Zur Zeit der Abfassung des vorliegenden Briefes war Hz. Ernst I. v. Sachsen-Weimar
(FG 19), seit 1640 regierender Herzog im selbständigen Teilhzt. Sachsen-Gotha, noch
mit der Verwaltung jenes „Herzogtums Franken“ beschäftigt, das die Schweden als neugeschaffenes
kgl. Lehen aus den Bistümern Würzburg und Bamberg Ernsts Bruder Bernhard
(FG 30) verliehen hatten (vgl. 330920 K 3). Ernst selbst war mit Patent Kg. Gustavs
II. Adolf v. Schweden d. d. Würzburg, 5. 10. 1631 zum Oberst über ein Reiterregiment
bestellt worden, das er im eroberten Bst. Würzburg anwerben sollte. Er kam diesem Auftrag
nach und beteiligte sich, wie er bereits schon im September 1631 mit der schwed.
Hauptarmee gezogen war, aktiv an den militärischen Operationen des Königs in der
sog. Pfaffengasse des Main-Rhein-Gebiets und im Süden Deutschlands. Er war regelmäßig
im Hauptquartier des Königs, so etwa im August 1632 zu Neustadt a. d. Aisch, anzutreffen.
An den Kämpfen gegen Wallensteins Armee vor Nürnberg im August 1632
nahm er ebenso teil wie das Regiment Diederichs v. dem Werder (FG 31), desgleichen an
der Schlacht von Lützen am 6. 11., in der Kg. Gustav II. Adolf fiel und die Hz. Bernhard
v. Sachsen-Weimar als Kommandant des linken Flügels für die Schweden retten sollte.
Im zweiten Treffen des linken Flügels stand auch das kursächs. Regiment F. Ernsts v.
Anhalt-Bernburg (FG 47), der am 4. 12. an seiner in der Schlacht erlittenen Schußverletzung
am rechten Bein in Naumburg starb. (
VI, 309, 366, 424ff.). Am Vorabend
dieser Schlacht, als Gustav Adolf von Arnstadt kommend (s. 321201 K 8) in Erfurt
die vereinigte Armee musterte und seinen erkrankten Statthalter von Thüringen, Hz.
Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar (FG 5), besuchte, speiste Hz. Ernst mit König, Königin,
Bruder Wilhelm und dessen Gemahlin Eleonora Dorothea (TG 4; PA) am 28. 10. zu
Abend. Nach der Lützener Schlacht war Hz. Ernst in Weimar anzutreffen, wo er am 16.
7. 1633 zu Ehren des gefallenen Königs in der Stadtkirche einen feierlichen Trauergottesdienst
abhalten ließ. Am 21. 7. 1633 übertrug Hz. Bernhard seinem Bruder Ernst die
Verwaltung des Hzt.s Franken (s. 330920 K 3). In dieser Funktion nahm er am 22. 2. || [
] 1634
am fränkischen Kreistag in Würzburg teil, traf sich Ende März zu einer Beratung
mit Bruder Bernhard in Coburg und konferierte im Mai in Frankfurt a. M. mit dem
schwed. Reichskanzler Friherre Axel Oxenstierna (FG 232). Im Juni 1634 befand er sich
nach Ausweis des vorliegenden Briefes wieder in Weimar, bevor er sich im Juli wieder
dem schwed. Heer unter seinem Bruder Bernhard anschloß und der Eroberung von
Landshut und der Schlacht von Nördlingen am 6. 9. 1634 beiwohnte. In der letzten Zeit
seiner kurzen Regierung in Würzburg war Hz. Ernst aufgrund der politisch-militärischen
Lage immer wieder abwesend; er ließ sich dann von dem Geheimen Rat Tobias v.
Ponickau (FG 206) als Statthalter in Franken vertreten. In Folge der bei Nördlingen erlittenen
schweren Niederlage verloren die Schweden auch das Hzt. Franken und Hz.
Ernst kehrte, den Kriegsdienst ganz aufgebend, nach Weimar zurück, um mit den Brüdern
Wilhelm und Albrecht eine gemeinsame Regierung zu bilden. Die drei Herzöge
konnten sich mit Not dem Prager Frieden vom Mai 1635 anschließen. Im Oktober 1640
trat Ernst seine Regierung in dem ihm zugefallenen Landesteil Gotha an (kraft der Altenburger
Landesteilung vom 13. 2. 1640 bzw. deren Bestätigung durch den Gothaer
Hauptteilungsvertrag vom 12. 9. 1641). Vgl. Christ-Fürstlicher Lebens-Lauff/ Des
Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Ernstens/ dieses Namens des III. Hertzogens
zu Sachsen ... Christmildesten Andenckens/ Auff sonderbahren Fürstlichen Befehl
absonderlich zum Druck verfertiget. (Gotha 1676), Bl. B ij v ff. (HAB: Gm 1872); Elias
Martin Eyring: VITA | ERNESTI PII, | DVCIS SAXONIAE, | descripta ... LIPSIAE, |
Apud JO. FRIDER. GLEDITSCH. | M DCC IV.;
IV, 161f.;
Ernst der Fromme (1601–1675). Staatsmann und Reformer. Wissenschaftl. Beiträge u.
