Die Existenz eines Schreibens F.
Ludwigs (Der Nährende), dem das von F.
Christian
II. (FG 51) erwiderte Gedicht
Ludwigs beilag, ist in
260520 bezeugt. Nur eine
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Abschrift des Gedichts F.
Ludwigs wurde durch eine Veröffentlichung Chrousts bekannt
(s. Beilage I).
Ludwig könnte etwa Anfang Mai 1626 auf eine Notifikation
Christians
über die Geburt Pz.
Beringers (21. 4. 1626) geantwortet haben. Vgl.
Christian: Tageb.
XXIV, Bl. 216r: „vnd haben J Flg. dieses newgebornen Jungen herrleins wegen, hin vndt
wider an die Fürstl. Nechste befreundte Avisen sch
nell ablauffen laßen.” Die von F.
Ludwig in
260619 genannten Gründe für seine zögerliche Erwiderung dreier Schreiben
Christians — darunter der früheste Brief vom 12. 5. 1626 — hielten den Nährenden nicht
davon ab, kurz zuvor
Christian zur Geburt seines Sohnes zu gratulieren.
260520A war
wohl
Christians Brief
260520 beigelegt. Obwohl
Ludwig in
260619 das Briefgedicht
Christians nicht von
260520 unterschied, darf es durchaus als ein der Form nach eigenständiger
Gesellschaftsbrief gelten. Er wird hier unter einer eigenen Nummer veröffentlicht,
um ihn seinem Charakter entsprechend als selbständige Antwort auf das in Beilage
I zitierte Sonett F.
Ludwigs darzustellen.
K I
1 Dieses und das folgende Sonett bilden das erste und zweite Stück einer von
Chroust wohl nach den beiden angegebenen Faszikeln zusammengestellten Serie von
zehn durchnumerierten Gedichten (
Chroust, 8-12), die F.
Christian II. wahrscheinlich
eigenhändig, nach Chrousts Vermutung im Jahre 1629, mit einer zusätzlichen Erklärung
versah und
Dohna (FG 20) abschriftlich mitteilte (
Chroust, 5). S.
250705 I,
260500 u.
270915 I-IV.