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371220 Fürst Ludwig an Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg
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371220

Fürst Ludwig an Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg


Antwort auf 371211 und 371219, beantwortet durch 371221. — In Reaktion auf das Schreiben F. Christians II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51. Der Unveränderliche) vom 11. 12. 1637 schickt F. Ludwig (Der Nährende) in einer Beilage zum vorliegenden Brief eine Liste der Personennamen sowohl jener (ersten 200) Mitglieder der Fruchtbringenden Gesellschaft, deren Impresen im GB 1629/30 gedruckt wurden, als auch der seitdem neuhinzugekommenen Mitglieder mitsamt deren Impresen. Er ermahnt seinen Neffen, mit diesen Namen vorsichtig umzugehen und sie nicht außerhalb der Gesellschaft preiszugeben, es sei denn zur Beförderung der Anliegen und Zwecke der Vereinigung. — In Beantwortung von Christians Schreiben vom 19. 12. schlägt F. Ludwig eine Mitgliedsimprese für Gf. Friedrich Casimir v. Ortenburg (FG 316. 1637. Der Verharrende) vor. Christians Bitte, den Grafen in der Reihenfolge anderen, bereits aufgenommenen Neumitgliedern vorzuziehen, wird unter Hinweis auf die Gesetze der Gesellschaft strikt abgelehnt. F. Christian kenne diese und wisse daher um seine Verfehlung, die mit einer Strafe am ,Gesellschafts-Pranger’ zu büßen sei. Sollte der Impresenvorschlag akzeptiert werden, könne der Verharrende als 316. Mitglied in den Erzschrein eingeschrieben werden. Eine farbige Zeichnung des gfl. Wappens sei noch einzuschicken, auch zu klären, was für eine Landschaft den Hintergrund des Impresengemäldes schmücken solle. Angesichts der Impresenpflanze („Die wurtzell China“) biete sich eine chinesische an. Die förmliche Aufnahme des Grafen im Rahmen der Hänselungszeremonie müsse auf später, bis zu einer persönlichen Anwesenheit des Grafen verschoben werden. — F. Ludwig wie-
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derholt seine Bitte, F. Christian II. möge das Wappen des Hans Andreas Kessler (v. Kessel) (FG 171. Der Befördernde) beschaffen bzw. sich zu F. Ludwigs Wunsch erklären. — Im Interesse seiner Gemahlin, Fn. Sophia v. Anhalt-Köthen (Die Nährende. AL 1629. TG 38), bittet F. Ludwig darum, daß diejenigen, die Neumitglieder werben, von deren Wappen Zeichnungen und nach Möglichkeit die gestickten Gemälde selbst beibringen mögen. Gerade biete sich die gute Gelegenheit zu einer Bestellung, da ein guter Seidensticker anwesend sei. — Grüße von Gattin zu Gattin (Fn. Sophia v. Anhalt-Köthen an Fn. Eleonora Sophia v. Anhalt-Bernburg, die Unveränderliche [TG 39]).

Beschreibung der Quelle


Q LHA Sa.-Anh./ Dessau: Abt. Köthen A 9a Nr. 167, Bl. 39rv (ältere Blattzählung „38“ gestrichen) u. 52rv [A: 52v], 52r leer; eigenh.; Sig.

Anschrift


A Dem Vnverenderlichen zu handen.
Eil
Eil
Eil    } ig
Eil
Eil

Text


Dem Vnverenderlichen hatt der Nehrende auf zwey schreiben zu antworten: Auff das erste vom eilfften dieses1 schickett er ihme zu die Tauffnahmen der gedruckten gesellschafter; und dan die ubrigen bis auff diese zeit eingenommen Nahmen, wort und gemählde kurtz auffgezeichnet, mitt der wollmeinenden erinnerunga [,] das gleichwoll mit den Tauff und geschlechts nahmen möge vorsichtig ümbgegangen werden2 , und sie nicht in frembde hände ausser der gesellschaft kommen, es were dan[,] das eine erbauung zu der gesellschaft dadurch zu erlangen, und verhoffet der Nehrende darmit seinen sachen ein genügen gethan zu haben.
Auff das andere schreiben vom neuntzehenden dieses3 schleget er fürb graff Friederich Casimir von Ortenburg4 folgendes gemählde, Nahmen und wort für, nemlich
Der Verharrende
Die wurtzell China
Jm besten wesen.

