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Zwölf Mitglieder der Fruchtbringenden Gesellschaft an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel
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Zwölf Mitglieder der Fruchtbringenden Gesellschaft an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel


Antwort auf ein verschollenes Schreiben Lgf. Wilhelms (Der Kitzliche, FG 65) an Tobias Hübner (Der Nutzbare, FG 25).
F. Ludwig (Der Nährende, FG 2) und elf andere Mitglieder der FG (s. Anm. 13) senden von ihrem Treffen auf ,Gottbots Scheideweg' Wilhelm Neujahrswünsche und bedanken sich für seine Förderung der Akademie. — Auf Anfrage eines Ungenannten hin beraten die „gesellen" über die Übersetzung des Worts ,Materia' und verwerfen ,Urheb', weil es sich — wie im Falle des Urhebers der FG (Caspar v. Teutleben , FG 1) — eher auf den Anfang oder Ursprung beziehe und ,Materia' vielleicht nur in einer Mundart bedeute. Sie erklären ,Zeug' und ,matery' — dies, da es eingebürgert und selbst von Analphabeten verstanden werde — für die besten Verdeutschungen und beweisen ihre Meinung aus bestimmten Schriften der Gesellschaft. — Übersendung des handschriftlich ergänzten GB 1622, eines veröffentlichten Briefwechsels der FG, einer Impresenzeichnung für Wilhelms Gesellschaftspfennig und eines Gedichts auf die Hochzeit Heinrichs v. Börstel (Der Eilende, FG 78). — Im Postskript bitten die Gesellschafter Wilhelm , er möge Ludwig Heidenreich v. Callenberg (Der Gelinde, FG 66) an dessen versprochene Niederschrift eines Jagdbuchs und deren Einschickung erinnern. — Entschlüsselung der Gesellschaftsnamen der Unterzeichnenden von fremder Hand.

Beschreibung der Quelle

QLB u. Murhardsche Bibliothek Kassel: 2° Ms. hist. litt. 4. 4 Bl.; Schreiberh., 12
Unterschriften; A u. 12 Sig.: 2v; „Nachbrieff" 3r, Rückseite vacat. Beiliegende aufgeklebte Liste (Bl. 4r) von unbekandter Hand des 17. oder frühen 18. Jahrhunderts, Rückseite vacat. — Teilw. zit. in Conermann II, 36f.Barthold, 133 referiert den Inhalt nach Christoph v. Rommel: Geschichte von Hessen. 10 Bde. Magdeburg u. Cassel 1820-1858, V, 513f.

Anschrift

ADem Kützlichen, Vnserm Hochgeehrt- vnd sehr werthen freündt, auch gutten gesellen. Zuhanden.

