brieff gemeinlich nicht gnugsame verwarung vnd behaltnuß hat / so sol man an einem jeglichen solchen orth einen Kasten in der Kirchen / oder wo mans am besten verwahren mag / haben / der mit beschlag vnd Schlössen vleissig verwaret sey / damit dem Allmusen kein schade zugefüget möge werden. Vnd derselbig Kaste sol zum wenigsten mit Dreyen vnderschiedlichen Slchlössen verwaret sein / die Schlüssel aber / nach jedes orts gelegenheit / vnder die Amptleut / Burgermeister vnd Pfleger / außgetheilet werden / damit keiner allein den Kasten öffnen möge.
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Es sollen auch in demselbigen Kasten Gelt vnd Kleinöter / auch alle Heuptbrieff vnd Register / dem Allmusen zugehörig / von denen die Pfleger jederzeit glaubwirdige abschrifften vnd Copeyen vnderhanden haben sollen / beschlossen vnd verwaret werden. Item / die Pfleger vnd verordenten / sollen alle Wochen / was allenthalben her / für Gelt / Tuch / oder anders dergleichen gefelt / vnd in das zufellige Einkommen gehört / vleissig vnd ördentlich auffzeichnen. Es sol auch der Fleck oder Stadt / kein Gelt auß dem Kasten / zu dem gemeinem nutz / nehmen / auch nicht an der Stadt oder Dörffer gebew / zur Stewr / Schatzung / Hörzug / Brunst / oder ander zerung / Kosten oder Hirtenlohn / vnd dergleichen / gewendt noch entlehnet werden / wie bißher etwann geschehen ist / Sonder sol der Kast vor dem allem gefreyet vnd versichert sein. Was sonderliche Personen auß dem Kasten der Kirchen Güter / Brüderschafften / vnd dergleichen / hieuor entlehnet haben / sollen dasselbige dem Kasten vnd Spittal widerumb bezalen. Wenn aber ein gantze Gemeine aus dem Kasten oder Spittal zu hülff der hieuor lang gewerter tewrung vnd anderer not / entlehnet haben / sollen das dem Kasten oder Spittal auff ziel / nach gelegenheit des Kastens / Personen vnd zeit / wieder erstatten. Hetten aber Ober / Vnderamptleut / Pfleger / oder andere / aus dem Kasten / Spittal oder andern deren Pflegschafften / etwas entlenet / Beuehlen vnd wöllen wir / das solches als baldt in Monats
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frist / nach publicierung dieser vnser ordnung / von jnen dem Kasten oder Spittal / bar / sampt dem gebürlichen Interesse / wieder erlegt vnd bezalt werde / bey straff Zehen Gülden / vnd hinfurt / bey vermeidung vnser vngnad / vnd ernstlicher straff / von solchen Kasten vnd Pflegschafften jchtigs mehr zuentlehnen / oder einigen eigen nutz mit solchem Gelt / Frucht / oder anderm zusuchen / noch zugebrauchen / darauff dann vnsere Gericht an jedem ort / bey jren Pflichten vnd Eyden / jr besonders auffmerckens haben / vnd jnen deshalben nichts nachgeben / sonder wa sich das begebe / solches zu vnser Cantzley berichten. Hetten dann also Ober oder Vnderamptleutte / oder andere Personen entlehnet / vnd sich one wieder bezalt auß vnserm Fürstenthumb gethan / vnd liegende oder fahrende Güter hinder jnen gelassen / sollen alsdan̅ dieselbigen biß zu voller bezalung der entlehnter Summa / sampt gebürlichem Interesse / eingezogen werden. Wo auch die Kasten / alte Remanet / oder andere hinderstellige schülden hetten / so sollen dieselbigen von Amptleuten vnd Gerichten / den vnuermüglichen Schüldenern / auff ziel zubezalen / nach gelegenheit der Personen vnd sachen zerschlagen / Aber von den vermüglichen / ohne einigen lengern stillstandt / zu notturfft des Kastens / also bar eingezogen werden / vnd furthin keinem mehr zween Zinß / oder andere Schülden oder Remanet / auffwachsen / vnd vnbezalt anstehen lassen.
