Warnung vor dem unreinen Catechismo (1571) - Einleitung
bearbeitet von Henning Jürgens
[Inhaltsverzeichnis]

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Einleitung

1. Historische Einleitung

Angesichts der Kritik, die der „Wittenberger Katechismus“ bei zahlreichen
lutherischen Theologen auf sich zog, war es nicht überraschend, dass auch
(5)die Theologieprofessoren der Universität Jena eine Stellungnahme veröffent-
lichten. Denn bei der Gründung als Landesuniversität des Herzogtums
Sachsen 1548 war der Universität Jena die Rivalität zu Wittenberg schon in
die Wiege gelegt, da die Ernestiner als Folge der Niederlage im Schmalkal-
dischen Krieg nicht nur die Kurwürde, sondern auch den Kurkreis mit der
(10)Universität Wittenberg verloren hatten.1 In der Folgezeit etablierte sich Jena
als Hochburg der Kritiker Wittenbergs und als theologischer Gegenpol zu
Melanchthon und seiner Theologie. Allerdings kam es Anfang der sechziger
Jahre, nach der Vertreibung von Matthias Flacius Illyricus aus seiner Jenaer
Professur, zu einer zeitweiligen Annäherung der Positionen, bis die politi-
(15)sche Situation 1566 eine erneute Verschärfung des Klimas mit sich brachte:
Über die Verstrickung Johann Friedrichs des Mittleren in die sog. Grum-
bachschen Händel kam es zum Sturz des Herzogs, wobei Kurfürst August
von Sachsen
selbst die Reichsexekution durchführte und seinen Vetter le-
benslang inhaftieren ließ.2 Die Regentschaft übernahm dessen Bruder Johann
(20)Wilhelm
, der seine politische Unabhängigkeit vom kurfürstlichen Sachsen
wahren wollte und einen anderen kirchenpolitischen Kurs steuerte. Dazu
gehörten auch die theologische Abgrenzung gegenüber Wittenberg und die
Betonung der eigenständigen Tradition als eigentliche Bewahrer des Erbes
Luthers. Entsprechend besetzte Johann Wilhelm die Professuren in Jena:
(25)Unter seiner Regentschaft kehrten mit Johannes Wigand und Johann Fried-
rich Coelestin
zwei früher vertriebene Professoren nach Jena zurück, hinzu
kamen mit Timotheus Kirchner und Tilemann Heshusius zwei weitere profi-
lierte Gegner der Philippisten. Dagegen verließen mit Nikolaus Selnecker
und Johann Stössel die wichtigsten Theologen Johann Friedrichs die Univer-
(30)sität. Das Altenburger Religionsgespräch zwischen den kursächsischen und
den ernestinischen Theologen, das 1568/69 mit dem Ziel einer Einigung ab-
gehalten wurde, endete so mit einem Eklat3 und löste eine Welle von
Streitschriften aus. Im Zuge der nachfolgenden Generalvisitation 1569/70
wurden zahlreiche Theologen des Herzogtums wegen ihrer philippistischen

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Haltung des Landes verwiesen.4 Die konfessionelle Konsolidierung fand
ihren Ausdruck in der Erstellung des Corpus doctrinae Thuringicum5 von
1571, einer Sammlung von Bekenntnissen und Schriften, die sich gegen das
kursächsische Corpus doctrinae Philippicum richtete und in die das
(5)Weimarer Konfutationsbuch6 von 1558 mit seinen u.a. gegen die Witten-
berger Theologie gerichteten Lehrverurteilungen aufgenommen wurde. Vor
diesem Hintergrund konnte und musste die Stellungnahme der Jenaer
Fakultät zum „Wittenberger Katechismus“ an eine lange Vorgeschichte
theologischer Kontroversen anknüpfen. Sie erschien unter dem Titel
(10)„Warnung vor dem unreinen und sakramentirischen Catechismo etlicher zu
Wittenberg“
erstmals zwischen Mitte Mai und Anfang Juli 1571 in Jena. Als
wichtigste Stellungnahme der Theologen der Universität Jena wird sie im
Folgenden ediert.

