Einleitung
1. Historische Einleitung
Angesichts der Kritik, die der
„Wittenberger Katechismus“ bei
zahlreichen lutherischen Theologen auf sich zog, war es nicht überraschend,
dass auch die Theologieprofessoren der Universität Jena eine Stellungnahme veröffentlichten. Denn bei der
Gründung als Landesuniversität des Herzogtums
Sachsen1548 war der Universität Jena die Rivalität zu
Wittenberg
schon in die Wiege gelegt, da die Ernestiner als Folge der Niederlage im
Schmalkaldischen Krieg nicht nur die Kurwürde, sondern auch den Kurkreis mit
der Universität Wittenberg
verloren hatten.
1 In der Folgezeit etablierte sich
Jenaals Hochburg der Kritiker
Wittenbergs
und als theologischer Gegenpol zu
Melanchthon und seiner Theologie. Allerdings kam es Anfang der sechziger
Jahre, nach der Vertreibung von
Matthias
Flacius Illyricus aus seiner Jenaer
Professur, zu einer zeitweiligen Annäherung der Positionen, bis die
politische Situation 1566 eine erneute
Verschärfung des Klimas mit sich brachte: Über die Verstrickung
Johann Friedrichs des Mittleren in die
sog. Grumbachschen Händel kam es zum Sturz des Herzogs, wobei
Kurfürst August von Sachsen selbst die
Reichsexekution durchführte und seinen Vetter lebenslang inhaftieren
ließ.
2 Die Regentschaft übernahm dessen Bruder
Johann Wilhelm, der seine
politische Unabhängigkeit vom kurfürstlichen
Sachsenwahren wollte und einen anderen kirchenpolitischen Kurs steuerte. Dazu
gehörten auch die theologische Abgrenzung gegenüber
Wittenberg und die Betonung der eigenständigen
Tradition als eigentliche Bewahrer des Erbes
Luthers. Entsprechend besetzte
Johann Wilhelm die Professuren in
Jena: Unter seiner Regentschaft
kehrten mit
Johannes Wigand und
Johann Friedrich Coelestin
zwei früher vertriebene Professoren nach
Jena
zurück, hinzu kamen mit
Timotheus
Kirchner und
Tilemann
Heshusius zwei weitere profilierte Gegner der Philippisten. Dagegen
verließen mit
Nikolaus Selneckerund
Johann Stössel die
wichtigsten Theologen
Johann
Friedrichs die Universität. Das Altenburger Religionsgespräch
zwischen den kursächsischen und den ernestinischen Theologen, das 1568/69 mit dem Ziel einer Einigung
abgehalten wurde, endete so mit einem Eklat
3 und löste eine Welle von Streitschriften aus. Im Zuge der
nachfolgenden Generalvisitation 1569/70wurden zahlreiche Theologen des Herzogtums wegen ihrer philippistischen
Haltung des
Landes verwiesen.
4 Die konfessionelle Konsolidierung fand ihren Ausdruck in der
Erstellung des
Corpus doctrinae
Thuringicum5 von 1571, einer Sammlung von Bekenntnissen
und Schriften, die sich gegen das kursächsische Corpus doctrinae Philippicum
richtete und in die das
Weimarer Konfutationsbuch6 von 1558 mit seinen u.a. gegen die
Wittenberger Theologie gerichteten Lehrverurteilungen aufgenommen wurde. Vor
diesem Hintergrund konnte und musste die Stellungnahme der Jenaer Fakultät zum
„Wittenberger
Katechismus“ an eine lange Vorgeschichte theologischer Kontroversen
anknüpfen. Sie erschien unter dem Titel
„Warnung vor dem unreinen und sakramentirischen
Catechismo etlicher zu Wittenberg“ erstmals zwischen Mitte Mai und Anfang Juli 1571 in
Jena. Als wichtigste Stellungnahme der
Theologen der Universität Jena wird sie im
Folgenden ediert.
2. Die Autoren
Die
„Warnung“ ist namentlich unterzeichnet von den vier
Professoren der Theologischen Fakultät der Universität Jena:
Johannes
Wigand,
Tilemann
Heshusius,
Johann Friedrich
Coelestin und
Timotheus
Kirchner. Die Namen werden unter Angabe des Doktortitels, aber ohne
Amtsbezeichnung wiedergegeben - im Unterschied zu den Schriften der
Wittenberger, die meist anonym, dafür mit Angabe der Position an der
Universität veröffentlicht wurden.
