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330603 Fürst August von Anhalt-Plötzkau und Fürst Ludwig an Fürst Johann Casimir von Anhalt-Dessau
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330603

Fürst August von Anhalt-Plötzkau und Fürst Ludwig an Fürst Johann Casimir von Anhalt-Dessau


Die Mitteilung F. Johann Casimirs v. Anhalt-Dessau (FG 10) über den von dem Zerbster Superintendenten (Christian Beckmann) verfaßten Entwurf eines Antwortschreibens an John Durie (Johann Duraeus) hat F. August v. Anhalt-Plötzkau (FG 46) und F. Ludwig erreicht. Die beiden Fürsten begegnen Johann Casimirs Vorschlag, es möchten zum Zweck der Kommunikation mit Durie einige ihrer Theologen Gutachten über eine Förderung der Bestrebungen Duries zu einem innerprotestantischen Ausgleich zwischen Reformierten und Lutheranern anfertigen, mit Reserve. Insbesondere sei Duries Idee, den König (Karl I.) von England als Vermittler zu bemühen und deshalb an den Erzbischof von Canterbury und andere engl. Theologen zu schreiben, nicht unproblematisch. Allerdings sei seit Christi und der Apostel Zeiten und im ungeteilten christlichen Römischen Reich kein besseres Mittel gebraucht worden, um Streitigkeiten beizulegen, als Konzilien der Theologen und Kirchenmänner. Die allgemeine Zerrüttung der Verhältnisse sowie die Lage der evangelischen Kirchen in Europa, welche vielen verschiedenen Obrigkeiten botmäßig seien, das überall herrschende Mißtrauen und nicht zuletzt der fehlende Verständigungswille auf Seiten der Lutheraner lassen einen allgemeinen europäischen Konvent aller Protestanten als nahezu ausgeschlossen erscheinen. Solange man weder die Reaktion der (lutherischen) Gegenseite kenne, sich nicht über eine Synode und den königlichen Vermittler geeinigt, noch die Theologen über den einzuschlagenden Friedensweg befragt habe, empfehle es sich, es bei jener allgemein gehaltenen Antwort zu belassen, wie sie vom Zerbster Superintendenten entworfen wurde. Auch Paulus Tossanus (Paul Toussain) schlage in seinem vorliegenden Schreiben einen solchen Weg ein. Um nun aber doch nichts zu unterlassen, was zur Beförderung der ohne Zweifel gutgemeinten und notwendigen Initiative Duries dienen könnte, schlagen die Fürsten August und Ludwig ihrem Neffen vor, seinen Rat Tobias Hübner (FG 25) und den dessauischen Geistlichen Johann Hofmeister nach (F. Augusts Residenz) Plötzkau zu delegieren und mit ihnen einen gemeinsamen Beschluß zu fassen.

Beschreibung der Quelle


Q LA Oranienbaum: Abt. Dessau C 17 V Nr. 4, Bl. 13r–14v [A: 14v], 14r leer; Schreiberh. mit eig. Unterschriften. A mit Präsentationsvermerk von Schreiberh.

Anschrift


A Dem Hochgebornen Fürsten herrn Johan Casimiren Fürsten zu Anhald, Graffen zu Aßcanien, Herrn zu Zerbst vnnd Bernburg etc. Vnserm freundlichen lieben Vettern vnd Gevattern.
Eingangsvermerk: ps. Deßau 4 Junij 1633.

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Vnser freundlich dienst auch was wihr mehr liebs vnnd guts vermögen zuvor, Hochgeborner Fürst, freundlicher lieber Vetter vnnd Gevatter, Was E. Ld. vf || [470] des Hrn Superintendenten zu Zerbst an Johannem Duræum1 entworfene andwortschreiben zu ihrem guthachten vom 22 May vberschrieben,2 solches ist vns woll zukommen, vnd haben wihr daßelbe dahin verstanden, daß E. Ld. vorschlagen, wihr möchten diese sachea etzlichen vnsern Theologis vntergeben vnd ihr schrifftliches bedenken begehren,3 was sie vor ersprießliche mittel vorzuschlagen, dardurch die gütliche Composition zwischen den reformirten vnd Lutheranern zu præpariren vnnd nützlich fortzustellen, vnd solches vornemblich darumb, dieweill ermelter Johann Duræus vmb dergleichen communication bitte,
  Nun müsßen wihr bekennen, daß vmb dergleichen Communication zwahr ins gemein ansuchung geschiht, weill aber furnemblich nicht allein in ermelten schreiben sondern auch in einer beylage vorgeschlagen vnnd gesuchet wird, daß die Königl. Mst. in Groß Britanien alß ein Mediator hierunter gebraucht, vnd zu deme ende an die Englischen Theologi, Jnsonderheit aber an den Bischoff zu Cantebri geschrieben werden möge, damit sie Jhre Königl. Mst. hierzu disponiren möchten,4 Vnd aber E. Ld. guther masßen wissend ist, was hierbey für bedenken vorgefallen,5 Jnsonderheit, daß so woll von vnsers heilandes vnd Seligmachers Jesu Christi ankunfft alß zu der Apostel Zeiten, wie auch alß das Römische Reich vnzertheilet vnter den Christlichen Kaysern gewesen, kein ander vnd beßer mittel, dergleichen eingefallene streitigkeiten in dero kirchen zu stillen gewesen, vnd noch kein anders gefunden werden kan, alß die zusammenkunfften redseliger Prediger vnnd Bischoffe, [13v] daß aber an itzo, da die Evangelische Kirchen in Teutschland, Frankreich, Pohlen, Engelland, Schweitz vnnd Niederland vnter verschiedener Könige vnd Republiquen botmeßigkeit, sich auch vber das der zustand allenthalben sehr zerrüttet vnd der hochschetliche Argwohn fast v̈berall eingerißen ist zu einem solchen algemeinen Evangelischen Convent zugelangen fast vnmüglich, v̈ber dieses auch noch zur zeit wenig hoffnung, daß die Luteraner sich zu dergleichen reconciliation verstehen möchten, So sehen wihr vnsers theils nicht, wie man Jegen ermelten Duræo sich weiter, alß daß vom Superintendenten zu Zerbst aufgesetzte Concept6 besaget heraußer zu lasßen, Sinthemahl ehe vnnd bevorn man der Jegentheil inclination zu dieser friedenshandlung versichert, auch des mediatoris vnd des Synodi halben miteinander einig, nicht allein vnzeitig vnnd vnnöetig, sondern auch bedenklich vnd gefehrlich ist, Von den medijs pacis (darüber dan die Theologi vornemblich zu hören) zu reden, Gestalt dan auch sonder zweiffell zu deme ende das Jenige schreiben, so Paulus Thossanus in dieser sache abgehen lasßen7 , allerdings in terminis generalibus abgefaßet,

   Wie dem allen aber vnd dieweill wihr nicht gerne etwas vnterlasßen wollen, so zu beforderung dieses Christlichen wolgemeinten vnnd sehr nöetigen wercks dienet, So stellen wihr E. Ld. anheimb ob sie dero Rhatt Tobias Hübnern8 nebst Johan Hoffmeistern9 kommenden Mittwochen den 12 hujus nacher Plözkaw senden vnd durch dieselbe dero fernere gemütsmeinung eröfnen lasßen wollen, seind wihr alßden erbötig, dieselbe hierunter zu vernehmen vnd vns alßden mit ihnen eines sambtlichen schlußes zu vergleichen, habens E. Ld. fr. vnverhalten wollen vnd thue sie dem schutz Gottes ergeben,
  Datum Krücheln10 den 3 Junij Ao. 1633.
