Bearbeitet von Ulrich Bubenheimer und Bearbeitet von Martin Keßler

1. Referenz

Handschrift:

ThHSA Weimar, EGA, Reg. O 359, fol. 3r.
Literatur:

2. Inhaltliche Hinweise

Nach einem Bericht des Kapitels, der den Kurfürsten über die Umstände der Karlstadtschen Romreise informierte1, wandte sich Karlstadt nach seiner Abreise aus Wittenberg brieflich an den Augustiner Johann Hergot2 mit der Bitte, ihn in seinen Lehrverpflichtungen zu vertreten: So hatt er [scil. Karlstadt] auch in der universitet seyn lection in der Theologia nicht bestelt/ Anders dan das er den Augustiner doctor Hergott nach seynem abzciehen geschrieben hab/ das er vor inen lesen wolt welchs er abgeschlagen/ […]3Dabei bleibt offen, ob Karlstadt an Hergot auf dem Weg von Wittenberg nach Rom oder erst von Rom aus geschrieben hat. Ob Hergot Karlstadt selbst in einem Brief geantwortet hat, ist unbekannt.

Als terminus post quem könnte man für den verschollenen Karlstadtschen Brief den 13. August 1515 in Betracht ziehen, an dem sich Karlstadt noch in Orlamünde aufhielt (vgl. dazu KGK 21). Der genaue Abreisetermin Karlstadts aus Wittenberg oder aus Kursachsen ist jedoch unbekannt, weshalb eine Datierung nach dem 13. August 1515 Spekulation wäre. Gleiches gilt auch für eine Datierung nach dem 13. November 1515 (KGK 22), an dem sich Karlstadt brieflich an den Kurfürsten wandte und ankündigte, sich künftig um eine Vakanzregelung kümmern zu wollen. So bleibt nur der terminus ante quem vor dem ersten herzoglichen Reskript an Karlstadt in Rom vom 16. Januar 1516 (KGK 24).


2 Geburtsdatum unbekannt; mit dem Herkunftsort Nordhausen zuerst belegt anlässlich seiner Immatrikulation an der Universität Erfurt 1474, 1501/02 Prior des Augustinereremitenklosters in Nordhausen, erhielt 1505 von Johann von Staupitz die Erlaubnis, zum Doktor der Theologie zu promovieren. Im Wintersemester 1505/06 in Wittenberg immatrikuliert, danach Prior und Lektor der Theologie im dortigen Kloster: Frater Johannes hergot de Northusen Prior Conuentus Wittembergen. fratrum heremitarum. Lector theologie. AAV 1, 18a. Bacc. theol. formatus im Sommersemester 1507 (Liber Decanorum (Faks.), 14r). 1509 ist er Provinzialvikar von Sachsen. Am 17. September 1511 Promotion zum Dr. theol., damals Prior eines Klosters in Preußen; am 17. August 1515 in den Senat der Fakultät aufgenommen, wird er im Wintersemester 1516/17 zum Dekan gewählt. Letztes Lebenszeichen ist ein eigenhändiger Eintrag ins Dekanatsbuch am 19. November 1516 (ebd., 20r; 25v; 27r). Am 17. Januar 1517 wird er von Petrus Lupinus, am 23. März von Karlstadt vertreten (ebd., 27r). Zu den hier teilweise korrigierten Daten vgl. Bünger/Wentz, Brandenburg, 467f.
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