Das er aber deroselben den andern gesellschaftern die bis in dreyc hundert und fünftzehen albereit ihre stelle eingenommen, solte vorziehen, will sich, der gesellschafft gesetze nach, gantz nicht leiden,5 und da mit versäumnüs der Unverenderliche seinen fehler selbsten, wie billich, und rechte, erkennet, hatt er zu mehrer gedechtnus hinfort solchen an der gesellschafft Pranger6 auszubüssen: Wo ferne nün dieser vorschlag belieben wirdt, so kan der Verharrende dan als der dreyhundert und sechtzehende in den Ertzschrein7 eingeschrieben werden. Darbey wirdt ferner nötig sein, das Ortenburgische wappen mitt seinen farben zu haben, auch zu wissen[,] was etwan für eine landschaft darbey zu malen, worzu doch eine Chinesische sich am besten fügen solte.8 Und weill sichs im geist nicht woll henseln9 lesset, müste solches geprenge bis zur gegenwart ünd ehester ankunft dieser orten gesparet werden, [39v] Als auchd jüngsten in einem
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brieflein10 der Nehrende erinnerung gethan, ob ihme der Unverenderliche zum Ertzschrein nicht könte des Befödernden11 wappene zuwege bringen, und darauff keine erklerung noch erfolget[,] als bittet er deswegen umb weinige nachricht, muß aber darbey der Nehrenden12 halben gedencken, das zu beföderung der gestickten gemählde in dem gedechtnüs schrein, vonnötten sein will, das die jehnigen, die dergleichen gesellschafter einbringen, bey solcher gerechtsamkeit zu der eingekommenenf lob auch das ihrige mitt anmahnung als gestalten sachen auch verfertigung wollen thun lassen: Worzu man dan ietzo alhier durch eineng anwesenden gutten Seidensticker gelegenheit genug hatt, wan nurt13 die bestellung geschieht, hiermitt verbleibet

  Des Unverenderlichen Dienstwilliger
  Der Nehrende

Die Unverenderliche wirdt von der Nehrenden hinwieder dienstlichen gegrüsset.14

Geben Cöthen an der keuschen Susannæ Retters tage den 20. Christmonats15 1637.

I

Eine Mitgliederliste vom Dezember 1637 mit Nachträgen von 1638 (Auszug)

Beschreibung der Quelle


Q LHA Sa.-Anh./ Dessau: Abt. Köthen A 9a Nr. 167, Bl. 99r–104v (alte Blattzählung „93“ – „98“ gestrichen); Schreiberh., Bl. 104v.

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Nahmen der jehnigen, die in der Fruchtbringenden gesellschafft seindt

[...]
[104v]
1637.
307. George Wilhelm
Churfürst zu
Brandeburg1
Der aufrichtende Grüne zwiebelnüße
oder pistacchi
was fast zergangen
308. Sigismund Marggraff
zu Brandeburg
Der treffliche Wilder galgan Dem munde dienlich
309. Zacharias Cuetz2 Der gebreuchliche Gunderman Im eßen
310. Hans Philipps
Geuder3
Der ergentzende Sanickel Was verwundet
311. Julius Heinrich
hertzog zu Sachsen4
Der glückhaffte Güldener wiederthon Den Miltzsüchtigen
312. Dam Vitzthumb
von Ecksted5
Der abhelffende Waßerdosten,
Künigundkrautt
Den Schäden
313. George Herman
von Schweinitz
Der bringende Rote ruben Lust zum eßen
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314. Johan Fridrich von
Veltheimb
Der genesende Die wurtzel Ölsenick Durch Schweis
315. Martin Milagius Der mindernde Seiffenkraut Die miltz
316. Friedrich Casimir
Graff zu Ortenburg6
Der Verharrende Die wurtzel China Jm besten wesen
ao. 1638
317. Hans von Rochaw7 Der beliebte Die volblüende
rothe Annemone
Röselein
Vnter den schönsten
318. Moritz Wolff von
Dehne8
Der geschickte Buchampffer Wieder hitz vndt gifft
319. Georg Ludwig Graff
zu Nassau9
Der wackere Die Schwartzen
Schwämme Tartuffi
genandt
Genoßen
320. Wolfgang Edler von
Plato Freyherr
zu Engelmünster10
Der auffhebende Specklilgen Die müdigkeit
321. Lebrecht Fürst
zu Anhalt11
Der angenehme Der Stern Hiacinth Im anblick vndt geruch
322. Johann Georg Fürst
zu Anhalt12
Der gefüllte Die gefüllte
gelbe Rose
Jm ansehen
323. Hanns Albrecht
von Halcke13
Der wohlschmeckende Frauen Müntze Grün vndt gebacken
324. Churt von Börstel Der bestreitende Hauhechell Sein gegentheil.