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  Vonn Gottes genaden Augustus vnd Ludwig gebrüdere Fürsten zu Anhalt,
Graffen zu Aßcanien, Herrn zu Zerbst vnd Berenburgk etc.
  E. Ld. treue Vettern
  Augustus fzAnhalt          Ludwig f zu Anhalt

Textapparat
a Folgt 〈gentzlich〉

Kommentar
K: Dieser Brief sollte in unmittelbarem Zusammenhang mit 330920 gelesen werden, da dieses Schreiben durch den vorliegenden Brief in einen weiterreichenden europäischen Kontext gestellt wird. Geht es in 330920 um ein von Hz. Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar (FG 5) initiiertes Religionsgespräch im kleineren Kreise führender Gründungsmitglieder der FG mit dem Ziel der konfessionellen Annäherung und einer friedfertigeren Gestaltung des Verhältnisses zwischen Reformierten und Lutheranern, so ordnet sich der vorliegende Brief in die noch weiter ausgreifenden Bemühungen John Duries (s. Anm. 1) und seiner Förderer um konfessionellen Ausgleich zwischen den evangelischen Bekenntnissen und Kirchen Deutschlands und Europas ein. Die Unterstützung von Duries langjährigen Bemühungen um eine harmonia confessionum oder doch wenigstens eine tolerantia mutua der Protestanten durch so zahlreiche FG-Mitglieder legt beredt Zeugnis vom Irenismus dieser Gesellschaft ab, welcher sie auch mit den Friedensbestrebungen der herausragendsten Geistesgrößen Europas verband. Vgl. W. Hoffmann, Art. „Irenik“ in TRE XVI, 268–273. Duries Lebenswerk erscheint zugleich in struktureller Analogie zu dem lebenslangen Bemühen Wolfgang Ratkes um eine grundlegende Bildungsreform, die er ebenfalls als ein großes Werk der Vereinigung verstand. Diese Reform gründete sich freilich auf die Muttersprache, überstieg prinzipiell den Rahmen des Protestantismus und zielte auf eine ,wahre Harmonie des Glaubens, der Natur und der Sprachen‘ (vgl. 270827).
1 John Durie/ Dury/ Johann Duraeus/ Duräus (1596–1680), gebürtig aus Edinburgh, in den Niederlanden aufgewachsen, studierte in Sedan und Leiden, wo er sein theologisches Examen ablegte; wie sein Vater Robert D. Anhänger einer presbyterianisch-synodalen Kirchenverfassung, schloß er sich jedoch später dem Anglikanismus, den Independents und wiederum dem Presbyterianismus an. Er widmete sein ganzes Leben einer Union der Protestanten. Durie versah das Predigtamt in den Niederlanden, England und Deutschland, seit 1626 in der presbyterianischen schottisch-englischen Gemeinde in Elbing (vgl. zur dort ansässigen engl. Eastland Company 291005 K 1), das damals in der Hand Kg. Gustavs II. Adolf v. Schweden war. Hier kam Durie mit protestantischen Einheitsbestrebungen in Berührung und beschäftigte sich mit der Abendmahlslehre. Aus dieser Zeit datieren auch bereits die Kontakte zu dem engl. Staatsmann und Gesandten Sir Thomas Roe (ca. 1581–1644), der Durie mit Friherre Axel Oxenstierna (FG 232; 1634) bekannt machte. Vgl. Letters relating to the mission of Sir Tomas Roe to Gustavus Adolphus, 1629–30. Edited by S. R. Gardiner. London 1847. 1630 reiste Durie nach England zurück, ohne dort die offizielle Unterstützung von König und Hof für sein Unternehmen einholen zu können. Der reformierte kurbrandenburg. Hofprediger und Konsistorialrat Johann Bergius sandte Durie einen Bericht über das Leipziger Religionsgespräch zwischen kurbrandenburgischen, kursächsischen und hessen-kasselschen Theologen reformierter und lutherischer Konfession vom 3. – 23. 3. 1631 (s. 330920 K 0) zu. Im Juli 1631 gelangte Durie wieder nach Deutschland; es begann sein rastloses Bemühen um Fortsetzung des mit dem Leipziger Religionsgespräch begonnenen innerprotestantischen Ausgleichswerks. Bis Ende 1633 reiste er in Deutschland umher, wo er zwar Empfehlungen des Thomas Roe sowie des Ebfs. George Abbot von Canterbury (1562–1633) und weiterer engl. Bischöfe (wie Joseph Hall in Exeter, Thomas Morton in Durham und John Davenant in Salisbury) und Theologen vorweisen konnte, keineswegs aber eine offizielle Empfehlung der anglikanischen Kirche oder gar || [472] des Königs. Kg. Gustav II. Adolf v. Schweden empfing ihn im November 1631 in Würzburg und ließ ihm durch seinen Sekretär Philipp Sadler (s. 321201) ein offenes Empfehlungsschreiben an die evangel. Fürsten Deutschlands ausstellen. Durie versäumte es abzuholen, da er sich zuvor erst mit den deutschen Theologen einig wissen wollte. Ein Jahr später war der König bei Lützen gefallen und auch Oxenstiernas Unterschrift unter ein förmliches Empfehlungsschreiben, trotz aller Bitten des Schotten, nicht mehr zu haben. Schon in Würzburg war es auch zu Unterredungen zwischen Durie und Gustav Adolfs Hofpredigern Jacobus Fabricius (s. 321201) und Johannes Matthiae (†1670) gekommen. Mit Matthiae (1629 Hofprediger, 1632 Lehrer Pzn. Christinas, 1643 Bf. v. Strengnaes bis zu seiner Absetzung als Krypto-Calvinist) blieb Durie dauerhaft freundschaftlich verbunden. Vgl. REThK [1896] XVIII, 30 [Art. „Schweden“]; Hjalmar Holmquist: D. Johannes Matthiae Gothus. Upsala 1903; [Henri Wilhelm Nath.] Tollin: Johann Duraeus. In: Geschichts-Blätter für Stadt und Land Magdeburg. 32 (1897), 227–285 (Lebensbeschreibung) u. 33 (1898), 26–81 (zu Duries Magdeburger Zeit 1669; Bibliographie), hier 32, 235f. Im Februar 1632 traf Durie in Frankfurt mit Axel Oxenstierna zusammen, der ihm Unterstützung beim Unionswerk zusagte; Gespräche mit dem jüngst nach Deutschland gelangten lutherischen Bf. Johannes Botwedsson (Botvidi/ Bothvidius/ Botvidus, s. 320416 K 7) blieben hingegen erfolglos. Vgl. Gunnar Westin: Negotiations about Church Unity 1628–1634. John Durie, Gustavus Adolphus, Axel Oxenstierna. Uppsala 1932. Im Anschluß daran nahm Durie seine Unterhandlungen bei den reformierten Theologen Hanaus, der Pfalz, Hessens, der Wetterau, Nassaus, von Solms, Bremens und Anhalts auf. Er traf Paulus Tossanus (s. Anm. 2 u. 7), der ihn den hessenkasselschen Theologen empfahl. Duries Initiativen (v. a. die nach allen Seiten ausgehenden Aufforderungen zu konfessionsübergreifenden Synoden der Protestanten) wurden freilich nur von wenigen Lutheranern, wie etwa der Theologischen Fakultät der U. Helmstedt, begrüßt; meistens stieß er, etwa in Jena oder Leipzig, auf Distanz oder offene Ablehnung. Seit dem Sommer 1632 versuchte Durie von den reformierten Kirchenführern Briefe an Ebf. George Abbot v. Canterbury und den Bischof