Warnung vor dem unreinen Catechismo (1571) - Einleitung
verfasst von Henning Jürgens
[Inhaltsverzeichnis]

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Einleitung

1. Historische Einleitung

Angesichts der Kritik, die der „Wittenberger Katechismus“ bei zahlreichen lutherischen Theologen auf sich zog, war es nicht überraschend, dass auch die Theologieprofessoren der Universität Jena eine Stellungnahme veröffentlichten. Denn bei der Gründung als Landesuniversität des Herzogtums Sachsen1548 war der Universität Jena die Rivalität zu Wittenberg schon in die Wiege gelegt, da die Ernestiner als Folge der Niederlage im Schmalkaldischen Krieg nicht nur die Kurwürde, sondern auch den Kurkreis mit der Universität Wittenberg verloren hatten.1 In der Folgezeit etablierte sich Jenaals Hochburg der Kritiker Wittenbergs und als theologischer Gegenpol zu Melanchthon und seiner Theologie. Allerdings kam es Anfang der sechziger Jahre, nach der Vertreibung von Matthias Flacius Illyricus aus seiner Jenaer Professur, zu einer zeitweiligen Annäherung der Positionen, bis die politische Situation 1566 eine erneute Verschärfung des Klimas mit sich brachte: Über die Verstrickung Johann Friedrichs des Mittleren in die sog. Grumbachschen Händel kam es zum Sturz des Herzogs, wobei Kurfürst August von Sachsen selbst die Reichsexekution durchführte und seinen Vetter lebenslang inhaftieren ließ.2 Die Regentschaft übernahm dessen Bruder Johann Wilhelm, der seine politische Unabhängigkeit vom kurfürstlichen Sachsenwahren wollte und einen anderen kirchenpolitischen Kurs steuerte. Dazu gehörten auch die theologische Abgrenzung gegenüber Wittenberg und die Betonung der eigenständigen Tradition als eigentliche Bewahrer des Erbes Luthers. Entsprechend besetzte Johann Wilhelm die Professuren in Jena: Unter seiner Regentschaft kehrten mit Johannes Wigand und Johann Friedrich Coelestin zwei früher vertriebene Professoren nach Jena zurück, hinzu kamen mit Timotheus Kirchner und Tilemann Heshusius zwei weitere profilierte Gegner der Philippisten. Dagegen verließen mit Nikolaus Selneckerund Johann Stössel die wichtigsten Theologen Johann Friedrichs die Universität. Das Altenburger Religionsgespräch zwischen den kursächsischen und den ernestinischen Theologen, das 1568/69 mit dem Ziel einer Einigung abgehalten wurde, endete so mit einem Eklat3 und löste eine Welle von Streitschriften aus. Im Zuge der nachfolgenden Generalvisitation 1569/70wurden zahlreiche Theologen des Herzogtums wegen ihrer philippistischen

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Haltung des Landes verwiesen.4 Die konfessionelle Konsolidierung fand ihren Ausdruck in der Erstellung des Corpus doctrinae Thuringicum5 von 1571, einer Sammlung von Bekenntnissen und Schriften, die sich gegen das kursächsische Corpus doctrinae Philippicum richtete und in die das Weimarer Konfutationsbuch6 von 1558 mit seinen u.a. gegen die Wittenberger Theologie gerichteten Lehrverurteilungen aufgenommen wurde. Vor diesem Hintergrund konnte und musste die Stellungnahme der Jenaer Fakultät zum „Wittenberger Katechismus“ an eine lange Vorgeschichte theologischer Kontroversen anknüpfen. Sie erschien unter dem Titel „Warnung vor dem unreinen und sakramentirischen Catechismo etlicher zu Wittenberg“ erstmals zwischen Mitte Mai und Anfang Juli 1571 in Jena. Als wichtigste Stellungnahme der Theologen der Universität Jena wird sie im Folgenden ediert.

2. Die Autoren

Die „Warnung“ ist namentlich unterzeichnet von den vier Professoren der Theologischen Fakultät der Universität Jena: Johannes Wigand, Tilemann Heshusius, Johann Friedrich Coelestin und Timotheus Kirchner. Die Namen werden unter Angabe des Doktortitels, aber ohne Amtsbezeichnung wiedergegeben - im Unterschied zu den Schriften der Wittenberger, die meist anonym, dafür mit Angabe der Position an der Universität veröffentlicht wurden.

