Einleitung
1. Historische Einleitung
Mit den Vorgängen um die Veröffentlichung der „Exegesis perspicua“1 sah sich Kurfürst August von
Sachsen genötigt, endgültig gegen die sog. „Kryptocalvinisten“, die Philippisten in seinen Landen vorzugehen. Zur
Formulierung der „Torgauer Artikel“ kam es
aufgrund des Vorschlags der Geheimen Räte des Kurfürsten vom 26. April 1574, auf dem vier Wochen später stattfindenden Landtag in Torgau eine
Kommission einzuberufen, vor der sich die des Calvinismus verdächtigten
Theologen verantworten sollten.2 Die Kommission nahm am 28. Mai
ihre Arbeit auf und legte drei Tage später dem Kurfürsten affirmative und
verwerfende Artikel vor, anhand derer die zu Befragenden auf ihre
Rechtgläubigkeit überprüft werden sollten. Am 2.
Juni begannen die Verhöre der vier Wittenberger Professoren Friedrich Widebram, Heinrich Moller, Caspar Cruciger und Christoph Pezel. Sie lehnten
während der Befragung eine Unterzeichnung der Artikel als ganze ab und waren
erst Ende Juni unter Androhung von Gefängnisstrafen
und mit fünf einschränkenden Bedingungen zur Unterzeichnung bereit – im August 1574 wurden gleichwohl alle als Professoren
in Wittenberg entlassen. Auch weitere
Personen erhielten eine Vorladung und wurden mit den Artikeln konfrontiert.3 Außerdem erging eine Aufforderung zur Unterzeichnung der Artikel an
die Stipendiaten der Universitäten Wittenberg und Leipzig.4 Mit den Namen aller Unterzeichner - der Kommissionsmitglieder, der
Befragten, weiterer sächsischer Theologen und der Stipendiaten - erschienen
die Artikel erstmals Ende September
1574 als kurfürstlich privilegierter Druck in Wittenberg. Die Schrift wurde in hohen
Auflagen gedruckt und an die sächsischen Pfarrämter verteilt sowie
an auswärtige Buchhändler übergeben, um eine weite Verbreitung
sicherzustellen: Innerhalb von zwei Wochen wurden 4500 Exemplare
fertiggestellt, von denen 3000 für Kursachsen bestimmt waren.5 Bis zum Jahresende erschienen mehrere Nachdrucke in verschiedenen Druckereien, auch außerhalb Sachsens, und eine lateinische Übersetzung, die unter anderem auf
das Publikum in Osteuropa gerichtet war.6 Die „Torgauer
Artikel“ markieren den vorläufigen Schlusspunkt in der Debatte um Christologie und Abendmahlslehre in Kursachen. Sie
formulieren ein Bekenntnis, das alle Theologen und Stipendiaten des
Kurfürstentums unterzeichnen mussten, um nicht ihre Ämter oder
Unterstützungszahlungen zu verlieren oder sogar weiterer Bestrafung
ausgesetzt zu sein. In den „Torgauer
Artikeln“ manifestiert sich somit nicht nur ein territorialer
Bekenntnisstand, sondern die strikte Anwendung fürstlichen
Kirchenregiments zur Beendigung einer theologischen Debatte, mit innen-
wie außenpolitischer Motivation. Sie sind Dokument einer gezielten
Konfessionalisierung. Inhaltlich erweisen sich die Artikel dabei
weniger als konfessionelle Neubesinnung im Sinn eines strengen
Luthertums oder Vorstufe zur Konkordienformel, sondern vielmehr als
Integrationsversuch, der erklärtermaßen auf die Schriften Luthers und das „Corpus doctrinae
Philippicum“ aufbauen wollte und sich als Auslegung des „Consensus
Dresdensis“ verstand.7 2. Die Autoren
Die Torgauer Kommission wurde aus solchen Theologen zusammengesetzt, die dem
Kurfürsten des Calvinismus unverdächtig erschienen: Heinrich Salmuth, Theologieprofessor
und Superintendent in Leipzig; Paul Crell, Konsistorialrat in Meißen;8 Kaspar Eberhard, Pastor und
Konsistoriumsmitglied in Meißen; Wolfgang Harder,
Pastor und Theologieprofessor in Leipzig; Martin Mirus,
Hofprediger;9 Adam Rother, Superintendent in Merseburg; Georg Langevoit, Superintendent in Chemnitz; Daniel
Gresser, Superintendent in Dresden; Kaspar
Heydenreich, Superintendent in Torgau;
Nikolaus Jagenteuffel,
Superintendent in Annaberg; Johann Kornig, Superintendent in Großenhain; Samuel Jauchius, Superintendent in
Freiberg; Franz Strauß, Superintendent in Langensalza, Petrus Glaser, Prediger in Dresdenund der Hofprediger Georg
Listhenius.10 Sie sind zugleich die Unterzeichner der Vorrede. Als
maßgebliche Autoren des Texts sind Crell,
Mirus, Listhenius, Glaser und Salmuth anzunehmen.11 3. Inhalt
In ihrem formalen Aufbau gleichen die „Torgauer Artikel“ dem
späteren Bergischen Buch: Auf eine Vorrede mit inhaltlicher Einleitung folgen
vier Fragen, in denen eine Stellungnahme des Befragten zur
Abendsmahlslehre und explizit zur „Exegesis perspicua“
