F. Ludwig und Hz. Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar (FG 5), die beiden Hauptvertreter
aus dem anhaltisch/sächsischen und reformiert/ lutherischen Gründungskreis der FG
treffen sich, um den religiösen Ausgleich unter den Protestanten zu befördern. Aufgrund
der Erfolge der schwed. Waffen war ein solches Projekt religiöser Friedens- und Einheitsstiftung
auch politisch von größter Bedeutung für die protestant. Stände Deutschlands
und Mächte Europas. Denn nur so konnte man zu einem beständigen protestant.
Bündnis gelangen, wie es von den Schweden seit deren Eingreifen in das deutsche
Kriegsgeschehen angestrebt wurde. Mit dem Leipziger Konvent vom Frühjahr 1631 waren
entsprechende Hoffnungen Schwedens und der protestant. Aktionspartei am Widerstand
insbesondere Kursachsens gescheitert. Auch der am 23. 4. 1633 gegründete und
unter dem Direktorium Friherre Axel Oxenstiernas (FG 232) stehende Heilbronner
Bund, in dem die evangel. Stände des fränkischen, schwäbischen, ober- und kurrheinischen
Kreises vereinigt waren, ersetzte nicht die große Universalallianz der Protestanten.
Der Bund büßte mit der protestant. Niederlage bei Nördlingen am 6. 9. 1634 seine Wirksamkeit
ein. — Mit den Briefpartnern und Georg Calixt(us) [s. Anm. 3] aus dem Hzt.
Braunschweig-Wolfenbüttel sind im vorliegenden Brief drei Territorien bzw. Landeskirchen
vertreten, die ein starkes Interesse an einer protestantischen Union bekundeten.
Die Motive waren allerdings sehr verschieden: Die anhaltischen Fürsten hatten 1537 die
Schmalkaldischen Artikel, die Confessio Augustana und die Apologie derselben angenommen.
Unter dem Zerbster Generalsuperintendenten Wolfgang Amling (1542–1606,
seit 1578 im höchsten Kirchenamt) vollzog sich die Ablehnung der Konkordienformel
und die Verteidigung Melanchthons und des Philippismus gegen lutherische Orthodoxie,
schließlich die Annäherung und Annahme des reformierten Bekenntnisses durch die
Fürsten und einen Teil des Volks Ende des 16. Jahrhunderts, dessen Grundlage die Confessio
Augustana variata von 1540, der Heidelberger Katechismus und die Pfälzer Kirchenagende
bildeten. Vor allem mit F. Christian I. v. Anhalt-Bernburg (FG 26) wurde
Anhalt auch politisch in den Wirkungskreis der antihabsburgischen protestant. Aktionspartei
gezogen, was sich unter neuen, lutherischen Vorzeichen mit F. Ludwigs schwed.
Statthalterschaft in den Stiftern Magdeburg und Halberstadt 1631–1635 wiederholte (s.
