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391005 Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg an Herzog August d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel
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391005

Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg an Herzog August d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel


F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51) dankt Hz. August d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227) für eine nicht näher bezeichnete befriedigende Erklärung und die überschickte (gedruckte) Relation über die persische Gesandtschaft (in Gottorf), die (in der Buch- und Verlagsstadt) Leipzig noch nicht bekannt gewesen sei. — Christian hofft, Gf. Anthon Günther v. Oldenburg (FG 351. 1640) werde mittlerweile (auf seinen Zahlungswunsch) geantwortet haben und hält Hz. August um freundliche Mitteilung an. Er möge sein Insistieren nicht übelnehmen, zudem werde Christian Augusts Hilfe zu vergelten wissen. — Der (dänische Gesandte) Obrist Bernd v. Hagen gen. Geist (FG 236), der Bernburg jüngst passierte, ist der guten Hoffnung, die Friedensverhandlungen könnten von Erfolg gekrönt sein. Christian wisse sicher, daß der Kaiser den Frieden wolle. Wenn nur so viele wüste Köpfe unter einen Hut zu bringen seien! — In einem Nachsatz erbittet F. Christian genauere Nachrichten über Hz. Adolph Friedrich I. v. Mecklenburg-Schwerin (FG 175), der dem Kaiser (mit dessen Mandat zugunsten der verwitweten Hzn. Eleonora Maria v. Mecklenburg-Güstrow [AL 1617. TG 17] in ihrem Vormund- und Regentschaftsanspruch) noch immer Widerstand leiste.

Beschreibung der Quelle


Q NSTA Wolfenbüttel: 1 Alt 22 Nr. 134, Bl. 66rv u. 68rv [A: 68v], 66v u. 68r leer; eigenh.; Sig.

Anschrift


A A Monsieur mon Tres honorè Cousin, & Beaufrere, Monsieur le Duc Auguste, de Brunswyck & Lüneburg a Brunswyck.

Text


Hochgeborner Fürst, freundtlicher geliebter herr Ohm, vndt Schwager. El. sage ich fr. danck vor die gute erklährung1 , vndt benebenst vberschickten Persianischen Relation,2 so man noch zu Leipzig nicht gehabtt, mitt dergleichen vmbständen. Vndt dieweil ich hoffe, es werden E. L. numehr von Oldenburgk, wieder antwortt erlanget haben, alß habe vmb dieselbe ich hiemitt frl. zu sollicitiren,3 mich erkühnet, bitte freundtlich, E. L. wollen es im besten vermergken, || [306] vndt mich ia nicht abbandoniren. Jch verdiene4 es hinwieder vmb El. vndt alle die ihrigen. Zu dem negocio Pacis5 , hatt der Oberste Geest6 , so in seiner Legation hiedurch paßirett, gute hofnung, Gott gebe den erwüntzschten effect. Jhre Kayl. Maytt. weiß ich wol, verlangen es sehr, wann man nur so viel, vndt mancherley wüste Köpfe köndte vndter einen hut bringen. Ein mehreres ist nicht sicher zu schreiben. Befehle El. hiemitt dem Allerhöchsten Gott, vndt verbleibe,

  El. Diener allezeitt,
  Christian, Fürst zu Anhaltt mppria.

Bernburgk, den 5.ten Octob. 1639.

P.S. Jch höre hertz. Adolph v. Mecklenburg macht noch lose händel, auf dem Landtage zu Rostock, vndt will dem Kayser, noch nicht pariren.7
  El. werden mehrere nachrichtt davon haben, bitte frl. vmb vnbeschwehrte communication, dann vnß, der Cantzler Milagius8 , nur einmahl geschrieben.
El. verzeyhe mir [...]a

