Einleitung
1. Historische Einleitung1
Der „Wittenberger Katechismus“ stellt die erste Veröffentlichung der
1570neu besetzten theologischen Fakultät der Universität Wittenberg dar. Geschrieben in
lateinischer Sprache, war er bestimmt für den Schulunterricht und
verstand sich als Zusammenfassung der christlichen Lehre, zusammengestellt aus den Schriften Melanchthons und dem kursächsischen
Bekenntniswerk, dem Corpus doctrinae Philippicum. Das
Fehlen einer Autorenangabe und die Verantwortung durch die
gesamte Wittenberger Fakultät sollten dazu dienen, Melanchthon als geistigen
Vater dieses Katechismus hervorzuheben. Der „Wittenberger Katechismus“ war intendiert als Text für Schüler, die den Kleinen Katechismus Luthers gelernt hatten, und als Vorbereitungstext für die Lektüre des Examen ordinandorum und der Loci theologiciMelanchthons. Er
sollte die didaktische Lücke schließen, die zwischen dem Erlernen des Kleinen Katechismus und der Behandlung dieser beiden Werke
Melanchthons
bestand. Die Abfassung und Veröffentlichung des „ Wittenberger
Katechismus“ standen im Zusammenhang mit den allgemeinen Bemühungen, die kursächsischen Landesschulen Pforta, Grimma
und Meißen mit geeigneten
Lehrbüchern zu versorgen. Die Stipendiaten der kursächsischen Landesschulen waren die Zielgruppe, für die der „Wittenberger Katechismus“ erarbeitet wurde.Seine Vorrede deutet indirekt noch einen anderen Grund für die Abfassung
an, wenn dort davon geredet wird, dass verschiedene Katechismen
erschienen seien, in denen die Lehre fehlerhaft oder
falsch dargestellt werde. Diese Andeutung bezieht sich auf den
Katechismus des Rostocker Theologen David Chyträus, der 1568 in erweiterter dritter Auflage erschienen war und auch
in Kursachsen Verwendung gefunden hatte.2 In einer Visitation der kursächsischen
Fürstenschulen von 1568 war diese Auflage des Chyträischen Katechismus bereits von Caspar Peucer, Christoph Pezel, Joachim Camerarius und Andreas Freihub beanstandet
worden, bevor sie dann im Februar 1570 für
Kursachsen verboten wurde.3 Die durch dieses Verbot entstandene Leerstelle sollte der „Wittenberger
Katechismus“ ausfüllen. Die Hinzufügung des kursächsischen
Wappens und des kurfürstlichen Druckprivilegs hob ihn in den
Rang eines obrigkeitlich approbierten Unterrichtswerks für
Kursachsen.Die Fülle der erschienenen Streitschriften gegen den „Wittenberger Katechismus“ machte 1572 eine Neuauflage
mit Angaben der Fundstellen der in den Ausgaben von 1571nicht gekennzeichneten Zitate aus dem Corpus doctrinae und den Schriften Melanchthons in Marginalien
erforderlich, mit der nachgewiesen werden sollte, dass der Wittenberger Katechismus an keiner Stelle von der
kursächsischen Lehrtradition abwich, wie sie im Corpus doctrinae
Philippicum vorlag.Bereits im Januar 1571, kurz nach der
Veröffentlichung des Katechismus, formulierte Christian Schütz, der Dresdener
Hofprediger, als erster den Wunsch nach einer Übersetzung in die
deutsche Sprache.4 Die Theologen der
Leucorea schlossen sich dem in ihrer Antwort auf die Streitschriften gegen ihren Katechismus, dem „kurzen Ausschreiben“, an und
begründeten die Notwendigkeit einer Übersetzung in die
Volkssprache mit der vorhandenen Kritik auch unter denen, die der
lateinischen Sprache nicht mächtig seien. Die Übersetzung sollte über
den wahren Inhalt des „Wittenberger Katechismus“ aufklären und so den Protest zum Schweigen
bringen.5 Konkret wurden die Übersetzungspläne aber
erst Mitte Juli 1572, als eine lateinische Neuausgabe des Katechismus vorlag. Christoph Pezel erstellte seine Übersetzung unter Berücksichtigung der Glossen dieser Neuausgabe
und schickte das fertige Druckmanuskript am 18.
