K Zur Datierung s. Anm. 6. Für den Korrespondenzjahrgang 1637 fehlen alle, für 1638 fast alle Gegenschreiben F. Ludwigs (Der Nährende) auf die Briefe Diederichs v. dem Werder (FG 31. Der Vielgekörnte). Vgl. 370113 K 0. Das dem vorliegenden Brief vorausgehende letzte uns
bekannte Schreiben Werders ist 371231.
Die von Werder korrigierten und hier zurückgesandten „neuen Reime“ des Fürsten sind aus dem Korrespondenzzusammenhang nicht eindeutig zu ermitteln. Möglicherweise handelt es sich um Teile der von F. Ludwig besorgten kommentierten
Übersetzung
FRANCISCI PETRARCHÆ ... Sechs Triumphi oder Siegesprachten (Cöthen 1643), mit deren Korrekturdurchsicht Werder wohl schon in 371028A beschäftigt war. In 371108 hatte er um fernere Belieferung mit Teilen davon gebeten, ohne daß in seinen Folgebriefen
davon noch einmal explizit die Rede wäre. Vgl. auch 371110. Vielleicht ist auch eine biblische Lehrdichtung F. Ludwigs gemeint: Das Buch Hiob/ Nach der Hebreischen Grundsprache Gottsfürchtiger vnd gelehrter Lehrer Auslegung: Jn zwölf vnd dreyzehen silbige deutsche Reime gesetzt (Wittenberg
1638: Johann Röhner), s. 381007 K 7. F. Ludwigs
Hiob erschien im Oktober 1638 oder kurz vorher und könnte Werder ebenso zur Begutachtung vorgelegt worden sein wie Martin Opitz (FG 200). Eine Aufzählung anderer damals übersandter bzw. korrigierter „reimen“ in 371226
K 4 u. 380207 K 3.
Werders Verbesserungen des 5. Teils der Lehrdichtung F. Ludwigs auf das 5. Buch Mose. Ludwigs Werk ist Teil eines großangelegten
biblischen Projekts des Fürsten, das wohl alle 5 Bücher Mose, das Buch Hiob, den Psalter und die Sprüche Salomonis umfaßte. Die Dichtung auf den Pentateuch ist nicht überliefert. S. 371110 K 5. Zuletzt hatte Werder die beiden ersten Teile des 5. Buchs Mose in korrigierter Form zusammen mit
seinem Brief 371226A zurückgesandt. Den Rest desselben konnte Werder nach seiner Durchsicht schon mit 380321A an den Fürsten zurückschicken.
Im März 1638 sollte der seltsame vor Stralsund gefangene Fisch wiederum das Interesse in Kreisen der FG auf sich ziehen. Die Informationsquelle bleibt dunkel: Im
Theatrum europaeum III (1644; HAB: Ge 4° 54) läßt sich kein Bericht finden; ein Flugblatt oder
eine Flugschrift ließ sich auch nicht ermitteln. Nachrichten über seltsame Fische waren allerdings keine Seltenheit und fanden sich auch in F. Ludwigs Bibliothek (
IP, 263r,
Nr. 114: „Ein gefangener walfisch“ und v. a. 265v: „Abriß eines Fisches so zu Stralsundt 1638 gefangen“, ein
Kupferstück, wie anschließend im
IP mitgeteilt wird). So stellt ein Augsburger Blatt von 1616 in Text und Bild „Ein vnerhörtes Wunderzeichen Von einem erschröcklichen wunderbaren Fisch“ vor, der 1615 in dänischen Gewässern gefangen worden war. Er trug als bizarre
Körperauswüchse ein Schwert, zwei Hellebarden, zwei menschliche Füße, auch eine kryptische Buchstaben-Inschrift. S. Deutsche Illustrierte Flugblätter des 16. und 17. Jahrhunderts. Hg. Wolfgang Harms. Bd. I: Die Sammlung der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel, Teil 1: Ethica, Physica. Tübingen
1985, Nr. 216. Auch sonst gehörten seltsame Körperauswüchse, Zeichen und kryptische Inschriften, „Charactere“, zur Grundausstattung der publik gemachten Fälle. Vgl. a. a. O., Nr. 215 und 217, ferner a. a. O., Bd. IV: Die Sammlungen der hessischen Landes- u. Hochschulbibliothek in Darmstadt. Tübingen
1987, Nr. 300 u. 301; a. a. O., Bd. VII: Die Sammlung der Zentralbibliothek Zürich. Tübingen 1997, Nr. 179; Ingrid Faust unter Mitarb. v. Klaus Barthelmess: Zoologische Einblattdrucke und Flugschriften vor 1800. 5 Bde. Stuttgart 1998–2003, I, Nr. 102–144. Vgl. ferner Flugschriftensammlung Gustav Freytag.
Bearb. v. Paul Hohenemser. Frankfurt a. M. 1925, Nr. 257 u. 5631. Dazu die Volltext-Microfiche-Ausgabe München u. a.: Saur o. J. Über einen seltsamen Fisch berichtet eine Flugschrift von 1638: Zeitungen Aus Straßburg, wie Freyburg von Ihr. Fürstliche Gnaden ist eingenommen worden. Auch von einem
grossen Wunderwerck so sich mit einer Evangelischen Kirchen, In Schlesien 13 Meilwegs von hier hat zugetragen. Darneben Zeitun
[sic] auß Wien, wie sich zu Preßburg ein Fewriger Trach am Himmel hat sehen lassen, auch von einem seltzamen Fisch der da herumb ist gefangen
worden. O. O. 1638. 4° 8 S. (Slg. Freytag, Nr. 5631). Vgl. die Beschreibung des Stralsunder Wunderfischs in
Christian: Tageb. XIV, 563v (3. 3. 1638): „Avis: vndt abriß bekom
men, von einem wunderbahren fisch, der zu Stralsundt gefangen worden, mitt eines
Menschen antlitz, vndt
inful [von lat. infula, kultische Stirn- oder Kopfbinde der Priester und Vestalinnen, später auch der Kaiser; zum Zeichen der religiösen Weihe auch den Opfertieren umgelegt] auf dem haupt, mitt etzlichen doppelten creutzen, auch zween fahnen vndt buchstaben darinnen,
Jt
em: einem Todtenkopf, einem Stück [Kanone], einem Sebel, 3 pistolen, dreyen fackeln, deren zween aufrechtt, die mittelste aber vnder
sich gekehrt, vndt einem doppelten creutz, so auß seinem Munde gehet. Die bedeuttung dörfte wundersam sein.“ Am 20. 3.