I

Quellen zu den Negotia Pacis in den Jahren 1639/40

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Das ganze Jahr 1639 sprossen zwar Friedenshoffnungen, gab es wie in den Jahren seit dem Prager Frieden teils geheime, teils offene Friedenssondierungen, -gespräche und -verhandlungen, die sich kaiserlicherseits v. a. auf einen erhofften Separatfrieden mit Schweden bezogen. Auch war noch immer die päpstliche Friedensvermittlung („Kölner Kongreß“) und die in Lübeck vorgesehene, hauptsächlich von Dänemark vermittelte Friedensunterhandlung mit Schweden im Spiel und noch nicht offiziell aufgegeben. Vor diesem Hintergrund hatte sich F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51) am 3. 9. 1639 gegenüber Hz. August d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227) erwartungsvoll geäußert: „Sonst haben wir vornehmlich, die beruhigung vnsers vatterlandes zu wüntzschen. Es scheinet, alß wolle es sich etwas darzu schigken.“ NSTA Wolfenbüttel: 1 Alt 22 Nr. 134, Bl. 62v. Allerdings hatten sich die Erfolgsaussichten mit dem Hamburger Allianzvertrag zwischen Frankreich und Schweden vom März 1638 (s. 380210 K 10) bereits nachhaltig verschlechtert. Kg. Christian IV. v. Dänemark erkannte bereits in seinem Brief an die niedersächsischen Kreisstände vom 13. 1. 1639, Bedingung des Friedens bleibe „die Amnistia, vnnd daß ohne dieselbige/ weder das zerfallene alte Vertrawen/ zwischen dem Haupt vnnd Gliedern/ vnter sich wider kan erwecket/ noch auch eine Solida tranquillitatis [...]“ wieder eingeführt werden. Die zweite Bedingung sei die zügige Klärung der Präliminarien, wozu Dänemark bereits einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet habe. Auch die pfälzische Sache dürfe keineswegs ausgeschlossen bleiben. Theatrum europaeum, Tl. 4 (1643), 95ff. Diese Fragen blieben ungelöst. Die ksl. Politik kam auch gegenüber dem Niedersächsischen Kreis nicht voran. Dessen Stände hatten auf ihrem Kreistag im November/ Dezember 1638 in Lüneburg beschlossen, den Kaiserlichen nicht || [307] die gewünschten Winterquartiere einzuräumen, aber auch eine Beteiligung an der Kriegsfinanzierung von Kaiser und Reich — der 150fache Römerzug war gefordert worden — zunächst verschleppt, im Februar 1639 schließlich rundweg abgelehnt und offen ihre bewaffnete Neutralität erklärt. Auf der anderen Seite sollte Anfang 1639 auch der schwedischen Hauptmacht unter Johan Banér (FG 222) ein Einrücken in den Niedersächsischen Kreis verweigert werden, was ebenso wenig gelang wie eine vollständige Anerkennung der Neutralität durch Banér. Der ließ bei seinem Zug nach Sachsen und Böhmen 1639 starke Garnisonen im Stift Halberstadt, Erzstift Magdeburg und andernorts zurück und dachte nicht daran, diese Posten aufzugeben. Vgl. 390504 K 3 u. K 4. Erfolglos in