1 Pzn. Anna Sophia v. Anhalt-Bernburg (AL 1617[?]. PA. TG
19), die unvermählt gebliebene, engvertraute Lieblingsschwester F. Christians II.
v. Anhalt-Bernburg (FG 51), war literarisch begabt und lebte seit 1636 vorwiegend
bei ihrem Onkel F. Ludwig in Köthen. Ihre Gesundheit war seit Jahren angegriffen;
sie starb schon am 1. 9. 1640 in Bern-
|| [
161]
burg, von wo sie sich einer Reise ihres
Bruders zu einer Kur in Eger anschließen wollte. Vgl. 370517 K 2 u. K I, 400312
sowie 400902.
2 Es kann hier nur die Guevara-/Roseo-Übersetzung
Fürst Christian II.: Vnterweisung Eines Christlichen Fürsten
(1639) gemeint sein: [Antonio de Guevara:
Reloj de
príncipes, ital. Übs. u. Bearb. v. Mambrino Roseo da Fabriano (d. i.
Collenuccio Costo):
L'institutione del prencipe christiano
(Mantova 1577) (
IP, 324r). Dt. Übers. v. F. Christian II.
v. Anhalt-Bernburg:] Die Vnterweisung | Eines Christlichen Fürsten/ | Aus dem
Spanischen ins Jtaliänische | erstlich übergesetzt/ | Durch | MAMBRINUM ROSEUM |
von Fabriano, | Vor Jahren verdeutschet durch ein Mitglied | der Fruchtbringenden
Geselschaft/ | Vnd anetzo im Druck | gegeben. | [Holzschnitt-Vignette] | Cöthen im
Fürstenthumb Anhalt/ | [Linie] | Jm Jahr 1639. Vgl.
IP,
329r u. 334r. HAB: 218.4 Qu. (1); QuN 199 (2); Sf 310. Auch VD17. S.
Kat. Dessau BB, Nr. 16167;
Dünnhaupt:
Druckerei, Nr. 77;
Conermann: Ludwig und Christian II.
v. Anhalt, 481ff. — Dafür spricht F. Christians II. Ankündigung, die
Hälfte der Verlags- und Druckkosten übernehmen zu wollen; ferner, daß er
nachstehend von einem „Nachkömbling“ spricht, was nur als Anspielung auf die lange
Zeit der eigenen Übersetzungs-, wie auch der Korrekturarbeit F. Ludwigs und
Diederichs v. dem Werder (FG 31) verständlich wird: F. Christian II. hatte seit
1622 an dieser Übersetzung gearbeitet, die 1629 im Manuskript abgeschlossen
vorlag. Die intensiven Korrekturdurchsichten durch F. Ludwig und Diederich v. dem
Werder fanden erst 1639 mit dem Druck in der fl. Offizin zu Köthen ihren Abschluß.
Da eine datierte Widmung F. Christians II. fehlt, ist der Erscheinungstermin nicht
genauer zu bestimmen. Allerdings sandte F. Ludwig ein Druckexemplar mit 391028 an
Augustus Buchner (FG 362. 1641). Damit muß der Druck zwischen Mai und Oktober 1639
erfolgt sein, wenn er nicht bereits aufgrund des knappen Hinweises in 390912 im
September abgeschlossen war. Vgl. 371027 K 4 u. K 5; 390504A K, 390904 K I 0,
390912, 391028 u. I, 391100, 391119, 391203 K 3, 391217, 400122 K I 6 u. 400312 K
1.
3 In diesem Brief und in F. Ludwigs Antwort 390504A tritt ein
schon seit längerem schwelender Konflikt zutage, der die Ursache für ein fast
einjähriges Verstummen der fruchtbringerischen Korrespondenz zwischen F. Ludwig
und seinem Bernburger Neffen Christian gewesen sein dürfte. S. 380122 K 1 u.
380609 K. Erst mit 400312 liegt uns das nächste (erhaltene) Stück aus der
FG-Korrespondenz zwischen Ludwig und Christian vor. Wir erinnern an die Aussage
Johan Banérs (FG 222) vom Februar/ März 1636, wonach „dass gantze fürstenthumb
Anhald [...] durch feind und freundt totaliter ruiniret und erödet“ wurde und
nichts sei denn „ein öde, wüst unndt auff den eussersten grundt verderbtes landt“
(
AOSB SA VI, 297 u. 304). Nun, gerade von seiner letzten
Reise nach Regensburg und Wien zum Kaiser (10. 10. – 21. 12. 1638) zurückgekehrt
(s.