dazu 320313). S. auch 270406 K 11 u. K 24. — Das welfische Teilhzt. Wolfenbüttel war
mit seinen Landesherren Julius und Heinrich Julius erst spät und gemäßigt der Reformation
beigetreten; das Konkordienbuch kam hier zugunsten größerer konfessioneller Freiheit
(auch der Altgläubigen) nicht zur Anwendung, was sich auch in der Ausrichtung der
Landesuniversität Helmstedt auswirkte. Gnesiolutheranismus, Calvinismus oder prote- stantische
Heterodoxien traten im Lande nicht in Erscheinung, dafür lehrte seit 1614
Georg Calixt an der U. Helmstedt, der im Sinne Melanchthons der Tugend Synergien
beimaß und eine Wiedervereinigung der christlichen Kirchen anstrebte. — Die ernestinischen
Wettiner, nach dem Schmalkaldischen Krieg und dem Verlust der Kurwürde politisch
und konfessionell in tiefer Gegnerschaft zu den albertinischen Vettern, hatten sich
zunächst als Bollwerk unverfälschten (Gnesio-)Luthertums verstanden, bis es in den
70er Jahren des 16. Jahrhunderts zum Ausgleich mit Kursachsen und zur konfessionellen
Annäherung beider wettin. Landesteile kam. Das Konkordienbuch (1577/80) wurde zur
Richtschnur eines gemeinsam vertretenen Luthertums, das nun die Gnesiolutheraner
ebenso wie die Philippisten und die Calvinisten ablehnte und bekämpfte. Ansätze zu einer
reformierten Konfessionalisierung wurden in den 90er Jahren wieder getilgt. Um die
Wiedergewinnung der Kurwürde bemüht, suchten aber vor allem die jungen weimar. Ernestiner
— die Herzöge Johann Ernst d. J. (FG 3), Wilhelm IV. (FG 5), Albrecht (FG
17), Ernst (,der Fromme‘, FG 19) und Bernhard (FG 30) — den Anschluß an die kurpfälzisch-
böhmische Aktionspartei, später die Niederlande und die Schweden, bis sie die
Niederlage von Nördlingen 1634 zur Preisgabe ihrer machtpolitischen Ambitionen und,
mit Ausnahme Hz. Bernhards, zum Beitritt zum Prager Frieden zwang. Vgl. Anton
Schindling/ Walter Ziegler (Hg.): Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation
u. Konfessionalisierung. Land u. Konfession 1500–1650. Bd. 2: Der Nordosten. Münster
1990, 88ff.; Bd. 3: Der Nordwesten. Münster 1991, 8ff.; Bd. 4: Mittleres Deutschland.
Münster 1992, 8ff.; ferner G. Allihn: Die Reformierte Kirche in Anhalt. Ein Stück
Reformations- und Unionsgeschichte. Köthen 1874, 7ff.; Inge Mager: Die Beziehung
Herzog Augusts von Braunschweig-Wolfenbüttel zu den Theologen Georg Calixt und
Johann Valentin Andreae. In: Pietismus und Neuzeit VI (1980), 76–98. Vgl. auch
330603. — Wie weit die Unionsbestrebungen teilweise unter den Protestanten gingen,
zeigen die „Unvorgreifflichen Vorschläge, wie eine guthe einigkeit in den Evangel. Kirchen
wiederumb anzurichten“ (KU II, 695ff.; ungezeichnet und nicht datiert, wegen der
vermutlichen Anspielung auf die Pirnaer Verhandlungen über Friedenspräliminarien etwa
Sept./ Okt. 1634). Der wohl lutherische Verfasser — daher eher Georg Calixt als
John Durie (vgl. 330603) bzw. ein süddeutscher Parteigänger (es heißt S. 698: „in etlicher
dieser Ober Ländischen Lutherischen Kirchen“) — wünscht, „daß doch dermahleinsten
die vnzehliche streytigkeiten in den Evangelischen Kirchen aufhören, vnd hinwiederumb
gute einigkeit in derselbigen gestiftet, vnd bestendig erhalten werden möge“. Der Streit
zwischen den protestant. Glaubensrichtungen übertreffe zum Schaden der Kirche, der
Gläubigen und des Staats fast die Auseinandersetzungen mit dem Katholizismus, der,
nicht zuletzt in Gestalt der Jesuiten, größten Nutzen aus der evangel. Uneinigkeit ziehe.
Die einfachen Gläubigen, denen die „hohen subtiliteten, distinctiones vndt subdistinctiones“
ohnehin fremd blieben, würden nur „irre gemacht“, zumal „quod magis doceamur
disputare, quam piè vivere.“ Christliche Liebe, Sanftmut und Friedfertigkeit seien verdrängt
von Bitterkeit, Verdruß, Haß und Streitsucht. Eine Reorganisation innerprotestant.
Einigkeit sei aber auch deshalb gerade jetzt so nötig, weil anders nicht zu „Einem
sichern, allgemeinen vnd bestendigen frieden“ zu gelangen sei. Es bestehe ein Zusammenhang
zwischen geistlichem und politischen Frieden, „werden wir aber mehr nach
dem Politischen, als dem Geistlichen Kirchenfrieden trachten, so stehet zu besorgen,
daß wir darüber beydes vf einmahl verliehren möchten [...].“ Es gebe kein besseres Mittel
zum genannten Zweck, als „daß beyderseits Theologi, welche den streit bishero vornehmlich
geführet, auf eine gewiße Zeit vnd an einem gewißen ort Zusammen kommen,
vnd sich vber alle glaubens articul mit einander freundlich vernehmen vnd vergleichen“.
