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371123 Hans Philipp Geuder an Fürst Ludwig
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Hans Philipp Geuder an Fürst Ludwig


Hans Philipp (v.) Geuder (FG 310. Der Ergänzende) dankt F. Ludwig (Der Nährende) für das ihm überschickte deutsche Reimgedicht (wohl F. Ludwigs Lehrgedicht „Kurtze Erzehlung Von dem Erdichteten Cupidine“). Damit habe der Fürst — der „Ernehrende“, wie Geuder fälschlich schreibt — erneut seine Gunst gegenüber Geuder zu erkennen gegeben. Da Geuder unter keinen Umständen mutwillig oder versehentlich gegen die Gebote der Fruchtbringenden Gesellschaft verstoßen will, bittet er um Unterrichtung in deren Angelegenheiten. Nachdem schon Sommer und Herbst verstrichen sind, hätte er gern, F. Ludwigs Vorschlag folgend, die Wintermuße genutzt, um sich einer fruchtbringerischen Aufgabe zu unterziehen. Jedoch habe ihn nicht nur eine dreimonatige heftige Krankheit daran gehindert, sondern auch die von Neid getriebene üble Nachrede und Gewalt gegen ihn und seine Familie. Dennoch wolle er sich die freie Zeit verschaffen, die er brauche, um F. Ludwigs Anregung zu befolgen. — Die Leipziger Messe könnte zur Überbringung jener Sachen dienen, nach denen F. Ludwig verlange. — Empfehlungen an F. Ludwig und dessen Frau Sophia (AL 1629. TG 38).

Beschreibung der Quelle


Q LHA Sa.-Anh./ Dessau: Abt. Köthen A 9a Nr. 167, Bl. 35rv, 35v leer (ältere Blattzählung „34“ gestrichen); nur im Postskriptum erhaltener Brief an den Fürsten;
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Schreiberh. mit eigenh. Unterschrift. Vermutlich Beilage zu einem unbekannten Brief F. Christians II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51) an F. Ludwig.

Anschrift


A  Fehlt.

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P. S.
Auch durchleuchtiger Hochgeborner, gn. Fürst vnd herr. habe Jch daß Mir gn. vberfüegte Teutsche reimgedicht1 mit vleiß durchlesen vnd Jn meiner wenigkheit befunden, daß meine daruon erweckhte gedanckhen sich am sichersten bey E. F. Gnd. vnfehlbarem vrtl2 wahrsammen3 vnnd auffhalten können: Erfreue Mich herzlich der Mir darob geschehener gn. würdigung, sonderlich das des Durchleuchtigen hochgebornen herrn Ernehrenden Fr. G.4 dero gn. zunaigung gegen Mir dardurch nochmalen eröffnet, vnd ann thage geben, deren vnderthenige verdienung Jch mich höchsten vleißes anmassen5 will. Vnd demnach Mir herzlich Mißfallen würde, dafern Jch wider Mein willen vnd vorsaz, ann denen gesazen vnd verordnung der hochlöblichen Gesellschafft Mich verstoßen6 , oder unversehens, verfanglich machen sollte; Alß gelangt an Eur Fr. Gn. mein vndertheniges bitten, die geruhen gn. derselben Mich fähig vnd benachrichtsammet7 werdena zulassen, damit Jch vona den eyfer meines gehorsambs nitt abwanckhen möge. Eur Fr. Gn. gn. vorsehen8 gemäß, hette Jch den Jn verwichenen Sommer vnd herbstzeitt, vnterschlagenen vleiß bey eingetrettener Wintermueß gern an mein ringfüehiges9 pfundt gespannet10 , vmb der hochlöblichen Gesellschafft etwaß weniger fruhe blühe konfftiger, wiewol besorglich vnreiffer frucht, vorzutragen. Eß hat aber mein dreymonatliche sorgsame11 leibßvnpäßlicheit12 durch v̈berheuffte ablagen13 vnd meinem Geschlecht vonn tahg zu tag, auß Neidthardts14 hefftigen antrieb v̈berwalzte bevnruhigung, Eintrag, vnd gewaldthat, alle meine gemüetsCräfft dergestalt gefäßeltb vnd gehemmet, daß Jch Mich, vermittelst gn. beystandt des höchsten, forderst dern gefehrlichen antrabs vnd verfänglicher Gewaldts erwehren vnd sichern muß, Gleichwol aber will Jch nit vnterlassen, meinen verrichtungenc , so viel müglich ann erquickhstunden abzukurtzen, damit E. f. Gnd. gn. verlangen, in etwas gehorsammet werde;15 die Jedeßmalß fallende Leipziger Jahrmeßen könten zu hinterbringung deren von E. F. Gnd. erwehnten Sachen dienen,16 do17 es deren gn. belieben solte, Welches deroselben Jch vnderthenig berichten, vnd beederseits E. E. F. F. Gn. Gn.18 Mich gehorsamblich einbefehlen sollen. Geben in meiner marter Clausen den 23. deß Wintermonaths Jm Jahr 1637.

