Antwort auf 371220. — F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51. Der Unveränderliche) dankt für die übersandte Namenliste (zur Identifikation der Mitglieder der Fruchtbringenden Gesellschaft), mit der er angemessen umzugehen verspricht. Er akzeptiert F. Ludwigs (Der Nährende) Impresenvorschlag für das
Neumitglied Gf. Friedrich Casimir v. Ortenburg (FG 316. Der Verharrende). Die (von F. Ludwig angedrohte) „Prangerbuße“ hält Christian angesichts der winterlichen Witterung nicht für ratsam und wünscht sie auf den Sommer zu verschieben, hoffend, bis dahin vielleicht sogar Gnade zu erlangen. Er habe allerdings
den Grafen in der Reihenfolge der Mitglieder nur Hans Philipp (v.) Geuder (FG 310. Der Ergänzende) vorziehen wollen. Da die Gesellschaft aber mitt-
lerweile weiter angewachsen sei, obendrein um eine fürstliche und andere hohe Personen, die dem Grafen schwerlich würden weichen wollen, gibt Christian sein
Anliegen auf. Damit könnte auch die Prangerbuße aufgehoben werden. — Die Angelegenheiten (Aufnahme in die Gesellschaft) Gf. Friedrich Casimirs v. Ortenburg werden noch Zeit beanspruchen, so daß Gelegenheit bleibt, dessen Imprese in einer chinesischen Landschaft zu visieren und durch den
Gesellschaftsmaler (Christoph Rieck[e]) das Wappen, das dieser gewiß kennen werde, fertigen zu lassen. Gf. Friedrich Casimir werde zweifellos mit allen Entscheidungen einverstanden sein. — Das noch ausstehende Wappen des Hans Andreas Kessler (v. Kessel) (FG 171. Der Befördernde) könne Hans Philipp
(v.) Geuder beibringen, den er mehrfach deshalb angeschrieben habe. — Da Christian aufgrund der desolaten ökonomischen Zustände sparen muß, wünscht er eine klare Kostenaufstellung des Seidenstickers. — Grüße und Weihnachtswünsche von F. Christian und seiner Frau Fn. Eleonora Sophia (Die
Unveränderliche. TG 39) an F. Ludwig und seine Frau Fn. Sophia (Die Nährende. AL 1629. TG 38).
Text
Gegen dem Nehrenden, bedanckt sich der Vnverenderliche freundtfleißig, vor vberschickte begehrte Taufnahmen, der Fruchtbringenden gesellschafter
1 , vndt will damitt gebührlich zu verfahren wißen. Anreichende die Einnehmung des Graffen von Ortemburgk
2 , so weiß der vnverenderliche, des herren Nehrenden vorschlag nicht zu verbeßern, waß nemlich seinen Nahmen, wortt, vndt gemählde betreffen mag
3 . Die
Prangerbuße
4 aber anlangende, so helt itztgedachter vnverenderliche davor, Sie seye in itzigem kalten wintter, nicht rahtsam, Auf künftigen Som
mer, könne sichs beßer thun laßen, vndt
verhofft dennoch in wehrender zeitt, gnade zu erlangen. Sonsten ist seine meynung nicht gewesen, daß ermeldter Graf dem letzten ziel der dreyhundert vndt funftzehen, sollte allerdings vorgezogen werden, sondern bloß allein dem Ergentzenden. Dieweil man aber nunmehr darinnen, daß nach Geudern, eine Fürstliche
person
5 , auch hohe Befehlichshaber
6 , (welche andern nicht gerne zu weichen pflegen,)
folgen, erleutterung erlangett, so wirdt man auch dieses ansuchen, müßen sincken vndt fallen laßen. Köndte gegen die angedrowete prangerbuße abgerechnett, vndt zugleich mitt aufgehoben werden. Es möchte ohne daß noch viel zeitt verfließen, bis die Ortemburgische Gesellschafftsache deren richtigkeitt
vberkom
men dörffte. Sonst müste es an dem wapen
7 vndt dergleichen dingen nicht [122v] ermangeln
a . So kan auch die Chinesische Landtschaft, in betrachtung
deren erdgewächßes, gar füglich gemahlet werden.
8 Der zukünftig vndt noch verharrende, wirdt mitt allem wol zu frieden sein. Der allte gesellschaftmahler, Christof von Padua
9 , wirdt sein wapen wol kennen, vndt zum Ertzschrein befördern können. Deß Befördernden wapen aber, wirdt
verhoffentlich, der Ergentzende einbringen
10 . Allezeitt hatt ihm der vnverenderliche fleißig drümb geschrieben. Wegen des Seidenstickers zu Cöhten aber, müste der vnverenderliche gar eigentliche vndt deutzsche erklärung
11 haben, wie es rechtt anzugreiffen, dieweil
ihme solchen kostbahren verlag
12 zu thun, bey itzigen drangsähligen leuften, (da er sich selber mitt sorgen vndt borgen kümmerlich erhalten vndt außbringen muß,) gantz vnmüglich fellett. Beyde vnverenderliche laßen beyde Nehrende hinwieder dienstlich
grüßen,
13 vndt fröliche weyhnachten wüntzschen. Der liebe Gott wolle vnß zu allen theilen, ihm befohlen sein laßen vndt ich verbleibe,
deß Nährenden
b , diener,
Der vnverenderliche etc.
Geben Bernburgk, an des vnglaubigen Thomaß tage, den 21. Christmonats,
14 im Jahr, 1637.