Nun gelte es, heißt es dort weiter, das anläßlich des Leipziger Konvents 1631 geführte
Gespräch wieder aufzunehmen und zwar unter Einbeziehung aller evangel. Stände des
Reichs und der evangel. Mächte Europas. Kurbrandenburg und Kursachsen, als ehemalige
Teilnehmer des Leipziger Religionsgesprächs, sollten Einladungen an alle ergehen
lassen, ihre „friedliebenden Theologi“ an einen zu nennenden sicheren Ort zu einer bestimmten
Zeit, „als etwa gegen den künftigen Majum des annahenden 1635. Jahres“, zu
entsenden. Im Vorfeld seien Papiere vorzulegen, um auf der Konferenz dann die Standpunkte
von Glaubensartikel zu Glaubensartikel sorgfältig zu vergleichen und nach Möglichkeit
„nach der Richtschnur des Wortes Gottes“ zu vereinbaren. Bliebe es bei Differenzen,
sei zu prüfen, ob sie das Glaubensfundament berühren oder nur Nebensächlichkeiten
betreffen. [Dieses Vorgehen empfahl auch G. Calixt.] Unwesentliche Unterschiede
könnten zur Not bestehen bleiben, ohne die grundsätzliche Einheit in Frage zu stellen
oder gestellt zu sehen. Ansonsten bliebe nur die beharrliche freundliche Unterredung
und argumentative Überzeugungsarbeit, um Irrtümer und Fehlmeinungen zu korrigieren.
Jede Polemik und Unterstellung habe zu unterbleiben. Ratsam sei, zu dieser Konferenz
auch „Gottesfürchtige vnd Friedliebende Politici“ beizuziehen. Nach der Vergleichung
und Vereinbarung der Lehren sei mit der Vereinheitlichung der Zeremonien fortzufahren,
„damit in den Evangelischen Kirchen überall eine guthe conformitet Zu spüren“.
Grundsatz müsse hier die größtmögliche Distanz zum „Pabstthumb“ und die
größtmögliche Nähe zum Usus Christi, der Apostel und der frühen Kirche sein. [Hier
könnte Calixts Idee, daß das Apostolikum und der Consensus quinquesaecularis den
heilsnotwendigen Glauben bekunden, auf die sog. Zeremonien eingeengt sein.] „Uber
dieses seindt die Ceremonien, so in etlicher dieser Ober Ländischen Lutherischen Kirchen
gebraucht werden, schon also fern reformiret, daß Zwischen ihnen vnd den reformirten
kein großer vnterscheidt, sondern der vergleich gar leichtlich Zu treffen sein wirdt“.
Sollte dies dennoch nicht gelingen, haben Differenzen im Zeremoniellen grundsätzlich
nicht soviel Gewicht, um die Einigkeit der Evangelischen aufzuheben. — Calixt nahm
1631 an der beim Leipziger Konvent durchgeführten Konferenz zwischen kursächsischen,
kurbrandenburgischen und landgräflich-hessischen Theologen selbst nicht teil.
Der dazugehörige Rezeß ist als Beilage wiedergegeben in KU II, 744ff. Vgl. LAO: Abt.
Bernburg D 8 Nr. 8: Vergleich so in der Conferenz zwischen den Lutherischen und Reformierten
Theologen zu Leipzig anno 1631 auf dem Convente daselbst getroffen. 1631;
19 fol. vollst. Unterzeichnet im März 1631 v. M. Hoe (d. i. Matthias Höe v. Höenegg,
Oberhofprediger zu Dresden), P. Leyser (d. i. Polykarp Leyser d. J., Prof. der Theologie
in Leipzig), Hr. Hopfner (d. i. Heinrich Höpfner, Prof. der Theologie in Leipzig), Joh.