Text


Dem Kützlichen ihrem hochgeehrt- vnd sehr werthen lieben freündt vnd gesellen, entbieten die vnterschriebene von der fruchtbringenden gesellschafft (nebenst zuförderistherzlicher wüntschung eines glückseligen freẅden- vnd dermaleinst friedenreichen neẅen Jahres, vnd in demselben in bestendiger gesundheit vnd langem leben, aller ersprießlichen vnd selbst begingen wolfart) ihren gebührenden gruß, sambt was sie mehr liebes vnd gutts, auch dienst vnd ehrerbietung vermögen zuuor.
Vnd haben in ihrer gehaltenen lezteren versamlung verlesen hören, was derselbe, ahn den Nutzbaren, zu so viel mehrer erweisung, seiner guten gedechtnüß, damit er, die gesambte gesellschafft ehrt, vnd ihm verpflichtet, in eigenhändiger schrifft gelangen laßen. || [237]
Wie sie nuhn darauß, so wol seine beharliche Zuneigung zu erst wolgedachter geselschafft, alß Sorgfalt, derohalben wolhergebrachtes ansehen vnd gerüchte nicht allein, so viel ahn ihm zuerhalten, besondern auch zu vermehren, erfreẅlich verspürt; Also haben sie sich schuldig erkandt, ihme, gestalt hirmit geschicht, dafür freundt- vnd gebührlichen danck zusagen, vnd also löblich fortzufahren, zubitten, ihn versicherende das auch vmb deswillen, bei haltendem trinckrecht,1 sie seiner gesundheit truncks, so viel weniger, vergeßen werden, es auch sonsten mit allen vermügenden dinsten zuerwiedern geflißen sein wollen.
Nechst diesem, haben sie, der, von einem, seiner Sorgfalt halber, nicht vnrühmlichen, vnd des wegen, der einnehmung zur gesellschafft, ihres ermeßens, vieleicht begirigen, auch dahero nicht vnwürdigen, deutschen, gethanen nachfrag, dauon dan schon vor etlichen tagen von dem von Hartlaw 2 dem Nutzbaren, etwas andeutung geschehen, wie nemlich das wörtlein, (Materia) recht vnd rein teutsch zugeben, reiflich nachgesonnen, vnd befunden, das das, von iztgemelten, vorgeschlagenen wörtlein, Vrheb,3 sich darzu, vf verbeßerung, vmb deswillen sonderlich, nicht wol schicken wolle, dieweil es mehr den anfang, oder vrsprung, alß den zeug, daraus etwas gemacht wirt, bedeutet, Jnmaßen dann der ienige, der zu anfang vnserer geselschafft der erste gewesen, Dahero noch, vnd verhoflich gantz teutsch vnd recht, der Vhrheber von vnß, vber seinen gewön[1v]lichen nahmen, den er in der gesellschafft tregt, genant vnd also geehret wirdt,4 Vnd erachten wir, das das ienige alte buch, daraus er seine meinung zubehaupten vermeinet, zu dem wir es nicht gesehen, entweder in der deutung sich des wörtleins nicht gebraucht, oder aber es nach des Vhrhebers selben buchs Landes art vnd Muttersprach also drin gesezt sein möge, die dan nimmer also beschaffen sein kan, das darauß ein algemeine nachfolg anderer länder, ohn anderweitliche vernünftige ausführung, vnd beweiß erzwungen werden könne;
Wir haben zwar vnsers theils (damit das wörtlein gleichwol teutsch geben werde) bisher dafür gehalten, es könne durch kein teutsch wörtlein beßer vertolmetschet werden alß durchs wörtlein zeug, Wir laßens auch, bis ein ander, dem wir dafür billich zudancken, ein beßers erfinde, darbei bewenden;
Dieweil aber das wörtlein materÿ (wie mans eine gute zeithero in teutschen büchern, funden vnd gewohnheit ist,a ) etwas algemeiner, alß zeug ist, vnd von menniglich, auch den vnbuchstäbigen selbst, wan sie es lesen oder reden hören, wol verstanden wirdt, So haben wir es in des Bartas vertolmetschung,5 alß wol in demb bericht der geselschafft zwecks vnd Vorhabens,6 vnd derselben musterung durchgehen, vnd ohne tadel bleiben laßen, halten auch noch, vnd biß auf anderer verbeßerung, dafür, das es also wederc vnuerstendlich noch vnteutsch geben werde, wie deßen viel beispiel, wans noth thete, köndten angezogen werden, verhoffens, es werde der Kützliche damit, seines theils auch eines, vnd sothanem rühmlichen deutschen, diese vnsere erclerung nebenst vnserem liebreichen gruß lesen, oder wißen zulaßen vnbeschwert sein.
Jm übrigen findet er, seinem begehren nach, hirbei gelegt, der gesambten gesellschaffter, bei iedes nahmens anfenglichen buchstaben geschriebene tauff vnd angeborne, sambt dero getruckten angenommenen nahmen, gemelde vnd || [238] wortt,7 wie auch das schreiben [2r] ahn den leimenden, deßen antwort vnd was der grüne in disfalß von sich komen lest.8 So hat er vber dis auch sein gemälde (zu verfertigung seiner gesellschafft9 in gold) inliegend benebenst den ienigen glückwüntsch- vnd erinnerung, auch scherz, so neẅlich dem Eilenden10 in vnser großen versamblung, alß er neben seiner brautt ins brauttbette gesezt, feierlich vberreicht worden, zuempfahen, zuuorsichtlich, Er werde sich solches nicht mißfallen, vnd auch dahero der löblichen gesellschafft aufnehmen fürters zusuchen vnd zubefördern, ihme, wied bißhero hochstrühmlich geschehen, alß förter angelegen, vnd damit dieselben sambt vnd sonders, vorn semblich aber die vnterschriebene, ihm zu ferner freundschafft, gunst vnd gnaden, deren sie sich dan hiemit beharlich, ihn aber vnd alle die seinen Göttlicher obacht ergeben, vnd ihm zu aller freundschafft, willen, ehrerbietung vnd dinst geflißen vnd gancz willig verbleiben, im besten anbefohlen sein vnd bleiben laßen. Geschehen vnd geben in vnser versamblung, auff Gottbotts scheideweg11 vnd seiner Hausfraw Pfrejae 12 tag, war der neunte des Jenners des tausent, sechshundert, vier vnd zwantzigsten Jahres

