Wittenberger Katechismus (1571) - Einleitung
verfasst von Johannes Hund
[Inhaltsverzeichnis]

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Einleitung

1. Historische Einleitung1

Der „Wittenberger Katechismus“ stellt die erste Veröffentlichung der 1570neu besetzten theologischen Fakultät der Universität Wittenberg dar. Geschrieben in lateinischer Sprache, war er bestimmt für den Schulunterricht und verstand sich als Zusammenfassung der christlichen Lehre, zusammengestellt aus den Schriften Melanchthons und dem kursächsischen Bekenntniswerk, dem Corpus doctrinae Philippicum. Das Fehlen einer Autorenangabe und die Verantwortung durch die gesamte Wittenberger Fakultät sollten dazu dienen, Melanchthon als geistigen Vater dieses Katechismus hervorzuheben. Der „Wittenberger Katechismus“ war intendiert als Text für Schüler, die den Kleinen Katechismus Luthers gelernt hatten, und als Vorbereitungstext für die Lektüre des Examen ordinandorum und der Loci theologiciMelanchthons. Er sollte die didaktische Lücke schließen, die zwischen dem Erlernen des Kleinen Katechismus und der Behandlung dieser beiden Werke Melanchthons bestand. Die Abfassung und Veröffentlichung des „ Wittenberger Katechismus“ standen im Zusammenhang mit den allgemeinen Bemühungen, die kursächsischen Landesschulen Pforta, Grimma und Meißen mit geeigneten Lehrbüchern zu versorgen. Die Stipendiaten der kursächsischen Landesschulen waren die Zielgruppe, für die der „Wittenberger Katechismus“ erarbeitet wurde.Seine Vorrede deutet indirekt noch einen anderen Grund für die Abfassung an, wenn dort davon geredet wird, dass verschiedene Katechismen erschienen seien, in denen die Lehre fehlerhaft oder falsch dargestellt werde. Diese Andeutung bezieht sich auf den Katechismus des Rostocker Theologen David Chyträus, der 1568 in erweiterter dritter Auflage erschienen war und auch in Kursachsen Verwendung gefunden hatte.2 In einer Visitation der kursächsischen Fürstenschulen von 1568 war diese Auflage des Chyträischen Katechismus bereits von Caspar Peucer, Christoph Pezel, Joachim Camerarius und Andreas Freihub beanstandet worden, bevor sie dann im Februar 1570 für Kursachsen verboten wurde.3 Die durch dieses Verbot entstandene Leerstelle sollte der „Wittenberger Katechismus“ ausfüllen. Die Hinzufügung des kursächsischen Wappens und des kurfürstlichen Druckprivilegs hob ihn in den Rang eines obrigkeitlich approbierten Unterrichtswerks für Kursachsen.Die Fülle der erschienenen Streitschriften gegen den „Wittenberger Katechismus“ machte 1572 eine Neuauflage mit Angaben der Fundstellen der in den Ausgaben von 1571nicht gekennzeichneten Zitate aus dem Corpus doctrinae und den Schriften Melanchthons in Marginalien erforderlich, mit der nachgewiesen werden sollte, dass der Wittenberger Katechismus an keiner Stelle von der kursächsischen Lehrtradition abwich, wie sie im Corpus doctrinae Philippicum vorlag.Bereits im Januar 1571, kurz nach der Veröffentlichung des Katechismus, formulierte Christian Schütz, der Dresdener Hofprediger, als erster den Wunsch nach einer Übersetzung in die deutsche Sprache.4 Die Theologen der Leucorea schlossen sich dem in ihrer Antwort auf die Streitschriften gegen ihren Katechismus, dem „kurzen Ausschreiben“, an und begründeten die Notwendigkeit einer Übersetzung in die Volkssprache mit der vorhandenen Kritik auch unter denen, die der lateinischen Sprache nicht mächtig seien. Die Übersetzung sollte über den wahren Inhalt des „Wittenberger Katechismus“ aufklären und so den Protest zum Schweigen bringen.5 Konkret wurden die Übersetzungspläne aber erst Mitte Juli 1572, als eine lateinische Neuausgabe des Katechismus vorlag. Christoph Pezel erstellte seine Übersetzung unter Berücksichtigung der Glossen dieser Neuausgabe und schickte das fertige Druckmanuskript am 18. August 1572 an die theologische Fakultät der Universität Leipzig. Mittlerweile hatte sich auch der Kurfürst dazu entschieden, eine deutsche Übersetzung erstellen zu lassen. Dies sei die beste Art, den Protesten des einfachen Volkes zu begegnen. Mit der deutschen Übersetzung sollte auch die Übereinstimmung mit der Lehre Luthers und Melanchthons erwiesen und damit alle auswärtigen Angriffe auf den „ Wittenberger Katechismus“ zurückgewiesen werden.6 Doch stießen die Pläne für die Veröffentlichung des „Wittenberger Katechismus“ in deutscher Sprache nicht auf ein ungeteilt positives Echo. Der HofpredigerPhilipp Wagner übte bereits im Sommer 1571 in einem Gutachten für den Kurfürsten scharfe Kritik daran und empfahl seinem Landesherrn, mit der Publikation der Übersetzung solange zu warten, bis sich der Streit um den Katechismus gelegt habe. Wollten die Wittenberger Theologen eine Schrift in deutscher Sprache veröffentlichen, so sei etwas über die Abendmahlslehre zu empfehlen, worin sie sich entschieden vom Calvinismus distanzieren sollten.7 Anders als Wagner reagierte die Leipziger Fakultät positiv auf das zugeschickte Manuskript. In einem Antwortschreiben an die Wittenberger Fakultät vom 24. August 1572 regten die Leipziger Theologen die Abfassung einer Vorrede an, die noch einmal auf die Kritik am „ Wittenberger Katechismus“ Bezug nehmen sollte. Dem Leipziger Vorschlag entsprechend wurde von einem unbekannten Verfasser eine Vorrede „an den christlichen und gutherzigen Leser“ konzipiert und der Übersetzung vorangestellt.

