Bearbeitet von Alejandro Zorzin

1. Referenz

Brief Karlstadts an Spalatin vom 21. Juli 1516 (KGK 34).

Literatur:

2. Inhaltliche Hinweise

Im Brief vom 21. Juli 1516 erwähnt Karlstadt Spalatin gegenüber einen datierten und verdunkelten Brief an Johannes Reuchlin1 verfasst zu haben, den er noch bei sich hält. Er fügt hinzu, wenn dieser Brief Reuchlin übermittelt werden soll, so wolle er ihn neu schreiben lassen. Bei diesem (verschollenen) Brief ließe sich aufgrund der von Karlstadt verwendeten Bezeichnung (obscurata) ein von ihm im Stil der Dunkelmännerbriefe verfasstes Schreiben vermuten.2 Karlstadt könnte damit aber auch auf seinen eigenen, nicht so geschliffenen lateinischen Briefstil wie der Spalatins oder Reuchlins anspielen.

In einem undatierten (wahrscheinlich kurz darauf) verfassten Brief an Spalatin (KGK 35) drückt Karlstadt seine Freude darüber aus, dass zusammen mit dessen gebildetem und geistreichem Brief an Reuchlin auch Karlstadts rohes und bäurisches Schreiben an diesen mitgeschickt werde. Es ist naheliegend, Karlstadts Äußerungen in beiden Briefen an Spalatin auf ein und dasselbe Schreiben von ihm an Reuchlin zu beziehen.


1 Zu Johannes Reuchlin (1454/5–1522) vgl. VerLex (Hum) 2, 579–633.
2 Bubenheimer (Bubenheimer, Consonantia, 39 Anm. 115.) weist darauf hin, dass die Dunkelmännerbriefe damals von verschiedenen Autoren nachgeahmt wurden. So ist es nicht ausgeschlossen, dass sich Karlstadt auch in dieser Literaturgattung versucht hat. Vgl. Epistolae obscurorum virorum, in VerLex (Hum) 1, 646–658.
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