v. London (William Laud, späterer Ebf. v. Canterbury) zu erhalten, damit diese sich selbst vermittelnd einschalteten bzw. König Karl I. für eine solche Rolle gewinnen mochten. Dies geht sehr deutlich auch aus den in Anm. 2 genannten anhaltischen Quellen hervor. Duries ungelöstes Problem blieb indes die Verweigerungshaltung der dt. lutheranischen Geistlichkeit. Als Durie im April 1633 die Gründungsversammlung des Heilbronner Bundes mit dem sein Anliegen unterstützenden engl. Sondergesandten Sir Robert Anstruther (FG 240) besuchte, erhoben sich immerhin auch Stimmen einiger lutherischer Repräsentanten für ihn. Doch selbst Oxenstierna mochte, angesichts der komplizierten politischen Lage und des allerorten herrschenden Mißtrauens, nicht eindeutig Partei für Durie (und gegen die Lutheraner) beziehen. Er verwies Durie an den ehemals kurbrandenburg., nun schwed. Hofrat Christoph Ludwig (v.) Rasche (FG 242), der aber auch nicht den Weg zu konkreten Fortschritten zu ebnen vermochte (Westin, a. a. O., 142). Ende September 1633 kehrte Durie aus Anlaß des Todes von George Abbot über Holland nach England zurück, in seinem Gepäck 25 Briefe und Dokumente von Repräsentanten verschiedener Landeskirchen, ein Drittel davon an den Erzbischof v. Canterbury und andere engl. Theologen gerichtet (Westin, a. a. O., 155). Bereits im Mai 1634 reiste Durie auf das Festland zurück, um mit den engl. Gesandten Roe und Anstruther im Juni an dem Frankfurter Konvent der evangel. Stände teilzunehmen, zu dem auch Lgf. Wilhelm V. v. Hessen- Kassel (FG 65) eingeladen hatte. Von fl.-anhaltischer und hzl.-mecklenburgischer Seite nahmen Curt v. Börstel (FG 324) bzw. Martin Milagius (FG 315) als Gesandte teil. Der Versammlung legte Durie eine Denkschrift vor („Ecclesiastis Britanni, Christiana et submissa petitio“): „Ad illustrißimos, Nobilißimos, atq. Magnificentißimos Dominos, Dominos Evangelici foederis ordines, atq. ordinum delegatos in Comitiis Francofurti ad Moenum congregatos“. o. O. u. Datum. 8 Bl. unfol. [A: 8v, dabei Eingangsvermerk: || [473] „Francfurt 6. [?] Julij 1634.“; Abschrift [BJ Kraków: Ehem. Autographensammlung der Preuß. STB Berlin: Slg. Radowitz 6442. 96]). Deren Anliegen — kirchliche Friedensverhandlungen der Protestanten — wurde dank der Unterstützung Roes und Oxenstiernas am 14. 9. 1634 wenigstens in einem allgemeinen Sinne gutgeheißen. Bei dieser Gelegenheit nahm Durie freundschaftliche Verbindung zu Hugo Grotius auf, dem universellsten und „bedeutendsten Vertreter des Unionsgedankens“ unter den (arminian.) Reformierten (Schüssler [s. u.], 88). Die Niederlage von Nördlingen am 6. 9. 1634 trieb den Konvent auseinander und Durie zunächst in die Niederlande, im Februar 1635 zurück nach England. Er begab sich im Juli 1635 erneut in die Niederlande, hielt sich auf Einladung Johann Matthiaes 1636–1638 in Schweden auf, wo seine Verhandlungen mit einem Ausweisungsdekret Kgn. Christinas vom 7. 2. 1638 endeten. Nach Stationen in Hamburg, wo er sich mit Joachim Jungius und Johann Rist (FG 467) befreundete, und in Bremen reiste er in die welfischen Herzogtümer, wo er sich dank der Vermittlung Georg Calixts (s. 330920) der Unterstützung der Herzöge August d. J. (FG 227), dessen Bibliothek er bewunderte, und Georg (FG 231) zu versichern wußte. Auch Hz. Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 38) hatte 1633/34 die evangel. Unionstheologie und ihr Pazifizierungsprogramm unterstützt. Am 5. 12. 1639 kam es in Braunschweig zu einer persönlichen Zusammenkunft zwischen Hz. August d. J., Calixt, Durie und anderen Kirchenleuten, bei der beschlossen wurde, gemeinsam die Einigung aller Protestanten zu betreiben. (Ähnliches scheint Hz. Georg kurz darauf in Hildesheim ins Werk gesetzt zu haben. Auch ist Korrespondenz zwischen Durie und Johann Valentin Andreae [FG 464] belegt.) Danach reiste Durie nach Dänemark, doch machten auch hier, wie zuvor in Schweden, die Lutheraner ihre Mitarbeit davon abhängig, daß die Reformierten vorher ihre ,Irrtümer‘ widerriefen und ihre ,Angriffe‘ einstellten. Von Dezember 1640 bis Juli 1641 hielt sich Durie erneut in den Niederlanden auf, um die Freundschaft von André Rivet, Daniel Heinsius, Claude de Saumaise, Gerardus Ioannes Vossius, Anna Maria van Schurman und René Descartes und die Unterstützung der kurpfälz. Witwe Elisabeth (Stuart) und ihrer Söhne Karl Ludwig und Rupert zu gewinnen. Danach kehrte er erneut nach England zurück, wo ihn in London Johann Amos Comenius besuchte (der ihn im Juni 1642 nach Holland begleiten sollte) und wo er mit Mitgliedern des „invisible college“, also Initiatoren der späteren Royal Society of London for Improving Natural Knowledge, wie etwa Samuel Hartlib, verkehrte. Später verband er sich in Freundschaft mit Robert Boyle und Henry (Heinrich) Oldenburg. Es ist hier nicht der Ort, Duries weiteres Leben und Wirken, insbesondere seine Rolle als Covenanter im engl. Bürgerkrieg zu verfolgen. Nicht zu übergehen sind indes seine drei Schulschriften, die von Samuel Hartlib herausgegeben und 1650 in London gedruckt wurden. Sie sind das Ergebnis enger Zusammenarbeit von Durie und Hartlib, darunter The Reformed Librarie-Keeper, worin u. a. eine Beschreibung der Bibliothek Herzog Augusts d. J. zu finden ist: The description of one of the chiefest Libraries which is in Germanie, erected and ordered by one of the most Learned Princes in Europe — so der engl. Titel des latein. Textes (HAB: 22. 4° 105, vgl. den Ndr., Introd. by R. H. Popkin and Th. F. Wright, Los Angeles/ Cal. 1983; ferner Tollin, a. a. O., 32, 256f.). Zum Puritaner und Parteigänger Cromwells geworden, standen Duries weitere Missionen auf dem Kontinent (1654–57), insbesondere in Deutschland, im Geruch des Königsmords. (Nur die Schweiz bildete hierin eine Ausnahme.) Dennoch wurden seine Vorschläge von vielen protestantischen Fürsten, Geistlichen und Synoden mit Wohlwollen aufgenommen, so in Braunschweig, Hessen, Weimar, Gotha, Hanau und seit 1661 auch in Brandenburg, wo Kf. Friedrich Wilhelm (FG 401) in Toleranzedikten (seit 1662) die Schmähung des jeweils anderen evangel. Bekenntnisses unter Strafe stellte. Ebenso hatten Fn. Eleonora Sophia (TG 39), Witwe F. Christians II. v. Anhalt- Bernburg (FG 51) und entschiedene Anhängerin der protestantischen Union, und ihr mit Durie korrespondierender Schwager, F. Friedrich v. Anhalt-Harzgerode (FG 62), 1660 in ihren Territorien Initiativen gegen die Verunglimpfungspraxis unter den || [474] Evangelischen ergriffen (Tollin, 33, 38f.). Die Fürstin wandte sich mit diesem Anliegen auch an die Stadt Magdeburg: Wie sie den Lutheranern in der Stadt Bernburg das freie „exercitium religionis“ eingeräumt habe, so sollte auch der Magistrat Magdeburgs, an den sie am 20. 