Torgauer Artikel (1574) - Einleitung
verfasst von Henning Jürgens
[Inhaltsverzeichnis]

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Einleitung

1. Historische Einleitung

Mit den Vorgängen um die Veröffentlichung der „Exegesis perspicua“1 sah sich Kurfürst August von Sachsen genötigt, endgültig gegen die sog. „Kryptocalvinisten“, die Philippisten in seinen Landen vorzugehen. Zur Formulierung der „Torgauer Artikel“ kam es aufgrund des Vorschlags der Geheimen Räte des Kurfürsten vom 26. April 1574, auf dem vier Wochen später stattfindenden Landtag in Torgau eine Kommission einzuberufen, vor der sich die des Calvinismus verdächtigten Theologen verantworten sollten.2 Die Kommission nahm am 28. Mai ihre Arbeit auf und legte drei Tage später dem Kurfürsten affirmative und verwerfende Artikel vor, anhand derer die zu Befragenden auf ihre Rechtgläubigkeit überprüft werden sollten. Am 2. Juni begannen die Verhöre der vier Wittenberger Professoren Friedrich Widebram, Heinrich Moller, Caspar Cruciger und Christoph Pezel. Sie lehnten während der Befragung eine Unterzeichnung der Artikel als ganze ab und waren erst Ende Juni unter Androhung von Gefängnisstrafen und mit fünf einschränkenden Bedingungen zur Unterzeichnung bereit – im August 1574 wurden gleichwohl alle als Professoren in Wittenberg entlassen. Auch weitere Personen erhielten eine Vorladung und wurden mit den Artikeln konfrontiert.3 Außerdem erging eine Aufforderung zur Unterzeichnung der Artikel an die Stipendiaten der Universitäten Wittenberg und Leipzig.4 Mit den Namen aller Unterzeichner - der Kommissionsmitglieder, der Befragten, weiterer sächsischer Theologen und der Stipendiaten - erschienen die Artikel erstmals Ende September 1574 als kurfürstlich privilegierter Druck in Wittenberg. Die Schrift wurde in hohen Auflagen gedruckt und an die sächsischen Pfarrämter verteilt sowie an auswärtige Buchhändler übergeben, um eine weite Verbreitung sicherzustellen: Innerhalb von zwei Wochen wurden 4500 Exemplare fertiggestellt, von denen 3000 für Kursachsen bestimmt waren.5 Bis zum Jahresende erschienen mehrere Nachdrucke in verschiedenen Druckereien, auch außerhalb Sachsens, und eine lateinische Übersetzung, die unter anderem auf das Publikum in Osteuropa gerichtet war.6 Die „Torgauer Artikel“ markieren den vorläufigen Schlusspunkt in der Debatte um Christologie und Abendmahlslehre in Kursachen. Sie formulieren ein Bekenntnis, das alle Theologen und Stipendiaten des Kurfürstentums

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unterzeichnen mussten, um nicht ihre Ämter oder Unterstützungszahlungen zu verlieren oder sogar weiterer Bestrafung ausgesetzt zu sein. In den „Torgauer Artikeln“ manifestiert sich somit nicht nur ein territorialer Bekenntnisstand, sondern die strikte Anwendung fürstlichen Kirchenregiments zur Beendigung einer theologischen Debatte, mit innen- wie außenpolitischer Motivation. Sie sind Dokument einer gezielten Konfessionalisierung. Inhaltlich erweisen sich die Artikel dabei weniger als konfessionelle Neubesinnung im Sinn eines strengen Luthertums oder Vorstufe zur Konkordienformel, sondern vielmehr als Integrationsversuch, der erklärtermaßen auf die Schriften Luthers und das „Corpus doctrinae Philippicum“ aufbauen wollte und sich als Auslegung des „Consensus Dresdensis“ verstand.7