Seine stetswillige, treẅe freunde vnd gesellen.

s Der Nehrende s s Der Safftige s s Der wohlbekommende s. Der Durchtringende.
s Der Langsame s Der Anmutige s Der Nutzbahre s s Der Vielgekörnte. s s Der Sauerhaffte s Der Reitzende s s Der Vnschädliche s s Der Wolgenandte13
[3r]
Nachbrieff.

Demnach auch hochgeehrter vnd sehr werther freundt vnd gesell, demselben bewust, das der gelinde, bei seiner ahnwesenheit vnd erinnerung sich freiwillig erbotten, vnd anheischig gemacht, ehistes tages das ihm so anmutig- alß wolbekandte hezrecht14 vmbstendiglich zubeschreiben, vnd der gesellschaft einzuschicken; Alß ersuchen wir ihn hiermit freundt- vnd gebührlich, er wolle ihn, wie er daczu gutte gelegenheit hatt, deßen förderlichst erinnern, vnd das wir deßen mit großer andacht vnd vngeduldtf (die dan ohne das beim hezen, vnd sonderlich, wan er dahin gehet, nicht auszubleiben pflegt) erwartten, ihn versichern, Wir verschulden solches auch vmb ihn alles vermögens, vnd verbleiben

Seine stets willige, vnd treẅe freunde vnd gesellen.

s Der Nehrende s s Der Safftige s s Der wohlbekommende s. Der Durchtringende.
s Der Langsame s Der Anmutige s Der Nutzbahre s s Der Vielgekörnte, s s Der Sauerhaffte s Der Reitzende s s Der Vnschädliche s s Der Wolgenandteg

[4r]
Der Nehrende: Ludwig Fürst zu Anhalt .
Der Saftige: Ludwig der jüngere , Fürst zu Anhalt.
|| [239] Der Wohlbekommende: Christoph von Krosig
Der Durchdringende: Johann Casimir, Fürst zu Anhalt
Der Langsame: Fridrich von Schilling
Der Anmutige: George Aribert, Fürst zu Anhalt
Der Nutzbare: Tobias Hübner .
Der Vielgekörnte: Diederich von dem Werder.
Der Sauerhafte:h Jacob Scharte.
Der Reitzende: E[s]che von Walwitz
Der Unschädliche: Carl von Wülckenitz
Der Wohlgenante: Landgraf Moritz .

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
a vnd gewo[h]nheit ist, funden Wortstellung durch Numerierung geändert, [h]: Radiert oder nachträglich abgeschabt.
b Eingefügt.
c Für ⟨vnd⟩
d Folgt ⟨er⟩
e Loch. Ein weiterer Buchstabe (e?).
f Vorsilbe un- eingefügt.
g Folgende Liste von einer unbekannten Hand des 17. oder frühen 18. Jahrhunderts.
h Für ⟨D⟩auerhafte

