Text
Als der Gekrönte vom 10. des Mertzen instehenden Jhares an den Nehrenden
1 begehret[,]
er ihme den verfolg der fruchtbringenden gesellschaft nach
a ihme mitt den Tauffnahmen
bis auff gegenwertige zeit uberfertigen wolte, so geschieht solches hiemitt
schriftlich, weill ein weiteres als er in henden nicht gedruckt noch in
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Kupffer
gestochen, wiewoll die gemälde und achtzeilige erklerungen wie bey den ersten
zweyhundert alle fertig, es aber bisher an gelegenheit solche stechen und drucken zu
lassen gemangelt.
2 Und wird der gekrönte sich
b dieser verzeichnuss sonderlich
c der
tauffnahmen für sich und der gesellschaft angehörige
d alleine auffs behutsamste zu
gebrauchen haben.
Die
e Epigrammataf 3 als auch das alte Poetische gedicht
4 so fur 500 Jharen gefertigett
anietzo
g aber erst ausgangen wird der Nehrende gerne sehen, und will zu
h Hamburg
5
darauf
i erkundigungen einziehen
j . Jn dessen verhoffet er, es werde gekrönter des
Jobs
6 geschichte in Reime ubergesetzt bekommen haben, darvon ihme zwar
j noch nicht
nachricht eingelanget.
Und weill bey
k ubersendung
l solches buchs einer deutschen auffgesetzten
m sprachlehre
7
erwehnet worden,
n so wirdt solche dem Gekrönten hiermitt, nechst etzlichen
erinnerungen zugeschickett mitt dem begehren er wolle zu mussiger zeitt vielleicht
o
zu seiner erlustigung solche arbeitt durchlesen
m durchsehen, seinem sinnreichen
verstande und erfharenheit
p nach erwegen, und also verbessern, das
q
dieselbe dan
r
mitt
s beyderseitt
t erinnerungen
u dem verfasser von hinnen
v dem ersten entwerffer und
verfasser wieder
w möchte zugeschicket, und ans tagelichtt durch den druck gebrachtt
werden.
Der Gekrönte wolle diese bemuhung, als ein werck zu ehren
x und fernerer ausbreitung
y
nach richtigkeitt unserer landt und Muttersprache gereichend unbeschwert auff sich
nehmen,
z und darbey seine liebe und
aa gewogenheit zu erhebung derselben anderweitts
auch
ab sie ferner spuren und vermerken lassen, darbey ihme der Nehrende alles selbst
gewuntschtes wollergehen aus getrewem gemutte anwuntschen
ac thutt, und verbleibett
des Gekrönten gantzwilliger
der Nehrende
Cöthen den 14 May 1639.