Christian: Tageb. XV, Bl. 41r ff.), fand F. Christian
II. die anhalt. Lande erneut durch die Veränderungen im „status belli“ bedroht.
Dies hing mit dem Vorrücken der schwed. Hauptstreitmacht unter Johan Banér
zusammen, der sich seit dem Frühjahr 1638 verstärken und an der Küste Pommerns
gegen die numerisch überlegene ksl. und Reichs-Armee behaupten konnte. Deren
Sommeroffensive war aus Mangel an Unterhalt, Organisation und Quartieren, auch
geschwächt durch Abkommandierungen, Hunger und Seuchen, in sich zusammengebrochen.
Schon im Oktober 1638 hatte sich Matthias Gallas’ zusammengeschmolzene Hauptarmada
aus Pommern und Mecklenburg in die Prignitz zurückgezogen, danach wich sie in die
Alt- und Neumark und weiter nach Sachsen und Böhmen zurück. Vgl. 381107 K 1 u.
390131 K 0;
AOSB SA VI, 554;
Guthrie
II, 59f.;
Rebitsch, 186ff. Banér brach, gestärkt
durch frische Truppen und Gelder, im Januar 1639 zu einem Vorstoß nach Sachsen und
in die ksl. Erbländer auf. Auch der Kaiser hatte zum Ende des Jahres 1638 die
Aufstellung von vier großen Armeecorps geplant, die eine Kriegsentscheidung
herbeizwingen, aber nie die angesetzte Sollstärke erreichen sollten: Kaiserliche,
kursächs. und kurbrandenburg. Truppen von 26.000 Mann unter Gallas, 24.000 Mann am
Rhein unter Piccolomini, 14.000 Mann unter Hatzfeld an der Weser und in Westfalen
und 19.000
|| [
162]
Mann Kaiserliche und Kurbayerische unter Gf. Götz und Goltz, samt der
kroatischen Reiterei. Für den Unterhalt der Gallas-Armee sollten der ober- und der
niedersächs. Reichskreis mit je 150 Monaten einfacher Römerzug aufkommen. S.
KU IV.1, 357ff. Während der niedersächs. Kreis auf dem
Lüneburger Kreistag am 7. 11. 1638 bewaffnete Neutralität beschloß und im Februar
1639 die vorgesehene Kriegssteuer ablehnte (s. 390131 K 7), setzten Kursachsen und
Kurbrandenburg beim obersächs. Kreistags-Abschied, d. d. Leipzig 12. 11. 1638,
durch, daß der Kreis 120 Monate einfachen Römerzugs als Beisteuer auf sich nahm.
Vgl. Karlheinz Blaschke: Der Obersächsische Reichskreis. In: Regionen in der
Frühen Neuzeit. Hg. Peter Claus Hartmann. Berlin 1994, 127–144, hier137f. (Zs. f.
histor. Forschung, Beih. 17); Ferdinand Magen: Die Reichskreise in der Epoche des
Dreißigjährigen Krieges. In: Zs. f. Historische Forschung IX (1982), 409–460, hier
450ff.;
Brockhaus, 55. Vergeblich hatten die anhalt.
Gesandten Martinus Milagius (FG 315) und Heinrich v. Börstel (FG 78) auf die
desaströse Lage im Ft. Anhalt hingewiesen und sich mit den sachsen-weimar.
Gesandten Georg Frantzke (FG 428. 1645) und Johann Jacobus Draco auf eine
gemeinsame Verhandlungsstrategie zur Verminderung der Forderungen verständigt. Das
kursächs. Kreisdirektorium entschied anders, und so war F. August v.
Anhalt-Plötzkau (FG 46) als Senior des Hauses gezwungen, am 13. 1. 1639 einen
Vorschlag für die „Anlage der Contribution“ vorzulegen, „so auff den verwilligten
120fachen Römerzug [vom Ft. Anhalt] abzugeben“: monatlich insgesamt 1.624 Tl. Vgl.
KU IV.1, 384f. Sogleich unterstellte F. Christian am 19.
1. 1639 F. Ludwig, dieser verteile die Reichsumlage ungerecht auf die anhalt.