2. Die Autoren

Die Torgauer Kommission wurde aus solchen Theologen zusammengesetzt, die dem Kurfürsten des Calvinismus unverdächtig erschienen: Heinrich Salmuth, Theologieprofessor und Superintendent in Leipzig; Paul Crell, Konsistorialrat in Meißen;8 Kaspar Eberhard, Pastor und Konsistoriumsmitglied in Meißen; Wolfgang Harder, Pastor und Theologieprofessor in Leipzig; Martin Mirus, Hofprediger;9 Adam Rother, Superintendent in Merseburg; Georg Langevoit, Superintendent in Chemnitz; Daniel Gresser, Superintendent in Dresden; Kaspar Heydenreich, Superintendent in Torgau; Nikolaus Jagenteuffel, Superintendent in Annaberg; Johann Kornig, Superintendent in Großenhain; Samuel Jauchius, Superintendent in Freiberg; Franz Strauß, Superintendent in Langensalza, Petrus Glaser, Prediger in Dresdenund der Hofprediger Georg Listhenius.10 Sie sind zugleich die Unterzeichner der Vorrede. Als maßgebliche Autoren des Texts sind Crell, Mirus, Listhenius, Glaser und Salmuth anzunehmen.11

3. Inhalt

In ihrem formalen Aufbau gleichen die „Torgauer Artikel“ dem späteren Bergischen Buch: Auf eine Vorrede mit inhaltlicher Einleitung folgen vier Fragen, in denen eine Stellungnahme des Befragten zur Abendsmahlslehre und explizit zur „Exegesis perspicua“ verlangt wird. Es schließt sich ein Bekenntnistext an, der in zehn positive Aussagen und 20 Verwerfungen geteilt

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ist, wobei die Verwerfung der Gegenlehre - anders als in der späteren Konkordienformel - mit Nennung von Namen geschieht. Abschließend stehen neun Artikel, auf die sich die Stipendiaten an den Universitäten Wittenberg und Leipzig verpflichten müssen. Auf jeden Teil folgen im Druck die Unterschriften jener Unterzeichner, die bis zum 30. September 1574 unterschrieben hatten. Die Einleitung stellt einen Zusammenhang zwischen sakramentsschwärmerischer Lehre und politischer Unruhe her, verweist auf die Formulierung des sächsischen Bekenntnisses im „Consensus Dresdensis“ und beklagt calvinisierende Tendenzen in Kursachsen. Deswegen sei eine Wiederholung der Dresdener Formel nötig, die als Summe des seit fünfzig Jahren etablierten Lehr- und Bekenntnisstandes zu verstehen sei. Die zehn affirmativen Aussagen der „Torgauer Artikel“ erheben den Anspruch, die Lehre Luthers und Melanchthons zur Abendmahlsfrage wiederzugeben und sich auf die Bekenntnistexte des sächsischen Corpus doctrinae und den „Consensus Dresdensis“ zu stützen. In den 20 Negativartikeln werden zuerst die Positionen Karlstadts, Zwinglis, Oekolampads und Schwenckfelds abgelehnt, ab dem achten Artikel dann die aktuellen Lehren Calvins, Bullingers, Bezas sowie der Heidelberger Theologen. Der letzte Artikel weist fünfzehn gegnerische Fragestellungen zur Abendmahlslehre als illegitim und irreführend zurück. Die abschließenden Artikel für die Stipendiaten verpflichten diese unter anderem darauf, gedruckte oder handschriftlich kursierende calvinistische Bücher abzuliefern.12

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können mindestens zehn verschiedene Ausgaben: deutsch:A: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574. [42] Blatt 4° [im Kolophon:

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Gedruckt zu Wittenberg / durch Hans || Lufft / den letzten Septembris || des 1574. Jars.] (VD 16 K 2821)Vorhanden:BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 2 in: Df 6501; 9 in: Dk 4COBURG, Landesbibliothek: Cas A 5666DRESDEN, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Theol.ev. pol. 392, misc. 4GÖTTINGEN, Staats- und Universitätsbibliothek: 8 MULERT 453HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek: AB 40 8/i,12(2); If 3265(4); Vg 1642a, QKJENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4ºTheol. XLIII,15(8); 8 MS 30 978(2)KIEL, Universitätsbibliothek: Kf 1187MÜNCHEN, Bayerische Staatsbibliothek: 4º H. ref. 807(1); 4º Polem. 334dMÜNCHEN, Universitätsbibliothek: 4º Theol. 5518:14NÜRNBERG, Stadtbibliothek: Theol. 4. 929WEIMAR, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: ZB R,3:111 (n. 1.)WITTENBERG, Lutherhaus: CGH 110; CGH 64; ss 854WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: G 165.4° Helmst. (9); 100 Theol. (5); 248.55 Theol. (7); Alv Dd 55 (5); H 175a.4º Helmst. (3)ZWICKAU, Ratsschulbibliothek: 20.7.8.(5); 20.8.26.(3)
B: Kurtz Bekentnis vnd || Artickel / vom heiligen Abendmal des || Leibs vnd Bluts Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon in || beyden Vniuersiteten / Leypzig vnd Wittenberg / vnd || sonst in allen Kirchen vnd Schulen des Chur= || frsten zu Sachssen / bisher ffentlich ge= || leret / gegleubt vn bekant worden / Auch || was man fur Sacramentirische || jrthumb vnd schwermerey || gestrafft hat vnd noch || straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung. || Gedruckt Anno || 1574. [30] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt in der Keyserlichen Reichs= || stadt Mlhausen / durch Georgium Hantzsch / den || 15. Nouembris des 1574. Jars.] (VD 16 K 2819)Vorhanden:BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 3344JENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4º Bud. Theol. 252(6)HANNOVER, Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek: T-A 1471:15WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: J 632.4º Helmst. (4)
C: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische Jrthum vnd Schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngsten || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg / durch || Hans Krafft. || 1574. [40] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Wittemberg / durch Hans Krafft / || Den eilfften Nouembris des || 1574. Jars.] (VD 16 K 2820)Vorhanden: BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 3342DRESDEN, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Theol.ev. pol. 399GOTHA, Forschungsbibliothek: Theol. 4º 498(20)JENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4º Jur. XXII,85 (2)WEIMAR, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 40,3: 55 c (n. 3.) (vermutlich Verlust bei Brand 2004)WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: F 1271 Helmst.(13); H 173.4º Helmst. (1);
D: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574. [42] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Wittenberg / durch Hans || Lufft / den letzten Septembris || des 1574. Jars.] (VD 16 K 2822)Vorhanden: BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 3341GOTHA, Forschungsbibliothek: Th 713/183(1)RJENA, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 4º Bud. Theol. 252(34)WITTENBERG, Lutherhaus: CGH 179WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 511.17 Theol.(12); 104.2 Theol. (22); 189.26 Theol. (1); 335.3 Theol. (7)E: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574. [40] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Wittenberg / durch Hans || Lufft / den letzten Septembris || des 1574. Jars.] (VD 16 K 2823)Vorhanden: NÜRNBERG, Germanisches Nationalmuseum, Bibliothek: 6 an: 8º Pr. 31WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 231.23 Theol. (12); Alv.: Eh 146 (3)F: Kurtz Bekentnis vnd || Artickel vom heiligen Abendmal des || Leibs vnnd Bluts Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon in || beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen || des Churfrsten zu Sachssen / bisher ffent= || lich geleret / gegleubt vnd bekant worden / || Auch was man fr Sacramentirische || jrthum vnd schwermerey ge= || strafft hat vnd noch || straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnnd begnadung. || Gedruckt zu Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574. [34] Blatt 4° [im Kolophon: Getruckt zu Wittemberg / durch || Hans Lufft / || Den letzten Septembris des 1574. Jars.] (VD 16 K 2824)Vorhanden:WIEN, Österreichische Nationalbibliothek: 77.F.24WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 236.43 Theol. (3) (unvollst.)G: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibes vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574. [38] Blatt 4° (VD 16 ZV 16250)Vorhanden: HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek: AB 47 13/a,2 (1)