2. Die Autoren


(15)Die „Warnung“ ist namentlich unterzeichnet von den vier Professoren der
Theologischen Fakultät der Universität Jena: Johannes Wigand, Tilemann
Heshusius
, Johann Friedrich Coelestin und Timotheus Kirchner. Die Namen
werden unter Angabe des Doktortitels, aber ohne Amtsbezeichnung wieder-
gegeben - im Unterschied zu den Schriften der Wittenberger, die meist ano-
(20)nym, dafür mit Angabe der Position an der Universität veröffentlicht
wurden.

Johannes Wigand aus Mansfeld (1523-1587) studierte ab seinem 15. Le-
bensjahr in Wittenberg bei Luther, Melanchthon, Jonas, Cruciger und ande-
(25)ren. Von 1541-44 war er Lehrer in Nürnberg und kehrte anschließend zur
Beendigung seines Studiums nach Wittenberg zurück. Am 1. September
1545 erwarb er den Grad eines Magister Artium. 1546 verließ Wigand die
Universität wegen des Schmalkaldischen Kriegs.Er wurde erst Prediger,
später Stadtpfarrer in Mansfeld. Eine erste polemische Schrift richtete sich
(30)gegen den römisch-katholischen Katechismus Michael Heldings. Im Adia-

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phoristischen Streit bezog er auf Seiten von Flacius gegen die Haltung der
Wittenberger Stellung, im Majoristischen Streit war er maßgeblich an den
Beschlüssen der Mansfelder Theologen gegen Georg Major und Stephan
Agricola
beteiligt. 1553 wurde Wigand Nachfolger von Nikolaus Gallus an
(5)St. Ulrich in Magdeburg und Superintendent der Stadt. In der Folgezeit be-
teiligte er sich an der Kontroverse um die Rechtfertigungslehre Andreas
Osianders
und begann die Zusammenarbeit mit Matthaeus Judex am großen
Geschichtswerk der „Magdeburger Zenturien“. 1560 ging Wigand als Pro-
fessor nach Jena, wo schon Judex, Flacius und Musaeus lehrten. An der
(10)Weimarer Disputation zwischen Flacius und Victorin Strigel, bei der Flacius
seine Auffassung von der Erbsünde als Substanz des Menschen formulierte,
nahm Wigand als Protokollant teil. Nachdem er anfangs noch versucht hatte,
Flacius zur Abkehr von seiner Position zu bewegen, wandte sich Wigand
bald mit scharfen Schriften gegen seinen langjährigen Weggefährten. Ende
(15)1561 wurde er als Professor in Jena entlassen, nachdem er Widerstand gegen
die Einrichtung eines Konsistoriums geleistet hatte, das auch in die Kompe-
tenzen der Professoren eingriff. Er kehrte für kurze Zeit nach Magdeburg zu-
rück und folgte im Herbst 1562 einem Ruf auf die Superintendentur in Wis-
mar
. Im Folgejahr wurde er von der Universität Rostock in Theologie pro-
(20)moviert. Nach dem Fall Johann Friedrichs des Mittleren wurde Wigand von
Herzog Johann Wilhelm 1568 nach Jena zurückberufen. Er nahm am Alten-
burger Religionsgespräch zwischen den kursächsischen und herzoglich-säch-
sischen Theologen teil und verfasste mehrere der nachfolgenden Publikatio-
nen der ernestinischen Seite.7

Tilemann Heshusius aus Wesel (1527-1588), studierte ab 1546 in Witten-
berg
und unterbrach sein Studium 1547 für eine zweijährige Bildungsreise
u.a. nach Oxford und Paris. 1552 wurde er Dozent in Wittenberg, im Folge-
jahr zum Doktor theol. promoviert. Anschließend übernahm er das Amt des
(30)Superintendenten von Goslar. 1556 schied er im Streit über die Kirchen-
zucht. Nach Aufenthalten in Magdeburg und Wittenberg ging er 1557 als
Professor für Theologie nach Rostock, wo er auch für das Herzogtum Meck-
lenburg die Kirchenordnung überarbeitete und eine Visitation durchführte.
Darüber geriet er in Streit mit dem Rostocker Rat und musste seine Position
(35)aufgeben. Auf Anraten Melanchthons übernahm er das Amt des General-
superintendenten der Pfalz und eine theologische Professur in Heidelberg.
Während er mit Pfalzgraf Ottheinrich gutes Einvernehmen wahrte, stellte er
sich der Hinwendung des Nachfolgers, Friedrichs III., zur reformierten
Theologie entgegen. Nach einem heftigen Streit mit Wilhelm Klebitz über

