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350800 Johannes Stalmanns Verteidigung gegen den Vorwurf einer antischwedischen Verschwörung
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Johannes Stalmanns Verteidigung gegen den Vorwurf einer antischwedischen Verschwörung


Der ehemalige schwedische Rat und Kanzler in den Stiften Magdeburg und Halberstadt, Johannes Stalmann (FG 212), verteidigt sich gegen den gegen ihn und Jacob Kappaun erhobenen Vorwurf des Hochverrats. Entgegen der Anklageformulierung in seiner und Kappauns gerichtlicher, auf den 25. 5. 1635 terminierten Vorladung durch den schwedischen Feldmarschall Johan Banér (FG 222) und den schwedischen ,Residenten‘ Alexander Erskein (FG 421; 1644) betreffe die inkriminierte Verschwörung neben Banér keineswegs auch den schwedischen Reichskanzler Friherre Axel Oxenstierna (FG 232), welcher auch nach Meinung anderer gar nicht Ziel eines Anschlags gewesen sei. Die Vorladung betont, die beiden Angeklagten seien schwedische Diener, Stalmann sogar Kriegsrat. Die schwedischen Deputierten hätten die beiden vorgeladen und ihnen Geleit versprochen, obschon Schweden sie gleich wegen Hochverrats schuldig befinden könne. — Stalmann erhebt acht Einwände gegen dieses Verfahren und die Anschuldigung, die er auch an die Orte, wohin die Vorladung geschickt worden ist, geschrieben habe: 1. Die Vorladung ist unrechtmäßig mit dem königlichen Siegel versehen. — 2. Obrigkeit und Justizverwaltung stehen nicht Banér und Erskein, sondern dem königlichen Statthalter (F. Ludwig) und der Administration der Fürstentümer Magdeburg und Halberstadt zu. — 3. Die Vorladung gleicht vielfach eher einem Urteil als einer Zitation. — 4. Die Ertei- || [579] lung des Geleits ist nur eine nichtbindende Voraussage. — 5. Der klagenausschließende Termin der Vorladung ist viel zu kurz, da die Vorgeladenen als verdiente Anhänger Kg. Gustavs II. Adolf und des evangelischen Wesens inzwischen im (Prager) Friedensvertrag vom kaiserlichen Pardon ausgeschlossen und daher ohne Sicherheit sein könnten. — 6. Seit dem Tod des Königs sind Stalmann und Kappaun nur Landsassen. Stalmann wurde zwar 1630 zum Rat und Gesandten in Deutschland ernannt, nach der Schlacht von Leipzig (1631) auch zum magdeburgisch-halberstädtischen Kanzler, vom Lande jedoch unter Vorbehalt der Zustimmung des gefangenen (Postulierten) Administrators (Mgf. Christian Wilhelm v. Brandenburg) vereidigt. Im Februar 1634 wurde Stalmann als Kanzler ersetzt. In der Fastenzeit 1635 zog er auf sein Gut in Anhalt. Banér aber ließ am Gründonnerstag (26. 3. 1635) zur Zeit des Gottesdiensts alles in der Weise, wie er es im Magdeburgischen und unter Waffen geäußert hatte, zerstören. Banér habe kein Recht, ihn, Stalmann, wie einen schwedischen Diener oder Untertanen vor seine Deputierten und deren Gericht zu zitieren. — 7. Er will nicht im einzelnen darlegen, wie Banér Stalmann schon mehr als ein Jahr lang bedrückt und einen Strafprozeß wegen crimen laesae majestatis und die Todesstrafe signalisiert hat, weil dieser angesichts der unterschiedlichen deutschen und schwedischen Kriegsziele behauptet hatte, Banér habe der eigenen deutschen Politik („ihrem rett- vnd versicherungswesen“) widerraten und die (protestantischen) Stände bedroht. — 8. Kg. Gustav II. Adolf hat bald nach seiner Ankunft in Pommern Stalmann abgesandt, um den evangelischen Reichsständen und -städten, besonders dem (Postulierten) Administrator, seine Hilfe bei der Rettung und Sicherung ihrer religiösen und politischen Freiheit anzubieten. — Darauf und auf königliche Erklärungen und Verträge habe Stalmann vertraut und sich seine Belohnung vom König nur vorbehaltlich der Billigung des Administrators verleihen lassen. Im übrigen habe er, da es sich um einen gemeinsamen deutsch-schwedischen Krieg handele, seine Devotion gegen den König, das gesamte deutsche Vaterland und insbesondere gegen die evangelischen Stände gewahrt. — Nach dem Tode des Königs haben große schwedische Herren und vor allen Banér die beiden Fürstentümer Magdeburg und Halberstadt als Kriegsbeute betrachtet und behandelt. Dies gereiche zum Schaden Schwedens und Deutschlands, vor allem aber des Administrators und seiner Amtsnachfolger und der betroffenen Lande; es stehe im Gegensatz zum Schutzversprechen des Königs und zu den Interessen der deutschen Verbündeten. Gegen diese Feststellung lasse sich — scheinbar — nur einwenden, daß der Administrator in der Gefangenschaft katholisch geworden sei und beim Kaiser still und ohne Feindschaft verblieben sei, wodurch er, wie auch seine Nachfolger, den Anspruch auf ihre ehemaligen Lande verloren hätten. — Stalmann habe sich durch seine Klagen und seinen Widerwillen gegen die Händel schwedischer und deutscher Großer Haß zugezogen, und Banér habe deshalb den Statthalter (F. Ludwig) und die Regierung übergangen und mit dem Vorgeben, Stalmanns Besitzanspruch sei nichtig, diesen am 26. 3. 1635 mit militärischer Gewalt (seines Landguts) beraubt. Stalmanns Beschwerde gegen Banér habe bei der Obrigkeit nichts gefruchtet, so daß er sich am 10. 4. 1635 zusammen mit Kappaun entschlossen habe, Eingaben an Banér und Erskein zu richten, im Falle der Erfolglosigkeit sich aber an Hz. Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar (FG 5) als Generalleutnant aller königlichen Armeen mit derÜberlegung zu wenden, ob er Banér nicht verhaften oder durch andere gefangen nehmen lassen, vor ein Gericht der Schweden und ihrer Verbündeten bringen und Banérs Truppen sich nicht unterstellen wolle. Dieser mißbrauche seine Kommandogewalt nämlich zum Schaden der Krone Schweden und des deutschen Vaterlands, unterdrücke die Leute im Lande und verschone selbst Reichsstände nicht. Stalmann und Kappaun seien ggf. bereit, Banér zu verhaften. — Am 12. 4. 1635 habe Kappaun Platen, einen von Banér kassierten Obristen, in den Plan eingeweiht, der habe ihn aber verraten, indem er das an Stalmann gerichtete Kreditiv Kappauns an Banér auslieferte. Banér verfehlte Stalmann, als er ihn am 14. 4. 1635 in Köthen ohne Information und Erlaubnis F. Ludwigs zu ergreifen versuchte. Eine gleiche Aktion wider Kap- || [580] paun bzw. den Landesherrn in Weimar (Hz. Wilhelm) schlug auch fehl. — Banér wolle mit der Beschuldigung des Hochverrats an Stalmann und Kappaun nur ein abschreckendes Beispiel für deutsche Patrioten statuieren, welche deutsche Fürsten aufreizen wollen, so als ob die deutschen Stände und Patrioten nicht an dem gemeinsamen Krieg vor allem um ihrer eigenen Freiheit und Wohlfahrt willen teilnähmen, sondern vornehmlich der Krone Schweden verpflichtet wären und dieser Majestätsrecht im Römischen Reich zugestehen müßten. Das lasse sich aber nur aus dem angemaßten Kriegsrecht Schwedens und unter Bruch der Versprechen Kg. Gustavs II. Adolf herleiten. Niemand habe sich daher an die Vorladung zu halten und sich dem angestrengten Prozeß zu fügen, weil beides der Majestät, Freiheit und Wohlfahrt des Reichs, seiner Stände, Lande und Leute widerspreche. Stalmann sei bereit, sich zugleich mit Banér einem unparteiischen Recht und Gericht zu stellen. Da werde seine Treue zu seinem Herrn und zum Reich an der Seite der mit dem schwedischen König Verbündeten offenbar. Dagegen erweise sich dann Banérs Bruch der königlichen Zusagen — auch in Stalmanns Fall —, und es werde hinsichtlich des evangelischen wie auch des katholischen Reichsteils der von Banér begangene Hochverrat offenkundig. — Kappaun werde Stalmanns Beschuldigung bestätigen. Kappaun habe persönlich von Banér nichts zu befürchten gehabt, wollte auch Schweden und Deutschland treu bleiben, aber die Ungerechtigkeiten hoher Schweden nicht hinnehmen und habe sich deshalb, auch zur Wahrung seines Gewissens und des öffentlichen wie privaten Interesses, an Hz. Wilhelm gewandt. — Die Verteidigung schließt mit einem Bibelspruch wider die Auslieferung eines Dieners, der sich von seinem ungerechten Herrn ab- (und Gott zu-)gewandt hat. Zwei Notare beurkunden, daß der Gefangene Stalmann die vorliegende Apologie eigenhändig geschrieben habe.

Beschreibung der Quelle


Q NSTA Stade: Rep. 32 IIA Nr. 9, Bl. 33r–38r; eigenh.; in einem Konvolut des Titels „Acta betr. die Untersuchung gegen Johann Stalmann und Jacob Cappaun, beide früher in Schwedischen Diensten stehend, hinsichtlich der ihnen schuldgegebenen Verrätherei. 1635“ (Bl. 24–53). Dazugehörige Dokumente finden sich schon auf Bl. 19r– 23r.

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Bericht von der ausgesprengten Conjuration wieder den FeldtMarschalln Joh. Baner.a 1

Von vnterschiedlichen Orthern wirdt geschrieben, an der ausgesprengten conjuration wieder den Schwedischen ReichsCantzler Hern Axell OxenStiern2 , vnd den FeldtMarschallen Joh. Baner, sei gar nichts, insonderheit so viel den ReichsCantzler antreffe, Baner aber belangendt, solle es diese beschaffenheit haben:
 Als derselbe vnter Seiner, vnd des Residenten Alexander Eskens3 vnterschrifft wieder den gewesenen Magdeburgischen vnd Halberstatischen Cantzler Johan Stallman vnd Jacob Kappaunen4 , eine offene, endliche Citation5 auf 4 wochen Zeit von ihrem dato anzurechnen (nemlich vom 23. April. bis auf den 25. May.) unterm koniglichen Schwedischen Jnsigel hat ausgehen lassen, vnd sie beide darinnen genandt konigliche diener, Stallman auch einen gewesenen KriegsRath, vnd gesetzet, wie man zwar so viel original schreiben vnd bekantnüsse in den handen hat, das man genuchsam befugt, sie alsofort in das laster der Verrähter vnd verletzter Mayst. zuerkleren, zuverfolgen vnd zubestraffen, gleichwoll entschlossen hat sie für gewissen (iedoch vngenanten) Deputirten in Magdeburg erscheinen, sich zuverandtworten, vnd darauff bescheidts vnd rech- || [581] tens erwarthen zulassen, mit verwarnung, das sonsten die beschuldigung für bekandt auffgenommen, sie schuldich erklaret, vnd wieder Sie exequiret werden solle; Zu dem behuf einen ieden genuchsam sicher gleidte6 zu vnd vom gerichte gegeben werden solle: So hat gedachter Stallman ahn vnterschiedliche [33v] örther, wohin die Citation komen sei, geschrieben, vnd ausführlich angezogen,
  1. Das konigliche Jnsigel gebühre Baner, Vnd Esken nit, also vnd hat dessen misbrauch des gantzen wercks weitaus sehende nichtigkeit auf Jhn.
  2. Wie dan insonderheit Baner vnd Esken im R. Reich vnd benantlich in den beiden Fürstenthümern Magdeb. vnd Halberstet keine Landtsobrigkeit, sondern der eine ein Kriegsofficirer, der ander ein residirender agent sey, aber der Obrigkeitliche gewalt, vnd administration der Justitz im Lande, vnd vber die landesvnterthanen stehe bey dem Hern Stathalter Fürst Ludwigen zu Anhalt etc. vnd des zugeordneten Cantzler vnd Räthen, gebühre also diesen beyden nicht Richter zu deputiren, vnd doch selbst citationes auszufertigen, sonderlich in solchen, vnd so wichtigen Sachen.
