Bearbeitet von Ulrich Bubenheimer

1. Referenz

Handschrift:

ThHSA Weimar, EGA, Reg. O 209, fol. 51r (gestempelte Zählung).

2. Inhaltliche Hinweise

In seinem Schreiben an Kurfürst Friedrich vom 31. März 15171 bedankt sich Karlstadt beim Kurfürsten für einen Auftrag (commission), den dieser auf Ansuchen derer von Thümen, eines brandenburgischen Adelsgeschlechts2, dem Juristen Hieronymus Schurff3 und ihm erteilt habe. Karlstadt geht davon aus, dass Schurff den Kurfürsten über den Handel derer von Thümen bereits unterrichtet habe. Er wolle in der Angelegenheit Schurff reden und schreiben lassen, der mehr Erfahrung habe als er. Es bedürfe Karlstadts antwort oder schriebens nit.

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Kurfürst den Auftrag an Schurff und Karlstadt in schriftlicher Form erteilt hat. Diesem Schreiben lag entweder das Ansuchen derer von Thümen bei oder letzteres wurde im Umfang der für die Erledigung des Auftrags relevanten Sachverhalte im kurfürstlichen Schreiben referiert.

Ob Karlstadt im Handel derer von Thümen selbst eine Rolle spielte oder ob er nur die kurfürstlichen Interessen wahrnehmen sollte, ist offen.


1 Siehe KGK 54.
2 Die von Thümen zu Blankensee waren Erbherren von Blankensee und Stangenhagen, damals einer sächsischen Enklave innerhalb Brandenburgs. In einer Liste der Personen, die auf 18. 12. 1530 zu einem kursächsischen Landtag geladen werden sollten, sind die von Thumen zu Blankensehe unter den Edelleuth […] Sachsen. Ambt Wittenberg angeführt. Burkhardt, Landtagsakten 1 1, 199 Nr. 379.
3 Hieronymus Schurff (1481–1554), spätestens seit 1507 Professor für den Codex in Wittenberg und Rat Kurfürst Friedrichs III. Zu ihm vgl. Lück, Schurff, 60–68.
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