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die Abendmahlslehre musste er Heidelberg 1558 verlassen. Auf seiner
nächsten Station, als Superintendent in Bremen, führte Heshusius die Aus-
einandersetzung um die Abendmahlstheologie mit Albert Hardenberg, ver-
ließ die Stadt aber schon wieder, bevor Hardenberg 1561 sein Amt aufgeben
(5)musste. Seit 1560 als Pfarrer, seit 1561 als Superintendent in Magdeburg
kam es zu Konflikten mit dem Magistrat um die kirchliche Autonomie, der
eine lange Flugschriftenkontroverse folgte. Heshusius kehrte in seine Hei-
matstadt Wesel zurück, entfachte aber auch dort in einem Klima konfessio-
neller Offenheit schnell Streitigkeiten durch sein kompromissloses Luther-
(10)tum. In den Reichsstädten Frankfurt, Nürnberg, Regensburg und Straßburg
erhielt er als Folge des Magdeburger Konflikts kein Aufenthaltsrecht. 1565
wurde er Superintendent von Pfalz-Zweibrücken. Im Streit um die Erbsün-
denlehre mit Flacius bezog er 1568 gegen diesen Stellung und trug zu dessen
Isolierung im lutherischen Lager bei. 1569 folgte er einem Ruf nach Jena,
(15)wo er einflussreicher Berater Herzog Johann Wilhelms wurde.

Johann Friedrich Coelestin (um 1525-1578) stammte aus Plauen. Über
Schulbesuch und Studium sind wenig Einzelheiten bekannt, doch erwarb
Coelestin den Doktor theol. in Rostock und war auch ordiniert; 1560 berief
(20)ihn Herzog Johann Friedrich der Mittlere als Professor für Griechisch nach
Jena. Im Streit zwischen Strigel und Flacius bezog er die Partei von
Letzterem, gab sich mit der „Declaratio Victorini“ nicht zufrieden und
musste deshalb Jena 1561 verlassen. Bald darauf trat er in die Dienste zweier
reichsfreier Grafen in Bayern, zuerst des Grafen Haag, dann des Grafen
(25)Ortenburg
. 1564 nahm er eine Position in Pfalz-Zweibrücken an und lehrte
am Gymnasium in Lauingen. Nach dem Regierungsantritt Johann Wilhelms
von Sachsen
kehrte Coelestin 1568 nach Jena zurück und nahm am
Altenburger Religionsgespräch teil. Wegen seiner Unterstützung der von
Flacius vertretenen Erbsündenlehre musste er sich am 14. August 1571
(30)einem Colloquium mit Heshusius stellen, als dessen Ergebnis er seine
Professur einbüßte.8

Timotheus Kirchner aus Döllstädt bei Erfurt (1533-1587) studierte seit 1549
in Wittenberg. Ab 1554 hatte er verschiedene Pfarrstellen inne, bevor er
(35)1560 in Jena den Grad des Magister Artium erwarb. Im Folgejahr wurde er
Pastor in Herbsleben bei Gotha, wurde aber 1563 seines Amtes enthoben,
weil er sich weigerte, der „Declaratio Victorini“ zuzustimmen. Nach dem

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Regierungswechsel zu Johann Wilhelm kehrte Kirchner auf seine Pfarrstelle
in Herbsleben zurück und wurde bald darauf Pfarrer und Superintendent in
Jena. Nach seiner Promotion durch Heshusius am 11. Mai 1571 lehrte er an
der Universität Jena.9