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H: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fr || Sacramentirische jrrthum vnd schwer || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt Anno || 1574. [36] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Jhena || durch Donatum Richtzenhan || Den 22. Octobris || des 1574. Jars.] (VD 16 ZV 9322)Vorhanden: GOTHA, Forschungsbibliothek: Theol. 4º 498 (21); Theol. 4º 520 c (9); Theol. 4º 693/1 (1)LEIPZIG, Universitätsbibliothek: Nic. 852/9I: Kurtze Bekentnis vnd || Artickel / vom heiligen A= || bendmal des Leibs vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon in bey= || den Vniuersiteten / Leipzig vnd Wittemberg / vnd || sonst in allen Kirchen vnd Schulen des Churfr= || sten zu Sachssen / bißher ffentlich gelehret / ge= || gleubet vnd bekant worden / Auch was man || fr Sacramentirische jrrthumb vnd || schwermerey gestrafft hat / vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtage zu Torgaw / Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Erstlich gedruckt zu Wittemberg / || bey Hans Lufft. / || Den letzten Septembbris des || 1574. [28] Blatt 4° (VD 16 ZV 9323)Vorhanden: BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: 1 in: Dm 9DRESDEN, Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek: Op. var. 87 k, misc. 13HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek: AB 153621 (11) (unvollständig)J: Kurtz Bekentnis || vnd Artickel vom heiligen Abend= || mal des Leibs vnd Bluts || Christi. || Daraus klar zu sehen / was hieuon || in beiden Vniuersiteten / Leipzig vnd Witten= || berg / vnd sonst in allen Kirchen vnd Schulen des || Churfrsten zu Sachssen / bisher ffentlich geleret / || gegleubt vnd bekant worden / Auch was man fur || Sacramentirische jrthum vnd schwer= || merey gestrafft hat vnd || noch straffet. || Vbergeben vnd gehandelt in jngstem || Landtag zu Torgaw / Vnd || Auff Churfrstliche verordnung || vnd begnadung || Gedruckt zu Wittenberg / durch || Hans Lufft. || 1574. [42] Blatt 4° [im Kolophon: Gedruckt zu Wittemberg / durch Hans Lufft / || Den letzten Septembris des || 1574. Jars.] (nicht in VD 16)

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Vorhanden:ROM, Bibliotheca Palatina: 2738 bis IV.926 [Mikrofiche E 1590]; 1372 IV.75 [Mikrofiche E 181]lateinisch:
K: CONFESSIO || PAVCIS ARTICVLIS || COMPLECTENS SVMMAM DO= || ctrinae de vera praesentia Corporis & || Sanguinis Christi in Coe- || na dominica: || EX QVA PERSPICVE || apparet, quid in vtraque Academia, Lipsica || & VVitebergensi, & in caeteris Ecclesijs || ac Scholis Illustriss: Principi Electori Sa- || xoniae subiectis, hactenus publicè traditum, || receptum, creditum ac confessionibus ali- || quot antehac editis comprobatum fuerit. || Qui item & quales errores Sacramentarij à || Doctoribus illarum hactenus taxati atque || improbati sint, atque adhuc taxen- || tur & improbentur. || EXHIBITA ET COMPRO- || bata in proxima Synodo Torgensi, & ex || germanica in latinam lin- || guam translata. || Ad mandatum Illustrissimi Principis || Electoris edita atque excusa, || Vitebergae, || TYPIS CRATONIANIS, || Anno 1574. [88] Blatt 8° (VD 16 K 2825)Vorhanden: BERLIN, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 3348BRAUNSCHWEIG, Stadtbibliothek: C 987 (3).8ºBUDAPEST, Országos Széchényi Könyvtár (Nationalbibliothek): Ant. 5282 (2)HALLE, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: 65 A 4056(3); Ung VI 159 (3)LÜNEBURG, Ratsbücherei: Th 918 (3)MÜNCHEN, Universitätsbibliothek: 8º Theol. 3974ST. LOUIS, Eden Theological Seminary Library: BX8070.W5 1571WEIMAR, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: 8º XXXIII:37 (n. 2.)WIEN, Österreichische Nationalbibliothek: 80.X.52WOLFENBÜTTEL, Herzog August Bibliothek: 749.3 Theol. (1); 917.26 Theol. (3); 990.10 Theol. (1); 1163.5 Theol. (3); 1164.100 Theol. (3); J 683.8º Helmst. (4); J 601.8º Helmst. (2)ZWICKAU, Ratsschulbibliothek: 11.10.44.(1)Der Edition liegt Ausgabe A zugrunde, die gegenüber der ansonsten satzgleichen Ausgabe D noch einen Satzfehler auf der letzten Seite aufweist. Textkritisch relevante Varianten sind in den weiteren Druckausgaben nicht zu verzeichnen und angesichts der Strenge, mit der bei Texten dieser Art auf die

