K 380522 und 380522A wurden aufgrund der geringen räumlichen Entfernung am selben Tag und vom selben Boten („zeiger“) F. Ludwigs (Der Nährende) zugestellt. Die Antwort Diederichs v. dem Werder (FG 31. Der Vielgekörnte) 380522B trug
dieser sogleich nach Köthen, möglicherweise auch die von Cuno Ordomar v. Bodenhausen (FG 69. Der Bequeme) gewünschten Wappen (s. Anm. 3).
F. Ludwigs unveröffentlichte Dichtung auf den Psalter des Königs David. Die einzelnen Psalmen werden poetisch jeweils in einer kurzen Inhaltsangabe („Inhalt.“), einer Paraphrase
des Bibeltextes („Schrifft.“) und in einem mehrstrophigen didaktischen Gedicht („Lehren.“) behandelt. S.
Conermann: Ludwig und Christian II. von Anhalt, 411–415. Erstes Manuskript im HM Köthen: V S 673. 147 Bl. Erwähnt 1650 in
IP, 333r: „Der Psalter in Reimen gesatzt So Sr. hochseel F. G. eigen handt“. Incipit: „Der Psalter. lehren aus dem 20. Psalm“. Titelbl. wohl bald nach 1710: „Der gantze Psalter da bey Jedem Psalm 1) der Jnhalt 2) der Psalm 3. Nützliche Lehren
aus denselben in Teutzsche Verse gebracht durch den durchl: Fürst Ludwigen von Anhalt etc. den Urheber der Fruchtbringenden Gesellschafft. alles hier mit eignen hefften, u. hand selbst geschrieben, wie ein Jeder der deßen hand sonst gesehen gleich erkennen
kan. NB Jch habe es aus deßen Bibliotheck von Plötzkow mitgebracht da es inter qvisqvilias heraus gesucht, habe aber 3 heffte nicht finden können die also mangeln. Es ist ein unvergleichl. Monumentum der ehemahligen Gottesfurcht dieses Fürsten Hodie ubi sunt
ejusmodi? rariores corvo albo Er hat auch den gantzen Hiob in Teutzsche Verse übersezt, so in Wittenberg gedruckt in 4to 1638., welches eben so wie dieses Mstum zu gerichtet. vid. Wendelinus in Orat. ejus funebri[um] Becman in Historia Anhalt. in vita hujus principis“.
Lücken zwischen dem 30. u. 37., dem 99. u. 107. und dem 148. u. 150. Psalm. Außerdem fehlen der Schluß des 45. Psalms und die ersten beiden Strophen der dazugehörigen Lehren. Die Vorrede (3 Bl.) folgt am Schluß. Außer dem Titelbl. und einem kleinen Blatt mit
Korrek-
turen [?] Diederichs von dem Werder (zw. 44. u. 45. Psalm) eigenhändig. Vielleicht weist die Angabe des Verfassers am Schluß des unvollständig erhaltenen Manuskripts — „Ende des Psalters. 10. Decemb. 1631“ — darauf hin, daß F. Ludwig schon damals
das gesamte Werk einstweilig abgeschlossen hatte.
Zweites erhaltenes Manuskript im LHA Sa.-Anh./ Dessau: Abt. Bernburg C 17 Nr. 202. 214 Bl. Kein altes Titelbl., Bl. 1r– 3v „Vorrede Vber den Psalter.“, Bl. 4r–214r Ps. 1–150; Bl. 214rv „Liedt.“ Beiliegend ein Zettel mit acht Versen von der Hand F. Ludwigs (Bl. 158a).
Abschrift zweier Schreiber, von F. Ludwig eigenh. verbessert. Vgl.
IP, 333r „Der Psalter david in deutsche Reimen gebracht Manuscriptum”. Von dem anhaltischen Archivar Gottlieb Krause im 19. Jh. auf dem Dessauer Aktentitel fälschlich (F.