Johannes Wigand aus
Mansfeld (1523-1587) studierte ab
seinem 15. Lebensjahr in
Wittenberg bei
Luther,
Melanchthon,
Jonas,
Cruciger und anderen. Von 1541-44 war
er Lehrer in
Nürnberg und kehrte anschließend zur Beendigung
seines Studiums nach
Wittenberg zurück.
Am 1. September 1545 erwarb er den Grad
eines Magister Artium. 1546 verließ
Wigand die Universität wegen des Schmalkaldischen Kriegs.Er wurde erst Prediger,
später Stadtpfarrer in
Mansfeld.
Eine erste polemische Schrift richtete sich gegen den
römisch-katholischen Katechismus
Michael Heldings. Im Adia
phoristischen Streit
bezog er auf Seiten von
Flacius gegen die
Haltung der Wittenberger Stellung, im Majoristischen Streit war er
maßgeblich an den Beschlüssen der Mansfelder Theologen gegen
Georg Major und
Stephan Agricola beteiligt. 1553 wurde
Wigand Nachfolger von
Nikolaus Gallus an St. Ulrich in
Magdeburg und Superintendent der Stadt. In der
Folgezeit beteiligte er sich an der Kontroverse um die
Rechtfertigungslehre
Andreas
Osianders und begann die Zusammenarbeit mit
Matthaeus Judex am großen Geschichtswerk
der „Magdeburger Zenturien“. 1560 ging
Wigand als Professor nach
Jena, wo schon
Judex,
Flacius und
Musaeus lehrten. An der Weimarer Disputation
zwischen
Flacius und
Victorin Strigel,
bei der
Flaciusseine Auffassung von der Erbsünde als Substanz des Menschen formulierte,
nahm
Wigand als Protokollant
teil. Nachdem er anfangs noch
versucht hatte,
Flacius zur Abkehr
von seiner Position zu bewegen, wandte sich
Wigandbald mit scharfen Schriften gegen seinen langjährigen Weggefährten. Ende
1561 wurde er als Professor in
Jena entlassen, nachdem er Widerstand gegen die Einrichtung eines
Konsistoriums geleistet hatte, das auch in die Kompetenzen der
Professoren eingriff. Er kehrte
für kurze Zeit nach
Magdeburg
zurück und folgte im Herbst 1562 einem Ruf auf
die Superintendentur in
Wismar. Im
Folgejahr wurde er von der Universität Rostock in Theologie promoviert. Nach dem
Fall
Johann Friedrichs des
Mittleren wurde
Wigand
von
Herzog Johann
Wilhelm1568 nach
Jena
zurückberufen. Er nahm am
Altenburger Religionsgespräch zwischen den kursächsischen und
herzoglich-sächsischen Theologen teil und verfasste mehrere der
nachfolgenden Publikationen der ernestinischen Seite.
7 Tilemann Heshusius aus
Wesel (1527-1588), studierte ab 1546 in
Wittenberg und unterbrach sein Studium 1547 für eine zweijährige Bildungsreise u.a. nach
Oxford und
Paris. 1552 wurde er Dozent in
Wittenberg, im Folgejahr zum Doktor theol.
promoviert. Anschließend übernahm er das Amt des Superintendenten von
Goslar. 1556 schied er im Streit
über die Kirchenzucht. Nach Aufenthalten in
Magdeburg und
Wittenberg ging er
1557 als Professor für Theologie nach
Rostock, wo er auch für das Herzogtum Mecklenburg die
Kirchenordnung überarbeitete und eine Visitation durchführte. Darüber
geriet er in Streit mit dem
Rostocker Rat und musste seine Position
aufgeben. Auf Anraten
Melanchthons übernahm er das Amt des Generalsuperintendenten der
Pfalz und eine theologische Professur in
Heidelberg. Während er mit
Pfalzgraf Ottheinrich gutes Einvernehmen
wahrte, stellte er
sich der Hinwendung des Nachfolgers,
Friedrichs III., zur reformierten
Theologie entgegen. Nach einem heftigen Streit mit
Wilhelm Klebitz über
die
Abendmahlslehre musste er
Heidelberg1558 verlassen. Auf seiner nächsten Station, als
Superintendent in
Bremen, führte
Heshusius die
Auseinandersetzung um die Abendmahlstheologie mit
Albert Hardenberg, verließ die Stadt
aber schon wieder, bevor
Hardenberg1561 sein Amt aufgeben musste. Seit
1560 als Pfarrer, seit 1561 als Superintendent in
Magdeburgkam es zu Konflikten mit dem Magistrat um die kirchliche Autonomie, der
eine lange Flugschriftenkontroverse folgte.