seinem Bemühen, den Niedersächsischen Kreis und Dänemark an den Kaiser zu binden und Kriegsunterstützung zu erhalten, reiste der kaiserliche Unterhändler, Reichsvizekanzler Gf. Ferdinand Sigismund Kurz v. Senftenau (vgl. 370729 K 11 u. 380810 K 7), nach Monaten vergeblicher Sondierungen im Sommer 1639 aus Norddeutschland ab. Im August 1639 kam erstmals ein kaiserliches Angebot territorialer Entschädigung an die Schweden ins Spiel als Preis für einen Separatfriedensschluß (Vorpommern). Diesmal traten die Herzöge von Sachsen-Lauenburg als Vermittler, Curt v. Lützow, Gf. Heinrich Schlick (ksl. Hofkriegsratspräsident) und Matthias Gallas als kaiserliche Unterhändler auf. Für Schweden verhandelten Johan Adler Salvius und zeitweise auch Johan Banér. Die rege Reisediplomatie, die F. Christian II. im vorliegenden Brief auf Frieden hoffen läßt, zog sich fruchtlos auch noch durch das ganze Jahr 1640 hin, geprägt von Mißtrauen und allerhand taktischen Manövern, allerdings befürwortet von den Kurfürsten und vom Regensburger Reichstag von 1640. Der Niedersächsische Kreis unter der Führung Hz. Georgs v. Braunschweig-Calenberg (FG 231) beharrte auf seiner bewaffneten Neutralitätspolitik, bekräftigt in der Defensivallianz mit Hessen-Kassel vom Oktober 1639 und dem Rezeß über die Aufrechterhaltung eines welfischen Heeres (d. d. Peine, 16. 1. 1640), wobei Hz. August d. J. anfangs noch zögerlich blieb. S. Londorp (HAB: 2.5.2. Pol. 2°), 709–711 u. Sammler Fürst Gelehrter, Nr. 143f., vgl. 391209 K 7 u. 400810 K 11. Mit dem militärischen Anschluß an Banérs Streitmacht im Mai 1640 vor Erfurt (vgl. 390929 K 9) hatte sich die riskantere Strategie Hz. Georgs innerhalb der Welfen durchgesetzt. In ihrer Apologie dieser „Conjunction“ (die einen offenen Bruch des Prager Friedens darstellte) schrieben die Herzöge Friedrich v. Braunschweig-Celle (1574–1648), Georg und August d. J. am 12. 6. 1640 an das in Nürnberg versammelte Kurfürsten-Kollegium bzw. die kurfürstlichen Abgeordneten, „daß Vnser Haupt Intentio allein zu erlangung eines rechtmeßigen allgemeinen sichern Friedens/ zu conservation des H. Reichs [...] zu restabilirung des Reichs fundamental Gesetzen/ vnd vhralten aequilibrij, dabey sich das Oberhaupt vnd die Mitglieder wol [...] befinden muß/ dirigiret gewesen/ vnd noch seyn/ Wir wollen auch davon nimmer aussetzen/ sondern dabey vestiglich verharren.