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391028 Fürst Ludwig an Augustus Buchner
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391028

Fürst Ludwig an Augustus Buchner


Antwort auf 390911, beantwortet durch 391119. — F. Ludwig dankt Augustus Buchner (FG 362. 1641) für das wohlgemeinte Urteil über seine „anleitung zu der deutschen Reimkunst“. Der besseren Verständlichkeit dieser Poetik sollen Mustergedichte zu jeder Versart dienen, welche F. Ludwig beiliegend an Buchner sendet, verbunden mit der Bitte, auch diese kritisch zu übersehen und zu verbessern. Viele andere Vers- und Gedichtarten, darunter besonders die daktylischen, habe F. Ludwig bewußt übergangen, auch weil sie im Deutschen nicht unbedingt wohl klingen und dieser Sprache nicht geziemen. Sie könnten aber anderweitig in Theorie und Praxis der Dichtkunst durchaus aufgenommen werden. — Der Tod von Martin Opitz (FG 200) in Danzig ist sehr zu beklagen. Wäre er noch am Leben, so wäre auch ihm die „anleitung“ zur Verbesserung geschickt worden. Der Entwurf zu einer Deutschen Sprachlehre war Opitz aber bereits zugestellt worden; er geht abschriftlich mit bereits erfolgten Änderungen auch Buchner zur Korrekturdurchsicht zu, zusammen mit zwei Beilagen noch zu prüfender Kritikpunkte. Den Verfasser (Christian Gueintz, FG 361. 1641) dürfte Buchner aufgrund seines Stils gewiß erkennen können. Buchner möge Jacob Martini bei der kritischen Durchsicht hinzuziehen und gemeinsam mit diesem kritische Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge aufsetzen. Erst danach könne das Buch zur Ehre der Muttersprache und jedermann zu Nutzen in den Druck gehen. Der Verfasser (Gueintz) werde die Annotationen zu schätzen wissen. — Wie notwendig diese Sprachlehre auch im Hinblick auf die Rechtschreibung sei, könne Buchner dem mitgeschickten Exemplar der deutschen Übersetzung eines italienischen Werkes und seinem Druckfehlerverzeichnis entnehmen (Vnterweisung Eines Christlichen Fürsten von F. Christian II. v. Anhalt-Bernburg [FG 51]).

Beschreibung der Quelle


Q HM Köthen: V S 545, Bl. 75r–76v [A: 75v], 76rv leer; Konzept v. Schreiberh.; Datum, Adresse, Korrekturen und Nachträge von F. Ludwig.[Handschrift: [Bl. [75r]]D: KE, 218f.; KL III, 135f.; Zitat in Opitz: BW 391028 rel; nach KE in Stoll, 115f. — BN: Bürger, S. 947 Nr. 9.

Anschrift


A Dem Hochgelahrten unserm lieben besondern Augusto Buchnern, Professori Poeseos et Eloquentiæ in der Churfürstlichen Universitet zu Wittenberg zu handen.

Text


Ludwig etc.

Vnsern gnedigen grues zuuorn &c. Hochgelarter Lieber besonder,
  Wir haben aus euerma schreiben vom 11. abgewichenes Herbstmonats euer wolgemeintes urtheil, über die anleitung zu der deutschen Reimkunst1 in gnaden wol vernommen, welches doch fast zu viel und uberflüßig günstigb gefallen zusein scheinet.
  Zu mehrerer erklerungc solcher anleitung, seind nun die Muster ieder Reimart2 || [313] hinzud gesetzet, und werden euch hiermite zu dem ende zugeschicket, das ihr dieselben ebenesfals gleich durch ersehenf , wo nötig, verbeßeren, und ungescheuet vielleichtg zu mehrer klarheit einrichten möget.
  Die andern vielerley arten der gesänge, wie auch die art, worinnen man der Dactilorum, als darinnen die erste silbe lang, die andern zwoh kurz fallen, sich gebrauchen kan, hatt mani mit willen ausgelaßen, weil derj gesänge so mancherley, insonderheit aber die letzte artt unser deutschen sprache so wol lautend und ihr anstendig nicht ermeßen worden, iedochk der kunst wegen eben so wol nochl vorgestellet werden können.3
  Es hatt her Opitz die schuldtm der natur in Danzig bezhalet, welches abgang höchlich zubeklagen, sonst wehren ihme diese anleitung zuubersehen, gleicher gestalt zugefertigt worden.4 Dieser hatte auch unter handen beygefügte deutsche sprachlehre, deren verfaßer euch aus der stellung nicht kan unbekandt sein,5 Was auf erinnerung darbey geenderto , und noch zurucke auf ferneres nachdencken und einrichten beruhet, geben die darbey sich befindende zwo beylagen. Woruber unser gnediges und gütliches gesinnen, ihr wollet solches [75v] wergklein, eurer gutten bequemigkeit und gelegenheit nachp mit mueße durchlesenq , erwegen, mit herren D. Jacobo Martini6 daraus notturftige unterrede pflegen, auch ihr beiderseits, es dahin mit euerem vernunftigen bedencken richten, Das Sie nach euerer genugsamen erwegung[,] verbeßerung und übersehung könne unserer Land und Muttersprache zu ehren, und iedermenniglichen zu nutzen ans tagelicht durch den druck kommen; wir wollen aber deren wiedersendung zuvor von euch gewertig sein.
  Es wirdt es der verfaßer in allem guten aufnehmen, sich gegen ihnen darinnen verbunden halten, und wir seind es gegen euch beiderseits in allen gnaden, damit wir euch wol gewogen, zuerkennen willig und geneigt.

