Text
Bericht von der ausgesprengten
Conjuration wieder den FeldtMarschalln Joh. Baner.
a 1 Von vnterschiedlichen Orthern wirdt geschrieben, an der ausgesprengten
conjuration
wieder den Schwedischen ReichsCantzler Hern Axell OxenStiern
2 , vnd
den FeldtMarschallen Joh. Baner, sei gar nichts, insonderheit so viel den
ReichsCantzler antreffe, Baner aber belangendt, solle es diese beschaffenheit
haben:
Als derselbe vnter Seiner, vnd des Residenten Alexander Eskens
3 vnterschrifft
wieder den gewesenen Magdeburgischen vnd Halberstatischen Cantzler
Johan Stallman vnd Jacob Kappaunen
4 , eine offene, endliche
Citation5 auf 4 wochen
Zeit von ihrem
dato anzurechnen (nemlich vom 23.
April. bis auf den 25.
May.) unterm koniglich
en Schwedischen Jnsigel hat ausgehen lassen, vnd sie
beide darinnen genandt konigliche diener, Stallman auch einen gewesenen
KriegsRath, vnd gesetzet, wie man zwar so viel original schreiben vnd bekantnüsse
in den handen hat, das man genuchsam befugt, sie alsofort in das laster
der Verrähter vnd verletzter Mayst. zuerkleren, zuverfolgen vnd zubestraffen,
gleichwoll entschlossen hat sie für gewissen (iedoch vngenanten)
Deputirten in
Magdeburg erscheinen, sich zuverandtworten, vnd darauff bescheidts vnd rech- || [
581] tens
erwarthen zulassen, mit verwarnung, das sonsten die beschuldigung für bekandt
auffgenommen, sie schuldich erklaret, vnd wieder Sie
exequiret werden
solle; Zu dem behuf einen ieden genuchsam sicher gleidte
6 zu vnd vom gerichte
gegeb
en werden solle: So hat ged
achter Stallman ahn vnterschiedliche [33v] örther,
wohin die
Citation komen sei, geschrieben, vnd ausführlich angezogen,
1. Das konigliche Jnsigel gebühre Baner, Vnd Esken nit, also vnd hat dessen
misbrauch des gantzen wercks weitaus sehende nichtigkeit auf Jhn.
2. Wie dan insonderheit Baner vnd Esken im R. Reich vnd benantlich in den
beiden Fürstenthümern Magdeb. vnd Halberstet keine Landtsobrigkeit, sondern
der eine ein Kriegs
officirer, der ander ein
residirender
agent sey, aber der
Obrigkeitliche gewalt, vnd
administration der Justitz im Lande, vnd vber die landesvnterthanen
stehe bey dem Hern Stathalter Fürst Ludwigen zu Anhalt
etc.
vnd des zugeordneten Cantzler vnd Räthen, gebühre also diesen beyden nicht
Richter zu
deputiren, vnd doch selbst
citationes auszufertigen, sonderlich in solchen,
vnd so wichtigen Sachen.
3. Die
Citation sey auch an vnterschiedlichen orthern vielmehr einer
declaration
vrtel wieder die citierten, als einer Citation geleich.
4. Die einverleibte Meldung von sicherem geleidt gehe allein aufs künftige ertheilen
vnd sey darinnen doch auch schlüpferich vnd offenbar gefehrlich.
5. Der einige endliche
peremtorische
termin kundlichen rechten entjegen viel
zu kurtz, sonderlich da die citierten sich vmb die hochselige Kong. Mst. zu
Schweden
etc. Vnd das Evangelische Wesen sehr wohl verdienet, vnd dahero
hochlich zubesorgen haben, sie möchten vnter den ienigen auch sein, welche
vom Kays.
perdon beym getroffenen Friedenschlus
7 ausgenommen, vnd selbigen
noch Jhnen alle Sicherung in gantz Teutschlandt benand were, oder doch sie in
augenblickliche gefahr im Reich vnd anderswo sein müssen.
