||
[
A 2r:] Vorrede an den Christlichen Leser.
Es ist one zweiuel meniglich
1 bewust, das aus verhengnis des gerechten zorns Gottes der fur vielen
jaren gefehrliche geregte
2 Sacramentsschwarm
3
nu eine lange zeit nicht alleine
Deudschland vnd desselben l
bliche vnd Christliche wolbestalte Kirchen, Schulen vnd Vniuersiteten zum
beschwerlichsten betr
uͤbet, angefochten vnd verwirret, sondern auch
a gantze vnd grosse K
nigreich vnd Lande anderswo angestecket,
begriffen vnd eingenomen hat mit beschwerlicher, vnaussprechlicher vnd
vnergr
uͤndlicher klage, schaden, schmertz vnd betr
uͤbnis vieler Christlichen
hertzen. Denn was in vnd mit demselben schwarm vnd gifft an denen
orten vnd Landen, do er eingewurtzelt, fur schwere straffen Gottes auffm fus
gefolget, das ist leider – vnd Gott erbarm es – am tage.
4 So ist auch in
Deudschland,
welches numehr
||
[
A 2v:] zur straffe reiff vnd vberstendig
5 sein scheinet, vber alles gethanes trewes wehren, vermanen, flehen,
widersprechen vieler fromer Christlicher Obrigkeit vnd Lerer es
gleichwol damit auch so ferne komen, das obgedachter Sacramentsschwarm vnd
schwaden
6 viel feiner Kirchen, F
uͤrstenthum vnd Herrschafften vnd viel feiner,
hochbegabter, furtrefflicher Leute vnd Ingenia begriffen, bet
ret vnd
gleichsam bezaubert hat. Denn auch sie, die Sacramentsfeinde, mit aller jrer
macht, kunst vnd listen dahin getrachtet, wie sie solche jre gifft
weit vnd ferne propagiren vnd ausbreiten vnd den anhang jres teils gros vnd
sehr ansehenlich machen m
chten. Vnd gehet mit denselben noch leider
heutiges tages nach dem
36. Psalm: „Sie
ligen auff jren Lagern vnd trachten schaden zu thun. Sie stehen feste auff
jren b
sen wegen vnd schewen sich keines argen“
7 etc.Ob denn wol in diesen vnsern Sechsischen vnd Meissnischen Landen vnd
Kirchen durch Christliche, ernste vnd trewhertzige Veterliche fursorge
vnserer hertzgeliebten Obrigkeit, des Christlichen hochgebornen F
uͤrsten
||
[
A 3r:] vnd Herrn, Herrn
Augusti,
Hertzogen vnd Churfuͤrsten zu Sachssen etc.,
8
noch zurzeit diese beschaffung vnd fursehung gethan worden, das dieses
Artickels wegen in seiner Chur. G. Landen, Kirchen, Schulen
vnd Vniuersiteten vielgedachter Sacramentschwarm
ffentlich nicht hat
stathaben oder verteidigt werden d
uͤrffen: Wie denn h
chstgedachter vnserer
Obrigkeit die vielfaltige Religionstractat, handlungen, bekenntnis, abschied
vnd widerholungen, die jr Churf. G. beides ausser vnd inner Landes zu
mehrmalen mit grossen, schweren vnkosten hat halten, anordnen, stellen vnd
geben lassen, gnugsam vnd
ffentlich zeugnis bey allen rechtgleubigen, fromen
hertzen geben. Vnd ist ja einmal an deme, das jre Churf. G. sowol auch
derselben hertzgeliebts K
niglichs
Ehegemahel
9 sich offtmals haben klar vnd ausdr
uͤcklich erkleret vnd
vernemen lassen, das jr Churf. G. in jren Landen Kirchen, Schulen vnd
Vniuersiteten, ja in jrem eigenen hertzen dieses Artickels wegen – wie auch
sonst von der gantzen Religion – keine andere Lere, glauben noch meinung
wissen, halten
||
[
A 3v:] noch sch
uͤtzen wolten, denn wie dieselbe von jren
lieben Vorfaren, den Hochgebornen Chur- vnd F
uͤrsten zu
Sachssen, durch Gottes sonderliche Gnade zu
Augspurg fur dem gantzen Reiche
ffentlich bekand vnd bezeuget worden
10 vnd nachmals aus vnermeslicher barmhertzigkeit vnd g
uͤte Gottes zu
solcher lere, erkentnis vnd bekentnis S. Churf. G. geliebter Herr Vater, der
hochgeborne F
uͤrst vnd Herr, Herr
Heinrich, Hertzog zu Sachssen etc. Christlicher gedechtnis,
wunderbarlichen bracht vnd komen were.
11 Von deme folgends dieselbe Lere vnd Bekentnis auff jr Churf. G. sowol
derselben geliebten Herrn Bruder,
Churf
uͤrst
Moritzen seliger, vorfellet vnd derer wegen S. Churf. G.
jrer getrewen, lieben Landschafft sich allergnedigst verpflichtet, das S.
Chur. G. sie bey derselben Religion vnd Bekentnis vermittelst G
ttlicher
verleihung gnedigst vnd bestendiglich sch
uͤtzen vnd erhalten wolte. Als auch vnlangst etliche hochwichtige vrsachen furgefallen, dieses
Artickels wegen eine kurtze widerholung voriger dieser Landen
||
[
A 4r:]
ffentlicher Bekentnis zu fassen vnd ausgehen zu lassen, wie denn fur dreien
jaren geschehen, da zu solcher widerholung jre Churf. G. alle derselben
Theologen in beiden Vniuersiteten, in allen dreien Consistorien vnd
alle Superintendenten des Landes gnedigst erfordern vnd beschreiben
lassen.
12 Hette jre Churf. G., welche mit gedachter einfeltigen widerholung
beneben andern Christlichen K
nigen, Chur- vnd F
uͤrsten wol ersetiget vnd
begn
uͤget gewesen,
gentzliche hoffnung geschepfft, es solte
dieses Artickels wegen in jrer Churf. G. Landen, Kirchen vnd Schulen ferner
kein missuerstand, verdacht, zanck oder zwiespalt, viel weniger aber einige
gefahr des Sacramentschwarms zu gewarten oder zu f
uͤrchten sein. Vnd zwar auch
wir Theologen, so der vns damals furgelegten Dressdnischen widerholung
sampt vnd sonderlich vnterschrieben haben, bezeugen vnd bekennen fur der
gantzen Christenheit, das wir damals eben in derselben guten hoffnung vnd
vertrawen gestanden, bezeugen mit warheit, das wir in rechter einfalt vnd
aus Christlichen trewen hertzen vnd
||
[
A 4v:] wolmeinung dieselbe gestalte
Formul gemeiner bekentnis vns haben gefallen lassen, doch in keinem
andern verstande noch meinung, denn das dieselbe solte sein eine kurtze,
einfeltige vnd eigentliche Summa der Lere, wie die von diesem Artickel nu
vber vierzig vnd funffzig jare in diesen Landen vnd Kirchen nach Gottes Wort,
Augspurgischer Confession, Schmalkaldischen Artickeln vnd nach
Lutheri vnd
Philippi Schrifften
ffentlich gepredigt, bekand, geleret
vnd erhalten worden. Vnd ist zu ende vielgedachter Dressdnischen Repetition eben die Clausel mit
jtzgemeldeten worten angehangen, das man daraus zu sp
uͤren vnd zu ersehen
hette, das die gedachte widerholung nicht den Sacramentsfeinden,
ffentlichen oder heimlichen, zum vorteil oder vnterschleiff
13 gestellet vnd wir dasjenige, dessen vns etliche b
se vnd
vnruige Leute, vnser vnd vnserer Lande Kirchen vnd Schulen abgesagte vnd
geschworne Feinde,
ffentlich, feindlich vnd schmelich besch
uͤldigt, nicht
gesucht noch gemeinet; viel weniger auch gedacht hetten, das die
Sacramentsfeinde so
||
[
B 1r:] k
uͤne vnd vnuerschambt sein solten, das sie
furgeben vnd Christliche Leute zu bereden sich unterstehen d
uͤrfften
oder solten, es were alles das, so in ermelter Repetition gefasset, auch jre
eigene Lere vnd Bekentnis vom heiligen Abendmal.
14 Denn vns je bewust, das sie vnsere vnd vnserer Kirchen vnd Bekentnis
Feinde nu vber funffzig jar gewesen vnd sich eben vber diesem heubtpunct
vnserer Confession zu
Augspurg Anno
1530 von dieser vnser Bekentnis vnd Kirchen abgesondert vnd zu dem grewlichen riss vnd trennung, die sieder
15 der zeit gewesen, alleine vrsach geben haben, auch jre schwermerey
vnd lesterung noch nie erkant, widerruffen oder Gott vnd seiner lieben
Kirchen abgebeten. Aber vber jtzt gedachtes alles hat sich dennoch durch
verhengnis gottes vnd durch sein gerechten zorn vber der Welt vndanckbarkeit
vnd vnauffh
rliche vnbusfertigkeit befunden, das die Sacramentsfeinde
durch anstifftung etlicher wenig Priuat Personen mit etlichen vnsers
mittels
16 Theologen einen heim
lichen, fehrlichen verstand
gesuchet, gehabt vnd gefunden vnd derselben etliche dahin
||
[
B 1v:] bewogen,
das sie allgemach angefangen, die Sacramentschwermerey doch vnter einem
andern sch
nen vnd gleissenden schein zu entsch
uͤldigen, zu besch
nen vnd
schm
uͤcken, zu propagiren vnd auszubreiten. Zu welchem ende denn
allerley vergiffte gedruckte vnd vngedruckte Sacramentirische B
uͤcher in
diese Lande eingeschoben vnd in die arme Jugend, beneben den
Sacramentirischen opinionen vnd gr
uͤnden, eingesteckt vnd eingebildet worden.
