Consensus Dresdensis - Einleitung
verfasst von Henning Jürgens
[Inhaltsverzeichnis]

|| [797]

Einleitung

1. Historische Einleitung

Auch das Erscheinen der „Grundfest“ hatte die Kritik an den Schriften der
Wittenberger Theologen außerhalb Kursachsens nicht verstummen lassen.
(5)Kurfürst August, der ihrer Veröffentlichung erst zugestimmt hatte, nachdem
schon eine erhebliche Anzahl von Drucken verkauft worden war,1 ließ sich
nicht auf den Plan der Wittenberger Theologen ein, anschließend noch eine
kurze Zusammenfassung zu publizieren, die leichter verständlich sein sollte.2
Denn der Streit um die Lehre der Wittenberger hatte eine erhebliche
(10)politische Dimension bekommen. Die Kritik, Kursachsen sei von der Lehre
Luthers abgewichen und neige dem Calvinismus zu, wurde inzwischen auch
von weltlichen Instanzen vertreten. Aufgrund der Gutachten der Theologen
hatten sich etwa in Braunschweig-Lüneburg, der Grafschaft Mansfeld und
der Stadt Halle die politischen Obrigkeiten den Bedenken angeschlossen,
(15)dass Kursachsen nicht mehr der Augsburger Konfession anhängig sei.3
Allerdings finden sich keine Belege dafür, dass der Kurfürst von der
ausführlichen Begründung dieser Bedenken in der gemeinsamen Konfession
zahlreicher norddeutscher Städte und Territorien, dem „Niedersächsischen
Bekenntnis“
,4 wusste, als er sich zu einer Maßnahme entschloss, mit der die
(20)Vorwürfe ausgeräumt werden sollten: die Einberufung einer Synode der
Theologen der Universitäten Leipzig und Wittenberg, der drei geistlichen
Konsistorien und aller Superintendenten Kursachsens. Auf dieser Zusam-
menkunft sollten die sächsischen Theologen mit einer Erklärung „bene
Lutherana“ die Kritik an ihrer Lehre ausräumen und damit auch die politi-
(25)sche Situation entschärfen.5 Über die genauen Entscheidungsprozesse im
Vorfeld der Synode, die vom 8.–10. Oktober 1571 in Dresden abgehalten
wurde, ist ebenso wenig bekannt wie über den Verlauf der Verhandlungen
und die Entstehung des Abschlussdokuments, des sog. „Consensus Dresden-
sis“
vom 10. Oktober 1571,6 der sich als kurze Wiederholung der bislang in

|| [798]

Kursachsen gültigen Lehre vom Abendmahl samt den strittigen Artikeln von
Menschwerdung, Himmelfahrt und Sessio versteht.
Die Annahme, den Verhandlungen über den Text des Consensus hätte der
„Extrakt“ aus der Grundfest zugrunde gelegen, ist angesichts der erheblichen
(5)Unterschiede in Aufbau und Gewichtung der beiden Texte wenig wahr-
scheinlich.7 Doch kann man davon ausgehen, dass wiederum die Witten-
berger Theologen maßgeblich an der Formulierung der Diskussionsvorlage
beteiligt waren. Zugleich musste das Dokument allerdings auch den
Vorstellungen der Theologen der Leipziger Universität, der Konsistorien und
(10)der Superintendenten Rechnung tragen. Der Text sollte und musste eine
Konsensformulierung für alle in Kursachsen vertretenen Auffassungen
finden, also ein Spektrum abdecken, das von den „jungen Wittenberger
Theologen“ wie Pezel, Cruciger und Moller und dem Hofprediger Schütz
über die gemäßigten Melanchthonianer wie Bugenhagen, Crell und die
(15)Mehrzahl der Leipziger Theologen bis hin zu den lutherisch geprägten
Theologen wie Superintendent Gresser und Hofprediger Wagner reichte, der
auch in enger Verbindung mit der Kurfürs-
tinAnna von Dänemark stand.
Als offizielles Dokument erschien der „Consensus Dresdensis“ mit einem
Druckprivileg des Kurfürsten und dem kurfürstlichem Wappen auf der
(20)Rückseite des Titelblatts zuerst in Dresden bei der Druckerei von Matthes
Stöckel
und Gimel Bergen. Noch im Jahr 1571 erlebte der Druck mehrere
nahezu satzidentische Ausgaben und Nachdrucke in Wittenberg und Frank-
furt am Main
.8 Zudem erschien er in einer niederdeutschen Fassung, die
deutlich auf eine breitere Öffentlichkeit in den niedersächsischen Gebieten
(25)zielt, in denen die Lehre der wichtigsten Kritiker Wittenbergs dominierte.9
Eine lateinische Übersetzung erschien erst 1572.10 Von dem großen öffentli-
chen Interesse an dem Bekenntnis zeugt auch eine in Wittenberg erschienene
Teilausgabe nur des Abendmahlsartikels, die ohne kurfürstliche Genehmi-
gung in den Druck ging: Innerhalb einer Stunde waren schon 300 Exemplare
(30)verkauft worden, als die Restauflage konfisziert wurde.11 Bis zu den