“ Der Anschluß an die Schweden sei das letzte „defensionsmittel“ gewesen, den Krieg und den damit verbundenen völligen Ruin der Untertanen in landesväterlicher christlicher Pflicht vom Lande fernzuhalten. Man sei weder gegen den Kaiser, noch gegen Reichsmitstände, sondern verlange nach einem gütlichen Frieden für alle, die aus- || [308] wärtigen Mächte eingeschlossen. Druck o. O. u. J. im NSTA Wolfenbüttel: 1 Alt 1 B Fb. III, Nr. 1 III (unfol.). Bis heute harren die umfangreichen Aktenbestände im NSTA Wolfenbüttel einer geschichtswissenschaftlichen Auswertung: 1 Alt 11 Nr. 94–96: Wechselschreiben und gesandtschaftliche Verhandlungen zw. dem fl. Gesamthaus Braunschweig und Lüneburg, insbes. Hz. Augusts d. J. und dem König Christian IV. v. Dänemark, Kriegsangelegenheiten, vorzüglich die von Dänemark vermittelten Friedenstractaten mit dem Kaiser betr., 1638–42; 1 Alt 11 Nr. 126–138: Tractaten des fl. Gesamthauses Braunschweig und Lüneburg zu Hamburg mit dem kgl.-schwed. Legaten Johann Salvius und dem kgl.-frz. Gesandten Comte d’Avaux wg. eines Neutralitätsvertrages, bzw. dass. mit Johan Banér, 1636–1641; 1 Alt 11 Nr. 139–141: Verhandlungen des fl. Gesamthauses Braunschweig und Lüneburg mit der Lgfn. [Amalia Elisabeth] von Hessen-Kassel wg. des Kriegswesens, insbes. wg. Verbindung der braunschweigischen u. hessischen Truppen mit der vereinigten schwed., frz. u. sachsen-weimar. Armee, 1637–1643. Hz. August indes ließ in seinen beiden Briefen vom 8. u. 16. 10. 1640 an den Kaiser wachsende Erbitterung und einen der beiden Hinderungsgründe für eine Annäherung an den Kaiser erkennen: (neben dem Entzug des Stifts Hildesheim, mit dem Kurköln im Oktober 1639 offiziell in Wien belehnt worden war) die Vorenthaltung der Festung Wolfenbüttel, die seit Dezember 1627 kaiserlich besetzt war und dies bis September 1643 blieb. S. Londorp (HAB: 2.5.2. Pol. 2°), 968ff. Zu den Übergabeverhandlungen mit dem Kaiser, sodann der Belagerung der Festung Wolfenbüttel 1640–42 durch die vereinigten schwedischen, weimarischen, hessischen und braunschweigischen Truppen vgl. NSTA Wolfenbüttel: 1 Alt 11 Nr. 189–190 u. Nr. 196–198, schließlich der Räumung der Festung und Übergabe durch die Kaiserlichen 1642/43 s. 1 Alt 11 Nr. 204–206. In seinem Brief vom 23. 10. 1639 faßt F. Christian II. zusammen: „Hertzogk Geörgens resolution, dörfte ein großes Feẅer in dieser vicinia, de novo, entzünden. Gott gebe den langgewüntzschten lieben frieden. Von einem guten ortt, wirdt mir berichtet, daß so wol Franckreich, als Schweden, ihren frieden, mitt dem Kayser (ieder absonderlich) handeln, vndt schließen werden.“ NSTA Wolfenbüttel: 1 Alt 22 Nr. 134, Bl. 67v. Mit Hz. Georgs Resolution dürfte sein Beharren auf dem Stift Hildesheim oder seine Annäherung an Hessen-Kassel gemeint sein. Die im vorliegenden Brief genannte dänische Gesandtschaft des Obristen Hagen gen. Geist (s. K 6) vermochte die komplizierten Bedingungen und widersprüchlichen Interessen jedenfalls vorerst auch nicht auszugleichen (vgl. 390903 K 2 u. 391209). Erst 1641 gelang es den dän. Gesandten in Hamburg, Kaiser, Schweden und Frankreich zur Einwilligung in die Präliminarien künftiger Friedensverhandlungen zu bewegen.1

