Bearbeitet von Alejandro Zorzin

1. Referenz

Brief Karlstadts an Spalatin vom 6. Dezember 1518 (KGK 98).

2. Inhaltliche Hinweise

Karlstadt informierte Spalatin am 6. Dezember, dass der Wittenberger Rektor Bartholomäus Bernhardi für die vakante Kemberger Propststelle gewählt und ernannt worden war.1 Da die kurfürstliche Bestätigung noch ausstand, drückt Karlstadt mit seiner Bemerkung ([…] was nicht meines Vorteils wegen, mir scheint zu verhindern ist2) aus, dass er mit der Wahl nicht einverstanden war. Da er sich gleich im Anschluss daran bei Spalatin für etwas entschuldigt, das er ihm geschrieben hatte3, ist ein verschollenes Schreiben zu vermuten. Darin könnte Karlstadt Anspruch auf Benefizien aus der vakant gewordenen Kemberger Propststelle angemeldet haben, da er zur Entschuldigung seine Notlage anführt, aber auch sein Vertrauen darauf, dass Gott ihn ernähren werde. Ein solcher Brief stünde im Einklang mit dem seit Jahresbeginn von Karlstadt betriebenen Versuch, durch Fürsprache Spalatins zusätzliche Pfründeneinnahmen vom Kurfürsten zu bekommen.4


1 Iam electus seu nominatus est ad Parochiam illam, […] quae in Kemberg vacavit, […] Rector nostrae Academiae, […]. Wahl und Nominierung wurde vom Wittenberger Allerheiligenstift beschlossen; der Kurfürst konnte den Vorschlag bestätigen oder ablehnen.
2 […] qui non meo commodo, mihi impediendus videtur.
3 At quod ego ad te scripsi, mea necessitate, mea infirmitate coactus feci: nec haesito, me Deum nutriturum, modo si firmam in eum spem, curam denique omnem transtulero.
4 Vgl. z. B. Karlstadts Brief vom 14. Juni 1518 an Spalatin [KGK 87,], in dem er zugibt, sich in einer derartigen (wirtschaftlichen) Notlage zu befinden, dass er weder Bücher noch die zur Körperstärkung nötigen Mittel erhalten könne.
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