K
Hans Philipp (v.) Geuder (FG 310), der am 25. 5. 1637 auf Vorschlag F. Christians II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51) in die FG aufgenommen worden war. S. 370517 Postskriptum und K 6.
F. Christian II. hatte F. Ludwig mit 371208A ein verlorenes Schriftstück Geuders zugesandt, in dem
dieser seine Absicht bekundete, „etwas Spanisches oder Lateinisches zu verdeutzschen“(s. 371208A). Daß sich Geuder für Francísco de Quevedos
Sueños entschied (vielleicht auf Vorschlag F. Ludwigs), zeigt 371224. Allerdings brachte Geuder diese Übersetzung nicht zum Abschluß,
jedenfalls nicht zum Druck. Vgl. 371208A K 3 u. 5, ferner 371106 K 5.
Die von F. Ludwig
hier erhobene Forderung nach Flüssigkeit der Rede muß auch Geuder selbst vorgetragen worden sein, möglicherweise in jenem „andencken“, daß der Fürst Geuder zugestellt hatte oder zustellen ließ (s. 371208A), möglicherweise durch entsprechende Hinweise seitens F. Christians, der diese Passage des
vorliegenden Briefes Geuder mitgeteilt haben könnte. In 371224 jedenfalls schrieb Geuder an F. Ludwig, daß „der g. erinnerung zu volge, der Teutschen Sprache eigenschafft vnnd leuffiger flüssiger wort verstandt, deß Ergänzenden wenigen wissenheit vnd erfahrung nach, Jnn obacht gezogen werden solle“.
Nachdem F. Christian II. mit 380108 drei Briefe Geuders in italienischer (371221A), französischer (371223) und deutscher Sprache (371224) an F. Ludwig gesandt hatte, urteilte dieser in seiner Antwort 380110: „Dem Unverenderlichen werden hiermit des Ergentzenden drey schreiben in unterschiedenen sprachen
nechst gebührender dancksagung fur deren mittheilung wieder uberschicket: darunter das frantzösische am flüssigsten oder leufrichsten gestellet [...].“ Vgl. auch F. Ludwigs Vorrede zu seiner Übersetzung
Der weise Alte (310411), wonach er in dieser habe „zeigen wollen, wie man in
ungebundener rede lauffig, rein und verstendlich, nach der rechten art unserer hochdeutschen Muttersprache schreiben und ubersetzen könne“ (310411 S. 390/ 391 u. K 5). Den von Johann Joachim v. Wartensleben (FG 108) begonnenen
Tamerlan wird F. Ludwig ebenfalls als eine stilistisch
gelungene Übersetzung werten: „L’histoire de Tamerlane est presque traduicte, ie pense en assez bon Allemand“ (s. 380100). Denn es sie war „trèsbonne et coulante” (371112A). Worum es ihm mit dem Stilideal der Läufig- oder Flüssigkeit der Rede ging, mag F. Ludwigs ungedruckt gebliebene und erst in
Beckmann: Accessiones, 165–292, veröffentlichte
Reise-Beschreibung illustrieren. Als F. Ludwig mit seiner Reisegesellschaft zu Beginn des September 1596 in Orléans eintraf, sah man sich alsbald nach einem geeigneten Lehrer der französ. Sprache um
„ [...] der gar in deutsch verstund/
Der solt uns ihre sprach’ eintrichtern aus dem Grund/
Er war von Priester art/ nicht alzuhoch gelehret/
Doch wies’ er uns/ wie wir gantz rein und unversehret
Aussprechen sollten/ so wie ein Frantzose thut
Dem seine Zunge leicht’/ und so leuft wie sein mut
Eilfertig immer fort/ man muß das wort nicht zwingen/
Nur sprechen fein gelind/ es wird sonst herbe klingen:
Wie unsre Deutsche sprach’ helt ihren Heldenstand/
Wen ihr der rechte thon reicht gleichsam seine hand“.
