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310411 Fürst Ludwig an die Mitglieder der Fruchtbringenden Gesellschaft in seiner Übersetzung Der weise Alte nebst den darin enthaltenen Widmungsgedichten
[Inhaltsverzeichnis]
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310411

Fürst Ludwig an die Mitglieder der Fruchtbringenden Gesellschaft in seiner Übersetzung Der weise Alte nebst den darin enthaltenen Widmungsgedichten


1643 erschien F. Ludwigs Übersetzung Der weise Alte nach dem französischen Original Le Sage Vieillard des Genfer Predigers Simon Goulart de Senlis (Lyon 1605 und erneut Lyon 1606). Mit diesem Unternehmen ist F. Ludwig nicht nur an einer Verbreitung eines aus seiner Sicht vorbildlichen Buches der Weisheitsliteratur gelegen. Wie er in seiner Vorrede „An Alte und Junge der Fruchtbringenden Geselschaft“ festhält, sieht er in seiner Übersetzungsarbeit zudem ein Mittel zur Förderung der deutschen Sprache. Nach Ausweis dieser Widmungsepistel führte F. Ludwig die Übersetzung bereits 1630/31 aus. — Eine überlieferte Handschrift, die zusätzlich spätere Korrekturen des Fürsten aufweist, dokumentiert den frühen Textzustand. Das Vorwerk der Übersetzung enthält ne- || [388] ben der auf den 11. April 1631 datierten programmatischen Widmungsvorrede an die alten und jungen Mitglieder der Fruchtbringenden Gesellschaft auch ein von ihm aus dem Französischen übertragenes Sonett in Alexandrinern sowie ein weiteres vierstrophiges Gedicht, das von Tobias Hübner (FG 25) ebenfalls aus Goularts Original übersetzt worden ist. Alle drei Texte geben nicht zuletzt aufgrund der Korrekturen F. Ludwigs in der Handschrift en detail und prozeßhaft Einblick in die von der FG angestrebte Sprach-, Schreib- und Literaturreform. Auffällig viele dieser von F. Ludwig getroffenen Verbesserungen wiederum spiegeln sich in Christian Gueintz’ (FG 361) Normierungsversuchen, der als ,Der Ordnende‘ in seinen Sprachwerken die Unregelmäßigkeiten in der deutschen Rechtschreibung zu beheben versucht.

Beschreibung der Quelle

Widmungsbrief und Gedichte in der Handschrift


Q (Simon Goulart de Senlis:) LE SAGE | VIEILLARD, | [Zierst.] | DESCRIT DE DIVERS | AVTHEVRS, | PAR S. G. S. | [Holzschn.-Vign.] | A LYON, | Pour Antoine de Harsy. | [Linie] | M. DCVI. 12°; 7 Bl., 436 S., 1 Bl. — HAB: 1118.10 Theol. 2. Expl. SUB Göttingen: 8 PHIL VI 8684. Diese zweite Auflage ist ein unveränd. Nachdruck der Erstausgabe Lyon 1605 (FB Gotha: Phil. 8° 00297/03). Vgl. A.-H. Chaubard: Le Sage Vieillard par Simon Goulart. Un exemplaire inconnu de la première édition [1605]. In: Bibliothèque d’Humanisme et Renaissance. Travaux et Documents 27 [1965], 322–328, 323). —Übers. von F. Ludwig: Der weise Alte, | welcher | Durch geistreiche betrachtungen | Eines langen undt kurtzen Lebens, | deßen beschaffenheiten, art undt ursprungs, | der Bäume, des lebens unda der wissenschafft1 , | draufb die leibs, undt seelen beschwerungen | folgen; | den Nutzen | So die weisec alten, ausd philosophischen undt | tröstlichem Rhatee , götlicherf schriftg wiederh | alle schwachheitten leibsi unda der Seelen, ia den | Todt selbstenj den man furchten und nicht | furchten solk , nehmen können, | wie auch, | Eine rechtschaffene verfaßung gegen den | todt fur iederman, weß Standsl und wür-| den er sey; der leiberm auferstehungn , der See-| len unsterbligkeitt2 .| Unndo schlieslichd | Eine ernste vermanungp an alle | alte undto Junge, | Jn 20 Capittelnq vorgestelletr . | Ausd dem Frantzösischen ins Deutsches vor Jharent versetzet, undu | gedruckt an ietzov zuw Cöthen im Furstentume Anhalt im Jharel Chri.x 1643y .
HM Köthen: Hs FG 17. [4°] 144 Bl., Reinschrift von Schreiberhänden mit eigenh. Korrekturen F. Ludwigs und Anmerkungen des Druckers; Pappbd. des 19. Jahrhunderts. Zit. als H. — Titelblatt (unfol., Rücks. leer); Vorwerk: 3 Bl. unfol. (Bl. [3]v leer), Bl. 3r–7v (Bl. 6v leer); Haupttext in 20 Kapiteln: Bl. 1 [neue Zählung] – [130], keine durchgehende Foliierung, aber Bogensignierung eines 12°-Formats „B“ (=Bl. 1) – „M“ (Bl. 118), Bl. 130v leer; Register: 5 Bl. unfol. Die Bindung des Vorwerks in der Handschrift entspricht nicht der Reihenfolge im Druck: Titelblatt (zit. als T); Bl. [1]r: „Gesetze Auf den weisen Alten des Nutzbaren“ in der Übersetzung Tobias Hübners (FG 25) (zit. als G); Bl. [1]v: Sonett „Klinggedicht Auf den weisen Alten [...]“ in der Übersetzung F. Ludwigs (zit. als S); Bl. [2]r – [3]r: F. Ludwigs Prosa-Widmung „An Alte und Junge der Fruchtbringenden Geselschafft“ (zit. als W). — Da Goularts übersetzte Vorrede („Zur einfürung dieses Büchleins“) (Bl. 3r–6r) unter fruchtbringerischen Gesichtspunkten von geringerer Aussagekraft ist, beschränken wir uns hier auf eine Edition der zuvor genannten drei Textteile nebst der oben gegebenen genauen Zitation des Titelblatts. — Es fehlt in der Handschrift die Übersetzung der Widmung Goularts an François de Bonne seigneur de Lesdiguières. Da die Druckfassung (s. Beilage I) nicht völlig mit H übereinstimmt, kann letztere nicht die unmittelbare Druckvorlage darstellen. || [389]

I
Widmungsbrief und Gedichte in der Druckschrift
Widmungsbrief und Gedichte in der Handschrift


