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Der Grafen zu Mansfeld Antwort (1548)
bearbeitet von Johannes Hund, Jan Martin Lies, Hans-Otto Schneider
[Inhaltsverzeichnis]

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Einleitung

1. Historische Einleitung

Direkt nach Abschluss des sogenannten geharnischten Augsburger Reichstages verließ noch am 30. Juni 1548, dem Tag, an dem der Reichstag mit förmlichem Abschied beendet worden war, ein kaiserliches Schreiben die Stadt Augsburg,1 weithin gleichlautend an alle protestantischen Reichsstände adressiert, das die Umsetzung der Augsburger Beschlüsse forderte.2 Die Adressaten hatten nach kaiserlichem Willen 20 Tage Zeit, zu dem übersandten Interim Stellung zu beziehen. Ein entsprechender Brief erreichte auch die Grafschaft Mansfeld, die seit 1501 unter die Herrschaftslinien Vorder-, Mittel- und Hinterort aufgeteilt war. Graf Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort hatte bereits im Jahre 1525 in seinen Landen die Reformation eingeführt; als entschiedener Parteigänger Kurfürst Johann Friedrichs hatte er auf ernestinischer Seite im Schmalkaldischen Krieg gekämpft und war nach der Niederlage Johann Friedrichs der Reichsacht verfallen. Die übrigen Mansfelder Grafen, mit denen Albrecht seit etlichen Jahren in zermürbenden Streitigkeiten gelegen hatte,3 annektierten Albrechts Anteil an der Grafschaft.4 Im Krieg hatten sie auf kaiserlicher Seite gestanden. In ihrer Antwort an den Kaiser vom 23. August 1548, die das zweite Stück in dem hier edierten Druck darstellt, zeigten sich die Mansfelder Grafen darum bemüht, grundsätzlich an der evangelischen Rechtfertigungslehre festzuhalten, bei gleichzeitiger Kompromissbereitschaft im Bereich kirchlicher Zeremonien. Die Antwort des Kaisers auf die Mansfelder Stellungnahme, das erste in diesem Druck enthaltene Stück, ist datiert auf den 19. Oktober 1548 und forderte die Umsetzung aller Bestimmungen des Interims, schlug die Mansfelder Kompromissangebote also aus. In ihrem neuerlichen Antwort­schreiben5 setzten die Mansfelder Grafen ihre kompromissbereite Linie fort, indem sie auf die Erfolge bei der Umsetzung des Interims hinwiesen. Die Lehrfragen fanden indes keine Er­wähnung mehr. Gegenüber dem Kaiser wollten die Mansfelder Grafen sich gehorsam zeigen, ohne in ihrem Territorium die geforderten Änderungen tatsächlich umsetzen zu können. Denn die Geistlichkeit der Mansfelder Grafschaften, allen voran der 1546 von allen Grafen gemeinsam berufene Superintendent Johann Spangenberg, lehnte das Interim entschieden ab, auch wenn einzelne von ihnen sich nach den Leipziger Landtagsverhandlungen 1548/49 für Veränderungen im Bereich der Zeremonien offen zeigten. In der Folgezeit schloss sich Mansfeld an die albertinische Haltung