Johannes Wigand aus Mansfeld (1523-1587) studierte ab seinem 15. Lebensjahr in Wittenberg bei Luther, Melanchthon, Jonas, Cruciger und anderen. Von 1541-44 war er Lehrer in Nürnberg und kehrte anschließend zur Beendigung seines Studiums nach Wittenberg zurück. Am 1. September 1545 erwarb er den Grad eines Magister Artium. 1546 verließ Wigand die Universität wegen des Schmalkaldischen Kriegs.Er wurde erst Prediger, später Stadtpfarrer in Mansfeld. Eine erste polemische Schrift richtete sich gegen den römisch-katholischen Katechismus Michael Heldings. Im Adia

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phoristischen Streit bezog er auf Seiten von Flacius gegen die Haltung der Wittenberger Stellung, im Majoristischen Streit war er maßgeblich an den Beschlüssen der Mansfelder Theologen gegen Georg Major und Stephan Agricola beteiligt. 1553 wurde Wigand Nachfolger von Nikolaus Gallus an St. Ulrich in Magdeburg und Superintendent der Stadt. In der Folgezeit beteiligte er sich an der Kontroverse um die Rechtfertigungslehre Andreas Osianders und begann die Zusammenarbeit mit Matthaeus Judex am großen Geschichtswerk der „Magdeburger Zenturien“. 1560 ging Wigand als Professor nach Jena, wo schon Judex, Flacius und Musaeus lehrten. An der Weimarer Disputation zwischen Flacius und Victorin Strigel, bei der Flaciusseine Auffassung von der Erbsünde als Substanz des Menschen formulierte, nahm Wigand als Protokollant teil. Nachdem er anfangs noch versucht hatte, Flacius zur Abkehr von seiner Position zu bewegen, wandte sich Wigandbald mit scharfen Schriften gegen seinen langjährigen Weggefährten. Ende 1561 wurde er als Professor in Jena entlassen, nachdem er Widerstand gegen die Einrichtung eines Konsistoriums geleistet hatte, das auch in die Kompetenzen der Professoren eingriff. Er kehrte für kurze Zeit nach Magdeburg zurück und folgte im Herbst 1562 einem Ruf auf die Superintendentur in Wismar. Im Folgejahr wurde er von der Universität Rostock in Theologie promoviert. Nach dem Fall Johann Friedrichs des Mittleren wurde Wigand von Herzog Johann Wilhelm1568 nach Jena zurückberufen. Er nahm am Altenburger Religionsgespräch zwischen den kursächsischen und herzoglich-sächsischen Theologen teil und verfasste mehrere der nachfolgenden Publikationen der ernestinischen Seite.7

Tilemann Heshusius aus Wesel (1527-1588), studierte ab 1546 in Wittenberg und unterbrach sein Studium 1547 für eine zweijährige Bildungsreise u.a. nach Oxford und Paris. 1552 wurde er Dozent in Wittenberg, im Folgejahr zum Doktor theol. promoviert. Anschließend übernahm er das Amt des Superintendenten von Goslar. 1556 schied er im Streit über die Kirchenzucht. Nach Aufenthalten in Magdeburg und Wittenberg ging er 1557 als Professor für Theologie nach Rostock, wo er auch für das Herzogtum Mecklenburg die Kirchenordnung überarbeitete und eine Visitation durchführte. Darüber geriet er in Streit mit dem Rostocker Rat und musste seine Position aufgeben. Auf Anraten Melanchthons übernahm er das Amt des Generalsuperintendenten der Pfalz und eine theologische Professur in Heidelberg. Während er mit Pfalzgraf Ottheinrich gutes Einvernehmen wahrte, stellte er sich der Hinwendung des Nachfolgers, Friedrichs III., zur reformierten Theologie entgegen. Nach einem heftigen Streit mit Wilhelm Klebitz über

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die Abendmahlslehre musste er Heidelberg1558 verlassen. Auf seiner nächsten Station, als Superintendent in Bremen, führte Heshusius die Auseinandersetzung um die Abendmahlstheologie mit Albert Hardenberg, verließ die Stadt aber schon wieder, bevor Hardenberg1561 sein Amt aufgeben musste. Seit 1560 als Pfarrer, seit 1561 als Superintendent in Magdeburgkam es zu Konflikten mit dem Magistrat um die kirchliche Autonomie, der eine lange Flugschriftenkontroverse folgte. Heshusius kehrte in seine Heimatstadt Wesel zurück, entfachte aber auch dort in einem Klima konfessioneller Offenheit schnell Streitigkeiten durch sein kompromissloses Luthertum. In den Reichsstädten Frankfurt, Nürnberg, Regensburg und Straßburgerhielt er als Folge des Magdeburger Konflikts kein Aufenthaltsrecht. 1565wurde er Superintendent von Pfalz-Zweibrücken. Im Streit um die Erbsündenlehre mit Flacius bezog er 1568 gegen diesen Stellung und trug zu dessen Isolierung im lutherischen Lager bei. 1569 folgte er einem Ruf nach Jena, wo er einflussreicher Berater Herzog Johann Wilhelms wurde.

