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Wilhelm von Kalcheim gen. Lohausen widmet Herzog August d. J.
von Braunschweig-Wolfenbüttel seine Sallust-Übertragung
Wilhelm v. Kalcheim gen. Lohausen (FG 172) übersendet Hz. August d. J. v. Braunschweig-
Wolfenbüttel (FG 227) ein Exemplar seiner Sallust-Verdeutschung Von Catilinischer
rottierung vnd Jugurthischem Krieg (1629) mit einer handschriftlichen Widmung.
Beschreibung der Quelle
Q [Kupfertitel:] C. CRISP. SAL. | Von Catilinischer | rottierung vnd Jugurthi | schem
Krieg verteutscht: | Sambt | Etlichen Anmerckungen | Vnd | Angehengten Kriegs Discour-
| sen | Durch | Wilhelm von Cal- | chūm gñt Lohausē , | Obristen | Bremen im
iahr. | 1629. [Kolophon, Bl.(Eeee 4)r:] Gedrucket zu Bremen | Bei Berthold de Villiers,
im Jahr | M DC XXIX. (HAB 162.1 Hist.). Handschriftl. Widmung auf Vorsatzbl.
Vgl. „Zu den Abbildungen“, S. 97f.
Text
[digitales Faksimile: (Eeee 4)r:]Jhrer Furstlichen Gnaden
Jhrer Furstlichen Gnad
en herren Augusto Dem Jüngern hertzogen zu Braunschweig
vnd Luneburg, seinem Gnädigen Fursten vnd herren, vberschickt diß
Büchlein in Vnterthaniger Dienerpietung
a
Auß Bremen den 16. Febr: 1630
Wilhelm von
Lohausen mp. Kommentar
K
Ein Begleitbrief Wilhelms v. Kalcheim gen. Lohausen (FG 172) an Hz. August d. J. v.
Braunschweig und Lüneburg (FG 227) [wegen seiner späteren Erbschaft des Teilft. Wolfenbüttel
(1635): August d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel] zu dieser Buchsendung hat
sich in der HAB nicht erhalten. S. 300215 K 1. Vgl. auch 291009. — Zur literarischen
Produktion während seiner Kriegsgefangenschaft in Bockenem 1626/27 s. 291009,
291222, 300215. Seine Sallust-Übertragung verzichtete auf eine Widmung, gibt aber in
der undatierten „Vorrede zum Leser“ (Bl. *2r–**1r) in der Fiktion, Sallust habe den
Übersetzer gebeten, daß „jhme der Röhmische lange rock [i. e. Toga, Hg.] auß- und an
dessen statt ein alter Teutscher mutzen [kurzes Kleidungsstück, Wams. Vgl. Stieler,
1315 (s. v. der Motzen); DW VI, 2603 (s. v. der Motz), 2837f. (s. v. der Mutz, Mutzen)]
angezogen werden möchte“ (Bl. *2v), einen programmatischen Hinweis auf Kalcheims
Übersetzungs-Anspruch: „Das alte Teutsche tuch belangend/ gestehe ich auch gantz
frei/ daß darinnen nach meinem vorsatz der rein unvermengt Teutsch zuschreiben gefasset/
mir selbst nicht habe genung thun können: inmassen des außländischen einschlags/
der gantz gebräuchlich/ und/ wie man sagt/ Teutsch stadtrecht erlangt hat/ unvermerckt
so viel mit unterlauft/ daß die fruchten des Babylonischen thurns/ nemblich der
sprachen verwirrung/ handgreiflich darinn zu spüren. Sintemahln/ wie von gelehrten berichtet
wird/ unsere Teutsche ein sehr grosse gemeinschaft mit den Griechisch und La- teinischen sprachen hat: daß/ wo nicht aller/ doch des meistentheils worte ursprung und
abfluß dannenhero zu erweisen. Muß derowegen biß daran/ daß von denen der hochlöblichen
fruchtbringenden gesellschaft/ was für frembde worte/ obangeregtes Teutsches
burgerrecht erlangt haben/ oder nicht/ belehret seie/ es auch dieses orts bei dem
versuch bewenden lassen.“ (Bl. *3vf.) Vgl. dazu auch die Darstellung Kalcheims auf dem
Kupfertitel (S. 147; s. „Zu den Abbildungen“, S. 97f.). Der Sallust-Übersetzung folgen
„Etzliche über vorhergehenden Geschichtschreiber zusammengetragene kriegs-Discoursen“,
die das Muster der von François de La Noue (1531–1591; Militärführer der Hugenotten,
1580 in span. Gefangenschaft geraten) ebenfalls in Gefangenschaft verfaßten
Discours politiques et militaires (1585) verraten (vgl. E. v. Schaumburg: General Wilhelm
von Calckum genannt Lohausen, ein Bergischer Kriegsmann. In: Zs. des Bergischen Geschichtsvereins
3 [1866], 1–223, 76). Die Kapitelüberschriften weisen u. a. auf folgende
Themen hin: „Von kriegs rechtmessigen endursachen“, „Von kriegsübungen“, „Von Wafen
und gewehr“. Gleichzeitig beschäftigte sich Kalcheim während seiner Gefangenschaft
mit dem Festungsbau. S. 300215 K II 3.