Bergius (d. i. Johann Bergius, reformierter Hofprediger Kf. Georg Wilhelms v. Brandenburg
[FG 307] und kurbrandenburg. Konsistorialrat, Förderer evangel. Unionsbestrebungen),
Joh. Crocius (d. i. Johann Crocius, Prof. der Theologie, Prediger u. Konsistorialrat
in Kassel und Marburg, Vertreter einer vermittelnden, nicht streng calvinistischen
reformierten Theologie), Theophil Neuberger (d. i. Theophilus Neuberger, Hofprediger
Lgf. Wilhelms V. v. Hessen-Kassel [FG 65]). Abschrift. Vgl. auch: RELATION Der Privat-
Conferentz/ Welche Bey wehrendem Convent Der Protestirenden Evangelischen
Chur-Fürsten vnd Stände Zu Leipzig/ Jm Jahr 1631. im Monat Martio, Zwischen den
anwesenden Chur-Sächsischen/ Chur-Brandenburgischen/ vnd Fürstlichen Hessischen
Theologen gehalten worden/ Nebenst einer Vorrede ... Durch D. JOHANNEM BERGIUM,
Churf. Brandenburgischen Hoffprediger. Berlin 1636 (HAB: 283. 14 Theol. 4° [2];
Abermaliger Abdruck Der RELATION Von der Privat-Conferentz ... ans Liecht
gegeben. Berlin 1644: Georg Rungen. HAB: QuN 229.2 [5]). Vgl. C. W. Hering: Geschichte
der kirchlichen Unionsversuche. Bd. 1. Leipzig 1836, 327ff.; Art. „Leipziger
Kolloquium von 1631“ in REThK [1896] XI, 363ff. Das Leipziger Unions-Kolloquium,
von den Beteiligten vorsichtig als Privatkonferenz qualifiziert, schloß sich an die im Februar
und März 1631 in Leipzig auf Einladung Kf. Johann Georgs I. v. Sachsen (als Direktor
der evangelischen Stände in Deutschland) durchgeführte Versammlung protestant.
Stände an, auf der der Protest gegen das ksl. Restitutionsedikt von 1629 bekräftigt
und militär. Aufrüstung beschlossen, ein förmliches Bündnis mit Kg. Gustav II. Adolf v.
Schweden jedoch ausgeschlagen wurde. Das Kolloquium dauerte vom 3. – 23. März und
endete mit einem Protokoll (s. o.), das die Übereinstimmungen und die Abweichungen
hinsichtlich der 28 Artikel der Confessio Augustana invariata festhielt. Der Erfolg des
Religionsgesprächs, an dem auch die Herzöge Wilhelm IV. und Bernhard v. Sachsen-Weimar
teilnahmen, bestand darin, daß es überhaupt zustande gekommen war. Immerhin:
zu denen, die dem Protokoll nachträglich zustimmten, gehörte auch Anhalt-Köthen
(am 16. 4. 1633; vgl. Tollin: Johann Duraeus. In: Geschichts-Blätter für Stadt und Land
Magdeburg. 32 (1897), 227–285 u. 33 (1898), 26–81, 235; ferner August Beck: Ernst der
Fromme, Herzog zu Sachsen-Gotha und Altenburg. Ein Beitrag zur Geschichte des 17.
Jahrhunderts. 2 Tle., Weimar 1865, I, 63; Hermann Schüssler: Georg Calixt. Theologie
und Kirchenpolitik. Wiesbaden 1961, 89ff. S. auch 330603 K 1.
ersucht.
Diefenbach,
211. Vgl. auch „besuchbriefflein“, 280726 K 2.
Daniel Sachse (1596–1669), reformierter
Theologe, 1624 Pfarrer im Dessauischen, 1627 Hofprediger in Bernburg, seit
1632 Superintendent und Konsistorialrat in Köthen; förderte die Unionsbestrebungen
John Duries (s. 330603 K 2).
Beckmann VII, 357ff.;
Graf: Anh. Pfarrerbuch, 405.