6. Der Citierten Keiner weder Kappaun noch [34r] Stalman, sey weder in
Krieges, noch auch von zeit des Konigs absterbens
8 in andern Schwedischen
Diensten, sondern allein, bis darahn sie Baner mitt gewalt
spolyret vnd
destituiret
hat, Landsassen gewesen: Jnsonderheit sey Stallman niemals Kriegsrath geworden,
sondern allein vom Konig auf des Reichsboden
anno 1630 zum rath,
vnd zu verschikungen in Teutschlandt, bestellet, stracks nach der Leipziger
Schlacht
9
aber zum Magdeburg- vnd Halberstatischen Cantzler auf selbiges
dienstes verricht- vnd Besoldung verordnet, da vom Lande der Versicherungseidt
mitt vorbehalt des H.
Administratorisb
(Marckgraf Christian Wilh
elm zu
Brandenburg
etc.)
10
rechtens vnd mit verspruch dessen erledigung zu beschaffen,
genommen worden, Nach Jh. Mt. todte aber sey er niemals von newen in
einige bestallung vnd pflicht genommen, sondern in
anno 1634 im
Februario ein
ander
11 an seine statt gesetzet, er auch für seine person in der fasten dieses 1635
Jahrs gar ins Fürstenthumb Anhalt auff sein gutt daselbst
12 wohnhaft verrucket,
vnd folgendts am grünen Donnerstage vnterm Gottesdienste alles das ienige, so
er im Magdeburgischen vnd vnter den Schwedischen waffen gesagt, von Banern
mit lauterm frevel, vnd militarischen gewalt gäntzlich
spolyret, entsetzet, vnd
verstossen; Welchem noch Banern den obged
achten Stallman für seine schwedische
Deputierte, vnd dero gerichte zu citiren, vnd Jhme dafür zu stehen, oder || [
582]
Sich für einen Schwedischen Diener oder auch vnterthanen,
tractiren zu lassen,
vnverandtwortlich sey.
7. Er wolle geschweigen, wie beweislich vnd kundt sey, daß Baner, allein auß
haß [34v] von der vngleichen
Jntentionen, so die Teutsch
en vnd etliche grosse
Schwed
en bey diesem Kriege führen, Jhm langer als für iar vnd tag mit peinlicher
anklage aufs leben, vnd den todt gedrohet hat, mit grundlosen fürgeben,
als wen er Jhn (Banern) gleichsam dersel[ben] den Teutsch
en, vnd ihrem rettvnd
versicherungswesen mit bedrohungen vnd rath entjegen gewesen,
injurijret,
vnd darin ein
Crimen læsæ Majestatis begangen hette[,] welcher anklage Stallman
zwart
13 mit verlangen gewertich gewesen, aber nicht, dan nur, das Baner
Jhn sonst vielfeltich gedrucket hat, erfolget were.
8. Die Sache an Jhro selbst sey allzeit gewesen, vnd erweise sich auch noch
also, das die Kön. Mt. in Schweden
etc. vnlengst nach ihrer ankunfft in Pomern
14 ,
ihn (Stalman) in bestallung genommen, vnd mit gewisser
instruction vnd
resolution abgefertiget hat, worin sie sich den Evangelischen Reichs Ständen,
Stätten zu getrewer, mechtiger, vnd vnverspateten
assistentz in rett- vnd versicherung
ihrer
religions- vnd p
rofan freyheit, vnd des teutschen Vaterlandes wollstandes,
insonderheit auch iegen hochged
achten H.
Administratorenetc.
anerbotten.