Johann Friedrich Coelestin (um 1525-1578) stammte aus Plauen. Über Schulbesuch und Studium sind wenig Einzelheiten bekannt, doch erwarb Coelestin den Doktor theol. in Rostock und war auch ordiniert; 1560 berief ihn Herzog Johann Friedrich der Mittlere als Professor für Griechisch nach Jena. Im Streit zwischen Strigel und Flacius bezog er die Partei von Letzterem, gab sich mit der „Declaratio Victorini“ nicht zufrieden und musste deshalb Jena1561 verlassen. Bald darauf trat er in die Dienste zweier reichsfreier Grafen in Bayern, zuerst des Grafen Haag, dann des Grafen Ortenburg. 1564 nahm er eine Position in Pfalz-Zweibrücken an und lehrte am Gymnasium in Lauingen. Nach dem Regierungsantritt Johann Wilhelms von Sachsen kehrte Coelestin1568 nach Jena zurück und nahm am Altenburger Religionsgespräch teil. Wegen seiner Unterstützung der von Flacius vertretenen Erbsündenlehre musste er sich am 14. August 1571einem Colloquium mit Heshusius stellen, als dessen Ergebnis er seine Professur einbüßte.8

Timotheus Kirchner aus Döllstädt bei Erfurt (1533-1587) studierte seit 1549in Wittenberg. Ab 1554 hatte er verschiedene Pfarrstellen inne, bevor er 1560 in Jena den Grad des Magister Artium erwarb. Im Folgejahr wurde er Pastor in Herbsleben bei Gotha, wurde aber 1563 seines Amtes enthoben, weil er sich weigerte, der „Declaratio Victorini“ zuzustimmen. Nach dem

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Regierungswechsel zu Johann Wilhelm kehrte Kirchner auf seine Pfarrstelle in Herbsleben zurück und wurde bald darauf Pfarrer und Superintendent in Jena. Nach seiner Promotion durch Heshusius am 11. Mai 1571 lehrte er an der Universität Jena.9

3. Inhalt

Die Autoren erklären anfangs, zu einer Stellungnahme gegen den neuen Katechismus der Wittenberger aufgefordert worden zu sein. Zwar hätten sie schon fast ihr Leben lang die Wittenberger ermahnt, ohne je etwas erreicht zu haben, doch wollten sie sich der Aufgabe nicht entziehen, zumal es Recht und Pflicht eines jeden Christen sei, über die Richtigkeit der Lehre zu urteilen. Als erstes kritisieren sie den Katechismus insgesamt, nämlich, dass er anonym erschienen sei, nicht offen und eindeutig seine Lehraussagen formuliere und mit Luthers Lehre breche, obwohl er seinen Namen in Anspruch nehme. In einem zweiten Teil verurteilen die Autoren die Irrlehre des „Wittenberger Katechismus“, die in fünf Verfälschungen der wahren Lehre bestehe: bei der Lehre von der Taufe, der Abendmahlslehre, der Lehre vom Sitzen zur Rechten Gottes, der Frage von Gesetz und Evangelium und der Frage der richtigen Disziplin. Bei der Tauflehre des Katechismus tadeln sie, dass die Taufe darin nur als Versiegelung der Wiedergeburt gelehrt werde, womit man vom Katechismus Luthers abgewichen und der Auffassung Bezas gefolgt sei. In der Abendmahlslehre aber sehen die Autoren den Hauptkritikpunkt: Sie verurteilen den Katechismus, weil er den langjährigen Kampf Luthers gegen die Sakramentsschwärmer verrate und selber sakramentiererische Lehren enthalte. Dies lasse sich an fünf Punkten aufzeigen: Luthers Abendmahlsdefinition werde aufgegeben und durch eine ersetzt, die zu der Meinung Bezas und Calvins führe. Die Realpräsenz entfalle (was durch Berufung auf I Kor 10verschleiert werden solle), und letztlich werde eine Trennung der beiden Naturen Christi gelehrt. Zweitens werde die Lehre von der Materie des Abendmahls ausgelassen und die wörtliche Auslegung der Einsetzungsworte übergangen. Drittens werde die mündliche Nießung nicht eineutig gelehrt und die manducatio impiorum übersprungen. Viertens werde die Lehre Calvins, Bullingers und anderer nicht ausreichend verworfen; die Verwerfungen richteten sich nur gegen Positionen, denen auch die Schweizer nicht anhingen. Fünftens bezögen sich die Wittenberger nicht auf Luthers Schriften zum Abendmahlsstreit, sondern führten nur ihre eigenen Schriften an, auf die sich auch manche Sakramentierer beriefen. Die Jenaer verlangen von den Wittenbergern, zu den genannten Punkten eindeutig Stellung zu beziehen, oder sie müssten es sich gefallen lassen, als Sakramentierer bezeichnet zu