August 1572 an die theologische Fakultät der
Universität Leipzig. Mittlerweile hatte sich auch der Kurfürst dazu
entschieden, eine deutsche Übersetzung erstellen zu lassen. Dies sei
die beste Art, den Protesten des einfachen Volkes zu begegnen.
Mit der deutschen Übersetzung sollte auch die Übereinstimmung mit der
Lehre Luthers und Melanchthons erwiesen und
damit alle auswärtigen Angriffe auf den „ Wittenberger
Katechismus“ zurückgewiesen werden.6 Doch stießen die Pläne für die Veröffentlichung des „Wittenberger Katechismus“ in deutscher Sprache nicht auf ein
ungeteilt positives Echo. Der HofpredigerPhilipp Wagner übte bereits im Sommer 1571 in einem Gutachten für den Kurfürsten
scharfe Kritik daran und empfahl seinem Landesherrn, mit der
Publikation der Übersetzung solange zu warten, bis sich der Streit um
den Katechismus gelegt habe. Wollten die Wittenberger Theologen eine Schrift in deutscher Sprache veröffentlichen, so sei etwas über
die Abendmahlslehre zu empfehlen, worin sie sich entschieden
vom Calvinismus distanzieren sollten.7 Anders als Wagner reagierte die Leipziger Fakultät
positiv auf das zugeschickte Manuskript. In einem Antwortschreiben an
die Wittenberger Fakultät vom 24.
August 1572 regten die Leipziger Theologen die Abfassung einer Vorrede an, die noch einmal auf die Kritik am „ Wittenberger Katechismus“ Bezug nehmen
sollte. Dem Leipziger Vorschlag entsprechend wurde von einem
unbekannten Verfasser eine Vorrede „an den christlichen und
gutherzigen Leser“ konzipiert und der Übersetzung vorangestellt.Die deutsche Übersetzung wurde dennoch nicht publiziert. Bereits am1. September 1572 hatte der Kurfürst verlangt,
ihm das Manuskript vorzulegen, bevor das Buch in den Druck
gehe. Im Oktober lag dann ein Gutachten des Konsistoriums in Meißen vor, verfasst von dem ehemaligen Wittenberger Theologieprofessor Paul
Crell, der 1569 seinen Platz für Christoph Pezel hatte
räumen müssen. Er sprach sich eindeutig gegen die Veröffentlichung aus und begründete seine Entscheidung damit, dass die passivische
Übersetzung von Act 3,21,
die auch in der deutschen Übersetzung enthalten sei, nicht hingenommen
werden könne. Sie rede einer Gegenwart Christi seiner
menschlichen Natur nach exklusiv im Himmel das Wort und sei damit offen
für eine calvinistische Interpretation. Darüber hinaus seien die Glossen
in der deutschen Übersetzung zu hart formuliert, da die Gegner mit
Namen genannt würden. Crell
fürchtete, dass eine Publikation der deutschen Fassung zu
diesem Zeitpunkt dem Streit neue Nahrung geben würde. Er empfahl daher abzuwarten, wie die lateinische Neuauflage rezipiert würde, um dann
entscheiden zu können, ob man die deutsche Übersetzung publizieren
solle oder nicht. Der Kurfürst entschloss sich daraufhin, den Druck der
deutschen Übersetzung zu verbieten. Einen letzten Versuch, den
Kurfürsten doch noch umzustimmen, unternahm der Hofprediger Schütz um den Jahreswechsel
1572/3, erhielt aber nur noch eine
zornige Antwort des Kurfürsten: Der Katechismus sei ohne sein Wissen
gedruckt worden und in der Abendmahlslehre als calvinistisch
zu beurteilen. Von Blutsfreunden habe er sich Klagen über ihn anhören
müssen. Der Kurfürst blieb bei seinem Verbot. Die deutsche
Übersetzung des „Wittenberger
Katechismus“ wurde nicht gedruckt. In unserer Edition
kommt das Druckmanuskript hier erstmals zum Abdruck, weil sich in den
Marginalien ein Beitrag zur Debatte findet, der über den lateinischen
Text des Katechismus hinausgeht.2. Die Autoren
Für die Autorschaft des „Wittenberger
Katechismus“ zeichnet die ganze Wittenberger Fakultät
verantwortlich, die um den Jahreswechsel 1570/71
aus dem 68jährigen Georg
Major und den neuen Professoren Christoph Pezel, Caspar Cruciger d.J., Heinrich Moller, Friedrich Widebram und Johannes Bugenhagen d.J. bestand.