Q Druck: Der weise Alte/| Welcher | Durch geistreiche betrachtungen eines langen und | kurtzen Lebens/| Dessen beschaffenheiten/ art und ursprungs der Bäume/| des lebens/ und der wissenschaft/ darauf die leibs | und seelen beschwerungen | folgen/| Den Nutzen/| So die weisen Alten/ aus Philosophischen und tröstlichem Rahte | götlicher Schrift wider alle schwachheiten leibes und der seelen/| ja den tod selbst/ den man fürchten und nicht fürchten sol/| nemen können/| Wie auch | Eine rechtschaffene verfassung gegen den tod für iederman/| wes Standes und Würden er sey: von der leiber auferstehung/| und der seelen unsterbligkeit. | Und schlieslich | Eine ernste vermanung an alle | Alte und Junge/| Jn zwantzig Capitteln vorgestellet. | Aus dem Frantzösischen ins Deutsche vor Jahren versetzet/| und anietzo | Gedruckt zu Cöthen im Fürstentume Anhalt/| [Linie] | Jm Jahre 1643. 4°. HAB: 23. 3 Eth. (1) (In diesem Expl. am Seitenrand eigenh. Besitzvermerk von Carl Gustav v. Hille [FG 302]: GHillemp: Ao. 1644.); 2. Ex. HAB: QuN 199 (3). Druck zit. als D. Titelbl., Rücks. leer (zit. als T); Vorwerk (Bl. A 2r – [B 4]v): [I] Widmung F. Ludwigs „An Alte und Junge der Fruchtbringenden Geselschaft“ (Bl. A 2r – A 3r) (zit. als W); [II] Sonett „Kling-Gedichte Auf den weisen Alten/ An die Leser“ (Bl. A 3v) (zit. als S); [III] Tobias Hübners (FG 25) Übersetzung der „Gesetze Auf den weisen Alten des Nutzbaren.“ (Bl. [A 4]r) (zit. als G); [IV] Goularts Vorrede „An den Leser/ Zur einfürung dieses Büchleins.“ (Bl. [A 4]v – B 2r); [V] „Die Frantzösische Ubereignungsschrift verdeütschet/ Dem Hohen und Mächtigen/ Herren Frantzen von Bonne/ Herren Des Diguieres [...]“ (Bl. B 2v – [B 4]v/ S. 4); „Der Weise Alte“ in 20 Kapiteln (S. 5–187); Inhaltsverzeichnis (Bl. [Bb 4]v); „Verzeichnüs der vornemesten Lehren/ Sprüche/ Nahmen und Beyspiel [...]“ (Bl. Cc r – [Dd 2]v).
Auszug/ Auszüge in: Conermann: Ludwig und Christian II. von Anhalt, 421ff.; Jones: Purismus, 80f.
Alle Umlaute (auch solche, die man bei Diphtongen dafür hielt, z. B. eüch) werden im vorliegenden Druck durch ein hochgestelltes e über dem entsprechenden Vokal dargestellt. In unserer Transkription wurde dieses Orthogramm in die übliche Umlautkennzeichnung transliteriert. || [390]

Im Folgenden die Texte der Handschrift (links) und des Drucks (rechts) im Paralleldruck. Abweichend von der Druckausgabe werden die Texte der Handschrift und des Drucks nicht in paralleler Ansicht sondern nacheinander angegeben.

Text


1z
An Alte und Junge der Fruchtbringenden Gesellschafft. [digitales Faksimile: 2r]


Hochgeehrte Gesellschaffter, sehr werthe und gute freunde, Jhr wollet im besten vermercken, das Jch, als einer eures mittels, euch dieses aus dem Frantzösischen verdeutschte Büchlein, welches von einem gelehrten Prediger, der im Jahre 1627 gestorben3 , verfaßet worden, zuübereigenen mit wenig worten andeute. Zu deßen verdolmetschung, die bey vielen unruhigen geschäfften verfertiget worden, hatt mich nicht alleine und zuforderstaa bewogen die nützliche und erbauliche Lehre an ihr selbsten, darnach die alten zum vorgange4 , und die Jungen zur nachfolge ihr leben bey Zeiten anstellen, und aus zu einem seligen ende fürenab sollen: Sondern auch, das Jch meines theils, so viel mir Gott die gnade darzu verliehen, zeigen wollen, wie man in ungebundener rede lauffig5 , rein und verstendlich, nach der rechten art unserer hochdeutschen Muttersprache schreiben unda ubersetzen könne. Welches ohne zweiffel auch ein stück der weisheit ist, nach welcher insonderheit wir Deutschen billich trachten solten: nemlich unsere alte Muttersprache also zu ehren und zu zieren, das wir das Jenige, so wir reden und schreiben wollen, aus ihrem eigenen und nicht anderweit entlehneten vorrahteac nehmen könten.
Eß ist vor Jahren eine gewonheitp gewesen, und noch bey Vielen, die da vermeinen, sie können nicht zierlich reden oder schreiben, wenad sie nicht allerhanda Lateinische, Frantzösische oder Jtalianische wörter mit einmengen, Wie aber! solte denae unsere Deutsche Sprache alleine so arm oder unglückselig sein, das Sie ihre meinung nicht alleine nottürfftig, sondern auch zierlich vorzubringen, nicht selbst einen genugsamenaf vorrahtcc hette, sondern mit leihen und borgen sich behelffen müste? Jch sage vielmehr, das Sie hierin einen uberflusd hatf,[digitales Faksimile: [2v]] und es andern reichlich zuvor thutf. Das es also entweder ein bloßer fürwitz, oder eine verachtung seiner selbst ist, wendd iemand an seinem ehrentage lieber in einem entlehneten frembden, als seinem eigenen erbaren Kleide sich will sehen laßen. Wir wißen, wie vor zeiten die Hebreer, Griechen und Römer Jhre sprachen so hoch gehalten, das sie alle mittel und wege gesuchet, dieselbe so wol in gebundener als ungebundener rede aufg das höchste ziel der zierligkeit zubringen, auch weit und ferneag auszubreiten: Dergleichen auch noch unter andern Völckern geschicht. Wolten wir dan alleine so undanckbar gegen dieah Natur und unser Vaterland sein, das wir mehr fleisd auf auslendisched, als unsere eigene Muttersprache zulernen wenden: Die erlernung zwar frembder, sonderlich aber der meistgewönlichen, als auch Haubtsprachenai ist nützlich, anmutig und lobens werhtcc, insonderheit wan eine iedeaj bey ihrer eigenschaftg und reinligkeit gelaßen, und auß dem grunde nicht obenhin begriffen wirda, da wir aber bey andern sprachen in zusammensetzungeak oder aussprechung der wörter etwa einmalal irren, und solches fur einen groben fehler: Jn der Unserigen, wan es alle tage und stunden geschicht, fur nichts halten wolten?Da s heist Ja, andern denam preiß geben, und sich selbst vernichten: Welches zwar, wan wir es mit Gotte zu thun haben, löblich, aber im weltlichen fleißel der tugenden die anzeigungenan eines knechtischen gemütes ist.
|| [391] || [392] Esd hattf sich auch also gefüget, das eben vor einem Jahre im eingange meines Alters dem ein und funftzigstenao Jahre6 dieses büchlein, so sonsten in seiner grundsprache albereits im Jahre 16057 geschrieben gewesen, mir unterhanden kommen, dadurch ich zu seiner verdeutschung desto mehr angereitzet worden, und demnach von hertzen wüntsche, das so wol Jhr, als Jch deßelben heilsahmen Lehren, ieder in seiner Lebenszeit folgen, und Sie zur guten [digitales Faksimile: [3r]] wirckligkeit und volkommenheit, so viel in dieser gebrechligkeit geschehen kan, durch Gottes des heiligen Geistes gnade unda beystand bringen mögen; Dan weil nach des Apostels Petri Lehre in der Apostel geschichte am 10.ap Capittel, bey Gott kein ansehen der Person, sondern aus allen Völckern wer ihn fürchtet und recht thut, ihme angenehm ist8 ; Also wolle auch euch der algütige Gott diese seine gnade recht zu leben, recht alt zu werden, recht zu der von ihme bestimmeten Zeit zusterben, und also in allem recht und nach seinem willen zu thun, mildiglichen verleihen, das euch aus getreuenaq gemüte in stettigem zunehmen gönnet.

  Euer
  Dienstgeflißnerar gantz williger in der Zeitas nach der eintrettungeat Eltester
  H. Geselschafter9

Geben inau meinem gewönlichen wohnhause am Oster Montage
  den eylften tag des Aprilen Monats, im Jahre 1631.