  Eurd Fürst. Gnd. Vnterthäniger
  Der Ergäntzende.

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
a
Eingefügt.
b
Lies: gefesselt
c
meinen verrichtungen gebessert aus meine verrichtung
d
Bis zum Schluß eigenh.

Kommentar

K Die Verbindung zwischen Hans Philipp (v.) Geuder (FG 310) und der FG verlief über F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51), vgl. etwa 371208A, 380108, 380120 u. 380310. Christian hatte sich des Nürnbergers während seiner Reisen nach Regensburg und Wien (Sommer sowie Spätherbst/ Jahresende 1636 bzw. Frühjahr 1637) als Hofmei-
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ster bedient; danach war er ihm als Agent in Nürnberg verpflichtet. Auch standen beide in regelmäßiger Korrespondenz, wie Christian: Tageb. XIV, 213v, 340r, 347r, 353r, 389r, 430v, 440r, 446v, 473r, 493r, 503r, 540v, 543r u. 548r zeigt. Vgl. zu Geuder 370517 K 6. Daß der vorliegende, nur im Postskript erhalten gebliebene Brief indes nicht an F. Christian, sondern an F. Ludwig adressiert war, ergibt sich aus einer Reihe von Anhaltspunkten. Geuder bedankt sich mit großer Wahrscheinlichkeit für F. Ludwigs „Kurtze Erzehlung Von dem Erdichteten Cupidine“ (s. Anm. 1), die er Geuder zugesandt und diesen dadurch seiner Gunst versichert habe. Ein damals in Frage kommendes „reimgedicht“ F. Christians II. ist nicht bekannt. Noch stärker fallen die beflissenen Erklärungen Geuders ins Gewicht, die Gesetze und Verordnungen der FG einhalten und sich aktiv an ihren selbstgesetzten Aufgaben beteiligen zu wollen. Sie sind in dieser Förmlichkeit in einem Brief an die Gesellschaftsleitung zu erwarten, zumal solcherlei Verständigungen mit F. Christian gewiß schon im Vorfeld und im Zusammenhang der Aufnahme in die FG getroffen worden waren. Diese fand am 25. 5. 1637 in Abwesenheit Geuders statt und wurde ihm von Christian vermutlich tags darauf brieflich angezeigt (vgl. 370517 K 6). Schließlich darf die Beschreibung der gesundheitlichen und sozialen Bedrängnis, die Geuder als Grund für seine bisherige Passivität in fruchtbringerischen Belangen anführt, als weiterer Hinweis auf F. Ludwig als Briefadressaten gedeutet werden, da F. Christian über die Lage Geuders längst im Bilde war (vgl. Anm. 12).
1
Vermutlich nicht das Reimgesetz zu Geuders FG-Imprese. Diese war ihm bei seiner Aufnahme am 25. 5. 1637 erteilt und von F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg in seinem (verlorenen) Schreiben an Geuder vom 26. 5. sicherlich mitgeteilt worden. Es liegt uns kein Zeugnis vor, wann das Reimgesetz aufgesetzt und Geuder (vermutlich über F. Christian) zugesandt wurde. Vgl. zum Reimgesetz die identischen Fassungen in GB 1641, GB 1641/44 und GB 1646 sowie die davon abweichende Fassung des GB Kö. (in Conermann III, 351). Mit dem Ausdruck Reimgedicht ist in der Korrespondenz der Jahre 1637/38 wohl F. Ludwigs 1637 und wiederum 1643 erschienenes kleines Lehrgedicht „Kurtze Erzehlung Von dem Erdichteten Cupidine“ gemeint. S. 371027 (K 2) u. ö., zur Bezeichnung vgl. auch 371226, 380207 u. 381007, ferner 380720. Vgl. zum Bücherverkehr innerhalb der FG 371112 K 1.