Da der kranke Major bei dem Besuch
der Torgauer Kommission im Juni 15748 darüber
klagte, dass er seit drei Jahren zu keiner theologischen
Angelegenheit mehr befragt worden sei,9 dürfte sein
Anteil an der Entstehung des Katechismus als gering zu veranschlagen
sein. Federführend bei der Abfassung des „Wittenberger Katechismus“ war Christoph Pezel
(1539–1604).10 Er absolvierte sein Studium an
der Universität Jena, wo die
Theologen Erhard Schnepf und
Victorin Strigel seine
Lehrer waren. Als er 1557 nach Wittenberg wechselte, blieb er dort
nur einige Monate und ist somit nicht zu den Melanchthon-Schülern zu rechnen. 1564 kehrte er nach Wittenberg zurück, um sein Studium fortzusetzen.
Drei Jahre späterwurde Pezel Professor an
der philosophischen Fakultät der Leucorea. Am 14.
Dezember 1569 wurde er in die theologische Fakultät der
Universität Wittenberg aufgenommen.11 Caspar Cruciger d.J.
(1525–1597) war, anders als Pezel, ein Schüler Melanchthons in Wittenberg. Am 22.
Februar 1556 zum Magister der Theologie promoviert, bekam er
auf Vorschlag der Universität am 26. April
1557 seinen ersten Lehrauftrag an der
philosophischen Fakultät. In dieser Stellung begann Cruciger, auch Vorlesungen über
theologische Themen zu halten. Nach dem Tod Melanchthons erhielt er am 10. April 1561 dessen Stelle im theologischen Lehrbetrieb. Am 16. Mai 1561
erlangte er den Grad eines Lizentiaten der Theologie. 1569 in die theologische Fakultät aufgenommen, disputierte
Cruciger am 4. März 1570 über eine Thesenreihe Georg Majorszum neuen Gehorsam. Ostern 1571 übernahm er
das Rektorat der Universität Wittenberg.12 Heinrich Moller
(1530–1589) immatrikulierte sich am 14. Juni
1546 in Wittenberg zum Studium der Theologie. 1560
trat er die Stelle als Professor der hebräischen Sprache an der
Leucorea an. Bereits zwei Jahre später wurde er Dekan der
philosophischen Fakultät, 1565 und 1573 Rektor der Universität Wittenberg.13 Friedrich
Widebram (1532–1585) immatrikulierte sich 1549 in Jena, wo er wie
Pezel bei Erhard Schnepf und Victorin Strigel Theologie
studierte. 1551wechselte Widebram
nach Wittenberg. Hier fand er in Philipp Melanchthoneinen theologischen Lehrer und Freund. 1563
folgte Widebram einem Ruf
der Universität Jena auf eine
Professur für Dialektik. 1569 wechselte er nach Wittenberg und
wurde dort 1570 Nachfolger des im Vorjahr
verstorbenen Theologieprofessors Paul Eber.14 Johannes Bugenhagen d.J.
(†1592), ein Sohn des Johannes Bugenhagen Pomeranus, studierte an der artistischen
Fakultät der Universität Wittenberg,
wo er 1552 den Grad eines
Baccalaureus erreichte und 1553 Magister
Artium wurde. 1557 trat er als Professor für
orientalische Sprachen in die artistische Fakultät ein. Bugenhagen d.J.
wechselte am 18. März 1570 in die
theologische Fakultät. Am 11. Mai 1570
wurde er zusammen mit Caspar
Cruciger, Christoph
Pezel, Heinrich
Moller, Friedrich
Widebram und Nikolaus Selnecker zum Doktor der Theologie
promoviert. Er überstand die als Reaktion auf die Promotionsthesen und
den „Wittenberger Katechismus“von 1571 einsetzende Debatte um die
Wittenberger Abendmahlslehre und Christologie als einziger der
Wittenberger Theologieprofessoren ohne Verlust seines Amtes.