Georg Calixt(us) (1586–1656), seit Januar 1615 Prof. theol. an der U. Helmstedt. Calixts
philippistisch geprägte irenische Ausgleichstheologie trug ihm unter dem Vorwurf des
Synkretismus und Kryptopapismus oder wahlweise Kryptocalvinismus schon seit den
frühen 30er Jahren heftige Angriffe der lutherischen Orthodoxie ein, die mit dem Thorner
Religionsgespräch von 1645 zu einem heftig geführten Streit anwuchsen, der Calixt
bis an sein Lebensende verfolgen sollte. Rege Kontakte verbanden ihn mit anderen Anhängern
einer christlichen Union oder Universalkirche wie Hugo Grotius, Gerardus
Ioannes Vossius und John Durie (s. 330603). Vgl. 300725. In Hz. August d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227)
fand Calixt später einen Schutzherrn, der seinerseits allen
religiösen Streiteifer verabscheute. Vgl. Schüssler (s. Anm. 0), 89, 99f. — Im Juli 1633
hatte Hz. Ernst I. v. Sachsen-Weimar (seit 1640 regierender Herzog im Teilhzt. Gotha)
versucht, Georg Calixt in ernestin. Dienste zu nehmen. Dahinter stand insbesondere der
Wunsch, ihn im überwiegend altgläubigen Hzt. Franken einzusetzen, wofür Calixts irenisches
Luthertum besonders geeignet schien. Der historische Hintergrund war folgender:
Die weimarischen Herzöge hatten sich relativ früh den Schweden in Deutschland
angeschlossen; schon im Juni 1631 war Hz. Wilhelm zu Kg. Gustav II. Adolf nach Spandau
gereist, um mit ihm einen Bündnisvertrag zu schließen, der nach der Schlacht von
Breitenfeld (7. 9. 1631) in Halle a. d. S. vollzogen wurde. Wilhelm wurde zum kgl.
schwed. Statthalter von Thüringen mit Sitz in Erfurt ernannt. Dort wurde am 14. 11.
1631 der Allianzvertrag auch auf die drei hzl. Brüder Albrecht, Bernhard und Ernst (s.
Anm. 0) ausgedehnt. Im Februar 1633 drangen die Weimarer Herzöge in Erfurt bei
Oxenstierna auf Entgeltung der von ihnen geleisteten Dienste und Ausgaben. So wurde
am 10./ 20. 6. 1633 in Heidelberg die Schenkungsurkunde ausgestellt, durch die Hz.
Bernhard das Hzt. Franken, bestehend aus Ländereien der Bistümer Würzburg und
Bamberg, eigentümlich erhielt (abgedruckt in Bernhard Röse: Herzog Bernhard der
Große v. Sachsen-Weimar. 2 Tle. Weimar 1828 u. 1829, I, 423–430, vgl. 226ff. Vgl.
Ernst der Fromme (1601–1675). Staatsmann und Reformer. Wissenschaftl. Beiträge u.
Katalog zur Ausstellung. Hg. Roswitha Jacobsen u. Hans-Jörg Ruge. Bucha bei Jena
2002, 291 u. 293; Abb. der Urkunden-Ausfertigung mit dem Siegel des schwed. Reichskanzlers
Oxenstierna aus dem Thür. STA Gotha: Geheimes Archiv QQ (KK) Nr. I, hier
S. 294.). Die Landstände, Kollegien und der Rat der Stadt Würzburg leisteten am 19./
29. 7. 1633 die Huldigung. Am 21. 7. 1633 a. St. stellte Bernhard seinem Bruder Ernst
die Vollmacht aus, das Land in seinem Namen und Auftrag zu verwalten. (August Beck:
Ernst der Fromme, Herzog zu Sachsen-Gotha und Altenburg. 2 Tle. Weimar 1865, I,
65ff; II, 98f.). Zur Visitation und Reorganisation des Schul- und Kirchenwesens im Hzt.