  Geben Cöthen.r 28. Weinmonats im Jhar 1639.
  Auszufertigen

An Augusto Buchnern, professori Poeseoss et Eloquentiæ auff der Churfürstlichen Universitet zu Wittenberg.

Auch hochgelahrter lieber besonder,
ist eint aus dem Jtalianischen verdeutschtes und alhier gedrucktes büchlein7 für ihmeu beygelegett worden, da er bey den druckfhelern vornenv an ersehen wirdt, welcher gestaltt der wortschreibung halber noch dieser notwendigen Sprachlehre erwehnung geschehen,8 darumb dan umb so viell desto mehr dieses werck zubefördern, und an seinem fleiße hierunter gar nicht gezweiffelt wird.

Dem Hochgelahrten unserm lieben besondern
Augusto Buchnern, Professori Poeseos et Eloquentiæ in der Churfürstlichen Universitet zu Wittenberg
  Zu handen
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I

Das grammatische Regelwerk für das Druckfehlerverzeichnis in der Übersetzung Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg: Vnterweisung Eines Christlichen Fürsten (1639)

Beschreibung der Quelle


Q  Fürst Christian II.: Vnterweisung Eines Christlichen Fürsten (1639), Bl. Zz ij r.[Handschrift: [Bl. [Zz ij r]]

Text


An den Leser wegen nachgesetzeter druckfehler und verbesserungen.

ES möchte bey vielen der meiste theil dieser druckfehler für unnötig und überflüßig/ oder gar zu scharff gehalten werden. Darbey aber zu mercken/ daß man darinnen der angeborenen besten und ungezwungenen hoch Deutschen aussprache/ auch richtigesten wortschreibung in ungebundener rede gefolget/ wie sie ihrer rechten art/ sonderlich aber der Deutschen Sprachlehre/ (die in kurtzen/ geliebet es Gott/ an das Tageliecht kommen sol) am gemessesten ist.
  Darbey in acht genommen worden: Erstlich/ daß die Endungen oder fälle (Casus) bey den Nennwörtern (Nominibus) wie sie sollen/ ausgedrucket/ und nicht verwechselet geblieben/ inmassen man zu dem ende/ die gemercke/ oder geschlechtes worte (Articulos) oftmals/ wie auch die vorworte/ (Praepositiones,) zu mehrer klarheit darzu gesetzet.1
  Für das andere/ hat man die wörter/ an denen etwas ausgelassen/ oder die/ als sonsten wol gebräuchlich/ zusammen gezogen seind/ schreibmeßig gantz ausgesetzet/ und sich darinnen nach der ähnligkeit (analogia) gerichtet. Dann die auslassung der Buchstaben oder Silben/ wie auch die zusammenziehung sich besser/ wiewol auff gewisse masse in den Reimen/ als gemeiner rede schicket.2
  Für das dritte/ seind die endungen oder fälle der Lateinischen und Griechischen Nahmen nach ihrer sprach lehre (Grammatica) des wollautens wegen gesetzet/ und besser als wen̄ man sie in der Nennendung oder dem Nennfalle (Nominativo) allezeit stehen lassen.3
  Für das vierdte/ seind über ein oder zwey mal zum höhesten auff einer seiten des blates gleiche druckfehler nicht angezogen/ damit die reye deren nicht zu lang/ ihrer zu viele und sie verdrieslich sein mögen.
  Das übrige ist jedes an seinem orte gemercket und erinnert worden.
  Wolle sich derhalben der güttige leser diese arbeit mit gefallen lassen/ und niemandes sich mit geschwinden urtheilen hierunter übereilen/ sondern alle sprachliebende ferner erwarten/ biß der grund aller und jeder zubehörungen zur gnüge ausgeführet. Hiermit gehabet euch wol.