1z10
Klinggedichtav
Aufaw Denax weisen Alten
An die Leser

Jhr Jungen, deren händ undo augen zu verblenden
  Pflegt unerfarenheitay , Spiel lust,az vermeßenheit
  Werd’ ich erleben noch wolk können einst die Zeitt
Das ihr woltba nachbb gebühr nunbc eure sinne wenden:
(5)Was pflegen doch bei euch vor sorgen anzulenden11
  Undo zubewegen euch wanbd ihr ietztbe Männer seitf.
  Strebt nach dem gutebf doch das eintzigbg unso erfreutbh
Undo unso des friedensh gut’bi alleine kanbd zusenden:
  Jhr Alten die die weltt durch ihr’ alt’o art bestritt’
(10)Undo Unterso laster stets, mit ihren Jahren tritt
Woltf ihr das leben danbd undo sieg zugleich verlieren
  Jhr Jungen,bj Männer ihr, ihr altenf lernet hier
  Wie überno himmel selbst mit rechter weißheit ihr
Mitt wahrer ehr, undo lust,bk soltbl euer leben zieren.
|| [393] || [394]
2z12
Gesetzebm 13
Aufbn den weisen Alten des Nutzbarenbo 14

1.bp
Bluhtgirig’ Atropos,15 die du pflegst ohn mitleidenf
Denbq schwach- und Kurzenbr Knaul der Weltf lauf abzuschneiden
  Wanbs Jahrel Monate tagbt unso dubu verkürtztestbg nicht
So hett an Vielen manbd mehr Tapferkeitf erfahren
(5)Alsd sie noch lag bedeckt in ihren mindern Jahren
  Da ihre stimme schonp auf Tugend waray gericht.

2.bp
Undo wann auch eine gunst, frei, eine schönep Seele
Von dieser schneide macht, so sieht man auf der stelle
  Das feur das sie entzünd, gehn aufbv ie mehr undo mehr,
(10)Erleucht, von mancher kunst, undo wißenschaftg, vor blitzenbg
So das grau’bw alter selbst pflegt schimrend zuerhitzenbg,
  Undo ihnen glückes mehr zubringen mittbx mehr ehr.

3.bp
Es ist mehr glücklich doch der, der die gnad’ empfehet,
Zu sein im Sommer klug, eh danbd das eis noch gehet,
(15) Jn seiner Winters Zeit, undo der da folgt dem Raht,
Den der weis’d Altt ihm gibt: das ihn sein Herbst belonep
Mitt angenehmer ruh’ undo seiner wüntscheby kronebz
  Drob Jeder seins verstands sich zu erfreuenbw hatf.

4.bp
Glückselig ist der wol,k des Jahre, werck’ undo leben
(20)Mitf wahrer Gottesfurcht begrentzetca , seindcb umbgebeno
  Den gütebi, meßigkeit undo Erbarkeitt erhebt.
Der, himlisch, auf die weltf nie die gedancken neiget
Der, Tapfrecc Kriegesmanh, sich selbst stets übersteigeto
  Der durch recht leben stirbt, undo in dem Tode, lebt.
|| [390] || [391]

An Alte und Junge der Fruchtbringenden
Geselschaft.[digitales Faksimile: [A 2r]]


Hochgeehrte Geselschafter/ sehr wehrte und gute Freünde/ Jhr wollet im besten vermercken / daß Jch/ als einer eüres mittels/ eüch dieses aus dem Frantzösischen verdeutschete Büchlein/ welches von einem gelehrten Prediger/ der im Jahre 1627. gestorben/ verfasset worden/ zu übereigenen mit wenig worten andeüte. Zu dessen verdolmetschung/ die bey vielen unruhigen geschäften verfertiget worden/ hat mich nicht alleine und zufoderst bewogen die nützliche und erbauliche Lehre an ihr selbsten/ darnach die Alten zum vorgange/ und die Jungen zur nachfolge/ ihr leben bey zeiten anstellen/ und zu einem seligen ende ausführen sollen: Sondern auch/ daß Jch meines theils/ so viel mir Gott die gnade darzu verliehen/ zeigen wollen/ wie man in ungebundener rede laüffig/ rein und verständlich nach der rechten art unserer hochdeütschen Muttersprache schreiben und übersetzen könne. Welches ohne zweifel auch ein stück der weisheit ist/ nach welcher insonderheit wir Deütschen billich trachten solten: nemlich unsere alte Muttersprache also zu ehren und zu zieren/ daß wir das jenige/ so wir reden und schreiben wollen/ aus ihrem eigenen und nicht anderweit entlehneten vorrahte nemen könten.
Es ist vor Jahren eine gewonheit gewesen/ und noch bey vielen/ die da vermeinen/ sie können nicht zierlich reden oder schreiben/ wan sie nicht allerhand Lateinische/ Frantzösische oder Jtaliänische worter mit einmengen/ Wie aber! Solte dan unsere Deütsche Sprache alleine so arm oder unglückselig seyn/ daß sie [digitales Faksimile: [A 2v]] ihre meinung nicht alleine nottürftig/ sondern auch zierlich vorzubringen/ nicht selbst einen genugsamen vorraht hette/ sondern mit leihen und borgen sich behelffen müste?Jch sage vielmehr/ daß sie hierin einen überflus hat/ und es andern reichlich zuvor thut. Daß es also entweder ein blosser fürwitz/ oder eine verachtung seiner selbst ist/ wan iemand an seinem Ehrentage lieber in einem entlehneten frembden/ als seinem eigenen erbaren kleide sich wil sehen lassen. Wir wissen/ wie vorzeiten die Hebreer/ Griechen und Römer ihre sprachen so hoch gehalten/ daß sie alle mittel und wege gesuchet/ dieselbe so wol in gebundener als ungebundener rede auf das höchste ziel der zierligkeit zu bringen/ auch weit und fern auszubreiten: Dergleichen auch noch unter andern völckern geschicht. Wolten wir dan alleine so undanckbar gegen die Natur und unser Vaterland seyn/ daß wir mehr fleis auf ausländische/ als unsere eigene Muttersprache zu lernen/ wenden: Die erlernung zwar frembder/ sonderlich aber der meistgewönlichen/ als auch Hauptsprachen/ ist nützlich/ anmutig und lobens wehrt/ insonderheit wan eine iede bey ihrer eigenschaft und reinligkeit gelassen/ und aus dem grunde nicht obenhin begriffen wird: da wir aber bey andern sprachen in zusammensetzung oder aussprechung der wörter etwa einmal irren/ und solches für einen groben fehler; Jn der unserigen/ wan es alle tage und stunden geschicht/ für nichts halten wolten?Das heist ja/ andern den preis geben/ und sich selbst vernichten: Welches zwar/ wan wir es mit Gotte zu thun haben/ löblich/ aber im weltlichen fleisse der tugenden die anzeigung eines knechtischen gemütes ist.
|| [392]

Es hat sich auch also gefüget/ daß eben vor einem Jahre im eingange meines Alters dem ein und funftzigsten Jahre dieses [digitales Faksimile: [A 3r]] Büchlein/ so sonsten in seiner Grundsprache albereits im Jahre 1605 geschrieben gewesen/ mir unterhanden kommen/ dadurch ich zu seiner verdeütschung desto mehr angereitzet worden/ und demnach von hertzen wüntsche/ daß so wol ihr/ als ich/ desselben heilsamen Lehren/ ieder in seiner lebenszeit folgen/ und sie zur guten wirckligkeit und volkommenheit/ so viel in dieser gebrechligkeit geschehen kan/ durch Gottes des heiligen Geistes gnade und beystand bringen mögen: Dan weil nach des Apostels Petri Lehre in der Apostel geschichte am 12. Capittel/ bey Gott kein ansehen der Person/ sondern aus allen völckern/ wer ihn fürchtet und recht thut/ ihme angenehm ist; Also wolle auch eüch der algütige Gott diese seine gnade recht zu leben/ recht alt zu werden/ recht zu der von ihme bestimmeten zeit zu sterben/ und also in allem recht und nach seinem willen zu thun/ mildiglichen verleihen/ das eüch aus getreüem gemüte in stetigem zunemen gönnet/


  Eüer



Dienstgeflissener iederzeit gantz williger
nach der eintrettung Eltester


Geselschafter
Geben in meinem gewönlichen Wohnhause am OsterMontage
den eilften tag des Aprilen Monats/ im Jahre 1631.

