Text
Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst, E. Fl. G. seind meiner vnterthenige gehorsame
Dienst in gantzem fleiß zuvor,
Gnediger Fürst und Herr, Das E. F. G. sich dermaßen gnedig gegen meine wenige Persohn
erweisen, vnd durch dero treflichen LandRath, vnd Obristen, dem Wohledlen,
Gestrengen, Vesten Manhaften, Ditrichen von dem Werder
1 vf Reinsdorff, Meinem
grosgünstigen Herrn, mir dero gnedigen gruß vermelden. Daneben auch S. Wohled. Gestr.
auftragen vnd gnedigk ahnbefehlen wollen, An E. F. G. als des Höchsten Hauptes statt,
Mich der Hoch- Wohl- vnd Löblichen Fruchtbringenden Gesellschaft zu wirdigen, Darein
auf- vnd ahnzunehmen, vnd zue dero rühmlichen Satzungen vnd Ordnungen zu
verbinden,
2 Daraus erkenne E. F. G. gnedige Zuneigung vnd wohlgewogenheit, Ich gantz überflüßigk.
Thue gegen dieselbe mich des gnedigen ahndenckens vnd der
a Fürstlichen sonderbahren
gnad und hulde, in tiefster Demuht unterthenig bedanck[en]
b . Und, wiewohl ich mich
zue solcher hohen gnad und Ehre zue unwurdig achte, Dennoch aber vnd dieweil E. F. G.
Als einem Hochverstendigen Fürsten, aus gewißen Bewegni[ßen?]
b, in F. gnaden ein
anders gefallen, So bin ich schuldigk, Mich in vnterthenigen gehorsam dero gnedigen
befehl vnd verordnung mich Zu unterwerffen, Die aufnahme v[or]
b eine besondere Hohe
F. gnad zuerkennen, Zurühmen, vnd noch künftig höchstes fleißes dahin Zutrachten, Das
ich v[or]
b kein undüchtigs Glied, dieser Hoch- Wohl- und Löbliche[n]
b Geselschaft
befunden werden
a, Sondern mit des Almächtigen gn[ad] [Bl. 29v] vnd Hülf, nach dem
Pfunde
3 , welchs mir von ihm ahnvertraut, meine Frucht, zu seiner Zeit, auch darzue
gefelligklich bringen, Des allerheiligsten Ehr, vnd des Höchstgeliebtesten Vaterlands
Teutscher Zung, Maiestet, Herrschende Hoheit, Achtung, vnd ersprießligkeit, dadurch
an meinem allerwenigsten orte, in etwas erbauen, beßern, vnd fortpflantzen möge.
Vnterthenig bittende, E. F. G. wolle ferner mein gnediger Fürst vnd Herr sein. Diese
meine eilfertige vnterthenige dancksagung in gnaden ahnmahnen, vnd das
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gnedige
zuetrauen zu meiner geringen Persohn tragen, Do E F G. ich in einigerley weise vnd
wege, schuldige vnterthenige Ehr vnd gefällige gehorsame demütige Dienst, erweisen
könte, das ich mich dazu allzeit in vnterthenigkeit vnd getreuen gehorsam
gantzwilligst vnd verdroßen erfinden laßen wolle. Geben zu Weimar den 26. des
Augustmonats,
Jm Jahr 1639.
E. F. G. vntertheniger gehorsamer alle zeit
Friederich Hortleder mp [30r]
Eingelegtes Nachbrieflein.
Damit auch sonst, neben diesem, den Satzungen vnd Artickelsbriefe
4 vohr Hoch- Wohl
vnd Löblich erwehnter Geselschaft, ein gehorsamer ahnfang, in schuldigkeit erwiesen
werden möge, So wiederholet anhero gegen Den Nehrenden, Der Einrichtende, Was sich
aus dem vohrgehenden vnterthenigen Hauptschreiben, Nach gelegenheit vnd gebühr,
wiederholen vnd füglich gebrauchen laßen will. Vnd verhandvestet
5 sich hiermit, Dem
Nehrenden, vor Hoch vnd Wohlerwehnter Geselschaft, Haupt, Regenten, vnd Fürsteher
alZeit vnverbrüchlich Zuerkennen, Deßen Ahnschaffungen sich gemeß Zuerzeigen, zu
geleben, vnd bestes Vermögens des Haupts vnd der gantzen Geselschaft, Ehr, Namen,
Nutz vnd frommen fördern vnd suchen, Nachtheil aber vnd Vngemach kehren vnd wenden
Zuhelffen. Gentzlichen verhoffens, Do noch Zur Zeit wieder die Ordnung, Gewohnheit,
vnd löblichen gebräuche deroselben, in einem oder dem andern etwas verstoßen sein
solte, Es werde solches mild vnd günstigklich gedeut, Glimpflich aufgenommen, vnd vf
mehreren bericht vnd erinnerung, künftigk, beßerer aufacht, vnd schuldiger folge,
gehoffet werden.
Gott sei alZeit bei deroselben. Vnd allen denen die ihr ahngehören. Geben, wie das
vorhergehende Haubtschreiben besagt.
Des Nehrenden Getreuer Wilfähriger
Der Einrichtende.