11. 1660 schrieb, der alltäglichen Diskriminierung der Reformierten ein Ende setzen. Mit einer gewundenen Kompromißformel erklärte sich dieser zu Konzessionen bereit. Es paßt schließlich auch ins Bild, daß F. Johann Georg II. v. Anhalt-Dessau (FG 322) in den Jahren 1655 (mit seinen Vettern F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg und F. Lebrecht v. Anhalt-Köthen, FG 321) und 1669/70 in Kontakt und Korrespondenz mit Durie stand. Johann Georg sollte später auch Gottfried Wilhelm Leibniz’ Bemühungen um eine christliche Universalunion der Katholiken und Protestanten unterstützen. — Durie, der England wegen der Wiedereinführung der Monarchie 1661 auf immer verlassen hatte, beschloß sein Leben am 28. 9. 1680 in Kassel. Hier lebte er seit 1670 unter dem Schutz der Lgfn. Hedwig Sophia, Witwe Lgf. Wilhelms VI. (FG 694). Der Landgraf hatte Durie schon im Januar 1655 aufgenommen und 1661 — erfolglos — das Kasseler Religionsgespräch zwischen gelehrten Lutheranern (aus Rinteln) und Reformierten (aus Marburg) auf den Weg gebracht. Vgl. Historia Joannis Duraei, qua ea inprimis, quae P. Baelius et G. Arnoldus tradiderunt/ diligentius investigantur et explicantur praeside Jo. Christophoro Colero ... publica excussa a Georgio Henrico Arnoldo. (Wittenberg: Creusigius 1716) HAB: Db 1168; Art. „Duräus“ in REThK (1896) V, 92– 95; Art. „Durie, John“ in DNB XVI, 261–263 (mit Bibliographie); Art. „Durie“ in RGG II, 292f.; C. H. W. van den Berg, Art. „Durie“ in TRE IX, 242–245; Art. „Durie“ in Biographisch- Bibliographisches Kirchenlexikon. Begr. u. hg. F. W. Bautz†, fortgef. T. Bautz. Bd. 1 (Hamm 1975), 1433f.; Tollin, a. a. O. Vgl. ferner Handbuch der Dogmenund Theologiegeschichte. Hg. Carl Andresen. Bd. 3: Die Lehrentwicklung im Rahmen der Ökumenizität. Göttingen 1984, 86ff.; August Beck: Ernst der Fromme, Herzog zu Sachsen-Gotha und Altenburg. Ein Beitrag zur Geschichte des 17. Jahrhunderts. 2 Tle. Weimar 1865, I, 641; Gustav Adolf Benrath: Irenik und Zweite Reformation. In: Die reformierte Konfessionalisierung in Deutschland — Das Problem der „Zweiten Reformation“. Hg. Heinz Schilling. Gütersloh 1986, 349–358 (allg.); Jill Bepler: Duke August and the Hartlib Circle. In: A Treasure House of Books. The Library of Duke August of Brunswick-Wolfenbüttel. Ed. by H. Schmidt-Glintzer in collaboration with W. Arnold [u. a.]. Wiesbaden 1998, 165–172, 167ff.; Christoph Böttigheimer: Zwischen Polemik und Irenik. Die Theologie der einen Kirche bei Georg Calixt. Münster 1996, 44ff.; Karl Brauer: Die Unionstätigkeit John Duries unter dem Protektorat Cromwells. Ein Beitrag zur Kirchengeschichte des 17. Jahrhunderts. Marburg 1907; Ernst Ludwig Theodor Henke: Georg Calixtus und seine Zeit. 2 Bde. Halle 1853 u. 1856, I, 500ff.; II, 107ff.; Hans Leube: Kalvinismus und Luthertum im Zeitalter der Orthodoxie. 1. Bd.: Der Kampf um die Herrschaft im protestantischen Deutschland. Leipzig 1928, 204ff.; Inge Mager: Die Beziehung Hz. Augusts v. Braunschweig-Wolfenbüttel zu den Theologen Georg Calixt und Johann Valentin Andreae. In: Pietismus u. Neuzeit VI (1980), 76–98, 93f.; J. Minton Batten: John Dury: advocate of Christian reunion. Chicago 1944; Richard H. Popkin: The End of the Career of a Great 17th Century Millenarian: John Dury. In: Pietismus und Neuzeit 14 (1988), 203–220; Thomas H. H. Rae: John Dury, reformer of education. Marburg a. d. L. 1970 (2. Aufl. Hildesh. 1972); ders.: John Dury and the Royal Road to Piety. Frankfurt a. M. [u. a.] 1998, 60; Michael Rohrschneider: Johann Georg II. v. Anhalt-Dessau (1627–1693). Eine politische Biographie. Berlin 1998, 424; Hermann Schüssler: Georg Calixt. Theologie und Kirchenpolitik. Wiesbaden 1961, 89ff.; G. H. Turnbull: Hartlib, Dury and Comenius. Gleanings from Hartlib’s papers. Liverpool/ London 1947 (erneut London 1968), 132ff., 323ff. (ungemein faktenreich); Gunnar Westin, a. a. O., insbes. 118–154 (zu Duries erster Kampagne in Deutschland 1631–1633).
2 Über die Annäherung Duries an die anhalt. Kirche in den 30er und 50er Jahren unterrichten u. a. zwei Aktenbestände im LAO: Abt. Bernburg C 17 Nr. 65 || [475] und Abt. Dessau C 17 V Nr. 4 sowie Beckmann VI, 152ff. Demnach hat Durie am 25. 10. 1632 aus Frankfurt a. M. an den Zerbster Superintendenten Christian Beckmann (s. Anm. 6) geschrieben und ihn um ein Gutachten der anhalt. Theologen hinsichtlich der von ihm vorgeschlagenen Frieden und Eintracht stiftenden Mittel und Verhandlungs- „Modi“ gebeten. Das Schreiben im Original in LAO: Abt. Bernburg C 17 Nr. 65, Bl. 4r– 5v; von Beckmann im Wortlaut veröffentlicht a. a. O., 152–154. Es heißt darin, Christian Beckmann sei Durie besonders empfohlen worden, und es sei die Natur und die Pflicht Gleichgesinnter, sich zu verständigen und zum guten Zweck zusammenzuwirken. Unter Hinweis auf das Leipziger Religionsgespräch „inter plures utriusq. partis Theologos“ (März 1631, s. Anm. 1) lobt Durie den guten Willen, „in hoc concordiæ religiosæ conatu vires coniungendi, & conferendi cum ijs, qui in hac causa communia studia tractabunt, sicut ex ipsa instrumenti forma [ergänzt bei Beckmann, 153: ac] scopo consiliorum liquere potest.“ (4rf.). Beckmann, von Gott mit gutem Talent versehen, möge sich in „pij commercij societatem“ begeben. Zwar sei schon oft „hoc unitatis studium“ versucht, oft es begonnen worden, niemals zuvor aber sei es historisch so nötig und von der Anlage so universal mit gutem Ausgang zu erhoffen gewesen wie heute. Bislang habe es höchstens private Anstrengungen in irgendwelchen Kirchen („inter privatas aliquas Ecclesias“) gegeben. Jetzt sei in stiller Vereinbarung vorzubereiten, was zum gemeinen Besten zu gegebener Zeit vorzulegen sei: „hoc enim quod initio quærimus nihil est aliud, quam sanctæ communicationis inter pie doctos pactum; ut illi collatis secreto sententijs inter se; præparent omnia in antecessum, quæ [ergänzt bei Beckmann, 153: suo] tempore publico bono inseruire poterunt. istud iam pactum, atque foedus (ut sic dicam) consultationis Theologicæ; pepegerunt cum nostris Theologis, Palatini, & Hanouici, & qui sub comitibus in Wetterauico tractu degunt, aut iam id sanciverunt[,] quales sunt Jsenburgici, aut Sancire promiserunt quales sunt Nassouici & Solmenses. quod ad Cassellanos, Brandenburgicos & Saxonicos attinet, Acta Colloquij superiori tempore initi, illos obstringunt ad istas cogitationes, a quibus non facile recessuros speramus.