K
Zur Mitgliederliste s. Beilage I. Der Verstoß gegen fruchtbringerische
Diskretionspflichten scheint auch in 371110 thematisiert zu werden. Zur Nachfrage
und Zirkulation von Mitgliederlisten in der fruchtbringerischen Korrespondenz
1637/38 s. 371028 K 16.
Gf. Friedrich Casimir v. Ortenburg (FG 316), vgl. 371219. Bei der hier
nachfolgend von F. Ludwig vorgeschlagenen Imprese für den Grafen ist es geblieben,
als dieser noch Ende des Jahres 1637 in die FG aufgenommen wurde.
Conermann III,
360f.
Daß für Rang und Reihenfolge der Mitglieder in der FG allein das Datum ihres
Eintritts, nicht aber ihr sozialer Stand ausschlaggebend war, wurde bereits im
Kurtzen Bericht der Fruchtbringenden Gesellschafft Zweck und Vorhaben (Cöthen
1622), der als Programm und Satzung der FG fast allen späteren
Gesellschaftsbüchern vorangestellt wurde, angezeigt: „Wie nun sieder der zeit/
nach dem alter der eintretung/ und nicht des Standes Vorzug/ die Gesellschafft in
ordnung sich vermehret/ giebet angefügtes Verzeichnüß [...] genugsam zuerkennen.“
Zit. n.
DA Köthen II. 1, [10].
Zu Gesellschaftsbußen oder einem Gesellschaftspranger in der FG zur Sühne von
Verstößen gegen die Gesetze der Gesellschaft oder die Obliegenheiten ihrer
Mitglieder vgl. 371110 K 14.
Erzschrein als Bezeichnung für das Archiv der FG setzt sich in den Jahren 1637
und 1638 durch, wobei das Gesellschaftsbuch oder auch die Wappen- (oder
Impresen)-Teppiche der FG im Vordergrund stehen und geradezu die Gesellschaft
repräsentieren können. S. Anm. 12 u. 371110 K 11.
Zum Wappen Gf. Friedrich Casimirs v. Ortenburg vgl.
Conermann II,
Bilddokumentation Abb. 316. Im
GB 1646 ist im Impresenstich als Hintergrund keine
chinesische, allenfalls eine orientalische oder exotische Landschaft zu erkennen.
Vgl.
Conermann III, 360.
Neumitglieder wurden üblicherweise (in den Fällen persönlicher Anwesenheit)
durch eine eigene Hänselungszeremonie in die FG aufgenommen, in welcher dem
Neumitglied seine satzungsgemäßen Pflichten und Obliegenheiten vorgehalten wurden
und der rituelle Trinkpokal des „Ölbergers“ eine entscheidende Rolle spielte. Vgl.
auch 381006 u. K I 1, ferner 510000A; DA Köthen I. 3, Sachregister s. v.
„Hänselung“; ferner
Herz, 368ff.
Hans Andreas Kessler (v. Kessel) (FG 171. Der Befördernde). Vgl. 371209.
F. Ludwigs zweite Gemahlin, Fn. Sophia v. Anhalt-Köthen (AL 1629. TG 38), die
anscheinend die Hauptlast der Wappenstickerei trug. Tatsächlich wurden die Wappen
(wie auch die FG-Impresen) aller FG-Mitglieder in Seide gestickt und in Gobelins
für den Köthener Schloßsaal zusammengenäht. Die Wappen der Mitglieder wurden
darüber hinaus in das
GB Kö. eingemalt. S.
Conermann I u. im Sachregister unter
„Wappen“. Da Fn. Sophia bei der Impresen- und Wappenstickerei offenbar Entlastung
verschafft werden sollte, bat F. Ludwig, daß sich diejenigen, die Neumitglieder
einwerben, an der Beschaffung von deren gestickten Wappen beteiligten. Vgl. etwa
380328 u. 380501. Der Begriff „gedechtnüs schrein“, den F. Ludwig hier für die
Aufbewahrung der Wappenstickereien anführt, ist neu. Vgl. Anm. 7.
Nur, adv. S. 181023 K 4, 360428 K I 5, 380000, 380128, 380328, 380509, 380720
u. 380828 I.
Fn. Sophia (s. Anm. 12), läßt F. Christians II. Gemahlin, Fn. Eleonora Sophia
v. Anhalt-Bernburg (TG 39), grüßen. Vgl. 371219. Zur Praxis innerhalb der FG, den
Frauen die Gesellschaftsnamen der Ehemänner beizulegen, vgl. 371110 K 8.
Die Erzählung von der keuschen Susanna, ihrer ungerechten Verurteilung und
ihrer Rettung durch den jungen Daniel in der Septuaginta, der Vulgata und der
röm.-katholischen Bibel als 13. Kapitel des Buches Daniel. In der
Luther-Übersetzung („Historia von der Susanna vnd Daniel“) und den
protestantischen Bibeln insgesamt wurden die Daniel-Zusätze nicht in das Buch
Daniel aufgenommen, sondern zu den Apokryphen gezählt.
RGG4 II, 556ff. In der
katholischen Kirche ist der 21. Juli Festtag des Propheten Daniel. Vgl. Otto
Wimmer/ Hartmann Melzer: Lexikon der Namen und Heiligen. Wien 1984, 206f.;
Vollständiges Heiligen-Lexikon. Hg. Johann Evangelist Stadler u. Franz Joseph
Heim; fortges. v. J. N. Ginal. 5 Bde. Augsburg 1858–1882, Ndr. Hildesheim, New
York 1975, Bd. 1, 722ff. Der 20. Dezember scheint als Festtag für den Propheten
Daniel nicht nachweisbar. Vgl.
