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371226 Graf Otto V. von Holstein-Schaumburg an Fürst Ludwig
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371226

Graf Otto V. von Holstein-Schaumburg an Fürst Ludwig


Gf. Otto V. v. Holstein-Schaumburg (FG 198. Der Werte) hat das Schreiben F. Ludwigs (Der Nährende) erhalten. Er wird diesem das gewünschte Wappen (eines ungenannten FG-Mitglieds) beschaffen. Das ihm übersandte Gedicht hat Gf. Otto mit Fleiß und Aufmerksamkeit durchgelesen. Er werde es wunschgemäß weiterbefördern, wenn er nur den Druck desselben erhalten könne. — Gute Wünsche zu einem friedlichen Neuen Jahr.

Beschreibung der Quelle


Q LHA Sa.-Anh./ Dessau: Abt. Bernburg A 10 Nr. 5a-2, Bl. 207rv [A u. Eingangsvermerk: 207v]; eigenh.; Sig.

Anschrift


A Dem Nehrenden zu handen
Eingangsvermerk von F. Ludwigs H.: Pres. 2. Januarij 1638
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Des Herrn Nehrenden gnediges schreiben1 , ist dem wehrten2 woll vberreichett, vnd wirtt derselbe seiner schuldigkeitt nach das begehrte wapen3 forderlichst bey die hand zu bringen, vnd zu der fruchtbringenden geselschafft Ertzschrein zu vbersenden, das vberschickte Reimgedichte4 hatt der wehrte mitt sonderlichem fleis vnd anmerckung5 durchlesen, wolte es auch gern an gehörenden ortt verschaffen, wenn er nur desa abdruck bemechtigett sein könte[,] thutt hiemitt den Herrn Nehrenden Gottlicher Obacht trewlich empfelen vnd dabey ein gluckseliges fried vnd fröliches newes Jahr vnd alle angenehme wolfahrtt von hertzen wünschen. Geben den 26 ChristMonatsb Jm Jahr 1637.

  Des Herrn Nehrenden vntertheniger
  Der wehrte.

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
a
Gebessert aus des<gleichen> (?)
b
Gebessert aus Dec