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Die deutsche Übersetzung wurde dennoch nicht publiziert. Bereits am1. September 1572 hatte der Kurfürst verlangt, ihm das Manuskript vorzulegen, bevor das Buch in den Druck gehe. Im Oktober lag dann ein Gutachten des Konsistoriums in Meißen vor, verfasst von dem ehemaligen Wittenberger Theologieprofessor Paul Crell, der 1569 seinen Platz für Christoph Pezel hatte räumen müssen. Er sprach sich eindeutig gegen die Veröffentlichung aus und begründete seine Entscheidung damit, dass die passivische Übersetzung von Act 3,21, die auch in der deutschen Übersetzung enthalten sei, nicht hingenommen werden könne. Sie rede einer Gegenwart Christi seiner menschlichen Natur nach exklusiv im Himmel das Wort und sei damit offen für eine calvinistische Interpretation. Darüber hinaus seien die Glossen in der deutschen Übersetzung zu hart formuliert, da die Gegner mit Namen genannt würden. Crell fürchtete, dass eine Publikation der deutschen Fassung zu diesem Zeitpunkt dem Streit neue Nahrung geben würde. Er empfahl daher abzuwarten, wie die lateinische Neuauflage rezipiert würde, um dann entscheiden zu können, ob man die deutsche Übersetzung publizieren solle oder nicht. Der Kurfürst entschloss sich daraufhin, den Druck der deutschen Übersetzung zu verbieten. Einen letzten Versuch, den Kurfürsten doch noch umzustimmen, unternahm der Hofprediger Schütz um den Jahreswechsel 1572/3, erhielt aber nur noch eine zornige Antwort des Kurfürsten: Der Katechismus sei ohne sein Wissen gedruckt worden und in der Abendmahlslehre als calvinistisch zu beurteilen. Von Blutsfreunden habe er sich Klagen über ihn anhören müssen. Der Kurfürst blieb bei seinem Verbot. Die deutsche Übersetzung des „Wittenberger Katechismus“ wurde nicht gedruckt. In unserer Edition kommt das Druckmanuskript hier erstmals zum Abdruck, weil sich in den Marginalien ein Beitrag zur Debatte findet, der über den lateinischen Text des Katechismus hinausgeht.

