Torgauer Artikel (1574) - Einleitung
verfasst von Henning Jürgens
[Inhaltsverzeichnis]

|| [1093]

Einleitung

1. Historische Einleitung

Mit den Vorgängen um die Veröffentlichung der „Exegesis perspicua“1 sah
sich Kurfürst August von Sachsen genötigt, endgültig gegen die sog. „Kryp-
(5)tocalvinisten“, die Philippisten in seinen Landen vorzugehen. Zur Formulie-
rung der „Torgauer Artikel“ kam es aufgrund des Vorschlags der Geheimen
Räte des Kurfürsten vom 26. April 1574, auf dem vier Wochen später statt-
findenden Landtag in Torgau eine Kommission einzuberufen, vor der sich
die des Calvinismus verdächtigten Theologen verantworten sollten.2 Die
(10)Kommission nahm am 28. Mai ihre Arbeit auf und legte drei Tage später
dem Kurfürsten affirmative und verwerfende Artikel vor, anhand derer die
zu Befragenden auf ihre Rechtgläubigkeit überprüft werden sollten. Am 2.
Juni begannen die Verhöre der vier Wittenberger Professoren Friedrich
Widebram
, Heinrich Moller, Caspar Cruciger und Christoph Pezel. Sie lehn-
(15)ten während der Befragung eine Unterzeichnung der Artikel als ganze ab
und waren erst Ende Juni unter Androhung von Gefängnisstrafen und mit
fünf einschränkenden Bedingungen zur Unterzeichnung bereit – im August
1574 wurden gleichwohl alle als Professoren in Wittenberg entlassen. Auch
weitere Personen erhielten eine Vorladung und wurden mit den Artikeln
(20)konfrontiert.3 Außerdem erging eine Aufforderung zur Unterzeichnung der
Artikel an die Stipendiaten der Universitäten Wittenberg und Leipzig.4 Mit
den Namen aller Unterzeichner - der Kommissionsmitglieder, der Befragten,
weiterer sächsischer Theologen und der Stipendiaten - erschienen die Arti-
kel erstmals Ende September 1574 als kurfürstlich privilegierter Druck in
(25)Wittenberg. Die Schrift wurde in hohen Auflagen gedruckt und an die säch-
sischen Pfarrämter verteilt sowie an auswärtige Buchhändler übergeben, um
eine weite Verbreitung sicherzustellen: Innerhalb von zwei Wochen wurden
4500 Exemplare fertiggestellt, von denen 3000 für Kursachsen bestimmt wa-
ren.5 Bis zum Jahresende erschienen mehrere Nachdrucke in verschiedenen
(30)Druckereien, auch außerhalb Sachsens, und eine lateinische Übersetzung, die
unter anderem auf das Publikum in Osteuropa gerichtet war.6
Die „Torgauer Artikel“ markieren den vorläufigen Schlusspunkt in der De-
batte um Christologie und Abendmahlslehre in Kursachen. Sie formulieren
ein Bekenntnis, das alle Theologen und Stipendiaten des Kurfürstentums

|| [1094]

unterzeichnen mussten, um nicht ihre Ämter oder Unterstützungszahlungen
zu verlieren oder sogar weiterer Bestrafung ausgesetzt zu sein. In den „Tor-
gauer Artikeln“
manifestiert sich somit nicht nur ein territorialer Bekenntnis-
stand, sondern die strikte Anwendung fürstlichen Kirchenregiments zur
(5)Beendigung einer theologischen Debatte, mit innen- wie außenpolitischer
Motivation. Sie sind Dokument einer gezielten Konfessionalisierung. Inhalt-
lich erweisen sich die Artikel dabei weniger als konfessionelle Neubesin-
nung im Sinn eines strengen Luthertums oder Vorstufe zur Konkordienfor-
mel, sondern vielmehr als Integrationsversuch, der erklärtermaßen auf die
(10)Schriften Luthers und das „Corpus doctrinae Philippicum“ aufbauen wollte
und sich als Auslegung des „Consensus Dresdensis“ verstand.7