|| [799]

„Torgauer Artikeln“ von 1574 blieb der „Consensus Dresdensis“ das gültige
kursächsische Bekenntnis in der Abendmahlsfrage.

2. Inhalt

In ihrer Einleitung schildern die Autoren die Entstehungssituation der
(5)Schrift: Sie berufen sich darauf, dass die unverfälschte Wahrheit bislang im
Konsens der Lehrer in Sachsen erhalten geblieben sei. Doch sei Streit von
außen hereingetragen worden, der es nötig gemacht habe, die Artikel von
Christologie und Himmelfahrt näher zu erläutern. Dies sei auch in einem
Katechismus geschehen, der zu Unrecht den Vorwurf auf sich gezogen habe,
(10)es würden darin Neuerungen in der Abendmahlslehre gelehrt. Man habe des-
halb auf Befehl des Kurfürsten diese Artikel noch einmal im Einklang mit
den bisherigen Lehrschriften wiederholen wollen, um Missverständnisse und
Verdächtigungen auszuräumen.
Die eigentliche Schrift gliedert sich in die Artikel von der Menschwerdung
(15)Christi, von Christi Majestät und Herrlichkeit, von seiner Himmelfahrt und
dem Sitzen zur Rechten Gottes. Mehr als die Hälfte des Textes nimmt der
abschließende Artikel zum Abendmahl ein.
Bei der Erörterung der Inkarnationslehre berufen sich die Autoren auf die
altkirchliche Lehre, dass Christus die zweite Person der Trinität sei, in der
(20)durch hypostatische Union göttliche und menschliche Natur miteinander ver-
bunden seien, wobei die göttliche die menschliche erhalte und trage. In die-
ser Vereinigung blieben jedoch Willen und Wirkung der Naturen unterschie-
den, und Christus behalte beide Naturen in Ewigkeit in sich, ohne dass sich
deren Eigenschaften vermischten. Zu Majestät und Herrlichkeit Christi
(25)bekennen die Autoren, dass Christus nach seiner göttlichen Natur dem Vater
in Eigenschaften und Majestät gleich sei, nach seiner menschlichen Natur
aber eine Kreatur bleibe und Gott an Eigenschaften nicht gleich geworden
sei. Doch in der unzertrennlichen Einigung mit der göttlichen Natur sei er
über alle Menschen und Engel herausgehoben. Durch die Majestät seines
(30)Amtes sei auch die menschliche Natur Christi über die Menschen bevorzugt
und habe die Fülle der Gaben des Heiligen Geistes. Alle Gaben der mensch-
lichen Natur müssten jedoch von den ewigen, unendlichen Eigenschaften der
göttlichen Natur unterschieden werden, damit es nicht zur Vermischung der
Naturen komme. Zu den Artikeln von der Auffahrt in den Himmel und dem
(35)Sitzen zur Rechten Gottes betonen die Autoren, dass man diese beiden Arti-
kel von einander getrennt betrachten müsse, da die Auffahrt einmal gesche-
hen sei, das Sitzen dagegen fortwähre. Mit den Schriftaussagen zum Sitzen
zur Rechten Gottes werde die Erhöhung Christi nach beiden Naturen zum
priesterlichen Amt betont, die den Unterschied der beiden Naturen nicht auf-
(40)hebe. Im Abendmahlsartikel bekennen die Autoren, dass die Gegenwart von
Leib und Blut Christi im Abendmahl, die Luther unter Ablehnung von

|| [800]