Teilfürstentümer (
Christian: Tageb. XV, Bl. 102v). Zu
dieser Zeit kam aufgrund des forcierten schwed. Vorrückens bereits wachsende
Unruhe in der gesamten Region auf. Vgl. etwa
KU IV.1, 385;
Christian: Tageb. XV, Bl. 94r, 95rf. u. ö. Als Banér zu
Jahresbeginn 1639 bei Lauenburg die Elbe überschritt und schwed. Truppen in die
Altmark und die Stifter Halberstadt und Magdeburg legte, sah sich Kf. Johann Georg
I. v. Sachsen am 25. 1. 1639 genötigt, berittene Regimenter an die Saale zu
schicken. Anhalt war durch die Verfügung zur Einlagerung des Reiter-Regiments
unter dem kursächs. Obristen Augustus v. Hanow (FG 250) mitbetroffen. Vgl.
KU IV.1, 387f. Zwar versicherte man diesem Fruchtbringer am
4. 2. 1639, ihn „viel lieber alß einigen andern in vnserm Fürstenthum haben“ zu
wollen, versuchte aber die Einquartierung abzuwenden (
KU
IV.1, 390). Als die Gefahr des ,Totalruins‘ vor Augen stand (vgl.
KU IV.1, 388 u. 394), blieb die von Feldmarschall Gf.
Rudolph Camill v. Morzin gezeichnete Anweisung der Winterquartiere für das
Hanowische Regiment in Anhalt (d. d. Dresden 30. 1. 1639) aufgrund des raschen
Vormarsches der Schweden glücklicherweise nur Papier. Schon Mitte Februar 1639 war
Halle eingenommen und zu Banérs Hauptquartier geworden. Vgl.
KU IV.1, 393ff.; Gottfried Olearius: HALYGRAPHIA Topo-Chronologica, Das
ist: Ort- und Zeit-Beschreibung der Stadt Hall in Sachsen (Leipzig: Johann
Wittigau) 1667, 407ff. Die letzten ksl.-kursächs. Verbände, die noch zwischen
Banérs Heer und Böhmen im Felde standen, die Kavallerie-Abteilung unter
Generalfeldzeugmeister Frh. Hans Wolf v. Salis und das sächs.-ksl. Armeekorps
unter FM Morzin, wurden am 6. 3. bei Plauen bzw. am 4./ 14. 4. bei Chemnitz
aufgerieben. Vgl. 390407 u. 390429, s. auch
Paas VII,
P-2065. Da der schwed. Marsch nach Süden Anhalt weitgehend unberührt gelassen
hatte und Banér gesonnen zu sein schien, Anhalt zu schonen — vgl. sein
Schutzmandat an F. Ludwig vom 31. 1. 1639 (HM Köthen: V S 224f) —, konnte der
Bernburger Präsident Heinrich v. Börstel am 14. 2. 1639 aufatmen: „Gott sey Danck,
der vnß aus dieser Tyranney vor dißmahl wunderlich gerettet“ (
KU IV.1, 401, vgl. 405 u. 408).
4 Trotz des in Anm. 3 skizzierten glimpflichen Ausgangs der
kursächs. Bedrohung kam aus Halberstadt, wo der schwed. Generalfeldzeugmeister
Lennart Torstensson zurückgeblieben war und mit den niedersächs. Kreisständen um
die von diesen gewünschte Neutralität verhandelte, schon bald schweres Ungemach
über Bernburg. Dort fürchtete Christian aufgrund seiner Kaisertreue „
une estrange
& terrible metamorphose“ (
Christian: Tageb. XV, Bl.
108v, vgl. 104r). Zu den Einzelheiten s.
KU IV.1, 402ff.
Zunächst wurde Die-
|| [
163]
derich v. dem Werder am 9. 2. 1639 zu Banér entsandt, um für
Anhalt Schutz vor Einquartierungen und Durchzügen zu erwirken. Er traf den schwed.
General-Feldmarschall am 12. 2. in Aschersleben und folgte ihm dann über Eisleben
nach Halle (14. 2.), wo er aber noch nichts Gewisses ausrichten konnte, da Banér
selbst seinen „Staat noch nicht allerdings recht gefaßet“ hatte.
KU IV.1, 411; vgl.
Christian: Tageb. XV, Bl. 115v.