2. Die Autoren

Die Torgauer Kommission wurde aus solchen Theologen zusammengesetzt,
die dem Kurfürsten des Calvinismus unverdächtig erschienen: Heinrich
(15)Salmuth
, Theologieprofessor und Superintendent in Leipzig; Paul Crell,
Konsistorialrat in Meißen;8 Kaspar Eberhard, Pastor und Konsistori-
umsmitglied in Meißen; Wolfgang Harder, Pastor und Theologieprofessor in
Leipzig; Martin Mirus, Hofprediger;9 Adam Rother, Superintendent in Mer-
seburg
; Georg Langevoit, Superintendent in Chemnitz; Daniel Gresser,
(20)Superintendent in Dresden; Kaspar Heydenreich, Superintendent in Torgau;
Nikolaus Jagenteuffel, Superintendent in Annaberg; Johann Kornig, Superin-
tendent in Großenhain; Samuel Jauchius, Superintendent in Freiberg; Franz
Strauß
, Superintendent in Langensalza, Petrus Glaser, Prediger in Dresden
und der Hofprediger Georg Listhenius.10 Sie sind zugleich die Unterzeichner
(25)der Vorrede. Als maßgebliche Autoren des Texts sind Crell, Mirus, Listhe-
nius
, Glaser und Salmuth anzunehmen.11

3. Inhalt

In ihrem formalen Aufbau gleichen die „Torgauer Artikel“ dem späteren
Bergischen Buch: Auf eine Vorrede mit inhaltlicher Einleitung folgen vier
(30)Fragen, in denen eine Stellungnahme des Befragten zur Abendsmahlslehre
und explizit zur „Exegesis perspicua“ verlangt wird. Es schließt sich ein Be-
kenntnistext an, der in zehn positive Aussagen und 20 Verwerfungen geteilt

|| [1095]

ist, wobei die Verwerfung der Gegenlehre - anders als in der späteren
Konkordienformel - mit Nennung von Namen geschieht. Abschließend
stehen neun Artikel, auf die sich die Stipendiaten an den Universitäten
Wittenberg und Leipzig verpflichten müssen. Auf jeden Teil folgen im
(5)Druck die Unterschriften jener Unterzeichner, die bis zum 30. September
1574 unterschrieben hatten.
Die Einleitung stellt einen Zusammenhang zwischen sakramentsschwärmeri-
scher Lehre und politischer Unruhe her, verweist auf die Formulierung des
sächsischen Bekenntnisses im „Consensus Dresdensis“ und beklagt
(10)calvinisierende Tendenzen in Kursachsen. Deswegen sei eine Wiederholung
der Dresdener Formel nötig, die als Summe des seit fünfzig Jahren
etablierten Lehr- und Bekenntnisstandes zu verstehen sei.
Die zehn affirmativen Aussagen der „Torgauer Artikel“ erheben den
Anspruch, die Lehre Luthers und Melanchthons zur Abendmahlsfrage
(15)wiederzugeben und sich auf die Bekenntnistexte des sächsischen Corpus
doctrinae und den „Consensus Dresdensis“ zu stützen. In den 20
Negativartikeln werden zuerst die Positionen Karlstadts, Zwinglis,
Oekolampads und Schwenckfelds abgelehnt, ab dem achten Artikel dann die
aktuellen Lehren Calvins, Bullingers, Bezas sowie der Heidelberger
(20)Theologen. Der letzte Artikel weist fünfzehn gegnerische Fragestellungen
zur Abendmahlslehre als illegitim und irreführend zurück. Die
abschließenden Artikel für die Stipendiaten verpflichten diese unter anderem
darauf, gedruckte oder handschriftlich kursierende calvinistische Bücher
abzuliefern.12


(25)4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können mindestens zehn verschiedene Ausgaben:
deutsch:
A: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs
vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden
(30)Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen
vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / ||
gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische
jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. ||
Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd ||
(35)Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu
Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574.
[42] Blatt 4° [im Kolophon:

|| [1096]