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Kirchen vnd derselbigen Thürn-Armen Kasten vnd Spittal gebew
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DIe Kasten vnd Spittalmeister / sollen ohne der Amptleut vnd Gerichten wissen / besichtigung / vnd berathschlagung / kein Gebew anfangen / dann wen̅ sie das darüber thun würden / sol mans jnen in der Rechnung außstreichen. Vnd wenn man an den Kirchen etwas zubawen hett / so sollen die Gemeine / so Pferd die Fuhr / vnd die andern so nicht Pferdt haben / mit der Handt die Arbeit / in Fron / zu handreichung nach billicheit vnd gelegenheit des Gebewes / thun / Aber Zimmerleute / Meurer / Decker / Schreiner vnd dergleichen Handtwercksleute / auch Holtz vnd anderer Zeug / sollen / wie an einem jeden ort herkommen vnnd gebraucht worden / belohnet vnd bezalt werden.

Zerung vnd Bottenlohn.
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VBerflüssige Zerung / vnnd vnnötig Bottenlohn / auff den Kasten geschlagen / sollen in der Rechnung ausgestrichen werden / darumb / so die Kasten oder Spittalmeister Rechnung thun / oder sonsten von des Kasten wegen zuschaffen hetten / Sollen sie nicht mehr dann einer Drey Marien Groschen zuuerzeren macht haben / vnd was sie weiter darüber verthun würden / das sol jnen gleicher massen nicht gelegt / noch abgerechnet werden.
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Vnd nach dem biß anhero / an etlichen örten / von Ober vnd Vnderamptleuten / in Vogtgerichten / vnd sonsten auch von Gerichten vnd Pflegern / auff die Kasten vnnd Spitalen ein namhaffte / vbermessige zerung vnd Gasterey gewendt vnd gebraucht worden / das sol hinfurt vermitten / vnd abgeschaffet sein / bey vermeidung vnser vngnad vnnd straff / Vnd nichts desto weniger / wo ein solche zerung auffgewendt würde / das sol von dem jenigen / so daran schüldig / dem Kasten also bar wieder erstattet werden. Es sol den Geistlichen vnd Armen Kasten / auch Spitalen vnsers Fürstenthumbs zu gut / ein jeglicher Vogt / oder Schultheiß / zu der bezalung der Zinß / vnd anderern einkommen / derselbigen Kasten vnd Spittalen / als offt sie darumb angesucht werden / mit höchstem vleiß vnnd ernst verhelffen / gegen den jenigen / die jre Zinß nicht geben wolten / die sie doch vormals geben hetten / oder durch jre Voreltern gegeben worden / das also solche Kasten vnd Spittalen in beseß were / die sol der Vogt oder Schultheiß pfenden / vnd die Geistlichen / Verwalter / Kasten vnd Spittalmeister vnsers Fürstenthumbs / mit den pfanden jres gefallens handeln lassen / die zuuersetzen vnd zuuerkeuffen / nach notturfft der Kasten vnd Pflegschafften / vnangesehen alle gewonheit / so biß anhero mit den pfanden gehalten / doch das hierinnen keine gefahr gebrauchet / auch der vnuermüglichen verschonet / vnnd Christliche Liebe nicht vberschritten werde. Man sol auch vmb keine Gütter oder Zinß / den Kirchen vnd Armen Kasten / Auch Spittalen vnsers Für
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stenthumbs zugehörig / die man von alters her gegeben hat / vnd in den alten Registern gefunden / ob schon weder brieff oder Siegel vorhanden weren / Rechten / dann da sollen Vögte vnd Amptleute eines jeden orts / ohne rechtfertigung solchen Kasten vnd Verwaltungen helffen vnd pfand geben / damit der Kirchen vnd Armen Beutel durch vnbillich kosten / vnd langwirige rechtfertigung nicht erößt vnd erschöpfft werden. Es sollen auch die Amptleut jederzeit / so offt vnd dick sie von vnsern Geistlichen Verwaltern / Spittal vnd Kastenmeister angesprochen werden / fürderlich / vnd ohne alle weigerung / als ob es vnser selbst eigene sache were / ohne alle belohnung / Hülffgelt oder Beitschilling verhelffen / auch gestatten die jenigen / so solchen verwaltungen vnd Kasten zugelten / vnd zugülten schüldig vmb jren verseß / vmb minder kosten willen / gleich vnser