Wandlung, lokaler Einschließung, aber auch von einem rein signifikativen
Verständnis als sakramentliche Vereinigung bezeichnet habe, allein auf die
Einsetzungsworte zu gründen sei. Sie halten an dem Verständnis fest, dass
Christus in dieser Ordnung des Abendmahls gegenwärtig sei, dass er seinen
(5)wahren Leib und sein wahres Blut mit Brot und Wein in diesem Sakrament
gebe. Um alle weiteren gefährlichen Diskussionen über diese Frage zu ver-
hüten, halte man sich streng an die Redeweise, wie sie nach den Worten
Christi und des Apostels Paulus in Luthers Katechismus und den sächsischen
Bekenntnisschriften gelehrt werde, nämlich, dass das Sakrament des Abend-
(10)mahls sei Leib und Blut Christi unter Brot und Wein, den Christen zum
Essen und Trinken von Christus eingesetzt, oder, was dasselbe sei, dass es
nach den Worten des Apostels Paulus eine Gemeinschaft des Leibs und
Bluts Christi nach seiner Einsetzung und Ordnung sei, in der Christus mit
den äußerlichen Symbolen von Brot und Wein seinen wahrhaftigen Leib und
(15)sein Blut gegenwärtig gebe und mitteile und damit seine Verheißung der
Sündenvergebung und seine Gegenwart bestätige. Zum Beleg berufen sich
die Autoren auf Kirchenväterzitate und das Konzil von Nizäa. Den Irrlehren
werden zwei Regeln entgegen gestellt: Erstens könne nichts Sakrament sein
außerhalb des eingesetzten Gebrauchs. Diese Regel schließe viele unchrist-
(20)liche Bräuche des Papsttums wie Transsubstantiation oder Anbetung des
Brotes aus. Zweitens sei Christus wahrhaftig gegenwärtig bei dem Amt sei-
nes Sakraments und wirke dadurch in seiner Kirche. Damit sei die sakramen-
tiererische Lehre ausgeschlossen, dass die Sakramente leere Zeichen seien
und die Nießung ein reines Gedenkmahl sei.
(25)Man wolle Streitigkeiten, die nicht zur Einsetzung des Abendmahls gehör-
ten, vermeiden, bei der bewährten Lehrform der Präzeptoren vom Abend-
mahl bleiben und nicht den gefährlichen Reden anderer folgen, weshalb man
die Kinder nach dem Katechismus Luthers und die Lehrer nach dem Examen
ordinandorum
prüfe. Seit dem Weggang Karlstadts habe es in Sachsen kei-
(30)nen Streit mehr über das Abendmahl gegeben, doch sei seit Ende des
Schmalkaldischen Kriegs die sächsische Kirche von außen kritisiert und
versucht worden, den Abendmahlsartikel zu verfälschen. Die gefährliche
Lehre der realen oder physischen Idiomenkommunikation verderbe den Arti-
kel der Christologie mit den Irrlehren der alten Häretiker und verkehre die
(35)bisherige Lehre. Den Schluss der Schrift verwenden die Autoren darauf, die-
se Aussage in sechs Punkten zu belegen.
Die Aussagen des „Consensus Dresdensis“ spiegeln den Versuch der
kursächsischen Theologen wider, sich gegen die Kritik zu verwahren und
zugleich ein Bekenntnis zu formulieren, dem die verschiedenen Richtungen
(40)innerhalb Kursachsens gleichermaßen zustimmen konnten. Besonders
deutlich wird dies an den Aussagen zum Abendmahl, in denen Luthers
Definition aus dem Kleinen Katechismus kommentarlos gleichgesetzt wird

|| [801]

mit Formulierungen, die für andere Lesarten offen sind, während manducatio
oralis und manducatio impiorum ausgespart bleiben.