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werden. Sie könnten sich nicht, wie es andere versucht hätten, auf den veränderten Abendmahlsartikel (Art. 10) der CA variata berufen, sondern müssten sich zu Luthers Aussagen gegen die Sakramentierer bekennen. Bei der Lehre von der Himmelfahrt und dem Sitzen zur Rechten Gottes beklagen die Jenaer, dass im „Wittenberger Katechismus“ die Umschlossenheit des Leibes Christi im Himmel gelehrt werde, um die Lehre von der Abwesenheit des Leibes im Abendmahl zu untermauern. Die Möglichkeit der Allgegenwart des menschlichen Leibes werde verschwiegen, außerdem sei die passivische Übersetzung von Act 3,21 falsch, sie stehe im Widerspruch zu verschiedenen anderen Übersetzungen, darunter jener Luthers, und sei auf Beza zurückzuführen. Weiterhin monieren die Autoren eine Verfälschung der Lehre von Gesetz und Evangelium. Luther habe gegen die Antinomer gekämpft, doch die jungen Wittenberger verfielen wieder dieser Schwärmerei und lehrten, dass das Evangelium die wahre Predigt der Buße sei. Dies sei der Schrift, der Apologie und der Lehre Luthers entgegen. Damit verbunden sei eine falsche Lehre von äußerlicher Disziplin, die als fünfter Hauptpunkt von den Jenaer Professoren kritisiert wird. Die ihr zugeschriebene Rolle komme vielmehr dem Gesetz und einer recht praktizierten Gesetzespredigt zu. Abschließend begründen die Autoren noch einmal, warum sie mit ihrer Schrift an die Öffentlichkeit treten: Sie sehen sich zum Bekenntnis genötigt und hoffen, dass die Wittenberger ihre Irrtümer widerrufen und die Sakramentsschwärmer verdammen. Doch da diese die Ermahnung offensichtlich verachteten, wolle man die übrigen Kirchen vor ihnen warnen. Die Stellungnahme der Jenaer zum „Wittenberger Katechismus“ zeigt eine deutlich andere Frontstellung als andere Kritiken am Wittenberger Katechismus. Die „Warnung“ steht in der langen Tradition der Kontroverse zwischen Jena und Wittenberg, zwischen den ernestinischen und den albertinischen Theologen. Entsprechend verweisen die Autoren immer wieder auf die Vorgeschichte, auf vorangehende Schriften der Wittenberger und die Kritik der Jenaer und anderer, und führen diesen Konflikt bis auf seine Anfänge im Gefolge des Interims zurück. Zugleich verfolgen sie aber die Strategie, den Wittenberger Katechismus mit Positionen zu identifizieren, die schon Lutherbekämpft hatte, und den Wittenbergern Abweichungen von ihrer eigenen Tradition vorzuwerfen. Der Rekurs auf Luthers Position wird vor allem in der Abendmahlslehre zum stärksten theologischen Argument der Jenaer - zu bestimmten Punkten führen sie Luthers Katechismen anstelle von Bibelzitaten an. Der Streit findet damit nicht mehr auf exegetischer oder systematischer, sondern auf dogmatischer Ebene statt: Luthers Lehren werden als hermeneutischer Maßstab gesetzt, biblische Argumentationen dadurch zurückgewiesen, dass sie mit calvinistischen Theologen in Verbindung gebracht werden. Mit dieser Haltung geht auch eine implizite, aber unübersehbare Kritik an Melanchthon einher. Indem die Jenaer den Wittenbergern ihre Berufung auf das Corpus doctrinae Philippicum