sachen zumanen / dann wo sie solchs nicht thun / oder daran vnwillig oder seumig / oder die vngehorsamen hierumb nicht straffen würden / sollen sie von vns / nach gelegenheit der sachen / ernstlich gestrafft werden. Item / es sollen die Kasten vnd Spittalpfleger / jedes orts / auff einen bestimpten Tag / nemlich den negsten Tag Purificationis Mariae / in gegenwertigkeit vnserer Amptleut vnd Gericht / vnd wen wir weiter darzu an jedem orth verordnen werden / ein gründliche vnd lautere Rechnung / von wegen alles jres einnemens vnd außgebens / auch bare bezalung thun / vnd auff keinen Pfleger einig Remanet komen / noch wachsen lassen / dann sonsten den Pflegern vnd den jren / auch dem gemeinen armen Kasten / allerhandt be
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schwerungen vnd vnrichtigkeit / leichtlich volgen / Würde aber solches dem entgegen von vnsern Amptleuten vn̅ Gerichten / an einem oder mehr örtern / durch jre versaumnuß vnd vnfleiß / gestattet / so wöllen wir dasselbige von Amptleuten vnd Gerichten / so solches hiewieder versaumbt vnnd nachgeben / also bar dem armen Kasten / von jren Haab vnd Gütern erstattet / darzu vns gegen jnen gebürend straff fürzunehmen / vorbehalten haben. Wir ordnen / wöllen vnd setzen auch / das kein Pfleger einerley varnuß / sonderlich Barschafft / Gelt / Korn / eintragende / liegende Güter / oder anders in seinen eigen nutz einziehen / brauchen oder verwenden / sondern seinem vertrawten vnnd beuohlenem Ampt / zum besten / nützlichsten vnd getrewlichsten dermassen verwaren / anlegen vnd verwenden sol / das es seiner pfleg mit mehrung vnd besserung gebürlichen nutz vnd eintrag bringen moge. Item / wo die Pfleger Frucht / vnd anders in jrer verwaltung zuuerkauffen hetten / so sollen sie das mit rath vnd vorwissen der Amptleuten vnd Gerichten / zu rechter vnd bester zeit / mit gutem Vrkundt dieselbige / vnd anderst nicht hingeben / vnd hiemit die vnderschiedliche vnd Vrkundtliche Ordnung / mit auffschreiben vnd anderm / gebraucht vnnd gehalten werden / damit man in Rechnungen alle richtigkeit haben vnd befinden möge / vnnd was alsdann der Kast vnd Spittal in vorrath / an barem Gelt behalten wirdt / sol alsbaldt in aller gegenwertigkeit in den Kasten gelegt / vnd verschlossen / vnd von niemands herausser genommen werden / es geschehe dann mit vorwissen vnd willen aller der
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jenigen / so darzu verordnet sein. Wir wöllen auch / so bald die Rechnung an einem ort geschehen / das alsdann von vnsern Amptleuten vnd Gerichten / von jeder Rechnung von wort zu wort ein gleichlautend Register / daneben auch der Recessen / vnd hinderstelligen Schülden / was vnd wieuiel auch an vorrath beuor vnd entgegen sein / was auch für vnordnung / vnmaß / feel vn̅ mangel in den Rechnungen befunden / Auch der Pfleger fleiß vnd vnfleiß / alles vnd jedes vnderschiedlich siegniert / in schrifften ohne einige verhinderung vnd auffzug / allwegen vor Georgij / inn vnser Cantzley geschickt werde / darinnen sich vnsere geordente Kirchen Rethe / jrem von vns habenden beuelch ersehen / vnd vnordnung abschaffen mögen. Wo dann mangel oder vnnützer kosten befunden / dasselbig sol fürderlich an jedes ort geschrieben / was dann hierinnen befohlen / solches sollen vnsere Amptleut vnd geordente Kasten vnd Spittalmeister / fürderlich verschaffen / vnd abstellen. Wo aber etwas hierinnen durch fahrlessigkeit vnderlassen / dieselbigen sollen vnser vngnad vnd straff gewarten. Es sol auch in solcher Jar Rechnung / der kost nicht vbermacht werden / dann was also vnnützlich auffgewendt wird / das sol von den jenigen / so daran schüldig / wieder erstattet / vnd vnnachlessig eingebracht werden. Es sollen die Kasten vnd Spittalmeister nicht abtretten von jrem Ampt / sie haben dann zuuor alle Schülden eingemanet / bar bezalt / vnd gnugsame Rechnung gethan. Wo auch der Kasten oder Spittalmeister einer oder
