Bearbeitet von Ulrich Bubenheimer
1. Referenz↑
- (Brief Karlstadts an Spalatin vom 28. Juli [1516]) (KGK 37).
2. Inhaltliche Hinweise↑
Nach Karlstadts Brief an Spalatin vom 23. Juli [1516] hatte Spalatin Karlstadt gebeten, ihm die Adresse von Huttens1 Wohnung in Rom mitzuteilen. Als Grund für Spalatins diesbezügliche Rückfrage vermutete Karlstadt, dass er als Adresse auf einem von ihm an Spalatin weitergeleiteten Brief nicht die Unterkunft Huttens genannt, sondern stattdessen geschrieben hatte, der Brief
sollte seinem ersten Prokurator
2 in Rom
angezeigt werden. Karlstadt hatte auf dem Brief den Aufenthaltsort seiner Interessensvertreter (negotiorum gestores bzw. sollicitatores) vermerkt. Denn in Rom würden, so Karlstadt, an einem banchus
3 genannten Ort die Adressaten aller dort
eingehenden Briefe öffentlich ausgehängt und gewissenhafte Bevollmächtigte (curatores) könnten dort die sie betreffenden Schreiben entgegennehmen.4
Karlstadt hatte demnach seinen an Hutten gerichteten Brief zwecks
Weiterleitung nach Rom an Spalatin geschickt, da vermutlich auch Post Spalatins
bzw. des Hofes nach Rom zu befördern war.5 Diesen Brief sollte ein Bevollmächtigter Karlstadts in Rom im banchus
entgegennehmen und Hutten aushändigen.6
Ergänzend teilte Karlstadt Spalatin am 23. Juli mit, dass Hutten in der Herberge Ad Campanam
wohnte, als
Karlstadt Rom verließ. Man kann daraus schließen, dass Karlstadt während
seines Romaufenthalts mit Hutten in Verbindung stand. Beide
hielten sich Anfang 1516 einige Monate gleichzeitig in Rom auf.7 Kennengelernt hatten sie sich vermutlich schon, als
sich Hutten mindestens von Dezember 1510 bis Februar 1511 in Wittenberg aufhielt und im Hause des Humanisten Balthasar Fabricius Phacchus († 1541) wohnte.8 Im Jahr 1516 wurden in Wittenberg zwei
Ausgaben von Huttens
Nemo in der Form von Vorlesungsdrucken veröffentlicht.9 Der aus Rom zurückgekehrte Karlstadt könnte dabei
mitgewirkt haben.
primo meo procuratori(KGK 37) ausdrücken wollte, ist nicht eindeutig. Im Kontext schreibt er von mehreren sollicitatores, die seine – und Spalatins – Angelegenheiten in Rom betreiben. Vermutlich hatte Karlstadt in Rom einen Hauptbeauftragten, den
ersten Prokurator, der bei Bedarf von weiteren Prokuratoren vertreten werden konnte.