“ (4v). In der Zwischenzeit hätten die Kasseler ihre Bereitschaft zur Mitarbeit zugesagt. Mit der Zeit würden sich gewiß alle reformierten Kirchen, ganz gleich ob in Deutschland, der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden oder Polen, dieser Aufgabe nicht entziehen, „per viros Pacis inter illas studiosos; ut rebus omnibus quæ [ergänzt bei Beckmann, 153: tanti] operis præparationi requisitæ sunt, communi consensu causæ aptatis, caput aliquod consiliorum excitetur & inveniatur, quod omnium nomine alterius partis principibus hoc Reformatorum generale votum atq. propositum aperire possit.“ (4v). Als dieses ,Haupt‘ oder Vermittler wird der englische König vorgeschlagen, der sich einem an ihn ergehenden allgemeinen Votum der deutschen Reformierten („communi [...] voto Reformatorum in Germania“, 5r) sicher nicht verweigern würde. Auch könnten die in einer beiliegenden Liste genannten englischen Theologen angeschrieben werden und mit diesen Schreiben in Händen den König dafür kräftiger zu gewinnen suchen. (In der Tat liegt eine solche Liste der genannten Akte bei, a. a. O., Bl. 14 u. 15; vgl. ferner die Abschrift „Theologorum ac Ministrorum quorundam sententia de Capitibus quibusdam ad deliberandum propositis“, ungez., o. O. u. Datum; a. a. O., Bl. 10rv.) Wenn den Anhaltern, so der Brief Duries weiter, die vorgeschlagene Einrichtung („hoc institutum“) gefalle, mögen sie an die schreiben, die ihnen den Vorschlag unterbreiten („ad eos qui vos hic prouocant“), oder an den Erzbischof (von Canterbury), dessen Einverständnis vorliege. Als Beispiel kommuniziere er, Durie, ihnen den Brief eines herausragenden Theologen des seligen Königs [Friedrich I.] v. Böhmen, „ut planius Scopum nostrum intelligeretis, & videretis alios Vobis præeuntes quibus facile vos comites[,] ut spero[,] præstabitis.“ (5r; s. u.). Dieser Theologe ist Paulus Tossanus (s. u. und Anm. 7). Beiliegende handschriftliche und gedruckte Beiträge mögen sie hoffentlich gern zwecks weiterer Information konsultieren. Obwohl ihnen persönlich unbekannt, empfehle ihn doch sein gutes Gewissen vor Gott, etc. — Das Schreiben Duries an Beckmann wurde von diesem an die fl.-vormundschaftliche Regie- || [476] rung zu Zerbst weitergeleitet und dann von deren Kanzler Johann Sturm (1587–1636; 1628 von Fürst August v. Anhalt-Plötzkau [FG 46] in Vormundschaft für F. Johann v. Anhalt-Zerbst [FG 398] zum Kanzler in Zerbst berufen) F. August v. Anhalt-Plötzkau zugesandt. Sturms Schreiben an den Senior des Fürstenhauses vom 12. 4. 1633 war offenbar nicht nur der Brief Duries an Beckmann hinzugefügt, sondern auch dessen Beilagen, die sich im Anschluß an Sturms Brief noch in der Akte befinden (a. a. O., Bl. 3–15), darunter auch der in Duries Schreiben genannte Brief eines hohen kgl.-böhmischen Theologen, d. i. Paulus Tossanus (Thossanus/ Paul Toussain, s. Anm. 7), „Senator Ecclesiasticus in inferiori Palatinatu suo et aliis Theolog. Palatinorum nomine ex mandato Sereniss. Regis Bohemiæ“, an „Dn. Georgium Archiepiscopum Cantuariensem [d. i. Ebf. George Abbot v. Canterbury] primatum totius Angliæ et Metropolitanum“, d. d. „Hannoviæ [Hanau], 8 Nov. Ao. 1632.“ (Bl. 3rv; Adressathinweis auf ungez. Bl.; Abschrift), sowie weiteres, Beckmann späterhin zugegangenes Material wie ein Empfehlungsschreiben aus Nürnberg d. d. 21. 3. 1633 an Beckmann (a. a. O., Bl. 13rv; eigenh.), in dem Durie als „vir vere pius, olim collega dilectissimus“ und sein ehrenwertes und nützliches Vorhaben empfohlen werden. Sturm übersandte nun also am 12. 4. 1633 verbunden mit einem eigenen Anschreiben (a. a. O., Bl. 1r–2v; eigenh.; abgedruckt in Beckmann VI, 154), „was ein Engellandischer Theologus Johannes Duræus aus Franckfurth am Mayn an alhiesigen Superintendenten Hrn. Christian Beckmannum wegen composition und tranquillirung des langwirigen, vnd hochschedlichen Religionsstreits inter Lutheranos et Reformatos in schriefften gelangen laßen, was darin vor media pacis et concordiæ, auch was vor ein modus tractandi vorgeschlagen, vnd was disfals an die gesambte kirchen des Furstenthumbs Anhalt gesonnen worden, das haben E. F. G. aus den original beylagen wie vns die vom Herrn Superintendenten eingehandet worden, mit mehrerm gnedig zuuernehmen.“ (1r). Grundsätzlich pflichtet Sturm dem Anliegen und den Vorschlägen des Schotten bei und empfiehlt, das Unternehmen tatkräftig und auf jede mögliche Weise zu fördern. Da die Angelegenheit aber noch in der Vorbereitung befindlich sei und der Gefahr gesteuert werden müsse, daß sich die anhalt. Kirche von den anderen reformierten Kirchen durch Voreiligkeit isolieren oder separieren könnte, so habe er für gut befunden, die Angelegenheit „als eine algemeine sache an E. F. G. als Oberdirectorem in vndterthenigkeit billig zuebringen, Zumaln weil die Requirenten in Engellant selbst in allem dahin zielen das alles mit wißen, willen, vnd vf beuehl iedes orts hoher Landes Obrigkeit vorgehen vnd gehandelt werden solle.“ Er schlägt daher vor, F. August möge sich mit seinem Bruder F. Ludwig und den fürstlichen Vettern darüber beraten, „auch etwa der vornehmbsten Theologen des gesambten Furstenthumbs gedencken vnd guthachten darob vornehmen, beuorab aber nur [2r] Chur Brandenburgk vnd Heßen daraus zue communiciren ihro gnedig belieben laßen wollen, vnd ob nicht der Superintendent inmittelst eine solche vorantwort von sich solte kommen laßen, darin er von seiner guten affection vnd studijs zue solchen heilsamen wercke contestirte vnd sich dahin vernehmen ließe, Er hofte was andere reformirte kirchen in Deutschland bey diesen Christlichen wercke thun würden, damit würde sich Anhalt auch gerne conformiren, vnd pro posse cooperiren helffen.“ — Tatsächlich scheint es im Anschluß zu Konsultationen mit kurbrandenburg. Theologen und Politikern gekommen zu sein, denn am 15. 