Dis aber so heimlicher, verdackter vnd geschwinder weise, das die gefahr vnd
jr vorhabend arglistig beginnen fast niemand hat sehen k
nnen noch
ffentlich besch
uͤldigen d
uͤrffen. Als denn nach viel vorgehenden Christlichen vermanungen vnd verwarnungen dem
Churfuͤrsten zu Sachssen etc.,
vnserm gnedigsten Herrn, von etlichen jren Freunden vnd Verwandten zukomen,
solche seiner Theologen practiken vnd vorhaben durch sonderliche schickung
Gottes vnuersehens offenbaret vnd entdecket worden vnd S. Churf. G.
aus vielen jren Briefen vnd Schrifften, die jr Churf. G.
||
[
B 2r:] zu jren
handen erlangt, so viel mit schmertzen vnd betr
uͤbnis jres Hochf
uͤrstlichen
gem
uͤtes befunden, das alle sachen dahin vnd zu diesem ende gerichtet, wie man
Herrn Doctoris
Lutheri
Lere, Glauben vnd meinung vnd also das allgemeine funffzigjerige Bekentnis vom Abendmahl des Herrn
17 allgemach aus der Leut henden, hertzen vnd gem
uͤter ausreissen vnd
ausrotten vnd dagegen die Sacramentschwermerey in diese Lande vnuermarckt
ausbreiten vnd fortsetzen m
chte,
18 als hat h
chstgedachter vnser gnedigster Herr auff gehabten
statlichen Christlichen rat vnd bedencken jrer getrewen lieben Ritterschafft,
Landstende vnd Theologen ein dringende, vnuermeidliche notdurfft
geachtet, abermal etlich wenige, kurtze vnd klare Artickel Affirmatiue, als
zur erklerung vielgemelter Dressdnischen Repetition aus Gottes Wort,
Lutheri
vnd
Philippi schrifften vnd andern
hiebeuor gethanen
ffentlichen Bekentnissen dieser Lande, vnd denn auch
Negatiue, aus den furnemesten der alten vnd newen Sacramentschwermer
schrifften, zu fassen, die jre Churf. G. beides der Landschafft vnd
||
[
B 2v:]
Theologen furzulegen vnd darauff die verdechtigen Personen zu befragen hette
vnd also ein klarer, liechter vnd vnuerdechtiger vnterschied zwischen vnserer
vnd der Sacramentirischen Lere zu sehen vnd zu befinden were. Zu diesem einigen vnd zu keinem andern ende sind gegenwertige Artickel
vnserer Bekentnis, wie meniglich sihet, gefasset vnd zusamenbracht worden,
welches anfangs derselben zu berichten wir fur notwendig geachtet. Ob denn
wol vns leider fur augen, was fur eine beschwerliche,
ergerliche vnd hochschedliche trennung vnd zerr
uͤttung hieraus vnter vns
selbs zu bef
uͤrchten vnd zu befahren sein wil, daneben auch wol verstehen, wie
hoch dessen allen unsere gemeine Feinde sich frewen vnd dar
uͤber erlustiget
werden, viel auch derselben nachmals zu schreien vnd vns zu
besch
uͤldigen keine schew noch scham haben werden, als ob wir selbs durch
vnser allzu viel vertrawen vnd gelindigkeit zu solchem vbel vrsach gegeben
vnd daran nicht weniger als diejenigen selbs, die sich des Sacramentschwarms
teilhafftig gemacht, sch
uͤldig sein.
||
[
B 3r:] Vnd demnach es leider mit uns vnd vnsern Kirchen schier das
ansehen haben vnd gewinnen wil, das der Prophet Jsaias von seiner zeit
klagt,
Cap. 9: „Ein jglicher
frisset das Fleisch seines arms, Manasse dem Ephraim vnd Ephraim dem Manasse,
vnd sie beide miteinander wider Juda“
19 etc., so sind wir doch in betrachtung vnd zeugnis vnsers guten
Gewissens vnd friedliebender hertzen dieser gentzlichen
vngezweiuelten hoffnung, zuuersicht vnd vertrawens zu Gott dem Herrn, das
seine hand dieses alles wol endern vnd seiner lieben Kirchen vnd vns zum
besten wenden kan vnd wird; das auch, wie an gemelten ort Jsaiae gesagt wird, des Herrn hand
vnuerk
uͤrtzt vnd noch ausgestreckt ist, nicht alleine die Gottlose Welt zu
straffen, sondern auch seine liebe, hochbetr
uͤbte, jemerlich zurissene
vnd verwundte Kirche zu befridigen, zu heilen vnd zu erretten.
20
Wir sind auch zu allen Christlichen, friedfertigen vnd der Warheit liebenden
vnd begirigen hertzen der tr
stlichen hoffnung vnd trewen zuuersicht, sie
werden aus gegenwertigen
||
[
B 3v:] vnsern Artickeln Christlich vnd richtig vermercken vnd befinden, das wir ja des Sacramentschwarms nicht
sch
uͤldig noch teilhafftig sind, auch fur vns nichts newes, frembdes oder
hiebeuor in diesem streit vnerh
rtes oder vnbreuchliches furgeben vnd leren,
sondern alleine das, das in Herrn
Lutheri Schrifften, in Corpore doctrinae Christlich vnd wol gefasst,
im rechten verstand zusamengezogen vnd ein klaren vnterschied
zwischen vnserer vnd der Sacramentschwermer Lere hiemit haben zeigen vnd
Christliche hertzen dafur verwarnen vnd verwaren wollen. Bitten demnach alle vnd jede Christliche hertzen hohes vnd nieders Standes,
denen diese vnsere Artickel furkomen werden vnd die etwan zu b
sem
argwon vnd verdacht wider vns, vnsere Kirchen vnd liebe Herrschafft durch
vnser misg
uͤnstigen vnd Widersacher geschrey vnd lesterung, durch
der Sacramentirer boshaffte verkerung vnd endlich durch der vnsern vns
vnbewusten schedlichen zuneigung zu den Sacramentsfeinden vnd heimlichen
verstand mit denselben bewogen sein
||
[
B 4r:] m
chten, sie wollen vns solches
verdachts Christlich erlassen vnd denselbigen jtzige vnsere wolmeinliche,
gr
uͤndliche, deutliche vnd Christliche Erklerung entgegen setzen,
die Ar
tickel, wie sie von uns trewlich vnd recht gemeinet
vnd gestalt sein, one vorgefaste praeiudicien, argwon vnd misstrawen, auch
one vnn
tig vnd f
uͤrwitzig gr
uͤbeln verstehen, an- vnd auffnemen vnd das zu
vnserer lieben Obrigkeit vnd vns sich gentzlich vnd gewis versehen, das wir
durch Gottes gnedige h
uͤlffe der Sacramentschwermerey vns nicht
teilhafft machen wollen noch k
nnen noch einige gemeinschafft mit jnen vnd
jrer Lere suchen noch haben wollen, so lang die Lerer vnd verfechter solcher
Schwermerey auff jren gefasten jrrigen Opinionen, schwermerischen Gr
uͤnden,
verkerung vnd lesterung der wort vnd warheit Christi vnd vnserer Kirchen
vnbusfertig vnd halsstarrig bestehen vnd verharren. Nachdeme wir aber leider befunden vnd vermarckt, das die Sacramentsfeinde
vnd die, so vnter vns mit denselben heimlichen gerne eins sind vnd sein
wollen, jre Schwermerey
||
[
B 4v:] vnter dem schein vnd furwendung Corporis
doctrinae vnd anderer Schrifften Herrn
Philippi seliger – die wir bisher als einen sonderlichen
tewrbaren Kirchenschatz gehalten vnd zu halten gentzlichen entschlossen vnd
fur Gott auch schůldig sind fortzusetzen – zu besch
nen vnd zu schm
uͤcken
sich vnterstehen; dabey auch, wie die heimlichen Briefe vnd Schrifften
etlicher jrer Consorten gelautet, Herrn
Lutheri Schriffte vnd Bekentnis vom Abendmal gantz zu verdringen, zu
verdr
uͤcken vnd hindan zu setzen gedencken, so zeugen wir hiergegen,
das wir weder mit den Sacramentirern noch jren heimlichen J
uͤngern vnd
Discipeln dessen gantz nicht einig sind noch sein k
nnen vnd das wir durch
G
ttliche verleihung die beide Menner,
Lutherum vnd
Philippum, vnd jre
hochn
uͤtze vnd n
tige Schrifften vnd B
uͤcher vns voneinander nicht trennen
oder reissen vnd nemen lassen k
nnen, sondern wie sie in jrem leben
bis in jren seligen abschied einm
uͤtiglich nebeneinander gelebt vnd zu
f
rderung des wercks Gottes, dar-
||
[
C 1r:] zu sie miteinander beruffen, trewlich
vnd seliglich in dem Hause des Herrn gedienet haben, also wollen wir jre
schrifften vnd rechten verstand derselben als der rechten dieser zeit Eliae
vnd Elisae auch beysamen in geb
uͤrlicher danckbarkeit haben, wissen vnd
behalten. Vnd so wenig wir andern vnruigen Geistern vnd Schwermern, die bisher wider
diese Lande vnd Kirchen grewlich vnd one auffh
ren, doch Gottlob one gnugsame
vrsach vnd gr
uͤnde gew
uͤtet vnd getobet haben, nicht sollen noch wollen
vorstatten, das sie vns Corpus doctrinae erleideten,
21 aus henden vnd hertzen rissen, also wenig sollen vnd wollen
wir mit Gottes h
uͤlff vns Herrn
Lutheri Schrifften vnd B
uͤcher hinderdringen,
nemen oder verdacht machen lassen. Darumb, wenn wir vns auffs Corpus
doctrinae beruffen, wolle sich niemand bereden lassen, das wir
Lutheri Schrifften damit hindangesetzt oder
verworffen haben solten, sondern vielmehr wolle jedermeniglich gentzlich vnd vngezweiuelt zu vns sich versehen vnd dessen von vns gewis sein,
das wir damit keine an-
||
[
C 1v:] dere denn Herrn
Lutheri Lere verstanden vnd
gemeinet haben wollen.
Doch wollen wir diese vnsere bezeugung auch mit dem furbehalt ferner erkleret
vnd verwaret haben, das wir alleine Gottes Wort, die einige vnd ewige Warheit
formam vnd normam, das ist furbild vnd Regel reiner vnd gesunder Lere
gleuben, erkennen vnd ehren vnd vielgemelter vnser lieben Veter vnd
Praeceptorn B
uͤcher derselben alleine, wie auch alles das vnsere, vnterworffen
haben wollen. Denn wir vns wol zu bescheiden wissen, das alleine Gottes Wort die Warheit
ist vnd bleibet, in welcher alle Heiligen vnd Auserwelten geheiliget werden
m
uͤssen, vnd das keines Menschen Lere oder Schrifften, er heisse auch wie er wolle, Gottes Wort gleichzusetzen oder dar
uͤber zu erheben ist.
