Werder hatte das Sonett F. Ludwigs auf dessen
Ausgabe der Übersetzung von Jean Du Bec-Crespin:
Histoire du grand Empéreur Tamerlanes durchgesehen und verbessert zurückgesandt: Denckwürdige Geschichte/ Des grossen Tamerlanis/ der Parthen vnd Tartern Käysers
...
Für etzlichen Jahren ins Französische aus den alten gedechtnus Brie-
fen der Araber zusammen gebracht/ vnd nun verdeütscht (1639: Cöthen), Bl. A [ij] r, s. 380602 II. Die ursprüngliche Verdeutschung von Johann Joachim v. Wartensleben (FG 108) war von F. Ludwig vollendet und
herausgegeben worden. Vgl. 370902 K 11; ferner
380405 I (Werders eigenes Sonett zum
Tamerlan).
Tobias Hübners (FG 25. Der Nutzbare) Übertragung der Schöpfungsdichtung:
LA SECONDE SEPMAINE DE GUILLAUME DE SAluste Seigneur du BARTAS. Die Andere Woche Wilhelms von Saluste Herrn zu Bartas (Cöthen 1619–1622). S. 310000 Q.
Hübner hatte noch selbst begonnen, die Übertragung nach den gewandelten prosodischen und metrischen Anschauungen von Martin Opitz v. Boberfeld (FG 200) zu überarbeiten (vgl. 371112), war aber 1636 darüber verschieden, so daß F. Ludwig und Diederich v. dem Werder die
Aufgabe vollendeten: Die Erste und Andere Woche Wilhelms von Saluste Herren zu Bartas (Cöthen 1640). Vgl. 310000 Q, 371027, 371112, 371116, 380609A, 380721 u. 381105.
Hans Bastian v. Zehmen auf Weißendorf und Cloda (1598–1638) hatte seit 1631 als Offizier in der kursächsischen Armee (auch unter Hans Georg v. Arnim [FG 255] und Hz. Friedrich Wilhelm II. v. Sachsen-Altenburg [FG 577]) gedient
und am 7. 9. 1631 an der Schlacht bei Breitenfeld teilgenommen. Im August 1635 zum Obristen befördert, tat er Dienst in der Magdeburger Garnison unter Dam Vitzthum v. Eckstädt (FG 312; vgl. 371221 K 6). Im April und Mai 1637 trat er mit Kontributionsforderungen an die Anhaltiner
heran und tauchte auch in den Folgemonaten im Anhaltischen regelmäßig auf. Vgl.
Christian: Tageb. XIV, 427r, 478r u. 554rf. Im Mai 1638 drohte er erneut mit Exekutionen und Einquartierungen, falls die anhaltische Kontribution für die Magdeburger Garnison nicht
vollständig eingebracht würde. Vgl. a. a. O., 580v, 584r, 588r, 593r u. 599v. Am 9. 5. 1638 ging die Nachricht um, Zehmen, durch den Tod Dam Vitzthums seit kurzem Kommandant der Magdeburger Garnison, werde mit dem größeren Teil derselben aufgrund befürchteter Vormärsche der
Schweden unter Johan Banér (FG 222; vgl. zuletzt 380605) abrücken. Vgl. a. a. O., 592r, ferner 621r; insgesamt
KU IV.1, 146ff. u. 277. Wenig später befahl Kf. Johann Georg I. v. Sachsen nach Auskunft seines Schreibens vom 10. 6. 1638 an den ksl. Heerführer Gf.
Matthias Gallas Oberst Zehmen, mit seinem Regiment Oberst Hans Georg Haubold v. Schleinitz (FG 169; vgl. 381006 K 4 u. 381107) nachzuziehen, um die Garnisonen in Mecklenburg (bes. Dömitz) abzulösen.
Documenta Bohemica VI, Nr. 639, vgl. Nr. 621 u. 657
(Mitte Juli war das „Zehmische“ Regiment schon an der Oder). Dieser Befehl gehörte zu den letztlich vergeblichen Aufgaben der ksl. und verbündeten Truppen im Frühjahr und Sommer 1638, den sich verstärkenden schwedischen Truppen an der Küste Pommerns ein starkes vereinigtes
Heer entgegenzuführen. Vgl. zur Kriegslage an der unteren Elbe und Oder 380503 K 5, 380605 K 7–11; zu Zehmen vgl. 370517 K 5, 380609A, 380619 u. 381006 K 4. Zehmen selbst aber scheint vorerst in Magdeburg geblieben oder dorthin zurückgekehrt zu sein. Am 14. 7. 1638 notierte F.
