1 Das Simplex verstärkendes Kompositum „wunder ding“.
Stieler, 319: „Wunderdinge/
admiranda“. Nach
DW XIV.2, 1866 in Glossierungen wie magnalia, jedoch wenig
„selbständiger gebrauch“, vgl. insbesondere a. a. O., 1870 „
namentlich es ist (ein, kein) wunderding
mit abhängigem
satz wie gleichbedeutendes es ist (ein, kein) wunder, dasz“. Hier wohl
nicht als adjektivisch wunder vgl. a. a. O., 1838 „adj., ‚auszerordentlich‘,
‚wunderlich‘, ‚wunderbar‘. vom ersten drittel des 16. jhs. bis ins späte 17. jh.
in mäszigem gebrauch“. A. a. O., 1839: „deutlich als qualitätsbegriff im sinne von
‚wunderbar‘: [...] ein kleines schifflein sie da sahn vnd hinden drein
| die, die sie leiten solt, das wundre jungfräwlein. Dietrich
v. d. Werder, d. erlösete Jerusalem (1626), 176.“
2 Diederich v. dem Werder (FG 31. Der Vielgekörnte) und seine
Gattin in zweiter Ehe, Juliana Ursula v. Peblis (Die Vielgekörnte. PA). Frauen
sind zwar nicht offiziell in die FG aufgenommen worden, jedoch wurden sie mit der
weiblichen Form des Gesellschaftsnamens ihres Gatten benannt. Sie wurden manchmal
so sehr in Arbeiten und Bestrebungen der Gesellschaft einbezogen, daß sie wie
Mitglieder geschätzt wurden, vgl. 371110 K 8. Zur Gattin Werders als „Die
Vielgekörnte“, s. unten „beyde Reinsdorfer geselschafter“, zudem 390712A, 390921,
391223 u. 400509; vgl. etwa auch 400619 u. 401228.
3 Stieler, 1531: „Sich mit einander beriechen/
expiscari
invicem ingenia, tentare vires inter se. Wir müßen uns vorher, zusammen beriechen/
praenoscendus, & indagandus ante utriusqve animus est, qualis qvisqve sit,
& qvid praestare poterit, trutinandum.“ S.
DW I,
1524. || [
141]
4 Stieler, 1929: „
rescribere, respondere, literarum vicem
referre, reddere responsum.“
5 Werder und seine Gattin, s. Anm. 2.
6 Werder bezieht sich hier auf F. Ludwig und seine Gattin,
Fn. Sophia v. Anhalt-Köthen (AL 1629. TG 38. Die Nährende), aber auch wohl auf
andere am Köthener Hof lebende Mitglieder der FG und ihre Frauen.
7 Begnügung, im Fnhd. und bis ins 18. Jh. synonym für
Vergnügung. Vgl.
Henisch, 1499;
Stieler, 678;
DW I, 1303 (mit einem Zitat aus
Werders Ariost-Übersetzung);
Paul Wb., 146.
8 Hier kann eine der in 390115 nicht näher bezeichneten
Beilagen gemeint sein. Vermutlich wird es sich um einen Entwurf F. Ludwigs zu der
gemeinsamen Vorrede des Fürsten und Werders in ihrer Neuausgabe der Übersetzung
der
Ersten und Anderen Woche (1640) gehandelt haben, die
eine Überarbeitung der Saluste-Übersetzung Tobias Hübners (FG 25) darstellt, s.
400000. Vgl. 390115 K 1.
9 Stieler, 484: „
experientia, cognitio, vulgò etiam
apparentia, eventus, status, conditio, animadversio, constitutio.“
DW I, 1263: „nach befindung der sachen“.
10 Görzig, direkter südlicher Nachbarort von Reinsdorf,
Wohnsitz von Werders Freund und Kollegen in der anhaltischen Ständevertretung,
Cuno Ordomar v. Bodenhausen (FG 69). S. 380000 K 2 u. 390126A.