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zum Interim an und konnte so den evangelischen Glauben behaupten, bis der Kaiser selber von seiner strikten Forderung abrückte, das Interim in allen Punkten durchzusetzen. Hinsichtlich des Druckes mit dem Titel „Der Grafen zu Mansfeld, so itzt das Land inne haben, auf die intimierte Deklaration des Interims Antwort und darauf gefolgt kaiserlich Widerschreiben“ sind grundsätzlich zwei Interpretationsebenen zu unterscheiden: Auf der ersten Ebene geben die abgedruckten Texte als Ausschnitt der Korrespondenz zwischen Kaiser Karl V. und den Grafen von Mansfeld Einblick in die Versuche einer kleinen Reichsstandschaft, dem Kaiser gegenüber ihre Bereitschaft zu bekunden, das Interim umzusetzen, und zugleich die ablehnende Haltung vieler ihrer Untertanen ernstzunehmen. Auf diese Ebene werfen die im Anhang abgedruckten Briefe zusätzliches Licht.6 Eine zweite Ebene der Interpretation erschließt sich, wenn man die Tatsache der Veröffentlichung einer ihrem Charakter nach vertraulichen Korrespondenz in die Überlegungen einbezieht: Die Publikation erfolgt zwar kommentarlos, aber der Titel lässt Rückschlüsse auf die Absichten und wohl auch auf die Identität des ungenannten Herausgebers zu: Die unnachgiebige Haltung des Kaisers wird vor Augen geführt, und vor allem soll die diplomatisch lavierende, nach Auffassung des Herausgebers wenig ehrenhafte, im Zweifel das Bekenntnis verleugnende Haltung der „derzeitigen Inhaber der Grafschaft Mansfeld“ desavouiert werden.7 Da die Veröffentlichung des grundsätzlich vertraulichen Briefwechsels nicht im Interesse des Kaisers, erst recht aber nicht im Interesse der unterzeichneten Mansfelder Grafen sein konnte,8 ist zu vermuten, dass sie auf Veranlassung des Grafen Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort erfolgte, da wohl keiner der in Magdeburg versammelten Theologen über ähnlich gute Kontakte zur Mansfelder Kanzlei verfügte wie der Graf.9 Mit der gezielten Indiskretion beabsichtigte Albrecht anscheinend

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die vollständige Diskreditierung seiner Verwandten sowohl reichsweit wie auch im eigenen Territorium.10 Die vertrauliche Korrespondenz der Mansfelder Grafen mit dem Kaiser könnte wohl am ehesten durch Mansfelder Räte, die Albrecht die Treue hielten, abschriftlich an ihn gelangt sein.11 Dass Albrecht geneigt war, das Mittel der Veröffentlichung zu nutzen, um seine Verwandten bloßzustellen, zeigt ein Druck, den Albrecht wohl um die Jahreswende 1548/49 in Magdeburg veröffentlichte.12 1550 trat Albrecht von Mansfeld in den Dienst der Stadt Magdeburg, in der sich der Geächtete schon geraume Zeit gastweise aufgehalten hatte,13 und organisierte die Verteidigung der Stadt gegen die Belagerung durch Moritz von Sachsen und dessen Truppen. Deshalb wurden er und seine Söhne erst mit dem Passauer Vertrag vom 2. August 1552 wieder in ihre Rechte gesetzt.

2. Die Autoren

Das erste im Druck enthaltene Stück ist im Namen Kaiser Karls V. ausgefertigt worden. Für den Mansfelder Brief zeichnen die Grafen von Mansfeld-Vorderort Johann Georg in Eisleben, Johann Ernst in Heldrungen und Johann Albrecht in Arnstein, sowie Graf Gebhard VII. von Mansfeld-Mittelort.

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2.1. Karl V.