Kommentar
1 Höfischer Komment, der hier vielleicht ebenso der Mäßigkeit diente wie die Trinkordnung des von Wilhelms (FG 65) Vater Moritz (FG 80) 1601 angeregten höfischen Ordens Temperantiae. Vgl. Conermann TG, 538f. Zum Trinkzeremoniell bei der Aufnahme neuer Mitglieder der FG vgl. 510000A.
2 Christoph v. Hartlow (Der Nankletternde, FG 85)
3 Mhd. urhap, m. Sauerteig; Auflauf, Entzweiung, Zank, Streit; Anfang, Ursprung, Ursache, Anstiftung, (pers.) Urheber. Lexer II, 2004. III, 388. Frühnhd.: Ausgangspunkt, Erhebung, Streit, Sauerteig. Götze, 220. Das besonders im Baierischen und Schwäbischen beheimatete, aber auch andernorts vorkommende Urhab war lt. DW XI 3, 2431-33 auch in der Form Urheb verbreitet (z. B. Knorr v. Rosenroth, Hohberg). Zu „zeug" vgl. Calepinus II, 31 unter „MATERIA": „GERM.: Allerley zeug oder materi darauß man etwas macht.”
4 Caspar v. Teutleben (Der Mehlreiche, FG 1). Vgl. 290310.
5 Guillaume de Saluste sieur Du Bartas La seconde sepmaine... Die Andere Woche [hg. u. übers. v. Tobias Hübner] (Cöthen 1622), Bl. )( iij r (Vorrede): Hübner (FG 25) habe das Werk übersetzt „beydes wegen der heiligen drinnen befindlichen Materi [...] und dann der außerlesenen Art zu reden [...].” Auch in einer anderen Bedeutung von materia („matiere" in den Marginalnoten des Kommentars von Simon Goulart de Senlis) heißt es noch in der letzten, von F. Ludwig und Diederich v. dem Werder (FG 31) mitbearbeiteten Fassung der Ersten Woche: „Gott schuf die Materi aus nichts/ und gab derselben hernach die form/ und gestalt [...].” Die Erste und Andere Woche Wilhelms von Saluste Herren zu Bartas (Cöthen 1640), 6, vgl. S. 12 u. 32.
6 GB 1622, Tl. 1 (Faksimile in DA II A: Ludwig I): „Worauff dann geschlossen worden/ diese Gesellschafft/ [...] also anzurichten/ damit jedermänniglichen/ so ein liebhaber aller Erbarkeit/ Tugend' und Höfligkeit/ vornemblich aber des Vaterlands/ durch anleitung der darzu erkornen überflüssigen Matery/ anlaß hette/ desto eher nach einnehmung dieses guten Vorhabens sich freywilliglich da hinein zubegeben. Vnd weil bey dergleichen Zusammenthuung nicht ungewöhnlich [...]/ daß anfänglich die gantze Gesellschafft/ [...] auff eine besondere Matery jhren Nahmen richten / [...] ist diese Gesellschafft/ die Fruchtbringende genennet/ jhr zum Gemählde ein Jndianischer Nußbaum Cocos genand/ verordnet/ und zum Wort/ Alles zu Nutzen/ gesetzet worden.”
7 GB 1622, Tl. 2 (Faksimile in DA II A: Ludwig I). Da das gedruckte Werk spaltenweise die Eintrittsnummern, Anfangsbuchstaben der Personennamen, Gesellschaftsnamen, Impresenbeschreibungen („gemelde") und Devisen („wortt") aufführt, || [240] waren in Wilhelms Exemplar die Namensinitialen wohl handschriftlich aufgelöst worden. GB 1622, Tl. 2, macht nur Angaben zu den ersten 52 Mitgliedern, so daß das Büchlein, das dem Brief nicht mehr beiliegt, nicht die „gesamten gesellschaffter" — am 9. 1. 1624 zählte die FG mindestens 82 Mitglieder (Conermann III, 88) — repräsentierte, falls es nicht handschriftlich ergänzt worden war. Das 100 Mitglieder darstellende GB 1624 war damals wohl noch nicht erschienen; es entbehrt auch des Berichts.
8 Jost Andreas v. Randow (Der Leimende, FG 22); Curt Dietrich aus dem Winckel (Der Grüne, FG 35). S. Der Fruchtbringenden Gesellschafft Abgegangenes Schreiben An den Leimenden Vnd dessen Antwort An die gantze Gesellschafft, auch Des Grünen darauff erfolgter Send-brieff. ([Köthen] 1623). Vgl. 200125, 210401 u. 230430. Der Druck liegt dem Brief nicht mehr bei.
9 Die Medaille (Gesellschaftspfennig) des Mitglieds, dessen Imprese auf dem Revers erscheinen sollte.