Am 3. 3. 1639 erreichte Werder erneut Banér, im Lager vor der Stadt Freiberg, die
von den Schweden bis zum 18. 3. 1639 erfolglos berannt wurde. Vgl.
KU IV.1, 388f., 399f., 401, 405, 408f., 411 u. 423f.;
Christian: Tageb. XV, Bl. 119v. In der Zwischenzeit aber
hatte der noch in Halberstadt liegende Torstensson die zwei Regimenter der
Obristen Gaspard Corneille de Mortaigne dit de Pottelles (FG 419. 1644) und
Friedrich v. Baur (FG 237) aus den Gft.en Regenstein und Blankenburg in
Ballenstedter und Bernburger Quartiere abkommandiert, woher Mortaigne am 16. 2.
entsetzt Torstensson berichtete, er habe hier „nicht einen Menschen, viel weniger
Mittel die Regimenter zu vnterhalten gefunden“. In Bernburg stehe es nicht besser,
die dort eingewiesenen Soldaten hätten „nicht einen bißen Brots“. Vgl.
KU IV.1, 412ff.;
Christian: Tageb.
XV, Bl. 117rff. Alle Versuche, die Einlagerung der zwei Regimenter
abzuwenden, scheiterten. Am 19. 2. teilte Generalkriegscommissarius Conrad
Bernhard v. Pfuel die Regimenter Mortaigne und Baur nebst einem Regimentsstab in
die Quartiere Bernburg, Köthen, Harzgerode und Ballenstedt auf. S.
KU IV.1, 421. Immerhin zeigte sich Mortaigne bereit, die
Truppen allesamt in und um Ballenstedt zu konzentrieren, wenn nur die nochmals auf
ein Minimum reduzierten Unterhaltsleistungen (10tägige Löhnung und Proviantierung
à insges. 1.600 Tl.) von den angewiesenen Orten einkämen.
KU IV.1, 420ff. Auch einigten sich die Fürsten zögerlich auf die
Verteilung der Kosten. Selbst F. Ludwig sparte nicht mit Vorhaltungen und sah sich
benachteiligt, denn es „scheinet fast, daß man vnsere gute bezeigung, die wir dem
publico im Lande allezeit willig conferiren laßen, gar nicht achten, [...] wan
gleich vnser oder der vnserigen vnterhalt, ia Haut vnd Haar drüber vfgehen solte,
wie die Bernburgische außgießungen nunmehr gnugsamb ahn tag geben.“
KU IV.1, 437ff., Zitat 438, vgl. 447. Auch F. Christian II.
beharrte, Stadt und Landesteil Bernburg hätten „iederzeit das härteste
ausgestanden“ und „das ihrige Dreifach mehr als andere gethan“ (Brief an die fl.
Onkel u. Vettern vom 7. 3. 1639;
KU IV.1, 441f.). Er
verdächtigte besonders F. Ludwig, sich auf Kosten Bernburgs Vorteile zu
verschaffen, und klagte am 8. 3.: „Meine arme bürgerschaft allhier in der Stadt,
weinet, seuftzet, vndt weheklaget vber solche große preßuren, vndt beschwehrungen,
die andern Antheil laßen vnß stecken, Gott verzeyhe es ihnen“.
Christian: Tageb. XV, Bl. 127r, vgl. 121r, 124r u. 126r. Als die
Zerreißprobe ihrem Höhepunkt zusteuerte (vgl.
KU IV.1, 442,
aber auch IV.2, 20), kam Rettung von Werder. Er mochte Banér vielleicht durch
seine Loyalitätserklärung in guter Erinnerung geblieben sein, in der dt. Offiziere
in kgl.-schwed. Diensten am 11. 8. 1635 ihre Loyalität zur Krone Schweden beteuert
hatten, auf „dass ein guhter, Erbar universal vnd sicherer Friede im Heyl.
Röhmischen Reich Teutscher Nation gestifftet“ werden möge, der auch Schweden
einschlösse. S.
Sverges Traktater, 325–330. Im Lager vor
Freiberg konnte Werder am 6. 3. 1639 eine Order von Banér erwirken, in der er die
beiden Regimenter Mortaigne und Baur umgehend zu sich abkommandierte und ihnen
befahl, auf alle noch ausstehenden Ansprüche und Forderungen zu verzichten. Am 9.