[Es folgt die Liste der Druckfehler-Verbesserungen]

Textapparat und Kommentar


Textapparat
T
a Von F. Ludwig gebessert aus euern (?)
b Am Rand ergänzt von F. Ludwig.
c Von F. Ludwig gebessert aus erclerung
d Von F. Ludwig gebessert aus hierzu (?)
e Von F. Ludwig gebessert aus hiemit (?)
f durch ersehen von F. Ludwig am Rand ergänzt für || [315] <durchsehen>
g Von F. Ludwig gebessert aus vieleicht
h Von F. Ludwig gebessert aus zwey
i Folgt <sonderlich die letzten>
j Bis letzte artt von F. Ludwig am Rand ergänztfür <sie>
k Von F. Ludwig gebessert aus doch
l Von F. Ludwig eingefügt.
m Von F. Ludwig gebessert aus schuld (?)
n Von F. Ludwig gebessert aus were
o Von F. Ludwig gebessert aus unleserlicher Schreibung.
p gelegenheit nach vom Schreiberam Rand ergänzt.
q Vom Schreiber gebessert aus durch<sehen>
r Der folgende Text von F. Ludwigs H.
s Folgt <und>
t Unsichere Lesung. Eingefügt für <uns alhier>
u für ihme am Rand ergänztfür <diesem>
v Eingefügt für <hinten>