  3. Die Citation sey auch an vnterschiedlichen orthern vielmehr einer declaration vrtel wieder die citierten, als einer Citation geleich.
  4. Die einverleibte Meldung von sicherem geleidt gehe allein aufs künftige ertheilen vnd sey darinnen doch auch schlüpferich vnd offenbar gefehrlich.
  5. Der einige endliche peremtorische termin kundlichen rechten entjegen viel zu kurtz, sonderlich da die citierten sich vmb die hochselige Kong. Mst. zu Schweden etc. Vnd das Evangelische Wesen sehr wohl verdienet, vnd dahero hochlich zubesorgen haben, sie möchten vnter den ienigen auch sein, welche vom Kays. perdon beym getroffenen Friedenschlus7 ausgenommen, vnd selbigen noch Jhnen alle Sicherung in gantz Teutschlandt benand were, oder doch sie in augenblickliche gefahr im Reich vnd anderswo sein müssen.
  6. Der Citierten Keiner weder Kappaun noch [34r] Stalman, sey weder in Krieges, noch auch von zeit des Konigs absterbens8 in andern Schwedischen Diensten, sondern allein, bis darahn sie Baner mitt gewalt spolyret vnd destituiret hat, Landsassen gewesen: Jnsonderheit sey Stallman niemals Kriegsrath geworden, sondern allein vom Konig auf des Reichsboden anno 1630 zum rath, vnd zu verschikungen in Teutschlandt, bestellet, stracks nach der Leipziger Schlacht9 aber zum Magdeburg- vnd Halberstatischen Cantzler auf selbiges dienstes verricht- vnd Besoldung verordnet, da vom Lande der Versicherungseidt mitt vorbehalt des H. Administratorisb (Marckgraf Christian Wilhelm zu Brandenburg etc.)10 rechtens vnd mit verspruch dessen erledigung zu beschaffen, genommen worden, Nach Jh. Mt. todte aber sey er niemals von newen in einige bestallung vnd pflicht genommen, sondern in anno 1634 im Februario ein ander11 an seine statt gesetzet, er auch für seine person in der fasten dieses 1635 Jahrs gar ins Fürstenthumb Anhalt auff sein gutt daselbst12 wohnhaft verrucket, vnd folgendts am grünen Donnerstage vnterm Gottesdienste alles das ienige, so er im Magdeburgischen vnd vnter den Schwedischen waffen gesagt, von Banern mit lauterm frevel, vnd militarischen gewalt gäntzlich spolyret, entsetzet, vnd verstossen; Welchem noch Banern den obgedachten Stallman für seine schwedische Deputierte, vnd dero gerichte zu citiren, vnd Jhme dafür zu stehen, oder || [582] Sich für einen Schwedischen Diener oder auch vnterthanen, tractiren zu lassen, vnverandtwortlich sey.
  7. Er wolle geschweigen, wie beweislich vnd kundt sey, daß Baner, allein auß haß [34v] von der vngleichen Jntentionen, so die Teutschen vnd etliche grosse Schweden bey diesem Kriege führen, Jhm langer als für iar vnd tag mit peinlicher anklage aufs leben, vnd den todt gedrohet hat, mit grundlosen fürgeben, als wen er Jhn (Banern) gleichsam dersel[ben] den Teutschen, vnd ihrem rettvnd versicherungswesen mit bedrohungen vnd rath entjegen gewesen, injurijret, vnd darin ein Crimen læsæ Majestatis begangen hette[,] welcher anklage Stallman zwart13 mit verlangen gewertich gewesen, aber nicht, dan nur, das Baner Jhn sonst vielfeltich gedrucket hat, erfolget were.
  8. Die Sache an Jhro selbst sey allzeit gewesen, vnd erweise sich auch noch also, das die Kön. Mt. in Schweden etc. vnlengst nach ihrer ankunfft in Pomern14 , ihn (Stalman) in bestallung genommen, vnd mit gewisser instruction vnd resolution abgefertiget hat, worin sie sich den Evangelischen Reichs Ständen, Stätten zu getrewer, mechtiger, vnd vnverspateten assistentz in rett- vnd versicherung ihrer religions- vnd profan freyheit, vnd des teutschen Vaterlandes wollstandes, insonderheit auch iegen hochgedachten H. Administratorenetc. anerbotten.
  Darauf vnd auf das Konigliche anschreiben, so in offenem Druck15 , auf die erfolgete briefe, tractaten, bündnis, verschreibungen, vnd zusagen, hat Stallman, vestiglich getrawett, grosse nützliche dienste gethan, seinen erlangten recompensbrieff ausdrucklich vnd gantz klar (wie sonst fast keiner gethan) auf genehmhaltung des Herren Administratoren F. D. (in dero landt sie gefillen, vnd von welcher sie auch anfangs vnd [35r] hauptsachlich geruhret hette) richten lassen, vnd sie dabey in devotion, wie iegen der Konigl. Mt. in also gethanen Diensten, also Jngleich mitt iegen dem gantzen Teutschen Vatterlande, vnd dessen evangelischen Standen insonderheit (weil es eine gemeine Sache vnd gesellen krieg gewesen vnd sein sollen) bestendich geblieben. Nach des Konigs todte aber hat er mit hertzen leid, vnd seiner eussersten lebens, ehren, vnd güther, gefahr erfahren müssen, das etzliche grosse Hern Schwedische, besonders auch Baner, auf die obgedachte beyde Fürstenthümer (Magdeburg Vnd Halberstat) das jus bellj, als ob sie wie feindslandt mit dem Schwerdt gewonnen, vnd zu der Cron Schweden angeworben weren, prætendiret, vnd solches mit vielfeltigen hohen bedrohungen auf handthab mit den waffen gesetzt die Statt Magdeburg wie das landt, sehr vbel vnd hart tractiret, vnterdrucket, vnd eusserst verderbet haben etc. Also des Stallmans wolgemeinte vnd trewlich geleistete dienste gar vbell, vnd nicht anders misgebrauchet worden, als wen er ein Schwedischer gesandter gewesen, die Leute zubetriegen, ins verderben vnd schlaverey16 zuführen, allein zu der Cron Schweden eingebildeten vortheil (in der that aber zu großen schaden) wieder sein Vatterlandt vnd dessen heupter, sonderlich vor hochermelten hern Administratoren, vnd dessen nachfolger in regimine, vnd die lande selbsten, sampt den benachbarten, da doch wieder des Konigs mundt, handt, Vnd Siegel, vnd wieder der Konig. Mt. hiran jnteressirte bundt- vnd schutz-verwandten desfals kein anders zum scheine vorzuwenden || [583] ist, als das hochermelter H. Administrator, da er im [35v] gefängkniß uber seiner standhaften trew gerathen vnd gantz verlassen gewesen, zur Catholischen religion getretten, vnd bey der Kais. Mt. (so Jhm das Leben vnd lebensmitteln aus gnaden geschencket) in der Stille ohne feindlichkeitt geblieben, vnd noch ist, gleichsam dadurch S. f. D. vnd auch dero nachfolgern ihrer landen, vnd rechtens verlustiget geworden weren; Das Stallman darüber lamentieret hatt, vnd in mehrem wegen wieder etzlicher grossen Schwedischen vnd Teutsche händel seinen Wiederwillen blicken lassen, daher allein rühre des17 Haß, vnd das Baner mitt gentzlicher übergehung des H. Statthalters vnd der landtregierung für sich selbst mitt militarischem gewalt den 26. Martij (am grünen donnerstage) Stallmanen, mit fürgeben wie desselben titulus vnd possession nit richtich (ja fr[ei]lich nicht richtich nach seiner Baner Schwedischen, aber doch nach gutt Teutscher manier, intention vnd rechten gantz richtich) gantzlich spolyret, vnd entsetzet, herwieder derselb seine sache zum recht für die Obrigkeit, zum fernern fall der notturft aber auch ahn noch hohers recht vnd gericht, gezogen, gleichwol gegen Baners gewalt, damit gar nichts ausgerichtet, Vnd solchem nach am 10. Aprilis die resolution mitt Kappaunen genommen hat, das er demselben, vnd einem andern, bitliche requisition briefe, so wohl an Banern, als an Esken, zugestelt, vnd wan solche auch nit stracks den effect der restitution erreichten, diesen verlas18 mit Kappaunen genommen gehapt, daß Hertzoch Wilhelm zu Sachsen als Gen.  Lieutenand über alle armeen, so die Konigl. Mt. vnter ihm gehapt, vnd noch ihro gelassen, er vnterthenich zu gemüthe [36r] führen solte vnd wolte, wie Baner seine armée vnd commando nit also, wie sichs gebühret, vnd gekont, zu des Teutschen Vatterlandts, Ja auch zu der Cron Schweden selbst eigenen besten, gebrauchet, sondern zu dero beider nachtheill gemisbrauchet hat, darvon noch nit abstehe, der ReichsStande selbst nicht verschone, vnd sonst den einen hie, den andern da, im landt vnterdrücke, Ob nit solches meritire, vnd S. F. D. als Oberst Commendant bewege, Baners person in versicherung zu nemen, oder das sie S. F. D. in versicherung gebracht, vnd gestellet werde, die mitteln vnd die ordre zugeben? Damit er nit allein für den H. Schweden, sondern auch für den Evangelischen Teutschen vnd Jhren Confœderirten, einen ieder, so wieder Jhm zu sprechen hat, rad vnd antwortt geben, vnd gerecht werden müsse, das KriegsVolck aber ahn S. F. D. gelange; Auf solchen fall sey man zu bedienung desselben anerbietich, vnd wolle den anschlag machen, Das Cappaun zwen tage hernach (am 12. April.) solche seine fürhabende werbung vnd intent, einem vom Banern cassirten Obersten (Platho genandt)19 auf vorher geleisteten eid der verschwiegenheitt, entdecket, vnd Jhn zur geselschafft20 gebracht, auch ahn Stallman mitt einem creditiv verwiesen, vnd denselben darin gutes erfolgs zu des Vatterlandts diensten vertröstet, baldt aber derselbige Oberste seine geschworne trew gebrochen, vnd Banern das creditiv geliefert, selbiger aber Stallman am 14. Aprilis früh in Fürst Ludwigs zu Anhalt residentz Statt Kothen, eher dan S. F. g. ersuchet weren, mitt einer starcken trouppe [36v] reuter plotzlich vnd gewaltsam uberfallen, vnd doch Gott denselben wunderbarlich davon gebracht, Baner auch Kappaunen eilendts auf Weimar nachgesandt, vnd demselben im fürstlichen residentzhause, ohn fürhergangenen bericht vnd ersuchung nachgestellet, || [584] gleichwoll auch desselben verfehlet hat. Solches sey die gantze beschaffenheitt des Wercks, worinnen sich Stallman vnd Kappaun gerecht vnd beides Gott vnd alle Welt vmb hülffe, vnd kräftige ehndung21 vnd verbesserung wieder den gemeinen schaden, vnd ihrer geleisteten dienste misbrauch jegen das Vatterlandt, zu höchster Jhrer gefährungc 22 , vnd insonderheit mit Stallmans vnverschuldeter tyrannischen Verfolgunge, anzuruffen befugt vnd genotigt erachten:
  Woraus aber Baner ein Verratherey vnd laster verletzter Mt. machen wolle, allein zu dem endt, das er diese beyde (Stalman vnd Kappaunen) unterdrucke vnd vertilge, alle andere rechtschaffene teutsche Patrioten durch ihr exempel, das sie sich wieder seine Hoheitt, vnd seines gleichen Baner-Schwedischen frevel, nit auch mitt anreitzung der Teutschen Fürsten setzen sollen, abschrecke vnd wieder die teutsche Protestirende Stände, auch alle getrewe Patrioten ein præjuditz einführe, als ob die ienige teutschen, so sich in vnd bey diesem bello socialj oder gemeinem Kriege vnter vnd bey Schweden in dienstpflicht eingelassen haben, nit für allen dingen Jhrer Teutschen Vatterlandes, vnd dessen haupter, Stände, landt vnd leuthe, freyheit vnd wolfarth solten für augen behalten, sondern zu bezweck- vnd [37r] vnd [sic] schwächung desselben, vnd zu vngerechter vermehrung der Cron Schweden, deroselben allein oder fürnemlich verpflichtet sein; Ja gar Jhnen jura Majestatis im R. Reich wieder vnd über dessen vnterthanen, eingehen vnd bestättigen müssen, so aber ohn das prætendirtes jus bellj wieders R. Reich vnd Jhrer Konig. Bundgenossen, vnd schutzverwandten in deroselben lande, mitt brechung Jr. Mt. Koniglichen Worts, handt, vnd Sigel nichts geschehen kan, die gedachte citation rede für sich selbst die feindtschaft wieder die citirte personen, vnd ihre gefährung die wiederrechtliche vielfeltige nichtigkeit auch, mit anmassung des juris Mtis. ex jure bellj, die bose intention vnd den schädlichen versuch wieder teutschlandt, desselben F. Stände vnd patrioten, Sonderlich auch darvmb, vnd weil die berührte citation vnd process so öffenbar vnd groblich wieder die Mayt. freyheit, vnd wolfarth des R. Reichs, sonderlich auch der Evangelischen ChurFürsten vnd Stände sambt dero landt vnd leuthe, lauffen thue. So hat sich ein ieder darahn vnschuldich zuhalten, vnd die nichtichlich citirte personen darauf keines weges zu befodern. Es sey Stallman erbietich zu vnpartheilichen rechten, vnd gerichte sich mitt Banern darzustellen, vnd gewertich zu sein, das