2
D. i. Urteil.
3
Adj. „wahrsam“, d. i. vorsichtig, aufmerksam, seltene Nebenform zu „gewahrsam“, im älteren Nhd. auch tätig, tüchtig, gesteigert: „efficax, warsam“. DW XIII, 978f. Im Nordischen hat sich die Form ohne Präfix „ge-“ durchgesetzt: dän. varsom; schwed. u. norweg. varsam. Aus dem Adj. abgeleitet das spärlich belegte Adverb „wahrsamlich“, d. i. sorgfältig, genau, und das feminine Nomen „Wahrsam“: Obhut, Verwahrung, sicherer Ort; kommt im älteren Nhd. vereinzelt neben dem häufigeren „Gewahrsam“ vor. Der Übergang zum Maskulinum erfolgte erst im 19. Jh. DW XIII, 979; vgl. Diefenbach, 892. „Gewahrsam“, mhd. „gewarsame“, kennt sowohl die subjektive Bedeutung von Vorsicht, Aufmerksamkeit, Klugheit, Voraussicht, auch Aufsicht und Fürsorge, als auch die objektive Bedeutung von Sicherheit, sicherer Ort, auch Rechtsförmlichkeit (DW IV. 1, 4876ff.; Götze, 106; Lexer: Taschenwb., 70; Stieler, 2411 u. Wachter, 581. Steinbach II, 942: Gewahrsam als Terminus juridicus). Das Verb „wahrsammen“ im vorliegenden Brief verrät deutlich seine semantische Verwandtschaft mit „(Ge)Wahrsam“ in ihrer objektiven Bedeutung und muß mit „sicher hinterlegen, aufbewahren“ wiedergegeben werden, ist in dieser Form und Bedeutung in der dt. Lexik aber nicht belegt. Der einzige, übereinstimmende Beleg von „gewahrsamen“ in DW IV.1, 4885 und Paul Wb., 410 (J. M. R. Lenz) trägt die subjektive Bedeutung (innewerden, wahrnehmen).
4
Fehlerhafte Form von F. Ludwigs FG-Namen („der Nehrende“) auch in 371224.
5
Von „Maß“. Urspr. sich eines Dinges anmassen, d. i. etwas als sich angemessen erkennen oder beanspruchen, auch einfach nachtun, nachahmen; schon im Mhd. mit dem Nebensinn, daß das Imitat das Original nicht erreicht bzw. daß der erhobene Anspruch
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nicht berechtigt ist, so auch bei den Belegen in Wachter, 62 u. Diefenbach, 67. Vgl. DW I, 405ff.; Götze, 11; Paul Wb., 75. Dieser heute durchgängige Sinn fehlt in obiger Briefstelle, in der „anmassen“ wertungindifferent als „anmessen“ zu lesen ist. Stieler führt „anmaßen“ oder „Anmaßung“ gar nicht auf, erklärt aber 1284: „Anmeßen/ dimetiendo probare, pannum ad statram corporis ulnâ commetiri.DW I, 405f. nennt mit Belegen aus dem 17. Jdt. (Opitz u. a.) einen reflexiven Gebrauch mit Genitivus objectivus: sich einer Person oder Sache annehmen oder unterziehen, sich unterfangen, sich auf eine Sache verwenden, sich an etwas wenden. Diese Bedeutung begegnet auch in der behandelten Briefstelle.
6