Darauf vnd auf das Konigliche anschreiben, so in offenem Druck
15 , auf die
erfolgete briefe,
tractaten, bündnis, verschreibungen, vnd zusagen, hat Stallman,
vestiglich getrawett, grosse nützliche dienste gethan, seinen erlangten
recompensbrieff
ausdrucklich vnd gantz klar (wie sonst fast keiner gethan) auf genehmhaltung
des Herren
Administratoren F. D. (in dero landt sie gefillen, vnd
von welcher sie auch anfangs vnd [35r] hauptsachlich geruhret hette) richten
lassen, vnd sie dabey in
devotion, wie iegen der Konigl. Mt. in also gethanen
Diensten, also Jngleich mitt iegen dem gantzen Teutsch
en Vatterlande, vnd
dessen evangelischen Standen insonderheit (weil es eine gemeine Sache vnd gesellen
krieg gewesen vnd sein sollen) bestendich geblieben. Nach des Konigs
todte aber hat er mit hertzen leid, vnd seiner eussersten lebens, ehren, vnd güther,
gefahr erfahren müssen, das etzliche grosse Hern Schwedische, besonders
auch Baner, auf die obgedachte beyde Fürstenthümer (Magdeburg Vnd Halberstat)
das
jus bellj, als ob sie wie feindslandt mit dem Schwerdt gewonnen,
vnd zu der Cron Schweden angeworben weren,
prætendiret, vnd solches mit
vielfeltigen hohen bedrohungen auf handthab mit den waffen gesetzt die Statt
Magdeburg wie das landt, sehr vbel vnd hart
tractiret, vnterdrucket, vnd eusserst
verderbet haben
etc. Also des Stallmans wolgemeinte vnd trewlich geleistete
dienste gar vbell, vnd nicht anders misgebrauchet worden, als wen er ein
Schwedischer gesandter gewesen, die Leute zubetriegen, ins verderben vnd
schlaverey
16 zuführen, allein zu der Cron Schweden eingebildeten vortheil (in
der that aber zu großen schaden) wieder sein Vatterlandt vnd dessen heupter,
sonderlich vor hochermelten hern
Administratoren, vnd dessen nachfolger in
regimine,
vnd die lande selbsten, sampt den benachbarten, da doch wieder des Konigs
mundt, handt, Vnd Siegel, vnd wieder der Konig. Mt. hiran
jnteressirte
bundt- vnd schutz-verwandten desfals kein anders zum scheine vorzuwenden || [
583]
ist, als das hochermelter H.
Administrator, da er im [35v] gefängkniß uber seiner
standhaften trew gerathen vnd gantz verlassen gewesen, zur Catholischen
religion
getretten, vnd bey der Kais. Mt. (so Jhm das Leben vnd lebensmitteln aus
gnaden geschencket) in der Stille ohne feindlichkeitt geblieben, vnd noch ist,
gleichsam dadurch S. f. D. vnd auch dero nachfolgern ihrer landen, vnd rechtens
verlustiget geworden weren; Das Stallman darüber
lamentieret hatt, vnd in
mehrem wegen wieder etzlicher grossen Schwedischen vnd Teutsche händel seinen
Wiederwillen blicken lassen, daher allein rühre des
17 Haß, vnd das Baner
mitt gentzlicher übergehung des H. Statthalters vnd der landtregierung für sich
selbst mitt militarischem gewalt den 26.
Martij (am grünen donnerstage) Stallmanen,
mit fürgeben wie desselben
titulus vnd
possession nit richtich (ja fr[ei]lich
nicht richtich nach seiner Baner Schwedischen, aber doch nach gutt Teutscher
manier,
intention vnd rechten gantz richtich) gantzlich
spolyret, vnd entsetzet,
herwieder derselb seine sache zum recht für die Obrigkeit, zum fernern fall der
notturft aber auch ahn noch hohers recht vnd gericht, gezogen, gleichwol gegen
Baners gewalt, damit gar nichts ausgerichtet, Vnd solchem nach am 10.
Aprilis
die
resolution mitt Kappaunen genommen hat, das er demselben, vnd einem andern,
bitliche
requisition briefe, so wohl an Banern, als an Esken, zugestelt, vnd
wan solche auch nit stracks den
effect der
restitution erreichten, diesen verlas
18
mit Kappaunen genommen gehapt, daß Hertzoch Wilhelm zu Sachsen als
Gen.