verlangt wird. Es schließt sich ein Bekenntnistext an, der in zehn
positive Aussagen und 20 Verwerfungen geteilt ist, wobei die
Verwerfung der Gegenlehre - anders als in der späteren Konkordienformel - mit
Nennung von Namen geschieht. Abschließend stehen neun Artikel, auf die sich
die Stipendiaten an den Universitäten Wittenberg und Leipzig verpflichten
müssen. Auf jeden Teil folgen im Druck die Unterschriften jener
Unterzeichner, die bis zum 30. September 1574
unterschrieben hatten. Die Einleitung stellt einen Zusammenhang zwischen sakramentsschwärmerischer Lehre und politischer Unruhe her, verweist auf die
Formulierung des sächsischen Bekenntnisses im „Consensus Dresdensis“
und beklagt calvinisierende Tendenzen in Kursachsen. Deswegen sei eine
Wiederholung der Dresdener Formel nötig, die als Summe des seit fünfzig
Jahren etablierten Lehr- und Bekenntnisstandes zu verstehen sei. Die zehn affirmativen Aussagen der „Torgauer Artikel“ erheben
den Anspruch, die Lehre Luthers
und Melanchthons zur
Abendmahlsfrage wiederzugeben und sich auf die Bekenntnistexte des
sächsischen Corpus doctrinae und den „Consensus Dresdensis“ zu
stützen. In den 20 Negativartikeln werden zuerst die Positionen Karlstadts, Zwinglis, Oekolampads und Schwenckfelds abgelehnt, ab dem achten Artikel
dann die aktuellen Lehren Calvins, Bullingers, Bezas sowie der Heidelberger Theologen. Der letzte Artikel weist fünfzehn gegnerische Fragestellungen
zur Abendmahlslehre als illegitim und irreführend zurück. Die
abschließenden Artikel für die Stipendiaten verpflichten diese unter anderem
darauf, gedruckte oder handschriftlich kursierende calvinistische Bücher
abzuliefern.12 4. Ausgaben
Nachgewiesen werden können mindestens zehn verschiedene Ausgaben: deutsch:A: Kurtz Bekentnis || vnd
Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. ||
Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten /
Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des
|| Churfuͤrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur ||
Sacramentirische jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch
straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in juͤngstem ||
Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfuͤrstliche
verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg / durch || Hans
Lufft. || 1574. [42] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt
zu Wittenberg / durch Hans || Lufft / den letzten Septembris || des 1574.
Jars.] (VD 16 K 2821)Vorhanden:BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 in: Df 6501; 9 in: Dk 4COBURG, Landesbibliothek: Cas A 5666DRESDEN, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Theol.ev. pol. 392,
misc. 4GÖTTINGEN, Staats- und Universitätsbibliothek: 8 MULERT 453HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek: AB 40 8/i,12(2); If 3265(4); Vg 1642a, QKJENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4ºTheol. XLIII,15(8); 8
MS 30 978(2)KIEL, Universitätsbibliothek: Kf 1187MÜNCHEN, Bayerische Staatsbibliothek: 4º H. ref. 807(1); 4º Polem. 334dMÜNCHEN, Universitätsbibliothek: 4º Theol. 5518:14NÜRNBERG, Stadtbibliothek: Theol. 4. 929WEIMAR, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: ZB R,3:111 (n. 1.)WITTENBERG, Lutherhaus: CGH 110; CGH 64; ss 854WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: G 165.4° Helmst. (9); 100
Theol. (5); 248.55 Theol. (7); Alv Dd 55 (5); H 175a.4º Helmst. (3)ZWICKAU, Ratsschulbibliothek: 20.7.8.(5); 20.8.26.(3)B: Kurtz Bekentnis vnd
|| Artickel / vom heiligen Abendmal des || Leibs vnd Bluts Christi. ||
Daraus klar zu sehen / was hieuon in || beyden Vniuersiteten / Leypzig vnd
Wittenberg / vnd || sonst in allen Kirchen vnd Schulen des Chur= ||
fuͤrsten zu Sachssen / bisher ffentlich
ge= || leret / gegleubt vn bekant worden / Auch ||
was man fur Sacramentirische || jrthumb vnd schwermerey || gestrafft hat
vnd noch || straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in juͤngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfuͤrstliche verordnung || vnd begnadung. || Gedruckt Anno ||
1574. [30] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt in der Keyserlichen
Reichs= || stadt Muͤlhausen / durch Georgium Hantzsch / den
|| 15. Nouembris des 1574. Jars.] (VD 16 K 2819)Vorhanden:BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm
3344JENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4º Bud. Theol.