2. Die Autoren

Für die Autorschaft des „Wittenberger Katechismus“ zeichnet die ganze Wittenberger Fakultät verantwortlich, die um den Jahreswechsel 1570/71 aus dem 68jährigen Georg Major und den neuen Professoren Christoph Pezel, Caspar Cruciger d.J., Heinrich Moller, Friedrich Widebram und Johannes Bugenhagen d.J. bestand. Da der kranke Major bei dem Besuch der Torgauer Kommission im Juni 15748 darüber klagte, dass er seit drei Jahren zu keiner theologischen Angelegenheit mehr befragt worden sei,9 dürfte sein Anteil an der Entstehung des Katechismus als gering zu veranschlagen sein. Federführend bei der Abfassung des „Wittenberger Katechismus“ war Christoph Pezel (1539–1604).10 Er absolvierte sein Studium an der Universität Jena, wo die Theologen Erhard Schnepf und Victorin Strigel seine Lehrer waren. Als er 1557 nach Wittenberg wechselte, blieb er dort nur einige Monate und ist somit nicht zu den Melanchthon-Schülern zu rechnen. 1564 kehrte er nach Wittenberg zurück, um sein Studium fortzusetzen. Drei Jahre späterwurde Pezel Professor an der philosophischen Fakultät der Leucorea. Am 14. Dezember 1569 wurde er in die theologische Fakultät der Universität Wittenberg aufgenommen.11 Caspar Cruciger d.J. (1525–1597) war, anders als Pezel, ein Schüler Melanchthons in Wittenberg. Am 22. Februar 1556 zum Magister der Theologie promoviert, bekam er auf Vorschlag der Universität am 26. April 1557 seinen ersten Lehrauftrag an der philosophischen Fakultät. In dieser Stellung begann Cruciger, auch Vorlesungen über theologische Themen zu halten. Nach dem Tod Melanchthons erhielt er am 10. April 1561 dessen Stelle im theologischen Lehrbetrieb. Am 16. Mai 1561 erlangte er den Grad eines Lizentiaten der Theologie. 1569 in die theologische Fakultät aufgenommen, disputierte Cruciger am 4. März 1570 über eine Thesenreihe Georg Majorszum neuen Gehorsam. Ostern 1571 übernahm er das Rektorat der Universität Wittenberg.12 Heinrich Moller (1530–1589) immatrikulierte sich am 14. Juni 1546 in Wittenberg zum Studium der Theologie. 1560 trat er die Stelle als Professor der hebräischen Sprache an der Leucorea an. Bereits zwei Jahre später wurde er Dekan der philosophischen Fakultät, 1565 und 1573 Rektor der Universität Wittenberg.13 Friedrich Widebram (1532–1585) immatrikulierte sich 1549 in Jena, wo er wie Pezel bei Erhard Schnepf und Victorin Strigel Theologie studierte. 1551wechselte Widebram nach Wittenberg. Hier fand er in Philipp Melanchthoneinen theologischen Lehrer und Freund. 1563 folgte Widebram einem Ruf der Universität Jena auf eine Professur für Dialektik. 1569 wechselte er nach

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Wittenberg und wurde dort 1570 Nachfolger des im Vorjahr verstorbenen Theologieprofessors Paul Eber.14 Johannes Bugenhagen d.J. (1592), ein Sohn des Johannes Bugenhagen Pomeranus, studierte an der artistischen Fakultät der Universität Wittenberg, wo er 1552 den Grad eines Baccalaureus erreichte und 1553 Magister Artium wurde. 1557 trat er als Professor für orientalische Sprachen in die artistische Fakultät ein. Bugenhagen d.J. wechselte am 18. März 1570 in die theologische Fakultät. Am 11. Mai 1570 wurde er zusammen mit Caspar Cruciger, Christoph Pezel, Heinrich Moller, Friedrich Widebram und Nikolaus Selnecker zum Doktor der Theologie promoviert. Er überstand die als Reaktion auf die Promotionsthesen und den „Wittenberger Katechismus“von 1571 einsetzende Debatte um die Wittenberger Abendmahlslehre und Christologie als einziger der Wittenberger Theologieprofessoren ohne Verlust seines Amtes. Den Theologen der Torgauer Kommission erschien er unverdächtig, bei der „kryptocalvinistischen Verschwörung“, die der Kurfürst in Wittenberg im Gange sah, beteiligt gewesen zu sein. So wurde er, anders als seine Kollegen, nicht auf den Torgauer Landtag vorgeladen. Er unterschrieb als einziger Wittenberger Theologieprofessor die „Torgauer Artikel“ (1574) als neue Bekenntnisgrundlage, vollzog damit die Abgrenzung vom Calvinismus und behielt seine theologische Professur, während seine vier Kollegen aufgrund ihrer Haltung Ende 1574 von allen ihren Ämtern suspendiert wurden und in der Folge Kursachsen verlassen mussten.15

3. Inhalt

Der „Wittenberger Katechismus“ enthält die traditionellen fünf Hauptstücke: Dekalog, Apostolisches Glaubensbekenntnis, Vaterunser, die Lehre über die Buße und Absolution und die Sakramentenlehre. Die Darstellung dieser Abschnitte orientiert sich eng an Werken des letzten Lebensjahrzehnts Melanchthons wie der Auslegung des Römer- (1558) und Kolosserbriefes (1559), vor allem aber an den im Corpus doctrinae Philippicum enthaltenen beiden Melanchthon-SchriftenExamen ordinandorum (1552) und den Loci theologici (1559). Didaktisch war der Wittenberger Katechismus so aufbereitet, dass die fortgeschrittenen Schüler den gesamten Text, jüngere Schüler nur

