K
Frh. Enno Wilhelm v. Innhausen und Knyphausen (FG 238), den
F. Ludwig (Der Nährende/ Le Nourrissant) mit Erbschaftsansprüchen Gf. Ottos V. v.
Holstein-Schaumburg (FG 198. Der Werte/ Le Digne) befaßte (s. 380100, vgl. 380125)
und dem er die Auslieferung seines Briefs 380125 übertrug, dürfte der Schreiber
des erwähnten (verschollenen) Briefs und damit auch der Empfänger der hier im
Konzept vorliegenden Antwort des Fürsten gewesen sein.
380125, im Stil des Gesellschaftsbriefs. Der Brief
Innhausens war wohl, wie bei diesem Schreiber üblich, im neuen Stil datiert ( 20.
1. 1638, d. i. 10. 1. 1638 a. St.), während Ludwigs Antwort noch nach dem alten,
Julianischen Kalender erfolgte. Vgl. auch 340628 u. 351112. Zum Stilideal der
flüssig-eleganten Prosa vgl. 371209 K 3.
Diederich v. dem Werder (FG 31. Der Vielgekörnte/ Le
Moultgrainé). Es handelt sich vermutlich um die in 371222 genannten zwei Lieder
Werders in der vierstimmigen Vertonung durch Samuel Scheidt (1587–1654): Ein schön
Lied Auff den Spruch Nun dancket alle GOtt/ der grosse Dinge thut an allen Enden
... (Halle a. d. S. 1637), zu dem sich Werder durch Sir. 50, 24–26 anregen ließ
(s. 371222 I u. II) und: Ein schön Lied Auff den Spruch Jch weiß/ daß mein Erlöser
lebt... (Halle a. d. S. 1637). S. 371222 III. Vgl. auch 380122. Die Lieddrucke
liegen dem Brief nicht mehr bei.
Ernst v. Wietersheim (FG 279) oder Claus (v.) Sehested (FG
284); vgl. 371112A K 3.
F. Ludwigs Dichtung „Kurtze Erzehlung Von dem Erdichteten
Cupidine.“ S. 371027 u. 380210. F. Ludwig bietet im folgenden auch Scheidts Noten
zu den genannten zwei Werder-Liedern (s. Anm. 3) an.
Martin Opitz v. Boberfeld (FG 200. Der Gekrönte/ Le
Couronné) hatte F. Ludwig seine Nachdichtungen des Hugenottenpsalters (vgl. 380828
K I 10) zuerst am 26. 11. 1637 gesandt: Die Psalmen Davids Nach den Frantzösischen
Weisen gesetzt. Durch Martin Opitzen (Dantzigk: Andreas Hünefeldt 1637). S. 371030
K 4. Zur Übersendung des Buchs s. 371126, 371127, 371208, 380210, 380411 u.
380504.
Miklos Fegly von Hainshaim, polnischer Resident in Hamburg.
S.
Grotius: Briefwisseling II, 728,
Anm. 2 (nach STA Hamburg. Der in
Grotius: Briefwisseling
abgedruckte
Brief von Georg Keller an Grotius vom 9. 4. 1641 spricht von
Flensheimb). S. 371208, 380210 u. 390310.
In Folge der schweren schwedisch-protestantischen
Niederlage von Nördlingen im September 1634 und des Prager Friedens vom Mai 1635,
dem auch der einstige kgl.-schwed. Statthalter in Thüringen und Generalleutnant
Hz. Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar (FG 5) und seine Brüder Albrecht (FG 17) und
Ernst (FG 19, nicht aber Bernhard [FG 30]) beigetreten waren (vgl. 320416 K 2 u.
3, 320313 K 0 [S. 435], 330920, 340604 K 0, 340912 K 0 u. 350800 [insbes. S. 586
u. 589f.]), mußten die Schweden zunächst Thüringen und schließlich auch Erfurt im
Januar bzw. August 1635 räumen. Die Stadt hatte Kg. Gustavs II. Adolf am 2. 10.
1631 triumphalem Einzug freiwillig die Tore geöffnet und ihm am 4. 10. den
Huldigungseid geleistet; sie ergab sich den Schweden unter ihrem Feldmarschall
Johan Banér (FG 222), die im November 1636 nach dem Sieg bei Wittstock erneut nach
Thüringen und Sachsen vordrangen, auch nach kurzer Belagerung im Dezember. S. den
Übergabe-Akkord vom 22. 12. 1636 zw. Banér und dem Rat der Stadt abgedruckt in:
Sverges Traktater med främmande Magter. Jemte andra dit hörande Handlingar. Femte
Delens Senare Hälft: 1632–1645. Utgifven af C. Hallendorff. Stockholm 1909, Nr.
47. Vgl.
Chemnitz III, 71f.;
Patze
V.1.1, 134ff. u. 575f.;
Pufendorf: Kriegs-Geschichte, 357;
Geschichte der Stadt Erfurt. Hg. im Auftrag des Rates der Stadt Erfurt v.
Willibald Gutsche. Weimar 1986, 138ff. Obwohl Banér im Laufe der nächsten Monate
wieder nach Norden abgedrängt wurde (vgl. 370715 K 6), vermochte sich die schwed.
Besatzung in der von ksl. und kursächsischen Truppen belagerten Stadt zu
behaupten. Vgl. auch 370722 K 14. Der Stadt und ihrem Umland brachte ein
Waffenstillstand vom August 1637 Erleichterung (s. Sverges Traktater, Nr. 48), der
zwischen den ernestinischen Herzögen und dem schwedischen Kommandanten von Erfurt,
dem Obersten Heinrich v. der Goltz (1600–1643), abgeschlossen wurde und die
Zustimmung des Kaisers, des sächsischen Kurfürsten und Banérs fand. Er war auf 30
Tage abgeschlossen, galt aber unbegrenzt fort, sofern ihn keine Partei kündigte.