(A. a. O., 181; vgl. Otto Denk: Fürst Ludwig zu Anhalt-Cöthen und der erste deutsche Sprachverein. Marburg 1917, 18f.). Vgl. dazu weiterhin
371028, 380000 K 0, 380125A, 380320 u. I, 380427, 381116A u. 390121 (KE, 36f.).
F. Ludwigs Sonett auf F. Christians
Die Vnterweisung Eines Christlichen Fürsten. Zum Buch vgl. Beil. II Q und
Conermann: Ludwig und Christian II. von Anhalt, S. 481ff. — F. Ludwig hatte die Übersetzung seines Bernburger Neffen kritisch durchgesehen und korrigiert und mit einem Widmungs-Sonett
bereichert. Vgl. 371027 K 4. Das von F. Ludwig verfaßte Sonett mit den in der Tat geringfügigen („in weinigem“) Korrekturen Diederichs v. dem Werder (FG 31) vgl. in Beil. I. Diederich v. dem Werder steuerte dem
Christlichen Fürsten selbst auch ein Sonett „An den Leser/ Wegen verdeütschung
deß Christlichen Fürstens“ bei, s. 380602 I.
Die Beilage dürfte eine Abschrift des im Erzschrein erhaltenen, auch von Diederich v. dem Werder korrigierten Sonetts F. Ludwigs gewesen sein, das wir hier
als Beil. I veröffentlichen. Vgl. dort Q.
Hans Andreas Kessler (v. Kessel), FG 171; geb. in der Oberpfalz, wohl in Nürnberg aufgewachsen, zur Zeit seiner Aufnahme Obristlieutenant, 1638 bfl.-würzburgischer Obrist. F. Christian II. hatte Kessler einst am Amberger Statthalter-Hof seines Vaters F.
Christian I. v. Anhalt-Bernburg (FG 26) kennen gelernt. Es sollte F. Ludwig und F. Christian II. selbst unter Inanspruchnahme des mit Kessler gut bekannten Geuder über die Jahre nicht gelingen, eine farbige Visierung des Kesslerschen Wappens zu erhalten. So zeigt das
GB Kö. denn auch nur
eine unkolorierte Wappenzeichnung, die Kessler vielleicht mit seinem in 380331 weitergeleiteten Brief übersandt hatte. Am Ende wurden aufgrund dieser Umstände Zweifel an Kesslers Adelsstand geäußert (s. 371223 K 5). Vgl. auch 371220, 371221, 380312 (F. Ludwigs Auftrag an F. Christian, durch Geuder das
Wappen Kesslers beschaffen zu lassen), 380331, 380410, 380606 u. 380609;
Conermann III, 172f. Zum FG-Gebrauch, die Wappen (wie auch die Impresen) aller Mitglieder auf Seide gestickt zu sammeln und in Gobelins für den Köthener Schloßsaal zusammenzunähen vgl. 371220 K 12.
F. Christian II. kam am
10. 8. 1599 in Amberg in der Oberpfalz zur Welt, woher Kessler ebenfalls stammte. Vgl. Anm. 6.
Im Anhaltischen war der 9. Dezember der Joachims- und „Des Herren Aufferstehungstag“. S.
Kalender Zerbst 1654, 694f.
Möglicherweise war F. Christian II. die Identität des Befördernden klar. In 371211 wird er aber F. Ludwig um eine Aufschlüsselung aller Gesellschaftsnamen bitten. Eine Liste der Mitglieder mit deren
Personennamen schickte ihm F. Ludwig mit 371220 zu.
K I
1 Der alte, von Cicero (
De officiis, De legibus) und anderen überlieferte Rechtsgrundsatz des „suum cuique“ von quasi definitorischer Kraft für „Gerechtigkeit“. Vgl. Gerhard Köbler: Lexikon der europäischen
Rechtsgeschichte. München 1997, 566; Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. Zusammengestellt, übersetzt und erläutert von Detlef Liebs unter Mitarb. v. Hannes Lehmann u. Gallus Strobel. München 1982, S. 204 Nr. 89.
2 Die Korrekturen Diederichs v. dem Werder (FG 31) wurden in die Druckfassung des Sonetts übernommen. Vgl. Beil. II.