Sondern wie Dauid sagt
Psalm. 19:
„Alleine des Herrn befehle sind richtig vnd erfrewen das hertze. Die
Gebot des Herrn alleine sind lauter vnd erleuchten die augen. Die furcht
des Herrn ist rein vnd bleibet ewiglich. Die Gebot des Herrn sind
wahrhafftig vnd allesampt gerecht. Sie sind tr
stlicher denn
||
[
C 2r:] Gold vnd viel feines Goldes. Sie sind s
uͤsser denn Honig vnd
Honigseim“
22 etc. Letztlichen vnd schlieslichen erinnern vnd bitten wir den Christlichen
fromen Leser, er wolle sich an deme nicht ergern, das wir in negatiua
sententia vnd erzelung der Sacramentschwermerey auch etlicher Personen
namhafftig haben gedencken m
uͤssen. Denn solches je von vns dergestalt
nicht gemeinet, das wir mit jnen zu zancken vrsach suchen oder geben vnd sie
gleichsam vorsetzlich wider vns vnd vnsere Kirchen ausfordern vnd reitzen
wolten. Sondern weil vnserer vnd anderer Kirchen notdurfft gewesen, ein
klaren vnterschied vnserer vnd der Sacramentirischen Lere zu zeigen vnd die
Gr
uͤnde zu melden,
b auff welchen der streit vnd zwiespalt zwischen jnen vnd vns je vnd
allwege gestanden vnd noch stehet, haben wir die B
uͤcher vnd Tichter
23
derselben mit anzeigen vnd nennen m
uͤssen, damit meniglich vnd sonderlich
die vnberichteten vnd einfeltigen sehen vnd verst
uͤnden, das wir solche jrrige
Lere nicht ertichtet oder jnen zur vngeb
uͤr vnd one grund zumessen, sondern
wir wegen der vergifften
||
[
C 2v:] Schrifften vnd B
uͤcher, die auch in
diese vnsere Lande vnd Kirchen heuffig eingeschoben, vnsers widersprechens
gnugsame gr
uͤndliche, erhebliche vnd Christliche vrsachen hetten. Wolle demnach ein jedes Christliches, friedliebendes vnd der Warheit begirig
hertze fur den angezogenen Schrifften, Jrthumen vnd Opinionen der Sacramentsfeinde zu dieser verwirrten, betr
uͤbten zeit hiemit verwarnet sein
vnd dafur sich h
uͤten vnd f
uͤrsichtiglich bewaren. Denn mit Gifft
vmbzugehen nicht jedermans thun ist. Hergegen aber wollen jnen Christliche
hertzen vnd frome Hausveter Herrn
Lutheri seligen Schrifften vom heiligen Abendmal, so widerumb in ein
Handb
uͤchlin zusamenbracht vnd ferner gedruckt
werden
sollen,
24 jnen Christlich befohlen sein lassen, die mit allem fleis lesen,
erwegen vnd jnen einbilden, so werden sie wider alle Sacramentschwermerey
vnd gifft gnugsam vnd wol damit verwaret sein vnd bleiben, daraus gr
uͤndlichen
bericht vnd trost finden vnd nemen k
nnen. Bitten hiemit von grund unsers hertzens, der ewige vnd lebendige Gott,
der Vater vnsers
||
[
C 3r:] Herrn Jhesu Christi, welcher durch D.
Lutherum vnd
Philippum das Liecht seines seligmachenden Worts, rechten verstand vnd
seligen brauch der hochwirdigen Sacrament aus vnermeslicher
barmhertzigkeit der letzten Welt verliehen vnd gegeben hat, er wolle nicht
nach vnserm verdienst vnd vndanckbarkeit mit vns in seinem zorn
handlen, sondern aus lauter gnaden vnd barmhertzigkeit solches Liecht vns vnd
vnsern armen Nachkomen gnedigst bis zu der fr
lichen widerkunfft seines
lieben Sons fur vnd fur leuchten vnd scheinen lassen. Vnd wie er durch S.
Paulum, vnsern Apostel, des Herrn Testament auch vns armen Heiden hat
befohlen vnd darbey gantz gnedig vertr
sten lassen, das solches bis
auff die widerkunfft Christi erhalten werden vnd bleiben solle, vnd demnach
auch seine liebe Kirche an allen den orten sein, bleiben vnd gesamlet werden
solle, da das gedechtnis der wolthaten Christi vnd rechter verstand vnd
brauch dieses des Herrn Testaments erhalten wird, also wolle er auch vnter
vns dasselbige rein vnd vnuerfelscht gnedigst bewaren, vns
||
[
C 3v:]
daraus seine G
uͤte vnd Barmhertzigkeit fur vnd fur erkennen, predigen,
preisen vnd rh
uͤmen lassen, vns vnd vnsere Christliche liebe Obrigkeit wider
alle gefahr, verfolgung, anfeindung, lesterung vnd schmach gnedigst
sch
uͤtzen, stercken, tr
sten vnd verteidigen vnd vns seiner ewigen, waren
Kirchen lebendige Gliedmas sein vnd bleiben lassen. Ach Herr Jhesu, bleibe bey vns, es wil abend werden,
25 erhalte vnd heylige vns bey, in vnd durch dein heiliges Wort vnd
Warheit. Dein Wort ist die Warheit.
26 Gedencke an deinen Bund, denn deine liebe Kirche ist allenthalben
jemerlich verheret. Las die Geringen nicht mit schanden dauon gehen, die Armen vnd Elenden rh
uͤmen deinen Namen.
27 Mache dich auff, Gott, vnd f
uͤre aus deine sache. Gedencke an die
schmach, die dir teglich von den Thoren widerferet, denn das toben deiner
Widerwertigen wird je lenger je gr
sser.
28 Amen.
Die versamleten Theologen zu Torgaw:
29 ||
[
C 4r:]
Henricus Salmuth D., Pastor
ecclesiae
Lipsensis.
30 Paulus Crellius, Theologiae Doctor,
subscripsit.
Caspar Eberhart Doctor, Pastor
ecclesiae Christi in vrbe
Misena, subscripsit.
31 Wolffgangus Harderus D., Pastor
ecclesiae
Lipsensis, subscripsit.
32 Martinus Mirus D., Concionator Aulicus,
subscripsit.
33 Adamus Rotherus D., Superintendens
ecclesiarum in Episcopatu
Mersburgensi.
Georgius Langevoith D.,
Pastor et Superintendens ecclesiae
Chemnicensis.
34 Daniel Greserus, Pastor et
Superattendens
Dresdensis.
Casparus Heyderich, Pastor et
Superattendens
Torgensis, manu propria subscripsit.
35 Nicolaus Jagenteuffel, Pastor
et Superintendens
Annaemontanus, subscripsit.
36 Ioannes Cornicaelius, Pastor et
Superintendens ecclesiae
Hanensis, manu
propria subscripsit.
37 Samuel Iauchius, Pastor et
Superintendens
||
[
C 4v:] ecclesiae
Fribergensis, manu propria subcripsit,
c θεῷ δόξα.
c38 Franciscus Straus, Pastor et
Superintendens ecclesiae
Saltzensis in
Thuringia, manu propria subscripsit.
39 M. Petrus Glaser, Concionator
ecclesiae
Dresdensis, propria manu
subscripsit.
40 M. Georgius Listenius, Churf.
Sechsischer Hofprediger, propria manu subscripsit.
41 ||
[
D 4v:] Kurtze Bekentnis vnd Articul vom heiligen Abendmal des Leibs vnd Bluts
vnsers Herrn Jhesu Christi.
Erstlich leren, gleuben vnd bekennen wir von grund vnsers hertzens,
das die warhafftige gegenwart des wesentlichen, waren Leibs vnd Bluts des
Herrn Christi in seinem Abendmal, die wir vnd alle der Augspurgischen
Confession trewe Verwandte mit vnd nach Herrn
Luthero,
Philippo,
Pomerano vnd jren getrewen Geh
uͤlffen wider das Bapsthum vnd alle
Sacramentirer je vnd allwege geleret vnd bekennet haben, auff keine
andere Grundfest zu setzen sey, als auff die festen, vnbeweglichen, klaren
vnd warhafften wort der einsetzung vnsers Herrn Christi, welche deutliche
wort der stifftung, als dieser sachen eigentlich fundament, einfeltiglich
wie sie an sich selbs lauten vnd alle vmbstende der Stifftung klar weisen
vnd nicht anders zu erkleren sein,
aus dieser
vnwidersprechlichen vrsache, das die Euangelisten solche Testamentswort
des Herrn mit sondern vleis vnd fast mit einerley worten beschreiben
89 one meldung einiger figur oder newen, frembden verstands der wort.
||
[
E 1r:] Welchen einhelligen Consens der heilige Apostel
Paulus, wie
er sie zum letzten vom Herrn selbs im dritten Himel entpfangen,
90 von worten zu worten widerholet vnd bestetiget.
91 Damit auch der erklerung S.
Pauli von Feinden der Warheit, des
Bapsthums vnd Sacramentirern, keine gewalt geschehe vnd richtiger
verstand bleibe seiner eigen Wort, da er spricht: „Das Brot, das
wir brechen, ist es nicht die gemeinschafft des Leibs Christi? Den Kelch,
den wir trincken, ists nicht die gemeinschafft des Bluts Christi?“
92 So behalten wir die einige Apostolische Erklerung, wie ers wil
verstanden haben, nemlich die wort des Herrn selbs: „Nemet, esset, das
ist mein Leib“ etc. Wie auch Herr
Lutherus diesen Spruch
Pauli seines Hertzens freude vnd krone wider die Sacramentirer rh
uͤmet.
93 Also brauchen vnd halten wir jn auch wider alle alte vnd newe
Sacramentschwermer, die mit diesem Spruch
Pauli des Herrn Christi wort,
dieser Kirchen Confession vnd
Lutheri
meinung stracks vmbzustossen vnd falsch zu machen sich vnterstehen.
II.
Demnach halten vnd gleuben wir hertzlich vnd warhafftiglich, es
werde im Abendmal des Herrn, in dem er selbs warhafftig, lebendig,
wesentlich vnd seiner Person hal-
||
[
E 1v:] ben vnzertrennet gegenwertig, mit
vberreichung vnd empfahung des vnuerwandelten Brots vnd Weins vns
warhafftig, wesentlich, doch vnsichtbarer, vnentpfindlicher vnd
vnausforschlicher weise zu essen vnd zu trincken gegeben vnd von
vns entpfangen der ware wesentliche Leib des Sons Gottes, den er an sich
genomen vnd fur vns einmal am Stam des Creutzes auffgeopffert hat, vnd das
ware Blut, welchs er fur vns vergossen hat zu vergebung der S
uͤnden. Dis
aber zu diesem nutz, das die Gleubigen seiner erl
sung vnd aller seiner
wolthaten sollen teilhafftig werden. Vnd der Son Gottes mit solcher
vbergabe bezeuget, das er vns gewis anneme, zu Gliedmassen mache seines
Leibes, mit seinem Blut reinige, vergebung der S
uͤnde vnd seinen heiligen
Geist schencke, selbs in vns wonen vnd fur vnd fur krefftiglich wircken
wolle.
III.
Zum dritten, das wir klar fur Gott vnd der gantzen Kirchen bezeugen, wir
sind keiner Sacramentirischen meinung, alter oder newer, zugethan vnd
gedenckens mit jnen nicht zu halten. Auch viel vnn
uͤtzer, gefehrlicher
disputation vnd fragen zu verh
uͤten, behalten wir bestendig vnd
eintrechtig die form vnd weise von dem heiligen Abendmal zu
g reden, die wort der
||
[
E 2r:] einsetzung vnsers Herrn Christi vnd
die widerholete erklerung S.