252(6)HANNOVER, Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek: T-A 1471:15WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: J 632.4º Helmst. (4)
C: Kurtz Bekentnis ||
vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. ||
Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten /
Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd
Schulen des || Churfuͤrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch
was man fur || Sacramentirische Jrthum vnd Schwer= || merey gestrafft hat
vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in juͤngsten || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfuͤrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg / durch
|| Hans Krafft. || 1574. [40] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu
Wittemberg / durch Hans Krafft / || Den eilfften Nouembris des || 1574.
Jars.] (VD 16 K 2820)Vorhanden: BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm
3342DRESDEN, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Theol.ev. pol. 399GOTHA, Forschungsbibliothek: Theol. 4º 498(20)JENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4º Jur. XXII,85 (2)WEIMAR, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 40,3: 55 c (n. 3.) (vermutlich Verlust bei Brand 2004)WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: F 1271 Helmst.(13); H 173.4º Helmst.
(1);
D: Kurtz Bekentnis ||
vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. ||
Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten /
Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des
|| Churfuͤrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur ||
Sacramentirische jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch
straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in juͤngstem ||
Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfuͤrstliche
verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg / durch || Hans
Lufft. || 1574. [42] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Wittenberg /
durch Hans || Lufft / den letzten Septembris || des 1574. Jars.] (VD 16 K
2822)Vorhanden: BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm
3341GOTHA, Forschungsbibliothek: Th 713/183(1)RJENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4º Bud. Theol. 252(34)WITTENBERG, Lutherhaus: CGH 179WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 511.17 Theol.(12); 104.2
Theol. (22); 189.26 Theol. (1); 335.3 Theol. (7)E: Kurtz Bekentnis ||
vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. ||
Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd
Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des || Churfuͤrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret
/ || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur ||
Sacramentirische jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat
vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in juͤngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfuͤrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg / durch
|| Hans Lufft. || 1574. [40] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt
zu Wittenberg / durch Hans || Lufft / den letzten Septembris || des 1574.
Jars.] (VD 16 K 2823)Vorhanden: NÜRNBERG, Germanisches Nationalmuseum, Bibliothek: 6 an: 8º Pr. 31WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 231.23 Theol. (12); Alv.: Eh
146 (3)F: Kurtz Bekentnis vnd
|| Artickel vom heiligen Abendmal des || Leibs vnnd Bluts Christi. ||
Daraus klar zu sehen / was hieuon in || beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd
Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen || des Churfuͤrsten zu Sachssen / bisher ffent= || lich
geleret / gegleubt vnd bekant worden / || Auch was man fuͤr Sacramentirische || jrthum vnd schwermerey ge= ||
strafft hat vnd noch || straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in juͤngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfuͤrstliche verordnung || vnnd begnadung. || Gedruckt zu
Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574. [34] Blatt 4° [im
Kolophon: Getruckt zu Wittemberg / durch || Hans Lufft / || Den
letzten Septembris des 1574. Jars.] (VD 16 K 2824)Vorhanden:WIEN, Österreichische Nationalbibliothek: 77.F.24WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 236.43 Theol. (3) (unvollst.)G: Kurtz
Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibes vnd Bluts
|| Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden
Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen
vnd Schulen des || Churfuͤrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch
was man fur || Sacramentirische jrthum vnd schwer= || merey
gestrafft hat vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in juͤngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfuͤrstliche verordnung || vnnd begnadung || Gedruckt zu
Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574. [38] Blatt 4° (VD 16 ZV
16250)Vorhanden: HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek: AB 47 13/a,2 (1)H: Kurtz Bekentnis ||
vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. ||
Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd
Witten || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des || Churfuͤrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret
/ || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fuͤr
|| Sacramentirische jrrthum vnd schwer || merey gestrafft hat vnd || noch
straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in juͤngstem ||
Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfuͤrstliche verordnung
|| vnd begnadung || Gedruckt Anno || 1574. [36] Blatt 4° [im
Kolophon: Gedruckt zu Jhena || durch Donatum Richtzenhan || Den 22.
Octobris || des 1574. Jars.] (VD 16 ZV 9322)Vorhanden: GOTHA, Forschungsbibliothek: Theol. 4º 498 (21); Theol. 4º 520 c (9); Theol.