Heshusius kehrte in seine Heimatstadt
Wesel zurück, entfachte aber auch dort in
einem Klima konfessioneller Offenheit schnell Streitigkeiten durch sein
kompromissloses Luthertum. In den Reichsstädten
Frankfurt,
Nürnberg,
Regensburg und
Straßburgerhielt er als Folge des
Magdeburger Konflikts kein Aufenthaltsrecht. 1565wurde er Superintendent
von
Pfalz-Zweibrücken. Im Streit um die Erbsündenlehre mit
Flacius bezog er
1568 gegen diesen Stellung und trug zu dessen
Isolierung im lutherischen Lager bei. 1569 folgte
er einem Ruf nach
Jena, wo er einflussreicher Berater
Herzog Johann Wilhelms wurde.
Timotheus Kirchner aus
Döllstädt bei Erfurt (1533-1587)
studierte seit 1549in
Wittenberg. Ab 1554 hatte er verschiedene Pfarrstellen inne, bevor er 1560 in
Jena den Grad
des Magister Artium erwarb. Im Folgejahr wurde er
Pastor in
Herbsleben bei Gotha,
wurde aber 1563 seines Amtes enthoben, weil er sich weigerte, der
„Declaratio Victorini“ zuzustimmen. Nach dem
Regierungswechsel zu
Johann
Wilhelm kehrte
Kirchner auf seine Pfarrstelle in
Herbsleben zurück und wurde bald darauf Pfarrer und
Superintendent in
Jena. Nach seiner
Promotion durch
Heshusius am
11. Mai 1571 lehrte er an der Universität Jena.
9 3. Inhalt
Die Autoren erklären anfangs, zu einer Stellungnahme gegen den neuen
Katechismus der Wittenberger aufgefordert worden zu sein. Zwar hätten sie
schon fast ihr Leben lang die Wittenberger ermahnt, ohne je etwas erreicht
zu haben, doch wollten sie sich der Aufgabe nicht entziehen, zumal es Recht
und Pflicht eines jeden Christen sei, über die Richtigkeit der
Lehre zu urteilen. Als erstes kritisieren sie den Katechismus insgesamt,
nämlich, dass er anonym erschienen sei, nicht offen und eindeutig seine
Lehraussagen formuliere und mit
Luthers
Lehre breche, obwohl er seinen Namen in Anspruch nehme. In einem zweiten Teil
verurteilen die Autoren die Irrlehre des
„Wittenberger
Katechismus“, die in fünf Verfälschungen der wahren Lehre bestehe: bei
der Lehre von der Taufe, der Abendmahlslehre, der Lehre vom Sitzen zur
Rechten Gottes, der Frage von Gesetz und Evangelium und der Frage der
richtigen Disziplin. Bei der Tauflehre des Katechismus tadeln sie, dass die Taufe darin nur als
Versiegelung der Wiedergeburt gelehrt werde, womit man vom Katechismus
Luthers abgewichen und der Auffassung
Bezas gefolgt sei. In der Abendmahlslehre aber sehen die Autoren den
Hauptkritikpunkt: Sie verurteilen den Katechismus, weil er den langjährigen
Kampf
Luthers gegen die
Sakramentsschwärmer verrate und selber sakramentiererische Lehren enthalte.