3. Ausgaben

Es lassen sich folgende Drucke nachweisen:
(5)deutsch:
A: Kurtze || Christliche vnd Ein= || feltige widerholung der Bekentnis / der
|| Kirchen Gottes / Jn des Churfrsten zu Sach= || sen Landen / Von dem
Heiligen Nachtmal des || HERRN CHRISTI / sampt den / zu dieser ||
zeit / in streit gezogenen Artickeln / Von der || Person vnd
(10)Menschwerdung Christi / || seiner Maiestet / Himelfarth / vnd || sitzen
zur rechten Gottes. || Jn der Christlichen versamlung zu || Dreßden
gestellet / den 10. Octobris / || Mit einhelligem Consens der
Vniuersiteten || Leiptzig vnnd Wittenberg / Der dreyen Geistlichen ||
Consistorien / vnnd aller Superattendenten || der Kirchen dieser Lande. ||
(15)Mit Churfrstlicher G. zu Sachsen Freyheit. || Anno M. D. LXXI.

[18] Blatt 4° (VD 16 K 2644)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2751/3; Dm 2753
Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 Mulert
(20)296
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4º 629(6); Theol. 4º 685-686 (3)
Lüneburg, Ratsbücherei: ThD 145(4)
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Aut. VII(3)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 312 Theol. (1); Yv 536.8º
(25)Helmst. (3)
B: Kurtze || Christliche vnd Einfel= || tige widerholung der Bekentnis / der
|| Kirchen Gottes / Jn des Churfrsten zu Sach= || sen Landen / Von dem
Heiligen Nachtmahl des || HERRN CHRISTI / sampt den / zu dieser ||
zeit / in streit gezogenen Artickeln / Von der || Person vnd
(30)Menschwerdung Christi / || seiner Maiestet / Himelfarth / vnd || sitzen
zur rechten Gottes. || Jn der Christlichen versamlung zu || Dreßden
gestellet / den 10. Octobris / || Mit einhelligem Consens der
Vniuersiteten || Leiptzig vnd Wittenberg / Der dreyen Geistlichen ||
Consistorien / vnd aller Superattendenten || der Kirchen dieser Lande. ||
(35)Mit Churfrstlicher G. zu Sachssen Freyheit. || Gedruckt zu Dreßden
durch Matthes Stckel / || vnd Gimel Bergen. || Anno M. D. LXXI.
[22]
Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt in Churfrstlicher Schsischer
Druckerey / || durch Matthes Stckel vnd || Gimel Bergen. || 1571.] (VD
16 K 2645)

|| [802]

Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2752; Dm 2752.
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4º322n(6)R
Halle, Universitätsbibliothek: Il 3813(6); If 3627(1)
(5)Jena, Universitätsbibliothek: 4º Theol. XLIII,15(3)
München, Bayerische Staatsbibliothek: Asc. 5547o/3
München, Universitätsbibliothek: 4º Theol. 5441:6
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: G 684.4° Helmst. (2)
C: Kurtze || Christliche vnd Einfel= || tige widerholung der Bekentnis / der ||
(10)Kirchen Gottes / Jn des Churfrsten zu Sach= || sen Landen / Von dem
Heiligen Nachtmahl des || HERRN CHRISTI, sampt den / zu dieser ||
zeit / in streit gezogenen Artickeln / Von der || Person vnd
Menschwerdung Christi / || seiner Maiestet / Himelfarth / vnd || sitzen
zur rechten Gottes. || Jn der Christlichen versamlung zu || Dreßden
(15)gestellet / den 10. Octobris / || Mit einhelligem Consens der
Vniuersiteten || Leiptzig vnd Wittenberg / Der dreyen Geistlichen ||
Consistorien / vnd aller Superattendenten || der Kirchen dieser Lande. ||
Mit Churfrstlicher G. zu Sachsen Freyheit. || Gedruckt zu Dreßden
durch Matthes Stckel / || vnd Gimel Bergen. || Anno M. D. LXXI.
[22]
(20)Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt in Churfrstlicher Schsischer
Druckerey / || durch Matthes Stckel vnd || Gimel Bergen. || 1571.] (VD
16 K 2646)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2752 c RAR; Dm
(25)2752 b
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4º 498(16)
Halle, Universitätsbibliothek: Vg 1656,QK
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: J 189. 4° Helmst. (2); (benutztes
Exemplar); 231.185 Theol. (5); 386.7 Theol. (3); G 102.4º Helmst. (8)