Franken bat sich Hz. Ernst noch im Juli 1633 Calixt aus. Dessen Landes- und Dienstherr,
Hz. Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 38), gab ihn aber nicht
frei, sondern stellte ihn mit Schreiben vom 1. 8. nur für eine begrenzte Zeit den Ernesti- || [
492] nern
zur Verfügung. Calixt scheint im August 1633 nach Weimar und Würzburg aufgebrochen
zu sein, begleitet von seinem Schüler Brandanus Daetrius (1607–1688). Im November
1633 war Calixt bereits wieder in Helmstedt anzutreffen. Offenbar stand das im
vorliegenden Brief angekündigte Religionsgespräch und Calixts Anwesenheit in Weimar
zeitlich mit seinem fränk. Kirchenauftrag in Verbindung. Neben Calixt, der sein Gutachten
am 2. 12. einreichte, wurden auch Theologen Weimars und der U. Jena um Stellungnahme
gebeten. In das Schul- und Kirchenkonsistorium des Hzt.s Franken berief Ernst
auch Hieronymus Praetorius, der sich am ratichianischen Reformwerk beteiligt hatte
und später Konsistorialrat in Weimar und Mitarbeiter an Hz. Ernsts Projekt der „Weimarer
Bibel“ wurde. Zwei weitere frühere Mitarbeiter Ratkes, Sigismund Evenius und
Balthasar Walther (Gualtherus), hatte der Herzog um diese Zeit ebenfalls an sich gebunden
(s. 340604 K 2). Am 14. 10. 1634 fiel wegen der verheerenden Niederlage der Schweden
und ihrer deutschen Verbündeten in der Schlacht von Nördlingen auch das Hzt.
Franken an die Kaiserlichen zurück. (Beck, a. a. O., I, 81ff., 503ff). Vgl. ADB| III, 696–
704;
REThK (1896) III, 643–647;
RGG4 II, 12f.;
Sammler Fürst Gelehrter, 344ff., insbes.
348 u. 363;
TRE VII, 552–559; Waldemar Böhne: Die pädagogischen Bestrebungen
Ernst des Frommen von Gotha. Gotha 1888, hier insbes. 1–27; Christoph Böttigheimer:
Zwischen Polemik und Irenik. Die Theologie der einen Kirche bei Georg Calixt. Münster
1996, 44ff., insbes. 49f.; Das exemte Bst. Bamberg. Die Bischofsreihe von 1522 bis
1693. Bearb. Dieter J. Weiss. Berlin/ N. Y. 2000, 438ff.; Ludwig Fertig: Obrigkeit und
Schule. Die Schulreform unter Hz. Ernst dem Frommen (1601–1675) u. die Erziehung
zur Brauchbarkeit im Zeitalter des Absolutismus. Neuburgweier/ Karlsruhe 1971, 16f.,
31; Ernst Ludwig Theodor Henke: Georg Calixt u. seine Zeit. 2 Bde. Halle 1853 u.
1856, I, 460f., 475ff.; Friedrich Wilhelm Kantzenbach: Das Ringen um die Einheit der
Kirche im Jahrhundert der Reformation. Stuttgart 1957, 230ff.; Hans Leube: Kalvinismus
und Luthertum im Zeitalter der Orthodoxie. 1. Bd. Leipzig 1928, 274ff.; Heinrich
Schmid: Geschichte der synkretistischen Streitigkeiten in der Zeit des Georg Calixt. Erlangen
1846, 35ff.; Schüssler (s. Anm. 0), 89ff., insbes. 103f.; Reinhard Weber: Würzburg
und Bamberg im Dreißigjährigen Krieg. Würzburg 1979, 81ff.
Johannes Stalmann
(FG 214), zu dieser Zeit Kanzler in der kgl.-schwed. Regierung der Stifte Magdeburg
und Halberstadt, der F. Ludwig als kgl.-schwed. Statthalter vorstand. Vgl. 320313
K 0 u. 350800
Ob es zu der Unterredung in Weimar gekommen ist, bleibt fraglich.
Am 23. 9. 1633 schreiben F. Ludwig und F. August aus Plötzkau, s.
KU II, 531, vgl.
565f. Eine Reise der fl. Herrschaft nach Weimar wird auch in den sonstigen in
KU II
und
KL II veröffentlichten Schreiben dieses Zeitraums nicht erwähnt; auch scheidet der
Termin 21. 9. schon aufgrund des Empfangsvermerks (22. 9.) aus.