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die durch Großdruck hervorgehobenen Abschnitte auswendig lernen mussten.16 Die größte wirkungsgeschichtliche Bedeutung entfalteten die Aussagen über Gesetz und Evangelium im ersten Teil, die christologischen Ausführungen in der Erläuterung des zweiten Glaubensartikels sowie die Sakramentenlehre. Die philippistische Bestimmung des Evangeliums als Bußpredigt stieß auf erheblichen Widerstand von gnesiolutherischer Seite.17 Den heftigsten Widerspruch erfuhr jedoch die katechetische Erläuterung der Himmelfahrt Christi, die in wörtlicher Anlehnung an Melanchthon doch einen Schritt über ihn hinausging: Die Himmelfahrt wird mit Melanchthon als räumlicher Aufstieg Christi seiner menschlichen Natur nach interpretiert.18 In Aufnahme der passivischen Übersetzung von Act 3,21 des Genfer Theologen Theodor Beza19 wurde nun aber so formuliert, dass eine Interpretation möglich ist, nach der die Gegenwart Christi seiner menschlichen Natur nach auf den Raum des Himmels beschränkt ist: „oportet Christum coeli capi.“ In dieser die Lokalität betonenden Interpretation der passivischen Übersetzung von Act 3,21 war insbesondere die von dem Melanchthonschüler Chemnitz vertretene Lehre einer Gegenwart auch des menschlichen Christus „ubicunque vult“ zugunsten einer räumlichen Verortung der Menschheit aufgegeben. Da dies aber die reale Anwesenheit Christi auch nach seiner Menschheit im Abendmahl unmöglich machen würde, war der Widerspruch von lutherischer Seite vorprogrammiert.Im Abschnitt über die Sakramentenlehre wird das Abendmahl in Anlehnung an I Kor 10,16 zwar bestimmt als „communicatio corporis et sanguinis Christi“. Die für die gnesiolutherische Seite wichtigen Themenkomplexe der manducatio oralis und manducatio impiorum/indignorum werden aber ausgelassen. Die aufgelisteten Verwerfungen in der Abendmahlslehre beziehen sich auf die römische Transsubstantiationslehre und ein rein symbolisches Abendmahlsverständnis zwinglianischer Provenienz.