3. stellte Banér ein Patent zu Gunsten des Ft.s Anhalt aus, wonach das Ft. wegen
einer eigens aufzurichtenden allgemeinen Kontributionszahlung unter Banérs
besonderem Schutz stehe.
KU IV.1, 451. Werder schloß dann
im Namen der Fürsten am 31. 3. 1639 in Zeitz mit Banér einen Vergleich, wonach das
Fürstentum gegen eine monatliche Zahlung von 600 Tl. Kontribution von allen
Einlagerungen, Durchzügen und sonstigen Belastungen verschont bleibe. Das hielt
bis Ende 1640 vor. S.
KU IV.1, 452 u. 401212 K 4. Werder
hatte diese Vereinbarung in einem Brief an F. August, d. d. Chemnitz 26. 3. 1639,
angekündigt: „welche, ob sie vns zwar für vndt an sich selbst schwehr fallen mag.
so wirdt sie doch, ob Gott wil in vergleichung der beschwerden vnserer nachbarrn
aller miteinander, gutt vnd erleichtlich sein.“ BJ Kraków (ehem. Preuß. STB
|| [
164]
Berlin): acc. ms. 1915, 80. S. F. Augusts Antwort in
KU
IV.1, 453. Am 11. 3. waren die beiden schwed. Regimenter bereits von Ballenstedt
nach Halle abgezogen, am 13. 3. wurden die Offiziere endgültig abgefunden, wobei
Mortaigne von F. August das Zeugnis ausgestellt wurde, er habe sich „discret gegen
vns vnd vnsere Lande erwiesen“.
KU IV.1, 450, vgl. 446ff.;
Christian: Tageb. XV, Bl. 128r. Auch dieses Verhalten
dürfte Mortaigne für die Aufnahme in die FG 1644 qualifiziert haben; im Januar
1645 zeichnete er sich erneut durch die Schonung Anhalts aus. Vgl.
Conermann III, 501. Vgl. insgesamt
AOSB SA VI, 576ff. u. VIII, 341f.;
Documenta
Bohemica VI, Nr. 739, 748ff., 791, 801, 804 u. 820 (Vorgeschichte,
Schlacht v. Chemnitz, Untersuchung gegen Morzin, seine Verhaftung);
Englund, 196ff.;
Guthrie II, 58ff.;
Parker, 248 u. 253;
Pufendorf:
Kriegs-Geschichte, 11. Buch, 484ff.
; Rebitsch,
191ff.;
Ritter: Deutsche Geschichte, 607f.;
Steckzén: Banér, 234f.;
Theatrum
europaeum, Tl. 4 (1643), 75, 93–127, 378–381; Jenny Öhman: Der Kampf um
den Frieden. Schweden und der Kaiser im Dreißigjährigen Krieg. Wien 2005, 125ff.;
Ernst Samuel: Johann Baner als Ermattungsstratege in den Feldzügen 1634–1639.
Gießen 1921, 54ff.; Fritz Schröer: Das Havelland im Dreissigjährigen Krieg. Ein
Beitrag zur Geschichte der Mark Brandenburg. Erg. u. hg. Gerd Heinrich. Köln, Graz
1966, 93ff.
5 Wohl eine Anspielung darauf, daß F. Ludwig beim Kaiser in
Verruf geraten war, als er im September 1631 das Amt eines kgl.-schwed.
Statthalters der Stifte Halberstadt und Magdeburg annahm. Im Zuge der
Waffenstillstandsverhandlungen zwischen dem Kaiser und Kursachsen in Leitmeritz
und Pirna, die im Juni 1634 aufgenommen wurden und zum Prager Frieden (Mai 1635)
führten, galten F. Ludwig „und andere dergleichen gelichters“ dem Kaiser lange als
nicht amnestiewürdig, zumal F. Ludwig erst im Juni 1635 sein Amt als kgl.-schwed.
Statthalter der beiden Stifte niederlegte. S. 320313 K 0, S. 435; 350800 K 7. Als
F. Christian II. am Ende einer langen Europareise im August 1634 nach Wien reiste,
um die Belehnung Christians „für sich vndt im Nahmen dero bruders vndt vettern“ zu
erhalten, war er in Sorge, erfolglos zu bleiben oder F. Ludwig könnte aus der
anhalt. Belehnung ausgeschlossen werden („l’on voudroit exclurre le Prince
Louys“). Gewisse Signale am Kaiserhofe alarmierten ihn (s.
