Beschreibung der Quelle
Q HM Köthen: V S 544, Bl. 282r–283v [Anschriftnotiz: 282r], 283v leer
[Handschrift: [282r]]; eigenh. Konzept. (Bl. 282v: s. Beil. I; Bl. 283r: Sonett Fürst Ludwigs auf Martin Opitz’ geplante Hochzeit, s. 371208 I.) — Unvollständig veröffentlicht in
KE,
125f.;
KL III, 104f. Bibliographisch nachgewiesen in
Szyrocki (1956), 204;
Opitz-Brieferepertorium, Nr. 239;
Bürger, S. 952 Nr. 93.
Text
Es ist dem Nehrenden erst fur weiniger Zeitt des Gekrönten deutscher Psalter
1 mitt
seinem schreiben vom 27. des Wintermonats abgewichenen 1637. Jhares
2 zukommen; den er Nehrende
a mitt sonderbahrer
b erfreuung empfangen, mitt grosser
c lust und vergnugung als ein kunstlich gesetztes werk belesen, und der ubersendung
wegen aller gebuhr und
d fleisses sich
a bedancken thut
e ;
f wan auch
a von obgemelten gekrönten seine
g ferner in den druck gegebene und angezogene anmutige
a schriften
3 werden ankommen, soll dem Nehrenden dadurch ein sonderbahrer dancknehmender gefallen ebener gestalt
h
geschehen und
i wird er diese gedechtnus
j unterlassen können. Weill den zwar folglich
k dem Gekrönten nicht unangenehm sein kan
l , dar er sich sonderlich eines herrlichen urtheils getröstet,
dessen
m er dann auch theillworden, und vorlengsten erlanget, das ihme die gedancken aus
n der fruchtbringenden gesellschaft uber diesen seinen deutschen Psalter zukommen
4 ,
der zwaren
5 keines sonderbahren
o verbesserns vonnöten, sintemall
p er fleissig und kunstlich ausgearbeitet[,] so hatt sich der Nehrende hiemitt erkundigen wollen, ob ihme dergleichen wolmeinende
a erinnerung, als
q obgedachter unserer
a gesellschaft zwecke durchaus gemess nicht möchten zuwider fallen, soll darauff mitt allem fleisse durchforschung nach der besten und
r
reinesten deutschen art vorgenommen werden; Und dessen mitt weinigem einen vorschmack zu geben, ist fur gut gefunden worden, ob in dem 32. Psalm
6 , weill darinnen
s etwas von der Reimkunst
t mit enthalten
t, den einen
reim daruber angefugter
u massen, nechst andern gar
a weinigen
v umbzusetzen, alleine zu dem ende, damitt
w wan es dem gekrönten beliebig, das man ferner
dergestalt fortfharen solle, er sich hierunter freywillig erkleren wolle. Jm ubrigen wird dem Gekrönten vom Nehrenden alles selb begehrendes wollergehen gewuntschet und verbleibet des Gekrönten
gantzwilliger Nehrender.
Cöthen. den 11. des Aprils im Jhar 1638
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