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4. Ausgaben

4.1 Gedruckte Texte

Nachgewiesen werden können folgende Ausgaben:
A: CATECHE= || SIS || CONTINENS EX- || PLICATIONEM SIM- || PLICEM, ET BREVEM, DECA- || logi, Symboli Apostolici, Orationis Do- || minicae, Doctrinae de Poenitentia, || & de Sacramentis, contex- || tam ex || CORPORE DO= || ctrinae Christianae, || QVOD AMPLECTVN- || tur ac tuentur Ecclesiae regionum Saxonica- || rum & Misnicarum, quae sunt subiectae di- || tioni Ducis Electoris Saxo- || niae &c. || EDITA IN ACADEMIA || VVitebergensi: & accommodata || ad usum Scholarum pu= || erilium. || VVITEB: apud Ioh. Schwertel. 1571.[72] Blatt 8° (VD 16 C 1553)Vorhanden in:Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2730a, Dm 2730cDresden, Sächsische Landesbibliothek: Theol. cat. B 1153 s, misc. 2Jena, Universitätsbibliothek: 8º Theol. XXXVI, 13 (1)Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Cat. XVI: 492 d (n. 1.)Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: Alv U 232 (3)B: CATECHE= || SIS || CONTINENS EXPLI- || CATIONEM SIMPLICEM, || & breuem, Decalogi, Symboli Apostolici, || Orationis Dominicae, Doctrinae de Poe- || nitentia, & de Sacramentis, con- || textam ex || CORPORE DO= || ctrinae Christianae, || QVOD AMPLECTVNTVR AC || tuentur Ecclesiae regionum Saxonicarum & || Misnicarum, quae sunt subiectae ditio- || ni Ducis Electoris Saxo- || niae &c. || EDITA IN ACADEMIA || VVitebergensi: & accommodata ad || vsum Scholarum pu= || erilium. || CVM GRATIA ET PRI- || uilegio. || VVITEB: apud Ioh. Schwertel. 1571. [84] Blatt 8° (VD 16 C 1554)Vorhanden in:Leipzig, Universitätsbibliothek: Syst.Th.2479f/3Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 751.5 Theol. (1), J 183. 8º Helmst. (1)C: CATECHE= || SIS || CONTINENS EXPLI- || CATIONEM SIMPLICEM, || & breuem, Decalogi, Symboli Apostolici, || Orationis Dominicae, Doctrinae de Poe- || nitentia, & de Sacramentis, con- || textam ex || CORPORE DO= || ctrinae Christianae, || QVOD AMPLECTVNTVR AC || tuentur Ecclesiae regionum Saxonicarum & || Misnicarum, quae sunt subiectae ditio- || ni Ducis Electoris Saxo- || niae &c. || EDITA IN ACADEMIA || VVitebergensi: & accommodata ad || vsum Scholarum pu= || erilium. || CVM GRATIA ET PRI- || uilegio. || VVITEBERGAE. || ANNO M. D. LXXI. [8] Blatt, 126 [i.e. 136] Seiten 8° [im Kolophon: VVITEBERGAE || EXCVDEBAT IOHAN- || nes Schwertel. || 1571.] (VD 16 C 1552)Vorhanden in:Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2730, Dm 2730eHalle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 46 4/k, 3, Vg 3453Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 10 073 (2), 8 MS 13 140 (1)München, Bayerische Staatsbibliothek: Res/H.eccl. 676/1 [benutztes Exemplar]Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1165.11 Theol. (3), 786.4 Theol. (2), Alv. Ac 441 (1), H 102. 8º Helmst. (5)D: CATECHESIS || CONTINENS EX= || PLICATIONEM SIM- || PLICEM ET BRE- || VEM, || DECALOGI: || SYMBOLI APOSTOLICI: || ORATIONIS DOMINICAE: || DOCTRINAE DE || POENITENTIA ET DE || SACRAMENTIS: || Contextam ex || CORPORE DO= || ctrinae Christianae, || QVOD AMPLECTVNTVR AC || tuentur Ecclesiae regionum Saxonicarum & Mis- || nicarum, quae sunt subiecta ditioni Ducis || Electoris Saxoniae &c. || EDITA IN ACADEMIA VVI- || tebergensi : & accommodata ad usum || Scholarum puerilium. || CVM GRATIA ET PRIVILEGIO. || VVITEBERGAE || ANNO M. D. LXXI. [8] Blatt, 136 Seiten 8° [im Kolophon: VVITEBERGAE || EXCVDEBAT IOHAN- || nes Schwertel. || 1571.] (VD 16 C 1555)Vorhanden in:Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2730d, Nr. 1 RGöttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH TH I, 418/16 RARAHalle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Ig 3339 (3)Trier, Stadtbibliothek: 2 an: Z III 118.8ºWittenberg, Lutherhalle: GH 133 LuE: Catechesis || CONTINENS || EXPLICATIONEM || SIMPLICEM, ET || breuem, || DECALOGI: || SYMBOLI APOSTOLICI: || ORATIONIS DOMINICAE: || DOCTRINAE DE || POENITENTIA: ET || SACRAMENTIS. || Contexta ex || Corpore Doctrinae || Christianae, || QVOD AMPLECTVNTVR || AC TVENTVR ECCLESIAE || regionum Saxonicarum & Misnicarum, quae || sunt subiectae ditioni Ducis Electo- || ris Saxoniae &c. || EDITA IN ACADEMIA || VVITEBERGENSI: ET AC- || commodata ad vsum Scholarum || puerilium. || ANNO