Karl V., am 24. Februar 1500 in Gent geboren, Herzog von Burgund und König von Spanien, wurde 1519 zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewählt. Seine Politik war bestimmt von Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft in Europa, der Abwehr der Osmanischen Vorstöße in Osteuropa und Nordafrika und dem Ringen um den Erhalt der kirchlichen Einheit bei gleichzeitiger Reform der Kirche. Das Papsttum war dabei nicht selten Gegner statt Verbündeter. Auf seinem ersten Reichstag in Worms (1521) verhängte er über den vom Papst bereits mit dem Bann belegten Luther die Reichsacht, bevor er Deutschland für die nächsten neun Jahre verließ, um Krieg mit dem französischen König Franz I. um das Herzogtum Burgund und die Vorherrschaft in Oberitalien zu führen. Am 24. Februar 1530 ließ sich Karl V. in Bologna durch den Papst zum Kaiser krönen, um seinen Anspruch auf Universalherrschaft zu betonen. Auf dem Reichstag in Augsburg (1530) hielt er die von den Protestanten eingereichte Confessio Augustana für widerlegt durch die altgläubige Confutatio. In der Folge verhärteten sich die konfessionellen Fronten. Der Schmalkaldische Bund entstand als evangelisches Militärbündnis. Aufgrund der benötigten militärischen Hilfe der evangelischen Stände gegen die Osmanen kam es in der Folgezeit mit dem Nürnberger Religionsfrieden (1532) und dem Frankfurter Anstand (1539) zu befristeten Duldungen der evangelischen „ Häresie“. Die Religionsgespräche in Hagenau, Worms und der Reichstag von Regensburg (1540/41) sollten dazu dienen, die Religionsproblematik durch das Mittel des Religionsgespräches zu entschärfen. Als auch dieser letzte Versuch scheiterte, den Dissens in der Religionsfrage durch friedliche Mittel zu beseitigen, entschied sich Karl V. nach dem Frieden mit Franz I. in Crépy (1544) zu einem militärischen Vorgehen gegen die evangelischen Stände. Nach dem gewonnenen Schmalkaldischen Krieg (1546/47) versuchte der Kaiser auf dem geharnischten Reichstag in Augsburg (1547/48) dem Religionsproblem durch das Interim Herr zu werden. Doch auch dieser letzte Versuch Karls V., die Einheit der Religion wiederherzustellen, scheiterte, als ihn eine reichsständische Op­position im Fürstenaufstand von 1552 militärisch besiegte. Mit dem Passauer Anstand (1552) wurde die Geltung des Interims aufgehoben und der Augsburger Religionsfriede (1555) vorbereitet. Frustriert von der nunmehr festgeschriebenen religiösen Spaltung im Reich, dankte Karl V. 1555/56 ab und zog sich in die Nähe des spanischen Klosters San Jerónimo de Yuste zurück, wo er 1558 verstarb.14

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2.2. Die Grafen von Mansfeld

Die unterzeichnenden Mansfelder Grafen gehörten allesamt den Herrschaftslinien Vorderort und Mittelort an, die sich am Schmalkaldischen Krieg auf kaiserlicher Seite beteiligt hatten. Graf Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort hatte auf ernestinischer Seite gekämpft, war der Reichsacht verfallen und leistete in Verden und Rotenburg/Wümme den kaiserlichen Truppen erbitterten Widerstand, bevor er 1549 nach Magdeburg ging, um von dort aus den Kampf gegen den Kaiser fortzusetzen. Er blieb so naturgemäß ausgeschlossen von der direkten Mansfelder Korrespondenz mit dem Kaiser. Dies hinderte ihn aber offenbar nicht, Einblick in die Korrespondenz durch Abschriften zu erhalten und diese dann zu publizieren. Die Grafschaft Mansfeld hatte sich ab 1525 mit dem öffentlichen Bekenntnis zur Reformation durch die Grafen Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort und Gebhard VII. von Mansfeld-Mittelort zu zwei Fünfteln dem evangelischen Glauben geöffnet. Nach dem Tod des Grafen Hoyer VI. von Mansfeld- Vorderort bekannte sich 1540 auch diese Linie zur Reformation. Die Grafschaft Mansfeld war damit vollständig evangelisch geworden. Da Hoyer kinderlos verstorben war, traten die Kinder seines Bruders Ernst II. seine Nachfolge an. Mansfeld-Vorderort zerfiel so in sechs Linien. Johann Georg I. von Mansfeld-Vorderort (1515–1579) war das elfte Kind Ernsts II. und Stifter der Eislebischen Linie des Mansfelder Adelshauses. Zunächst hatte er das Amt des Statthalters des Erzbischofs Albrecht von Magdeburg versehen, bevor er Statthalter der Kurfürsten von Sachsen wurde. Er führte den evangelischen Glauben in seinem Territorium ein. Im Schmalkaldischen Krieg stand er auf der Seite des Herzogs Moritz von Sachsen. Johann Ernst I. von Mansfeld-Vorderort († 1572), das 22. und letzte Kind Ernsts II., erhielt bei der Herrschaftsteilung von Mansfeld-Vorderort die Herrschaft Heldrungen. Mit ihm begann und endete die Linie Heldrungen. Johann Albrecht I. von Mansfeld-Vorderort (1522–1586), das 17. Kind Ernsts II., war der Begründer der Arnsteinschen Linie des Mansfelder Grafenhauses. Er war bereits 1544 zusammen mit Kaiser Karl V. gegen den französischen König Franz I. gezogen. Gebhard VII. von Mansfeld-Mittelort (1478–1558), ab 1540 dienstältester Mansfelder Graf, hatte bereits im Jahre 1525 zusammen mit seinem Bruder Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort die Reformation in seinem Territorium eingeführt und galt als persönlicher Freund Luthers. Wegen Schulden wurde er eine zeitlang seiner Herrschaft enthoben, im Jahre 1544 aber wieder eingesetzt.15