Die reflexive Form für den hier zu erwartenden einfachen intransitiven Gebrauch (gegen etwas handeln, fehlgehen, irren, einen Fehler machen etc.) ist nach Baufeld, 86, und DW XII. 1, 1788ff. im Fnhd. nicht ungewöhnlich, vielleicht als Anlehnung an den reflexiven Gebrauch des Verbs „stoßen“ (in übertragener Bedeutung „sich an etwas stören“, „Anstoß nehmen“) erklärbar, hatte sich aber schon zu Zeiten der Gebrüder Grimm völlig verloren. Vgl. auch Paul Wb., 971 u. 1107; ferner Diefenbach, 568; Steinbach II, 729: fehlen, einen Fehler begehen, „præs. ich verstoße, offendo, pecco“; Stieler, 2180: „Verstoßen/ errare, delinqvere, feriendo sibi nocere“ u. Wachter, 1777: „impelli, sich verstossen impingere“; (die folgenden Beispiele variieren nur den transitiven Gebrauch des Verbs).
7
Form nicht belegt, vgl. Diefenbach, 191; DW I, 1464: nur „benachrichtigen“; Stieler, 1563: „Einen benachrichtigen/ certiorem aliqvem facere“; „Benachrichtigung/ die/ commonitio, informatio,vulgò certioratio“, jedoch auch „Nachrichtsam/ adj. & adverb. Etiam Nachrichtsamlich/ informatus, normalis, pro normulâ, pro memoriâ, pro informatione.“ — Geuders Unterweisung in FG-Angelegenheiten diente die Sammlung fruchtbringerischer Werke, die F. Ludwig mit 371112 an F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg zur Weiterleitung an Geuder sandte und v. a. der Kurtze Bericht der Fruchtbringenden Gesellschafft Zweck und Vorhaben, erstmals 1622 gedruckt, den F. Ludwig in einem älteren Gesellschaftsbuch (GB 1622 oder GB 1628) mit 371120 seinem Bernburger Neffen für Geuder zuschickte.
8
Substantivierte Form des Verbs „vorsehen“, das räumlich (vor sich sehen, hervorsehen) und zeitlich (vorhersehen, voraussehen, scharfsinnig sehen) zu verstehen ist. Davon abgeleitet die übertragene Bedeutung von Vorsorge treffen, in Aussicht nehmen, in Rechnung ziehen, vorausblickend anordnen, besorgen, bestimmen, Maßregeln treffen usw. In diesem allgemeinsten Sinne hier gemeint. S. DW XII.2, 1541ff.; vgl. Diefenbach, 589; Götze, 89; Paul Wb., 1132; Steinbach II, 569 u. Stieler, 2025.
9
D. i. geringfügiges.
10
Als figürliche Phrase ist „an sein Pfund spannen“ nicht belegt, wohl aber sinnverwandte Wendungen wie „sein Pfund wohl anlegen“, „mit seinem Pfund wuchern“ oder negativ „sein Pfund vergraben“, während „spannen“ auch im Sinne von „aufmerksam beobachten“ und „sich anstrengen“ auftritt. Schon der biblische Ursprung (Lk. 19, 12–26; Mt. 25, 14–30) läßt neben die eigentliche Bedeutung von Pfund als Gewichts- und Währungseinheit auch die abgeleitete Bedeutung von Talent, Geistesgabe, Begabung treten. Vgl. 381028 K IV 45; DW VII, 1810ff.; Paul Wb., 746 u. 930; Röhrich II, 733f.; Stieler, 2070; Wander III, 1338 u. IV, 652f.
11
Adj. sorgsam, hier im Sinne von besorgniserregend, bedenklich, gefährlich. Die weitere Bedeutung fleißig, emsig, sorgfältig kommt hier nicht zum Tragen. Baufeld, 221; Dasypodius, 424v; DW X.1, 1807ff.; Götze, 203; Paul Wb., 927; Steinbach II, 614.
12
