Bearbeitet von Ulrich Bubenheimer
1. Referenz↑
Handschrift:
2. Inhaltliche Hinweise↑
In seinem Schreiben an Kurfürst Friedrich vom 31. März
15171 bedankt
sich Karlstadt beim Kurfürsten für einen Auftrag
(commission
), den dieser auf Ansuchen derer von
Thümen, eines brandenburgischen Adelsgeschlechts2, dem Juristen Hieronymus
Schurff3 und ihm erteilt habe. Karlstadt geht davon aus, dass Schurff den Kurfürsten
über den Handel
derer von Thümen bereits
unterrichtet habe. Er wolle in der Angelegenheit Schurff
reden und schreiben lassen, der mehr Erfahrung habe als er. Es bedürfe Karlstadts antwort oder
schriebens nit
.
Es kann davon ausgegangen werden, dass der Kurfürst den Auftrag an Schurff und Karlstadt in schriftlicher Form erteilt hat. Diesem Schreiben lag entweder das Ansuchen derer von Thümen bei oder letzteres wurde im Umfang der für die Erledigung des Auftrags relevanten Sachverhalte im kurfürstlichen Schreiben referiert.
Ob Karlstadt im Handel
derer von Thümen
selbst eine Rolle spielte oder ob er nur die kurfürstlichen Interessen wahrnehmen sollte, ist offen.
die von Thumen zu Blankenseheunter den
Edelleuth […] Sachsen. Ambt Wittenbergangeführt. Burkhardt, Landtagsakten 1 1, 199 Nr. 379.