Lieutenand über alle
armeen, so die Konigl. Mt. vnter ihm gehapt, vnd noch ihro
gelassen, er vnterthenich zu gemüthe [36r] führen solte vnd wolte, wie Baner
seine
armée vnd
commando nit also, wie sichs gebühret, vnd gekont, zu des
Teutsch
en Vatterlandts, Ja auch zu der Cron Schweden selbst eigenen besten,
gebrauchet, sondern zu dero beider nachtheill gemisbrauchet hat, darvon noch
nit abstehe, der ReichsStande selbst nicht verschone, vnd sonst den einen hie,
den andern da, im landt vnterdrücke, Ob nit solches
meritire, vnd S. F. D. als
Oberst
Commendant bewege, Baners person in versicherung zu nemen, oder das
sie S. F. D. in versicherung gebracht, vnd gestellet werde, die mitteln vnd die
ordre
zugeben? Damit er nit allein für den H. Schweden, sondern auch für den
Evangelischen Teutschen vnd Jhren
Confœderirten, einen ieder, so wieder Jhm
zu sprechen hat, rad vnd antwortt geben, vnd gerecht werden müsse, das
KriegsVolck aber ahn S. F. D. gelange; Auf solchen fall sey man zu bedienung
desselben anerbietich, vnd wolle den anschlag machen, Das Cappaun zwen tage
hernach (am 12.
April.) solche seine fürhabende werbung vnd
intent, einem vom
Banern
cassirten Obersten (Platho genandt)
19 auf vorher geleisteten eid der verschwiegenheitt,
entdecket, vnd Jhn zur geselschafft
20 gebracht, auch ahn Stallman
mitt einem
creditiv verwiesen, vnd denselben darin gutes erfolgs zu des Vatterlandts
diensten vertröstet, baldt aber derselbige Oberste seine geschworne
trew gebrochen, vnd Banern das
creditiv geliefert, selbiger aber Stallman am 14.
Aprilis früh in Fürst Ludwigs zu Anhalt
residentz Statt Kothen, eher dan S. F. g.
ersuchet weren, mitt einer starcken
trouppe [36v] reuter plotzlich vnd gewaltsam
uberfallen, vnd doch Gott denselben wunderbarlich davon gebracht, Baner
auch Kappaunen eilendts auf Weimar nachgesandt, vnd demselben im fürstlichen
residentzhause, ohn fürhergangenen bericht vnd ersuchung nachgestellet, || [
584]
gleichwoll auch desselben verfehlet hat. Solches sey die gantze beschaffenheitt
des Wercks, worinnen sich Stallman vnd Kappaun gerecht vnd beides Gott vnd
alle Welt vmb hülffe, vnd kräftige ehndung
21 vnd verbesserung wieder den gemeinen
schaden, vnd ihrer geleisteten dienste misbrauch jegen das Vatterlandt,
zu höchster Jhrer gef
ährung
c 22 , vnd insonderheit mit Stallmans vnverschuldeter
tyrannischen Verfolgunge, anzuruffen befugt vnd genotigt erachten:
Woraus aber Baner ein Verratherey vnd laster verletzter Mt. machen wolle,
allein zu dem endt, das er diese beyde (Stalman vnd Kappaunen) unterdrucke
vnd vertilge, alle andere rechtschaffene teutsche
Patrioten
durch ihr
exempel, das
sie sich wieder seine Hoheitt, vnd seines gleichen Baner-Schwedischen frevel,
nit auch mitt anreitzung der Teutschen Fürsten setzen sollen, abschrecke vnd
wieder die teutsche
Protestirende Stände, auch alle getrewe
Patrioten ein
præjuditz
einführe, als ob die ienige teutschen, so sich in vnd bey diesem
bello socialj oder
gemeinem Kriege vnter vnd bey Schweden in dienstpflicht eingelassen haben,
nit für allen dingen Jhrer Teutschen Vatterlandes, vnd dessen haupter, Stände,
landt vnd leuthe, freyheit vnd wolfarth solten für augen behalten, sondern zu
bezweck- vnd [37r] vnd
[sic] schwächung desselben, vnd zu vngerechter vermehrung
der Cron Schweden, deroselben allein oder fürnemlich verpflichtet
sein; Ja gar Jhnen
jura Majestatis im R. Reich
wieder vnd über dessen vnterthanen,
eingehen vnd bestättigen müssen, so aber ohn
das
prætendirtes
jus bellj wieders