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vorwerfen, das außer den altkirchlichen Symbolen nur Schriften Melanchthons enthält, stellen sie seine Autorität grundsätzlich in Frage. Dagegen spielt die Argumentation zu den Konsequenzen der Wittenberger Lehre für die Christologie eine deutlich nachgeordnete Rolle. Da sich die Schrift der Jenaer nur auf den „Wittenberger Katechismus“, nicht aber auf die große Verteidigungsschrift „Grundfest“ bezieht, ist davon auszugehen, dass diese in Jena noch nicht bekannt war; damit lässt sich die ansonsten nicht datierte „Warnung“ in den Zeitraum vor Anfang Juli 1571verweisen; angesichts der Unterschrift, die Kirchner als theologischen Doktor ausweist, muss zumindest der Druck der Schrift nach seiner Promotion am 11.5.1571 abgeschlossen worden sein.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können fünf Ausgaben: A: Warnung. || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= || techismo etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. || Gedruckt zu Jena / Anno || 1571. [20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17165)Vorhanden: Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2766 Dresden, Sächsische Landesbibliothek: Hist.Sax.L 199,14 (unvollständig) Jena, Universitätsbibliothek: 4º Bud.Theol. 251 (23); 4º Theol.XLIII,10 (9) München, Bayerische Staatsbibliothek: Res/Polem. 3136 t # Beibd. 5 Weimar, Herzogin Anna-Amalia-Bibliothek: Aut.VII (7) Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 149.11 Theol. (6); 231.68 Theol. (5); 288 Theol. (1); Alv Ed 54 (8); G 94.4º Helmst. (16); G 122.4º Helmst. (3); H 420.4º Helmst. (5)B: Warnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= || techismo etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. || Gedruckt zu Jena Anno || 1571. [20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17166)Vorhanden: Wolfenbüttel: Herzog August Bibliothek: H 144.4º Helmst. (3)C: Warnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= || techismo etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. || Gedruckt zu Jena Anno || 1571. [20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17167)Vorhanden: Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2766a Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4° 520 c (6); Theol. 4° 685-686 (5)

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Halle, Universitätsbibliothek: AB 155 691 (1); Ig 1825/II (7); Ung VI 48 (7); Vg 1654, QK Wolfenbüttel: Herzog August Bibliothek: J 189.4º Helmst. (3) (benutztes Exemplar); S 255 b. 4º Helmst. (6); Ts 412 (2).D: Wargnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= || techismo etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. || Gedruckt zu Jena Anno || 1571. [20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17168)Vorhanden: Wolfenbüttel: Herzog August Bibliothek: 202.55 Quod.(11); J 231.4º Helmst. (3); L 338.4º Helmst. (13) E: Warnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacrametnirischen Ca= || techismo etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. || Gedruckt zu Jena Anno || 1571. [20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17169)Vorhanden: Halle, Universitätsbibliothek: AB 154 093 (11) Jena, Universitätsbibliothek: 4º Theol. XLIII,10 (9); 4º Theol. XLIII,15 (21) München, Bayerische Staatsbibliothek: 4º Polem. 3170Als Editionsgrundlage dient der im VD 16 unter der Nummer ZV 17167 verzeichnete Druck C. Alle Drucke sind ohne Druckerangabe erschienen. Eine zeitliche Abfolge der Drucke lässt sich nicht ermitteln. Abweichungen der Ausgaben untereinander beziehen sich lediglich auf den Satzspiegel, Setzfehler und orthographische Varianten; der Textbestand wurde inhaltlich nicht modifiziert oder überarbeitet. Offenkundige Setzfehler in C werden nach dem wohl später gesetzten, in Einzelschreibungen verbesserten Druck Astillschweigend korrigiert.

Kommentar
2 Zu den politischen Rahmenbedingungen vgl. Thomas Klein, Ernestinisches Sachsen, kleinere thüringische Gebiete, in: Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650, Bd. 4: Mittleres Deutschland (KLK 52), 8-39, hier 19-22.
3 Vgl. Irene Dingel, Art. Religionsgespräche IV: Altgläubig-protestantisch und innerprotestantisch, in: TRE 28 (1997), 654-681, bes. 668.
4 Zu den Umschwüngen der Kirchenpolitik im ernestinischen Sachsen vgl. Daniel Gehrt, Pfarrer im Dilemma: Die ernestinischen Kirchenvisitationen von 1562, 1569/70 und 1573, in: HerChr 25 (2001), 45-71.
7 Vgl. Irene Dingel, Art. Wigand, Johann, in: TRE 36 (2004), 33-38.
8 Vgl. Friedrich Wilhelm Bautz, Art. Coelestin, Johann Friedrich, in: BBKL 1 (1990), 1081.
9 Vgl. Ernst Koch, Art. Kirchner, Timotheus, in: RGG4 4 (2001), 1380.
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