3. Inhalt

Der Druck enthält das Antwortschreiben der Mansfelder Grafen auf die kaiserliche Instruktion vom 30. Juni 1548 und die Antwort Karls V. auf dieses Schreiben in umgekehrter, also nicht chronologischer Reihenfolge. Die Mansfelder Grafen bedanken sich für den Empfang des kaiserlichen Interims und insbesondere dafür, dass dort festgehalten werde, dass die Rechtfertigung des Menschen durch sein Vertrauen auf das Verdienst Christi zustande komme. Ebenfalls sei es sehr zu begrüßen, dass im Interim festgeschrieben werde, dass dieser Glaube durch die Liebe und in den guten Werken tätig und wirksam sei. Diese taktisch geschickte Interpretation des kaiserlichen Textes ermöglicht es den Grafen, an der bislang in ihren Landen gepredigten Lehre festzuhalten. Sie wollten die Prediger aber noch einmal daran erinnern, die guten Werke neben dem Glauben in ihren Predigten nicht zu vergessen. Die Mansfelder Grafen nehmen mit Respekt die kaiserliche Sorge um die Einheit der Kirche zur Kenntnis und wollen der Ordnung des Interims gemäß auch ihren Beitrag dazu leisten, indem sie die altkirchlichen Gesänge und Zeremonien wieder einführten, insofern sie dem Wort Gottes und dem Rechtfertigungsartikel gemäß sind. Sie weisen darauf hin, dass viele dieser Zeremonien und Gesänge noch heute in den Mansfelder Grafschaften im Gebrauch seien. Die Oberhoheit der altgläubigen Bischöfe wird unter der Bedingung anerkannt, dass sie beim Aufbau der Kirche mithelfen und nicht zu ihrer Zerstörung beitragen. Auch den Chorrock und den Kirchenschmuck vergangener Tage ist man bereit, wieder zu benutzen, sofern sie noch vorhanden sind. Die Mansfelder Grafen sind des Weiteren damit einverstanden, die im Interim genannten Feste wieder einzuführen, benutzen dabei aber zugleich den Passus des Interims, dass der Aberglauben vermieden werden solle, als Kriterium für die Wiedereinführung altgläubiger Festtage. Die Grafen halten fest, dass es in ihren Landen niemals ein Verbot der Totenfürbitte oder des Heiligengebetes gegeben habe. Allein an einem Punkt erweisen sich die ansonsten taktisch geschickt argumentierenden Mansfelder Grafen als kompromisslos: Der Messkanon könne unter keinen Umständen wieder eingeführt werden. Sie bitten den Kaiser, die Umstände in ihren Landen zu bedenken. Der Großteil der Bevölkerung in den Mansfelder Grafschaften seien Bergleute, die nichts zu verlieren hätten. Sollte nun der Kanon in der Messe wieder eingeführt werden, so sei zu erwarten, dass ein Großteil der Bergleute das Land verlassen würde. Da die Grafschaften aber von ihnen und ihrer Tätigkeit finanziell abhängig seien und dann ein Exodus von Predigern sowie Aufruhr zu erwarten sei, so bitten die Grafen den Kaiser um Nachsicht. Mit kaiserlicher Hilfe könne man zwar einen etwaigen Aufstand in der Bevölkerung niederschlagen, doch einen Ersatz für die geflohenen Bergleute sei nur schwer zu bekommen. Die Mansfelder Grafen bitten den Kaiser um Geduld und Nachsicht dafür, dass sie den Kanon nicht wieder einführen können.