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mehr von jrer verwaltungen eingenommen hetten / vnnd dem Kasten schüldig blieben weren / vnd also mit Todt abgiengen / sol der Kast oder Spittal vor allen andern Schüldenern / auch vor vns selber von des verstorbenen Güter zum ersten bezalt / vnd vergnügt werden. Es sol auch so offt vnd dick man die alten Kasten oder Spittalmeister / jrer Empter verlassen / oder aus tringender noth abschaffen würde / von den alten Pflegern / so der einkommen / vnd aller gelegenheit des Kastens / oder Spittals erfahren vnd bericht sein / einer oder zween im Ampt bleiben / vnd andere newe / nach jedes orts gelegenheit / an jre statt erkoren vnd gewehlet werden. Wo sich auch etwann so wichtige vnd treffentliche sachen zutragen würden / sollen die Kasten vnnd Spittalmeister / solche sachen ohne rath / hülff / vnd vlessige erwegung der Amptleut vnd Gericht / in keinen weg handeln / Sonder alsdann jr bedencken zur Cantzley den verordenten Kirchen Rethen zuschicken / vnd darauff bescheids vnd beuelchs erwarten. Welcher zu einem Kasten vnd Spittalmeister erwehlt wirdt / vnnd sich dessen ohne redliche notwendige vrsachen weigern / vnd nicht annehmen wolte / sol in armen Kasten zur Buß / 10. Gülden vnnachlessig zubezalen schüldig sein. Es sollen auch alle Prediger vnd Pfarherr / so offt sie GOTTES Wort verkündigen / der Armen Kasten / Christlicher Gemein zubefehlen / vnd zu milter handtreichung / auff das fleissigst zuuermanen schüldig sein.
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Von der Zucht in den Spittalen.
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ES sollen alle Spittaler / Mans vnnd Frawen personen / so verpfründet / oder vmb Gottes willen auffgenommen worden / das heilige Göttliche Wort / vnd die Predigen alle Sontag vnd Feyrtag / vnd dieselbigen keins wegs / ohne ehehaffte / redliche vrsachen / versaumen / besuchen / bey abbruch desselbigen tags seiner gebürender pfründ / oder des fleisches / oder anderm / nach gestalt der sachen. Wo aber einer / oder eine / solches so gar verechtlicher vnd muthwilliger weiß / erlassen / Der oder dieselben sollen nach gestalt vnd gelegenheit der sachen vnd vberfarung mit dem Thurn / oder in ander weg / ernstlich gestrafft werden. Darzu keine Mans oder Weibs person / das Heilige Euangelium vnd Gottes Wort / wie es nach Göttlicher Schrifft gepredigt wirdt / schmehen / lestern / oder mit jemandt sich deshalb in einige zenckische Disputation begeben / bey einer schweren Straff / oder verwirckung seiner pfründ / dem vberfahrer / je nach gelegenheit der Sachen vnd vbertrettung / auffzulegen. Item / das auch zu allen Malzeiten / Morgens vnnd Abends / vor vnd nach dem Tisch / durch einen Jungen Knaben oder Töchterlein / so die im Spittal weren / wo nicht / durch die Alten / eins vmb das ander / in allen Gemachen / öffentlich mit lauten worten / Nemlich / vor dem Tisch / das Benedicite / vnd nach dem Tisch / das Gratias Deudsch / allwegen mit einem Vater vnser / wie vngeferlich
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im Catechismo gelehret / gebetet / vnd keins wegs vnderlassen werde. Zu dem auch / die Junge Arme kinder / im Spittal / durch den Haußmeister oder Haußmutter / oder ein Arme darzu verordente Pfründnerin / vnd im Seelhauß / durch den Betteluogt / oder seine Haußfrawen / zu Morgen vnd Nachts / zu dem Gebet gewehnen / vnd vnderrichten. Darzu alle Sonn vnd Feyrtage / zu den Predigten / vnd der Kinderfrag / von vnd darzu führen / vnd nach der Predigt vnd Frag / allwegen jedes insonderheit befragen / was es daruon behalten / vnd sonst zu allen guten Christlichen vnd Erbarn tugenden vnd sitten / Auch zu der Arbeit / Geschefften / Diensten / Schulen vnd Handtwercken / nach jedes Kindes gelegenheit / mit gebürlichem