[digitales Faksimile: [A 3v]]

Kling-Gedichte

Auf den weisen Alten/

An die Leser.

JHr Jungen/ deren händ und augen zu verblenden
  Pflegt unerfarenheit/ Spiel/ lust/ vermessenheit/
  Werd’ ich erleben noch wol können einst die zeit/
Daß ihr wolt nach gebür nun eüre sinne wenden?
(5)Was pflegen doch bey eüch vor sorgen anzulenden/
  Und zu bewegen eüch/ wan ihr ietzt Männer seid?
  Strebt nach dem gute doch/ das eintzig uns erfreüt/
Und uns des friedens gut’ alleine kan zusenden:
  Jhr Alten die die welt durch ihr’ alt’ art bestritt’/
(10)Und unters laster stets/ mit ihren Jahren tritt.
Wolt ihr das leben dan und sieg zugleich verlieren/
  Jhr Jungen Männer ihr/ ihr Alten lernet hier/
  Wie übern himmel selbst mit rechter Weisheit ihr/
Mit wahrer ehr’/ und lust/ solt eüer leben zieren.
|| [394] || [395]
[digitales Faksimile: [[A 4]r]]
  Gesetze
Auf den weisen Alten des Nutzbaren.

1.

BLutgierig’ Atropos/ die du pflegst ohn mitleiden
Den schwach: und kurtzen knaul der Welt lauf abzuschneiden
  Wan Jahre/ Monat/ Tag uns du verkürtztest nicht/
So hett an vielen man mehr tapferkeit erfaren/
(5)Als sie noch lag bedeckt in ihren mindern Jahren/
  Da ihre stimme schon auf Tugend war gericht.

2.

Und wan auch eine gunst/ frey/ eine schöne Seele
Von dieser schneide macht/ so sieht man auf der stelle
  Das feür das sie entzünd/ gehn auf ie mehr und mehr/
(10)Erleücht von mancher kunst/ und wissenschaft/ vor blitzen/
So das grau’ Alter selbst pflegt schimrend/ zu erhitzen/
  Und ihnen glückes mehr zubringen mit mehr ehr’.

3.

Es ist mehr glücklich doch/ der/ der die gnad’ empfehet/
Zu seyn im Sommer klug/ eh dan das eis noch gehet
(15)In seiner Winters zeit/ und der da folgt dem raht/
Den der weis’ Alt ihm gibt: das ihn sein Herbst belone
Mit angenehmer ruh’ und seiner wüntsche krone/
  Drob ieder seins verstands sich zu erfreüen hat.

4.

Glückselig ist der wol/ des Jahre/ werck’ und leben/
(20)Mit wahrer Gottesfurcht begrentzet/ seind ümbgeben/
  Den güte/ messigkeit und erbarkeit erhebt.
Der/ himlisch/ auf die welt nie die gedancken neiget/
Der/ tapfre Kriegesman/ sich selbst stets übersteiget/
  Der durch recht leben stirbt/ und in dem tode/ lebt.

|| [396]

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
Rein orthographische Abweichungen zwischen beiden Textüberlieferungen, die weder den Lautstand tangieren noch von handschriftlichen Korrekturen herrühren, werden nicht angemerkt, ebenso bleiben typographische Hervorhebungen im Druck (wie etwa hervorgehobene Initialbuchstaben) und Unterschiede der Satzzeichen (der Druck hat Virgeln, die Handschrift Kommata) unberücksichtigt.Rein orthographische Abweichungen zwischen beiden Textüberlieferungen, die weder den Lautstand tangieren noch von handschriftlichen Korrekturen herrühren, werden nicht angemerkt, ebenso bleiben typographische Hervorhebungen im Druck (wie etwa hervorgehobene Initialbuchstaben) und Unterschiede der Satzzeichen (der Druck hat Virgeln, die Handschrift Kommata) unberücksichtigt.
a dt von F. Ludwig gebessert zu d
b Von F. Ludwig gebessert aus drauff — D darauf
c D weisen
d ß von F. Ludwig gebessert zu s
e Von F. Ludwig gebessert aus Rhatt
f tt von F. Ludwig gebessert zu t
g ff von F. Ludwig gebessert zu f
h i von F. Ludwig gebessert zu ie
i D leibes
j D selbst
k ll von F. Ludwig gebessert zu l
l e in letzter Silbe von F. Ludwig hinzugefügt.
m D von der leiber
n Von F. Ludwig gebessert aus aufferstehung — D Folgt| und —
o V/v von F. Ludwig gebessert zu U/u
p 〈h〉n von F. Ludwig gebessert zu n
q Von F. Ludwig gebessert aus Capittel
r Gebessert von F. Ludwig aus vorstellet
s Von F. Ludwig gebessert aus Teutsche
t vor Jharen von F. Ludwig am Rand ergänzt.
u Von F. Ludwig eingefügt.
v Von F. Ludwig eingefügt für 〈Zu Hall〉 — D Inversion zu anietzo Gedruckt
w Von F. Ludwig bis Anhalt eingefügt.
x Fehlt in D.
y Gebessert aus 16〈31〉
a Nr. von F. Ludwigs H.Keine durchgehende Numerierung der Textteile des Vorwerkes.
b D zufoderst
c 〈h〉r von F. Ludwig gebessert zu r— D und zu einem seligen ende ausfuren sollen
d th von F. Ludwig gebessert zu ht
e D wan
f D dan
g 〈h〉m von F. Ludwig gebessert zu m
h D fern
i Von F. Ludwig eingefügt.
j Von F. Ludwig gebessert aus Hauptsprachen
k Von F. Ludwig gebessert aus 〈...〉de
l D zusammensetzung
m Von F. Ludwig gebessert aus einmahl
n Von F. Ludwig gebessert aus der [?].
o D anzeigung
p Von F. Ludwig eingefügt für 〈fufzigsten〉
q Von F. Ludwig  gebessert aus12; diese Verbesserung wird im Druck nicht ausgeführt.
r D getreüem
s D Dienstgeflissener
t in der Zeit von F. Ludwig gebessert aus 〈ieder〉 Zeit— D Inversion zu iederzeit gantz williger
u Von F. Ludwig gebessert aus antrettunge — D eintrettung
v Bis wohnhause von F. Ludwig eingefügt.
w Von F. Ludwig statt Sonnet eingefügt.
x Von F. Ludwig eingefügt.
y Von F. Ludwig gebessert aus Des
z 〈h〉r von F. Ludwig gebessert zu r
aa lust, von F. Ludwig eingefügt für 〈vnd〉
ab Von F. Ludwig gebessert aus wollt— wolt nach gebühr durch Nummern F. Ludwigs umgestellt aus nach gebühr wolt
ac Folgt 〈der〉
ad Von F. Ludwig eingefügt.
ae nn von F. Ludwig gebessert zu n
af Von F. Ludwig gebessert aus einst [?]
ag Von F. Ludwig gebessert aus gu〈h〉t. Folgt gestrichenes unleserliches Wort.
ah z von F. Ludwig gebessert zu tz
ai Von F. Ludwig gebessert aus erfreẅt
aj 〈h〉t gebessert zu t
ak Von F. Ludwig gebessert aus Jung. Folgt 〈ihr〉
al Folgt 〈ihr〉
am Von F. Ludwig gebessert aus soltt
an Von F. Ludwig statt Stances eingefügt.
ao Von F. Ludwig eingefügt für Vor
ap des Nutzbaren von F. Ludwig eingefügt.
aq Die Strophen-Numerierung 1–4 von F. Ludwig eingefügt für ein sich wiederholendes graphisches Zeichen.
ar Von F. Ludwig für Das eingefügt.
as Von F. Ludwig gebessert aus Kurze
at Folgt duUnterstreichung von F. Ludwigs H. (markiert Streichungsvorschlag).Folgt 〈tag〉
au Monate tag von F. Ludwig eingefügt für 〈und mond〉— D Monat
av du von F. Ludwig eingefügt für 〈so〉
aw Von F. Ludwig gebessert aus aufgehn
ax w von F. Ludwig gebessert zu u
ay Von F. Ludwig eingefügt für vnd
az Von F. Ludwig gebessert aus wünzsche
ba Von F. Ludwig gebessert aus cro〈h〉ne
bb Von F. Ludwig gebessertaus begrenzt
bc Folgt 〈und〉 — 〈und〉 von F. Ludwig gebessert mit u
bd Von F. Ludwig gebessert aus Tapfr〈en〉 [?].