Kommentar

K
1
Unbekannter Brief F. Ludwigs an Gf. Otto V. v. Holstein-Schaumburg (s. Anm. 2).
2
Gf. Otto V. v. Holstein-Schaumburg (FG 198), letzter, von 1635 bis 1640 regierender Graf aus dem Hause Holstein-Schaumburg. Er war seinem früheren Vormund F. Ludwig eng verbunden (vgl. DA Köthen I. 2, S. 11; 300330 u. 351112), der ihm auch nach seinem Regierungsantritt mit Rat und Tat zur Seite stand, etwa in strittigen Lehensfragen und den diversen Schuldsachen des Grafenhauses (verschiedene Schriftstücke F. Ludwigs in NSTA Bückeburg: Fl. Hausarchiv F 3 Nr. 345) oder als der holstein-schaumburgische Kanzler Anthon v. Wietersheim (vgl. Anm. 3) im Frühjahr 1637 seine Dienste quittieren wollte. S. v. a. die zwei Briefe F. Ludwigs an Gf. Otto vom 17. 1. 1637 (NSTA Bückeb.: Fl. Hausarchiv F 3 Nr. 345 bzw. Nr. 350) sowie den Brief Fn. Sophias v. Anhalt-Köthen (AL 1629. TG 38) vom 4. 2. 1637 (in NSTA Bückeb.: Fl. Hausarchiv F 3 Nr. 345), in dem sie auch den „Rot braunen“ grüßen ließ (Franz v. Ditfurth, FG 275. Der Rotbraune; s. Anm. 3). Vgl. auch 400714. Gegenseitige Besuche wie jener F. Ludwigs in der Grafschaft im Oktober 1636 künden ihrerseits von den engen persönlichen und politischen Beziehungen, die zwischen beiden bestanden (vgl. etwa den Brief F. Ludwigs vom 8. 9. 1639 in NSTA Bückeb.: Fl. Hausarchiv F 3 Nr. 345). Auch hatte F. Ludwig dazu beigetragen, daß sein früherer Pflegesohn aus dem Arrest unter dem kurbayerischen Generalfeldzeugmeister Gf. Joachim Christian v. (der) Wahl (FG 109; s. 370421 K 4) freigelassen wurde. In den Arrest war Gf. Otto wegen rückständiger Kontributionen im März 1637 in Bielefeld geraten. Kurz darauf und bis Juni oder Anfang Juli 1637 wurde er in Lemgo festgehalten. Vgl. etwa Ludwigs Schreiben an den kurbayerischen Feldmarschall Gf. Johann v. Götz (vgl. 370421 K 5 u. ö.) vom 15. 4. 1637 bzw. an die gfl.-schaumburgische Landschaft vom 25. 4. 1637, in dem er diese aufforderte, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um ihren Landesherrn aus dem Arrest auszulösen. In seinem Schreiben an Gf. Otto vom 2. 7. 1637 gratuliert Ludwig diesem zu seiner Freilassung. NSTA Bückeb.: Fl. Hausarchiv F 3 Nr. 345; vgl. auch a. a. O. Fl. Hausarchiv F 3 Nr. 334; vgl. Conermann III, 201f. — Eine Würdigung Gf. Ottos aufgrund einer falschen Todesnachricht in Christian: Tageb. XIV, 278r, Eintrag vom 10./ 20. 12. 1636, als F. Christian (s. Anm. 4) in Regensburg weilte: „Zeitung daß der iunge Graf Otto von Schaumburgk, der Letzte seines Stammes vndt Nahmens, ein feiner wackerer wolerzogener herr, mitt todt abgangen. Er ist der Reformirten Religion zugethan, vndt Meines Bruders [Friedrich v. Anhalt-Harzgerode; FG 62] camerade auf der Frantzösischen vndt Niederländischen rayse [1631, s. Beckmann V, 384f.] gar vertraẅlich gewesen, vndt hatt ein groß stadtlich Landt vndt Leutte gehabtt. Jst gewißlich kein schlechter verlust, wo diese böse zeittung sich im grunde also verhelt.“
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3
FG-Mitglieder, so auch Gf. Otto V., wurden von F. Ludwig angehalten, die Visierungen von Wappen benachbarter oder persönlich bekannter Neu-Mitglieder für den Erzschrein zu beschaffen. Die Wappen (wie auch die Impresen) aller Mitglieder wurden sodann auf Seide gestickt und in Gobelins für den Köthener Schloßsaal zusammengenäht. Vgl. 371220 K 12. Welches Wappen Gf. Otto herbeischaffen sollte, ist aufgrund der fehlenden Wechselschreiben F. Ludwigs nicht bekannt (vgl. jedoch 380125). Auch die in der Akte NSTA Bückeburg: Fl. Hausarchiv F 3 Nr. 345 gesammelten Korrespondenzstücke F. Ludwigs und Gf. Ottos aus den Jahren 1636–1640 geben keinen Aufschluß. Vielleicht handelte es sich um das Wappen des Hans Zacharias v. Rochow (FG 303), einst hzl.-mecklenburgischer Geheimer Rat in Güstrow, den Gf. Otto als Geheimen Rat und Statthalter in der Hft. Pinneberg 1638 in seinen Dienst nehmen sollte (vgl. Conermann III, 341), vielleicht auch um das Wappen des Anthon v. Wietersheim (s. Anm. 2), der spätestens im zeitigen Frühjahr 1637 seine gfl.-schaumburgischen Kanzlerstelle quittieren und ins Kanzleramt bei Hz. Friedrich III. v. Schleswig-Holstein-Gottorf (FG 388. 1642) wechseln wollte. Damit dieser Wechsel einvernehmlich gestaltet werden konnte, nahm er die Vermittlung Friedrich v. Schillings (FG 21) und der Anhaltiner in Anspruch. Erst 1639 sollte Wietersheim den Kanzlerdienst bei Hz. Friedrich III. antreten. Vgl. 370715 K 12 u. 370902 K 5; ferner Geschichte der Familie v. Wietersheim neu bearb. u. hg. durch Siegfried Joost. Diesdorf 1937, 65. — Schließlich kämen hinsichtlich der Wappenbeschaffung auch Anton (FG 272) und Franz v. Ditfurth (s. Anm. 2) in Frage, ersterer damals Landdrost Gf. Ottos in Stadthagen, letzterer desselben Landdrost in den Ämtern Lauenau, Bokeloh und Mesmerode. Conermann III, 302 u. 306. Die Abbildung ihrer Wappen aus dem Köthener Gesellschaftsbuch in Conermann II.
4
Hinter dem genannten „Reimgedicht“ dürften sich kaum das Trauersonett F. Ludwigs auf den verstorbenen Friedrich v. Schilling (FG 21; s. 371027 I u. II), desselben Widmungssonett für die Vnterweisung Eines Christlichen Fürsten (s. 371209 I u. II) F. Christians II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51), F. Ludwigs Sonett auf Martin Opitz’ (FG 200) geplante Hochzeit (s. 371208A I) oder seine Reimgesetze auf neue Mitglieder der FG verbergen. Die kleine Sammlung „Geistliche Lieder | vnd | Psalmen. | [Linie] | Gedruckt im jahr 1638.“ kommt wohl schon wegen des Plurals nicht in Betracht. Noch weniger wahrscheinlich sind größere literarische Arbeiten F. Ludwigs wie seine Bibelepik (s. 371110 K 5) oder seine Petrarca-Übersetzung (s. 371027 K 2), so daß nur seine Cupido-Dichtung (s. 371027 K 2) und seine Dichtung auf den Jubilus Ps.-Bernhards (s. 371124 I) zur Wahl stehen. Da nur der Cupido 1638 gedruckt und verschickt wurde, kommt er vorrangig in Betracht. Auch an die (vertonten) geistlichen Lieder (s. 371222 u. 381226A) Diederichs v. dem Werder (FG 31) kann schon aus terminologischen und gattungsmäßigen Gründen nicht gedacht werden. Zur allgemeinen Umschreibung „reimen“ s. 380226.
5
„Anmerkung“ im weiten Bedeutungsspektrum des Fnhd. (s. Fnhd. Wb. I, 1330) hier sicher im Sinne von Aufmerksamkeit, Einprägung. Stieler, 1272: „observatio, recordatio, notatio“, so wie „Anmerken etiam est studiosè observare“. Vgl. auch Schottelius, 1466 (Anmerkung: „Observatio“); Paul Wb., 75. Die kritisch verbessernde Lektüre eines fruchtbringerischen Gedichtes (Gesellschaftskorrektur innerhalb der FG) hingegen dürfte hier kaum gemeint sein.

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