Kommentar

K
1 F. Ludwigs Verspoetik Kurtze Anleitung zur Deutschen Poesi (1640), die Augustus Buchner (FG 362. 1641) zur Korrekturdurchsicht zugeschickt und von ihm in 390911 bereits positiv beurteilt worden war. S. 391119 I Q u. K 1.
2 Der kurzen eigentlichen Anleitung in F. Ludwigs Poetik (s. Anm. 1) folgen Mustergedichte zu jeder behandelten Versart, die Buchner ebenfalls, wie von F. Ludwig hier gewünscht, einer kritischen Korrektur unterziehen wird. s. 391119 I u. II.
3 Zu der zwischen Buchner und F. Ludwig strittigen Frage nach der Zulässigkeit des Daktylus im Deutschen vgl. bereits DA Köthen I.4, S. 8, 14 u. 380828 K 3; im vorliegenden Band noch 390126 K 4, 391119, 391216 u. 400323. Zur Diskussion zwischen Martin Opitz (FG 200) und F. Ludwig s. besonders 381116 u. 381218. In seiner Kurtzen Anleitung (s. Anm. 1) hatte F. Ludwig den Daktylus verworffen: „Die Sylben kurtz und lang gleich auff einander lauffen/ | Die kurtzen zwiefach sich zusammen nimmer hauffen/ | Sonst wird der falsche Thon gebehren nur verdruß.“ In seiner Vorrede an den Leser (im Druck von 1640) aber läßt F. Ludwig die Versart durchaus zu. Ludwig folgt der Argumentation Buchners, der in 391119 unter Berufung auf Heinrich Schütz die besondere Eignung des daktylischen Metrums zur Vertonung gepriesen hatte. F. Ludwig in der besagten Vorrede: „Es ist auch noch eine sondere art Reime/ darinnen die Dactyli/ da die erste Sylbe lang und die andern zwey kurtz/ artig können gebrauchet werden/ wie auch noch eine andere die Anapesti als wiederschallend/ oder viel mehr wiederspringend heissen/ diese schicken sich in die Gesänge/ so viel stimmig gesetzet seind/ und also auch gesungen werden/ nicht übel. Alhier aber hat man solche/ weil sie noch so üblich nicht/ auch sonsten dem Deutschen Masse und der Sprache hohen ansehen nach im lesen nicht allzu wol lauten/ mit fleiß übergangen/ und bey der leichtesten/ gebräuchlichsten und ansehnlichsten art verbleiben wollen. Einem anderen freystellende/ auf wie viel und manche art er auch dieselbe/ seinem belieben nach/ auffs künstlichste auszuarbeiten gesinnet“. A. a. O., S. 5 u. [2]. (Die Vorrede fehlt den handschriftlichen Überlieferungen [s. 391119 I Q] und in KE, 219–227. Sie ist im Digitalisat online einzusehen, s. 391119 I Q). Ähnlich schließt F. Ludwig später den Daktylus nur aus dem streng alternierenden Metrum aus: „Bey der Deutschen Poesi aber der Jambischen Heldenart wird nochmals guter wolmeinung erinnert, das keine Dactili darinnen mögen gemischet werden: Jn den Dactilischen und Anapestischen reimen aber mögen sie herummer hüpfen und springen wie sie können und vermögen.“ F. Ludwig an Georg Philipp Harsdörffer (FG 368. 1642), 14. 10. 1643, s. KE, 327. Es war dann Philipp (v.) Zesen (FG 521. 1648), Buchners Wittenberger Schüler, der unter Berufung auf seinen Lehrer Daktylus und Anapäst förmlich in die deutsche Poetik einführte: Philippi Cæsii Deutscher Helicon/ oder Kurtze verfassung aller Arten der Deütschen jetzt üblichen Verse (Wittenberg 1640). Weitere Auflagen folgten 1641, 1649 u. 1656. Die Ausgabe von 1641 (mit den Varianten der Erstausgabe) in: Philipp v. Zesen: Sämtliche Werke. Hg. Ferdinand van Ingen unter Mitw. v. Ulrich Maché u. Volker Meid. 9. Bd., bearb. v. U. Maché. Berlin, New York 1971 (Variantenverzeichnis S. 572–577). Zum Daktylus und zur Vermischung zwei- und dreifüßiger Versmaße s. 25f., 34ff. u. 335ff.
4 Martin Opitz (FG 200) war am 20. 8. 1639 in Danzig an der Pest gestorben. Vgl. Harald Bollbuck: Tod in Danzig — Die letzten Tage des Martin Opitz. In: Gotts verhengnis || [316] und seine straffe — Zur Geschichte der Seuchen in der Frühen Neuzeit. Wolfenbüttel 2005 (Ausstellungskataloge der Herzog August Bibliothek, 84. Konzeption Petra Feuerstein-Herz), 59–68. Dokumente zu seinem Tod, Nachruhm und Erbe sind zusammengestellt in Opitz: BW 390822 ep ‒ 420110 rel.
5 Einrichtung und Stil des Texts (vgl. auch 400605), d. h. hier eine strenge, vom Ramismus bzw. Ratichianismus übernommene Dichotomisierung des Stoffs. Gueintz hatte an der Abfassung ratichianischer Lehrbücher für die Köthener Schul- und Bildungsreform mitgearbeitet. Daß Buchner Gueintz seit langem kannte, zeigt u. a. Buchners Brief an den kursächs. Oberhofprediger Matthias Höe v. Höenegg vom 1. 5. 1627, in dem er Gueintz als seinen Freund auf die Stelle des Abraham Heineccius als Professor der Logik und Metaphysik an der U. Wittenberg empfiehlt: „Christianus Gveinzius, gente Lusatus, Liberalium artium Magister, nec non Collegii Philosophici Adjunctus, aliquam multis annis praeclarum dedit Academiae nostrae civem. Qui etsi praeter utrumque jus, quod callet egregie, omnem meliorum literarum doctrinam non vulgariter doctus, & praeter id vitae integritate conspicuus admodum sit, dignam tamen virtute sua fortunam hactenus minime potuit invenire.“ Buchner lobt Gueintz in seiner gründlichen Kenntnis des ganzen Spektrums der Philosophie und der griech. und lat. Literatur, wegen seiner vorzüglichen alten und neuen Bildung, deren Gegenstände und Stoffe er elegant abzuhandeln vermöge, wegen seiner sicheren Urteilskraft, seiner moralischen Integrität, konfessionellen Unbedenklichkeit usw. S. Buchner (1720), III, 687ff. Seit 1638 zirkulierte im Auftrag der FG in immer verbesserten Abschriften der Entwurf von Christian Gueintz’ Deutscher Sprachlehre, die im Frühjahr 1641 in Köthen im Druck erschien. S. 390114 K 13. In seinen überlieferten lat. Briefen der Jahre 1639/40 spricht Buchner Gueintz’ Sprachlehre und seine eigene Korrekturarbeit daran nicht an. S. Buchner (1720), I, 103ff; II, 352f.; III, 736ff.
6 Jacob Martini (1570 – 30. 5. 1649), Prof. der Theologie und Senior der U. Wittenberg. Als Mitarbeiter an der Köthener ratichianischen Bildungs- und Schulreform durch Abfassung philosophischer Lehrbücher hervorgetreten, war er wohl auch mit Ratkes Grammatik vertraut. Vgl. dazu 400122 K 4. Zu Martini vgl. v. a. 270827; Gottfried Olearius: I. N. J. HALYGRAPHIA Topo-Chronologica, Das ist: Ort- und Zeit-Beschreibung der Stadt Hall in Sachsen (Leipzig 1667), 440 (HAB: Gm 1935a).
7 Fürst Christian II.: Vnterweisung Eines Christlichen Fürsten (1639), s. Beil. I, vgl. Anm. 8 u. 390504 K 2.
8 Die Vnterweisung Eines Christlichen Fürsten (s. Anm. 7) endet mit einem umfangreichen Druckfehlerverzeichnis (Bl. Zzijr – [Aaa ij] r), das in die strengeren orthographischen Auffassungen der FG zu dieser Zeit einführt. Es befindet sich in den uns bekannten Exemplaren des Drucks tatsächlich nicht „vornen“, sondern „hinten“ (vgl. Anm. T v). S. Beil. I.