5. 1633 schrieb Johann Sturm erneut aus Zerbst an F. August (a. a. O., Bl. 20rv; A: ungez. Bl.; eigenh.; zit. in Beckmann VI, 154), er habe das, was F. August „nach gepflogener communication mit den Chur Brandenburgischen sowohl politicis, als Theologis“ in Sachen „pacificandæ Religionis, wegen beanttwortung des Engelländischen Theologi Johannis Duræi“ dem Kanzler gegenüber als ratsam disponiert habe, dem Superintendenten Beckmann mitgeteilt: „das nemblich 1. die Christliche vnd friedfertige jntention zue loben, 2. Er Superintendent sich zue erbitten seiner gnedigen herschafft es vntterthenig zue hinterbringen, die er den zum frieden gantz geneigt wüste. 3. Dieweil aber der gegenpartey jntention in acht zunehmen, so müste man der occasion wahrnehmen, so sich nicht zwingen ließe. 4. Jnterim hette er || [477] sich zue solcher correspondentz zueerbitten, vmb fernere communication was vorgehet, oder vorgehen möchte, zue bitten; vnd wie man 5. dieses orts darfür hielte das man absq. synodo, aus der sache nicht kommen würde, also würden 6. die Anhaltischen Ecclesiæ sich von andern reformirten kirchen Deutschlandes nicht separiren sondern in solchem frietfertigen Christlichen scopo mit denselben gerne conformiren vnd cooperiren helffen“. Dieser Anordnung sei Beckmann gefolgt und habe die beigefügte „vorantwort“ (Konzept/ Entwurf) verfaßt und gestern eingeschickt. Sie ginge zwar in einigen Einzelheiten über F. Augusts insinuierte Antwort hinaus, doch stelle Beckmann seinen Entwurf der Zensur und Korrektur F. Augusts anheim. Noch in der Akte folgt dem Brief Sturms in der Tat Beckmanns Entwurf einer Antwort auf Durie, d. d. Zerbst 15. 5. 1633 (a. a. O., Bl. 21r–24r, eigenh.; abgedruckt in Beckmann VI, 155; eine Abschrift hat sich in den Hartlib-Papieren erhalten, s. Turnbull [s. Anm. 1], S. 147 Anm. 2). Beckmann lobt Duries Vorhaben und hält dafür, „hoc opus extra controversiam censetur merjtò : Ita ab omnibus, qui verè nomen Christianum profitentur, omnibus votis expeti, omnibus etiam modis promoverj debet.“ In den letzten Jahren habe es Überlegungen gegeben, wie die Spaltung der evangel. Kirchen in Deutschland aufgehoben und ein zuträglicherer Friede konstituiert werden könnte („qua ratione nocentissimum illud schisma inter evangelicos per Germaniam tolli, aut quodam modo leniri, & sedatis animis, pax commodior possit constitui“). Ein Kolloquium habe es aber nicht gegeben („passim colloquia non semel habita“), stattdessen eine große Zahl polemischer Schriften. Bei alle dem sei nichts oder wenig herausgekommen. Danach schließt sich Beckmann, den guten Willen der anhalt. Fürsten und ihrer Geistlichkeit herausstreichend, sogar dem Wunsch nach einer europaweiten Generalsynode der Evangelischen an: „Equidem hoc planè affirmare tibi ausim: quod illustrissimi Principes Anhaltini, opus illud ejrenicum magnopere comprobent, immò etiam una cum aliis, quantum in se, juvare & provehere velint: quod itidem omnes Theologi & pastores ecclesiæ in Anhaltinam eo ipso nihil prius, nihil antiquius ducant. Vtinam maturè fieri possit, quod publica vtilitas adeoq. necessitas pro tempore iubet, hoc est, synodus evangelicorum Europæ congregari: in qua omnia in timore Domini ponderentur, nonnullorum doctorum placita ad regulam sacræ scripturæ exigantur, & omnibus piè discussis, accedente magnorum Regum ac Principum autoritate, pax & concordia Deo gratissima, inter evangelicos post liminio restituatur, et illibata conservetur.“ (21vf.). Die Reformierten („Orthodoxos“) seien bereit, die Gründe ihres Glaubens offen zu legen und zur Debatte zu stellen, wann immer es die Zeit verlangt, „sed Lutheranorum animi ante omnia & quidem datâ commodissima occasione explorandi videntur ab iis, qui probissimè norunt“ (22r). Schließlich gibt Beckmann zu bedenken, „an non consultum sit, si Serenissimus rex Angliæ Carolus, Regem Daniæ, Electorem Saxoniæ, Brandenburgicum & alios, quam primum fieri possit, ad vtilissimum eiusmodi pacis constituendæ, aut saltem tentandæ negotium invitet; vel durante hoc gravissimo in Germaniâ bello, quod Evangelicorum animos & vires subinde magis magisque vnitas flagitat.“ Usw. —D. d. Köthen, 16. 4. 1633 hatten auch bereits die Köthener Geistlichen Daniel Angelocrator und Daniel Sachse ein knapper gehaltenes, aber im Grundsätzlichen ebenso positives Gutachten aufgesetzt (nicht in den zitierten beiden Akten des LAO; abgedruckt in Beckmann VI, 156). — Am 18. 5. 1633 — F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51) kam am Vorabend gerade per Schiff vor Amsterdam an, wohin er am 2. Mai von Ballenstedt aus aufgebrochen war (Christian: Tageb. XII, 49r) — schaltete sich nun auch der Bernburger Regierungspräsident Heinrich v. Börstel (FG 78) ein und schrieb F. August (LAO: Abt. Dessau C 17 V Nr. 4, Bl. 7r; Schreiberh.), er habe Beckmanns entwurfsweise Antwort gelesen, weil aber „die sache von solcher wichtiger importantz, das Concept auch nicht in terminis einer vorantwortt verblieben, sondern denselben ezliche vorschläge inserirt, welche ich zwar meines theils inprobire, aber doch dafür halte, daß solche in etwas werden zu verbeßeren, auch nebst des Königs in Dennemark, ChurSachsen vnd Brandenburgk, des ChurPfälzischen administratoris [Pgf. Ludwig Philipp v. Simmern || [478] (FG 97)] mit zugedencken sein“. Dem nachfolgends geäußerten Vorschlag, die Angelegenheit dem Bruder F. Ludwig und den Dessauer Neffen vorzulegen und ihre Meinung einzuholen, kommt F. August am Folgetag 19. 5. 1633 nach (a. a. O., Bl. 6r; Schreiberh.) und sendet F. Ludwig sowie den Fürsten Johann Casimir und Georg Aribert v. Anhalt-Dessau (FG 24), „was vnser Canzler vnd Räthe zue Zerbst an vns nebenst darbeygefügtem Concept deß Superintendenten zue Zerbst vor antwortt an den Engellendischen Theologum Ehren Duræum vnterthenige gelangen laßen“. Er, August, habe sich darüber mit dem Präsidenten [Heinrich v. Börstel] beraten; sie beide seien der Ansicht, „das die inserierte vorschläge vffs genaweste verbeßert vnd noch zur zeit nicht zu weit gegangen werde“; so möchten die Adressaten das Konzept sorgfältig lesen, prüfen und verbessern. — F. Ludwig reagierte prompt und sandte den Dessauer Neffen seinerseits am 20. 5. 1633 (a. a. O., Bl. 8r; Schreiberh. mit F. Ludwigs eigenh. Unterschrift; 2.