Katalog zur Ausstellung. Hg. Roswitha Jacobsen u. Hans-Jörg Ruge. Bucha bei Jena
2002, 280, 291 u. 293, 305ff.; Veronika Albrecht-Birkner: Absichten und Wirkungen einer
„Reformation des Lebens“ in Sachsen-Gotha unter Hz. Ernst dem Frommen (1640–
1675). In: Pietas in der Lutherischen Orthodoxie. Hg. Udo Sträter. Halle/ Wittenberg
1998, 125–136; August Beck: Ernst der Fromme, Herzog zu Sachsen-Gotha und Altenburg.
2 Tle. Weimar 1865, I, 68ff.; II, 89ff., 98f.; Detlef Ignasiak: Ernst I. (III.), der
Fromme, Herzog von Sachsen-Gotha (und Altenburg) 1640–1674/75. In: Herrscher
und Mäzene. Thüringer Fürsten von Hermenfred bis Georg II. Hg. D. I. Rudolstadt u.
Jena 1994, 193–221, 202ff.; Andreas Klinger: Herzog Ernst der Fromme — ein Mitläufer
der Fruchtbringenden Gesellschaft?In: Die Fruchtbringer — eine Teutschhertzige Gesellschaft.
Hg. Klaus Manger. Heidelberg 2001, 61–78, 65.
Schon Hz. Johann Ernst d. J. v. Sachsen-Weimar
(FG 3, vgl. 180000, 270700 u. ö.) hatte seit 1618, auch im Namen seiner Brüder, das gemeinsame
ratichianische Schulprojekt zusammen mit F. Ludwig finanziert. Auch sein
jüngerer Bruder Hz. Ernst war bereits in früher Jugend in Weimar mit Ratke zusammengetroffen,
den seine Mutter, Hzn. Dorothea Maria, gefördert und bei dem sie Latein
und Hebräisch erlernt hatte (s. 270827 K 1; vgl. ihre Korrespondenz mit Ratke 1613 in
STA Weimar: Fl. Hausarchiv A 274 sowie: Wolfgang Ratich mit seiner neuen Lehrart am
Hofe der Herzogin Dorothea Maria von Sachsen-Weimar. In: Weimar’s Album zur vierten
Säcularfeier der Buchdruckerkunst am 24. 6. 1840. Weimar [1840], 31–51;
Weniger).
Seit 1627 war Hz. Ernst unter Vermittlung Gfn. Anna Sophias v. Schwarzburg-Rudolstadt
(TG 1) verschiedentlich mit Ratke in Kontakt getreten, so etwa im Oktober 1627
in Weimar, im November 1627 u. im Juni 1628 in Rudolstadt, am 1. 7. 1629 in Jena. S.
270827 K 1, 280616 K 4, 290614, 300203 K 1 u. ö. Vgl.
Vogt IV, 12ff.; Julius Lattmann:
Ratichius und die Ratichianer. Helwig, Fürst Ludwig und Walther, Kromayer, Evenius
und Herzog Ernst; auch Rhenius. Göttingen 1898, 217, 220ff. Zudem sorgten die Schulordnungen
und pädagogischen Grundsätze des Weimarer Hofpredigers und Generalsuperintendenten
Johannes Kromayer (1576–1643, s. 180508 K 8 u. K 10, 270406 K 13, || [
520]
280616 K 4, 290120 K 2, 350312 K 3), der dem Didacticus Wolfgang Ratke und seinen
methodischen Ideen im Anliegen nahe, im persönlichen Verhältnis aber distanziert gegenüber
stand, seit 1614 für Kontinuität in den reformpädagogischen Ausrichtungen des
Weimarer Schulwesens. Vgl. 350312 K 3. An Hz. Ernst wußten schon die Zeitgenossen
zu rühmen, „daß [...] Jhre Fürstl. Durchl. durch die von GOtt verliehene sonderbahre
Fähigkeit und Schärffe des Verstandes/ auch die hertzliche Begierde Gottes Ehre und
gemeine Wohlfahrt zufördern/ bewogen [...] biß in dero hohes Alter/ die Erkäntniß
und Verbesserung derer bey Informirung der Jugend/ vorfallender Fehler/ mit so grosser
Emsigkeit und herrlichem Succes gesucht“ habe. (Christ-Fürstlicher Lebens-Lauff [s.