(30)D: Kurtze || Christliche vnnd einfeltige || widerholung der Bekentnuß / der
Kirchen || Gottes / in des Churfürsten zu Sachssen Landen / Von || dem
heiligen Nachtmal des HERRN CHRISTI / || Sampt den / zu dieser zeit /
in streit gezogenen Artickeln / || von der Person vnd Menschwerdung
Christi / || seiner Maiestet / Himmelfart / vnnd || sitzen zur Rechten
(25)Gottes. || In der Christlichen versamlung zu || Dreßden gestellet / den 10.
|| Octobris. || Mit einhelligem Consens der Vniuersiteten zu Leiptzig / ||
vnnd Wittenberg / Der dreien Geistlichen Consistorien, vnnd aller ||
Superattendenten der Kirchen dieser Lande. || Gedruckt zu Franckfurt
am Mayn / || durch Anthonium Corthoys. || M. D. LXXI.
[16] Blatt 4°
(VD 16 K 2647)

|| [803]

Vorhanden:
Halle, Universitätsbibliothek: If 3625(2)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: G 688.4º Helmst. (5)
E: Kurtze || Christliche vnd Einfel= || tige widerholung der Bekentnis / der
(5)|| Kirchen Gottes / Jn des Churfrsten zu Sach= || sen Landen / Von dem
Heiligen Nachtmahl des || HERRN CHRISTI, sampt den / zu dieser ||
zeit / in streit gezogenen Artickeln / Von der || Person vnd
Menschwerdung Christi / || seiner Maiestet / Himelfarth / vnd || sitzen
zur rechten Gottes. || Jn der Christlichen versamlung zu || Dreßden
(10)gestellet / den 10. Octobris: || Mit einhelligem Consens der
Vniuersiteten || Leiptzig vnd Wittemberg / Der dreyen Geistlichen ||
Consistorien, vnd aller Superattendenten || der Kirchen dieser Lande. ||
Mit Churfrstlicher G. zu Sachsen Freyheit. || Gedruckt zu Dreßden
durch Matthes Stckel || vnd Gimel Bergen. || Anno M. D. LXXII.
[22]
(15)Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Dreßden durch || Matthes Stckel
vnd Gi= || mel Bergen. || 1572.] (VD 16 K 2648)
Vorhanden:
Budapest, Széchényi Könyvtár: Ant. 2673(5); Ant. 4233
Dresden, Landesbibliothek: Hist. Sax. L 199,32
(20)Jena, Universitätsbibliothek: 4º Bud. Theol. 252(30)
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 31,4: 379-380 (n. 2)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 109 Theol. (3); 149.2 Theol.
(21)
; 386.7 Theol.
(21); Alv Eh 139 (1)
Zwickau, Ratsschulbibliothek 8.6.4.(1)
(25)niederdeutsch:
F: Korte || Christlike vnde eint= || foldige wedderholinge der Bekentni= ||
sse der Kercken Gades / Jn des Chrforsten tho || Sassen Lande / van
dem HJLLJGEN AVENT= || MAL des HEREN CHRJSTJ / sampt
denen || tho dysser tydt / in stridt gethagenen Artickeln / van der ||
(30)Person vnde Minschwerdinge Christi / syner Ma= || yestedt /
Hemmelfart vnde sittende tho der || Rechteren Hand Gades / || Jn der
Christliken vorsammelinge tho Dre= || sen gestellet / den 10. Octobris. ||
Mit einhelligem Consenss der Vniuersiteten || Lypsig vnde Wittenberg /
der dreen Geist= || liken Consistorien vnde aller Su= || perintendenten
(35)der Kercken || dysser Lande. || Wittemberg. || Gedrcket dorch Hans
Lufft. || Anno 1571.
[15] Blatt 4° (VD 16 K 2649)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2754; 1 in: Df 6501
Dresden, Landesbibliothek: Hist. Sax. L 199,32 b

|| [804]

Rostock, Universitätsbibliothek: Fg 1018-6
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 149.11 Theol. (4); 266 Theol.
(4); H 175f.4º Helmst. (1)
lateinisch:

(5)G: REPETITIO BREVIS || ET SIMPLEX ORTHO= || DOXAE
CONFESSIONIS ECCLE- || SIARVM, QVAE SVNT SVB DITIONE ||
DVCIS ELECTORIS SAXONIAE &c. || DE SACROSANCTA COE= ||
NA DOMINI NOSTRI IESV || Christi, Déq; horum temporum
controuersis || articulis, Videlicet DE PERSONA ET INCAR- ||
(10)NATIONE CHRISTI, ET DE EIVS MA- || IESTATE, ASCENSIONE
ET SES- || SIONE AD DEXTRAM DEI. || In Synodo Dresdensi, die 10.
Octobris || Anno 1571. || Conscripta & comprobata || Vnanimi consensu
Academiarum Lipsensis & VViteber- || gensis: & Trium
Consistoriorum: Deniq; & Superin- || tendentium Vniuersorum &
(15)singulorum, qui do- || cent in harum regionum Ecclesijs. || Conuersa ex
Germanico in Latinum Sermonem. || VVITEBERGAE || EXCVDEBAT
IOHANNES LVFFT. || ANNO M. D. LXXII.
[16] Blatt 4° (VD 16 K
2650)
Vorhanden:

(20)Coburg, Landesbibliothek: Cas A 5071
Gotha, Forschungsbibliothek: Th 3356(6); Theol. 4º 1021/3(7)
Halle, Universitätsbibliothek: If 3627(2)
Jena, Universitätsbibliothek: 4º Bud. Theol. 252 (31); 4º Bud. Theol. 252 v(32); 4º Theol. XLIII,15(4)

(25)München, Bayerische Staatsbibliothek: 4º H. ref. 627
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Aut. VII(4)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 151.41 Theol. (21); 151.9 Theol.
(4); 464.2 Theol. (5); H 179.4º Helmst. (1)
H: REPETITIO || BREVIS ET SIMPLEX || ORTHODOXAE
(30)CONFESSIONIS || ECCLESIARVM, QVAE SVNT || SVB DITIONE
DVCIS ELE- || CTORIS SAXONIAE etc. || DE SACROSANCTA ||
COENA DOMINI NOSTRI IESV || Christi, Déq; horum temporum
controuersis arti- || culis, Videlicet DE PERSONA ET IN- ||
CARNATIONE CHRISTI, ET DE || EIVS MAIESTATE, ASCENSIO-
(35)|| NE ET SESSIONE AD || DEXTRAM DEI. || In Synodo Dresdensi,
die 10. Octobris || Anno 1571. || Conscripta et comprobata || Vnanimi
consensu Academiarum Lipsensis & VViteber= || gensis: & Trium
Consistoriorum: Deniq; & Superin- || tendentium vniuersorum &
singulorum, qui || docent in harum regionum Ecclesijs. || Conuersa ex

Germanico in Latinum Sermonem. || VVITEBERGAE || EXCVDEBAT
IOHANNES LVFFT. || ANNO M. D. LXXII. [30] Blatt 8° (VD 16 K
2651)
Vorhanden:

(5)Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2756
Braunschweig, Stadtbibliothek: C 987(2).8º
Gotha, Forschungsbibliothek: Druck 891(3)
Halle, Universitätsbibliothek: If 3339(4)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1164.100 Theol. (2); 902.3
(10)Theol. (2)
Teilausgabe deutsch:
I: Christliche || Bekentnis der || Kirchen Gottes in des Chur= || frsten zu
Sachsen Landen / Von dem || Heiligen Nachtmal des HERRN || Christi /
in der Christlichen versamlung || zu Dreßden den X. Octobris || gestellet
(15)|| Mit einhelligem Consens beider || Vniuersiteten Leipzig vnd Witteberg
/ der || dreien Geistlichen CONSISTORIEN vnd || allen
Superintendenten in || diesen Landen. || Witteberg. 1571.
[10] Blatt 4°
[im Kolophon: Gedruckt zu Witteberg / durch || Lorentz Schwenck. ||
1571.] (VD 16 C 2392)