M. D. LXXI. 131 Seiten, 22 Blatt 8° (VD 16 C 1551)Vorhanden in:Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2730b, Dm 2730baHalle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 153 545 (2)Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 30 976 (3),8º Theol. XXXVI, 12 (1)St. Louis, Eden Theological Seminary Library: BX 8070. W5 1571Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 697.27 Theol. (1)Wittenberg, Lutherhalle: Kn A 166/964Zwickau, Ratsschulbibliothek: 8.9.26. (1)F: CATECHESIS || CONTINENS EX= || PLICATIONEM SIM- || PLICEM ET BREVEM, || DECALOGI: || SYMBOLI APOSTOLICI: || ORATIONIS DOMINICAE: || DOCTRINAE DE || POENITENTIA ET DE || SACRAMENTIS: || Contextam ex scriptis reuerendi viri D. PHI= || LIPPI MELANTHONIS, & || CORPORE DO= || ctrinae Christianae, || QVOD AMPLECTVNTVR AC || tuentur Ecclesiae regionum Saxonicarum & Mis- || nicarum, quae sunt subiectae ditioni Ducis || Electoris Saxoniae &c. || EDITA IN ACADEMIA VVI= || tebergensi: & accommodata ad usum || Scholarum puerilium. || ET IAM DENVO RECOGNITA || addita consignatione, in quibus partibus scriptorum || D. Philippi extent loca, hactenus ab aliqui- || bus impugnata in hac Catechesi. || CVM GRATIA ET PRIVILEGIO. || VVITEBERGAE M. D. LXXII. [8] Blatt, 136 Seiten 8° [im Kolophon: VVITEBERGAE || EXCVDEBAT IOHAN- || nes Schwertel. || 1571.] (VD 16 C 1556)Vorhanden in:Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH TH I, 410/21Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Druck 891 (2)Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Vg 3453 aLüneburg, Ratsbücherei: Th 918 (2)Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1033 Theol. (1)Zwickau, Ratsschulbibliothek: 11.10.44. (2), 12.10.31. (2), 8.9.20. (2)G: CATECHESIS || CONTINENS EX= || PLICATIONEM SIM- || PLICEM ET BREVEM, || DECALOGI: || SYMBOLI APOSTOLICI: || ORATIONIS DOMINICAE: || DOCTRINAE DE || POENITENTIA ET DE || SACRAMENTIS: || Contextam ex scriptis reuerendi viri D. PHI- || LIPPI MELANTHONIS, & || CORPORE DO= || ctrinae Christianae, || QVOD AMPLECTVNTVR AC || tuentur Ecclesiae regionum Saxonicarum et Mis= || nicarum, quae sunt subiecta ditionis Ducis || Electoris Saxoniae &c. || EDITA IN ACADEMIA VVI- || tebergensi : & accommodata ad usum || Scholarum puerilium. || ET IAM DENVO RECOGNITA || addita consignatione, in quibus partibus scriptorum || D. Philippi extent loca, hactenus ab aliqui- || bus impugnata in hac Catechesi. || CVM GRATIA ET PRIVILEGIO. || VVITEBERGAE M. D. LXXII. 8 Blatt, 136 Seiten 8° [im Kolophon: VVITEBERGAE || EXCVDEBAT IOHAN- || nes Schwertel. || 1572.] (VD 16 C 1557)Vorhanden in:Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2733Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH TH I, 410/23Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Im 564a (1)Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 12 511 (4)Lüneburg, Ratsbücherei: Th 997 (3)Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1034.7 Theol. (8), 790 Theol. (3)Als Wittenberger Erstausgabe hat Druck A zu gelten, da in ihm weder Seitenzählung noch Illustrationen, Privileg oder Wappen zu finden sind. Zudem weist er an seinem Ende eine umfangreiche Fehlerliste auf, in der zwei Definitionen nachgetragen wurden.20 In B wurden Verbesserungen vorgenommen und 24 Holzschnitte, Privileg und kursächsisches Wappen eingefügt. Jedoch weist B ebenfalls noch keine Seitenzählung auf. In C und Dwurden die Illustrationen auf acht Holzschnitte reduziert und die Paginierung eingeführt. Da diese Drucke nahezu identisch miteinander sind, lässt sich keine Reihenfolge der Drucklegung bestimmen. In E fehlen die Holzschnitte, die Angabe des Druckortes, der Name des Druckers, Wappen und Privileg. Jedoch enthält diese Ausgabe einen umfangreichen Index, den die Wittenberger Ausgaben nicht besitzen. Die Typen sprechen für einen Druck von Ernst Vögelin in Leipzig. Bei F und G, den Auflagen des Jahres 1572, wurde der Text an einigen Stellen geändert und in Glossen die Fundstellen der im Katechismus übernommenen Texte des Corpus doctrinae Philippicum oder anderer Melanchthon-Schriften eingefügt. Die Reihenfolge dieser Ausgaben ergibt sich aus der falschen Jahresangabe im Kolophon des Druckes F(„1571“), die in G korrigiert wurde.21 Zur Edition wurde ein Druck der drit