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
a Unleserlicher Text.

Kommentar
1 Christian: Tageb. XV, Bl. 215r (4. 10. 1639): „Depesche nacher Braunschweig. Iddio, cj da felice successo.“Vielleicht bezog sich jene „gute erklährung“ auf F. Christians II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51) Bitten in Geldangelegenheiten, s. Anm. 3.
2 Zum Erhalt dieser Sendung vgl. Christian: Tageb. XV, Bl. 206v (12. 9. 1639): Briefsen- || [309] dung „von Braunschweig, vom hertzog Augusto, sampt der Persianischen legations, relation, vndt andern händeln.“ Es handelt sich um die Flugschrift (4 Bl. 4°): RELATION, Oder Eigentliche Erzehlung/ auß Gottorff/ Welcher Gestalt der Persianische Legat auß der Königlichen Haupt-Stadt Hißpahan/ welche bey sechzehenhundert Teutscher Meil Wegs von hinnen gelegen/ zusampt denen in Anno 1635. im Monat Octobris/ von Jhrer Fürstl. Gn. dahin abgefertigte an Personen starcke Legation/ nach vollendeter weiten Reise anhero/ widerumb glücklichen an- vnd zu Hauß kommen/ empfangen worden. Nebenst angehengten zweyen Brieffen/ so der König in Persien an den Groß-Fürst in Rußland abgehen lassen. Jm Jahr M. DC. XXXIX. HAB: 32. 18 Pol. (21). Ein weiteres Ex. in STB Berlin — PK: Ue 2378. Im Katalog der nachgelassenen Bücher Fürst Christians II. taucht diese Schrift zumindest nicht unter ihrem eigenständigem Titel auf, s. Catalogus secundus. Zur persischen Gesandtschaft s. Christian: Tageb. XV, Bl. 202v (2. 9. 1639): „Avisen, von Gottorff, wie allda der Persianische Soldan mitt großem apparat, vndt gewaltigen prachtt entpfangen worden.“ F. Christians II. Brief an Hz. August d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 227) vom 3. 9. 1639: „Man machtt große händel von großen Thesauris, so auß Persiâ, durch die Moskaw, zu Gottorf in Hollstein sollen ankommen sein.“ NSTA Wolfenbüttel: 1 Alt 22 Nr. 134, Bl. 62v. — Unter Hz. Friedrich III. v. Schleswig-Holstein-Gottorf (FG 388. 1642) waren im Oktober 1633 (bis April 1635) und im Oktober 1635 (bis August 1639) Gesandtschaften nach Moskau an den Zarenhof bzw. nach Moskau und Isfahan/ Persien aufgebrochen, vorrangig um eine (Seiden-)Handelsverbindung auf dem Landwege einzurichten. Zwar zerschlugen sich diese Ambitionen, doch war der kulturgeschichtliche und wissenschaftliche Ertrag der Mission umso reicher. Vgl. schon 360800. Die zweite holstein. Gesandtschaft (1635–39, s. o.), der auch Paul Fleming als „Hofjuncker“ angehört hatte, war am 1. 8. 1639 wieder in Gottorff angelangt. Am 8./ 18. 8. trafen dort die rund 100 Personen zählende persische und die 13-köpfige russische Gesandtschaft ein. Die mitgeführten und am 14./ 24. 8. präsentierten Geschenke der persischen Legation — Pferde, Teppiche, Seidenzeug, indische Tuche, persische Bögen und Köcher, Satteldecken, Tapeten u. a. m. — mußten von „306. Bürgern auß Schleßwig getragen werden“. Theatrum europaeum, Tl. 4 (1643), 72, vgl. 71f. Am 22. 9. 1639 nahmen die beiden Gesandtschaften ihren Abschied. Vgl. RELATION, Oder Eigentliche Erzehlung (s. o.), Bl. ):( iij r; Adam Olearius (FG 543. 1651): Offt begehrte Beschreibung Der Newen ORIENTALischen REISE/ So durch Gelegenheit einer Holsteinischen Legation an den König in Persien geschehen. Worinnen Derer Orter vnd Länder/ durch welche die Reise gangen/ als fürnemblich Rußland/ Tartarien vnd Persien ... fleissig beschrieben (Schleswig 1647), 539ff. (HAB: 263. 1 Hist. 2°). Vgl. dazu auch die zweite Ausgabe, die Vermehrte Newe Beschreibung Der Muscowitischen vnd Persischen Reise, Schleswig 1656 (HAB: 263. 