Gedruckt zu Wittenberg / durch Hans || Lufft / den letzten Septembris ||
des 1574. Jars.] (VD 16 K 2821)
Vorhanden:
BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 in: Df 6501; 9 in: Dk 4
(5)COBURG, Landesbibliothek: Cas A 5666
DRESDEN, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Theol.ev. pol.
392, misc. 4
GÖTTINGEN, Staats- und Universitätsbibliothek: 8 MULERT 453
HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek: AB 40 8/i,12(2); If 3265(4);
(10)Vg 1642a, QK
JENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4ºTheol. XLIII,15(8);
8 MS 30 978(2)
KIEL, Universitätsbibliothek: Kf 1187
MÜNCHEN, Bayerische Staatsbibliothek: 4º H. ref. 807(1); 4º Polem. 334d
(15)MÜNCHEN, Universitätsbibliothek: 4º Theol. 5518:14
NÜRNBERG, Stadtbibliothek: Theol. 4. 929
WEIMAR, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: ZB R,3:111 (n. 1.)
WITTENBERG, Lutherhaus: CGH 110; CGH 64; ss 854
WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: G 165.4° Helmst. (9);
(20)100 Theol. (5); 248.55 Theol. (7); Alv Dd 55 (5); H 175a.4º Helmst. (3)
ZWICKAU, Ratsschulbibliothek: 20.7.8.(5); 20.8.26.(3)
B: Kurtz Bekentnis vnd || Artickel / vom heiligen Abendmal des || Leibs
vnd Bluts Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon in || beyden
Vniuersiteten / Leypzig vnd Wittenberg / vnd || sonst in allen Kirchen
(25)vnd Schulen des Chur= || frsten zu Sachssen / bisher ffentlich ge= ||
leret / gegleubt vn bekant worden / Auch || was man fur
Sacramentirische || jrthumb vnd schwermerey || gestrafft hat vnd noch ||
straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw /
Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung. || Gedruckt
(30)Anno || 1574.
[30] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt in der Keyserlichen
Reichs= || stadt Mlhausen / durch Georgium Hantzsch / den || 15.
Nouembris des 1574. Jars.] (VD 16 K 2819)
Vorhanden:
BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 3344
(35)JENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4º Bud. Theol. 252(6)
HANNOVER, Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek: T-A 1471:15
WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: J 632.4º Helmst. (4)
C: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs
vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden
(40)Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen

vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / ||
gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische
Jrthum vnd Schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. ||
Vbergeben vnd gehandelt in jngsten || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff
(5)Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg /
durch || Hans Krafft. || 1574. [40] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu
Wittemberg / durch Hans Krafft / || Den eilfften Nouembris des || 1574.
Jars.] (VD 16 K 2820)
Vorhanden:
(10)BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 3342
DRESDEN, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Theol.ev. pol. 399
GOTHA, Forschungsbibliothek: Theol. 4º 498(20)
JENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4º Jur. XXII,85 (2)
WEIMAR, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 40,3: 55 c (n. 3.) (vermutlich
(15)Verlust bei Brand 2004)
WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: F 1271 Helmst.(13);
H 173.4º Helmst. (1);
D: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs
vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden
(20)Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen
vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / ||
gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische
jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. ||
Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd ||
(25)Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu
Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574.
[42] Blatt 4° [im Kolophon:
Gedruckt zu Wittenberg / durch Hans || Lufft / den letzten Septembris ||
des 1574. Jars.] (VD 16 K 2822)
Vorhanden:
(30)BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 3341
GOTHA, Forschungsbibliothek: Th 713/183(1)R
JENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4º Bud. Theol. 252(34)
WITTENBERG, Lutherhaus: CGH 179
WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 511.17 Theol.(12);
(35)104.2 Theol. (22); 189.26 Theol. (1); 335.3 Theol. (7)
E: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs
vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden
Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen
vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / ||
(40)gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische

jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. ||
Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd ||
Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu
Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574. [40] Blatt 4° [im Kolophon:
(5)Gedruckt zu Wittenberg / durch Hans || Lufft / den letzten Septembris ||
des 1574. Jars.] (VD 16 K 2823)
Vorhanden:
NÜRNBERG, Germanisches Nationalmuseum, Bibliothek: 6 an: 8º Pr. 31
WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 231.23 Theol. (12);
(10)Alv.: Eh 146 (3)
F: Kurtz Bekentnis vnd || Artickel vom heiligen Abendmal des || Leibs
vnnd Bluts Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon in || beiden
Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen
vnd Schulen || des Churfrsten zu Sachssen / bisher ffent= || lich
(15)geleret / gegleubt vnd bekant worden / || Auch was man fr
Sacramentirische || jrthum vnd schwermerey ge= || strafft hat vnd noch ||
straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw /
Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnnd begnadung. || Gedruckt zu
Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574.
[34] Blatt 4° [im Kolophon:
(20)Getruckt zu Wittemberg / durch || Hans Lufft / || Den letzten Septembris
des 1574. Jars.] (VD 16 K 2824)
Vorhanden:
WIEN, Österreichische Nationalbibliothek: 77.F.24
WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 236.43 Theol. (3) (unvollst.)
(25)G: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibes
vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden
Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen
vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / ||
gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische
(30)jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. ||
Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd ||
Auff Churfrstliche verordnung || vnnd begnadung || Gedruckt zu
Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574.
[38] Blatt 4° (VD 16 ZV
16250)
(35)Vorhanden:
HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek: AB 47 13/a,2 (1)

|| [1099]

H: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs
vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden
Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten || berg / vnd sonst in allen Kirchen
vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / ||
(5)gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fr || Sacramentirische
jrrthum vnd schwer || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. ||
Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd ||
Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt Anno ||
1574.
[36] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Jhena || durch Donatum
(10)Richtzenhan || Den 22. Octobris || des 1574. Jars.] (VD 16 ZV 9322)
Vorhanden:
GOTHA, Forschungsbibliothek: Theol. 4º 498 (21); Theol. 4º 520 c (9);
Theol. 4º 693/1 (1)
LEIPZIG, Universitätsbibliothek: Nic. 852/9
(15)I: Kurtze Bekentnis vnd || Artickel / vom heiligen A= || bendmal des Leibs
vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon in bey= || den
Vniuersiteten / Leipzig vnd Wittemberg / vnd || sonst in allen Kirchen
vnd Schulen des Churfr= || sten zu Sachssen / bißher ffentlich gelehret / ge= ||
gleubet vnd bekant worden / Auch was man || fr
(20)Sacramentirische jrrthumb vnd || schwermerey gestrafft hat / vnd || noch
straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtage zu Torgaw /
Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Erstlich
gedruckt zu Wittemberg / || bey Hans Lufft. / || Den letzten Septembbris des || 1574.
[28] Blatt 4° (VD
16 ZV 9323)
(25)Vorhanden:
BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 in: Dm 9
DRESDEN, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Op. var. 87 k,
misc. 13
HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek: AB 153621 (11) (unvollständig)
(30)J: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs
vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden
Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen
vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / ||
gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische
(35)jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. ||
Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd ||
Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu
Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574.
[42] Blatt 4° [im Kolophon:
Gedruckt zu Wittemberg / durch Hans Lufft / || Den letzten Septembris
(40)des || 1574. Jars.] (nicht in VD 16)

|| [1100]

Vorhanden:
ROM, Bibliotheca Palatina: 2738 bis IV.926 [Mikrofiche E 1590];
1372 IV.75 [Mikrofiche E 181]
lateinisch:

(5)K: CONFESSIO || PAVCIS ARTICVLIS || COMPLECTENS SVMMAM
DO= || ctrinae de vera praesentia Corporis & || Sanguinis Christi in Coe-
|| na dominica: || EX QVA PERSPICVE || apparet, quid in vtraque
Academia, Lipsica || & VVitebergensi, & in caeteris Ecclesijs || ac
Scholis Illustriss: Principi Electori Sa- || xoniae subiectis, hactenus
(10)publicè traditum, || receptum, creditum ac confessionibus ali- || quot
antehac editis comprobatum fuerit. || Qui item & quales errores
Sacramentarij à || Doctoribus illarum hactenus taxati atque || improbati
sint, atque adhuc taxen- || tur & improbentur. || EXHIBITA ET
COMPRO- || bata in proxima Synodo Torgensi, & ex || germanica in
(15)latinam lin- || guam translata. || Ad mandatum Illustrissimi Principis ||
Electoris edita atque excusa, || Vitebergae, || TYPIS CRATONIANIS, ||
Anno 1574.
[88] Blatt 8° (VD 16 K 2825)
Vorhanden:
BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 3348
(20)BRAUNSCHWEIG, Stadtbibliothek: C 987 (3).8º
BUDAPEST, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek):
Ant. 5282 (2)
HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: 65 A 4056(3);
Ung VI 159 (3)
(25)LÜNEBURG, Ratsbücherei: Th 918 (3)
MÜNCHEN, Universitätsbibliothek: 8º Theol. 3974
ST. LOUIS, Eden Theological Seminary Library: BX8070.W5 1571
WEIMAR, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 8º XXXIII:37 (n. 2.)
WIEN, Österreichische Nationalbibliothek: 80.X.52
(30)WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 749.3 Theol. (1);
917.26 Theol. (3); 990.10 Theol. (1); 1163.5 Theol. (3);
1164.100 Theol. (3); J 683.8º Helmst. (4); J 601.8º Helmst. (2)
ZWICKAU, Ratsschulbibliothek: 11.10.44.(1)
(35)Der Edition liegt Ausgabe A zugrunde, die gegenüber der ansonsten satzglei-
chen Ausgabe D noch einen Satzfehler auf der letzten Seite aufweist. Text-
kritisch relevante Varianten sind in den weiteren Druckausgaben nicht zu
verzeichnen und angesichts der Strenge, mit der bei Texten dieser Art auf die

|| [1101]

Einheitlichkeit des Textbestandes geachtet wurde,13 nicht zu erwarten. Die
Abweichungen liegen nur im Satz und in Schreibvarianten einzelner Wörter
und lassen keine eindeutige Reihenfolge der Drucke erkennen. Die späteren
Ausgaben aus Wittenberg weisen einen platzsparenderen Satz auf und haben
(5)zum Teil nicht das Wappen auf A 1v (G, I). Nachdrucke, ebenfalls ohne
Wappen, erschienen noch im gleichen Jahr auch in Mühlhausen und Jena (B,
H). Der Druck F ist, trotz Wittenberger Kolophon, ein kommerzieller
Nachdruck aus der Offizin von Samuel Apiarius in Basel.14 Druck J weicht
nur in kleinen Satzvarianten von D ab und ist im VD 16 nicht als eigene
(10)Nummer aufgenommen.

Kommentar
1 Vgl. die Einleitung zu Nr. 13: Exegesis perspicua (1574), 1017f.
2 Zu den historischen Umständen der „Torgauer Artikel“ und ihrer theologischen Einordnung
vgl. Dingel, Torgauer Artikel, 119-134, sowie Hund, Das Wort ward Fleisch, 615-668.
3 Die Verhöre dauerten bis zum 18. Juni. Eine Liste der Verhörten bei Hasse, Zensur, 173f,
Anm. 155.
4 Hierzu Hasse, Zensur, 179 mit Anm. 176f.
5Hasse, Zensur, 186, Anm. 14.
6 Zu der Entstehung der lateinischen Fassung und den Besonderheiten dieser Ausgabe vgl.
Hasse, Zensur, 206-209.
8 Vgl. Johannes Hund, Crell, Paul, in: Biographien zum Forschungsprojekt "Contrversia et
Confessio", http://www.controveria-et-confessio.de; zuletzt besucht am 22.9.2006.
Vgl. auch das „biographische Profil“ bei Hasse, Zensur, 332-348.
9 Zu ihm vgl. das „biographische Profil“ bei Hasse, Zensur, 319-332.
10 Vgl. Johannes Hund, Listhenuis, Georg, in: Biographien zum Forschungsprojekt "Contro-
versia et Confessio", http://www.controveria-et-confessio.de; zuletzt besucht am
22.9.2006. Vgl. auch das „biographische Profil“ bei Hasse, Zensur, 304-319.
11 Vgl. zu den Mitgliedern der Kommission: Dingel, Torgauer Artikel, 128; Hasse, Zensur, 173.
12 Vgl. hierzu Hasse, Zensur, 180-182.
13 Vgl. Hasse, Zensur, 53.
14 Für detaillierte Auskünfte hierzu sei Ulrich Kopp, Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel,
herzlich gedankt
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