10 Heinrich v. Börstel (FG 78), der am 13./14. 12. 1623Susanna v. Rhemen heiratete und seine Vermählung auf dem Schloß F. Ludwigs in Köthen feierte. Die ihm dabei überreichten Texte, wohl deutschsprachige Hochzeitsgedichte, sind verschollen. Zu diesem Ereignis wurden Epithalamia von Pfarrern, Lehrern und Studenten verfaßt, welche jedoch kaum dem Brief beigelegen haben: Joachimus Otto, Colbergâ-Pomer. SS. Theol. Studiosus: Epithalamion. In festivitatem solennem Nuptiarum secundarum [...], quas celebrat [...] HENRICUS à BORSTEL/ Capitaneus & Consiliarius Anhaltinus, reiq; militaris Commissarius dignissimus, secundum SPONSUS cum [...]. SUSANNA RHӔMIANA, [...] STEPHANI à Rhämen/ Hæreditarii in Hove dilecta Filiâ, SPONSA. die 13. Decembris Anno Epoches Christ: 1623. Servestæ, Typis Zachariæ Dörfferi, Anno M. DC. XXIII. (Einblattdr.; lat., Anagramm, Gedicht, Echo cum Acrostichide); Johannes Kobler u. Burchard v. Erlach d. J.: TRIGA ALTENBURGICA. Syncharmata votiva debitæ observantiæ causâ advehens & accinens Nuptiis Nobilibus secundis [...] HEINRICI DE BÖRSTEL [...] SPONSI. Et [...] SUSANNӔ DE RÄMEN [...] in Aula Cothoniensi celebratis, XIV. Decembris, Anno M. DC. XXIII. (O. O. u. J.), Einblattdr., lat. Gedichte (o. N., M. Georg Enderlingius, Elias Kühnius, Johannes Koblerus u. Burchardus de Erlach Junior); ΜΕΛΕΓ΄ΗΜΑΤΑ ΓΑΜΙΚ΄Α Consecrata Secundis Nuptiis [...] HENRICI de BORSTELL [...] Cum [...] SUSANNA de Rhämen [...] STEPHANI de Rhämen [...] Filia [...] Servestæ Typis Zachariæ Dorfferi. 8 lat. Gedichte v. Cunradus Reinhardus, Balthasar Leuthnerus, Conradus de Börstel Filii natu maximi, Christopherus Ludovicus, M. Christopherus Nettelbecius, M. Ernestus Wulstorpius, Johann Preusse und Johannes Taschenbergerus.
11 Verdeutschung des in L'Astrée von Honore d'Urfé häufig genannten Carrefour de Mercure, an dem sich auch die Ende 1623 von Mitgliedern der FG und ihren Damen gegründete Academie des Parfaits Amants zu treffen vorgab. Vgl. Anm. 12, dazu 231206, 240301 u. Conermann II, 42.
12 Freitag, lat. dies Veneris. Quelle dieser Angabe und der vorhergehenden Bezeichnung Merkurs ist Aventinus-Turmairs Bayerische Chronik, deren folgende Ausgabe (vgl. 230819) F. Ludwig besaß: Johannis Aventini/ Des ... Beyerischen Geschichtschreibers Chronica ... durch ... Niclaus Cisner ... in Druck gegeben/ vnd mit nützlichen Glossen illustriert... . Anjetzo ... vermehret (Franckfort am Mayn: Jacob Fischers S. Erben 1622): „Diesen König [Istevon] haben die Alten, vnser Vätter/ auch in den Himmel gesetzt/ Gottbott, einen Botten der unsterblichen Götter genant/ jhn darfür gehalten, er geb eyn dem Menschen Sinn/ Witz vnd Vernunfft/ vnd wolreden/ ist der Teutsch Mercurius/ sein Haußfraw Pfreia, die Teutsche Venus/ haben sie vber die Ehe gesetzt/ haben geglaubet/ sie sey eine Verwalterin vnd Beschützerin der Eheleut/ und ehelichen Stands gewaltige Göttin/ haben nach jhr den sechsten Tag genant.” Vgl. Aventinus IV. 1, 100.
13 s: diagonal durchstrichene Abkürzung für ,signavit'. Die Unterzeichneten trugen sich in der Reihenfolge ihres || [241] Eintritts in die FG ein, nach F. Ludwig sein Sohn F. Ludwig d. J. v. Anhalt-Köthen (Der Saftige, FG 6), sodann Christoph v. Krosigk (Der Wohlbekommende, FG 7), F. Johann Casimir v. Anhalt-Dessau (Der Durchdringende, FG 10), Friedrich v. Schilling (Der Langsame, FG 21), F. Georg Aribert v. Anhalt-Dessau (Der Anmutige, FG 24), Tobias Hübner , Diederich v. dem Werder (Der Vielgekörnte, FG 31), Jacob Scherl (Der Sauerhafte, FG 56), Esche v. Wallwitz (Der Reizende, FG 68), Carl v. Wülcknitz (Der Unschädliche, FG 76) und Lgf. Moritz v. Hessen-Kassel (Der Wohlgenannte, FG 80).
14 Ob Ludwig Heidenreich v. Callenberg (Der Gelinde, FG 66) das Jagdbuch wirklich niederschrieb, ist unbekannt. Vgl. 210401 K 5.
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