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ten Auflage C gewählt.22 In den Ausgaben B, C, D, F und G ist auf Bl. A 1v ein Holzschnitt des kursächsischen Allianzwappens zu finden.Es liegt außerdem eine moderne Edition der Ausgabe D aus dem 20. Jahrhundert vor, die textkritische Fußnoten enthält, auf Zitatnachweise jedoch verzichtet: Johann Michael Reu, Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der evangelischen Kirche Deutschlands zwischen 1530 und 1600. Bd. 1/2/2: Quellen zur Geschichte des Katechismus-Unterrichts. Mitteldeutsche Katechismen. Texte, Gütersloh 1911 (ND Hildesheim u.a. 1976), 119–156.

4.2 Handschrift

In den Urkunden des geheimen Archivs des albertinischen Kurfürstentums Sachsen im Hauptstaatsarchiv Dresden ist das Druckmanuskript der deutschen Übersetzung des „Wittenberger Katechismus“ zu finden, das vor dem Druck an den Kurfürsten zur Begutachtung und Entscheidung über die Publikation geschickt wurde.23 Es ist enthalten in der Akte 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10312/01, einem Papierblock im Folioformat, der 33 cm hoch und 22 cm breit ist, 1833 g wiegt und 292 gezählte und zwei ungezählte Blatt (Bl. 293 und 294) aufweist, die in 55 Lagen geheftet sind. Das Druckmanuskript umfasst mit den Blättern 201r–280v 79 Blatt und erstreckt sich über 7 Lagen. Der Aktenband ist eingebunden in Pergament.Das Druckmanuskript ist geschrieben von einer Hand24 und enthält auf den ersten beiden Seiten die Vorrede „an den christlichen und gutherzigen Leser“ von einem unbekannten Autor, gefolgt vom Titelblatt des Katechismus und dem Text selber. Der Text enthält einige Korrekturen von der Hand des Meißener Theologen Paul Crell, der das Manuskript für ein Gutachten, das

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er für das Konsistorium in Meißen verfasste, in den Händen hatte.25 So nahm er stilistische Verbesserungen (Bl. 208r) und sachliche Ergänzungen (Bl. 229v) vor und legte bei Bl. 217r einen kleinen Zettel ein, auf dem er eine Korrektur des gebotenen Textes nach der Bibelübersetzung Luthers empfahl. Die geringe Anzahl von Korrekturen erlauben jedoch nicht den Schluss, Crell habe eine theologische Veränderung des Textes intendiert.Doppelkonsonanz am Wortende wird getilgt. Für Satzanfänge, Eigennamen und alle Substantive, die den christlichen Gott bezeichnen, gilt die Großschreibung, während ansonsten konsequent klein geschrieben wird. Getrennt- und Zusammenschreibung folgen den Regeln der heutigen Rechtschreibung.