Anm. 0], Bl. B[i]r). Der vorliegende Brief läßt zwar Hz. Ernsts herangezogene kompetente
Mitarbeiter namentlich im Dunkeln. Wichtige Kontakte zu dieser Zeit treten aber
als in diesem Zusammenhang maßgeblich hervor. So berief Hz. Ernst 1634 den früheren
Rektor der Gymnasien zu Halle (seit 1613) und Magdeburg (seit 1622 und bis zur Zerstörung
der Stadt 1631), einst Freund und Schüler Wolfgang Ratkes, dann Johann Amos
Comenius zuneigend, Sigismund Evenius († Weimar, 17. 9. 1639, vgl. 270406 K 18 u.
ö.), dauerhaft als Kirchen- und Schulrat nach Weimar. Paul Stötzner: Sigismund Evenius.
Ein Beitrag zur Geschichte des Ratichianismus. Beilage zum Jahresberichte des Gymnasiums
zu Zwickau Ostern 1895, Zwickau 1895, 13, veröffentlicht Hz. Ernsts Brief an
Evenius, d. d. Weimar 25. 9. 1634, in dem er mitteilt, wie Evenius im September aus
Schleiz nach Weimar abgeholt werden soll. Dies dokumentiert den förmlichen Übertritt
des Evenius aus seinem kurzzeitigen Engagement am Regensburger Gymnasium in seine
Weimarer Kirchen- und Schulratsstellung. Doch schon zuvor, im Sommer 1634, war es
zu einer engen Verbindung zw. dem Herzog und Evenius im Zuge der fränkischen
Schulreform (s. 330920 K 3) gekommen. Ernst holte nämlich nicht nur den einstigen Jenaer
Professor für griechische und hebräische Sprache und seit 1621 als Superintendent
zu Gotha amtierenden Balthasar Walther (Gualtherus, 1586–1640) nach Würzburg,
auch er erfahren im Schulfach und mit den reformdidaktischen Grundsätzen des Ratichianismus
vertraut. Ernst versicherte sich auch der Mitarbeit des Evenius, der, vielleicht
gemeinsam mit Walther, die „Generalverfassung der Schuelen im Hertzogthumb Franken“
verfaßte mit einem Katalog konkreter Verbesserungsmaßnahmen für den Religionsunterricht
und die Lehre der Sprachen und Freien Künste, die sie im Auftrag Hz.
Ernsts in Jena den Theologen und anderen Professoren der Universität zur kritischen
Begutachtung vorlegten. Die erste Konferenz mit den Theologen fand denn auch am 9.
6. 1634, die mit den Philosophen tags darauf in Jena statt. Erneute Zusammenkünfte mit
den Theologen schlossen sich dann am 11. 6. in Jena und am 12. 6. 1634 in Lützendorf
an, zu welch letzterer sich auch die Jenaer Theologie-Professoren Johann Major, Johann
Gerhard und Johann Himmel einfanden. Evenius hielt dabei einen Vortrag und teilte die
Bemühungen Hz. Ernsts um weitere Expertisen mit (Bericht von Evenius u. Walther an
Hz. Ernst in FB Gotha: Chart. A 462; vgl. Beck [s. Anm. 0], I, 503f.; Waldemar Böhne:
Die pädagogischen Bestrebungen Ernst des Frommen von Gotha. Gotha 1888, 8ff.; Jens