von Jhrer beiden Leib vnd leben, ehr vnd gutt, erkant vnd exequieret werde, was für Gott vnd der welt recht sey; vngezweifeltes vertrawens die gantze welt befinden werde, wie er in seinem längst hie geendigten Dienste seinem herren kein anderes, als grosse trew vnd sehr nutzliche dienste erwiesen, vnd doch dem R. Reich Teutscher Nation [37v] an seiten der mit Konigl. Mt. zu Schweden vereinigter haupter vnd lander durch alle nöthe standhaftich trew verblieben, Baner aber wieder seines Königs gegebenes wort, handt vnd Sigell, trew vnd glauben (in particulari auch ahn Stallman vnd den seinigen, wie sonst in viel mehrern) auch eben noch in dieser gedachter citation vnd process groblich gefrevelt habe vnd handle, der Konig. Mt. vnd Cron Schweden zu grossem schimpf vnd nachtheill, vnd wieders R. Reich, sowol Evangelischen, als Catholischen theils zum vnleidlichen eingriffe, wodurch er an beiden Seiten ins Laster der Vntrew vnd verletzten Mt. gefallen, zu erkleren, vnd also zu be- || [585] straffen sey. Jacob Kappaun moge vnd werde auch sein bestes thun, das laster so Baner auf Jhn wie auf Stalman zu legen sich anmasset, ebener gestalt auf Jhn (Banern) selbst zubringen. Er (Stallman) halte sich vergewissert, weil Kappaun mit Banern nit ubel gestanden, noch einige wiederwertigkeit an hab vnd guthern oder sonst von demselben befahret23 , sonst auch hochbetewret gehabt, das er in gerechten, billichen Dingen der Cron Schweden nit weiniger, als dem Teutschen Vaterlande getrew verbeiben wolte, aber etzlicher hohen Schweden, sonderlich Baners, beyderseits schädliche ungerechte handlung, worvnter das publicum et privatum vnd er mit, eusserst periclitiren gern abgethan, vnd gebessert sehen möchte, vnd dahin seine resolvierted verrichtung bey Hertzoch Wilhelms zu Sachsen F. D. jegen Banern meine vnd zugenichen24 verstehe; So werde auch er in seinem gewissen verwahret sein, Vnd nicht anders noch [38r] anderer gestalt, als vorher erzehlet, fürgehabt, vnd tractiret haben.

NB Auf ein solchen erbiethen vnd darstellen als Stalman thut, fragt sichs, Ob auch darauf in vernu[n]ftige betrachtung komen, was Deut. 23.25 stehet, vnd also lautet, Du solt den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von Jhm zu dir sich entwendet hatt: Er soll bey dir bleiben an dem Orth, den er erwehlet in deiner thoren einen, Jhm zu guth, vnd solt Jhn nicht schinden.
  Vorgesatztes recognoscirt der gefangene Stallman vor seine eigene handt,

  Johan Nuchterus26 Npubli. mppria Bruno von Hagen27 Not. Pub. mppria

Textapparat
a Folgt 〈S.D...ich VunderThan〉
b Ohne Einschlatzeichen am Rand der Zusatz: dasselbe recht haben die diener müssen in acht nehmen
c Umlautbezeichnung über e
d Gebessert aus resol〈ution〉

Kommentar
K Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine notariell beglaubigte Verteidigung Johannes Stalmanns (FG 214) gegen den Vorwurf der Konspiration gegen den schwed. Reichskanzler Axel Oxenstierna (FG 232) und den schwed. Feldmarschall Johan Banér (FG 222). Da der flüchtige Stalmann am 16. 7. 1635 an der Oder aufgegriffen und in Banérs Lager in Jüterbogk gebracht, dann in Magdeburg vor Gericht gestellt wurde, muß das vorliegende Dokument zwischen Ende Juli und vor der erneuten Flucht Stalmanns vor Ende Sept. 1635 abgefaßt worden sein. Der letzte Satz mit dem Bibelzitat und die unverhohlene Kritik am schwed. Vorgehen legen nahe, daß dieses Protokoll zu einer Zeit und an einem Ort aufgesetzt wurde, da Stalmann seiner endgültigen Auslieferung an die Schweden noch entgegensah. Dafür sprechen auch die protokollierenden Notare, deren einer zumindest ein Beauftragter, wenn nicht Beamter der Stadt Magdeburg war (s. Anm. 26 u. 27). Die Ausmaße, viele Einzelheiten und eventuelle Seitenverbindungen der verschwörerischen Aktivitäten, von denen so mancher Fruchtbringer in der einen oder anderen Hinsicht tangiert war, können wir noch nicht aufhellen. Dazu bedarf es einer eigenen Untersuchung. — Der rheinische Gutsbesitzerssohn und in Steinfurt und Herborn geschulte Jurist Johannes Stalmann hatte von 1612 bis etwa 1628 (den meisten Quellen nach) F. Ludwig als Kanzler und Rat gedient. Er arbeitete dann — der Nachricht Otto v. Guerickes zufolge — als Generalkriegsauditor Kg. Christians IV. v. Dänemark, tauchte aber 1630 noch oder wieder unter den Räten F. Ludwigs auf (KU I, 520 u. 587), reiste im Mai 1630 im Auftrag des (abgesetzten) Postulierten Administrators der Stifte Magdeburg und Halberstadt, Mgf. Christian Wilhelm v. Brandenburg (1587– 1665; PA), nach Schweden, segelte im Juni 1630 zusammen mit Kg. Gustav II. Adolf v. Schweden nach Deutschland und unternahm es als dessen Abgesandter und Rat zusammen mit Christian Wilhelm, die Stadt Magdeburg zum Abfall vom Kaiser und zum Bündnis mit der Krone Schweden zu überreden (s. Anm. 10 u. 15). Bei der Eroberung der Stadt Magdeburg im Mai 1631 durch Tilly gefangen, konnte Stalmann fliehen und im September 1631 an F. Ludwig, den neuen schwed. Statthalter der Stifte Halberstadt und Magdeburg, als Kanzler überwiesen werden (s. Anm. 10). Stalmann wurde nach Gustavs II. Adolf Tod in seinem Amt nicht bestätigt; er schied — nach Spannungen mit Banér, verschiedenen Gegnern in den Stiften Magdeburg und Halberstadt, schließlich auch mit Oxenstierna — wie andere Reformierte (Vizekanzler D. Bethmannus Herdesianus, Rat Martinus Milagius [FG 315]) daraus erst im Februar 1634 aus. Zur Entzweiung zwischen Stalmann und den Schweden beigetragen haben das von Oxenstierna geforderte amtseidliche Bekenntnis zum lutherischen Glauben (vgl. Anm. 11 u. 320313 K 0) und Banérs Besetzung des Stalmann von Christian Wilhelm und Gustav Adolf zugesprochenen Klosters Gottesgnaden (26. 3. 1635). — Stalmanns in der vorliegenden Verteidigung benutzte reichs- und verfassungspatriotische Argumentation unterbaut und begründet die nach der Schlacht von Nördlingen steigende nationale Grundstimmung und die Sehnsucht nach einem Reichsfrieden. Die vom schwed. König versprochene Hilfe beim Kampf um die Bewahrung der evangelischen Religion und die deutsche politische Libertät hatte sich in Stalmanns Augen zwar nicht erübrigt, war aber durch eigene politische Ziele Schwedens und eine zunehmend als Tyrannis empfundene Okkupationsrealität gefährdet. Deshalb beharrte Stalmann auch auf den Rechtspositionen des abgesetzten und gefangenen Postulierten Administrators der Stifte Magdeburg und Halberstadt. Solche patriotischen, die Reichs- und Landesverfassung wahrenden Haltungen scheinen im Kreise der FG auch sonst wirksam gewesen zu sein. Nicht von ungefähr quittierten 1635/36 neben F. Ludwig, Diederich v. dem Werder (FG 31) und Wilhelm von Kalcheim gen. Lohausen (FG 172) auch mehrere andere deutsche Offiziere und Mitglieder der FG ihre schwedischen Dienste (s. Anm. 19). Zu bedenken ist auch, daß die Befürchtung vieler Deutscher begründet war, durch den bevorstehenden Friedensschluß ihrer Heimatländer mit dem Kaiser von ihrer Lebensbasis abgeschnitten und vielleicht sogar geächtet zu werden. Vgl. unten in Anm. 19 den Fall der Pommern. Das sicher auch persönlich motivierte Zerwürfnis zwischen Banér und Stalmann führte am Ende zu einer Verschwörung gegen den Feldmarschall, in die mehr als die namhaft gewordenen enttäuschten deutschen Parteigänger und Bündnispartner Schwedens verwickelt gewesen sein können. Der schwed. Historiker Englund spricht denn auch, ohne Namen zu nennen, von einer „Verschwörung unter einer Gruppe deutscher Offiziere“, die „darauf abzielte, den Befehlshaber des Heeres, Johan Banér, zu entführen oder zu ermorden... Die Lage war [1635 für die Schweden] zeitweilig überaus bedrohlich.“ (Peter Englund: Die Verwüstung Deutschlands. Eine Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Aus d. Schwed. v. Wolfgang Butt. Stuttgart 1998, 151.) Die ehemalige Stellung Stalmanns als anhaltischer bzw. stiftischer Kanzler und die geplante Zuhilfenahme weimarischer Reiter wirft Fragen nach der Verwicklung F. Ludwigs und Hz. Wilhelms auf, ähnlich wie in Kappauns Fall der Verdacht eines pommer.-brandenburg. Hintergrunds (s. Anm. 19) auftaucht. Es fällt auf, daß sich Stalmann und Kappaun trotz ihres Aufenthalts in Köthen nicht, soweit es unsere Akten zeigen, mit ihrer geplanten Aktion ausdrücklich auf F. Ludwig als Statthalter beriefen, sondern Autorität und militärische Unterstützung bei Hz. Wilhelm als Generalleutnant über alle schwed. Truppen suchten. Eine Teilnahme F. Ludwigs an der Verschwörung erscheint wegen dessen prekärer Lage kaum vernünftig (vgl. Anm. 7), wenn auch nicht undenkbar zu sein. Auch Hz. Wilhelm stand in Gefahr, wegen seiner schwed. Bestallung vom Prager Frieden ausgeschlossen zu werden. Die Verschwörung flog auf, die beiden bekannten Führer konnten aber fliehen und entzogen sich dem in Magdeburg angesetzten Hochverratsprozeß; indes wurde der flüchtige Stalmann am 16. 7. 1635 an der polnischen Grenze aufgegriffen und in Banérs Feldlager Jüterbogk arretiert. Im Beisein des Profoses versuchte er sich mit einem Brotmesser zu erstechen. Auch Kappaun wurde ergriffen, beiden gelang die Flucht. Stalmann entkam auf ksl. Gebiet und starb wohl noch 1635 auf einer Reise von Wien nach Prag. Seine Söhne Johannes und Philipp Emmerich, die in schwed. Kriegsdiensten gestanden hatten, konvertierten zusammen mit ihrer Schwester Amoena Amalia zum katholischen Glauben. Der eine Sohn wurde Oberamtmann von „Graveneck“ (wohl Grafenegg bei Krems, Niederösterreich), der andere ebd. Einsiedler. Der Denunziant der Konspiration, der Frh. Erasmus v. Platen (s. Anm. 19), hatte sich in seinem späteren Leben der Angriffe einstiger Mitverschwörer zu erwehren. Dreyhaupt I, 414. Zur Biographie Johannes Stalmanns mit Literaturhinweisen s. bes. Conermann III, 225f. (mit .). Vgl. KU I, 23, 73, 147, 161, 165, 520, 587, 629; II, 23, 231, 234 u. ö.; Geschichte der Belagerung, Eroberung und Zerstörung Magdeburg’s von Otto von Guericke ... veröffentlicht von Friedrich Wilhelm Hoffmann. 2. Aufl. Magdeburg 1887, 25 u. ö.; Günther Hoppe: Fürst Ludwig von Anhalt und die schwed. Statthalterschaft in den magdeburgischen und halberstädtischen Stiftslanden (1631–1635). Diplomarbeit (masch.) Halle a. d. S. 1965, 24, 27, 32, 39, 41, 56, 61, 109 u. ö.; Seth-Henricus Calvisius: Das zerstöhrete und wieder aufgerichtete Magdeburg. Magdeburg 1727 (HAB: Gm 2870), 241: hier die falsche Nachricht, 1635 sei „der gewesene Schwedische Cantzler Johann Stalmann, der eine verrätherische Conspiration wider den Schwedischen Feld-Marschall von Banner angestiftet, nach gemachten Process öffentlich hingerichtet worden“; bei Klopp: Tilly II, 200, ist die Rede davon, daß Stalmann „wegen Verrathes in Magdeburg selber gehängt“ wurde. Im übrigen s. Chemnitz II, 306f., 730f., 817; KL II, 164ff., Londorp III, 627f.; Theatrum europaeum, 3. Teil, 2. Auflage (1644), 526, 545 (HAB: Ge 4° 54); Gustaf Björlin: Johan Banér. (3 Tle.) Stockholm 1908–1910, III, 660 u. ö.; Samuel Walther: Singularia Magdeburgica, Oder: Merckwürdigkeiten aus der Magdeburgischen Historie. 12 Tle. Magdeburg/ Lpz. 1732–1740, IX, 408f.; Karl Wittich: Magdeburg, Gustav Adolf und Tilly. Bd. 1–2.1. Berlin 1874, passim; ders.: Dietrich von Falkenberg. In: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg 25 (1890), 129–252; 174ff., 217, 220, 222, 237ff.; 26 (1891), 1–107, 69f., 75; ders.: Aus den ungedruckten Papieren des Administrators Christian Wilhelm. A. a. O. 31 (1896), 285– 346; 32 (1897), 144–225; 33 (1898), 209–336, hier 263ff., 284, 285, 287ff., 295, 318ff. u. 321; BA NF II. 8, II. 9, II. 10; Johannes Kretzschmar: Der Heilbronner Bund 1632– 1635. 3 Bde. Lübeck 1922, I, 42f.; II, 224, 232; III, 305f., 308f.
