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181225
Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar
[Inhaltsverzeichnis]
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181225

Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar


Wie angekündigt, schickt F. Ludwig seinen Sekretär Zacharias Straub und den Münzmeister mit dem Prägegerät nach Weimar . Hz. Johann Ernst (FG 3) könne mit ihnen das Münzabkommen abschließen. Wie Ludwig in Köthen über das gemeinsame ratichianische Unternehmen Buch führe, so möge der Herzog auch in Weimar das Münzgeschäft zusammen abrechnen. Ludwig habe das Verfahren und die gegenseitige monatliche Übersendung der Münzrechnungen dem Weimarer Kammerrat Friedrich v. Kospoth (FG 55) in Köthen erklärt und ihn daran durch seinen Hofmeister Friedrich v. Schilling (FG 21) erinnern lassen. Um das Lehrvorhaben richtig zu beginnen, möge Johann Ernst seine zurückkehrenden Brüder Albrecht (FG 17) und Johann Friedrich (FG 18) nach Köthen begleiten, Kospoth und Barthold Nihus mitbringen und wegen der später zu erwartenden Verhinderungen schon am 2. 1. 1619 aufbrechen. Die Brüder sollen deutsche und französische Bibeln mitbringen. Sollte der Kauf von Münzsilber beschlossen werden, will Ludwig sich an den Ausgaben ebenso beteiligen wie an der Hälfte der anderen Münzkosten. Ludwig erkundigt sich nach der Möglichkeit, für die Köthener Prägestätte die beiden gelieferten Münzgeräte auch zur Sicherung nachbauen zu lassen, und mahnt zur Geheimhaltung und zur Überwachung des Münzmeisters. Kästen und Bücher können nun zurückgeschickt werden.

Beschreibung der Quelle

QThüring. HSTA Weimar: Fürstl. Haus A 285, 48rv u. 53rv [A: 53v], 48v u. 53r vacant; eigenh., A v. Schreiberh.; Sig.

Anschrift

A[Handschrift: [53v]]
Dem Hochgebornen Fürsten, Herrn Johan Ernsten , den Jüngern, Herzogen zu Sachßen, Gülich, Cleve vnd Berg, Landtgraven in Thüringen, Marggraven zu Meißen, Graven zu der Marck vnd Ravenßbergk vnndt Herren zu Ravenstein etc. Vnserm freundtlichen geliebten Vettern etc.
Zu S. Lbn Handen.

Text


[Handschrift: [48r]]
Hochgeborner furst, freundtlicher viellgeliebter herr Vetter, zufolge meinem gestrigen schreiben,1 wirdt sich der Müntzmeister mitt meinem Secretario vnd den Jnstrumenten einstellen, do nun El. mitt Rahtt des wergs vorstendigen || [111] können schliessen lassen, zu welchem ende ich Zachariae Strauben auch ein klein Memoriall mittgeben, vnd wan nun hierin gewisheitt getroffen, woltte ich diesen Vorschlag gethan haben, das El. zu Weymar die muntz Rechnung halten liessen, als ich hier in des Ratichij wergk2 thue, vnd dieselben iedes monats einander vberschickett wurden, inmassen ich nehermals dem Cammerrahtt Kospott alhier angezeigett,3 auch dessen ihn abermals durch den hoffmeister Schilling erinnern lassen. Die anherokunfft El. gebrudere hertzog Albrechten , vnd hertzog Johans Friederichen erwartte ich mitt verlangen, vnd do es El. thuen köntten, woltte ich gantz freundtvetterlichen drumb gebetten haben, das EL. sie selber wieder anhero brechten, vnd den Cammerrahtt Kospott auch mitt,4 hoffte ich es soltte zu vielen dienen, insonderheitt das der anfang5 rechtt gemachtt, vnd durch El. gegenwartt mitt bestetigett würde, Magister Neuhusses 6 wollen wir auch zugleich erwarten, vnd duncket mich, wan Elll. den andern des Jenners könten auff sein, es eben rechtt fallen wurde, dan nach diesen sonsten vorhinderungen, als El. vortraulich von dem von Kospott werden vorstanden haben, anhandt kommen möchten: Jhre ordinarj teutsche Bibeln können die Vettern mittbringen, als woll was sie von Frantzösichen Bibeln7 bekommen mögen, wie man sich dan vnterdessen in leiptzig auch darnach vmb thuen soll. El. wollen mir vnbeschwertt bey der botten einen, diea zeit dero gewüntschte anherkunfft wieder berichten, do des Silberkauffs halben geschlossen wirdt, erklere ich mich nochmals dahin, das an zhalung zu diesem theill wie auch an der helffte der andern ausgaben, nichts erwinden8 soll, El. alleine darnebenst ersuchende, do man ins kunfftige dergleichen Jnstrumenta, als die gegenwertige beyde seindt, auch dieses orts bedörffen würde, ob man sie ettwa nach diesen vmb bezhalung köntte machen, vnd anhero bringen lassen, welches ich vnterb anderm zu dem ende erinnere, das man sie in händen behalte, den Muntzmeister alleine nichtt lasse, vnd sonsten nichtt iederman sehen lasse. EL. werden es in allem besten vormercken, die ich neben dero geliebten gebrudere in den schutz göttlicher Almacht zu einem gluckreichen frölichen neuen Jhar treulich befhelen thue.