Den Theologen der Torgauer Kommission erschien er unverdächtig,
bei der „kryptocalvinistischen Verschwörung“, die der Kurfürst in Wittenberg im Gange sah,
beteiligt gewesen zu sein. So wurde er, anders als seine Kollegen,
nicht auf den Torgauer Landtag vorgeladen. Er unterschrieb als einziger
Wittenberger Theologieprofessor die „Torgauer Artikel“ (1574) als neue
Bekenntnisgrundlage, vollzog damit die Abgrenzung vom
Calvinismus und behielt seine theologische Professur, während seine
vier Kollegen aufgrund ihrer Haltung Ende 1574 von
allen ihren Ämtern suspendiert wurden und in der Folge
Kursachsen verlassen mussten.15 3. Inhalt
Der „Wittenberger Katechismus“ enthält die traditionellen fünf
Hauptstücke: Dekalog, Apostolisches Glaubensbekenntnis,
Vaterunser, die Lehre über die Buße und Absolution und die
Sakramentenlehre. Die Darstellung dieser Abschnitte
orientiert sich eng an Werken des letzten Lebensjahrzehnts Melanchthons wie der
Auslegung des Römer- (1558) und Kolosserbriefes (1559), vor allem aber
an den im Corpus doctrinae Philippicum enthaltenen beiden Melanchthon-SchriftenExamen
ordinandorum (1552) und den Loci theologici
(1559). Didaktisch war der Wittenberger Katechismus
so aufbereitet, dass die fortgeschrittenen Schüler den gesamten Text,
jüngere Schüler nur die durch Großdruck hervorgehobenen
Abschnitte auswendig lernen mussten.16 Die größte wirkungsgeschichtliche Bedeutung entfalteten die Aussagen über
Gesetz und Evangelium im ersten Teil, die christologischen Ausführungen
in der Erläuterung des zweiten Glaubensartikels sowie die
Sakramentenlehre. Die philippistische Bestimmung des Evangeliums als
Bußpredigt stieß auf erheblichen Widerstand von gnesiolutherischer
Seite.17 Den heftigsten Widerspruch erfuhr jedoch die katechetische Erläuterung der Himmelfahrt
Christi, die in wörtlicher Anlehnung an Melanchthon doch einen Schritt über ihn hinausging: Die Himmelfahrt wird mit Melanchthon als räumlicher Aufstieg Christi seiner menschlichen Natur nach
interpretiert.18
In Aufnahme der passivischen Übersetzung von Act 3,21 des Genfer Theologen Theodor Beza19 wurde nun aber so
formuliert, dass eine Interpretation möglich ist, nach der die
Gegenwart Christi seiner menschlichen Natur nach auf den Raum
des Himmels beschränkt ist: „oportet Christum coeli capi.“ In dieser
die Lokalität betonenden Interpretation der passivischen Übersetzung
von Act 3,21 war
insbesondere die von dem Melanchthonschüler Chemnitz vertretene Lehre
einer Gegenwart auch des menschlichen Christus „ubicunque vult“
zugunsten einer räumlichen Verortung der Menschheit aufgegeben. Da dies aber die reale Anwesenheit Christi auch nach seiner
Menschheit im Abendmahl unmöglich machen würde, war der Widerspruch von
lutherischer Seite vorprogrammiert.Im Abschnitt über die Sakramentenlehre wird das Abendmahl in Anlehnung
an I Kor 10,16 zwar
bestimmt als „communicatio corporis et sanguinis Christi“. Die für die gnesiolutherische Seite wichtigen Themenkomplexe der
manducatio oralis und manducatio impiorum/indignorum werden aber ausgelassen. Die aufgelisteten Verwerfungen in der
Abendmahlslehre beziehen sich auf die römische
Transsubstantiationslehre und ein rein symbolisches
Abendmahlsverständnis zwinglianischer Provenienz.4. Ausgaben
4.1 Gedruckte Texte
Nachgewiesen werden können folgende Ausgaben:A:
CATECHE= || SIS || CONTINENS EX- || PLICATIONEM SIM- || PLICEM, ET BREVEM, DECA- || logi, Symboli Apostolici, Orationis
Do- || minicae, Doctrinae de Poenitentia, || & de
Sacramentis, contex- || tam ex || CORPORE DO= || ctrinae
Christianae, || QVOD AMPLECTVN- || tur ac tuentur Ecclesiae
regionum Saxonica- || rum & Misnicarum, quae sunt subiectae
di- || tioni Ducis Electoris Saxo- || niae &c. ||
EDITA IN ACADEMIA || VVitebergensi: & accommodata || ad
usum Scholarum pu= || erilium. || VVITEB: apud Ioh. Schwertel.