(20)Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dg 7178
Halle, Universitätsbibliothek: Vg 1642,QK
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 189.4 Theol. (5); J 11.4º
Helmst. (23) (unvollständig); P 630.4º Helmst.(12)
Der Edition zugrunde liegt die Ausgabe C, die erste Ausgabe mit Drucker-
angabe und dem Holzschnitt mit dem Wappen des Kurfürstentums Sachsen
auf Blatt A 1v. Ausgabe B ist nahezu satzgleich, weist aber einige Korrektu-
ren gegenüber dem Text von C auf und hat ein aufwendigeres Wappen. Klei-
(30)nere Satzfehler in C werden stillschweigend nach dem Druck B korrigiert.
Der unfirmierte und ohne kurfürstliches Wappen erschienene Text A konnte
nicht dieselbe Autorität beanspruchen. Noch in den letzten zwölf Wochen
des Jahres 1571 erschien ein Nachdruck (D) in Frankfurt, eine niederdeut-
sche Übersetzung (F) in Wittenberg und eine illegale Teilausgabe (I), die nur
(35)den Abendmahlsartikel enthielt, ebenfalls in Wittenberg.12 Das scharfe Vor-
gehen der kurfürstlichen Behörden gegen die unprivilegierte Ausgabe zeigt,
dass Drucke im Auftrag der Obrigkeit genau überwacht wurden. „Keinesfalls

|| [806]

sollten Abweichungen in der Druckgestaltung, Fehler oder Änderungen des
Textes Missverständnisse aufkommen lassen.“13 Die lateinischen Überset-
zungen (G, H) erschienen erst im folgenden Jahr und haben deshalb kein
eigenständiges Gewicht für die Textgestalt der vorliegenden Ausgabe.

Kommentar
1 Vgl. die Einleitung zu Nr.7: Grundfest (1571), 386.
2 Der Auszug war auch von der Universität Leipzig und den Konsistorien geprüft und dem Kur-
fürsten zur Veröffentlichung empfohlen worden. Vgl. die erstmals vorgenommene Auswertung
dieses Auszugs, des sog. „Extrakts“, bei Hund, Das Wort ward Fleisch, 427–432.
3 Ein Brief, in dem Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel diese Kritik explizit formu-
lierte, erreichte Kurfürst August allerdings erst nach Ende der Dresdener Synode, vgl. Hund, Das
Wort ward Fleisch
, 434f.
4 Vgl. das „Niedersächsische Bekenntnis“, unsere Ausgabe, Nr. 9: Niedersächsisches Bekenntnis
(1571)
, 713–793.
5 So die Formulierung in einem Brief des Dresdener Superintendenten Daniel Gresser an seinen
Schwiegersohn Selnecker im Vorfeld der Synode, in dem Gresser die Absichten des Kurfürsten
mitteilt, vgl. Hund, Das Wort ward Fleisch, 436f.
6 Zum „Consensus Dresdensis“ insgesamt: Mager, Ringen um Wahrheit, 103f. Vgl. auch Hasse,
Zensur
, 111f.
7 Immerhin hatte der „Extrakt“ schon vorher die Zustimmung der Konsistorialtheologen und der
Leipziger Universität erhalten und war nach Wittenberg zurückgesandt worden, um den Super-
intendenten in Dresden die Zustimmung zu ermöglichen. Zum Vergleich der beiden Dokumente
vgl. Hund, Das Wort ward Fleisch, 439f.
8 Der Frankfurter Nachdruck des „Consensus Dresdensis“ wurde durch die Frankfurter Flücht-
lingsgemeinde vorgenommen, die hoffte, durch den Anschluss an dieses Bekenntnis wieder das
Recht zu bekommen, ihre Gottesdienste in einer Kirche abzuhalten. Vgl. zu diesen Vorgängen
ausführlich: Hund, Das Wort ward Fleisch, 468–482.
9 Allerdings weist diese Ausgabe weder kurfürstliches Privileg noch Wappen auf. Der Text ist
eine wortgetreue, gliederungsgleiche Übersetzung in kleinerer Type und engerem Satz.
10 Vgl. die Übersicht der Ausgaben unten auf 801–805.
11 Vgl. zu diesem Fall und zur Druckgeschichte des „Consensus Dresdensis“ generell die
Angaben bei Hasse, Zensur, 111–119. Die Angaben Hasses zur von ihm verwendeten Ausgabe
sind leider uneindeutig, vermutlich stützt er sich auf den in Wittenberg erschienenen unfirmierten
Druck.
12 Zu der Ausgabe von Lorenz Schwenck und dem Vorgehen des Landesherren dagegen vgl.
Hasse, Zensur, 53; 116–119.
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