T II

Kommentar

Die hier vorgelegten Texte aus dem Vorwerk von F. Ludwigs Übersetzung des Weisen Alten von Goulart — nämlich die Widmungsvorrede F. Ludwigs an die Gesellschafter, das Sonett des „weisen Alten“ an die Leser und schließlich Tobias Hübners (FG 25) Übersetzung der „Stances“ des Originals — bündeln die fruchtbringerischen Aspekte des Übersetzungswerkes, das als solches bereits genuin fruchtbringerischer Sprach- und Literaturförderung dient, und demonstrieren in den Korrekturen F. Ludwigs die orthogra- || [397] phische und grammatische Regulierung der deutschen Schriftsprache. Die Widmungsrede des Nährenden verdeutlicht, in welchem Geist und mit welcher Absicht die Übersetzung in eine sprachlich richtige, stilistisch elegante („zierliche“) und inhaltlich nützlicherbauliche muttersprachliche Prosa erfolgt ist: Ausgangspunkt und privilegierter Adressat des Werks ist die FG. Die Gedichte wiederum, die zentrale thematische Aspekte des „weisen Alten“ hervorheben, zeugen in den ausgeführten Korrekturen an der Handschrift von der prosodisch-metrischen Feinarbeit am deutschen Vers. Darüber hinaus tritt mit Tobias Hübner und seinen übersetzten „Gesetzen Auf den weisen Alten des Nutzbaren“ ein anderes bedeutsames Mitglied der frühen FG als Mitwirkender in Erscheinung. Handschriftliche Überlieferung (H) und Druckfassung (D) des Weisen Alten, zwischen denen eine zeitliche Spanne von mehr als zehn Jahren liegt, weisen in der orthographischen Gestaltung deutliche Unterschiede auf. Zwischen beiden Überlieferungen und ihren Abweichungen in der Schreibweise, wie sie der Vergleich des Titelblattes (T), der Widmungsrede Fürst Ludwigs „An Alte und Junge der Fruchtbringenden Geselschaft“ (W), des Sonetts (S) und der „Gesetze Auf den weisen Alten des Nutzbaren“ (G) beider Fassungen sichtbar macht, plazieren sich Streichungen und Überschreibungen (korr.), die F. Ludwig eigenhändig in H angebracht hat. In ihnen spiegeln sich die zeitgenössischen Bestrebungen um eine stärkere Regulierung der deutschen Rechtschreibung, so daß die drei Überlieferungen (Handschrift, darin deren Korrektur, Druckschrift) den Prozeß der orthographischen Reform zu Beginn des 17. Jahrhunderts in Deutschland illustrieren. Zu welchem genauen Zeitpunkt zwischen 1631 (H) und 1643 (D) die Überarbeitung der Handschrift vorgenommen wurde, läßt sich zurzeit nicht zweifelsfrei bestimmen. Einige der getroffenen neuen Schreibregelungen (etwa die Vereinfachung der Doppelkonsonanz) sind konsequent erst seit Anfang der 40er Jahre im Umkreis des sprachliebenden Fürsten zu beobachten und legen somit eine ungefähre Datierung der Korrekturarbeit auf die späten 30er/ frühen 40er Jahre nahe. Da es in den Korrekturen aber noch zu Abweichungen und Inkonsistenzen im Vergleich zur Drucküberlieferung kommt, scheidet die vorliegende Handschrift als unmittelbare Druckvorlage aus (vgl. Q).
Zur Orthographie der Überlieferungen — eine Übersicht. Deutlich zu erkennen ist die häufige Streichung des Dehnungs-h. „Die Buchstaben/ das sie in der aussprache lang sollen ausgesprochen werden/ mit dem h zu schreiben ist nicht noͤtig/ ausser da es der unterscheid oder das stamwort erfodert“, so Christian Gueintz (FG 361) in Gueintz: Rechtschreibung, 12. Unter die handschriftlichen Korrekturen fällt sehr häufig die Tilgung dieses Buchstabens — exemplarisch zu belegen an Wörtern wie „vermanung“ (H korr., T), „gewonheit“, „genugsamen“ (H korr., W, Bl. [2]r), „einmal“ (H korr., W, Bl. [2]v), „schön“ (H korr., G, Z. 7), „belone“ (H korr., G, Z. 16), „crone“ (H korr., G, Z. 17) oder „Unerfarenheit“ (H korr., S, Z. 2). Zum Teil ist das Dehnungsh erst in der Druckfassung weggefallen (vgl. etwa „nemen“ [D, T/ D, W, Bl. A 2r], „heilsam“ [D, W, Bl. A 3r] oder „gebür“ [D, S, Z. 4]), in zahlreichen anderen Fällen wiederum bleibt es erhalten. Erwähnenswert ist die fast vollständige Streichung des Dehnungs h vor dem t, das nur noch im Wortstamm „raht“ zurückbleibt (vgl. „Rahte“ [D, T], „vorrahte“ [D, W, Bl. A 2r], „vorraht“ [D, W, Bl. A 2v], „raht“ [D, G, Z. 15]). „Bluhtgirig“ (H, G, Z. 1) hingegen wird in der Druckschrift zu „Blutgierig“ (D, G, Z. 1) verbessert, „guht“ bzw. „guhte“ schon in der Handschrift zu „gut“ bzw. „gute“ (H korr., S, Z. 7 u. 8), desgleichen „gühte“ zu „güte“ (H korr., G, Z. 21). Damit nähert sich die gedruckte Version dem heutigen Stand der deutschen Rechtschreibung an, die ebensowenig ein einheitliches Anzeigen der Vokallänge kennt und das Dehnungs-h nur noch vor die Konsonanten l, m, n, und r setzt. Zudem wird die in der Handschrift noch variable Stellung des Dehnungs-h im Druck einer einheitlichen Regelung unterworfen: hier ist es dem Vokal fast immer nachgestellt. „Jhare“ (H korr., T) wird zu „Jahre“ (D, T) geändert, || [398] „Rhate“ (H korr., T) zu „Rahte“ (D, T), „werthe“ (H, W, Bl. [2]r) zu „wehrte“ (D, W, Bl. A 2r) etc. Aus der Druckfassung schwindet auch vollständig die archaisierende Endung „dt“. Überlieferte Schreibweisen wie „undt“ (H, T) oder „wirdt“ (H, W, Bl. [2]v), bereits in der Handschrift zu „und“ (H korr., T) bzw. „wird“ (H korr., W, Bl. [2]v) korrigiert, verlieren so im Auslaut ihre doppelte Konsonantenfolge. Gleichfalls verbesserte Fälle wie „tod“ (H korr., T) oder „allerhand“ (H korr., W, Bl. [2]r) kommen damit der um sich greifenden Normierungsbestrebung nach, die Schreibung des Wortendes nach dem Plural des Substantivs auszurichten: „Im schreiben der Endbuchstaben ist achtung auf den Ursprung/ und die übereinzige Zahl [...] zu geben. Dan billich ein iedes Wort mit dem Buchstaben geschrieben wird/ davon es herrüret. Als man schreibet ein Schwert mit dem t. Dan man saget Schwerter [...]