Geben Cöthen 25. des Christmonats im Jhar 1618.

El. dienstwilliger treuer Vetter
Ludwig fzuAnhalt.

Die kasten vnd bucher9 können nun vollendt mitt der gelegenheitt zurück kommen.c

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
a die zeit eingefügt.
b vnter anderm für <nun>.
c Satz am Rande quergeschrieben.

Kommentar
1 In seinem Schreiben vom 24. 12. 1618 (Thür. HSTA Weimar: Fl. Haus A 285, Bl. 47) kündigte Ludwig seinem Neffen Johann Ernst (FG 3) die Entsendung des Sekretärs Zacharias Straub (mehrfach erwähnt in IP 81r, 188v–299r; † nicht vor 1638 nach IP 188v, der Eintragung einer Generalregistratur bis 1638 von der Hand Straubs ), des Münzmeisters und des Geräts an, das für die geplante Weimarer Münze benötigt wurde. || [112] Seit dem 31. 12. 1618 arbeitete Cyriacus v. Lehr (Löhr, Löhra) probeweise in Weimar , wo er im April 1619 zum Münzmeister bestellt wurde. Viktor Bornemann: Die Kippermünzen der Herzöge von Sachsen-Weimar. Halle 1930, 3f. Zur Beschaffung des Geräts vgl. 181207 u. 190220. Ludwig deutete Johann Ernst in seinem Brief auch seinen Vorschlag für eine aus der Besoldung der Münzwerker zu leistende Bürgschaft an und empfahl ihm die Anstellung eines guten Kontrolleurs. Ludwig versprach, er werde sich dem auszuhandelnden Abkommen Johann Ernsts mit dem Münzmeister und „einem anderen Meister” anschließen. Vgl. 181222 Anm. 8 .
2 Vgl. 180000.
3 Vgl. 181222.
4 Den Köthener Aufenthalt Johann Ernsts , seiner Brüder und Friedrichs v. Kospoth im Januar 1619 erwähnt ein Brief F. Ludwigs v. 14. 1. 1619 an F. Johann Casimir v. Anhalt-Dessau (FG 10); LHA Sa.-Anh./ OB: Dess. A 10 Nr. 44, Bl. 13r. Am 13. und 17. 1. 1619 unterzeichnete Johann Ernst in Köthen Dokumente (KR 53f.). Zum kurzfristigen Besuch Albrechts , Johann Friedrichs und Kospoths vor Weihnachten 1618 vgl. 181222. Vgl. auch 180102, 181023 K 7, 181207, 190220 u. 190424.
5 Wohl hauptsächlich der Anfang des ratichianischen Lehrversuchs. Vgl. z. B. das von Johann Ernst und Ludwig den Deputierten in Köthen am 13. 1. 1619 erteilte Memorial. KR 52f.
6 Barthold Nihus , Präzeptor der jüngeren Weimarer Prinzen. Vgl. 180102 Anm. 4, 181023 u. 181222 K 9. Nihus hatte am 6. 11. 1618 für das ratichianische Lehrwerk die Abfassung eines „compendium geographiae” in Tabellenform („in schematismos synopticos” KR 50) versprochen. Das Werk erschien nicht.
7 Die deutschen Bibeln der Ernestiner waren zweifellos Ausgaben der Übersetzung Luthers . Für die ratichianische Lehrmethode, nach der die Prinzen Französisch lernen sollten, wurden gleiche Texte in der Fremdsprache und der Muttersprache benötigt. Zum Französisch-Unterricht vgl. 180102, 181222, 190220, 190308, 190318, 190324 u. 190424. Die französische Fassung der Universalgrammatik (s. 180102, vgl. 190220, 190318 u. 190424) lag erst im Juli 1619 im Druck vor. Vgl. KR 63.
8 ermangeln. Goetze, 70.
9 Vgl. 181207. Sind die dort genannten Laden und Bücher gemeint, die von den Weimarer Prinzen um den 19. 12. 1618 (s. 181222) nach Köthen mitgebracht worden sein mögen?
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