1571.[72] Blatt 8° (VD 16 C 1553)Vorhanden in:Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2730a, Dm 2730cDresden, Sächsische Landesbibliothek: Theol. cat. B 1153 s, misc.
2Jena, Universitätsbibliothek: 8º Theol. XXXVI, 13 (1)Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Cat. XVI: 492 d (n. 1.)Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: Alv U 232 (3)B:
CATECHE= || SIS || CONTINENS EXPLI- || CATIONEM SIMPLICEM, || & breuem, Decalogi, Symboli Apostolici, ||
Orationis Dominicae, Doctrinae de Poe- || nitentia, & de
Sacramentis, con- || textam ex || CORPORE DO= || ctrinae
Christianae, || QVOD AMPLECTVNTVR AC || tuentur Ecclesiae
regionum Saxonicarum & || Misnicarum, quae sunt subiectae
ditio- || ni Ducis Electoris Saxo- || niae &c. ||
EDITA IN ACADEMIA || VVitebergensi: & accommodata ad ||
vsum Scholarum pu= || erilium. || CVM GRATIA ET PRI- || uilegio.
|| VVITEB: apud Ioh. Schwertel. 1571. [84] Blatt 8° (VD
16 C 1554)Vorhanden in:Leipzig, Universitätsbibliothek: Syst.Th.2479f/3Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 751.5 Theol. (1), J 183.
8º Helmst. (1)C:
CATECHE= || SIS || CONTINENS EXPLI- || CATIONEM SIMPLICEM, ||
& breuem, Decalogi, Symboli Apostolici, || Orationis
Dominicae, Doctrinae de Poe- || nitentia, & de Sacramentis, con-
|| textam ex || CORPORE DO= || ctrinae Christianae,
|| QVOD AMPLECTVNTVR AC || tuentur Ecclesiae regionum
Saxonicarum & || Misnicarum, quae sunt subiectae ditio- ||
ni Ducis Electoris Saxo- || niae &c. || EDITA
IN ACADEMIA || VVitebergensi: & accommodata ad || vsum
Scholarum pu= || erilium. || CVM GRATIA ET PRI- || uilegio. ||
VVITEBERGAE. || ANNO M. D. LXXI. [8] Blatt, 126 [i.e. 136]
Seiten 8° [im Kolophon: VVITEBERGAE || EXCVDEBAT IOHAN- || nes Schwertel. || 1571.] (VD 16 C 1552)Vorhanden in:Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2730, Dm 2730eHalle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 46 4/k, 3,
Vg 3453Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 10 073
(2), 8 MS 13 140 (1)München, Bayerische Staatsbibliothek: Res/H.eccl. 676/1 [benutztes Exemplar]Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1165.11 Theol. (3), 786.4 Theol. (2), Alv. Ac 441 (1), H 102. 8º Helmst. (5)D:
CATECHESIS || CONTINENS EX= || PLICATIONEM SIM- || PLICEM ET
BRE- || VEM, || DECALOGI: || SYMBOLI APOSTOLICI: || ORATIONIS
DOMINICAE: || DOCTRINAE DE || POENITENTIA ET DE || SACRAMENTIS:
|| Contextam ex || CORPORE DO= || ctrinae Christianae,
|| QVOD AMPLECTVNTVR AC || tuentur Ecclesiae regionum
Saxonicarum & Mis- || nicarum, quae sunt subiecta ditioni
Ducis || Electoris Saxoniae &c. || EDITA IN ACADEMIA VVI-
|| tebergensi : & accommodata ad usum || Scholarum
puerilium. || CVM GRATIA ET PRIVILEGIO. || VVITEBERGAE || ANNO M. D. LXXI. [8] Blatt, 136 Seiten 8° [im Kolophon:
VVITEBERGAE || EXCVDEBAT IOHAN- || nes Schwertel. || 1571.]
(VD 16 C 1555)Vorhanden in:Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2730d, Nr. 1 RGöttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8
TH TH I, 418/16 RARAHalle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Ig 3339 (3)Trier, Stadtbibliothek: 2 an: Z III 118.8ºWittenberg, Lutherhalle: GH 133 LuE: Catechesis || CONTINENS
|| EXPLICATIONEM || SIMPLICEM, ET || breuem, || DECALOGI: ||
SYMBOLI APOSTOLICI: || ORATIONIS DOMINICAE: || DOCTRINAE DE ||
POENITENTIA: ET || SACRAMENTIS. || Contexta ex || Corpore
Doctrinae || Christianae, || QVOD AMPLECTVNTVR || AC TVENTVR
ECCLESIAE || regionum Saxonicarum & Misnicarum, quae
|| sunt subiectae ditioni Ducis Electo- || ris
Saxoniae &c. || EDITA IN ACADEMIA || VVITEBERGENSI: ET AC-
|| commodata ad vsum Scholarum || puerilium. || ANNO M. D.