1 Johan Banér, schwed. General (1630) bzw. Feldmarschall (1634), Inhaber des magdeburg. Amtes Egeln. S. 320313 K 2. Zum vorliegenden Zusammenhang vgl. auch Birger Stéckzen: Der schwedische Löwe Johan Baner, Leipzig 1942, 139f. — Zu Oxenstiernas Urteil über Banér vgl. das vertrauliche, an seinen Bruder Gabriel gerichtete Schreiben v. 8. 4. 1636, das er zu verbrennen bat: „ded troor ingen, hvad för ett selsampt hufvud han är“, und: „jäg bekenner ded Gudh honom godhe qualiteter gifvet hafver, men hafver och stora defectus därhoos, att jag icke weet, hvilket dera ded andra öfverwäger“ (zit. nach Kretzschmar [s. Anm. 0] III, 135).
2 Friherre (Greve) Axel Oxenstierna, schwed. Reichskanzler, 1631 Legat Kg. Gustavs II. Adolf in Deutschland, 1634 Direktor des Heilbronner Bundes, der nach der Niederlage des protestantischen Heeres bei Nördlingen (1634) rasch zerfiel. Vgl. Conermann III, 252.
3 (Friherre) Alexander Erskein (FG 421; 1644), seit 1634 Kriegs- und Assistenzrat der schwed. Hauptarmee, zuvor Kriegsrat und Resident in Erfurt. S. Conermann III, 504f. u. 321201 K 6.
4 Der Mitverschwörer Jacob Kappaun, aus Bergen (Rügen), (ehem.) schwed. Oberst und Kriegskommissar. Björlin: Johan Baner III, 660. Er wurde angeklagt, mit Stalmann zusammen 1635 eine Verschwörung gegen Banér versucht zu haben, gefangen und vor Gericht gestellt. Kappaun floh während des Rückzugs aus Magdeburg im Sept. 1635. — Außerdem wurden Stalmanns Bruder Matthias (s. NSTA Stade, a. a. O., Bl. 22v, s. unten Anm. 12), zwei Brüder Kappauns und der schwed. Rat und Legat bei der Armee des niedersächs. Kreises, Christoph Lud- || [588] wig (v.) Rasche (FG 242), konspirativer Kontakte zu Stalmann beschuldigt, zu einer Anklage kam es indes nicht. S. das Memorial Banérs für Erskein und Generalmajor Georg Ernst v. Wedel, d. d. 16. 4. 1635 in NSTA Stade, a. a. O., Bl. 24. Sie sollten Rasche auf dem Hause Gröningen (landesherrl. Residenz im Stift Halberstadt, vgl. 300410 K 1) wegen der Verschwörung befragen, da er mit Kappaun geredet habe. Rasche sei nicht angeklagt, aber verdächtig und solle, wenn er nicht aussage, ggf. mit Gewalt zur Konferenz nach Egeln gebracht werden. Banér schenkte Oberst Platen (s. Anm. 19), der das Komplott angezeigt hatte, das Gut Kappauns im Stift Halberstadt, das Oxenstierna diesem vor zwei Jahren „Ex Commiseratione“ geschenkt hatte (NSTA Stade, a. a. O., Bl. 22r). Dieser Akt muß später revidiert oder ergänzt worden sein, denn Oxenstierna schenkte seinem Hofmeister Anton Graphaeus d. d. Hamburg 20. 6. 1635 das dem damals flüchtigen schwed. „donatarius“ Kappaun gehörige „vorwerck Manndorff, jezo Neubau genanndt“. AOSB FA XIII, 311f. Als Rasche später wieder des Verrats verdächtigt wurde, erinnerte sich Banér am 4. 11. 1637, daß „zu der zeitt, do von Stallman, Capaun undt deren verrätherischen schelmischen anhange die mörderische conspiration gegen mich im schwange gewesenn [...] die conclusion auff seinem [Rasches] gutte Crottorff gemachtt“ worden sei und er seinem Wunsche, danach Rasche zu befragen, nicht habe entsprechen können, zumal Rasche dann den auf ihn fallenden Verdacht mit Verleumdungen auf ihn abgewälzt hatte. AOSB SA VI, 465–471, hier 470 (inkl. des Abdrucks der diesem Brief Banérs beigelegten Kopie eines Schreibens Rasches an Oxenstierna vom 5. 2. 1636). Zu Rasche vgl. auch Conermann III, 265ff.
5 Es handelt sich dabei um die öffentliche Vorladung Stalmanns und Kappauns, eigenhändig gezeichnet im Namen und Auftrag Johan Banérs durch Alexander Erskein und Philips Ohm, d. d. Magdeburg 23. 4. 1635. Sie enthielt den Befehl an die Flüchtigen, sich bis zum 25. Mai 1635 vor dem eingesetzten Gericht in Magdeburg einzufinden. Marienbibliothek Halle: Ms. 277, Bl. 179– 181 (zwei Fassungen). Abgedruckt in Londorp III, 627f.: „[Nach deme sich dieser Zeit eine gefährliche Conspiration wider des Herrn Feld-Marschalls Baniers Person entdeckt, als sind die zwey entwichene Stallmann und Cappaun nacher Magdeburg durch nachfolgende Citation citirt worden:] Dero Kön. Maj. und Reiche Schweden, wie auch der Evangelischen Stände in Teutschland respective Rath, General und Feld-Marschall, Johann Baner auf Müllhammer und Werder Ritter. Fügen allen und jeden hohen und niedern Stands mit gebührlichem Respect zur Ehr- und Wirdigen Diensten, also jedermänniglich zu wissen, welcher gestalt Johann Stallmann, so sich nennet den Aeltern, hiebevorn in diesen beyden Ertz- und Stifftern Magdeburg und Halberstatt verordneter Cantzler, und Königlicher Schwedischer Kriegs-Rath, und Jacob Kappaun auß dem Fürstenthum Rügen bürtig, beyde Königliche Ministri, ihre der Kön. Maj. und Cron Schweden geleistete hohe Pflicht meineydig und treuloß aus den Augen gesetzet, und sich nicht gescheuet, eine Conjuration und schändliche Verrätherey, wider dero Kön. Maj. und Reichs Schweden Rath, Cantzler, Gevollmächtigten Legaten in Teutschland, und bey den Armeen, General Directorn des Evangelischen Bunds daselbst, den Hochwohlgebohrnen Herrn Axel Oxenstirn [...] so wol höchstgedachter Kön. Maj. und Reichs Schweden, wie auch der Evangelischen Stände in Teutschland respective Rath, General und Feld-Marschalln, den Hochwohlgebohrnen Johann Banner auf Müllhammer und Werder, Ritter, etc. und dessen unterhabende ansehnliche Armee anzuspinnen, und solche zu grossem Schaden und Nachtheil der Cron Schweden und Evangelischen Wesens zu effectuiren, und zu vollführen, so aber doch der allwissende GOtt wunderbarlichen an des Tages Licht bracht, und seinem Vätterlichen Willen nach gnädig verhüttet und abgewendet hat. Nach dem aber obgedachte 2. hauptschuldige Rädelsführer Johann Stallmann und Jacob Kappaun außgetretten und flüchtig worden, man aber auß dem in Händen habenden Original-Schreiben und grausamen Bekantnüssen wohl befuget, obbenante zwo Personen, also fort in das Laster der verletzten Majestät zu declariren, zu verfolgen, und zu bestraffen, so will jedoch der Sachen Wichtigkeit, wie auch die || [589] heilsame Gerechtigkeit erfordern, ehe und weiter die Gebühr erfolge, und angeordnet werde, dieselbe zu vernehmen, und dero Verantwortung anzuhören [...]“. Da viele schwed. Diener im Jahr des Prager Friedens (30. 5. 1635 n. St.) von der Krone Schweden abfielen, scheint die Beschreitung des Rechtsweges für das Bild Schwedens von erhöhter Bedeutung gewesen zu sein. Vgl. Oxenstiernas Brief an Banér vom 7. 10. 1635: „[...] dass aber der Stahlmann aussgerissen, höre ich ungern unnd, ob wohln nicht ohne, dass vielleicht besser gewesen weren [!] ihme zeitlich sein recht zu thun, so hat doch der Herr Bruder vernunfftig zu consideriren, dass man ihme das recht nicht versagen sollen oder können unnd, da man anderst procedirt, würden wir mehr blasme unndt ungelegenheit auf unss geladen alls nuzen und vortheil dadurch erlanget haben.“ AOSB FA XIV, 121. Am 12. 2. 1636 schrieb Banér an Oxenstierna angesichts des ihm vergleichbar erscheinenden Falls des Joachim (v.) Mitzlaff (FG 223), „dass E. Excell., massen ichs bey dess Stallmanss process verspühret, nicht alle zeit gern so geschwinde executiones sehen thun, [...].“ AOSB SA VI, 301. Der Pommer Mitzlaff, der wohl 1630 als Obrist und Kriegsrat in schwed. Dienste getreten war, hatte 1633 die Forderungen deutscher Parteigänger nach Belohnung ihrer militärischen Leistungen organisiert und eine Meuterei gegen den schwed. Feldmarschall Gustav Horn (s. 331223 K 14) angeführt. Er wurde suspendiert, aber 1634 vom schwed. Generalleutnant Hz. Wilhelm als Befehlshaber auf dem Eichsfeld und als Unterhändler bei der Übergabe von dessen Truppen an Kursachsen eingesetzt. Als kfl. Obrist geriet Mitzlaff 1636 in schwed. Gefangenschaft, aus der er erst 1639 zu fliehen vermochte. Conermann III, 237; A. C. V.: Pommersches Helden-Register (Colberg [1745]), 296–299 (HAB: Da 215). — Hinzugefügt muß werden, daß Stalmann wohl nicht grundlos gegen die strafrechtlich bedeutsame Behauptung protestiert, daß er schwed. Kriegsrat gewesen sei. Vgl. auch Anm. 9.