Kalender Zerbst 1654, 716f.;
Ökumenisches
Heiligenlexikon;
Kalender Herlitz 1646;
Grotefend II.2, 84. Ein vager Hinweis auf
den 19. Dezember als Festtag des Propheten in der Ostkirche jedoch in
Vollständiges Heiligen-Lexikon (s. o.), Bd. 5, 403: „S. Susanna (19. Dec. a. 12.
Febr., 28. Aug., 25. Sept.), die keusche Matrone, deren Geschichte im Propheten
Daniel erzählt wird, genießt bei den Griechen am 19. Dec. kirchliche Verehrung,
wird aber von Canisius am 12. Febr. und 28. Aug. genannt. In einem
Alexandrinischen Verzeichnis steht sie zum 25. Sept.“
K I Die hier veröffentlichte Mitgliederliste läßt sich aufgrund ihres Aufbaus mit
Sicherheit dem Brief 371220 als Beilage zuordnen. Beide Schriftstücke haben sich
in der Akte LHA Sa.-Anh./ Dessau: Abt. Köthen A 9a Nr. 167 erhalten. Die Liste
führt von Nr. 1 (Caspar v. Teutleben) bis Nr. 200 (Martin Opitz v. Boberfeld) nur
die Personennamen der Mitglieder auf, da deren Impresen durch das gedruckte
GB
1629/30 bereits vorlagen. Fortfahrend mit dem Jahr 1630 und Nr. 201 (Heinrich
Reuss Herr v. Plauen gen. Postumus; hier Bl. 101r) und unter Angabe der
Jahreszahlen der Aufnahmen wird so-
dann der „Verfolg der fruchtbringenden
Gesellschafft“ mitgeteilt, d. h. jeweils Gesellschaftsnummer, Personenname,
Gesellschaftsname, -pflanze und -wort der weiteren Mitglieder. Die Liste endet
zunächst im Jahr 1637 (Bl. 104v) mit der Nr. 314 (Johann Friedrich v. Veltheim).
Mit etwas blasserer Tinte scheinen sich nun Nachträge anzuschließen, wobei sich ab
Nr. 318 einschließlich auch eine andere Hand zu erkennen gibt. Diese Nachträge
beziehen sich auf Nr. 315 und 316 (Martinus Milagius und Gf. Friedrich Casimir v.
Ortenburg) sowie für das Jahr 1638 die Nummern 317 (Hans v. Rochow) bis 324 (Curt
v. Börstel). Der Aufbau der Liste entspricht somit der Aussage F. Ludwigs im
vorliegenden Brief, wonach er F. Christian „die Tauffnahmen der gedruckten
gesellschafter; und dan die ubrigen bis auff diese zeit eingenommen Nahmen, wort
und gemählde kurtz auffgezeichnet“ zusende. Die Zusätze wären dann spätere
Hinzufügung. Wir bringen hier die Mitgliedereinträge des Jahrs 1637 mit den
Nachträgen (1637/38). Zur Nachfrage und Zirkulation von Mitgliederlisten in der
fruchtbringerischen Korrespondenz vgl. 371028 K 16. Vgl. auch 380128, wo F. Ludwig
F. Christian auffordert, zwei neue FG-Mitglieder in seinem „gesellschaft
verzeichnus“ nachzutragen.
1 Kf. Georg Wilhelm v. Brandenburg. Seine Gesellschaftspflanze waren „Grüne
Zirbelnüß oder Pistacchi“.
Conermann III, 347. — Die in der Liste weiterhin
aufgeführten Mitglieder werden im Folgenden nur in Anmerkungen erklärt, wenn Namen
oder Impresen von den in
Conermann III, 348ff. gegebenen Ansetzungen und
Überlieferungen (
GB Kö., GB 1641, GB 1646) abweichen.
2 Zachari (v.) Quetz, niedersächsischer Kreisrat, auch Rat und Hofmeister der
Herzoginwitwe Eleonora Maria v. Mecklenburg-Güstrow (AL 1617. TG 17). Vgl. 371009
K 0.
3 Hans Philipp (v.) Geuder, vgl. 370517 K 6 u. 371219.
4 Hz. Julius Heinrich v. Sachsen-Lauenburg.
5 Dam Vitzthum v. Eckstädt, kursächsischer Obrist und Kommandant von Stadt und
Festung Magdeburg, vgl. 371221 K 6.
7 Hans v. Rochow, kursächsischer Obrist. Vgl. 380128 K 18.
8 Moritz Adolph v. Dehn-Rotfelser, kursächsischer Generalwachtmeister. Vgl.
380320A K 5.
9 F. Georg Ludwig v. Nassau-Dillenburg.
10 Wolfgang Edler Herr v. Plotho, Frh. v. Engelmünster auf Parey und Weissand.
11 F. Lebrecht v. Anhalt-Köthen, Sohn F. Augusts v. Anhalt-Plötzkau (FG 46).
12 F. Johann Georg II. v. Anhalt-Dessau. Seine Gesellschaftspflanze ist auch als
„Gefülte gelbe Rosen“, sein –wort als „Jm guten ansehen“ überliefert.
Conermann
III, 368.
13 Hans Albrecht v. Halck.