Dies lasse sich an fünf Punkten aufzeigen:
Luthers Abendmahlsdefinition werde aufgegeben und durch
eine ersetzt, die zu der Meinung
Bezas
und
Calvins führe. Die Realpräsenz
entfalle (was durch Berufung auf
I Kor 10verschleiert werden solle), und
letztlich werde eine Trennung der beiden Naturen Christi gelehrt. Zweitens
werde die Lehre von der Materie des Abendmahls ausgelassen und die
wörtliche Auslegung der Einsetzungsworte übergangen. Drittens werde die
mündliche Nießung nicht eineutig gelehrt und die manducatio impiorum
übersprungen. Viertens werde die Lehre
Calvins,
Bullingers und anderer nicht ausreichend verworfen; die Verwerfungen
richteten sich nur gegen Positionen, denen auch die Schweizer nicht anhingen. Fünftens bezögen sich die Wittenberger nicht auf
Luthers Schriften zum Abendmahlsstreit, sondern führten
nur ihre eigenen Schriften an, auf die sich auch manche Sakramentierer
beriefen. Die Jenaer verlangen von den Wittenbergern, zu den genannten
Punkten eindeutig Stellung zu beziehen, oder sie müssten es sich gefallen
lassen, als Sakramentierer bezeichnet zu
werden. Sie könnten
sich nicht, wie es andere versucht hätten, auf den veränderten
Abendmahlsartikel (Art. 10) der CA variata berufen, sondern müssten sich zu
Luthers Aussagen gegen die Sakramentierer
bekennen. Bei der Lehre von der Himmelfahrt und dem Sitzen zur Rechten Gottes
beklagen die Jenaer, dass im
„Wittenberger Katechismus“ die
Umschlossenheit des Leibes Christi im Himmel gelehrt werde, um die Lehre von
der Abwesenheit des Leibes im Abendmahl zu untermauern. Die Möglichkeit der
Allgegenwart des menschlichen Leibes werde verschwiegen, außerdem sei die
passivische Übersetzung von
Act
3,21 falsch, sie stehe im Widerspruch zu verschiedenen
anderen Übersetzungen, darunter jener
Luthers, und sei auf
Beza zurückzuführen. Weiterhin monieren die
Autoren eine Verfälschung der Lehre von Gesetz und Evangelium.
Luther habe gegen die Antinomer
gekämpft, doch die jungen Wittenberger verfielen wieder dieser Schwärmerei
und lehrten, dass das Evangelium die wahre Predigt der Buße sei. Dies sei der Schrift, der Apologie und der Lehre
Luthers entgegen. Damit verbunden sei eine falsche Lehre von
äußerlicher Disziplin, die als fünfter Hauptpunkt von den Jenaer Professoren kritisiert wird. Die ihr zugeschriebene
Rolle komme vielmehr dem Gesetz und einer recht praktizierten Gesetzespredigt
zu. Abschließend begründen die Autoren noch einmal, warum sie mit ihrer Schrift an die Öffentlichkeit treten: Sie sehen sich zum Bekenntnis
genötigt und hoffen, dass die Wittenberger ihre Irrtümer widerrufen und die
Sakramentsschwärmer verdammen. Doch da diese die Ermahnung offensichtlich
verachteten, wolle man die übrigen Kirchen vor ihnen warnen. Die Stellungnahme der Jenaer zum
„Wittenberger Katechismus“ zeigt eine
deutlich andere Frontstellung als andere Kritiken am Wittenberger
Katechismus. Die
„Warnung“ steht in der langen Tradition der
Kontroverse zwischen
Jena und
Wittenberg, zwischen den ernestinischen und
den albertinischen Theologen. Entsprechend verweisen die Autoren immer wieder
auf die Vorgeschichte, auf vorangehende Schriften der Wittenberger und die
Kritik der Jenaer und anderer, und führen diesen Konflikt bis auf
seine Anfänge im Gefolge des Interims zurück. Zugleich verfolgen sie aber
die Strategie, den Wittenberger Katechismus mit Positionen zu identifizieren,
die schon
Lutherbekämpft hatte, und den Wittenbergern Abweichungen von ihrer eigenen
Tradition vorzuwerfen. Der Rekurs auf
Luthers Position wird vor allem in der Abendmahlslehre zum
stärksten theologischen Argument der Jenaer - zu bestimmten Punkten
führen sie
Luthers Katechismen anstelle von
Bibelzitaten an. Der Streit findet damit nicht mehr auf exegetischer oder
systematischer, sondern auf dogmatischer Ebene statt:
Luthers Lehren
werden als hermeneutischer Maßstab gesetzt, biblische Argumentationen dadurch zurückgewiesen, dass sie mit calvinistischen Theologen in
Verbindung gebracht werden. Mit dieser Haltung geht auch eine implizite,
aber unübersehbare Kritik an
Melanchthon einher. Indem die Jenaer den Wittenbergern ihre Berufung
auf das Corpus doctrinae Philippicum
vorwerfen, das außer
den altkirchlichen Symbolen nur Schriften
Melanchthons enthält, stellen sie seine Autorität grundsätzlich in
Frage. Dagegen spielt die Argumentation zu den Konsequenzen der Wittenberger
Lehre für die Christologie eine deutlich nachgeordnete Rolle. Da sich die Schrift der Jenaer nur auf den
„Wittenberger
Katechismus“, nicht aber auf die große Verteidigungsschrift
„Grundfest“
bezieht, ist davon auszugehen, dass diese in
Jena noch nicht bekannt war; damit lässt sich die ansonsten nicht
datierte
„Warnung“ in den Zeitraum vor Anfang Juli 1571verweisen; angesichts der Unterschrift, die
Kirchner als theologischen Doktor
ausweist, muss zumindest der Druck der Schrift nach seiner Promotion am 11.5.1571 abgeschlossen worden sein.