Kommentar
1 Zur historischen Verortung des Wittenberger Katechismus vgl. Hasse, Zensur, 84–90.
3 Vgl. hierzu: Hasse, Zensur, 87f; Hund, Das Wort ward Fleisch, 212f.
4 Vgl. hierzu Hasse, Zensur, 102–108.
6 Vgl. hierzu Hasse, Zensur, 103f.
7 Zu dem Gutachten vgl. Hund, Das Wort ward Fleisch, 299–302.
8 Zum Torgauer Landtag und zur Zusammensetzung der Torgauer Kommission vgl. die Einleitung zu Nr. 14: Torgauer Artikel (1574), 1093f.
10 Vgl. D. Nicolai Selnecceri Schreiben / an Herrn Daniel Gresseren Pastoren vnd Superintendenten zu Dressden / den streit vom Abendmal belangende, s.l. 1571 (VD 16 S 5657), A 4v: „Catechesis Pecelij, nomine totius Ecclesiae & Academiae Wittenbergensis edita.“
11 Zu weiteren biographischen Informationen zur Person Christoph Pezels vgl. Johannes Hund, Christoph Pezel, in: Biographien zum Forschungsprojekt„Controversia et Confessio“, http://www.controversia-et-confessio.adwmainz.de; zuletzt besucht am 15.05.07 sowie Friedrich Ludwig Mallet, Art. Pezel, Christoph, in: RE2 11 (1883), 551–554; ADB 25, 575–577; Wetzel, Pezel.
12 Vgl. Hartwig, Album academiae Witebergensis, 189. Zu weiteren biographischen Informationen zur Person Caspar Crucigers vgl. Johannes Hund, Caspar Cruciger d.J., in: Biographienzum Forschungsprojekt „Controversia et Confessio“, http://www.controversia-et-confessio.adwmainz.de; zuletzt besucht am 15.05.2007 und ADB 4, 622f.
13 Zu weiteren biographischen Informationen zur Person Heinrich Mollers vgl. Johannes Hund, Heinrich Moller, in: Biographien zum Forschungsprojekt „Controversia et Confessio“, http://www.controversia-et-confessio.adwmainz.de; zuletzt besucht am 15.05.2007 und ADB 22, 758–759.
14 Zu weiteren biographischen Informationen zur Person Friedrich Widebrams vgl. Johannes Hund, Friedrich Widebram, in: Biographien zum Forschungsprojekt „Controversia et Confessio“, http://www.controversia-et-confessio.adwmainz.de; zuletzt besucht am 15.05.2007; ADB 42, 338–340 und Melchior Adam, VITAE GERMANORUM THEOLOGORUM: QVI SUPERIORI SECULO ECCLESIAM CHRISTI VOCE SCRIPTISQUE PROPAGARUNT ET PROPVGNARUNT […], Heidelberg 1620 (VD 17 1:001326M), 562–568.
15 Zu weiteren biographischen Informationen zur Person Johannes Bugenhagens d.J. vgl. Johannes Hund, Johannes Bugenhagen d.J., in: Biographien zum Forschungsprojekt „Controversia et Confessio“, http://www.controversia-et-confessio.adwmainz.de; zuletzt besucht am 15.05.2007 und Gustav Kawerau, Art. Johannes Bugenhagen Pomeranus, in: RE3 3 (1897), 525–532, hier: 532.
16 Vgl. Hasse, Zensur, 89.
17 Vgl. zur Spätphase des antinomistischen Streites: Richter, Gesetz und Heil, 330–344.
18 Vgl. Philipp Melanchthon, Enarratio epistulae Pauli ad Colossenses (1559), in: CR 15, 1271.
19 Der Genfer Theologe Theodor Beza hatte 1565 und 1567 in Auslegungen des Neuen TestamentesAct 3,21 mit „Quem oportet quidem caelo capi, vsque ad tempora restitutionis omnium“ übersetzt. Vgl. Theodor Beza, IESV CHRISTI D.N. Nouum testamentum, siue Nouum foedus. [...], Genf 1565, 18 und Ders., IESV CHRISTI D. N. Nouum testamentum, Gr. & Lat. Theodoro Beza interprete [...], Genf 1567, 183.
20 Die Reihenfolge des Erscheinens der Ausgaben folgt: Hasse, Zensur, 90. Anm. 91.
21Hasse gibt als weiteres Unterscheidungskriterium der beiden Drucke des Jahres 1572 die fehlerhafte Paginierung von C 1556 auf S. 95 an. Vgl. Hasse, Zensur, 90. In der Göttinger Ausgabe des Druckes C 1556 mit der Signatur 8 TH TH I, 410/21 ist die Seite 95 allerdings richtig paginiert, wohingegen die Jahresangabe im Kolophon mit „1571“ falsch angegeben wird. Der Wolfenbütteler Druck von C 1557 mit der Signatur 1034.7 Theol. (8) weist hingegen die falsche Paginierung der Seite 95 auf („65“), während die Jahresangabe mit „1572“ korrekt ist. Die Berliner Ausgabe des Drucks C 1557 mit der Signatur Dm 2733 weist schließlich sowohl die richtige Paginierung als auch die richtige Jahresangabe im Kolophon auf. Die fehlerhafte Paginierung scheidet somit als Unterscheidungskriterium der beiden Drucke aus.
22 Nur zwei der gegen den „Wittenberger Katechismus“ gerichteten Streitschriften geben zu erkennen, welche Ausgabe sie benutzt haben: Den Jenaer Autoren der Warnung Vor dem vnreinen / vnd Sacramentirischen Catechismo etlicher zu Wittenberg. […], Jena 1571 (VD 16 ZV 17167) lag die Erstauflage A vor. Vgl. die Angabe der Fundstellen im Katechismus: ebd., D 4v, unsere Ausgabe, Nr. 5: Warnung vor dem unreinen Catechismo (1571). 349f. Martin Chemnitz hatte in seinem Brief an den Rat der Stadt Halle vom 1. April 1571 die Ausgabe E vorliegen. Vgl. Joachim Mörlin, Treuhertzige Warnung des Gottsgelerten frommen Dieners Christi / zu Braunschweig / Doctoris Martini Kemnitij. Wider den Newen Caluinischen Catechismum / der Theologen zu Wittenberg, Königsberg 1571 (VD 16 C 2222), B 1v, unsere Ausgabe, Nr. 3: Treuhertzige Warnung (1571), 299. Das weitestgehende Schweigen über die benutzten Ausgaben in der Streitliteratur und die Identität im Textbestand bei den Ausgaben des Jahres 1571 rechtfertigt die Auswahl der Wittenberger Ausgabe C zur Edition, weil sie die erste paginierte Ausgabe von 1571 darstellt.
23 DrHSA: Loc. 10312/1: Wittem. Katechis. und andere Religionshändel. 1571.72, 201r–280v.
24 Es handelt sich um die Hand eines Schreibers der Universität Wittenberg, der durchgängig alle Dokumente der theologischen Fakultät Wittenberg zu dieser Zeit schrieb.
25 Vgl. hierzu Hasse, Zensur, 105. Anm. 15
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