Infolgedessen verließen die Kaiserlichen das Land, die kursächs. Truppen aber
blieben. Ihren Rückzug machte Kf. Johann Georg I. von einem Abzug der schwed.
Besatzung aus Erfurt abhängig. Um den Jahreswechsel 1637/38 führte daher Hz.
Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar nochmals Verhandlungen mit der Stadt und der schwed.
Garnison mit dem Ziel eines Abzugs- und Übergabe-Akkords.
Pufendorf:
Kriegs-Geschichte, 441: „Jnzwischen hat der Churfürst von
Sachsen den Erffurtern nochmals schrifftlich versprochen; Er wollte sie in den
Stand bringen/ darin sie Anno 27 gewesen/ auch von dem Churfürsten von Maynz die
Ratification erhalten/ und sie von allen Injurien frey machen/ wenn sie nur die
Schwedische Besatzung abschaften. Bey der Gelegenheit wurden auff Vermittelung der
Hertzoge zu Sachsen in Weimar Tractaten angestellet/ allwo die vornehmste
Difficultät darinne bestund/ weil die Sächsischen begehrten/ die Erfurter sollten
sie zuvor wegen Abschaffung der Schweden versichern. Denn wenn sie des Kaysers
Ratifikation mit großer Mühe erhalten/ dürfften sie hernach ausgelacht werden/
wenn die Schweden nicht heraus wolten.“ Am 18. 3. 1638 unterrichtete Johan Banér
den schwedischen Reichskanzler Friherre Axel Oxenstierna (FG 232), „mit was für
tractaten die stadt noch immerforth mit den benachbarten fürsten occupiret ist.
Verhoffe aber gleichwol, es werde der Commendant seiner s[ch]anze wahrnehmen und
etwan andere protractiones so viel zeit gewinnung causiren, damit gahr durch eine
interruption des feindes vorhaben daselbst der stadt begirde nach einem unerbahren
abtrit von Ihr Königl. May:tt gedempfett werden möge [...] und wünsche das in
kurzen Ihr Königl. May:tt. armée zu realen diversionen und confusionen des feindes
capabel gemacht werden möge.“
AOSB SA VI, 528, vgl. auch
546f. Da nun der Waffenstillstand von keiner Seite gekündigt wurde, da sich zudem
im Laufe des Jahres 1638 bedeutende militärische Erfolge Schwedens und seiner
Verbündeten einstellten, konnte sich die schwed. Besatzung in Erfurt halten — bis
zum Kriegsende, als sie gemäß den Bestimmungen des Westfälischen Friedens im
August 1650 aus der
Stadt abrückte, die wieder kurmainzisch wurde. Für die Dauer
des Krieges aber behielt die Stadt ihre „wichtige Rolle im System der Ausrüstung
und Finanzierung der schwedischen Armee in Deutschland“. Gerhard Schormann: Der
Dreißigjährige Krieg. Göttingen 1985, 55. Vgl.
Patze V.1.1,
157ff. u. 575ff.; Geschichte der Stadt Erfurt. Hg. im Auftrag des Rates der Stadt
Erfurt v. Willibald Gutsche. Weimar 1986, 140f.; dass. 2., bearb. Aufl. Weimar
1989, 138ff.; Jürgen Nehls u. Mitarb. v. Sigrid Lehmann: Citadelle Petersberg zu
Erfurt. Ein Gang durch die Geschichte. Erfurt 1999, 36.
Daniel Mithoff d. J. (1595–1673), sachsen-lauenburgischer
Hofrat, einst lutherischer Gegner F. Ludwigs als Kommissar Oxenstiernas in den
Stiften Magdeburg und Halberstadt; s. 320313 (S. 434) und 350800 K 11. Pufendorf
berichtet für Mitte 1637 (
Pufendorf: Kriegs-Geschichte,
406f.) bzw. Anfang 1638 (a. a. O., 427f.) ohne genaue Angabe des Datums davon, daß
sich „Mithob“ mit den lauenburgischen Herzögen nach Wien begeben habe, um die
Friedensverhandlungen voranzutreiben. Er hielt sich 1637 und 1638 auch zeitweise
in Hamburg auf, um dort für deren Friedensinitiative zu arbeiten. Vgl. 380210
(Innhausens Reserviertheit gegen Mithoffs großsprecherische Verheißungen) und zu
den lauenburg. Friedensvermittlungen 370729 K 11 u. 380810 K 7. Ein Porträt
Daniels als späteren mecklenburg-schwerinischen Kanzler stammt von Jürgen Ovens
(Herzog Anton Ulrich Museum Braunschweig: Die deutschen Gemälde des 17. u. 18.
Jh.s, Braunschweig 1989, Nr. 273 mit Abb. u. Lit.). — Nicht gemeint ist Daniels
Bruder Hektor (1600–1655), der nach Studien in Italien, in Gießen u. Jena 1625
Hofprediger am sachsen-lauenburgischen Hof geworden war. 1634 wurde er von
Oxenstierna als Kirchenrat und Generalsuperintendent nach Halberstadt gesandt;
nach dem Ende der schwedischen Herrschaft 1635 trat er wieder in lauenburgische
Dienste.
Betrifft die in 380125 erwähnten Verhandlungen.