2 Hist. 2°), die in Wortschatz und Stil Olearius’ Aufnahme in die FG 1651 widerspiegelt, darüber hinaus auch einen Bericht über jene „persianische“ Gesandtschaft an den Gottorfer Hof enthält. Auch in der 1651 eingerichteten hzl. Kunstkammer in Gottorf hatten die Gesandtschaftsreisen deutliche Spuren hinterlassen. Adam Olearius: Gottorffische Kunst-Cammer/ Worinnen Allerhand ungemeine Sachen/ So theils die Natur/ theils künstliche Hände hervor gebracht und bereitet. Vor diesem Aus allen vier Theilen der Welt zusammen getragen (Schleswig 1666), Bl. b 3v u. [b 49r]. HAB: 24.1. 1 Phys. (Text) u. 24. 1. 2. Phys. (Abbildungstafeln). Vgl. Heinz Spielmann: Die Persien-Mission Herzog Friedrichs III. und ihre Folgen. In: Gottorf im Glanz des Barock. Kunst und Kultur am Schleswiger Hof 1544–1713. Kataloge der Ausstellung zum 50jährigen Bestehen des Schleswig-Holsteinischen Landesmuseums auf Schloß Gottorf und zum 400. Geburtstag Herzog Friedrichs III. hg. H. Sp. u. Jan Drees. Bd. 3: Renaissance und Barock. Schleswig 1997, S. 53–59; dass. Bd. 1: Die Herzöge u. ihre Sammlungen. Schleswig 1997; Bd. 2: Die Gottorfer Kunstkammer. Schleswig 1997; Elio Christoph Brancaforte: Visions of Persia. Mapping the travels of Adam Olearius. Cambridge/ Mass. 2003; Elisabeth Rothmund: „Der treffliche Mann und die Kinder des Unglaubens“. Wahrnehmung und Darstellung Persiens bei || [310] Adam Olearius (1599–1671). In: Divergente Kulturräume in der Literatur. Betreut v. Marc Cluet, Zhu Jianhua u. a. Bern (u. a.) 2007, 55–60. — Zum Bücherverkehr zwischen Hz. August und F. Christian s. auch dessen Brief an August, undat. (wohl Okt. 1639): „E.L. sage ich nochmalß fr. danck [...] vor daß nähermahlige mir vberschickte schöne buch, darauß insonderheitt das acumen ingenij, vndt vortrefliche erudition des authoris, zu verspühren, vndt billich hoch zu preisen, auch andern zu communiciren.“ NSTA Wolfenbüttel: 1 Alt 22 Nr. 134, Bl. 63r. Das Buch läßt sich nicht bestimmen.
3 In seinem Brief vom 3. 9. 1639 hatte F. Christian II. Hz. August d. J. bereits um Vermittlung eines Kredits bei Gf. Anthon Günther v. Oldenburg (FG 351. 1640) gebeten, falls August selbst ihm nicht mit einem Darlehen helfen könne. „Sonsten werden El. sich fr. erinnern, waß Sie mir vor diesem wegen eines vorschußes, vndt anlehens verheißen. Dieweil ich dann eben also, wie vorm Jahr, intentioniret bin, vndt El. auch zu beförderung Jhrer Kayl. Maytt. diensten, mich hoch verobligiren würden, Alß habe ich ihr meine intention nicht allein fr. zu erkennen geben, sondern El. auch fr. ersuchen wollen, mir vnbeschwehrt, mitt ehistem, fr. zu willfahren vndt da El. die media vber verhoffen, ie nicht hetten, So wollte ich deroselben vnmaßgebig vorschlagen, ob Sie an den Gr. von Oldenburg schreiben wollten, damitt sich derselbige mitt 3 oder 4ma thlr. an die Zerbster Kammer von El. verweisen ließe, hingegen aber El. zu meiner contentirung 3 oder 4000 thlr. vorschießen wollte. Jch mag nicht an den Graven deswegen schreiben, dann El. beßer mitt ihm correspondiren können, vndt ich hette es eigentlich mitt El. zu tractiren.“ NSTA Wolfenbüttel: 1 Alt 22 Nr. 134, Bl. 62r. Schon kurz darauf scheint Christians Wunsch geplatzt zu sein: „Risposta von Zerbst, abschlägig.“ Christian: Tageb. XV, Bl. 205r (9. 9. 