. Das Pferd mit einem d. Dan man saget die Pferde“ (Gueintz: Rechtschreibung, 15). Eine andere orthographische Reform zielt auf die Differenzierung von Konsonanten und Vokalen, die mit unterschiedlichen Zeichen dargestellt werden sollen. Diese sich nach und nach durchsetzende Schreibnorm zeichnet sich in beiden Textüberlieferungen bereits ab. Wie „Jn“ (H, T/ D, T), „Jhr“, „Jch“, „Jtalianische“ (H, W, Bl. [1]r/ D, W, Bl. A 2r) oder etwa „iederzeit“ (D, W, A 3r) beispielhaft belegen, können die Buchstaben i und j zwar noch in beiden Fassungen füreinander einstehen, das im Anlaut mitunter als Vokal eingesetzte v aber wird in der Druckschrift konsequent zu u redigiert. Vorstufen dazu finden sich bereits in der Handschrift, in der das v im Anlaut von „Unnd“, „undt“ (H korr., T), „uns“, „Unters“ (H. korr., S, Z. 8 u. 10) mit dem äquivalenten Selbstlaut überschrieben wird. Gleiches läßt sich für den vokalisch zu lesenden Konsonanten w festhalten, der im Falle von „erfreuen“ (H korr., S, Z. 7/ H korr., G, Z. 18) oder „grau“ (H korr., G, Z. 11) bereits in der Handschrift durch das u ersetzt wird. Gueintz, der in seiner Arbeit Gueintz: Sprachlehre, 19f., zu diesem orthographischen Problem noch nicht klar Stellung bezieht, schließt sich vier Jahre später dieser neuen Regelung an: „Au und Eu seind besser als Aw und Ew. Weil das w. ein mit= und nicht selblautender für sich/ dieses aber ein duppellautender ist“, (Gueintz: Rechtschreibung, 17). Diese unverkennbare Tendenz zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Schreibweise erfaßt auch die in der Handschrift noch zahlreich vertretenen Duplizierungen desselben Konsonanten. Suffixe wie „schafft“ oder „keitt“, in einzelnen Fällen wie z. B. „Tapferkeit“ (H korr., G, Z. 4) schon in der Handschrift korrigiert, büßen in der Druckfassung endgültig ihre Doppelkonsonanz ein. „Geselschaft“/ „Geselschafter“ (D, W, Bl. A 2r), „wissenschaft“ (D, T) oder „erbarkeit“ (D, G, Z. 21) etwa gehören zu jenen Wörtern, die im Druck von der im Manuskript vorgegebenen Schreibweise abweichen. In auffallender Häufung entfallen die doppelten Konsonanten zudem im Auslaut nach kurzen Vokalen wie etwa bei „hat“ (H korr., W, Bl. [2]r u. v/ H korr., G, Z. 18), „alt“ (H korr., S, Z. 9) oder „wil“ (D, W, Bl. A 2v), aber auch nach Diphthongen in Wörtern wie „auf“ (H korr., W, Bl. [2]v) oder „zeit“ (D, S, Z. 3) sowie im Anschluß an Umlaute wie in „geschäften“ (D, W, Bl. A 2r) oder „nottürftig“ (D, W, Bl. A 2v). Diese orthographische Neuregelung, deren Befolgung sich auch im übrigen Kreis der FG verstärkt ab 1640/1641 feststellen läßt (vgl. DA Köthen I. 1, 76ff.), weicht deutlich von den damaligen Schreibgewohnheiten ab: „Die Mitlautenden buchstaben pflegen die Deutschen in kurtzen wörtern am ende gemeiniglich zu Doppliren/ als: all/ schall/ voll/ vaß/ auff. Das l wird allezeit gedoppelt/ welche von will und all/ herkommen“ (Gueintz: Sprachlehre, 19; vgl. auch Gueintz: Rechtschreibung, 16). In der Wortmitte aber plädiert selbst Gueintz für das Entfernen der „müssigen buchstaben“: wenn „der Verstand des wortes klar ist/ und [...] keine zwiefache Deutung daraus zu nemen“ (ebd., 11), darf wie im Falle von „götlich“ (H korr., T) gekürzt werden. Ausgeschlossen von diesem nicht konsequent durchgeführten Normierungsversuch sind zudem Schreibweisen, die durch sprachliche Konvention übermittelt sind. Der Usus scribendi sieht auch weiterhin für || [399] Wörter wie „wan“ (H korr., S, Z. 6), „dan“ (H korr., S, Z. 11) oder das Adverb „wol“ (H korr., S, Z. 3 u. G, Z. 19) einen einzelnen Konsonanten im Auslaut vor (vgl. Gueintz: Sprachlehre, 19). Der Wunsch nach einer einheitlichen Orthographie ist auch deutlich der Schreibung des z anzumerken, das im Wortinnern und am Wortende durchgängig in ein tz verwandelt wird: „blizen“ (H, G, Z. 10) wird zu „blitzen“ (H korr. ebd.), „erhizen“ (H, G, Z. 11) zu „erhitzen“ (H korr. ebd.) verbessert. Aber selbst nach Konsonanten sieht die damalige Regelung ein tz vor. Wenn es fehlt — wie zunächst im Falle von „eintzig“ (H korr., S, Z. 7), „verkürtztest“ (H korr., G, Z. 3) und „begrentzet“ (H korr., G, Z. 20) —, wird es nachträglich von F. Ludwig eingefügt. Unberücksichtigt von seinen handschriftlichen Korrekturen bleibt allein das in zwei Varianten vorkommende „kurtz“/ „kurz“ (H, T/ H, G, Z. 2), das erst auf der Stufe des Druckes in seiner Schreibweise vereinheitlicht wird. Christian Gueintz stellt dazu die entsprechende Schreibnorm auf: während das tz „niemals im Anfange eines Deutschen Worts geschrieben“ wird (Gueintz: Rechtschreibung, 13), so kommt das z „in der mitten und am ende“ eines Wortes „fast niemals ohne ein t“ aus (ebd., 18).
Das Bemühen um die Aufstellung von Schreibregeln zeigt sich ebenfalls in der Zusammen- und Getrenntschreibung. Einfache Infinitivkonstruktionen mit „zu“, in der Handschrift noch beliebig zu einem Wort gefügt oder auseinander geschrieben, werden in der Druckfassung bis auf eine Ausnahme, die wahrscheinlich auf einen Druckfehler zurückzuführen ist (vgl. D, G, Z. 12), getrennt. Beim Wort „das“ fällt auf, daß der Druck — im Unterschied zur Handschrift — durch das wahlweise Setzen eines ß zwischen Konjunktion und Artikel/ Pronomen differenziert. Durch Gueintz sind beide Schreibvarianten überliefert, da sich seine beiden o. g. Sprachwerke in diesem Punkt widersprechen. In seiner Sprachlehre stellt er die Forderung auf, beide Wortarten schon im Schriftbild zu unterscheiden (vgl. ebd., 19). Diese von Nachfolgenden (Harsdörffer [FG 368]: Poetischer Trichter, 1647) wieder aufgegriffene Schreibregel, die sich bekanntlich durchsetzen wird, revidiert Gueintz in der Rechtschreibung allerdings wieder: „Das/ es mag ein vornenwort [Artikel] oder fügewort [Konjunktion] sein/ sol allezeit mit einem kurtzen s geschrieben seyn. Dan der Verstand in der rede an sich selbsten giebet/ was das Wort eigentlich bedeutet/ man auch aus der rede es nicht vernehmen kan/ was für ein s sey“ (16). Damit fällt hier Gueintz bzw. die die Rechtschreibung überarbeitende Gruppe der FG-Mitglieder, darin vor allem Fürst Ludwig, hinter eine grammatisch-funktional und semantisch begründete Schreibungs-Differenzierung zurück, die sich