Zur Krankheit Geuders vgl. Christian: Tageb. XIV, 493r (Eintrag vom 2. 10. 1637): „Der Leiptziger avisenbohte ist wiederkommen, hatt auch schreiben mittgebrachtt vom Geyder von Nürnberg, welcher an einem hitzigen fieber sehr kranck gewesen, aber doch noch hoffnung seines lebens (daran man dubitiert gehabtt) behalten.“ Vgl. auch 380310 u. 380331.
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13
Hier wohl im Sinne von sich ablegen, liegen, darniederliegen, schwach werden u. dgl. Götze, 3: „ablegen v. trans. nieder-, weglegen, erlassen; aufheben, sühnen; einem a. ihn benachteiligen; den kosten a. ersetzen.“ Diefenbach, 12: „ableg remissus, ignawus [sic] [...] ablechtig ermattet“. Vgl. auch Stieler, 1111f. (s. v. „Ablager“); Paul Wb., 40 (s. v. „ablegen“), 582f. (s. v. „Lage“) u. 615 (s. v. „liegen“); hingegen DW I, 66 lediglich: „ABLAGE, f. depositio, das ablegen: ablage des eides, der rechnung“ etc.; in der älteren Rechtssprache Ablage zwischen Eltern und Kindern: Auszahlung des Erbes.
14
Neidhart, „ein zum appellativum gewordener eigenname, ahd. Nîdhart, mhd. Nîthart (einer der im nîde, im feindlichen eifer und hasse stark ist), wird schon im 14. jahrh. wortspielweise und appellativ für den personificierten hasz und neid oder für einen damit erfüllten menschen gebraucht“. DW VII, 559. In diesem allegorischen Sinn in der dt. Literatur seit dem Spätmittelalter häufig belegt: Oswald von Wolkenstein, Brant, Ks. Maximilian I. ( Teuerdank), Johannes Turmair gen. Aventinus, Murner, Luther, Waldis, Rollenhagen, Butschky, Schottelius, Neumark u. a. m.; auch sprichwörtlich. S. DW VII, 559f.; Götze, 166; Paul Wb., 698; Wander III, 293f. — Die Nachstellungen, denen sich Geuder ausgesetzt sah, bleiben unklar. Vgl. aber den Eintrag in Christian: Tageb. vom 21. 12. 1636, einen Tag, nachdem Geuder vom römischen Kg. Ferdinand (der spätere Ks. Ferdinand III.) zum Ritter geschlagen worden war, in dem er den verspürten Neid gegen sich und Geuder wegen der erfahrenen ksl. Gunst festhält: „J’ay apperceu beaucoup d’en vie & emulation, contre moy, & mon nouveau Chevallier Geyder, a cause de ceste belle dignitè & honneur, quj luy est arrivè pour l’amour de moy. Virtutis comes invidia. Vt umbra corpus, ita virtutem adversarius sequitur.“ (XIV, 299v)
15
Zu Geuders literarischen Versuchen vgl. 371106 K 5, zu seinen sich in den folgenden Wochen herauskristallisierenden Bemühungen um eine Übersetzung aus dem Spanischen, namentlich von Francisco Goméz de Quevedos y Villegas Los Sueños (in der frz. Übertragung des Sieur de la Geneste) vgl. 371208, 371209 u. 371224; ferner Conermann III, 351; Conermann: Lope de Vega, 72.
16
Eine Sendung unbekannten Inhalts, die anscheinend über Leipzig per Boten-Abholung oder durch Kaufleute nach Köthen bestellt werden sollte.
17
Do, adv., conj.; hier als Konditionalkonjunktion „wenn, insofern“. Vgl. 371110 K 15.
18
F. Ludwig und seine ihm in zweiter Ehe angetraute Frau Sophia (AL 1629. TG 38).

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