Ludwigs Hofprediger und Superintendenten) Daniel Sachse zugeschrieben. Das Datum des 27. 9. 1638 könnte den Anfang oder Abschluß der eigentlichen Abschrift bezeichnen, während die Angabe des 18. 12. 1638 unter dem hinzugefügten Lied wohl dessen
Zusatz bzw. den Abschluß des Manuskripts datiert. — F. Ludwig pflegte Diederich v. dem Werder seine eigenen Werke und solche anderer Mitglieder der Akademie zur Durchsicht zuzusenden. Der mit vorliegendem Brief übersandte (zweite) Bogen der Psalterhandschrift
umfaßte 6 Blätter. Den ersten Teil des (spärlich korrigierten) Psalters samt dem durchgesehenen
Christlichen Fürsten (s. Anm. 2) wird Werder mit 380522B zurücksenden, den zweiten Bogen des Psalters mit 380602. Das dritte Stück desselben
wird ihm von F. Ludwig mit 380608A übermittelt (Empfang: 380609A); es geht mit 380619 wieder an F. Ludwig zurück. Weitere Korrekturphasen
dokumentiert in 380721, 380724, 381114, 381116A, 381123, 381130 u. 381218. — Vgl. allg. zur
Psalmendichtung des 17. Jhs. 371030 K 4.
Übersetzung eines auf einem Werk des Antonio de Guevara beruhenden italienischen Fürstenspiegels durch F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51): Die Vnterweisung Eines Christlichen Fürsten
(Cöthen 1639). S. 371027 K 4 u. 5 u. 380602 K 3. In einem der verschollenen Briefe F. Ludwigs an Werder muß die Bitte ergangen sein, Werder möge F. Christians Übersetzung ein Widmungsgedicht beisteuern. In 380321 bezieht sich F. Ludwig bereits zumindest
auf eine vorliegende Zustimmung Werders zu diesem Vorschlag. In 380522B kündigt Werder dann die baldige Übersendung des Widmungsgedichts an, welche mit 380602 erfolgt. Werders Widmungssonett s. dort, Beil. I.
F. Ludwig hatte Cuno Ordomar v. Bodenhausen (FG 69. Der Bequeme) beauftragt, Wappen von vier in der FG vertretenen adligen Geschlechtern zu beschaffen. S. 380522.
Werders Reimgebet in 380509A.
Zur Schwangerschaft von Werders zweiter Gattin Juliana Ursula, geb. v. Peblis, verw. v. Krosigk (Die Vielgekörnte. PA) vgl. 380502 K 1.
Der Helenentag — nach der römischen Kaiserin Helena, Mutter Konstantins d. Gr., benannt — fiel in manchen Orten und Diözesen auf den 22. Mai. Auch in
Kalender Herlitz 1651 ist der 22. 5. im alten und neuen Kalender der Festtag der Helena. Vgl.
Grotefend I, 84; II.1, 68; vgl. auch
Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon; Ökumenisches Heiligenlexikon.
Einen Sibyllentag konnten wir nicht nachweisen. Auch das
HWDA VII, 1655ff. und Otto Wimmer/ Hartmann Melzer: Lexikon der Namen und Heiligen. Innsbruck u. Wien 1984, 742f. geben keine Hinweise.
Entsprechend der „Satzung“ im allgemeinsten Sinne einer Regulierung die Ordnung der Tage, d. i. der Kalender.
Stieler, 2041: die „Satzung“: „
constitutio, praeceptio, praescriptum,
ordinatio“, auch „
dispositio“ u. a.
Dasypodius, 404: „geSatz/ oder Satzung.
Nomos, latinè Lex, Decretum, Institutum, Constitutio [...] Praescriptio“;
Schottelius, 1392:
„satzung
edictum, constitutio.“ Vgl. die bis ins 19. Jh. in der Schweiz erhaltene „Tagsatzung“ oder „Tagesatzung“ als offiziell anberaumter Versammlungs- oder Verhandlungstag bzw. die Versammlung selbst; noch heute in Österreich als Behörden-
oder Gerichtstermin. Vgl.
Campe Wb. IV, 766;
DW XI.1.1, 84;
Fuchs/ Raab, 780;
Götze, 45;
Haberkern/ Wallach, 610;
Paul Wb., 991f.;
Nabil Osman (Hg.): Kleines Lexikon untergegan-
gener Wörter. Wortuntergang seit dem 18. Jdt. München
81994, 195. In 380320 I übersetzte Hz. August d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227) Kalender schlicht mit „Tage verzeichnuß“; s. dort T I i. Vgl. auch 380619 K 6
„jahrsatz“.
Dem Brief liegen keine Verse mehr bei. Es wird sich um das Reimgesetz eines
Neumitglieds gehandelt haben. Vgl. die Mitgliederliste 371220 I (1637 und ergänzt 1638). Erst in 380721 (I) ist zwischen F. Ludwig und Werder wieder von der Korrektur von Reimgesetzen neuer Mitglieder die Rede.