K I Im Vorspann zur Druckfehlerliste wird gleich zu Eingang explizit auf Gueintz: Sprachlehre verwiesen (s. K 5), worauf wiederum F. Ludwig im vorliegenden Brief an der angemerkten Stelle zu sprechen kommt. Vgl. 371027 K 4 u. K 5.
1 Vgl. Gueintz: Sprachlehre (1641), 45ff., zur Deklination („Verwandlung“) der Nennwörter (Substantive und Adjektive). Die sichere Kasusmarkierung durch die korrekte Endung wird im Druckfehlerverzeichnis des Christlichen Fürsten gleich bei der ersten Korrektur hergestellt: in den beiden letzten Zeilen des Titelblatts wird „im Fürstenthumb Anhalt“ verbessert zu „im Fürstenthume“ und „Jm Jahr“ zu „im Jahre“. A. a. O., Bl. Zz ij r. Gueintz sah im Dativ („Gebendung“) wie im Ablativ („Nehmendung“) Singular der Substantive männlichen und sächlichen Geschlechts auf einen Konsonanten das Endungs-e vor: „Dem tische“, „dem holtze“ usw. (ebd.). Zur Differenzierung des vokalischen i/I vom konsonantischen j/J vgl. 400122 I (K I 7), 400214 I (K I 3), 400301 I (K I 3). Zum korrigierten Plosiv –b in „Fürstenthumb“ vgl. 400122 I (K I 8), 400214 I (K I 18), 400301 I (K I 5 u. 25). || [317]
2 Vgl. Gueintz: Sprachlehre (1641), 58 u. 61f. Zur Vermeidung willkürlicher Elisionen und Kontraktionen in der Prosa vgl. 400122 I (K I 29), 400214 I (K I 21 u. 23), 400301 I (K I 30), 400528 I (K I 21) u. 400528 II (K II 22). Der Dichtung wird von allen Beteiligten der Sprachdebatte eine etwas größere Freiheit eingeräumt (s. etwa Fürst Ludwig: Kurtze Anleitung zur Deutschen Poesi [1640], 391119 I, Strophen 10 u. 11)
3 An diese Maxime hielt sich die Texteinrichtung des Christlichen Fürsten, vgl. etwa S. 20: „obbemeldter Silenus“, „das Oraculum Apollinis“, „des Landes Phrygiae“ usw. Gueintz: Sprachlehre (1641), 19, sagt nur: „Wan ein frembdes wort eine Deutsche endung hat/ so sols mit Deutschen buchstaben geschrieben werden/ als Suppliciren/ Disputiren“ usw.
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