Überlieferung: Konzept von Schreiberh. in: LAO: Abt. Bernburg C 17 Nr. 65, Bl. 16r), was ihnen „allerseits“ aus Plötzkau in Sachen „des Englischen Theologi Johannis Duræi, vorhabende Composition im Religionswesen“ zugesandt worden sei. Die Antwort des Zerbster Superintendenten sei zwar im Grundsatz nicht zu beanstanden, doch zweifele er, ob Beckmann schon „ezliche hohe herrschafften benennen vnd vorschlagen möge“; sollte ihm das gestattet werden, so sei „die ChurPfalz mit einzuverleiben“. Auffälligerweise fällt weder hier, noch an anderer Stelle der Name „Schweden“. Ludwig bat die Dessauer Neffen um ihre Meinung und erhielt diese am 22. 5. 1633 (LAO: Abt. Bernburg C 17 Nr. 65, Bl. 17r–18v; Konzept v. Schreiberh., und LAO: Abt. Dessau C 17 V Nr. 4, Bl. 11r–12v. Ein wohl improvisiertes früheres Konzept wesentlich gleichen Inhalts auf einem Zettel in LAO: Abt. Dessau C 17 V Nr. 4, Bl. 10r). Sie priesen das nützliche und fromme, aber sehr schwierige Werk und räumten ein, daß es „nicht alleine von verstendigen vnd erfahrnen Theologis, besondern auch Politicis, wie füglich zu solchem werck zugelangen, wohl vberlegt, vnd bedacht sein“ wolle. Da die Zeit nicht eile, ergehe der Vorschlag, „diese sache etlichen vnsern Theologis aus iedem fürstl. ahnthein [Verschreibung für antheil], darunter wir neben Hrn Beckmanno aus dem Zerbster ahntheill, auß E. L. vnd Gnd. ihren, dero Superintendenten Hrn Mag. Daniel Sachsen, dan auß vnserm ahntheil Hrn Johan Hoffmeister benebenst dem Jenigen, so man aus dem Bernburgischen ahntheil, dazu am bequemlichsten vnd qualificirtesten erachten, vnd deputiren möchte, ohnmaßgeblich vohrschlagen, dergestalt zu committiren vnd aufzutragen, daß sie förderlichst zusammen kohmen, diese sache der gebühr consilirten vnd berahtschlagten vnd nachmaln derselben vntertheniges schriftliches bedencken, vns zu vnserer revision vnd entlichen guttachten vbergeben hetten vnd würde man alßdan verhoffentlich, vmb so viel desto sicherer sich des modj halber, dabey wir dan vnd warum es bey des herren Beccmanni itzigen entwurff verbleiben, oder aber ChurPfaltz mit hinein geruckt werden solle, allerhandt difficulteten befinden in diß fals desto baß Hrn Beccmanno an die handt gehen, vndt sich deroselben alßdan verhoffentlich vmb so viel deutlicher vnd behuttsahmer erkleren können. Wir stellen aber alles zu E. vnd anderer vnserer herren vettern Liebden vnd gnaden reiflicherm vnd beßern nachsinnen, vnd verbleiben deroselben etc.“. — In seinem Schreiben an F. August vom 25. 5. 1633 (LAO: Abt. Bernburg C 17 Nr. 65, Bl. 19rv [A: unfol. Bl.]; Schreiberh. mit eigenh. Unterschrift) fand F. Ludwig eine „weitleuftige conferentz der Geistlichen darunter noch zur zeit nicht sonders nötig“; auf keinen Fall aber sei es „thunlich oder verantwordtlich, das die ChurPfalz in gedachter antwordt außgelaßen werde, vnd wollen viel lieber, wan die beantworttung etwas anstand haben kan, wie wir dafür halten, mit E. Ld. vnd den Bernburgischen Räthen, ia auch dem [Dessauer] Hofmeister [Tobias] Hübner [FG 25], da er fort kan, etwa bey nechster gelegenheit daraus mündliche vnterred halten.“ Am 28. 5. bat F. August seinen Bruder Ludwig um Bestätigung einer empfohlenen Konferenz am 3. 6., an der auch der bernburgische Regierungspräsident Börstel (s. o.) teilnehmen solle. August dankte am 30. 5. für die eingegangene Bestätigung F. Ludwigs, der Ort und Zeit festgelegt hatte („Conferentz kom- || [479] menden Montags den 3. Junii vmb 1 Uhr Zu Krücheln“) und setzte auch die zu beschließende Reaktion „wegen Herrn Duraei“ auf die Tagesordnung (KU II, 560f., vgl. Anm. 10). — Da der Brief 330603 eine Art Summe dieser ersten Annäherung Duries an die anhalt. Fürsten und Geistlichen darstellt, ist er von uns als Repräsentant des ganzen Vorgangs ausgewählt und eigens hier vorgelegt worden. In seiner Antwort an die Fürsten August und Ludwig vom 5. 6. 1633 (LAO: Abt. Dessau C 17 V Nr. 4, 15r–16r; Konzept v. Schreiberh.) unterstützt F. Johann Casimir die Taktik seiner Oheime. In der Tat stelle sich eine allgemeine Synode der Protestanten als äußerst schwierig dar. Für dieses Mal komme es darauf an, den engl. Theologen auf ihr christliches und wohlgemeintes Ersuchen befriedigende Antwort zu geben und ihnen an die Hand zu gehen. Das „hochwichtige werck“ sei nicht nur an den engl. König zu verweisen; insbesondere gehe es darum, „quo modo vnd mit was manir solches, sonderlich bey den Lutheranis, alß bey denen es am meisten hafften wirdt, nicht aber bey vnsern Religionsverwandten bey denen es ganz keine difficulteten, wann nurt die andere Parthey dazu verstendig gemacht werden kan, Jndem sie so oft vnd vielmalß, aber ganz vergebens, tentiret vnd versuchet, geben wirdt, füglich vnterzubauen, vnd zu præpariren, vnd wie sie die Englische Theologen, etwas beßer vnd deutlicher, alß in dem abgefasten schreiben, Jedoch aufs aller kürzeste vnd eingezogenste zu informiren, So haben wir dannenhero vnd damit dieses recht bedacht, vnd berathschlaget, auch mann der sachen nicht zu viel oder zu wenig thete, dem vnlengst angedeutten weg, wohlmeinentlich vorschlagen wollen, vnd seindt wir erbötig, vnß hirunter hirnegst vnd do [sofern, s. 310000 K 16] es begehret, eigentlich mit vnsern vnmaßgebigen wenigen gedancken heraußer zulaßen, vnsern Rath, Hoffmeister, vnd lieben Getreuen, Thobias Hübner wie auch vnsern Diaconum [d. i. Johann Hofmeister] beuorstehenden 12. huius nacher Plözkau abzufertigen [...]“. In der Tat erwartete F. Ludwig seine Dessauer Neffen Johann Casimir und Georg Aribert mit ihrem Rat Tobias Hübner abends bei sich in Köthen. Es wäre gut, so F. Ludwig in seinem Brief an August vom 11. 6. 1633, wenn sich dieser zur morgigen vertraulichen Unterredung rechtzeitig einfände (KU 561f.). — Mit zwei weiteren Schreiben endet der erste Kontakt zu Durie in den Jahren 1632 und 1633. Zunächst dankte er selbst am 17. 9. 1633 in einem aus Frankfurt a. M. gesandten Brief an Christian Beckmann (LAO: Abt. Bernburg C 17 Nr. 65, Bl. 28rv; A: ungez. Bl.) für die Nachrichten und die erfahrene Unterstützung aus Anhalt. Leider „apud Lutheranos tot sunt animorum adversus nos in huius negotij tractatione præiudicia, ut nihil fieri aut cum fructu tentari possit nisi ijs sublatis.