(5)3. Inhalt

Die Autoren erklären anfangs, zu einer Stellungnahme gegen den neuen Ka-
techismus der Wittenberger aufgefordert worden zu sein. Zwar hätten sie
schon fast ihr Leben lang die Wittenberger ermahnt, ohne je etwas erreicht
zu haben, doch wollten sie sich der Aufgabe nicht entziehen, zumal es Recht
(10)und Pflicht eines jeden Christen sei, über die Richtigkeit der Lehre zu urtei-
len. Als erstes kritisieren sie den Katechismus insgesamt, nämlich, dass er
anonym erschienen sei, nicht offen und eindeutig seine Lehraussagen formu-
liere und mit Luthers Lehre breche, obwohl er seinen Namen in Anspruch
nehme. In einem zweiten Teil verurteilen die Autoren die Irrlehre des
(15)„Wittenberger Katechismus“, die in fünf Verfälschungen der wahren Lehre
bestehe: bei der Lehre von der Taufe, der Abendmahlslehre, der Lehre vom
Sitzen zur Rechten Gottes, der Frage von Gesetz und Evangelium und der
Frage der richtigen Disziplin.
Bei der Tauflehre des Katechismus tadeln sie, dass die Taufe darin nur als
(20)Versiegelung der Wiedergeburt gelehrt werde, womit man vom Katechismus
Luthers abgewichen und der Auffassung Bezas gefolgt sei. In der Abend-
mahlslehre aber sehen die Autoren den Hauptkritikpunkt: Sie verurteilen den
Katechismus, weil er den langjährigen Kampf Luthers gegen die Sakra-
mentsschwärmer verrate und selber sakramentiererische Lehren enthalte.
(25)Dies lasse sich an fünf Punkten aufzeigen: Luthers Abendmahlsdefinition
werde aufgegeben und durch eine ersetzt, die zu der Meinung Bezas und
Calvins führe. Die Realpräsenz entfalle (was durch Berufung auf I Kor 10
verschleiert werden solle), und letztlich werde eine Trennung der beiden
Naturen Christi gelehrt. Zweitens werde die Lehre von der Materie des
(30)Abendmahls ausgelassen und die wörtliche Auslegung der Einsetzungsworte
übergangen. Drittens werde die mündliche Nießung nicht eineutig gelehrt
und die manducatio impiorum übersprungen. Viertens werde die Lehre Cal-
vins
, Bullingers und anderer nicht ausreichend verworfen; die Verwerfungen
richteten sich nur gegen Positionen, denen auch die Schweizer nicht anhin-
(35)gen. Fünftens bezögen sich die Wittenberger nicht auf Luthers Schriften zum
Abendmahlsstreit, sondern führten nur ihre eigenen Schriften an, auf die sich
auch manche Sakramentierer beriefen. Die Jenaer verlangen von den
Wittenbergern, zu den genannten Punkten eindeutig Stellung zu beziehen,
oder sie müssten es sich gefallen lassen, als Sakramentierer bezeichnet zu