seit Ende des 16. Jahrhunderts angebahnt hatte und etwa bereits in Johann Rudolph Sattlers Teutscher Orthographey vnd Phraseologey (3. Aufl. Basel 1617, Ndr. 1975, 16) festgelegt war. Ansonsten kennt die Druckfassung den Buchstaben ß nicht: am Wortende wird er zu einem einfachen s, im Wortinneren zu ss korrigiert. Auch in anderer Hinsicht spiegelt der Druck gegenüber der Handschrift den damals aktuellen Stand orthographischen Reformbestrebens: gemäß der Regel von Gueintz, kein deutsches Wort auf i enden zu lassen (vgl. Gueintz: Rechtschreibung, 17), werden Wörter wie „frei“ (H, G, Z. 7) oder „bei“ (H, S, Z. 5) in der Druckfassung zu „frey“ (D, G, Z. 7) und „bey“ (H, S, Z. 5) geändert. Andere Wörter wie „verstendlich“ (H, W, Bl. [2]r) und „auslendisch“ (H korr., W, Bl. [2]v) werden im Druck auf ihre etymologische Wurzel zurückgeführt und zu „verständlich“ (D, W, Bl. A 2r) und „ausländisch“ (D, W, Bl. A 2v) verbessert. Ob in solchen Änderungen bereits das Stammworttheorem durchschlägt, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen.
Die Groß- und Kleinschreibung läßt in beiden Überlieferungen keine Regelhaftigkeit erkennen, weder im Sinne einer Wortklassenauszeichnung noch im Sinne einer syntaktisch fundierten Markierung von Texteinheiten. Die diesbezüglichen Verbesserungen in der Handschrift sind ebenfalls unsystematisch. Allenfalls die nomina propria, nomina sacra und die eigennamenähnlichen Appellative (wie etwa Monatsnamen) weisen durchgehend Majuskelgebrauch auf. Substantivgroßschreibung gehorcht in der Schreibpraxis bis um || [400] 1700 generell pragmatischen und semantischen Kriterien, die etwa auch Adjektive betreffen können; als einheitliche, normierte Wortklassenauszeichnung tritt sie uns erst in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts entgegen. Sprachgelehrte Fruchtbringer wie Gueintz, Schottelius und Stieler verzichteten in der Großschreibungsfrage von vornherein auf kategoriale Generalisierungen und begnügten sich mit einer Feststellung des Schreibbrauchs. Dieser Befund kann für die Zeit bis um 1640 verallgemeinert werden: Bis dahin bieten die Grammatiker zwar orthographische Einzelregeln, nicht jedoch systematische Rechtschreibprinzipien.
Vgl. Rolf Bergmann: Zur Herausbildung der deutschen Substantivgroßschreibung. In: Das Frühneuhochdeutsche als sprachgeschichtliche Epoche. Werner Besch zum 70. Geb. Hg. Walter Hoffmann u. a. Frankfurt a. M. usw. 1999, 59–79; Rolf Bergmann, Dieter Nerius u. a.: Die Entwicklung der Großschreibung im Deutschen von 1500 bis 1700. 2 Bde. Heidelberg 1998, passim u. 971ff. (Zusammenfassung); Petra Ewald/ Dieter Nerius: Großschreibung der Substantive und das/ daß-Differenzierung. Zur Annahme eines „grammatischen Prinzips“ in der deutschen Orthographie. In: Rostocker Beiträge zur Sprachwissenschaft 7 (1999), 165–186 (Festschr. f. Christa Baufeld. Hg. Irmtraud Rösler); Utz Maas: Einige Grundannahmen zur Analyse der Groß- und Kleinschreibung im Deutschen, insbes. zu ihrer Grammatikalisierung in der Frühen Neuzeit. In: Chronologische, areale und situative Varietäten des Deutschen in der Sprachhistoriographie. Hg. Gotthard Lerchner u. a. Festschr. f. Rudolf Große. Frankfurt a. M. 1995, 85–100; Wolfgang Mentrup: Die Groß- und Kleinschreibung im Deutschen und ihre Regeln. Historische Entwicklung und Vorschlag zur Neuregelung. Tübingen 1979; Claudine Moulin: „Aber wo ist die Richtschnur?wo ist die Regel?“ Zur Suche nach den Prinzipien der Rechtschreibung im 17. Jahrhundert. In: Studien zur Geschichte der deutschen Orthographie. Hg. Dieter Nerius, Jürgen Scharnhorst. Hildesheim [u. a.] 1992 (Germanistische Linguistik, 108/109 [1991]), 23–60; Horst Haider Munske: das und daß. Ein exemplarischer Fall der Orthographiegeschichte und Orthographiereform. In: Ders.: Orthographie als Sprachkultur. Frankfurt a. M. [u. a.] 1997, 207–219; Dieter Nerius u. a.: Deutsche Orthographie. 2. durchges. Aufl. Leipzig 1989, 222ff. („Orthographiegeschichtlicher Abriß“); Hermann Scheuringer: Geschichte der deutschen Rechtschreibung. Ein Überblick. Mit einer Einführung zur Neuregelung ab 1998. Wien 1996; Hiroyuki Takada: Orthographische Vorschrift und Praxis im Barock. Zum Anteil der Grammatiker an der schriftsprachlichen Norm. In: Zs. f. dt. Philologie 116 (1997), 68– 89.
1 Anspielung auf Kapitel III von Goularts Le Sage Vieillard, dessen Überschrift „De l’arbre de vie: item de l’arbre de science de bien et de mal“ F. Ludwig in der deutschen Übersetzung wortgetreu mit der Formulierung „Vom baume des lebens/ ingleichem von dem baume der wissenschaft gutes und böses“ wiedergegeben hat. Vgl. 1. Mose 2, 9.
2 „der leiber auferstehung, der seelen unsterbligkeitt“, Paraphrase der Schlußzeilen des Apostolischen Glaubensbekenntnisses.
3 Der Genfer Prediger Simon Goulart d. Ä. (1543– 1628), der 1605 für drei Monate vorübergehend in Grenoble wirkte (vgl. die Datierung seiner Widmungsrede, wiedergegeben in Anm. 7), 1607 zum Nachfolger des verstorbenen Théodore de Bèze als Präsident der Genfer Geistlichkeit aufrückte und am Ende seines langen Lebens ein umfangreiches schriftstellerisches OEuvre als Dichter, Übersetzer und Herausgeber hinterließ, von der klassischen und Kirchenväter-Philologie über historische Arbeiten bis hin zu religiösen und theologischen Werken. Sein Buch Le Sage Vieillard erschien zuerst 1605 in Lyon, sodann text- und druckgleich in Lyon 1606. Vgl. Arbour I, Nr. 4256 und 4551 (mit Nachweis von Exemplaren); Conermann: Ludwig und Christian II. von Anhalt, 421ff.; Chaubard (s. Q). Welche Ausgabe F. Ludwig bei seiner Korrekturarbeit vorlag, kann nicht eindeutig bestimmt werden, auch wenn er in seiner || [401] Widmungsepistel explizit auf die Ausgabe von 1605 hinweist. Daß Goularts Todesjahr mit 1627 falsch in der Vorrede angegeben ist, muß auf einen Irrtum des Kopisten zurückzuführen sein. — Mit Tobias Hübner (FG 25) verbindet Goulart das Interesse am literarischen Werk des Guillaume de Saluste sieur Du Bartas, das er 1581/82 kommentiert herausgab (zahlreiche weitere Ausgaben folgten). Vgl. DBF XVI, 737f.; Biographie universelle ancienne et moderne. Hg. Joseph François Michaud. Ed. nouvelle, XVII (Paris 1857; Ndr. Graz 1967), 238f.; Leonard Ch. Jones: Simon Goulart 1543–1628. Étude biographique et bibliographique. Genève/ Paris 1917, bes. 181ff., 288f., 291ff., 303, 576ff. (Bibliographie der „Annotations de Du Bartas“).
