K
Georg Winckler (1582–1654), Seidenkrämer in Leipzig, 1604 aus Salzwedel
eingewandert, gehörte später zu den reichsten Handelsherren der Stadt und wurde
1650 von Ks. Ferdinand III. geadelt. Vgl. Ernst Kroker: Handelsgeschichte der
Stadt Leipzig. Leipzig 1942, 142f. u. 149f.; Gerhard Fischer: Aus zwei
Jahrhunderten Leipziger Handelsgeschichte 1470–1650. Leipzig 1929, 252, Anm. 1;
ThHSTA Weimar: Fl. Hausarchiv 11817
1, Bl. 15r (
DA Köthen 430410);
Bircher: Merian,
709 (Brief Wincklers an den Anhalt-Köthener Kammermeister Peter Knaudt v. 14. 10.
1645). Daß Winckler den Anhaltinern gut bekannt war, zeigt auch das
Zusammentreffen F. Christians II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51) mit ihm am 22. 9.
1636 in Leipzig.
Christian: Tageb. XIV, 207r. Vgl. 380207 u. 380720.
Die Briefe Martin Opitz’ v. Boberfeld (FG 200) an Friedrich v. Schilling (FG
21), F. Ludwig und Diederich v. dem Werder (FG 31) vom 30. 11./10. 12. 1637 sind
verschollen.
Bei dem von Opitz Obrist Hensesheim Genannten handelt es sich um Miklos Fegly
v. Hainshaim, polnischer Resident in Hamburg.
Grotius: Briefwisseling XII, 728,
Anm. 2 (nach STA Hamburg. Der dort abgedruckte Brief von Georg Keller an Grotius
vom 9. 4. 1641 spricht von Flensheimb). Vgl. F. Ludwigs Bitte um Weiterleitung des
Opitzbriefes an Hensesheim/ Hainshaim in 390310. In 380125A erkundigt sich F.
Ludwig bei bei dem Hamburger Stadtkommandanten Frh. Enno Wilhelm v. Innhausen und
Knyphausen (FG 238), ob sein Exemplar der
Psalmen Davids von Opitz (s. Anm. 4)
schon bei Hainshaim eingetroffen sei. In 380210 erfahren wir, daß der Oberst
damals schon wieder seit ungefähr zwei Monaten in Hamburg weilte. Ob Fegly Opitz’
Geschenk für F. Ludwig mitgebracht hatte, sagt uns der Briefschreiber nicht. Die
Poststrecke verlief seit 1629 von Danzig über Hamburg. Vgl. Gotthilf Löschin:
Geschichte Danzigs. 2 Tle. Danzig 1822–23, I, 402f. In 380411 bestätigt F. Ludwig
endlich die Ankunft des Psalters.
Die Psalmen Davids Nach den Frantzösischen Weisen gesetzt. Durch Martin Opitzen
(Dantzigk: Andreas Hünefeldt 1637). S. 371030 K 4 u. ö. Zur Übersendung des Buchs
s. 371126, 371127, 380125A, 380210, 380411 u. 380504.
Opitz mag in dem verschollenenen Brief vom 30.11. 1637 F. Ludwig den Namen
der Braut genannt haben. S. auch 380402 u. 380720, vgl.
Opitz-Brieferepertorium,
Nr. 229 (24. 7. 1637) und Bernhard Wilhelm Nüßlers Brief an Augustus Buchner (FG
362. 1641),
Buchner (1720), 731–734.
K I
1 Es fragt sich, wann das Gedicht, das heute im ersten Band des Erzschreins
(gebunden im 19. Jh. in der Zeit des anhaltischen Bibliothekars und Archivars
Gottlieb Krause) hinter F. Ludwigs Schreiben 380411 zusammen mit den
Psalter-Korrekturen des Fürsten folgt, Opitz zugeschickt worden ist. Vgl. auch das
ähnliche Sonett Diederichs v. dem Werder (FG 31) in Beil. II. In 380720 schreibt
F. Ludwig, er habe nach der Ankündigung der Hochzeit gleich eine „abordnung“
ergehen lassen, jedoch habe „es“ nach dem Scheitern der Heiratspläne „anstehen“
müssen. Der Fürst tröstete Opitz damals mit der Aussicht auf eine andere Heirat.
Da Ludwig schon am 31. 12. 1637 vom Scheitern der Ehepläne erfuhr, kann er das
Sonett nur vorher geschrieben haben. Er könnte es auch an Opitz (als Antwort auf
den verschollenen Brief 371130) etwa um Weihnachten gesandt haben, denn der
bedankte sich in 380402 rückschauend für „die gnade, so E. Fürstl. Gn. mir
hiebevor, als ich mich in heyrath zue begeben gesonnen gewesen, erzeigen wollen“.
D. v. dem Werder schickte wohl dieses Gedicht F. Ludwigs in 371226A an diesen
zurück.
K II
1 In seinem Brief 371226A an F. Ludwig drückt Diederich v. dem Werder (FG 31.
Der Vielgekörnte) aus, daß ihm das Sonett des Fürsten auf Opitz’ geplante Hochzeit
(s. Beil. I) gut gefalle und daß es keiner Korrekturen bedürfe. Wenn er selbst ein
Gedicht aus diesem Anlaß beisteuern solle, brauche er mehr Zeit, da er am morgigen
Tag zu einer Kindtaufe verreise. Eine Umarbeitung des Hochzeitsgedichts zum
Lobgedicht auf den verstorbenen Opitz veröffentlichten Hille, Neumark und
Schottelius, s. u. Beil. III u. IV. Das Sonett in
Hille bzw.
Neumark: Palmbaum
beruht zumindest auch auf der Fassung
A des Hochzeitsonetts, denn es beginnt:
„DJch hat mit einer Kron/
Gekrönter/ wol belehnet“, wogegen
Schottelius 1662 der
Umarbeitung entweder die Fassung
B zugrunde legte oder selbständig bessernd
„bekrönet“ statt „belehnet“ schrieb: „Dich hat mit einer Kron/ Gekrönter/ wol
bekrönet“. Vgl. 280000 K 1 u. 340912 K 3.
K III Hille gibt keine Quelle an. Neumark versichert a. a. O. jedoch, daß die
Verfasserschaft des Vielgekörnten am Sonnet „beglaubigt“ sei. Das obige
Epithalamium Werders war tatsächlich die unmittelbare Vorlage für das hier
vorliegende (abgewandelte) Epicedium, wie der Textvergleich insbes. der Zeilen 1,
4 und 7ff. lehrt. Dabei zeigt sich in der ersten Zeile zwischen den beiden
Überlieferungen
Schottelius (s. Beil. IV) und
Hille/Neumark dieselbe
textliche Differenz („gekröhnet“/ „belehnet“) wie in den beiden
Textüberlieferungen des Hochzeitsgedichts (vgl. T II).
K IV
1 Verse des Sonetts oder Klinggedichts.