4º 693/1 (1)LEIPZIG, Universitätsbibliothek: Nic. 852/9I: Kurtze
Bekentnis vnd || Artickel / vom heiligen A= || bendmal des Leibs vnd Bluts
|| Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon in bey= || den
Vniuersiteten / Leipzig vnd Wittemberg / vnd || sonst in allen Kirchen
vnd Schulen des Churfuͤr= || sten zu Sachssen / bißher ffentlich gelehret / ge= || gleubet vnd bekant worden /
Auch was man || fuͤr Sacramentirische jrrthumb vnd
|| schwermerey gestrafft hat / vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd
gehandelt in juͤngstem || Landtage zu Torgaw / Vnd || Auff
Churfuͤrstliche verordnung || vnd begnadung || Erstlich
gedruckt zu Wittemberg / || bey Hans Lufft. / || Den letzten Septembbris
des || 1574. [28] Blatt 4° (VD 16 ZV 9323)Vorhanden: BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 in: Dm 9DRESDEN, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Op. var. 87 k, misc.
13HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek: AB 153621 (11) (unvollständig)J: Kurtz
Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts
|| Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden
Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen
vnd Schulen des || Churfuͤrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch
was man fur || Sacramentirische jrthum vnd schwer= || merey
gestrafft hat vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in juͤngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfuͤrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu
Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574. [42] Blatt 4° [im
Kolophon: Gedruckt zu Wittemberg / durch Hans Lufft / || Den letzten
Septembris des || 1574. Jars.] (nicht in VD 16)Vorhanden:ROM, Bibliotheca Palatina: 2738 bis IV.926 [Mikrofiche E 1590]; 1372 IV.75
[Mikrofiche E 181]lateinisch:
K: CONFESSIO
|| PAVCIS ARTICVLIS || COMPLECTENS SVMMAM DO= || ctrinae de vera
praesentia Corporis & || Sanguinis Christi in Coe- || na dominica: ||
EX QVA PERSPICVE || apparet, quid in vtraque Academia, Lipsica || &
VVitebergensi, & in caeteris Ecclesijs || ac Scholis Illustriss:
Principi Electori Sa- || xoniae subiectis, hactenus publicè
traditum, || receptum, creditum ac confessionibus ali- || quot antehac
editis comprobatum fuerit. || Qui item & quales errores Sacramentarij
à || Doctoribus illarum hactenus taxati atque || improbati sint, atque
adhuc taxen- || tur & improbentur. || EXHIBITA ET COMPRO- || bata in
proxima Synodo Torgensi, & ex || germanica in latinam lin- ||
guam translata. || Ad mandatum Illustrissimi Principis || Electoris edita
atque excusa, || Vitebergae, || TYPIS CRATONIANIS, || Anno 1574.
[88] Blatt 8° (VD 16 K 2825)Vorhanden: BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 3348BRAUNSCHWEIG, Stadtbibliothek: C 987 (3).8ºBUDAPEST, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 5282 (2)HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: 65 A 4056(3); Ung VI 159
(3)LÜNEBURG, Ratsbücherei: Th 918 (3)MÜNCHEN, Universitätsbibliothek: 8º Theol. 3974ST. LOUIS, Eden Theological Seminary Library: BX8070.W5 1571WEIMAR, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 8º XXXIII:37 (n. 2.)WIEN, Österreichische Nationalbibliothek: 80.X.52WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 749.3 Theol. (1); 917.26
Theol. (3); 990.10 Theol. (1); 1163.5 Theol. (3); 1164.100 Theol. (3); J
683.8º Helmst. (4); J 601.8º Helmst. (2)ZWICKAU, Ratsschulbibliothek: 11.10.44.(1)Der Edition liegt Ausgabe A zugrunde, die gegenüber der ansonsten
satzgleichen Ausgabe D noch einen Satzfehler auf der letzten
Seite aufweist. Textkritisch relevante Varianten sind in den
weiteren Druckausgaben nicht zu verzeichnen und angesichts der Strenge, mit
der bei Texten dieser Art auf die Einheitlichkeit des
Textbestandes geachtet wurde,13 nicht zu erwarten. Die Abweichungen liegen nur im Satz und in
Schreibvarianten einzelner Wörter und lassen keine eindeutige Reihenfolge der
Drucke erkennen. Die späteren Ausgaben aus Wittenberg weisen einen platzsparenderen Satz auf und haben zum Teil nicht das Wappen auf A 1v (G, I). Nachdrucke, ebenfalls ohne
Wappen, erschienen noch im gleichen Jahr auch in Mühlhausen und Jena (B, H). Der Druck F ist, trotz
Wittenberger Kolophon, ein kommerzieller Nachdruck aus der Offizin von Samuel Apiarius in Basel.14 Druck J
weicht nur in kleinen Satzvarianten von D ab und ist im VD 16 nicht als eigene
Nummer aufgenommen.