Christian: Tageb. XIII, Bl. 117r, 144r, 132r u. 143r, vgl. 138r), und
tatsächlich erreichte er am 18./ 28. 8. 1634 nur ein Diplom, daß die Verzögerung
der Belehnung den Anhaltinern und ihren Erben nicht zu Präjudiz und Nachteil
gereichen solle. A. a. O., 144r. Ein weiterer Aufenthalt Christians in Wien (April
bis Ende September 1635) inmitten der Verkündung und Publikation des Prager
Friedens verlief in der Belehnungsangelegenheit ebenso schleppend, aber am Ende
erfolgreich. S.
Christian: Tageb. XIII, Bl. 245v ff. u.
259r ff. Wiederum sollte Christian die Belehnung für seine Verwandten mit
empfangen; auch bat F. August v. Anhalt-Plötzkau Christian ausdrücklich, sich für
den Einschluß des „Cöthn. Antheils“ (in den Friedensschluß) einzusetzen, jedoch
stand zu befürchten, „F. L
udwig vndt herzog Wilhelm v.
[Sachsen-]W
eimar [FG 5] würden auch mitt darundter
außgenom
men“ und als Rebellen geächtet werden. So
monierte auch Heinrich Gf. Schlick v. Passaun und Weißkirchen (1632–1649 Präsident
des ksl. Hofkriegsrats) in einer Unterredung mit F. Christian II., „daß F. L. sich
hette in das StadthalterAmpt, mitt eingesteckt“. A. a. O., 279v, 271r, 287r u.
288r (Einträge vom 28. u. 20. 5. sowie 1. 6. 1635), vgl. auch etwa 297v, 304r,
309v, 318v, 321v, 335vf., 352rff., 356rff. u. ö. Daß sich Christian für den
Einschluß F. Ludwigs in die Amnestie des Prager Friedens eingesetzt hat, zeigt
etwa sein Tagebuch-Eintrag vom 8. 8. 1635 (387v). F. Ludwig jedenfalls fürchtete
bis in den Mai 1635, nicht in den Prager Frieden eingeschlossen zu werden, sein
Teilft. zu verlieren, möglicherweise sogar auf schwed. Exil angewiesen zu sein. S.
350800 K 7. Nach langen Verzögerungen empfing F. Christian am 18. 8. 1635 die ksl.
Belehnung „mitt vnserm Fürstenthumb vndt Regalien“ (a. a. O., 399r). Der eigens
von den fl. Vettern mit nötigen Papieren entsandte Curt v. Börstel (FG 324), Rat
und Hofmeister F. Augusts v. Anhalt-Plötzkau, nahm an der Zeremonie teil. Vgl. a.
a. O., 398vff. F. Christian feierte diesen Tag als „
un de mes grands jours“
(401r). Auch der Einschluß Anhalts in die Friedensamnestie war gesichert, wie
Christian bilanzierte, „
Et tout cela non seulement pour
|| [165]
moy, mais aussy pour mes Oncles
& Cousins, & frere, entre lesquels particulierement
le Prince Louys & Frideric, comme serviteurs actuels de Swede avoyent besoing de reconciliation,
& cela s’estend sur nos Conseilleurs & serviteurs,
& tous les Estats de nostre pays. Que si la tetrarche
de Cöhten, auroit esté perdue ou donnée en gage, comme il y
en avoit grande apparence, cela auroit beaucoup coustè de peine & d’argent a
rachepter“ (402r). (Christians Bruder F. Friedrich von Anhalt-Harzgerode [FG 62]
kommandierte 1634–35 ein schwed. Regiment unter Johan Banér [s. Anm. 3].) Am 1. 9.
1635 hielt Christian die ksl. Bescheinigung über seine „
acceptation des Friedens“
„
in omnibus punctis, capitulis, et clausulis“ (a. a. O., 423rf.) in Händen, am 16.
9. den ksl. „Lehenbrief
in optima formâ, & non vulgarj, benebens der
Lehenträgerey-
concession (dem Elltisten in der
familiâ allezeitt)“ (434v) und am
23. 9. das begehrte ksl. Vermittlungsschreiben an Kursachsen (444r). Vgl. auch
457r u.
Beckmann IV, 521 u. V, 364;
Lentz, 718.