1639). In einem undatierten, wohl in den Oktober 1639 fallenden Schreiben F. Christians an Hz. August heißt es dann: „Daß mir sonsten E.L. weder mit contantj, noch frumentj haben helfen können, ist mir Leydt, es hette El. gewislich nicht gereẅen sollen, da es auch noch sein köndte, dann die gutgemeinte assignation an die Zerbster Kam̄er, will mir gar zu waßer gemachtt werden, bin bishero theils mitt dilatorischer, theils mitt gantz abschlägiger antwortt, alß wehre man es nicht schuldig, theils aber mit der Landtverderblichen impossibilitet vndt ruinam per vim majorem, abgewiesen worden.“ A. a. O., Bl. 63r, vgl. auch die nochmalige Nachfrage in Christians Brief vom 23. 10., a. a. O., Bl. 67r.
4 Verdienen transitiv i. S. von vergelten im Mhd. und noch im Fnhd., später verdrängt durch die Bedeutung ,Dienste leisten‘ bzw. ,sich durch Dienstleistung etwas erwerben, erlangen‘. Vgl. DW XII.1, 223.
5 Zur Friedenspolitik s. Beil. I.
6 Der dän. Gesandte Obrist Bernd v. Hagen gen. Geist (FG 236), der im Herbst 1639 die Neutralität des niedersächs. Kreises beim schwed. Feldmarschall Johan Banér (FG 222) durchsetzen und bei Kf. Johann Georg I. v. Sachsen sowie dem Kaiser mit der kriegsbedingten Notlage der Kreisstände entschuldigen sollte. Vgl. 390903 K 2 u. 391209; Theatrum europaeum, Tl. 4 (1643), 73.
7 Gemeint ist der jahrelange Regentschafts- und Vormundschaftsstreit zwischen dem luther. Hz. Adolph Friedrich I. v. Mecklenburg-Schwerin (FG 175) und der verwitweten Hzn. Eleonora Maria v. Mecklenburg-Güstrow (AL 1617. TG 17) nach dem Tode ihres Mannes, des reform. Hz.s Johann Albrecht II. v. Mecklenburg-Güstrow (FG 158; †23. 4. 1636). Vgl. 390908 K 1. Ksl. Mandate ergingen zunächst zugunsten Hzn. Eleonora Marias, und auch Hz. August d. J. v. Braunschweig-Wolfenbüttel wurde in die Angelegenheit einbezogen: Er sollte (als dem Hause Güstrow durch die Ehe mit seiner dritten Gattin Sophia Elisabeth verwandter Lutheraner) im Rahmen eines Kompromisses vom Oktober 1637 die Erziehung des noch unmündigen Prinzen Gustav Adolph (FG 511. 1648) übernehmen, was aufgrund der Schweriner Weigerung aber nicht umgesetzt wurde. Zugleich trat auch der ebenfalls durch Heirat mit der Güstrower Linie verwandte Hz. Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg (FG 194) am ksl. Hof als Fürsprecher der Witwe auf. Im Mai 1639 verwarf ein ksl. Endurteil Hz. Adolph Friedrichs Reklamation, erkannte das Te- || [311] stament Hz. Johann Albrechts II. und damit die Regent- und Vormundschaft seiner Witwe und die Mitvormundschaft des Kurfürsten v. Brandenburg und F. Ludwigs an. Vgl. aber noch 401204 (K 6). Der Prinz sei umgehend der Obsorge Hz. Augusts zu untergeben. Am 4. 10. 1639 erging in Exekution des Urteils vom Mai, das in Schwerin unbefolgt geblieben war, ein strafbewehrtes ksl. Mandat an Adolph Friedrich, innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens entweder dem ksl. Urteil in allem Gehorsam zu leisten oder die Verweigerungsgründe und Einwände begründet vorzubringen. Eine ksl. Bekanntmachung vom 10. 10. 1639 bekräftigte das Endurteil vom Mai und trug der Witwe und F. Ludwig die (Mit-)Vormundschaft auf. In einem undatierten, wohl im Oktober d. J. verfaßten Brief an Hz. August schrieb F. Christian II.: „Vom Kayl. hofe, macht man mir gar gute hofnung, in der Meckelb. sache. Gott gebe daß ein gut ende darauß werde. hertzogk Frantz Albrechtt, wirdt zweifelß ohne, als er vom Kayl. hofe wiederkahm, bey E. L. auch eingesprochen vndt relation gethan haben. Bitte fr. da El. nova von importantz hetten, mir dieselbe hiemitt vnbeschwehrt zu communiciren“. NSTA Wolfenbüttel: 1 Alt 22 Nr. 134, Bl. 63v. Am 23. 10. 