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Von Nachsicht ist im Antwortschreiben des Kaisers indes nichts zu spüren. Er besteht darauf, dass das Interim in allen Punkten umgesetzt wird, also auch auf der Wiedereinführung des Messkanons. Er weist die Mansfelder Grafen auf die Einmütigkeit der Stände hin, die das Interim beschlossen hätten, und fordert die Grafen auf, nicht von diesem Konsens abzuweichen. Darüber hinaus sollten die Mansfelder Prediger dazu ermahnt werden, nicht gegen das Interim zu reden, zu predigen oder zu schreiben.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden kann folgende Ausgabe: A: Der Grauen zu || Mansfelt so jtzt das Land jnne ha || ben / auff die Jntimierte Declaration des Inte= || rims antwort / vnd darauff gefolgt Keiserlich wi= || derschreiben / aus welchen beiden schrifften || leichtlich zuersehen / wie das Keyserliche || hertze / gegen die Protestierende Stende || gesinnet / Vnd wens am treffen gin= || ge / wie bestendig etzliche von be || nanten Stenden bey der wa= || ren Apostolischen lere || vorharren würden. [4] Blatt (VD 16 M 645) Vorhanden: Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 4546 [benutztes Exemplar] Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: 4 Bud. Hist. eccl. 271 (9) Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: L 482.4 Helmst. (20) Der Brief der Mansfelder Grafen liegt im Konzept vor im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Rep. A 12a III Nr. 232, Bl. 8r–10v und wurde mit dem Text des Druckes verglichen, das Schreiben des Kaisers findet sich im Original ebd., Bl. 21r.