Pauli, welche in vnserm
Kindercatechismo
94 so wol auch in dem grossen,
95 auch andern ausf
uͤrlichen schrifften vnd Predigten D.
h
Lutheri vnd Herrn
Philippi seliger vnd andern
ffentlichen
B
uͤchern wie obgemeldet gefasst ist, darinnen klerlich vnd richtig dauon
geredet. Bekennen vnd gleuben auch, das dieselbigen jre hochbedechtige
vnd wolbewogene erklerung von keinem Zeichen oder Figur des abwesenden
Leibs, auch nicht allein von dem Geistlichen essen, sondern wie jre frage
vnd antwort deutlich, vernemlich vnd Christlich lauten, von dem
Sacramentlichen oder leiblichen Essen des waren Leibs vnd Bluts Christi im
Abendmal zu verstehen sein.
Lutherus zeuget, das des Herrn Abendmal sey
sein warer Leib vnd Blut vnter dem Brot vnd Wein, vns Christen zu essen
vnd zu trincken von Christo selbs eingesetzt. Vnd das des Herrn Leib vnd
Blut beide wirdige vnd vnwirdige, so hierzu komen, entpfangen. So
fragt auch Herr
Philippus in der
Wittenbergischen vnd Mechelburgischen Kirchenordnung klar, was im Abendmal des Herrn
ausgeteilet vnd entpfangen werde. Antwortet richtig vnd bestendiglich,
nemlich warer Leib vnd Blut Christi.
96
IIII.
||
[
E 2v:] Hiemit leren oder billichen wir keinesweges einige
Papistische Transsubstantiation, das ist, das in krafft der gesprochenen
wort der einsetzung dieses Sacraments Brot vnd Wein in den Leib vnd Blut
Christi verwandelt vnd nur eine blosse eusserliche gestalt Brots vnd Weins
dableibe; viel weniger, das der Leib vnd Blut Christi localiter im Brot
vnd Wein eingeschlossen oder beharrlich darmit vereinigt werde
ausser der niessung,
sondern wissen vnd bekennen, das
ausser der geordenten austeilung vnd entpfahung in der Abg
ttischen
Papistischen Mess, oder so man das Brot einschleust
97
i in Sacramentheuslin
i oder anzubeten vmbtregt vnd weiset, wie im
Bapsthum geschicht, Christi Leib nicht gegenwertig oder daruor zu halten
sey. Wir verdamnen alle dieselben
j Papistischen Jrthum vnd schreckliche Grewel, wie bishero geschehen
vnd Gottlob noch ernstlich geschicht. Wir leren vnd halten auch nicht, das
hie im Abendmal einige Auffart oder Niderfart vom Himel, wie vnser lieber
Vater
Lutherus redet,
98 hie geschehen solte, sondern bleiben fest eintrechtiglich bey den
beiden Articuln des Glaubens „Auffgefaren gen Himel, Sitzend zur
Rechten Gottes“ etc. Wir ertichten auch nicht einige vbiquitatem
carnis
99 oder verleugnen die warheit des Leibs Christi oder einigen Articul
Christliches Glaubens, dispu-
||
[
E 3r:] tiren gar nichts de modo praesentiae,
wie der Leib Christi vnd sein Blut da sein k
nne, solches alles ist
vnerforschlich vnd menschlicher vernunfft, so scharff sie ist, zu
ergr
uͤnden vnm
uͤglich, sondern lassen es G
ttlicher allmechtigkeit befohlen
sein, bleiben schlechts
100 bey des Herrn Wort in dem
uͤtigem Christlichem gehorsam des
Glaubens:
k „Das ist mein Leib. Das ist mein Blut.“
k Halten demnach, das vnione sacramentali, durch Sacramentliche einigkeit, das Brot sey der Leib Christi vnd der Wein das Blut Christi.
101 Wir bekennen vnd gleuben auch, wo man nach des Herrn befehl
zusamenkomet, seine Einsetzung vnd Stifftung helt, da Brot vnd Wein
dargereicht wird, das alsdenn zugleich gegenwertig sey vnd warhafftiglich
dargereicht, entpfangen vnd mit dem Munde geessen vnd getruncken werde der
ware wesentliche Leib vnd Blut Christi. Dieses aber alles wegen der
Stifftung, Ordnung, Wort, Warheit vnd Allmacht vnsers warhafften, trewen
Erl
sers Jhesu Christi.
102 Daher wir mit der alten, rechtgleubigen Kirchen des Herrn Abendmal
fur ein vnerforschlich mysterium halten vnd k
nnen nicht
||
[
E 3v:] fur
uͤber
in diesen hohen sachen, sondern m
uͤssen bekennen vnd bleiben bey den hellen
vnd
warhafftigen worten vnsers Herrn Christi, welche
vnser Liecht vnd Leuchte sein vnd bleiben;
Psalm. 33: „Des Herrn Wort sind warhafftig, was er
zusagt, das helt er gewis.“
103
Luc. 1: „Bey Gott ist kein
l ding vnm
uͤglich.“
104
Rom. 4: „Was Gott verheisset,
kan er gewis thun.“
105
Ephes. 3: „Gott kan vberschwenglich thun vnd wircken vber alles, das wir verstehen vnd bitten
k
nnen.“
106 „So behelt der Herr in seinem Wort war vnd recht, wenn er
gerichtet wird.“
Psal. 51.
107 „Omnia, quaecunque voluit dominus, fecit in coelo et in terra.“
Psal. 135.m 108 .
VI.
Wir halten auch fur n
uͤtzliche vnd gewisse Regel, das nichts ein
Sacrament ist oder sein kan ausser dem eingesatzten gebrauch.
109 Denn dieses ist klar vnd offenbar, das keine Creatur macht habe,
einige Sacrament zu ordnen oder dieselben zu endern. Auch das der Herr
Christus in diesem Abendmal warhafftig gegenwertig sey nicht vmbs Brots
willen, sondern krafft
n seiner verheissung vnd einsetzung vnd
o vmb des Menschens willen, darin er rechten Glauben, trost vnd
leben wircken wil durch sein Wort vnd Sacrament. Doch verstehen wir den
eingesetzten brauch nach oberzelter erklerung Gottes Worts,
Lu- ||
[
E 4r:] theri,
Philippi vnd aller rechtgleubigen Kirchen
gethanen vnd vberreichten Bekentnis von der befohlenen austeilung vnd entpfahung oder niessung beider st
uͤcke, nemlich des jrdischen Brots
vnd Weins vnd der Himlischen ding des Leibs vnd Bluts Christi. Bekennen
auch bestendiglich, das dieser geordnete, sichtbare brauch zu
vnterscheiden sey von dem innerlichen, geistlichen gebrauch, damit die
Sacramentirer verschlagener weise vnter dem Geistlichen gebrauch vnd dem
schein dieser n
uͤtzen vnd n
tigen Regel nicht jren vngegr
uͤndten
schwarm verbergen vnd verdecken m
gen. Denn obwol dieses war, das dieser
Geistlicher brauch die
gleubige niessung des Leibs vnd
Bluts Christi von dem eusserlichen, sichtbaren, geordneten brauch der
m
uͤndlichen niessung des Sacraments des Leibs vnd Bluts Christi nicht
abzusondern oder zu trennen ist, ja one denselbigen geistlichen brauch der
Gleubigen die m
uͤndliche oder Sacramentliche niessung, dem, der es
empfehet, nicht allein nicht n
uͤtz, sondern auch hochschedlich, t
dlich vnd
verdamlich ist Verm
ge S.
Pauli vrteil,
110 so ist doch, eigentlich zu reden, ein anders die eusserliche handlung
oder austeilung vnd entpfahung des Sacraments des Leibs vnd Bluts Christi,
welchs die gemeine Regel den eingesetzten gebrauch nennet, vnd aber ein
anders der nutz oder geistliche
||
[
E 4v:] brauch der ausgeteilten
vnd empfangenen st
uͤck des Abendmals, das ist des gantzen geordneten
Sacraments von Christo. Hierbey m
uͤssen wir aber vmb der Sacramentirer
verklerung willen auch dis bekennen vnd erinnern, das vmb dieser Regel
willen nicht vnrecht geredt sey, das des Herrn Abendmal sey sein warer wesentlicher Leib vnd Blut vnter dem Brot vnd Wein, vns Christen zu
essen vnd zu trincken von Christo selbs eingesetzt etc. Jtem, das vmb
dieser Regel willen nicht folge, das Brot vnd Wein sein allein blosse
lehre Zeichen, figuren oder bedeutungen des abwesenden Leibs vnd Bluts
Christi oder das mit Brot vnd Wein warhafftig vnd wesentlich der ware Leib
vnd Blut Christi nicht ausgeteilet vnd empfangen werde.
VII.
Wir behalten vnd halten fur n
uͤtz vnd war auch diese dritte Regel, das die
einsetzung dieses Sacraments, durch Christum geschehen, krefftig sey vnd
bleibe in der Christenheit, die wirdigkeit oder vnwirdigkeit des Dieners,
so es reichet, oder des, der es empfehet, solches nicht auffhebe
oder vnkrefftig mache. D.
Lutherus
gr
uͤndet diese Regel also: Sacrament handlen vnd reichen, brauchen vnd
entpfahen, wie auch Gottes Wort handlen, predigen vnd h
ren, hat
||
[
F 1r:]
Christus alles in sein Wort vnd nicht in der Menschen heiligkeit
gestellet, auff das wir des Sacraments vnd Worts sicher vnd gewis m
chten sein.
111 Darumb, wie S.
Paulus sagt, bekennen wir, das auch den Vnwirdigen
warhafftig dargereichet werde der ware Leib vnd Blut Christi, vnd die
Vnwirdigen warhafftig dasselbe entpfahen, da man des Herrn Christi
einsetzung vnd verordnung helt, doch solchs zum Gericht,
112 denn sie missbrauchens, weil sie es one ware Busse vnd Glauben
entpfangen.
VIII.
Demnach leren vnd bekennen wir, das das Abendmal zweierley weise
entpfangen werde, spiritualiter et sacramentaliter. Spiritualis
manducatio oder geistlich essen geschicht, wenn vns im Euangelio die
wolthaten Christi furgetragen werden, die er vns mit seinem
Fleisch, heiliger Menschwerdung, gantzen Gehorsam, Opffer, Blut vnd Tod
vnd seiner Aufferstehung erworben hat als vergebung der s
uͤnden, vers
uͤnung,
Gerechtigkeit, Heiligen Geist, aufferstehung des Fleisches vnd ewiges
Leben, so wir dieselbigen erworbenen Schetze mit gleubigen herzten
annemen, fassen, vns zueignen, derselben in aller not vnd
anfechtung tr
sten, daruon
Johan. 6
Christus redet.