Christian II. nämlich die Nachricht aus Magdeburg, „daß der Oberste Zehme alda, von dem Obersten Christian [recte: August] Fitzthumb vorgestern im Duel erstochen word
en. Jst billich zu beklagen, weil er auch vnserm Fürstenthumb wol affectionirt gewesen, vndt
vor daßelbe bey ChurSaxen, fleißig intercedirt.“ A. a. O., 625v. Vielleicht hat sich F. Christian in diesem Urteil getäuscht. Tatsächlich suchte Zehmen in Magdeburg trefflich seinen persönlichen Vorteil: „etzliche 1000 Rthl.“ wußte er sich in Magdeburg beiseite zu legen, wie sein Mörder in
seinem Tagebuch festhielt. Dam
Vitzthums Bruder August, der nach Magdeburg gekommen war, um die Beisetzung seines im März 1638 in Rostock gestorbenen Bruders zu organisieren (vgl. 380501 K 7), berichtet: Zehmen, abkommandiert ins Feld und „sehende, daß ihm dieses [sein
einträgliches Auskommen in Magdeburg] benommen und Magdeburg mit einem andern Commendanten [dem Obristen Christoph v. Drandorff (Trandorff), vgl. 381006 K 4] versehen wird, stellte sich kranck, extravagirte in seinen reden und war aus aller vernunft, hatte keine ruhe“, als er am
21. 7. 1638 aus eigenem provokativem Verschulden mit August Vitzthum v. Eckstädt zusammenstieß und im Degenduell unterlag. Die Tat blieb für den Täter ohne Folgen. Vgl.
Gauhe I, 2215;
König: Adels-Historie I, 1099f.;
Redlich
I, 382–384; Johann Christian v. Hellbach: Adels-Lexikon. 2 Bde. Ilmenau 1825/26, II, 811; [Fr.] Budczies: Aus dem Tagebuch des Obersten Vitzthum von Eickstädt. In: Geschichtsblätter f. Stadt und Land Magdeburg 10 (1875), 280–285 (Zitate oben hier S. 284); vgl. auch Fr. Budczies: Der
Feldzug der sächsischen Armee durch die Mark Brandenburg im Jahre 1635 und 1636. Aus dem Tagebuche eines Zeitgenossen. In: Märkische Forschungen 16 (1881), 303–386, hier 303. — Art und Gründe der im vorliegenden Brief genannten Reise oder Rückkehr Zehmens nach Köthen
sind unklar. Das avisierte Treffen mit ihm scheint nicht mehr zustande gekommen zu sein, s. 380619. Er wurde auch nicht, trotz der vom Fürsten angestellten (jedoch sofort verworfenen Überlegung, s. unten T q) nicht in die FG aufgenommen.
Medardus, Bf. v. Noyon/ Picardie (um 475 – 560), dessen Feiertag in der röm.-katholischen Kirche am 8. Juni gefeiert wird. Als Patron der Bauern wurde er in zahlreichen verbreiteten Bauernregeln zitiert
und i. d. R. für trockenes Wetter zur Heuernte angerufen. („Wie’s Wetter zu Medardi fällt, es bis zu Mondes Schluß [dem nächsten Neumond] anhält“).
Ökumenisches Heiligenlexikon. Vgl. auch Des Abenteurlichen Simplicissimi Ewig-währender Calender (Nürnberg
1671; Faksdr. mit einem erklärenden Beiheft von Klaus Haberkamm, Konstanz 1967), 116: „Dieser deß Medarti Tag [8. 6.] hat vor unvordencklichen Jahren den Nahmen gehabt/ wann es daran Regne/ daß alsdann daß Regenwetter noch 30. Tag außtawren werde/ und solches sey durch
die Erfahrung offt bezeugt worden“. Allgemein heißt es zum Juni: „Brachmond dürr | Nicht haben gern wir/| Brachmond naß | Lehrt Schewern und Faß | Aber zu Zeiten ein Regen | Bringen den Segen.“ (S. 112). Vgl. ferner
Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon;
Grotefend II.2, 142;
Kalender Herlitz 1646 und
Kalender Herlitz 1651 (8. 6. im neuen und alten Kalender als Festtag des Medardus);
Kalender Zerbst 1654, 316f. — Zur anhaltenden Trockenheit im
Anhaltischen im Frühsommer 1638 vgl. 380502 K 5.