6 Geleit.
7 Der Prager Frieden v. 30. 5. 1635 n. St. schloß die verbliebenen Mitglieder des Heilbronner Bundesrats (z. B. Württemberg, Wild- u. Rheingraf Otto zu Tronecken, die damaligen Fruchtbringer Gf. Georg Friedrich v. Hohenlohe-Neuenstein-Weikersheim, FG 44; Gf. Philipp Moritz v. Hanau-Münzenberg, FG 144; Mgf. Friedrich V. v. Baden-Durlach, FG 207) unter den evangelischen Ständen der fränkischen, schwäbischen, oberrheinischen bzw. kurrheinischen Reichskreise von der Generalamnestie aus, die schwed. Parteigänger des ober- bzw. niedersächsischen Kreises wurden jedoch in die Amnestie aufgenommen, u. a. F. Ludwig, Hz. Wilhelm und dessen Brüder. Zu den Mitgliedern des Heilbronner Bundes vgl. BA NF II. 10.1, 95f. (mit Literaturhinweisen). F. Ludwig hatte zwar im Februar 1635 seinen Rücktritt vom Amt des schwed. Statthalters in den Stiften Magdeburg und Halberstadt erklärt (KU III, 246–248), jedoch hielt Oxenstierna ihn hin (a. a. O., 248) und bat um Beratungen mit den Fürsten v. Anhalt (249f.). Am 14. 5. 1635 teilte Ludwig dem schwed. Reichskanzler seine Sorgen mit, weil er aus Wien das Gerücht vernommen hatte, er solle zusammen mit anderen evangelischen Fürsten aus dem Frieden mit dem Kaiser ausgeschlossen werden und sein anhalt. Teilfürstentum verlieren. Vgl. 320313 K 0 (ksl. Entwurf von Ende April 1635; BA NF II. 10, Tlbd. 2, S. 360). Kg. Gustav II. Adolf habe ihm und seiner Familie Befreiung aus ksl. Gefangenschaft, Schadloshaltung und Exil zugesagt. Ludwig hoffe, im Falle einer Übereinkunft Schwedens mit dem Kaiser in diese eingeschlossen zu werden (252f.). Er sandte am 18. 5. 1635 seinen Hofrat Johann David Wies (FG 340) mit denselben Überlegungen sogar an Banér (253f.). Nach dem Bericht von Wies sagte der ihm recht kühl Hilfe zu, bekräftigte auch seine Absicht, die schwed. Stellung im Lande zu behaupten, konnte aber wohl in Erinnerung an die früheren Reibereien mit dem Fürsten nicht umhin, Ludwigs verzweifelte Lage für die Bemerkung auszunutzen: „Efg. hetten in andern occasionen der affection vnd des guten Vertrauens bei Jhr. Excellenz [Banér] sich Zu bedienen gelegenheit gehabt [...].“ (KU III, 255). Ludwig sandte Banér am 23. 5. 1635 sogar sein Hilfsersuchen an die schwed. Königin Christina und eine Abschrift des ursprünglichen Exilversprechens Gustavs II. Adolf zu (a. a. O., 256–258). Am 27. 6. 1635 schickte F. Ludwig Oxenstierna || [590] zum endgültigen Rücktritt von seinem Statthalteramt Beweise für die Behinderung seiner Dienstpflichten durch die Beamten der Regierung in Halle a. d. S., wogegen er Erskein ausdrücklich bescheinigte, er habe ihm „getrewlich assistiret“ (a. a. O., 258f., vgl. 265). Er empfahl den früheren Kammerpräsidenten Franz v. Trotha (FG 246) für das Amt eines Direktors der magdeburg. Stiftsregierung (a. a. O., 264). Damit war die „particular alliance“ Schwedens mit Anhalt endgültig beendet. Im Lichte der patriotisch-reichsrechtlichen Position Stalmanns, seiner religiösen Motivation und seiner Anklage gegen die schwedischen Übergriffe sind die Reservationen instruktiv, die die Fürsten von Anhalt am 26. 8. 1634 ihren Gesandten auf dem Frankfurter Konvent einschärften, falls durch die Schweden „die bündnis contra statum publicum alzuweit extendiret werden solte. [...] Solte aber der Schwedische Reichs Cantzler dieselbe [d. i. „paricular alliance“ bzw. „bündnis“, f.] vor sich vnd Zu behauptung seines intenti ahnziehen, So werdet ihr hierunter communicato consilio mit Chur Brandenburg, Sachsen Weymar, Pommern, wie auch N. S. [Niedersächsischen] Creiß verfahren, Wir vnsers theils seind gar nicht gemeinet, demjenigen was einmal versprochen, Zu widerkomen, Wan aber dasselbe Zu abbruch der Deütschen Freyheit vnd usurpation der Evangelischen Lande gemißbraucht werden wolte, hetten wir vrsach vnß mit vnsern nahen Ahnverwandten vnd Benachbarten Zu berathen &.“ KU II, 687.
8 Tod Kg. Gustavs II. Adolf v. Schweden in der Schlacht bei Lützen am 6./16. 11. 1632.
9 Schlacht bei Breitenfeld am 7. 9. 1631 a. St., aus der die Schweden als Sieger hervorgingen. Am 17. 9. 1631 wurde F. Ludwig als kgl.-schwed. Statthalter in den beiden Stiften Magdeburg und Halberstadt eingesetzt. Ihm wurde Stalmann als Kanzler zugeordnet. S. 320313 K 0.Über Stalmanns vorhergehende Ernennung zum schwed. Hofrat vgl. den Wortlaut seiner Bestallung, welche Gustav Adolf wegen Stalmanns „singularem prudentiam, in rebus gerendis dexteritatem ac inprimis erga nos devotissimum affectum et erga rem communem juvendam restituendamque zelum“ unmittelbar nach seiner Landung d. d. Peenemünde 31. 6. 1630 erlassen hatte. Stalmann wurde aufgenommen „in numerum ministrorum ordinemque consiliariorum ministrorum aulicorum“. Zit. nach Wittich: Aus den ungedruckten Papieren (s. Anm. 0), 33 (1898), 288 (ohne Signaturangabe; Riksarkivet Stockholm). Stalmann hatte seine Werbung im Namen Christian Wilhelms wohl am 10. 6. 1630 in Elfsnabben auf dem kgl. Schiff getan und muß den König nach Peenemünde begleitet haben. Vgl. Anm. 14. Er reiste dann zu Christian Wilhelm nach Hamburg, wo dieser wegen der Blockade Magdeburgs durch Wallensteins Armee schon von Magdeburgern um Hilfe angefleht worden war. Stalmann kam am 27. 7. in Magdeburg an. Das schwed. Bündnis mit der Stadt Magdeburg wurde am 1. 8. 1630 geschlossen. Wittich: Falkenberg (s. Anm. 0), 25, 174ff.
10 Stalmann berichtet hier von seiner Anstellung als schwed. Kanzler in den Stiften Magdeburg und Halberstadt (Halle a. d. S. 15. 9. 1631). Damals wurde übrigens der Obrist des Administrators, Johann Schneidewind (FG 218), zum Kommandanten der Festungen ernannt. Dreyhaupt I, 394; Conermann III, 230. Ein anderer Diener Christian Wilhelms, der ehemalige Rat und Huarte- und Cervantes-Übersetzer Joachim Caesar (s. 220919, 231210 I, bes. 240718 K 23) wurde ebenfalls in F. Ludwigs stiftische Verwaltung (als Hofrat) übernommen. Dreyhaupt I, 394; Conermann: Lope de Vega, 70ff. — Stalmann suggeriert im vorliegenden Dokument, daß seine eigene Bestallung vorbehaltlich der späteren Zustimmung des Administrators Mgf. Christian Wilhelm v. Brandenburg geschah. Christian Wilhelm, in Wirklichkeit Postulierter Administrator, niemals vom Kaiser und Domkapitel anerkannter Administrator, war 1628 wegen Felonie gegen Kaiser und Reich mit der Reichsacht belegt und abgesetzt worden. Titel und Amt waren zwischen dem Kaiser, der seinen Sohn Ehz. Leopold Wilhelm protegierte, und dem Domkapitel strittig, das den Koadjutor Pz. August v. Sachsen (Hz. August v. Sachsen-Weißenfels [FG 402], 3. Oberhaupt der FG), den Sohn Kf. Johann Georgs I., zum Administrator gewählt hatte. Christian Wilhelm war nach einer kurzen Frist schwedisch patronierten Regiments in Magdeburg bei der Eroberung dieser Stadt durch Tilly im Mai 1631 in ksl. Gefangen- || [591] schaft geraten und harrte nach Stalmanns Aussage seiner Erledigung (Befreiung). Gustav Adolf befahl jedoch bald seinem Statthalter F. Ludwig, die Beamten auf sich als König zu verpflichten. Dreyhaupt I, 394 (3. 1. 1632). Die Huldigung Halles wurde am 27. 2. 1632 vollzogen, und am 9. 3. 1632 folgten die beiden Stifte Magdeburg und Halberstadt (Dreyhaupt I, 394 bzw. 400). — Nachdem Christian Wilhelm aufgrund der Teilnahme am niedersächs.-dän. Kriege abgesetzt worden war, kam er nach einer Irrfahrt durch Europa, die ihn bis nach Konstantinopel führte, nach Schweden. Er verbrachte dort die zweite Hälfte des Jahres 1629, um die Wiedergewinnung der Stifte mit der Hilfe Kg. Gustavs II. Adolf vorzubereiten. Ende Juni 1630 gelangte Christian Wilhelm in die Stadt Magdeburg. Am 1. 8. 1630 [n. St.?= 23. 7. a. St.] hatte Stalmann im Auftrag und im Namen des schwed. Königs und des mit diesem verbündeten Markgrafen einen Vertrag mit dem Rat der Stadt Magdeburg geschlossen, der den Anschluß der Stadt an Schweden besiegelte (Sveriges Krig III, 454). Am 6. 8. 1630 erließ Christian Wilhelm dann ein öffentliches Patent, das einer Art Mobilmachung gleichkam (Arma Suecica I, 45ff.; Arma Suecica2, 38ff.; Arma Suecica3, 76ff., 133ff.; Sveriges Krig IV, 179ff.; s. hier auch Anm. 15).