113 Vnd wird darumb Geistlich genennet, das sie one wirckung des
||
[
F 1v:] heiligen Geistes vnd one lebendigen rechten Glauben nicht geschehen
kan, one welche auch die eusserliche m
uͤndliche Niessung nicht allein
vnfruchtbar, sondern auch, wie oben gesagt, t
dlich vnd verdamlich wird.
Diese Geistliche niessung erfordern des Herrn Christi wort „Das ist
mein Leib, der fur euch gegeben wird. Dieser Kelch ist das Blut des newen
Testaments, das fur euch vergossen wird zu vergebung der S
uͤnden.“ Jtem:
„Solchs thut zu meinem gedechtnis.“
114 Denn solches wort „Fur euch“ fordert eitel gleubige hertzen.
Darbey aber ist das ander essen, welches wir zum vnterricht die
Sacramentliche oder M
uͤndliche entpfahung des Leibs vnd Bluts
Christi heissen, wie es auch
Lutherus,
Pomeranus,
Eberus vnd andere alte vnd newe
Lerer der Christlichen Kirchen nennen, da nicht allein die wolthaten
Christi durchs Wort vns furgetragen, mit Glauben angenomen vnd applicirt
werden, sondern auch der ware Leib vnd Blut Christi vnsers Herrn,
dardurch die ewigen wolthaten erworben sind, vns im Abendmal zu
eigen gegeben, mit Brot vnd Wein entpfangen zu versicherung, sterckung vnd
erhaltung vnsers Glaubens.
IX.
Vnd dis halten vnd gleuben wir sey der rechte verstand vnd meinung der
wort Christi
||
[
F 2r:] in diesem Sacrament, desgleichen der Augspurgischen
Confession, Apologia vnd anderer Confessionschrifften der
vnsern, so in Corpore doctrinae einuorleibet, vnd demnach die ewige vnd
vnwandelbare warheit, welche die hochl
bliche vnd Christliche Chur- vnd
F
uͤrsten, so die Augpurgische Confession mit grosser gefahr Leibs vnd
Lebens fur dem Keiser vnd allen Stenden des heiligen R
mischen Reichs vnd neben jnen viel hocherleuchte treffliche Leute vnd vnzelich tausent Christliche hertzen wider
das Bapsthum vnd Sacramentirische schwermerey einm
uͤtig bekant vnd bis
auff vns erstritten vnd erhalten haben, welche auch in etlicher
vergangener Jar zu
Dressden gestalten vnd hieruon vberantworten
Confession
schrifften
115 in diesem einigen verstand von allen dieser Lande Kirchen darzu
erforderten Lerern vnd Pastorn approbiret vnd vnterschrieben. Darumb wir
vns nochmals vmb kurtz willen mit reinen guten Gewissen zu diesem einigen
herrlichen Consens referirt vnd beruffen haben wollen.
Vnd aus obgesetzten allen folget schlieslich vnd gr
uͤndlich, das, die warheit
in diesem Articul wider alle jrrige Lere zu erhalten, nicht von n
ten sey,
das wir Papisten, Sacramentirer, Eu-
||
[
F 2v:] tychianer oder Nestorianer
116 werden durch vermengung oder sunderung der Naturen des Herrn
Christi, vnd das beides der Papisten sowol als auch der
Sacramentirer von den vnsern hiebeuorn verdampten Greweln vnd
Schwermereien statlich vnd gr
uͤndlichen k
nne geantwortet vnd
widersprochen werden, wenn wir in dieser Christlichen vnd Kindlichen
einfalt der wort Christi bestendiglich bleiben vnd verharren. Darumb auch
diejenigen, so vns dieser Christlichen einfalt wegen den Papisten
vergleichen, vns fur Abg
ttische Leute ausschreien vnd erger vernichten
denn die Papisten selbs, dieser Lande Kirchen vnd Lerern
ffentlichen
gewalt vnd vnrecht thun, solchs auch zu verantworten haben werden am
p
J
uͤngsten Gericht. Die schrecklichen Grewel des Antichristischen Bapsthums
sind mit dem heiligen Euangelio vnd vnserer lieben Preceptorn Schrifften
allbereit erlegt vnd vmbgestossen. Darumb sie ferner in keine
disputation oder zweiuel dieser sachen wegen gezogen werden k
nnen oder
sollen. Wie wir nu des Papsts Grewel verwerffen vnd verdammen, so
verwerffen vnd verdammen wir auch der Sacramentirer Schwermerey, dieweil
klar vnd offenbar, das dieselbe vnbescheidener, grober weise erstlich
durch
Carolstad
vnd
Zwingel furgegeben,
117 nachmals aber
||
[
F 3r:] von den Gelerten etwas subtiler vnd
geschwinder vnd von tag zu tag ansehelicher furgebracht worden vnd dem
alten, ersten, t
lpischen
118 Schwarm newe Glossen vnd Farben angestrichen. Achten derwegen,
das alte vnd newe subtile vnd grobe Sacramentirer im grund der sachen eins
sein vnd einerley Schwarm haben. Nemlich: Es sey im Abendmal nicht
mehr denn schlecht Brot vnd Wein etc. Dieweil aber derselben Glossen vnd
Farben viel vnd mancherley, vnd sie, die Sacramentirer selbs, vngleiche
vnd fast vnzeheliche Opinionen f
uͤren vnd
furwenden, so
haben wir in beyligender Schrifft, mit B verzeichnet,
119
etliche derselben kentlichste vnd furnemeste k
uͤrtzlich zusamen gezogen,
daraus zu ersehen, was wir eigentlich in diesen vnsern Kirchen fur
Sacramentschwermerey achten, straffen vnd verwerffen etc.Diese Artickel haben zu
Torgaw
vbergeben vnd vnterschrieben anfenglich:
Henricus Salmuth D.
Paulus Crellius D. pro se et reuerendo
suo socero D. Doctore
Georgio Maiore.
||
[
F 3v:]
Caspar Eberhard D.
VVolffgangus Harder D.
Martinus Mirus D.
Adamus Rotherus D.
Georgius Langevoit D.
Daniel Greyser.Nicolaus
Jagenteuffel.q
Casparus Heyderich.
r
Ioannes Cornicaelius.
s Samuel Iauchius.
t Franciscus Straus.
u Georgius
Listenius.
v Petrus Glaser.Jtem Es haben dieselben folgends vnterschrieben zu
Torgaw:
Andreas Freyhub D.
Zacharias Schilter D.
Petrus Praetorius
D.
Jacobus Strasburgus M.
Laurentius Mathesius M.
Georgius VVezelius M.
Osvvaldus Gottvvald,
w Pastor in Sch
nfeld.
wIohannes Kundius,
x Pastor in Dietersbach.
xDauid Fleischman, Pastor zu
Plauen bey Dressden.
Jm Churkreis zu
Sachssen:
||
[
F 4r:] D.
Iohan
Bugenhagen, Professor et Concionator in templo arcis
VVittebergensis.M.
Bernhardus Apitius, Diaconus ecclesiae
VVittebergensis.M.
Laurentius Starck, eiusdem ecclesiae Diaconus.M.
Andreas Sunder, eiusdem ecclesiae Diaconus.M.
Simon Siderus, eiusdem ecclesiae Diaconus.M.
Matthaeus Blochinger,
Probst vnd Superattendens zu
Kemberg.M.
Paulus Schvvabe, Probst zu
Clden.M.
Ioachimus
Engelhard, Probst vnd Superattendens zu
Schlieben.M.
Iohannes Praetorius, Pfarherr vnd Superattendens zu
Hertzberg.M.
VVenceslaus Sturmius,
Pfarherr vnd Superattendens zu
Bitterfeld.M.
Caspar Greiffenhagen, Pfarherr vnd Superattendens zu
Jessen.M.
Caspar Roth, Pfarherr vnd Superattendens zu
Seida.M.
Christoff Brenner, Pfarherr vnd Superattendens zu
Zahna.
Vrbanus Kruͤger, Pfarherr vnd Superattendens zu
Liebenwerda.M.
Iohan Galen, Pfarherr vnd Superattendens zu
Beltzig.M.
Petrus Plochius,
y Pfarherr vnd Superattendens
z zum
Greuenhenichen.
||
[
F 4v:] M.
Laurentius Lehman,
Pfarherr vnd Superattendens zu
Baruth.M.
Gregorius Hanck, Pfarherr vnd Superattendens zu
Gommern.M.
Iohan Rudolph, Pfarherr zur
Schweinitz.M.
Andreas VVanckel, Pfarherr zu
Schmidberg.M.
Georgius Colopinus, Pfarherr
zu
Pretsch.M.
Zacharias Cranach, Pfarherr
zu
Prata.
Andreas Bernutz, Pfarherr zu
Dabrun.
Paulus Iacobus, Pfarherr zu
Dobin.
Valentinus Komme, Pfarherr zu
Strach.
Bartholomeus Marcens, Pfarherr zu Polnsdorff.Vnd hernach zu
Leipzig:
Caspar Creutziger D.
Henricus Moller D.
Christophorus Pezelius D.
Fridericus VVidebramus D.Zu
Pirn:
Iohannes Stosselius D.
Jm Meissnischen Kreis:D.
Iacobus Lechnerus, Pastor ad S.
Afram et Assessor consistorij
Misnensis,
hanc veram de coena domini sententiam sua subscriptione approbat.
||
[
G 1r:]
Hieronymus Opicius, Pastor et Superintendens
Bischoffuuerdensis, affirmatiuam sententiam de coena domini
Torgae declaratam approbat et
subscripsit.M.
Bartholemeus Fridel, Pastor ac Superattendens
Oschatzensis, affirmatiuae
sententiae omni asseueratione consentit ac ideo se subscripsit.Has affirmatiuas propositiones ego,
Dauid Moller, Pastor ac Superintendens
Leisnicensis, verae ecclesiae consensum esse sentio et credo et mea
manu testor.Ego
Carolus Schopp, Pastor ac Superintendens ecclesiae
Coldicensis, ex toto
corde sic credo, doceo et deinceps Dei auxilio ita docebo. Id hac propriae
manus subscriptione testor.Ego M.
Martinus Obendorfer,
aa
Pastor
Mituueidensis, hanc sententiam affirmatiuam probo et recipio.Ego
Iohannes Gregorius, Pastor
VValdheimensis, hanc sententiam de coena domini
Torgae declaratam recipio,
approbo et docebo.M.