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Einheitlichkeit des Textbestandes geachtet wurde,13 nicht zu erwarten. Die Abweichungen liegen nur im Satz und in Schreibvarianten einzelner Wörter und lassen keine eindeutige Reihenfolge der Drucke erkennen. Die späteren Ausgaben aus Wittenberg weisen einen platzsparenderen Satz auf und haben zum Teil nicht das Wappen auf A 1v (G, I). Nachdrucke, ebenfalls ohne Wappen, erschienen noch im gleichen Jahr auch in Mühlhausen und Jena (B, H). Der Druck F ist, trotz Wittenberger Kolophon, ein kommerzieller Nachdruck aus der Offizin von Samuel Apiarius in Basel.14 Druck J weicht nur in kleinen Satzvarianten von D ab und ist im VD 16 nicht als eigene Nummer aufgenommen.

Kommentar
1 Vgl. die Einleitung zu Nr. 13: Exegesis perspicua (1574), 1017f.
2 Zu den historischen Umständen der „Torgauer Artikel“ und ihrer theologischen Einordnung vgl. Dingel, Torgauer Artikel, 119-134, sowie Hund, Das Wort ward Fleisch, 615-668.
3 Die Verhöre dauerten bis zum 18. Juni. Eine Liste der Verhörten bei Hasse, Zensur, 173f, Anm. 155.
4 Hierzu Hasse, Zensur, 179 mit Anm. 176f.
5Hasse, Zensur, 186, Anm. 14.
6 Zu der Entstehung der lateinischen Fassung und den Besonderheiten dieser Ausgabe vgl. Hasse, Zensur, 206-209.
8 Vgl. Johannes Hund, Crell, Paul, in: Biographien zum Forschungsprojekt "Contrversia et Confessio", http://www.controveria-et-confessio.de; zuletzt besucht am 22.9.2006. Vgl. auch das „biographische Profil“ bei Hasse, Zensur, 332-348.
9 Zu ihm vgl. das „biographische Profil“ bei Hasse, Zensur, 319-332.
10 Vgl. Johannes Hund, Listhenuis, Georg, in: Biographien zum Forschungsprojekt "Controversia et Confessio", http://www.controveria-et-confessio.de; zuletzt besucht am 22.9.2006. Vgl. auch das „biographische Profil“ bei Hasse, Zensur, 304-319.
11 Vgl. zu den Mitgliedern der Kommission: Dingel, Torgauer Artikel, 128; Hasse, Zensur, 173.
12 Vgl. hierzu Hasse, Zensur, 180-182.
13 Vgl. Hasse, Zensur, 53.
14 Für detaillierte Auskünfte hierzu sei Ulrich Kopp, Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel, herzlich gedankt
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