1639 wird F. Christian euphorisch berichten, „wie das mir der Agente zu Wien, Johann Löw zugeschrieben, daß in der Meckelnburgischen Tutelsache die Executoriales erkandt, vndt neben den gehorsamspatenten ausgefertiget, auch der vormundtschafteydt durch meiner Schwester der hertzoginn, Abgeordneten, Zacharias Quetz [FG 309, d. Hg.], vndt durch ihn Löwen, im Nahmen des herrenvettern F. Ludwiges zu Anhaltt, vorm Kayl. Reichshofraht, abgeleget, vndt geleistet worden. Die Strafe in ged. executorialibus ist 1000 Marck, löhtiges goldes, vnd wirdt numehr auch die [anhaltin., d. Hg.] Lehen gesuchtt, vndt empfangen werden müßen. Gott Lob, das die sache so weitt gebrachtt. Tandem bona Causa triumphat. Jch weiß, El. werden es fr.-schwägerlich gerne vernehmen, vndt auch mitt cooperiren helfen, damitt der gewünschte exitus  causæ erfolgen möge. Mitt hertzogk Adolfen will numehr keine handlung mehr zu pflegen sein.“ Vgl. auch Christian: Tageb. XV, Bl. 221v (21. 10. 1639). Im Laufe des Jahres 1640 konnte aufgrund der Fürsprache der Kurfürsten und des dän. Königs Hz. Adolph Friedrich seine Position durchsetzen. 1643 schließlich wurde der Streit „gütlich“ geschlichtet, Hzn. Eleonora Maria mußte nachgeben. Vgl. 371009 K 0 u. 401025 K 3; ferner die Akte NSTA Wolfenbüttel: 1 Alt 22 Nr. 133: Mecklenburg. Sachen; Samuel Buchholtz: Versuch in der Geschichte des Herzogthums Meklenburg. Rostock 1753, 517f.; H. Schnell: Mecklenburg zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges. 1603–1658. Berlin 1907, 123f.; Heinrich Schreiber: Herzog Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht II. von Mecklenburg. Schwerin 1900, 38ff.; Hans Witte: Mecklenburgische Geschichte in Anknüpfung an Ernst Boll neu bearbeitet. Bd. 2: Von der Reformation bis zum Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich. Wismar 1913, 173ff.
8 Martinus Milagius (FG 315), gesamtanhaltin. Kanzler, der sich meist in Plötzkau, beim Senior des Hauses, F. August v. Anhalt-Plötzkau (FG 46), aufhielt, aber auch oft zu Gesandtschaftsreisen herangezogen wurde. Uns liegen keine Nachrichten über seinen damaligen Aufenthalt vor.
1 Zum Hamburger Präliminarfrieden 1641 s. im Sachregister unter „Friedensverhandlungen/ -schlüsse; Waffenstillstand“. Vgl. insgesamt Brockhaus, 23ff. und bes. 31ff.; Documenta Bohemica VI, Nr. 925, 951, 991 u. ö.; Kampmann, 129ff.; Londorp (HAB: 2.5.2. Pol. 2°), 697ff., 709ff. u. 789ff.; Öhmann, 138ff.; Pufendorf: Kriegs-Geschichte, 11. Buch, 487, 498ff. u. 517ff.; Theatrum europaeum, 4. Teil (1643), 73ff., 94ff.; Werner Arnold: Braunschweig-Wolfenbüttel und der Dreißigjährige Krieg. In: Wolfenbütteler Beiträge 12 (1999), 69–85, hier 76ff.; Mogens Bencard: Christian IV. als Friedensvermittler. In: Krieg und Frieden III, 587–592; Fritz Dickmann: Der Westfälische Frieden. Münster 1965, 94ff.; Horst-Rüdiger Jarck: Der Dreißigjährige Krieg. In: Die Braunschweigische Landesgeschichte. Jahrtausendrückblick einer Region. Hg. H.-R. J. u. Gerhard Schildt. Braun- || [312] schweig 2000, 513–534, hier 526f.; Paul Douglas Lockhart: Denmark in the Thirty Years’ War, 1618–1648. King Christian IV and the Decline of the Oldenburg State. Selinsgrove, London 1996, 241ff.; Gottfried Lorenz: Die dänische Friedensvermittlung beim Westfälischen Friedenskongreß. In: Forschungen und Quellen zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Münster 1981, 34; Michael Reimann: Der Goslarer Frieden von 1642. Hildesheim 1979, 14f.
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