11 Die Plötzkau und Bernburg interessierenden Nachrichten
beziehen sich wahrscheinlich auf die Kriegslage (s. 390504 K 3 u. K 4). Allgemein
wurde das Herannahen des schwed. Heeres unter Johan Banér (FG 222) befürchtet. Die
im Ft. verbliebenen ksl. und kursächs. Verbände ließen sich zu gewalttätigen,
sogar kannibalistischen Exzessen hinreißen („die exorbitantzien nehmen allzusehr
vberhandt“,
Christian: Tageb. XV, Bl. 95r, d. d. 5. 1.
1639), und die Not der Bevölkerung führte nicht weniger zu Extremen: „Avis: daß im
Z
erbster Antheil zweene Kinder, in einer Scheune in
einem dorff gefunden word
en, welche ihre verstorbene
elltern gegeßen. Solche vielfältige abscheẅliche vnerhörte
enormiteten sejndt in dem gantzen vnwesen, nicht baldt vorkom
men, ia ärger, als die zerstörung der Stadt Jerusalem. Gott erbame sich
doch seines volcks, der armen bedrangten Christen, auch so vieler betrübter
Leutte, wittwen, vndt waysen.“ A. a. O., 95v. Am 3. Januar notierte F. Christian
II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51), a. a. O., 93v, zu Plötzkau: „Es seindt
greẅliche zeittungen von den vbelhausenden 7 Kayl. Regimentern von
Aschersleben einkom
men [...] haben auch zu Aschersleben zu
plündern gedroẅet, also daß Plötzkaw in gefahr. Die Regimenter
sollen schwürig sein [...]“. Da sich F. Christian am 16. Januar für kurze Zeit zu
Plötzkau aufhalten konnte (a. a. O., 101v), scheint sich die Situation beruhigt zu
haben. Die Nennung beider Orte ist jedoch vorrangig im Zusammenhang mit den von
den Teilfürstentümern zu entrichtenden Kontributionslasten bzw. den Anteilen an
der Reichsanlage zu sehen, vgl.
KU IV, 382–386 (Nr. 22:
5.12.1638: Kf. zu Sachsen an die anhaltinischen F.en; 23: 3.1.1639: Dito; 24:
12.1.1639: F. August v. Anhalt-Plözkau [FG 46] an die gesamte Herrschaft; 25:
Anlage der Contribution). Am 19. Januar kam F. Christian auf die
Kontributionskosten der Stadt Bernburg zu sprechen und glaubte, sie sei im
Verhältnis zur Stadt Köthen krass benachteiligt (vgl. zur Entfremdung zwischen F.
Christian und F. Ludwig, die sicher auch Werder bewußt war, 390504 K 3): „F. L.
(F. Ludwig) fait difficultè a cause de la Reichsanlage, a laquelle la ville de
Cöhten, doit contribuer, quasj [...(?)] unefois autant, que la ville de Bernburg,
la quelle n’est a moitiè si bonne, que Cöhten, apres tant des enlogemens,
pilleries, & malheur a cause du passage de la riviere [Saale], la ou Cöthen a
estè espargnè entierem
ent au regard de Bernburgk, & il
n’y a nulle proportionj esgalitè.“ (A. a. O., 102v).
13 Gelegen, angenehm, schicklich, s.
DW
III, 7f.
Stieler, 356: „Es ist mir ietzo nicht eben/
jam mihi
commodum non est.“
14 Die Textkorrektur (s. T a) bekräftigt, daß hier eine
Briefbeilage angesprochen sein muß, die jedoch nicht mehr vorhanden ist. || [
142]
15 Der kursächs. Hofprediger vor dem im Berichtszeitraum
tätigen Dr. Matthias Hoë von Hoënegg hieß Paul Jenisch (1610–1612). Der Paulustag
oder genauer der Tag der Bekehrung des Apostel Paulus ist der 25. Januar. Vgl. Gustav
Ludwig Zeißler: Geschichte der Sächsischen Oberhofprediger und deren Vorgänger in
gleicher Stellung von der Reformation an bis auf die gegenwärtige Zeit dargestellt.
Leipzig 1856, 35–40. Damit ist der 25. 1. zu lesen.
16 Der Hinweis, das Blatt umzuwenden, bleibt hier
gegenstandslos, da die Rückseite vacat ist. Auch als Aufforderung, zur Beilage (s.
Anm. 12 u. 14) weiterzugehen, vermögen wir den Hinweis nicht gut zu deuten.