11 Im Februar 1634 legte Stalmann sein Kanzleramt nieder. Der Lutheraner Simon Malsius (1585–1648), bisher Vizekanzler in Magdeburg und Landsyndikus bzw. Gesandter der Stadt Halle, trat die Nachfolge an. S. Oxenstiernas Bestallungsurkunde d. d. Magdeburg 10. (?) 2. 1634 (AOSB| FA XI.1, 234–236). Malsius erwies sich bald als Parteigänger Daniel Mithoffs, jenes Mannes, der F. Ludwig im Frühjahr 1634 vor die Nase gesetzt wurde, um als außerordentlicher, nur dem Reichskanzler verantwortlicher Kommissar, alle Beamte das Juramentum religionis leisten zu lassen. Er war ein Sohn des gleichnamigen hannoverschen Syndikus. Vgl. zu Malsius und Mithoff die unveröffentlicht gebliebene Diplomarbeit v. Günther Hoppe, 89–97; Kretzschmar (s. Anm. 0), passim (in diesem Zusammenhang wichtig: II, 224, 230ff.; III, 229ff., 306f.) u. 320313 K 0; zu Mithoff im besonderen vgl. das Familienbuch von Hector Wilhelm Heinrich Mithoff: Mitteilungen über die Familie Mithoff bürgerlicher und geadelter Linie: als Manuscript gedrucktes Familienbuch; mit drei photolithographischen Nachbildungen und einem gravirten Stammbaume. Hannover 1881, 40–48.
12 Es handelt sich dabei um einen nicht bekannten Sitz in Anhalt, nicht um das von Christian Wilhelm geschenkte und von Gustav Adolf bestätigte Kloster Gottesgnaden (Schwarz, b. Calbe a. d. Saale), welches Banér am Gründonnerstag, den 26. 3. 1635 besetzen ließ. Vgl. Conermann III, 226; HhS| XI, 144f. Vgl. KU III, 275f.: Johannes Stalmann, d. d. Köthen 26. 3. 1635, beklagt sich bei F. Ludwig über eine Kommission Banérs, die am selben Tag sein Klostergut Gottesgnaden besetzen ließ, dort mit der Inventur begann und Soldaten im Dorf Trebitz einquartierte und zu verköstigen befahl. Die kgl. bzw. fürstl. Briefe über seine Belohnung [mit Gottesgnaden] seien zwar bei der Eroberung Magdeburgs verloren gegangen, jedoch könne er sein Recht beweisen. Seine Söhne stehen im Felde, einer ist gefallen. F. August v. Anhalt-Plötzkau (FG 46) habe Stalmann das jetzt konfiszierte Getreide schon abgekauft. Stalmann bittet F. Ludwig als Statthalter und Reichsfürst um Fürsprache bei Banér und dem bevollmächtigten Legaten Erskein und um Beurkundung der gegenwärtigen und weiteren Eingriffe Banérs. In einem Protokoll (KU III, 276–278) erklärte Stalmann unter Vorlage von drei abgeschriebenen Dokumenten wohl zur selben Zeit, Oxenstierna („Der Königlichen Mayst. vndt Cron Schweden Oberaufseher“) habe ihm das Gut im Wert von bis zu 40000 Talern geschenkt [d. h. wohl, dem Versprechen des Königs nach tatsächlich verliehen]. Stalmann habe auch eigenes Vermögen aufgewandt, um den (bei Tillys Eroberung von Magdeburg) gefangenen Administrator zu befreien und Halberstadt bis zur Ankunft Banérs gegen Liga-Truppen zu verteidigen. Stalmann habe von Zweifeln an seinem Besitztitel an Gottesgnaden zuerst am 24. 3. 1635 erfahren. Sein Gut sei, bevor er darauf reagieren konnte, am 26. 3. von Soldaten besetzt worden. Die sie begleitenden Amtspersonen hätten auch persönliche Habe wie die Leibwäsche seiner Frau und die Bücher seiner Söhne versiegelt. F. Ludwig verwandte sich d. d. Köthen 28. || [592] 3. 1635 bei Banér für Stalmann (KU III, 278f.), der bei der Eroberung Magdeburgs (Mai 1631) einen seiner Söhne und einen Teil seines Vermögens verloren habe, dem Kg. Gustav II. Adolf in Mainz im Beisein Ludwigs [im Januar 1632] das Gut Gottesgnaden eingeräumt habe. Von Stalmanns beiden anderen Söhnen, die auf schwed. Seite kämpften, sei einer bei Nördlingen gefangen worden. Banér möge das Gut räumen. Am 31. 3. 1635 bat Ludwig Alexander Erskein um Unterstützung und protestierte auch noch in Briefen an einen Landrichter und einen Amtmann, die mit der Besetzung von Gottesgnaden beauftragt gewesen waren, dagegen, daß ihm diese Aktion nicht zuvor angezeigt worden sei (KU III, 279f.). Kappaun ist lt. Erskeins Konzept dann „dehn 10 April gehn Cöten angelanget, hatt Er sein herberge bey Johann Staalmann gewesener Canzler Jns Ertz vnd Stifter magd. vnd Halberst. alda genommen mit selbigem zu Furste Ludwig zu Anhalt f. gn. sich gegen mittag erhoben, alda bey der Furstl. malzeitt Er Cappaun allein geplieben, vfs abent Eßen aber mit h. gedachten Stallman abermahlen die Furstl. taffel beygewohnet, nach genommen abschied aber jst Er Cappaun von Coten vff bernburgk. alß eh Er den 11 zu Crottorff angelanget von dannen an h Obrist Plato Lit A. geschrieben.“ (NSTA Stade, a. a. O., Bl. 22r). Zu Plato, d. i. Frh. Erasmus v. Platen, s. Anm. 19. Erskein berichtet sodann im selben Konzept (unter Verweis auf seine heute unbekannten Beweisstücke, z. B. Lit. D): „Es hatt aber dießen Obriste Plato sein redliches hertz bezwungen, daß Er solche eine weite anstehende vorretherey nicht vorschwiegen besonder ist alßfort alß den 13t. zu GM. wedel naher Groningen kommen vnd dem [22v] selbigen solche Eröffnet die auch alßfort denselben Tagk zusammen naher Egeln vorreiset[.] Es haben aber S[.]Ex. [Banér] alßfort den Rittmeister Munchaußen [v. Münchhausen] mit 80 pferd vmb den Staalman von Coten zu holen abgefertiget, da den hernacher bericht einkommen, daß da der Rittmeister vorn Jnst hauß kommen Er Stallman hinter auß dem hauß gewichen wie wol deßhalben vorschiedne schreiben zwischen den semptlichen Fursten zu Anhalt vnd S[.]Ex. Lit D. Man hatt auch zwischen Halberstadt vnd weimar Jhm ezliche vff den weg geschickt so Jhn zu weimar zwar angetroffen, dar er aber heimlich davon geritten. Weil auch die vermuthung gewesen, daß sein Bruder Matthias vmb keiner ander vhrsache bey S[.]Ex. Regiments obristl. Schapelon[?] vffgehalten alß diese vorretherey zu befordern so hatt man selbigen auch von Crossen balt abholen laßen: welcher den donnerstag alß den 16. h[u]i[us] Jn Egeln gefenglig Eingebracht. waß deßen außage besaget lit E. hiebey wirt berichtet daß herz. wilhelm zu Sachs[en] F gn. an den Residenten Esken [Erskein] Lit F. neben GCommiß Heußner [Sigismund Heusner v. Wandersleben, FG 221, schwed. Generalkriegskommissar] Lit G. geschrieben daß Er nechts den 14 Jn Oldensleben hochged Jfg. begegnen, worzu Er auch den 12 April von Sneitlin [Schneidlingen b. Egeln] vfgebrochen vnd von h FeltM [Feldmarschall Banér] selbige nacht zu Aschersleben ein Jnstruction wie weit Er sich mit hochgedacht F gn in discour einlaßen solte Empfangen, Jn dehm Er nun bey Artern vber die Vnstrutt reiten wollen ist Jhm S[.]Ex. schreiben [Lit] H durch dero Eignen diener eingelieffert welcher den 13ten vmb 4 Vhr zu Abents abgeschickt vnd alda bey Artern Jhm Jm offen feld vmb 8 Vhr des morgens begegnete. Da Er Resident [Erskein] der order gemeß sich gar ...det vnd dem 16 h[u]i[u]s zu Egeln angelanget vnd dieser Vorrätherey befrembtlich vornommen“.
13 zwar. Vgl. auch 180000 K 3 u. 300320 K 8.
14 Am 26. 6./ 6. 7. 1630 landete Kg. Gustav II. Adolf v. Schweden auf der Insel Usedom, vor der Küste Vorpommerns. Zeitgenössische Quellen wie die Arma Suecica I, 27 lassen ihn Ende Juni mit seiner Expeditionsflotte in Rügen landen und in Stralsund einziehen, bevor die Eroberung Usedoms gelingt.
15 Vrsachen/| Warumb der Durchläuchtigste vnd Großmäch- | tigste Fürst vnd Herr/ Herr | GUSTAVUS | ADOLPHUS | Der Schweden/ Gothen/ vnd Wenden | König/ Großfürst in Finland/ Hertzog zu | Estonien vnd Carelien/ Herr deß In- | germanlandes/ | Endtlich genötiget ist/| Mit einem KriegsHeer auff den Deut- | schen Boden sich zu begeben. | COPIA | Des Edicts/| So Ihr Fürstliche Gnaden | Christian Wilhelm/| Postulirter Administrator der beyder Ertz- vnd Stiff- | ter Magdeburg vnd Halberstadt/ || [593] Marggraff zu Brandenburg/ etc. | Den 6. Augusti dieses 1630. Jahres in Mag- | deburg publicirt. | [Linie] | Erstlich zu Strallsund in Lateinischer Sprach gedruckt/ Jm Jahr M. DC. XXX. (Sammlung Gustav Freytag: Dreißigjähriger Krieg Nr. 5404). Enthält eine Rechtfertigung für das Eingreifen Kg. Gustavs II. Adolf v. Schweden in den Dreißigjährigen Krieg. Seine Feinde hätten die Beilegung des Krieges zwischen Schweden und Polen verhindert, um derweil die deutschen Stände ungestört zum Gehorsam zwingen zu können. Sie hätten auch den Seehandel Schwedens und der anderen Ostsee-Anlieger beeinträchtigt und bedroht und Stralsund angegriffen, so daß der König der Stadt habe zu Hilfe kommen und die Freiheit der See verteidigen müssen. Die zu den Lübecker Friedensverhandlungen geschickten schwed. Gesandten seien schmachvoll des Reichs verwiesen worden; Wallenstein habe 1629 Hans Georg v. Arnim (FG 255) sogar mit einer Armee gegen die Schweden gen Ostpreußen gesandt. Der König habe darauf vertraut, das Kurfürstenkollegium werde „außgerichtet haben/ wann die alte Freyheit der Stände im Römischen Reiche noch bestünde/ vnd der boßhafftigen macht in demselbigen solche tieffe Wurtzelen nicht gesetzet hette.“ (Bl. B iij v). Seine Kriegserklärung gründe der König auf die zugefügten Unbilligkeiten und Übergriffe: „[...] so sindt je die Stücke alle/ vnd ein jedes absonderlich/ nach gemeinem Recht aller Völcker vnd nach dem Vrtheil der Vernunfft/ auch antreib der Natur selbsten/ der Importantz vnd wichtigkeit/ daß jhrenthalben eine rechtmessige Rachwaltung geübet werde/ wo man sich sonst zur Güte nicht verstehen wil.“ (Bl. [B iiij]r). Der König habe sich um friedliche Beilegung der Störungen bemüht; er bekundet, „daß diese jhre [kgl. Majestät] expedition vnd Kriegszug dem Römischen Reiche/ wider welches sie gar keine Feindschafft hat/ zum Nachtheil nicht reichen noch vorgreifflich seyn/ sondern allein zu jhrem vnnd der jhrigen/ vnd der gemeinen Freyheit Schutz angesehen werden sol/ biß daß jhre Freunde vnd Nachbaren/ in dem Standt/ in welchem vor diesem Kriege die gantze Nachbarschafft/ so lange Zeit ruhiglich blühet/ wiederumb gesetzet werden/ vnd insonderheit die Stadt Stralsundt/ die OstSee vnd die Kron Schweden/ jhrer Wolfahrt halben/ hinfort kan versichert seyn [...].