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
a
Gebessert aus erinnerung<en>
b
Gebessert aus auff
c
Am Rand ergänzt.
d
als auch auch Kustode
e
Am Rand ergänzt für <nahmen>
f
Gebessert aus einkommen<den>
g
Eingefügt.

Kommentar

K
1
S. 371211.
2
Zur Mitgliederliste s. Beilage I. Der Verstoß gegen fruchtbringerische Diskretionspflichten scheint auch in 371110 thematisiert zu werden. Zur Nachfrage und Zirkulation von Mitgliederlisten in der fruchtbringerischen Korrespondenz 1637/38 s. 371028 K 16.
3
S. 371219.
4
Gf. Friedrich Casimir v. Ortenburg (FG 316), vgl. 371219. Bei der hier nachfolgend von F. Ludwig vorgeschlagenen Imprese für den Grafen ist es geblieben, als dieser noch Ende des Jahres 1637 in die FG aufgenommen wurde. Conermann III, 360f.
5
Daß für Rang und Reihenfolge der Mitglieder in der FG allein das Datum ihres Eintritts, nicht aber ihr sozialer Stand ausschlaggebend war, wurde bereits im Kurtzen Bericht der Fruchtbringenden Gesellschafft Zweck und Vorhaben (Cöthen 1622), der als Programm und Satzung der FG fast allen späteren Gesellschaftsbüchern vorangestellt wurde, angezeigt: „Wie nun sieder der zeit/ nach dem alter der eintretung/ und nicht des Standes Vorzug/ die Gesellschafft in ordnung sich vermehret/ giebet angefügtes Verzeichnüß [...] genugsam zuerkennen.“ Zit. n. DA Köthen II. 1, [10].
6
Zu Gesellschaftsbußen oder einem Gesellschaftspranger in der FG zur Sühne von Verstößen gegen die Gesetze der Gesellschaft oder die Obliegenheiten ihrer Mitglieder vgl. 371110 K 14.
7
Erzschrein als Bezeichnung für das Archiv der FG setzt sich in den Jahren 1637 und 1638 durch, wobei das Gesellschaftsbuch oder auch die Wappen- (oder Impresen)-Teppiche der FG im Vordergrund stehen und geradezu die Gesellschaft repräsentieren können. S. Anm. 12 u. 371110 K 11.
|| [360]
8
Zum Wappen Gf. Friedrich Casimirs v. Ortenburg vgl. Conermann II, Bilddokumentation Abb. 316. Im GB 1646 ist im Impresenstich als Hintergrund keine chinesische, allenfalls eine orientalische oder exotische Landschaft zu erkennen. Vgl. Conermann III, 360.
9
Neumitglieder wurden üblicherweise (in den Fällen persönlicher Anwesenheit) durch eine eigene Hänselungszeremonie in die FG aufgenommen, in welcher dem Neumitglied seine satzungsgemäßen Pflichten und Obliegenheiten vorgehalten wurden und der rituelle Trinkpokal des „Ölbergers“ eine entscheidende Rolle spielte. Vgl. auch 381006 u. K I 1, ferner 510000A; DA Köthen I. 3, Sachregister s. v. „Hänselung“; ferner Herz, 368ff.
10
In 371209.
11
Hans Andreas Kessler (v. Kessel) (FG 171. Der Befördernde). Vgl. 371209.