Bartholemeus Clamorinus, Concionator
Misnensis, in hac doctrina acquiescit.Ego
Vrbanus Hantschmanus hanc
de coena domini sententiam affirmatiuam approbo.Ego
Caspar Kummerus, ecclesiae
Misnensis ad S. Affram diaconus,
affirmatiuam hanc sententiam de sacrosancta coena recipio.
||
[
G 1v:]
Fridericus
Pensoldus, illustris ludi ad Albim Rector, hac sua manu
profitetur, se hanc de sacramento coenae dominicae sententiam affirmatiuam
περὶ τοῦ ῥητοῦ institutionis serio et ex animo amplecti.Ego
Petrus Thomeus, ludi illustris
Mysenae Professor, agnosco chirographo
meo, hanc confessionem et affirmatiuam sententiam de coena domini Christi
et verae ecclesiae doctrinam esse, quam ex animo amplector et
tueor et pro reuelata ac conseruata vera doctrina et luce veritatis Deo
aeterno toto pectore gratias ago.
VVolffgangus Figulus articulis
de coena dominica manu propria subscripsit.Ego M.
Daniel Menius, Professor scholae illustris ad Albim, hanc veram et sanam doctrinam de coena domini toto corde amplector, id quod
propriae manus subscriptione testatum volo.Ego M.
Ioachimus Francus, vrbis
Mysenae Ludirector, harum thesium
affirmatiuam τῷ τῆς κυριακῆς διατάξεως ἀνενδοιάστῳ ῥήματι consentaneam et
vnanimi orthodoxae ecclesiae consensu approbatam absque vlla refragatione
recipio et toto pectore amplector nec ab hac sententia, quam ex
prima parentum ac praeceptorum meorum institutione a teneris percepi,
vnquam disce
dam aut aliam scholis ecclesijsque
proponam. Ac testificandi consensus mei gratia hoc meum chirographum
volens sciensque subijcio.
||
[
G 2r:] Ego
Georgius Theodoricus, Cantor scholae senatoriae
Misnensis,
hanc adfirmatiuam sententiam approbo et recipio.Ego
Sigismundus
Badehornus, scholae senatoriae Collega, hanc adfirmatiuam
sententiam approbo et recipio.Profiteor et asseuero Iesu Christi corpus vere adesse in coena dominica.
Simon Mirisch Mysenus.Ego
Christophorus Molitor, Diaconus in
VValdheim postulatus, super hanc affirmatiuam confessionem affirmo hanc veram amplectorque hanc
serio.
Folget sententia negativa, oder Jrthum der Sacramentirer:
Das das Brot vnd Wein nicht mehr als ein kennzeichen oder deutung sey,
durch welcher niessung die Christen vntereinander zu erkennen vnd zur Br
uͤderlichen liebe vnd einigkeit ermanet werden.
II.
Das Christus mit den worten: „Das ist mein Leib“ nicht auff das gereichte
Brot, sondern auff sein Leib zur
uͤck gedeutet; „Nemet, esset das Brot, mein
Leib sitzet hie“, wie
Carlstad genarret hat.
120
Das w
rtlin „Jst“ heisst so viel als „es bedeutet meinen Leib“, wie
Zwingel
schwermete.
121
IIII.
Das das wort „Mein Leib“ heisse nicht mehr als ein zeichen oder figur des abwesenden Leibes, war
Oecolampadij nichtiger behelff vnd
meinung.
122
Das die gantze rede „Nemet, esset, das ist mein Leib“ also zu verstehen: „Es
ist eine Creatur Gottes Vnd also auch des Herrn Christi Leib, wie alle
Creaturen Gottes Leib sind“, nach
Campani schwermerey.
123
VI.
Das die Rede Christi also zu ordnen vnd zu setzen: „Nemet, esset, mein Leib
ist das, nemlich eine Geistliche Speise der Seelen“, nach
Schwenckfelds
vnsinnigkeit.
124
VII.
Das Brot vnd Wein nicht mehr denn eine bedeutung, gleichnis vnd
anbildung des Leibs vnd Bluts Christi, das ist: aller der wolthaten durch
Christum erworben vnd verdienet, vnd solchs in dem verstande, wie Brot
vnd Wein vnser Leibs leben stercket vnd erhelt, also
||
[
G 3r:] sey auch der
Leib vnd Blut Christi Vnd die dadurch erworbene wolthaten vnd verdienst
vnserer Seelen einige Geistliche speise vnd narung, nach
Caluini,
Bezae,
Bullingers,
Martyris, der Heydelberger vnd anderer jrer Consorten meinung,
das
ab sie in vnzehlichen B
uͤchern weit vnd breit spargiren
125 vnd mit vielen lesterungen verfechten bis auff heutigen tag. Das
Brot vnd Wein nicht mehr sey denn ein malzeichen oder warzeichen, pfand
oder gedechtnis des abwesenden Leibs Christi, der von vns gewichen
vnd wider zu vns komen solle. Vnd sey demnach das Brot also Christi Leib,
wie ein gedechtnis dasjenige ist, das man
dabey
gedencken sol.
126 Solches ist auch der obermelten
127 Sacramentirer glaube.
VIII.
Das Christus das Brot seinen Leib vnd den Kelch sein Blut vnd S.
Paulus die gemeinschafft des Leibs vnd Bluts Christi darumb nennet, das er vns
nicht allein darmit leren wolle, das gleichwie Brot vnd Wein das zeitliche
leben erhalte, also sey auch sein gecreutzigter Leib vnd vergossen Blut
die ware Speise vnd Tranck vnserer Seelen zum ewigen Leben, sondern
vielmehr, das er vns durch diese zeichen vnd pfand wolle versichern, das
wir so warhafftig seines Leibs vnd Bluts durch wirckung des
heiligen Geistes teilhafftig werden,
||
[
G 3v:] als war wir diese heilige
Warzeichen mit dem Munde zu seinem gedechtnis entpfahen, nach laut des
Heydelbergischen Catechismi
128 vnd derselben gr
uͤndlichen berichts,
129 auch nach der newen Exegesi,
130 darinnen sich die heimlichen Sacramentirer selbst verrathen, die
vnter dem namen vnd schein der worten des Herrn
Philippi tichten vnd furgeben, als sey es
einerley, wenn Herr
Philippus
sagt, es sey die niessung dieses Abendmals, darinnen sein warer Leib vnd
Blut ausgetheilet wird, ein zeugnis seiner stetigen fur vnd fur werenden
gegenwart vnd wirckung in den Gleubigen; vnd wenn sie, die
Sacramentsfeinde, sagen, es sey allein die niessung des blossen Brots vnd Weins vnd nicht der warhafftige, gegenwertige, ausgeteilte Leib
vnd Blut Christi solcher seiner wirckung zeugnis vnd warzeichen: Dis ist
heutiges tages die subtielste vnd geschwindeste verkerung der Warheit in
diesem Sacrament, welche viel Leute bet
ret. Vnd sind die folgenden wort
vnd meinung der jtztgedachten nicht vngleich: Nemlich, das das Brot der
Leib Christi darumb genennet werde wegen seines brauchs vnd ampts,
das es vns ein Sacrament oder zeugnis der gemeinschafft Christi sey.
131 Welchs wir nicht wissen k
ndten, wo Christus es mit seinen worten
hierzu nicht geordent vnd darzugesetzt hette, das er vns so war mit seinem
Leib vnd Blut speisen wolle, als war wir dis nat
uͤrliche
||
[
G 4r:] Brot in
seinem Abendmal geniessen.
Vnd dis abermal nach der
Heidelbergischen Schwermerischen bekentnis im
gruͤndlichen bericht.
132
IX.
Das alle vnd jede alte vnd newe Sacramentirer diese schwermerische meinung behalten, man k
nne rechten verstand der wort Christi nicht
haben, wenn man keinen Tropum, figuram oder figurliche bedeutung vnd newen
verstand der wort setze vnd anneme oder dieselbe nicht richte nach art vnd
der analogia der Sacrament altes vnd newen Testaments (wie sie
reden),
133
sondern nach den hellen, klaren, vnzweiuelhafftigen worten, damit der Herr
Christus, der die Warheit vnd das Leben selbs ist, dis Sacrament
eingesetzt vnd geboten hat.Es sagt auch ferner die jtzige Exegesis, man m
uͤsse nicht auff die wort,
sondern auff die meinung Christi sehen vnd darnach sich richten. Jtem, da
man die blossen, klaren wort des Herrn halten wolle, das sey ein ergere
Artolatria,
134 Aberglaub vnd G
tzendienst, denn alle des Bapsts grewel sein
k
nnen etc.
135 Gleich als k
nte man des Herrn Christi meinung, hertz vnd willen
vnd was jm sein Himlischer Vater vns zu vork
uͤndigen befohlen, anderswo
denn in seinen warhafften, vnbetr
uͤglichen worten finden oder anderswoher
denn aus der A-
||
[
G 4v:] postel vnd Propheten zeugnissen nemen, gleuben vnd dadurch selig werden, gleich als redet der Mund der Warheit
anders denn sein hertz vnd meinung were.
Das sie alle streiten, es k
nne der Leib vnd Blut Christi anders nicht denn
allein durch waren Glauben Geistlich genossen werden, demnach auch in diesem Abendmal er allein Geistlicher weis nach art des glaubens
gessen vnd getruncken werde.
XI.
Das sie furgeben, sie machen aus dem Abendmal kein blosses Zeichen,
schliessen auch Christum aus seinem Abendmal nicht aus, wie sie
betrieglich reden, gleuben festiglich, es werde im Nachtmal nicht
allein die wolthaten
vnd verdienst Christi, sondern auch
Christi Fleisch vnd Blut warhafftig gessen vnd getruncken. Tichten vnd
streiten gleichwol alle dabey auffs hefftigst vnd grimmigste, der ware
wesentliche Leib vnd Blut Christi sey so fern vom Abendmal, als fern Himel
vnd Erden voneinander ist.
136
XII.
Das die gemeinschafft des Leibs vnd Bluts Christi, dauon
Paulus redet, allein
von der Geistlichen vereinigung mit Christo vnd seinem mystico corpore,
das ist mit seiner Christ-
||
[
H 1r:] lichen Kirch, die auch Christi Leib
genennet wird, zu verstehen sey. Vnd mitnichte zu gleuben, das
Paulus von
der
ffentlichen austheilung des Leibs vnd Bluts Christi mit oder
vnter Brot vnd Wein nach verordnung des Herrn Christi vnd nach seiner
eigen deutlichen erklerung rede.
XIII.
Das die w
rtlin „Jnn, mit vnd vnter Brot vnd Wein wird vns Christi Leib vnd Blut gegeben“ beides nach den worten vnd im verstand eine andere
rede sey denn diese des Herrn Christi rede: „Nemet, esset, das ist mein
Leib“ etc., vnd das damit vom rechten verstand der wort, des man sich in
dieser landen Kirchen lange gerh
uͤmet, zu weit gegangen sey vnd eine
schedlichere Abg
tterey dadurch bestetiget werde denn jemals die
Papistische grewel gewesen, wie der Heidelbergische bericht vnd die
Exegesis
137 gifftig lestert.