heißt es dort nur noch (a. a. O., 569r): „Es soll auch mitt dem gefangenen fisch zu Stralsundt gar gewiß sein“. In 380302A wird auch Hans v. Dieskau (FG 212) von F. Ludwig um seine und seiner Freunde Meinung zu diesem Fisch gebeten. Ihm wird eine Zeichnung gesandt und zurückerbeten. Die in den
Fähnlein erkennbaren Buchstaben geben zu Entzifferungsversuchen und Auslegungen Anlaß, deren sich F. Ludwig aber nicht sicher ist. In seiner Antwort 380303 kommt Dieskau das Tier jedenfalls ominös vor. Mit 380312 schickte Ludwig seinem Neffen F. Christian II., der nach Ausweis seines Tagebuchs
bereits von dem seltsamen Fang wußte (s. o.), ebenfalls eine Abbildung, die er auch F. August v. Anhalt-Plötzkau (FG 46) zeigen könne, und fragte ihn, was er davon halte.
Nicht ermittelt, kaum verwandt mit Gf. Wilhelm Heinrich v. Eisenberg, der in 250218A VII als Teilnehmer eines Heidelberger Ritterspiels vom Sommer 1613 begegnet (s. 250218A K VII 31). Werder erblickt, vielleicht ironisch
oder ein wenig spöttisch, im enigmatischen Aussehen des Fisches ein Zeichen für die drohende Einquartierung von vier kursächsischen Regimentern zu Roß, von der ihm der aus Dresden zurückgekehrte Hans Caspar Eisenberg benachrichtigte. Zum Jahreswechsel 1637/38 versuchten die Anhaltiner in
der Tat verzweifelt, Wintereinquartierungen der ksl. und Reichs-Armee in ihren Territorien unter Hinweis auf ihre enorme Kontributionsleistung für die in Magdeburg stationierte kursächsische Garnison abzuwenden. Vgl. 380122 K 1;
KU IV, 240ff. u. 272ff. Im Bemühen, dieser
Unterhaltsverpflichtung peinlich genau nachzukommen, um von Einquartierungen verschont zu bleiben, berief die fl. Herrschaft für den
13. 2. 1638 eine Zusammenkunft mit dem Engeren und mit dem Größeren Landstände-Ausschuß nach Bernburg ein, um die stockende Abgabenerhebung zu regulieren.
KU IV, 279ff. Im Brief der Fürsten an den Kaiser vom 13./ 23. 2. 1638 wird der völlige Ruin von Land und Leuten in Anhalt geschildert und die Unmöglichkeit beteuert, weitere Kriegsbelastungen, insbes. Einquartierungen, auch nur befristet zu ertragen. Auch in Interpellationen an den
sächsischen Kurfürsten wird das Unheil drohender Einquartierungen abzuwenden versucht. Der aber versichert am 24. 2. 1638, nichts tun zu können und dem Kaiser „freye Hand laßen“ zu müssen.
KU IV, 293, vgl. 289ff. Danach schweigen die in
KU veröffentlichten
Quellen bis zum Sommer 1638. Die Erleichterung der Kontributionslasten für die Garnison Magdeburg und die Verhinderung einer drohenden gewaltsamen Eintreibung gaben erneut Anlaß zu anhaltischen Interventionen beim Kurfürsten im Sommer und Herbst 1638. Vgl. etwa
KU IV,
332 u. 376.
Fn. Sophia v. Anhalt-Köthen (AL 1629. TG 38). Zur Praxis innerhalb der FG, in bestimmten Fällen den Frauen die Gesellschaftsnamen der Ehemänner beizulegen, vgl. 371110 K 8.
Im Ebst. Magdeburg und den von ihm abhängigen Bistümern und Stiften Brandenburg, Halle, Havelberg, aber auch andernorts wurde der 21. 2. als Festtag des Bischofs und Märtyrers Felix begangen.
Grotefend II.1, 15,
64, 72, 110 u. II.2, 99. Dieses Datum fügt sich angesichts der unmittelbaren Nachbarschaft Reinsdorfs zu Köthen nicht recht zum Empfangsvermerk vom 27. 2., desgleichen der Festtag des Faustinus (des Glücklichen oder Glückhaften) am 15. 2. im
Kalender Zerbst 1654, 90f. Ein von
Werder benutzter Kalender von David Herlitz (s. 371110) verzeichnet in der uns erreichbaren Ausgabe für das Jahr 1646 nur am 4./ 14. 1. Felix; die hier genannten Namenspatrone im Februar (bis zum 27. 2.) geben für eine Erklärung des „Glückseligen“ nichts her. Vgl.
Kalender Herlitz 1646.
Wir setzen wegen des Präsentationsvermerks F. Ludwigs das Abfassungsdatum schätzungsweise für den 26. Februar an.