LXXI. 131 Seiten, 22 Blatt 8° (VD 16 C 1551)Vorhanden in:Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2730b, Dm
2730baHalle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: AB 153 545
(2)Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 30 976 (3),8º
Theol. XXXVI, 12 (1)St. Louis, Eden Theological Seminary Library: BX 8070. W5 1571Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 697.27 Theol. (1)Wittenberg, Lutherhalle: Kn A 166/964Zwickau, Ratsschulbibliothek: 8.9.26. (1)F:
CATECHESIS || CONTINENS EX= || PLICATIONEM SIM- || PLICEM ET
BREVEM, || DECALOGI: || SYMBOLI APOSTOLICI: || ORATIONIS
DOMINICAE: || DOCTRINAE DE || POENITENTIA ET DE || SACRAMENTIS:
|| Contextam ex scriptis reuerendi viri D. PHI= || LIPPI
MELANTHONIS, & || CORPORE DO= || ctrinae Christianae, ||
QVOD AMPLECTVNTVR AC || tuentur Ecclesiae regionum
Saxonicarum & Mis- || nicarum, quae sunt subiectae ditioni
Ducis || Electoris Saxoniae &c. || EDITA IN ACADEMIA
VVI= || tebergensi: & accommodata ad usum || Scholarum
puerilium. || ET IAM DENVO RECOGNITA || addita consignatione,
in quibus partibus scriptorum || D. Philippi extent loca,
hactenus ab aliqui- || bus impugnata in hac Catechesi. || CVM
GRATIA ET PRIVILEGIO. || VVITEBERGAE M. D. LXXII.
[8] Blatt, 136 Seiten 8° [im Kolophon: VVITEBERGAE || EXCVDEBAT
IOHAN- || nes Schwertel. || 1571.] (VD 16 C 1556)Vorhanden in:Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH TH
I, 410/21Gotha, Forschungs- und Landesbibliothek: Druck 891 (2)Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Vg 3453 aLüneburg, Ratsbücherei: Th 918 (2)Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1033 Theol. (1)Zwickau, Ratsschulbibliothek: 11.10.44. (2), 12.10.31. (2), 8.9.20. (2)G: CATECHESIS || CONTINENS
EX= || PLICATIONEM SIM- || PLICEM ET BREVEM, || DECALOGI: ||
SYMBOLI APOSTOLICI: || ORATIONIS DOMINICAE: || DOCTRINAE DE ||
POENITENTIA ET DE || SACRAMENTIS: || Contextam ex scriptis
reuerendi viri D. PHI- || LIPPI MELANTHONIS, & || CORPORE
DO= || ctrinae Christianae, || QVOD AMPLECTVNTVR AC ||
tuentur Ecclesiae regionum Saxonicarum et Mis= ||
nicarum, quae sunt subiecta ditionis Ducis || Electoris
Saxoniae &c. || EDITA IN ACADEMIA VVI- || tebergensi : &
accommodata ad usum || Scholarum puerilium. || ET IAM DENVO
RECOGNITA || addita consignatione, in quibus partibus
scriptorum || D. Philippi extent loca, hactenus ab
aliqui- || bus impugnata in hac Catechesi. || CVM GRATIA ET
PRIVILEGIO. || VVITEBERGAE M. D. LXXII. 8 Blatt, 136
Seiten 8° [im Kolophon: VVITEBERGAE || EXCVDEBAT IOHAN- || nes
Schwertel. || 1572.] (VD 16 C 1557)Vorhanden in:Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz: Dm 2733Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek: 8 TH TH
I, 410/23Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt: Im 564a
(1)Jena, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek: 8 MS 12 511 (4)Lüneburg, Ratsbücherei: Th 997 (3)Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek: 1034.7 Theol. (8), 790 Theol. (3)Als Wittenberger Erstausgabe hat Druck A zu gelten, da in
ihm weder Seitenzählung noch Illustrationen, Privileg oder
Wappen zu finden sind. Zudem weist er an seinem Ende eine umfangreiche
Fehlerliste auf, in der zwei Definitionen nachgetragen
wurden.20 In B
wurden Verbesserungen vorgenommen und 24 Holzschnitte,
Privileg und kursächsisches Wappen eingefügt. Jedoch weist