vnderweisen vnd straffen / auffziehen / vnd an jnen kein vleiß sparen / noch erwinden lassen. Ob dem allem dann die Spittal / Kasten vnd Haußmeister / darzu die Amptleut vnd Gericht jederzeit jr ernstlich teglichs auffsehen haben / vnd brauchen sollen / das wir jnen mit sonderm ernst beuolen / vn̅ aufferlegt haben wöllen. Item es sollen auch alle vnd jede Mans vnd Frawen person / aller vnd jeder vnbescheidener / vnzüchtiger / vnnd schandtbaren / auch zenckischen wort vber Tisch hieneben gentzlich enthalten / Sonder jeder zeit aller zucht / erbarkeit / bescheidenheit / vnd friedlebens / gegen einander gefarn vnd befleissigen / bey abbruch / vmb jedes schandtbar / vnzüchtig / oder zenckisch wort / eines Tags des Fleisches / oder einer andern höhern straff / nach gelegenheit der sachen vnd vberfarung auffzulegen.
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Wir wöllen auch / das sie sich des Gotteslesterns / Schwerens vnd Fluchens / gentzlich enthalten / vnnd vermeiden. Welcher oder welche Spittaler oder Pfründer / einer oder eine hierüber / allein auß ringem gemüth / vnnd böser gewonheit / ohne gefehr Schweret oder Fluchet / dem sol vber ein Malzeit / sein gebürende Fleisch / oder dergleichen abgebrochen werden. So aber einer auß Zorn / verdachtem muth / fürsetzlich vnd gefehrlich / vnd insonderheit vber geschehener vermanung) wie dann hieuor ein jeder den andern warnen vnd vermanen sol) Fluchen vnd Schweren würde / der sol / als ein Gottslesterer / gestrafft werden. Welcher oder welche im Spittal / im Ehebruch begriffen / oder eine Jungfraw / besonder einen armen verpfründten Weisen / geschwecht / vnd solches kundtbarlich erwiesen wird / derselbig sol sein Pfründ gegen dem Spittal verwirckt / vnd nichts desto weniger / vmb seine mißhandlung / nach gestalt eines jeden thettlicher handlung / mit Keyserlichem / strengen Rechten gestrafft werden. Do aber einer sonsten Vnzucht / oder Hurerey treiben würde / der sol mit ernst vnnachlessig gestrafft werden. Es sol auch das voll vnd zutrincken / von den Spittalern / in vnd ausserhalb der Spittalen / gentzlich vermitten bleiben. Vnd ein jede Spittals person schüldig sein / wo sie solche obgemelte Vnzucht / schandbare oder zenckische wort / Gotteslesterung / Hurerey / Ehebruch / Jungfraw schwechung / voll vnd zutrinckens / oder andere laster / von einem
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oder mehr gehört vnd gesehen / solches alsbaldt dem Spittal / Kasten / oder Haußmeister fürzubringen / Auch so jemandt in die Spittal eingenommen wirdt / auff solches / das er es anzeigen soll / vnd wölle / schweren lassen. Wo aber jrer eine solches gefehrlicher weiß verhalten / vnd angeregter massen nicht anbringen würde / Wöllen wir das dieselbige durch vnsere Amptleut / als mituerhenger / nach gelegenheit der sachen / hertiglich gestrafft / oder nach gestalt der sachen / wie es einer / oder eine / solcher halber / ördentlich vnd kundtbarlich / erweisen wirdt / ausserhalb den Spittalen gethan / vnd nimmermehr eingenommen werden. Es sollen auch alle vnsere Vögte vnd Amptleut / ernstlichen vber diesen Kasten vnd Spittal Ordnung halten / vnd sie / nach jrem höchsten vermögen / bey vnser schweren vngnad / handthaben. Vnd zu mehrer Inspection der Spittalen / Siechen vnd Blatterheuser / Auch zu handthabung Göttlicher Ehre / vnd erbarer Zucht / Sol an jedem ort / da solch Spittal vnd Heuser sein / der Pfarher die alle vierteil Jars / ein mal seinem beruff nach / vnd dann neben jme sein Special Superintendens / seiner Superintendentz instruction nach Visitieren / vnd helffen die mengel mit dem Magistrat inn besserung zubringen. Wo aber ein solcher mangel oder feel / der von jnen nicht gewendt möchte werden / befunden / ördentlich in gemeinen Synodum / neben andern Visitation sachen / mit gutem / sattem / lauterm / gründlichem bericht bringen.