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werden. Sie könnten sich nicht, wie es andere versucht hätten, auf den verän-
derten Abendmahlsartikel (Art. 10) der CA variata berufen, sondern müssten
sich zu Luthers Aussagen gegen die Sakramentierer bekennen. Bei der Lehre
von der Himmelfahrt und dem Sitzen zur Rechten Gottes beklagen die
(5)Jenaer, dass im „Wittenberger Katechismus“ die Umschlossenheit des
Leibes Christi im Himmel gelehrt werde, um die Lehre von der Abwesenheit
des Leibes im Abendmahl zu untermauern. Die Möglichkeit der All-
gegenwart des menschlichen Leibes werde verschwiegen, außerdem sei die
passivische Übersetzung von Act 3,21 falsch, sie stehe im Widerspruch zu
(10)verschiedenen anderen Übersetzungen, darunter jener Luthers, und sei auf
Beza zurückzuführen. Weiterhin monieren die Autoren eine Verfälschung
der Lehre von Gesetz und Evangelium. Luther habe gegen die Antinomer ge-
kämpft, doch die jungen Wittenberger verfielen wieder dieser Schwärmerei
und lehrten, dass das Evangelium die wahre Predigt der Buße sei. Dies sei
(15)der Schrift, der Apologie und der Lehre Luthers entgegen. Damit verbunden
sei eine falsche Lehre von äußerlicher Disziplin, die als fünfter Hauptpunkt
von den Jenaer Professoren kritisiert wird. Die ihr zugeschriebene Rolle
komme vielmehr dem Gesetz und einer recht praktizierten Gesetzespredigt
zu. Abschließend begründen die Autoren noch einmal, warum sie mit ihrer
(20)Schrift an die Öffentlichkeit treten: Sie sehen sich zum Bekenntnis genötigt
und hoffen, dass die Wittenberger ihre Irrtümer widerrufen und die Sakra-
mentsschwärmer verdammen. Doch da diese die Ermahnung offensichtlich
verachteten, wolle man die übrigen Kirchen vor ihnen warnen.
Die Stellungnahme der Jenaer zum „Wittenberger Katechismus“ zeigt eine
(25)deutlich andere Frontstellung als andere Kritiken am Wittenberger Katechis-
mus. Die „Warnung“ steht in der langen Tradition der Kontroverse zwischen
Jena und Wittenberg, zwischen den ernestinischen und den albertinischen
Theologen. Entsprechend verweisen die Autoren immer wieder auf die Vor-
geschichte, auf vorangehende Schriften der Wittenberger und die Kritik der
(30)Jenaer und anderer, und führen diesen Konflikt bis auf seine Anfänge im Ge-
folge des Interims zurück. Zugleich verfolgen sie aber die Strategie, den
Wittenberger Katechismus mit Positionen zu identifizieren, die schon Luther
bekämpft hatte, und den Wittenbergern Abweichungen von ihrer eigenen
Tradition vorzuwerfen. Der Rekurs auf Luthers Position wird vor allem in
(35)der Abendmahlslehre zum stärksten theologischen Argument der Jenaer - zu
bestimmten Punkten führen sie Luthers Katechismen anstelle von Bibel-
zitaten an. Der Streit findet damit nicht mehr auf exegetischer oder
systematischer, sondern auf dogmatischer Ebene statt: Luthers Lehren
werden als hermeneutischer Maßstab gesetzt, biblische Argumentationen
(40)dadurch zurückgewiesen, dass sie mit calvinistischen Theologen in
Verbindung gebracht werden. Mit dieser Haltung geht auch eine implizite,
aber unübersehbare Kritik an Melanchthon einher. Indem die Jenaer den
Wittenbergern ihre Berufung auf das Corpus doctrinae Philippicum

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vorwerfen, das außer den altkirchlichen Symbolen nur Schriften Melan-
chthons
enthält, stellen sie seine Autorität grundsätzlich in Frage. Dagegen
spielt die Argumentation zu den Konsequenzen der Wittenberger Lehre für
die Christologie eine deutlich nachgeordnete Rolle.
(5)Da sich die Schrift der Jenaer nur auf den „Wittenberger Katechismus“, nicht
aber auf die große Verteidigungsschrift „Grundfest“ bezieht, ist davon aus-
zugehen, dass diese in Jena noch nicht bekannt war; damit lässt sich die
ansonsten nicht datierte „Warnung“ in den Zeitraum vor Anfang Juli 1571
verweisen; angesichts der Unterschrift, die Kirchner als theologischen Dok-
(10)tor ausweist, muss zumindest der Druck der Schrift nach seiner Promotion
am 11.5.1571 abgeschlossen worden sein.