Kommentar
1  Vgl. die Edition dieses Briefes in unserer Ausgabe, Anhang, S. 973f.
2  Zur historischen Einleitung vgl. Wartenberg, Interim in Mitteldeutschland, in: Schorn-Schütte, Interim, 233–254, bes. 233–242.
3  Auch Luthers letzte Reise nach Eisleben hatte dem Versuch gegolten, die damals schon etliche Jahre anhaltenden Streitigkeiten unter den Grafen beizulegen.
4  Von daher erklärt sich die Formulierung auf dem Titelblatt: „so itzt das Land inne haben“.
5  Vgl. die Edition dieses Briefes in unserer Ausgabe, Anhang, S. 975–978.
6  Siehe unten Anhang S. 973f, 975–978.
7  Diese Absicht gibt die erkennbar ironische Titelformulierung deutlich zu erkennen; es geht nicht darum, dass man in Magdeburg hätte dokumentieren wollen, dass es auch in der Grafschaft Mansfeld Ansätze für einen (doch recht bescheidenen) Widerstand gegen die Einführung des Interims gab, sondern es geht um die Bloßstellung der Mansfelder Grafen. Anders Kaufmann, Ende der Reformation, 79, Anm. 133.
8  Die Grafen konnten dem Kaiser gegenüber auf ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von den Bergleuten verweisen und mit deren Opposition gegen das Interim Schwierigkeiten bei der Umsetzung der kaiserlichen Forderungen begründen, es konnte aber keinesfalls in ihrem Interesse sein, den Bergleuten eine solche Machtposition öffentlich zu bescheinigen und ins Bewusstsein zu bringen. Zudem dürfte die Bekanntgabe des gräflichen Gedankenspiels der Niederschlagung eines etwaigen Aufstandes mit kaiserlicher Hilfe Ressentiments der Bevölkerung gegen die Grafen geschürt haben.
9  Anscheinend führten ähnliche Überlegungen auch zur Zuschreibung des Texts an Albrecht VII. von Mansfeld in VD 16.
10  Die Verwandten sollten den Protestanten reichsweit als unsichere Bündnispartner präsentiert werden. Die öffentliche Bekanntmachung des Misstrauens der Obrigkeit gegenüber ihren Untertanen zielte auf die Untergrabung des gegenseitigen Treueverhältnisses.
11  Die Weitergabe der Korrespondenz spricht für eine Opposition gegen Albrechts Verwandte innerhalb der Verwaltung der Grafschaft. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Drucklegung wäre zu erwägen, wann die kaiserliche Antwort vom 19. Oktober 1548 in Mansfeld eingetroffen, dort kopiert, durch sicheren Boten an den zu dieser Zeit wohl noch ohne festen Standort in Norddeutschland umherziehenden Albrecht gesandt, von diesem zur Kenntnis genommen und nach Magdeburg in den Druck gegeben worden sein wird. In „Grauen Albrechts vorantwortung“ (s. Anm. 12) findet sich keinerlei Hinweis auf die Vorgänge, auch das Interim wird nicht erwähnt. Man könnte deshalb vermuten, dass „Der Grauen zu Mansfelt ... antwort“ erst danach in den Druck gegangen ist, allerdings wohl auch nicht viel später, also im Frühjahr 1549.
12  Er trägt den sprechenden Titel: „Grauen Albrechts vorantwortung. | Die andern Grauen | zu Mansfelt / haben Graff Albrech- | ten yhrem Bruder vnd Vettern / in zweien yhren | getruckten ausschreiben aufflegen drffen. Als solt er one | redliche / rechtmessige vrsach / wieder gelobte vn geschwor- | ne vertreg / vnuersehens gehandelt / jhre Herrschafft thet- | lich vberfallen / Stedt / Schloss / Flecken vnnd Drffer ein- | genomen haben. Dieweil sie dann (vngeacht mit welli- | chen vnfgen sie jtziger zeit sein Herrschafft in haben vnnd | besitzen) jnen darber also vnuerschult an ehr vn glimpff / | zuschmehen haben vnderstehen drffen. So ist auff | solche vnerfintliche aufflag / sein ertrungene ver- | antwortung nachfolgend zuuernemen / der | hoffnung ein jeder Christ / werde zu er- | kundung der warheit / solche zu- | uerlesen vnbeschwert sein. | Psalm. 37. | Der Gerecht bleibt vnuerlassen. | Psalm. 53. | Ach das die hlff aus Zyon keme / So wrde | sich Jsrahel frewen vnd Jacob frlich sein. | Psalm. 69. | Vertilge sie das sie nichts sein vnd innewerden / | das Gott herscher sey in Jacob / in aller Welt / Sela. | Psalm. 68. | Der Gerechte wirt sich frewen / wan er solche rach | sicht vnd wirt seine fss baden / in der Gotlosen blut. | Das die Leut werde sagen / der Gerechte wirt sein | ja geniessen / es ist ja noch Gott Richter auff Erden.“ (VD 16 M 646) (Online-Digitalisat verfügbar bei der Bayerischen Staatsbibliothek München) Der Text schließt (E 2v): „Actum den Achtzehenden tag Decembris Anno etc. 48.“
13  Vgl. Magdeburger Chronik II, 31, 25–27.
14  Vgl. Horst Rabe, Art. Karl V., in: TRE 17 (1988), 635–644; Alfred Kohler, Art. Karl V., in: RGG4 4 (2001), 818f.
15  Zur Geschichte der Grafschaft Mansfeld während der Reformationszeit vgl. Wartenberg, Mansfeld, in: Schindling, Ziegler, Territorien VI, 78–91. Zu den biographischen Angaben zu den einzelnen Grafen vgl. Seidel, Grafen von Mansfeld, 179, 238–240, 423, 430.
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