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Hiebey sol es auff dißmals / mit der Kasten Ordnung bleiben / Dann was mehr in solchen sachen / gemeinem Kasten / Spittalen / Siechen vnd Blatterheusern / zu gut fürgenommen möcht werden / Sollen die Amptleut / Gericht vnd Pfleger / jederzeit von vns / vnd vnsern Kirchen Rethen / gnediglich bericht werden. Wir wöllen vns auch hiemit dieser Kasten Ordnung / nach jeder zeit gelegenheit / zuendern / zumindern / oder mehren / Auch Vns / als dem Landtsfürsten / die Ober Pflegschafft / vnd Superintendentz / vber alle Kasten / Spittalen / Siechen vnnd Blatterheuser allerding vorbehalten haben / etc. So nun ein jeder / welchen diese vnsere Ordnungen berüren / souiel jme darinnen aufferlegt / seinem Ampt mit allem getrewem vleiß nachsetzen wirdt / Wöllen wir nicht zweiffeln / der Allmechtig / Gütig GOTT / vnd Vater vnsers HErrn Ihesu Christi / werde seinen Segen reichlich hierzu verleihen vnnd geben / Damit der warhafftig Gottesdienst wiederumb / nach seinem wolgefallen auffgericht / Christliche Zucht gepflantzet / durch besserung des Lebens sein Zorn abgewendet / die straffen gemiltert / vnd neben der zeitlichen wolfart / mit gnad des heiligen Geistes zur Himlischen Bürgerschafft viel erbawet werden. ENDE.
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Eegister vber die Agenda oder Kirchen Ordnung / vnd was derselben volget.
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Agenda / oder Kirchen Ordnung / wie es mit den Ceremonien in den Kirchen angerichtet / vnd gehalten werden soll. Folio 1.
Ordnung der Ceremonien in Pfarrkirchen der Stedte / vnd da Schulen seind. 6.
An gemeinen Sonn vnd Feyertagen / vor der Metten / oder früe Predigt. 7.
Von der Meß / oder Communion. 9.
Formula Exhortationis zum Volck / das zum Sacrament gehen wil. 23.
An Sontagen vnd hohen Festen nach Mittag inn Stedten. 37.
Von den besondern Festen / oder Feyertagen / so man im Jar halten sol. 41.
An den Wercktagen. 46.
Kirchen Ordnung auff den Dörffern. 50.
Wie es mit der Meß oder Communion auff den Dörffern gehalten werden sol. 51.
Nach mittag an Son̅ vn̅ Feirtagen auff den Dörffern. 55
Von der Tauffe. 56.
Von der Nottauffe. 69.
Von den Kindelbetterin oder Sechßwöcherinnen. 79.