Brachmann: Ernst der Fromme und das „Ambt der Præceptorum vnd Schulmeister“ im
17. Jahrhundert. In: Ernst der Fromme [1601–1675]. Staatsmann und Reformer [s. Anm.
0], 69–78, 72f.). — In die heimische und fränkische Kirchenarbeit spannte Hz. Ernst
auch Johannes Kromayer (s. o.) ein, der seit 1613 als Hofprediger, seit 1617 als Schulinspektor
und seit 1627 als Generalsuperintendent zu Weimar amtierte und sich seit 1617
als Reformer des Weimarer Schulwesens hervorgetan hatte, jedoch gegenüber den mit
der Schul- und Kirchenvisitation Hz. Ernsts verbundenen neuen, weitausgreifenden Impulsen
und ihren durchaus nicht unproblematischen Ansprüchen an Kirchenzucht, Gewissenskontrolle
und Sozialregulierung (,Reformation des Lebens‘) skeptisch blieb und
folglich auch zu Evenius auf Distanz ging. Auf Anordnung Hz. Ernsts verfaßte Evenius
eine
Katechismusschule (1636), d. h. eine allgemeinverständliche Erklärung von Luthers
Katechismus, und eine
Christlich gottselige Bilderschule (1636), d. h. ein religionspäd- || [
521]
agogisches Unterrichtswerk für die Kleinsten mit biblischen Bildern, Vorbild für Comenius’
Orbis sensualium pictus (1658). Um diese Zeit, im Frühjahr 1636, faßte Hz. Ernst
auf Anregung des Evenius hin auch den Plan zu jenem berühmten Bibelwerk (sog. „Weimarer
Bibel“, auch „ernestinische“ bzw. „Kurfürsten-Bibel“ genannt), wodurch die auf
der Grundlage der Luther-Bibel edierte und allgemeinverständlich erklärte Heilige
Schrift „füglich von allen und jeden Christen könne gelesen, verstanden und heilsamlich
gebraucht werden.“ (Zit. n. Beck I, 660). Mit Entwurf und Organisation dieses Werkes
wurde wiederum Evenius beauftragt, das wichtigste Bindeglied in Gotha zwischen Ratkes
neuer Didaktik und Andreas Reyhers neuem
Schulmethodus von 1641. Es gelang in
großer organisatorischer Leistung, zahlreiche Theologen für die Mitarbeit (das Jenaer
Dreigespann Major, Gerhard, Himmel, s. o., Salomon Glass [Glassius, s. u.], Hieronymus
Praetorius, Johann Michael Dilherr, Antonius Mylius, Balthasar Walther [s. o.], Johannes
Kromayer [s. o.] usw.) heranzuziehen und die Firma Endter in Nürnberg für den
Verlag und Druck zu gewinnen. Am 24. 12. 1640 lag das Bibelwerk komplett in seiner
Erstauflage vor, der bis 1768 13 weitere Auflagen folgten. Die Vorrede des Herzogs war
auf den 25. 6. 1640 datiert, auf den Tag 110 Jahre nach der Verlesung des Augsburgischen
Bekenntnisses vor dem Reichstag, dessen Text das Gesamtwerk abschloß. Daß
Hz. Ernst erst seit 1640 in seinem eigenständigen Landesteil Gotha seine Pläne zu einer
Generalkirchen- und Schulreform uneingeschränkt durchführen konnte, sei hier abschließend
bemerkt. Vgl.
ADB VI, 431f.;
NDB IV, 691; Deutsche Biographische Enzyklopädie
III, 195; Beck (s. Anm. 0), I, 498, 505, 659ff; II, 19f., 40, 120f.; Böhne, a. a.
O., 21ff. (er verweist für Evenius’ Wirken auf die Akte Chart. A 462 in der ehemals Hzl.
Bibliothek zu Gotha, heute FB Gotha, s. o.); Ernst Bötiger: Leipzig als Zufluchtsort von
Magdeburger Einwohnern nach der Zerstörung Magdeburgs im Jahre 1631. In: Beiträge
zur Geschichte des 10. Mai 1631. In: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg.
Jg. 66/67 (1931/1932), 68–101 (80–83 u. a. Biogr. v. Sigismund Evenius); Ernst der
Fromme (1601–1675). Staatsmann und Reformer (s. Anm. 0), Katalogteil, 351ff. (zu
Evenius); Eyring: Vita Ernesti Pii (s. Anm. 0), 23ff., 78ff. (Übersicht über die Mitarbeiter
am Bibelwerk); Ludwig Fertig: Obrigkeit und Schule. Die Schulreform unter Hz.
Ernst dem Frommen (1601–1675) u. die Erziehung zur Brauchbarkeit im Zeitalter des
Absolutismus. Neuburgweier/ Karlsruhe 1971, 58ff.; Ignasiak (s. Anm. 0), 204f.; Ernst
Koch: Das ernestinische Bibelwerk. In: Ernst der Fromme (1601–1675). Staatsmann und
Reformer (s. Anm. 0), 53–58; Lattmann, a. a. O., 129, 138ff., 239ff.; Theodor Mahlmann:
Johannes Kromayers Wirken für Schule und Kirche im frühen 17. Jahrhundert.
