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390115 Diederich von dem Werder an Fürst Ludwig
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Diederich von dem Werder an Fürst Ludwig


Diederich v. dem Werder (FG 31. Der Vielgekörnte) bedankt sich bei F. Ludwig (Der Nährende) für dessen Schreiben vom 13. 1. nebst mehreren, nicht näher bezeichneten Textbeilagen, mit welchen er wie vereinbart verfahren werde.

Beschreibung der Quelle


Q HM Köthen: V S 544, Bl. 398r–399v [A u. Empfangsvermerk: 399v], 398v u. 399r leer; eigenh.; Sig. [Handschrift: [Bl. [398r]]

Anschrift


A Dem Nehrenden zu Handen Cöthen.
Darüber eigenh. Empfangsvermerk von F. Ludwig: Den 15. Jenners 1639.

Text


Des Nehrenden vom 13. hatt der Vielgekörnte den 14. abendts dieses Monats samt allen gemeldten beylagen1 wohl empfangen, seindt ihm alle sehr lieb, bedanckt sich für deren theilhaftigmachung2 , vndt wil mit einem ieden begehrter massen gebürlich zuverfahren wissen. Dem Nehrenden hiermit allezeit glückselige frühe vndt spate stunden von hertzen wünschende verbleibet

  Sein des Nehrenden allezeit dienst willigster
  Der Vielgekörndte.

Reinsdorff den 15. jenner 1639.

Textapparat und Kommentar

T

Kommentar
1 F. Ludwigs (Der Nährende) Brief an Diederich v. dem Werder (FG 31. Der Vielgekörnte) vom 13. 1. 1639 ist nicht erhalten. Von den insgesamt 35 Briefen der Korrespondenz der beiden Briefpartner, F. Ludwig u. Werder, in den Jahren 1639/40 stammen nur fünf Schreiben vom Fürsten, viele der Gegenbriefe F. Ludwigs sind nicht ermittelbar. Vgl. auch DA Köthen I.4 (Jahre 1637/38); dort sind ebenso nur wenige (vier) Briefe des Nährenden aus dem Jahre 1638 erhalten, s. 370113 K 0.
Hinsichtlich der erwähnten Beilagen kommen verschiedene zur Korrektur oder Begutachtung zugesandte Arbeiten in Frage. So etwa F. Ludwigs Lehrdichtung auf den Psalter, mit deren Korrekturlektüre Werder spätestens seit dem 22. Mai 1638 befaßt war: Der gantze Psalter | da bey Jedem Psalm | 1) der Jnhalt | 2) der Psalm | 3. Nützliche Lehren aus denselben | in | Deutzsche Verse gebracht | durch | den durchl. Fürst Ludwigen | von Anhalt etc. | Den | Urheber der Fruchtbringenden | Gesellschafft. Eigenhändiges Werkmanuskript im HM Köthen: V S 673. Im Netz veröffentlicht in der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek (WDB). Eine zweite Hs. hat sich erhalten im LHA Sa.-Anh./ Dessau: Abt. Bernburg C 17 Nr. 202. Vgl. 380522A K 1; 391119 K I 5 u. 401214 K 11. KL III, 175f.: „Der eigenhändig geschriebene Band liegt vor; nur sind die ersten 19 Psalmen verloren gegangen. Einer Anmerkung am Schluß zufolge, war das Werk schon am 10. Decbr. 1633 beendet; da einzelne Stücke aber noch im Jahre 1638 an Opitz und D. v. d. Werder übersandt wurden, so hatten die Zeitumstände wohl es jetzt erst erlaubt, an die nochmalige Durchsicht und den Druck zu denken.“ Ein Druck ließ sich schon damals nicht nachweisen. KL III, 176–179, bringt dann immerhin einige Proben aus dem 25. Psalm. — In derselben Form wie den Psalter behandelte F. Ludwig auch die „Sprüche Salomonis“ (Luther). F. Ludwigs Bearbeitung hat sich nur in einem eigenh. Werkmanuskript (ohne Titelbl.) im HM Köthen erhalten: V S 675, das ebenfalls in der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek (WDB) veröffentlicht wurde. Möglich, daß Werder in die Korrekturdurchsicht dieser Bibeldichtung einbezogen wurde. Proben aus der Köthener Hs. in KL III, 179–183. Vgl. 371110 K 5, 381218 K 9, 391119 K I 6 u. 401214 K 11. — Schließlich kommen als zur Durchsicht an Werder ge- || [129] || [130] sandte Werke auch Augustus Buchners (FG 362. 1641) Poetik (vgl. 381130 K 4 u. 390902 K 3) und Christian Gueintz’ (FG 361. 1641) Sprachlehre in Frage, die dieser handschriftlich im November 1638 F. Ludwig zugeleitet hatte und die fortan inner- und außerhalb der FG zirkulierte (vgl. 390114 K 13). Als engster Mitarbeiter F. Ludwigs in der FG wurde Werder regelmäßig in sprachlicher und literarischer Hinsicht konsultiert und zur kritischen Durchsicht eigener Arbeiten des Fürsten herangezogen. Vgl. 390125, 390712A u. ö. Vgl. auch Ball: Diederich von dem Werder. Unter den Beilagen könnte sich auch ein Entwurf F. Ludwigs zu der gemeinsamen Vorrede des Fürsten und Werders in ihrer Neuausgabe der Übersetzung Hübner, Fürst Ludwig, Werder: Die Erste und Andere Woche (1640) befunden haben,die eine Überarbeitung der Saluste-Übersetzung Tobias Hübners (FG 25) darstellt, s. 400000. Von dieser Vorrede scheint in 390125 die Rede zu sein.
2 Nicht bei Stieler. In DW XI.1.1, 360, ein Beleg von 1521 (Landgerichtsordnung).
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