R. Reich vnd Jhrer Konig. Bundgenossen, vnd schutzverwandten in deroselben
lande, mitt brechung Jr. Mt. Koniglichen Worts, handt, vnd Sigel nichts
geschehen kan, die ged
achte citation rede für sich selbst die feindtschaft wieder
die citirte
personen, vnd ihre gefährung die wiederrechtliche vielfeltige nichtigkeit
auch, mit anmassung des
juris Mtis. ex jure bellj, die bose
intention vnd den
schädlichen versuch wieder teutschlandt, desselben F. Stände vnd
patrioten,
Sonderlich auch darvmb, vnd weil die berührte
citation vnd
process so öffenbar
vnd groblich wieder die Mayt. freyheit, vnd wolfarth des R. Reichs, sonderlich
auch der Evangelischen ChurFürsten vnd Stände sambt dero landt vnd leuthe,
lauffen thue. So hat sich ein ieder darahn vnschuldich zuhalten, vnd die nichtichlich
citirte personen darauf keines weges zu befodern. Es sey Stallman erbietich
zu vnpartheilichen rechten, vnd gerichte sich mitt Banern darzustellen,
vnd gewertich zu sein, das von Jhrer beiden Leib vnd leben, ehr vnd gutt, erkant
vnd
exequieret werde, was für Gott vnd der welt
recht sey; vngezweifeltes vertrawens
die gantze welt befinden werde, wie er in seinem längst hie geendigten
Dienste seinem herren kein anderes, als grosse trew vnd sehr nutzliche dienste
erwiesen, vnd doch dem R. Reich Teutscher Nation [37v] an seiten der mit Konigl.
Mt. zu Schweden vereinigter haupter vnd lander durch alle nöthe standhaftich
trew verblieben, Baner aber wieder seines Königs gegebenes wort, handt
vnd Sigell, trew vnd glauben (in
particulari auch ahn Stallman vnd den seinigen,
wie sonst in viel mehrern) auch eben noch in dieser ged
achter
citation vnd
process
groblich gefrevelt habe vnd handle, der Konig. Mt. vnd Cron Schweden zu
grossem schimpf vnd nachtheill, vnd wieders R. Reich, sowol Evangelischen,
als Catholischen theils zum vnleidlichen eingriffe, wodurch er an beiden Seiten
ins Laster der Vntrew vnd verletzten Mt. gefallen, zu erkleren, vnd also zu be- || [
585] straffen sey.
Jacob Kappaun moge vnd werde auch sein bestes thun, das laster
so Baner auf Jhn wie auf Stalman zu legen sich anmasset, ebener gestalt auf Jhn
(Banern) selbst zubringen. Er (
Stallman) halte sich vergewissert, weil Kappaun
mit Banern nit ubel gestanden, noch einige wiederwertigkeit an hab vnd guthern
oder sonst von demselben befahret
23 , sonst auch hochbetewret gehabt, das er in
gerechten, billichen Dingen der Cron Schweden nit weiniger, als dem Teutschen
Vaterlande getrew verbeiben wolte, aber etzlicher hohen Schweden, sonderlich
Baners, beyderseits schädliche ungerechte handlung, worvnter das
publicum
et privatum vnd er mit, eusserst
periclitiren gern abgethan, vnd gebessert sehen
möchte, vnd dahin seine
resolvierte
d verrichtung bey Hertzoch Wilhelms zu
Sachsen F. D. jegen Banern meine vnd zugenichen
24 verstehe; So werde auch er
in seinem gewissen verwahret sein, Vnd nicht anders noch [38r] anderer gestalt,
als vorher erzehlet, fürgehabt, vnd
tractiret haben.
NB Auf ein solchen erbiethen vnd darstellen als Stalman thut, fragt sichs, Ob
auch darauf in vernu[n]ftige betrachtung komen, was Deut. 23.
25 stehet, vnd
also lautet, Du solt den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von
Jhm zu dir sich entwendet hatt: Er soll bey dir bleiben an dem Orth, den er erwehlet
in deiner thoren einen, Jhm zu guth, vnd solt Jhn nicht schinden.
Vorgesatztes
recognoscirt der gefangene Stallman vor seine eigene handt,
Johan Nuchter
us26 Npubli. mp
pria Bruno von Hagen
27 Not. Pub. mp
pria