Text
Dem Kützlichen ihrem hochgeehrt- vnd sehr werthen lieben freündt vnd gesellen, entbieten die
vnterschriebene von der fruchtbringenden gesellschafft (nebenst zuförderistherzlicher
wüntschung eines glückseligen freẅden- vnd dermaleinst friedenreichen
neẅen Jahres, vnd in demselben in bestendiger gesundheit vnd langem
leben, aller ersprießlichen vnd selbst begingen wolfart) ihren gebührenden
gruß, sambt was sie mehr liebes vnd gutts, auch dienst vnd ehrerbietung vermögen
zuuor.
Vnd haben in ihrer gehaltenen lezteren versamlung verlesen hören, was derselbe,
ahn den
Nutzbaren, zu so viel mehrer erweisung, seiner guten gedechtnüß,
damit er, die gesambte gesellschafft ehrt, vnd ihm verpflichtet, in eigenhändiger
schrifft gelangen laßen. || [
237]
Wie sie nuhn darauß, so wol seine beharliche Zuneigung zu erst wolgedachter
geselschafft, alß Sorgfalt, derohalben wolhergebrachtes ansehen vnd gerüchte
nicht allein, so viel ahn ihm zuerhalten, besondern auch zu vermehren, erfreẅlich
verspürt; Also haben sie sich schuldig erkandt, ihme, gestalt hirmit geschicht,
dafür freundt- vnd gebührlichen danck zusagen, vnd also löblich fortzufahren,
zubitten, ihn versicherende das auch vmb deswillen, bei haltendem trinckrecht,
1
sie seiner gesundheit truncks, so viel weniger, vergeßen werden, es auch sonsten
mit allen vermügenden dinsten zuerwiedern geflißen sein wollen.
Nechst diesem, haben sie, der, von einem, seiner Sorgfalt halber, nicht
vnrühmlichen, vnd des wegen, der einnehmung zur gesellschafft, ihres ermeßens,
vieleicht begirigen, auch dahero nicht vnwürdigen, deutschen, gethanen
nachfrag, dauon dan schon vor etlichen tagen von dem von
Hartlaw 2 dem
Nutzbaren,
etwas andeutung geschehen, wie nemlich das wörtlein, (
Materia) recht vnd
rein teutsch zugeben, reiflich nachgesonnen, vnd befunden, das das, von iztgemelten,
vorgeschlagenen wörtlein, Vrheb,
3 sich darzu, vf verbeßerung, vmb
deswillen sonderlich, nicht wol schicken wolle, dieweil es mehr den anfang,
oder vrsprung, alß den zeug, daraus etwas gemacht wirt, bedeutet, Jnmaßen
dan
n der ienige, der zu anfang vnserer geselschafft der erste gewesen, Dahero
noch, vnd verhoflich gantz teutsch vnd recht, der
Vhrheber von vnß, vber seinen
gewön[1v]lichen nahmen, den er in der gesellschafft tregt, genant vnd also
geehret wirdt,
4 Vnd erachten wir, das das ienige alte buch, daraus er seine
meinung zubehaupten vermeinet, zu dem wir es nicht gesehen, entweder in der
deutung sich des wörtleins nicht gebraucht, oder aber es nach des
Vhrhebers
selben buchs Landes art vnd Muttersprach also drin gesezt sein möge, die dan
nimmer also beschaffen sein kan, das darauß ein algemeine nachfolg anderer
länder, ohn anderweitliche vernünftige ausführung, vnd beweiß erzwungen
werden könne;
Wir haben zwar vnsers theils (damit das wörtlein gleichwol teutsch geben
werde) bisher dafür gehalten, es könne durch kein teutsch wörtlein beßer
vertolmetschet werden alß durchs wörtlein
zeug, Wir laßens auch, bis ein ander,
dem wir dafür billich zudancken, ein beßers erfinde, darbei bewenden;
Dieweil aber das wörtlein
materÿ (wie mans eine gute zeithero in teutschen
büchern, funden vnd gewohnheit ist,
a ) etwas algemeiner, alß zeug ist, vnd von
menniglich, auch den vnbuchstäbigen selbst, wan sie es lesen oder reden hören,
wol verstanden wirdt, So haben wir es in des
Bartas vertolmetschung,
5 alß wol
in dem
b
bericht der geselschafft zwecks vnd Vorhabens,
6
vnd derselben musterung
durchgehen, vnd ohne tadel bleiben laßen, halten auch noch, vnd biß auf
anderer verbeßerung, dafür, das es also weder
c vnuerstendlich noch vnteutsch
geben werde, wie deßen viel beispiel, wans noth thete, köndten angezogen
werden, verhoffens, es werde der
Kützliche damit, seines theils auch eines, vnd
sothanem rühmlichen deutschen, diese vnsere erclerung nebenst vnserem liebreichen
gruß lesen, oder wißen zulaßen vnbeschwert sein.