“ Daran, daß eines Tages auch die widerstrebende Partei (der Lutheraner) „velit sese obligare ad consiliorum in hoc negotio commercium suscipiendum“, zweifelt er nicht und bestärkt sich und die seinem Anliegen Wohlwollenden angesichts der auftretenden Meinungsverschiedenheiten damit, daß sie der Ehre und dem Wohlgefallen Gottes dienlich und dem eigenen guten Gewissen zuträglich seien. Die Briefe, die an den Erzbischof v. Canterbury oder andere engl. Theologen geschrieben worden sind, seien weitergeleitet worden. Auch aus Frankreich und der Schweiz seien Briefe dieser Art bei ihm eingegangen. Sie würden den großen Zweck einer Generalsynode zu erreichen helfen. Ausstehende Briefe an den Erzbischof sollten an Duries Frankfurter Anschrift gerichtet werden. Dieser Aufforderung mochte sich Christian Beckmann offenbar nicht verschließen, wie uns ein Brief des Kanzlers und der Räte aus Zerbst (d. d. 15. 10. 1633) an F. August verrät (LAO: Abt. Bernburg C 17 Nr. 65, Bl. 29rv; A: ungez. Bl.; Unterschrift fehlt [abgeschnitten?]). Ihm entnehmen wir, daß als Beilagen der Brief Beckmanns an Durie vom 15. 5. 1633 (s. o.) und dessen Antwort vom 17. 9. 1633 beigeschlossen waren, und daß „diese sachen an den Archiepiscopum Cantuar. möchten gebracht werden, für guth befunden“ wurde. Die Fürsten August, Ludwig und ihre Vettern mögen darüber zu einem Schluß kommen. Eile sei freilich nicht vonnöten, von überstürzten Reaktionen wird abgeraten, da man abwarten könne und sollte, „wie sich die andere reformirte kirchen in Teutschland hierinnen vorhielten[;] von denen hette man sich dan nicht zue separiren, Solte man iezo alsobalt || [480] præcipitiren vnd das werck möchte alsdan in stecken gerathen, dörffte man bey einen vnd andern stant allerhant vorweis zuegewarten haben“. Damit endet, soweit uns bekannt, die archivalische Überlieferung zu Duries anhaltischer Kommunikation in den Jahren 1632/1633. Die Dokumente in diesen und anderen Oranienbaumer Akten, die Duries späteres Auftreten im Anhaltischen (1655) bezeugen, können und sollen an dieser Stelle nicht näher behandelt werden. Vgl. Beckmann VI, 156–161. Erwähnt sei, daß F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg „die Engelländische religionseinigungsvorschläge deß Duraj“ am 1. 11. 1633 auch „bekom̄en vndt gelesen.“ (Christian: Tageb. XII, Bl. 174v).
3 In der Tat hatten F. Johann Casimir und F. Georg Aribert v. Anhalt-Dessau in ihrem Schreiben an F. Ludwig vom 22. 5. 1633 eine Konferenz der hohen Geistlichkeit der anhalt. Teilfürstentümer und durch diese die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens vorgeschlagen. S. Anm. 2.
4 Der Zusammenhang findet sich in Anm. 2 dargestellt.
5 Vgl. auch Anm. 2.
6 Christian Beckmann (Christianus Becmanus), 1580–1648, reformierter Theologe, Vater des anhaltischen Polyhistors Christoph B., aus der Oberpfalz vertrieben und 1625 in Bernburg angelangt, Rektor der dortigen Stadtschule, 1627 Professor der Theologie am Gymnasium zu Zerbst, Pastor und Superintendent ebd. Vgl. Beckmann VII, 325–328; Graf: Anh. Pfarrerbuch, 211f.; Hans Pillep: Anhalt und die Oberpfalz. In: Familienkundliche Beiträge. Hg. Gesellschaft f. Familienforschung in der Oberpfalz. 1 (1991), 10. Zu seinem Brief(entwurf) an Durie vom 15. 5. 1633 s. Anm. 2.
7 Paulus Tossanus (Thossanus/ Paul Toussain) an George Abbot, Ebf. v. Canterbury, Hanau, 8. 11. 1632; abschriftlich in LAO: Abt. Bernburg C 17 Nr. 65, Bl. 3rv, s. Anm. 2. Tossanus (1572–1634), reformierter Theologe wie sein berühmterer Vater Daniel d. Ä., wurde 1613 Kirchenrat und Prof. der Dogmatik an der U. Heidelberg. Er zog 1618 für die Pfalz zur Dordrechter Synode, wo er sich scharf gegen die Arminianer aussprach. 1622 floh er aus der Pfalz nach Hanau, woher er 1631 oder 1632 nach Heidelberg zurückkehrte. Sein erstmals 1617 in Heidelberg erschienenes Bibelwerk war in vielen Auflagen unter den dt. Reformierten weit verbreitet. Vgl. ADB XXXVIII, 474f.; DBA 1279/ 223f.; RGG VI, 965; Art. „Tossanus“ in Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Begr. u. hg. F. W. Bautz†, fortgef. T. Bautz. XII (Herzberg 1997), 359f.; Turnbull (s. Anm. 1), 145.
8 Der dessauische Rat und Hofmeister Tobias Hübner (FG 25).
9 Johann Hofmeister (1596–1646), durch Vermittlung Tobias Hübners (s. Anm. 8) 1627 Diakon in Dessau, seit 1635 dort Pastor, Hofprediger und Superintendent. 1631 hatte er am Leipziger Konvent der evangel. Stände und an dem anschließenden Religionsgespräch (s. Anm. 0 u. 330920 K 0) teilgenommen. 1634 begleitete er F. Friedrich v. Anhalt-Harzgerode (FG 62), damals schwed. Obrist, drei Monate als Feldprediger. Im Dezember 1642 reiste er nach Leipzig, um dort versammelten hohen schwed. Offizieren reformierten Glaubens auf deren Wunsch hin zu predigen. Der schwed. Oberstleutnant und spätere General und Feldmarschall (Greve) Robert Douglas (FG 420; 1644, hatte 1633–1635 im schwed. Heer Hz. Wilhelms IV. v. Sachsen-Weimar [FG 5] gedient) finanzierte den Druck: Was der Reform. Kirche Lehre und Cerimonien sein/ sampt Ableinung der vornehmsten Bezüchtigungen/ in Christlicher Versammlung vieler hoher und vornehmer Reformirten der Königl. Maj. und Krohn Schweden Krieges-Officierer in IV. unterschiedenen Predigten zu Leipzig im Ausgange des Jahrs 1642. am 13. 14. 15. Decembr. erklähret/ und auf inständiges Begehren zum Druck ausgefertiget. Frankfurt a. M. 1644 (Titel zit. n. Beckmann VII, 343). Vgl. 360600 II; Beckmann VII, 343f. und Graf: Anh. Pfarrerbuch, 292f.
10 Es dürfte das anhaltische Dorf Crüchern gemeint sein. Ritter: Lexicon, 385. Ein Dorf „Cricheln“ findet sich halben wegs zwischen Köthen und Bernburg im fl.-köthnischen Amt Nienburg. S. Nova Anhaltini Principatus Tabula. Autore Joh. Tobia Schuchart ... ex Officina P[etri] Schenkii. Amsterdam 1746. Faks.- Druck Köthen o. J. In „Krücheln“ sollten am 3. 6. 1633 die Fürsten August und Ludwig sowie der bernburg. Regierungspräsident Heinrich v. Börstel (s. Anm. 2) zusammentreffen. Dort sollte u. a. behandelt werden, „Weill wegen Herrn Duraei beantwortung vnter- || [481] schiedene bedencken einkommen, was entlich in dieser sache vor eine resolution Zu nehmen“. Brief F. Augusts an F. Ludwig, Plötzkau, 30. 5. 1633; vgl. auch ders. an dens., Plötzkau, 28. 5. 1633. (KU II, 560f., Zitat 561). Ob Börstel der Konferenz der beiden fl. Brüder tatsächlich beiwohnte, geht aus obigem Schreiben nicht hervor.
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