4 „Vorgang“, n., nachgewiesen als „muster, vorbild“ in DW XII, 1057. Vgl. „vorwärtsgehen“, ebd., 1054, bzw. „vorangehen vor andern“, ebd., 1055, übertragen auf die temporale Ebene, ebd., 1057. Aus dieser Bedeutung des „zeitlichen Vorangehens“ der Alten vor den Jungen, ihres „Vorgängertums“, leitet sich die lexikalische Bedeutungsnuance des normativen „Vorbildes“ ab.
5 „lauffig“, adj., d. i. hier eine fließende oder flüssige Rede; vgl. Stieler, 513: „Fliessende Rede/ oratio expedita, volubilis.“ Vgl. Stieler, 1082: „Leufig/ Leuftig [...] cursorius, curriculò, & cursim, celer, celeripes, & celeriter, agilis, agitabilis, & agiliter. [...] Durch Reden wird die Zunge leufiger/ exercitatio dicendi lingvam acuit“; vgl. auch Steinbach, 995: „Geläufig, volubilis. [...] eine geläufige Zunge, lingua exercitata.“
6 Dies soll wohl heißen, daß F. Ludwig bald nach seinem 50. Geburtstag (am Beginn seines 51. Lebensjahres) — er wurde am 17. 6. 1579 a. St. geboren — auf die Vorlage seiner Übersetzungsarbeit stieß, also ein gutes Jahr vor deren Abschluß.
7 Erscheinungsdatum der ersten Auflage des Sage Vieillard. Daß in der deutschen Ausgabe Goularts Widmung an Franc¸ ois de Bonne sieur de Lesdiguières auf den 15. 9. 1606 datiert ist, muß auf einen Fehler bei der Übersetzung, Abschrift oder Drucklegung zurückzuführen sein. Noch in der französischen Ausgabe von 1606, die vollkommen identisch mit der ersten Auflage von 1605 ist (vgl. Chaubard [s. Q], 323), lautet diese auf Grenoble, den 15. 9. 1605. François de Bonne, „seigneur“, später duc de Lesdiguières (1543–1626), nahm an allen religiösen Bürgerkriegen der Zeit teil und wurde zu einem der großen Häupter der französischen Protestanten; unter Kg. Heinrich IV. 1591 Leutnant-General in der Dauphiné mit Wohnsitz in Grenoble, 1609 Maréchal de France, 1621 Feldmarschall und oberster Befehlshaber aller königlichen Truppen; 1622 schwor er dem Protestantismus ab und wurde Connétable de France. Vgl. ABF I 654, 104–330; II 415, 171; Jones (s. Anm. 3), 191 Anm. 1.
8 Apg. 10, 34f.
9 Nach dem Tod Caspars v. Teutleben (FG 1) rückte F. Ludwig (FG 2) 1629 zum Gesellschaftsältesten innerhalb der FG auf.
10 Unbekannter Verfasser im französischen Original. Unter dem „SONNET | Aux Lecteurs du Sage vieillard“ die Initialen A. S. F.
11 landen. Nachweise bei Lexer: Handwb., 1878 und Paul: Wörterbuch, 505. Vgl. Stieler, 1063: Landen/ terram cum navibus attingere [...] Anländen. Vgl. 280600 K 3 u. 350731 K I V. 112.
12 Der frz. Originalausgabe des Sage Vieillard zufolge ist der Verfasser der „Stances, En faueur du Sage vieillard“ ein sonst unbekannter I. Charbonneau. Er dürfte der Kirchenälteste (oder dessen Verwandter) sein, den die (reformierte) Kirche von Grenoble mit ihrem Schreiben d. d. 24. 2. 1611 an die Genfer Compagnie des Pasteurs mit ihrer Bitte um einen zusätzlichen Pastor sandte. Vgl. Registres de la Compagnie des Pasteurs de Genève. Tome XI. 1610–1613. Publiés ... par Gabriella Cahier u. a. Genève 1993, 54 Anm. 41; 221 u. 251f. Wohl derselben, aus dem Dauphiné stammenden protestantischen Familie dieses Namens gedenken Haag III, 343.
13 Das in der Handschrift zunächst für „Gesetze“ stehende Wort „Stances“ ist dem frz. Original entnommen, bedeutet daher Strophen (hier sechszeilige Alexandrinerstrophen, die dem Reimschema aabccb folgen) und nicht Ottaverime-Stanzen, jene achtzeilige, abababcc gereimte Strophenform des ital. Versepos der Renaissance, wie sie Diederich v. dem Werder (FG 31) in seiner Übersetzung von Tassos La  Gerusalemme liberata nachgebildet hat. Vgl. Horst Joachim Frank: Handbuch der deutschen Strophenformen. München/ Wien 1980, 519f., 560, 661ff., insbes. 676f.; Dieter || [402] Janik: Geschichte der Ode und der „Stances“ von Ronsard bis Boileau. Bad Homburg v. d. H./ Berlin/ Zürich 1968, 91ff. u. 231f. Daß Hübner in seiner Übersetzung den Terminus „Stances“ beibehielt, mag seine Verwurzelung im frz. Renaissancevers anzeigen, dessen freiere Rhythmisierung (anstelle der alternierenden Akzentuierung) bereits die erste Zeile seiner Gedichtübersetzung anzeigt. Vgl. dazu 231203 K 2, 250110 K 9, 250500 K 1, 260617 K 9, 270925 (insbes. K II 1) und 310000; ferner Wagenknecht, 15f., 20ff. u. ö.; Französische Dichtung. 1. Bd.: Von Villon bis Théophile de Viau. Hg. Friedhelm Kemp u. Werner v. Koppenfels. München 1991, 492ff., insbes. 494f. u. 496.
14 „Der Nutzbare“, Gesellschaftsname Tobias Hübners in der FG. Mit dem nachträglichen Einfügen des Gesellschaftsnamens in der Hs. (s. T ooo) weist F. Ludwig auf Hübners Rolle bei der Übersetzung der „Gesetze Auf den weisen Alten“ hin. Wie er aber in seiner Vorrede „An Alte und Junge der Fruchtbringenden Gesellschaft“ mitteilt, stammt die eigentliche Übersetzungsarbeit am Buch nicht von Tobias Hübner, sondern von ihm selbst. Vgl. die Argumentation in Conermann:Ludwig und Christian II. von Anhalt, 424f. In Unkenntnis der Handschrift und wegen des mißverstandenen Gedichttitels im Druck fälschlich Hübner zugeschrieben noch in Dünnhaupt: Handbuch, 2182f. F. Ludwigs Vorrede spricht außerdem an sich und unabweisbar für seine Autorschaft schon lange vor Hübners Tod (1636). Vgl. dagegen den richtigen Hinweis auf Hübners (offenbar ausschließliche) Autorschaft der „Gesetze“ in Merzbacher: Werder und  Hübner, Anm. 20.
15 Griech. die „Unabwendbare“. Eine der drei Parzen bzw. Moiren, die für das Abschneiden des Lebensfadens zuständig ist.
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