12
F. Ludwigs zweite Gemahlin, Fn. Sophia v. Anhalt-Köthen (AL 1629. TG 38), die anscheinend die Hauptlast der Wappenstickerei trug. Tatsächlich wurden die Wappen (wie auch die FG-Impresen) aller FG-Mitglieder in Seide gestickt und in Gobelins für den Köthener Schloßsaal zusammengenäht. Die Wappen der Mitglieder wurden darüber hinaus in das GB Kö. eingemalt. S. Conermann I u. im Sachregister unter „Wappen“. Da Fn. Sophia bei der Impresen- und Wappenstickerei offenbar Entlastung verschafft werden sollte, bat F. Ludwig, daß sich diejenigen, die Neumitglieder einwerben, an der Beschaffung von deren gestickten Wappen beteiligten. Vgl. etwa 380328 u. 380501. Der Begriff „gedechtnüs schrein“, den F. Ludwig hier für die Aufbewahrung der Wappenstickereien anführt, ist neu. Vgl. Anm. 7.
13
Nur, adv. S. 181023 K 4, 360428 K I 5, 380000, 380128, 380328, 380509, 380720 u. 380828 I.
14
Fn. Sophia (s. Anm. 12), läßt F. Christians II. Gemahlin, Fn. Eleonora Sophia v. Anhalt-Bernburg (TG 39), grüßen. Vgl. 371219. Zur Praxis innerhalb der FG, den Frauen die Gesellschaftsnamen der Ehemänner beizulegen, vgl. 371110 K 8.
15
Die Erzählung von der keuschen Susanna, ihrer ungerechten Verurteilung und ihrer Rettung durch den jungen Daniel in der Septuaginta, der Vulgata und der röm.-katholischen Bibel als 13. Kapitel des Buches Daniel. In der Luther-Übersetzung („Historia von der Susanna vnd Daniel“) und den protestantischen Bibeln insgesamt wurden die Daniel-Zusätze nicht in das Buch Daniel aufgenommen, sondern zu den Apokryphen gezählt. RGG4 II, 556ff. In der katholischen Kirche ist der 21. Juli Festtag des Propheten Daniel. Vgl. Otto Wimmer/ Hartmann Melzer: Lexikon der Namen und Heiligen. Wien 1984, 206f.; Vollständiges Heiligen-Lexikon. Hg. Johann Evangelist Stadler u. Franz Joseph Heim; fortges. v. J. N. Ginal. 5 Bde. Augsburg 1858–1882, Ndr. Hildesheim, New York 1975, Bd. 1, 722ff. Der 20. Dezember scheint als Festtag für den Propheten Daniel nicht nachweisbar. Vgl. Kalender Zerbst 1654, 716f.; Ökumenisches Heiligenlexikon; Kalender Herlitz 1646; Grotefend II.2, 84. Ein vager Hinweis auf den 19. Dezember als Festtag des Propheten in der Ostkirche jedoch in Vollständiges Heiligen-Lexikon (s. o.), Bd. 5, 403: „S. Susanna (19. Dec. a. 12. Febr., 28. Aug., 25. Sept.), die keusche Matrone, deren Geschichte im Propheten Daniel erzählt wird, genießt bei den Griechen am 19. Dec. kirchliche Verehrung, wird aber von Canisius am 12. Febr. und 28. Aug. genannt. In einem Alexandrinischen Verzeichnis steht sie zum 25. Sept.“