In: Von der Reformation zur Aufklärung. Vorträge ... anläßlich des 60. Geb. von Martin
Schloemann hg. Wilfried Eckey. (Wuppertal 1991), 9–38, 21ff.; Stötzner, a. a. O., 12ff.
— Nach seinem Regierungsantritt in Gotha 1640 widmete Hz. Ernst den Schul- und Kirchenverhältnissen
sofort hohe Aufmerksamkeit. Hier gelang, was seit 1618 in Köthen
und Weimar in der Praxis noch gescheitert war: die Einführung der Schulpflicht für alle
Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren. Noch im Jahr 1640 wurde Andreas Reyher
(1601–1673), Schulleiter in Schleusingen, zum Rektor des Gothaer Gymnasiums berufen,
welches aus der Verantwortlichkeit der Stadt in die des Herzogs überging und umgebildet
wurde. Reyher, unterstützt vom ebenfalls 1640 nach Gotha geholten Generalsuperintendenten
Salomon Glass (1593–1656; Nachfolger Balthasar Walthers, s. o.), vom
Weimarer Rat (seit 1633) und hzl.-gothaischen Kanzler und Konsistorialpräsidenten
(seit 1641) Georg Frantzke (FG 428; 1645; vgl. 321201 K 1), legte 1641 und 1642 einen
neuen
Schulmethodus für das Gothaer Gymnasium und eine neue Schulordnung für alle
gothaischen Stadt- und Landschulen vor. Eine Druckerei wurde mit hzl. Verfügung vom
31. 12. 1640 in Gotha eingerichtet, nicht zuletzt um dort „alle gemeine Schulbücher“,
die im Lande gebraucht werden, zu drucken (zit. n. Beck [s. Anm. 0] II, 125) — auch
dies in deutlicher Analogie zum ratichianischen Schulversuch in Köthen und Weimar
1618–1620 (vgl. Anm. 3). Schulstipendien und -gesetze, Visitationen usw. ergänzten die || [
522]
Bildungsanstrengungen. Damit wird die zurückhaltendere frühere Schulreform Kromayers
in Weimar für Gotha aufgehoben; die ,Reformation‘ allen Wissens und des ganzen
Lebens verbindet das gothaische Projekt wieder enger sowohl mit Ratkes universalen
„Harmonie“-Konzepten als auch mit Evenius. Vgl. Veronika Albrecht-Birkner: Gott,
der Fürst, die Pfarrer und das Volk — zur Generalkirchenvisitation Hz. Ernsts des
Frommen 1641–1645. In: Kleinstaaten und Kultur in Thüringen vom 16. bis 20. Jahrhundert.
Hg. Jürgen John. Weimar, Köln, Wien 1994, 123–138; dies.: Politik, Theologie
und Alltag in Sachsen-Gotha zwischen 1640 und 1652. In: Der Westfälische Frieden
1648 und der deutsche Protestantismus. Hg. Bernd Hey. Bielefeld 1998, 113–145,
121ff.; Beck I, 505ff.; Böhne, a. a. O., 29ff.; Ernst der Fromme (1601–1675). Staatsmann
und Reformer (s. Anm. 0), 343ff., insbes. 348ff.; Fertig, a. a. O., 27f., 30f., 55ff.; Ignasiak
(s. Anm. 0), 209ff.; Klinger (s. Anm. 0), 68f.; ders.: Vom Werden des Fürstenstaats.
Die Anfänge des Hzt.s Gotha. 2000 (konnte nicht eingesehen werden); Magister Andreas
Reyher (1601–1673). Handschriften und Drucke. Bestandsverz. bearb. v. Annette
Gerlach, Cornelia Hopf, Susanne Werner. Mit e. Einleitung v. Detlef Ignasiak. Gotha
1992, 22ff.; Helmut Roob: Der Gothaer Schulmethodus — Pädagogik unter Hz. Ernst
dem Frommen v. Sachsen-Gotha u. Andreas Reyher. In: Gothaer Museumsheft. Beiträge
zur Regionalgeschichte. Gotha 1993, Sonderh., 22–34; ders.: Ernst I. der Fromme und
die Gründung des Herzogtums Sachsen-Gotha. In: Residenzstädte und ihre Bedeutung
im Territorialstaat des 17. und 18. Jahrhunderts. Gotha 1991, 27–32; Wilhelm Kühlmann:
Pädagogische Konzeptionen. In: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte.
Bd. 1: 15. – 17. Jh. Von der Renaissance und der Reformation bis zum Ende der Glaubenskämpfe.
Hg. Notker Hammerstein u. Mitw. v. August Buck. München 1996, 153–
196, 154, 177ff.