Von der Christlichen Firmung / das ist / Wie die Kinder
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zuuor vnd ehe sie erstmals zum Heiligen Abendtmal zugelassen / verhöret werden sollen. 85
Wie mit den leuten in der Beicht zuhandeln. 92
Von vertrawen vnd segnen Braut vnd Breutigam. 96
Von besuchung der Krancken. 105
Von besuchung / erinnerung / vermanung vnd trost der gefangenen / so das leben verwircket haben. 113
Von begrebnussen. 119
Etliche Collecten oder Gebet / so in der Kirchen vnder dem Ampt der Messe vor der Epistel / vnd auch sonst gelesen werden. 126
Von der Bete Glocken / oder pro Pace leuten. 157
Die Praefationes / so an hohen Festen in den Stedten / nach der Predigt / vor der communion gesungen werden. 159
Quotidiana. Ibidem
In Die Natiuitatis Christi. 163
In Die Epiphanias. 165
In Die Paschae. 167
Ascensionis. 170
Pentecostes. 173
Trinitatis. 175
Wie alle Pfarren vnd Kirchen Empter besetzt werden sollen. 181
Von den Kirchendienern / wie die auffgenommen sollen werden. 186
Von der Election vnd Examine der Kirchendiener. 187
Form der Ordination durch D. M. Luth. gestelt. 207
Auff welche weiß ein newer Kirchendiener von den Super intendenten seiner Kirchen commendiert / eingeleibt /
|| [ID00603]
vnd installiert werden soll. 207
Von der Kirchendiener vnderhaltung vnd besoldung. 214
Immunitates vnd freyheiten der Kirchendiener. 216
Superintendentz Ordnung. 222
Visitation Superintendentz bey der Kirchen. Ibid.
Visitation vnnd Ampt der Special Superintendenten. 223
Artickel / worauff die Speciales jre Visitation richten sollen 224
Von der Lehr vnd Kirchen gebreuchen. Ibi.
Von den Schulen. 227
Von der Landts vnd Kasten ordnung. Ibi.
Was der Magistrat / vnd etliche andere guthertzige / des Pfarrers / vnd andere Kirchen diener halben / befragt sollen werden. 230
Was der Superintendenten nach gehaltener inquisition ferner gebüre zuhandlen. 232.
Der General Superintendenten officien. 236
Verzeichnus / was einem jeden General fur Special Superintendenten / desgleichen wieuiel Pfarren einem jeden Special beuohlen werden. 244
Censur oder Disciplin der Kirchen. 246
Vom Synodo. 259
Wie vnd wauon die Pfarren / Prediger / Diacon / Stipendiaten / Paedagogium / Schulen / vnd anders / so der Kirchen incorporirt / erhalten sollen werden. 259
Verordnung des Kirchenraths oder Consistorij / auch expedition desselbigen. 263
Von dem Secretario des Kirchenraths. 272
Ordnung in Ehesachen. 273
|| [ID00604]

Von heimblicher vnördentlicher Eheuerpflichtung der kinder / one vorwissen vnd willen der Eltern / oder Vormündern. 274
Von Eheuerpflichtung deren Personen / so nicht vnder der Eltern / oder Vormünder gewalt seind. 277
Vonder Blutfreundschafft vnd Schwegerschafft. 279
Von Ehescheidung des hinweg lauffens / oder anderer vrsachen halben. 284
Von gerichts Costen. 285
Von Personen vnd Graden / so von wegen Blutfreundschafft zuehelichen verbotten. 288
Von Personen vnd Graden / denen von wegen der Schwe gerschafft die Ehe verbotten. 298
Von Breutigam vnd der Braut / die sich mit einander öffentlich verlobt / vnnd das ein stirbt vor gehaltener Hochzeit oder Beylager. 305
Von den Schulen. 307
Von Particular Schulen. 311
De ordine Classium. 312
Von den Decurijs / so in den Classib. anzurichten. 314
Welche Bücher in der Schul gelessen sollen werden. 315
Von den Stunden in der Schul. Ibid.