“ (Bl. C r). Gustav Adolf vermied es also, das Reich, den Kaiser oder einzelne Stände als Adressaten einer Kriegserklärung zu benennen. (Der Feind Wallenstein wird als nicht anerkannter Herzog von Mecklenburg nur Herzog von Friedland genannt.) Der König begründet seine „Rachwaltung“ mit Übergriffen gegen Schweden und macht unter den ausländischen Schutzbefohlenen nur die Stralsunder namhaft. Daß er auch für die gerechten Interessen von vielen reichsangehörigen Ständen in den Krieg zieht, geht aus den Zitaten dennoch hervor. Im Eingang zum Dokument heißt es verallgemeinernd: „Es ist zwar schon vorlengst J. K. M. auch von vnterschiedlichen Ständten des Deutschen Reiches gewarnet worden/ Sie solte sich bey Zeit/ weil noch in OberDeutschland sich das angegangene Fewer auffhielte/ in acht haben/ vnd nicht meynen/ daß es sich/ so es näher gräntzete/ gelinder anlassen würde/ sondern alsfort zun Waffen greiffen/ auff den Deutschen Boden sich begeben/ vnd mit gesambter Hand dem allgemeinen Vnheil stewren/ in massen/ weil jhres Nachbaren Hauß brennete/ es Jhr auch nicht fern seyn würde.“ (Bl. A ii r). Wenn sich Stalmann auf diese Erklärung des bellum iustum und der Nachbarschaftshilfe beruft, impliziert dies auch Kritik am Vorgehen der Schweden nach des Königs Tod, weil sie selbst zu „friedhässigen Leuten“ geworden sind, die wie ihre Gegner „bißhero das gantze Deutschland mit Mord vnd Brand ruiniret vnd verheeret“ (ebd.) haben und unter dem Vorwand der Satisfaktion (vgl. Anm. 19) einen allgemeinen Frieden verhindern und ihre eigenen machtpolitischen Ziele verfolgen. — Die Flugschrift über die Ursachen des schwedischen Eingreifens im Reich enthält zugleich einen „Extract eines Schreibens des Königes in Schweden an die Churfürsten des Reichs/ den 7 Aprilis.“, in dem Gustav Adolf auch gegenüber diesem Kollegium seinen Krieg rechtfertigt. Das angehängte Edikt (Bl. C ij r – C iij v) des Postulierten Administrators Christian Wilhelm gibt d. d. Magdeburg 6. 8. 1630 den „Prælaten/ Graffen/ denen von der Ritterschafft/ Haubt- vnd Ambtleuten/ Befehlichs habern/ Bürgermeistern/ vnd Rähten der || [594] Stätde/ Richtern/ Schulteissen/ Gemeinden/ Flecken/ Dörffern/ vnd sonst allen vnsern Vnterthanen vnd Verwandten“ zu wissen, daß die Papisten die Evangelischen ausgesogen und mit ihrer „Reformation“ bedroht, auch ihn verfolgt und außer Landes getrieben hätten, „biß endlich der Almächtige GOTT/ zu seines Göttlichen Nahmens Ehre zu Erhaltung der Seligmachenden reinen Evangelischen Lehr zu Trost vnnd Entleidigung Vnserer lieben Vnterthanen/ Erhaltung der Deutschen Freyheit/ Handhabung Vnser land/ Wiederbringung deß werten Friedens/ Vns mitten durch Vnsere Feinde anhero geführt [...].“ Mit Gottes und Kg. Gustavs II. Adolf Beistand und der Hilfe der Unterthanen werde er sich behaupten. Christian Wilhelm verbot irgendwelche Abgaben an den Feind und erließ ein umfassendes Landesaufgebot. Die Untertanen sollten sich „dessen versichert halten/ daß mit Göttlicher Hülffe vnd Beystand Königlicher Mayestät in Schweden (die mit aller Mach[t]/ vnd nach bestem Vermögen Hülff zuleissten mit vns zu heben vnd zu legen/ vnd vns in keinen Nöthen zulassen versprochen) Wir vor die Christliche reine Evangelische Lehr/ die Deutsche Freyheit/ ewer Rettung/ vnd Wiederbringung deß werthen Friedens/ Vnser Fürstlichen Person selber darstellen/ auch neben euch alles daß Vnsere gern daran wenden [...] wollen [...].“ (Vgl. Anm. 10.) Ungeachtet der Tatsache, daß die patriotisch und christevangelisch verbrämte Proklamation des Postulierten Administrators die Untertanen unverantwortlicherweise zum Widerstand gegen den Kaiser trieb und sie der Hilfe des Königs versicherte — die dieser (im Mai 1631 bei Tillys Eroberung der Stadt) nicht leistete —, so bezeichnet die Propaganda doch die Vorstellungen, die auch Stalmann ursprünglich mit der Invasion Kg. Gustavs II. Adolf verbunden haben muß. Am Vergleich damit wird in seinen Augen später das Versagen der Schweden deutlich geworden sein.
16 Stieler, 1830: „Schlaverey/ & Sklaverey/ die“. Noch im 18. Jh. oft belegt, vgl. DW X.1, 1323.
17 Der Haß dessen, d. i. der Haß auf Stalmann.
18 Vereinbarung, Absprache. Vgl. 300209 K 1.
19 Erasmus v. Platen (Granskevitz auf Rügen 5. 3. 1590 – 15. 3. 1663; begraben in der Schloßkirche Erxleben), 1630 Reichsfreiherrnstand (Frank IV, 83), Stammvater der Grafen Platen- Hallermund, in unseren Quellen Platho oder Plotho genannt, vgl. Anm. 12. Albertus Beneke: Christliche Predigt/ über den Spruch S. Pauli/ 2. Timoth. 4. v. 7 & 8. ... Bey der Adelichen Leichbegängnis ... ERASMI von Platen/ gewesenen Obristen zu Roß und Fuß (Helmstadt 1663: Heitmüller), HAB: LP Stolberg 17967; Gothaisches genealogisches Taschenbuch der adeligen Häuser (Uradel) IV (1903), 683ff., hier 691; EST V, T. 83; Adelslexikon X, 402–408; Hubert v. Platen: Geschichte der von der Insel Rügen stammenden Familie von Platen. Charlottenburg 1907, 48 u. Abb. (Grabstein), Stammtafeln der Familie von Platen im Herzogtum Pommern und Fürstentum Rügen, 63; Philip von Platen: Den från Rügen härstammande ätten von Platens äldre historia. 2. Aufl. Lund 1940; Carl Gustav v. Platen: Geschichte des Geschlechtes von Platen. 3 Tle. Helmstedt 1966, Neuaufl. bearb. v. Ruth v. Platen, Helmstedt 1986–1989, II, 457–459 u. 492f.; III, 656–662. Als Fähnrich im Heere des Winterkönigs 1620 Teilnahme an der Schlacht am Weißen Berge; Leutnant des Mansfelders; auf dän. Seite 1626 Verwundung und Gefangennahme in der Schlacht zu Lutter am Barenberg, Kompanieführer im dän. Regiment Hz. Franz Carls v. Sachsen-Lauenburg (FG 269); in der Zeit des Friedensschlusses von Lübeck Übertritt in ndl. Dienste, Teilnahme an der Eroberung von ’s-Hertogenbosch (1629); 1630 Übertritt in die Armee Wallensteins unter Gf. Heinrich v. Holk, in dessen Begleitung der Kaiser den Capitain Platen zum Freiherrn erhob. Nach der Vernichtung des Regiments Holk in Pommern zog sich Platen zurück, trat dann aber als Oberstleutnant in schwed. Dienste; im Spätsommer 1632 Teilnahme seines Regiments an der Belagerung der Festung Wolfenbüttel, zusammen mit James King (FG 224) und Wilhelm v. Kalcheim gen. Lohausen (FG 172). Im September/ Oktober wird Platen auch unter den am Oberrhein operierenden Truppen des Feldmarschalls Gustav Horn aufgeführt. Sveriges Krieg VI, 235, 258, 265. Er nahm an der Schlacht von Lützen (6. 11. 1632 n. St.) teil. Platen schied nach Spannungen mit Banér aus dem schwed. Dienst aus. || [595] Das Konzept eines schwed. Berichts über die Verschwörung mutmaßt zweideutig bzw. unklar, Platen sei von Banér (oder Oxenstierna) dadurch „disgoustirt“ worden, „daß beim vfbruch 1634. Jhar Jhm seine Comp. genommen [worden] vnd [zu] Furst Friderichen zu Anhalt fgn. Regiment gestoßen [sei].“ (Betr. F. Friedrich v. Anhalt[-Harzgerode]; FG 62). NSTA Stade, a. a. O., 22r. Vgl. Beneke, a. a. O., Bl. F iij v: „Nachdem er nun also Herrnloß/ hat er sich zu Eychenbardeleben niedergelassen/ umb daselbst zu erwarten/ was Gott und das Gelücke über ihn weiter beschlossen: Bald hernach war die bekante/ Sthalmännische und Capaunische Conspiration obhanden/ welche zu der Cron Schweden florirenden Armee/ und Estat/ gäntzlichen ruin in Teutschland angesehen/ wovon man den seligen Herrn Obristen/ durch grosse Promessen/ hoher Ehre/ grosser Güter/ und einer grossen Summa Geldes ziehen wollen/ weilen aber sein redliches Gemüth durch Tücke und Meuchelmord sein Glücke nicht avanciren wollen noch können/ alß hat Er solche conspiration dem Herrn FeldMarschal Bannier (ob er schon von ihm disgustiret gewest) zu rechter Zeit entdecket/ da sich dann seine Aussage in allen warhafftig befunden/ ist er mit einer donation auf ein Ambt und des Obersten Krachts Regiment recompensiret worden“. Nach der Aufdeckung der Verschwörung schenkte Banér Platen, wie in Anm. 4 erwähnt, den Besitz Kappauns, verlieh ihm auch das Dragonerregiment Kracht. Am 15. 8. 1635 erhielt er von den Schweden das Amt Alt-Alvensleben im Ebst. Magdeburg zu Lehen. Bald darauf zerfiel er wieder mit Banér und quittierte seinen Dienst. Er trat als Reiteroberst unter Lgf. Wilhelm V. v. Hessen-Kassel (FG 65) in frz. Dienste (Einquartierung in Ostfriesland). Albert Benekes Leichenpredigt auf Platen erzählt für die Folgezeit von mehreren Duellen und Anschlägen auf Platen, die zu dessen Ausscheiden aus dem Heer des Landgrafen führten und z. Tl. Platen als Denunzianten der Verschwörer galten. Die Schweden setzten sich für ihren alten Parteigänger ein und sprachen ihn im Falle des Duells gegen Oberst Kerberg ausdrücklich frei. Noch am 8. 7. 1651 machte ihm Kgn. Christina v. Schweden für treue Dienste und besonders für die Entdeckung der Verschwörung ein Geldgeschenk. 1647–1653 kommandierte Platen für Polen ein Regiment zu Fuß und Roß. — Nach Chemnitz II, 730 versuchte Kappaun Platen, da dieser bei Banér „in vngelegenheit gerathen/ vnd nicht in gutem Concepte war,“ in seine Verschwörung zu verwickeln. Er stellte den Anschlag als für das evangelische Wesen im Reich hochersprießlich vor, weil Banér die Ursache der Uneinigkeit unter den evangelischen Fürsten sei. Platen berichtete Banér in dessen Hauptquartier Egeln von der Verschwörung Stalmanns und Kappauns am 13. 4. 1635; vgl. Stéckzen (s. Anm. 1), 139. Unter dem 20. 4. 1635 findet sich in der Stader Akte, a. a. O., Bl. 25r–28r die Zeugenaussage Platens u. d. T.: „Vff Jhr Exc. Herrn General v. Feldt-Marschaln banern an mich gethanes gnediges begehren, thue Jch hiermit berichten, wie Ich anfangs mit Jacob Cappaun bekant worden vndt wie es mit demselben ergangen.“ Platen habe Kappaun um Pfingsten 1634 in Halberstadt getroffen, der ihm in seinem Unglück die Intervention von Ritter [Christoph Ludwig] Rasche (s. o.) bei Oxenstierna angeboten habe. Platen sei jedoch nur die allgemeine Versprechung zuteil geworden, er werde bei Oxenstierna gehört. Anschließend habe Platen von Kappaun kaum etwas vernommen, bis dieser ihn am 15. 4. 