Jm übrigen findet er, seinem begehren nach, hirbei gelegt, der gesambten
gesellschaffter, bei iedes nahmens anfenglichen buchstaben geschriebene tauff
vnd angeborne, sambt dero getruckten angenommenen nahmen, gemelde vnd
|| [
238]
wortt,
7 wie auch das schreiben [2r] ahn den leimenden, deßen antwort vnd was
der grüne in disfalß von sich komen lest.
8 So hat er vber dis auch sein gemälde
(zu verfertigung seiner gesellschafft
9 in gold) inliegend benebenst den ienigen
glückwüntsch- vnd erinnerung, auch scherz, so neẅlich dem
Eilenden10
in vnser
großen versamblung, alß er neben seiner brautt ins brauttbette gesezt, feierlich
vberreicht worden, zuempfahen, zuuorsichtlich, Er werde sich solches nicht
mißfallen, vnd auch dahero der löblichen gesellschafft aufnehmen fürters zusuchen
vnd zubefördern, ihme, wie
d bißhero hochstrühmlich geschehen, alß
förter angelegen, vnd damit dieselben sambt vnd sonders, vorn semblich aber
die vnterschriebene, ihm zu ferner freundschafft, gunst vnd gnaden, deren sie
sich dan hiemit beharlich, ihn aber vnd alle die seinen Göttlicher obacht ergeben,
vnd ihm zu aller freundschafft, willen, ehrerbietung vnd dinst geflißen vnd
gancz willig verbleiben, im besten anbefohlen sein vnd bleiben laßen. Geschehen
vnd geben in vnser versamblung, auff Gottbotts scheideweg
11 vnd seiner
Hausfraw
Pfrejae 12 tag, war der neunte des Jenners des tausent, sechshundert,
vier vnd zwantzigsten Jahres
Seine stetswillige, treẅe freunde vnd gesellen.
s Der Nehrende s s Der Safftige s s Der wohlbekommende s. Der Durchtringende.
s Der Langsame s Der Anmutige s Der Nutzbahre s s Der Vielgekörnte. s
s Der Sauerhaffte s Der Reitzende s s Der Vnschädliche s s Der Wolgenandte
13 [3r]
Nachbrieff.
Demnach auch hochgeehrter vnd sehr werther freundt vnd gesell, demselben
bewust, das der gelinde, bei seiner ahnwesenheit vnd erinnerung sich freiwillig
erbotten, vnd anheischig gemacht, ehistes tages das ihm so anmutig- alß wolbekandte
hezrecht
14 vmbstendiglich zubeschreiben, vnd der gesellschaft einzuschicken;
Alß ersuchen wir ihn hiermit freundt- vnd gebührlich, er wolle ihn,
wie er daczu gutte gelegenheit hatt, deßen förderlichst erinnern, vnd das wir
deßen mit großer andacht vnd vngeduldt
f (die dan ohne das beim hezen, vnd
sonderlich, wan er dahin gehet, nicht auszubleiben pflegt) erwartten, ihn versichern,
Wir verschulden solches auch vmb ihn alles vermögens, vnd verbleiben
Seine stets willige, vnd treẅe freunde vnd gesellen.
s Der Nehrende s s Der Safftige s s Der wohlbekommende s. Der Durchtringende.
s Der Langsame s Der Anmutige s Der Nutzbahre s s Der Vielgekörnte, s
s Der Sauerhaffte s Der Reitzende s s Der Vnschädliche s s Der Wolgenandte
g [4r]
Der
Nehrende:
Ludwig Fürst zu Anhalt .
Der
Saftige:
Ludwig der jüngere , Fürst zu Anhalt.
|| [
239]
Der
Wohlbekommende:
Christoph von Krosig
Der
Durchdringende:
Johann Casimir, Fürst zu Anhalt
Der
Langsame:
Fridrich von Schilling
Der
Anmutige:
George Aribert, Fürst zu Anhalt
Der
Nutzbare:
Tobias Hübner .
Der
Vielgekörnte:
Diederich von dem Werder.
Der
Sauerhafte:
h Jacob Scharte.
Der
Reitzende:
E[s]che von Walwitz
Der
Unschädliche:
Carl von Wülckenitz
Der
Wohlgenante: Landgraf
Moritz .