[23r:] Allerdurchlauchtigster, großmechtigster, vnvberwundlichster keyßer vnd herr, Ewer key. Mayt. sindt vnnser vnderthenigste gehorsam vnnd gantz willige dinste alle tzeyt zuuorn. Aller genedigster keyßser vnd herr, Ewer key. Maytt. genedigste
widderschriftte
2 auff vnsere vnderthenigste gethon andewordt,
3 die ordenunge des Jnterimß
4 betreffende, haben wir Jnn aller vnderthenikeytt Empffangen vnd sindt
a Ewer key. Maytt. dorvor zum hochsten billich dangkbar, geruhenn auch Nochmalß der bewilgethenn artikel
5 halbenn die vermoge voriger andeword anzurichtenn auff vnsern vnderthenigstenn Erbiethenn,
6 b welche auch nuhe mher auffgericht vnd Jns werck bracht,
b Nochdem aber Ewer kayserliche Mayestet weither genedigst begerenn, die vberigenn artikel, dorvonn Jnn vnser andtword ausdrugkliche meldunge mehr
geschen auch Jns wergk zu richtenn, vnrichtikeyt vnd vngleicheyt auch nicht zu vrsachenn, alß wollen dorauff Ewer key. Maytt. Jnn aller vnderthenikeytt wir zu weitherm [23v:] berichtt anzutzeigenn nicht vnderlassenn, das der vberigenn artikel halb des
mherenn theyls, dovonn das Jnterim meldett vnd wir Jnn vnser andttwordtt nicht specificirdtt, keynes sunderlichen Newenn anrichtens bedorff, dorumb das die Jnn vnser kirchenn, wie ann etzlichenn Enden geschen, nicht gefallenn, dann wißlich aller genedigster
keyser vnd herr seynn
c bey dem Sacrament der heylgenn
d tauff blibben die alten Ceremonien alß der exorcißmus, abrennotiatio,
7 bekenthnus des glaubens vnd der glichen. So wordenn Jm amptt der meß gehaldenn der Jntroitus, kerieleyson, Et Jn terra, Collecten, episteln, alleluia, Sequentij, Gradua, euangelia, Symbolum apostolorum, prefatio,
Sanctus, agnus dei, collecten
vnd alßo bis zum Ende
8 vnd soll das volgk vleysigk dorzu vermanet werdenn, wie dan bisher geschen. Die horae canonicae
9 sollen alhir anstanthlos, do sie gestifftett vnd voralthers gehaldenn wordenn seyn,
e bleiben, aber Jnn denn pffarkirchenn do nicht Stifftunge, sunder schulen seynn, Metten
10 vnd vesper
11 mith antyken psalmen, responsorijs, hymnis, magnificatt vnd anderm,
12 wie es [24r:] Jnn der cristlichenn kirchen voralders geordenett, celebrirt werdenn. So ist Jn vnser herschaft die beicht vnd priuat Absolution Nymhals gefallen, sol auch Nechmalß doruber gehaldenn werdenn. Derglichenn habenn wir die lher vom hochwirdigenn
Sacrament des leybs vnd bludts christi, wie die bey der heylgenn christlichen kirchen geweßen, nemlich das
f der leyb vnd blutt christi warhafftigk dorinnen
g sey, alle we
ge erhalten
13 vnd Jst dorzu die eleuation
14 desselben blibbenn, wollenn auch die nicht abkomen
15 lassen. Bey denn begrebnussen
16 aber der todten Jst bey vns dysser brauch, das die alden responsoria vnd gesenge, so aus denn vigilien
17 genommen vnnd sunst
h christliche gesenge
i aus der heiligen schrifftt
h dorbey gesungen vnd also die begrebnus mith bethen vnd singen cristlich vnd eherlich celebrirt werdenn vnd vnsers verhoffens, weyl disses dem brauch der althen kirchen nicht vngleich, werden Ewer
key. Maytt. des artikels halben der Jn gemeyn
18 redett von begrebnus [24v:] nach der aldenn kirchenn brauch
19 mith vns genedigst auch zufriden seyn. So habenn wir auch vor etzlichen Monaten vnsere prediger Erforderd,
20 Jnen auffs ernstliche gebothenn, widder Ewer key. Maytt. Ordenunge des Jnterimß nicht zu predigenn, redenn ader zu schreiben, das sie gewilligt vnd gehalthen, wilchs auch mith andernn vns zugehorig vnd vnderthone gleiche meynunge haben soll. Vnd Jst derhalben
vnser ganz vnderthenigste vnd dinstlichste bitt, Ewer key. Maytt., alß vnser allergenedigster her, wolthe mith vorger,
21 auch itzigenn vndertheniger andttwordtt mith vns genedig zufridenn seyn.
j [25r:] Wollen auch sunstenn dobenebenn vns alles gehorsams mith darstreckunge
22 Leybs vnnd guths nach hochstem vormogenn gegenn Ewer key. Maytt. alß vnser rechte, Naturliche vberkeytt hal
thenn, vns auch nicht vermogenn
23 lassen, Jmands widder Ewer key. Maytt. anhengigk zu werdenn, wie vns dann auch vnser Eydtt vnd pfflicht halben nichtt geburett. Ewer Maytt. wolthe vnser allergenedigster her seynn vnd blibenn etc. Das erkennen
24 wir vns vmb E. Ro. Kay. Mat. aller vnsers hochstenn vermugens Jnn aller vnderthenikeyt Jnn alwege gehorsamlich zu uordienen schuldig vnd ganz willig. Datum
Mansfelt den 19. decembris Anno etc.
48.
Gebhart,
Hansgeorge vnd
Hans Albrecht25 etc.