4. Ausgaben

Nachgewiesen werden können fünf Ausgaben:
A: Warnung. || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= ||
(15)techismo etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena.
|| Gedruckt zu Jena / Anno || 1571.
[20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17165)
Vorhanden:
Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2766
Dresden, Sächsische Landesbibliothek: Hist.Sax.L 199,14 (unvollständig)
(20) Jena, Universitätsbibliothek: 4º Bud.Theol. 251 (23); 4º Theol.XLIII,10 (9)
München, Bayerische Staatsbibliothek: Res/Polem. 3136 t # Beibd. 5
Weimar, Herzogin Anna-Amalia-Bibliothek: Aut.VII (7)
Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 149.11 Theol. (6); 231.68
Theol. (5); 288 Theol. (1); Alv Ed 54 (8); G 94.4º Helmst. (16); G
(25)122.4º Helmst. (3); H 420.4º Helmst. (5)
B: Warnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= || techismo
etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. ||
Gedruckt zu Jena Anno || 1571.
[20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17166)
Vorhanden:
(30) Wolfenbüttel: Herzog August Bibliothek: H 144.4º Helmst. (3)
C: Warnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= || techismo
etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. ||
Gedruckt zu Jena Anno || 1571.
[20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17167)
Vorhanden:
(35) Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2766a
Gotha, Forschungsbibliothek: Theol. 4° 520 c (6); Theol. 4° 685-686 (5)

|| [328]

Halle, Universitätsbibliothek: AB 155 691 (1); Ig 1825/II
(7); Ung VI 48 (7); Vg 1654, QK
Wolfenbüttel: Herzog August Bibliothek: J 189.4º Helmst. (3) (benutztes
Exemplar); S 255 b. 4º Helmst. (6); Ts 412 (2).
(5)D: Wargnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacramentirischen Ca= ||
techismo etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena.
|| Gedruckt zu Jena Anno || 1571.
[20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17168)
Vorhanden:
Wolfenbüttel: Herzog August Bibliothek: 202.55 Quod.(11); J 231.4º
(10)Helmst. (3); L 338.4º Helmst. (13)
E: Warnung || Vor dem vnreinen / || vnd Sacrametnirischen Ca= || techismo
etlicher zu Wit= || tenberg. || Durch || Die Theologen zu || Jena. ||
Gedruckt zu Jena Anno || 1571.
[20] Blatt 4° (VD 16 ZV 17169)
Vorhanden:
(15) Halle, Universitätsbibliothek: AB 154 093 (11)
Jena, Universitätsbibliothek: 4º Theol. XLIII,10 (9); 4º Theol. XLIII,15 (21)
München, Bayerische Staatsbibliothek: 4º Polem. 3170
Als Editionsgrundlage dient der im VD 16 unter der Nummer ZV 17167 ver-
(20)zeichnete Druck C. Alle Drucke sind ohne Druckerangabe erschienen. Eine
zeitliche Abfolge der Drucke lässt sich nicht ermitteln. Abweichungen der
Ausgaben untereinander beziehen sich lediglich auf den Satzspiegel, Setz-
fehler und orthographische Varianten; der Textbestand wurde inhaltlich nicht
modifiziert oder überarbeitet. Offenkundige Setzfehler in C werden nach
(25)dem wohl später gesetzten, in Einzelschreibungen verbesserten Druck A
stillschweigend korrigiert.

Kommentar
2 Zu den politischen Rahmenbedingungen vgl. Thomas Klein, Ernestinisches Sachsen, kleinere
thüringische Gebiete, in: Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessio-
nalisierung. Land und Konfession 1500-1650, Bd. 4: Mittleres Deutschland
(KLK 52), 8-39,
hier 19-22.
3 Vgl. Irene Dingel, Art. Religionsgespräche IV: Altgläubig-protestantisch und innerprotestan-
tisch, in: TRE 28 (1997), 654-681, bes. 668.
4 Zu den Umschwüngen der Kirchenpolitik im ernestinischen Sachsen vgl. Daniel Gehrt, Pfarrer
im Dilemma: Die ernestinischen Kirchenvisitationen von 1562, 1569/70 und 1573, in: HerChr 25
(2001), 45-71.
7 Vgl. Irene Dingel, Art. Wigand, Johann, in: TRE 36 (2004), 33-38.
8 Vgl. Friedrich Wilhelm Bautz, Art. Coelestin, Johann Friedrich, in: BBKL 1 (1990), 1081.
9 Vgl. Ernst Koch, Art. Kirchner, Timotheus, in: RGG4 4 (2001), 1380.
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