K I Die hier veröffentlichte Mitgliederliste läßt sich aufgrund ihres Aufbaus mit Sicherheit dem Brief 371220 als Beilage zuordnen. Beide Schriftstücke haben sich in der Akte LHA Sa.-Anh./ Dessau: Abt. Köthen A 9a Nr. 167 erhalten. Die Liste führt von Nr. 1 (Caspar v. Teutleben) bis Nr. 200 (Martin Opitz v. Boberfeld) nur die Personennamen der Mitglieder auf, da deren Impresen durch das gedruckte GB 1629/30 bereits vorlagen. Fortfahrend mit dem Jahr 1630 und Nr. 201 (Heinrich Reuss Herr v. Plauen gen. Postumus; hier Bl. 101r) und unter Angabe der Jahreszahlen der Aufnahmen wird so-
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dann der „Verfolg der fruchtbringenden Gesellschafft“ mitgeteilt, d. h. jeweils Gesellschaftsnummer, Personenname, Gesellschaftsname, -pflanze und -wort der weiteren Mitglieder. Die Liste endet zunächst im Jahr 1637 (Bl. 104v) mit der Nr. 314 (Johann Friedrich v. Veltheim). Mit etwas blasserer Tinte scheinen sich nun Nachträge anzuschließen, wobei sich ab Nr. 318 einschließlich auch eine andere Hand zu erkennen gibt. Diese Nachträge beziehen sich auf Nr. 315 und 316 (Martinus Milagius und Gf. Friedrich Casimir v. Ortenburg) sowie für das Jahr 1638 die Nummern 317 (Hans v. Rochow) bis 324 (Curt v. Börstel). Der Aufbau der Liste entspricht somit der Aussage F. Ludwigs im vorliegenden Brief, wonach er F. Christian „die Tauffnahmen der gedruckten gesellschafter; und dan die ubrigen bis auff diese zeit eingenommen Nahmen, wort und gemählde kurtz auffgezeichnet“ zusende. Die Zusätze wären dann spätere Hinzufügung. Wir bringen hier die Mitgliedereinträge des Jahrs 1637 mit den Nachträgen (1637/38). Zur Nachfrage und Zirkulation von Mitgliederlisten in der fruchtbringerischen Korrespondenz vgl. 371028 K 16. Vgl. auch 380128, wo F. Ludwig F. Christian auffordert, zwei neue FG-Mitglieder in seinem „gesellschaft verzeichnus“ nachzutragen.
1
Kf. Georg Wilhelm v. Brandenburg. Seine Gesellschaftspflanze waren „Grüne Zirbelnüß oder Pistacchi“. Conermann III, 347. — Die in der Liste weiterhin aufgeführten Mitglieder werden im Folgenden nur in Anmerkungen erklärt, wenn Namen oder Impresen von den in Conermann III, 348ff. gegebenen Ansetzungen und Überlieferungen (GB Kö., GB 1641, GB 1646) abweichen.
2
Zachari (v.) Quetz, niedersächsischer Kreisrat, auch Rat und Hofmeister der Herzoginwitwe Eleonora Maria v. Mecklenburg-Güstrow (AL 1617. TG 17). Vgl. 371009 K 0.
3
Hans Philipp (v.) Geuder, vgl. 370517 K 6 u. 371219.
4
Hz. Julius Heinrich v. Sachsen-Lauenburg.
5
Dam Vitzthum v. Eckstädt, kursächsischer Obrist und Kommandant von Stadt und Festung Magdeburg, vgl. 371221 K 6.
6
S. K 4, vgl. 380128.
7
Hans v. Rochow, kursächsischer Obrist. Vgl. 380128 K 18.
8
Moritz Adolph v. Dehn-Rotfelser, kursächsischer Generalwachtmeister. Vgl. 380320A K 5.
9
F. Georg Ludwig v. Nassau-Dillenburg.
10
Wolfgang Edler Herr v. Plotho, Frh. v. Engelmünster auf Parey und Weissand.
11
F. Lebrecht v. Anhalt-Köthen, Sohn F. Augusts v. Anhalt-Plötzkau (FG 46).
12
F. Johann Georg II. v. Anhalt-Dessau. Seine Gesellschaftspflanze ist auch als „Gefülte gelbe Rosen“, sein –wort als „Jm guten ansehen“ überliefert. Conermann III, 368.
13
Hans Albrecht v. Halck.

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