Was / vnd auff welche weiß zu jeder Stund in einer jeden Classe gelesen / vnd geübt werden sol. 317
Von Gottes Frucht / Disciplin / vnd Zucht der Paedagogen vnd Knaben / beide in eusserlichen sitten / vnd der Gottseligkeit / auch Statutis / Priuilegijs / vnd Vacantzen / vnd erstlich / Von Gottes Furcht. 337
Von der Disciplin vnd Zucht. 340
Von der Election / Examine / vnd Officio eines jeden
|| [ID00605]
Schulmeisters vnd Collaboratoris. 344
Von besoldung vnd vnderhaltung der Praeceptorn. 349
Von den Superintendenten vnd Inspectorn der Parti. cular Schulen. 351
Ordinatio des Paedagogij zu Ganderßheim. 356
Ordnung der Kirchen vbung vnd Schulen bey den Prelaturn Mans Clöstern. 359
Von den Closter Studiosis. 361
Von Kirchen vbungen. 371
Schulordnungen mit den Lectionibus. 377
Statuta der Closter Schulen. 381
Von Gottes lesterung. 382
Von der gebürlichen Reuerentz. 383
Von nüchtern vnd züchtigem leben. 384
Schul Disciplin. 385
Von der Tisch zucht. Ibidem
Wie sich die Closter Studiosen gegen einander halten sollen. 388
Ratio Vestitus. 389
Wie sie sich in jren Gemachen / vnd sonst halten sollen. 390
Wie sie sich gegen den Clöstern Officialen / Diener / vnd Personen erzeigen sollen. 392
Von den Prelaten. 395
Von den Closter Preceptorn. 397
Von der Prelaten Verwaltern. 398
Von der Superintendentz vber die Clöster Schulen. 400
Wie es hinfuro in den Jungfrawen Clöstern dieses Fürstenthumbs gehalten werden sol. 402
Kasten Ordnung. 411
Durch welchen weg ein gemeiner Kaste auff gericht mag
|| [ID00606]
werden / vnd was darein gefallen soll. 412
Wem man / vnd mit was Ordnung / aus dem Kasten geben / helffen vnd rahten / Auch wie sich dieselben halten sollen. 416
Wie es mit den frembden Bettlern / vnd Landtstreichern / Auch den leichtfertigen Armen gehalten sol werden. 422
Wie die nottürfftige / fromme Armen zum Allmusen erkennt / vnd angenommen werden / Auch der vndanckbarn halben einsehens geschehen sol. 427
Wie es mit den Siechen / vnd Blatterheusern / in deren Armen in Stedten vnd Emptern gehalten sol werden. 430
Von glübd der Pfleger / auch jrem Eydt. 435
Von verwaltung der Armen Kasten vnd Spittaln. 437
Kirchen / vnd derselben Thürnarmen Kasten / vnd Spittal gebew. 441
Zehrung vnd Bottenlohn. Ibidem
Von der Zucht in den Spittaln. 447 GOtt allein die Ehre.
|| [ID00607]

Errata in Corpore Doctrinae corrigenda.
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A. 1. facie 2. vers. 9. ad Speciem. A. 2. f. 2. ver. 4. das Mündtliche wort. Ibid ver. 11. derselben. B. 3. f 1. v 13 an etlichen. B. 3. f. 2. ver. 15. leg. gehöret nicht darzu vnd dahin. Ibid. vers. 30. bekerung. C. 4. f. 1. ver. 23 das es sey Ministerium. D. 2. f. 1. ver. 18. leren. D. 3. f. 1. ver. 29 omissa sunt haec verba: das es die Sünde / vnd Gottes zorn offenbare / sondern auch / das es die Sünder zu Christo treibe. D. 4. fa. 2. ver. 28. vnart. E. 2. fac. 1. ver 6. Gottes lege, peccata mortalia K. 1. fa. 1. ver. 3. berichtet. L: 3. fac. 1. ver. 21. Von der Tauffe.

Errata in Agenda.
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Fol. 7. vers. 16. vor. 28. 14. aus. 148. omissa sunt haec verba: auff das wir von aller anfechtung vnuersehret. 194. 18. auch. 197. 11. schicken. 206. 11. verschmehung. 208. 17. von. 209, 14. mich. 216. 10. personalibus. 263. 11. vociert. 275. 2. vngehorsambs. 216. 3. Siebenden. 329. 11. lege Quaestiones Grammatices. 354. 18. dahin. 391. 9. ligen. 393. 7. der vberfarung. Ibid. 17. zu. 397. 2. eigener. 398. 7. haben jne dann. 411. 9. zuuiel / ab. Ibib 15. miltem. 412. 7. ob solcher Ordnung. 416. 7. bedenckung. 422. 10. vnserm. 424. welchen. (?) Wulffenbüttel. Bey Conrado Horn.


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