XIIII.
Das der Herr Christus sein Leib vnd Blut im Abendmal nicht allein nicht
habe geben vnd verheissen wollen, sondern do er gleich gewolt, nicht hette
verheissen k
nnen. Vrsach: Er k
nne mehr nicht versprechen oder zusagen,
denn die natur vnd eigenschafft seiner angenomenen Menschlichen
natur leidet vnd zugiebet. Jst gleich so viel, als wenn sie lesterten,
das
||
[
H 1v:] G
ttliche gewalt vnd weisheit weiter nicht gehen oder wircken
vnd sich erstrecken k
nne, denn vnsere augen, sinn vnd vernunfft leiblich
vnd nat
uͤrlich sehen, richten vnd vrtheilen m
gen. Diese lesterung leret
Beza138 Vnd viel seiner Consorten.
XV.
Das die wort Christi nicht mehr sagen, denn das Christus mit seinem Leib
vnd Blut vns speisen vnd trencken wolle. Aber hieraus folge nicht, das des
Herrn Christi Leib vnd Blut warhafftig vnd wesentlich da gegenwertig solt
ausgeteilet vnd entpfangen werden; nach
Bezae schwarm.
139
XVI.
Das es wider die Schrifft vnd wider den Artikul des Glaubens von
warhafftiger Menschlicher natur des Herrn Christi, die er gleich vns
ausser der S
uͤnden angenomen, jtem wider den Artickel von der Himelfart
vnd erh
hung des Herrn Christi zur rechten Gottes, gleich als were
oder k
ndte die Schrifft vnd Gottes Wort wider sich selbst sein, mit sich
selbst streiten oder m
uͤste vnwidersprechlich in Gottes Wort vnd in
G
ttlicher Weisheit vnd Allmacht widerwertig oder seiner gewalt vnm
uͤglich
sein, was vnsern augen, sinnen vnd verstand vnm
uͤglich vnd sich selbst
widerwer-
||
[
H 2r:] tig scheinet, oder als were es darumb bald
bewiesen, wenn die Sacramentirer sagen: „Christus ist gen Himel gefaren
oder Christi Leib ist im Himel, darumb ist er nicht im Abendmal.“ Denn
dieweil Gottes Wort beides saget, so hat Doctor
Luther jnen trotz geboten,
das sie es beweisen sollen, das es widereinander sey. Darauff stehet noch
bis auff heutigen tag der gantze Streit, das die Sacramentsfeinde
beweisen sollen, wie es in Gottes Wort widereinander oder vnm
uͤglich sey:
„Quia non est impossibile apud Deum omne verbum“,
Luce 1.140 „Alles was Gott redet vnd verheischet, das kan er thun“,
Rom. 4.141
XVII.
Das alle Sacramentirer von der Himelfart vnd erh
hung Christi zur Rechten Gottes des Vaters gar kindisch vnd schwermerisch ausser vnd one
Gottes Wort reden vnd tichten, als sey des Herrn Christi Leib im Himel
beschlossen vnd behalten an einem einigen gewissen ort (wie eine Schwalbe
oder Storch in seinem Nest sitzet vnd reumlich beschlossen vnd behalten
wird oder wie die Stern am Himel gehefftet sein etc.). Vnd das zu
bestetigung solches kindischen getichts viel herrlicher
tr
stlicher Spr
uͤch von jnen scheuslich gemartert, gedehnet vnd gezwungen
werden, solche
||
[
H 2v:] meinung zu geben oder ja zum wenigsten zu schm
uͤcken
vnd zu ferben.
142
XVIII.
Das die Sacramentliche oder m
uͤndliche niessung gar nichts n
uͤtze, ein
Capernaitisch oder Cyclopisch fleischfressen
143 sey, wie sie grewlich vnd schrecklich gelestert haben alle jre
Scribenten Vnd sonderlich jtziger zeit jr Meister von hohen Sinnen,
Beza, in allen seinen
Schrifften.
XIX.
Das sie die Sacramentliche vereinigung allein eine solche vnd keine andere
vereinigung halten vnd erkleren, dadurch die eusserliche Zeichen erstlich
von wegen der ordnung vnd einsetzung Gottes vnd Ehnligkeit, so zwischen
dem Zeichen vnd der Warheit ist, auch von wegen der versieglung
der gnaden Gottes, so im brauch der Sacramenten geschicht, vnd letzlich
dieweil die waren Christen in dem rechten brauch, eben da sie die heiligen
warzeichen eusserlich entpfangen, zugleich auch durch die krafft vnd
wirkung des heiligen Geistes der verheissenen warheit in der that vnd
warhafftig teilhafftig werden, eben das sind, das sie nach art der
Sacrament genennet werden etc. Andere redens k
uͤrtzer vnd allein also: Es
sey solche Sacramentliche vereinigung mehr nicht denn similitudo inter
signum et rem signatam, das ist, das das eusserliche Zeichen der
Geistlichen g
uͤter gleich-
||
[
H 3r:] nis, bedeutung vnd anbildung ist. Damit
sie denn widersprechen dieser vnserer Kirchen lahr vnd meinung,
darin wir bekennen, die Sacramentliche vereinigung sey dieses, das vns
mit Brot vnd Wein warhafftig gegenwertig ausgeteilet vnd zu essen vnd zu
trincken vberreicht vnd gegeben werde der ware Leib vnd Blut Christi, vnd
also die Versieglung, versicherung vnd bekrefftigung vnsers Glaubens
geschehe nicht allein durch blos Brot vnd Wein, sondern durch die jtztgedachte, warhafft gegenwertige vnd vns vberreichte gaben des Leibs vnd
Bluts Christi etc.Alle diese vnd dergleichen vnzehliche Sophisterey
144 erweisen vnd zeugen klerlich, das die Sacramentirer, vnd neben
denselben Exegesis, nicht leiden k
nnen, das man die eusserliche jrdische
Symbola Brots vnd Weins nennen sol signa exhibitiua veri corporis
et sanguinis Christi, sondern allein signa significatiua, vnd wenn sie es
am besten vnd kl
uͤglichsten verdecken wollen, signa testificatiua oder
memorialia, das ist nur blosse zeugnis
ac vnd gedenckzeichen
c der Geistlichen ewigen g
uͤter vnd wolthaten
Christi.
XX.
Letzlichen vnd schlieslich halten wir vor
145 lauter Sacramentschwermerey vnd ein schedlich lesterlich gesp
t
vnd verh
nung des Testaments
||
[
H 3v:] des Herrn alle die gifftigen vnd
spitzigen fragen, so one vnd ausser Gottes Wort vnd one alle not von
den Sacramentsfeinden gereget, hefftig gescherfft vnd vnserer Christlichen
meinung zuwider vnd entgegen gesatzt werden, als da die Sacramentirer vnd
jre Discipel fragen:
146
1. Wenn vnd wie der Leib Christi zum Brot oder ins Brot kome?2. Wie nahe oder wie fern er dem Brot sei?3. Wie er vnter dem Brot verborgen werde?4. Wie lang die Sacramentliche vereinigung wehre?5. Wenn
147 der Leib Christi wider vom Brot weiche?6. Ob der Leib Christi, den wir m
uͤndlich entpfahen, auch in vnsern Leib vnd
Magen kome vnd darin verdawet werde?7. Ob er mit Zehnen zertruckt vnd zerkewet werde?8. Ob es ein lebendiger leib oder todter Leichnam sey, weil wir
vnterschiedlich den Leib vnter Brot vnd das Blut vnter Wein
entpfangen?9. Worzu doch solche warhaffte, wesentliche oder leibliche gegenwart des
waren Leibs Christi diene vnd n
uͤtz sey, dieweil man von nutz vnd brauch
desselben anders nicht reden
||
[
H 4r:] k
nne, denn wie man sonst
der Geistlichen gegenwart, nutz, furcht vnd brauch erkleret?10. Was denn der Herr Christus in den Vnwirdigen vnd Gottlosen wircke?11. Ob der Gleubigen leibe durch den Leib Christi nat
uͤrlicherweis zur
vnsterbligkeit verwandelt werden, wie sonsten die nat
uͤrliche Speis in des
Menschen Leib vnd Natur verwandelt wird?12. Wie die Papistische grewel vom auffopffern, vmbtragen, anbeten des
Brots gr
uͤndlich k
nnen widerleget werden, so wir bey vnserer Kirchen
meinung bestendiglich verharren?13. Warumb man zum Brot, in vnd vnter welchem vns Christi Leib vnd Blut gereicht wird vnd Christus selbst gegenwertig ist, nicht sagen m
ge
mit hertzlicher andacht: „Herr Gott, erbarm dich mein Vmb dieses deines
Sones willen, dessen Leib vnd Blut ich aus des Priesters Hand warhafftig
vnd wesentlich entpfahe“?14. Warumb man nicht sagen m
ge zum Brot: „Herr Jhesu Christe, der du hie warhafft vnd leiblich zukegen bist, erbarm dich mein“?15. So auch eine solche verehrung vnd anbetung des Brots vnstrefflich vnd
vnuorwerfflich, warumb man nicht billich solche andacht durch teglich
Messhalten, Circuitus
148 vnd ander Bpstlich gepreng
149 stercken, vermehren vnd
||
[
H 4v:] allen Menschen auff das
allerernstlichst einbilden solle?Alle diese vnd andere dergleichen vnzehliche reden, Opinionen, gr
uͤnde vnd
jrthum der alten vnd newen Sacramentirer, damit sie die festen vnd
vnbeweglichen wort der einsetzung Christi vnd also die ware
wesentliche gegenwart des Leibs vnd Bluts Christi vermeinen vmbzustossen
vnd noch ferner sich m
chten vnterstehen, die alten gefasten Jrthum mit
newen glossen zu verteidigen, ferben vnd ausputzen, halten wir ernstlich
vor fehrliche,
150
schedliche Schwermerey vnd Jrthum, die in diesen vnsern Kirchen bis hieher
sind durch Gottes Wort gestrafft
151 worden vnd, zu erhaltung der warheit vnd des hertzlichen trostes
im Testament des Herrn vns vbergeben, forthin auch sollen vnd m
uͤssen
gestrafft werden.Was von andern Artikeln vnsers Christlichen glaubens, die vnrichtigerweis
in diesen streit von den Sacramentirern mit eingezogen vnd gemenget
worden sind, vnser glauben, Lahr vnd meinung sey, beruffen wir
vns auff das gantze Corpus doctrinae vnd andere vbergebene bewerte
Schrifften vnser lieben Väter vnd Praeceptorn, auch etzliche Confessionen
zu
Dressden widerholet vnd vnterschrieben, auch auff die allgemeine
Haubtsymbola der alten rechtgleubigen Kirchen, als das symbolum Apostolicum, Nicaenum, Athanasianum,
Ephe-
||
[
I 1r:] sinum, Chalcedonense vnd
andere, darinnen dieselben Articul wider allerley Gotteslesterung vnd
Ketzerey ausf
uͤrlich sind erkleret vnd erstritten worden.Bitten demnach den lieben Gott vnd Vater vnsers Herrn Jhesu Christi von
hertzen, er wolle vns vnd dieser Land Kirchen vnd alle derselben trewe
Lerer bey reiner vnuorfelschter Lere erhalten vnd fur schwermerey
vnsere liebe Obrigkeit vnd vns gnedig beh
uͤten vnd bewaren, die Vorbitt vnd
hertzlich Gebet vnsers Hohenpriesters
Johan. 17152 in dieser letzten gefehrlichen Zeit krefftiglich in der gantzen
Christenheit lassen wircken.Ach Herr Jhesu, du Son des lebendigen Gottes, der du bist der weg, die warheit vnd das Leben,
153 heilige vnd erhalte vns in deiner warheit. Dein Wort ist die
warheit.