1635 plötzlich nach Halberstadt zitiert und ihm eine Stellung verheißen habe. Kappaun habe ihm brieflich erklärt, er komme aus Polen, sei in Köthen und Bernburg bei Kanzler Stalmann gewesen. In einem Wirtshaus in Krottorff [vgl. oben: auf dem Gut Rasches] bei Halberstadt erklärte Kappaun Platen, er habe in Polen die [26r] Kriegsvorbereitungen erkundigen wollen. Er habe sich dann mit einer Empfehlung von Oberst [(Frh.) Dietrich v.?] Kracht [FG 233] in Halberstadt nach Egeln zu Banér begeben und ihm von den Rüstungen erzählt. Banér habe das zum Schein geringgeschätzt, aber bald ein Paket Briefe an den Hz. [Georg] v. Braunschweig[-Calenberg] (FG 231) geschickt. [26v] Anstatt Platen über seine neue Stellung aufzuklären, habe Kappaun vom intendierten Ruin des Hl. Römischen Reichs geschwafelt und Banér und Erskein zu dessen ärgsten Widersachern gemacht: „[...] wie man sehe, daß man nichts anderes thete, alß die || [596] Leute elendiglich plagete, v. auffs euserste gentzlich verderbte, daß Er [Kappaun] es auch vor seine Persohn offtmals mit trenen anhorete, v. wehre Zue diesem Untergang des Römischen Reiches, v. der elenden leut keiner andern vrsach, alß eintzig v. allein, der H. FeldM. Baner, auch Alexander Esken, der nicht weinig solche ruin befordern thete, v. waß die discurs alle wahren, ist mir vnmüglich zueschreiben, Negest [nächst] diesem hat Er weiter angefangen, wehr nun ein Christliches hertz v. mitleiden der armen v. elenden leute [27r] hette, v. konte die Sache endern, thets aber nicht, denselben wurde Gott am Jüngsten Gericht straffen, weil es gereichte zue Gottes hohen Ehre, Zue wiederbringung der Teutschen Libertät, v. Freyheit v. dan zue errettung der armen v. hochbedrengten angefangen [...] man solte nachschlagen daß 4 Cap. des buchs der Richter, v. dan zum andern vom Schweitzer bunde, wie Gott solche Tyrannen durch weinig leute gestraffet [...]“. Man könne Banér und Erskein ohne Gefahr „von der Armee wegk bringen“. Ob Platen „nicht wust ein 30 pferde zuesammen zuebringen, worauff Jch geandtwortet (wie Er selbst nicht anders bekennen wirdt) kein einzig wuste Jch zue dem handel [...]“. Kappaun habe weiter auf ihn mit dem Argument eingewirkt, man brauche die Reiter nicht zu informieren, nur mit braver Beute zu locken. Sodann habe er Platen gefragt, ob er Egeln kenne, was dieser verneint habe. [27v] Kappaun gab nach Platens Aussage an, er wisse Mittel, Banér aus seinem Haus zu entführen, er kenne auch einen Paß durch die Saale. Wohin Banér gebracht würde, werde Platen von Stalmann erfahren. Er, Kappaun, wolle nach Weimar zu Hz. Wilhelm [IV.] v. Sachsen[-Weimar] reisen und ihn um 300 Mann bitten. Er wolle dem Generalquartiermeister de Lagert so viel süße Worte geben, daß der den Herzog dazu überrede. Auch habe er schon 30 Mann an der Hand. Wie hoch seine Belohnung sein sollte, schäme Platen sich zu schreiben. [28r] Der Anschlag wäre schon ins Werk gesetzt worden, sagte Kappaun, wenn Stalmanns Söhne im Lande gewesen wären. Auf die Frage, was nach dem Überfall mit Oxenstierna werden solle, habe Kappaun geantwortet, der solle, wenn man sich erst einmal der Armee bemeistert habe, auch „beym Kopfe genommen werden v. hernacher, an alle Obristen geschrieben, damit eine verfaßung gemachet“ werde. Man wolle dann zwei Deputierte nach Schweden senden, dort verhandeln und sich keinesfalls von der Krone Schweden trennen. Über die Gefangenen sei „aber Rath zuehalten v. uber ihre ubelthat straffen zuerlaßen“. Am selben Tage sandte Banér das Protokoll dieser Aussage an Hz. Wilhelm und bat ihn, Erkundigungen einziehen zu lassen (Konzept, a. a. O., Bl. 31). Eine Antwort liegt der Akte leider nicht bei. — Auf Rügen geboren, wird Platen seinen Landsmann Kappaun schon länger gekannt haben. Ob sie — angesichts des bevorstehenden Aussterbens des heimischen Herzogshauses — mehr als die patriotische Sorge über Schwedens angekündigte Annexion Pommerns zusammenführte, vielleicht der Versuch einer von Brandenburg geförderten Fronde, wissen wir nicht. Die auf den diplomatischen Schriftverkehr und die ältere Historiographie Pommerns gestützte Landesgeschichte gibt hierüber keinen Aufschluß. Das Standardwerk von Max Bär (Die Politik Pommerns während des dreißigjährigen Krieges. Leipzig 1896 [Publicationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven, 64]) erwähnt Stalmanns und Kappauns Verschwörung nicht, läßt aber die politischen Ambitionen, Spannungen und Irritationen im Verhältnis Pommerns und Schwedens deutlich werden, besonders die schwed. Besetzung und Ausbeutung des Herzogtums; der erwartete Tod des letzten Herzogs Bogislaw XIV. († 1637); der schwed. Versuch, Pommern dem Erben Kurbrandenburg vorzuenthalten und es sich als Satisfaktionsbeute für seine militärischen Anstrengungen zu sichern; die Satisfaktionsfrage als Grund für das Scheitern Oxenstiernas auf dem Frankfurter Konvent der protestantischen Stände (1634), auf dem der Heilbronner Bund durch die Aufnahme der Länder der Ober- bzw. Niedersächsischen Kreise (einschließlich Kursachsens, Kurbrandenburgs und Pommerns) erweitert werden sollte; die verzweifelten, aber vergeblichen Versuche des Herzogs und der Stände Pommerns, im Konzert mit Kurbrandenburg und Kursachsen die Satsifaktionsfrage aus dem Wege zu räumen, um sich dem Prager || [597] Frieden anschließen zu können; die Unsicherheit über die Verlängerung des poln.-schwed. Waffenstillstands; Ausscheiden Kursachsens aus der schwed.-protestant. Allianz nach dem Vorfrieden von Pirna (24. 11. 1634 n. St.); das angekündigte Einrücken einer ksl. Armee (Johann Rudolf v. Morzin); die ksl. Anerkennung des kurbrandenburg. Erbrechts in den Friedensschlüssen von Pirna und Prag. Zur pommerschen Geschichte vgl. auch JOHANNIS MICRAELII Altes PommerLand. Nebenst Historischer Erzehlung, dero in Nähisten Dreißig Iahren, biß auff ... Bogißlai XIV. Todt, in Pommern Vorgegangenen Geschichten (Alten Stettin: Georg Rhete 1639–1640), 326ff. (HAB: Gm 3679); Friedrich Wilhelm Barthold: Geschichte von Rügen und Pommern. 4 Bde. in 5. Hamburg 1839–1845; Martin Wehrmann: Geschichte Pommerns. 2. Aufl. 2 Bde. Gotha 1919–1921; O. Eggert: Geschichte Pommerns. 4. Aufl. Hamburg 1965; Martin Wehrmann: Geschichte d. Insel Rügen. 2. Aufl. 2 Bde. Greifswald 1923; Hans Branig: Geschichte Pommerns. Bearb. v. Werner Buchholz. 2 Tle. Wien 1997–1999; Matrikeln u. Verzeichnisse der Pommerschen Ritterschaft vom 14. – 19. Jh. Hg. R. Klempin u. G. Kratz. Berlin 1863; E. Lange: Die Greifswalder Slg. Vitae Pomeranorum. Stettin 1898; Ergbd. Baltische Studien NF 4 (1900) Anhang, 1*–32*; NF 8 (1904), 55–136; Pommersche Lebensbilder 1–5. Stettin bzw. Köln/Wien 1934–1979. — Immerhin steht fest, daß die Unruhe führender deutscher Offiziere nach dem Pirnaer Vorfrieden erheblich zunahm. Vgl. Chemnitz II, 731f.: Angesichts der Verhandlungen [zum Prager Frieden] beunruhigten sich die Offiziere Banérs darüber, daß sie nicht in den Frieden eingeschlossen würden. Banér vertröstete sie auf die bevorstehende Ankunft Oxenstiernas und erinnerte sie, bei ihren Regimentern zu bleiben, weil die Armee demnächst zusammengeführt werden müsse. So beabsichtigte Banér, „Sie dergestalt voneinander zuhalten/ vnd das Sie die köpffe nicht ferner zusammenstecken möchten“. Dennoch sandten ihm am 4. 6. 1635 Generalmajor (Johann Georg) aus dem Winckel (FG 219; schied im Herbst 1635 aus) und die Obristen Gf. Zděnek Hodický v. Hodice, Hans v. Berghöfer, Dewitz und Joachim Ernst v. Krockow (FG 257; schied erst 1636 aus) eine Schrift, in der sie angesichts der Trennung des Kurfürsten von Sachsen von seinem schwed. Bündnispartner eine sofortige Konferenz Banérs mit seinen Obristen forderten. Banér verwies sie dilatorisch auf die Ankunft Oxenstiernas.Über die Ungewißheit oder Unruhe der Offiziere über die Friedensverhandlungen der deutschen Fürsten mit dem Kaiser vgl. Banérs Berichte an Oxenstierna in AOSB SA VI, 196 (10. 6. 1635), 200 (14. 6. 1635; „Hab mich aber nichts gewissers zu versehen, alss dass, sobald ich die armee zusamen vociren werde, die officier zuvor werden wissen wollen, wer ihr herr sein, oder von wem sie dependiren, und so wol ihrer geleisteten alss künfftigen diensten halben contentirt werden sollen, indem sie sich jezo gleichsam ohne capo achten“), 207 (25. 6. 1635; „[...] alldieweil bey diessen so geschwinden selzamen leufften immittelss die soldatesca, sonderlich die officier, leichtlich und bald auss der devotion, darin sie noch seind, gebracht werden könten“); 210f. (26. 7. 1635), 212 (29. 8. 1635) usw.
20 In die Gemeinschaft der Verschwörer.
21 Endung, d. i. (Be)endigung, DW III, 467; nicht Ahndung, Bestrafung.
22 Gefährdung; vgl. ,gefähren‘ im Sinne von gefährden, s. DW IV. 1, 2080; Baufeld, 102.
23 befürchten, vgl. 270406 K 10 u. 340107 K 25.
24 Zur Genüge.
25 5 Mo. 23, 15f
26 Johann Nüchtern, der Notar, war vielleicht identisch mit dem schwed. Auditor Nüchtern, der als einer der Kommissare zusammen mit dem halberstädt. Vizekanzler Christoph Schultze, dem aus Halle gebürtigen Fiskal D. Christian Staffel, dem Hofrat Gerhard Busso v. der Asseburg, dem Landrat [Franz?] v. Trotha auf Teutschenthal, dem Generalmajor Wilhelm v. Kalcheim gen. Lohausen, Oberst Salomon Adam(s) und dem finnischen Obristen Casper Ermes (Ermis, Armis) für den Prozeß gegen Stalmann verantwortlich war. Dreyhaupt I, 414. Ein „Regimentsschultheiß Johann Nüchtern“ ist im Januar 1635 im Zusammenhang der schwed. Schenkung verschiedener stift. Güter an Rat und Bürgerschaft der Stadt Magdeburg tätig. Vgl. F. W. Hoffmann: Geschichte der Stadt Magdeburg. 3 Bde. Magdeburg 1845–1850, III, 216.
27 In derselben Schenkungssa- || [598] che (s. Anm. 26) ist das „Instrumentum Immissionis“, das die Annahme der Schenkung durch die Stadt dokumentiert, von den „zugezogenen hiesigen Notaren von Hagen und Reinhard“ beglaubigt worden. Hoffmann (s. Anm. 26), III, 218 Anm. 1. — Im Gegensatz zu Nüchtern scheint Hagen demnach ein städtischer Beamter (Syndicus?) oder zumindest ein Beauftragter der Stadt Magdeburg gewesen zu sein.
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