B ebenfalls noch keine Seitenzählung auf. In C und
Dwurden die Illustrationen auf acht Holzschnitte reduziert und die
Paginierung eingeführt. Da diese Drucke nahezu identisch miteinander
sind, lässt sich keine Reihenfolge der Drucklegung bestimmen. In
E fehlen die Holzschnitte, die Angabe des Druckortes, der
Name des Druckers, Wappen und Privileg. Jedoch enthält diese Ausgabe
einen umfangreichen Index, den die Wittenberger Ausgaben
nicht besitzen. Die Typen sprechen für einen Druck von Ernst Vögelin in Leipzig. Bei F und G,
den Auflagen des Jahres 1572, wurde der
Text an einigen Stellen geändert und in Glossen die Fundstellen der im
Katechismus übernommenen Texte des Corpus doctrinae Philippicum oder
anderer Melanchthon-Schriften eingefügt. Die Reihenfolge dieser
Ausgaben ergibt sich aus der falschen Jahresangabe im Kolophon des
Druckes F(„1571“), die in G korrigiert wurde.21 Zur
Edition wurde ein Druck der dritten Auflage
C gewählt.22 In den Ausgaben B, C,
D, F und G ist
auf Bl. A 1v ein Holzschnitt des kursächsischen Allianzwappens zu
finden.Es liegt außerdem eine moderne Edition der Ausgabe D aus dem 20. Jahrhundert vor, die textkritische Fußnoten enthält, auf
Zitatnachweise jedoch verzichtet: Johann Michael Reu, Quellen
zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der evangelischen
Kirche Deutschlands zwischen 1530 und 1600. Bd. 1/2/2: Quellen zur
Geschichte des Katechismus-Unterrichts. Mitteldeutsche
Katechismen. Texte, Gütersloh 1911 (ND Hildesheim u.a. 1976),
119–156.
4.2 Handschrift
In den Urkunden des geheimen Archivs des albertinischen Kurfürstentums
Sachsen im Hauptstaatsarchiv Dresden ist das Druckmanuskript der
deutschen Übersetzung des „Wittenberger
Katechismus“ zu finden, das vor dem Druck an den Kurfürsten
zur Begutachtung und Entscheidung über die Publikation
geschickt wurde.23
Es ist enthalten in der Akte 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc.
10312/01, einem Papierblock im Folioformat, der 33 cm hoch und 22 cm
breit ist, 1833 g wiegt und 292 gezählte und zwei ungezählte
Blatt (Bl. 293 und 294) aufweist, die in 55 Lagen geheftet sind. Das
Druckmanuskript umfasst mit den Blättern 201r–280v 79 Blatt und
erstreckt sich über 7 Lagen. Der Aktenband ist eingebunden in
Pergament.Das Druckmanuskript ist geschrieben von einer Hand24 und enthält
auf den ersten beiden Seiten die Vorrede „an den christlichen und
gutherzigen Leser“ von einem unbekannten Autor, gefolgt vom Titelblatt
des Katechismus und dem Text selber. Der Text enthält einige
Korrekturen von der Hand des Meißener Theologen Paul Crell, der das Manuskript für
ein Gutachten, das er für das Konsistorium in Meißen verfasste, in den Händen
hatte.25 So nahm er stilistische Verbesserungen (Bl. 208r)
und sachliche Ergänzungen (Bl. 229v) vor und legte bei Bl. 217r einen
kleinen Zettel ein, auf dem er eine Korrektur des gebotenen Textes nach
der Bibelübersetzung Luthers empfahl. Die geringe Anzahl von
Korrekturen erlauben jedoch nicht den Schluss, Crell habe eine theologische Veränderung des
Textes intendiert.Doppelkonsonanz am Wortende wird getilgt. Für Satzanfänge, Eigennamen
und alle Substantive, die den christlichen Gott bezeichnen, gilt die
Großschreibung, während ansonsten konsequent klein geschrieben wird.
Getrennt- und Zusammenschreibung folgen den Regeln der
heutigen Rechtschreibung.