154 Schlecht vnd recht
155 behte vns allezeit. Amen.
Diese Artikeln haben zu
Torgaw vbergeben vnd vnterschrieben:
Henricus Salmuth D.
Paulus Crellius D. pro se et reuerendo
suo socero D. Doctore
Georgio
Maiore.
Caspar Eberhard D.
VVolffgangus Harder
D.
Martinus Mirus D.
Adamus Roterus D.
||
[
I 1v:]
Georgius Langvoit D.
Daniel Greyser.
Nicolaus
Jagenteuffel.
Casparus Heyderich.
Ioannes Cornicaelius.
Samuel Iauchius.
Franciscus Straus.
Georgius
Listenius.
Petrus Glaser.Jtem die gegen
Torgaw erforderte Personen:
Andreas Freyhub D.
Zacharias Schilter D.Iacobus Strasburgus M.
Laurentius Mathesius M.
Petrus Praetorius D. sic suo autographo testatur se ab omnibus corruptelis
verae doctrinae de coena domini ex animo abhorrere quibuscunque
autoribus, quacunque specie aut fuco spargantur et pingantur.
Georgius VVezelius M. testatur propria manu se ab his omnibus
corruptelis, quae cum vera doctrina de coena domini in scriptis D.
Lutheri et
Philippi
pugnant, alienissimum.
Osuualdus Gottuuald.
Iohannes Kundius M.
Dauid Fleischman.
||
[
I 2r:] Folgendes haben diesen Artickeln wie auch allen vorigen
vnterschrieben Zu
Leipzig:
Caspar Greutzigerad D.
Henricus Moller
D.
Christophorus Pezelius D.
Fridericus VVidebramus D.
Zu
Pirn:
Iohannes Stosselius D.Jtem im Churkreis zu Sachsen:D.
Iohan Bugenhagen,
Professor et Concionator in templo arcis
VVitebergensis.M.
Bernhardus Apitius, Diaconus ecclesiae
VVitebergensis.M.
Laurentius Starck, eiusdem ecclesiae Diaconus.M.
Andreas Sunder, eiusdem ecclesiae Diaconus.M.
Simon Siderus, eiusdem ecclesiae Diaconus.M.
Matthaeus Blochinger.M.
Paulus Schuuabe.M.
Ioachimus Engelhard.M.
Iohan Praetorius.M.
VVenceslaus Sturmius.M.
Caspar
Greiffenhagen.M.
Caspar Roth.M.
Christoff Brenner.
Vrbanus Kruger.M.
Iohan Galen.
||
[
I 2v:] M.
Laurentius
Lehman.M.
Petrus Plochius.
Gregorius Hanck.M.
Iohan Rudolph.M.
Andreas VVanckel.M.
Georgius
Colopinus.M.
Zacharias Cranach.
Andreas Bernutz.
Paulus Iacobus.
Valentinus Komme.
Bartholomeus Marcens.Die Superattendenten
ae des Leipzischen, Th
uͤringischen vnd Vogtlendischen Kreisses, in das
Consistorium Leipzig geh
rig:M.
Andreas Gch, Superintendens ecclesiae
Pegauiensis, subscripsit.
156 Paulus Pfeffinger, Pastor et Superattendens ecclesiae
Delicensis.
157 Christophorus VVintzer, Diaconus
Grimensis.
158 Ego
Augustinus Ionas, Pastor et Superattendens
VVeissenfelsensis, approbo
affirmatiuam et damno negatiuam toto animo et sancte promitto me auxilio
Spiritus sancti hanc reiecturum et illam approbaturum esse.
159 M.
Caspar Starck, Pastor
Ileburgensis, subscripsit.
||
[
I 3r:]
Bartholomeus Reiuueltus, ecclesiae
Plauensis Pastor et
Superintendens, subscripsit.
160 Ego
Christophorus Crato, Pastor
Olsnicensis et Superintendens, subscribo manu propria et vero corde et toto pectore et testor filium Dei me
nunquam aliter credidisse nec per annos 34 in ecclesia Christi aliter
docuisse. Vnd bleibe bey den scriptis
Lutheri.
161 Ego
af
M.
Stephanus Roth, Pastor et
Superintendens ecclesiae
Neustadiensis ad Orilam, subscripsi.
162 Iacobus Gayrus, Pastor et
Superintendens ecclesiae
VVeidensis, manu propria subscripsit.
163 M.
Abraham Staeber, Pastor et Superattendens ecclesiae
Cygneae,
subscripsit.
ag M.
Martinus VVilisch, Pastor vnd
Superintendens zu
Eckersberg.M.
Zacharias Froschelius, Pastor et Superattendens in
VVeissensehe,
subscripsit.
164 M.
Philippus Seidelerus, Pastor et Superattendens
Sangerhusanus,
subscripsit.
M.
Blasius Naumam,
ah
Pastor et Superintendens
Bornae,
subscripsit.
165 M.
Iohannes Olman, ecclesiae
Cygnaeae ad D. Catharinam Diaconus,
subscripsit.
166 Jn die Superattendentz
Leipzig geh
rige
Pfarherr:M.
Andreas Oethe, Pastor
Euderizensis.
167 ||
[
I 3v:] M.
Hieronymus
Winckler, zur hohen Tichel Pastor.
168
Petrus Letz, Pastor in
Schonfelt.
169
Laurentius VVummer, Diaconus zu
Taucha.
170
Iohannes Kemmerer, Pfarherr zu
Taucha.
171
Iohannes Hudt, Pastor in
Heida, propria manu se subscripsit.
172 Georgius Goldner, Pastor in
Balsdorff.
173 Johannes VVittich, Pastor
ecclesiae Christi in
Hohenheyden.
174 Stephanus Goritz, Pastor
ecclesiae Christi in
Lesnick, subscripsit.
ai 175 VVolffgangus Ottenklenger,
Pastor in
Plaussig.
176
Die in den Meisnischen Kreis geh
rige Pastores vnd andere
Personen:D.
Jacobus Lechnerus, Pastor ad S.
Affram et Assessor consistorij
Misnensis, vt veram doctrinam et
sententiam de coena domini in superiori scripto
comprehensam approbat, ita omnes errores sacramentariorum cum verbo Dei
et perpetuo consensu ecclesiae pugnantes reijcit ac damnat idque sua
subscriptione testatur.
Hieronymus Opicius, Pastor et Superintendens
Bischoffuuerdensis, errores sacramentariorum veteres et nouos detestatur et subscriptione sua
improbat.M.
Bartholomaeus Fridel, Pastor ac Superintendens
Oschazensis,
blasphemias ac tetros errores sacramentariorum cum veteres tum nouos
serio et
||
[
I 4r:] ex animo execratur, ac hoc suo chirographo testatum
facit.Hos errores sacramentariorum veteres et recentes improbat
Dauid Moller, Pastor ac Superintendens
Leisnicensis.Ego M.
Carolus Schopp, Pastor et Superintendens ecclesiae
Coldicensis,
omnes hos et similes errores pugnantes cum affirmatiua improbo.Ego M.
Martinus Obendorfer,
aj Pastor in
Compascuis,
ak omnes errores pugnantes cum affirmatiua
sententia improbo et reijcio.Ego
Iohannes
Gregorius, Pastor
VValdheimensis, omnes hos errores fanaticos et
impios detestor et execror.Magister
Bartholemaeus Clamorinus Misnensis in hac doctrina non
acquiescit, cum sint horrendi errores, sed toto pectore abhorret.Ego
Vrbanus Hantschman errores
pugnantes cum affirmatiua sententia damno ac detestor.Hos blasphemos sacramentariorum errores, ego
Caspar Kummerus, serio et ex
animo detestor et fugio.Ego
Fridericus Pensoldus,
illustris ludi
Misenae Rector, hac mea
manu testor me hanc de coena domini negatiuam, quae τὴν διάνοιαν verbis
Christi affingit, toto corde auersari.Ego
Petrus Thomaeus, illustris
ludi Professor
Misenae, profiteor subscriptione manus meae propriae, me
fideliter et constanter retinere veram et incorru-
||
[
I 4v:] ptam doctrinam
ecclesiarum nostrarum de coena domini et ex animo detestari et execrari
omnia παράδοξα dogmata cum verbo Dei et vero consensu ecclesiae
pugnantia, imprimis vero corruptelas ac falsas opiniones de coena domini
veterum et nouorum sacramentariorum, quibus pias mentes perturbare et
seducere conantur.Hos tetros et blasphemos sacramentariorum errores improbat et calculo suo
damnat
Daniel Menius, scholae illustris ad Albim Professor.
VVolffgangus
Figulus, voces blasphemas contra veram de coena dominica doctrinam
detestatur, manu propria subscripsi.Ego
M. Ioachimus Francus, vrbis
Misenae Ludirector, hanc diuersam ac
alienam a veritate verborum Christi sententiam toto pectore auersor ac
detestatione omnium ὡς ἀξιέλεγκτον dignam iudico semperque iudicabo.
Hos horrendos errores ego
Georgius Theodoricus, scholae senatoriae
Misnensis Cantor, serio et ex animo detestor et improbo.Hos horrendos errores ego
Sigismundus Badehornus, scholae senatoriae
Misnensis Collega, ex animo detestor et improbo.Execror doctrinam eorum, qui negant Iesu Christi corpus vere adesse
in coena dominica.
Simon Myrisch Mysenus.Ego
Christophorus Molitor, Diaconus in
VValdheim, hos errores pectore et voce detestor.