4. Ausgaben
Nachgewiesen werden können fünf Ausgaben: A:
Warnung. || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= || techismo etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena.
|| Gedruckt zu Jena / Anno || 1571. [20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17165)Vorhanden: Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2766 Dresden, Sächsische Landesbibliothek: Hist.Sax.L 199,14 (unvollständig) Jena, Universitätsbibliothek: 4º Bud.Theol. 251 (23); 4º
Theol.XLIII,10 (9) München, Bayerische Staatsbibliothek: Res/Polem. 3136 t # Beibd. 5 Weimar, Herzogin Anna-Amalia-Bibliothek: Aut.VII (7) Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 149.11 Theol. (6); 231.68 Theol.
(5); 288 Theol. (1); Alv Ed 54 (8); G 94.4º Helmst. (16); G 122.4º
Helmst. (3); H 420.4º Helmst. (5)B:
Warnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= || techismo
etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. ||
Gedruckt zu Jena Anno || 1571. [20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17166)Vorhanden: Wolfenbüttel: Herzog August Bibliothek:
H 144.4º Helmst. (3)C:
Warnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= || techismo
etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. ||
Gedruckt zu Jena Anno || 1571. [20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17167)Vorhanden: Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2766a Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4° 520 c (6); Theol. 4° 685-686 (5)
Halle, Universitätsbibliothek: AB 155 691 (1); Ig 1825/II (7); Ung VI 48
(7);
Vg 1654, QK Wolfenbüttel: Herzog August Bibliothek: J 189.4º Helmst. (3) (benutztes
Exemplar); S 255 b. 4º Helmst. (6); Ts 412 (2).D:
Wargnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= ||
techismo etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena.
|| Gedruckt zu Jena Anno || 1571. [20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17168)Vorhanden: Wolfenbüttel: Herzog August Bibliothek:
202.55 Quod.(11); J 231.4º Helmst. (3); L 338.4º Helmst. (13) E:
Warnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacrametnirischen Ca= || techismo
etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. ||
Gedruckt zu Jena Anno || 1571. [20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17169)Vorhanden: Halle, Universitätsbibliothek: AB 154 093 (11) Jena, Universitätsbibliothek: 4º Theol. XLIII,10 (9); 4º Theol. XLIII,15 (21) München, Bayerische Staatsbibliothek:
4º Polem. 3170Als Editionsgrundlage dient der im VD 16 unter der Nummer ZV 17167 verzeichnete Druck
C. Alle Drucke sind ohne Druckerangabe erschienen. Eine
zeitliche Abfolge der Drucke lässt sich nicht ermitteln. Abweichungen der
Ausgaben untereinander beziehen sich lediglich auf den Satzspiegel,
Setzfehler und orthographische Varianten; der Textbestand wurde inhaltlich
nicht modifiziert oder überarbeitet. Offenkundige Setzfehler in
C werden nach
dem wohl später gesetzten, in Einzelschreibungen verbesserten Druck
Astillschweigend korrigiert.